Steuerliche Behandlung von Krypto Assets - Unter Berücksichtigung der aktuellen Informationen bis zum 20.05.2021 - Fastly

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Steuerliche Behandlung von Krypto Assets - Unter Berücksichtigung der aktuellen Informationen bis zum 20.05.2021 - Fastly
Steuerliche Behandlung
von Krypto Assets
Unter Berücksichtigung der aktuellen
Informationen bis zum 20.05.2021

Mai, 2021
Krypto-Assets stellt den Überbegriff von auf Blockchain
             basierenden Investitionsmöglichkeiten dar. Zu den wohl
             bekanntesten zählen neben Bitcoin, Ethereum und Ripple.
             Da es sich um kein anerkanntes gesetzliches Zahlungsmittel
             (Währung) handelt, spricht man nicht von Kryptowährung
             sondern eigentlich von Krypto-Assets.

             Grundsätzlich können Krypto-Assets im Privat- als auch
             Betriebsvermögen gehalten werden. Sie zählen zu den
             sonstigen      (unkörperlichen)   nicht    abnutzbaren
             Wirtschafsgütern.

© 2021 Crowe Global                                                       2
Krypto-Assets im
Privatvermögen                                                                                    JA

                                 NEIN
                                                                •   Krypto-Assets werden an andere Marktteilnehmer (z.B.
                                                                    Privatpersonen) verliehen
• Regelfall: keine zinstragende Veranlagung
                                                                •   Für Verleihung auf bestimmte Zeit: zeitanteilig zusätzliche
• Steuerpflicht kann eintreten, wenn: Zeitraum zwischen
                                                                    Einheit der Krypto-Assets zugesagt = „Zinsen“
    Anschaffung und Veräußerung des Assets weniger als ein
                                                                •   Einkünften aus Kapitalvermögen: realisierten
    Jahr beträgt = Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG
                                                                    Wertänderungen bei den Krypto-Assets unterliegen
• Spekulationseinkünfte sind mit progressiven Steuertarif von
                                                                    Sondersteuersatz von 27,5% (unabhängig von der
    bis zu 55% zu besteuern
                                                                    Behaltedauer).
          • Ausnahme: < 440,00 EUR pro Kalenderjahr
                                                                •   Ermittlung der Anschaffungskosten: gleitende
• Verkauf nach dem Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist =
                                                                    Durchschnittspreis ist heranzuziehen
    Steuerfrei                                                                                                            •       .

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                                             Zinstragende Veranlagung                                                         3
Fakten
        Privatvermögen

                      01                                                           02                                                                03

  Zwei Faktoren                                      Als Verkauf gilt                                                             Bemessungs-
  Abhängigkeit                                                                                                                    grundlage

  Besteuerung hängt ab von:                          •   Konvertierung eines Krypto-Assets in eine                                Anschaffungskosten und
  • Gewinnerzielung                                      Fiat-Währung (EUR, USD, etc.)                                            Werbungskosten (Kosten die
  • Behaltedauer                                     •   Kauf eines Produkts oder einer                                           aus Anschaffung und Erhalt
                                                         Dienstleistung mit Krypto-Assets                                         bis Verkauf erwachsen)
                                                     •   Tausch eines Krypto-Assets gegen ein                                     müssen Verkaufserlös
                                                         anderes                                                                  gegenübergestellt werden
    Praktischer Hinweis:
    Entsteht beim Tausch zweier Krypto-Assets ein hoher Gewinn sollte die geschuldete Steuer stets liquide am Bankkonto zur Verfügung stehen. Bei eventuellen Wertverlusten
    des noch gehaltenen Krypto-Assets besteht sonst das Risiko, dass die geschuldete Steuer nicht bezahlt werden kann.

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Zeitliche Zuordnung Verkauf
                                                            Lückenlose Zuordnung möglich =
 •     Anschaffung von Krypto-Assets zu unterschiedlichen
       Zeitpunkten oder Tageskursen („Tranchen“)            beliebige Veräußerungsreihenfolge möglich
 •     Lückenlose Zuordnung der Anschaffungskosten und –
       zeitpunkte relevant
 •     Empfehlung: Dokumentation, da sonst Schätzung        Lückenlose Zuordnung nicht möglich =
       Finanzbehörde                                        älteste Krypto-Assets gelten als zuerst verkauft (FIFO-
                                                            Methode).

