Steuern & Finanzen Genau darauf sollten Sie JETZT achten - www.rb-steyr.at

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                  Genau darauf sollten Sie JETZT achten

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Raiffeisenbank Steyr - Hardfacts

 § 20.000 KundInnen

 § EUR 600 Mio. Bilanzsumme

 § 60 MitarbeiterInnen

 § Standorte
   § Raiffeisen Kompetenzzentrum Steyr
   § Bankstelle Dietach
   § 4 SB-Bankstellen (Ennsleite, Garsten, Münichholz, St. Ulrich)
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Die Geschäftsleitung

Dir. Dr Andreas Schmidbauer, MBA MSc   Dir. Mag. Gerald Ruttensteiner   Dir. Gottfried Kogler, MBA MSc
Vorsitzender der Geschäftsleitung      Geschäftsleiter                  Geschäftsleiter
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Unser Investment. In unsere Region.
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Steuern & Finanzen
Genau darauf sollten Sie JETZT achten!

Webinar, 9. September 2020, 16:00 Uhr
• steuerliche und wirtschaftliche Beratung
  von UnternehmerInnen
• Bilanzierung
• Buchhaltung
• Personalverrechnung
• Wirtschaftsprüfung
• Vertretung vor Behörden
• Gutachten
• Immobilienbesteuerung
• Mediation und Führungsbegleitung

                                             HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD   2
Standort Linz, Steyr und Wien mit über
100 Mitarbeitern

6 Wirtschaftsprüfer
12 Steuerberater
30 Bilanzbuchhalter
25 Buchhalter
20 Lohnverrechner
5 IT-Spezialisten und Datenmanager
10 Assistenten

                                         HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD   3
MOORE SKZ ONLINE SERVICES

• Sicherer Dateiaustausch mit SecureCloud
• Übermittlung digitaler Belege von jedem Endgerät
• Scannen von Belegen mit der App am Smartphone und direkte
  Übermittlung in die Kanzlei

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MOORE SKZ ONLINE SERVICES

• Noch mehr Leistungsumfang durch integrierte Lösungen
• Betreuung und Hosting durch MOORE SKZ

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Selbständige Partner mit starker internationaler Anbindung

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Referenten

              KommR Mag.               Mag. Dr.
             Thomas Kallinger        Udo Schwarz

                   Partner & Geschäftsführer
                       der MOORE SKZ
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AGENDA

• Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020

  •   Degressive Abschreibung

  •   Beschleunigte Gebäudeabschreibung

  •   Verlustrücktrag & COVID-19-Rücklage

• COVID-19 Investitionsprämie

• COVID-19 Kurzarbeit

• Fixkostenzuschuss I & II

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Konjunkturstärkungsgesetz 2020
KonStG 2020

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Degressive Abschreibung

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Degressive Abschreibung

Neuer § 7 Abs 1a EStG
(„Geometrisch“) Degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) alternativ zur
linearen Abschreibung
•   nach dem 30. Juni 2020 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter
•   Degressiver Abschreibungssatz ist frei wählbar (max. 30% des jeweiligen
    (Rest-)Buchwerts) der dann beibehalten werden muss
•   Bestimmung über Halbjahres-Afa anwendbar, höchstens 15%

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Degressive Abschreibung

Neuer § 7 Abs 1a EStG (cont‘d)
•   Inanspruchnahme steht unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu
    •       Achtung: keine dezidierte Aussage bei § 5 Abs 1 EStG-Gewinnermittlern betr.
            Maßgeblichkeitsprinzip

•   Degressive Afa nicht möglich bei
    •       Unkörperliche oder gebrauchten WG
    •       WG für die in § 8 EStG besondere Abschreibungssätze geregelt sind (Gebäude, PKW)
        •     Kraftfahrzeuge mit einem Emissionswert von 0g/km (Elektrofahrzeuge) sind NICHT ausgenommen
    •       Anlagen zur Förderung, Transport oder Speicherung fossiler Energieträger
    •       Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen

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Degressive Abschreibung

Beispiel - degressive Afa                     Jahr
                                                       Afa-
                                                      Methode
                                                                      BW
                                                                     Anfang
                                                                                        Afa             BW Ende

