Die Prüfung der Going Concern-Prämisse unter Berücksichtigung der (befristeten) Änderung des

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Seminar zu Rechnungslegung
                                   g g g und
                Wirtschaftsprüfung im SS 2009

    Die Prüfung der Going Concern-Prämisse unter
               g g der (befristeten)
   Berücksichtigung      (          ) Änderung
                                             g des
                   § 19 Abs. 2 InsO

                              Melanie Bojko
                             Maike Middelhoff
                             Sebastian Welling

           Agenda

1 Einführung

2 Grundlagen

3 Analyse der befristeten Änderung des § 19 Abs. 2 InsO

4 Analyse der Auswirkungen auf einzelne Interessengruppen

5 Zusammenfassung

                                   2
1           Einführung

Di b
Die befristete
      fi t t Ä Änderung
                 d      d
                        des § 19 Ab
                                 Abs. 2 IInsO
                                            O
Auslöser: Finanzmarktkrise

Motivation: erhebliche Wertverluste der Aktiva
     bilanzielle Überschuldung
     trotz grds. guter Chancen am Markt weiter zu agieren (positive
    Going Concern-Prämisse)

Gesetz: Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) Artikel 5 bis 7

Geltung: 18.10.2008
         18 10 2008 bis 31
                        31.12.2010
                           12 2010

       Auswirkungen auf die Going Concern-Prämisse

                                     3

            Agenda

1 Einführung
2 Grundlagen
    2.1 Going Concern-Prämisse in der Rechnungslegung
    2.2 Going Concern-Prämisse im Rahmen der Abschlussprüfung
    2.3 Going Concern-Prämisse im Insolvenzrecht
    2.4 Abgrenzungen und Interdependenzen
3 Analyse der befristeten Änderung des § 19 Abs. 2 InsO
4 Analyse der Auswirkungen auf einzelne Interessengruppen
5 Zusammenfassung

                                     4
2.1        Going Concern
                  Concern-Prämisse
                          Prämisse in der Rechnungslegung

§ 252 Ab
       Abs. 1 N
              Nr. 2 HGB
                    HGB: „Bei
                          B idder B
                                  Bewertung
                                       t    iistt von d
                                                      der F
                                                          Fortführung
                                                             tfüh     d
                                                                      der
Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen“.

         - rechtliche Gegebenheit: Eröffnung Insolvenzverfahren
         - tatsächliche Gegebenheit: wirtschaftliche Problementwicklungen

Weder Absicht noch Notwendigkeit der Einstellung der
Unternehmenstätigkeit in absehbarer Zukunft

Intersubjektiv nachprüfbare Einschätzung der gesetzlichen Vertreter

               „Prinzip Hoffnung“         Gläubigerschutz

                                      5

 2.2        Going
                g Concern-Prämisse im Rahmen der Abschlussprüfung
                                                          p     g

Keine eigene Fortführungsprognose, sondern nur Plausibilisierung

spielt über den gesamten Prüfungsprozess hinweg eine Rolle

Berichterstattung:
         1. uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
         2. eingeschränkter Bestätigungsvermerk
         3. Versagung Bestätigungsvermerk

       besondere Aufmerksamkeit in der Finanzmarktkrise

                                      6
2.3        Going
               g Concern-Prämisse im Insolvenzrecht

 Bei den Insolvenzantragsgründen „drohende Zahlungsunfähigkeit“ und
 „Überschuldung“ Æ (§ 19 Abs. 2 InsO)

         A
         Aussage  d
                  darüber,
                     üb ob  bddas U
                                  Unternehmen
                                          h     mit
                                                  i üb
                                                    überwiegender
                                                           i     d
         Wahrscheinlichkeit seine geschäftlichen Aktivitäten unter
         Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann

         Subjektiver Fortführungswille und objektive Fortführungsfähigkeit

  Beurteilung anhand der zukünftigen Zahlungsfähigkeit (h.M.)
         nur teilweise Abstellung auf Ertragsfähigkeit

                                   7

2.3        Going
               g Concern-Prämisse im Insolvenzrecht

§ 19 Ab
     Abs. 2 IInsO
                O
           alte Fassung                   neue Fassung (bis 31.12.2010)

