Stammtisch Q1/2020 Herzlich willkommen - Hausärzteverband Baden-Württemberg

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Stammtisch Q1/2020 Herzlich willkommen - Hausärzteverband Baden-Württemberg
Herzlich willkommen

Stammtisch
Q1/2020
Stammtisch Q1/2020 Herzlich willkommen - Hausärzteverband Baden-Württemberg
Agenda
1.     Neues von der Landesärztekammer
2.     Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung
3.     Hausarztmangel
4.     HZV in BW
5.     EBM-Reform Q2/20
6.     Mix (GOÄ Leichenschau, Sicherheitsspritzen, Lipödem,
       KV-App, WhatsApp-AU, Praxisberatung etc.)
7.     Vernetzungsprojekt
8.     Hausärztetag 2020
9.     Regresse
10.    Videosprechstunde
11.    Wonca in Berlin

                                                              Jürgen Herbers & Peter Feil
                                                               und viele andere im HÄV

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Stammtisch Q1/2020 Herzlich willkommen - Hausärzteverband Baden-Württemberg
https://www.hausarzt-bw.de/stammtische

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1. Neues von der Landesärztekammer

    Wichtige Themen

    1. Kammerbeitrag
    2. Musterweiterbildungsordnung
    3. verschiedene Anträge

4                                    © LVBW 2019
Stammtisch Q1/2020 Herzlich willkommen - Hausärzteverband Baden-Württemberg
1. Neues von der Landesärztekammer
    1. Anhebung des Kammerbeitrag von 0,41% auf 0,44%
       • Stärkere Präsenz der LÄK in Politik und Gesellschaft
       • Mehr Ausschüsse und Arbeitskreise als zuvor
       • Steigende Personalkosten
    2. Musterweiterbildungsordnung:
       • Elektronisches Logbuch
       • Allgemeinmedizin
          Weiterbildungsermächtigung auch für hausärztlich tätige Internisten bis 24 Monate
          KEINE Aufnahme von Suchtmedizin in Pflichtenteil
       • Innere Medizin
          Nur noch 12 Monate Weiterbildung stationär verpflichtend
       • Neue Zusatzbezeichnungen
          Ernährungsmedizin
          Sexualmedizin
    3. Verschiedenes:
       •   Gegen die Kommerzialisierung und Ökonomisierung im Gesundheitswesen
       •   Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte entschieden begegnen
       •   Reduktion des CO2-Fussabdrucks im Gesundheitswesen
       •   Hitzeaktionspläne zum Schutz der Gesundheit
       •   Mehrzahlungen bei Lieferproblemen erstatten
                                          Konsequenz: Weiterbildungsbefugnis NEU BEANTRAGEN
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                                                              Drei Jahre Zeit dafür
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2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung
    Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
    inkraftgetreten am 16.8.19
    • BMG kann durch Rechtsverordnung bestimmen, dass
         • Bestimmte Schutzimpfungen oder Maßnahmen der spezifischen
                  Prophylaxe von GKV erstattet werden
              • Dann haben Versicherte darauf einen Anspruch
    • Wird erneute Verordnung eines Arzneimittels notwendig wegen
           • Arzneimittelrückruf
           • Einschränkung der Verwendbarkeit
              Dann ist die ERNEUTE Verordnung zuzahlungsfrei
    • Keine neue Genehmigung auf Cannabisverordnung bei
           • Dosisänderung
           • Wechsel von getrockneten Blüten oder anderen Extrakten
    • Regelungen zur Übermittlung elektronischer Rezepte über TI sind bis 3/20 bzw.
        6/20 zu treffen
    • Generikaregelungen gelten auch für Biosimilars

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2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung

    Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der GKV (GKV-FKG)
    1. Lesung 12.12.19 / 1. Durchgang Bundesrat 29.11.19

