STROMPREISE UND GLASFASER-NETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN
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BAU-, UMWELT- UND WIRTSCHAFTSDEPARTEMENT BUWD DES KANTONS LUZERN STROMPREISE UND GLASFASER- NETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN Schlussbericht Zürich, 26. Mai 2010 Anna Vettori, Rolf Iten, Eva Keller 2136_STROMPREISE_100526.DOC INFRAS BINZSTRASSE 23 POSTFACH CH-8045 ZÜRICH t +41 44 205 95 95 f +41 44 205 95 99 ZUERICH@INFRAS.CH MÜHLEMATTSTRASSE 45 CH-3007 BERN WWW.INFRAS.CH
2| INHALT 1. EINLEITUNG__________________________________________________________ 4 1.1. AUSGANGSLAGE UND ZIEL__________________________________________________4 1.2. METHODISCHES VORGEHEN _________________________________________________6 2. VERSORGUNGSSTRUKTUR UND STROMPREISE _______________________________ 8 2.1. STRUKTUR DER STROMVERSORGUNG IM KANTON LUZERN__________________________8 2.1.1. Stromversorgungsunternehmen _____________________________________________8 2.1.2. Eigentumsverhältnisse ___________________________________________________10 2.2. STROMTARIFE __________________________________________________________12 2.2.1. Zusammensetzung ______________________________________________________12 2.2.2. Vergleich der Stromtarife und Strompreise ___________________________________15 2.2.3. Mögliche Ursachen für Unterschiede bei den Stromtarifen/-preisen _______________35 2.2.4. Auswirkungen der Strommarktliberalisierung auf die Strompreise _________________44 2.2.5. Beurteilung ____________________________________________________________47 3. HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN ___________________________________________ 49 3.1. KONZESSIONSVERTRÄGE __________________________________________________49 3.2. PARALLELNETZE_________________________________________________________53 3.3. NETZZUTEILUNG/LEISTUNGSAUFTRAG________________________________________54 3.4. KANTONSINITIATIVE _____________________________________________________55 3.5. AKTIONÄRSRECHTE ______________________________________________________57 3.6. NEUE KRAFTWERKE ______________________________________________________59 3.7. EINKAUFSGENOSSENSCHAFT _______________________________________________59 3.8. AUSGLEICHSFONDS, KANTONALE MASSNAHMEN ________________________________61 4. GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG ________________________________________ 63 4.1. STAND GLASFASERNETZE IN DER SCHWEIZ ____________________________________63 4.2. POTENZIAL VON SMART GRIDS/SMART METERING_______________________________66 4.3. HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN ______________________________________________68 5. SCHLUSSFOLGERUNGEN _______________________________________________ 70 A. WIE IST DIE SITUATION IM KANTON LUZERN IM BEREICH DER STROMVERSORGUNG UND WARUM IST SIE SO? ____________________________________________________________70 B. WAS MÜSSTE GETAN WERDEN, UM DIESE SITUATION ZU VERBESSERN, UND WELCHE MÖGLICHKEITEN HAT DER KANTON? _________________________________________73 INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN | INHALT
|3 C. INWIEFERN UND IN WELCHEM UMFANG KÖNNTE ES SINNVOLL SEIN, DASS SICH DER KANTON LUZERN AM AUFBAU EINES GLASFASERNETZES BETEILIGT? _______________________79 GLOSSAR __________________________________________________________________ 80 ANNEX N __________________________________________________________________ 81 STROMPREISÜBERSICHT DER ELCOM ________________________________________________81 LITERATUR_________________________________________________________________ 82 INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN | INHALT
4| 1. EINLEITUNG 1.1. AUSGANGSLAGE UND ZIEL Die Strompreise im Kanton Luzern sind seit einiger Zeit immer wieder Gegenstand heftiger Diskussionen. Insbesondere Grossverbraucher wie Kronospan, Swiss Steel, Perlen Papier etc., die im Hinblick auf die Strommarktliberalisierung tiefere Preise erwartet haben, bemängeln die hohen Strompreise im Kanton Luzern. Sie fordern vom Kanton, Massnahmen dagegen zu ergreifen. In eine ähnliche Richtung zielt die von der Interessengemeinschaft Glasfaser und Energie Luzern IGEL lancierten kantonale Volksinitiative „Für tiefere Strompreise und siche- re Arbeitsplätze“, die eine Elektrizitätsversorgung ohne Konzessionsabgaben und ein glasfa- sergesteuertes Stromnetz zu möglichst günstigen Preisen verlangt. Zudem sind verschiedene parlamentarische Vorstösse hängig, welche vom Kanton Abklärungen zu den Strompreisen und zu einer Beteiligung an einem kantonalen Glasfasernetz sowie einen Bericht zur Strom- versorgungs- und Telekommunikationsversorgung fordern.1 Der Kanton hat im Hinblick auf diese Forderungen folgende Aktivitäten in Vorbereitung: › Planungsbericht über die Strom- und Telekommunikationsversorgung im Kanton Luzern, › Kantonales Stromversorgungsgesetz,2 › Kantonsinitiative für tiefere Stromtarife (Änderung Stromversorgungsgesetz). Im Rahmen dieser Aktivitäten sind verschiedene Fragen zu den Strompreisen und zu den Handlungsmöglichkeiten des Kantons abzuklären. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepar- tement (BUWD) des Kantons Luzern hat deshalb INFRAS beauftragt, das BUWD bei der Aus- arbeitung der Unterlagen zu den oben erwähnten Aktivitäten zu unterstützen und Grundla- gen zu erarbeiten. Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Handlungsmöglichkeiten des Kantons Luzern in Bezug auf die Strompreise und eine Glasfasernetzerschliessung aufzuzeigen und zu beurtei- len. Im Vordergrund der Arbeiten standen folgende Fragestellungen: 1 Vgl. dazu u.a. Motion 497 über die Ursachen der Preissituation im CKW-Versorgungsgebiet, Motion 501 über einen Planungsbericht zur Stromversorgungs- und Industriepolitik, Postulat 545 über eine Strom-Einkaufsgenossenschaft für den Kanton Luzern, dringliches Postulat 551 für die Prüfung der Ausgleichung der Netznutzungstarife auf dem Gebiet des Kantons Luzern, Motion 486 über eine finanzielle Beteilung an einem kantonalen Glasfasernetz. 