 „Überschuldung liegt vor, wenn          „Überschuldung liegt vor, wenn
 das Vermögen des Schuldners die         das Vermögen des Schuldners die
 bestehenden Verbindlichkeiten           bestehenden Verbindlichkeiten
 nicht mehr deckt. Bei der               nicht mehr deckt, es sei denn, die
 Bewertung des Vermögens des             Fortführung des Unternehmens ist
 Schuldners ist jedoch die               nach den Umständen
 Fortführung des Unternehmens            überwiegend wahrscheinlich.“
 zugrunde zu legen, wenn diese
 nach dem Umstande überwiegend
 wahrscheinlich ist.““

                                   8
2.3           Going
                      g Concern-Prämisse im Insolvenzrecht

Vergleich des Tatbestandes der Übersch
                               Überschuldung
                                       ld ng

                 alte Fassung                      neue Fassung (bis 31.12.2010)
•    Ergebnis der Prognose nur                 •    Fortbestehensprognose und
     Einfluss auf Vermögensbewertung                Vermögensbewertung stehen
•    Positives Prognoseergebnis:                    qualitativ gleichwertig
     Fortführungswerte                              nebeneinander
                                                      b      i   d
•    Negatives Prognoseergebnis:                        d.h. ein positives
       q
     Liquidationswerte                                  Prognoseergebnis schließt die
•    rechnerische                                       Ü
                                                        Überschuldung    aus
     Überschuldungsprüfung von der
                    p g
     Fortbestehensprognose                     •    Achtung:
     unabhängig                                     Gestaltungsspielraum!

                                           9

    2.3           Going
                      g Concern-Prämisse im Insolvenzrecht

Annahme: positive Fortbestehensprognose
                    Überschuldungsstatus zu Fortführungswerten
                A Aktiva                4,0 A Reinvermögen             1,5
                                         20
                                         2,0                          -0,5
                                                                       05
                                               B Verbindlichkeiten     2,5
                Summe                    4,0
                                          ,  Summe                     4,0
                                                                        ,
                                         2,0                           2,0

          •   altes Recht: Insolvenztatbestand der Überschuldung erfüllt

          •   neues Recht: Insolvenztatbestand der Überschuldung nicht erfüllt

          •   Ziel: Schutz der Unternehmen,
                               Unternehmen die erfolgreiches Kerngeschäft
              aufweisen können (Turnaround stellt sich in absehbarer Zeit ein!)

                                          10
2.4         Abgrenzungen und Interdependenzen

                                 InsO                            HGB
P
Prognoseersteller
           t ll                          G
                                         Gesetzliche
                                             t li h VVertreter
                                                        t t
                                      intersubjektiv nachprüfbar
Einschätzungen
                                    (für sachverständigen Dritten)
Begriff               Fortbestehensprognose           Fortführungsprognose
Inhalt                reine Zahlungsfähigkeits-       Zahlungsfähigkeits-
                      prognose (h.M.)
                                (h M )                prognose und Rein-
                                                                   Rein
                                                      vermögensvorschau
Ergebnis der          kein                            Rechtlich
Reinvermögens-        Insolvenzantragsgrund           entgegenstehende
vorschau                                              Tatsache Æ negative Going
Æ drohende
                                                      Concern-Prämisse
Überschuldung

                                    11

2.4         Abgrenzungen und Interdependenzen

                                  InsO                           HGB
Prognose-
P                   llaufendes
                        f d und  d ffolgendes
                                      l   d             mind.
                                                         i d zwölf
                                                                ölf Monate
                                                                    M    t seit
                                                                             it
zeitraum             Geschäftsjahr (mittelfristiger     Abschlussstichtag
                     Zeitraum)
                                                        jedoch automatische
                                                        Verlängerung, da in dem
                                                        Zusammenhang auch
                                                        Überschuldung geprüft
                                                        wird

           g
Durchführungs-      mind. im Rahmen der                 Im Rahmen der
zeitpunkt           Jahresabschlusserstellung           Jahresabschluss-
                    Achtung:                            erstellung
                    Insolvenzverschleppung
                    ABER: keine konkrete Angabe
                    im Gesellschaftsrecht

