Calenso Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nach EU Daten sch utz-G ru ndverord nu ng (AV-Vertrag)

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                     Calenso

     Vertrag über die Auftragsverarbeitung
      personenbezogener Daten nach EU
        Daten sch utz-G ru ndverord nu ng
                  (AV-Vertrag)

               Letzte Aktualisierung: 18.01.2019

Braincept AG             Calenso - DSGVO           Seite 1 von 23
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Vertrag über die Auftragsverarbeitung personen-bezogener Daten
Vertrag zwischen dem Kunden:

Firma

Vorname/ Name:

Strasse Nr.:

PLZ, Ort, Land:

Handelsregister/Nr.:

- nachstehend bezeichnet als Auftraggeber -

und

Vorname/ Name:                 Patrick Breiter
Strasse Nr.:                   Neuenkirchstrasse 19
PLZ, Ort, Land:                6203 Sempach-Station, Schweiz
Handelsregister/Nr.:           CHE-449.310.225

Unternehmung                   Bra incept AG
Funktion:                      Chief Technology Officer

- nachstehend bezeichnet als Provider -

über Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Bra incept AG                             Calenso - DSGVO                         Seite 2 von 23
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Informationen über den Provider

Kontaktdaten

Firma/Name:                   Bra incept AG

Strasse, Nr., PLZ, Ort:       Neuenkirchstrasse 19, 6203 Sempach-Station
Register-Gericht/Nr.:         CHE-449.310.225
Telefon:                      +4141508 28 17
E-Mail:                       info@braincept.com
Website:                      www.braincept.com

Leitung der Datenverarbeitung beauftragter Verantwortlicher

Vorname Name:                 Patrick Breiter
Funktion:                     Chief Technology Officer
Tel:                          +4141508 28 17
E-Mail:                       patrick.breiter@braincept.com

Beschreibung der Unternehmenstätigkeit

Strategische Planung und operative Umsetzung von innovativen Geschäftsideen; Erbringung von

Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere durch

Entwicklung, Beratung, Vertrieb, Einführung und Betrieb von Softwaresystemen sowie Handel mit

Produkten aus diesem Bereich; Beteiligungen; Erwerb und Veräusserung von Immobilien; Vornahme

von Finanzierungen sowie Eingehung von Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und
Dritte.

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1.      Präambel

Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus

dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag (Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

Providers) ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in

Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Providers oder durch den Provider

Beauftragte personenbezogene Daten (nachfolgend ,,Daten") des Auftraggebers verarbeiten.

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2.        Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung

     1)   Einzelheiten in Bezug auf die Dienstleistung des Providers sind in dem jeweiligen Vertrag

          zwischen Provider und Auftraggeber (nachfolgend ,,Vertrag") geregelt, dieser Vertrag besteht

          aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers.

     2)   Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der

          Verarbeitung, sofern in Anhang A nichts Abweichendes aufgeführt ist.

     3)   Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den

          Bestimmungen dieser Anlage nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben.

3.        Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit

     1)   Der Provider verarbeitet die in Anhang A genannten Daten im Auftrag des Auftraggebers zu

          dem dort genannten Zweck in dem genannten Umfang. Dies umfasst Tätigkeiten, die im

          Vertrag konkretisiert sind.

     2)   Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen

          Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmässigkeit der

          Datenweitergabe an den Provider sowie für die Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung

          allein verantwortlich (,,Verantwortlicher" im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

     3)   Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom

          Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform)

          an die vom Provider bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder

          ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden

          als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich

          schriftlich oder in Textform durch den Auftraggeber nachzuholen.

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4.        Pflichten des Providers

     1)   Der Provider darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und der

          Weisungen des Auftraggebers verarbeiten; ausser es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des

          Artikel 28 Abs. 3 a DSGVO vor. Der Provider informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn

          er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstösst. Der Provider

          darf die Umsetzung der Weisung solange aussetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder
          abgeändert wurde.

     2)   Der Provider wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so

          gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird

          technische und organisatorische Massnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des

          Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 32

          DSGVO) genügen. Der Provider hat technische und organisatorische Massnahmen zu treffen,

          die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste

          im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen. Dem Auftraggeber sind

          diese technischen und organisatorischen Massnahmen bekannt und er trägt die

          Verantwortung dafür, dass diese für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein

          angemessenes Schutzniveau bieten.

