Steuern & Finanzen Genau darauf sollten Sie JETZT achten - www.rb-steyr.at
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Seite 3 Raiffeisenbank Steyr - Hardfacts § 20.000 KundInnen § EUR 600 Mio. Bilanzsumme § 60 MitarbeiterInnen § Standorte § Raiffeisen Kompetenzzentrum Steyr § Bankstelle Dietach § 4 SB-Bankstellen (Ennsleite, Garsten, Münichholz, St. Ulrich)
Seite 4 Die Geschäftsleitung Dir. Dr Andreas Schmidbauer, MBA MSc Dir. Mag. Gerald Ruttensteiner Dir. Gottfried Kogler, MBA MSc Vorsitzender der Geschäftsleitung Geschäftsleiter Geschäftsleiter
Steuern & Finanzen Genau darauf sollten Sie JETZT achten! Webinar, 9. September 2020, 16:00 Uhr
• steuerliche und wirtschaftliche Beratung von UnternehmerInnen • Bilanzierung • Buchhaltung • Personalverrechnung • Wirtschaftsprüfung • Vertretung vor Behörden • Gutachten • Immobilienbesteuerung • Mediation und Führungsbegleitung HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 2
Standort Linz, Steyr und Wien mit über 100 Mitarbeitern 6 Wirtschaftsprüfer 12 Steuerberater 30 Bilanzbuchhalter 25 Buchhalter 20 Lohnverrechner 5 IT-Spezialisten und Datenmanager 10 Assistenten HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 3
MOORE SKZ ONLINE SERVICES • Sicherer Dateiaustausch mit SecureCloud • Übermittlung digitaler Belege von jedem Endgerät • Scannen von Belegen mit der App am Smartphone und direkte Übermittlung in die Kanzlei HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 4
MOORE SKZ ONLINE SERVICES • Noch mehr Leistungsumfang durch integrierte Lösungen • Betreuung und Hosting durch MOORE SKZ HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 5
Selbständige Partner mit starker internationaler Anbindung HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 6
Referenten KommR Mag. Mag. Dr. Thomas Kallinger Udo Schwarz Partner & Geschäftsführer der MOORE SKZ HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 7
AGENDA • Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020 • Degressive Abschreibung • Beschleunigte Gebäudeabschreibung • Verlustrücktrag & COVID-19-Rücklage • COVID-19 Investitionsprämie • COVID-19 Kurzarbeit • Fixkostenzuschuss I & II HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 8
Konjunkturstärkungsgesetz 2020 KonStG 2020 HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 9
Degressive Abschreibung HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 10
Degressive Abschreibung Neuer § 7 Abs 1a EStG („Geometrisch“) Degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) alternativ zur linearen Abschreibung • nach dem 30. Juni 2020 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter • Degressiver Abschreibungssatz ist frei wählbar (max. 30% des jeweiligen (Rest-)Buchwerts) der dann beibehalten werden muss • Bestimmung über Halbjahres-Afa anwendbar, höchstens 15% HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 11
Degressive Abschreibung Neuer § 7 Abs 1a EStG (cont‘d) • Inanspruchnahme steht unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu • Achtung: keine dezidierte Aussage bei § 5 Abs 1 EStG-Gewinnermittlern betr. Maßgeblichkeitsprinzip • Degressive Afa nicht möglich bei • Unkörperliche oder gebrauchten WG • WG für die in § 8 EStG besondere Abschreibungssätze geregelt sind (Gebäude, PKW) • Kraftfahrzeuge mit einem Emissionswert von 0g/km (Elektrofahrzeuge) sind NICHT ausgenommen • Anlagen zur Förderung, Transport oder Speicherung fossiler Energieträger • Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 12