                                    12
2.4          Abgrenzungen
               g      g und Interdependenzen
                                   p

                                    InsO                      HGB

Annahme der Going
Concern-Prämisse            Keine Regelvermutung         Regelvermutung

                                    13

             Agenda

1 Einführung

2 Grundlagen

3 Analyse der befristeten Änderung des § 19 Abs. 2 InsO

      3.1 Der uneingeschränkte Geltungsbereich des § 19 Abs. 2 InsO

      3.2 Anforderungen an die Fortbestehensprognose

             g    g g
      3.3 Prognosegegenstand der Fortbestehensprognose
                                              p g

4 Analyse der Auswirkungen auf einzelne Interessengruppen

5 Zusammenfassung

                                    14
3.1        Der uneingeschränkte Geltungsbereich des § 19 Abs. 2 InsO

                                    Zi l
                                    Ziel:

Insolvenz von Unternehmen verhindern, die von der Finanzkrise betroffen sind
und deren Turnaround sich bereits in wenigen Monaten abzeichnet

                  Geltungsbereich des § 19 Abs. 2 InsO:
• keine Einschränkung im Gesetz

• gilt unabhängig vom Gegenstand oder Größe der Unternehmung

• nicht auf Finanzmarktunternehmen beschränkt

                                   15

3.1        Der uneingeschränkte Geltungsbereich des § 19 Abs. 2 InsO

I td
Ist der uneingeschränkte
           i     h ä kt GGeltungsbereich
                           lt    b   i h angemessen?
                                                   ?

               PRO                                      CONTRA

• Gleichbehandlung gemäß dem                • Beschränkung auf einzelne
Gleichheitsgrundsatz nach                   Branchen, bspw. auf Kreditinstitute
 Art. 3 Abs.1 GG
                                            • keine
• Auswirkungen auf finanzmarktferne         überschuldungsausschließende
Wi t h ft
Wirtschaftszweige
              i                             Wi k
                                            Wirkung der
                                                    d
                                            Fortbestehensprognose, wenn
                                            Überschuldung nicht innerhalb von
                                            einem halben Jahr behoben
                                            werden kann

                                   16
3.1        Der uneingeschränkte Geltungsbereich des § 19 Abs. 2 InsO

         Unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Überschuldung
         und den Auswirkungen der Finanzkrise nicht erforderlich

                                 KONSEQUENZ

            Erhalt von nicht                    Vermeidung von komplexen
            g       g Unternehmen,,
 fortführungswürdigen                       Auslegungs-
                                                 g g und Abgrenzungsfragen
                                                             g       g   g
       die ohne den Einfluss der
 Finanzmarktkrise in Schwierigkeiten
              geraten sind

                                      17

 3.2        Anforderungen an die Fortbestehensprognose

                   Fortbestehensprognose im Mittelp
                                            Mittelpunkt:
                                                    nkt
• Fortbestehensprognose alleine überschuldungsausschließende Wirkung

         Gesetz enthält keine Aussage über die Anforderungen oder die Form
ABER
         der zu erstellenden Prognose

                                Anforderungen:
• Fortbestehensprognose
                 p g      soll auf p
                                   plausiblen,, sorgfältig
                                                   g     g recherchierten und
intersubjektiv nachprüfbaren ex-ante Einschätzungen beruhen

• keine Vorschrift, dass gefährdete Unternehmen Fortbestehensprognose
schriftlich verfassen müssen Æ lediglich Empfehlung des IDW

                                      18
3.2        Anforderungen an die Fortbestehensprognose

                                  Probleme:
                                  Probleme
• Überschuldungsprüfung insgesamt missbrauchsanfälliger, das objektivierbare
Element fehlt

• Gläubigern fehlt die Möglichkeit, Fehler in einer Prognose zu belegen

                                    FOLGE

              zugunsten des Erhalts von Unternehmen wird das
           Insolvenzausfallrisiko der Gläubiger erheblich vergrößert

                                     19

 3.2        Anforderungen an die Fortbestehensprognose

                            Sch t der Glä
                            Schutz    Gläubiger
                                          biger :
• Beweislastumkehr zum Nachteil der Vorstände und Geschäftsführer
         Æ Geschäftsführer und Vorstände müssen Richtigkeit
                                                      g     der
         Fortbestehensprognose beweisen

        gesetzliche Beweislastumkehr erhöht den Zwang zur Selbstkontrolle

        Verbesserung der Qualität der Dokumentation

         tatsächliche den Umständen entsprechenden Fortbestehensprognose

                                     20
3.3        Prognosegegenstand der Fortbestehensprognose

„Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des
Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend    g      wahrscheinlich.“

        Was ist Prognosegegenstand der Fortbestehensprognose?