     3)   Die vom Provider getroffenen Massnahmen werden in Anhang Bund C näher beschrieben.

          Die technischen und organisatorischen Massnahmen unterliegen dem technischen

          Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Provider gestattet, alternative

          adäquate Massnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten

          Massnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

     4)   Der Provider unterstützt soweit vereinbart den Auftraggeber im Rahmen seiner

          Möglichkeiten bei der Erfüllung der Anfragen und Ansprüche betroffener Personen gem.

          Kapitel lii der DSGVO sowie bei der Einhaltung der in Art. 33 bis 36 DSGVO genannten
          Pflichten.

     5)   Der Provider gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers

          befassten Mitarbeiter und andere für den Provider tätigen Personen untersagt ist, die Daten

          ausserhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der Provider, dass sich die zur

          Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit

          verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht

          unterliegen. Die Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung

          des Auftrages fort.

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    6)   Der Provider unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des

         Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt werden. Der Provider trifft

         die erforderlichen Massnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher

         nachteiliger Folgen der betroffenen Personen und spricht sich hierzu unverzüglich mit dem

         Auftraggeber ab.

    7)   Der Provider nennt dem Auftraggeber den folgenden Ansprechpartner für im Rahmen des

         Vertrages anfallende Datenschutzfragen: Der Datenschutzbeauftragte der Bra incept AG für

         das Produkt Calenso, datenschutz@calenso.com.

    8) Der Provider gewährleistet, seinen Pflichten nach Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO nachzukommen,
         ein Verfahren zur regelmässigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und

         organisatorischen Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung

         einzusetzen. Der Provider berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn

         der Auftraggeber dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist. Ist eine

         datenschutzkonforme Löschung oder eine entsprechende Einschränkung der

         Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt der Provider die datenschutzkonforme

         Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf Grund einer

         Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber oder gibt diese Datenträger an den Auftraggeber

         zurück, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart. ln besonderen, vom Auftraggeber zu

         bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe, Vergütung und

         Schutzmassnahmen hierzu sind gesondert zu vereinbaren, sofern nicht im Vertrag bereits
         vereinbart.

    9)   Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige Materialien sind nach Auftragsende auf

         Verlangen des Auftraggebers entweder herauszugeben oder zu löschen. Entstehen

         zusätzliche Kosten durch abweichende Vorgaben bei der Herausgabe oder Löschung der

         Daten, so trägt diese der Auftraggeber.

    10) lm Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich

         etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, verpflichtet sich der Provider den Auftraggeber bei

         der Abwehr des Anspruches im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.

    11) Leistungen nach Ziffer 3, 4(2), 5, 6(2) und 6(3) (z.B. Herausgabe von Datenträgern, Ansprache
         von Betroffenen, Prüfungen) sind dem Provider gemäss seiner aktuellen Stundensätze bzw.

         externer Aufwände zu vergüten.

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5.        Pflichten des Auftraggebers

     1)   Der Auftraggeber hat den Provider unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in

          den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmässigkeiten bzgl. Datenschutzrechtlicher

          Bestimmungen feststellt.

     2)   lm Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich

          etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, gilt Ziffer 3(10) entsprechend.

     3)   Der Auftraggeber nennt dem Provider den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages

          anfallende Datenschutzfragen, sofern dieser von den durch den Auftraggeber bereits

          benannten Ansprechpartnern abweicht.

6.        Anfragen betroffener Personen

Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung Löschung oder Auskunft an

den Provider wird der Provider die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine

Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Provider

leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Provider

unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Der

Provider haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht

richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.

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7.        Nachweismöglichkeiten

     1)   Der Provider weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in dieser Anlage niedergelegten

          Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Dies erfolgt durch einen Selbstaudit.

     2)   Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem

          beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne

          Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen

          Vorlaufzeit durchgeführt. Der Provider darf diese von der vorherigen Anmeldung mit

          angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung

          hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und

          organisatorischen Massnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber

          beauftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Provider stehen, hat der

          Provider gegen diesen ein Einspruchsrecht.

     3)   Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde

          des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Absatz 2 entsprechend. Eine

          Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese

          Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei

          der ein Verstoss nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.

8.        Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)

     1)   Die Beauftragung von Subunternehmern durch den Provider ist zulässig, soweit diese im

          Umfang des Unterauftrags ihrerseits die Anforderungen der vorliegenden Anlage erfüllen.

