Leitfaden Tipps und Informationen für Familien - KREISJUGENDAMT - Asyl in Schorndorf
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KREISJUGENDAMT www.rems-murr-kreis.de Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Postfach 1413 I 71328 Waiblingen Leitfaden E-Mail: kreisjugendamt@rems-murr-kreis.de Tipps und Informationen für Familien
Inhaltsverzeichnis Seite Finanzielle Hilfen 4 Kindergeld 4 Kinderzuschlag 5 Elterngeld 6 Kinderbetreuungskosten 7 Mutterschaftsgeld 8 Hebammenhilfe 9 Haushaltshilfe 9 Arbeitslosengeld II 10 Arbeitslosengeld II für Studentinnen und Azubis 10 BAföG 10 Wohngeld 11 Unterhalt für das Kind 12 Unterhaltsvorschuss 13 Unterhalt für unverheiratete Mütter 13 Erziehungsrente 14 Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe 14 Bildung und Teilhabe 15 Schuldnerberatung 16 Schuldner Begleitung 17 Rundfunk, Fernsehen, Telefon 17 Kommunale Bürgerstiftungen/Sozialfonds/Bürgerfonds 17 Familienpass/Landesfamilienpass 18 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ 18 Landesstiftung „Familie in Not“ 19 Programm zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten 19 Tafelladen und mehr…. 20 Angebote für Alleinerziehende 22 Beratung für Alleinerziehende 22 Beratung 23 Frühe Hilfen 23 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung 24 Beratung zur "Vertraulichen Geburt" 25 Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen 25 Dezentrale Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt 27 Hilfe nach Gewalttaten- Esslinger Traumaambulanz 27 Opferberatung häusliche Gewalt in Fellbach 28 Männerinterventionsstelle Rems-Murr 28
Seite Opfer und Zeugenschutznotdienst 28 Frühberatung/Frühförderung 29 Sozialpädiatrische Zentren 30 Schreiambulanz 31 Geburtsklinik/Geburtshäuser im Rems-Murr-Kreis 33 Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund 34 Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt 35 Sozialberatung 36 Beratung für Frauen 37 Stellen die Interessen von Frauen/Familien wahr nehmen 38 Unterstützung in besonderen Lebenslagen 39 Wellcome 39 Familienpflege 39 Einsatz von (Familien-)Hebammen und (Familien-) Kinderkrankenschwestern im Rahmen Früher Hilfen 40 Angebote für Familien mit Migrationshintergrund 41 Sprachcafés 41 Migrationsberatung 42 Jugendmigrationsdienst 42 Kinder 43 Fachdienst Kindertagesbetreuung 43 Regelkindergärten 43 Kindergärten mit verlängerter Öffnungszeit 43 Ganztageseinrichtungen 44 Schulkinderbetreuung 44 Tagespflege 44 Stadtranderholung, Ferienwaldheim, Sommerferienprogramm 46 Elternbildung 47 Landesprogramm Stärke 48 Treffpunkte für Eltern und Kinder 49 Landesprogramm STÄRKE „Offene Treffs“ 49 Treffpunkt für Familien in Schorndorf 50 Kinderbetreuung an Samstagen in Schorndorf 51 Kinderbetreuung in Murrhardt 51 Babysitter Vermittlung I Leihoma-/Leihopadienst 51 Kinderbekleidung 52
Seite Beruf und Arbeit 53 Beruf - Vermittlung - Ausbildung - Wiedereinstieg 53 Mutterschutz 56 Elternzeit 56 Wohnen 57 Sozialwohnungen 57 Wohngeld 57 Drohender Wohnungsverlust / Obdachlosigkeit 57 Mieterschutz 58 Wohnprojekte 59 Gesund und krank 60 Krankheit des Kindes 60 Krankheit der Mutter/des Vaters 61 Gesundheitsberatung 61 Kurvermittlung bzw. -beratung 62 Suchtberatung 63 Jugend- und Drogenberatung HORIZONT 63 Sozialpsychiatrischer Dienst 63 Rechtsfragen 64 Elterliche Sorge 64 Sorgerecht für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet waren 65 Amtsvormundschaft 65 Beistandschaft des Jugendamtes 66 Sorgerecht bei Tod eines Sorgeberechtigten 67 Umgangsrecht 68 Namensrecht 68 Adressen-, Telefonverzeichnis 69 Stichwortverzeichnis 79
Finanzielle Hilfen Kindergeld Wer? Seit 1. Januar 2015 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind 188 Euro, für das dritte 194 Euro und für jedes weitere 219 Euro. Ab dem 1. Januar 2016 wird das Kindergeld um weitere 2 Euro jeweils erhöht. So erhalten Eltern für das erste und zweite Kind 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro. Bei Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag ist das Servicetelefon der Familienkasse unter folgender Servicenummer von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr für Sie erreichbar: 0800 4 5555 30* Auskünfte zu den Auszahlungsterminen erhalten Sie täglich von 00:00 – 24:00 Uhr unter der Servicenummer: 0800 4 5555 33* Besucheranschrift: Stuttgarter Straße 55 I 71638 Ludwigsburg Postanschrift: Familienkasse Baden-Württemberg Ost I 70146 Stuttgart Fax: 07141 137561 E-Mail: Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-Ost.F12@arbeitsagentur.de Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von Veränderungen kann auch der Online-Formulardienst genutzt werden unter: Agentur für Arbeit online Formulare Kindergeld Wann? Sofort nach der Geburt Ihres Kindes können Sie Kindergeld beim- Arbeitsamt beantragen. 4
Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für minderjährige und für unter 25-jährige, unverheiratete Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen für längstens 36 Monate ge- zahlt wird Eltern können Kinderzuschlag beantragen, wenn ihr Einkommen ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht den ihrer un- ter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt. Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Bundesagen- tur für Arbeit zu beantragen. Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder, er beträgt höchstens 140 Euro/Monat www.kinderzuschlag.de Servicetelefon 0800 4 5555 30 von 08:00 - 18:00 Uhr. 5
Elterngeld Wer? Eltern, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben, mit ei- nem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Ebenso Adoptiv- eltern und Verwandte bis zum dritten Grad, wenn sie wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der leiblichen Eltern die Betreuung des Kindes übernehmen. Wo? Anträge bekommen Sie über jede Gemeinde bzw. Stadtverwaltung (Bürgerbüro). Bearbeitet werden die Anträge von der Landeskreditbank I Schlossstraße 10 I 76137 Karlsruhe Hotline 0800 6645471 Elterngeldrechner: www.familien-wegweiser.de Elterngeld wird in Höhe von 65-67 %, des in den zwölf Kalen- der- monaten vor dem Geburtsmonat des Kindes durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit von 300 EUR bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 EUR geleistet. Elterngeld wird bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag auf das Einkommen angerechnet. Familien mit mehreren kleinen Kindern erhalten weiterhin einen Geschwisterbonus sowie Zuschläge für Mehrlingsgeburten. Bafög und Wohngeldbezieher erhalten den Mindestbetrag von 300 EUR. Wann? Nach der Geburt des Kindes stellen Sie rechtzeitig den Antrag. El- terngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist. Eltern- geld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld-Plus Elterngeld Plus ist für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 oder spä- ter geboren werden. Elterngeld Plus lohnt sich für Eltern, die bald nach der Geburt wieder Teilzeit arbeiten wollen. Informationen erhält man bei der Landeskredit Bank Karlsruhe Schlossstraße 10 I 76137 Karlsruhe Hotline 08006645471 I E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de 6
