STROMPREISE UND GLASFASER-NETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN

Die Seite wird erstellt Hortensia-Sibylle Köster
 
WEITER LESEN
STROMPREISE UND GLASFASER-NETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN
BAU-, UMWELT- UND WIRTSCHAFTSDEPARTEMENT BUWD DES KANTONS LUZERN

STROMPREISE UND GLASFASER-
NETZERSCHLIESSUNG IM KANTON
LUZERN
Schlussbericht
Zürich, 26. Mai 2010

Anna Vettori, Rolf Iten, Eva Keller

2136_STROMPREISE_100526.DOC

                                                                   INFRAS

                                                                   BINZSTRASSE 23
                                                                   POSTFACH
                                                                   CH-8045 ZÜRICH
                                                                   t +41 44 205 95 95
                                                                   f +41 44 205 95 99
                                                                   ZUERICH@INFRAS.CH

                                                                   MÜHLEMATTSTRASSE 45
                                                                   CH-3007 BERN

                                                                   WWW.INFRAS.CH
STROMPREISE UND GLASFASER-NETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN
2|

INHALT

1.        EINLEITUNG__________________________________________________________ 4
1.1.      AUSGANGSLAGE UND ZIEL__________________________________________________4
1.2.      METHODISCHES VORGEHEN _________________________________________________6
2.        VERSORGUNGSSTRUKTUR UND STROMPREISE _______________________________ 8
2.1.      STRUKTUR DER STROMVERSORGUNG IM KANTON LUZERN__________________________8
2.1.1.    Stromversorgungsunternehmen _____________________________________________8
2.1.2.    Eigentumsverhältnisse ___________________________________________________10
2.2.      STROMTARIFE __________________________________________________________12
2.2.1.    Zusammensetzung ______________________________________________________12
2.2.2.    Vergleich der Stromtarife und Strompreise ___________________________________15
2.2.3.    Mögliche Ursachen für Unterschiede bei den Stromtarifen/-preisen _______________35
2.2.4.    Auswirkungen der Strommarktliberalisierung auf die Strompreise _________________44
2.2.5.    Beurteilung ____________________________________________________________47
3.        HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN ___________________________________________ 49
3.1.      KONZESSIONSVERTRÄGE __________________________________________________49
3.2.      PARALLELNETZE_________________________________________________________53
3.3.      NETZZUTEILUNG/LEISTUNGSAUFTRAG________________________________________54
3.4.      KANTONSINITIATIVE _____________________________________________________55
3.5.      AKTIONÄRSRECHTE ______________________________________________________57
3.6.      NEUE KRAFTWERKE ______________________________________________________59
3.7.      EINKAUFSGENOSSENSCHAFT _______________________________________________59
3.8.      AUSGLEICHSFONDS, KANTONALE MASSNAHMEN ________________________________61
4.        GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG ________________________________________ 63
4.1.      STAND GLASFASERNETZE IN DER SCHWEIZ ____________________________________63
4.2.      POTENZIAL VON SMART GRIDS/SMART METERING_______________________________66
4.3.      HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN ______________________________________________68
5.        SCHLUSSFOLGERUNGEN _______________________________________________ 70
A. WIE IST DIE SITUATION IM KANTON LUZERN IM BEREICH DER STROMVERSORGUNG UND WARUM
          IST SIE SO? ____________________________________________________________70
B. WAS MÜSSTE GETAN WERDEN, UM DIESE SITUATION ZU VERBESSERN, UND WELCHE
          MÖGLICHKEITEN HAT DER KANTON? _________________________________________73

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN | INHALT
STROMPREISE UND GLASFASER-NETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN
|3

C. INWIEFERN UND IN WELCHEM UMFANG KÖNNTE ES SINNVOLL SEIN, DASS SICH DER KANTON
          LUZERN AM AUFBAU EINES GLASFASERNETZES BETEILIGT? _______________________79
GLOSSAR __________________________________________________________________ 80
ANNEX N __________________________________________________________________ 81
STROMPREISÜBERSICHT DER ELCOM ________________________________________________81
LITERATUR_________________________________________________________________ 82

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN | INHALT
STROMPREISE UND GLASFASER-NETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN
4|

1. EINLEITUNG

1.1. AUSGANGSLAGE UND ZIEL
Die Strompreise im Kanton Luzern sind seit einiger Zeit immer wieder Gegenstand heftiger
Diskussionen. Insbesondere Grossverbraucher wie Kronospan, Swiss Steel, Perlen Papier etc.,
die im Hinblick auf die Strommarktliberalisierung tiefere Preise erwartet haben, bemängeln
die hohen Strompreise im Kanton Luzern. Sie fordern vom Kanton, Massnahmen dagegen zu
ergreifen. In eine ähnliche Richtung zielt die von der Interessengemeinschaft Glasfaser und
Energie Luzern IGEL lancierten kantonale Volksinitiative „Für tiefere Strompreise und siche-
re Arbeitsplätze“, die eine Elektrizitätsversorgung ohne Konzessionsabgaben und ein glasfa-
sergesteuertes Stromnetz zu möglichst günstigen Preisen verlangt. Zudem sind verschiedene
parlamentarische Vorstösse hängig, welche vom Kanton Abklärungen zu den Strompreisen
und zu einer Beteiligung an einem kantonalen Glasfasernetz sowie einen Bericht zur Strom-
versorgungs- und Telekommunikationsversorgung fordern.1 Der Kanton hat im Hinblick auf
diese Forderungen folgende Aktivitäten in Vorbereitung:
› Planungsbericht über die Strom- und Telekommunikationsversorgung im Kanton Luzern,
› Kantonales Stromversorgungsgesetz,2
› Kantonsinitiative für tiefere Stromtarife (Änderung Stromversorgungsgesetz).

Im Rahmen dieser Aktivitäten sind verschiedene Fragen zu den Strompreisen und zu den
Handlungsmöglichkeiten des Kantons abzuklären. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepar-
tement (BUWD) des Kantons Luzern hat deshalb INFRAS beauftragt, das BUWD bei der Aus-
arbeitung der Unterlagen zu den oben erwähnten Aktivitäten zu unterstützen und Grundla-
gen zu erarbeiten.
     Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Handlungsmöglichkeiten des Kantons Luzern in
Bezug auf die Strompreise und eine Glasfasernetzerschliessung aufzuzeigen und zu beurtei-
len. Im Vordergrund der Arbeiten standen folgende Fragestellungen:

1   Vgl. dazu u.a. Motion 497 über die Ursachen der Preissituation im CKW-Versorgungsgebiet, Motion 501 über einen
    Planungsbericht zur Stromversorgungs- und Industriepolitik, Postulat 545 über eine Strom-Einkaufsgenossenschaft für
    den Kanton Luzern, dringliches Postulat 551 für die Prüfung der Ausgleichung der Netznutzungstarife auf dem Gebiet
    des Kantons Luzern, Motion 486 über eine finanzielle Beteilung an einem kantonalen Glasfasernetz.
2   Der Kanton Luzern hat bereits eine Verordnung zum StromVG eingeführt. In einer 2. Stufe soll nun ein formelles Gesetz
    geschaffen werden. Der Gesetzesentwurf wurde am 4.3.2010 in die Vernehmlassung gegeben.
    http://www.lu.ch/index/staatskanzlei/mm_detail.html?id=7754&parameter=4704 Gleichzeitig er-
    folgt die Zuteilung der Netzgebiete gemäss kantonaler Verordnung zum Stromversorgungsgesetz.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
STROMPREISE UND GLASFASER-NETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN
|5

A. Wie ist die Situation im Kanton Luzern im Bereich der Stromversorgung und warum ist
sie so?
1. Wie ist der Strompreis allgemein im Kanton Luzern – insbesondere derjenige der beiden
     grössten Energieversorgungsunternehmen (EVU) CKW und ewl – für die einzelnen Kun-
     dengruppen (Private und Geschäftskunden mit Grundversorgung, Industrieunternehmen
     ohne Grundversorgung) im regionalen und interkantonalen Vergleich zu beurteilen?
2. Wie lassen sich die regionalen und interkantonalen Unterschiede erklären bezüglich
     a. des Preises für die Energielieferung,
     b. des Preises für die Netznutzung,
     c. der Grundpreise für Strom und Netz,
     d. der Abgaben?
3. Welche Spielräume lässt das StromVG den EVU bei der Strompreisgestaltung?
4. Luzerner Industrieunternehmen im freien Markt erhalten gemäss eigenen Aussagen
     trotz Anfragen keine Angebote anderer (ausserkantonaler) Anbieter für die Stromliefe-
     rung. Wieso nicht?
5. In welchem Verhältnis stehen die Netzzuteilung durch den Regierungsrat gemäss Artikel
     5 StromVG und die Konzessionsverträge zwischen den EVU und zahlreichen Luzerner
     Gemeinden zur Nutzung von öffentlichem Grund und Boden? Sind Parallelnetze gesetz-
     lich nach StromVG bzw. aus konzessionsvertraglicher Sicht zulässig bzw. aus ökonomi-
     scher Sicht zweckmässig?

