Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur DEval Studie

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Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche
      Zusammenarbeit und Entwicklung zur DEval‐Studie:
      „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik, Teil
      1: Das Menschenrechtskonzept und seine Umsetzung“

      ‐“

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam‐         Das BMZ versteht Menschenrechte als Leitprinzip
menarbeit und Entwicklung (BMZ) begrüßt den vom          seiner Entwicklungspolitik. In seinem Menschen‐
Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszu‐       rechtskonzept hat es den MRA zur Verwirklichung
sammenarbeit (DEval) vorgelegten Bericht „Men‐           seiner Menschenrechtspolitik formuliert. Der MRA
schenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik,        umfasst grundsätzlich drei „Wirkungsstränge“: die
Teil 1: Das Menschenrechtskonzept und seine Um‐          Querschnittsverankerung des Ansatzes, die spezifi‐
setzung“.                                                schen Menschenrechtsmaßnahmen sowie den Poli‐
                                                         tikdialog. Ergänzt werden diese drei Wirkungs‐
Die Evaluierung untersucht das 2011 verabschiedete       stränge um Politikkohärenz. Das DEval spricht des‐
BMZ‐Menschenrechtskonzept und den darin formu‐           halb von vier Wirkungssträngen.
lierten Menschenrechtsansatz (MRA). Sie dient so‐
wohl der Rechenschaftslegung als auch dem An‐            Relevanz des Evaluierungsgegenstandes
spruch, Konzeptinhalte und MRA anzupassen, indem
sie zum einen die Relevanz des MRA und die Umset‐        Der Evaluierungsbericht bestätigt die Relevanz von
zung des Menschenrechtskonzepts analysiert und           Menschenrechten als ein zentrales Leitprinzip der
zum anderen dazu beiträgt, den MRA strategisch           deutschen EZ. Das BMZ stellt dazu fest: Nur durch die
weiterzuentwickeln.                                      Stärkung politisch‐bürgerlicher wie auch wirtschaft‐
                                                         licher, sozialer und kultureller Menschenrechte ist
Die Evaluierung gliedert sich in zwei Teile. Der erste   nachhaltige, inklusive Entwicklung weltweit möglich.
Teil untersucht die Inhalte und Wirksamkeit des MRA      Dies untermauert auch die VN‐Agenda 2030 für
sowie des Menschenrechtskonzepts insgesamt und           nachhaltige Entwicklung. So bedrohen aktuell di‐
wurde im Zeitraum Juni 2019 ‐ März 2021 durchge‐         verse Faktoren massiv den Schutz und die Förderung
führt und erstellt. Vorliegende Stellungnahme be‐        der Menschenrechte weltweit. Hierzu gehören so‐
zieht sich auf den Bericht zu diesem ersten Teil. Der    wohl globale Krisen wie COVID‐19, der Klimawandel,
zweite Teil wird im Zeitraum April 2021 ‐ Juni 2022      wachsende Ungleichheit, gewaltsame Konflikte, Ge‐
durchgeführt und erstellt. Er untersucht die Umset‐      walt gegen Kinder, Frauen und LSBTI‐Personen, als
zung des MRA in dem ausgewählten Handlungsfeld           auch die Diskriminierung von Menschen mit Behin‐
der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung. Aufgrund        derungen und eingeschränkte Handlungsmöglichkei‐
der großen Bedeutung von Menschenrechten in der          ten für die aktive Zivilgesellschaft.
deutschen EZ veröffentlicht das BMZ bereits jetzt
den Bericht zu Teil 1 der Evaluierung und nimmt Stel‐    Im Rahmen des Reformprozesses „BMZ 2030“ wurde
lung zu den darin festgehaltenen Ergebnissen und         beschlossen, „Menschenrechte, Geschlechtergleich‐
ausgesprochenen Empfehlungen.                            stellung und Inklusion“ als eines von sechs quer‐
                                                         schnittsmäßig zu verankernden „Qualitätsmerkma‐