Übernahme Betreuungskosten Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtung Zuschüsse zu Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sind möglich, wenn Ihr Kind • eine Kinderkrippe • eine Regelkindergartengruppe • eine Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten • eine Ganztagskindergartengruppe • einen Hort/Hort an der Schule besucht und die Kindertageseinrichtung eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII besitzt. Die Kosten für die anfallenden Gebühren können abhängig von Ihrem Einkom- men ganz oder teilweise vom Kreisjugendamt übernommen werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Kinderbetreuung erforder- lich (z. B. aufgrund der Erwerbsfähigkeit/Schulbesuchs der Eltern/des Eltern- teils) ist. Darüber hinaus ist die Erforderlichkeit auch gegeben, wenn das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat und eine Regelbetreuung besucht. Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen werden, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser kann schriftlich oder bei einer per- sönlichen Vorsprache gestellt werden. Eine Terminvereinbarung innerhalb un- serer Öffnungszeiten ist nicht erforderlich. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch. Ansprechpartner - geordnet nach Zuständigkeit, die sich nach den Anfangs- buchstaben des Nachnamens Ihres Kindes richtet - finden Sie nachfolgnd: Wirtschaftliche Hilfen (Tageseinrichtung, Kindertagespflege) A - Braun Kil - Krd Schew - Schul Telefon 07151 501-1215 Telefon 07151 501-1485 Telefon 07151 501-1320 Brauo - Eir Kre - Mek Schum - Um Telefon 07151 501-1339 Telefon 07151 501-1748 Telefon 07151 501-1784 Eis - Grh Mel - Pd Un - Welk Telefon 07151 501-1456 Telefon 07151 501-1780 Telefon 07151 501-1434 Gri - Heiny Pe - Riesl Well - Z Telefon 07151 501-1710 Telefon 07151 501-1573 Telefon 07151 501-1305 Heinz - Kik Riesm - Schev Telefon 07151 501-1432 Telefon 07151 501-1750 7
An die Anlaufstelle Kindergartengebühren Arbeitslosengeld II wenden Sie sich, wenn Sie • Arbeitslosengeld II beziehen und • Ihr Einkommen höchstens 450 EUR beträgt und • Ihr Kind ein Jahr oder älter ist und • eine Regelgruppe oder Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten bis sieben Stunden besucht. Anlaufstelle Kindergartengebühren Arbeitslosengeld II A - Ko Telefon 07151 501-1424 Kp - Z Telefon 07151 501-1731 Mutterschaftsgeld Wer? - Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. - Frauen, die Arbeitslosenunterstützung oder Unterhaltsgeld von der Agentur für Arbeit bekommen. Familienversicherte Frauen bekommen während des Mutterschutzes (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) ein einmaliges Mutter- schaftsgeld in Höhe von max. 210 EUR vom Bundesversicherungsamt. Wo? Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen dazu eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers und eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin. Wann? Kurz vor Beginn des Mutterschutzes stellen Sie den Antrag. 8
Hebammenhilfe Wer? Schwangere und Mütter von Säuglingen können sich an eine Hebamme wenden. Hebammen bieten: -- Beratung zu allen Fragen und Beschwerden in der Schwangerschaft, zur Geburt und danach an -- Vorsorgeuntersuchungen -- Geburtsvorbereitung -- Geburtshilfe -- aufsuchende Wochenbettbetreuung -- Stillberatung und Beratung zu Ernährungsfragen -- von Mutter und Kind -- Rückbildungsgymnastikkurse sowie Beckenbodentraining Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse. Wo? Wenden Sie sich an eine Hebamme Ihres Vertrauens. Hebammen- listen liegen bei den meisten Frauenärzten aus oder über: www.remsmurr-hebammen.de Wann? Hebammenhilfe kann bis zu 8 Wochen nach der Geburt des Kindes und bei entsprechenden Fragen auch bis zum Ende der Stillzeit in Anspruch genommen werden. Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenbetreuung. Im Rahmen Früher Hilfen kann die Hebammenhilfe bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres weiter gewährt werden. Ein Antrag kann bei den Mitarbeite- rinnen der Frühen Hilfen gestellt werden. Haushaltshilfe Wer? Im Krankheitsfall können Erziehungsberechtigte sowie Frauen an- lässlich der Geburt ihres Kindes für die Dauer ihres stationären Krankenhausaufenthaltes, in Ausnahmen auch darüber hinaus, eine Haushaltshilfe bekommen. Wo? Die Kostenübernahme können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Anfragen bzgl. einer Haushaltshilfe können Sie an die Sozialstati- onen in ihrer Gemeinde richten. Adressen Seite 69 Wann? Schon vor der Geburt Ihres Kindes bzw. im Bedarfsfall sollten Sie dies klären 9
Arbeitslosengeld II Wer? Erwerbsfähige und hilfebedürftige Frauen und Männer erhalten Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende mit einem Kind unter 6 Jahren haben einen eigenen, elternunabhängigen Anspruch auf Arbeitslo- sengeld II, auch wenn sie einen Arbeitsplatz haben, sich jedoch in Elternzeit befinden. Der Anspruch wird in jedem Einzelfall abgeklärt (siehe Broschüre „SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende“). Wo? Anträge stellen Sie beim Jobcenter Rems-Murr-Kreis in Backnang, Schorndorf oder Waiblingen. Adressen Seite 69 Wann? Bei Bedürftigkeit; Alleinerziehende stellen eventuell schon während der Schwanger- schaft einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Arbeitslosengeld II für StudentInnen und Auszubildende Wer? StudentInnen haben nur dann Anspruch, wenn das Studium unter- brochen wird. Bei geringem Einkommen der Studierenden hat das Kind eventuell Anspruch auf Sozialgeld. Auszubildende, die Bun- desausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG beziehen, können ge- gebenenfalls einen Zuschuss zu den ungedeckten, angemessenen Kosten der Unterkunft bekommen. Wo? Beim Jobcenter Rems-Murr-Kreis in Backnang, Schorndorf oder Waiblingen. Adressen Seite 69 BAföG Wer? Jede/r die/der eine förderungswürdige Ausbildung bzw. ein Studi- um macht. Durch ein Kind kann sich die Förderungshöchstdauer beim BAföG verlängern. Wo? Landratsamt Rems-Murr-Kreis Amt für Ausbildungsförderung Alter Postplatz 10 I 71332 Waiblingen Frau Dippon: 07151 510-1326 r.dippon@rems-murr-kreis.de www.das-neue-bafoeg.de Wann? Bei Ausbildungsbeginn. 10
