Streitschlichtung Schlichten ist besser als Richten - Hessen ...

 
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Streitschlichtung Schlichten ist besser als Richten - Hessen ...
Hessisches Ministerium
                                                 der Justiz

Hessisches Ministerium der Justiz
Luisenstraße 13 · 65185 Wiesbaden
                                                 Streitschlichtung
www.justizministerium.hessen.de                  Schlichten ist besser als Richten

Unterhaltspflichten
                             Vergleich
Einigung

        obligatorische Streitschlichtung

Schiedsamt
      anerkannnte Gütestelle
                    Gewaltschutzsachen
             Kontaktadressen

Verbraucherangelegenheiten
                          Familiensachen

fakultative Streitschlichtung
                         Nachbarstreitigkeiten
                 sonstige Gütestelle
Streitschlichtung Schlichten ist besser als Richten - Hessen ...
Inhalt    1

                                                           Vorwort3

                                                           Schlichten ist besser als Richten                         4

                                                           Streitschlichtung – obligatorisch oder fakultativ?        5

Stand:          Februar 2019                               Anerkannte Gütestelle oder sonstige
Herausgeber: Hessisches Ministerium der Justiz             Schlichtungsstelle?8
             Referat für Presse- und
             Öffentlichkeitsarbeit
             René Brosius                                  Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt                  9
             Luisenstraße 13
             65185 Wiesbaden                               Vorteile der außergerichtlichen Streitschlichtung         11
             www.justizministerium.hessen.de
             E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de
                                                           Güterichterverfahren12
Gestaltung:     Christiane Freitag, Idstein

Bildnachweis: Titel, S. 17: © Max Diesel - Fotolia.com;    Kontakte12
              S. 1: © pressmaster - Fotolia.com;
              S. 4: © WavebreakmediaMicro - Foto-
              lia.com; S. 6: © Gina Sanders - Fotolia.
              com; S. 7: © apops - Fotolia.com;
              S. 8, 12: © Marco2811 - Fotolia.com;
              S. 10: © Alexander Raths - Fotolia.com;
              S. 17: Logo BDS: © BDS e. V.

Druck:          typographics GmbH, Darmstadt

Hinweis:        Als Online-Fassung finden Sie
                diese Publikation auch unter
                www.justizministerium.hessen.de
Streitschlichtung Schlichten ist besser als Richten - Hessen ...
Vorwort      3

                                                                                                    Sehr geehrte Damen und Herren,

                                                                                                    die außergerichtliche Streitschlichtung liegt nicht nur in
                                                                                                    einem im Aufwind befindlichen Trend, sondern ist eine sinn­
                                                                                                    volle und nachhaltige Methode, um bestimmte Streitigkeiten
                                                                                                    und schwelende Konflikte auszuräumen, die sehr häufig
                                                                                                    ihre Wurzeln im persönlichen Verhältnis der Parteien zuein­
                                                                                                    ander haben.

                                                                                                    In Hessen ist es möglich, diese Streitigkeiten zunächst
                                                                                                    außergerichtlich zu schlichten, ohne gleich das zuständige
                                                                                                    Gericht anrufen zu müssen. Denn häufig ist es der bessere
                                                                                                    Weg, gemeinsam nach einer Vereinbarung zu suchen, die
                                                                                                    in die Zukunft wirkt und zu einer endgültigen Befriedung
                                                                                                    beitragen kann.

                                                                                                    Ich hoffe, dass die Einrichtung der außergerichtlichen Streit­
                                                                                                    schlichtung von Hessens Bürgerinnen und Bürgern weiterhin
                                                                                                    gut angenommen und einen gleichberechtigten Platz neben
                                                                                                    der Streitschlichtung durch die Gerichte einnehmen wird.

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung
herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen oder Wahlwerbern
oder Wahlhelferinnen oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahl-                Eva Kühne-Hörmann
werbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie
Wahlen zum Europaparlament. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveran-           Hessische Ministerin der Justiz
staltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkle-
ben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe
an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden
Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der
Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die
genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher
Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist.
Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder
zu verwenden.
Streitschlichtung Schlichten ist besser als Richten - Hessen ...
4    Schlichten ist besser als Richten                                                                      Streitschlichtung   5

                                                               Streitschlichtung – obligatorisch oder fakultativ?