Degressive Abschreibung Beispiel - degressive Afa Jahr Afa- Methode BW Anfang Afa BW Ende Anschaffungskosten: 100.000 € 2021 degressiv 100.000 30% -30.000 70.000 Anschaffung & IBN: Jänner 2021 2022 degressiv 70.000 30% -21.000 49.000 Nutzungsdauer: 8 Jahre 2023 degressiv 49.000 30% -14.700 34.300 Degressive Afa: bis 2025 Wechsel zu linearer Afa: 2026 2024 degressiv 34.300 30% -10.290 24.010 2025 degressiv 24.010 30% -7.203 16.807 16.807 / 3 = 5.602 > 16.807 * 30% = 5.042 ab 2026 linear 16.807 -5.602 11.205 = BW Ende 2025 / RND 3 Jahres HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 13
Degressive Abschreibung Diagrammtitel 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 - 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Buchwert degressiv Abschreibung degressiv Buchwert linear Abschreibung linear HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 14
Beschleunigte Gebäudeabschreibung HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 15
Beschleunigte Gebäudeabschreibung Neuer § 8 Abs 1a EStG: • Für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft/erstellt wurden • Nicht nur bei „Neu-Gebäuden“ • Auch bei außerbetrieblichen Einkunftsarten VuV • Auch bei späterer Einlage in das Betriebsvermögen (bei Anschaffung nach dem 30.06.2020) • Keine Anwendung der Halbjahres-Regelung des § 7 Abs 2 EStG • Keine Maßgeblichkeit des UGB HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 16
Beschleunigte Gebäudeabschreibung Neuer § 8 Abs 1a EStG (cont´d): Abschreibungssätze: • 1. Jahr: Erhöhung des für Gebäude zulässigen Höchstsatzes (2,5% bzw. 1,5%) um das 3-fache Abschreibung von 7,5% bzw. 4,5% (Wohngebäude) • 2. Jahr: Erhöhung um das 2-fache (von 2,5% bzw. 1,5%) Abschreibung von 5% bzw. 3% (Wohngebäude) • Ab 3. Jahr: regulärer Höchstsatz (2,5% bzw. 1,5%) HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 17
Beschleunigte Gebäudeabschreibung Beispiel – beschleunigte Gebäudeabschreibung Anschaffungs- Anschaffungskosten: 700.000 € Jahr kosten Afa-Satz: Afa Anschaffung: 2021 Afa-Satz: 2,5% 2021 700.000 € 7,5% 52.500 € 2022 700.000 € 5% 35.000 € Ab 2023 700.000 € 2,5% 17.500 € HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 18
Verlustrücktrag HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 19
Verlustrücktrag Verlustrücktrag im EStG (§ 124b Z 355 EStG) • Für Verluste aus betrieblichen Einkünfte gem. § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG des Jahres 2020: • Möglichkeit des Rücktrages im Rahmen der Veranlagung 2019 • Maximalbetrag: € 5.000.000 vom Gesamtbetrag der Einkünfte • Alternativ: Abzug der Verluste aus 2020 zusätzlich im Rahmen der Veranlagung 2018 • Wenn z.B. der steuerpflichtige Gewinn 2019 zu niedrig ist HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 20
Verlustrücktrag Verlustrückwertung Gewinne 2018 Gewinne 2019 Verlust 2020 2018 2019 2020 2021 HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 21
Verlustrücktrag Verlustrücktrag im EStG (§ 124b Z 355 EStG) (cont´d) • Nur auf Antrag • Verlust muss durch ordnungsgemäße Buchführung/EAR ermittelt worden sein • Gilt als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dem Verlustrücktrag steht eine rechtskräftige Veranlagung der Jahre 2018 u. 2019 nicht entgegen • Nicht rückgetragene Verluste von 2020 bleiben „normale“ Verlustvorträge • Durchführung noch vor Veranlagung 2020 zur Hebung von Liquiditätseffekten HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 22
Verlustrücktrag Verlustrücktrag im KStG (§ 26c Z 6 KStG) • Verlustrücktrag soll auch für Körperschaften gelten • 75%-Verlustverrechnungsgrenze gem. § 8 Abs 4 Z 2 KStG – nur für Verlustvorträge geltend • Daher 100%-Verrechnungsgrenze für Verlustrücktrag Abweichendes Wirtschaftsjahr • Wahlrecht • entweder den Verlust aus der Veranlagung 2020 (in die Jahre 2019 bzw 2018) oder • den Verlust aus der Veranlagung 2021 (in die Jahre 2020 bzw 2019) rückzutragen HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 23
