Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur DEval Studie
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Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur DEval‐Studie: „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik, Teil 1: Das Menschenrechtskonzept und seine Umsetzung“ ‐“ Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam‐ Das BMZ versteht Menschenrechte als Leitprinzip menarbeit und Entwicklung (BMZ) begrüßt den vom seiner Entwicklungspolitik. In seinem Menschen‐ Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszu‐ rechtskonzept hat es den MRA zur Verwirklichung sammenarbeit (DEval) vorgelegten Bericht „Men‐ seiner Menschenrechtspolitik formuliert. Der MRA schenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik, umfasst grundsätzlich drei „Wirkungsstränge“: die Teil 1: Das Menschenrechtskonzept und seine Um‐ Querschnittsverankerung des Ansatzes, die spezifi‐ setzung“. schen Menschenrechtsmaßnahmen sowie den Poli‐ tikdialog. Ergänzt werden diese drei Wirkungs‐ Die Evaluierung untersucht das 2011 verabschiedete stränge um Politikkohärenz. Das DEval spricht des‐ BMZ‐Menschenrechtskonzept und den darin formu‐ halb von vier Wirkungssträngen. lierten Menschenrechtsansatz (MRA). Sie dient so‐ wohl der Rechenschaftslegung als auch dem An‐ Relevanz des Evaluierungsgegenstandes spruch, Konzeptinhalte und MRA anzupassen, indem sie zum einen die Relevanz des MRA und die Umset‐ Der Evaluierungsbericht bestätigt die Relevanz von zung des Menschenrechtskonzepts analysiert und Menschenrechten als ein zentrales Leitprinzip der zum anderen dazu beiträgt, den MRA strategisch deutschen EZ. Das BMZ stellt dazu fest: Nur durch die weiterzuentwickeln. Stärkung politisch‐bürgerlicher wie auch wirtschaft‐ licher, sozialer und kultureller Menschenrechte ist Die Evaluierung gliedert sich in zwei Teile. Der erste nachhaltige, inklusive Entwicklung weltweit möglich. Teil untersucht die Inhalte und Wirksamkeit des MRA Dies untermauert auch die VN‐Agenda 2030 für sowie des Menschenrechtskonzepts insgesamt und nachhaltige Entwicklung. So bedrohen aktuell di‐ wurde im Zeitraum Juni 2019 ‐ März 2021 durchge‐ verse Faktoren massiv den Schutz und die Förderung führt und erstellt. Vorliegende Stellungnahme be‐ der Menschenrechte weltweit. Hierzu gehören so‐ zieht sich auf den Bericht zu diesem ersten Teil. Der wohl globale Krisen wie COVID‐19, der Klimawandel, zweite Teil wird im Zeitraum April 2021 ‐ Juni 2022 wachsende Ungleichheit, gewaltsame Konflikte, Ge‐ durchgeführt und erstellt. Er untersucht die Umset‐ walt gegen Kinder, Frauen und LSBTI‐Personen, als zung des MRA in dem ausgewählten Handlungsfeld auch die Diskriminierung von Menschen mit Behin‐ der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung. Aufgrund derungen und eingeschränkte Handlungsmöglichkei‐ der großen Bedeutung von Menschenrechten in der ten für die aktive Zivilgesellschaft. deutschen EZ veröffentlicht das BMZ bereits jetzt den Bericht zu Teil 1 der Evaluierung und nimmt Stel‐ Im Rahmen des Reformprozesses „BMZ 2030“ wurde lung zu den darin festgehaltenen Ergebnissen und beschlossen, „Menschenrechte, Geschlechtergleich‐ ausgesprochenen Empfehlungen. stellung und Inklusion“ als eines von sechs quer‐ schnittsmäßig zu verankernden „Qualitätsmerkma‐ 1