          Eine Liste der aktuellen Subunternehmer ist hier abrufbar

          https://www.calenso.com/datenschutz (Punkt 2: Subunternehmen).

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      2)   Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Provider Subunternehmer hinzuzieht. Vor

           Hinzuziehung oder Ersetzung der Subunternehmer informiert der Provider den Auftraggeber.

           Der Provider ist verpflichtet den Auftraggeber über die Beauftragung eines Subunternehmers

           durch Aktualisierung der eben genannten Übersicht zu informieren. Die     ü bersicht ist jeweils
           mindestens 14 Tage vorab zu aktualisieren. Der Auftraggeber wird regelmässig die Übersicht

           einsehen. Der Auftraggeber kann der Änderung - innerhalb dieser 14 Tage - aus wichtigem

           Grund - gegenüber dem Provider widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der

           Frist gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben. Liegt ein wichtiger

           datenschutzrechtlicher Grund vor, und sofern eine einvernehmliche Lösungsfindung

           zwischen den Parteien nicht möglich ist, wird dem Provider ein Sonderkündigungsrecht
           eingeräumt.

      3)   Ein zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt vor, wenn der Provider weitere

           Provider mit der ganzen oder einer Teilleistung der in dieser Anlage vereinbarten Leistung

           beauftragt. Der Provider wird mit diesen Dritten im erforderlichen Umfang Vereinbarungen

           treffen, um angemessene Datenschutz- und lnformationssicherheitsmassnahmen zu

           gewährleisten. Subunternehmer, welche keinen Zugriff auf Kundendaten haben bzw. keine

           Bearbeitung von Kundendaten vornehmen, sind von diesem Kapitel ausgenommen und

           werden entsprechend nicht in der genannten Liste erscheinen.

      4)   Erteilt der Provider Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es dem Provider, seine

           datenschutzrechtlichen Pflichten aus dieser Anlage dem Subunternehmer zu übertragen.

9.         Informationspflichten

Sollten die Daten des Auftraggebers beim Provider durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein

Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Massnahmen Dritter

gefährdet werden, so hat der Provider den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der

Provider wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren,

dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschliesslich beim Auftraggeber als

,,Verantwortlicher" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen.

10.        Haftung

Die Haftung und Recht auf Schadenersatz richten sich nach Art. 82 DS-GVO.

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11.        Sonstiges

      1)   lm Übrigen gelten die Regelungen des Vertrags. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen

           Regelungen dieser Anlage und den Regelungen des Vertrages geht diese Anlage vor. Sollten

           einzelne Teile dieser Anlage unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags

           und der Anlage im Übrigen nicht.

      2)   Anhang A, B und C sind wesentlicher Bestandteil dieser Anlage.

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Anhang A
Einzelne Verarbeitungstätigkeiten

Werden personenbezogene Daten der betroffenen Person verarbeitet?

~ Ja D Nein

 Bezeichnung                   ~ Website
 Verarbeitungstätigkeit        ~ Marketingmassnahmen

                               ~ Finanzbuchhaltung

                               ~ Kommunikation (E-Mail, Messenger, etc.)

                               ~ Kundenverwaltung

                               ~ Verarbeitung von Daten im Auftrag Dritter

 Beschreibung der              Wichtige Information

 Verarbeitungstätigkeit        Keine Daten werden ohne Einwilligung an Drittpersonen oder Firmen

                               weitergegeben oder verkauft.

                               Kundenstammdaten

                               Calenso speichert bei einer Partner-Registration (my.calenso.com/go) alle

                               erforderlichen Kundenstammdaten (Vorname, Nachname, Firmenname,

                               Adresse, PLZ, Ort, E-Mail, Land, Telefon), welche für eine rechtsgültige

                               Rechnungsstellung notwendig sind. Diese Daten werden freiwillig vom

                               Partner bei einer Registration eingegeben. Bei der Registrierung stimmt

                               der Kunde den AGB sowie den DSGVO-Richtlinien zu.