2 Der Kanton Luzern hat bereits eine Verordnung zum StromVG eingeführt. In einer 2. Stufe soll nun ein formelles Gesetz geschaffen werden. Der Gesetzesentwurf wurde am 4.3.2010 in die Vernehmlassung gegeben. http://www.lu.ch/index/staatskanzlei/mm_detail.html?id=7754¶meter=4704 Gleichzeitig er- folgt die Zuteilung der Netzgebiete gemäss kantonaler Verordnung zum Stromversorgungsgesetz. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|5 A. Wie ist die Situation im Kanton Luzern im Bereich der Stromversorgung und warum ist sie so? 1. Wie ist der Strompreis allgemein im Kanton Luzern – insbesondere derjenige der beiden grössten Energieversorgungsunternehmen (EVU) CKW und ewl – für die einzelnen Kun- dengruppen (Private und Geschäftskunden mit Grundversorgung, Industrieunternehmen ohne Grundversorgung) im regionalen und interkantonalen Vergleich zu beurteilen? 2. Wie lassen sich die regionalen und interkantonalen Unterschiede erklären bezüglich a. des Preises für die Energielieferung, b. des Preises für die Netznutzung, c. der Grundpreise für Strom und Netz, d. der Abgaben? 3. Welche Spielräume lässt das StromVG den EVU bei der Strompreisgestaltung? 4. Luzerner Industrieunternehmen im freien Markt erhalten gemäss eigenen Aussagen trotz Anfragen keine Angebote anderer (ausserkantonaler) Anbieter für die Stromliefe- rung. Wieso nicht? 5. In welchem Verhältnis stehen die Netzzuteilung durch den Regierungsrat gemäss Artikel 5 StromVG und die Konzessionsverträge zwischen den EVU und zahlreichen Luzerner Gemeinden zur Nutzung von öffentlichem Grund und Boden? Sind Parallelnetze gesetz- lich nach StromVG bzw. aus konzessionsvertraglicher Sicht zulässig bzw. aus ökonomi- scher Sicht zweckmässig? B. Was müsste getan werden, um diese Situation zu verbessern, und welche Möglichkeiten hat der Kanton? 6. Welche rechtlichen und/oder sachlichen Einflussmöglichkeiten hat der Kanton Luzern auf den Strompreis der im Kanton tätigen EVU? 7. Wirken sich bundesrechtliche Vorgaben (insbesondere Bestimmungen des StromVG) nachteilig auf den Strompreis im Kanton Luzern aus? Wenn ja, was müsste im Bundes- recht geändert werden, um regionale Strompreisunterschiede zu beseitigen? Welche Schranken müssten aufgehoben werden? Welche Instrumente und inhaltlichen Vorgaben müssten im Bundesrecht für dieses Ziel geschaffen werden (StromVG, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht)? Wie könnte optimal reguliert werden, so dass es nicht zu „ungerechtfer- tigten“ Preisdifferenzen kommt? Wie wird mit gerechtfertigten Preisunterschieden, die beispielsweise aufgrund der Siedlungsstruktur, der Netzstruktur, Energielieferverträgen etc. entstehen, umgegangen? INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
6| 8. Könnte eine neu zu gründende Strom-Einkaufsgenossenschaft – bestehenden aus Kan- ton, Gemeinden und Industrieunternehmen – den Strom im Kanton Luzern günstiger als die bestehenden EVU anbieten? Welche Voraussetzungen und Anforderungen müsste diese Einkaufsgenossenschaft erfüllen? Können Erfahrungen mit Einkaufsgenossenschaf- ten in anderen Bereichen (Landwirtschaft, Gasindustrie) beigezogen werden? 9. Wäre eine Übernahme des Elektrizitätsnetzes durch den Kanton Luzern rechtlich mög- lich und aus ökonomischer Sicht zweckmässig? Welche Folgen hätte eine solche Über- nahme für den Kanton? 10. Was könnte der Kanton Luzern allenfalls unternehmen, um den Abfluss der Gewinne von CKW aus dem Kanton zu verhindern bzw. zu reduzieren? Welche Handlungsmög- lichkeiten stehen dem Kanton Luzern in Bezug auf die Strompreise im Rahmen seiner Funktion als Miteigentümerin von CKW zur Verfügung? 11. Welche Massnahmen könnten auf kantonaler Ebene ergriffen werden, um allenfalls un- verhältnismässige Unterschiede der Netznutzungstarife im Sinne von Artikel 14 Absatz 4 StromVG auszugleichen? Wie kann eine solche Unverhältnismässigkeit ermittelt wer- den? 12. Welche Auswirkungen hätten die Handlungsmöglichkeiten qualitativ betrachtet auf die öffentliche Hand, die Wirtschaft und die Haushalte sowie auf die Energieeffizienz? Wo kommt es zu Zielkonflikten? Welche Auswirkungen sind aus dynamischer Sicht zu er- warten? C. Inwiefern und in welchem Umfang könnte es sinnvoll sein, dass sich der Kanton Luzern am Aufbau eines Glasfasernetzes beteiligt? 13. Welche Beteiligungsmöglichkeiten stehen dem Kanton Luzern in Bezug auf den Aufbau eines Glasfasernetzes zur Verfügung? 14. Würde sich eine solche Beteiligung finanziell für den Kanton lohnen? 15. In welchem Umfang können Glasfasernetze dazu beitragen den Stromverbrauch und damit auch die Stromkosten für die Endverbraucher zu senken? Welches ist der aktuelle Stand in Bezug auf Glasfasernetzerschliessungen und glasfasergesteuerte Stromnetze (Smart grids)? 1.2. METHODISCHES VORGEHEN Die Fragestellungen wurden mit einer Kombination von Literatur-/Dokumentenanalysen, Datenanalysen und schriftlichen Zusatzabklärungen beantwortet. Die folgende Tabelle zeigt die kontaktierten Stellen: INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|7 Organisation Kontakt ElCom Mail IGEL/AG Strom Persönliches Interview CKW Schriftlich/Mail ewl Mail WEKO Mail Swissgrid Mail Kanton Obwalden Mail Kanton Fribourg Mail Cepe Telefonisch/Mail Tabelle 1 INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