    • Regelungen zum Morbi-RSA
    • Entkopplung Vergütung  Diagnosen (Haus- und Fachärzte)
    • Geld-Zuweisung aus dem RSA hängt u.a. von den Diagnosen ab
          • Diagnosen von Gebietsärzten sollen zukünftig mehr Geld
                  „einbringen“ als die von Hausärzten
    • Einführung einer Transparenzstelle für alle Selektivverträge
         (§ 293a SGB V)  Zentralisierung der Aufsicht

                                   Noch im
                                Gesetzgebungs-
                                  verfahren
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2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung

    Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
    1. Durchgang Bundesrat 20.9.19

    • Entsprechend gekennzeichnete Rezept dürfen nach Erstabgabe binnen
        einen Jahres weitere 3x abgegeben werden
              • Rep. (= repetatur = darf wiederholt werden)
    • Abrechenbare Beratungsleistung der Apotheke bei
          • Chronisch schwerwiegenden Erkrankungen
          • Patienten mit Mehrfacherkrankung u. –medikation
          • Bestimmten Wirkstoffen u. bestimmten Patientengruppen
    • In Modellregionen Grippeschutzimpfung durch Apotheken für Volljährige

                                        Noch im
                                     Gesetzgebungs-
                                       verfahren
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2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung

    Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-
    Reformgesetz Bundesrat 2. Durchgang 29.11.19
    • Bisher Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen
                  • Neu: Eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts (MD)
    • Im Verwaltungsrat auch
                  • Patientenvertreter
                  • Vertreter von Pflegebedürftigen
                  • Vertreter von Verbrauchern
                  • Ärzteschaft und Pflegeberufe (nicht stimmberechtigt)

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2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung
     Gesetz über den Schutz vor Masern und zur Stärkung der
     Impfprävention (Masernschutzgesetz) gebilligt am 20.12.19
     • Ordnungswidrigkeit
                   • Eltern: ungeimpfte Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen
                   • Leitung Kindertagesstätten: Zulassen ungeimpfter Kinder
     • Nichtgeimpfte Kinder können vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden
     • Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen
         keine Tätigkeit aufnehmen
     • Schutzimpfungen dürfen ALLE Ärzte durchführen (außer Zahnärzte)
     • Reihenimpfungen in Schulen durch ÖGD
     • Vertrauliche Spurensicherung / anonymisierte Beweissicherung bei V.a.
         Misshandlung oder sexualisierte Gewalt ist Kassenleistung
     • Impfung gegen Grippe durch Apotheker

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2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung

     Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und
     Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) inkraftgetreten am 19.12.19

     • Apps auf Rezept vom Arzt (nach Prüfung des BfArM)
     • Krankenkassen können Entwicklung digitaler Innovationen fördern
             • Auch spezialisierte Wagniskapitalfonds
     • Apotheken und Krankenhäuser müssen sich an TI anschließen in 2020
     • Elektronische AU und Verordnungen (incl. Medikamente u. Heilmittel)
     • Es gibt weniger Geld fürs faxen
     • Standardisierte Schnittstellen für Soft-/Hardware in Arztpraxen u. KH
     • Krankenkassen als Datensammelstellen; Daten sollen an ein
         Forschungsdatenzentrum weitergeleitet werden

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2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung

     Notfallversorgungsreformgesetz

     •    Gemeinsame Notfallleitstellen (GNL)
          geschaffen von Ländern mit Beteiligung von KV und rettungsdienstlichen
          Leitstellen (= Doc-direct in BaWü)
     •    Integrierte Notfallzentren (INZ) (errichtet von KV und Krankenhäusern)
                   •   Länder übernehmen zentrale Rolle der Planung und Gestaltung
                   •   Problem: ein Teil des Sicherstellungsauftrages soll an die Länder
                       übertragen werden

                                       Noch im
                                    Gesetzgebungs-
                                      verfahren
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3. Hausarztmangel
     „Nächstes Jahr geht der Flächenbrand los.“ (Fechner, 9.10.19)

