"Steuerreform, Finanzpolizei und die Kassa" - Maßnahmen, Risiken und Inkrafttreten
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„Steuerreform, Finanzpolizei und die Kassa“ Maßnahmen, Risiken und Inkrafttreten Raiffeisenbank Perchtoldsdorf, 1. Juni 2015
Steuerreform, Finanzpolizei und die Kassa Steuerreform 2015/2016 – Kassa Finanzpolizei – Ziele Befugnisse Auswirkungen auf die und Pflichten Gastronomie Betrugsbekämpfung Welche Typen / Arten von Finanzstrafrechtliche Kassen gibt es? Konsequenzen bei Maßnahmenpaket Für wen eignet sich welche Kassenmanipulation Schwerpunkt Kassenpflicht Kassa? Überblick Modelle Selbstanzeige als Ausweg? ab 1.1.2016 und Preise Strafen wenn Maßnahmen Warum kommt die Sicherstellung der Erfüllung nicht umgesetzt werden Kassenpflicht? der gesetzlichen Überblick Finanzpolizei Begünstigungen beim Anforderungen? (FINPOL) Kassenkauf Maßnahme E 131, Handbuch Rechte / Pflichten der FINPOL Wie prüft das Finanzamt? Datenexport? wie läuft ein FINPOL Einsatz Protokoll Kassennachschau – Kassensicherung in der Praxis ab? was wird gefragt? Technische Wie kann ich mich Welche Auswirkungen hat Sicherheitslösung? vorbereiten? Manipulation der Kassa? Rückschlüsse Vergangenheit? APP Kassen – Risiko Server
Überblick Ein Großteil der Steuerreform soll durch die Betrugsbekämpfung finanziert werden! Die Regierung erwartet dadurch EUR 1,9 Milliarden (!) an zusätzlichen Steuereinnahmen Davon EUR 900 Mio. aus der Kassenpflicht! Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?
Maßnahmenpaket Einzel- aufzeichnung der Barumsätze Kontrolle und Finanzstraf- Betrugs- Kassa mit Schutz vor recht bekämpfung Manipulation Belegpflicht
Einzelaufzeichnung von Barumsätzen Barumsätze sind ab dem ersten Euro einzeln zu erfassen! Die vereinfachte Losungsermittlung durch Kassensturz ist ab 1.1.2016 grundsätzlich nicht mehr anwendbar Ausnahme für „Kalte-Hände-Umsätze“ Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung ist nur für „Kalten-Hände-Umsätze“ vorgesehen Diese Ausnahme ist begrenzt mit einem Jahresumsatz von EUR 30.000 pro Betrieb
Kassenpflicht Unter die Kassenpflicht fallen Betriebe die in überwiegender Anzahl Barumsätze tätigen und einen Jahresumsatz von EUR 15.000 überschreiten Sind diese Voraussetzungen erfüllt besteht die Kassenpflicht ab Beginn des drittfolgenden Monats Ausnahmen von der Kassenpflicht: „Kalte Hände Umsätze“ bis EUR 30.000 pro Jahr Jahresumsatz pro Betrieb unter EUR 15.000 Keine Ausnahme aber Vereinfachung bei „mobilen“ Umsätzen Begünstigungen für die Anschaffung einer neuen Kassa Inkrafttreten Kassapflicht ab 1.1.2016
Kassenpflicht – Was muss die Kassa können? Datensicherung!!! Verfahrensdokumentationen „E 131“ – Beschreibung der Einrichtung nach § 131 Handbuch Beschreibung Anzahl Kassen, Anzahl mobile Geräte, Benutzer,… Vorgeschriebene Berichte Datenerfassungsprotokoll Sämtliche Geschäftsvorfälle und deren Grundlagen Stornos Stammdatenänderungen / Zuordnung Artikel zu Warengruppe Datenexport Demonstration Kassa
Kassa Die Verpflichtung zur Verwendung einer vor Manipulation gesicherten Registrierkasse wird vorsätzlich verletzt strafbare Finanzordnungswidrigkeit Geldstrafe bis EUR 5.000 Die Kassa wird vorsätzlich systematisch manipuliert (= Daten werden verändert, verfälscht oder gelöscht) und diese Manipulation hat noch zu keinem Verkürzungsdelikt geführt strafbare Finanzordnungswidrigkeit Geldstrafe bis zu EUR 50.000 Abgabenhinterziehung mit gerichtlicher Zuständigkeit durch systematische Manipulation (= Daten werden verändert, verfälscht oder gelöscht) einer automationsunterstützen Datenverarbeitung Qualifikation als Abgabenbetrug nach § 39 Finanzstrafgesetz Freiheitsstrafe und Geldstrafe
Belegpflicht „Brauchen Der Unternehmer… Sie eine muss einen Beleg über empfangene Rechnung?“ Barzahlungen erteilen Ausnahmen nur bei „Unzumutbarkeit“ („Kalte-Hände-Regelung“) Der Beleg hat einen verpflichtenden Mindestinhalt zu enthalten (Beispiel Musterbeleg) Der Kunde… Anfertigung einer Durchschrift jedes Belegs (auch elektronisch) hat die Pflicht den Beleg entgegenzunehmen und 7 Jahre Aufbewahrungsfrist bis außerhalb der Inkrafttreten ab 1.1.2016 Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen!