Wohngeld Wer? Mieter/innen mit geringem Einkommen können Wohngeld bean- tragen. In jedem Einzelfall wird neu entschieden. Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrer Miete und der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personenzahl. Wer Ar- beitslosengeld II erhält, bekommt kein zusätzliches Wohngeld. Seit 1. Januar 2009 werden bei der Berechnung die Heizkosten mit berücksichtigt. Zum nicht wohngeldberechtigten Kreis zählen Empfänger von: • Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem SGB II • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) • Zuschüsse nach § 22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld) • Verletztengeld nach SGB VII • ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt • Hilfen in stationären Einrichtungen (sofern die Hilfen für den Lebensunterhalt geleistet werden); bspw. nach dem Bundes- versorgungsgesetz oder anderen Gesetzen • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Wo? Bei jeder Gemeinde oder Stadtverwaltung bekommen Sie weitere Informationen sowie Anträge, Formulare und Broschüren Adressen Seite 69 Wann? Jederzeit, wenn Bedürftigkeit besteht. 11
Unterhalt für das Kind Wer? Jedes nicht eheliche Kind bzw. jedes Kind getrennt lebender oder geschiedener Eltern hat Anspruch auf Unterhalt. Wo? Informationen erhalten Sie über das Kreisjugendamt Fachbereich Unterhalt, Beistandschaften und Vormundschaften Dienststelle Waiblingen Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen, zuständig für folgende Städte und Gemeinden: Alfdorf, Fellbach, Kaisersbach, Kernen, Korb, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Waiblingen, Weinstadt und Winterbach. Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat 501-1214 Herr Kirgis Dienststelle Backnang Stuttgarter Straße 109 I 71522 Backnang, zuständig für folgende Städte und Gemeinden: Allmersbach i. T., Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Berglen, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg/Murr, Leutenbach, Murrhardt, Oppenweiler, Schwaikheim, Spiegelberg, Sulzbach/Murr, Weissach i. T. und Winnenden. Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat 895-4180 Herr Rosenberger Wann? Entweder während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes. 12
Unterhaltsvorschuss Wer? Für Kinder, für die der unterhaltspflichtige Elternteil nicht bezahlt, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden(siehe Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“). Wo? Anträge stellen Sie beim Kreisjugendamt, Unterhaltsvorschusskasse Dienststelle Waiblingen Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat Dienststelle Backnang Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat Wann? Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt bzw. nicht zahlen kann, stellen Sie den Antrag. Unterhalt für unverheiratete Mütter Wer? Frauen, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet sind, haben Anspruch auf Unterhalt. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt des Kindes und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie kann sich bei besonderen Belangen des Kindes und bei fehlenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung verlängern. Wo? Information und Beratung erhalten Sie hierzu beim Kreisjugendamt Fachbereich Unterhalt, Beistandschaft, Vormundschaft Dienststelle Waiblingen Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat Dienststelle Backnang Stuttgarter Straße 109 I 71522 Backnang Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat Wann? Im Bedarfsfall. 13
Erziehungsrente Wer? Alleinerziehende haben nach dem Tod des Expartners ein Recht auf Erziehungsrente. Dies gilt als Ersatz für den Wegfall von Un- terhaltsleitungen. Wo? Folgende Beratungsstellen geben Auskunft: Deutsche Rentenversicherung kostenlose Servicenummer 080010004800 www.deutsche-rentenversicherung.de Persönliche Beratungen im Rems-Murr-Kreis finden in den Rat- häusern von Waiblingen, Schorndorf und Backnang statt. Termi- ne können über die Telefonnummer: 0711 61466-510 vereinbart werden. Wann? Ab Antragstellung, bis zur Volljährigkeit des Kindes, die Auszah- lungshöhe der Erziehungsrente hängt von dem bisher erzielten Bruttoeinkommen und von den Versicherungsjahren des verblie- benen Elternteils sowie von weiteren Faktoren ab. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Wer? Rechtsuchende mit geringem Einkommen können bei dem für ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht für eine anwaltliche Beratung und die damit verbundene außergerichtliche Tätigkeit Beratungs- hilfe beantragen. Sie bezahlen einen Eigenanteil von 10 EUR und können eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens beauftragen. Für ein gerichtliches Verfahren gibt es auf Antrag Prozesskostenhilfe. Diese wird üblicherweise durch den Prozessbe- vollmächtigten bei Gericht eingereicht. (Je nach Einkommensver- hältnissen wird Prozesskostenhilfe ohne oder mit Ratenzahlung auf die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten bewilligt). Wo? Über Ihren Rechtsanwalt stellen Sie den Antrag beim Gericht oder beim zuständigen Amtsgericht. Wann? Im Bedarfsfall. 14
Bildung und Teilhabe Wer? Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche, die aus einkommensschwachen Familien kommen, einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kultu- rellen Leben. Alle Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene • deren Familien ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe bekommen • deren Familien Wohngeld bekommen • die Familien die Kinderzuschlag erhalten Wo? Für Anträge von Leistungsberechtigen, die Arbeitslosengeld II, So- zialgeld nach SGB II beziehen ist beim Jobcenter des Rems-Murr- Kreises der/die zuständige Sachbearbeiter/in Ansprechpartner/in Jobcenter Rems-Murr: ServiceCenter: 07151 9519-670 Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Wohngeld, Sozialhilfe oder einen Kindergeldzuschlag erhalten ist der Geschäftsbereich Soziales beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig. Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Geschäftsbereich Soziales Telefon: 07151 501-1453 oder 501-1413 bildungspaket@rems-murr-kreis.de 15
