Leitfaden Tipps und Informationen für Familien - KREISJUGENDAMT - Asyl in Schorndorf

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Leitfaden Tipps und Informationen für Familien - KREISJUGENDAMT - Asyl in Schorndorf
KREISJUGENDAMT

www.rems-murr-kreis.de

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt
Postfach 1413 I 71328 Waiblingen
                                            Leitfaden
E-Mail: kreisjugendamt@rems-murr-kreis.de   Tipps und Informationen für Familien
Inhaltsverzeichnis                                             Seite

Finanzielle Hilfen                                                 4
Kindergeld                                                         4
Kinderzuschlag                                                     5
Elterngeld                                                         6
Kinderbetreuungskosten                                             7
Mutterschaftsgeld                                                  8
Hebammenhilfe                                                      9
Haushaltshilfe                                                     9
Arbeitslosengeld II                                               10
Arbeitslosengeld II für Studentinnen und Azubis                   10
BAföG                                                             10
Wohngeld                                                          11
Unterhalt für das Kind                                            12
Unterhaltsvorschuss                                               13
Unterhalt für unverheiratete Mütter                               13
Erziehungsrente                                                   14
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe                             14
Bildung und Teilhabe                                              15
Schuldnerberatung                                                 16
Schuldner Begleitung                                              17
Rundfunk, Fernsehen, Telefon                                      17
Kommunale Bürgerstiftungen/Sozialfonds/Bürgerfonds                17
Familienpass/Landesfamilienpass                                   18
Bundesstiftung „Mutter und Kind“                                  18
Landesstiftung „Familie in Not“                                   19
Programm zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten     19
Tafelladen und mehr….                                             20

Angebote für Alleinerziehende                                    22
Beratung für Alleinerziehende                                    22

Beratung                                                         23
Frühe Hilfen                                                     23
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung                24
Beratung zur "Vertraulichen Geburt"                              25
Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen     25
Dezentrale Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt               27
Hilfe nach Gewalttaten- Esslinger Traumaambulanz                 27
Opferberatung häusliche Gewalt in Fellbach                       28
Männerinterventionsstelle Rems-Murr                              28
Seite

Opfer und Zeugenschutznotdienst                                  28
Frühberatung/Frühförderung                                       29
Sozialpädiatrische Zentren                                       30
Schreiambulanz                                                   31
Geburtsklinik/Geburtshäuser im Rems-Murr-Kreis                   33
Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund                    34
Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt                              35
Sozialberatung                                                   36
Beratung für Frauen                                              37
Stellen die Interessen von Frauen/Familien wahr nehmen           38

Unterstützung in besonderen Lebenslagen                          39
Wellcome                                                         39
Familienpflege                                                   39
Einsatz von (Familien-)Hebammen und
 (Familien-) Kinderkrankenschwestern im Rahmen Früher Hilfen     40

Angebote für Familien mit Migrationshintergrund                  41
Sprachcafés                                                      41
Migrationsberatung                                               42
Jugendmigrationsdienst                                           42

Kinder                                                           43
Fachdienst Kindertagesbetreuung                                  43
Regelkindergärten                                                43
Kindergärten mit verlängerter Öffnungszeit                       43
Ganztageseinrichtungen                                           44
Schulkinderbetreuung                                             44
Tagespflege                                                      44
Stadtranderholung, Ferienwaldheim, Sommerferienprogramm          46
Elternbildung                                                    47
Landesprogramm Stärke                                            48
Treffpunkte für Eltern und Kinder                                49
Landesprogramm STÄRKE „Offene Treffs“                            49
Treffpunkt für Familien in Schorndorf                            50
Kinderbetreuung an Samstagen in Schorndorf                       51
Kinderbetreuung in Murrhardt                                     51
Babysitter Vermittlung I Leihoma-/Leihopadienst                  51
Kinderbekleidung                                                 52
Seite

Beruf und Arbeit                                      53
Beruf - Vermittlung - Ausbildung - Wiedereinstieg     53
Mutterschutz                                          56
Elternzeit                                            56

Wohnen                                                57
Sozialwohnungen                                       57
Wohngeld                                              57
Drohender Wohnungsverlust / Obdachlosigkeit           57
Mieterschutz		                                        58
Wohnprojekte		                                        59

Gesund und krank                                      60
Krankheit des Kindes                                  60
Krankheit der Mutter/des Vaters                       61
Gesundheitsberatung                                   61
Kurvermittlung bzw. -beratung                         62
Suchtberatung                                         63
Jugend- und Drogenberatung HORIZONT                   63
Sozialpsychiatrischer Dienst                          63

Rechtsfragen		                                        64
Elterliche Sorge                                      64
Sorgerecht für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt
 der Geburt nicht miteinander verheiratet waren       65
Amtsvormundschaft                                     65
Beistandschaft des Jugendamtes                        66
Sorgerecht bei Tod eines Sorgeberechtigten            67
Umgangsrecht                                          68
Namensrecht		                                         68

Adressen-, Telefonverzeichnis                         69

Stichwortverzeichnis                                  79
Finanzielle Hilfen
Kindergeld

Wer?    Seit 1. Januar 2015 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind
        188 Euro, für das dritte 194 Euro und für jedes weitere 219 Euro.
        Ab dem 1. Januar 2016 wird das Kindergeld um weitere 2 Euro
        jeweils erhöht. So erhalten Eltern für das erste und zweite Kind
        190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind
        221 Euro.

        Bei Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag ist das Servicetelefon
        der Familienkasse unter folgender Servicenummer von Montag bis
        Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr für Sie erreichbar:
        0800 4 5555 30*
        Auskünfte zu den Auszahlungsterminen erhalten Sie täglich von
        00:00 – 24:00 Uhr unter der Servicenummer:
        0800 4 5555 33*
        Besucheranschrift:
        Stuttgarter Straße 55 I 71638 Ludwigsburg
        Postanschrift:
        Familienkasse Baden-Württemberg Ost I 70146 Stuttgart
        Fax: 07141 137561
        E-Mail:
        Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-Ost.F12@arbeitsagentur.de
        Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von
        Veränderungen kann auch der Online-Formulardienst genutzt
        werden unter: Agentur für Arbeit online Formulare Kindergeld

Wann?   Sofort nach der Geburt Ihres Kindes können Sie Kindergeld beim-
        Arbeitsamt beantragen.

4
Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für
minderjährige und für unter 25-jährige, unverheiratete Kinder in Familien
mit nicht ausreichendem Familieneinkommen für längstens 36 Monate ge-
zahlt wird

Eltern können Kinderzuschlag beantragen, wenn ihr Einkommen ausreicht,
um den eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht den ihrer un-
ter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II,
Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt.

Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Bundesagen-
tur für Arbeit zu beantragen.

Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der
Eltern und Kinder, er beträgt höchstens 140 Euro/Monat

www.kinderzuschlag.de
Servicetelefon 0800 4 5555 30 von 08:00 - 18:00 Uhr.

                                                                             5
Elterngeld

Wer?    Eltern, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben, mit ei-
        nem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und
        nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Ebenso Adoptiv-
        eltern und Verwandte bis zum dritten Grad, wenn sie wegen einer
        schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der leiblichen
        Eltern die Betreuung des Kindes übernehmen.