                                                               Das Gesetz unterscheidet zwischen der sogenannten obli­
                                                               gatorischen – also verpflichtenden – Streitschlichtung und
                                                               der fakultativen – also freiwilligen – Streitschlichtung.

                                                               Obligatorische Streitschlichtung
                                                               Bei manchen zivilrechtlichen Streitigkeiten ist die Anrufung
                                                               eines Gerichts erst dann zulässig, wenn nachgewiesen
                                                               werden kann, dass bei einer vorherigen Streitschlichtung
                                                               keine Einigung erzielt wurde.
Schlichten ist besser als Richten
                                                               Obligatorisch ist die außergerichtliche Schlichtung
Streitige Situationen kennt jeder, zumindest aus dem Bekann­   zum Beispiel bei
tenkreis. Nicht selten treffen sich die Streitparteien wegen
                                                               •		bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten und
Bagatellsachen vor Gericht wieder. Prozesse aber kosten
                                                               •		wegen Ansprüchen aus Verletzungen der persönlichen
Zeit, Geld und Nervenkraft. Darüber hinaus gibt es bei er-
strittenen Urteilen häufig nur Verlierer, vor allem wenn es      Ehre mit Ausnahme von Ehrverletzungen in Presse und

um Streitigkeiten unter Menschen geht, die auch weiterhin        Rundfunk.
im täglichen Leben miteinander auskommen müssen:               Die Durchführung der Schlichtung ist aber nur dann
zum Beispiel Nachbarn, Kollegen, Lieferanten oder Kunden.
                                                               erforderlich, wenn die Parteien in Hessen wohnen oder
Der Rechtsfrieden ist gestört, die Beziehung bleibt ange­
                                                               hier ihren Sitz oder eine Niederlassung haben.
spannt, der Konflikt schwelt unter der Oberfläche weiter,
oft kommt es zum Abbruch aller Kontakte.                                                        Wenn das Schlichtungsver­
                                                                                                fahren Voraussetzung für
Falls Sie in eine derartige Auseinandersetzung verwickelt
werden, können Sie zunächst versuchen „Ihren“ Streit außer­                                     einen gerichtlichen Prozess
halb des Gerichts vor einem Schiedsamt oder einer anderen                                       ist und Sie das Verfahren ein­
unabhängigen Gütestelle beizulegen. Bei der Durchführung                                        seitig beantragen, müssen
einer Schlichtung vermittelt eine unparteiische, erfahrene                                      Sie das Schiedsamt, das in
dritte Person. Hierdurch besteht die Möglichkeit, den Streit                                    jeder hessischen Gemeinde
schneller, kostengünstiger und unbürokratischer als in einem                                    eingerichtet ist, oder eine
Gerichtsverfahren beizulegen.                                                                   andere von der Landesjustiz-
Die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu Ihrer         Schiedsamt                    verwaltung anerkannte Güte-
Streitgegnerin oder Ihrem Streitgegner werden dadurch in                                        stelle anrufen.
geringerem Maße belastet. In manchen Fällen sind Sie sogar
dazu verpflichtet, zunächst eine außergerichtliche Streit­
schlichtung durchzuführen.
6    Streitschlichtung                                                                                       Streitschlichtung   7

Fakultative Streitschlichtung                                     Für Streitigkeiten aus dem Bereich des elektronischen
In allen anderen bürgerlichen Streitigkeiten, in denen            Geschäftsverkehrs zwischen Verbrauchern und Unternehmen
eine obligatorische Streitschlichtung nicht vorgeschrieben ist,   kann der Online-Schlichter beim Zentrum für Europäischen
steht es Ihnen frei, entweder eine Schlichtungsstelle oder        Verbraucherschutz e. V. angerufen werden.
das Gericht anzurufen.
                                                                  Seit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes
Besonders geeignet für die fakultative Streitschlichtung          können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Streitig­
können insbesondere Streitigkeiten                                keiten aus Verbraucherverträgen ohne Kostenrisiko an eine
                                                                  Verbraucherschlichtungsstelle wenden.
•		in Verbraucherangelegenheiten,
•		in Familiensachen,                                             Bei Streitigkeiten in Branchen, in denen es noch keine
•		über Unterhaltspflichten,                                      branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, können sich
•		in Gewaltschutzsachen und                                      die Verbraucherinnen und Verbraucher an die Allgemeine
•		in erbschafts- oder vermögensrechtlichen Fragen sein.          Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e. V.“ in Kehl
                                                                  wenden.