Schuldnerberatung Wer? Eine Schuldnerberatung ist angezeigt bei Überschuldung, das heißt Ihre festen Ausgaben und Ihre Lebenshaltungskosten übersteigen regelmäßig Ihr Einkommen oder Sie stellen fest, dass Ihr Girokonto immer weiter ins Soll rutscht. Menschen, die eine bestehende oder drohende Überschuldung aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können, sollen dabei unter- stützt werden Entschuldungsmaßnahmen einzuleiten. Wo? Im Rems-Murr-Kreis richtet sich die Zuständigkeit der Schuldner- beratung nach dem Hauptwohnsitz. Bewohner der nachfolgend genannten Städte können sich direkt an die dortigen Schuldnerberatungsstellen wenden (außer Bezie- her von Arbeitslosengeld II) Beratungsstelle Backnang I Telefon 07191 894-0 Beratungsstelle Fellbach I Telefon 0711 5851-0 Beratungsstelle Schorndorf I Telefon 07181 602-0 Beratungsstelle Waiblingen I Telefon 07151 5001-289 Beratungsstelle Weinstadt I Telefon 07151 693-0 Beratungsstelle Winnenden I Telefon 07195 13-0 Für alle anderen Gemeinden und ALG II- Bezieher ist die Schuld- nerberatung des Landratsamtes zuständig: Schuldnerberatungsstelle I Außenstelle Mayenner Straße 60/1 I 71332 Waiblingen Herr Kleiner I Telefon 07151 501-1445 Frau Ranft I Telefon 07151 501-1531 Weitere Schuldnerberatungen im RMK: Arbeiterwohlfahrt Fellbach I Telefon 0711 9992410 (nachmittags) Kreisdiakonieverband Waiblingen I Telefon 07151 95919-24 Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen Beratung gibt es auch in den Außenstelle: Backnang I Obere Bahnhofstraße 16 Winnenden I Bengelplatz 22 Schorndorf I Arnoldstraße 5 Telefonsprechstunde dienstags von 16:00-17:00 Uhr 07151 95919-24 16
Schuldner Begleitung (ehrenamtlich) Wer? Praktische Hilfen und Begleitung für ratsuchende Personen mit vorwiegend nicht gewerblichen Schulden: Wo? schulderbegleitung@waiblingen.de www.familienzentrum-waiblingen.de Offene Sprechstunde im Familienzentrum KARO Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen Di 10:00 - 12:00 Uhr und Do 15:00-17:00 Uhr Rundfunk, Fernsehen, Telefon Wer? Der 2013 eingeführte Rundfunk Beitrag wird auf Antrag beim Bei- tragsservice von ARD, ZDF, und Deutschlandradio (Ehemalige GEZ) erlassen. Auch ohne einen Anspruch auf ALG II kann bei kleinem Einkommen oder dem Bezug von anderen Sozialleistungen An- spruch auf Befreiung haben. Je nach Anbieter können die Gebüh- ren für das Telefon vermindert werden. Besondere Angebote oder Sozialtarife können unter www.rundfunktbeitrag.de angefragt werden. Kommunale Bürgerstiftungen/Sozialfonds/Bürgerfonds unterstützen soziale oder kulturelle Projekte und Einzelpersonen in Notsitua- tionen in einer Stadt oder Gemeinde. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engage- ment getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Informationen über Zuschüsse können bei der jeweiligen Stadt- Gemeinde- verwaltung eingeholt werden. 17
Familienpass/Landesfamilienpass Wer? Familienpass ist die Bezeichnung für ein spezielles Vergünsti- gungssystem für Familien. Es wird geregelt, welche Familien den Familienpass erhalten können und welche Leistungen er umfasst. Er ermöglicht in vielen Städten und Gemeinden einen kostenfrei- en oder vergünstigten Eintritt in Schlösser, Gärten und Museen sowie in Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder. Wo? Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwal- tung Seite 69 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Schutz des ungeborenen Lebens Wer? Schwangere Frauen mit sehr geringem Einkommen können eine einmalige finanzielle Unterstützung beantragen. Die Einkommens- grenzen erfahren Sie bei den Schwangeren- und Schwanger- schaftskonfliktberatungsstellen des Rems-Murr-Kreises. Für ALG II-Bezieherinnen ist vorrangig das Jobcenter zuständig. Die Mittel müssen noch vor der Geburt des Kindes beantragt wer- den. Die Mittel der Stiftung werden z. B. für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushaltes, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt. Die Zu- schüsse werden nicht als Einkommen für das ALG II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. www.bundesstiftung-mutter-kind-.de Wo? Bei allen anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskon- fliktberatungsstellen können Sie einen Antrag stellen. Kapitel Beratung Seite 23 18
Landesstiftung „Familie in Not“ Wer? Frauen/Familien in besonderen materiellen Notlagen können Gel- der aus der Landesstiftung beantragen. Es muss in jedem Einzelfall abgeklärt werden, ob eine derartige Notlage vorliegt. Wo? Bei allen anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskon- fliktberatungsstellen können Sie einen Antrag stellen. Kapitel Beratung Seite 23 Wann? Die Antragstellung soll während der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt des Kindes erfolgen. Programm zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten Hotline Familienförderung Wer? Frauen oder Familien mit Drillingen (aufwärts), können einen ein- maligen Zuschuss bis zu höchstens 2.500 EUR pro Kind erhalten. Der Zuschuss wird unabhängig vom Familieneinkommen gewährt. Über die Verwendung des Zuschusses, der natürlich seinem Zweck entsprechend für kindbezogene Ausgaben eingesetzt werden soll, kann jedoch frei entschieden werden Wo? Anträge erhalten Sie bei der Landeskreditbank in Karlsruhe. Auskunft: E-Mail familienfoerderung@l-bank.de Telefon 0800 6645471 (gebührenfrei) Fax 0721 1503191 Montag bis Freitag von 08:30 bis 16:00 Uhr einfügen Wann? Der Antrag muss im ersten Lebensjahr der Kinder gestellt werden. 19