COVID-19-Rücklage HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 26
COVID-19-Rücklage • voraussichtliche betriebliche Verluste 2020 bereits im Rahmen der Veranlagung 2019 berücksichtigen • besonderer Abzugsposten (COVID-19- Rücklage) bei Einkünfteermittlung • Voraussetzung • Summe der betrieblichen Einkünfte 2019 positiv • Summe der betrieblichen Einkünfte 2020 voraussichtlich negativ • Kürzt den Gesamtbetrag der Einkünfte 2019 • 30% der betr. Einkünfte 2019 ohne Nachweis eines tatsächlichen Ergebnisses 2020, wenn VZ wegen COVID-19 auf € 0,- gesetzt wurde • Bis zu 60% der betr. Einkünfte 2019, wenn negative betriebliche Einkünfte 2020 glaubhaft gemacht werden • Die Rücklage beträgt max. € 5 Millionen HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 27
COVID-19-Rücklage • Die Berücksichtigung der Rücklage hat beim selben Steuerpflichtigen zu erfolgen • Bei Personengesellschaft nicht im Rahmen des Feststellungsverfahren, sondern im Rahmen der Veranlagung des Mitunternehmers • Bei Unternehmensgruppen nur durch den Gruppenträger möglich • Endet im Kalenderjahr 2020 ein abweichendes Wirtschaftsjahr Wahlrecht • Rücklage vom voraussichtlichen negativen Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte 2020 oder • vom voraussichtlichen negativen Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte 2021 zu bemessen (dann Berücksichtigung in 2020) • Wenn Voraussetzungen für COVID-19-Rücklage erfüllt sind, ist ein Antrag auf nachträgliche Herabsetzung der KöSt/Est-VZ möglich Liquiditätswirkung HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 28
COVID-19 Investitionsprämie HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 29
COVID-19 Investitionsprämie Allgemeines: • Förderungsfähig sind Unternehmen iSd § 1 UGB, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen • kein Ausschluss auf Grund der Größenklasse oder Branchenzugehörigkeit • förderbare Investitionsvolumen pro Antrag • Minimum EUR 5.000 ohne Ust • Maximum EUR 50 Millionen ohne Ust • keine steuerpflichtige Betriebseinnahme und kürzt auch nicht die Anschaffungskosten Höhe der Prämie • 7% der Neuinvestition • 14% der Neuinvestition in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life- Science HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 30
COVID-19 Investitionsprämie Förderung für: • aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen (materiell & immateriell) • in das abnutzbare Anlagevermögen • eines Unternehmens an österreichischen Standorten • wenn Beantragung der Förderung zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 erfolgt • und „erste Maßnahmen“ müssen zwischen 01. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden • Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn • unschädlich aber: Planungsleistungen, Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 31
COVID-19 Investitionsprämie keine Förderung für: • klimaschädliche Investitionen, insb. • Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zur Förderung, Transport oder Speicherung fossiler Energieträger • Investitionen zur Errichtung von Anlagen, die fossile Energie direkt nutzen • unbebaute Grundstücke • Finanzanlagen • Unternehmensübernahmen • aktivierte Eigenleistung Richtlinie und FAQs unter https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/ HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 32
COVID-19 Investitionsprämie • Antragstellung ab 01.09.2020 bis 28.02.2021 via aws Fördermanager • Antragsdaten • Firmenname, Firmensitz, Steuernummer des Unternehmens, etc. • Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner • Angaben zur Unternehmensgröße und Anzahl der Beschäftigten • Getrennte Eingabe der zutreffende(n) Kostenkategorie(n) für förderbare Investitionen (in 7 % und 14 % getrennt aufgeteilt) • Angabe zum geplanten Durchführungszeitraum der Investition(en) • Spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition muss Endabrechnung eingereicht werden • Ab € 12.000 muss StB/WP die Abrechnung bestätigen HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 33
