Die Prüfung der Going Concern-Prämisse unter Berücksichtigung der (befristeten) Änderung des
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Seminar zu Rechnungslegung g g g und Wirtschaftsprüfung im SS 2009 Die Prüfung der Going Concern-Prämisse unter g g der (befristeten) Berücksichtigung ( ) Änderung g des § 19 Abs. 2 InsO Melanie Bojko Maike Middelhoff Sebastian Welling Agenda 1 Einführung 2 Grundlagen 3 Analyse der befristeten Änderung des § 19 Abs. 2 InsO 4 Analyse der Auswirkungen auf einzelne Interessengruppen 5 Zusammenfassung 2
1 Einführung Di b Die befristete fi t t Ä Änderung d d des § 19 Ab Abs. 2 IInsO O Auslöser: Finanzmarktkrise Motivation: erhebliche Wertverluste der Aktiva bilanzielle Überschuldung trotz grds. guter Chancen am Markt weiter zu agieren (positive Going Concern-Prämisse) Gesetz: Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) Artikel 5 bis 7 Geltung: 18.10.2008 18 10 2008 bis 31 31.12.2010 12 2010 Auswirkungen auf die Going Concern-Prämisse 3 Agenda 1 Einführung 2 Grundlagen 2.1 Going Concern-Prämisse in der Rechnungslegung 2.2 Going Concern-Prämisse im Rahmen der Abschlussprüfung 2.3 Going Concern-Prämisse im Insolvenzrecht 2.4 Abgrenzungen und Interdependenzen 3 Analyse der befristeten Änderung des § 19 Abs. 2 InsO 4 Analyse der Auswirkungen auf einzelne Interessengruppen 5 Zusammenfassung 4
2.1 Going Concern Concern-Prämisse Prämisse in der Rechnungslegung § 252 Ab Abs. 1 N Nr. 2 HGB HGB: „Bei B idder B Bewertung t iistt von d der F Fortführung tfüh d der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen“. - rechtliche Gegebenheit: Eröffnung Insolvenzverfahren - tatsächliche Gegebenheit: wirtschaftliche Problementwicklungen Weder Absicht noch Notwendigkeit der Einstellung der Unternehmenstätigkeit in absehbarer Zukunft Intersubjektiv nachprüfbare Einschätzung der gesetzlichen Vertreter „Prinzip Hoffnung“ Gläubigerschutz 5 2.2 Going g Concern-Prämisse im Rahmen der Abschlussprüfung p g Keine eigene Fortführungsprognose, sondern nur Plausibilisierung spielt über den gesamten Prüfungsprozess hinweg eine Rolle Berichterstattung: 1. uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 2. eingeschränkter Bestätigungsvermerk 3. Versagung Bestätigungsvermerk besondere Aufmerksamkeit in der Finanzmarktkrise 6
2.3 Going g Concern-Prämisse im Insolvenzrecht Bei den Insolvenzantragsgründen „drohende Zahlungsunfähigkeit“ und „Überschuldung“ Æ (§ 19 Abs. 2 InsO) A Aussage d darüber, üb ob bddas U Unternehmen h mit i üb überwiegender i d Wahrscheinlichkeit seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann Subjektiver Fortführungswille und objektive Fortführungsfähigkeit Beurteilung anhand der zukünftigen Zahlungsfähigkeit (h.M.) nur teilweise Abstellung auf Ertragsfähigkeit 7 2.3 Going g Concern-Prämisse im Insolvenzrecht § 19 Ab Abs. 2 IInsO O alte Fassung neue Fassung (bis 31.12.2010) „Überschuldung liegt vor, wenn „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der nicht mehr deckt, es sei denn, die Bewertung des Vermögens des Fortführung des Unternehmens ist Schuldners ist jedoch die nach den Umständen Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich.“ zugrunde zu legen, wenn diese nach dem Umstande überwiegend wahrscheinlich ist.““ 8
