"Steuerreform, Finanzpolizei und die Kassa" - Maßnahmen, Risiken und Inkrafttreten

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"Steuerreform, Finanzpolizei und die Kassa" - Maßnahmen, Risiken und Inkrafttreten
„Steuerreform, Finanzpolizei
        und die Kassa“
 Maßnahmen, Risiken und Inkrafttreten

Raiffeisenbank Perchtoldsdorf, 1. Juni 2015
"Steuerreform, Finanzpolizei und die Kassa" - Maßnahmen, Risiken und Inkrafttreten
Steuerreform, Finanzpolizei und die Kassa
Steuerreform 2015/2016 –          Kassa                              Finanzpolizei – Ziele Befugnisse
Auswirkungen auf die                                                 und Pflichten
Gastronomie

   Betrugsbekämpfung                Welche Typen / Arten von          Finanzstrafrechtliche
                                      Kassen gibt es?                    Konsequenzen bei
   Maßnahmenpaket
                                     Für wen eignet sich welche         Kassenmanipulation
   Schwerpunkt Kassenpflicht
                                      Kassa? Überblick Modelle          Selbstanzeige als Ausweg?
    ab 1.1.2016
                                      und Preise                        Strafen wenn Maßnahmen
   Warum kommt die
                                     Sicherstellung der Erfüllung       nicht umgesetzt werden
    Kassenpflicht?
                                      der gesetzlichen                  Überblick Finanzpolizei
   Begünstigungen beim
                                      Anforderungen?                     (FINPOL)
    Kassenkauf
                                     Maßnahme E 131, Handbuch          Rechte / Pflichten der FINPOL
   Wie prüft das Finanzamt?
                                     Datenexport?                       wie läuft ein FINPOL Einsatz
   Protokoll Kassennachschau –
                                     Kassensicherung                    in der Praxis ab?
    was wird gefragt?
                                     Technische                        Wie kann ich mich
   Welche Auswirkungen hat
                                      Sicherheitslösung?                 vorbereiten?
    Manipulation der Kassa?
   Rückschlüsse Vergangenheit?      APP Kassen – Risiko Server
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Überblick

 Ein Großteil der Steuerreform soll
  durch die Betrugsbekämpfung
  finanziert werden!
 Die Regierung erwartet dadurch
  EUR 1,9 Milliarden (!)
  an zusätzlichen Steuereinnahmen
    Davon EUR 900 Mio. aus der Kassenpflicht!
 Was bedeutet das für Sie als
  Unternehmer?
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Maßnahmenpaket

                            Einzel-
                         aufzeichnung
                              der
                          Barumsätze

        Kontrolle und
         Finanzstraf-
                          Betrugs-        Kassa mit
                                          Schutz vor
            recht       bekämpfung       Manipulation

                          Belegpflicht
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Einzelaufzeichnung von Barumsätzen

   Barumsätze sind ab dem ersten Euro einzeln zu erfassen!

   Die vereinfachte Losungsermittlung durch Kassensturz ist ab 1.1.2016
    grundsätzlich nicht mehr anwendbar

   Ausnahme für „Kalte-Hände-Umsätze“
      Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung ist nur für
       „Kalten-Hände-Umsätze“ vorgesehen
      Diese Ausnahme ist begrenzt mit einem Jahresumsatz von EUR 30.000 pro
       Betrieb
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Kassenpflicht

   Unter die Kassenpflicht fallen Betriebe die in
      überwiegender Anzahl
      Barumsätze tätigen und
      einen Jahresumsatz von EUR 15.000 überschreiten

   Sind diese Voraussetzungen erfüllt besteht die Kassenpflicht ab Beginn des
    drittfolgenden Monats

   Ausnahmen von der Kassenpflicht:
      „Kalte Hände Umsätze“ bis EUR 30.000 pro Jahr
      Jahresumsatz pro Betrieb unter EUR 15.000
      Keine Ausnahme aber Vereinfachung bei „mobilen“ Umsätzen

   Begünstigungen für die Anschaffung einer
    neuen Kassa

   Inkrafttreten Kassapflicht ab 1.1.2016
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Kassenpflicht – Was muss die Kassa können?

   Datensicherung!!!

   Verfahrensdokumentationen
        „E 131“ – Beschreibung der Einrichtung nach § 131
        Handbuch
        Beschreibung Anzahl Kassen, Anzahl mobile Geräte, Benutzer,…
        Vorgeschriebene Berichte
   Datenerfassungsprotokoll
      Sämtliche Geschäftsvorfälle und deren Grundlagen
      Stornos
      Stammdatenänderungen / Zuordnung Artikel zu Warengruppe
   Datenexport

   Demonstration Kassa
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Risiken

Quelle: Erich Huber, Seminar Betrugsbekämpfung neu Mai 2015
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Kassa

   Die Verpflichtung zur Verwendung einer vor Manipulation gesicherten
    Registrierkasse wird vorsätzlich verletzt
      strafbare Finanzordnungswidrigkeit
      Geldstrafe bis EUR 5.000