8| 2. VERSORGUNGSSTRUKTUR UND STROMPREISE 2.1. STRUKTUR DER STROMVERSORGUNG IM KANTON LUZERN 2.1.1. STROMVERSORGUNGSUNTERNEHMEN Im Kanton Luzern gibt es zwei grosse Stromversorgungsunternehmen. CKW versorgt die meisten Gemeinden, wobei die Tarife je Kategorie für alle Gemeinden gleich sind. Energie wasser luzern (ewl) versorgt die Stadt Luzern, die Gemeinden Schwarzenberg sowie Teile der Gemeinden Kriens und Malters. Ein Teil des neuen Luzerner Stadtteils Littau wird weiterhin von CKW versorgt.3 Das Elektrizitätswerk Schwyz (EWS) versorgt die Seegemeinden Vitznau, Weggis und Greppen.4 Daneben gibt es ein paar kleinere Versorgungsunternehmen, die ein- zelne Gemeinden versorgen.5 Die folgende Grafik zeigt das Versorgungsgebiet von CKW und der von ihr belieferten EVU: 3 Fusion der Gemeinden Littau und Stadt Luzern per 1.1.2010. 4 http://www.geo.lu.ch/app/netzbetreiber/index.html. 5 Die vollständige Liste der Netzbetreiber auf den Ebenen 3, 5 und 7 im Kanton Luzern findet sich in der vom Regierungs- rat per 2.3.2010 beschlossenen Zuteilung der Netzgebiete. http://www.lu.ch/netzgebiete_text_homepage-2.pdf. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|9 VERSORGUNGSGEBIET CKW-GRUPPE Figur 1 http://www.ckw.ch/internet/ckw/de/medien/fakten.-CKWSlot1-0018- File.File.FileRef.pdf/aufeinenblick_2006.pdf Der Absatz von CKW an Endkunden lag im Jahr 2008/09 bei 3'000 GWh, derjenige der ewl im Jahr 2008 bei 570 GWh. CKW bezieht den für die Versorgung notwendigen Strom aus eige- nen Kraftwerken, aus gemeinsam mit verschiedenen Partnern in Deutschland und Frank- reich gehaltenen Kraftwerken, über die Beschaffung bei verschiedenen Handelspartnern in der Schweiz und anderen mitteleuropäischen Ländern sowie über Käufe an verschiedenen europäischen Strombörsen.6 Der Anteil der Eigenerzeugung (über CKW-eigene Kraftwerke und Partnerwerke sowie Bezugsrechte aufgrund von Beteiligungen) an der gesamten Versor- 6 Antwortschreiben von CKW vom 26.2.2010. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
10| gung von CKW liegt bei ca. 80%. Eine ähnliche Grössenordnung gilt für ewl. Drei Viertel des abgesetzten Stroms von ewl werden über Eigenproduktion, Beteiligungen und Bezugsrechte beschafft.7 Knapp 20% des Stroms liefert CKW. Praktisch alle Gemeinden haben einen Konzessionsvertrag mit den auf ihrem Gebiet tä- tigen Stromversorgungsunternehmen. Die Verteilkonzession erlaubt dem Betreiber des Net- zes, den öffentlichen Grund einer Gemeinde zur Verlegung von elektrischen Leitungen zu nutzen. Zurzeit laufen in den Gemeinden Verhandlungen über die Erneuerung ihres Konzes- sionsvertrages mit CKW, weil die Konzessionsverträge an das neue StromVG angepasst wer- den müssen. Die meisten Gemeinden haben dem neuen Konzessionsvertrag bereits zuge- stimmt.8 Die IGEL/AG Strom hat zum Widerstand gegen den Konzessionsvertrag aufgerufen, um den Druck auf den Kanton zu erhöhen, damit dieser sich für tiefere Strompreise einset- ze. Sie lehnt den Konzessionsvertrag auch deshalb ab, weil sie befürchtet, dass damit allfäl- lige Änderungen auf lange Zeit blockiert würden. In diesem Zusammenhang hat die IGEL die WEKO angefragt, die Erneuerung des Konzessionsvertrages einer binnenmarktrechtlichen Prüfung zu unterziehen (siehe Abschnitt 3.1). 2.1.2. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE CKW Die Aktienmehrheit von CKW liegt mit 74% bei der Axpo. Der Kanton Luzern hält 9% der Aktien. Alle Zentralschweizer Kantone zusammen halten 11.1% der Aktien. Dass sich CKW als grösste Netzbetreiber im Kanton Luzern sich nicht im Eigentum des lokalen Gemeinwe- sens befindet, wird von Seiten der IGEL/AG Strom kritisiert. Dies habe in der Vergangenheit die Einflussmöglichkeiten des Kantons auf die Preisgestaltung von CKW beschränkt (vgl. Abschnitt 2.2.3). Die Aktien der Axpo Holding befinden sich zu 100 % in der Hand der nordostschweizeri- schen Kantone bzw. Kantonswerke. Im Detail sind dies: › Kanton Zürich mit 18,342 % › Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) mit 18,410 % › Kanton Aargau mit 13,975 % › AEW Energie mit 14,026 % › St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke (SAK) mit 12,501 % 7 Ewl Geschäftsbericht 2008. 8 http://www.ckw.ch/internet/ckw/de/themen/konzessionsvertrag/grundlagen/stand_d er_abstimmungen.html. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|11 › Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) mit 12,251 % › Kanton Schaffhausen mit 7,875 % › Kanton Glarus mit 1,747 % › Kanton Zug mit 0,873 %. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE VON CKW9 Figur 2 Im Jahr 2008 hat CKW rund 54 Mio. CHF an die Aktionäre ausgeschüttet.10 Davon flossen 39 Mio. CHF an die Axpo und 5 Mio. CHF an den Kanton Luzern. Die Axpo weist für das Jahr 2007/08 eine Eigenkapitalrendite (return on equity ROE) von 13.4% und eine Gesamtkapi- talrendite (return on investment ROI) von 7.5% aus. Entsprechende Werte für CKW sind nicht bekannt. Die Axpo besitzt ein Vorkaufsrecht für den Aktienanteil des Kantons Luzern an CKW. Das Recht ist nicht reziprok, d.h. der Kanton Luzern hat kein Vorkaufsrecht für den Aktien- anteil der Axpo an CKW. Die IGEL/AG Strom befürchtet, dass die Strompreise steigen könn- ten, falls CKW (bzw. deren Kraftwerkpark) verkauft würden, z.B. ins Ausland. Demgegen- über beteuert CKW, dass ein Verkauf von CKW nicht zur Diskussion stehe. 9 BKW: Das Aktienkapital von 132 Millionen CHF ist grösstenteils im Besitz des Kantons Bern (52,5%) und der E.ON Energie AG (21%). 10 http://www.ckw.ch/internet/ckw/de/themen/konzessionsvertrag/wir_nehmen_stellun g/igel.html. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