B. Was müsste getan werden, um diese Situation zu verbessern, und welche Möglichkeiten
hat der Kanton?
6. Welche rechtlichen und/oder sachlichen Einflussmöglichkeiten hat der Kanton Luzern
     auf den Strompreis der im Kanton tätigen EVU?
7. Wirken sich bundesrechtliche Vorgaben (insbesondere Bestimmungen des StromVG)
     nachteilig auf den Strompreis im Kanton Luzern aus? Wenn ja, was müsste im Bundes-
     recht geändert werden, um regionale Strompreisunterschiede zu beseitigen? Welche
     Schranken müssten aufgehoben werden? Welche Instrumente und inhaltlichen Vorgaben
     müssten im Bundesrecht für dieses Ziel geschaffen werden (StromVG, Wettbewerbsrecht,
     Kartellrecht)? Wie könnte optimal reguliert werden, so dass es nicht zu „ungerechtfer-
     tigten“ Preisdifferenzen kommt? Wie wird mit gerechtfertigten Preisunterschieden, die
     beispielsweise aufgrund der Siedlungsstruktur, der Netzstruktur, Energielieferverträgen
     etc. entstehen, umgegangen?

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
6|

8. Könnte eine neu zu gründende Strom-Einkaufsgenossenschaft – bestehenden aus Kan-
     ton, Gemeinden und Industrieunternehmen – den Strom im Kanton Luzern günstiger als
     die bestehenden EVU anbieten? Welche Voraussetzungen und Anforderungen müsste
     diese Einkaufsgenossenschaft erfüllen? Können Erfahrungen mit Einkaufsgenossenschaf-
     ten in anderen Bereichen (Landwirtschaft, Gasindustrie) beigezogen werden?
9. Wäre eine Übernahme des Elektrizitätsnetzes durch den Kanton Luzern rechtlich mög-
     lich und aus ökonomischer Sicht zweckmässig? Welche Folgen hätte eine solche Über-
     nahme für den Kanton?
10. Was könnte der Kanton Luzern allenfalls unternehmen, um den Abfluss der Gewinne
     von CKW aus dem Kanton zu verhindern bzw. zu reduzieren? Welche Handlungsmög-
     lichkeiten stehen dem Kanton Luzern in Bezug auf die Strompreise im Rahmen seiner
     Funktion als Miteigentümerin von CKW zur Verfügung?
11. Welche Massnahmen könnten auf kantonaler Ebene ergriffen werden, um allenfalls un-
     verhältnismässige Unterschiede der Netznutzungstarife im Sinne von Artikel 14 Absatz
     4 StromVG auszugleichen? Wie kann eine solche Unverhältnismässigkeit ermittelt wer-
     den?
12. Welche Auswirkungen hätten die Handlungsmöglichkeiten qualitativ betrachtet auf die
     öffentliche Hand, die Wirtschaft und die Haushalte sowie auf die Energieeffizienz? Wo
     kommt es zu Zielkonflikten? Welche Auswirkungen sind aus dynamischer Sicht zu er-
     warten?

C. Inwiefern und in welchem Umfang könnte es sinnvoll sein, dass sich der Kanton Luzern
am Aufbau eines Glasfasernetzes beteiligt?
13. Welche Beteiligungsmöglichkeiten stehen dem Kanton Luzern in Bezug auf den Aufbau
     eines Glasfasernetzes zur Verfügung?
14. Würde sich eine solche Beteiligung finanziell für den Kanton lohnen?
15. In welchem Umfang können Glasfasernetze dazu beitragen den Stromverbrauch und
     damit auch die Stromkosten für die Endverbraucher zu senken? Welches ist der aktuelle
     Stand in Bezug auf Glasfasernetzerschliessungen und glasfasergesteuerte Stromnetze
     (Smart grids)?

1.2. METHODISCHES VORGEHEN
Die Fragestellungen wurden mit einer Kombination von Literatur-/Dokumentenanalysen,
Datenanalysen und schriftlichen Zusatzabklärungen beantwortet. Die folgende Tabelle zeigt
die kontaktierten Stellen:

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|7

 Organisation                             Kontakt
 ElCom                                    Mail
 IGEL/AG Strom                            Persönliches Interview
 CKW                                      Schriftlich/Mail
 ewl                                      Mail
 WEKO                                     Mail
 Swissgrid                                Mail
 Kanton Obwalden                          Mail
 Kanton Fribourg                          Mail
 Cepe                                     Telefonisch/Mail

Tabelle 1

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
8|

2. VERSORGUNGSSTRUKTUR UND STROMPREISE

2.1. STRUKTUR DER STROMVERSORGUNG IM KANTON LUZERN

2.1.1. STROMVERSORGUNGSUNTERNEHMEN
Im Kanton Luzern gibt es zwei grosse Stromversorgungsunternehmen. CKW versorgt die
meisten Gemeinden, wobei die Tarife je Kategorie für alle Gemeinden gleich sind. Energie
wasser luzern (ewl) versorgt die Stadt Luzern, die Gemeinden Schwarzenberg sowie Teile der
Gemeinden Kriens und Malters. Ein Teil des neuen Luzerner Stadtteils Littau wird weiterhin
von CKW versorgt.3 Das Elektrizitätswerk Schwyz (EWS) versorgt die Seegemeinden Vitznau,
Weggis und Greppen.4 Daneben gibt es ein paar kleinere Versorgungsunternehmen, die ein-
zelne Gemeinden versorgen.5 Die folgende Grafik zeigt das Versorgungsgebiet von CKW und
der von ihr belieferten EVU:

3   Fusion der Gemeinden Littau und Stadt Luzern per 1.1.2010.
4   http://www.geo.lu.ch/app/netzbetreiber/index.html.
5   Die vollständige Liste der Netzbetreiber auf den Ebenen 3, 5 und 7 im Kanton Luzern findet sich in der vom Regierungs-
    rat per 2.3.2010 beschlossenen Zuteilung der Netzgebiete.
    http://www.lu.ch/netzgebiete_text_homepage-2.pdf.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|9

    VERSORGUNGSGEBIET CKW-GRUPPE

Figur 1 http://www.ckw.ch/internet/ckw/de/medien/fakten.-CKWSlot1-0018-
File.File.FileRef.pdf/aufeinenblick_2006.pdf

Der Absatz von CKW an Endkunden lag im Jahr 2008/09 bei 3'000 GWh, derjenige der ewl im
Jahr 2008 bei 570 GWh. CKW bezieht den für die Versorgung notwendigen Strom aus eige-
nen Kraftwerken, aus gemeinsam mit verschiedenen Partnern in Deutschland und Frank-
reich gehaltenen Kraftwerken, über die Beschaffung bei verschiedenen Handelspartnern in
der Schweiz und anderen mitteleuropäischen Ländern sowie über Käufe an verschiedenen
europäischen Strombörsen.6 Der Anteil der Eigenerzeugung (über CKW-eigene Kraftwerke
und Partnerwerke sowie Bezugsrechte aufgrund von Beteiligungen) an der gesamten Versor-

6    Antwortschreiben von CKW vom 26.2.2010.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
10|

gung von CKW liegt bei ca. 80%. Eine ähnliche Grössenordnung gilt für ewl. Drei Viertel des
abgesetzten Stroms von ewl werden über Eigenproduktion, Beteiligungen und Bezugsrechte
beschafft.7 Knapp 20% des Stroms liefert CKW.
     Praktisch alle Gemeinden haben einen Konzessionsvertrag mit den auf ihrem Gebiet tä-
tigen Stromversorgungsunternehmen. Die Verteilkonzession erlaubt dem Betreiber des Net-
zes, den öffentlichen Grund einer Gemeinde zur Verlegung von elektrischen Leitungen zu
nutzen. Zurzeit laufen in den Gemeinden Verhandlungen über die Erneuerung ihres Konzes-
sionsvertrages mit CKW, weil die Konzessionsverträge an das neue StromVG angepasst wer-
den müssen. Die meisten Gemeinden haben dem neuen Konzessionsvertrag bereits zuge-
stimmt.8 Die IGEL/AG Strom hat zum Widerstand gegen den Konzessionsvertrag aufgerufen,
um den Druck auf den Kanton zu erhöhen, damit dieser sich für tiefere Strompreise einset-
ze. Sie lehnt den Konzessionsvertrag auch deshalb ab, weil sie befürchtet, dass damit allfäl-
lige Änderungen auf lange Zeit blockiert würden. In diesem Zusammenhang hat die IGEL die
WEKO angefragt, die Erneuerung des Konzessionsvertrages einer binnenmarktrechtlichen
Prüfung zu unterziehen (siehe Abschnitt 3.1).