COVID-19 Kurzarbeit HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 34
CORONA KURZARBEIT ab OKTOBER 2020 • Verlängerung Kurzarbeit ab 1.10.2020 – Phase 3 • Nettovergütung bleibt gleich (80/85/90%) • KV Erhöhungen und Lohnerhöhungen (Biennalsprünge) werden berücksichtigt • Arbeitgeber trägt nur Kosten für tatsächliche Arbeitsstunden • Standardisiertes Prüfungsverfahren, ob Betroffenheit von Corona Krise vorliegt • Prognoserechnung erforderlich HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 35
CORONA KURZARBEIT ab OKTOBER 2020 • Verlängerung Kurzarbeit ab 1.10.2020 – Phase 3 • Arbeitszeit kann zwischen 30 % und 80 % betragen • In Sonderfällen kann die Arbeitszeit von 30% unterschritten werden. • Durchrechnungszeitraum ist sechs Monate • Behaltepflicht wie bisher ein Monat nach Ende der Kurzarbeit • Verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft für AN in der Ausfallzeit • Unterbrechung bei erhöhtem Arbeitsbedarf möglich HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 36
CORONA KURZARBEIT Übergangsfrist 1.9.bis 30.9. • Ausdehnung der KUA Phase 2 bis 30.9. • Für Unternehmen, die bereits im Laufe des Monats März begonnen haben, kann eine Lücke zwischen Phase 2 und Phase 3 entstehen • Änderungsbegehrung muss mit der verkürzten Sozialpartnervereinbarung beim AMS eingereicht werden. • Kein Neuantrag, sondern Änderungsbegehren • Änderungsbegehrung müssen vor Einbringung der letzten Teilabrechnung gestellt werden. HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 37
CORONA KURZARBEIT Übergangsfrist 1.9.bis 30.9. LINKS: • News: Handlungsempfehlung - Ausdehnung der bestehenden Kurzarbeit (Phase 2) bis Ende September 2020 • https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#180802 • https://www.wko.at/service/factsheet-corona-kurzarbeit-ab-1-10-2020.pdf • https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und- fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 38
FIXKOSTENZUSCHUSS I & II Worauf es JETZT ankommt! HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 39
Fixkostenzuschuss I & II – Zeitlicher Ablauf FKZ I COVID-19 Beschränkungen Beantragung 1. Beantragung Tranche 2. Tranche Beantragung 3. Tranche ENDE Beantragung 16.03.20 ab 20.05.20 ab 19.08.20 ab 19.11.20 31.08.21 Betrachtung 2. Qu. 2020 15.09.2020 alternativer Betrachtungszeitraum 31.12.2020 Auszahlung 1.Tranche Auszahlung 2.Tranche Auszahlung 3.Tranche Auszahlung 3.Tranche Betrachtung 3. und 4. Quartal 2020 abhängig von FKZ I FKZ II 4. Qu. 2020 und 1. Qu. 2021 abhängig von FKZ I Alternativer Betrachtungszeitraum von 16.06.2020 bis 15.03.2021 abhängig von FKZ I ab 16.09.2020 ab 16.011.2020 Antragstellung Antragstellung FKZ II 1. Tranche FKZ II 2. Tranche Auszahlung 1.Tranche Auszahlung 2.Tranche Stand 26.08.2020 17:00; Änderungen vorbehalten HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 40
Fixkostenzuschuss I & II – Was wird gefördert? • Geschäftsraummieten und Pacht • betriebliche Versicherungsprämien, • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, Gültig für Phase I und Phase II • der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten, • betriebliche Lizenzgebühren, • Aufwendungen für Strom, Gas oder Telekommunikation, • Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware, • Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen, • ein angemessener Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen, • für Unternehmen die einen Fixkostenzuschuss von unter EUR 12.000 beantragen ein angemessener Lohn für Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten bis maximal EUR 500 • Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen. HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 41