       Beurteilung der                               Beurteilung der
    Fortführungsfähigkeit                     Fortführungsfähigkeit anhand
 ausschließlich anhand der                          der mittelfristigen
         zukünftigen
                 g                                      g       g
                                                Zahlungsfähigkeit      und
     Zahlungsfähigkeit                              Ertragsfähigkeit

                                  21

3.3        Prognosegegenstand der Fortbestehensprognose

Beurteilung
B   t il    der
            d Fortführungsfähigkeit
                F tfüh     fähi k it ausschließlich
                                          hli ßli h anhand
                                                      h d der
                                                           d
zukünftigen Zahlungsfähigkeit:

• Erstellung
           g der Fortbestehensprognose
                              p g       in 3 Schritten:
     1. Unternehmenskonzept = Soll-Verlauf des Unternehmens
     2. zahlenmäßige Umsetzung des Konzepts im Rahmen der Finanzplanung
     3. Finanzplan = Grundlage für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit

                                  Folge

Mehrwert gegenüber dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit?

                                  22
3.3          Prognosegegenstand der Fortbestehensprognose

B
Beurteilung
    t il    der
            d Fortführungsfähigkeit
                F tfüh      fähi k it anhand
                                        h d der
                                             d mittelfristigen
                                                itt lf i ti
Zahlungsfähigkeit und Ertragsfähigkeit:
• Unternehmen, die mittelfristig positive Erträge und Einnahmenüberschüsse
erwirtschaften können, sollen geschützt werden

                   Nachweis der künftigen Ertragsfähigkeit?

• Gesetzesbegründung zum FMStG

• BGH hat sich nicht für eine reine Zahlungsfähigkeitsprüfung ausgesprochen

• Anforderungen an Fortbestehensprognose tendenziell hoch

                                    23

             Agenda
              g

1 Einführung

2 Grundlagen

3 Analyse der befristeten Änderung des § 19 Abs. 2 InsO

4 Analyse der Auswirkungen auf einzelne Interessengruppen

      4.1 Auswirkungen auf die Unternehmen

                   g auf den Abschlussprüfer
      4.2 Auswirkungen                p

      4.3 Auswirkungen auf weitere ausgewählte Stakeholder

5 Zusammenfassung

                                    24
4.1       Auswirkungen auf die Unternehmen

                       Intention des Gesetzgebers
  Unternehmen, die durch hohe Abschreibungen in Folge der Finanzkrise
  in Überschuldungssituation geraten sind und zukunftssicheres
  Geschäftsmodell haben, nicht der Insolvenz preisgeben
                                  ABER

  Unternehmen mit unsicherem Zukunftsmodell können auch von
  Ä d
  Änderung profitieren,
              fiti      wenn sie
                              i eine
                                 i positive
                                      iti F Fortbestehensprognose
                                               tb t h
  vorweisen können
                                  Anreiz zu Manipulation

                                  25

4.1       Auswirkungen auf die Unternehmen

           Situation nach der Änderung von § 19 Abs
                                                Abs. 2 InsO
  Zwang zur Vermeidung bzw. Beseitigung rechnerischer Überschuldung
  entfällt wenn positive Fortbestehensprognose vorliegt
  entfällt,

        Kapitalzuführung zur Insolvenzvermeidung nicht mehr nötig

 Neue Schwierigkeit
              g     für Unternehmensführung:
                                          g Überzeugung
                                                   g g der
  Anteilseigner neues Kapital zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zuzuführen

                                  26
4.2         Auswirkungen auf den Abschlussprüfer

              Konsequenzen für die Jahresabschlussprüfung

  Situation: AP äußert im Rahmen der JA-Prüfung Zweifel an der positiven
  Going Concern
        Concern-Prämisse
                Prämisse des Unternehmens mit Auswirkung auf den
  Bestätigungsvermerk