     Ihre Meinung ist gefragt!
     • Welche Faktoren/Umstände würden es
           • erleichtern, einen Nachfolger zu finden?
           • erschweren eine Nachfolge?
     • Ideen bitte an Juergen.Delaporte@hausarzt-bw.de

                                                              BABYBOOMER:
                                                              Die Geburtenzahlen erreichten
                                                              im Jahr 1964 ihren Höhepunkt
                                                              mit 1.357.304 Lebend-
                                                              geborenen. Ab 1965 setzte der
                        1964+65 Jahre= 2029                   sogenannte Pillenknick ein.
                                                              „https://de.wikipedia.org/wiki/Baby-Boomer“

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3. Hausarztmangel
     Studie bei Schweizer Studenten

     Verschiedene Maßnahmen steigerten den Anteil der Studenten, die
     Hausärzte
     werden wollten [von 10% in 2002 u. 2008 auf 20% (entschlossen) bzw. 40%
     (interessiert)]
     • Hausarztpraktika im Studium
     • Schaffung von Instituten für hausärztliche Medizin
     • Mentoringprogramme
     • Kantonale Mitfinanzierung von Praxisassistenz

                • Arbeitsautonomie
                • Arzt-Patienten-                                                                                        • Einkommen
         Pro      Beziehung                                                                    Contra                    • Reputation
       Hausarzt • Teilzeittätigkeit                                                           Hausarzt                   • Politische
                                                                                                                           Rahmenbedingungen
                • Art der Tätigkeit

          Diallo B. et al: Wer strebt am Ende des Medizin-Studiums eine Hausärztekarriere an? Umfrage unter Schweizer
                                                                           Studierenden. Praxis 2019; 108 (12) 779-786
14   © LVBW 2019
3. Hausarztmangel

     Förderung inhabergeführter Hausarztpraxen
     Beschluss Delegiertenversammlung HÄV 9/19
     Ähnlicher Antrag soll auch bei der Vertreterversammlung der KV gestellt werden

     Problem:

     • Investment-Unternehmen u.a. kaufen Arztpraxen und gründen MVZ
     • Systemwandel von Einzel-/Gemeinschaftspraxis zur rein ökonomisch
         geführten MVZ -> Folgen:
               • Abschöpfung von Praxisgewinnen an Nicht-Ärzte, somit auch
                   keine Einzahlung in Versorgungswerk
               •   Ökonomie wichtiger als Patientenversorgung?
               •   Arzt-Patient-Beziehung bleibt auf der Strecke?
               •   Verhinderung von Neu-Niederlassungen:
               •   Ein MVZ gibt den einmal einverleibten KV-Sitz nicht mehr zurück

15   © LVBW 2019                   Bild von Maret Hosemann auf Pixabay
4. HZV in BaWü
Daten für Q1/2020

Vertrag                                             Anzahl            Anzahl
                                                   HaevgID   Eingeschriebene
                                                                  Versicherte
HZV AOK Baden-Württemberg (BVKJ)                       375           188.288
HZV AOK Baden-Württemberg (Hauptvertrag)             3.581         1.483.028
HZV BKK GWQ Baden-Württemberg (Hauptvertrag)         1.809            67.084
HZV BKK-VAG Baden-Württemberg (Hauptvertrag)         2.391           103.166
HZV Bosch BKK Baden-Württemberg (Hauptvertrag)       1.550            40.625
HZV Deutsche RV Knappschaft-Bahn-See Baden-            489              1.923
Württemberg (Hauptvertrag)
HZV EK Baden-Württemberg (Hauptvertrag)              2.657           373.475
HZV IKK classic Baden-Württemberg (Hauptvertrag)     2.451           114.527
HZV LKK in Baden-Württemberg (Hauptvertrag)            718             9.923
Gesamtergebnis                                      16.021         2.382.039

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4. Neu: eStatistik in der HZV
     Abzurufen über das Arztportal

                                     https://arztportal.hausaerzteverband.de

17   © LVBW 2019
4. Neu: eStatistik in der HZV
Vergleich KV – HZV Beispiel aus einer Praxis, noch Fragen ????