Tafelladen und mehr ... Gut und günstig einkaufen mit kleinem Geldbeutel Wer? Vorort wird im Tafelladen geprüft ob jemand einkaufsberechtigt ist. Personalausweis und der Nachweis von Sozialleistungen ist bei der Ausstellung eines Ausweises notwendig. Einkaufen kann wer eine kleine Rente hat, Sozialhilfe erhält, Arbeitslosengeld II be- zieht, Wohngeld bekommt oder mit geringem Einkommen über die Runden kommen muss. Wo? Waiblinger Tafelladen e. V. Fronackerstraße 70 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 981-5969 Öffnungszeiten: Mo. 10:00-12:00 Uhr Di., Mi. + Fr. 10:00-12:00 Uhr Do. 10:00-17:30 Uhr Weinstadt Tafel e. V. Ziegeleistraße 16 I 71384 Weinstadt Telefon: 07151 2052706 Schorndorfer Tafel/AWO Schorndorf e. V. Grabenstraße 28 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 410410 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10:00-13:00 Uhr SoWas - Soziales Warenhaus Backnanger Tafel Theodor-Körner-Straße 1 I 71522 Backnang Telefon: 07191 3419-148 Winnender Tafel e. V. Brunnengasse 19 I 71364 Winnenden Telefon: 07195 580462 Öffnungszeiten: Di., Do. + Sa. 10:00-12:00 Uhr Schwäbische Tafel Stuttgart e. V. - Fellbacher Tafelladen Wernerstraße 27 I 70736 Fellbach Ansprechpartner: Carola Plötz Telefon: 0711 91252520 I Fax: 0711 91252521 E-Mail: ploetz@fellbacher-tafel.de I www.fellbacher-tafel.de >> 20
EH-Mobil Backnang: Ev. Gesamtkirche „Am Kalten Wasser“ Eduard-Breuninger-Straße 47 I 71522 Backnang jeden Dienstag 11:45 - 13:30 Uhr Murrhardt: Kath. Kirche St. Maria im Begegnungscafé Fornsbacher Straße 3 I 71540 Murrhardt jeden letzten Donestag im Monat 15:00 – 17:00 Uhr Waiblingen: Gemeindehaus Blumenstraße 25 I 71332 Waiblingen jeden Mittwoch 12:00 - 14:00 Uhr Rommelshausen (Kernen): Gemeindehaus der EmK Kurze Straße 9 I 71387 Rommelshausen jeden Donnerstag 12:30 - 14:30 Uhr Schorndorf: Martin-Luther-Haus Friedrich-Fischer-Straße 1 I 73614 Schorndorf jeden Mo.: 12:00 – 14:00 Uhr Strandgut Möbel & Mehr Im „Strandgut“ verkaufen wir kostengünstig an Menschen mit schmalem Geldbeutel. Aber auch wer Flohmarktartikel und Samm- lerstücke sucht, ist hier jederzeit willkommen. Zusätzlich bieten wir folgende Dienstleistungen an: • Wohnungsauflösungen • Entrümpelungen • Kleintransporte • Garten- und Landschaftspflegearbeiten • Wäschereinigung und Bügelwäsche • Büro- und Wohnungsreinigung • Kehrwoche Öffnungszeiten im Strandgut: Dienstag bis Freitag 09:00-18:00 Uhr I Samstag 09:00-14:00 Uhr Hohenstaufenstraße 9 I 73614 Schorndorf (Schockareal) Telefon: 07181 99438-75 I Fax: 07181 99438-77 E-Mail: strandgut@erlacher-hoehe.de 21
Angebote für Alleinerziehende Beratung für Alleinerziehende Von folgenden Stellen erhalten Sie Informationen über Beratung, Selbsthilfe und Gruppenangebote speziell für Alleinerziehende: Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Ortsverband Stuttgart und Umgebung e. V. Haußmannstraße 6 I 70188 Stuttgart Telefon: 0711 2484-7118 VAMV LV Baden-Württemberg VAMV Landesverband Baden-Württemberg e. V. Gymnasiumstraße 43 I 70174 Stuttgart Telefon: 0711 24847118 I Fax 0711 24847119 www.vamv-bw.de/ 22
Beratung Fachdienst Frühe Hilfen / Schwerpunktdienst Frühe Hilfen Beratung und Begleitung von Anfang an, für Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren Die Geburt eines Kindes verändert die gesamte Lebenssituation. Der Alltag mit einem Kind macht Freude, kann aber auch belastend sein. Gemeinsam mit Ih- nen suchen wir nach Möglichkeiten, wie Sie in schwierigen Alltags- und Erzie- hungssituationen besser mit Ihrem Kind zurechtkommen. Wir sind Ansprechpartner/innen für Schwangere, Alleinerziehende und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren sowie Hebammen, Ärzte und andere Berufsgruppen die im Rahmen Frühe Hilfen tätig sind. Wir bieten Informationen über: Elterntreffs, Elternkurse, Informationen, Austausch und Kontaktmöglichkeiten, Einzelberatung, Beratung und Begleitung auch bei Ihnen zu Hause durch Heb- ammen, Familienhebammen, Familienkinderkrankenpflegerinnen, Sozialpäda- goginnen und Familienhelferinnen www.rems-murr-kreis.de Für Waiblingen: Fachdienst: Ingrid Schneider-Rabeneick I Telefon: 07151 501-1592 E-Mail: i.schneider-rabeneick@rems-murr-kreis.de Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon 07151 501-1292 Für Schorndorf: Fachdienst: Bärbel Stollmeier-Rzadkowski Telefon: 07181 93889-5057 (Mo-Mi) E-Mail: b.stollmeier-rzadkowski@rems-murr-kreis.de Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon: 07181/93889-5030 Für Backnang: Fachdienst: Sabine Zahner-Noller I Telefon: 07191 895-4045 E-Mail: s.zahner-noller@rems-murr-kreis.de Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon 07191 895-4028 23
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten Beratung bei persönlichen Problemen in Zusammenhang mit der Schwanger- schaft, bei Unsicherheit über die eigene Zukunft und die des Kindes, im Schwangerschaftskonflikt (nach § 219 Abs. 2 StGB; mit Beratungsnachweis) sowie Beratung über soziale Hilfen, finanzielle Möglichkeiten und rechtliche Grundlagen. Die nachfolgenden Einrichtungen bieten Schwangeren- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatung an: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich Gesundheit Bahnhofstraße 1 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 501-1622 und 07151 501-1611 E-Mail: schwanger@rems-murr-kreis.de www.rems-murr-kreis.de Auf Wunsch auch Beratung in Schorndorf und Backnang möglich pro familia im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 98224-8940 E-Mail: waiblingen@profamilia.de www.profamilia-waiblingen.de Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 9:00-13:00 Uhr I Mi 9:00-16:00 Uhr I Fr 9:00-11:00 Uhr Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Schwangerschaftsberatung Talstraße 12 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 1724-21 I Fax: 07151 1724-41 E-Mail: schwangerschaftsberatung.wn@skf-drs.de E-Mail-Beratung über die Homepage www.schwanger-beratung.de Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V. Theodor-Körner- Straße 1 I 71522 Backnang Telefon: 07191 3419-125 (Sekretariat) E-Mail: beratungsstelle@kinderundjugendhilfe-bk.de 24
Beratung zur "Vertraulichen Geburt" Seit 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerenberatungsstel- len beraten, betreut und begleitet. Dadurch soll verhindert werden, dass eine schwangere Frau in der Not ihr Kind in Gefahr bringt. 1. Kostenloses 24h erreichbares Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" 08004040020 2. Information und anonyme Beratung unter www.geburt-vertraulich.de 3. Persönliche und auf Wunsch anonyme Beratung und Unterstützung durch qualifizierte Beraterinnen der Schwangerenberatung vor Ort. Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen Die folgenden Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher und familiärer Probleme. Die Beratung soll ermöglichen, Hin- tergründe von Schwierigkeiten besser zu verstehen, Möglichkeiten zur Veränderung zu suchen und den eigenen Weg zu finden. Angeboten wer- den Einzelberatung, Paarberatung und Familienberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung. In Waiblingen: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Beratungsstelle für Familien und Jugendliche Bahnhofstraße 64 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1500 Caritas-Zentrum Waiblingen Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724-28 Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-0 pro familia im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8940 >> 25
