Strategieprogramm der Gemeinde Bühler 2017 - 2022 Teilprogramm 2017
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Strategieprogramm der Gemeinde Bühler 2017 – 2022 Teilprogramm 2017 Erstellt von: Inge Schmid / Roger Jäger Dateiname: Strategieprogramm 2017_2022 Letzte Änderung: 16. Februar 2017 Freigabe am: 9.1.2017 Durch: Gemeinderat Status: Definitiv Verteiler: Gemeinderat Finanz- und Strategiekommission Geschäftsprüfungskommission
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 1. Einleitung ................................................................................................................................................... 3 1.1. Vorbemerkung ........................................................................................................................... 3 1.2. Ziele des Strategieprogramms................................................................................................. 3 1.3. Geltungsbereich ........................................................................................................................ 3 1.4. Strategieentwicklung und Aufbau ......................................................................................... 4 2. Vorgaben und Rahmenbedingungen ................................................................................................ 5 2.1. Gesetzliche Vorgaben .............................................................................................................. 5 2.2. Gemeindestruktur ...................................................................................................................... 5 2.2.1. Bevölkerung ................................................................................................................................ 5 2.2.2. Gewerbebetriebe / Arbeitsstellen .......................................................................................... 7 2.3. Finanzen .....................................................................................................................................11 2.3.1. Steuern .......................................................................................................................................11 2.3.2. Auswertung einfache Steuer 2016 .......................................................................................12 2.3.3. Fremdkapital / Zinsen ..............................................................................................................14 2.3.4. Eigenkaptial ..............................................................................................................................15 2.3.5. Kennzahlen 1. Priorität .............................................................................................................16 2.3.6. Kennzahlen 2. Priorität .............................................................................................................17 3. Strategie ..................................................................................................................................................20 3.1. Leitbild ........................................................................................................................................20 3.2. Strategische Ziele und Massnahmen ...................................................................................22 3.2.1. Bevölkerung, Wohnen, Orts- und Raumplanung ...............................................................22 3.2.2. Schule .........................................................................................................................................22 3.2.3. Regionale Zusammenarbeit ..................................................................................................22 3.2.4. Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen und Landwirtschaft ..............................................23 3.2.5. Kultur, Sport, Freizeit .................................................................................................................24 3.2.6. Umwelt .......................................................................................................................................25 3.2.7. Information und Kommunikation ..........................................................................................26 3.2.8. Finanzen und Steuern..............................................................................................................27 4. Umsetzung...............................................................................................................................................28 4.1. Massnahmen ............................................................................................................................28 4.2. Personelle Konsequenzen ......................................................................................................28 4.3. Kosten .........................................................................................................................................28 4.4. Vorgehensplan .........................................................................................................................28 5. Teilprogramm 2017 ................................................................................................................................30 5.1. Grundsätzliche Ziele ................................................................................................................30 5.2. Ziele aus den Leitsätzen des Leitbildes ................................................................................30 2
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 1. Einleitung 1.1. Vorbemerkung Die Gemeinde Bühler möchte sich für die Zukunft positionieren und entsprechende Mass- nahmen in die Wege leiten. Mit dem im Jahr 2011 erstellten Leitbild soll eine werthaltende und entwickelnde Position für unsere Gemeinde geschaffen werden. Die definierten Leitsätze werden regelmässig an gemeinsamen Sitzungen des Gemeinderates mit der Finanz- und Stra- tegiekommission diskutiert. Zu diesen Sitzungen sind auch die Mitglieder der Geschäftsprü- fungskommission eingeladen. Der Gemeinderat hält jährlich eine Klausurtagung von 1½ Tagen ab. An dieser Tagung wird jeweils ein Rück-und Ausblick auf die vergangene, resp. zukünftige Legislatur gehalten. Mit den Instrumenten der Strategiesitzung und der Klausurtagung wird eine Möglichkeit für den Gemeinderat geschaffen, sich ausserhalb der Alltagsgeschäfte Gedanken zur Gemeindezu- kunft zu machen. Es gehört nicht nur zu den Aufgaben des Gemeinderates. die finanziellen Mittel zu verwalten und möglichst effizient einzusetzen, sondern auch für die Dorfentwicklung besorgt zu sein. 1.2. Ziele des Strategieprogramms Mit dem vorliegenden Strategieprogramm stellt der Gemeinderat Bühler sicher, dass die ge- meinsam formulierten Ziele von Finanz- und Strategiekommission und Gemeinderat wirkungs- voll und zielgerichtet umgesetzt werden. Die Behördenmitglieder reagieren mit strategischen Überlegungen nicht nur auf Veränderungen, sondern schauen auch so gut wie möglich in die Zukunft. Rückmeldungen der Geschäftsprüfungskommission werden in die strategischen Ge- danken miteinbezogen. Das Strategieprogramm enthält Überlegungen, was getan werden muss, damit die Gemeinde Bühler auch unter sich wandelnden Bedingungen in zehn Jahren attraktive Wohnmöglichkeiten und Arbeitsplätze anbieten kann. Mit dem Strategieprogramm liegt ein Plan vor, der für die Behörden- und Kommissionsmitglie- der und die Mitarbeitenden in allen Bereichen gleichermassen wichtig ist. Es bildet eine Grundlage für gemeinsames Handeln innerhalb der Verwaltung, Schule, Heim, Bauamt und dem Gemeinderat und wird transparent und aktiv weiterentwickelt. 1.3. Geltungsbereich Das Strategieprogramm soll die Entwicklung in allen Verwaltungsbereichen wie auch in der übrigen Gemeinde, die im Einflussbereich der Behörden liegen, steuern und entwickeln. Das Strategieprogramm ist grundsätzlich auf eine Legislaturperiode von vier Jahren ausge- richtet mit Ausblick auf die nächste Legislatur. Das Programm muss jährlich überprüft und bei Bedarf den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Der jährliche Bereich wird im Kapi- tel Teilprogramm (Jahreszahl) behandelt. 3
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 1.4. Strategieentwicklung und Aufbau Das Strategieprogramm wird vom Gemeinderat und der Finanz-und Strategiekommission gemeinsam entwickelt und vom Gemeinderat verabschiedet und in Kraft gesetzt. In einem ersten Teil werden die Vorgaben und Rahmenbedingungen aufgeführt. Der zweite Teil analysiert die finanzielle Ausgangslage und die Bevölkerungsstruktur. Der dritte Teil enthält die eigentliche Strategie mit dem Leitbild und den strategischen Stossrichtungen und Zielset- zungen. Zur Umsetzung sind im vierten Teil konkrete Initiativen definiert. Der letzte Teil befasst sich mit der konkreten Umsetzung des Strategieprogramms. 4
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 2. Vorgaben und Rahmenbedingungen 2.1. Gesetzliche Vorgaben Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für den Gemeinderat sind: - Bundesverfassung SR101 - Kantonsverfassung bGS 111.1 - Gemeindeordnung - Gemeindegesetz bGS 151.11 - Finanzhaushaltgesetz bGS 612.0 - Spezialgesetzgebungen Zur finanziellen Führung dienen der Voranschlag, der Finanzplan und die Investitionsplanung. 2.2. Gemeindestruktur 2.2.1. Bevölkerung Einwohnerentwicklung Gemeinde Bühler 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Einwohner 1'734 1'737 1'715 1'727 1'732 1'760 Einwohnerentwicklung Gemeinde Bühler 1'760 1'750 1'740 1'730 1'720 1'710 1'700 1'690 2011 2012 2013 2014 2015 2016 *Stand 2016 per Ende Oktober 5