   18   © LVBW 2019
4. Neu: eStatistik in der HZV
Das gilt natürlich auch für Praxen mit kleinerer Fallzahl

19   © LVBW 2019
4. Neu: eStatistik in der HZV
     Also auch bei kleineren Praxen
     Einschreiben, einschreiben, einschreiben …

20   © LVBW 2019
5. EBM-Reform Q2/20
     Gültig ab 01.04.2020, 2. Stufe der EBM-Reform

     Offizielles Ziel:
               • Stärkung der „sprechenden Medizin“

               • Abwertung technischer Leistungen

     • Eigentlich sollte somit der Hausarzt als typisch „sprechender Mediziner“
         mehr Geld verdienen, aber ….

21   © LVBW 2019
5. EBM-Reform Q2/20
Noch ein Grund für HZV

                                                                          Punkte bis                           Punkte ab
EBM           Legende (kurz)                                                                                               Differenz
                                                                           31.3.20                               1.4.20
03005         Versichertenpauschale ab                                       157                                  148         -9
              Beginn des 55. bis zum
              vollendeten 75. Lebensjahr

03040         Hausärztliche Grundpauschale                                         144                           138          -6

03230         Problemorientiertes ärztliches                                         90                          128         +38
              Gespräch
03322         Aufzeichnung eines Langzeit-                                           67                           48         -19
              EKG
03324         Langzeit-Blutdruckmessung                                              78                           57         -21

03321         Belastungs-EKG                                                       200                           198          -2
03330         Lungenfunktion                                                        60                            53          -7

        Punktzahlvolumen 03230 von 45 auf 64 Punkte erhöht
22   © LVBW 2019                https://www.hausarzt.digital/praxis/ebm/beschiss-statt-kompromiss-58719.html
5. EBM-Reform Q2/20
                                                                     Punkte bis                 Punkte ab
EBM           Legende (kurz)                                                                              Differenz
                                                                      31.3.20                     1.4.20
02300         Kleinchirurgischer Eingriff I                             57                          68        11

02301         Kleinchirurgischer Eingriff II                                129                       133     4
02302         Kleinchirurgischer Eingriff III                               239                       230     -9
02310         Sekundärheilende Wunde                                        205                       212     7
02313         Kompressionstherapie                                           57                       50      -7

03360         Hausärztliches GBA                                            122                       113     -9
03362         Geriatrischer                                                 159                       174    25
              Betreuungskomplex
33042         Sono Abdomen                                                  157                       143    -14
33012         Sono AD                                                        85                       77      -8

01745         HKS                                                           214                       253    39
01746         Zuschlag HKS                                                  170                       209    39
                                https://www.kbv.de/media/sp/2019_12_12_EBM_Bewertungen_Anhang_3.pdf

23   © LVBW 2019
5. EBM-Reform Q2/20

                                                                     Punkte bis                  Punkte ab
EBM           Legende (kurz)                                                                               Differenz
                                                                      31.3.20                      1.4.20
35100         Differentialdiagnose                                      152                         193        41
              Psychosomatik
35110         Verbale Intervention                                          152                      193      41
              Psychosomatik
35111         Übende Intervention                                           232                      335      103
              Einzelbehandlung

 Steigerung des Wertes hausärztlicher Hausbesuche? - Fehlanzeige!

Cave:
35100 und 35110 sind seit Jahren Gegenstand intensivierter Prüfungen der KV.
Falschansatz führt zu massiven Honorarabzügen, im schlimmsten Fall bei
Betrugsverdacht zu einem Rechtsverfahren.