Fixkostenzuschuss I & II – Wer bekommt wie viel? Neue Grenze für den Umsatzausfall und neue Fixkostenarten Zusätzliche Fixkostenarten: - AfA für WG, die unmittelbar der betr. Tätigkeit dienen und vor 16.03.2020 angeschafft waren - Übertragene AfA für bewegl. WG, die nicht im Eigentum des Unternehmens sind - komplette Leasingrate (nicht nur Finanzierungskostenanteil) - Frustrierte Aufwendungen, die nach dem 1.6.2019 und vor dem 16. März 2020 konkret als Vorbereitung für die Erzielung von Umsätzen, die im Betrachtungszeitraum realisiert werden HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 42
Good to know… FAQs 25.05.2020, 16:00 • Kann ich gegen die Entscheidung Einspruch einlegen? Gibt es einen rechtswirksamen Bescheid? • Fixkostenzuschüsse werden auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung gewährt. Auf die Gewährung von Fixkostenzuschüssen besteht kein Rechtsanspruch. • Es wird daher kein Bescheid ausgestellt gegen den Einspruch erhoben werden kann. Eine vom Antrag abweichende Entscheidung der COFAG wird aber gegenüber dem Antragsteller begründet; er erhält auch die von der Finanzverwaltung durchführte Risikoanalyse. • Der Antragsteller weiß daher, warum sein Antrag abgelehnt wurde und hat so die Möglichkeit nach Ablehnung einen neuen Antrag zu stellen, in dem er die Mängel des Antrags auf Basis der ihm zur Verfügung gestellten Begründung saniert HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 43
Hinweise • Schadensminderungspflicht ex-ante einnahmen- und ausgabenseitig • EStG vs. UStG Kann zu Rückzahlungen führen • Optionsmöglichkeit zum Zufluss/Abflussprinzip für EAR • Der Gewährung des Zuschusses steht im Zeitraum 16.03.2020 bis 31.12.2021 entgegen • Die Ausschüttung von Dividenden oder rechtliche nicht zwingende Gewinnausschüttungen und der Rückkauf eigener Aktien • Zusätzlich im FKZ II: Die Zahlung von Boni an Geschäftsführung/Vorstand • KUA und Härtefallfonds sind nicht in Abzug zu bringen HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 44
Fixkostenzuschuss I & II • Seit 24.08.2020 ist klar, dass der FKZ I Auswirkungen auf den FKZ II • Die Endabrechnung in der 2. Tranche FKZ I verwirkt das Recht den Betrachtungszeitraum ggf. zu ändern. Durch die teilw. vorgeschriebenen • Aber im FKZ II gilt... Betrachtungszeiträume erreiche ich unter Umständen nicht den notwendigen Betrachtungszeitraum im FKZ II Lösung: Mit der Endabrechnung des FKZ I zuwarten und nur zB 75% abrechnen HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 45
Fixkostenzuschuss I & II Was Sie daher JETZT machen sollten/können... • Die Datenaufbereitung für eine "fiktive" Endabrechnung vornehmen, damit es später schneller geht • Mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Vorgehensweise akkordieren • 75%-Auszahlung in der 2. Tranche FKZ I sind möglich • Wirtschaftliche Situation genau im Auge behalten • Wenn Sie am 31.12.2019 ein UiS und KEIN Klein-/Kleinstunternehmen sind... • Eigenkapitalstärkende Maßnahmen setzen - kann Förderfähigkeit bewirken • Wenn dazu die Mittel fehlen - Antrag im Rahmen der De-Minimis-VO möglich (Achtung € 200.000-Grenze in den letzten drei Jahren) HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 46
Wo bekomme ich weitere Informationen? www.mooreskz.at https://www.fixkostenzuschuss.at/#faqs HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 47