Wo?     Anträge bekommen Sie über jede Gemeinde bzw. Stadtverwaltung
        (Bürgerbüro). Bearbeitet werden die Anträge von der
        Landeskreditbank I Schlossstraße 10 I 76137 Karlsruhe
        Hotline 0800 6645471
        Elterngeldrechner: www.familien-wegweiser.de

        Elterngeld wird in Höhe von 65-67 %, des in den zwölf Kalen-
        der- monaten vor dem Geburtsmonat des Kindes durchschnittlich
        erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit von 300 EUR bis zu
        einem Höchstbetrag von 1.800 EUR geleistet. Elterngeld wird bei
        Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag auf das
        Einkommen angerechnet. Familien mit mehreren kleinen Kindern
        erhalten weiterhin einen Geschwisterbonus sowie Zuschläge für
        Mehrlingsgeburten. Bafög und Wohngeldbezieher erhalten den
        Mindestbetrag von 300 EUR.

Wann?   Nach der Geburt des Kindes stellen Sie rechtzeitig den Antrag. El-
        terngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Monate vor Beginn
        des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist. Eltern-
        geld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des
        14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden.

Elterngeld-Plus

        Elterngeld Plus ist für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 oder spä-
        ter geboren werden. Elterngeld Plus lohnt sich für Eltern, die bald
        nach der Geburt wieder Teilzeit arbeiten wollen.
        Informationen erhält man bei der Landeskredit Bank Karlsruhe
        Schlossstraße 10 I 76137 Karlsruhe
        Hotline 08006645471 I E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de

6
Übernahme Betreuungskosten

Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtung
Zuschüsse zu Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen
sind möglich, wenn Ihr Kind
• eine Kinderkrippe
• eine Regelkindergartengruppe
• eine Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten
• eine Ganztagskindergartengruppe
• einen Hort/Hort an der Schule
besucht und die Kindertageseinrichtung eine Betriebserlaubnis nach
§ 45 SGB VIII besitzt.
Die Kosten für die anfallenden Gebühren können abhängig von Ihrem Einkom-
men ganz oder teilweise vom Kreisjugendamt übernommen werden, sofern
die Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Kinderbetreuung erforder-
lich (z. B. aufgrund der Erwerbsfähigkeit/Schulbesuchs der Eltern/des Eltern-
teils) ist. Darüber hinaus ist die Erforderlichkeit auch gegeben, wenn das Kind
das erste Lebensjahr vollendet hat und eine Regelbetreuung besucht.
Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen werden,
muss ein Antrag gestellt werden. Dieser kann schriftlich oder bei einer per-
sönlichen Vorsprache gestellt werden. Eine Terminvereinbarung innerhalb un-
serer Öffnungszeiten ist nicht erforderlich.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.
Ansprechpartner - geordnet nach Zuständigkeit, die sich nach den Anfangs-
buchstaben des Nachnamens Ihres Kindes richtet - finden Sie nachfolgnd:
Wirtschaftliche Hilfen (Tageseinrichtung, Kindertagespflege)

A - Braun                  Kil - Krd                  Schew - Schul
Telefon 07151 501-1215     Telefon 07151 501-1485     Telefon 07151 501-1320
Brauo - Eir                Kre - Mek                  Schum - Um
Telefon 07151 501-1339     Telefon 07151 501-1748     Telefon 07151 501-1784
Eis - Grh                  Mel - Pd                   Un - Welk
Telefon 07151 501-1456     Telefon 07151 501-1780     Telefon 07151 501-1434
Gri - Heiny                Pe - Riesl                 Well - Z
Telefon 07151 501-1710     Telefon 07151 501-1573     Telefon 07151 501-1305
Heinz - Kik                Riesm - Schev
Telefon 07151 501-1432     Telefon 07151 501-1750

                                                                              7
An die Anlaufstelle Kindergartengebühren Arbeitslosengeld II wenden Sie
sich, wenn Sie
• Arbeitslosengeld II beziehen und
• Ihr Einkommen höchstens 450 EUR beträgt und
• Ihr Kind ein Jahr oder älter ist und
• eine Regelgruppe oder Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten
     bis sieben Stunden besucht.

Anlaufstelle Kindergartengebühren Arbeitslosengeld II
A - Ko
Telefon 07151 501-1424
Kp - Z
Telefon 07151 501-1731

Mutterschaftsgeld
Wer?      - Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
          - Frauen, die Arbeitslosenunterstützung oder Unterhaltsgeld
             von der Agentur für Arbeit bekommen.
          Familienversicherte Frauen bekommen während des Mutterschutzes
          (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) ein einmaliges Mutter-
          schaftsgeld in Höhe von max. 210 EUR vom Bundesversicherungsamt.

Wo?       Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie
          brauchen dazu eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers
          und eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin.
Wann?     Kurz vor Beginn des Mutterschutzes stellen Sie den Antrag.

8
Hebammenhilfe
Wer?      Schwangere und Mütter von Säuglingen können sich an eine
          Hebamme wenden. Hebammen bieten:
          -- Beratung zu allen Fragen und Beschwerden in der
              Schwangerschaft, zur Geburt und danach an
          -- Vorsorgeuntersuchungen
          -- Geburtsvorbereitung
          -- Geburtshilfe
          -- aufsuchende Wochenbettbetreuung
          -- Stillberatung und Beratung zu Ernährungsfragen
          -- von Mutter und Kind
          -- Rückbildungsgymnastikkurse sowie Beckenbodentraining
          Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse.
Wo?       Wenden Sie sich an eine Hebamme Ihres Vertrauens. Hebammen-
          listen liegen bei den meisten Frauenärzten aus oder über:
          www.remsmurr-hebammen.de
Wann?     Hebammenhilfe kann bis zu 8 Wochen nach der Geburt des Kindes
          und bei entsprechenden Fragen auch bis zum Ende der Stillzeit in
          Anspruch genommen werden.
          Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenbetreuung.
Im Rahmen Früher Hilfen kann die Hebammenhilfe bis zur Vollendung des
1. Lebensjahres weiter gewährt werden. Ein Antrag kann bei den Mitarbeite-
rinnen der Frühen Hilfen gestellt werden.

Haushaltshilfe
Wer?      Im Krankheitsfall können Erziehungsberechtigte sowie Frauen an-
          lässlich der Geburt ihres Kindes für die Dauer ihres stationären
          Krankenhausaufenthaltes, in Ausnahmen auch darüber hinaus,
          eine Haushaltshilfe bekommen.

Wo?       Die Kostenübernahme können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
          Anfragen bzgl. einer Haushaltshilfe können Sie an die Sozialstati-
          onen in ihrer Gemeinde richten.  Adressen Seite 69
Wann?     Schon vor der Geburt Ihres Kindes bzw. im Bedarfsfall sollten Sie
          dies klären

                                                                              9
Arbeitslosengeld II
Wer?    Erwerbsfähige und hilfebedürftige Frauen und Männer erhalten
        Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende mit einem Kind unter 6 Jahren
        haben einen eigenen, elternunabhängigen Anspruch auf Arbeitslo-
        sengeld II, auch wenn sie einen Arbeitsplatz haben, sich jedoch in
        Elternzeit befinden. Der Anspruch wird in jedem Einzelfall abgeklärt
        (siehe Broschüre „SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende“).
Wo?     Anträge stellen Sie beim Jobcenter Rems-Murr-Kreis in Backnang,
        Schorndorf oder Waiblingen.  Adressen Seite 69
Wann?   Bei Bedürftigkeit;
        Alleinerziehende stellen eventuell schon während der Schwanger-
        schaft einen Antrag auf Arbeitslosengeld II.