Anschaffungskosten:         100.000 €         2021    degressiv       100.000       30%       -30.000     70.000

Anschaffung & IBN:          Jänner 2021       2022    degressiv        70.000       30%       -21.000     49.000
Nutzungsdauer:              8 Jahre
                                              2023    degressiv        49.000       30%       -14.700     34.300
Degressive Afa:             bis 2025
Wechsel zu linearer Afa:    2026              2024    degressiv        34.300       30%       -10.290     24.010

                                              2025    degressiv        24.010       30%        -7.203     16.807

16.807 / 3 = 5.602 > 16.807 * 30% = 5.042   ab 2026    linear          16.807          -5.602             11.205

                                                                  = BW Ende 2025 / RND 3 Jahres

                                                                     HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 13
Degressive Abschreibung

                                         Diagrammtitel
 120.000

 100.000

  80.000

  60.000

  40.000

  20.000

      -
             0           1      2          3             4        5            6         7               8

           Buchwert degressiv   Abschreibung degressiv       Buchwert linear       Abschreibung linear

                                                                                       HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 14
Beschleunigte
Gebäudeabschreibung

                HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 15
Beschleunigte Gebäudeabschreibung

Neuer § 8 Abs 1a EStG:
•       Für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft/erstellt wurden
    •    Nicht nur bei „Neu-Gebäuden“
•       Auch bei außerbetrieblichen Einkunftsarten  VuV
•       Auch bei späterer Einlage in das Betriebsvermögen (bei Anschaffung nach dem
        30.06.2020)
•       Keine Anwendung der Halbjahres-Regelung des § 7 Abs 2 EStG
•       Keine Maßgeblichkeit des UGB

                                                                  HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 16
Beschleunigte Gebäudeabschreibung

Neuer § 8 Abs 1a EStG (cont´d):
Abschreibungssätze:

   •   1. Jahr:      Erhöhung des für Gebäude zulässigen Höchstsatzes (2,5% bzw.
                     1,5%) um das 3-fache
                      Abschreibung von 7,5% bzw. 4,5% (Wohngebäude)

   •   2. Jahr:      Erhöhung um das 2-fache (von 2,5% bzw. 1,5%)
                      Abschreibung von 5% bzw. 3% (Wohngebäude)

   •   Ab 3. Jahr:   regulärer Höchstsatz (2,5% bzw. 1,5%)

                                                                     HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 17
Beschleunigte Gebäudeabschreibung

Beispiel – beschleunigte Gebäudeabschreibung

                                            Anschaffungs-
Anschaffungskosten:   700.000 €    Jahr
                                               kosten
                                                                Afa-Satz:        Afa
Anschaffung:          2021
Afa-Satz:             2,5%          2021         700.000 €        7,5%          52.500 €

                                    2022         700.000 €         5%           35.000 €

                                  Ab 2023        700.000 €        2,5%          17.500 €

                                                            HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 18
Verlustrücktrag

                  HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 19
Verlustrücktrag

Verlustrücktrag im EStG (§ 124b Z 355 EStG)
•       Für Verluste aus betrieblichen Einkünfte gem. § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG des Jahres
        2020:
    •       Möglichkeit des Rücktrages im Rahmen der Veranlagung 2019
•       Maximalbetrag: € 5.000.000 vom Gesamtbetrag der Einkünfte
•       Alternativ:
        Abzug der Verluste aus 2020 zusätzlich im Rahmen der Veranlagung 2018
        •   Wenn z.B. der steuerpflichtige Gewinn 2019 zu niedrig ist

                                                                        HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 20
Verlustrücktrag

                                           Verlustrückwertung

           Gewinne 2018     Gewinne 2019                 Verlust 2020

       2018               2019                     2020                          2021

                                                                HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 21
Verlustrücktrag

Verlustrücktrag im EStG (§ 124b Z 355 EStG) (cont´d)
•       Nur auf Antrag
    •       Verlust muss durch ordnungsgemäße Buchführung/EAR ermittelt worden sein
        •   Gilt als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO  dem Verlustrücktrag steht eine rechtskräftige
            Veranlagung der Jahre 2018 u. 2019 nicht entgegen
•       Nicht rückgetragene Verluste von 2020 bleiben „normale“ Verlustvorträge
•       Durchführung noch vor Veranlagung 2020 zur Hebung von Liquiditätseffekten