bmz.de len“ (QM) als verbindlich für die Gestaltung der deut‐ Politikkohärenz). Zugleich sollten Inhalte und An‐ schen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zu definie‐ spruchsniveaus einzelner „Wirkungsstränge“ für die ren. Hierfür erarbeitet das BMZ derzeit eine über‐ Praxis klarer und einheitlicher definiert werden. greifende Strategie, ein sogenanntes „Leistungspro‐ fil“. Schlussfolgerungen und Empfehlungen Die Ergebnisse des Berichts liefern damit relevante 1) Verankerung des Menschenrechtsansatzes und Erkenntnisse für die inhaltliche Weiterentwicklung Monitoring (Empfehlungen 1, 2 und 4) des MRA sowie seine Verankerung in der deutschen EZ und im Qualitätsmerkmal „Menschenrechte, Ge‐ Die Evaluierung empfiehlt eine Verankerung des schlechtergleichstellung und Inklusion“. Entspre‐ MRA in all seinen Dimensionen im Qualitätsmerk‐ chende Empfehlungen der Evaluierung in Hinblick mal „Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung auf die Umsetzung des MRA werden in das neue Leis‐ und Inklusion“ sowie die Entwicklung eines Monito‐ tungsprofil einfließen, das sowohl den Aufbau und ringsystems für die Steuerung der Umsetzung des die Gestaltung von spezifischen Menschenrechtsvor‐ MRA (Empfehlung 4). Wie im Bericht vorgeschlagen, haben in der Entwicklungszusammenarbeit als auch strebt das BMZ an, den holistischen Charakter des die systematische Querschnittsverankerung des Menschenrechtsansatzes und seine wesentlichen MRA in allen Sektoren und Handlungsfeldern (Kern‐ Elemente zu erhalten, bei gleichzeitigem Ausbau und Initiativthemen) der deutschen EZ umfasst. Der von Synergien mit den Themen Gleichberechtigung Bericht gibt zudem konstruktive Hinweise für die an‐ der Geschlechter und Inklusion. Das neue, übergrei‐ schließende (Weiter‐)Entwicklung von Plänen und fende Qualitätsmerkmal soll diese Stränge in einer praktische Hilfestellungen zur Umsetzung des Quali‐ Strategie (Leistungsprofil) zusammenführen und so tätsmerkmals sowie darauf aufbauenden Fortbid‐ den holistischen Charakter und gegenseitige Wech‐ lungsformaten. selwirkungen auch nach außen hin deutlich ma‐ chen. Die Ausformulierung der übergreifenden Stra‐ Der Zeitpunkt der Evaluierung war passend zur Un‐ tegie, einschließlich der Definition der relevanten terstützung dieses Reformprozesses. Ansätze und Umsetzungsvorgaben, wird im BMZ derzeit breit abgestimmt; die staatlichen Durchfüh‐ Ergebnisse der Evaluierung rungsorganisationen und die Zivilgesellschaft wer‐ den dabei konsultiert. Der Evaluierungsbericht weist darauf hin, dass das Menschenrechtskonzept des BMZ grundsätzlich rele‐ Die BMZ‐Regionalreferate werden das BMZ‐Sektor‐ vant bleibt, die daraus folgenden menschenrechtli‐ referat „Menschenrechte, Gleichberechtigung, In‐ chen Anforderungen aber in einigen Bereichen noch klusion“ auch in Zukunft bei der Erarbeitung von nicht ausreichend in die Praxis umgesetzt werden. Länderstrategien und Länderprogrammen systema‐ tisch einbinden. Unabhängig von der besonderen Die Kernempfehlungen beziehen sich auf die strate‐ fachlichen Rolle des Sektorreferates ist zu berück‐ gische Verankerung des Menschenrechtsansatzes sichtigen, dass der MRA gemäß BMZ 2030‐Prozess und auf dessen praktische Umsetzung, das Monito‐ verbindlich vom gesamten BMZ umgesetzt werden ring und die Qualitätssicherung von entsprechenden soll, d.h. dieser Prozess entfaltet eine unmittelbare Maßnahmen. Für die strategische Weiterentwick‐ Bindungswirkung für alle Entscheidungsträger, die lung und evidenzbasierte Steuerung des MRA schlägt es nachzuhalten gilt. DEval vor, Faktoren, die die Umsetzung des MRA er‐ möglichen, zu stärken und den Ansatz selbst konzep‐ Der Reformprozess „BMZ 2030“ befindet sich derzeit tionell weiterzuentwickeln (vgl. 4. Wirkungsstrang noch in der Umsetzung. Strategiepapiere für Kern‐ und Initiativthemen (bislang „thematische Schwer‐ 2