Arbeitslosengeld II für StudentInnen und Auszubildende

Wer?    StudentInnen haben nur dann Anspruch, wenn das Studium unter-
        brochen wird. Bei geringem Einkommen der Studierenden hat das
        Kind eventuell Anspruch auf Sozialgeld. Auszubildende, die Bun-
        desausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG beziehen, können ge-
        gebenenfalls einen Zuschuss zu den ungedeckten, angemessenen
        Kosten der Unterkunft bekommen.
Wo?     Beim Jobcenter Rems-Murr-Kreis in Backnang, Schorndorf oder
        Waiblingen.  Adressen Seite 69

BAföG

Wer?    Jede/r die/der eine förderungswürdige Ausbildung bzw. ein Studi-
        um macht. Durch ein Kind kann sich die Förderungshöchstdauer
        beim BAföG verlängern.

Wo?     Landratsamt Rems-Murr-Kreis
        Amt für Ausbildungsförderung
        Alter Postplatz 10 I 71332 Waiblingen
        Frau Dippon: 07151 510-1326
        r.dippon@rems-murr-kreis.de
        www.das-neue-bafoeg.de

Wann?   Bei Ausbildungsbeginn.

10
Wohngeld

Wer?    Mieter/innen mit geringem Einkommen können Wohngeld bean-
        tragen. In jedem Einzelfall wird neu entschieden. Die Gewährung
        von Wohngeld ist abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrer Miete
        und der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personenzahl. Wer Ar-
        beitslosengeld II erhält, bekommt kein zusätzliches Wohngeld. Seit
        1. Januar 2009 werden bei der Berechnung die Heizkosten mit
        berücksichtigt.
        Zum nicht wohngeldberechtigten Kreis zählen Empfänger von:
        • Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem SGB II
        • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
        • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
        • Zuschüsse nach § 22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe
             (BAB) und Ausbildungsgeld)
        • Verletztengeld nach SGB VII
        • ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
        • Hilfen in stationären Einrichtungen (sofern die Hilfen für den
             Lebensunterhalt geleistet werden); bspw. nach dem Bundes-
             versorgungsgesetz oder anderen Gesetzen
        • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach
             Asylbewerberleistungsgesetz

Wo?     Bei jeder Gemeinde oder Stadtverwaltung bekommen Sie weitere
        Informationen sowie Anträge, Formulare und Broschüren
         Adressen Seite 69

Wann?   Jederzeit, wenn Bedürftigkeit besteht.

                                                                        11
Unterhalt für das Kind

Wer?    Jedes nicht eheliche Kind bzw. jedes Kind getrennt lebender oder
        geschiedener Eltern hat Anspruch auf Unterhalt.

Wo?     Informationen erhalten Sie über das
        Kreisjugendamt
        Fachbereich Unterhalt, Beistandschaften und Vormundschaften
        Dienststelle Waiblingen
        Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen,
        zuständig für folgende Städte und Gemeinden:
        Alfdorf, Fellbach, Kaisersbach, Kernen, Korb, Plüderhausen,
        Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Waiblingen,
        Weinstadt und Winterbach.
        Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat
                        501-1214 Herr Kirgis

        Dienststelle Backnang
        Stuttgarter Straße 109 I 71522 Backnang,
        zuständig für folgende Städte und Gemeinden:
        Allmersbach i. T., Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Berglen,
        Burgstetten, Großerlach, Kirchberg/Murr, Leutenbach, Murrhardt,
        Oppenweiler, Schwaikheim, Spiegelberg, Sulzbach/Murr,
        Weissach i. T. und Winnenden.
        Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat
        		              895-4180 Herr Rosenberger

Wann?   Entweder während der Schwangerschaft oder nach der Geburt
        Ihres Kindes.

12
Unterhaltsvorschuss

Wer?    Für Kinder, für die der unterhaltspflichtige Elternteil nicht bezahlt,
        kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden(siehe Broschüre „Der
        Unterhaltsvorschuss“).

Wo?     Anträge stellen Sie beim
        Kreisjugendamt, Unterhaltsvorschusskasse
        Dienststelle Waiblingen
        Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat
        Dienststelle Backnang
        Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat

Wann?   Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt bzw. nicht
        zahlen kann, stellen Sie den Antrag.

Unterhalt für unverheiratete Mütter

Wer?    Frauen, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet sind, haben
        Anspruch auf Unterhalt. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens
        vier Monate vor der Geburt des Kindes und besteht für mindestens
        drei Jahre nach der Geburt. Sie kann sich bei besonderen Belangen
        des Kindes und bei fehlenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung
        verlängern.

Wo?     Information und Beratung erhalten Sie hierzu beim
        Kreisjugendamt
        Fachbereich Unterhalt, Beistandschaft, Vormundschaft
        Dienststelle Waiblingen
        Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen
        Telefon: 07151 501-1348 Sekretariat
        Dienststelle Backnang
        Stuttgarter Straße 109 I 71522 Backnang
        Telefon: 07191 895-4181 Sekretariat

Wann?   Im Bedarfsfall.

                                                                            13
Erziehungsrente

Wer?    Alleinerziehende haben nach dem Tod des Expartners ein Recht
        auf Erziehungsrente. Dies gilt als Ersatz für den Wegfall von Un-
        terhaltsleitungen.

Wo?     Folgende Beratungsstellen geben Auskunft:
        Deutsche Rentenversicherung
        kostenlose Servicenummer 080010004800
        www.deutsche-rentenversicherung.de
        Persönliche Beratungen im Rems-Murr-Kreis finden in den Rat-
        häusern von Waiblingen, Schorndorf und Backnang statt. Termi-
        ne können über die Telefonnummer: 0711 61466-510 vereinbart
        werden.

Wann?   Ab Antragstellung, bis zur Volljährigkeit des Kindes, die Auszah-
        lungshöhe der Erziehungsrente hängt von dem bisher erzielten
        Bruttoeinkommen und von den Versicherungsjahren des verblie-
        benen Elternteils sowie von weiteren Faktoren ab.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Wer?    Rechtsuchende mit geringem Einkommen können bei dem für ihren
        Wohnort zuständigen Amtsgericht für eine anwaltliche Beratung
        und die damit verbundene außergerichtliche Tätigkeit Beratungs-
        hilfe beantragen. Sie bezahlen einen Eigenanteil von 10 EUR und
        können eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens
        beauftragen. Für ein gerichtliches Verfahren gibt es auf Antrag
        Prozesskostenhilfe. Diese wird üblicherweise durch den Prozessbe-
        vollmächtigten bei Gericht eingereicht. (Je nach Einkommensver-
        hältnissen wird Prozesskostenhilfe ohne oder mit Ratenzahlung
        auf die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten bewilligt).

Wo?     Über Ihren Rechtsanwalt stellen Sie den Antrag beim Gericht oder
        beim zuständigen Amtsgericht.

Wann?   Im Bedarfsfall.

14
Bildung und Teilhabe

Wer?    Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche, die aus
        einkommensschwachen Familien kommen, einen Rechtsanspruch
        auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kultu-
        rellen Leben.
        Alle Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene
        • deren Familien ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe bekommen
        • deren Familien Wohngeld bekommen
        • die Familien die Kinderzuschlag erhalten

Wo?     Für Anträge von Leistungsberechtigen, die Arbeitslosengeld II, So-
        zialgeld nach SGB II beziehen ist beim Jobcenter des Rems-Murr-
        Kreises der/die zuständige Sachbearbeiter/in Ansprechpartner/in
        Jobcenter Rems-Murr: ServiceCenter: 07151 9519-670
        Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Wohngeld, Sozialhilfe
        oder einen Kindergeldzuschlag erhalten ist der Geschäftsbereich
        Soziales beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig.
        Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Geschäftsbereich Soziales
        Telefon: 07151 501-1453 oder 501-1413

        bildungspaket@rems-murr-kreis.de

                                                                        15
Schuldnerberatung

Wer?   Eine Schuldnerberatung ist angezeigt bei Überschuldung, das heißt
       Ihre festen Ausgaben und Ihre Lebenshaltungskosten übersteigen
       regelmäßig Ihr Einkommen oder Sie stellen fest, dass Ihr Girokonto
       immer weiter ins Soll rutscht.
       Menschen, die eine bestehende oder drohende Überschuldung aus
       eigener Kraft nicht mehr bewältigen können, sollen dabei unter-
       stützt werden Entschuldungsmaßnahmen einzuleiten.