                                                                          HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 22
Verlustrücktrag

Verlustrücktrag im KStG (§ 26c Z 6 KStG)
• Verlustrücktrag soll auch für Körperschaften gelten
• 75%-Verlustverrechnungsgrenze gem. § 8 Abs 4 Z 2 KStG – nur für Verlustvorträge
  geltend
    • Daher 100%-Verrechnungsgrenze für Verlustrücktrag

Abweichendes Wirtschaftsjahr
•       Wahlrecht
    •    entweder den Verlust aus der Veranlagung 2020 (in die Jahre 2019 bzw 2018) oder
    •    den Verlust aus der Veranlagung 2021 (in die Jahre 2020 bzw 2019) rückzutragen

                                                                      HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 23
COVID-19-Rücklage

                HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 26
COVID-19-Rücklage

•   voraussichtliche betriebliche Verluste 2020 bereits im Rahmen der Veranlagung 2019
    berücksichtigen
•   besonderer Abzugsposten (COVID-19- Rücklage) bei Einkünfteermittlung
•   Voraussetzung
    •   Summe der betrieblichen Einkünfte 2019 positiv
    •   Summe der betrieblichen Einkünfte 2020 voraussichtlich negativ
•   Kürzt den Gesamtbetrag der Einkünfte 2019
•   30% der betr. Einkünfte 2019 ohne Nachweis eines tatsächlichen Ergebnisses 2020, wenn VZ
    wegen COVID-19 auf € 0,- gesetzt wurde
•   Bis zu 60% der betr. Einkünfte 2019, wenn negative betriebliche Einkünfte 2020 glaubhaft gemacht
    werden
•   Die Rücklage beträgt max. € 5 Millionen

                                                                     HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 27
COVID-19-Rücklage

•   Die Berücksichtigung der Rücklage hat beim selben Steuerpflichtigen zu erfolgen
•   Bei Personengesellschaft nicht im Rahmen des Feststellungsverfahren, sondern im Rahmen der
    Veranlagung des Mitunternehmers
•   Bei Unternehmensgruppen nur durch den Gruppenträger möglich
•   Endet im Kalenderjahr 2020 ein abweichendes Wirtschaftsjahr  Wahlrecht
    •   Rücklage vom voraussichtlichen negativen Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte 2020
        oder
    •   vom voraussichtlichen negativen Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte 2021 zu
        bemessen (dann Berücksichtigung in 2020)
•   Wenn Voraussetzungen für COVID-19-Rücklage erfüllt sind, ist ein Antrag auf nachträgliche
    Herabsetzung der KöSt/Est-VZ möglich  Liquiditätswirkung

                                                                   HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 28
COVID-19
Investitionsprämie

                     HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 29
COVID-19 Investitionsprämie

Allgemeines:
•   Förderungsfähig sind Unternehmen iSd § 1 UGB, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte
    in Österreich verfügen
•   kein Ausschluss auf Grund der Größenklasse oder Branchenzugehörigkeit
•   förderbare Investitionsvolumen pro Antrag
    •   Minimum EUR 5.000 ohne Ust
    •   Maximum EUR 50 Millionen ohne Ust
•   keine steuerpflichtige Betriebseinnahme und kürzt auch nicht die Anschaffungskosten

Höhe der Prämie
    •   7% der Neuinvestition
    •   14% der Neuinvestition in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-
        Science

                                                                   HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 30
COVID-19 Investitionsprämie

Förderung für:
   •       aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen (materiell & immateriell)
   •       in das abnutzbare Anlagevermögen
   •       eines Unternehmens an österreichischen Standorten
   •       wenn Beantragung der Förderung zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 erfolgt
   •       und „erste Maßnahmen“ müssen zwischen 01. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt
           werden
       •     Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss
             eines Kaufvertrags oder der Baubeginn
                                                         •
             unschädlich aber: Planungsleistungen,       Einholung   von   behördlichen     Genehmigungen         und
             Finanzierungsgespräche