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len“ (QM) als verbindlich für die Gestaltung der deut‐   Politikkohärenz). Zugleich sollten Inhalte und An‐
schen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zu definie‐        spruchsniveaus einzelner „Wirkungsstränge“ für die
ren. Hierfür erarbeitet das BMZ derzeit eine über‐       Praxis klarer und einheitlicher definiert werden.
greifende Strategie, ein sogenanntes „Leistungspro‐
fil“.                                                    Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die Ergebnisse des Berichts liefern damit relevante      1) Verankerung des Menschenrechtsansatzes und
Erkenntnisse für die inhaltliche Weiterentwicklung          Monitoring (Empfehlungen 1, 2 und 4)
des MRA sowie seine Verankerung in der deutschen
EZ und im Qualitätsmerkmal „Menschenrechte, Ge‐          Die Evaluierung empfiehlt eine Verankerung des
schlechtergleichstellung und Inklusion“. Entspre‐        MRA in all seinen Dimensionen im Qualitätsmerk‐
chende Empfehlungen der Evaluierung in Hinblick          mal „Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung
auf die Umsetzung des MRA werden in das neue Leis‐       und Inklusion“ sowie die Entwicklung eines Monito‐
tungsprofil einfließen, das sowohl den Aufbau und        ringsystems für die Steuerung der Umsetzung des
die Gestaltung von spezifischen Menschenrechtsvor‐       MRA (Empfehlung 4). Wie im Bericht vorgeschlagen,
haben in der Entwicklungszusammenarbeit als auch         strebt das BMZ an, den holistischen Charakter des
die systematische Querschnittsverankerung des            Menschenrechtsansatzes und seine wesentlichen
MRA in allen Sektoren und Handlungsfeldern (Kern‐        Elemente zu erhalten, bei gleichzeitigem Ausbau
und Initiativthemen) der deutschen EZ umfasst. Der       von Synergien mit den Themen Gleichberechtigung
Bericht gibt zudem konstruktive Hinweise für die an‐     der Geschlechter und Inklusion. Das neue, übergrei‐
schließende (Weiter‐)Entwicklung von Plänen und          fende Qualitätsmerkmal soll diese Stränge in einer
praktische Hilfestellungen zur Umsetzung des Quali‐      Strategie (Leistungsprofil) zusammenführen und so
tätsmerkmals sowie darauf aufbauenden Fortbid‐           den holistischen Charakter und gegenseitige Wech‐
lungsformaten.                                           selwirkungen auch nach außen hin deutlich ma‐
                                                         chen. Die Ausformulierung der übergreifenden Stra‐
Der Zeitpunkt der Evaluierung war passend zur Un‐        tegie, einschließlich der Definition der relevanten
terstützung dieses Reformprozesses.                      Ansätze und Umsetzungsvorgaben, wird im BMZ
                                                         derzeit breit abgestimmt; die staatlichen Durchfüh‐
Ergebnisse der Evaluierung                               rungsorganisationen und die Zivilgesellschaft wer‐
                                                         den dabei konsultiert.
Der Evaluierungsbericht weist darauf hin, dass das
Menschenrechtskonzept des BMZ grundsätzlich rele‐        Die BMZ‐Regionalreferate werden das BMZ‐Sektor‐
vant bleibt, die daraus folgenden menschenrechtli‐       referat „Menschenrechte, Gleichberechtigung, In‐
chen Anforderungen aber in einigen Bereichen noch        klusion“ auch in Zukunft bei der Erarbeitung von
nicht ausreichend in die Praxis umgesetzt werden.        Länderstrategien und Länderprogrammen systema‐
                                                         tisch einbinden. Unabhängig von der besonderen
Die Kernempfehlungen beziehen sich auf die strate‐       fachlichen Rolle des Sektorreferates ist zu berück‐
gische Verankerung des Menschenrechtsansatzes            sichtigen, dass der MRA gemäß BMZ 2030‐Prozess
und auf dessen praktische Umsetzung, das Monito‐         verbindlich vom gesamten BMZ umgesetzt werden
ring und die Qualitätssicherung von entsprechenden       soll, d.h. dieser Prozess entfaltet eine unmittelbare
Maßnahmen. Für die strategische Weiterentwick‐           Bindungswirkung für alle Entscheidungsträger, die
lung und evidenzbasierte Steuerung des MRA schlägt       es nachzuhalten gilt.
DEval vor, Faktoren, die die Umsetzung des MRA er‐
möglichen, zu stärken und den Ansatz selbst konzep‐      Der Reformprozess „BMZ 2030“ befindet sich derzeit
tionell weiterzuentwickeln (vgl. 4. Wirkungsstrang       noch in der Umsetzung. Strategiepapiere für Kern‐
                                                         und Initiativthemen (bislang „thematische Schwer‐