Wo?    Im Rems-Murr-Kreis richtet sich die Zuständigkeit der Schuldner-
       beratung nach dem Hauptwohnsitz.
       Bewohner der nachfolgend genannten Städte können sich direkt
       an die dortigen Schuldnerberatungsstellen wenden (außer Bezie-
       her von Arbeitslosengeld II)
       Beratungsstelle Backnang I Telefon 07191 894-0
       Beratungsstelle Fellbach I Telefon 0711 5851-0
       Beratungsstelle Schorndorf I Telefon 07181 602-0
       Beratungsstelle Waiblingen I Telefon 07151 5001-289
       Beratungsstelle Weinstadt I Telefon 07151 693-0
       Beratungsstelle Winnenden I Telefon 07195 13-0
       Für alle anderen Gemeinden und ALG II- Bezieher ist die Schuld-
       nerberatung des Landratsamtes zuständig:
       Schuldnerberatungsstelle I Außenstelle
       Mayenner Straße 60/1 I 71332 Waiblingen
       Herr Kleiner I Telefon 07151 501-1445
       Frau Ranft I Telefon 07151 501-1531

       Weitere Schuldnerberatungen im RMK:
       Arbeiterwohlfahrt Fellbach I Telefon 0711 9992410 (nachmittags)
       Kreisdiakonieverband Waiblingen I Telefon 07151 95919-24
       Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen

       Beratung gibt es auch in den Außenstelle:
       Backnang I Obere Bahnhofstraße 16
       Winnenden I Bengelplatz 22
       Schorndorf I Arnoldstraße 5

       Telefonsprechstunde dienstags von 16:00-17:00 Uhr
       07151 95919-24

16
Schuldner Begleitung (ehrenamtlich)

Wer?       Praktische Hilfen und Begleitung für ratsuchende Personen mit
          vorwiegend nicht gewerblichen Schulden:

Wo?       schulderbegleitung@waiblingen.de
          www.familienzentrum-waiblingen.de
          Offene Sprechstunde im Familienzentrum KARO
          Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen
          Di 10:00 - 12:00 Uhr und Do 15:00-17:00 Uhr

Rundfunk, Fernsehen, Telefon

Wer?      Der 2013 eingeführte Rundfunk Beitrag wird auf Antrag beim Bei-
          tragsservice von ARD, ZDF, und Deutschlandradio (Ehemalige GEZ)
          erlassen. Auch ohne einen Anspruch auf ALG II kann bei kleinem
          Einkommen oder dem Bezug von anderen Sozialleistungen An-
          spruch auf Befreiung haben. Je nach Anbieter können die Gebüh-
          ren für das Telefon vermindert werden. Besondere Angebote oder
          Sozialtarife können unter www.rundfunktbeitrag.de angefragt
          werden.

Kommunale Bürgerstiftungen/Sozialfonds/Bürgerfonds

unterstützen soziale oder kulturelle Projekte und Einzelpersonen in Notsitua-
tionen in einer Stadt oder Gemeinde.
Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engage-
ment getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
Informationen über Zuschüsse können bei der jeweiligen Stadt- Gemeinde-
verwaltung eingeholt werden.

                                                                           17
Familienpass/Landesfamilienpass

Wer?     Familienpass ist die Bezeichnung für ein spezielles Vergünsti-
         gungssystem für Familien. Es wird geregelt, welche Familien den
         Familienpass erhalten können und welche Leistungen er umfasst.
         Er ermöglicht in vielen Städten und Gemeinden einen kostenfrei-
         en oder vergünstigten Eintritt in Schlösser, Gärten und Museen
         sowie in Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder.
Wo?      Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwal-
         tung  Seite 69

Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Schutz des ungeborenen Lebens

Wer?     Schwangere Frauen mit sehr geringem Einkommen können eine
         einmalige finanzielle Unterstützung beantragen. Die Einkommens-
         grenzen erfahren Sie bei den Schwangeren- und Schwanger-
         schaftskonfliktberatungsstellen des Rems-Murr-Kreises.
         Für ALG II-Bezieherinnen ist vorrangig das Jobcenter zuständig.
         Die Mittel müssen noch vor der Geburt des Kindes beantragt wer-
         den. Die Mittel der Stiftung werden z. B. für die Erstausstattung
         des Kindes, die Weiterführung des Haushaltes, die Wohnung und
         Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt. Die Zu-
         schüsse werden nicht als Einkommen für das ALG II, die Sozialhilfe
         und andere Sozialleistungen angerechnet.
         www.bundesstiftung-mutter-kind-.de

Wo?      Bei allen anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskon-
         fliktberatungsstellen können Sie einen Antrag stellen.
          Kapitel Beratung Seite 23

18
Landesstiftung „Familie in Not“

Wer?    Frauen/Familien in besonderen materiellen Notlagen können Gel-
        der aus der Landesstiftung beantragen. Es muss in jedem Einzelfall
        abgeklärt werden, ob eine derartige Notlage vorliegt.

Wo?     Bei allen anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskon-
        fliktberatungsstellen können Sie einen Antrag stellen.
         Kapitel Beratung Seite 23

Wann?   Die Antragstellung soll während der Schwangerschaft bzw. nach
        der Geburt des Kindes erfolgen.

Programm zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten
Hotline Familienförderung
Wer?    Frauen oder Familien mit Drillingen (aufwärts), können einen ein-
        maligen Zuschuss bis zu höchstens 2.500 EUR pro Kind erhalten.
        Der Zuschuss wird unabhängig vom Familieneinkommen gewährt.
        Über die Verwendung des Zuschusses, der natürlich seinem Zweck
        entsprechend für kindbezogene Ausgaben eingesetzt werden soll,
        kann jedoch frei entschieden werden

Wo?     Anträge erhalten Sie bei der Landeskreditbank in Karlsruhe.
        Auskunft: E-Mail          familienfoerderung@l-bank.de
                   Telefon        0800 6645471 (gebührenfrei)
                   Fax            0721 1503191
        Montag bis Freitag von 08:30 bis 16:00 Uhr einfügen

Wann?   Der Antrag muss im ersten Lebensjahr der Kinder gestellt werden.

                                                                        19
Tafelladen und mehr ...
Gut und günstig einkaufen mit kleinem Geldbeutel
Wer?    Vorort wird im Tafelladen geprüft ob jemand einkaufsberechtigt
        ist. Personalausweis und der Nachweis von Sozialleistungen ist bei
        der Ausstellung eines Ausweises notwendig. Einkaufen kann wer
        eine kleine Rente hat, Sozialhilfe erhält, Arbeitslosengeld II be-
        zieht, Wohngeld bekommt oder mit geringem Einkommen über die
        Runden kommen muss.

