Stammtisch Q1/2020 Herzlich willkommen - Hausärzteverband Baden-Württemberg
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Agenda 1. Neues von der Landesärztekammer 2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung 3. Hausarztmangel 4. HZV in BW 5. EBM-Reform Q2/20 6. Mix (GOÄ Leichenschau, Sicherheitsspritzen, Lipödem, KV-App, WhatsApp-AU, Praxisberatung etc.) 7. Vernetzungsprojekt 8. Hausärztetag 2020 9. Regresse 10. Videosprechstunde 11. Wonca in Berlin Jürgen Herbers & Peter Feil und viele andere im HÄV 2 © LVBW 2019
1. Neues von der Landesärztekammer Wichtige Themen 1. Kammerbeitrag 2. Musterweiterbildungsordnung 3. verschiedene Anträge 4 © LVBW 2019
1. Neues von der Landesärztekammer 1. Anhebung des Kammerbeitrag von 0,41% auf 0,44% • Stärkere Präsenz der LÄK in Politik und Gesellschaft • Mehr Ausschüsse und Arbeitskreise als zuvor • Steigende Personalkosten 2. Musterweiterbildungsordnung: • Elektronisches Logbuch • Allgemeinmedizin Weiterbildungsermächtigung auch für hausärztlich tätige Internisten bis 24 Monate KEINE Aufnahme von Suchtmedizin in Pflichtenteil • Innere Medizin Nur noch 12 Monate Weiterbildung stationär verpflichtend • Neue Zusatzbezeichnungen Ernährungsmedizin Sexualmedizin 3. Verschiedenes: • Gegen die Kommerzialisierung und Ökonomisierung im Gesundheitswesen • Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte entschieden begegnen • Reduktion des CO2-Fussabdrucks im Gesundheitswesen • Hitzeaktionspläne zum Schutz der Gesundheit • Mehrzahlungen bei Lieferproblemen erstatten Konsequenz: Weiterbildungsbefugnis NEU BEANTRAGEN 5 © LVBW 2019 Drei Jahre Zeit dafür
2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) inkraftgetreten am 16.8.19 • BMG kann durch Rechtsverordnung bestimmen, dass • Bestimmte Schutzimpfungen oder Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe von GKV erstattet werden • Dann haben Versicherte darauf einen Anspruch • Wird erneute Verordnung eines Arzneimittels notwendig wegen • Arzneimittelrückruf • Einschränkung der Verwendbarkeit Dann ist die ERNEUTE Verordnung zuzahlungsfrei • Keine neue Genehmigung auf Cannabisverordnung bei • Dosisänderung • Wechsel von getrockneten Blüten oder anderen Extrakten • Regelungen zur Übermittlung elektronischer Rezepte über TI sind bis 3/20 bzw. 6/20 zu treffen • Generikaregelungen gelten auch für Biosimilars 6 © LVBW 2019
2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der GKV (GKV-FKG) 1. Lesung 12.12.19 / 1. Durchgang Bundesrat 29.11.19 • Regelungen zum Morbi-RSA • Entkopplung Vergütung Diagnosen (Haus- und Fachärzte) • Geld-Zuweisung aus dem RSA hängt u.a. von den Diagnosen ab • Diagnosen von Gebietsärzten sollen zukünftig mehr Geld „einbringen“ als die von Hausärzten • Einführung einer Transparenzstelle für alle Selektivverträge (§ 293a SGB V) Zentralisierung der Aufsicht Noch im Gesetzgebungs- verfahren 7 © LVBW 2019