Belegpflicht – wie schaut der Beleg nicht aus? WICHTIG: Beleg hat verpflichtenden Mindestinhalt ab 1.1.2016!
Belegpflicht – wie schaut der Beleg aus? Verpflichtender Mindestinhalt ab 01.01.2016 Eindeutige Bezeichnung des leistenden Unternehmens Fortlaufende Belegnummer Datum der Belegausstellung Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände / Art und Umfang sonst. Leistungen Betrag der Barzahlung bei elektronisch erstellten Belegen evtl. noch weitere Merkmale, die der Bundesminister für Finanzen per Verordnung festlegen kann (techn. Sicherheitseinrichtung ab 01.01.2017)
NEU Kassa - Kassasturz - Einzelaufzeichnung Werden im Betrieb überwiegend Barumsätze erzielt? ja Beträgt der gesamte Umsatz im Betrieb über EUR 15.000 pro Jahr? nein ja nein Werden „Kalte-Hände-Umsätze“ mit max. EUR 30.000 pro Jahr erzielt? nein Sonderregelung Kassensturz KEINE Kassenpflicht Kassenpflicht „mobile“ Umsätze (keine Einzelaufzeichnung, (aber Einzelaufzeichnung keine Belegpflicht) und Belegpflicht)
Überblick Finanzpolizei Die Finanzpolizei ist eine Betrugsbekämpfungseinheit des Finanzministeriums und ein Vollzugsorgan der Abgabenbehörde. Die Finanzpolizei wird oft als „schnelle Eingreiftruppe“ oder „Speerspitze der Finanzverwaltung im Aufsichts-bereich“ gesehen. (vgl Lehner, Wegweiser Finanzpolizei, SWK-Spezial 5/2014) Abgrenzung zum Finanzamt – „Das Finanzamt prüft, die Finanzpolizei kontrolliert!“ (vgl KWT-Leitfaden „Die Finanzpolizei – Verhalten bei Einschreiten der Finanzpolizei, 2014)
Leitbild „Die Finanzpolizei soll durch Kontrollen faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer am Wirtschaftsleben gewährleisten und Wettbewerbsvorteile aus Schwarzarbeit, Sozial- und Abgabenbetrug verhindern“ (vgl BMF (Hrsg), Die Finanzpolizei – mehr Sicherheit und Fairness, 2014)
Aufgaben im Überblick Steueraufsicht Aufdeckung und Feststellung steuerlich relevanter Sachverhalte Sicherung von Abgabenansprüchen Ermittlung zum Zweck von Einbringungsmaßnahmen Einbringung von Abgabenrückständen Inkasso und Pfändung Ordnungspolitische Aufgaben zB illegale Beschäftigung, illegale Gewerbeausübung, Glückspiel, Sozialbetrug Auftragsarbeiten Nachschau/Prüfung im Auftrag der Finanzbehörde
Was darf sie / was nicht? RECHTE: PFLICHTEN: Betretungs- und Befahrungsrecht Ausweispflicht Betreten von Grundstücken, Betriebsstätten, Unaufgeforderte Ausweisleistung vor jeder Betriebsräume, Arbeitsstätten, Befahren von Amtshandlung (Privat-)Wegen Gegebenenfalls nach Aufforderung Private Räume dürfen nicht betreten werden Finanzpolizei hat kein Durchsuchungsrecht Belehrungspflicht keine Zwangsgewalt Die gesetzliche Grundlage für die Kontrolle muss bereits vor der Kontrolle bekanntgegeben werden Identitätsfeststellung Bei Änderung/Ausweitung während der Kontrolle Von Personen, bei denen Grund zur Annahme muss dies deutlich mitgeteilt werden. einer Zuwiderhandlung besteht Belehrung über verfahrensrechtliche Möglichkeiten und Rechtsfolgen Fahrzeugkontrollen Belehrung über Duldungs- und Mitwirkungspflichten Auskunftsrecht Durchführung der Betriebskontrolle möglichst ohne Störung des laufenden Betriebs Vollstreckungs- und Sicherungsmaßnahmen/ Festnahmerecht (§ 26 AuslBG)