Im fakultativen Schlichtungsverfahren können Sie sich, wenn
beide Parteien einvernehmlich versuchen wollen, sich zu
einigen, auch an eine sonstige Gütestelle oder an eine
Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder
einen Notar wenden.

Zu diesen Gütestellen gehören zum Beispiel die Gütestellen
der Industrie- und Handelskammern, der Handwerks­
kammern, der Innungen oder die Schlichtungsstellen des
Kfz- oder Reinigungsgewerbes.
8    Güte- und Schlichtungsstelle                                                                       Schlichtungsverfahren   9

                                                                Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt

                                                                Das Gesetz regelt nur den Ablauf des obligatorischen
                                                                Schlichtungsverfahrens vor dem Schiedsamt. Für das fakul­
                                                                tative Schlichtungsverfahren gelten die Verfahrens- und
                                                                Gebührenvorschriften, die sich die jeweiligen Gütestellen
                                                                selbst gegeben haben.

                                                                Zuständigkeit
                                                                Für das obligatorische Schlichtungsverfahren ist das Schieds­
                                                                amt zuständig, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt.
                                                                Eine abweichende Regelung kann von den Parteien schrift­
                                                                lich vereinbart werden.

                                                                Beantragung des Schlichtungsverfahrens
                                                                Der erforderliche Antrag für das Schlichtungsverfahren ist
                                                                beim zuständigen Schiedsamt schriftlich einzureichen oder
                                                                mündlich zu Protokoll zu erklären. Er muss die Namen
                                                                und Anschriften der Parteien enthalten und eigenhändig
                                                                unterschrieben sein.

                                                                Ferner soll er den Gegenstand des Streites bezeichnen so­-
Anerkannte Gütestelle oder sonstige                             wie Angaben darüber enthalten, was Sie erreichen möchten.
Schlichtungsstelle?                                             Für die Zustellung erforderliche Abschriften sollen dem
                                                                Antrag beigefügt werden.
Wenn das Schlichtungsverfahren vor einem Schiedsamt
                                                                Vorbereitung auf das Verfahren
oder einer anderen anerkannten Gütestelle durchgeführt
                                                                Sie sollten sich den Sinn des Schlichtungsverfahrens vor
worden ist, kann aus einem hier geschlossenen Vergleich
                                                                Augen führen: Unter Vermittlung einer erfahrenen neutralen
bis zu 30 Jahre vollstreckt werden.
                                                                Person soll versucht werden, den Streit gütlich beizulegen
Ein Verfahren vor einer sonstigen Güte- oder Schlichtungs-      und einen unerfreulichen gerichtlichen Prozess zu vermeiden.
stelle (zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer)          Hierfür kann es hilfreich sein, sich auch in die Position der
kann dagegen eventuell kostengünstiger sein. Auch verfügen      Streitgegnerin oder des Streitgegners hineinzuversetzen
diese Stellen über spezielle Fachkenntnisse, die für Sie von    und sich zu überlegen, wie ein möglicher Kompromiss aus­
Vorteil sein können.                                            sehen könnte.
Ein Verzeichnis der wichtigsten Güte- und Schlichtungsstellen
finden Sie im Anhang der Broschüre.
10   Schlichtungsverfahren                                                                                          Vorteile   11