2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken 1. Durchgang Bundesrat 20.9.19 • Entsprechend gekennzeichnete Rezept dürfen nach Erstabgabe binnen einen Jahres weitere 3x abgegeben werden • Rep. (= repetatur = darf wiederholt werden) • Abrechenbare Beratungsleistung der Apotheke bei • Chronisch schwerwiegenden Erkrankungen • Patienten mit Mehrfacherkrankung u. –medikation • Bestimmten Wirkstoffen u. bestimmten Patientengruppen • In Modellregionen Grippeschutzimpfung durch Apotheken für Volljährige Noch im Gesetzgebungs- verfahren 8 © LVBW 2019
2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK- Reformgesetz Bundesrat 2. Durchgang 29.11.19 • Bisher Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen • Neu: Eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts (MD) • Im Verwaltungsrat auch • Patientenvertreter • Vertreter von Pflegebedürftigen • Vertreter von Verbrauchern • Ärzteschaft und Pflegeberufe (nicht stimmberechtigt) 9 © LVBW 2019
2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz über den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) gebilligt am 20.12.19 • Ordnungswidrigkeit • Eltern: ungeimpfte Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen • Leitung Kindertagesstätten: Zulassen ungeimpfter Kinder • Nichtgeimpfte Kinder können vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden • Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeit aufnehmen • Schutzimpfungen dürfen ALLE Ärzte durchführen (außer Zahnärzte) • Reihenimpfungen in Schulen durch ÖGD • Vertrauliche Spurensicherung / anonymisierte Beweissicherung bei V.a. Misshandlung oder sexualisierte Gewalt ist Kassenleistung • Impfung gegen Grippe durch Apotheker 10 © LVBW 2019
2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) inkraftgetreten am 19.12.19 • Apps auf Rezept vom Arzt (nach Prüfung des BfArM) • Krankenkassen können Entwicklung digitaler Innovationen fördern • Auch spezialisierte Wagniskapitalfonds • Apotheken und Krankenhäuser müssen sich an TI anschließen in 2020 • Elektronische AU und Verordnungen (incl. Medikamente u. Heilmittel) • Es gibt weniger Geld fürs faxen • Standardisierte Schnittstellen für Soft-/Hardware in Arztpraxen u. KH • Krankenkassen als Datensammelstellen; Daten sollen an ein Forschungsdatenzentrum weitergeleitet werden 11 © LVBW 2019
2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Notfallversorgungsreformgesetz • Gemeinsame Notfallleitstellen (GNL) geschaffen von Ländern mit Beteiligung von KV und rettungsdienstlichen Leitstellen (= Doc-direct in BaWü) • Integrierte Notfallzentren (INZ) (errichtet von KV und Krankenhäusern) • Länder übernehmen zentrale Rolle der Planung und Gestaltung • Problem: ein Teil des Sicherstellungsauftrages soll an die Länder übertragen werden Noch im Gesetzgebungs- verfahren 12 © LVBW 2019
3. Hausarztmangel „Nächstes Jahr geht der Flächenbrand los.“ (Fechner, 9.10.19) Ihre Meinung ist gefragt! • Welche Faktoren/Umstände würden es • erleichtern, einen Nachfolger zu finden? • erschweren eine Nachfolge? • Ideen bitte an Juergen.Delaporte@hausarzt-bw.de BABYBOOMER: Die Geburtenzahlen erreichten im Jahr 1964 ihren Höhepunkt mit 1.357.304 Lebend- geborenen. Ab 1965 setzte der 1964+65 Jahre= 2029 sogenannte Pillenknick ein. „https://de.wikipedia.org/wiki/Baby-Boomer“ 13 © LVBW 2019