12| ewl Die ewl ist eine privat-rechtliche Aktiengesellschaft mit Holding-Struktur. Ihre Aktien be- finden sich zu 100% im Besitz der Stadt Luzern. 2.2. STROMTARIFE 2.2.1. ZUSAMMENSETZUNG Gemäss Art. 6 Abs. 3 StromVG sind die Elektrizitätstarife nach Netznutzung, Energieliefe- rung, Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen aufzuschlüsseln.11 Energielieferung Gemäss Art. 4 Abs. 1 StromVV hat sich der Tarifanteil für die Energielieferung an End- verbraucher mit Grundversorgung an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und an langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers zu orientieren. Überschrei- ten die Gestehungskosten die Marktpreise, orientiert sich der Tarifanteil an den Marktprei- sen. Zu den anrechenbaren Gestehungskosten gehören gemäss ElCom die Betriebs- und Ka- pitalkosten einer leistungsfähigen und effizienten Produktion sowie die Abgaben und Leis- tungen an die Gemeinwesen.12 Konkret können folgende Kosten angerechnet werden: 11 Die ElCom weist in ihrem Strompreisrechner neben der Netznutzung, Energie und Abgaben an das Gemeinwesen die Förderabgaben (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) separat aus. Die KEV beträgt zurzeit 0.45 Rp./kWh. Einzelne EVU (z.B. ewz) verrechnen diese Abgabe nicht an die Endkunden weiter. 12 Weisung 5/2008 der ElCom: Gestehungskosten und langfristige Bezugsverträge gemäss Artikel 4 Absatz 1 Stromversor- gungsverordnung, 4. August 2008. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|13 ANRECHENBARE GESTEHUNGSKOSTEN FÜR DEN TARIFANTEIL DER ENERGIELIEFERUNG Tabelle 2 Quelle: Weisung 5/2008 der ElCom: Gestehungskosten und langfristige Bezugsverträge gemäss Artikel 4 Absatz 1 Stromversorgungsverordnung, 4. August 2008. Wie aus der obigen Tabelle ersichtlich ist, zählen zu den Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen auch die Wasserzinsen. Gemäss BUWD gibt es im Kanton Luzern viele sehr alte (ehehafte) und mengenmässig kleine Wassernutzungsrechte, weshalb eine genaue Übersicht schwierig sei. Die Konzession wird durch den Regierungsrat erteilt. Er legt in seinem Ent- scheid auch die jährlich zu zahlenden Gebühren für die Ausnützung der Wasserkraft fest. Wasserkraftwerke, die bis zu 1 Megawatt Bruttoleistung erbringen, sind von der Zahlung eines Wasserzinses befreit. Die übrigen Wasserkraftwerke entrichten einen Wasserzins von 50 bis 100 Prozent des bundesrechtlichen Höchstansatzes von 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Innerhalb dieses Rahmens bemisst sich der Wasserzins nach dem Nutzungs- umfang, der Nutzungsart und dem Verwendungszweck.13 Frei festsetzen können die EVU die Preise von freien Kunden, d.h. Grosskunden sowie Versorgungsunternehmen, die als Verteilnetzbetreiber (Wiederverteiler) tätig sind. Die Ver- teilnetzbetreiber sind keine festen Endverbraucher und keine Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten können, sondern sie sind gestützt auf das Stromversorgungsgesetz 13 http://lu.lexspider.com/pdfcontent/770-www_445_2374.1.1.pdf und § 12 der Wassernutzungs- und Wasserversorgungsverordnung http://lu.lexspider.com/pdfcontent/771-www_446_2377.1.1.pdf. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
14| dem freien Markt ausgesetzt.14 D.h. Verteilnetzbetreiber gelten auch als freie Kunden, wenn sie zum Zweck der Grundversorgung einkaufen. Netznutzung Der Netznutzungstarif ist im StromVG geregelt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 StromVG, darf das Entgelt für die Netznutzung die anrechenbaren Kosten sowie die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen nicht übersteigen. Als anrechenbare Netzkosten gelten gemäss Art. 15 Abs. 1 StromVG die Betriebs- und Kapitalkosten eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes inkl. eines angemessenen Betriebsgewinns. Gemäss Art. 14 Abs. 4 StromVG treffen die Kantone die geeigneten Massnahmen zur An- gleichung unverhältnismässiger Unterschiede der Netznutzungstarife in ihrem Gebiet. Falls diese Massnahmen nicht ausreichen, trifft der Bundesrat andere geeignete Massnahmen. Er kann insbesondere einen Ausgleichsfonds mit obligatorischer Beteiligung aller Netzbetreiber anordnen. Die Effizienz des Netzbetriebs muss gewahrt bleiben. Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen Zu den Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen (Gemeinden, Kantone) zählen z.B. Kon- zessionsabgaben, lokalpolitische Energieabgaben oder gesetzlich vorgesehene Gewinnablie- ferung.15 Gemäss ElCom verbergen sich dahinter in der Realität eine Vielzahl von Gründen oder Situationen. Unentgeltliche Stromlieferungen für Gebäude der öffentlichen Hand oder Strassenbeleuchtung gehörten auch dazu. Die Konzessionsabgaben, die von CKW erhoben werden, richten sich nach dem Konzes- sionsvertrag.16 Der Prozentsatz ist davon abhängig, ob der neue oder der alte Konzessions- vertrag gültig ist. Gemäss neuem KV sind die Konzessionsabgaben ein Bestandteil der Netz- nutzung. Für Endkunden, die von der Netzebene 7 Niederspannung beziehen, beträgt der durchschnittliche Netznutzungstarif 9.1 Rp./kWh (inkl. Systemdienstleistungen).17 Gemäss 14 http://www.stromkunden.ch/download/v1/BG%20%C3%84nderung%20StromVG_v4.pdf 15 Vgl. Weisung 4/2008 der ElCom (ersetzt die Weisung 4/2008 vom 23. Juni 2008) Publikation und Einreichen von Infor- mationen durch die Netzbetreiber im Jahr 2008. 16 Neuer KV, Abschnitt 2.5 Gemeindeentschädigung (Konzessionsgebühr): Als Gegenleistung für das Erteilen der Sondernut- zung von öffentlichem Grund und Boden, der damit verbundenen Durchleitungsrechte und anderen Dienstbarkeiten entrich- tet CKW der Gemeinde eine Konzessionsgebühr. Diese wird auf den Netznutzungsentgelten für die im Gemeindegebiet aus den elektrischen Verteilanlagen von CKW ausgespeiste Energie wie folgt berechnet: 10% auf den Netznutzungsentgelten für Ausspeisungen in Niederspannung (Netzebene 7), 7,5% auf den Netznutzungsentgelten für Ausspeisungen in Mittelspan- nung (Netzebene 5), 5% auf den Netznutzungsentgelten für Ausspeisungen in Hochspannung (Netzebene 3). Alter KV, Art. 9 Finanzielle Leistungen der CKW: Für die Erteilung der Konzession gemäß Art. 1 dieses Vertrages verpflichten sich die CKW zu folgenden Leistungen: a) Konzessionsgebühren: Sie entrichten auf den in der Gemeinde zu den jeweils gül- tigen Tarifen erzielten Stromeinnahmen folgende Konzessionsgebühren: 6% auf der Energieabgabe an Haushalt, Gewerbe und Landwirtschaft; 4% auf der Energieabgabe an die allgemeine Industrie; 3% auf der Energieabgabe an die Großindust- rie. 17 Angaben der CKW gemäss Mail vom 8.4.2010. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|15 neuem KV wird auf dieser Netzebene eine Konzessionsabgabe von 10% des Netznutzungs- entgelts erhoben. Dies ergibt 0.91 Rp./kWh. Gemäss altem KV wird die Konzessionsabgabe auf dem Gesamtpreis (Strom und Netz) erhoben. Aufgrund der veränderten gesetzlichen Grundlagen mit dem Stromversorgungsgesetz wird allerdings auch in den Gemeinden, die noch den alten Konzessionsvertrag haben, die Konzessionsabgabe seit dem 1.1.2010 bei den marktberechtigten Kunden nur noch auf dem Anteil Netz erhoben. Für die Kunden, die nicht marktberechtigt sind, wird in Gemeinden mit dem alten KV die Konzessionsabgabe weiterhin auf dem Gesamtpreis (Strom und Netz) erhoben. CKW nimmt jährlich ca. 13.8 Mio. CHF an Konzessionsabgaben ein und leitet sie an die Gemeinden weiter. Bei einem Absatz von ca. 3'000 Mio. kWh an Geschäfts- und Privatkunden ergibt dies eine Konzessionsabgabe von durchschnittlich 0.46 Rp./kWh. 2.2.2. VERGLEICH DER STROMTARIFE UND STROMPREISE Stromtarife18 lassen sich in Verbrauchskategorien für Haushalte und Unternehmen eintei- len. Die folgenden Grafiken zeigen die Stromtarife für ausgewählte Kategorien im Kanton Luzern und im Vergleich zu anderen Kantonen.19 Für den interkantonalen Vergleich wurden die Kantonswerke in den Axpo-Kantonen (SAK, AEW, EKZ, EKS), die Kantonswerke der an- deren Zentralschweizerkantone (Uri ewa, Nidwalden ENW, Obwalden EWO, Zug WWZ) sowie die jeweils drei günstigsten und teuersten Elektrizitätswerke in der Schweiz herangezogen. Die Angaben für den Vergleich basieren grösstenteils auf dem Strompreis-Rechner der ElCom. Darin werden die für das Jahr 2010 gültigen Tarife angegeben. Allfällige Grundge- bühren sind gemäss ElCom in diesen Tarifen enthalten. 1. Haushalte Die ElCom unterscheidet in ihrer Strompreis-Übersicht bei den Haushalten acht Kategorien. Für die folgenden Vergleiche wird jeweils der Tarif für die Kategorie Haushalte H4 4'500 kWh/Jahr, 5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler ohne Elektroboiler herangezo- gen. Die folgende Figur vergleicht die Stromtarife der Gemeinden im Kanton Luzern in die- ser Kategorie. Der Vergleich zeigt, dass die von der ewl und den EWS versorgten Gemeinden für diese Kategorie tiefere Tarife ausweisen als die von CKW versorgten Gemeinden. Die für CKW-Kunden berechneten Tarife sind in allen Gemeinden gleich. 18 Stromtarife beziehen sich auf die Grundversorgung. Im Gegensatz dazu referenzieren Strompreise auf den freien Markt. 19 Bei den Preisvergleichen ist zu beachten, dass im Prinzip jedes EVU über eigene Tarifmodelle verfügt. Die ElCom bildet diese Tarifvielfalt (inkl. Grundgebühren etc.) in ihren typisierten Kategorien ab. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
16| STROMTARIFE KATEGORIE H4 (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKT- ROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER) Figur 3 http://www.strompreis.elcom.admin.ch/. Rot: > 22.85 Rp./kWh, orange: 21.68-22.85 Rp./kWh, gelb: 20,24 - 21,68 Rp./kWh, grün: 17.68-20.24 Rp./kWh. Die folgende Figur vergleicht die Stromtarife im Kanton Luzern in der Kategorie H4 mit anderen Kantonen. Der Vergleich macht deutlich, dass die Stromtarife der Kategorie H4 im Kanton Luzern im Vergleich mit anderen Kantonen in der oberen Hälfte liegen. Die Figur zeigt aber auch, dass die Differenz zwischen tiefstem und höchstem Tarif im Kanton im Gegensatz zu den anderen Kantonen relativ gering ist: INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|17 STROMTARIFE KATEGORIE H4 (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKT- ROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER) Figur 4 Quelle: http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Blauer Punkt: Stromtarif im von CKW versorgten Gebiet. Die obige Figur zeigt die Bandbreite der Stromtarife in der ausgewählten Kategorie. Sie sagt jedoch nichts über den absatzmässig gewichteten Durchschnittspreis aus. Wie aus der Figur 3 ersichtlich wird, liegen die Stromtarife der meisten Gemeinden am oberen Ende dieser Bandbreite. Dabei handelt es sich ausschliesslich um Gemeinden, die vollständig oder teil- weise (Wilisau) von CKW versorgt werden. Da ca. 75% des gesamten Stromabsatzes an Haus- haltskunden im Kanton Luzern von CKW versorgt werden, dürfte der Durchschnittspreis am oberen Ende dieser Bandbreite liegen.20 Da in anderen Kantonen die Durchschnittspreise z.T. deutlich unter dem höchsten Tarif liegen, dürfte der Kanton bezogen auf den Durch- schnittspreis zu den teuersten Kantonen zählen. Die folgende Figur zeigt denn auch, dass die Stromtarife in der Kategorie H3 im Kanton Luzern im Jahr 2009 die höchsten in der ganzen Schweiz waren:21 20 Für die aktuellen Stromtarife (Jahr 2010) sind in der Strompreis-Übersicht der ElCom keine Durchschnittspreise verfüg- bar. 21 Karten mit den Durchschnittspreisen aller Kategorien finden sich unter http://strompreise.preisueberwacher.ch/web/index.asp?z=2. Es ist allerdings nicht ersichtlich, aus welchem Jahr diese Angaben stammen. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