                               Bei einem Kauf eines kostenpflichtigen Calenso-Abonnements werden

                               Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Rechnungsadresse an den

                               Payment-Prozessor «Stripe» übermittelt. Bei einer Calenso Account-

                               Löschung dürfen diese Daten aufgrund der Rechnungs-

                               Aufbewahrungspflicht des Schweizerischen Obligationenrecht Artikel

                               957ft. für eine Dauer von zehn Jahren nicht gelöscht werden.

                              Jede Aktion, welche auf der Calenso-Plattform geschieht, wird geloggt

                               (Zeitstempel, Mitarbeiter, Partner, IP-Adresse, Art der Aktion (z.B. durch

                               Benutzer oder API), Quelle). Diese Daten werden aggregiert, ausgewertet

                               und dem Kunden selbst in einem Dashboard dargestellt.

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               Calenso Webseite

               Auf der Calenso-Webseite wird Google-Analystics verwendet

               (anonymisiert).

               Zendesk

               Support-Tickets werden über Zendesk abgewickelt. Bei einer

               Ticketerstellung werden Daten wie E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname

               erfasst. Diese Support-Informationen werden bei Zendesk gespeichert.

               Calenso speichert keine Support-bezogenen Informationen.

               Chatra

               Live-Chat-Anfragen auf der Webseite sowie auf der Calenso-Cloud-

               Plattform werden über Chatra abgewickelt. Der Chatverlauf wird bei

               Chatra gespeichert. Personenbezogenen Daten können freiwillig und mit

               Zustimmung eingegeben werden (E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname).

               Dies ermöglicht Calenso den Kunden auch wieder zu erreichen, falls der

               Kunde nicht mehr via Chat verfügbar ist.

               Autopilot HQ

               Die Daten (E-Mail, Vorname, Nachname) werden nach Einwilligung der

               Partner für Newsletter-Zwecke an das E-Mail-System Autopilot HQ

               weitergegeben. Der E-Mail-Versand der Newsletter erfolgt via Autopilot

               HQ. Sobald der Calenso-Partner keine Newsletter-Mailings mehr erhalten

               möchte, kann er sich vom Newsletter abmelden. Nach der Abmeldung

               werden die personenbezogenen Daten, welche für den Newsletter-

               Versand benötigt werden, gelöscht.

               Nine Internet Solutions AG

               Nine ist ein Webhoster aus Zürich (Schweiz). Nine stellt die grundlegende

               Infrastruktur für Calenso Bereit (Applikationsserver, Datenbank, etc.).

               Jedes Calenso Backup wird bei diesem Hoster sicherheitshalber für 30

               Tage redundant abgespeichert. Anschliessend wird es durch neue

               Backups überspielt.

               Hostpoint

               Hostpoint ist ein Webhoster mit Sitz in Rapperswil (Schweiz). Jedes

               Calenso Backup wird bei diesem Hoster sicherheitshalber für 30 Tage

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                               redundant abgespeichert. Anschliessend wird es durch neue Backups

                               überspielt.

                               Cyon

                               Cyon ist ein Webhoster mit Sitz in Basel (Schweiz). Jedes Calenso Backup

                               wird bei diesem Hoster sicherheitshalber für 30 Tage redundant

                               abgespeichert. Anschliessend wird es durch neue Backups überspielt.

                               Stripe

                               Stripe ist eine Zahlungslösung eines Drittanbieters, die es möglich macht,

                               Kredit- und Debitkartenzahlungen für die kostenpflichten Abonnemente

                               einzutreiben. Für die Rechnungsstellung werden folgende Informationen

                               an Stripe weitergegeben: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse,

                               Rechnungsadresse und Abonnementstyp (inkl. Jeweiliger

                               Gutscheincodes).

                               SendGrid

                               SendGrid ist eine Plattform für das Verschicken von E-Mails, die

                               garantiert, dass jede E-Mail beim Empfänger ankommt. Damit E-Mails

                               erfolgreich verschickt werden können, werden folgende Informationen an

                               SendGrid weitergegeben: E-Mail-Adresse und E-Mail Inhalt.

 Subunternehmen                Die Beauftragung von Subunternehmern durch den Provider ist zulässig,

                               soweit diese im Umfang des Unterauftrags ihrerseits die Anforderungen

                               der vorliegenden Anlage erfüllen. Eine Liste der aktuellen

                               Subunternehmer ist unter https://www.calenso.com/datenschutz (Punkt

                               2: Subunternehmen) aufrufbar.