Ablauf des Schlichtungstermins                                    Kosten
Ort und Zeit der nicht öffentlichen Verhandlung werden            Für die Schlichtung bei den Schiedsämtern entstehen
vom Schiedsamt bestimmt. Grundsätzlich sind beide Parteien        Gebühren in Höhe von 20 bis 50 Euro nebst im Einzelfall ver­
verpflichtet, zu dem Termin persönlich zu erscheinen. Wenn        ursachter Auslagen. Die konkrete Höhe der Gebühr richtet
die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner nicht erscheint,       sich danach, ob ein Schlichtungsverfahren erfolglos durchge­
kann gegen sie oder ihn ein Ordnungsgeld verhängt werden.         führt oder ein Vergleich geschlossen wird. Außerdem kann
Sie können zu dem Termin mit einer Rechtsanwältin, einem          die Gebühr nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der kos­
Rechtsanwalt oder sonstigen Beistand kommen. Die Streit­          tenpflichtigen Person und aufgrund der Schwierigkeit der
sache wird von der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann mit           Angelegenheit auf maximal 50 Euro erhöht werden.
den Parteien erörtert; Ziel ist eine gütliche Einigung. Zeugin­
nen, Zeugen und Sachverständige, die auf Bitten einer Partei
freiwillig erscheinen, können gehört werden; es ist auch          Vorteile der außergerichtlichen Streitschlichtung
möglich, dass Beweisgegenstände in Augenschein genom­             Die Vorteile der außergerichtlichen Streitschlichtung sind
men werden. Eine förmliche Beweisaufnahme wie in gericht­         Ihnen sicher deutlich geworden:
lichen Verfahren findet jedoch nicht statt.
                                                                  •		Gemeinsam wird ein Kompromiss erarbeitet, mit dem
Das erfolgreiche Schlichtungsgespräch endet mit der                 beide Parteien leben können – und das so schnell, unbüro­
Protokollierung der Vereinbarung, die von beiden Parteien           kratisch und kostengünstig wie möglich. Die Einigung vor
und der Schiedsperson unterzeichnet werden muss. Aus                einer Güte- oder sonstigen Schlichtungsstelle spart Geld,
diesem Vergleich kann gegebenenfalls die Zwangsvoll­                Zeit und Nervenkraft.
streckung betrieben werden. Kommt es zu keiner Einigung,
erteilt das Schiedsamt einer Bescheinigung über die Erfolg-       •		Das Ergebnis der Verhandlung bestimmen Sie. Unter
losigkeit der Schlichtung, die dem Gericht bei Klage­               Vermittlung einer erfahrenen und kompetenten Schlich­
erhebung vorzulegen ist.                                            tungsperson wird gemeinsam eine Lösung des Streites
                                                                    erarbeitet. Es gibt keine Gewinner und Verlierer. Deshalb
                                                                    wird es in aller Regel auch nicht notwendig sein, aus
                                                                    einer vor dem Schiedsamt geschlossenen Vereinbarung
                                                                    die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

                                                                  •		Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungs­-
                                                                    ver­fahrens bei einem Schiedsamt oder einer sonstigen
                                                                    anerkannten Gütestelle hemmt die Verjährung. Bei
                                                                    einem Verfahren vor einer sonstigen Gütestelle wird
                                                                    die Verjährung gehemmt, wenn beide Parteien mit dem
                                                                    Verfahren einverstanden sind. Sie erleiden also auch
                                                                    insofern keinen Nachteil.
12   Güterichterverfahren und Kontakte                                                                           Kontakte   13

                                                               Bislang anerkannte Gütestellen

                                                               Vereinigung der Haus-, Grund-   Gütestelle für Mediation
                                                               und Wohnungseigentümer          und Schlichtung Frankfurt
                                                               Hanau-Land e. V.                Bürohaus an der neuen Börse
                                                               – für die Mitglieder –          Trakehner Straße 7 – 9 A
                                                               Varangéviller Straße 54         60487 Frankfurt am Main
                                                               63486 Bruchköbel                Telefon: 0 69/34 87 54 66
                                                               Telefon: 0 61 81/90 70 21
                                                                                               Bau-Schlichtungsstelle bei der
                                                               Rechtsanwältin Regina Manz      Handwerkskammer Rhein-Main
                                                               Luisenstraße 10                 Emil-von Behring-Straße 5
                                                               64283 Darmstadt                 60439 Frankfurt am Main
                                                               Telefon: 0 61 51/80 56 56-6     Telefon: 0 69/9 58 09- 0