Überblick Ablauf Vorbereitung Einsatz Konsequenzen Kassennachschau: Strafen! Besuch des Restaurants!!! Aufforderung zur • Fragebogen und Protokoll Verdeckter Augenschein Stellungnahme • Gemeinsamer Kassensturz Auch mehrmals im Vorfeld! Finanzstrafrecht • Datenexport • Dokumentationen Datenbankabfragen • Sicherung Einsatzort Ankündigung Internetabfragen • Einteilung des Personals Betriebsprüfung Steuerakt • Anmeldung Analyse und Auswertungen Einsatzbesprechung • Überprüfung Dienstnehmer der Daten aus der Grundbuchsausauszug • Aufnahme der Niederschrift Kassennachschau Pläne des Einsatzortes • Mitwirkungspflicht!? Moderne Prüftechniken!! … • …
Praxistipps Vorbereitung Risikoanalyse Bestimmung und Einschulung eines Stellvertreters (Bevollmächtigten) Information und Schulung aller Mitarbeiter Checkliste mit Telefonnummern und Verhaltensinformationen Organisation der benötigten Unterlagen und laufende Aktualisierung Vorbereitung einer Räumlichkeit für Befragungen, um den Geschäftsablauf nicht zu stören Die Arbeitspapiere sollten „griffbereit“ sein. Dazu zählen unter anderen: Identitätsnachweis (zB Passkopien) Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Lehrverträge Arbeitszeiten (Vereinbarungen/Arbeitszeit-Aufzeichnungen) Entlohnungsvereinbarungen Versicherungsbestätigungen Arbeitserlaubnis, Beschäftigungsbewilligungen, Entsendungsbewilligungen Befreiungsscheine
Praxistipps Verhalten bei einer Kontrolle Ruhe bewahren!!! Informieren Sie Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt! Kooperationsbereitschaft zeigen, freundlich bleiben! Namen des Einsatzleiters (Dienstausweis) festhalten Beamte in separate Räumlichkeiten bitten Rechtsbelehrung einfordern Fragen nach Rechtsgrundlage der Kontrolle (Formular FinPol20) Keine Verzögerung oder Behinderung der Kontrolle Belehrung über Mitwirkungs- und Duldungspflichten Verlangen Sie eine Kopie der Niederschrift Übergabe, Einsicht und Kopie von Unterlagen dokumentieren
Zusammenfassung und Ausblick Wir rechnen mit vermehrten Kontrollen und empfehlen eine gezielte Vorbereitung auf Einsätze der Finanzpolizei in Ihrem Betrieb! Durch die neuen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zieht das Finanzamt Rückschlüsse auf die erzielten Umsätze in der Vergangenheit Eine Amnestieregelung für die Vergangenheit ist (derzeit) nicht vorgesehen! Einschaurecht der Finanzverwaltung in Bankkonten ist vorgesehen! (strafbefreiende) Selbstanzeige als Ausweg?
Kontaktdaten Firma Weinwurm GmbH Florian Weinwurm IQOS Kassensysteme - Weinwurm GmbH Ketzergasse 253 A-2380 Perchtoldsdorf Tel +43 1 865 82 55 -0 Fax +43 1 865 82 55 -44 Hotline 0800 20 30 36 www.iqos.at
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne! Mag. Manfred Kotlik Mag. Caroline Huemer KPS Steuerberatung GmbH KPS Steuerberatung GmbH Steuerberater & Wirtschaftsprüfer Steuerberaterin Telefon: 02236/ 506 220 Telefon: 02236/ 506 220 E-Mail: manfred.kotlik@kps-partner.at E-Mail: caroline.huemer@kps-partner.at www.kps-partner.at www.kps-partner.at 24
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