In Schorndorf: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Beratungsstelle für Familien und Jugendliche Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-5039 Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Arnoldstraße 5, 3.OG I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 929825 In Backnang: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Beratungsstelle für Familien und Jugendliche Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4039 Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Obere Bahnhofstraße 16 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 95890 E-Mail: info@diakonie-backnang.de I www.diakonie-backnang.de Caritas-Zentrum Backnang Sozial- und Lebensberatung Albertstraße 8 I 71522 Backnang Telefon: 07191 91156-11 I Fax: 07191 91156-35 In Winnenden Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Wallstraße 28 I 71364 Winnenden I Telefon: 07151 1724-28 Terminvereinbarung über Caritas-Zentrum Waiblingen In Murrhardt Paar-, Familien-, Lebens- und Sozialberatung, Kurvermittlung in Murrhardt Klosterhof I 71540 Murrhardt I Telefon: 07191 9589-0 www: http://www.evangelisch-in-murrhardt.de/cms/startseite/termine/ In Welzheim Paar-, Familien-, Lebens- und Sozialberatung, Kurvermittlung in Welzheim Johann-von-Hieber-Straße 7 I 73642 Welzheim I Telefon: 07181 929825 26
Dezentrale Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt Hilfen, Beratung und Therapie für Mädchen, Jungen und Junge Erwach- sene. Sexuelle Gewalterfahrungen behindern die persönliche Entwicklung und haben oft lebenslange Folgen für die Betroffenen. Wir beraten parteilich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Mädchen, Jungen und Jugendliche haben das Recht ohne Wissen ihrer Eltern beraten zu werden (§ 8 KJHG). Landratsamt Rems-Murr-Kreis: Bahnhofstraße 64 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 501-1496 Sekretariat Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang Telefon: 07191 895-4058 Frau Gruber Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 93889-5024 Frau Heidenfelder Beratung für Eltern oder Vertrauenspersonen Die Aufdeckung einer sexualisierten Gewalthandlung bringt Eltern und andere Vertrauenspersonen in eine Ausnahmesituation. Wir unterstützen die Familie in Krisenzeiten und bieten für alle Beteiligte Beratung an. Hilfe nach Gewalttaten- Esslinger Traumaambulanz Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sorgt für eine möglichst frühzeitige qualifizierte Untersuchung, Beratung und Behandlung von psychisch traumatisierten Gewaltopfern wie: • Opfer sexualisierter Gewalt • Opfer häuslicher Gewalt • Opfer krimineller Gewalt Telefonische Erreichbarkeit der Traumaambulanz unter: 0711 31033101 Mo bis Do 8:00 bis 16:00 Uhr I Fr 8:00 bis 14:00 Uhr E-Mail: psychosomatik(at)klinikum-esslingen.de Im Notfall außerhalb der genannten Sprechzeiten über die Zentrale Not- aufnahme des Klinikums Esslingen, Telefon 0711 3103-0 27
Opferberatung häusliche Gewalt in Fellbach Kreisdiakonieverband Fellbach Telefon: 07151 95919-22/25 I E-Mail: efl-wn@kdv-rmk.de Mozartstraße 14 I 70734 Fellbach Männerinterventionsstelle Rems-Murr Sie hilft den Tätern. Sie vermittelt Gewalt-Sensibilisierungs- Trainings, führt Gespräche, wenn der Täter aus der Wohnung verwiesen wurde oder berät in Fällen, da Auflagen und Weisungen vom Gericht vorliegen Telefon: 0711 94572607 oder 0711 4694566 Opfer und Zeugenschutznotdienst Telefon: 0711 2369306 Rechtsauskunft rund um die Uhr 28
Frühberatung / Frühförderung Ein Angebot für Eltern • die Förderung oder Therapie für Ihr Kind suchen oder • die Beratung zu Fragen der kindlichen Entwicklung möchten für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Diakonie Stetten e. V. Bahnhofstraße 10 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 905401-0 oder 905401-38 Ist für den gesamten Rems-Murr-Kreis zuständig Frühförderung und Beratung Karolingerstraße 42 I 70736 Fellbach Telefon: 0711 951936-23 / fruehberatungsstelle@froebelschule-fellbach.de Einzugsgebiet: Waiblingen, Fellbach, Winnenden, Korb, Kernen, Schwaikheim, Leutenbach, Burgstetten, Kirchberg Frühberatung an der Fröbelschule Schorndorf Rainbrunnenstraße 24 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 4818869 I E-Mail: fruehberatung@froebelschule-schorndorf.de Einzugsgebiet: Schorndorf, Remshalden, Winterbach, Berglen, Rudersberg, Urbach, Plüderhausen, Welzheim, Alfdorf Frühförderung und Frühberatung an der Bodelschwinghschule Berliner Straße 30 I 71540 Murrhardt Telefon: 07192 9365-16 I E-Mail: Fruehberatung.bsm@web.de Einzugsgebiet: Murrhardt, Backnang, Kaisersbach, Althütte, Auenwald, Weissach i. T., Allmersbach i. T., Aspach, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach, Großerlach Frühberatungsstelle an der Förderschule Sulzbach Jahnstraße 17 I 71560 Sulzbach Telefon: 07193 950670 I Foerderschule-sulzbach@t-online.de Einzugsgebiet: Sulzbach, Oppenweiler, Spiegelberg, Nassach, Großerlach, Neufürstenhütte, Altfürstenhütte Frühberatungstelle an der Herzog-Christoph-Schule Nägelestraße 17 I 71540 Murrhardt Telefon: 07192 9235-17 oder -18 I E-Mail: hcs-fbs@gmx.de Frühberatungsstelle an der Janusz-Korcak-Schule Rienharzer Straße 57 I 73642 Welzheim Telefon: 07182 935914 I E-Mail: s.magiera-doez@jks-welzheim.de Einzugsgebiet: Welzheim, Alfdorf, Pfahlbronn, Kaisersbach, Hellershof, Breitenfürst, Aichstrut >> 29