 Art der Daten /               ~ Bestandsdaten (Namen, Adressen)
 Datenkategorien               ~ Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern)

                               ~ Vertragsdaten (Zeitpunkt, Inhalt, Zahlungsinformationen,

                                  Kundenkategorie)

                               ~ Meta-/Kommunikationsdaten (IP-Adressen)

 Besondere Datenkategorien     Keine

 Kreis/Kategorie betroffener   ~ Kunden
 Personengruppen

Braincept AG                              Calenso - DSGVO                                   Seite 14 von 23
~ BRAINCEPT

     Quellen der Daten und          0   Onlineformular
     Beschreibung der Erhebung,     0   Freiwillige Selbstangaben
     Übermittlung, etc.             0   Mittels von Onlinetools/Verfahren ermittelte Daten

     Art der Verarbeitung           0   Elektronische Verarbeitung

     Zwecke der Datenverarbeitung   0   Begründung, Durchführung und Beendigung von Kauf oder

                                        Dienstleistungsverträgen.
I•
                                    0   Marketing und Werbezwecke (Newsletter)

     Rechtsgrundlagen der           0   Art 6 Abs. 1 a), Art. 7 DSVO (Einwilligung)
     Verarbeitung                   0   Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

     Empfänger intern               0   Braincept/Calenso Mitarbeitende (interner Vertraulichkeitsvertrag

                                        vorhanden und wird von allen Mitarbeitenden beim Eintritt

                                        unterschrieben).

     Übermittlung / Offenlegung     0   Banken zwecks Begleichung/Einziehung Zahlungsforderungen.
     gegenüber Dritten & Zweck.     0   Trackinganbieter zwecks Reichweitenanalyse und Onlinemarketing:

                                         •   Google Analytics

                                    0   ERP System (Rechnungserstellung):

                                        •    Bexio AG

                                        •    Stripe

                                    0   Webhosting / Backup:

                                        •    Hostpoint AG

                                        •    Cyon

                                        •    Nine Internet Solutions AG

                                    0   Support

                                        •    Chatra

                                        •    Zendesk

                                    0   E-Mail Automation:

                                        •    Autopilot HQ

                                        •    Mailchimp

                                        •    Sendgrid

                                    0   Payment Provider:

                                        •    Stripe

Bra incept AG                                  Calenso - DSGVO                                Seite 15 von 23
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 Weitergabe ins Drittland       Autopilot AUS (E-Mail Automation):

 (ausserhalb EU/EWR)            28 O'Connell, 4th Floor, Sydney, NSW, 2000

                                       •    https://autopilothg.com/privacypolicy.html

                                       •    https://autopilothg .com/securitypolicy. htm I

                                Mailchimp (Newsletter-System):

                                The Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce de Leon Ave NE, Atlanta, GA

                                      30308 USA

                                       •    https://mailchimp.com/legal/privacy/

                                Chatra (Live Chat System):

                                Roger Wilco LLC, 2200 Clarendon Blvd., Suite 1400A, Arlington, VA 22201,

                                      USA

                                       •    https://chatra.io/privacy-policy/

                                Stripe:

                                Stripe, 510 Townsend Street, San Francisco, CA 94103, USA

                                       •    https://stripe.com/ch/privacy

 Löschfristen                   181   Löschung mit Vertragsbeendigung/ Kündigung

                                181   10 J, gem. § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte,

                                      Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung

                                      relevante Unterlagen, etc.).

 Spezielle                      Ein detailliertes technisches Sicherheitskonzept ist unter

 Sicherheitsmaßnahmen (wenn           https://www.calenso.com/sicherheitskonzept/ dokumentiert.

 nicht bereits im Allg.

 Sicherheitskonzept)

 Wurden die Betroffenen in      181   Datenschutzerklärung
 einer Datenschutzerklärung
                                181   Individuell (per E-Mail, Newsletter)
 oder vergleichbar informiert

 (wie)?

 Wurden Grundsätze Privacy by   Ja, Calenso basiert auf Privacy by Design.

 Design/ by Default beachtet?

Braincept AG                                 Calenso - DSGVO                                 Seite 16 von 23
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 Liegt ein Fall des Art. 22           Nein

 DSGVO Automatisierte
 Entscheidungen im Einzelfall
 einschließlich Profiling vor?
             ./

 OS-Folgenabschätzung                 Nein, weil kein erhöhtes Risiko vorhanden ist.
 erforderlich?