                                                                             HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 31
COVID-19 Investitionsprämie

keine Förderung für:
  •       klimaschädliche Investitionen, insb.
      •     Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zur Förderung, Transport oder Speicherung
            fossiler Energieträger
      •     Investitionen zur Errichtung von Anlagen, die fossile Energie direkt nutzen
  •       unbebaute Grundstücke
  •       Finanzanlagen
  •       Unternehmensübernahmen
  •       aktivierte Eigenleistung

Richtlinie und FAQs unter
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

                                                                                     HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 32
COVID-19 Investitionsprämie

• Antragstellung ab 01.09.2020 bis 28.02.2021 via aws Fördermanager
• Antragsdaten
 •   Firmenname, Firmensitz, Steuernummer des Unternehmens, etc.
 •   Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner
 •   Angaben zur Unternehmensgröße und Anzahl der Beschäftigten
 •   Getrennte Eingabe der zutreffende(n) Kostenkategorie(n) für förderbare Investitionen (in
     7 % und 14 % getrennt aufgeteilt)
 •   Angabe zum geplanten Durchführungszeitraum der Investition(en)
• Spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der
  Investition muss Endabrechnung eingereicht werden
 •   Ab € 12.000 muss StB/WP die Abrechnung bestätigen

                                                              HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 33
COVID-19 Kurzarbeit

                 HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 34
CORONA KURZARBEIT ab OKTOBER 2020

•       Verlängerung Kurzarbeit ab 1.10.2020 – Phase 3

    •     Nettovergütung bleibt gleich (80/85/90%)
    •     KV Erhöhungen und Lohnerhöhungen (Biennalsprünge) werden berücksichtigt
    •     Arbeitgeber trägt nur Kosten für tatsächliche Arbeitsstunden
    •     Standardisiertes Prüfungsverfahren, ob Betroffenheit von Corona Krise vorliegt
    •     Prognoserechnung erforderlich

                                                                          HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 35
CORONA KURZARBEIT ab OKTOBER 2020

•       Verlängerung Kurzarbeit ab 1.10.2020 – Phase 3

    •     Arbeitszeit kann zwischen 30 % und 80 % betragen
    •     In Sonderfällen kann die Arbeitszeit von 30% unterschritten werden.
    •     Durchrechnungszeitraum ist sechs Monate
    •     Behaltepflicht wie bisher ein Monat nach Ende der Kurzarbeit
    •     Verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft für AN in der Ausfallzeit
    •     Unterbrechung bei erhöhtem Arbeitsbedarf möglich

                                                                            HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 36
CORONA KURZARBEIT Übergangsfrist 1.9.bis 30.9.

•       Ausdehnung der KUA Phase 2 bis 30.9.

    •    Für Unternehmen, die bereits im Laufe des Monats März begonnen haben, kann eine
         Lücke zwischen Phase 2 und Phase 3 entstehen
    •    Änderungsbegehrung muss mit der verkürzten Sozialpartnervereinbarung beim AMS
         eingereicht werden.
    •    Kein Neuantrag, sondern Änderungsbegehren
    •    Änderungsbegehrung müssen vor Einbringung der letzten Teilabrechnung gestellt
         werden.

                                                                      HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 37
CORONA KURZARBEIT Übergangsfrist 1.9.bis 30.9.

 LINKS:
 •   News: Handlungsempfehlung - Ausdehnung der bestehenden Kurzarbeit (Phase 2) bis
     Ende September 2020
 •   https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#180802
 •   https://www.wko.at/service/factsheet-corona-kurzarbeit-ab-1-10-2020.pdf
 •   https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-
     fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit

                                                                    HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 38
FIXKOSTENZUSCHUSS I & II
Worauf es JETZT ankommt!

               HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 39
Fixkostenzuschuss I & II – Zeitlicher Ablauf
FKZ I

            COVID-19
     Beschränkungen                       Beantragung 1. Beantragung
                                                         Tranche     2. Tranche                           Beantragung 3. Tranche                                           ENDE Beantragung
             16.03.20                     ab 20.05.20    ab 19.08.20                                      ab 19.11.20                                                               31.08.21

                        Betrachtung 2. Qu. 2020                        15.09.2020
                                   alternativer Betrachtungszeitraum                                                               31.12.2020

                                   Auszahlung 1.Tranche                Auszahlung 2.Tranche                                                                              Auszahlung 3.Tranche   Auszahlung 3.Tranche

                                                                       Betrachtung 3. und 4. Quartal 2020
                                                                                abhängig von FKZ I
FKZ II

                                                                                                     4. Qu. 2020 und 1. Qu. 2021
                                                                                                          abhängig von FKZ I
                                                                Alternativer Betrachtungszeitraum von 16.06.2020 bis 15.03.2021
                                                                                       abhängig von FKZ I
                                                                                    ab 16.09.2020                             ab 16.011.2020
                                                                                    Antragstellung                            Antragstellung
                                                                                    FKZ II 1. Tranche                         FKZ II 2. Tranche
                                                                                                Auszahlung 1.Tranche                              Auszahlung 2.Tranche

    Stand 26.08.2020 17:00; Änderungen vorbehalten

                                                                                                                                                  HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 40
Fixkostenzuschuss I & II – Was wird gefördert?

•   Geschäftsraummieten und Pacht
•   betriebliche Versicherungsprämien,
•   Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen,
                                                              Gültig für Phase I und Phase II
•   der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten,
•   betriebliche Lizenzgebühren,
•   Aufwendungen für Strom, Gas oder Telekommunikation,
•   Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware,
•   Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen
    und Umbuchungen anfallen,
•   ein angemessener Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen,
•   für Unternehmen die einen Fixkostenzuschuss von unter EUR 12.000 beantragen ein angemessener
    Lohn für Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten bis maximal EUR 500
•   Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht
    das Personal betreffen.

                                                                   HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 41
Fixkostenzuschuss I & II – Wer bekommt wie viel?

Neue Grenze für den Umsatzausfall und neue Fixkostenarten
                                                   Zusätzliche Fixkostenarten:

                                                   - AfA für WG, die unmittelbar der betr. Tätigkeit
                                                   dienen und vor 16.03.2020 angeschafft waren

                                                   - Übertragene AfA für bewegl. WG, die nicht
                                                   im Eigentum des Unternehmens sind

                                                   -   komplette    Leasingrate          (nicht     nur
                                                   Finanzierungskostenanteil)

                                                   - Frustrierte Aufwendungen, die nach dem
                                                   1.6.2019 und vor dem 16. März 2020 konkret
                                                   als Vorbereitung für die Erzielung von
                                                   Umsätzen, die im Betrachtungszeitraum
                                                   realisiert werden

                                                        HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 42
Good to know…

FAQs 25.05.2020, 16:00
• Kann ich gegen die Entscheidung Einspruch einlegen? Gibt es einen rechtswirksamen
  Bescheid?
 • Fixkostenzuschüsse werden auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung
   gewährt. Auf die Gewährung von Fixkostenzuschüssen besteht kein Rechtsanspruch.
 • Es wird daher kein Bescheid ausgestellt gegen den Einspruch erhoben werden kann.
   Eine vom Antrag abweichende Entscheidung der COFAG wird aber gegenüber dem
   Antragsteller begründet; er erhält auch die von der Finanzverwaltung durchführte
   Risikoanalyse.
 • Der Antragsteller weiß daher, warum sein Antrag abgelehnt wurde und hat so die
   Möglichkeit nach Ablehnung einen neuen Antrag zu stellen, in dem er die Mängel
   des Antrags auf Basis der ihm zur Verfügung gestellten Begründung saniert

                                                          HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 43
Hinweise

• Schadensminderungspflicht ex-ante einnahmen- und ausgabenseitig

• EStG vs. UStG  Kann zu Rückzahlungen führen

• Optionsmöglichkeit zum Zufluss/Abflussprinzip für EAR

• Der Gewährung des Zuschusses steht im Zeitraum 16.03.2020 bis 31.12.2021
  entgegen
 • Die Ausschüttung von Dividenden oder rechtliche nicht zwingende
   Gewinnausschüttungen und der Rückkauf eigener Aktien
 • Zusätzlich im FKZ II: Die Zahlung von Boni an Geschäftsführung/Vorstand