2.1.2. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE

CKW
Die Aktienmehrheit von CKW liegt mit 74% bei der Axpo. Der Kanton Luzern hält 9% der
Aktien. Alle Zentralschweizer Kantone zusammen halten 11.1% der Aktien. Dass sich CKW
als grösste Netzbetreiber im Kanton Luzern sich nicht im Eigentum des lokalen Gemeinwe-
sens befindet, wird von Seiten der IGEL/AG Strom kritisiert. Dies habe in der Vergangenheit
die Einflussmöglichkeiten des Kantons auf die Preisgestaltung von CKW beschränkt (vgl.
Abschnitt 2.2.3).
     Die Aktien der Axpo Holding befinden sich zu 100 % in der Hand der nordostschweizeri-
schen Kantone bzw. Kantonswerke. Im Detail sind dies:
› Kanton Zürich mit 18,342 %
› Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) mit 18,410 %
› Kanton Aargau mit 13,975 %
› AEW Energie mit 14,026 %
› St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke (SAK) mit 12,501 %

7   Ewl Geschäftsbericht 2008.
8
         http://www.ckw.ch/internet/ckw/de/themen/konzessionsvertrag/grundlagen/stand_d
    er_abstimmungen.html.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|11

› Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) mit 12,251 %
› Kanton Schaffhausen mit 7,875 %
› Kanton Glarus mit 1,747 %
› Kanton Zug mit 0,873 %.

    EIGENTUMSVERHÄLTNISSE VON CKW9

Figur 2

Im Jahr 2008 hat CKW rund 54 Mio. CHF an die Aktionäre ausgeschüttet.10 Davon flossen 39
Mio. CHF an die Axpo und 5 Mio. CHF an den Kanton Luzern. Die Axpo weist für das Jahr
2007/08 eine Eigenkapitalrendite (return on equity ROE) von 13.4% und eine Gesamtkapi-
talrendite (return on investment ROI) von 7.5% aus. Entsprechende Werte für CKW sind
nicht bekannt.
      Die Axpo besitzt ein Vorkaufsrecht für den Aktienanteil des Kantons Luzern an CKW.
Das Recht ist nicht reziprok, d.h. der Kanton Luzern hat kein Vorkaufsrecht für den Aktien-
anteil der Axpo an CKW. Die IGEL/AG Strom befürchtet, dass die Strompreise steigen könn-
ten, falls CKW (bzw. deren Kraftwerkpark) verkauft würden, z.B. ins Ausland. Demgegen-
über beteuert CKW, dass ein Verkauf von CKW nicht zur Diskussion stehe.

9    BKW: Das Aktienkapital von 132 Millionen CHF ist grösstenteils im Besitz des Kantons Bern (52,5%) und der E.ON Energie
     AG (21%).
10
          http://www.ckw.ch/internet/ckw/de/themen/konzessionsvertrag/wir_nehmen_stellun
     g/igel.html.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
12|

ewl
Die ewl ist eine privat-rechtliche Aktiengesellschaft mit Holding-Struktur. Ihre Aktien be-
finden sich zu 100% im Besitz der Stadt Luzern.

2.2. STROMTARIFE
2.2.1. ZUSAMMENSETZUNG
Gemäss Art. 6 Abs. 3 StromVG sind die Elektrizitätstarife nach Netznutzung, Energieliefe-
rung, Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen aufzuschlüsseln.11

Energielieferung
Gemäss Art. 4 Abs. 1 StromVV hat sich der Tarifanteil für die Energielieferung an End-
verbraucher mit Grundversorgung an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion
und an langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers zu orientieren. Überschrei-
ten die Gestehungskosten die Marktpreise, orientiert sich der Tarifanteil an den Marktprei-
sen. Zu den anrechenbaren Gestehungskosten gehören gemäss ElCom die Betriebs- und Ka-
pitalkosten einer leistungsfähigen und effizienten Produktion sowie die Abgaben und Leis-
tungen an die Gemeinwesen.12
      Konkret können folgende Kosten angerechnet werden:

11 Die ElCom weist in ihrem Strompreisrechner neben der Netznutzung, Energie und Abgaben an das Gemeinwesen die
   Förderabgaben (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) separat aus. Die KEV beträgt zurzeit 0.45 Rp./kWh. Einzelne
   EVU (z.B. ewz) verrechnen diese Abgabe nicht an die Endkunden weiter.
12 Weisung 5/2008 der ElCom: Gestehungskosten und langfristige Bezugsverträge gemäss Artikel 4 Absatz 1 Stromversor-
   gungsverordnung, 4. August 2008.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|13

 ANRECHENBARE GESTEHUNGSKOSTEN FÜR DEN TARIFANTEIL DER ENERGIELIEFERUNG

Tabelle 2 Quelle: Weisung 5/2008 der ElCom: Gestehungskosten und langfristige Bezugsverträge gemäss Artikel 4 Absatz 1
Stromversorgungsverordnung, 4. August 2008.

Wie aus der obigen Tabelle ersichtlich ist, zählen zu den Abgaben und Leistungen an die
Gemeinwesen auch die Wasserzinsen. Gemäss BUWD gibt es im Kanton Luzern viele sehr alte
(ehehafte) und mengenmässig kleine Wassernutzungsrechte, weshalb eine genaue Übersicht
schwierig sei. Die Konzession wird durch den Regierungsrat erteilt. Er legt in seinem Ent-
scheid auch die jährlich zu zahlenden Gebühren für die Ausnützung der Wasserkraft fest.
Wasserkraftwerke, die bis zu 1 Megawatt Bruttoleistung erbringen, sind von der Zahlung
eines Wasserzinses befreit. Die übrigen Wasserkraftwerke entrichten einen Wasserzins von
50 bis 100 Prozent des bundesrechtlichen Höchstansatzes von 80 Franken pro Kilowatt
Bruttoleistung. Innerhalb dieses Rahmens bemisst sich der Wasserzins nach dem Nutzungs-
umfang, der Nutzungsart und dem Verwendungszweck.13
      Frei festsetzen können die EVU die Preise von freien Kunden, d.h. Grosskunden sowie
Versorgungsunternehmen, die als Verteilnetzbetreiber (Wiederverteiler) tätig sind. Die Ver-
teilnetzbetreiber sind keine festen Endverbraucher und keine Endverbraucher, die auf den
Netzzugang verzichten können, sondern sie sind gestützt auf das Stromversorgungsgesetz

13   http://lu.lexspider.com/pdfcontent/770-www_445_2374.1.1.pdf und § 12 der Wassernutzungs- und
     Wasserversorgungsverordnung http://lu.lexspider.com/pdfcontent/771-www_446_2377.1.1.pdf.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
14|

dem freien Markt ausgesetzt.14 D.h. Verteilnetzbetreiber gelten auch als freie Kunden, wenn
sie zum Zweck der Grundversorgung einkaufen.