Auftragsverarbeitungsverträge mit Drittunternehmen
 Vertragspartner/       Datum des AV-        Zweck/                  DSGVO-ready?      Anmerkungen
          Adresse                Vertrages           Hauptvertrag
 Bexio AG               18.05.2018            ERP-Dienstleister      Ja
 Nine Internet          18.05.2018           Schweizer               Ja
 Solutions AG                                Webhoster

 SMSAPI                 18.05.2018           SMS-Provider            Ja
 Chatra                 Nicht benötigt       Live-Chat-Support       Ja                htt¡;¡s:Uchatra .ioL d¡;¡a¿
 Zendesk               24.05.2018            Ticketing-Support       Ja
 Mailchimp              18.05.2018           Newsletter              Ja
 Autopilot HQ          ln Abklärung          E-Mail Automation       Ja
 Stripe                ln Abklärung

 Sendgrid              ln Abklärung

 Cyon                  18.01.2018            Schweizer               Ja
                                             Webhoster
 Hostpoint             18.01.2019            Schweizer               Ja

                                             Webhoster

Braincept AG                                    Calenso - DSGVO                                Seite 17 von 23
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Anhang B
Sicherheitskonzept

 Datenschutz auf                   181   Vertrauens-/Verschwiegenheitsverpflichtung (auch nach Beendigung
 Mitarbeiterebene                        des Arbeitsverhältnisses)

 Archivierung, Löschung,           Es liegt ein Archivierungs-, Lösch- und Entsorgungskonzept mit
 Entsorgung und Einschränkung      festgelegten Zuständigkeiten vor.
 Verarbeitung                      Mitarbeiter wurden über gesetzliche Voraussetzungen, Löschfristen und

                                   Vorgaben für Geräteentsorgung und Entsorgungsdienstleister

                                   unterrichtet.

 Wahrung der                       Es liegt ein Konzept, das die Wahrung der Rechte der Betroffenen
 Betroffenen rechte                (Auskunft, Korrektur, Datentransfer, Widerrufe & Widersprüche)

                                   innerhalb der gesetzlichen Fristen gewährleistet.
 Notfallkonzept                    Es besteht ein Konzept, das eine unverzügliche und den gesetzlichen

                                   Anforderungen entsprechende Reaktion auf Verletzungen des Schutzes

                                   personenbezogener Daten (Prüfung, Dokumentation, Meldung)

                                   gewährleistet.

Ein detailliertes technisches Sicherheitskonzept ist unter https://www.calenso.com/sicherheitskonzept/
dokumentiert.

Braincept AG                                    Calenso - DSGVO                              Seite 18 von 23
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Anhang           e
Technische und organisatorische Massnahmen {TOM) i.S.d. Art. 32 DSGVO
Es werden keine Daten in den Büros von Bra incept AG aufbewahrt. Alle wichtigen Daten befinden

sich in sicheren Datenzentren in der Schweiz.

l. Vertraulichkeit gem. Art. 32 Abs. 1 lit. DSGVO

Zutrittskontrolle

 Technische Massnahmen                                         Organisatorische Massnahmen

     Keine                                                         Besucher in Begleitung durch Mitarbeiter

Zugangskontrolle

 Technische Massnahmen                                      Organisatorische Massnahmen

 -       Login mit Benutzername und Passwort                -      Verwalten von Benutzerberechtigungen
 -       Anti-Viren Software Server                         -      Erstellen von Benutzerprofilen
 -       Anti-Viren Software Clients                        -      Richtlinie «Sicheres Passwort»
 -       Verschlüsselung von Notebooks/ Tablets             -     Allgemeine Richtlinie Datenschutz und/ oder
                                                                  Sicherheit

Zugriffskontrolle

 Technische Massnahmen                                      Organisatorische Massnahmen

 -       Keine                                              -     Verwalten von Benutzerrechte durch Administratoren
                                                           -      Einsatz Berechtigungskonzept
                                                           -      Minimale Anzahl an Administratoren

Zugriffskontrolle

 Technische Massnahmen                                     Organisatorische Massnahmen