   Die Kassa wird vorsätzlich systematisch manipuliert (= Daten werden verändert,
    verfälscht oder gelöscht) und diese Manipulation hat noch zu keinem
    Verkürzungsdelikt geführt
      strafbare Finanzordnungswidrigkeit
      Geldstrafe bis zu EUR 50.000

   Abgabenhinterziehung mit gerichtlicher Zuständigkeit durch systematische
    Manipulation (= Daten werden verändert, verfälscht oder gelöscht) einer
    automationsunterstützen Datenverarbeitung
      Qualifikation als Abgabenbetrug nach § 39 Finanzstrafgesetz
      Freiheitsstrafe und Geldstrafe
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Belegpflicht

                   „Brauchen              Der Unternehmer…
                    Sie eine
                                           muss einen Beleg über empfangene
                  Rechnung?“
                                              Barzahlungen erteilen
                                           Ausnahmen nur bei „Unzumutbarkeit“
                                              („Kalte-Hände-Regelung“)
                                           Der Beleg hat einen verpflichtenden
                                              Mindestinhalt zu enthalten
                                              (Beispiel Musterbeleg)
Der Kunde…                                 Anfertigung einer Durchschrift jedes
                                              Belegs (auch elektronisch)
 hat die Pflicht den Beleg
    entgegenzunehmen und                   7 Jahre Aufbewahrungsfrist
 bis außerhalb der                        Inkrafttreten ab 1.1.2016
    Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen
 keine finanzstrafrechtlichen
    Konsequenzen!
Belegpflicht – wie schaut der Beleg nicht aus?

   WICHTIG: Beleg hat verpflichtenden Mindestinhalt ab 1.1.2016!
Belegpflicht – wie schaut der Beleg aus?

                      Verpflichtender Mindestinhalt ab 01.01.2016

                         Eindeutige Bezeichnung des leistenden
                          Unternehmens

                         Fortlaufende Belegnummer

                         Datum der Belegausstellung

                         Menge und Bezeichnung der gelieferten
                          Gegenstände / Art und Umfang sonst. Leistungen

                         Betrag der Barzahlung

                         bei elektronisch erstellten Belegen evtl. noch
                          weitere Merkmale, die der Bundesminister für
                          Finanzen per Verordnung festlegen kann (techn.
                          Sicherheitseinrichtung ab 01.01.2017)
NEU
Kassa - Kassasturz - Einzelaufzeichnung

                    Werden im Betrieb überwiegend Barumsätze erzielt?

       ja

 Beträgt der gesamte Umsatz im Betrieb
       über EUR 15.000 pro Jahr?                            nein

      ja

                                                                                     nein
  Werden „Kalte-Hände-Umsätze“ mit
   max. EUR 30.000 pro Jahr erzielt?

     nein

                             Sonderregelung
                                                     Kassensturz            KEINE Kassenpflicht
    Kassenpflicht           „mobile“ Umsätze
                                               (keine Einzelaufzeichnung,   (aber Einzelaufzeichnung
                                                   keine Belegpflicht)          und Belegpflicht)
Überblick Finanzpolizei

   Die Finanzpolizei ist eine Betrugsbekämpfungseinheit des Finanzministeriums und
    ein Vollzugsorgan der Abgabenbehörde.

   Die Finanzpolizei wird oft als „schnelle Eingreiftruppe“ oder „Speerspitze der
    Finanzverwaltung im Aufsichts-bereich“ gesehen.
    (vgl Lehner, Wegweiser Finanzpolizei, SWK-Spezial 5/2014)

   Abgrenzung zum Finanzamt – „Das Finanzamt prüft, die Finanzpolizei
    kontrolliert!“
    (vgl KWT-Leitfaden „Die Finanzpolizei – Verhalten bei Einschreiten der
    Finanzpolizei, 2014)
Leitbild

„Die Finanzpolizei soll durch Kontrollen faire und
  gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer am
       Wirtschaftsleben gewährleisten und
 Wettbewerbsvorteile aus Schwarzarbeit, Sozial-
        und Abgabenbetrug verhindern“

                   (vgl BMF (Hrsg), Die Finanzpolizei – mehr Sicherheit und Fairness, 2014)
Aufgaben im Überblick
   Steueraufsicht
    Aufdeckung und Feststellung steuerlich relevanter Sachverhalte

   Sicherung von Abgabenansprüchen
    Ermittlung zum Zweck von Einbringungsmaßnahmen

   Einbringung von Abgabenrückständen
    Inkasso und Pfändung

   Ordnungspolitische Aufgaben
    zB illegale Beschäftigung, illegale Gewerbeausübung, Glückspiel, Sozialbetrug

   Auftragsarbeiten
    Nachschau/Prüfung im Auftrag der Finanzbehörde
Was darf sie / was nicht?
RECHTE:                                                 PFLICHTEN:

   Betretungs- und Befahrungsrecht                        Ausweispflicht
        Betreten von Grundstücken, Betriebsstätten,            Unaufgeforderte Ausweisleistung      vor   jeder
         Betriebsräume, Arbeitsstätten, Befahren von             Amtshandlung
         (Privat-)Wegen                                         Gegebenenfalls nach Aufforderung
        Private Räume dürfen nicht betreten werden
        Finanzpolizei hat kein Durchsuchungsrecht         Belehrungspflicht
        keine Zwangsgewalt                                     Die gesetzliche Grundlage für die Kontrolle muss
                                                                 bereits vor der Kontrolle bekanntgegeben werden
   Identitätsfeststellung                                      Bei Änderung/Ausweitung während der Kontrolle
        Von Personen, bei denen Grund zur Annahme               muss dies deutlich mitgeteilt werden.
         einer Zuwiderhandlung besteht                          Belehrung über verfahrensrechtliche
                                                                 Möglichkeiten und Rechtsfolgen
   Fahrzeugkontrollen                                          Belehrung über Duldungs- und
                                                                 Mitwirkungspflichten

   Auskunftsrecht
                                                           Durchführung der Betriebskontrolle möglichst ohne
                                                            Störung des laufenden Betriebs
   Vollstreckungs-     und      Sicherungsmaßnahmen/
    Festnahmerecht (§ 26 AuslBG)
Überblick Ablauf

                Vorbereitung                     Einsatz                      Konsequenzen

                                     Kassennachschau:                    Strafen!
        Besuch des Restaurants!!!                                       Aufforderung zur
                                     • Fragebogen und Protokoll
         Verdeckter Augenschein                                           Stellungnahme
                                     • Gemeinsamer Kassensturz
        Auch mehrmals im Vorfeld!                                       Finanzstrafrecht
                                     • Datenexport
                                     • Dokumentationen

       Datenbankabfragen            •   Sicherung Einsatzort
                                                                             Ankündigung
       Internetabfragen             •   Einteilung des Personals
                                                                              Betriebsprüfung
       Steuerakt                    •   Anmeldung
                                                                             Analyse und Auswertungen
       Einsatzbesprechung           •   Überprüfung Dienstnehmer
                                                                              der Daten aus der
       Grundbuchsausauszug          •   Aufnahme der Niederschrift
                                                                              Kassennachschau
       Pläne des Einsatzortes       •   Mitwirkungspflicht!?
                                                                             Moderne Prüftechniken!!
       …                            •   …
Praxistipps Vorbereitung
   Risikoanalyse

   Bestimmung und Einschulung eines Stellvertreters (Bevollmächtigten)

   Information und Schulung aller Mitarbeiter

   Checkliste mit Telefonnummern und Verhaltensinformationen

   Organisation der benötigten Unterlagen und laufende Aktualisierung

   Vorbereitung einer Räumlichkeit für Befragungen, um den Geschäftsablauf nicht zu stören

   Die Arbeitspapiere sollten „griffbereit“ sein. Dazu zählen unter anderen:
        Identitätsnachweis (zB Passkopien)
        Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Lehrverträge
        Arbeitszeiten (Vereinbarungen/Arbeitszeit-Aufzeichnungen)
        Entlohnungsvereinbarungen
        Versicherungsbestätigungen
        Arbeitserlaubnis, Beschäftigungsbewilligungen, Entsendungsbewilligungen
        Befreiungsscheine
Praxistipps Verhalten bei einer Kontrolle
   Ruhe bewahren!!!

   Informieren Sie Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt!

   Kooperationsbereitschaft zeigen, freundlich bleiben!

   Namen des Einsatzleiters (Dienstausweis) festhalten

   Beamte in separate Räumlichkeiten bitten

   Rechtsbelehrung einfordern

   Fragen nach Rechtsgrundlage der Kontrolle (Formular FinPol20)

   Keine Verzögerung oder Behinderung der Kontrolle

   Belehrung über Mitwirkungs- und Duldungspflichten

   Verlangen Sie eine Kopie der Niederschrift

   Übergabe, Einsicht und Kopie von Unterlagen dokumentieren
Zusammenfassung und Ausblick

   Wir rechnen mit vermehrten Kontrollen und empfehlen eine gezielte Vorbereitung
    auf Einsätze der Finanzpolizei in Ihrem Betrieb!

   Durch die neuen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zieht das Finanzamt
    Rückschlüsse auf die erzielten Umsätze in der Vergangenheit

      Eine Amnestieregelung für die Vergangenheit ist (derzeit) nicht vorgesehen!

   Einschaurecht der Finanzverwaltung in Bankkonten ist vorgesehen!

   (strafbefreiende) Selbstanzeige als Ausweg?
Kontaktdaten
Firma Weinwurm GmbH

 Florian Weinwurm
   IQOS Kassensysteme - Weinwurm GmbH
    Ketzergasse 253
    A-2380 Perchtoldsdorf
   Tel +43 1 865 82 55 -0
   Fax +43 1 865 82 55 -44
   Hotline 0800 20 30 36
   www.iqos.at
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

Mag. Manfred Kotlik                                       Mag. Caroline Huemer
KPS Steuerberatung GmbH                               KPS Steuerberatung GmbH
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer                                Steuerberaterin
Telefon: 02236/ 506 220                                 Telefon: 02236/ 506 220
E-Mail: manfred.kotlik@kps-partner.at   E-Mail: caroline.huemer@kps-partner.at
www.kps-partner.at                                           www.kps-partner.at

                                                                              24
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