                   Schwierig für die Unternehmensführung eine positive
                   Fortbestehensprognose
                                p g      nach § 19 Abs. 2 InsO zu vertreten

           Prüfung
                 g der Going
                           g Concern-Prämisse g
                                              gewinnt im Hinblick auf
Folge
          die Überschuldungsprüfung durch die Änderung an Bedeutung

                                  27

4.2         Auswirkungen
                     g auf den Abschlussprüfer
                                        p

  Prüfung der Going Concern-Prämisse sollte aufgrund der gestiegenen
  Bedeutung bei von Überschuldung bedrohten Unternehmen intensiviert
  werden
     d
        AP wird mehr Zeit für diesbezügliche Prüfungshandlungen einräumen

                                 ABER

  Prüfungszeitraum lässt sich wegen eng kalkulierter Fristen jedoch kaum
  verlängern

Folge      Deutlich erhöhte Belastung für den Abschlussprüfer

                                  28
4.2        Auswirkungen auf den Abschlussprüfer

                     Mögliche Konflikte des Abschlussprüfers

     Gestiegene Verantwortung des AP für das Fortbestehen des Unternehmens

     •    Erhöhtes Konfliktpotenzial zwischen AP und Unternehmensleitung
          über Fortbestehensprognose
     •    „Totengräber“ des Unternehmens vs. strafrechtliche Haftung (bei
          falschem Testat trotz besseren Wissens)

                                       29

    4.3
      3        Auswirkungen
                        g auf weitere ausgewählte
                                         g        Stakeholder

                                     Gläubiger

•     Beeinträchtigung der traditionellen Gläubigerschutzorientierung der InsO
      durch mögliche Aufschiebung der Insolvenz (mit Hilfe einer positiven
      Fortbestehensprognose) und damit verbundenem weiteren
      Eigenkapitalverzehr

                       Anstieg masseloser Insolvenzverfahren möglich

                                       30
4.3
  3          Auswirkungen
              us    u ge au
                          auf weitere
                               e e e ausge
                                      ausgewählte
                                            ä eS  Stakeholder
                                                    a e o de

                                    Gesellschafter

•    Druck bei Überschuldung zum Erhalt des Unternehmens neues Kapital
     zuzuführen entfällt zunächst

                                    Arbeitnehmer

•    Ziel: Erhalt der Arbeitsplätze durch Fortbestehen des Unternehmens

    ABER    ohne Zuführung neuen Kapitals sind Sanierungsmaßnahmen, die
            auch dem Erhalt der Arbeitsplätze dienen
                                              dienen, häufig nicht möglich

                                        31

             Agenda

1 Einführung

2 Grundlagen

3 Analyse der befristeten Änderung des § 19 Abs. 2 InsO

4 Analyse der Auswirkungen auf einzelne Interessengruppen

5 Zusammenfassung

                                        32
5.
5           Zusammenfassung
             usa  e assu g

                     A l
                     Analyse d
                             der befristeten
                                 b f i t t Änderung:
                                             Ä d
Gesetzgeber versäumt es zu definieren …

• wie eine Fortbestehensprognose zu erstellen ist und

• wann eine Unternehmensfortführung als überwiegend wahrscheinlich gilt

                 Auswirkungen der befristeten Änderung:
• Prüfungsverantwortung des Abschlussprüfers steigt

• Manipulationsspielraum für die Unternehmen

• Zwang zur Kapitalzuführung durch Gesellschafter nimmt ab

                                   33

5.          Zusammenfassung

                                   FAZIT:
     Befristete Änderung macht alle Unternehmen unabhängiger von den
                              g an den Kapitalmärkten
                   Schwankungen             p

                                  ABER

         Ab 1.1.2011: zahlreiche Insolvenzanträge werden erwartet

              Diskussionen bezüglich der Rechtslage ab dem Jahr 2011:
                    Geplante Rückkehr?
                    Beibehaltung der befristeten Änderung?
                    Abschaffung des Tatbestands der Überschuldung?

                                   34
VIELEN DANK FÜR
             Ü
     EURE
AUFMERKSAMKEIT!
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