• KUA und Härtefallfonds sind nicht in Abzug zu bringen

                                                          HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 44
Fixkostenzuschuss I & II

• Seit 24.08.2020 ist klar, dass der FKZ I Auswirkungen auf den FKZ II
• Die Endabrechnung in der 2. Tranche FKZ I verwirkt das Recht den
  Betrachtungszeitraum ggf. zu ändern.
                                                     Durch die teilw. vorgeschriebenen
• Aber im FKZ II gilt...                             Betrachtungszeiträume erreiche ich
                                                          unter Umständen nicht den
                                                          notwendigen Betrachtungszeitraum
                                                          im FKZ II

                                                          Lösung:
                                                          Mit der Endabrechnung des FKZ I
                                                          zuwarten und nur zB 75% abrechnen

                                                           HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 45
Fixkostenzuschuss I & II

Was Sie daher JETZT machen sollten/können...

• Die Datenaufbereitung für eine "fiktive" Endabrechnung vornehmen, damit es später
  schneller geht
• Mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Vorgehensweise akkordieren
• 75%-Auszahlung in der 2. Tranche FKZ I sind möglich
• Wirtschaftliche Situation genau im Auge behalten
• Wenn Sie am 31.12.2019 ein UiS und KEIN Klein-/Kleinstunternehmen sind...
  • Eigenkapitalstärkende Maßnahmen setzen - kann Förderfähigkeit bewirken
  • Wenn dazu die Mittel fehlen - Antrag im Rahmen der De-Minimis-VO möglich
    (Achtung € 200.000-Grenze in den letzten drei Jahren)
                                                        HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 46
Wo bekomme ich weitere Informationen?

www.mooreskz.at

https://www.fixkostenzuschuss.at/#faqs

                                         HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 47
MOORE SKZ Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH

SCHWARZ KALLINGER ZWETTLER
Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH

Bahnhofstraße 13
4400 Steyr
Volksgartenstraße 32
4020 Linz
Gonzagagasse 15/2a
1010 Wien

T +43 (0) 50206 2-0
F +43 (0) 50206 2-9100

www.mooreskz.at

                                                   HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD
Disclaimer

Die Folien sind unverbindlich aus den vorhandenen Rechtstexten und
Unterlagen abgeleitet. Die enthaltenen Informationen sind
allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer
Einzelperson oder juristischen Person ausgerichtet. Bitte beachten
Sie auch die laufende Fortentwicklung der Materie durch
Rechtsvorschriften, Judikatur und Verwaltungspraxis. Für konkrete
Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Spezialisten.

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Aktuelles Zinsumfeld
                             09.09.2020

www.rb-steyr.at
Seite 12
         Aktuelle Zinssituation
         Überblick
         § In Niedrigzinsphasen kann es
           auch zu einem Negativzins
           kommen
         § EZB Einlagenzinssatz 2014
           erstmals unter 0
         § Ziel: Banken sollen Gelder nicht
           bei EZB veranlagen, sondern
           in Kredite vergeben
         § Folge: Auf Grund der geringeren
           Kreditnachfrage müssen Banken
           Strafzinsen zahlen

Quelle: 2020-09-03, SGF-FK, Kaiser
Seite 13
         Aktuelle Zinssituation
         Wer profitiert?
         § Kreditnehmer (Häuslbauer, Verbraucher, Unternehmen)
         § Staat (Zinsersparnis auf Staatsschulden)

         Wer verliert?
         § Sparer (kaum bis gar kein Ertrag)
         § Banken (Strafzinsen für Guthaben bei anderen Banken/EZB, steigende Kosten)
                     − daher Einführung des Verwahrentgeltes bei Firmenkonten

Quelle: 2020-09-03, SGF-FK, Kaiser
Seite 14
         Aktuelle Möglichkeiten
         Was kann ich tun?
         § Liquiditätsanlayse und -planung