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Bemerkungen zu den Einwohnerzahlen Im Juli 2016 standen im „Langhus“ 30 neue Mietwohnungen zum Bezug frei. Bis Mitte Oktober 2016 wurden 17 Wohnungen besetzt. Ende September 2016 wurde mit der Überbauung Kohli begonnen. Auf dieser Parzelle sollen 26 Eigentumswohnungen entstehen. Rückblick 2016 Auf dem ehemaligen Reitplatz in der Edelgrueb sind weitere 28 Eigentumswohnungen ge- plant. Dieses Bauvorhaben ist per Ende Oktober 2016 noch im Quartierplanverfahren. Auf- grund von Einsprachen verzögert sich der Baufortschritt. Mit der Realisierung dieser beiden grossen Bauvorhaben bleibt für weitere grössere Wohnbau- ten nur noch die Parzelle Göbsimühle übrig. Diese Parzelle ist im Gemeindeeigentum und wurde den Stimmbürgern zum Verkauf empfohlen. Aufgrund des negativen Abstimmungsent- scheides hat der Gemeinderat beschlossen vorläufig nicht mehr aktiv zu werden bis im Kohli und in der Edelgrueb die geplanten Mehrfamilienhäuser realisiert sind. Aufgrund der neuen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes sind alle Gemeinden ange- halten, das vorhandene Bauland möglichst dicht zu bebauen aber auch bei bebautem Ge- biet darauf zu achten, dass bei Bauvorhaben eine innere Verdichtung erreicht werden kann. 6
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 2.2.2. Gewerbebetriebe / Arbeitsstellen Quelle: www.verlag-fuchs.ch/_dokumente/Aspekte_VWLKapitel1_20_locked.pdf 7
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Die Studien des BSF sind leider nicht auf das aktuell abgeschlossene Jahr erhältlich. Bemerkungen zu „Anzahl Beschäftigte“ Der Einbruch von rund 60 Arbeitnehmenden im Sektor 2 von 2011 auf 2012 ist auf die Schlies- sung der Firma Eschler zurückzuführen. Der Rückgang im 3. Sektor von 2013 auf 2014 kann nicht nur auf die Schliessung der Bank und der Bäckereifiliale zurückgeführt werden. In der Fabrik am Rotbach sind im- mer wieder Wechsel von neuen Dienstleistungsfirmen zu verzeichnen. Die Sektoren 2 und 3 sollten aufmerksam beobachtet werden, da gerade auch in die- sen Bereichen die Lehrstellenangebote angesiedelt sind. Für eine attraktive Gemein- de ist ein vielfältiges Gewerbe mit einem guten Arbeits-und Lehrstellenangebot sehr wichtig. 8
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Bemerkungen zu den Arbeitsplätzen Die Anzahl der Arbeitsplätze wird anhand der Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten gemes- sen. Teilzeitstellen werden dazu in Vollzeitstellen umgerechnet. Betrachtet werden alle drei Wirtschaftssektoren, d.h. sowohl private wie auch öffentliche Betriebe. Auffallend ist, dass von 2011 bis 2014 fast 100 Vollzeitstellen verloren gingen. Be- gründung siehe Text Anzahl Beschäftigte. 9
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Bemerkungen zu den KMU Gemäss Monitoringbericht 2012-2015 der Wirtschafts- und Politikberatung ecopol wurden in unserem Kanton seit der Senkung des Unternehmenssteuersatzes 2007 überdurchschnittlich viele neue Firmen gegründet. Dieser Trend wird wahrscheinlich mit der Unternehmenssteuerre- form III durchbrochen. Somit muss damit gerechnet werden, dass auch in unserem Dorf wahr- scheinlich die Gewerbebetriebe nicht zunehmen werden, obwohl Bühler noch Potential hät- te, im Gebiet Au Gewerbeland einzuzonen. In den Jahren 2011 -2014 konnten sich die Betriebe in den Sektoren 1 und 2 halten. Im Sektor 3 haben sich fünf Betriebe aufgelöst. Darunter fallen sicher die Bank und die Post und allenfalls auch einige Jungunternehmen in der Fabrik am Rotbach. 10
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 2.3. Finanzen 2.3.1. Steuern Bemerkungen zur Steuerentwicklung Die laufenden Steuererträge der natürlichen wie auch juristischen Personen haben seit dem Jahr 2013 zugenommen. Dies ist einerseits auf den Bevölkerungszuwachs andererseits aber auch auf die Erhöhung der Minimalsteuern für die juristischen Personen zurückzuführen. Der Steuerfuss für die juristischen Personen ist in allen Gemeinden gleich hoch. Der Ansatz für die Minimalsteuern wird vom Kantonsrat festgelegt. Im Jahr 2013 konnten aussergewöhnlich viele Handänderungssteuern eingenommen werden. Die vielen Veräusserungen haben wahrscheinlich einen indirekten Zusammenhang mit dem ehem. Art. 56 des Baugesetzes. Wenn dieser wortgetreu hätte umgesetzt werden müssen, hätte dies