 Verlustverwertung
                                                            Verluste aus Spekulationsgeschäften: nur mit anderen positiven
                                                            Einkünften anderer Spekulationsgeschäfte im selben Steuerjahr
                                                            ausgleichbar

• horizontaler Verlustausgleich möglich,                    Insgesamter Verlust aus Spekulationsgeschäften in einem Jahr: kein
  vertikaler Verlustausgleich nicht möglich                 Ausgleich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen möglich
• Verlustvortrag nicht möglich
                                                            Sonderregelung zinstragender Krypto-Assets: Verluste können mit
                                                            bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen (zB Dividenden)
                                                            ausgeglichen werden.
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Bewertungsvorschriften und steuerliche Fakten
          •     Bewertung nach EStG bzw. UGB
          •     Aktivierung in der Bilanz                                 •   Zuordnung zum Anlage- (längere
          •     Bewertung zum Stichtag                                        Behaltedauer) oder Umlaufvermögen (zb
          •     Kursgewinne oder –verluste sind in der Gewinnermittlung       spekulative Zwecke)
                zu berücksichtigen                                        •   Folgebewertung im Umlaufvermögen =
          •     Transaktionskosten bei entgeltlichem                          strenges Niederstwertprinzip
                Erwerb zählen zu Anschaffungskosten, laufende             •   Problem: hohe Wertschwankungen können
                Depotgebühren = Aufwand                                       zu hohen außerplanmäßigen Abschreibungen
          •     keine expliziten Angabepflichten speziell                     führen
                für Krypto-Assets und zugehörige
                Transaktionen
                                                           Betriebs-
          •     Steuerlich wirksame Ab- und
                                                           vermögen           •   generelle Verlustausgleichsmöglichkeit:
                Zuschreibungen können entstehen;                                  durch Handel mit Kryptowährungen
                maßgebend = aktueller Tageswert                                   insgesamt Verlust = zeitlich unbegrenzt in
          •     Unternehmen: 25% KöSt auf entstehende                             Folgejahre vorgetragbar
                Kursgewinne/verluste sind zu berücksichtigen                  •   Umsatzsteuer: keine Differenzierung zu
          •     Sonderfall zinstragende Krypto-Assets:                            Entgelten in gesetzlichen Währungen
                Sondersteuersatz wie im Privatvermögen                        •   Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln
                (außer betr. Haupttätigkeit)                                      in Krypto-Asstes = umsatzsteuerfrei

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Sonderthemen
                                      „Airdrop“ (z. B. aus Marketing-Zwecken von Kryptobörsen): Anschaffungskosten sind
                 1    Airdrop         mit € 0 anzusetzen. Nachfolgender Verkauf nach Haltedauer von über einem Jahr ist
                                      steuerfrei.

                                      Erwerbsdatum und Kosten müssen dem neuen Besitzer mitgeteilt werden
                                      Verkauf durch neuen Eigentümer innerhalb eines Jahres (ab ursprgl. Erwerbsdatum)
                 2    Schenkung
                                      = Steuer zu deklarieren, kein steuerpflichtiges Ereignis für beide Parteien
                                      Schenkungsmeldungspflichten des § 121a BAO ist zu beachten.

                                      Verlust Private Keys = kein Zugriff auf die zugeordnete Wallet mehr möglich – Krypto Assets
                      Verlust eines
                 3    Private Keys
                                      sind auf ewig verloren. Steuerlich ist Totalverlust abesetzbar
                                      Veräußerungsverlust: Werte der Krypto-Assets zum Zeitpunkt der Anschaffung.

                      Schaffen von
                                       Schaffung von Krypto-Assets („Mining“) ist grdstzl gewerbliche Tätigkeit mit entprechenden
                 4    Krypto-Assets
                      (Mining)
                                       steuerlichen Konsequenzen. Gleiche Behandlung wie Schaffung anderer Wirtschaftsgüter.

                      Betreiben
                 5    Krypto-Asset-
                                       Betreiben eines Krypto-Asset-Geldautomaten, bei dem man mit Bargeld Krypto-Assets
                                       beziehen kann, ist grdstzl gewerbliche Tätigkeit mit entsprechenden steuerlichen
                      Geldautomat      Konsequenzen.

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