Wo?     Waiblinger Tafelladen e. V.
        Fronackerstraße 70 I 71332 Waiblingen
        Telefon: 07151 981-5969
        Öffnungszeiten:     Mo.            10:00-12:00 Uhr
                            Di., Mi. + Fr. 10:00-12:00 Uhr
                            Do.            10:00-17:30 Uhr

        Weinstadt Tafel e. V.
        Ziegeleistraße 16 I 71384 Weinstadt
        Telefon: 07151 2052706

        Schorndorfer Tafel/AWO Schorndorf e. V.
        Grabenstraße 28 I 73614 Schorndorf
        Telefon: 07181 410410
        Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10:00-13:00 Uhr

        SoWas - Soziales Warenhaus
        Backnanger Tafel
        Theodor-Körner-Straße 1 I 71522 Backnang
        Telefon: 07191 3419-148

        Winnender Tafel e. V.
        Brunnengasse 19 I 71364 Winnenden
        Telefon: 07195 580462
        Öffnungszeiten: Di., Do. + Sa. 10:00-12:00 Uhr

        Schwäbische Tafel Stuttgart e. V. - Fellbacher Tafelladen
        Wernerstraße 27 I 70736 Fellbach
        Ansprechpartner: Carola Plötz
        Telefon: 0711 91252520 I Fax: 0711 91252521
        E-Mail: ploetz@fellbacher-tafel.de I www.fellbacher-tafel.de

        							                                                        >>
20
EH-Mobil
Backnang: Ev. Gesamtkirche „Am Kalten Wasser“
Eduard-Breuninger-Straße 47 I 71522 Backnang
jeden Dienstag 11:45 - 13:30 Uhr
Murrhardt: Kath. Kirche St. Maria im Begegnungscafé
Fornsbacher Straße 3 I 71540 Murrhardt
jeden letzten Donestag im Monat 15:00 – 17:00 Uhr
Waiblingen: Gemeindehaus
Blumenstraße 25 I 71332 Waiblingen
jeden Mittwoch 12:00 - 14:00 Uhr
Rommelshausen (Kernen): Gemeindehaus der EmK
Kurze Straße 9 I 71387 Rommelshausen
jeden Donnerstag 12:30 - 14:30 Uhr
Schorndorf: Martin-Luther-Haus
Friedrich-Fischer-Straße 1 I 73614 Schorndorf
jeden Mo.: 12:00 – 14:00 Uhr

Strandgut Möbel & Mehr
Im „Strandgut“ verkaufen wir kostengünstig an Menschen mit
schmalem Geldbeutel. Aber auch wer Flohmarktartikel und Samm-
lerstücke sucht, ist hier jederzeit willkommen.
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                                                            21
Angebote für Alleinerziehende
Beratung für Alleinerziehende

Von folgenden Stellen erhalten Sie Informationen über Beratung, Selbsthilfe
und Gruppenangebote speziell für Alleinerziehende:

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
Ortsverband Stuttgart und Umgebung e. V.
Haußmannstraße 6 I 70188 Stuttgart
Telefon: 0711 2484-7118

VAMV LV Baden-Württemberg
VAMV Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Gymnasiumstraße 43 I 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 24847118 I Fax 0711 24847119
www.vamv-bw.de/

22
Beratung
Fachdienst Frühe Hilfen / Schwerpunktdienst Frühe Hilfen

Beratung und Begleitung von Anfang an,
für Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren

Die Geburt eines Kindes verändert die gesamte Lebenssituation. Der Alltag mit
einem Kind macht Freude, kann aber auch belastend sein. Gemeinsam mit Ih-
nen suchen wir nach Möglichkeiten, wie Sie in schwierigen Alltags- und Erzie-
hungssituationen besser mit Ihrem Kind zurechtkommen.

Wir sind Ansprechpartner/innen
für Schwangere, Alleinerziehende und Familien mit Kindern im Alter von
0-3 Jahren sowie Hebammen, Ärzte und andere Berufsgruppen die im Rahmen
Frühe Hilfen tätig sind.

Wir bieten Informationen über:
Elterntreffs, Elternkurse, Informationen, Austausch und Kontaktmöglichkeiten,
Einzelberatung, Beratung und Begleitung auch bei Ihnen zu Hause durch Heb-
ammen, Familienhebammen, Familienkinderkrankenpflegerinnen, Sozialpäda-
goginnen und Familienhelferinnen  www.rems-murr-kreis.de

Für Waiblingen:
Fachdienst: Ingrid Schneider-Rabeneick I Telefon: 07151 501-1592
E-Mail: i.schneider-rabeneick@rems-murr-kreis.de
Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon 07151 501-1292

Für Schorndorf:
Fachdienst: Bärbel Stollmeier-Rzadkowski
Telefon: 07181 93889-5057 (Mo-Mi)
E-Mail: b.stollmeier-rzadkowski@rems-murr-kreis.de
Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon: 07181/93889-5030

Für Backnang:
Fachdienst: Sabine Zahner-Noller I Telefon: 07191 895-4045
E-Mail: s.zahner-noller@rems-murr-kreis.de
Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon 07191 895-4028

                                                                           23
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten
Beratung bei persönlichen Problemen in Zusammenhang mit der Schwanger-
schaft, bei Unsicherheit über die eigene Zukunft und die des Kindes, im
Schwangerschaftskonflikt (nach § 219 Abs. 2 StGB; mit Beratungsnachweis)
sowie Beratung über soziale Hilfen, finanzielle Möglichkeiten und rechtliche
Grundlagen.

Die nachfolgenden Einrichtungen bieten Schwangeren- bzw.
Schwangerschaftskonfliktberatung an:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Geschäftsbereich Gesundheit
Bahnhofstraße 1 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 501-1622 und 07151 501-1611
E-Mail: schwanger@rems-murr-kreis.de
www.rems-murr-kreis.de
Auf Wunsch auch Beratung in Schorndorf und Backnang möglich

pro familia
im KARO - Familienzentrum Waiblingen
Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 98224-8940
E-Mail: waiblingen@profamilia.de
www.profamilia-waiblingen.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 9:00-13:00 Uhr I Mi 9:00-16:00 Uhr I Fr 9:00-11:00 Uhr

Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Schwangerschaftsberatung
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 1724-21 I Fax: 07151 1724-41
E-Mail: schwangerschaftsberatung.wn@skf-drs.de
E-Mail-Beratung über die Homepage www.schwanger-beratung.de

Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V.
Theodor-Körner- Straße 1 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 3419-125 (Sekretariat)
E-Mail: beratungsstelle@kinderundjugendhilfe-bk.de

24
Beratung zur "Vertraulichen Geburt"
Seit 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und
zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit erhalten
Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in
einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der
Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerenberatungsstel-
len beraten, betreut und begleitet. Dadurch soll verhindert werden, dass
eine schwangere Frau in der Not ihr Kind in Gefahr bringt.
1.   Kostenloses 24h erreichbares Hilfetelefon
     "Schwangere in Not - anonym und sicher" 08004040020
2.   Information und anonyme Beratung unter
     www.geburt-vertraulich.de
3.   Persönliche und auf Wunsch anonyme Beratung und Unterstützung
     durch qualifizierte Beraterinnen der Schwangerenberatung vor Ort.

Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen

Die folgenden Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Bewältigung
persönlicher und familiärer Probleme. Die Beratung soll ermöglichen, Hin-
tergründe von Schwierigkeiten besser zu verstehen, Möglichkeiten zur
Veränderung zu suchen und den eigenen Weg zu finden. Angeboten wer-
den Einzelberatung, Paarberatung und Familienberatung, Trennungs- und
Scheidungsberatung.
In Waiblingen:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche
Bahnhofstraße 64 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1500
Caritas-Zentrum Waiblingen
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724-28
Kreisdiakonieverband
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-0
pro familia
im KARO - Familienzentrum Waiblingen
Alter Postplatz 17, 2. OG. I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8940
									>>
                                                                            25
In Schorndorf:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche
Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-5039
Kreisdiakonieverband
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Arnoldstraße 5, 3.OG I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 929825

In Backnang:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche
Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4039
Kreisdiakonieverband
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Obere Bahnhofstraße 16 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 95890
E-Mail: info@diakonie-backnang.de I www.diakonie-backnang.de
Caritas-Zentrum Backnang
Sozial- und Lebensberatung
Albertstraße 8 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 91156-11 I Fax: 07191 91156-35

In Winnenden
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Wallstraße 28 I 71364 Winnenden I Telefon: 07151 1724-28
Terminvereinbarung über Caritas-Zentrum Waiblingen

In Murrhardt
Paar-, Familien-, Lebens- und Sozialberatung, Kurvermittlung in Murrhardt
Klosterhof I 71540 Murrhardt I Telefon: 07191 9589-0
www: http://www.evangelisch-in-murrhardt.de/cms/startseite/termine/

In Welzheim
Paar-, Familien-, Lebens- und Sozialberatung, Kurvermittlung in Welzheim
Johann-von-Hieber-Straße 7 I 73642 Welzheim I Telefon: 07181 929825

26
Dezentrale Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt
Hilfen, Beratung und Therapie für Mädchen, Jungen und Junge Erwach-
sene. Sexuelle Gewalterfahrungen behindern die persönliche Entwicklung
und haben oft lebenslange Folgen für die Betroffenen.
Wir beraten parteilich, kostenlos und auf Wunsch anonym.
Mädchen, Jungen und Jugendliche haben das Recht ohne Wissen ihrer
Eltern beraten zu werden (§ 8 KJHG).
Landratsamt Rems-Murr-Kreis:
Bahnhofstraße 64 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 501-1496 Sekretariat
Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 895-4058 Frau Gruber
Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 93889-5024 Frau Heidenfelder
Beratung für Eltern oder Vertrauenspersonen
Die Aufdeckung einer sexualisierten Gewalthandlung bringt Eltern und
andere Vertrauenspersonen in eine Ausnahmesituation. Wir unterstützen
die Familie in Krisenzeiten und bieten für alle Beteiligte Beratung an.

Hilfe nach Gewalttaten- Esslinger Traumaambulanz
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sorgt für eine möglichst
frühzeitige qualifizierte Untersuchung, Beratung und Behandlung von
psychisch traumatisierten Gewaltopfern wie:
• Opfer sexualisierter Gewalt
• Opfer häuslicher Gewalt
• Opfer krimineller Gewalt
Telefonische Erreichbarkeit der Traumaambulanz unter: 0711 31033101
Mo bis Do 8:00 bis 16:00 Uhr I Fr 8:00 bis 14:00 Uhr
E-Mail: psychosomatik(at)klinikum-esslingen.de
Im Notfall außerhalb der genannten Sprechzeiten über die Zentrale Not-
aufnahme des Klinikums Esslingen, Telefon 0711 3103-0

                                                                          27
Opferberatung häusliche Gewalt in Fellbach
Kreisdiakonieverband Fellbach
Telefon: 07151 95919-22/25 I E-Mail: efl-wn@kdv-rmk.de
Mozartstraße 14 I 70734 Fellbach

Männerinterventionsstelle Rems-Murr

Sie hilft den Tätern. Sie vermittelt Gewalt-Sensibilisierungs- Trainings, führt
Gespräche, wenn der Täter aus der Wohnung verwiesen wurde oder berät in
Fällen, da Auflagen und Weisungen vom Gericht vorliegen
Telefon: 0711 94572607 oder 0711 4694566

Opfer und Zeugenschutznotdienst
Telefon: 0711 2369306
Rechtsauskunft rund um die Uhr

28
Frühberatung / Frühförderung
    Ein Angebot für Eltern
•   die Förderung oder Therapie für Ihr Kind suchen oder
•   die Beratung zu Fragen der kindlichen Entwicklung möchten für Kinder
    von der Geburt bis zum Schuleintritt
Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Diakonie Stetten e. V.
Bahnhofstraße 10 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 905401-0 oder 905401-38
Ist für den gesamten Rems-Murr-Kreis zuständig
Frühförderung und Beratung
Karolingerstraße 42 I 70736 Fellbach
Telefon: 0711 951936-23 / fruehberatungsstelle@froebelschule-fellbach.de
Einzugsgebiet: Waiblingen, Fellbach, Winnenden, Korb, Kernen, Schwaikheim,
Leutenbach, Burgstetten, Kirchberg
Frühberatung an der Fröbelschule Schorndorf
Rainbrunnenstraße 24 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 4818869 I E-Mail: fruehberatung@froebelschule-schorndorf.de
Einzugsgebiet: Schorndorf, Remshalden, Winterbach, Berglen, Rudersberg,
Urbach, Plüderhausen, Welzheim, Alfdorf
Frühförderung und Frühberatung an der Bodelschwinghschule
Berliner Straße 30 I 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 9365-16 I E-Mail: Fruehberatung.bsm@web.de
Einzugsgebiet: Murrhardt, Backnang, Kaisersbach, Althütte, Auenwald,
Weissach i. T., Allmersbach i. T., Aspach, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach,
Großerlach
Frühberatungsstelle an der Förderschule Sulzbach
Jahnstraße 17 I 71560 Sulzbach
Telefon: 07193 950670 I Foerderschule-sulzbach@t-online.de
Einzugsgebiet: Sulzbach, Oppenweiler, Spiegelberg, Nassach, Großerlach,
Neufürstenhütte, Altfürstenhütte
Frühberatungstelle an der Herzog-Christoph-Schule
Nägelestraße 17 I 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 9235-17 oder -18 I E-Mail: hcs-fbs@gmx.de
Frühberatungsstelle an der Janusz-Korcak-Schule
Rienharzer Straße 57 I 73642 Welzheim
Telefon: 07182 935914 I E-Mail: s.magiera-doez@jks-welzheim.de
Einzugsgebiet: Welzheim, Alfdorf, Pfahlbronn, Kaisersbach, Hellershof,
Breitenfürst, Aichstrut
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                                                                            29
Sonderpädagogische Beratungsstellen für sprachauffällige Kinder
an der Christian-Morgensternschule
Damm Straße 48 I 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 58744
Einzugsgebiet: Grunbach bis Fellbach, Kirchberg, Burgstetten, Waldrems, Berglen
Außenstelle Schorndorf
Rainbrunnenstraße 24 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 484765 I E-Mail: info@cms-schorndorf.de
Einzugsgebiet: Geradstetten bis Plüderhausen, Rudersberg, Welzheim
Außenstelle Sulzbach / Murr
Kleinhöchbergstraße 12 I 71560 Sulzbach/Murr
Telefon 07193 900005
Einzugsgebiet: Backnang bis Murrhardt, Althütte, Weissacher Tal

Sozialpädiatrische Zentren

Sozialpädiatrischen Zentren werden Kinder und Jugendliche fachlich-medizinisch
untersucht, betreut und behandelt. Die einzelnen Sozialpädiatrischen Zentren
sind dabei unterschiedlich ausgerichtet, so dass Kinder mit den verschiedensten
Krankheits- und Störungsbildern hier untersucht und behandelt werden.
Bei einer Erkrankung oder bei dem Verdacht auf eine Erkrankung, in deren
Folge es zu Störungen in der kindlichen Entwicklung, Behinderungen, Ver-
haltensauffälligkeiten oder seelischen Störungen kommt oder kommen kann,
bieten Sozialpädiatrische Zentren fachliche Hilfe und Unterstützung.