                               https://www.kbv.de/media/sp/2019_12_12_EBM_Bewertungen_Anhang_3.pdf

24   © LVBW 2019
6. Mix: Infos für Ärzte, die Gewaltopfer behandeln

        https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/rechts-und-verkehrsmedizin/leistungsspektrum/medizin/gewaltambulanz

25   © LVBW 2019
6. Mix: GOÄ Leichenschau
     Änderung zum 01.01.2020
     Der Einfach-Satz kann nicht gesteigert werden
     Weitere Zuschläge: F, G, H, und Wegegeld

     GOÄ Leistung                            GOÄ        GOÄ reduziert   GOÄ red.
                                             1fach
     100       Vorläufige                    110,51€ Unter 20 min       66,31€
               Todesbescheinigung (mind.             mind. 10 min
               20 min) z.B. Notarzt
     101       Eingehende Untersuchung       165,77€ Unter 40 min       99,46€
               Todesbescheinigung                    mind. 20 min
               (mind. 40 min)
     102       Zuschlag:                     27,63€
               Der Ärzt*in unbekannte
               Identität
               Besondere Todesumstände
               (mind. 10 min)
26   © LVBW 2019         Anfahrtszeit zählt nicht zur Zeitvorgabe
6. Mix: Hilfsmittel mit Sicherheitsmechanismus (G-BA)

     (Teure) Nadeln mit Verletzungsschutz können nun für Patienten verordnet
     werden, die sich nicht selbst spritzen oder messen können
     Verordnungsfähig bei:
          • Blutentnahmen zur Gewinnung von Kapillarblut
          • subkutane Injektionen
          • subkutane Infusionen
          • perkutane Punktion eines Portsystems zur Infusion
          • Setzen eines subkutanen Sensors (z.B. bei einem rtCGM‐Gerät)

27   © LVBW 2019
6. Mix: Lipödem

     Heilmittelrichtlinie:
     • Aufnahme in die Diagnoseliste
         „besonderer Verordnungsbedarf“
     • Lipödem, Stadium I-III: E88.20; E88.21;
         E88.22
     • LY2: MLD

      Liposuction:

      Die Absaugung von Fettgewebe ist nun
      eine Kassenleistung im Stadium III
      (ambulant und stationär)

                                                 Quelle:https://www.researchgate.net/figure/Liposuction-
                                                 A-58-years-old-woman-with-an-a-excess-adipose-
28   © LVBW 2019                                 tissue-at-level-of-legs-b_fig4_324254620
6. Mix: Die neue KV-App

29   © LVBW 2019
6.Mix: AU über WhatsApp
     Urteil LG Hamburg, Urt. v. 03.09.2019 - Az.: 406 HK O 56/19

     • Wettbewerbsverletzung liegt vor
     • Verstoß gegen ärztliche Sorgfaltspflicht
                   • Regelmäßig ohne persönlichen Kontakt AU auszustellen, zeige
                     nicht die notwendige Sorgfalt
                       Grundsätzlich unmittelbarer Kontakt zwischen Arzt und
                         Patient
                       Dies gelte auch bei leichteren Erkrankungen (z.B. Erkältungen)
                       AU ist Grundlage für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung
     • Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig

30   © LVBW 2019
6.Mix: Praxisberatung online

    Quelle: 2017_04_05_Neu!_ginae014_sl
7. Elektronischen
     Arztvernetzung (eAV)

     • eAU ist erfolgreich gestartet, aktuell > 1000 AUs pro Tag
     • Ab 2020 werden 94% der HZV-Praxen teilnehmen können
     • eArztbriefversand ist ebenfalls schon möglich
     • Fünf Monate nach dem Start nehmen rund 400 Haus- und Fachärzte an
         der eAV teil, obwohl bis dato erst 20 Prozent der
         Vertragssoftwarehersteller die Umsetzung der eAV anbietet.