Netznutzung
Der Netznutzungstarif ist im StromVG geregelt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 StromVG, darf das
Entgelt für die Netznutzung die anrechenbaren Kosten sowie die Abgaben und Leistungen
an Gemeinwesen nicht übersteigen. Als anrechenbare Netzkosten gelten gemäss Art. 15 Abs.
1 StromVG die Betriebs- und Kapitalkosten eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten
Netzes inkl. eines angemessenen Betriebsgewinns.
     Gemäss Art. 14 Abs. 4 StromVG treffen die Kantone die geeigneten Massnahmen zur An-
gleichung unverhältnismässiger Unterschiede der Netznutzungstarife in ihrem Gebiet. Falls
diese Massnahmen nicht ausreichen, trifft der Bundesrat andere geeignete Massnahmen. Er
kann insbesondere einen Ausgleichsfonds mit obligatorischer Beteiligung aller Netzbetreiber
anordnen. Die Effizienz des Netzbetriebs muss gewahrt bleiben.

Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen
Zu den Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen (Gemeinden, Kantone) zählen z.B. Kon-
zessionsabgaben, lokalpolitische Energieabgaben oder gesetzlich vorgesehene Gewinnablie-
ferung.15 Gemäss ElCom verbergen sich dahinter in der Realität eine Vielzahl von Gründen
oder Situationen. Unentgeltliche Stromlieferungen für Gebäude der öffentlichen Hand oder
Strassenbeleuchtung gehörten auch dazu.
     Die Konzessionsabgaben, die von CKW erhoben werden, richten sich nach dem Konzes-
sionsvertrag.16 Der Prozentsatz ist davon abhängig, ob der neue oder der alte Konzessions-
vertrag gültig ist. Gemäss neuem KV sind die Konzessionsabgaben ein Bestandteil der Netz-
nutzung. Für Endkunden, die von der Netzebene 7 Niederspannung beziehen, beträgt der
durchschnittliche Netznutzungstarif 9.1 Rp./kWh (inkl. Systemdienstleistungen).17 Gemäss

14 http://www.stromkunden.ch/download/v1/BG%20%C3%84nderung%20StromVG_v4.pdf
15 Vgl. Weisung 4/2008 der ElCom (ersetzt die Weisung 4/2008 vom 23. Juni 2008) Publikation und Einreichen von Infor-
   mationen durch die Netzbetreiber im Jahr 2008.
16 Neuer KV, Abschnitt 2.5 Gemeindeentschädigung (Konzessionsgebühr): Als Gegenleistung für das Erteilen der Sondernut-
   zung von öffentlichem Grund und Boden, der damit verbundenen Durchleitungsrechte und anderen Dienstbarkeiten entrich-
   tet CKW der Gemeinde eine Konzessionsgebühr. Diese wird auf den Netznutzungsentgelten für die im Gemeindegebiet aus
   den elektrischen Verteilanlagen von CKW ausgespeiste Energie wie folgt berechnet: 10% auf den Netznutzungsentgelten für
   Ausspeisungen in Niederspannung (Netzebene 7), 7,5% auf den Netznutzungsentgelten für Ausspeisungen in Mittelspan-
   nung (Netzebene 5), 5% auf den Netznutzungsentgelten für Ausspeisungen in Hochspannung (Netzebene 3).
   Alter KV, Art. 9 Finanzielle Leistungen der CKW: Für die Erteilung der Konzession gemäß Art. 1 dieses Vertrages verpflichten
   sich die CKW zu folgenden Leistungen: a) Konzessionsgebühren: Sie entrichten auf den in der Gemeinde zu den jeweils gül-
   tigen Tarifen erzielten Stromeinnahmen folgende Konzessionsgebühren: 6% auf der Energieabgabe an Haushalt, Gewerbe
   und Landwirtschaft; 4% auf der Energieabgabe an die allgemeine Industrie; 3% auf der Energieabgabe an die Großindust-
   rie.
17 Angaben der CKW gemäss Mail vom 8.4.2010.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|15

neuem KV wird auf dieser Netzebene eine Konzessionsabgabe von 10% des Netznutzungs-
entgelts erhoben. Dies ergibt 0.91 Rp./kWh. Gemäss altem KV wird die Konzessionsabgabe
auf dem Gesamtpreis (Strom und Netz) erhoben. Aufgrund der veränderten gesetzlichen
Grundlagen mit dem Stromversorgungsgesetz wird allerdings auch in den Gemeinden, die
noch den alten Konzessionsvertrag haben, die Konzessionsabgabe seit dem 1.1.2010 bei den
marktberechtigten Kunden nur noch auf dem Anteil Netz erhoben. Für die Kunden, die
nicht marktberechtigt sind, wird in Gemeinden mit dem alten KV die Konzessionsabgabe
weiterhin auf dem Gesamtpreis (Strom und Netz) erhoben. CKW nimmt jährlich ca. 13.8 Mio.
CHF an Konzessionsabgaben ein und leitet sie an die Gemeinden weiter. Bei einem Absatz
von ca. 3'000 Mio. kWh an Geschäfts- und Privatkunden ergibt dies eine Konzessionsabgabe
von durchschnittlich 0.46 Rp./kWh.

2.2.2. VERGLEICH DER STROMTARIFE UND STROMPREISE
Stromtarife18 lassen sich in Verbrauchskategorien für Haushalte und Unternehmen eintei-
len. Die folgenden Grafiken zeigen die Stromtarife für ausgewählte Kategorien im Kanton
Luzern und im Vergleich zu anderen Kantonen.19 Für den interkantonalen Vergleich wurden
die Kantonswerke in den Axpo-Kantonen (SAK, AEW, EKZ, EKS), die Kantonswerke der an-
deren Zentralschweizerkantone (Uri ewa, Nidwalden ENW, Obwalden EWO, Zug WWZ) sowie
die jeweils drei günstigsten und teuersten Elektrizitätswerke in der Schweiz herangezogen.
     Die Angaben für den Vergleich basieren grösstenteils auf dem Strompreis-Rechner der
ElCom. Darin werden die für das Jahr 2010 gültigen Tarife angegeben. Allfällige Grundge-
bühren sind gemäss ElCom in diesen Tarifen enthalten.

1. Haushalte
Die ElCom unterscheidet in ihrer Strompreis-Übersicht bei den Haushalten acht Kategorien.
Für die folgenden Vergleiche wird jeweils der Tarif für die Kategorie Haushalte H4 4'500
kWh/Jahr, 5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler ohne Elektroboiler herangezo-
gen. Die folgende Figur vergleicht die Stromtarife der Gemeinden im Kanton Luzern in die-
ser Kategorie. Der Vergleich zeigt, dass die von der ewl und den EWS versorgten Gemeinden
für diese Kategorie tiefere Tarife ausweisen als die von CKW versorgten Gemeinden. Die für
CKW-Kunden berechneten Tarife sind in allen Gemeinden gleich.

18 Stromtarife beziehen sich auf die Grundversorgung. Im Gegensatz dazu referenzieren Strompreise auf den freien Markt.
19 Bei den Preisvergleichen ist zu beachten, dass im Prinzip jedes EVU über eigene Tarifmodelle verfügt. Die ElCom bildet
   diese Tarifvielfalt (inkl. Grundgebühren etc.) in ihren typisierten Kategorien ab.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
16|

 STROMTARIFE KATEGORIE H4 (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKT-
 ROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER)

Figur 3 http://www.strompreis.elcom.admin.ch/. Rot: > 22.85 Rp./kWh, orange: 21.68-22.85 Rp./kWh, gelb:
20,24 - 21,68 Rp./kWh, grün: 17.68-20.24 Rp./kWh.

Die folgende Figur vergleicht die Stromtarife im Kanton Luzern in der Kategorie H4 mit
anderen Kantonen. Der Vergleich macht deutlich, dass die Stromtarife der Kategorie H4 im
Kanton Luzern im Vergleich mit anderen Kantonen in der oberen Hälfte liegen. Die Figur
zeigt aber auch, dass die Differenz zwischen tiefstem und höchstem Tarif im Kanton im
Gegensatz zu den anderen Kantonen relativ gering ist:

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|17

 STROMTARIFE KATEGORIE H4 (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKT-
 ROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER)

Figur 4 Quelle: http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Blauer Punkt: Stromtarif im von CKW
versorgten Gebiet.

