Calenso Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nach EU Daten sch utz-G ru ndverord nu ng (AV-Vertrag)
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~ BRAINCEPT Calenso Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nach EU Daten sch utz-G ru ndverord nu ng (AV-Vertrag) Letzte Aktualisierung: 18.01.2019 Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 1 von 23
~ BRAINCEPT Vertrag über die Auftragsverarbeitung personen-bezogener Daten Vertrag zwischen dem Kunden: Firma Vorname/ Name: Strasse Nr.: PLZ, Ort, Land: Handelsregister/Nr.: - nachstehend bezeichnet als Auftraggeber - und Vorname/ Name: Patrick Breiter Strasse Nr.: Neuenkirchstrasse 19 PLZ, Ort, Land: 6203 Sempach-Station, Schweiz Handelsregister/Nr.: CHE-449.310.225 Unternehmung Bra incept AG Funktion: Chief Technology Officer - nachstehend bezeichnet als Provider - über Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Bra incept AG Calenso - DSGVO Seite 2 von 23
~BRAINCEPT Informationen über den Provider Kontaktdaten Firma/Name: Bra incept AG Strasse, Nr., PLZ, Ort: Neuenkirchstrasse 19, 6203 Sempach-Station Register-Gericht/Nr.: CHE-449.310.225 Telefon: +4141508 28 17 E-Mail: info@braincept.com Website: www.braincept.com Leitung der Datenverarbeitung beauftragter Verantwortlicher Vorname Name: Patrick Breiter Funktion: Chief Technology Officer Tel: +4141508 28 17 E-Mail: patrick.breiter@braincept.com Beschreibung der Unternehmenstätigkeit Strategische Planung und operative Umsetzung von innovativen Geschäftsideen; Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere durch Entwicklung, Beratung, Vertrieb, Einführung und Betrieb von Softwaresystemen sowie Handel mit Produkten aus diesem Bereich; Beteiligungen; Erwerb und Veräusserung von Immobilien; Vornahme von Finanzierungen sowie Eingehung von Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte. Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 3 von 23
~ BRAINCEPT 1. Präambel Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag (Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers) ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Providers oder durch den Provider Beauftragte personenbezogene Daten (nachfolgend ,,Daten") des Auftraggebers verarbeiten. Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 4 von 23
~ BRAINCEPT 2. Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung 1) Einzelheiten in Bezug auf die Dienstleistung des Providers sind in dem jeweiligen Vertrag zwischen Provider und Auftraggeber (nachfolgend ,,Vertrag") geregelt, dieser Vertrag besteht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers. 2) Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung, sofern in Anhang A nichts Abweichendes aufgeführt ist. 3) Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Anlage nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben. 3. Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1) Der Provider verarbeitet die in Anhang A genannten Daten im Auftrag des Auftraggebers zu dem dort genannten Zweck in dem genannten Umfang. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag konkretisiert sind. 2) Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe an den Provider sowie für die Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (,,Verantwortlicher" im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). 3) Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Provider bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform durch den Auftraggeber nachzuholen. Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 5 von 23
~ BRAINCEPT 4. Pflichten des Providers 1) Der Provider darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten; ausser es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 a DSGVO vor. Der Provider informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstösst. Der Provider darf die Umsetzung der Weisung solange aussetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde. 2) Der Provider wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Massnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 32 DSGVO) genügen. Der Provider hat technische und organisatorische Massnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen. Dem Auftraggeber sind diese technischen und organisatorischen Massnahmen bekannt und er trägt die Verantwortung dafür, dass diese für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein angemessenes Schutzniveau bieten. 