             Vorteile eArztbrief:
               • Diagnosen im Klartext UND als ICD-Ziffer
               • Beides kann auf Knopfdruck übernommen werden
               • Medikamente können ebenso einfach übernommen
                  werden
               • Standardisierung
               • Brief geht immer an den „richtigen“ Arzt

32   © LVBW 2019
7. Elektronischen Arztvernetzung (eAV)

     • Einmalige Strukturpauschale
          bei Teilnahmebeginn
          für Einrichtung, Schulung usw.
          2.500 € pro BSNR-Verbund

     • Bei Umsetzung der Fachanwendungen
         Automatischer Zuschlag auf P1 in Höhe von 5€
               (einmal pro Versichertenteilnahmejahr bei aktiver FAV-
               Teilnahme des Patienten)
              Automatischer Zuschlag auf P2 in Höhe von 5 € / Quartal im
               Behandlungsfall
               (unabhängig davon, ob in dem Behandlungsfall eine
               Fachanwendung der Vernetzung verwendet wurde oder
               nicht)

33   © LVBW 2019
7. Elektronischen Arztvernetzung (eAV)
         Vergütungsbeispiele für die Fachanwendungen
     Je höher die Einschreibung in die HZV und das Facharzt-Programm,
     desto höher die Vergütung im Vernetzungsprojekt!

     Einge-    Zuschlag auf P1                                                    Summe
                                      Zuschlag auf P2
     schrieb.       (jährlich)
                                                                                    pro
     AOK-                                                                         Quartal
     Versi-   im FAP*       Euro BF**      P2      Euro
     cherte (40% der        pro  (80% der  (80%    pro
                   Eingeschr.) Quartal Eingeschr.) der BF) Quartal

          400          160         200 €         320        256         1.280 €   1.480 €

          600          240         300 €         480        384         1.920 €   2.220 €

          800          320         400 €         640        512         2.560 €   2.960 €

         1.000         400         500 €         800        640         3.200 €   3.700 €

     *   FAP = Facharzt-Programm, ** BF = Behandlungsfall

34   © LVBW 2019
8. Elektronischen Arztvernetzung (eAV)
     7.
        Wo erhalte ich weitere Informationen und wie melde ich mich dazu an?

     Informationen und Anmeldung unter:
     https://www.hausarzt-bw.de/eav

     Simple Show zur eAV:
     https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=SlNzRJ3DjFs&featu
     re=emb_title

35   © LVBW 2019
8. Hausärztetag
                   14. Hausärztetag 2020
                   27. und 28. März 2020

36   © LVBW 2019
8. Hausärztetag 2020
     27. und 28. März 2020

37   © LVBW 2019
9. Regress-Gefahr

       Regressgefahr

39   © LVBW 2019
9. Regress-Gefahr

Zeitraum   Was?            Warum?
Ab Q1-20   Biologika       Verordnung von Biologika bei Verfügbarkeit
                           von Biosimilar-Alternativen u.a.
                           • Adalimumab (z.B. Humira®),
                           • Etanercept (z.B. Enbrel®),
                           • Infliximab (z.B. Remicade®)
Ab Q2-20   Kontrazeptiva   Nicht-regelkonforme Verordnung von
                           hormonellen Kontrazeptiva auf Kassenrezept
                           für Frauen nach dem 22. Geburtstag (d.h.
                           ohne medizinischen Grund)
9. Regress-Gefahr

•

•

* Link zum Arztfragebogen: https://www.kvbw-admin.de/api/download.php?id=2740
https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/cannabis-verordnung-wird-
einfacher/?no_cache=1&cHash=cc0f90c02ac612091eab1e2000fe59d9
9. Regress-Gefahr

•

              §

•

•

•
9. Regress-Gefahr

     Arzneimittelrichtlinie
     Bedeutung

     • Änderungen auf Rezept müssen mit Unterschrift und Datum versehen
         sein
     • Rezept ist 1 Monat gültig
     • Diagnosen gehören NIE aufs Arzneimittel-Rezept
     • Nicht verschreibungspflichtige AM sollen zulasten des Pat. verordnet
         werden, wenn sie ausreichend, notwendig, zweckmäßig sind.
         Verordnung eines verschreibungspflichtigen AM kann dann
         unwirtschaftlich sein (z.B. verschreibungspflichtiges Fexofenadin / freies
         Cetirizin)