18| ELEKTRIZITÄTSPREISE, PRIVATHAUSHALTE (2009) Figur 5 Quelle: Credit Suisse 2009. In den folgenden Figuren werden die Tarife nach den im StromVG vorgegebenen Komponen- ten Netznutzung, Energielieferung, Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen aufgeschlüs- selt und mit Gemeinden in Nachbarkantonen und in Axpo-Kantonen, die vom jeweiligen kantonalen Elektrizitätswerk versorgt werden, sowie mit den jeweils drei günstigsten und teuersten Gemeinden der Schweiz verglichen. Die folgende Figur vergleicht die Netznutzungstarife. Sie macht deutlich, dass kleinere EVU wie Luthern oder Ufhusen höhere Netznutzungstarife haben als CKW. Dies steht teil- weise im Widerspruch zum Argument der Energie Emmen, dass die Stadt Luzern, die Ge- meinde Hergiswil, die Gemeinden Luthern und Uffhusen tiefere Stromtarife als CKW hätten, weil sie ihre Netze nur einmal hätten abzahlen müssen.22 22 http://www.energie- emmen.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=11:stromnetz-ruecknahme-und- aufbau-eines-glasfasernetzes-im-kanton-luzern&catid=1:news&Itemid=2 INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|19 NETZNUTZUNGSTARIF KATEGORIE H4 (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER) Netznutzungstarif SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux LU Luthern Elektra Luthern LU Ufhusen Elektra Ufhusen LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf SG Wildhaus SAK GR Bergün EW Gem. Bergün UR Altdorf ewa LU Hergiswil Elektra Opfersei OW Sarnen ewo LU Diverse Gem. CKW LU Malters Steiner Energie LU Marbach EG Schangnau LU Hochdorf WWZ LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS NW Stans EWN SH Stetten EKS LU Diverse Gem. ewl AG Boniswil AEW ZG Zug WWZ ZH Illnau-Effretikon EKZ GL Riedern EV Riedern VS Zwischenbergen SV Gondo GR Vals EW der Gem. Vals 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 Rp./kWh Figur 6 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Orange: CKW, hellgrün: von anderen EVU versorgte Gemeinden im Kanton LU, blau: von Kantonswerken versorgte Gemeinden in anderen Kantonen sowie die jeweils drei günstigsten und drei teuersten Gemeinden. Die folgende Figur vergleicht den Tarifanteil für die Energielieferung. Es fällt auf, dass der Tarifanteil für die Energielieferung in Axpo-Kantonen (SG SAK, ZH EKZ, AG AEW, SH EKS) niedriger ist als im Kanton Luzern. Am tiefsten ist der Tarifanteil für die Energieliefe- INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
20| rung in Berggemeinden. Dies dürfte jedoch auf Spezialverträge mit den in der Gemeinde liegenden Kraftwerken zurück zu führen sein. Interessant ist auch, dass die Energiepreise des EWS in allen Kategorien der Grundver- sorgung tiefer sind als diejenigen von CKW, obwohl das EWS 99% des Stroms von CKW be- zieht:23 Beim EWS beträgt der Tarifanteil für die Energielieferung in der Kategorie H4 7.94 Rp./kWh, derjenige von CKW 10.79 Rp./kWh. CKW begründet dies wie folgt: „ Die Vorschriften des StromVG und der dazugehörigen StromVV erfordern eine unternehmensindividuelle Kalkulation von Energiepreisen und Netzentgelten auf Grundlage der spezifisch anzutreffenden Verhältnisse. Daher kalkulieren auch CKW und EWS ihre Energiepreise und Netzentgelte autonom für sich selbst nach diesen Vorgaben. Wesentliche Kostenfaktoren sind u.a. das Verbrauchsverhalten der Kunden, die Kundenstrukturen, die Beschaffungsstrategie des Unternehmens, die Zusammensetzung des Kraftwerksparks (…). Die von der ElCom für Vergleiche herangezogenen Verbrauchskatego- rien wie bspw. H4 und C2 decken jeweils nur einen idealisierten Verbrauchstyp ab und füh- ren so bei Vergleichen teilweise zu Verzerrungen, die in dieser Form nicht von jedem Kun- den mit seinem tatsächlichen Verbrauchsverhalten auf der Rechnung nachvollzogen werden können. Zudem hat CKW den Eindruck, dass die im Schweizer Vergleich weit unterdurch- schnittlichen Gesamtpreise im Kanton Schwyz besonderen kantonalen Regelungen unterla- gen. Mit dem Inkrafttreten des StromVG dürften diese kantonalen Regelungen entfallen sein, so dass für die Zukunft mit einer gewissen Angleichung der Preise gerechnet werden kann.“ Aus der Antwort von CKW wird nicht abschliessend klar, welches die Ursache für die Unterschiede beim Tarifanteil für die Energielieferung ist. Da das EWS seinen Strom fast ausschliesslich bei CKW bezieht, gehen wir davon aus, dass günstige Bezugsverträge oder günstige Betriebskosten des EWS die Unterschiede erklären. 23 EWS Geschäftsbericht 2008/09:8. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|21 TARIFANTEIL FÜR DIE ENERGIELIEFERUNG KATEGORIE H4 (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5- ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER) Tarifanteil Energie VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux LU Hochdorf WWZ GR Bergün EW Gem. Bergün LU Malters Steiner Energie LU Diverse Gem. CKW LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf ZG Zug WWZ LU Marbach EG Schangnau OW Sarnen ewo SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil LU Ufhusen Elektra Ufhusen LU Diverse Gem. ewl UR Altdorf ewa LU Luthern Elektra Luthern LU Hergiswil Elektra Opfersei LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS SH Stetten EKS AG Boniswil AEW ZH Illnau-Effretikon EKZ NW Stans EWN SG Wildhaus SAK GR Vals EW der Gem. Vals GL Riedern EV Riedern VS Zwischenbergen SV Gondo 0 2 4 6 8 10 12 14 16 Rp./kWh ©INFRAS Figur 7 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Orange: CKW, hellgrün: von anderen EVU versorgte Gemeinden im Kanton LU, blau: von Kantonswerken versorgte Gemeinden in anderen Kantonen sowie die jeweils drei günstigsten und drei teuersten Gemeinden Die folgende Figur zeigt die Abgaben an die Gemeinwesen in den ausgewählten Gemein- den. Sie macht klar, dass die absoluten Unterschiede deutlich geringer sind als bei den Netznutzungstarifen und dem Tarifanteil für die Energielieferung. In der Kategorie H4 vari- INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