Quelle: 2020-09-03, SGF-FK, Kaiser
Seite 15
         Aktuelle Möglichkeiten
         Was kann ich tun?
         § Liquiditätsanlayse und -planung
         § Veranlagung
                     − Termineinlage
                     − Investitionen (Betrieb, Immobilien)
                                     • Kombination Eigenkapital + Fremdkapital („Leverage Effekt“ nutzen)
                                     • wirtschaftliche Leistbarkeit beachten (Tilgungsfähigkeit bei steigenden Zinsen)
                     − Betriebliche Vorsorge
                                     • Firmenpension - direkte Leistungszusage
                     − Wertpapiere

Quelle: 2020-09-03, SGF-FK, Kaiser
Aktuelles Marktumfeld
                             09.09.2020

www.rb-steyr.at
Seite 17
           BIP-Prognosen
           Kurze, heftige Rezession 2020 aufgrund Coronavirus
                              Länder               2018         2019         2020e       2021f
                              Österreich                  2,4          1,6        -7,2           3,5
                              Deutschland                 1,5          0,6        -5,9           3,7
                              Frankreich                  1,7          1,5       -10,5           5,9
                              Italien                     0,8          0,3       -10,5           4,5
                              Spanien                     2,4          2,0        -9,4           7,0
                              Eurozone                    1,9          1,3        -8,0           4,3
                              Schweiz                     2,8          1,2        -5,5           4,5
                              USA                         2,9          2,2        -5,3           4,0
                              China                       6,7          6,1         1,6           8,9
                              Zentraleuropa (CE)          4,8          3,8        -5,0           3,7
                              Südosteuropa (SEE)          3,7          3,7        -5,5           4,0
                              Russland                    2,3          1,3        -4,9           2,8
Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH

                                                                                                   17
Seite 18
            Staatsanleihen im Negativzinsumfeld
                                                             2021   2022   2023   2024   2025   2026   2027   2028   2029   2030   Negativ bis
                                          E uro zo ne
                                          Deutschland                                                                                2050
                                          Niederlande                                                                                2047
                                          A ustria                                                                                   2037
                                          Frankreich                                                                                 2035
                                          B elgium                                                                                   2033
                                          Slovenia                                                                                   2032
                                          Slowakei                                                                                   2032
                                          Spanien                                                                                    2027
                                          Italien                                                                                    2023
                                          E uro bo nds

                                          P olen                                                                                     2029
                                          B ulgarien                                                                                 2024
                                          Rumänien                                                                                   2020
                                          Ungarn                                                                                       --
                                          A nde r e

                                          Schweiz                                                                                    2064
                                          Japan                                                                                      2029
                                          Dänemark                                                                                   2039
                                          Schweden                                                                                   2029
                                          GB                                                                                         2026
                                          USA                                                                                        2020

* Daten vom 02.09.2020, 16:35 MESZ; rot = negative Verzinsung;
grün = positive Verzinsung
Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RSEARCH

                                                                                                                                                      18
Inflation und Rendite Österreich                                                                                            Seite 19

           Verbraucherpreise (VPI) & 10J-Rendite
                                 10

                                                                     Rendite 10J (% p.a.)
                                  8

                                  6

                                  4

                                  2

                                                                VPI (% p.a.)
                                  0

                                 -2
                                   1985         1987     1990   1993   1996    1999   2002   2004   2007   2010   2013   2016   2019

Quelle: Thomson Reuters, IBES, RBI/Raiffeisen RESEARCH

                                                                                                                                            19
Aktien & Renten                                                                                              Seite 20

           im Vergleich (% p.a.)
                                    10
                                                           10-jährige
                                                           Staatsanleiherendite DE   Div idendenrendite Euro STOXX 50
                                      8

                                      6

                                      4

                                      2

                                                                           Div idendenrendite DAX
                                      0

                                     -2
                                       1988              1993     1998       2003      2008       2013      2018