2.3 Going g Concern-Prämisse im Insolvenzrecht Vergleich des Tatbestandes der Übersch Überschuldung ld ng alte Fassung neue Fassung (bis 31.12.2010) • Ergebnis der Prognose nur • Fortbestehensprognose und Einfluss auf Vermögensbewertung Vermögensbewertung stehen • Positives Prognoseergebnis: qualitativ gleichwertig Fortführungswerte nebeneinander b i d • Negatives Prognoseergebnis: d.h. ein positives q Liquidationswerte Prognoseergebnis schließt die • rechnerische Ü Überschuldung aus Überschuldungsprüfung von der p g Fortbestehensprognose • Achtung: unabhängig Gestaltungsspielraum! 9 2.3 Going g Concern-Prämisse im Insolvenzrecht Annahme: positive Fortbestehensprognose Überschuldungsstatus zu Fortführungswerten A Aktiva 4,0 A Reinvermögen 1,5 20 2,0 -0,5 05 B Verbindlichkeiten 2,5 Summe 4,0 , Summe 4,0 , 2,0 2,0 • altes Recht: Insolvenztatbestand der Überschuldung erfüllt • neues Recht: Insolvenztatbestand der Überschuldung nicht erfüllt • Ziel: Schutz der Unternehmen, Unternehmen die erfolgreiches Kerngeschäft aufweisen können (Turnaround stellt sich in absehbarer Zeit ein!) 10
2.4 Abgrenzungen und Interdependenzen InsO HGB P Prognoseersteller t ll G Gesetzliche t li h VVertreter t t intersubjektiv nachprüfbar Einschätzungen (für sachverständigen Dritten) Begriff Fortbestehensprognose Fortführungsprognose Inhalt reine Zahlungsfähigkeits- Zahlungsfähigkeits- prognose (h.M.) (h M ) prognose und Rein- Rein vermögensvorschau Ergebnis der kein Rechtlich Reinvermögens- Insolvenzantragsgrund entgegenstehende vorschau Tatsache Æ negative Going Æ drohende Concern-Prämisse Überschuldung 11 2.4 Abgrenzungen und Interdependenzen InsO HGB Prognose- P llaufendes f d und d ffolgendes l d mind. i d zwölf ölf Monate M t seit it zeitraum Geschäftsjahr (mittelfristiger Abschlussstichtag Zeitraum) jedoch automatische Verlängerung, da in dem Zusammenhang auch Überschuldung geprüft wird g Durchführungs- mind. im Rahmen der Im Rahmen der zeitpunkt Jahresabschlusserstellung Jahresabschluss- Achtung: erstellung Insolvenzverschleppung ABER: keine konkrete Angabe im Gesellschaftsrecht 12
2.4 Abgrenzungen g g und Interdependenzen p InsO HGB Annahme der Going Concern-Prämisse Keine Regelvermutung Regelvermutung 13 Agenda 1 Einführung 2 Grundlagen 3 Analyse der befristeten Änderung des § 19 Abs. 2 InsO 3.1 Der uneingeschränkte Geltungsbereich des § 19 Abs. 2 InsO 3.2 Anforderungen an die Fortbestehensprognose g g g 3.3 Prognosegegenstand der Fortbestehensprognose p g 4 Analyse der Auswirkungen auf einzelne Interessengruppen 5 Zusammenfassung 14
3.1 Der uneingeschränkte Geltungsbereich des § 19 Abs. 2 InsO Zi l Ziel: Insolvenz von Unternehmen verhindern, die von der Finanzkrise betroffen sind und deren Turnaround sich bereits in wenigen Monaten abzeichnet Geltungsbereich des § 19 Abs. 2 InsO: • keine Einschränkung im Gesetz • gilt unabhängig vom Gegenstand oder Größe der Unternehmung • nicht auf Finanzmarktunternehmen beschränkt 15 3.1 Der uneingeschränkte Geltungsbereich des § 19 Abs. 2 InsO I td Ist der uneingeschränkte i h ä kt GGeltungsbereich lt b i h angemessen? ? PRO CONTRA • Gleichbehandlung gemäß dem • Beschränkung auf einzelne Gleichheitsgrundsatz nach Branchen, bspw. auf Kreditinstitute Art. 3 Abs.1 GG • keine • Auswirkungen auf finanzmarktferne überschuldungsausschließende Wi t h ft Wirtschaftszweige i Wi k Wirkung der d Fortbestehensprognose, wenn Überschuldung nicht innerhalb von einem halben Jahr behoben werden kann 16