                                                               Thorben Schneider,              Bernhard Heck
                                                               beidseits Mediation             Ginnheimer Straße 20
Güterichterverfahren                                           Antoniusgasse 11                60487 Frankfurt am Main
                                                               65345 Eltville                  Telefon: 0 69/13 82 12 52
Für eine Einigung ist es nie zu spät. Auch nach einer Klage­   Telefon: 0 61 23/99 94 27
                                                                                               Rechtsanwältin
erhebung und dem Beginn eines Gerichtsverfahrens gibt es       Richter am AG a. D.             Petra E. Klingelhöfer
in allen Gerichtsbarkeiten die Möglichkeit, ein Güterichter­   Steffen Hering                  Pützerstraße 59
verfahren durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie in   Michelstädter Straße 28         60488 Frankfurt am Main
                                                               64711 Erbach                    Telefon: 01 79/1 19 76 52
der Broschüre „Mediation im Güterichterverfahren“ des
                                                               Telefon: 01 77/2 29 15 47
Hessischen Ministeriums der Justiz.                                                            Oliver Knura
                                                               Rechtsanwalt                    c/o Mundo Mediation
                                                               Wolfgang Benedikt-Jansen        Feldbergstraße 40
                                                               Jahnstraße 4                    60323 Frankfurt am Main
Kontakte                                                       35066 Frankenberg               Telefon: 0 69/97 78 63 00
                                                               Telefon: 0 64 51/ 7 37 10
Hier finden Sie – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die                                      Rechtsanwalt Dr. Andreas May
                                                               Monika Bickert                  c/o May und Partner
wichtigsten Ansprechpartner sowie Güte- und Schlichtungs­
                                                               Rohrbachstraße 57               Mediatoren mbB
stellen.                                                       60389 Frankfurt am Main         Goethestraße 20
                                                               Telefon: 0 69/59 60 29 32       60313 Frankfurt am Main
Schiedsämter                                                                                   Telefon: 0 69/ 7 14 02 39-10
Schiedsämter sind in Hessen bei allen                          Vorsitzender Richter am OLG
                                                               a. D. Dr. Peter Eschweiler      Rechtsanwaltskammer
Städten und Gemeinden eingerichtet.                            Günthersburgallee 77            Frankfurt am Main
Auskünfte über Anschriften und Sprech­                         60389 Frankfurt am Main         Bockenheimer Anlage 36
stunden der Schiedspersonen erteilen                           Telefon: 0 69/44 97 93          60322 Frankfurt am Main
                                                                                               Telefon: 0 69/17 00 98 - 01
die Gemeindeverwaltungen, die Polizei­                         GREENFORT Rechtsanwälte
                                                               Arndstraße 28
dienststellen oder die Amtsgerichte.
                                                               60325 Frankfurt am Main
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre              Telefon: 0 69/97 99 58 - 0

„Das Hessische Schiedsamt“ des Hessischen Ministeriums
der Justiz sowie im Internet unter www.bds-lv-hessen.de.
14    Kontakte                                                                                                     Kontakte   15