Die obige Figur zeigt die Bandbreite der Stromtarife in der ausgewählten Kategorie. Sie sagt
jedoch nichts über den absatzmässig gewichteten Durchschnittspreis aus. Wie aus der Figur
3 ersichtlich wird, liegen die Stromtarife der meisten Gemeinden am oberen Ende dieser
Bandbreite. Dabei handelt es sich ausschliesslich um Gemeinden, die vollständig oder teil-
weise (Wilisau) von CKW versorgt werden. Da ca. 75% des gesamten Stromabsatzes an Haus-
haltskunden im Kanton Luzern von CKW versorgt werden, dürfte der Durchschnittspreis am
oberen Ende dieser Bandbreite liegen.20 Da in anderen Kantonen die Durchschnittspreise
z.T. deutlich unter dem höchsten Tarif liegen, dürfte der Kanton bezogen auf den Durch-
schnittspreis zu den teuersten Kantonen zählen. Die folgende Figur zeigt denn auch, dass
die Stromtarife in der Kategorie H3 im Kanton Luzern im Jahr 2009 die höchsten in der
ganzen Schweiz waren:21

20 Für die aktuellen Stromtarife (Jahr 2010) sind in der Strompreis-Übersicht der ElCom keine Durchschnittspreise verfüg-
   bar.
21 Karten mit den Durchschnittspreisen aller Kategorien finden sich unter
   http://strompreise.preisueberwacher.ch/web/index.asp?z=2. Es ist allerdings nicht ersichtlich, aus
   welchem Jahr diese Angaben stammen.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
18|

 ELEKTRIZITÄTSPREISE, PRIVATHAUSHALTE (2009)

Figur 5 Quelle: Credit Suisse 2009.

In den folgenden Figuren werden die Tarife nach den im StromVG vorgegebenen Komponen-
ten Netznutzung, Energielieferung, Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen aufgeschlüs-
selt und mit Gemeinden in Nachbarkantonen und in Axpo-Kantonen, die vom jeweiligen
kantonalen Elektrizitätswerk versorgt werden, sowie mit den jeweils drei günstigsten und
teuersten Gemeinden der Schweiz verglichen.
      Die folgende Figur vergleicht die Netznutzungstarife. Sie macht deutlich, dass kleinere
EVU wie Luthern oder Ufhusen höhere Netznutzungstarife haben als CKW. Dies steht teil-
weise im Widerspruch zum Argument der Energie Emmen, dass die Stadt Luzern, die Ge-
meinde Hergiswil, die Gemeinden Luthern und Uffhusen tiefere Stromtarife als CKW hätten,
weil sie ihre Netze nur einmal hätten abzahlen müssen.22

22   http://www.energie-
     emmen.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=11:stromnetz-ruecknahme-und-
     aufbau-eines-glasfasernetzes-im-kanton-luzern&catid=1:news&Itemid=2

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|19

 NETZNUTZUNGSTARIF KATEGORIE H4 (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5-ZIMMERWOHNUNG
 MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER)

                                                                 Netznutzungstarif

      SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil

                   VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux

                            LU Luthern Elektra Luthern

                           LU Ufhusen Elektra Ufhusen

           LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf

                                      SG Wildhaus SAK

                           GR Bergün EW Gem. Bergün

                                        UR Altdorf ewa

                          LU Hergiswil Elektra Opfersei

                                        OW Sarnen ewo

                                  LU Diverse Gem. CKW

                           LU Malters Steiner Energie

                             LU Marbach EG Schangnau

                                     LU Hochdorf WWZ

                      LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS

                                         NW Stans EWN

                                        SH Stetten EKS

                                 LU Diverse Gem. ewl

                                     AG Boniswil AEW

                                           ZG Zug WWZ

                               ZH Illnau-Effretikon EKZ

                                 GL Riedern EV Riedern

                          VS Zwischenbergen SV Gondo

                             GR Vals EW der Gem. Vals

                                                           0     2       4       6   8   10   12   14   16      18

                                                                                                             Rp./kWh

Figur 6 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Orange:
CKW, hellgrün: von anderen EVU versorgte Gemeinden im Kanton LU, blau: von Kantonswerken versorgte Gemeinden in
anderen Kantonen sowie die jeweils drei günstigsten und drei teuersten Gemeinden.

Die folgende Figur vergleicht den Tarifanteil für die Energielieferung. Es fällt auf, dass
der Tarifanteil für die Energielieferung in Axpo-Kantonen (SG SAK, ZH EKZ, AG AEW, SH
EKS) niedriger ist als im Kanton Luzern. Am tiefsten ist der Tarifanteil für die Energieliefe-

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
20|

rung in Berggemeinden. Dies dürfte jedoch auf Spezialverträge mit den in der Gemeinde
liegenden Kraftwerken zurück zu führen sein.
     Interessant ist auch, dass die Energiepreise des EWS in allen Kategorien der Grundver-
sorgung tiefer sind als diejenigen von CKW, obwohl das EWS 99% des Stroms von CKW be-
zieht:23 Beim EWS beträgt der Tarifanteil für die Energielieferung in der Kategorie H4 7.94
Rp./kWh, derjenige von CKW 10.79 Rp./kWh.
     CKW begründet dies wie folgt: „ Die Vorschriften des StromVG und der dazugehörigen
StromVV erfordern eine unternehmensindividuelle Kalkulation von Energiepreisen und
Netzentgelten auf Grundlage der spezifisch anzutreffenden Verhältnisse. Daher kalkulieren
auch CKW und EWS ihre Energiepreise und Netzentgelte autonom für sich selbst nach diesen
Vorgaben. Wesentliche Kostenfaktoren sind u.a. das Verbrauchsverhalten der Kunden, die
Kundenstrukturen, die Beschaffungsstrategie des Unternehmens, die Zusammensetzung des
Kraftwerksparks (…). Die von der ElCom für Vergleiche herangezogenen Verbrauchskatego-
rien wie bspw. H4 und C2 decken jeweils nur einen idealisierten Verbrauchstyp ab und füh-
ren so bei Vergleichen teilweise zu Verzerrungen, die in dieser Form nicht von jedem Kun-
den mit seinem tatsächlichen Verbrauchsverhalten auf der Rechnung nachvollzogen werden
können. Zudem hat CKW den Eindruck, dass die im Schweizer Vergleich weit unterdurch-
schnittlichen Gesamtpreise im Kanton Schwyz besonderen kantonalen Regelungen unterla-
gen. Mit dem Inkrafttreten des StromVG dürften diese kantonalen Regelungen entfallen
sein, so dass für die Zukunft mit einer gewissen Angleichung der Preise gerechnet werden
kann.“
     Aus der Antwort von CKW wird nicht abschliessend klar, welches die Ursache für die
Unterschiede beim Tarifanteil für die Energielieferung ist. Da das EWS seinen Strom fast
ausschliesslich bei CKW bezieht, gehen wir davon aus, dass günstige Bezugsverträge oder
günstige Betriebskosten des EWS die Unterschiede erklären.

23 EWS Geschäftsbericht 2008/09:8.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|21

 TARIFANTEIL FÜR DIE ENERGIELIEFERUNG KATEGORIE H4 (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5-
 ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER)

                                                                         Tarifanteil Energie

                             VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux

                                               LU Hochdorf WWZ

                                      GR Bergün EW Gem. Bergün

                                      LU Malters Steiner Energie

                                            LU Diverse Gem. CKW

                      LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf

                                                     ZG Zug WWZ

                                       LU Marbach EG Schangnau

                                                  OW Sarnen ewo

              SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil

                                     LU Ufhusen Elektra Ufhusen

                                            LU Diverse Gem. ewl

                                                  UR Altdorf ewa

                                       LU Luthern Elektra Luthern

                                    LU Hergiswil Elektra Opfersei

                                 LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS

                                                  SH Stetten EKS

                                                AG Boniswil AEW

                                          ZH Illnau-Effretikon EKZ

                                                   NW Stans EWN

                                                 SG Wildhaus SAK

                                        GR Vals EW der Gem. Vals

                                           GL Riedern EV Riedern

                                    VS Zwischenbergen SV Gondo

                                                                     0        2        4       6   8   10   12   14    16

                                                                                                                  Rp./kWh
            ©INFRAS

Figur 7 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Orange:
CKW, hellgrün: von anderen EVU versorgte Gemeinden im Kanton LU, blau: von Kantonswerken versorgte Gemeinden in
anderen Kantonen sowie die jeweils drei günstigsten und drei teuersten Gemeinden

Die folgende Figur zeigt die Abgaben an die Gemeinwesen in den ausgewählten Gemein-
den. Sie macht klar, dass die absoluten Unterschiede deutlich geringer sind als bei den
Netznutzungstarifen und dem Tarifanteil für die Energielieferung. In der Kategorie H4 vari-

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
22|

ieren die Abgaben ans Gemeinwesen im Kanton Luzern zwischen 0.15 und 1.34 Rp./kWh
(Kategorie H4).