zur Folge gehabt, dass viele nichtbebaute Bauparzellen ausgezont worden wären. Da die Umsetzung mit rechtlichen Unklarheiten behaftet war, hob der Regierungsrat diesen Artikel auf. Aufgrund der drohenden Umsetzung dieses Gesetzesartikels setzte im ganzen Kan- ton eine rege Bautätigkeit ein. Der Gemeinderat hat dem Stimmvolk mit dem Voranschlag 2017 eine Steuersenkung von 0.3 Einheiten vorgeschlagen. Der Voranschlag 2017 wurde am 27. November 2017 deutlich an- genommen. Die Einnahmen der natürlichen Personen in den laufenden Steuern werden somit sinken. Mit den vielen Neubauwohnungen erhofft sich der Gemeinderat einen kontinuierli- chen Steuerzuwachs bis ins Jahr 2022. Aufgrund der Volatilität der Spezialsteuern (Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Erbschaftssteuer und übrige Steuern) wird für den Finanzplan ein Durchschnittswert der ver- gangenen fünf Jahre berechnet. 11
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 2.3.2. Auswertung einfache Steuer 2016 12
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Bemerkungen zur Auswertung 2016 98.3% der Steuerzahler liegen im Bereich der einfachen Steuer bis CHF 5‘000, was 83.8% der Steuereinnahmen entspricht. 16 Personen bezahlen in unserer Gemeinde 16.2% der Steuern. Der Hauptanteil unserer Steuereinnahmen kommt von Steuerzahlern, die im Bereich zwischen CHF 500.- bis 2‘000.- einf. Steuern bezahlen. Das Risiko von Steuereinbrüchen aufgrund von Wegzügen ist aufgrund dieser Rangierung als nicht allzu gefährlich einzuschätzen. Trotzdem muss es dem Gemeinderat bewusst sein, dass 16 Personen zusammen über CHF 500‘000.- Steuern bezahlen und davon eine einzelne Person über CHF 80‘000.-. 13
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 2.3.3. Fremdkapital / Zinsen Bemerkungen zu Fremdkapital und Zinsaufwand In den vergangen Jahren hat sich der Gemeinderat eine Investitionsgrenze von durchschnitt- lich CHF 1 Mio. pro Jahr gesetzt. Es konnten somit die notwenigen Unterhalts- und Sanierungs- arbeiten an Gebäuden und Werken durchgeführt werden, ohne dass neues Kapital aufge- nommen werden musste. Mit der Volksabstimmung vom 25. September 2016 wurde ein Kredit von CHF 3.7 Mio. für den Umbau und die Optimierung des mittleren Schulhauses bewilligt. Damit jedoch Unterhalts-und Sanierungsarbeiten weiterhin gewährleistet werden können, wird es notwendig sein, CHF 3 bis 4 Mio. Fremdkapital aufzunehmen. Trotz dieses neuen Fremdkapitals kann das finanzpolitische Ziel erreicht werden, indem der Zinsaufwand unter 1% gesenkt werden soll. 14
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 2.3.4. Eigenkaptial Bemerkungen zum Eigenkapital Mit der neuen Rechnungsführung HRM2 und den Vorgaben des neuen Finanzhaushaltgeset- zes wird das Eigenkapital und seine Entwicklung um einiges besser ersichtlich. Somit zeigt sich, dass sich der Bilanzüberschuss auf fast CHF 3 Mio. angehäuft hat. Mit der Steuersenkung wird bewusst in Kauf genommen, dass über die nächsten sechs Jahre die Rechnung mit Defiziten abschliessen könnte. Die Bilanzfehlbeträge werden mit Abbau von Eigenkapital ausgegli- chen. Die Neubewertungsreserve ist zweckgebunden und muss dementsprechend auch wieder bei allfälligen Abwertungen aufgelöst werden. Die Verpflichtungen in den Spezialfinanzierungen haben sich besonders im Bereich der Ab- wasserbeseitigung angehäuft. Mit der Einführung einer Grundgebühr in allen Haushalten konnte ein Polster von rund CHF 700‘000.- angehäuft werden. Mit einer Senkung der Abwas- sergebühr von dreissig Rappen pro m3 wird dieser Topf leicht schrumpfen. Zugleich stehen einige Kanalsanierungen, resp. Kanalerneuerungen an, die aus dieser Reserve beglichen werden. Es ist möglich, dass das gesamte Eigenkapital von knapp CHF 7 Mio. in den nächsten sechs Jahren auf rund CHF 4.5 Mio. gesenkt wird. 15
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 2.3.5. Kennzahlen 1. Priorität Bemerkungen zum Nettoverschuldungsquotient und Selbstfinanzierungsgrad Die Kennzahl Nettoverschuldungsquotient zeigt an, welcher Anteil des jährlichen Fiskalertra- ges nötig wäre, um eine gesamte Nettoschuld zu begleichen. Der Nettoverschuldungsquoti- ent darf 200% nicht übersteigen. Ansonsten muss gem. Art. 2 Abs.3 FHG der Selbstfinanzie- rungsgrad der Nettoinvestitionen im Voranschlag mindestens 100% betragen. Der Nettover- schuldungsquotient ist somit jeweils im Zusammenhang mit dem Selbstfinanzierungsgrad und über mehrere Jahre zu analysieren. In der Grafik ist ersichtlich, dass mit dem zusätzlichen notwenigen Fremdkapital der Nettover- schuldungsquotient aufgrund der Schulhaussanierung stark ansteigt und die Selbstfinanzie- rung in den Jahren 2018, 2019 und 2020 sogar ins Minus gerät. Der Selbstfinanzierungsgrad erholt sich jedoch sehr schnell wieder. Solche starken Schwankungen weisen vor allem kleine- re und mittlere Gemeinden aus, da Investitionen in einzelne Objekte sehr schwer über mehre- re Jahre verteilt werden können. 16