43    © LVBW 2019
9. Regress-Gefahr
     Arzneimittelrichtlinie (AM-RL)
     Enterale Ernährung: Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate,
     Elementardiäten, Sondennahrung
     • Nach §20 müssen die verordneten Produkte der Diätverordnung
       entsprechen
     • Nach §21 ist Enterale Ernährung verordnungsfähig
           • Bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden
                normalen Ernährung
           • Wenn Modifizierung der normalen Ernährung nicht ausreicht
           • Wenn ärztliche, pflegerische oder Ernährungstherapeutische
                Maßnahmen nicht ausreichen (s. nächste Folie)
     Woran kann man sich orientieren?
       S3-Leitlinie „Künstliche Ernährung im ambulanten Bereich“
           • Energiedefizit ca. 500 kcal/Tag über 7 Tage
           • Gewichtabnahme von 5-10% des Körpergewichts innerhalb von 3
               Monaten
           • Katabole Prozesse oder Chemotherapie wirken verschlechternd

44      Sinnvoll: Beachtung S3-Leitlinie "Künstliche Ernährung im ambulanten Bereich" 2013
        https://www.dgem.de/sites/default/files/PDFs/Leitlinien/S3-Leitlinien/073-021l_S3_K%C3%BCnstliche_Ern%C3%A4hrung_ambulant_2014-04.pdf
9. Regress-Gefahr
     Arzneimittelrichtlinie (AM-RL)
     Enterale Ernährung: Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate,
     Elementardiäten, Sondennahrung

     •   Zu prüfen ist vor Verordnung enteraler Ernährung u.a.:
               •     Kalorische Anreicherung der Nahrung mit natürlichen Lebensmitteln
               •     Schluckstörung
                      Geeignete Lagerung des Pat.
                      Konsistenz der Nahrung
                      Heilmittelverordnung: Logopädie, Ergotherapie
               •     Nebenwirkung von Medikamenten
               •     Pflegerische Maßnahmen für ausreichende Trinkmenge
               •     Kaustörungen: Mundpflege, Zahnsanierung, Zahnprothese
               •     Zuwendung beim Essen mit Aufforderung u. geduldigem Anreichen
               •     Soziale Maßnahmen
                      Unterstützung beim Einkauf
                      Lieferung vom Produkten
                      Organisieren von Besuchsdiensten

45       Sinnvoll: Beachtung S3-Leitlinie "Künstliche Ernährung im ambulanten Bereich" 2013
         https://www.dgem.de/sites/default/files/PDFs/Leitlinien/S3-Leitlinien/073-021l_S3_K%C3%BCnstliche_Ern%C3%A4hrung_ambulant_2014-04.pdf
9. Regress-Gefahr
     Betäubungsmittelverordnung

     • Rezepte müssen binnen 7 Tagen eingelöst werden
     • Zusätzlich zu Btm darf auch „normales“ AM rezeptiert werden
     • Btm-Rezepte sind nur für den einzelnen Arzt ausgegeben
          • Dürfen nur im Vertretungsfall übertragen werden
     • Anzugeben sind
          • AM-Bezeichnung (nicht ausreichend: Fentanyl Pflaster
             25µg/h)
           • Menge in g oder ml, Stückzahl der abgeteilten Form
           • Gebrauchsanweisung

46
10. Videosprechstunde
Telemedizinische Leistungen im EBM: Videosprechstunde § 291g SGB V
10. Videosprechstunde
• Anschubfinanzierung
    • für 2 Jahre GOP 01451 (10 €): min 15/Q, maximal für 50/Q (=2000€)
• Authentifizierungzuschlag
    • GOP 01444 (1 €), Identifizieren des Pat. über Video
• Technikzuschlag
    • GOP 01450 (4 €), bis zu einem Höchstwert

•   Eine ärztliche ausschließliche Fernbehandlung ist gemäß dem geänderten § 7 Abs. 4 MBO-Ä
    in Einzelfällen möglich.