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punkte“) sowie Leistungsprofile für Qualitätsmerk‐     2) Spezifische Menschenrechtsvorhaben
male (Querschnittsthemen), sollen bis Ende 2021           und Mainstreaming des Menschenrechts-
fertiggestellt sein.                                      ansatzes (Empfehlungen 5, 6 und 8)

Durch klare Vorgaben des Qualitätsmerkmals soll die    Die Evaluierung empfiehlt eine Steigerung der An‐
Erfassung, Berücksichtigung und Förderung struktu‐     zahl spezifischer MR‐Maßnahmen und Verankerung
rell besonders benachteiligter Gruppen (z.B. Men‐      in den Kernthemen von BMZ 2030 (Empfehlung 5),
schen mit Behinderungen, LSBTI‐Personen, indigene      die Festlegung auf Pilotländer für spezifische MR‐
Völker) entsprechend dem Leitprinzip der Agenda        Vorhaben zur strategischen Umsetzung des MRA
2030 leave no one behind verstärkt werden und sys‐     und zur Erprobung innovativer Ansätze (Empfehlung
tematischer erfolgen. Zu den Vorgaben gehören z.B.     6), sowie die Beauftragung der Durchführungsorga‐
eine Schwerpunktsetzung von Themen und eine dis‐       nisationen zur gemeinsamen Festlegung von Quali‐
aggregierte Datenerfassung in Bezug auf einzelne Fo‐   tätsstandards für bestehende Verfahren und Pro‐
kusgruppen. Das zu erstellende Leistungsprofil soll    zesse zur querschnittsmäßigen Verankerung des
auch weitere Lücken des BMZ‐Menschenrechtskon‐         MRA (Empfehlung 8).
zeptes von 2011, z.B. durch Bezugnahme auf die
Agenda 2030 oder im Bereich Klimawandel, Flucht        Das BMZ wird in allen Kern‐ und Initiativthemen die
und Migration sowie Digitalisierung, schließen, wie    Querschnittsverankerung des Menschenrechtsan‐
von der Evaluierung empfohlen.                         satzes im Rahmen des Qualitätsmerkmals sicherstel‐
                                                       len. In besonders relevanten Bereichen sollen auch
Die entsprechende Empfehlung (E1), die vier vom        weiterhin spezifische Vorhaben möglich sein, die ge‐
DEval definierten Wirkungsstränge in handlungslei‐     zielt zur Stärkung bestimmter Menschenrechte und
tenden Entscheidungshilfen auszuformulieren, wird      Menschenrechtsinstitutionen beitragen. Dabei prüft
das BMZ prüfen.                                        das BMZ, ob klare Zielvorgaben für die Anzahl von
                                                       spezifischen Vorhaben (Empfehlung 5) integriert
Das BMZ stimmt grundsätzlich auch der Empfehlung       werden können. Die spezifischen Vorhaben sollen al‐
zu, dass die Umsetzung des Menschenrechtsansat‐        lerdings noch stärker als bisher mit Maßnahmen in
zes in der deutschen EZ noch systematischer über‐      den Kernthemen verbunden werden, um Synergien
prüft werden muss (Empfehlung 4). Die Erarbeitung      zu schaffen und um die durch den Reformprozess
von Lösungen für die Umsetzung und das Monitoring      „BMZ 2030“ anvisierte thematische Konzentration
der Qualitätsmerkmale sowie der Kern‐ und Initiativ‐   zu befördern. In diesem Zusammenhang wird das
themen ist ein laufender Prozess und genießt im        BMZ auch die von der Evaluierung empfohlene Ein‐
BMZ hohe Priorität. Entsprechende Vorschläge wer‐      führung von Pilotländern, in denen innovative Vor‐
den unter Einbindung der Grundsatzabteilung abge‐      haben zur umfassenden Umsetzung des MRA er‐
stimmt und sollen sowohl die politisch‐strategische    probt werden, prüfen.
als auch die operative Ebene einschließen.
                                                       Eine grundsätzliche Vereinheitlichung von Qualitäts‐
Das BMZ beabsichtigt, für das Qualitätsmerkmal         standards zur Umsetzung des MRA durch die DO
„Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und        wurde bisher nicht angestrebt, da das BMZ schon
Inklusion“ Zielvorgaben und Schlüsselindikatoren       jetzt ein Monitoring der MR‐Vorhaben über die ge‐
festzulegen, um zu fundierten Aussagen zu kommen.      meinsam vereinbarten Mechanismen der DO sicher‐
                                                       stellt. Das BMZ nimmt Empfehlung 8 bezüglich der
                                                       Vereinheitlichung von Qualitätsstandards aber zur
                                                       Kenntnis und wird mögliche Verbesserungen/ Um‐
                                                       setzungsschritte im Dialog mit den DO prüfen. Das
                                                       Sektorreferat erstellt zudem menschenrechtliche
                                                       Portfolio‐Assessments mit Unterstützung der DO auf