Sonderpädagogische Beratungsstellen für sprachauffällige Kinder an der Christian-Morgensternschule Damm Straße 48 I 71332 Waiblingen Telefon: 07151 58744 Einzugsgebiet: Grunbach bis Fellbach, Kirchberg, Burgstetten, Waldrems, Berglen Außenstelle Schorndorf Rainbrunnenstraße 24 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 484765 I E-Mail: info@cms-schorndorf.de Einzugsgebiet: Geradstetten bis Plüderhausen, Rudersberg, Welzheim Außenstelle Sulzbach / Murr Kleinhöchbergstraße 12 I 71560 Sulzbach/Murr Telefon 07193 900005 Einzugsgebiet: Backnang bis Murrhardt, Althütte, Weissacher Tal Sozialpädiatrische Zentren Sozialpädiatrischen Zentren werden Kinder und Jugendliche fachlich-medizinisch untersucht, betreut und behandelt. Die einzelnen Sozialpädiatrischen Zentren sind dabei unterschiedlich ausgerichtet, so dass Kinder mit den verschiedensten Krankheits- und Störungsbildern hier untersucht und behandelt werden. Bei einer Erkrankung oder bei dem Verdacht auf eine Erkrankung, in deren Folge es zu Störungen in der kindlichen Entwicklung, Behinderungen, Ver- haltensauffälligkeiten oder seelischen Störungen kommt oder kommen kann, bieten Sozialpädiatrische Zentren fachliche Hilfe und Unterstützung. Kinderzentrum Maulbronn Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie Knittlinger Steige 21 I 75433 Maulbronn Telefon: 07043 16-0 I Sekretariat 16-171 SPZ Schwäbisch Hall Sozialpädiatrische Zentren Ev. Diakoniewerk Schwäbisch Hall Diakoniestraße 10 I 74523 Schwäbisch Hall I Telefon 0791 753-0 SPZ Esslingen Sozialpädiatisches Zentrum Städtische Kliniken Hirschlandstraße 97 I 73730 Esslingen Telefon: 0711 3103-3651 I E-Mail: info@klinikum-esslingen.de >> 30
SPZ Ludwigsburg Sozialpädiatrisches Zentrum Erlacherhofstraße 10 I 71640 Ludwigsburg Telefon: 07141 9968101 I E-Mail: Magda.pajurin@kliniken-lb.de SPZ Stuttgart Sozialpädiatrisches Zentrum am Olgahospital Stuttgart Kriegsbergstraße 60 I 70174 Stuttgart Telefon: 0711 278-72760 I E-Mail: Spz.@klinikum-stuttgart.de Schreiambulanz Klinikum Stuttgart - Olgahospital Sozialpädiatrisches Zentrum »Baby-Sprechzeit« Bismarckstraße 8 I 70176 Stuttgart Telefon: 0711 278-72760 I Fax: 0711 278-72429 E-Mail: spz@klinikum-stuttgart.de I www.klinikum-stuttgart.de Diagnostik, Beratung und Krisenintervention bei • unstillbarem Schreien • Schlafproblemen • Fütterstörungen Psychotherapeutische Babyambulanz Stuttgart an der »Stuttgarter Akademie für Tiefenpsychologie und analytische Psychotherapie« e. V. Beratung, Krisenintervention, Mutter-Säuglingstherapie Hohenzollernstraße 26 I 70178 Stuttgart Telefon: 0711 6485223 I Fax: 0711 6485240 I www.akademie-stuttgart.de An der Babyambulanz arbeitet ein Team von 5 psychoanalytischen Kinder- und Erwachsenentherapeutinnen mit besonderer Erfahrung im Verständnis der seelischen Vorgänge, die für die erste Beziehungsaufnahme zwischen Mutter, Baby und Vater Bedeutung haben. Sie sind von der Schwangerschaft bis zum 18. Lebensmonat des Babys zuständig. Sprecherin der Babyambulanz ist Frau Barbara Hirschmüller. Hebammenpraxis Stuttgart-Mitte Ansprechpartner Schreikinder: Sabine König Gaisburgstraße 12c I 70182 Stuttgart Telefon: 0711 605751 Hebammenpraxis I 0711 8893396 Sabine König www.hebammenpraxis-stuttgart.de 31
Beratung für Eltern mit Schreibabys, Schlaf- oder Essproblemen; Krisenintervention. Diane Gerner, Pädagogin, GfG-Familienbegleiterin, Stillberaterin Ausbildung in ressourcenorientierter körperpsychotherapeutischer Krisenin- tervention für Schwangerschaft, Säuglinge, Kleinkinder und deren Eltern. 73733 Esslingen I Telefon: 0711 3277192 E-Mail: elternberatung@t-online.de I www.elternberatung-gerner.de Haller Schrei-Baby-Ambulanz Krisenbegleitung für Eltern mit schreienden Babys und unruhigen Kleinkindern Christiane Mehlis Bossertweg 3 I 74523 Schwäbisch Hall Telefon: 0791 492999 I E-Mail: info@heilpraxis-mehlis.de www.haller-schreibabyambulanz.de I www.heilpraxis-mehlis.de . Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie Kinderzentrum Maulbronn Frau Kunde-Trammer Knittlinger Steige 21 I 75433 Maulbronn I Telefon: 07043 16160 Säuglings-Kleinkind-Elternpsychotherapie (SKEPT) Hanna Pretzell Kornblumenweg 7 I 71384 Weinstadt I Telefon: 07151 460004 Birgitt Kreuter-Hafer Burgstraße 27 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 990180 Pflegerische Elternberatung - Rems-Murr-Klinikum Winnenden Ambulante Beratung nach vorheriger Terminabsprache Silke Seidel Susanne Grau Am Jakobsweg 1 I 71364 Winnenden Telefon: 07195 591-41862 E-Mail: silke.seidel@rems-murr-kliniken.de susanne.grau@rems-murr-kliniken.de Dienstag - Freitag 09:00-12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Montag und Mittwoch 13:30 – 19:00 Uhr 32
Geburtskliniken/Geburtshäuser im Rems-Murr-Kreis und in den angrenzenden Landkreisen. Schorndorf Rems-Murr-Klinik Schorndorf I Schlichtener Straße 105 Telefon: 07181 67-0 I www.rems-murr-kliniken.de Winnenden Rems-Murr-Klinikum Winnenden I Am Jakobsweg1 Telefon: 07195 591-0 I www.rems.murr-kliniken.de Ludwigsburg Klinikum Ludwigsburg I Posilipostraße 4 Telefon: 07141 999-0 I www.klinikum-ludwigsburg.de Esslingen Klinikum Esslingen I Hirschlandstraße 97 Telefon: 0711 3103-0 I www.klinikum-esslingen.de Bietigheim-Bissingen Krankenhaus Bietigheim I Riedstraße 12 Telefon: 07142 79-0 I www.krankenhaus-bietigheim.de Mutlangen Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd I Wetzgauer Straße 85 Telefon: 07171 701-0 Schwäbisch Hall Diakonie Kliniken Schwäbisch Hall I Diakoniestraße 10 Telefon: 0791 753-0 I www.dasdiak-klinikum.de Filderstadt- Bonlanden Filderklinik I Im Haberschlai 7 Telefon: 0711 7703-0 I www.filderklinik.de Stuttgart Klinikum Stuttgart Olgahospital/Frauenklinik I Kriegsbergstraße 62 Telefon: 07111 278-04 I www.klinikum-Stuttgart.de Geburtshaus und Hebammenpraxis I Gaisburgstraße 12c Telefon: 0711 605751 I www.hebammenpraxis-stuttgart.de Marienhospital Stuttgart I Böheimstraße 37 Telefon: 0711 6489-0 I www.marienhospital-stuttgart.de St. Anna-Klinik I Obere Waiblinger Straße101 Telefon: 0711 5202-0 I www.st-anna-klinik.de Robert Bosch-Krankenhaus I Auerbachstraße 110 Telefon: 0711 81013467 I www.rbk.de 33
Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund Yasemin - Beratungsstelle für junge Migrantinnen zwischen 12 und 27 Jahren Augustenstraße 39B I 70178 Stuttgart I www.eva-stuttgart.de Telefon 0711 8695-26 I E-Mail: info@eva-yasemin.de Frauen Sprach-Café Frauen verschiedener Nationalitäten treffen sich um gemeinsam deutsch zu sprechen und dabei etwas voneinander zu erfahren. Arbeiterwohlfahrt Ortsverband Schorndorf e. V. Augustenstraße 4 I 73614 Schorndorf I Siehe Seite 33 Telefon: 07181 5874 I Jeden Dienstag 09:30 – 11:00 Uhr Internationales Frühstückscafé Für Frauen die gerne Deutsch lernen wollen Durchgeführt vom Jugendmigrationsdienst Kreisdiakonieverband und Caritas Burgplatz 7 I 71522 Backnang I Dienstag 09:30 - 11:00 Uhr AnsprechpartnerInnen: Angelika Struk 0176 96204293 und Inguna Hacker 07191 91456-50 Mama lernt Deutsch ( Backnang) Das niederschwellige Angebot “Mama lernt Deutsch” gibt es seit rund 15 Jah- ren an der Schiller- und der Plaisirschule in Backnang. Die Kurse orientieren sich an den Bedürfnissen und dem individuellen Lerntempo der Teilnehmerin- nen. Auskunft über Integrationsreferentin der Stadt Backnang, Ulrike Ferenz-Gröninger Telefon: 07191 894-369 I E-Mail: integrationsreferentin@backnang.de. Frauensprachcafé im KARO Familienzentrum Karo Waiblingen I Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen Jeden Dienstag ( außer Ferien) 09:30 - 11:00 Uhr I Raum 2.21 Teresa Santamaria Telefon: 0173 3263594 I E-Mail: Teresa.waiblingen@yahoo.de Einstieg ist jederzeit möglich , die Teilnahme ist kostenlos 34