•   Abschlag von 20 Prozent auf die hausärztliche VP/GP/KP. Kommt im Behandlungsfall ein
    persönlicher A-P-K zustande, entfällt der Abschlag

•   Begrenzung der Video-Behandlungsfälle auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle des
    Vertragsarztes

•   Nicht mit:
      • Chronikerpauschalen (GOP 03220/1 und 04220/1)
      • Wirtschaftlichkeitsbonus Labor (GOP 32001), Medikationsplan (GOP 01630 und
         fachgruppenspezifische Zuschläge auf die VP/GP) Notfalldatensatz (GOP 01641)
10. Videosprechstunde: Integration in die pauschale Vergütungssystematik des EBM
Vergütungsvarianten im Behandlungsfall ab 1. Oktober 2019
                                                                                            und 20% Abschlag, wenn
                              15 € Zuschlag                                                 kein persönlicher Kontakt

       Persönliche(r) A-P-K   Persönliche(r) A-P-K           Nur Videokontakt                             Nur Videokontakt
                              & Videokontakt(e)              (bis 30.09.2019)                             (ab 01.10.2019)
         Weitere EBM-GOP        Weitere EBM-GOP                                                           bestimmte EBM-GOP
                                 Authentifizierung                                                          Authentifizierung    (01444) 1€
                                Anschubförderung                                                            Anschubförderung     (01451) 10€
                               Technikzuschlag VSp           Technikzuschlag VSp                           Technikzuschlag VSp   (01450) 4€
        Versorgungszuschläg    Versorgungszuschläg
                 e                      e

                                                                                                          Versorgungszuschläge        20 %
            VP/GP/KP               VP/GP/KP                                                                                         Abschlag
                                                                   GOP 01439                                  VP/GP/KP

                                                                       alle Fachgruppen
                                                     (bei den Konsiliarfächern nur Strahlentherapeuten)
11. Wonca in Berlin 2020
World Organization of National Colleges, Academies and Academic
Associations of General Practitioners/Family Physicians:
• 122 Mitgliedsorganisationen in 102 Ländern mit 500.000 Hausärzte
• Wonca Europe: 47 Mitgliedsorganisationen mit 120.000 Hausärzten seit
   2007
• Ziel: Verbesserung der Lebensqualität durch hohe Standards in der
   Allgemeinmedizin
11. Wonca in Berlin 2020

               Grundwerte der Allgemeinmedizin:
                   Gefahren und Chancen
› kein Sponsoring durch die Pharmaindustrie
› Easy English als offizielle Sprache
› daneben deutschsprachige Tracks
› integrierter DEGAM-Jahreskongress
  mit reduzierter Gebühr für DEGAM-Mitglieder
› Wieder dabei:
   Up-to-Date Allgemeinmedizin!
11. Wonca in Berlin 2020

 Erstmals in Deutschland:
 • WONCA, die Weltorganisation der
   Allgemeinmedizin und Familienmedizin
 • mit dem 25. Fachkongress für Europa
 Das bedeutet:
 • neue Anregungen und Kontakte durch
   internationalen Austausch
 • Vernetzung und Solidarisierung über
   Ländergrenzen hinweg.
11. Wonca in Berlin 2020

  Attraktives Programm für
 Hausärzte/innen und MFA:
 • Allgemeinmedizin Up to date
 • Eigene Preconference für ÄiWs
 • Praxisorientierte Skills labs
 • Fallbesprechungen mit jungen
   Kolleg*innen international
 • Science slam
 • Posterpräsentationen
 • Diskussionsforen/Workshops
Wir wünschen Ihnen eine gute Heimfahrt und noch
     einen schönen Abend – Ihr Hausärzteverband

54   © LVBW 2019
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