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Bemerkungen zum Zinsbelastungsanteil Der Zinsbelastungsanteil ist die Differenz zwischen Zinsaufwand und Zinsertrag in Prozenten des laufenden Ertrags (betrieblicher Erfolg ohne durchlaufende Beiträge, Finanzertrag, Entnah- men aus Fonds und Spezialfinanzierungen, ausserordentlicher Ertrag sowie interne Verrech- nungen). Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Die Analyse zeigt auf, dass der Zinsbelastungsanteil von 1.6% im Jahr 2014 voraussichtlich Im Rechnungsjahr 2017 auf 1.1% sinken wird, dann über zwei Jahre wieder auf 1.3% ansteigt. Dies sind jene Jahre, die die Gemeindefinanzen durch die Investition der Schulhaussanierung stark belasten. Ab 2020 sollte sich der Zinsbelastungsanteil wieder bei etwa 1.2% einpendeln. 2.3.6. Kennzahlen 2. Priorität 17
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Bemerkungen zur Nettoverschuldung pro Einwohner Die Berechnung der Nettoverschuldung je Einwohner macht die Schuldenlast zwischen den verschiedenen Gemeinden vergleichbar. Die Wohnbevölkerung wird jeweils am 31.12. ge- zählt und berücksichtigt die Wochenaufenthalter nicht. Diese Kennzahl ist im Zusammenhang mit andern Werten wie Selbstfinanzierungsgrad, Selbst- finanzierungsanteil und Zinsbelastungsanteil zu analysieren. Je höher der Selbstfinanzierungs- grad und der Selbstfinanzierungsanteil sind, umso schneller kann eine Nettoschuld je Einwoh- ner reduziert werden. Die Nettoverschuldung pro Einwohner ist schon über lange Zeit eher im oberen mittleren Be- reich. Mit dem Rechnungsabschluss 2015 sank die Nettoschuld um rund CHF 200.- pro Ein- wohner. Wiederum ist ersichtlich, dass diese Kennzahl markant ansteigt mit der Aufnahme von weiterem Fremdkapital in der Höhe von CHF 4 Mio. Es wird deutlich ersichtlich, dass wir uns zu einer eher hohen Verschuldung hin bewegen. Es muss alles daran gesetzt werden, dass künftig eher Fremdkapital abgebaut werden kann als neues aufgenommen werden müsste. Bemerkungen zum Bruttoverschuldungsanteil Der Bruttoverschuldungsanteil stellt die Bruttoschulden in Prozenten des laufenden Ertrags dar. Die Bruttoschulden umfassen dabei die laufenden Verbindlichkeiten sowie die kurz- und lang- fristigen Finanzverbindlichkeiten. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie stark die Bruttover- schuldung durch den jährlichen laufenden Ertrag gedeckt wird. Der Bruttoverschuldungsanteil der Gemeinde Bühler bewegt sich von einem guten Wert im Jahr 2015 in einen mittleren Wert. 18
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Bemerkungen zum Investitionsanteil Der Investitionsanteil entspricht den Bruttoinvestitionen in Prozenten der Gesamtausgaben (laufende Ausgaben inkl. Bruttoinvestitionen). Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil der Ge- samtausgaben die Gemeinde für Investitionen im Verwaltungsvermögen ausgibt. In dieser Kennzahl werden nur Investitionstätigkeiten abgebildet, die in der Investitionsrech- nung ausgewiesen werden. Durch die neue Rechnungsführung HRM2 und die Vorgaben des nFHG müssen werterhaltende Investitionen über die Erfolgsrechnung verbucht werden. Wiederum ist ersichtlich, dass mit der Schulhaussanierung der Investitionsanteil in den Jahren 2017 und 2018 sehr stark ansteigt. In den Folgejahren wird eine schwache Investitionstätigkeit ausgewiesen. Die Finanzplanung zeigt jedoch klar auf, dass in diesen Jahren recht hohe In- vestitionen bezüglich Fassadensanierungen und Unterhalt am alten Schulhaus (Verwaltungs- vermögen), Kobelthaus, alte Kanzlei, Blaukreuzhaus (Finanzvermögen), Strassenunterhalt und Kanälen geplant sind. Ziel muss es nach wie vor sein, im Durchschnitt nicht mehr als CHF 1 Mio. pro Jahr auszugeben. 19
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 3. Strategie 3.1. Leitbild Unser Leitbild wurde am Gemeinderatsseminar 2010 erstellt. Nebst den Leitsätzen sind Ziele und Massnahmen definiert worden, die regelmässig der aktuellen Situation angepasst wer- den sollen. familienfreundlich, zentrumsnah, weltoffen, wirtschaftlich und erschwinglich Sympathisch und zum Wohlfühlen – Unser Zuhause a) Bevölkerung, Wohnen, Orts- und Raumplanung Bühler setzt sich ein für attraktiven und gut durchmischten Wohnraum, aber auch Gewerbe und Industrie sollen ihren Platz haben. In Bühler fühlen sich alle Altersgruppen wohl; wir kümmern uns um ihre Anliegen. Bühler bietet Identität und Heimat; Orte der Begegnung werden gepflegt und/oder