Fit für mein Baby Information und Unterstützung für Familien mit unter 6-jährigen Kindern, wenn ein Migrationshintergrund besteht. Angebote sind Einzelberatung, Elternkurse und Begleitung. Im Team mit Mentorinnen und Mentoren können Ihre sprachli- chen und kulturellen Hintergründe berücksichtigt werden. Plüderhausen, Remshalden, Schorndorf, Weinstadt, Winterbach und Urbach Evangelische Gesellschaft - Elternweiterbildung im Rems-Murr-Kreis Bahnhofstraße 19 I 71384 Weinstadt-Endersbach I Telefon: 07151 2050997 Fax: 07151 2051455 I E-Mail: a.mauch@eva-stuttgart.de Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt Der Soziale Dienst ist ein Unterstützungs- und Hilfsangebot bei der Alltags- bewältigung und in Problem- und Krisensituationen. Er richtet sich an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und bietet auf der Grund- lage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes umfassende Unterstützung an. Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1292 Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe, Sozialer Dienst Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4028 Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe, Sozialer Dienst Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-5030 35
Sozialberatung / Sozialhilfe Landratsamt Rems-Murr-Kreis / Geschäftsbereich Soziales Wenn Sie ALG II oder Grundsicherung/Sozialhilfe erhalten, berät Sie tele- fonisch oder bei einem Hausbesuch der Sozialdienst beim Geschäftsbereich Soziales/Landratsamt Rems-Murr-Kreis in folgenden Bereichen: -- Bei leistungsrechtlichen Fragen, z. B. einmalige Beihilfen, Erstausstattungen -- Bei persönlichen/sozialen Schwierigkeiten -- Vermittlung anderer Hilfen, Beratungsstellen Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Geschäftsbereich Soziales Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen I Dienstgebäude: Mayenner Straße 60 Termine nach telefonischer Vereinbarung. Sie erreichen den Sozialdienst telefonisch unter: 07151 501-1393 Frau Malcherek (Backnang, Großerlach, Murrhardt, Spiegelberg, Sulzbach) 07151 501-1548 Herr Ille (Aspach Berglen, Burgstetten, Kirchberg a. d. M., Leutenbach, Oppenweiler, Schwaikheim, Winnenden) 07151 501-1269 Herr Grass (Alfdorf, Althütte, Fellbach, Kaisersbach, Rudersberg, Welzheim) 07151 501-1383 Frau Haar (Waiblingen, Weissach i. T., Auenwald, Allmersbach i. T.) 07151 501-1517 Frau Donnert (Fellbach-Ortsteile, Kernen, Schorndorf, Winterbach) 07151 501-1851 Frau Aygün (Urbach, Plüderhausen, Remshalden) 07151 501-1328 Frau Frank (Fellbach) 07151 501-1851 Frau Steidle (Korb, Weinstadt) Kreisdiakonieverband Backnang Backnang - Sozialberatung Obere Bahnhofstraße 18 I 71522 Backnang Telefon: 07191 95890 Kreisdiakonieverband Schorndorf - Sozialberatung Arnoldstraße 5, 3.OG I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 929825 Kreisdiakonieverband Waiblingen - Sozialberatung Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-0 36
Beratung für Frauen Frauen in bedrohlichen Situationen können bei folgenden Institutionen Hilfe erhalten: Frauenhaus im Rems-Murr-Kreis Postfach 1164 I 73601 Schorndorf I Telefon: 07181 61614 Erreichbar von Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefon: 07181 204-0, nachts, im Notfall und am Wochenende über die Polizei Schorndorf „Kobra“ e. V. Beratung von Mädchen und Frauen gegen sexualisierte Gewalt Hölderlinstraße 20 I 70174 Stuttgart I Telefon: 0711 162970 E-Mail: beratungsstelle@kobra-ev.de Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000116016 bundesweit 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon „Ge- walt gegen Frauen“ bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitar- beiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter. Auch wenn Sie kein Deutsch sprechen oder sich nicht ausreichend verständi- gen können, erhalten Sie beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Unterstüt- zung. In diesem Fall rufen unsere Beraterinnen eine Dolmetscherin an, die es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Fragen in Ruhe und der Ihnen vertrauten Sprache zu stellen. Auf diese Weise ist unsere telefonische Beratung auch auf Türkisch, Russisch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Polnisch, Serbokroatisch, Griechisch, Bulgarisch, Rumänisch, Arabisch, Persisch und Vi- etnamesisch möglich. FLÜGEL- Beratung für Frauen bei sexualisierter Gewalt Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet, Sie bekommen zeitnah einen Rückruf Beratungstelefon: 0160 4881615 E-Mail: info@fluegel-waiblingen.de I www.fluegel-waiblingen.de Fraz- Frauen im Zentrum im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8910 37
Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt: Caritas- Zentrum Waiblingen Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724 28 71511 Backnang I Telefon: 07191 91156-0 Pro familia Waiblingen Telefon: 07151 982248940 I E-Mail: waiblingen@profamilia.de Beratungsstelle fürs Frauenhaus Telefon: 07181 61614 Folgende Stellen nehmen die Interessen von Frauen/Familien wahr: Stadt Fellbach, Gleichstellungsreferentin Marktplatz 1 I 70734 Fellbach Telefon: 0711 5851-499 I Fax: 0711 5851-292 E-Mail: gleichstellungsstelle@fellbach.de Stadt Waiblingen, Fachbereich Bürgerengagement Beauftragte für Chancengleichheit Kurze Straße 33 I 71332 Waiblingen Gabi Weber I Telefon: 07151 5001-238 E-Mail: gabi.weber@waiblingen .de FRAZ - Frauen im Zentrum Bürgermühlenweg 11 I 71332 Waiblingen Kontakt-Telefon: 07151 15050 I E-Mail: fraz-waiblingen@gmx.de Familienzentrum Schorndorf Karlstrasse 19 I 73614 Schorndorf Telefon: 07181 8877-00 I E-Mail: Familienzentrum@schorndorf.de 38
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