MOORE SKZ Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH SCHWARZ KALLINGER ZWETTLER Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH Bahnhofstraße 13 4400 Steyr Volksgartenstraße 32 4020 Linz Gonzagagasse 15/2a 1010 Wien T +43 (0) 50206 2-0 F +43 (0) 50206 2-9100 www.mooreskz.at HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD
Disclaimer Die Folien sind unverbindlich aus den vorhandenen Rechtstexten und Unterlagen abgeleitet. Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder juristischen Person ausgerichtet. Bitte beachten Sie auch die laufende Fortentwicklung der Materie durch Rechtsvorschriften, Judikatur und Verwaltungspraxis. Für konkrete Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Spezialisten. HELPING YOU THRIVE IN A CHANGING WORLD 49
Aktuelles Zinsumfeld 09.09.2020 www.rb-steyr.at
Seite 12 Aktuelle Zinssituation Überblick § In Niedrigzinsphasen kann es auch zu einem Negativzins kommen § EZB Einlagenzinssatz 2014 erstmals unter 0 § Ziel: Banken sollen Gelder nicht bei EZB veranlagen, sondern in Kredite vergeben § Folge: Auf Grund der geringeren Kreditnachfrage müssen Banken Strafzinsen zahlen Quelle: 2020-09-03, SGF-FK, Kaiser
Seite 13 Aktuelle Zinssituation Wer profitiert? § Kreditnehmer (Häuslbauer, Verbraucher, Unternehmen) § Staat (Zinsersparnis auf Staatsschulden) Wer verliert? § Sparer (kaum bis gar kein Ertrag) § Banken (Strafzinsen für Guthaben bei anderen Banken/EZB, steigende Kosten) − daher Einführung des Verwahrentgeltes bei Firmenkonten Quelle: 2020-09-03, SGF-FK, Kaiser
Seite 14 Aktuelle Möglichkeiten Was kann ich tun? § Liquiditätsanlayse und -planung Quelle: 2020-09-03, SGF-FK, Kaiser
Seite 15 Aktuelle Möglichkeiten Was kann ich tun? § Liquiditätsanlayse und -planung § Veranlagung − Termineinlage − Investitionen (Betrieb, Immobilien) • Kombination Eigenkapital + Fremdkapital („Leverage Effekt“ nutzen) • wirtschaftliche Leistbarkeit beachten (Tilgungsfähigkeit bei steigenden Zinsen) − Betriebliche Vorsorge • Firmenpension - direkte Leistungszusage − Wertpapiere Quelle: 2020-09-03, SGF-FK, Kaiser
Aktuelles Marktumfeld 09.09.2020 www.rb-steyr.at
Seite 17 BIP-Prognosen Kurze, heftige Rezession 2020 aufgrund Coronavirus Länder 2018 2019 2020e 2021f Österreich 2,4 1,6 -7,2 3,5 Deutschland 1,5 0,6 -5,9 3,7 Frankreich 1,7 1,5 -10,5 5,9 Italien 0,8 0,3 -10,5 4,5 Spanien 2,4 2,0 -9,4 7,0 Eurozone 1,9 1,3 -8,0 4,3 Schweiz 2,8 1,2 -5,5 4,5 USA 2,9 2,2 -5,3 4,0 China 6,7 6,1 1,6 8,9 Zentraleuropa (CE) 4,8 3,8 -5,0 3,7 Südosteuropa (SEE) 3,7 3,7 -5,5 4,0 Russland 2,3 1,3 -4,9 2,8 Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH 17
Seite 18 Staatsanleihen im Negativzinsumfeld 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Negativ bis E uro zo ne Deutschland 2050 Niederlande 2047 A ustria 2037 Frankreich 2035 B elgium 2033 Slovenia 2032 Slowakei 2032 Spanien 2027 Italien 2023 E uro bo nds P olen 2029 B ulgarien 2024 Rumänien 2020 Ungarn -- A nde r e Schweiz 2064 Japan 2029 Dänemark 2039 Schweden 2029 GB 2026 USA 2020 * Daten vom 02.09.2020, 16:35 MESZ; rot = negative Verzinsung; grün = positive Verzinsung Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RSEARCH 18
Inflation und Rendite Österreich Seite 19 Verbraucherpreise (VPI) & 10J-Rendite 10 Rendite 10J (% p.a.) 8 6 4 2 VPI (% p.a.) 0 -2 1985 1987 1990 1993 1996 1999 2002 2004 2007 2010 2013 2016 2019 Quelle: Thomson Reuters, IBES, RBI/Raiffeisen RESEARCH 19
Aktien & Renten Seite 20 im Vergleich (% p.a.) 10 10-jährige Staatsanleiherendite DE Div idendenrendite Euro STOXX 50 8 6 4 2 Div idendenrendite DAX 0 -2 1988 1993 1998 2003 2008 2013 2018 Quelle: Thomson Reuters, IBES, RBI/Raiffeisen RESEARCH 20