 ABGABEN UND LEISTUNGEN ANS GEMEINWESEN KATEGORIE H4 (2010): 4'500
 KWH/JAHR: 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOI-
 LER)

                                                                          Abgaben

                                       GR Bergün EW Gem. Bergün

                                              LU Diverse Gem. CKW

                                  LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS

                                                 LU Hochdorf WWZ

                                             GR Vals EW Gem. Vals

                                       LU Malters Steiner Energie

                                                    UR Altdorf ewa

                                             LU Diverse Gem. ewl

                                                     NW Stans EWN

                                                   SG Wildhaus SAK

                                                       ZG Zug WWZ

                       LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf

                                                 AG Boniswil AEW

                                        LU Luthern Elektra Luthern

                                      LU Hergiswil Elektra Opfersei

                               VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux

                                         LU Marbach EG Schangnau

                                                    OW Sarnen ewo

                                       LU Ufhusen Elektra Ufhusen

                                                    SH Stetten EKS

                  SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil

                                           ZH Illnau-Effretikon EKZ

                                             GL Riedern EV Riedern

                                      VS Zwischenbergen SV Gondo

                                                                    0.0         0.4   0.8   1.2   1.6    2.0

                                                                                                        Rp./kWh

Figur 8 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Orange:
CKW, hellgrün: von anderen EVU versorgte Gemeinden im Kanton LU, blau: von Kantonswerken versorgte Gemeinden in
anderen Kantonen sowie die jeweils drei günstigsten und drei teuersten Gemeinden.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|23

Die folgende Tabelle zeigt die Gesamttarife der ausgewählten Gemeinden und EVU. Die Tari-
fe von CKW liegen z.T. deutlich über den Tarifen von EWS und ewl sowie auch über den
Tarifen der meisten kleineren EVU in den peripheren Gebieten des Kantons Luzern.

 GESAMTTARIFE KATEGORIE H4: 4'500 KWH/JAHR (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5-
 ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER)

                                                                       Gesamttarif

                           VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux

                                   GR Bergün EW Gem. Bergün

              SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil

                                             LU Hochdorf WWZ

                                          LU Diverse Gem. CKW

                   LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf

                                   LU Malters Steiner Energie

                                    LU Luthern Elektra Luthern

                                   LU Ufhusen Elektra Ufhusen

                                                UR Altdorf ewa

                                                OW Sarnen ewo

                                     LU Marbach EG Schangnau

                                  LU Hergiswil Elektra Opfersei

                              LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS

                                          LU Diverse Gem. ewl

                                                   ZG Zug WWZ

                                              SG Wildhaus SAK

                                                SH Stetten EKS

                                                 NW Stans EWN

                                             AG Boniswil AEW

                                       ZH Illnau-Effretikon EKZ

                                         GL Riedern EV Riedern

                                         GR Vals EW Gem. Vals

                                  VS Zwischenbergen SV Gondo

                                                                   0      5          10   15   20   25     30

                                                                                                         Rp./kWh

Figur 9 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Orange:
CKW, hellgrün: von anderen EVU versorgte Gemeinden im Kanton LU, blau: von Kantonswerken versorgte Gemeinden in
anderen Kantonen sowie die jeweils drei günstigsten und drei teuersten Gemeinden.

Die folgende Tabelle zeigt ausserdem, den Anteil der verschiedenen Komponenten – Netz-
nutzung, Energie, Abgaben ans Gemeinwesen und Förderabgabe – am Gesamttarif. Es ist

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
24|

kein einheitliches Bild erkennbar. So sind z.B. bei den günstigsten zwei Gemeinden Gondo
und Vals die Anteile von Netznutzung und Tarifanteil Energie sehr unterschiedlich. Bei den
EVU im Kanton Luzern fällt auf, dass der Tarifanteil Energie von CKW absolut und relativ
höher ist als bei den meisten anderen EVU im Kanton.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|25

 GESAMTTARIFE KATEGORIE H4: 4'500 KWH/JAHR (2010): 5-ZIMMERWOHNUNG MIT
 ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER), AUFGETEILT NACH DEN KOMPO-
 NENTEN NETZNUTZUNG, TARIFANTEIL ENERGIE, ABGABEN AN GEMEINWESEN UND FÖR-
 DERABGABE

                          VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux

                                  GR Bergün EW Gem. Bergün

             SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil

                                            LU Hochdorf WWZ

                                         LU Diverse Gem. CKW

                  LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf

                                  LU Malters Steiner Energie

                                   LU Luthern Elektra Luthern

                                  LU Ufhusen Elektra Ufhusen

                                               UR Altdorf ewa

                                              OW Sarnen ewo

                                    LU Marbach EG Schangnau

                                 LU Hergiswil Elektra Opfersei

                             LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS

                                        LU Diverse Gem. ewl

                                                  ZG Zug WWZ

                                             SG Wildhaus SAK

                                               SH Stetten EKS

                                                NW Stans EWN

                                            AG Boniswil AEW

                                      ZH Illnau-Effretikon EKZ

                                        GL Riedern EV Riedern

                                        GR Vals EW Gem. Vals

                                 VS Zwischenbergen SV Gondo

                                                                  0       5       10        15   20        25   30     35

                                       Netznutzungstarif              Tarifanteil Energie        Abgaben        Förderabgabe

Figur 10 Quelle: eigene Darstellung basierend auf          http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
26|

 ANTEIL DER KOMPONENTEN NETZNUTZUNG, TARIFANTEIL ENERGIE, ABGABEN ANS GE-
 MEINWESEN UND FÖRDERABGABE AN DEN GESAMTTARIFEN KATEGORIE H4: 4'500
 KWH/JAHR (2010): 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE
 ELEKTROBOILER)

                    VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux

                            GR Bergün EW Gem. Bergün

       SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil

                                      LU Hochdorf WWZ

                                   LU Diverse Gem. CKW

            LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf

                            LU Malters Steiner Energie

                             LU Luthern Elektra Luthern

                            LU Ufhusen Elektra Ufhusen

                                         UR Altdorf ewa

                                         OW Sarnen ewo

                              LU Marbach EG Schangnau

                           LU Hergiswil Elektra Opfersei

                       LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS

                                  LU Diverse Gem. ewl

                                            ZG Zug WWZ

                                       SG Wildhaus SAK

                                         SH Stetten EKS

                                          NW Stans EWN

                                      AG Boniswil AEW

                                ZH Illnau-Effretikon EKZ

                                  GL Riedern EV Riedern

                                  GR Vals EW Gem. Vals

                           VS Zwischenbergen SV Gondo

                                                            0%          20%       40%               60%         80%      100%

                                                         Netznutzungstarif    Tarifanteil Energie         Abgaben     Förderabgabe
      ©INFRAS

Figur 11 Quelle: eigene Darstellung basierend auf                http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx.

2. Unternehmen
Die folgenden Figuren zeigen die Stromtarife für kleinere und grössere Unternehmen in der
Grundversorgung.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|27

Kleinbetriebe
Die folgende Grafik zeigt die Stromtarife für Kleinunternehmen im regionalen Vergleich.
Hier hat CKW die höchsten Tarife.

 STROMTARIFE KATEGORIE C2 30'000 KWH/JAHR (2010): KLEINBETRIEB, MAX. BEAN-
 SPRUCHTE LEISTUNG: 15 KW

Figur 12 Quelle: http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Tarife in Rp./kWh: hellgrün: 16,58 -
19,52, gelb: 19,52 - 20,40, orange: 20,40 - 21,29, rot: > 21,29.

Die folgende Figur zeigt die Stromtarife für Kleinbetriebe im interkantonalen Vergleich. Die
Preise im Kanton Luzern liegen im oberen Drittel, wobei keine Angaben zu den Durch-
schnittstarifen vorliegen. Auch hier ist die Differenz zwischen höchstem und tiefstem Tarif
im Vergleich zu anderen Kantonen relativ gering.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
28|

 STROMTARIFE KATEGORIE C2 30'000 KWH/JAHR (2010): KLEINBETRIEB, MAX. BEAN-
 SPRUCHTE LEISTUNG: 15 KW

Figur 13 Quelle:   http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Blauer Punkt: Stromtarif CKW.