 -      Trennung von Produktiv- und Testumgebung           -      Steuerung über Berechtigungskonzept
 -       Physikalische Trennung (Systeme/ Datenbanken/     -      Festlegung von Datenbankrechten
         Datenträger)                                      -      Datensätze sind mit Zweckattributen versehen
 -       Mandantenfähigkeit relevanter Anwendungen

Braincept AG                                       Calenso - DSGVO                                     Seite 19 von 23
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Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. A DSGVO, Art. 25 Abs. 1 DSGVO)

 Technische Massnahmen                                     Organisatorische Massnahmen

 Keine                                                     -   Interne Anweisung, personenbezogene Daten im

                                                               Falle einer Weitergabe oder auch nach Ablauf der

                                                               gesetzlichen Löschfrist möglichst zu anonymisieren/

                                                               pseudonymisieren.

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. B DSGVO}

Weitergabe Kontrolle

 Technische Massnahmen                                     Organisatorische Massnahmen

 -   Protokollierung der Zugriffe und Abrufe               Keine
 -   Bereitstellung über verschlüsselte Verbindungen wie

     sftp, https

Eingabekontrolle

 Technische Massnahmen                                     Organisatorische Massnahmen

 -   Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung      -   Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten
     und Löschung von Daten.                                   eingegeben, geändert oder gelöscht werden können.

                                                           -   Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und

                                                               Löschung von Daten durch individuelle

                                                               Benutzernamen (nicht Benutzergruppen).

                                                           -   Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und

                                                               Löschung von Daten auf Basis eines

                                                               Berechtigungskonzepts.

                                                           -   Klare Zuständigkeiten für Löschungen.

Braincept AG                                     Calenso - DSGVO                                    Seite 20 von 23
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3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO}

 Technische Massnahmen                                    Organisatorische Massnahmen

 -   Keine (trifft Webhoster)                             -   Backup und Recovery-Konzept
                                                          -   Kontrolle des Sicherungsvorgangs
                                                          -   Regelmässige Tests zur Datenwiederherstellung
                                                          -   Aufbewahrung der Sicherungsmedien an einem
                                                              sicheren Ort ausserhalb des Serverraums

4.      Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art.
        32. 1 lit. d DSGVO, Art. 25. Abs. 1 DSGVO)

Datenschutz-Management

 Technische Massnahmen                                   Organisatorische Massnahmen

 -   Anderweitig dokumentiertes Sicherheitskonzept       -    Interner und externer Datenschutzbeauftragter
 -   Eine Überprüfung der Wirksamkeit der technischen         (Name, Firma, Kontaktdaten)
     Schutzmassnahmen wird mindestens jährlich           -    Mitarbeiter geschult und auf Vertraulichkeit/
     durchgeführt                                             Datengeheimnis verpflichtet
                                                         -    Regelmässige Sensibilisierung der Mitarbeiter
                                                              (mindestens jährlich)
                                                         -    Die Organisation kommt den Informationspflichten
                                                              nach Art. 13 und 14 DSGVO nach

Incident-Response-Management

 Technische Massnahmen                                   Organisatorische Massnahmen

 -   Einsatz von Spamfilter und regelmässige             Keine
     Aktualisierung
 -   Einsatz von Virenscanner und regelmässige
     Aktualisierung

Braincept AG                                     Calenso - DSGVO                                  Seite 21 von 23
~ BRAINCEPT

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2 DSGVO)

 Technische Massnahmen                                     Organisatorische Massnahmen

 -    Es werden nicht mehr personenbezogene Daten          Keine
     erhoben, als für den jeweiligen Zweck erforderlich
     sind.

Geprüft am 18.01.2018 durch Patrick Breiter (Datenschutzbeauftragter Bra incept AG).

Ergebnisse:

f8I TOM sind für den angestrebten Schutzzweck ausreichend
f8I Vereinbarung Auftragsverarbeitung kann geschlossen werden

Braincept AG                                      Calenso - DSGVO                        Seite 22 von 23
~ BRAINCEPT

Unterschriften

Verantwortlicher der Braincept AG, Patrick Breiter (Datenschutzbeauftragter):

Datum: _i
        -=-1
           =-·. . .:º:;__;1_

Auftraggeber:
                           - _,,_Z_o....;_
                                     ,19   ,.,___ __               Unterschrift:

                                                                                   r
Datum:                                         _                   Unterschrift:

Bra incept AG                                          Calenso - DSGVO                 Seite 23 von 23
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