3) Die vom Provider getroffenen Massnahmen werden in Anhang Bund C näher beschrieben. Die technischen und organisatorischen Massnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Provider gestattet, alternative adäquate Massnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Massnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. 4) Der Provider unterstützt soweit vereinbart den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Erfüllung der Anfragen und Ansprüche betroffener Personen gem. Kapitel lii der DSGVO sowie bei der Einhaltung der in Art. 33 bis 36 DSGVO genannten Pflichten. 5) Der Provider gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter und andere für den Provider tätigen Personen untersagt ist, die Daten ausserhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der Provider, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort. Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 6 von 23
~ BRAINCEPT 6) Der Provider unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt werden. Der Provider trifft die erforderlichen Massnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Personen und spricht sich hierzu unverzüglich mit dem Auftraggeber ab. 7) Der Provider nennt dem Auftraggeber den folgenden Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen: Der Datenschutzbeauftragte der Bra incept AG für das Produkt Calenso, datenschutz@calenso.com. 8) Der Provider gewährleistet, seinen Pflichten nach Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO nachzukommen, ein Verfahren zur regelmässigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung einzusetzen. Der Provider berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn der Auftraggeber dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist. Ist eine datenschutzkonforme Löschung oder eine entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt der Provider die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber oder gibt diese Datenträger an den Auftraggeber zurück, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart. ln besonderen, vom Auftraggeber zu bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe, Vergütung und Schutzmassnahmen hierzu sind gesondert zu vereinbaren, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart. 9) Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige Materialien sind nach Auftragsende auf Verlangen des Auftraggebers entweder herauszugeben oder zu löschen. Entstehen zusätzliche Kosten durch abweichende Vorgaben bei der Herausgabe oder Löschung der Daten, so trägt diese der Auftraggeber. 10) lm Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, verpflichtet sich der Provider den Auftraggeber bei der Abwehr des Anspruches im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. 11) Leistungen nach Ziffer 3, 4(2), 5, 6(2) und 6(3) (z.B. Herausgabe von Datenträgern, Ansprache von Betroffenen, Prüfungen) sind dem Provider gemäss seiner aktuellen Stundensätze bzw. externer Aufwände zu vergüten. Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 7 von 23
~ BRAINCEPT 5. Pflichten des Auftraggebers 1) Der Auftraggeber hat den Provider unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmässigkeiten bzgl. Datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. 2) lm Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, gilt Ziffer 3(10) entsprechend. 3) Der Auftraggeber nennt dem Provider den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen, sofern dieser von den durch den Auftraggeber bereits benannten Ansprechpartnern abweicht. 6. Anfragen betroffener Personen Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung Löschung oder Auskunft an den Provider wird der Provider die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Provider leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Provider unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Der Provider haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird. Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 8 von 23