bmz.de punkte“) sowie Leistungsprofile für Qualitätsmerk‐ 2) Spezifische Menschenrechtsvorhaben male (Querschnittsthemen), sollen bis Ende 2021 und Mainstreaming des Menschenrechts- fertiggestellt sein. ansatzes (Empfehlungen 5, 6 und 8) Durch klare Vorgaben des Qualitätsmerkmals soll die Die Evaluierung empfiehlt eine Steigerung der An‐ Erfassung, Berücksichtigung und Förderung struktu‐ zahl spezifischer MR‐Maßnahmen und Verankerung rell besonders benachteiligter Gruppen (z.B. Men‐ in den Kernthemen von BMZ 2030 (Empfehlung 5), schen mit Behinderungen, LSBTI‐Personen, indigene die Festlegung auf Pilotländer für spezifische MR‐ Völker) entsprechend dem Leitprinzip der Agenda Vorhaben zur strategischen Umsetzung des MRA 2030 leave no one behind verstärkt werden und sys‐ und zur Erprobung innovativer Ansätze (Empfehlung tematischer erfolgen. Zu den Vorgaben gehören z.B. 6), sowie die Beauftragung der Durchführungsorga‐ eine Schwerpunktsetzung von Themen und eine dis‐ nisationen zur gemeinsamen Festlegung von Quali‐ aggregierte Datenerfassung in Bezug auf einzelne Fo‐ tätsstandards für bestehende Verfahren und Pro‐ kusgruppen. Das zu erstellende Leistungsprofil soll zesse zur querschnittsmäßigen Verankerung des auch weitere Lücken des BMZ‐Menschenrechtskon‐ MRA (Empfehlung 8). zeptes von 2011, z.B. durch Bezugnahme auf die Agenda 2030 oder im Bereich Klimawandel, Flucht Das BMZ wird in allen Kern‐ und Initiativthemen die und Migration sowie Digitalisierung, schließen, wie Querschnittsverankerung des Menschenrechtsan‐ von der Evaluierung empfohlen. satzes im Rahmen des Qualitätsmerkmals sicherstel‐ len. In besonders relevanten Bereichen sollen auch Die entsprechende Empfehlung (E1), die vier vom weiterhin spezifische Vorhaben möglich sein, die ge‐ DEval definierten Wirkungsstränge in handlungslei‐ zielt zur Stärkung bestimmter Menschenrechte und tenden Entscheidungshilfen auszuformulieren, wird Menschenrechtsinstitutionen beitragen. Dabei prüft das BMZ prüfen. das BMZ, ob klare Zielvorgaben für die Anzahl von spezifischen Vorhaben (Empfehlung 5) integriert Das BMZ stimmt grundsätzlich auch der Empfehlung werden können. Die spezifischen Vorhaben sollen al‐ zu, dass die Umsetzung des Menschenrechtsansat‐ lerdings noch stärker als bisher mit Maßnahmen in zes in der deutschen EZ noch systematischer über‐ den Kernthemen verbunden werden, um Synergien prüft werden muss (Empfehlung 4). Die Erarbeitung zu schaffen und um die durch den Reformprozess von Lösungen für die Umsetzung und das Monitoring „BMZ 2030“ anvisierte thematische Konzentration der Qualitätsmerkmale sowie der Kern‐ und Initiativ‐ zu befördern. In diesem Zusammenhang wird das themen ist ein laufender Prozess und genießt im BMZ auch die von der Evaluierung empfohlene Ein‐ BMZ hohe Priorität. Entsprechende Vorschläge wer‐ führung von Pilotländern, in denen innovative Vor‐ den unter Einbindung der Grundsatzabteilung abge‐ haben zur umfassenden Umsetzung des MRA er‐ stimmt und sollen sowohl die politisch‐strategische probt werden, prüfen. als auch die operative Ebene einschließen. Eine grundsätzliche Vereinheitlichung von Qualitäts‐ Das BMZ beabsichtigt, für das Qualitätsmerkmal standards zur Umsetzung