neu ge- schaffen. Dem Streusiedlungscharakter kommen wir in Bühler mit einem gut unterhaltenen Strassennetz entgegen. Wir setzen uns ein für ein gutes Angebot des Öffentlichen Verkehrs mit interessan- ten Parkplatzangeboten, attraktiven Bahnverbindungen und guten Anschlussmöglichkeiten an Verkehrsknotenpunkten. In Bühler stellen wir bei strassenbaulichen Massnahmen den Personenschutz im Rahmen des Möglichen und nach Massgabe der Vernunft in den Vordergrund. Gemeinsam weiterkommen – Mit unseren Nachbarn b) Regionale Zusammenarbeit Bühler setzt sich für ein pädagogisch sinnvolles und finanziell tragbares Bildungswesen ein. Bühler bleibt eigenständig, ist jedoch offen und prüft die Zusammenarbeit über die Gemein- degrenzen hinaus. Vielfältig – Unsere Arbeitswelt c) Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen und Landwirtschaft In Bühler wird zwischen Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft ein regelmässiger Kontakt aktiv gepflegt. Eine bewusste Berücksichtigung der bestehenden Dienstleistungsangebote durch die Ein- wohnerinnen und Einwohner trägt in Bühler dazu bei, Dienstleistungsangebote nach Möglich- keit zu erhalten oder auszubauen. Wir sind interessiert an Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen; interessierten Arbeitgebern begegnet die Gemeindebehörde offen, unkompliziert, fachkundig und dienstbereit. 20
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Entspannen – Unser Ausgleich d) Kultur, Sport, Freizeit Bühler fördert Aktivitäten in Kultur, Sport und Freizeit. Jugendarbeit ist Zukunftsarbeit. Sinnvolles Einbinden der Jugendlichen in das soziale Gefüge, in Verantwortung und Eigenverantwortung wird in Bühler unterstützt und gefördert. In Bühler wird Freizeitbeschäftigung als ein wichtiger Bereich unserer Erholung und Gesundheit betrachtet. Wertvoll – unsere Umwelt e) Umwelt Bühler setzt sich ein für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Im Bauwesen sind hohe Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energiequellen stehende Kriterien. Bühler schätzt seine produzierende Landwirtschaft und unterstützt sie. In Bühler soll der Lebensraum in seiner Vielfältigkeit erhalten bleiben. Bühler unterstützt eine ökologische Entsorgung. Respektvoll – so pflegen wir unsere Beziehungen f) Information und Kommunikation In Bühler begegnen wir uns freundlich und offen, mit Respekt und gegenseitiger Wertschät- zung. Der Gemeinderat informiert offen und transparent, ziel- und zeitgerecht. Der direkte Kontakt mit der Bevölkerung ist dem Gemeinderat ein Anliegen. Berechenbar – unsere Finanzen g) Finanzen und Steuern In Bühler setzt sich der Gemeinderat für langfristig berechenbare Finanzen ein. Bühler will einen angemessenen Steuerfuss vorlegen und die Verschuldung möglichst tief hal- ten, um für neue, attraktive Steuerzahler interessant zu sein. Mit dem gut unterhaltenen Infrastrukturangebot soll die Attraktivität unseres Dorfes eine Aus- strahlung gegen aussen zeigen. In Bühler werden die Steuergelder für die gesetzlichen Aufträge eingesetzt. Übersteigende Projekte werden - nach Massgabe der Möglichkeiten – kreativ und kostenoptimiert bearbei- tet. Eigeninitiative und Freiwilligenarbeit erfahren Unterstützung und gebührende Wertschät- zung. Sympathisch und zum Wohlfühlen – unser Zuhause 21
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 3.2. Strategische Ziele und Massnahmen 3.2.1. Bevölkerung, Wohnen, Orts- und Raumplanung Ziel 1 Massnahmen Im Baugebiet werden verdichtetes - Ortsbauliche Studie erstellen Wohnen und der Bau von Ein- und - Baulandverflüssigung aktiv angehen Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Ge- - Baulanderschliessungen mit Grund- werbe und Industrie soll sich entwickeln eigentümer aktiv angehen können mit entsprechendem Bauland- angebot. Zuständig: Planungskommission Gemeinderat 3.2.2. Schule Kindergarten / Primarschule: Ziel 1 Massnahmen Kindergarten und Primarschule bleiben Zusammenarbeit mit allen wichtigen im Dorf. Eine regionale Zusammenarbeit Partnern erweitern auf Primarstufe ist zu überprüfen. Beurteilungspraxis vereinheitlichen Förderangebote überprüfen Zuständig: Schulkommission Oberstufe: Ziel 1 Massnahmen Umsetzung Lehrplan 21 Regionale Zusammenarbeit Ausbau Förderung der Gespräche mit den Oberstufe ist zu überprüfen. Lehrbetrieben Zuständig: Schulkommission 3.2.3. Regionale Zusammenarbeit Massnahmen Bei Bedarf reagieren evtl. Arbeitsgruppe einsetzen. Zuständig: Gemeinderat Gemeindepräsidium 22