Rechtsanwältin Kati Windisch     Ulrich Holtermann               Sonstige Gütestellen
c/o tw partners                  Lessingstraße 21 d
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht   61137 Schöneck                  DGRI-Schlichtungsstelle          Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes
Schubertstraße 14                Telefon: 0 61 87/9 19 97        Deutsche Gesellschaft für        Dieburg und Odenwaldkreis
60325 Frankfurt am Main                                          Recht und Informatik e. V.       Alfred-Kehrer-Straße 2
                                 Rechtsanwalt Joachim Drinhaus
Telefon: 01 51/42 53 09 31                                       Schöne Aussicht 30               64711 Erbach
                                 Hauptstraße 50
                                                                 61348 Bad Homburg v. d. H.       Telefon: 0 60 62 /9 59 50
Rechtsanwaltskammer Kassel       65843 Sulzbach (Taunus)
                                                                 Telefon: 0 61 72 /92 09 30
Karthäuser Straße 5 a            Telefon: 0 61 96/57 41 00                                        Verbraucher-Zentrale
                                                                 schlichtung@dgri.de
34117 Kassel                                                                                      Hessen e. V.
                                 Anwaltskanzlei
Telefon: 05 61/ 7 88 09 80                                       Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes   Große Friedberger Straße 13 – 17
                                 Monika Rosenbaum
                                                                 Bergstraße                       60313 Frankfurt am Main
Rechtsanwalts- und               Kaiser-Friedrich-Ring 11
                                                                 Werner-von-Siemens-Straße 30     Telefon: 0 69/97 20 10 -900
Mediationskanzlei                65185 Wiesbaden
                                                                 64625 Bensheim
Adriane Berg                     Telefon: 06 11/9 10 30 60                                        Industrie- und Handelskammer
                                                                 Telefon: 0 62 51/13 80
Biegenstraße 4 (Lahncenter)                                                                       Frankfurt am Main
                                 Architekten- und Stadtplaner-
35037 Marburg/L.                                                 Verbraucherberatung Borken       Börsenplatz 4
                                 kammer Hessen
Telefon: 0 64 21/8 85 86 05                                      Bahnhofstraße 36 b               60313 Frankfurt am Main
                                 Bierstadter Straße 2
                                                                 34582 Borken                     Telefon: 0 69/21 97-12 80
Rechtsanwältin Ruth Steinle      65189 Wiesbaden
                                                                 Telefon: 0 56 82 / 73 02 30
Bürgerstraße 6                   Telefon: 06 11/1 73 80                                           Handwerkskammer Rhein-Main
61130 Nidderau                                                   Verbraucherberatung              Hauptverwaltung Frankfurt
                                 Gerd-Henrik Grüne
Telefon: 0 61 87/90 10 13                                        Darmstadt                        Bockenheimer Landstraße 21
                                 Hohenstaufenstraße 1
                                                                 Luisenplatz 6 / Carreegalerie    60325 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt                     65189 Wiesbaden
                                                                 64283 Darmstadt                  Telefon: 0 69/9 71 72- 0
Georg Königstein                 Telefon: 06 11/1 89 80 01
                                                                 Telefon: 0 61 51/27 99 90
Hinter dem Friedhof 1                                                                             Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes
                                 Rechtsanwalt Michael Lerch
65611 Niederbrechen                                              Industrie- und Handelskammer     Frankfurt und MTK
                                 Kreuzberger Ring 18 a
Telefon: 0 64 38/92 09 93                                        Rhein-Main                       Heerstraße 149
                                 65205 Wiesbaden
                                                                 Rheinstraße 89                   60488 Frankfurt am Main
Hans-Christian Otto-Hrovat       Telefon: 06 11/94 58 94 20
                                                                 64295 Darmstadt                  Telefon: 0 69/9 76 51 30
Hohemarkstraße 116 b
                                 Oliver W. Happel                Telefon: 0 61 51/8 71- 0
61440 Oberursel                                                                                   Schlichtungsstelle für ärztliche
                                 Mediation Bergstedt
Telefon: 0 61 71/8 94 34 48                                      Handwerkskammer Rhein-Main       Behandlungen der Landesärzte­
                                 Bergstedter Markt 1
                                                                 Hauptverwaltung Darmstadt        kammer Hessen
Dr. Klaus Winkler                22395 Hamburg
                                                                 Hindenburgstraße 1               Im Vogelgesang 3
Marktplatz 10                    Telefon: 0 40/87 50 32 92
                                                                 64295 Darmstadt                  60488 Frankfurt am Main
61440 Oberursel
                                                                 Telefon: 0 61 51/30 07- 0        Telefon: 0 69/9 76 72-161 o. 162
Telefon: 0 61 71/ 9 61 02 67
                                                                 Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes   Schlichtungsstelle bei der
Verband Wohneigentum
                                                                 Darmstadt                        Landeszahnärztekammer
Hessen e. V.
                                                                 Virchowstraße 15                 Hessen
– für seine Mitglieder –
                                                                 64295 Darmstadt                  Rhonestraße 4
Neuhausstraße 22
                                                                 Telefon: 0 61 51/35 12 30        60528 Frankfurt am Main
61440 Oberursel
                                                                                                  Telefon: 0 69/42 72 75 - 0
Telefon: 0 61 71/2 18 11                                         Industrie- und Handelskammer
                                                                 Lahn-Dill                        Schieds- und Schlichtungsstelle
                                                                 Am Nebelsberg 1                  bei der Landesapotheker-
                                                                 35685 Dillenburg                 kammer Hessen
                                                                 Telefon: 0 27 71/8 42 - 0        Kuhwaldstraße 46
                                                                                                  60486 Frankfurt am Main
                                                                                                  Telefon: 0 69/97 95 09- 0 o. 13
16   Kontakte                                                                                                       Kontakte      17