des MRA durch die DO „Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und wurde bisher nicht angestrebt, da das BMZ schon Inklusion“ Zielvorgaben und Schlüsselindikatoren jetzt ein Monitoring der MR‐Vorhaben über die ge‐ festzulegen, um zu fundierten Aussagen zu kommen. meinsam vereinbarten Mechanismen der DO sicher‐ stellt. Das BMZ nimmt Empfehlung 8 bezüglich der Vereinheitlichung von Qualitätsstandards aber zur Kenntnis und wird mögliche Verbesserungen/ Um‐ setzungsschritte im Dialog mit den DO prüfen. Das Sektorreferat erstellt zudem menschenrechtliche Portfolio‐Assessments mit Unterstützung der DO auf 3
bmz.de Anfrage von Regionalreferaten. Darüber hinaus ver‐ das gesamte entwicklungspolitische Handeln. Sie fügen die DO über entsprechende menschenrechts‐ sind somit auch ein wichtiger und verbindlicher Teil relevante Analyseinstrumente. des Politikdialogs. Der Politikdialog in Bezug auf die Einhaltung der (universellen) menschenrechtlichen Grundsätzlich wird aber in den BMZ‐finanzierten Standards beinhaltet neben den Regierungskonsul‐ Vorhaben, die die DO und die Zivilgesellschaft um‐ tationen und Regierungsverhandlungen verschie‐ setzen, eine Beteiligung der lokalen Zivilgesellschaft dene Elemente auf unterschiedlichen Ebenen, wie angestrebt, um bestehende Verfahren zu verbes‐ der Kontakt mit den Partnern im jeweiligen Länder‐ sern. kontext, Sektordialoge und die Kommunikation bei der täglichen Umsetzung von Vorhaben. Die Berück‐ 3) Fortbildungen (Empfehlung 9) sichtigung des Qualitätsmerkmals „Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und Inklusion“ ist als Gü‐ Die Evaluierung unterstreicht, dass die Umsetzung tesiegel der deutschen EZ für die entwicklungspoliti‐ des MRA oft von individuellen Faktoren abhängt und sche Arbeit des gesamten BMZ verbindlich. Entspre‐ geeigneten Sensibilisierungs‐ und Fortbildungsmaß‐ chende Vorgaben für den Politikdialog sollen deshalb nahmen daher eine wichtige Rolle zukommt. Sie in möglichen Umsetzungshilfen, Mustertexten und empfiehlt insofern die Einführung von verpflichten‐ Verfahrensbeschreibungen angepasst bzw. ausge‐ den Fortbildungen zum QM. weitet werden. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass das gesonderte Format der Menschenrechtsdi‐ BMZ und DO haben bereits jeweils eigene Fortbil‐ aloge der Bundesregierung mit ausgewählten Part‐ dungsformate zur besseren Verankerung des Men‐ nerländern besteht, wo diesbezüglich Herausforde‐ schenrechtsansatzes entwickelt. Eine Weiterent‐ rungen explizit aufgegriffen werden wicklung und Ausweitung auf Inhalte und Ziele des Qualitätsmerkmals ist vorgesehen, einschließlich der 5) Überprüfung und ggf. Anpassung personeller Thematisierung von besonders benachteiligten Per‐ Ressourcen (Empfehlung 7) sonen und Gruppen wie LSBTI‐Personen etc. Das BMZ wird seine hauseigenen Fortbildungsformate an Das BMZ prüft jährlich Aufgaben und Personalbe‐ die Anforderungen des „BMZ 2030“‐Prozesses an‐ darfe aller Referate im Rahmen des Alternativen Ver‐ passen. Dabei sollen auch bestehende Formate wie fahrens zur Personalbedarfsermittlung (KOMPASS), z.B. das „EZ‐Kolleg“ zur Einführung neuer Mitarbei‐ das Elemente von Zielvereinbarung, Aufgabenkritik tender nach Möglichkeit stärker genutzt werden. und Stellenallokation umfasst. Die Personalbedarfs‐ ermittlung orientiert sich dabei sowohl an den von 4) Verankerung des MRA im Politikdialog (Emp‐ der Hausleitung vorgegebenen Zielen als auch den fehlung 