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Ziel 2 Massnahmen Wir bieten ein sinnvolles, zukunftsgerich- Arbeitsgruppe Zukunft Altersbetreuung tetes Altersbetreuungsangebot an. in Bühler. Zuständig: Gemeinderat Arbeitsgruppe Wohnen im Alter 3.2.4. Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen und Landwirtschaft Ziel 1 Massnahmen Aktives und innovatives Gewerbe, In- Jährlicher Unternehmerapéro und Be- dustrie und Landwirtschaft gehört zu suche (Gewerbe, Industrie und Land- unserem Dorfleben. Regelmässiger wirtschaft getrennt oder gemeinsam) Kontakt ist dem Gemeinderat ein An- initiiert durch Gemeinderat. liegen. Zuständig Kommission Gesellschaft u. So- ziales Gemeindepräsidium Ziel 2 Massnahmen Es ist wichtig, dass in Bühler vielfältige Hinweis auf Webseite und mit Beiträ- Arbeitsplätze und Lehrstellen angebo- gen im Augenblicke ten werden und erhalten bleiben. Aktiver Kontakt Schule/Gewerbe Umzonung in Gewerbezone Zuständig Gewerbeverein Verein Lehre plus Gemeindepräsidium Gemeindeschreiber mit Ge- werbeverband Gemeinderat Schule Ziel 3 Massnahmen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleis- Projekt Markthalle weiterverfolgen tungsangebote im Dorf sichern, resp. aktiv unterstützen. Vorteile des Durchgangsverkehrs nut- zen mit der Schaffung von entspre- chenden Rahmenbedingungen Zuständig Gemeinderat / Gemeindeprä- sidium Kommission Gesellschaft und Soziales 23
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 3.2.5. Kultur, Sport, Freizeit Ziel 1 Massnahmen Bühler ist nicht nur Arbeitsort, sondern Unser Naherholungsgebiet am Rot- auch Erholungsort. Ein attraktives An- bach, den Themenwanderweg und gebot für jedes Alter ist uns wichtig. die Feuerstelle Rämsen wollen wir in ih- rer Attraktivität erhalten und erweitern. Naherholungsgebiet Bühler z.B. am Rotbach, Hohe Buche, Eugst weiter- entwickeln und aktiv bewerben Zuständig Tiefbaukommission Kommission Gesellschaft und Soziales Ziel 2 Massnahmen In Bühler wird die Freizeitaktivität für al- Angebot und Unterhalt von Infrastruk- le Altersgruppen geschätzt und unter- turen in Zusammenarbeit mit den nut- stützt. zenden Vereinen Zuständig Hochbaukommission Jugendkommission Kulturkommission Ziel 3 Massnahmen Die Infrastrukturen sind auf einem ak- Inventar Sportanlagen überprüfen und tuellen Stand. pflegen. Was wird zukünftig ge- braucht? Finnenbahn / Sportplatz / Spielplätze Zuständig Hochbaukommission Gemeinderat Ziel 4 Massnahmen Unsere Wander- und Spazierwege sind Bänkli und Feuerstelle pflegen und un- gepflegt und bieten Erholung und Ent- terhalten. spannung. Zuständig Tiefbaukommission Delegierter Fuss- und Wander- wegwesen 24
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Ziel 5 Massnahmen Dorffeste, Gemeindeanlässe finden Unterstützen in der Organisation von regelmässig statt. Anlässen, Viehschaumarkt, Advents- markt, Adventskonzert, kulturell9055 Zuständig Kulturkommission Kommission Gesellschaft und Soziales Ziel 5 Massnahmen Auf das Jahr 2023 wird ein nachhalti- Eine Arbeitsgruppe erarbeitet zusam- ger Jubiläumsanlass zur 300 Jahr Feier men mit der Bevölkerung verschiede- organisiert. ne Projekte, die einen bleibenden Wert haben sollen. Z.B. Begegnungs- platz. Finanzielle Mittel sollen frühzeitig ein- geplant werden. Zuständig Arbeitsgruppe 300 Jahr Feier Gemeinderat 3.2.6. Umwelt Ziel 1 Massnahmen Bei Neu- und Umbauten sollen wo Baureglement umsetzen in Bezug auf möglich erneuerbare Energieträger Nutzung erneuerbarer Energien. eingesetzt werden. Zuständig Baubehörde 25
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Ziel 2 Massnahmen Für eine allgemeinverträgliche Ab- Entsorgungskonzept in Zusammenar- fallentsorgung wird eine Lösung ge- beit mit den Nachbargemeinden sucht. Zuständig Umweltschutzkommission 3.2.7. Information und Kommunikation Ziel 1 Massnahmen Um sich besser kennen zu lernen, wer- Publikationen im Augenblicke und An- den Dorfinformationen, Geschichten, zeigeblatt, Aktivitäten Begegnungen usw. ausgetauscht. Zuständig Gemeinderat mit Gemeinde- schreiber Schulleitung, Heimleitung, Be- völkerung Ziel 2 Massnahmen Informationen über die Webseite der Auf das Kommunikationskonzept und Gemeinde werden besser bekannt die Webseite Gemeinde bei jeder Ge- gemacht mit gezielten Massnahmen. legenheit, Anlässen hinweisen. Zuständig Gemeindeschreiber Gemeinderat 26
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Ziel 3 Massnahmen Die Einwohner/Innen werden ermun- Die Homepage wird aktuell gehalten. tert ihre Informationen zu melden. Wir bedienen uns sowohl der elektroni- schen als auch der gedruckten Kom- munikationsform. Zuständig Gemeindeschreiber 3.2.8. Finanzen und Steuern Ziel 1 Massnahmen Gesunde Finanzen sind das oberste Investitionen sorgfältig planen und Ziel bei der Budgetierung. Die finanz- dem Steuerzahler mittels Finanzplan politischen Ziele werden gelebt. Mit transparent aufzeigen den finanziellen Mitteln wird haushälte- Gemeindeführung nach wirtschaftli- risch umgegangen. Die Bevölkerung chen und kaufmännischen Grundsät- wie auch der Gemeinderat sind offen zen unter Berücksichtigung der gesetz- gegenüber innovativen Ideen. lichen Aufgaben und Dienstleistungen. Erarbeitung von strategischen Eck- punkten zur Finanzpolitik. Prüfen der Investitionen nach Wichtig- keit, Dringlichkeit und Nachhaltigkeit. Zuständig Finanz- und Strategiekommissi- on Gemeinderat 27