Steuerberaterkammer Hessen       Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes   Industrie- und Handelskammer     Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes
Gutleutstraße 175                Oberhessen                       Limburg                          Wetzlar
60327 Frankfurt am Main          Goethestraße 10                  Walderdorffstraße 7              Seibertstraße 4
Telefon: 0 69/15 30 02- 0        35390 Gießen                     65549 Limburg a. d. Lahn         35576 Wetzlar
                                 Telefon: 06 41/97 49 00          Telefon: 0 64 31/2 10 - 0        Telefon: 0 64 41/4 25 67
Rechtsanwalts-und Notar­
kammer Frankfurt am Main         Industrie- und Handelskammer     Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes   Handwerkskammer Wiesbaden
Bockenheimer Anlage 36           Gießen-Friedberg                 Limburg-Weilburg                 Bierstadter Straße 45
60322 Frankfurt am Main          Lonystraße 7                     Schiede 32                       65189 Wiesbaden
Telefon: 0 69/17 00 98 01        35390 Gießen                     65549 Limburg a. d. Lahn         Telefon: 06 11/1 36 - 0
(Rechtsanwaltskammer),           Telefon: 06 41/ 79 54 - 0        Telefon: 0 64 31/9 14 60
                                                                                                   Industrie- und Handelskammer
Telefon: 0 69/17 00 98 02
                                 Industrie- und Handelskammer     Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes   Wiesbaden
Schlichtungsstelle der           Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern     Marburg                          Wilhelmstraße 24 – 26
Deutschen Bundesbank             Am Pedro-Jung-Park 14            Umgehungsstraße 1                65183 Wiesbaden
Taunusanlage 5                   63450 Hanau                      35043 Marburg                    Telefon: 06 11/15 00 - 0
60329 Frankfurt am Main          Telefon: 0 61 81/92 90 - 0       Telefon: 0 64 21/9 50 90
                                                                                                   Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes
Telefon: 0 69/23 88 - 0
                                 Bundesverband Möbelspedition     Verband der Immobilien­          Wiesbaden-Rheingau-Taunus
schlichtung@bundesbank.de
                                 und Logistik (AMÖ) e. V.         verwalter Hessen e. V.           Rheinstraße 36
Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes   Schulstraße 53                   – nur für Mitglieder –           65185 Wiesbaden
Fulda                            65795 Hattersheim am Main        Geschäftsstelle                  Telefon: 06 11/37 20 95
Rabanusstraße 33                 Telefon: 0 61 90/98 98 13        Dreiherrnsteinplatz 16
                                                                                                   Schlichtungsausschuss bei der
36037 Fulda                      info@amoe.de                     63263 Neu-Isenburg
                                                                                                   Ingenieurkammer des Landes
Telefon: 06 61/90 22 40                                           Telefon: 0 61 02 /5 74 52 16
                                 Handwerkskammer Kassel                                            Hessen
                                                                  Hausverwalter@Hausverwalter.de
Industrie- und Handelskammer     Scheidemannplatz 2                                                Gustav-Stresemann-Ring 6
Fulda                            34117 Kassel                     Schlichtungsstelle bei der       65189 Wiesbaden
Heinrichstraße 8                 Telefon: 05 61/ 78 88 - 0        Landestierärztekammer Hessen     Telefon: 06 11/97 45 70
36037 Fulda                                                       Bahnhofstraße 13
                                 Industrie- und Handelskammer                                      Verbraucherberatung
Telefon: 06 61/2 84 - 0                                           65527 Niedernhausen
                                 Kassel                                                            Wiesbaden
                                                                  Telefon: 0 61 27/90 75 - 0
Verbraucherberatung Fulda        Kurfürstenstraße 9                                                Bahnhofstraße 36
Karlstraße 2                     34117 Kassel                     Industrie- und Handelskammer     65185 Wiesbaden
36037 Fulda                      Telefon: 05 61/ 78 91- 0         Offenbach                        Telefon: 06 11/37 80 81
Telefon: 06 61/ 7 74 53                                           Frankfurter Straße 90
                                 Rechtsanwalts-und Notar­                                          Zentrum für Europäischen
                                                                  63067 Offenbach am Main
Verbraucherberatung Gießen       kammer Kassel                                                     Verbraucherschutz e. V.
                                                                  Telefon: 0 69/82 07- 0
Südanlage 4                      Karthäuserstraße 5 a                                              Der Online-Schlichter
35390 Gießen                     34117 Kassel                     Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes   Bahnhofplatz 3
Telefon: 06 41/ 7 62 31          Telefon: 05 61/ 7 88 09 80       Offenbach                        77694 Kehl
                                                                  Markwaldstraße 11                Telefon: 0 78 51/99 14 80
Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes   Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes
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Gelnhausen                       Kassel
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63571 Gelnhausen                 34117 Kassel                     Verbraucherberatung              Straßburger Straße 8
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