3. Hausarztmangel Studie bei Schweizer Studenten Verschiedene Maßnahmen steigerten den Anteil der Studenten, die Hausärzte werden wollten [von 10% in 2002 u. 2008 auf 20% (entschlossen) bzw. 40% (interessiert)] • Hausarztpraktika im Studium • Schaffung von Instituten für hausärztliche Medizin • Mentoringprogramme • Kantonale Mitfinanzierung von Praxisassistenz • Arbeitsautonomie • Arzt-Patienten- • Einkommen Pro Beziehung Contra • Reputation Hausarzt • Teilzeittätigkeit Hausarzt • Politische Rahmenbedingungen • Art der Tätigkeit Diallo B. et al: Wer strebt am Ende des Medizin-Studiums eine Hausärztekarriere an? Umfrage unter Schweizer Studierenden. Praxis 2019; 108 (12) 779-786 14 © LVBW 2019
3. Hausarztmangel Förderung inhabergeführter Hausarztpraxen Beschluss Delegiertenversammlung HÄV 9/19 Ähnlicher Antrag soll auch bei der Vertreterversammlung der KV gestellt werden Problem: • Investment-Unternehmen u.a. kaufen Arztpraxen und gründen MVZ • Systemwandel von Einzel-/Gemeinschaftspraxis zur rein ökonomisch geführten MVZ -> Folgen: • Abschöpfung von Praxisgewinnen an Nicht-Ärzte, somit auch keine Einzahlung in Versorgungswerk • Ökonomie wichtiger als Patientenversorgung? • Arzt-Patient-Beziehung bleibt auf der Strecke? • Verhinderung von Neu-Niederlassungen: • Ein MVZ gibt den einmal einverleibten KV-Sitz nicht mehr zurück 15 © LVBW 2019 Bild von Maret Hosemann auf Pixabay
4. HZV in BaWü Daten für Q1/2020 Vertrag Anzahl Anzahl HaevgID Eingeschriebene Versicherte HZV AOK Baden-Württemberg (BVKJ) 375 188.288 HZV AOK Baden-Württemberg (Hauptvertrag) 3.581 1.483.028 HZV BKK GWQ Baden-Württemberg (Hauptvertrag) 1.809 67.084 HZV BKK-VAG Baden-Württemberg (Hauptvertrag) 2.391 103.166 HZV Bosch BKK Baden-Württemberg (Hauptvertrag) 1.550 40.625 HZV Deutsche RV Knappschaft-Bahn-See Baden- 489 1.923 Württemberg (Hauptvertrag) HZV EK Baden-Württemberg (Hauptvertrag) 2.657 373.475 HZV IKK classic Baden-Württemberg (Hauptvertrag) 2.451 114.527 HZV LKK in Baden-Württemberg (Hauptvertrag) 718 9.923 Gesamtergebnis 16.021 2.382.039 16 © LVBW 2019
4. Neu: eStatistik in der HZV Abzurufen über das Arztportal https://arztportal.hausaerzteverband.de 17 © LVBW 2019
4. Neu: eStatistik in der HZV Vergleich KV – HZV Beispiel aus einer Praxis, noch Fragen ???? 18 © LVBW 2019
4. Neu: eStatistik in der HZV Das gilt natürlich auch für Praxen mit kleinerer Fallzahl 19 © LVBW 2019
4. Neu: eStatistik in der HZV Also auch bei kleineren Praxen Einschreiben, einschreiben, einschreiben … 20 © LVBW 2019
5. EBM-Reform Q2/20 Gültig ab 01.04.2020, 2. Stufe der EBM-Reform Offizielles Ziel: • Stärkung der „sprechenden Medizin“ • Abwertung technischer Leistungen • Eigentlich sollte somit der Hausarzt als typisch „sprechender Mediziner“ mehr Geld verdienen, aber …. 21 © LVBW 2019
5. EBM-Reform Q2/20 Noch ein Grund für HZV Punkte bis Punkte ab EBM Legende (kurz) Differenz 31.3.20 1.4.20 03005 Versichertenpauschale ab 157 148 -9 Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr 03040 Hausärztliche Grundpauschale 144 138 -6 03230 Problemorientiertes ärztliches 90 128 +38 Gespräch 03322 Aufzeichnung eines Langzeit- 67 48 -19 EKG 03324 Langzeit-Blutdruckmessung 78 57 -21 03321 Belastungs-EKG 200 198 -2 03330 Lungenfunktion 60 53 -7 Punktzahlvolumen 03230 von 45 auf 64 Punkte erhöht 22 © LVBW 2019 https://www.hausarzt.digital/praxis/ebm/beschiss-statt-kompromiss-58719.html