Bezüglich Durchschnittspreis gilt das Gleiche wie bei den Haushalttarifen. Da CKW einen
Grossteil des Absatzes in dieser Kategorie erzielten dürfte, dürfte auch der Durchschnitts-
preis eher am oberen Ende der Bandbreite liegen und damit zu den teuersten in der Schweiz
gehören.

Grossverbraucher mit Grundversorgungstarif
Für Grossverbraucher mit Grundversorgungstarif hat die ElCom nur Angaben zu den von ewl
und EWS versorgten Gemeinden. CKW verlangt gemäss eigenen Angaben für die Kategorie C7
einen Preis von 12.96 Rp/kWh. Für die von den kleineren EVU versorgten Gemeinden liegen
in dieser Kategorie keine Angaben vor. Die folgende Figur zeigt die Grundversorgungstarife
für Grossverbraucher im interkantonalen Vergleich. Die Tarife im Kanton Luzern liegen im
Mittelfeld, wobei wiederum keine Aussage zum Durchschnittstarif möglich ist. Die Figur
macht deutlich, dass auch hier die Bandbreite der innerkantonalen Tarife im Vergleich zu
anderen Kantonen sehr klein ist.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|29

 STROMTARIFE KATEGORIE C7: 7'500'000 KWH/JAHR (2010): GROSSER BETRIEB, MAX. BE-
 ANSPRUCHTE LEISTUNG: 1'630 KW, MITTELSPANNUNG, EIGENE TRANSFORMATORENSTATION

Figur 14 Quelle: http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Blauer Punkt: Stromtarif Stadt Luzern.
Nur Daten von ewl und EWS. Von CKW sind in der ElCom-Preisübersicht keine Angaben zur Kategorie C7 verfügbar.

Die folgende Figur zeigt die Stromtarife in der Kategorie C7 im Vergleich mit Gemeinden in
Nachbarkantonen und in Axpo-Kantonen, die vom jeweiligen kantonalen Elektrizitätswerk
versorgt werden, sowie mit den jeweils drei günstigsten und teuersten Gemeinden der
Schweiz. Der Gesamttarif von CKW liegt etwas über den von den anderen EVU im Kanton
Luzern erhobenen Tarifen.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
30|

 STROMTARIFE KATEGORIE C7 (2010): 7'500'000 KWH/JAHR (2010): GROSSER BETRIEB,
 MAX. BEANSPRUCHTE LEISTUNG: 1'630 KW, MITTELSPANNUNG, EIGENE TRANSFORMATO-
 RENSTATION

                                                                 Gesamttarif

       LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf       k.A.
                         LU Marbach EG Schangnau          k.A.
                                       ZG Zug WWZ
                                                          k.A.
                                   UR Altdorf ewa
                                                          k.A.
                                    NW Stans EWN
                                                          k.A.
                       LU Ufhusen Elektra Ufhusen         k.A.
                        LU Luthern Elektra Luthern        k.A.
                                 LU Hochdorf WWZ          k.A.

                      LU Hergiswil Elektra Opfersei       k.A.

                            GR Stampa AE Stampa

                                VS Champéry SDEC

                    TI Ponte Tresa AEC Ponte Tresa

                             LU Diverse Gem. CKW

                       LU Malters Steiner Energie

                   LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS

                                   OW Sarnen ewo

                              LU Diverse Gem. ewl

                                  AG Boniswil AEW

                                  SG Wildhaus SAK

                           ZH Illnau-Effretikon EKZ

                                   SH Stetten EKS

          AR Wolfhalden Elektra - Korporation EKW

                        TG Arbon Arbon Energie AG

              GL Linthal, etc. EW der Gem. Linthal

                                                      0           5        10   15      20   25        30
                                                                                                  Rp./kWh
         ©INFRAS

Figur 15 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx und
für CKW basierend auf Angaben von CKW. Orange: CKW, hellgrün: von anderen EVU versorgte Gemeinden im Kanton LU,
blau: von Kantonswerken versorgte Gemeinden in anderen Kantonen sowie die jeweils drei günstigsten und drei teuers-
ten Gemeinden.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|31

Grossverbraucher im freien Markt
Gemäss CKW verbrauchen ihre 30 grössten Industriekunden ca. 1'200 GWh/a.24 Die Kunden
könnten derzeit aber nicht zweifelsfrei dem freien Markt oder der Grundversorgung zuge-
ordnet werden, da die Frage der Zugehörigkeit zur Grundversorgung derzeit im Fall Stahl
Gerlafingen – AEK vom Bundesverwaltungsgericht behandelt werde.
     CKW verlangt nach eigenen Angaben für Industrieunternehmen einen durchschnittli-
chen Strompreis von 9.34 Rp/kWh (vgl. folgende Tabelle):

 DURCHSCHNITTSPREISE VON CKW FÜR INDUSTRIEUNTERNEHMEN (2009)

Tabelle 3 Quelle: CKW.

Seit der Marktöffnung ist zwischen CKW und Grossverbrauchern eine heftige Diskussion über
die Strompreise entstanden. Die in der AG Strom bzw. der IGEL vertretenen Grossverbrau-
cher beklagen, dass die Gesamtstrompreise zu hoch seien, vor allem im Vergleich zum Aus-
land, zu anderen Kantonen bzw. zu Preisen, die inländische Konkurrenten zahlen. Für
stromintensive Unternehmen seien Strompreise ein wichtiger Faktor bei der Standortwahl,
wichtiger als die Steuerbelastung. Die Strompreise für vonRoll seien schon vor der Markt-
öffnung im Vergleich zu anderen Kantonen 10% höher gewesen. Mit der Liberalisierung
seien die Strompreise nochmals deutlich angestiegen: +70% am Standort Emmen, +90% am
Standort Moudon, +20% im Jura. Bei Tersuisse habe der Anstieg von 2003-2008 60% betra-
gen, seit 2008 seien die Preise nochmals 20-30% gestiegen. Bei Swiss Steel hätten sich die
Preise im gleichen Zeitraum über 100% erhöht. Auf der anderen Seite seien die Stromgeste-
hungskosten in den letzten Jahren in der Schweiz eher gesunken. Das KKW Gösgen würde
heute Gestehungskosten von 3.8 Rp./kWh ausweisen, Grande Dixence, 2.8 Rp./kWh. Gross-

24 1'200 GWh entsprechen ca. 40% des Gesamtabsatzes von CKW an Endkunden bzw. ca. 60% des Absatzes von CKW an Ge-
   schäftskunden.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
32|

verbraucher im Kanton Luzern zahlten 10 Rp./kWh (Gesamtpreis),25 vergleichbare Konkur-
renten zahlten 1/3 weniger.
     CKW ihrerseits argumentiert, dass Industriekunden von CKW mit 6-8 Rp./kWh für die
Energie (reiner Energiepreis) schweizweit und im europäischen Vergleich sehr tiefe Preise
hätten.26 In Deutschland sei der Strompreis für die Industrie 33% höher als bei CKW.
     Die folgende Figur zeigt die Elektrizitätspreise (Gesamtpreise) für sehr grosse Endkun-
den in der Schweiz und im europäischen Ausland. Die Preise in der Schweiz zählen dabei zu
den günstigsten.27 Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Vergleich auf das 1. HJ 2009
bezieht und die Strompreise in der Zwischenzeit geändert haben.

 ELEKTRIZITÄTSPREISE FÜR SEHR GROSSE ENDKUNDEN II (2009)

Figur 16 Quelle: Credit Suisse Economic Research 2010, basierend auf BfS, grosse Endkunden (GEK) ab 20’000 MWh;
Eurostat, Gruppe IE : 20’000 bis 70’000 MWh/a.

Ewl gibt an, dass sie im eigenen Versorgungsgebiet keine Kunden ohne Grundversorgung
hätten. Offerten für freie Kunden ausserhalb des Versorgungsgebiets der ewl würden zu
Marktpreisen erstellt.