~ BRAINCEPT 7. Nachweismöglichkeiten 1) Der Provider weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in dieser Anlage niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Dies erfolgt durch einen Selbstaudit. 2) Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Provider darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Massnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Provider stehen, hat der Provider gegen diesen ein Einspruchsrecht. 3) Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Absatz 2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoss nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist. 8. Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter) 1) Die Beauftragung von Subunternehmern durch den Provider ist zulässig, soweit diese im Umfang des Unterauftrags ihrerseits die Anforderungen der vorliegenden Anlage erfüllen. Eine Liste der aktuellen Subunternehmer ist hier abrufbar https://www.calenso.com/datenschutz (Punkt 2: Subunternehmen). Braincept AG Calenso - OSGVO Seite 9 von 23
~BRAINCEPT 2) Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Provider Subunternehmer hinzuzieht. Vor Hinzuziehung oder Ersetzung der Subunternehmer informiert der Provider den Auftraggeber. Der Provider ist verpflichtet den Auftraggeber über die Beauftragung eines Subunternehmers durch Aktualisierung der eben genannten Übersicht zu informieren. Die ü bersicht ist jeweils mindestens 14 Tage vorab zu aktualisieren. Der Auftraggeber wird regelmässig die Übersicht einsehen. Der Auftraggeber kann der Änderung - innerhalb dieser 14 Tage - aus wichtigem Grund - gegenüber dem Provider widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben. Liegt ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund vor, und sofern eine einvernehmliche Lösungsfindung zwischen den Parteien nicht möglich ist, wird dem Provider ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. 3) Ein zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt vor, wenn der Provider weitere Provider mit der ganzen oder einer Teilleistung der in dieser Anlage vereinbarten Leistung beauftragt. Der Provider wird mit diesen Dritten im erforderlichen Umfang Vereinbarungen treffen, um angemessene Datenschutz- und lnformationssicherheitsmassnahmen zu gewährleisten. Subunternehmer, welche keinen Zugriff auf Kundendaten haben bzw. keine Bearbeitung von Kundendaten vornehmen, sind von diesem Kapitel ausgenommen und werden entsprechend nicht in der genannten Liste erscheinen. 4) Erteilt der Provider Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es dem Provider, seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus dieser Anlage dem Subunternehmer zu übertragen. 9. Informationspflichten Sollten die Daten des Auftraggebers beim Provider durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Massnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Provider den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Provider wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschliesslich beim Auftraggeber als ,,Verantwortlicher" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen. 10. Haftung Die Haftung und Recht auf Schadenersatz richten sich nach Art. 82 DS-GVO. Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 10 von 23
~ BRAINCEPT 11. Sonstiges 1) lm Übrigen gelten die Regelungen des Vertrags. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Regelungen dieser Anlage und den Regelungen des Vertrages geht diese Anlage vor. Sollten einzelne Teile dieser Anlage unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags und der Anlage im Übrigen nicht. 2) Anhang A, B und C sind wesentlicher Bestandteil dieser Anlage. Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 11 von 23
~ BRAINCEPT Anhang A Einzelne Verarbeitungstätigkeiten Werden personenbezogene Daten der betroffenen Person verarbeitet? ~ Ja D Nein Bezeichnung ~ Website Verarbeitungstätigkeit ~ Marketingmassnahmen ~ Finanzbuchhaltung ~ Kommunikation (E-Mail, Messenger, etc.) ~ Kundenverwaltung ~ Verarbeitung von Daten im Auftrag Dritter Beschreibung der Wichtige Information Verarbeitungstätigkeit Keine Daten werden ohne Einwilligung an Drittpersonen oder Firmen weitergegeben oder verkauft. Kundenstammdaten Calenso speichert bei einer Partner-Registration (my.calenso.com/go) alle erforderlichen Kundenstammdaten (Vorname, Nachname, Firmenname, Adresse, PLZ, Ort, E-Mail, Land, Telefon), welche für eine rechtsgültige Rechnungsstellung notwendig sind. Diese Daten werden freiwillig vom Partner bei einer Registration eingegeben. Bei der Registrierung stimmt der Kunde den AGB sowie den DSGVO-Richtlinien zu. Bei einem Kauf eines kostenpflichtigen Calenso-Abonnements werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Rechnungsadresse an den Payment-Prozessor «Stripe» übermittelt. Bei einer Calenso Account- Löschung dürfen diese Daten aufgrund der Rechnungs- Aufbewahrungspflicht des Schweizerischen Obligationenrecht Artikel 957ft. für eine Dauer von zehn Jahren nicht gelöscht werden. Jede Aktion, welche auf der Calenso-Plattform geschieht, wird geloggt (Zeitstempel, Mitarbeiter, Partner, IP-Adresse, Art der Aktion (z.B. durch Benutzer oder API), Quelle). Diese Daten werden aggregiert, ausgewertet und dem Kunden selbst in einem Dashboard dargestellt. Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 12 von 23
~ BRAINCEPT Calenso Webseite Auf der Calenso-Webseite wird Google-Analystics verwendet (anonymisiert). Zendesk Support-Tickets werden über Zendesk abgewickelt. Bei einer Ticketerstellung werden Daten wie E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname erfasst. Diese Support-Informationen werden bei Zendesk gespeichert. Calenso speichert keine Support-bezogenen Informationen. Chatra Live-Chat-Anfragen auf der Webseite sowie auf der Calenso-Cloud- Plattform werden über Chatra abgewickelt. Der Chatverlauf wird bei Chatra gespeichert. Personenbezogenen Daten können freiwillig und mit Zustimmung eingegeben werden (E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname). Dies ermöglicht Calenso den Kunden auch wieder zu erreichen, falls der Kunde nicht mehr via Chat verfügbar ist. Autopilot HQ Die Daten (E-Mail, Vorname, Nachname) werden nach Einwilligung der Partner für Newsletter-Zwecke an das E-Mail-System Autopilot HQ weitergegeben. Der E-Mail-Versand der Newsletter erfolgt via Autopilot HQ. Sobald der Calenso-Partner keine Newsletter-Mailings mehr erhalten möchte, kann er sich vom Newsletter abmelden. Nach der Abmeldung werden die personenbezogenen Daten, welche für den Newsletter- Versand benötigt werden, gelöscht. Nine Internet Solutions AG Nine ist ein Webhoster aus Zürich (Schweiz). Nine stellt die grundlegende Infrastruktur für Calenso Bereit (Applikationsserver, Datenbank, etc.). Jedes Calenso Backup wird bei diesem Hoster sicherheitshalber für 30 Tage redundant abgespeichert. Anschliessend wird es durch neue Backups überspielt. Hostpoint Hostpoint ist ein Webhoster mit Sitz in Rapperswil (Schweiz). Jedes Calenso Backup wird bei diesem Hoster sicherheitshalber für 30 Tage Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 13 von 23
~ BRAINCEPT redundant abgespeichert. Anschliessend wird es durch neue Backups überspielt. Cyon Cyon ist ein Webhoster mit Sitz in Basel (Schweiz). Jedes Calenso Backup wird bei diesem Hoster sicherheitshalber für 30 Tage redundant abgespeichert. Anschliessend wird es durch neue Backups überspielt. Stripe Stripe ist eine Zahlungslösung eines Drittanbieters, die es möglich macht, Kredit- und Debitkartenzahlungen für die kostenpflichten Abonnemente einzutreiben. Für die Rechnungsstellung werden folgende Informationen an Stripe weitergegeben: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Rechnungsadresse und Abonnementstyp (inkl. Jeweiliger Gutscheincodes). SendGrid SendGrid ist eine Plattform für das Verschicken von E-Mails, die garantiert, dass jede E-Mail beim Empfänger ankommt. Damit E-Mails erfolgreich verschickt werden können, werden folgende Informationen an SendGrid weitergegeben: E-Mail-Adresse und E-Mail Inhalt. Subunternehmen Die Beauftragung von Subunternehmern durch den Provider ist zulässig, soweit diese im Umfang des Unterauftrags ihrerseits die Anforderungen der vorliegenden Anlage erfüllen. Eine Liste der aktuellen Subunternehmer ist unter https://www.calenso.com/datenschutz (Punkt 2: Subunternehmen) aufrufbar. Art der Daten / ~ Bestandsdaten (Namen, Adressen) Datenkategorien ~ Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern) ~ Vertragsdaten (Zeitpunkt, Inhalt, Zahlungsinformationen, Kundenkategorie) ~ Meta-/Kommunikationsdaten (IP-Adressen) Besondere Datenkategorien Keine Kreis/Kategorie betroffener ~ Kunden Personengruppen Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 14 von 23