Kinderzentrum Maulbronn
Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie
Knittlinger Steige 21 I 75433 Maulbronn
Telefon: 07043 16-0 I Sekretariat 16-171

SPZ Schwäbisch Hall
Sozialpädiatrische Zentren Ev. Diakoniewerk Schwäbisch Hall
Diakoniestraße 10 I 74523 Schwäbisch Hall I Telefon 0791 753-0

SPZ Esslingen
Sozialpädiatisches Zentrum Städtische Kliniken
Hirschlandstraße 97 I 73730 Esslingen
Telefon: 0711 3103-3651 I E-Mail: info@klinikum-esslingen.de

									>>

30
SPZ Ludwigsburg Sozialpädiatrisches Zentrum
Erlacherhofstraße 10 I 71640 Ludwigsburg
Telefon: 07141 9968101 I E-Mail: Magda.pajurin@kliniken-lb.de

SPZ Stuttgart Sozialpädiatrisches Zentrum am Olgahospital Stuttgart
Kriegsbergstraße 60 I 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 278-72760 I E-Mail: Spz.@klinikum-stuttgart.de

Schreiambulanz

Klinikum Stuttgart - Olgahospital Sozialpädiatrisches Zentrum
»Baby-Sprechzeit«
Bismarckstraße 8 I 70176 Stuttgart
Telefon: 0711 278-72760 I Fax: 0711 278-72429
E-Mail: spz@klinikum-stuttgart.de I www.klinikum-stuttgart.de
Diagnostik, Beratung und Krisenintervention bei
• unstillbarem Schreien
• Schlafproblemen
• Fütterstörungen

Psychotherapeutische Babyambulanz Stuttgart an der
»Stuttgarter Akademie für Tiefenpsychologie und analytische
 Psychotherapie« e. V.
Beratung, Krisenintervention, Mutter-Säuglingstherapie
Hohenzollernstraße 26 I 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 6485223 I Fax: 0711 6485240 I www.akademie-stuttgart.de
An der Babyambulanz arbeitet ein Team von 5 psychoanalytischen Kinder-
und Erwachsenentherapeutinnen mit besonderer Erfahrung im Verständnis
der seelischen Vorgänge, die für die erste Beziehungsaufnahme zwischen
Mutter, Baby und Vater Bedeutung haben. Sie sind von der Schwangerschaft
bis zum 18. Lebensmonat des Babys zuständig.
Sprecherin der Babyambulanz ist Frau Barbara Hirschmüller.

Hebammenpraxis Stuttgart-Mitte
Ansprechpartner Schreikinder: Sabine König
Gaisburgstraße 12c I 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 605751 Hebammenpraxis I 0711 8893396 Sabine König
www.hebammenpraxis-stuttgart.de

                                                                      31
Beratung für Eltern mit Schreibabys,
Schlaf- oder Essproblemen; Krisenintervention.
Diane Gerner, Pädagogin, GfG-Familienbegleiterin, Stillberaterin
Ausbildung in ressourcenorientierter körperpsychotherapeutischer Krisenin-
tervention für Schwangerschaft, Säuglinge, Kleinkinder und deren Eltern.
73733 Esslingen I Telefon: 0711 3277192
E-Mail: elternberatung@t-online.de I www.elternberatung-gerner.de

Haller Schrei-Baby-Ambulanz
Krisenbegleitung für Eltern mit schreienden Babys und unruhigen Kleinkindern
Christiane Mehlis
Bossertweg 3 I 74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791 492999 I E-Mail: info@heilpraxis-mehlis.de
www.haller-schreibabyambulanz.de I www.heilpraxis-mehlis.de .

Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie Kinderzentrum Maulbronn
Frau Kunde-Trammer
Knittlinger Steige 21 I 75433 Maulbronn I Telefon: 07043 16160

Säuglings-Kleinkind-Elternpsychotherapie (SKEPT)
Hanna Pretzell
Kornblumenweg 7 I 71384 Weinstadt I Telefon: 07151 460004
Birgitt Kreuter-Hafer
Burgstraße 27 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 990180

Pflegerische Elternberatung - Rems-Murr-Klinikum Winnenden
Ambulante Beratung nach vorheriger Terminabsprache
Silke Seidel
Susanne Grau
Am Jakobsweg 1 I 71364 Winnenden
Telefon: 07195 591-41862
E-Mail: silke.seidel@rems-murr-kliniken.de
         susanne.grau@rems-murr-kliniken.de
Dienstag - Freitag 09:00-12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Montag und Mittwoch 13:30 – 19:00 Uhr

32
Geburtskliniken/Geburtshäuser im Rems-Murr-Kreis
und in den angrenzenden Landkreisen.
Schorndorf
Rems-Murr-Klinik Schorndorf I Schlichtener Straße 105
Telefon: 07181 67-0 I www.rems-murr-kliniken.de
Winnenden
Rems-Murr-Klinikum Winnenden I Am Jakobsweg1
Telefon: 07195 591-0 I www.rems.murr-kliniken.de
Ludwigsburg
Klinikum Ludwigsburg I Posilipostraße 4
Telefon: 07141 999-0 I www.klinikum-ludwigsburg.de
Esslingen
Klinikum Esslingen I Hirschlandstraße 97
Telefon: 0711 3103-0 I www.klinikum-esslingen.de
Bietigheim-Bissingen
Krankenhaus Bietigheim I Riedstraße 12
Telefon: 07142 79-0 I www.krankenhaus-bietigheim.de
Mutlangen
Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd I Wetzgauer Straße 85
Telefon: 07171 701-0
Schwäbisch Hall
Diakonie Kliniken Schwäbisch Hall I Diakoniestraße 10
Telefon: 0791 753-0 I www.dasdiak-klinikum.de
Filderstadt- Bonlanden
Filderklinik I Im Haberschlai 7
Telefon: 0711 7703-0 I www.filderklinik.de
Stuttgart
Klinikum Stuttgart Olgahospital/Frauenklinik I Kriegsbergstraße 62
Telefon: 07111 278-04 I www.klinikum-Stuttgart.de
Geburtshaus und Hebammenpraxis I Gaisburgstraße 12c
Telefon: 0711 605751 I www.hebammenpraxis-stuttgart.de
Marienhospital Stuttgart I Böheimstraße 37
Telefon: 0711 6489-0 I www.marienhospital-stuttgart.de
St. Anna-Klinik I Obere Waiblinger Straße101
Telefon: 0711 5202-0 I www.st-anna-klinik.de
Robert Bosch-Krankenhaus I Auerbachstraße 110
Telefon: 0711 81013467 I www.rbk.de

                                                                     33
Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund
Yasemin - Beratungsstelle für junge Migrantinnen zwischen 12 und 27 Jahren
Augustenstraße 39B I 70178 Stuttgart I www.eva-stuttgart.de
Telefon 0711 8695-26 I E-Mail: info@eva-yasemin.de

Frauen Sprach-Café
Frauen verschiedener Nationalitäten treffen sich um gemeinsam deutsch zu
sprechen und dabei etwas voneinander zu erfahren.
Arbeiterwohlfahrt Ortsverband Schorndorf e. V.
Augustenstraße 4 I 73614 Schorndorf I  Siehe Seite 33
Telefon: 07181 5874 I Jeden Dienstag 09:30 – 11:00 Uhr

Internationales Frühstückscafé
Für Frauen die gerne Deutsch lernen wollen
Durchgeführt vom Jugendmigrationsdienst Kreisdiakonieverband und Caritas
Burgplatz 7 I 71522 Backnang I Dienstag 09:30 - 11:00 Uhr
AnsprechpartnerInnen:
Angelika Struk 0176 96204293 und Inguna Hacker 07191 91456-50

Mama lernt Deutsch ( Backnang)
Das niederschwellige Angebot “Mama lernt Deutsch” gibt es seit rund 15 Jah-
ren an der Schiller- und der Plaisirschule in Backnang. Die Kurse orientieren
sich an den Bedürfnissen und dem individuellen Lerntempo der Teilnehmerin-
nen. Auskunft über
Integrationsreferentin der Stadt Backnang, Ulrike Ferenz-Gröninger
Telefon: 07191 894-369 I E-Mail: integrationsreferentin@backnang.de.