5. EBM-Reform Q2/20 Punkte bis Punkte ab EBM Legende (kurz) Differenz 31.3.20 1.4.20 02300 Kleinchirurgischer Eingriff I 57 68 11 02301 Kleinchirurgischer Eingriff II 129 133 4 02302 Kleinchirurgischer Eingriff III 239 230 -9 02310 Sekundärheilende Wunde 205 212 7 02313 Kompressionstherapie 57 50 -7 03360 Hausärztliches GBA 122 113 -9 03362 Geriatrischer 159 174 25 Betreuungskomplex 33042 Sono Abdomen 157 143 -14 33012 Sono AD 85 77 -8 01745 HKS 214 253 39 01746 Zuschlag HKS 170 209 39 https://www.kbv.de/media/sp/2019_12_12_EBM_Bewertungen_Anhang_3.pdf 23 © LVBW 2019
5. EBM-Reform Q2/20 Punkte bis Punkte ab EBM Legende (kurz) Differenz 31.3.20 1.4.20 35100 Differentialdiagnose 152 193 41 Psychosomatik 35110 Verbale Intervention 152 193 41 Psychosomatik 35111 Übende Intervention 232 335 103 Einzelbehandlung Steigerung des Wertes hausärztlicher Hausbesuche? - Fehlanzeige! Cave: 35100 und 35110 sind seit Jahren Gegenstand intensivierter Prüfungen der KV. Falschansatz führt zu massiven Honorarabzügen, im schlimmsten Fall bei Betrugsverdacht zu einem Rechtsverfahren. https://www.kbv.de/media/sp/2019_12_12_EBM_Bewertungen_Anhang_3.pdf 24 © LVBW 2019
6. Mix: Infos für Ärzte, die Gewaltopfer behandeln https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/rechts-und-verkehrsmedizin/leistungsspektrum/medizin/gewaltambulanz 25 © LVBW 2019
6. Mix: GOÄ Leichenschau Änderung zum 01.01.2020 Der Einfach-Satz kann nicht gesteigert werden Weitere Zuschläge: F, G, H, und Wegegeld GOÄ Leistung GOÄ GOÄ reduziert GOÄ red. 1fach 100 Vorläufige 110,51€ Unter 20 min 66,31€ Todesbescheinigung (mind. mind. 10 min 20 min) z.B. Notarzt 101 Eingehende Untersuchung 165,77€ Unter 40 min 99,46€ Todesbescheinigung mind. 20 min (mind. 40 min) 102 Zuschlag: 27,63€ Der Ärzt*in unbekannte Identität Besondere Todesumstände (mind. 10 min) 26 © LVBW 2019 Anfahrtszeit zählt nicht zur Zeitvorgabe
6. Mix: Hilfsmittel mit Sicherheitsmechanismus (G-BA) (Teure) Nadeln mit Verletzungsschutz können nun für Patienten verordnet werden, die sich nicht selbst spritzen oder messen können Verordnungsfähig bei: • Blutentnahmen zur Gewinnung von Kapillarblut • subkutane Injektionen • subkutane Infusionen • perkutane Punktion eines Portsystems zur Infusion • Setzen eines subkutanen Sensors (z.B. bei einem rtCGM‐Gerät) 27 © LVBW 2019
6. Mix: Lipödem Heilmittelrichtlinie: • Aufnahme in die Diagnoseliste „besonderer Verordnungsbedarf“ • Lipödem, Stadium I-III: E88.20; E88.21; E88.22 • LY2: MLD Liposuction: Die Absaugung von Fettgewebe ist nun eine Kassenleistung im Stadium III (ambulant und stationär) Quelle:https://www.researchgate.net/figure/Liposuction- A-58-years-old-woman-with-an-a-excess-adipose- 28 © LVBW 2019 tissue-at-level-of-legs-b_fig4_324254620
6. Mix: Die neue KV-App 29 © LVBW 2019