22| ieren die Abgaben ans Gemeinwesen im Kanton Luzern zwischen 0.15 und 1.34 Rp./kWh (Kategorie H4). ABGABEN UND LEISTUNGEN ANS GEMEINWESEN KATEGORIE H4 (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOI- LER) Abgaben GR Bergün EW Gem. Bergün LU Diverse Gem. CKW LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS LU Hochdorf WWZ GR Vals EW Gem. Vals LU Malters Steiner Energie UR Altdorf ewa LU Diverse Gem. ewl NW Stans EWN SG Wildhaus SAK ZG Zug WWZ LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf AG Boniswil AEW LU Luthern Elektra Luthern LU Hergiswil Elektra Opfersei VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux LU Marbach EG Schangnau OW Sarnen ewo LU Ufhusen Elektra Ufhusen SH Stetten EKS SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil ZH Illnau-Effretikon EKZ GL Riedern EV Riedern VS Zwischenbergen SV Gondo 0.0 0.4 0.8 1.2 1.6 2.0 Rp./kWh Figur 8 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Orange: CKW, hellgrün: von anderen EVU versorgte Gemeinden im Kanton LU, blau: von Kantonswerken versorgte Gemeinden in anderen Kantonen sowie die jeweils drei günstigsten und drei teuersten Gemeinden. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|23 Die folgende Tabelle zeigt die Gesamttarife der ausgewählten Gemeinden und EVU. Die Tari- fe von CKW liegen z.T. deutlich über den Tarifen von EWS und ewl sowie auch über den Tarifen der meisten kleineren EVU in den peripheren Gebieten des Kantons Luzern. GESAMTTARIFE KATEGORIE H4: 4'500 KWH/JAHR (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5- ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER) Gesamttarif VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux GR Bergün EW Gem. Bergün SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil LU Hochdorf WWZ LU Diverse Gem. CKW LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf LU Malters Steiner Energie LU Luthern Elektra Luthern LU Ufhusen Elektra Ufhusen UR Altdorf ewa OW Sarnen ewo LU Marbach EG Schangnau LU Hergiswil Elektra Opfersei LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS LU Diverse Gem. ewl ZG Zug WWZ SG Wildhaus SAK SH Stetten EKS NW Stans EWN AG Boniswil AEW ZH Illnau-Effretikon EKZ GL Riedern EV Riedern GR Vals EW Gem. Vals VS Zwischenbergen SV Gondo 0 5 10 15 20 25 30 Rp./kWh Figur 9 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Orange: CKW, hellgrün: von anderen EVU versorgte Gemeinden im Kanton LU, blau: von Kantonswerken versorgte Gemeinden in anderen Kantonen sowie die jeweils drei günstigsten und drei teuersten Gemeinden. Die folgende Tabelle zeigt ausserdem, den Anteil der verschiedenen Komponenten – Netz- nutzung, Energie, Abgaben ans Gemeinwesen und Förderabgabe – am Gesamttarif. Es ist INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
24| kein einheitliches Bild erkennbar. So sind z.B. bei den günstigsten zwei Gemeinden Gondo und Vals die Anteile von Netznutzung und Tarifanteil Energie sehr unterschiedlich. Bei den EVU im Kanton Luzern fällt auf, dass der Tarifanteil Energie von CKW absolut und relativ höher ist als bei den meisten anderen EVU im Kanton. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|25 GESAMTTARIFE KATEGORIE H4: 4'500 KWH/JAHR (2010): 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER), AUFGETEILT NACH DEN KOMPO- NENTEN NETZNUTZUNG, TARIFANTEIL ENERGIE, ABGABEN AN GEMEINWESEN UND FÖR- DERABGABE VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux GR Bergün EW Gem. Bergün SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil LU Hochdorf WWZ LU Diverse Gem. CKW LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf LU Malters Steiner Energie LU Luthern Elektra Luthern LU Ufhusen Elektra Ufhusen UR Altdorf ewa OW Sarnen ewo LU Marbach EG Schangnau LU Hergiswil Elektra Opfersei LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS LU Diverse Gem. ewl ZG Zug WWZ SG Wildhaus SAK SH Stetten EKS NW Stans EWN AG Boniswil AEW ZH Illnau-Effretikon EKZ GL Riedern EV Riedern GR Vals EW Gem. Vals VS Zwischenbergen SV Gondo 0 5 10 15 20 25 30 35 Netznutzungstarif Tarifanteil Energie Abgaben Förderabgabe Figur 10 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
26| ANTEIL DER KOMPONENTEN NETZNUTZUNG, TARIFANTEIL ENERGIE, ABGABEN ANS GE- MEINWESEN UND FÖRDERABGABE AN DEN GESAMTTARIFEN KATEGORIE H4: 4'500 KWH/JAHR (2010): 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTROBOILER) VD Le Chenit etc. SE Vallée de Joux GR Bergün EW Gem. Bergün SO Lüterswil-Gächliwil Elektra Lüterswil-Gächliwil LU Hochdorf WWZ LU Diverse Gem. CKW LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf LU Malters Steiner Energie LU Luthern Elektra Luthern LU Ufhusen Elektra Ufhusen UR Altdorf ewa OW Sarnen ewo LU Marbach EG Schangnau LU Hergiswil Elektra Opfersei LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS LU Diverse Gem. ewl ZG Zug WWZ SG Wildhaus SAK SH Stetten EKS NW Stans EWN AG Boniswil AEW ZH Illnau-Effretikon EKZ GL Riedern EV Riedern GR Vals EW Gem. Vals VS Zwischenbergen SV Gondo 0% 20% 40% 60% 80% 100% Netznutzungstarif Tarifanteil Energie Abgaben Förderabgabe ©INFRAS Figur 11 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. 2. Unternehmen Die folgenden Figuren zeigen die Stromtarife für kleinere und grössere Unternehmen in der Grundversorgung. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|27 Kleinbetriebe Die folgende Grafik zeigt die Stromtarife für Kleinunternehmen im regionalen Vergleich. Hier hat CKW die höchsten Tarife. STROMTARIFE KATEGORIE C2 30'000 KWH/JAHR (2010): KLEINBETRIEB, MAX. BEAN- SPRUCHTE LEISTUNG: 15 KW Figur 12 Quelle: http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Tarife in Rp./kWh: hellgrün: 16,58 - 19,52, gelb: 19,52 - 20,40, orange: 20,40 - 21,29, rot: > 21,29. Die folgende Figur zeigt die Stromtarife für Kleinbetriebe im interkantonalen Vergleich. Die Preise im Kanton Luzern liegen im oberen Drittel, wobei keine Angaben zu den Durch- schnittstarifen vorliegen. Auch hier ist die Differenz zwischen höchstem und tiefstem Tarif im Vergleich zu anderen Kantonen relativ gering. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