3. Zusammenfassung
Die folgenden Tabellen fassen die Unterschiede zwischen den Tarifen von CKW und anderen
EVU für die Kategorie Haushalte H4 und Industrie C7 zusammen (alle Angaben in Rp./kWh).
Die Gesamttarife von CKW sind bei beiden Kategorien höher als diejenigen der Vergleichs-

25 Gemäss Angaben CKW beträgt der Durchschnittspreis für Grossverbraucher im freien Markt 9.34 Rp./kWh (siehe Tabelle
   3).
26 Siehe http://www.ckw.ch/internet/ckw/de/themen/konzessionsvertrag/wir_nehmen_stellung/igel.html.
27 Für die Schweiz ist uns nicht bekannt, ob es sich um die Preise für grosse Endkunden im freien Markt oder in der Grund-
   versorgung handelt. Da die meisten Vergleichsländer über einen liberalisierten Strommarkt verfügen, haben wir den
   Preisvergleich unter dem Titel „Grossverbraucher im freien Markt“ eingereiht.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|33

EVU. Als Vergleichs-EVU werden die grossen EVU in Axpo-Kantonen (EKS, EKZ, AEW, SAK,
WWZ), grosse EVU in Zentralschweizer Kantonen (EWN, ewa, ewo) und die ewl beigezogen.
     Bei der Haushaltkategorie liegen die CKW-Tarife bei der Energielieferung deutlich über
den Vergleichswerten von Axpo, ewl und Zentralschweizer EVU. Beim Tarif für die Netznut-
zung sind die Differenzen weniger gross. Die Tarife einzelner EVU liegen sogar über den
Tarifen von CKW. Bei den Abgaben bestehen auch Differenzen, sie sind jedoch geringer als
bei der Netznutzung und der Energie. Bezogen auf den Gesamttarif sind die Tarife von CKW
rund 5%-35% höher als die der Vergleichswerke (Axpo, ewl, Zentralschweizer EVU). Das
günstigste von den grossen EVU in den Axpo-Kantonen sind die EKZ, das günstigste bei den
grossen EVU in der Zentralschweiz ist das EWN. Das teuerste EVU in Axpo-Kantonen sind die
WWZ bzw. das ewa in den Zentralschweizer Kantonen.
     In der Kategorie Industrie C7 werden die höheren Gesamtpreise hauptsächlich durch die
höheren Netznutzungskosten verursacht. Bei der Energie weist CKW im Vergleich mit den
anderen EVU (Axpo, ewl, Zentralschweizer EVU) teilweise sogar günstigere Tarife aus. In-
wieweit hier allenfalls Quersubventionen zwischen Haushaltkunden und Grossverbrauchern
erfolgen, wäre vertieft abzuklären. Bezogen auf den Gesamttarif liegt CKW 5%-25% höher
als die der Vergleichswerke (Axpo, ewl, Zentralschweizer EVU). Das günstigste von den gros-
sen EVU in den Axpo-Kantonen ist das EKS, das teuerste EVU in Axpo-Kantonen ist die AEW.
     Es wäre noch zu prüfen, ob die übrigen Haushalt- und Unternehmenskategorien ähnli-
che Differenzen aufweisen.

 TARIFUNTERSCHIEDE ZWISCHEN CKW UND ANDEREN EVU IN DER KATEGORIE H4 (2010):
 4'500 KWH/JAHR: 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTRO-
 BOILER)

  Haushalte H4
                                        Netznutzung         Energie         Abgaben      Förderabgabe    Gesamttarif
  CKW                                       11.5             10.8              1.3           0.45           24.1
  EVU in Axpo-Kantonen                  8.2 bis 12.8      5.7 bis 9.7       0 bis 0.6        0.45       15.3 bis 19.6
  Differenz CKW-Axpo                   - 1.3 bis +3.2     1.1 bis 5.1      0.7 bis 1.3         0         4.5 bis 8.8

  CKW                                      11.5              10.8              1.3          0.45            24.1
  EVU in Zentralschweizer Kantonen     10.0 bis 12.6       6 bis 9.3        0 bis 1.1       0.45        17.4 bis 22.6
  Differenz CKW-Zentralschweiz         -1.2 bis +1.5      1.5 bis 4.8      0.2 bis 1.3       0           1.5 bis 6.7

  CKW                                      11.5              10.8             1.3           0.45            24.1
  ewl                                      9.6               8.9              1.0           0.45            19.9
  Differenz CKW-ewl                        1.9               1.9              0.4            0              4.1

Tabelle 4 Eigene Berechnung, basierend auf Angaben ElCom und CKW. Alle Angaben in Rp./kWh für das Jahr 2010. EVU
in Axpo-Kantonen: EKZ, AEW, EKS, SAK, WWZ, EVU in Zentralschweizer Kantonen: ewo, ewa, EWN.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
34|

 TARIFUNTERSCHIEDE ZWISCHEN CKW UND ANDEREN EVU IN DER KATEGORIE C7 (2010):
 7'500'000 KWH/JAHR (2010): GROSSER BETRIEB, MAX. BEANSPRUCHTE LEISTUNG: 1'630
 KW, MITTELSPANNUNG, EIGENE TRANSFORMATORENSTATION

  Industrie C7
                                        Netznutzung         Energie         Abgaben      Förderabgabe     Gesamttarif
  CKW                                        5.1              6.9              0.5           0.45             13.0
  EVU in Axpo-Kantonen                   3.3 bis 4.3      5.9 bis 7.4       0 bis 0.2        0.45         9.8 bis 11.6
  Differenz CKW-Axpo                     0.8 bis 1.8     -0.4 bis 1.0      0.3 bis 0.5        0.0         1.3 bis 3.2

  CKW                                       5.1               6.9             0.5            0.45            13.0
  EVU in Zentralschweizer Kantonen          3.8               7.8             0.0            0.45            12.1
  Differenz CKW-Zentralschweiz              1.3              -0.9             0.5            0.0             0.9

  CKW                                       5.1               6.9             0.5            0.45            13.0
  ewl                                       3.7               7.5             0.3            0.45            12.0
  Differenz CKW-ewl                         1.4              -0.6             0.2            0.0             1.0

Tabelle 5 Eigene Berechnung, basierend auf Angaben ElCom und CKW. Alle Angaben in Rp./kWh das Jahr 2010.. EVU in
Axpo-Kantonen: EKZ, AEW, EKS, SAK, EVU in Zentralschweizer Kantonen: ewo. Von den weiteren Zentralschweizer EVU
liegen keine Angaben vor

Werden diese Tarifunterschiede überschlagsmässig auf den Gesamtabsatz von Geschäfts- und
Haushaltkunden von CKW hochgerechnet, so ergeben sich folgende Grössenordnungen:28
› Unter der Annahme, dass CKW die Hälfte des Absatzes an Grossverbraucher (50% von 1'200
  GWh = 600 GWh) an Grossverbraucher in der Grundversorgung absetzt, ergäben sich für die
  Geschäftskunden Mehrkosten, weil sie von CKW statt von anderen EVU beliefert werden,
  von jährlich ca. 5 bis 20 Mio. CHF.29
› In der Kategorie Haushalte ergäben sich bei einem Absatz von 1'000 GWh und unter der
  Annahme, dass die Differenzen in den übrigen Haushaltkategorien etwa ähnlich gross
  sind, jährlich Mehrkosten von ca. 15 bis 90 Mio. CHF.
› Die gesamten Mehrkosten würden sich damit auf ca. 20-110 Mio. CHF belaufen.30

Um die Tarifunterschiede abschliessend beurteilen zu können, müssten die Gründe für diese
Differenzen eingehend untersucht werden. Das folgende Kapitel 2.2.3 zeigt mögliche Ursa-
chen auf.

28 Die Überschlagsrechnungen basieren auf dem Absatz der CKW aus dem Jahre 2008/09. Allfällige Nachfrageänderungen
   infolge der unterschiedlichen relativen Preise werden hier ausgeblendet.
29 600 GWh x 0.9 Rp./kWh = ca. 5 Mio. CHF, 600 GWh x 3.2 Rp./kWh = ca. 20 Mio. CHF. 1000 GWh x 1.5 Rp./kWh = ca. 15
   Mio. CHF, 1000 GWh x 8.8 Rp./kWh = ca. 90 Mio. CHF.
30 Ergibt sich aus der Summe der unteren Bandbreite der Mehrkosten für Haushalte und Geschäftskunden: 15 Mio. + 5 Mio.
   = 20 Mio. CHF.

INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
Sie können auch lesen