6.Mix: AU über WhatsApp Urteil LG Hamburg, Urt. v. 03.09.2019 - Az.: 406 HK O 56/19 • Wettbewerbsverletzung liegt vor • Verstoß gegen ärztliche Sorgfaltspflicht • Regelmäßig ohne persönlichen Kontakt AU auszustellen, zeige nicht die notwendige Sorgfalt Grundsätzlich unmittelbarer Kontakt zwischen Arzt und Patient Dies gelte auch bei leichteren Erkrankungen (z.B. Erkältungen) AU ist Grundlage für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung • Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig 30 © LVBW 2019
6.Mix: Praxisberatung online Quelle: 2017_04_05_Neu!_ginae014_sl
7. Elektronischen Arztvernetzung (eAV) • eAU ist erfolgreich gestartet, aktuell > 1000 AUs pro Tag • Ab 2020 werden 94% der HZV-Praxen teilnehmen können • eArztbriefversand ist ebenfalls schon möglich • Fünf Monate nach dem Start nehmen rund 400 Haus- und Fachärzte an der eAV teil, obwohl bis dato erst 20 Prozent der Vertragssoftwarehersteller die Umsetzung der eAV anbietet. Vorteile eArztbrief: • Diagnosen im Klartext UND als ICD-Ziffer • Beides kann auf Knopfdruck übernommen werden • Medikamente können ebenso einfach übernommen werden • Standardisierung • Brief geht immer an den „richtigen“ Arzt 32 © LVBW 2019
7. Elektronischen Arztvernetzung (eAV) • Einmalige Strukturpauschale bei Teilnahmebeginn für Einrichtung, Schulung usw. 2.500 € pro BSNR-Verbund • Bei Umsetzung der Fachanwendungen Automatischer Zuschlag auf P1 in Höhe von 5€ (einmal pro Versichertenteilnahmejahr bei aktiver FAV- Teilnahme des Patienten) Automatischer Zuschlag auf P2 in Höhe von 5 € / Quartal im Behandlungsfall (unabhängig davon, ob in dem Behandlungsfall eine Fachanwendung der Vernetzung verwendet wurde oder nicht) 33 © LVBW 2019
7. Elektronischen Arztvernetzung (eAV) Vergütungsbeispiele für die Fachanwendungen Je höher die Einschreibung in die HZV und das Facharzt-Programm, desto höher die Vergütung im Vernetzungsprojekt! Einge- Zuschlag auf P1 Summe Zuschlag auf P2 schrieb. (jährlich) pro AOK- Quartal Versi- im FAP* Euro BF** P2 Euro cherte (40% der pro (80% der (80% pro Eingeschr.) Quartal Eingeschr.) der BF) Quartal 400 160 200 € 320 256 1.280 € 1.480 € 600 240 300 € 480 384 1.920 € 2.220 € 800 320 400 € 640 512 2.560 € 2.960 € 1.000 400 500 € 800 640 3.200 € 3.700 € * FAP = Facharzt-Programm, ** BF = Behandlungsfall 34 © LVBW 2019
8. Elektronischen Arztvernetzung (eAV) 7. Wo erhalte ich weitere Informationen und wie melde ich mich dazu an? Informationen und Anmeldung unter: https://www.hausarzt-bw.de/eav Simple Show zur eAV: https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=SlNzRJ3DjFs&featu re=emb_title 35 © LVBW 2019
8. Hausärztetag 14. Hausärztetag 2020 27. und 28. März 2020 36 © LVBW 2019
8. Hausärztetag 2020 27. und 28. März 2020 37 © LVBW 2019
9. Regress-Gefahr Regressgefahr 39 © LVBW 2019
9. Regress-Gefahr Zeitraum Was? Warum? Ab Q1-20 Biologika Verordnung von Biologika bei Verfügbarkeit von Biosimilar-Alternativen u.a. • Adalimumab (z.B. Humira®), • Etanercept (z.B. Enbrel®), • Infliximab (z.B. Remicade®) Ab Q2-20 Kontrazeptiva Nicht-regelkonforme Verordnung von hormonellen Kontrazeptiva auf Kassenrezept für Frauen nach dem 22. Geburtstag (d.h. ohne medizinischen Grund)