~ BRAINCEPT Quellen der Daten und 0 Onlineformular Beschreibung der Erhebung, 0 Freiwillige Selbstangaben Übermittlung, etc. 0 Mittels von Onlinetools/Verfahren ermittelte Daten Art der Verarbeitung 0 Elektronische Verarbeitung Zwecke der Datenverarbeitung 0 Begründung, Durchführung und Beendigung von Kauf oder Dienstleistungsverträgen. I• 0 Marketing und Werbezwecke (Newsletter) Rechtsgrundlagen der 0 Art 6 Abs. 1 a), Art. 7 DSVO (Einwilligung) Verarbeitung 0 Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) Empfänger intern 0 Braincept/Calenso Mitarbeitende (interner Vertraulichkeitsvertrag vorhanden und wird von allen Mitarbeitenden beim Eintritt unterschrieben). Übermittlung / Offenlegung 0 Banken zwecks Begleichung/Einziehung Zahlungsforderungen. gegenüber Dritten & Zweck. 0 Trackinganbieter zwecks Reichweitenanalyse und Onlinemarketing: • Google Analytics 0 ERP System (Rechnungserstellung): • Bexio AG • Stripe 0 Webhosting / Backup: • Hostpoint AG • Cyon • Nine Internet Solutions AG 0 Support • Chatra • Zendesk 0 E-Mail Automation: • Autopilot HQ • Mailchimp • Sendgrid 0 Payment Provider: • Stripe Bra incept AG Calenso - DSGVO Seite 15 von 23
~ BRAINCEPT Weitergabe ins Drittland Autopilot AUS (E-Mail Automation): (ausserhalb EU/EWR) 28 O'Connell, 4th Floor, Sydney, NSW, 2000 • https://autopilothg.com/privacypolicy.html • https://autopilothg .com/securitypolicy. htm I Mailchimp (Newsletter-System): The Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce de Leon Ave NE, Atlanta, GA 30308 USA • https://mailchimp.com/legal/privacy/ Chatra (Live Chat System): Roger Wilco LLC, 2200 Clarendon Blvd., Suite 1400A, Arlington, VA 22201, USA • https://chatra.io/privacy-policy/ Stripe: Stripe, 510 Townsend Street, San Francisco, CA 94103, USA • https://stripe.com/ch/privacy Löschfristen 181 Löschung mit Vertragsbeendigung/ Kündigung 181 10 J, gem. § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.). Spezielle Ein detailliertes technisches Sicherheitskonzept ist unter Sicherheitsmaßnahmen (wenn https://www.calenso.com/sicherheitskonzept/ dokumentiert. nicht bereits im Allg. Sicherheitskonzept) Wurden die Betroffenen in 181 Datenschutzerklärung einer Datenschutzerklärung 181 Individuell (per E-Mail, Newsletter) oder vergleichbar informiert (wie)? Wurden Grundsätze Privacy by Ja, Calenso basiert auf Privacy by Design. Design/ by Default beachtet? Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 16 von 23
~ BRAINCEPT Liegt ein Fall des Art. 22 Nein DSGVO Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling vor? ./ OS-Folgenabschätzung Nein, weil kein erhöhtes Risiko vorhanden ist. erforderlich? Auftragsverarbeitungsverträge mit Drittunternehmen Vertragspartner/ Datum des AV- Zweck/ DSGVO-ready? Anmerkungen Adresse Vertrages Hauptvertrag Bexio AG 18.05.2018 ERP-Dienstleister Ja Nine Internet 18.05.2018 Schweizer Ja Solutions AG Webhoster SMSAPI 18.05.2018 SMS-Provider Ja Chatra Nicht benötigt Live-Chat-Support Ja htt¡;¡s:Uchatra .ioL d¡;¡a¿ Zendesk 24.05.2018 Ticketing-Support Ja Mailchimp 18.05.2018 Newsletter Ja Autopilot HQ ln Abklärung E-Mail Automation Ja Stripe ln Abklärung Sendgrid ln Abklärung Cyon 18.01.2018 Schweizer Ja Webhoster Hostpoint 18.01.2019 Schweizer Ja Webhoster Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 17 von 23
~ BRAINCEPT Anhang B Sicherheitskonzept Datenschutz auf 181 Vertrauens-/Verschwiegenheitsverpflichtung (auch nach Beendigung Mitarbeiterebene des Arbeitsverhältnisses) Archivierung, Löschung, Es liegt ein Archivierungs-, Lösch- und Entsorgungskonzept mit Entsorgung und Einschränkung festgelegten Zuständigkeiten vor. Verarbeitung Mitarbeiter wurden über gesetzliche Voraussetzungen, Löschfristen und Vorgaben für Geräteentsorgung und Entsorgungsdienstleister unterrichtet. Wahrung der Es liegt ein Konzept, das die Wahrung der Rechte der Betroffenen Betroffenen rechte (Auskunft, Korrektur, Datentransfer, Widerrufe & Widersprüche) innerhalb der gesetzlichen Fristen gewährleistet. Notfallkonzept Es besteht ein Konzept, das eine unverzügliche und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Reaktion auf Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Prüfung, Dokumentation, Meldung) gewährleistet. Ein detailliertes technisches Sicherheitskonzept ist unter https://www.calenso.com/sicherheitskonzept/ dokumentiert. Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 18 von 23