Seite 21 Aktienmärkte im Überblick Indexstand KGV Gewinnwachstum Div. Rendite 01.09.2020 2020e 2021f 2020e 2021f 2020e 2021f Euro STOXX 50 3.278 22,2 15,6 -34,2% 42,2% 2,9% 3,4% DAX 30 12.974 21,1 15,1 -22,5% 39,9% 2,7% 3,0% SMI 10.189 19,8 17,1 -7,4% 15,8% 3,1% 3,2% ATX 2.219 18,0 11,4 -47,2% 58,1% 3,6% 4,3% S&P 500 3.527 27,5 21,8 -19,2% 26,4% 1,6% 1,7% NASDAQ 100 12.293 36,8 30,8 3,0% 19,6% 0,7% 0,7% Nikkei 225 23.138 24,2 19,0 -2,6% 27,4% 1,9% 1,8% MSCI World* 1.859 25,7 19,9 -20,6% 28,8% 2,0% 2,1% Hang Seng CE 10.013 8,7 7,7 -6,3% 12,8% 3,9% 4,3% e = estimated (Konsensschätzungen für das laufende Jahr); f = forecast (Konsensschätzungen für das kommende Jahr) * MSCI World in Lokalwährung Quelle: Thomson Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH 21
Unsicherheiten gab es immer wieder Seite 22 Zusammenfassung seit 2009 Quelle: JP Morgan
Seite 23 Finanzmarktinstrumente Langfristvergleich 1 (indexiert, 1991 = 100, EUR) 1.400 MSCI World* 1.200 1.000 800 600 400 Gold JPM Global Bonds* Preisniveau AT 200 Spareinlagen 0 1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009 2012 2015 2018 * Auf Total-Return-Basis Quelle: Thomson Reuters, OeNB, RBI/Raiffeisen RESEARCH 23
Was soll man bei der Veranlagung Seite 24 beachten? - Streuen Sie Ihr Vermögen in verschiedene Anlageklassen - Wählen Sie den Anlagehorizont abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse - Veranlagen Sie gemäß Ihrer persönlichen Risikobereitschaft - Steigen Sie etappenweise in den Kapitalmarkt ein - Bewahren Sie bei Schwankungen Ruhe - Erarbeiten Sie mit uns ein gemeinsames Veranlagungskonzept Quelle: 2020-09-09, SGF-PB, Maier
Seite 25 Ansprechpartner | Firmenkunden Prok. Helmut Kaiser, MBA Prok. Klaus Höllwarth, MBA Mag. Oswald Piminger Gerald Zachhuber Leiter | Firmenkunden Senior Berater Senior Berater Senior Berater +43 7252 48484 43121 +43 7252 48484 43120 +43 7252 48484 49251 +43 7252 48484 43125 +43 676 8142 43121 +43 676 8142 9020 +43 676 8142 3114 helmut.kaiser@rb-steyr.at klaus.hoellwarth@rb-steyr.at oswald.piminger@rb-steyr.at gerald.zachhuber@rb-steyr.at Quelle: 2020-09-03, SGF-FK, Kaiser
Seite 26 Ansprechpartner | Private Banking Patrick Maier, MBA CFP® EFA® Werner Mündler, MBA EFA® Christian Schnadenauer, MBA EFA® Diplom. Finanzberater (RC) Diplom. Finanzberater (RC) Diplom. Finanzberater (RC) Leiter | Private Banking Senior Berater | Private Banking Senior Berater | Private Banking +43 7252 48484 43150 +43 7252 48484 43152 +43 7252 48484 49115 +43 676 8142 9111 +43 676 8142 82845 +43 676 8142 84148 patrick.maier@rb-steyr.at werner.muendler@rb-steyr.at christian.schnadenauer@rb-steyr.at Quelle: 2020-09-09, SGF-PB, Maier
Seite 27 Risikohinweis und Haftungsausschluss Dieses Dokument wurde von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissenstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar. Da jede Anlageentscheidung der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft) des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenbetreuer im Rahmen eines Beratungsgespräches. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Angaben über die Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit und stellen daher keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Entwicklung dar. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Die beschränkte Steuerpflicht in Österreich betreffend Steuerausländer impliziert keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Prospekte sowie allfällige Nachträge von Emissionen der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, welche auf Grund des KMG aufzulegen sind, liegen bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG auf. Im Falle von anderen Emissionen liegt der Prospekt beim jeweiligen Emittenten auf. Ausführliche Risikohinweise und Haftungsausschluss unter www.boerse-live.at/disclaimer Quelle: 2020-04-07, TFM/WPR
Sie können auch lesen