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 4. Umsetzung 4.1. Massnahmen Die definierten Ziele und Massnahmen gemäss Kapitel 3 werden jährlich auf ihre Wirksamkeit überprüft. 4.2. Personelle Konsequenzen Gemeindeangestellte in allen Bereichen unterstützen die Arbeit des Gemeinderates gemäss ihren Anstellungen und Pflichtenheften. Es ist allen Angestellten ein Anliegen in einer zukunfts- orientierten Gemeinde arbeiten zu dürfen. Der Gemeinderat stellt die nötigen personellen Ressourcen auf der Verwaltung, wie auch in anderen Arbeitsbereichen zur Verfügung um die gesetzten Ziele zeitnah zu erreichen. 4.3. Kosten Dem Gemeinderat ist es bewusst, dass die Umsetzung von Massnahmen zur Erreichung von strategischen Zielen finanzielle Konsequenzen haben. Die finanziellen Mittel für einzelne Pro- jekte sind frühzeitig in den jeweiligen Kommissionen zu planen. Nur mit einer guten Planung können einzelne Projekte aufeinander abgestimmt und gemäss den finanziellen Möglichkei- ten umgesetzt werden. Die Finanzplanung und regelmässige Analyse der aktuellen Finanzla- ge ist ein wichtiges Arbeitsinstrument für den Gemeinderat. 4.4. Vorgehensplan - An der jährlichen Strategiesitzung wird jeweils ein Teilprogramm für das nächste Jahr erstellt; - Die Kommissionsverantwortlichen mit ihren Mitgliedern nehmen die einzelnen Ziele mit den entsprechenden Massnahmen in ihre Jahresplanung, resp. Mehrjahresplanung auf; - Aufgrund der Mehrjahresplanung können die entsprechenden finanziellen Mittel be- rechnet, resp. in Voranschlag und Finanzplan eingestellt werden; - Auf der Webseite der Gemeinde soll eine Rubrik Projekte erstellt werden. In dieser Rubrik kann laufend über den Stand einzelner Projekte informiert werden; - Für die Umsetzung und für einzelne Projekte wird eine entsprechende Budgetplanung erstellt; - Nach Abschluss eines Projektes wird dem Gemeinderat ein Abschlussbericht zugestellt; - Nach Genehmigung des Abschlussberichtes erfolgt eine Medienmitteilung, resp. eine Aufschaltung des Berichtes auf der Webseite. Dieser kann auch im Anhang der Jah- resrechnung abgedruckt werden. 28
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 Massnah- Beschreibung 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzbedarf Gesamt me Ziele Projekt In comune selbst Potential des Durchgangsdorfes analysie- 1 tra- ren gend Partizipation der Bevölkerung steigern Bevölkerung, Wohnen, Orts- und Raum- planung 2 Ortsbauliche Studie 15000 X Denner Arealentwicklung Bildung / Schule 3 Partizipation der Schule mit Gewerbe --- (innerhalb Schulbudget) Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen und Landwirtschaft Markthalle (wenn Projekt realisiert wird, --- x x Kosten für Gemeinde ins Budget aufneh- --- 4 men) Jubiläumsveranstaltung 150 Jahre Ge- werbeverein → offen, ev. Gebührenerlas- se Kultur, Sport, Freizeit 150 Jahre Gewerbeverein --- 5 300 Jahr-Feier aktiv unterstützen x x x x x x x x Kulturell 9055 (Beitrag gem. letzte Sitzung) Umwelt 6 Feuerstelle Rämsen instand halten --- (innerhalb ordentlicher Unterhaltskosten) Information und Kommunikation Projekt in comune Partizipation am Ge- 7 --- meindegeschehen x = allfälliger Finanzbedarf ins Budget aufnehmen, wie auch in die mittel- und langfristige Planung 29
Strategieprogramm 2017 – 2022; Teilprogramm 2017 5. Teilprogramm 2017 5.1. Grundsätzliche Ziele Potential des Durchgangsdorfes analysieren Partizipation der Bevölkerung steigern 5.2. Ziele aus den Leitsätzen des Leitbildes 5.2.1 Bevölkerung, Wohnen, Orts- und Raumplanung Ortsbauliche Studie Denner Arealentwicklung 5.2.2 Bildung / Schule Partizipation der Schule mit Gewerbe Evaluationsbericht (Umsetzung) 5.2.3 Regionale Zusammenarbeit Keine Ziele für 2017 5.2.4 Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen und Landwirtschaft Markthalle Jubiläumsveranstaltung 150 Gewerbeverein Bühler 5.2.5 Kultur, Sport, Freizeit 150 Jahr Gewerbevereinsjubiläum 300 Jahr Feier aktiv unterstützen 5.2.6 Umwelt Feuerstelle Rämsen instand stellen Regionale Zusammenarbeit (Entsorgungskonzept) 5.2.7 Information und Kommunikation Projekt „in comune“ Partizipation am Gemeindegeschehen 5.2.8 Finanzen und Steuern Keine Ziele für 2017 30
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