~ BRAINCEPT Anhang e Technische und organisatorische Massnahmen {TOM) i.S.d. Art. 32 DSGVO Es werden keine Daten in den Büros von Bra incept AG aufbewahrt. Alle wichtigen Daten befinden sich in sicheren Datenzentren in der Schweiz. l. Vertraulichkeit gem. Art. 32 Abs. 1 lit. DSGVO Zutrittskontrolle Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen Keine Besucher in Begleitung durch Mitarbeiter Zugangskontrolle Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen - Login mit Benutzername und Passwort - Verwalten von Benutzerberechtigungen - Anti-Viren Software Server - Erstellen von Benutzerprofilen - Anti-Viren Software Clients - Richtlinie «Sicheres Passwort» - Verschlüsselung von Notebooks/ Tablets - Allgemeine Richtlinie Datenschutz und/ oder Sicherheit Zugriffskontrolle Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen - Keine - Verwalten von Benutzerrechte durch Administratoren - Einsatz Berechtigungskonzept - Minimale Anzahl an Administratoren Zugriffskontrolle Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen - Trennung von Produktiv- und Testumgebung - Steuerung über Berechtigungskonzept - Physikalische Trennung (Systeme/ Datenbanken/ - Festlegung von Datenbankrechten Datenträger) - Datensätze sind mit Zweckattributen versehen - Mandantenfähigkeit relevanter Anwendungen Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 19 von 23
~ BRAINCEPT Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. A DSGVO, Art. 25 Abs. 1 DSGVO) Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen Keine - Interne Anweisung, personenbezogene Daten im Falle einer Weitergabe oder auch nach Ablauf der gesetzlichen Löschfrist möglichst zu anonymisieren/ pseudonymisieren. 2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. B DSGVO} Weitergabe Kontrolle Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen - Protokollierung der Zugriffe und Abrufe Keine - Bereitstellung über verschlüsselte Verbindungen wie sftp, https Eingabekontrolle Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen - Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung - Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten und Löschung von Daten. eingegeben, geändert oder gelöscht werden können. - Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen). - Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts. - Klare Zuständigkeiten für Löschungen. Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 20 von 23
~ BRAINCEPT 3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO) Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO} Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen - Keine (trifft Webhoster) - Backup und Recovery-Konzept - Kontrolle des Sicherungsvorgangs - Regelmässige Tests zur Datenwiederherstellung - Aufbewahrung der Sicherungsmedien an einem sicheren Ort ausserhalb des Serverraums 4. Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32. 1 lit. d DSGVO, Art. 25. Abs. 1 DSGVO) Datenschutz-Management Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen - Anderweitig dokumentiertes Sicherheitskonzept - Interner und externer Datenschutzbeauftragter - Eine Überprüfung der Wirksamkeit der technischen (Name, Firma, Kontaktdaten) Schutzmassnahmen wird mindestens jährlich - Mitarbeiter geschult und auf Vertraulichkeit/ durchgeführt Datengeheimnis verpflichtet - Regelmässige Sensibilisierung der Mitarbeiter (mindestens jährlich) - Die Organisation kommt den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO nach Incident-Response-Management Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen - Einsatz von Spamfilter und regelmässige Keine Aktualisierung - Einsatz von Virenscanner und regelmässige Aktualisierung Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 21 von 23
~ BRAINCEPT Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2 DSGVO) Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen - Es werden nicht mehr personenbezogene Daten Keine erhoben, als für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Geprüft am 18.01.2018 durch Patrick Breiter (Datenschutzbeauftragter Bra incept AG). Ergebnisse: f8I TOM sind für den angestrebten Schutzzweck ausreichend f8I Vereinbarung Auftragsverarbeitung kann geschlossen werden Braincept AG Calenso - DSGVO Seite 22 von 23
~ BRAINCEPT Unterschriften Verantwortlicher der Braincept AG, Patrick Breiter (Datenschutzbeauftragter): Datum: _i -=-1 =-·. . .:º:;__;1_ Auftraggeber: - _,,_Z_o....;_ ,19 ,.,___ __ Unterschrift: r Datum: _ Unterschrift: Bra incept AG Calenso - DSGVO Seite 23 von 23
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