Frauensprachcafé im KARO
Familienzentrum Karo Waiblingen I Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen
Jeden Dienstag ( außer Ferien) 09:30 - 11:00 Uhr I Raum 2.21
Teresa Santamaria
Telefon: 0173 3263594 I E-Mail: Teresa.waiblingen@yahoo.de
Einstieg ist jederzeit möglich , die Teilnahme ist kostenlos

34
Fit für mein Baby
Information und Unterstützung für Familien mit unter 6-jährigen Kindern, wenn
ein Migrationshintergrund besteht. Angebote sind Einzelberatung, Elternkurse
und Begleitung. Im Team mit Mentorinnen und Mentoren können Ihre sprachli-
chen und kulturellen Hintergründe berücksichtigt werden.
Plüderhausen, Remshalden, Schorndorf, Weinstadt, Winterbach und Urbach
Evangelische Gesellschaft - Elternweiterbildung im Rems-Murr-Kreis
Bahnhofstraße 19 I 71384 Weinstadt-Endersbach I Telefon: 07151 2050997
Fax: 07151 2051455 I E-Mail: a.mauch@eva-stuttgart.de

Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt
Der Soziale Dienst ist ein Unterstützungs- und Hilfsangebot bei der Alltags-
bewältigung und in Problem- und Krisensituationen. Er richtet sich an
Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und bietet auf der Grund-
lage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes umfassende Unterstützung an.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe
Winnender Straße 30/1 I 71334 Waiblingen I Telefon: 07151 501-1292
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe, Sozialer Dienst
Karl-Krische-Straße 4 I 71522 Backnang I Telefon: 07191 895-4028
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe, Sozialer Dienst
Silcherstraße 39 I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 93889-5030

                                                                           35
Sozialberatung / Sozialhilfe
Landratsamt Rems-Murr-Kreis / Geschäftsbereich Soziales
Wenn Sie ALG II oder Grundsicherung/Sozialhilfe erhalten, berät Sie tele-
fonisch oder bei einem Hausbesuch der Sozialdienst beim Geschäftsbereich
Soziales/Landratsamt Rems-Murr-Kreis in folgenden Bereichen:
-- Bei leistungsrechtlichen Fragen, z. B. einmalige Beihilfen, Erstausstattungen
-- Bei persönlichen/sozialen Schwierigkeiten
-- Vermittlung anderer Hilfen, Beratungsstellen
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Geschäftsbereich Soziales
Alter Postplatz 10 I 71328 Waiblingen I Dienstgebäude: Mayenner Straße 60
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Sie erreichen den Sozialdienst telefonisch unter:
07151 501-1393 Frau Malcherek
(Backnang, Großerlach, Murrhardt, Spiegelberg, Sulzbach)
07151 501-1548 Herr Ille
(Aspach Berglen, Burgstetten, Kirchberg a. d. M., Leutenbach, Oppenweiler,
Schwaikheim, Winnenden)
07151 501-1269 Herr Grass
(Alfdorf, Althütte, Fellbach, Kaisersbach, Rudersberg, Welzheim)
07151 501-1383 Frau Haar
(Waiblingen, Weissach i. T., Auenwald, Allmersbach i. T.)
07151 501-1517 Frau Donnert
(Fellbach-Ortsteile, Kernen, Schorndorf, Winterbach)
07151 501-1851 Frau Aygün
(Urbach, Plüderhausen, Remshalden)
07151 501-1328 Frau Frank
(Fellbach)
07151 501-1851 Frau Steidle
(Korb, Weinstadt)
Kreisdiakonieverband Backnang Backnang - Sozialberatung
Obere Bahnhofstraße 18 I 71522 Backnang
Telefon: 07191 95890
Kreisdiakonieverband Schorndorf - Sozialberatung
Arnoldstraße 5, 3.OG I 73614 Schorndorf I Telefon: 07181 929825
Kreisdiakonieverband Waiblingen - Sozialberatung
Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 95919-0

36
Beratung für Frauen
Frauen in bedrohlichen Situationen können bei folgenden Institutionen
Hilfe erhalten:

Frauenhaus im Rems-Murr-Kreis
Postfach 1164 I 73601 Schorndorf I Telefon: 07181 61614
Erreichbar von Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 07181 204-0, nachts, im Notfall und am Wochenende über die
Polizei Schorndorf

„Kobra“ e. V.
Beratung von Mädchen und Frauen gegen sexualisierte Gewalt
Hölderlinstraße 20 I 70174 Stuttgart I Telefon: 0711 162970
E-Mail: beratungsstelle@kobra-ev.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000116016 bundesweit
365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon „Ge-
walt gegen Frauen“ bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder
Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitar-
beiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie
bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter.
Auch wenn Sie kein Deutsch sprechen oder sich nicht ausreichend verständi-
gen können, erhalten Sie beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Unterstüt-
zung. In diesem Fall rufen unsere Beraterinnen eine Dolmetscherin an, die es
Ihnen ermöglicht, alle Ihre Fragen in Ruhe und der Ihnen vertrauten Sprache
zu stellen. Auf diese Weise ist unsere telefonische Beratung auch auf Türkisch,
Russisch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Polnisch,
Serbokroatisch, Griechisch, Bulgarisch, Rumänisch, Arabisch, Persisch und Vi-
etnamesisch möglich.

FLÜGEL- Beratung für Frauen bei sexualisierter Gewalt
Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.
Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet, Sie bekommen zeitnah einen Rückruf
Beratungstelefon: 0160 4881615
E-Mail: info@fluegel-waiblingen.de I www.fluegel-waiblingen.de

Fraz- Frauen im Zentrum
im KARO - Familienzentrum Waiblingen
Alter Postplatz 17 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 98224-8910

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Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt:
Caritas- Zentrum Waiblingen
Talstraße 12 I 71332 Waiblingen I Telefon: 07151 1724 28
71511 Backnang I Telefon: 07191 91156-0

Pro familia Waiblingen
Telefon: 07151 982248940 I E-Mail: waiblingen@profamilia.de

Beratungsstelle fürs Frauenhaus
Telefon: 07181 61614

Folgende Stellen nehmen die Interessen von Frauen/Familien wahr:

Stadt Fellbach, Gleichstellungsreferentin
Marktplatz 1 I 70734 Fellbach
Telefon: 0711 5851-499 I Fax: 0711 5851-292
E-Mail: gleichstellungsstelle@fellbach.de

Stadt Waiblingen, Fachbereich Bürgerengagement
Beauftragte für Chancengleichheit
Kurze Straße 33 I 71332 Waiblingen
Gabi Weber I Telefon: 07151 5001-238
E-Mail: gabi.weber@waiblingen .de

FRAZ - Frauen im Zentrum
Bürgermühlenweg 11 I 71332 Waiblingen
Kontakt-Telefon: 07151 15050 I E-Mail: fraz-waiblingen@gmx.de

Familienzentrum Schorndorf
Karlstrasse 19 I 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 8877-00 I E-Mail: Familienzentrum@schorndorf.de

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