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Anfrage von Regionalreferaten. Darüber hinaus ver‐       das gesamte entwicklungspolitische Handeln. Sie
fügen die DO über entsprechende menschenrechts‐          sind somit auch ein wichtiger und verbindlicher Teil
relevante Analyseinstrumente.                            des Politikdialogs. Der Politikdialog in Bezug auf die
                                                         Einhaltung der (universellen) menschenrechtlichen
Grundsätzlich wird aber in den BMZ‐finanzierten          Standards beinhaltet neben den Regierungskonsul‐
Vorhaben, die die DO und die Zivilgesellschaft um‐       tationen und Regierungsverhandlungen verschie‐
setzen, eine Beteiligung der lokalen Zivilgesellschaft   dene Elemente auf unterschiedlichen Ebenen, wie
angestrebt, um bestehende Verfahren zu verbes‐           der Kontakt mit den Partnern im jeweiligen Länder‐
sern.                                                    kontext, Sektordialoge und die Kommunikation bei
                                                         der täglichen Umsetzung von Vorhaben. Die Berück‐
3) Fortbildungen (Empfehlung 9)                          sichtigung des Qualitätsmerkmals „Menschenrechte,
                                                         Geschlechtergleichstellung und Inklusion“ ist als Gü‐
Die Evaluierung unterstreicht, dass die Umsetzung        tesiegel der deutschen EZ für die entwicklungspoliti‐
des MRA oft von individuellen Faktoren abhängt und       sche Arbeit des gesamten BMZ verbindlich. Entspre‐
geeigneten Sensibilisierungs‐ und Fortbildungsmaß‐       chende Vorgaben für den Politikdialog sollen deshalb
nahmen daher eine wichtige Rolle zukommt. Sie            in möglichen Umsetzungshilfen, Mustertexten und
empfiehlt insofern die Einführung von verpflichten‐      Verfahrensbeschreibungen angepasst bzw. ausge‐
den Fortbildungen zum QM.                                weitet werden. Ergänzend weisen wir darauf hin,
                                                         dass das gesonderte Format der Menschenrechtsdi‐
BMZ und DO haben bereits jeweils eigene Fortbil‐         aloge der Bundesregierung mit ausgewählten Part‐
dungsformate zur besseren Verankerung des Men‐           nerländern besteht, wo diesbezüglich Herausforde‐
schenrechtsansatzes entwickelt. Eine Weiterent‐          rungen explizit aufgegriffen werden
wicklung und Ausweitung auf Inhalte und Ziele des
Qualitätsmerkmals ist vorgesehen, einschließlich der     5) Überprüfung und ggf. Anpassung personeller
Thematisierung von besonders benachteiligten Per‐           Ressourcen (Empfehlung 7)
sonen und Gruppen wie LSBTI‐Personen etc. Das
BMZ wird seine hauseigenen Fortbildungsformate an        Das BMZ prüft jährlich Aufgaben und Personalbe‐
die Anforderungen des „BMZ 2030“‐Prozesses an‐           darfe aller Referate im Rahmen des Alternativen Ver‐
passen. Dabei sollen auch bestehende Formate wie         fahrens zur Personalbedarfsermittlung (KOMPASS),
z.B. das „EZ‐Kolleg“ zur Einführung neuer Mitarbei‐      das Elemente von Zielvereinbarung, Aufgabenkritik
tender nach Möglichkeit stärker genutzt werden.          und Stellenallokation umfasst. Die Personalbedarfs‐
                                                         ermittlung orientiert sich dabei sowohl an den von
4) Verankerung des MRA im Politikdialog (Emp‐            der Hausleitung vorgegebenen Zielen als auch den
   fehlung 2)                                            Zielen der einzelnen Referate. Es wird ein besonde‐
                                                         res Augenmerk auf die Umsetzung von BMZ 2030 ge‐
Die Evaluierung empfiehlt eine systematischere Ver‐      legt. Eventuell veränderte Bedarfe für die Umset‐
ankerung des MRA im Politikdialog und eine Anpas‐        zung des MRA werden im Rahmen des bestehenden
sung bzw. Ergänzung entsprechender interner Ver‐         KOMPASS‐Verfahrens ermittelt. Eine gesonderte
fahrensbeschreibungen. Allerdings wird angemerkt,        Personalbedarfsermittlung ist aus Sicht des BMZ
dass sich die Evaluierung hier lediglich auf die Aus‐    nicht notwendig.
wertung von Regierungsverhandlungsprotokollen
bezieht. Gerade der Dialog zu Menschenrechtsfra‐
gen erfolgt jedoch vor allem vor Ort durch die Aus‐
landsvertretungen.