9. Regress-Gefahr • • * Link zum Arztfragebogen: https://www.kvbw-admin.de/api/download.php?id=2740 https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/cannabis-verordnung-wird- einfacher/?no_cache=1&cHash=cc0f90c02ac612091eab1e2000fe59d9
9. Regress-Gefahr • § • • •
9. Regress-Gefahr Arzneimittelrichtlinie Bedeutung • Änderungen auf Rezept müssen mit Unterschrift und Datum versehen sein • Rezept ist 1 Monat gültig • Diagnosen gehören NIE aufs Arzneimittel-Rezept • Nicht verschreibungspflichtige AM sollen zulasten des Pat. verordnet werden, wenn sie ausreichend, notwendig, zweckmäßig sind. Verordnung eines verschreibungspflichtigen AM kann dann unwirtschaftlich sein (z.B. verschreibungspflichtiges Fexofenadin / freies Cetirizin) 43 © LVBW 2019
9. Regress-Gefahr Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) Enterale Ernährung: Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten, Sondennahrung • Nach §20 müssen die verordneten Produkte der Diätverordnung entsprechen • Nach §21 ist Enterale Ernährung verordnungsfähig • Bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung • Wenn Modifizierung der normalen Ernährung nicht ausreicht • Wenn ärztliche, pflegerische oder Ernährungstherapeutische Maßnahmen nicht ausreichen (s. nächste Folie) Woran kann man sich orientieren? S3-Leitlinie „Künstliche Ernährung im ambulanten Bereich“ • Energiedefizit ca. 500 kcal/Tag über 7 Tage • Gewichtabnahme von 5-10% des Körpergewichts innerhalb von 3 Monaten • Katabole Prozesse oder Chemotherapie wirken verschlechternd 44 Sinnvoll: Beachtung S3-Leitlinie "Künstliche Ernährung im ambulanten Bereich" 2013 https://www.dgem.de/sites/default/files/PDFs/Leitlinien/S3-Leitlinien/073-021l_S3_K%C3%BCnstliche_Ern%C3%A4hrung_ambulant_2014-04.pdf
9. Regress-Gefahr Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) Enterale Ernährung: Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten, Sondennahrung • Zu prüfen ist vor Verordnung enteraler Ernährung u.a.: • Kalorische Anreicherung der Nahrung mit natürlichen Lebensmitteln • Schluckstörung Geeignete Lagerung des Pat. Konsistenz der Nahrung Heilmittelverordnung: Logopädie, Ergotherapie • Nebenwirkung von Medikamenten • Pflegerische Maßnahmen für ausreichende Trinkmenge • Kaustörungen: Mundpflege, Zahnsanierung, Zahnprothese • Zuwendung beim Essen mit Aufforderung u. geduldigem Anreichen • Soziale Maßnahmen Unterstützung beim Einkauf Lieferung vom Produkten Organisieren von Besuchsdiensten 45 Sinnvoll: Beachtung S3-Leitlinie "Künstliche Ernährung im ambulanten Bereich" 2013 https://www.dgem.de/sites/default/files/PDFs/Leitlinien/S3-Leitlinien/073-021l_S3_K%C3%BCnstliche_Ern%C3%A4hrung_ambulant_2014-04.pdf
9. Regress-Gefahr Betäubungsmittelverordnung • Rezepte müssen binnen 7 Tagen eingelöst werden • Zusätzlich zu Btm darf auch „normales“ AM rezeptiert werden • Btm-Rezepte sind nur für den einzelnen Arzt ausgegeben • Dürfen nur im Vertretungsfall übertragen werden • Anzugeben sind • AM-Bezeichnung (nicht ausreichend: Fentanyl Pflaster 25µg/h) • Menge in g oder ml, Stückzahl der abgeteilten Form • Gebrauchsanweisung 46