Quelle: Thomson Reuters, IBES, RBI/Raiffeisen RESEARCH

                                                                                                                             20
Seite 21
           Aktienmärkte im Überblick

                                                             Indexstand            KGV               Gewinnwachstum            Div. Rendite
                                                              01.09.2020      2020e    2021f          2020e  2021f           2020e     2021f
                              Euro STOXX 50                          3.278         22,2       15,6     -34,2%      42,2%        2,9%        3,4%
                              DAX 30                                12.974         21,1       15,1     -22,5%      39,9%        2,7%        3,0%
                              SMI                                   10.189         19,8       17,1      -7,4%      15,8%        3,1%        3,2%
                              ATX                                    2.219         18,0       11,4     -47,2%      58,1%        3,6%        4,3%
                              S&P 500                                3.527         27,5       21,8     -19,2%      26,4%        1,6%        1,7%
                              NASDAQ 100                            12.293         36,8       30,8       3,0%      19,6%        0,7%        0,7%
                              Nikkei 225                            23.138         24,2       19,0      -2,6%      27,4%        1,9%        1,8%
                              MSCI World*                            1.859         25,7       19,9     -20,6%      28,8%        2,0%        2,1%
                              Hang Seng CE                          10.013          8,7        7,7      -6,3%      12,8%        3,9%        4,3%

                             e = estimated (Konsensschätzungen für das laufende Jahr); f = forecast (Konsensschätzungen für das kommende Jahr)
                             * MSCI World in Lokalwährung

Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH

                                                                                                                                                        21
Unsicherheiten gab es immer wieder   Seite 22

            Zusammenfassung seit 2009

Quelle: JP Morgan
Seite 23
           Finanzmarktinstrumente
           Langfristvergleich 1 (indexiert, 1991 = 100, EUR)

                                    1.400
                                                                                                           MSCI World*
                                    1.200

                                    1.000

                                       800

                                       600

                                       400                                                                         Gold
                                                                        JPM Global Bonds*                 Preisniveau AT
                                       200
                                                                                                      Spareinlagen
                                          0
                                           1991          1994   1997   2000   2003   2006   2009   2012     2015    2018

* Auf Total-Return-Basis
Quelle: Thomson Reuters, OeNB, RBI/Raiffeisen RESEARCH

                                                                                                                                23
Was soll man bei der Veranlagung                                       Seite 24

          beachten?
          -      Streuen Sie Ihr Vermögen in verschiedene Anlageklassen

          -      Wählen Sie den Anlagehorizont abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse

          -      Veranlagen Sie gemäß Ihrer persönlichen Risikobereitschaft

          -      Steigen Sie etappenweise in den Kapitalmarkt ein

          -      Bewahren Sie bei Schwankungen Ruhe

          -      Erarbeiten Sie mit uns ein gemeinsames Veranlagungskonzept
Quelle: 2020-09-09, SGF-PB, Maier
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         Ansprechpartner | Firmenkunden

               Prok. Helmut Kaiser, MBA    Prok. Klaus Höllwarth, MBA     Mag. Oswald Piminger          Gerald Zachhuber
               Leiter | Firmenkunden       Senior Berater                 Senior Berater                Senior Berater

               +43 7252 48484 43121        +43 7252 48484 43120           +43 7252 48484 49251          +43 7252 48484 43125
               +43 676 8142 43121          +43 676 8142 9020                                            +43 676 8142 3114
               helmut.kaiser@rb-steyr.at   klaus.hoellwarth@rb-steyr.at   oswald.piminger@rb-steyr.at   gerald.zachhuber@rb-steyr.at

Quelle: 2020-09-03, SGF-FK, Kaiser
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         Ansprechpartner | Private Banking

                             Patrick Maier, MBA CFP® EFA®   Werner Mündler, MBA EFA®           Christian Schnadenauer, MBA EFA®
                             Diplom. Finanzberater (RC)     Diplom. Finanzberater (RC)         Diplom. Finanzberater (RC)
                             Leiter | Private Banking       Senior Berater | Private Banking   Senior Berater | Private Banking

                             +43 7252 48484 43150           +43 7252 48484 43152               +43 7252 48484 49115
                             +43 676 8142 9111              +43 676 8142 82845                 +43 676 8142 84148
                             patrick.maier@rb-steyr.at      werner.muendler@rb-steyr.at        christian.schnadenauer@rb-steyr.at

Quelle: 2020-09-09, SGF-PB, Maier
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Quelle: 2020-04-07, TFM/WPR
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