3.1 Der uneingeschränkte Geltungsbereich des § 19 Abs. 2 InsO Unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Überschuldung und den Auswirkungen der Finanzkrise nicht erforderlich KONSEQUENZ Erhalt von nicht Vermeidung von komplexen g g Unternehmen,, fortführungswürdigen Auslegungs- g g und Abgrenzungsfragen g g g die ohne den Einfluss der Finanzmarktkrise in Schwierigkeiten geraten sind 17 3.2 Anforderungen an die Fortbestehensprognose Fortbestehensprognose im Mittelp Mittelpunkt: nkt • Fortbestehensprognose alleine überschuldungsausschließende Wirkung Gesetz enthält keine Aussage über die Anforderungen oder die Form ABER der zu erstellenden Prognose Anforderungen: • Fortbestehensprognose p g soll auf p plausiblen,, sorgfältig g g recherchierten und intersubjektiv nachprüfbaren ex-ante Einschätzungen beruhen • keine Vorschrift, dass gefährdete Unternehmen Fortbestehensprognose schriftlich verfassen müssen Æ lediglich Empfehlung des IDW 18
3.2 Anforderungen an die Fortbestehensprognose Probleme: Probleme • Überschuldungsprüfung insgesamt missbrauchsanfälliger, das objektivierbare Element fehlt • Gläubigern fehlt die Möglichkeit, Fehler in einer Prognose zu belegen FOLGE zugunsten des Erhalts von Unternehmen wird das Insolvenzausfallrisiko der Gläubiger erheblich vergrößert 19 3.2 Anforderungen an die Fortbestehensprognose Sch t der Glä Schutz Gläubiger biger : • Beweislastumkehr zum Nachteil der Vorstände und Geschäftsführer Æ Geschäftsführer und Vorstände müssen Richtigkeit g der Fortbestehensprognose beweisen gesetzliche Beweislastumkehr erhöht den Zwang zur Selbstkontrolle Verbesserung der Qualität der Dokumentation tatsächliche den Umständen entsprechenden Fortbestehensprognose 20
3.3 Prognosegegenstand der Fortbestehensprognose „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend g wahrscheinlich.“ Was ist Prognosegegenstand der Fortbestehensprognose? Beurteilung der Beurteilung der Fortführungsfähigkeit Fortführungsfähigkeit anhand ausschließlich anhand der der mittelfristigen zukünftigen g g g Zahlungsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit Ertragsfähigkeit 21 3.3 Prognosegegenstand der Fortbestehensprognose Beurteilung B t il der d Fortführungsfähigkeit F tfüh fähi k it ausschließlich hli ßli h anhand h d der d zukünftigen Zahlungsfähigkeit: • Erstellung g der Fortbestehensprognose p g in 3 Schritten: 1. Unternehmenskonzept = Soll-Verlauf des Unternehmens 2. zahlenmäßige Umsetzung des Konzepts im Rahmen der Finanzplanung 3. Finanzplan = Grundlage für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit Folge Mehrwert gegenüber dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit? 22
3.3 Prognosegegenstand der Fortbestehensprognose B Beurteilung t il der d Fortführungsfähigkeit F tfüh fähi k it anhand h d der d mittelfristigen itt lf i ti Zahlungsfähigkeit und Ertragsfähigkeit: • Unternehmen, die mittelfristig positive Erträge und Einnahmenüberschüsse erwirtschaften können, sollen geschützt werden Nachweis der künftigen Ertragsfähigkeit? • Gesetzesbegründung zum FMStG • BGH hat sich nicht für eine reine Zahlungsfähigkeitsprüfung ausgesprochen • Anforderungen an Fortbestehensprognose tendenziell hoch 23 Agenda g 1 Einführung 2 Grundlagen 3 Analyse der befristeten Änderung des § 19 Abs. 2 InsO 4 Analyse der Auswirkungen auf einzelne Interessengruppen 4.1 Auswirkungen auf die Unternehmen g auf den Abschlussprüfer 4.2 Auswirkungen p 4.3 Auswirkungen auf weitere ausgewählte Stakeholder 5 Zusammenfassung 24