10. Videosprechstunde Telemedizinische Leistungen im EBM: Videosprechstunde § 291g SGB V
10. Videosprechstunde • Anschubfinanzierung • für 2 Jahre GOP 01451 (10 €): min 15/Q, maximal für 50/Q (=2000€) • Authentifizierungzuschlag • GOP 01444 (1 €), Identifizieren des Pat. über Video • Technikzuschlag • GOP 01450 (4 €), bis zu einem Höchstwert • Eine ärztliche ausschließliche Fernbehandlung ist gemäß dem geänderten § 7 Abs. 4 MBO-Ä in Einzelfällen möglich. • Abschlag von 20 Prozent auf die hausärztliche VP/GP/KP. Kommt im Behandlungsfall ein persönlicher A-P-K zustande, entfällt der Abschlag • Begrenzung der Video-Behandlungsfälle auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle des Vertragsarztes • Nicht mit: • Chronikerpauschalen (GOP 03220/1 und 04220/1) • Wirtschaftlichkeitsbonus Labor (GOP 32001), Medikationsplan (GOP 01630 und fachgruppenspezifische Zuschläge auf die VP/GP) Notfalldatensatz (GOP 01641)
10. Videosprechstunde: Integration in die pauschale Vergütungssystematik des EBM Vergütungsvarianten im Behandlungsfall ab 1. Oktober 2019 und 20% Abschlag, wenn 15 € Zuschlag kein persönlicher Kontakt Persönliche(r) A-P-K Persönliche(r) A-P-K Nur Videokontakt Nur Videokontakt & Videokontakt(e) (bis 30.09.2019) (ab 01.10.2019) Weitere EBM-GOP Weitere EBM-GOP bestimmte EBM-GOP Authentifizierung Authentifizierung (01444) 1€ Anschubförderung Anschubförderung (01451) 10€ Technikzuschlag VSp Technikzuschlag VSp Technikzuschlag VSp (01450) 4€ Versorgungszuschläg Versorgungszuschläg e e Versorgungszuschläge 20 % VP/GP/KP VP/GP/KP Abschlag GOP 01439 VP/GP/KP alle Fachgruppen (bei den Konsiliarfächern nur Strahlentherapeuten)
11. Wonca in Berlin 2020 World Organization of National Colleges, Academies and Academic Associations of General Practitioners/Family Physicians: • 122 Mitgliedsorganisationen in 102 Ländern mit 500.000 Hausärzte • Wonca Europe: 47 Mitgliedsorganisationen mit 120.000 Hausärzten seit 2007 • Ziel: Verbesserung der Lebensqualität durch hohe Standards in der Allgemeinmedizin
11. Wonca in Berlin 2020 Grundwerte der Allgemeinmedizin: Gefahren und Chancen › kein Sponsoring durch die Pharmaindustrie › Easy English als offizielle Sprache › daneben deutschsprachige Tracks › integrierter DEGAM-Jahreskongress mit reduzierter Gebühr für DEGAM-Mitglieder › Wieder dabei: Up-to-Date Allgemeinmedizin!
11. Wonca in Berlin 2020 Erstmals in Deutschland: • WONCA, die Weltorganisation der Allgemeinmedizin und Familienmedizin • mit dem 25. Fachkongress für Europa Das bedeutet: • neue Anregungen und Kontakte durch internationalen Austausch • Vernetzung und Solidarisierung über Ländergrenzen hinweg.
11. Wonca in Berlin 2020 Attraktives Programm für Hausärzte/innen und MFA: • Allgemeinmedizin Up to date • Eigene Preconference für ÄiWs • Praxisorientierte Skills labs • Fallbesprechungen mit jungen Kolleg*innen international • Science slam • Posterpräsentationen • Diskussionsforen/Workshops
Wir wünschen Ihnen eine gute Heimfahrt und noch einen schönen Abend – Ihr Hausärzteverband 54 © LVBW 2019
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