Als Leitprinzip der deutschen EZ sind die menschen‐
rechtlichen Verpflichtungen handlungsleitend für

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6) Prüfung der Beschwerdemechanismen der DO                                7) Verstärkter Einsatz in politischen Koordinati‐
   und Einführung eines unabhängigen Beschwer‐                                onsgremien für ressortübergreifende Kohärenz
   desystems (Empfehlung 3)                                                   (Empfehlung 10)

Das BMZ ist bereits im Austausch mit den Durchfüh‐                         Das BMZ wird sich weiterhin, unter Berücksichtigung
rungsorganisationen zur verbesserten Funktions‐                            der Vorgaben zur Federführung einzelner Ressorts in
weise und Ausrichtung ihrer Beschwerdemechanis‐                            ihren Politikfeldern, für ressortübergreifende Kohä‐
men und führt diesen fort. Das BMZ wird dabei wei‐                         renz der Menschenrechtspolitik der Bundesregie‐
terhin sicherstellen, dass die einzelnen Mechanis‐                         rung einsetzen. Aktuelle Beispiele sind das neue Lie‐
men auf Ebene der DO und der Unabhängigkeit der                            ferkettengesetz sowie die LSBTI‐Inklusionsstrategie
Meldesysteme vor Ort den menschenrechtlichen Kri‐                          der Bundesregierung zur Auswärtigen Politik und
terien (insbesondere der Zugänglichkeit, Transpa‐                          Entwicklungszusammenarbeit, die am 3.3.2021 im
renz, Unabhängigkeit, Ausgewogenheit, Legitimität,                         Kabinett verabschiedet wurde. Die BMZ‐finanzierte
Berechenbarkeit und Quelle des Lernens) des BMZ                            strukturbildende Übergangshilfe wird bereits durch
umfänglich entsprechen. Gegenstand des Aus‐                                den MRA erfasst. Die Humanitäre Hilfe wird vom
tauschs mit den DO wird auch die konkrete Nutzung                          Auswärtigen Amt verantwortet. Für ihr Engagement
und Weiterentwicklung dieser Mechanismen sein.                             in Krisenkontexten und fragilen Staaten haben AA
Einen besonderen Fokus legt das BMZ dabei darauf,                          und BMZ verbindliche Mechanismen wie das Kon‐
dass die Zugänglichkeit zu den Mechanismen für alle                        zept der Gemeinsamen Analyse und Abgestimmten
benachteiligten Menschen und Gruppen weltweit                              Planung (GAAP) vereinbart, um in der Anwendung ih‐
(z.B. Kinder, Menschen mit Behinderungen, Indi‐                            rer jeweiligen Instrumente die ressortübergreifende
gene) in Bezug auf die noch bestehenden sprachli‐                          Kohärenz sicherzustellen. In den Partnerländern des
chen und technischen Barrieren und Prozesse ver‐                           BMZ findet die Abstimmung im Rahmen der durch
bessert wird.                                                              die Auslandsvertretungen etablierten Formate sowie
                                                                           Gebertreffen statt.

                                                                             Postanschrift der   BMZ Berlin
    Herausgeber    Bundeministerium für wirtschaftliche                      BMZ‐Dienstsitze     Stresemannstraße 94
                   Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)                                          10963 Berlin
                   Referat Menschenrechte, Gleichberechtigung, Inklusion

                   Stand                       05/2021                                           T +49 (0)30 18 535‐0

    Kontakt        poststelle@bmz.bund.de                                                        BMZ Bonn

                   www.bmz.de
                                                                                                 Dahlmannstraße 4                 5
                                                                                                 53113 Bonn

                                                                                                 T +49 (0)228 99 535‐0
                   www.bmz.de
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