2) Zielen der einzelnen Referate. Es wird ein besonde‐ res Augenmerk auf die Umsetzung von BMZ 2030 ge‐ Die Evaluierung empfiehlt eine systematischere Ver‐ legt. Eventuell veränderte Bedarfe für die Umset‐ ankerung des MRA im Politikdialog und eine Anpas‐ zung des MRA werden im Rahmen des bestehenden sung bzw. Ergänzung entsprechender interner Ver‐ KOMPASS‐Verfahrens ermittelt. Eine gesonderte fahrensbeschreibungen. Allerdings wird angemerkt, Personalbedarfsermittlung ist aus Sicht des BMZ dass sich die Evaluierung hier lediglich auf die Aus‐ nicht notwendig. wertung von Regierungsverhandlungsprotokollen bezieht. Gerade der Dialog zu Menschenrechtsfra‐ gen erfolgt jedoch vor allem vor Ort durch die Aus‐ landsvertretungen. Als Leitprinzip der deutschen EZ sind die menschen‐ rechtlichen Verpflichtungen handlungsleitend für 4
bmz.de 6) Prüfung der Beschwerdemechanismen der DO 7) Verstärkter Einsatz in politischen Koordinati‐ und Einführung eines unabhängigen Beschwer‐ onsgremien für ressortübergreifende Kohärenz desystems (Empfehlung 3) (Empfehlung 10) Das BMZ ist bereits im Austausch mit den Durchfüh‐ Das BMZ wird sich weiterhin, unter Berücksichtigung rungsorganisationen zur verbesserten Funktions‐ der Vorgaben zur Federführung einzelner Ressorts in weise und Ausrichtung ihrer Beschwerdemechanis‐ ihren Politikfeldern, für ressortübergreifende Kohä‐ men und führt diesen fort. Das BMZ wird dabei wei‐ renz der Menschenrechtspolitik der Bundesregie‐ terhin sicherstellen, dass die einzelnen Mechanis‐ rung einsetzen. Aktuelle Beispiele sind das neue Lie‐ men auf Ebene der DO und der Unabhängigkeit der ferkettengesetz sowie die LSBTI‐Inklusionsstrategie Meldesysteme vor Ort den menschenrechtlichen Kri‐ der Bundesregierung zur Auswärtigen Politik und terien (insbesondere der Zugänglichkeit, Transpa‐ Entwicklungszusammenarbeit, die am 3.3.2021 im renz, Unabhängigkeit, Ausgewogenheit, Legitimität, Kabinett verabschiedet wurde. Die BMZ‐finanzierte Berechenbarkeit und Quelle des Lernens) des BMZ strukturbildende Übergangshilfe wird bereits durch umfänglich entsprechen. Gegenstand des Aus‐ den MRA erfasst. Die Humanitäre Hilfe wird vom tauschs mit den DO wird auch die konkrete Nutzung Auswärtigen Amt verantwortet. Für ihr Engagement und Weiterentwicklung dieser Mechanismen sein. in Krisenkontexten und fragilen Staaten haben AA Einen besonderen Fokus legt das BMZ dabei darauf, und BMZ verbindliche Mechanismen wie das Kon‐ dass die Zugänglichkeit zu den Mechanismen für alle zept der Gemeinsamen Analyse und Abgestimmten benachteiligten Menschen und Gruppen weltweit Planung (GAAP) vereinbart, um in der Anwendung ih‐ (z.B. Kinder, Menschen mit Behinderungen, Indi‐ rer jeweiligen Instrumente die ressortübergreifende gene) in Bezug auf die noch bestehenden sprachli‐ Kohärenz sicherzustellen. In den Partnerländern des chen und technischen Barrieren und Prozesse ver‐ BMZ findet die Abstimmung im Rahmen der durch bessert wird. die Auslandsvertretungen etablierten Formate sowie Gebertreffen statt. Postanschrift der BMZ Berlin Herausgeber Bundeministerium für wirtschaftliche BMZ‐Dienstsitze Stresemannstraße 94 Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 10963 Berlin Referat Menschenrechte, Gleichberechtigung, Inklusion Stand 05/2021 T +49 (0)30 18 535‐0 Kontakt poststelle@bmz.bund.de BMZ Bonn www.bmz.de Dahlmannstraße 4 5 53113 Bonn T +49 (0)228 99 535‐0 www.bmz.de
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