4.1 Auswirkungen auf die Unternehmen Intention des Gesetzgebers Unternehmen, die durch hohe Abschreibungen in Folge der Finanzkrise in Überschuldungssituation geraten sind und zukunftssicheres Geschäftsmodell haben, nicht der Insolvenz preisgeben ABER Unternehmen mit unsicherem Zukunftsmodell können auch von Ä d Änderung profitieren, fiti wenn sie i eine i positive iti F Fortbestehensprognose tb t h vorweisen können Anreiz zu Manipulation 25 4.1 Auswirkungen auf die Unternehmen Situation nach der Änderung von § 19 Abs Abs. 2 InsO Zwang zur Vermeidung bzw. Beseitigung rechnerischer Überschuldung entfällt wenn positive Fortbestehensprognose vorliegt entfällt, Kapitalzuführung zur Insolvenzvermeidung nicht mehr nötig Neue Schwierigkeit g für Unternehmensführung: g Überzeugung g g der Anteilseigner neues Kapital zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zuzuführen 26
4.2 Auswirkungen auf den Abschlussprüfer Konsequenzen für die Jahresabschlussprüfung Situation: AP äußert im Rahmen der JA-Prüfung Zweifel an der positiven Going Concern Concern-Prämisse Prämisse des Unternehmens mit Auswirkung auf den Bestätigungsvermerk Schwierig für die Unternehmensführung eine positive Fortbestehensprognose p g nach § 19 Abs. 2 InsO zu vertreten Prüfung g der Going g Concern-Prämisse g gewinnt im Hinblick auf Folge die Überschuldungsprüfung durch die Änderung an Bedeutung 27 4.2 Auswirkungen g auf den Abschlussprüfer p Prüfung der Going Concern-Prämisse sollte aufgrund der gestiegenen Bedeutung bei von Überschuldung bedrohten Unternehmen intensiviert werden d AP wird mehr Zeit für diesbezügliche Prüfungshandlungen einräumen ABER Prüfungszeitraum lässt sich wegen eng kalkulierter Fristen jedoch kaum verlängern Folge Deutlich erhöhte Belastung für den Abschlussprüfer 28
4.2 Auswirkungen auf den Abschlussprüfer Mögliche Konflikte des Abschlussprüfers Gestiegene Verantwortung des AP für das Fortbestehen des Unternehmens • Erhöhtes Konfliktpotenzial zwischen AP und Unternehmensleitung über Fortbestehensprognose • „Totengräber“ des Unternehmens vs. strafrechtliche Haftung (bei falschem Testat trotz besseren Wissens) 29 4.3 3 Auswirkungen g auf weitere ausgewählte g Stakeholder Gläubiger • Beeinträchtigung der traditionellen Gläubigerschutzorientierung der InsO durch mögliche Aufschiebung der Insolvenz (mit Hilfe einer positiven Fortbestehensprognose) und damit verbundenem weiteren Eigenkapitalverzehr Anstieg masseloser Insolvenzverfahren möglich 30
4.3 3 Auswirkungen us u ge au auf weitere e e e ausge ausgewählte ä eS Stakeholder a e o de Gesellschafter • Druck bei Überschuldung zum Erhalt des Unternehmens neues Kapital zuzuführen entfällt zunächst Arbeitnehmer • Ziel: Erhalt der Arbeitsplätze durch Fortbestehen des Unternehmens ABER ohne Zuführung neuen Kapitals sind Sanierungsmaßnahmen, die auch dem Erhalt der Arbeitsplätze dienen dienen, häufig nicht möglich 31 Agenda 1 Einführung 2 Grundlagen 3 Analyse der befristeten Änderung des § 19 Abs. 2 InsO 4 Analyse der Auswirkungen auf einzelne Interessengruppen 5 Zusammenfassung 32
5. 5 Zusammenfassung usa e assu g A l Analyse d der befristeten b f i t t Änderung: Ä d Gesetzgeber versäumt es zu definieren … • wie eine Fortbestehensprognose zu erstellen ist und • wann eine Unternehmensfortführung als überwiegend wahrscheinlich gilt Auswirkungen der befristeten Änderung: • Prüfungsverantwortung des Abschlussprüfers steigt • Manipulationsspielraum für die Unternehmen • Zwang zur Kapitalzuführung durch Gesellschafter nimmt ab 33 5. Zusammenfassung FAZIT: Befristete Änderung macht alle Unternehmen unabhängiger von den g an den Kapitalmärkten Schwankungen p ABER Ab 1.1.2011: zahlreiche Insolvenzanträge werden erwartet Diskussionen bezüglich der Rechtslage ab dem Jahr 2011: Geplante Rückkehr? Beibehaltung der befristeten Änderung? Abschaffung des Tatbestands der Überschuldung? 34
VIELEN DANK FÜR Ü EURE AUFMERKSAMKEIT!
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