28| STROMTARIFE KATEGORIE C2 30'000 KWH/JAHR (2010): KLEINBETRIEB, MAX. BEAN- SPRUCHTE LEISTUNG: 15 KW Figur 13 Quelle: http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Blauer Punkt: Stromtarif CKW. Bezüglich Durchschnittspreis gilt das Gleiche wie bei den Haushalttarifen. Da CKW einen Grossteil des Absatzes in dieser Kategorie erzielten dürfte, dürfte auch der Durchschnitts- preis eher am oberen Ende der Bandbreite liegen und damit zu den teuersten in der Schweiz gehören. Grossverbraucher mit Grundversorgungstarif Für Grossverbraucher mit Grundversorgungstarif hat die ElCom nur Angaben zu den von ewl und EWS versorgten Gemeinden. CKW verlangt gemäss eigenen Angaben für die Kategorie C7 einen Preis von 12.96 Rp/kWh. Für die von den kleineren EVU versorgten Gemeinden liegen in dieser Kategorie keine Angaben vor. Die folgende Figur zeigt die Grundversorgungstarife für Grossverbraucher im interkantonalen Vergleich. Die Tarife im Kanton Luzern liegen im Mittelfeld, wobei wiederum keine Aussage zum Durchschnittstarif möglich ist. Die Figur macht deutlich, dass auch hier die Bandbreite der innerkantonalen Tarife im Vergleich zu anderen Kantonen sehr klein ist. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|29 STROMTARIFE KATEGORIE C7: 7'500'000 KWH/JAHR (2010): GROSSER BETRIEB, MAX. BE- ANSPRUCHTE LEISTUNG: 1'630 KW, MITTELSPANNUNG, EIGENE TRANSFORMATORENSTATION Figur 14 Quelle: http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx. Blauer Punkt: Stromtarif Stadt Luzern. Nur Daten von ewl und EWS. Von CKW sind in der ElCom-Preisübersicht keine Angaben zur Kategorie C7 verfügbar. Die folgende Figur zeigt die Stromtarife in der Kategorie C7 im Vergleich mit Gemeinden in Nachbarkantonen und in Axpo-Kantonen, die vom jeweiligen kantonalen Elektrizitätswerk versorgt werden, sowie mit den jeweils drei günstigsten und teuersten Gemeinden der Schweiz. Der Gesamttarif von CKW liegt etwas über den von den anderen EVU im Kanton Luzern erhobenen Tarifen. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
30| STROMTARIFE KATEGORIE C7 (2010): 7'500'000 KWH/JAHR (2010): GROSSER BETRIEB, MAX. BEANSPRUCHTE LEISTUNG: 1'630 KW, MITTELSPANNUNG, EIGENE TRANSFORMATO- RENSTATION Gesamttarif LU Hergiswil+Willisau Elektra Hergiswil-Dorf k.A. LU Marbach EG Schangnau k.A. ZG Zug WWZ k.A. UR Altdorf ewa k.A. NW Stans EWN k.A. LU Ufhusen Elektra Ufhusen k.A. LU Luthern Elektra Luthern k.A. LU Hochdorf WWZ k.A. LU Hergiswil Elektra Opfersei k.A. GR Stampa AE Stampa VS Champéry SDEC TI Ponte Tresa AEC Ponte Tresa LU Diverse Gem. CKW LU Malters Steiner Energie LU Greppen+Vitznau+Weggis EWS OW Sarnen ewo LU Diverse Gem. ewl AG Boniswil AEW SG Wildhaus SAK ZH Illnau-Effretikon EKZ SH Stetten EKS AR Wolfhalden Elektra - Korporation EKW TG Arbon Arbon Energie AG GL Linthal, etc. EW der Gem. Linthal 0 5 10 15 20 25 30 Rp./kWh ©INFRAS Figur 15 Quelle: eigene Darstellung basierend auf http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Start.aspx und für CKW basierend auf Angaben von CKW. Orange: CKW, hellgrün: von anderen EVU versorgte Gemeinden im Kanton LU, blau: von Kantonswerken versorgte Gemeinden in anderen Kantonen sowie die jeweils drei günstigsten und drei teuers- ten Gemeinden. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|31 Grossverbraucher im freien Markt Gemäss CKW verbrauchen ihre 30 grössten Industriekunden ca. 1'200 GWh/a.24 Die Kunden könnten derzeit aber nicht zweifelsfrei dem freien Markt oder der Grundversorgung zuge- ordnet werden, da die Frage der Zugehörigkeit zur Grundversorgung derzeit im Fall Stahl Gerlafingen – AEK vom Bundesverwaltungsgericht behandelt werde. CKW verlangt nach eigenen Angaben für Industrieunternehmen einen durchschnittli- chen Strompreis von 9.34 Rp/kWh (vgl. folgende Tabelle): DURCHSCHNITTSPREISE VON CKW FÜR INDUSTRIEUNTERNEHMEN (2009) Tabelle 3 Quelle: CKW. Seit der Marktöffnung ist zwischen CKW und Grossverbrauchern eine heftige Diskussion über die Strompreise entstanden. Die in der AG Strom bzw. der IGEL vertretenen Grossverbrau- cher beklagen, dass die Gesamtstrompreise zu hoch seien, vor allem im Vergleich zum Aus- land, zu anderen Kantonen bzw. zu Preisen, die inländische Konkurrenten zahlen. Für stromintensive Unternehmen seien Strompreise ein wichtiger Faktor bei der Standortwahl, wichtiger als die Steuerbelastung. Die Strompreise für vonRoll seien schon vor der Markt- öffnung im Vergleich zu anderen Kantonen 10% höher gewesen. Mit der Liberalisierung seien die Strompreise nochmals deutlich angestiegen: +70% am Standort Emmen, +90% am Standort Moudon, +20% im Jura. Bei Tersuisse habe der Anstieg von 2003-2008 60% betra- gen, seit 2008 seien die Preise nochmals 20-30% gestiegen. Bei Swiss Steel hätten sich die Preise im gleichen Zeitraum über 100% erhöht. Auf der anderen Seite seien die Stromgeste- hungskosten in den letzten Jahren in der Schweiz eher gesunken. Das KKW Gösgen würde heute Gestehungskosten von 3.8 Rp./kWh ausweisen, Grande Dixence, 2.8 Rp./kWh. Gross- 24 1'200 GWh entsprechen ca. 40% des Gesamtabsatzes von CKW an Endkunden bzw. ca. 60% des Absatzes von CKW an Ge- schäftskunden. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
32| verbraucher im Kanton Luzern zahlten 10 Rp./kWh (Gesamtpreis),25 vergleichbare Konkur- renten zahlten 1/3 weniger. CKW ihrerseits argumentiert, dass Industriekunden von CKW mit 6-8 Rp./kWh für die Energie (reiner Energiepreis) schweizweit und im europäischen Vergleich sehr tiefe Preise hätten.26 In Deutschland sei der Strompreis für die Industrie 33% höher als bei CKW. Die folgende Figur zeigt die Elektrizitätspreise (Gesamtpreise) für sehr grosse Endkun- den in der Schweiz und im europäischen Ausland. Die Preise in der Schweiz zählen dabei zu den günstigsten.27 Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Vergleich auf das 1. HJ 2009 bezieht und die Strompreise in der Zwischenzeit geändert haben. ELEKTRIZITÄTSPREISE FÜR SEHR GROSSE ENDKUNDEN II (2009) Figur 16 Quelle: Credit Suisse Economic Research 2010, basierend auf BfS, grosse Endkunden (GEK) ab 20’000 MWh; Eurostat, Gruppe IE : 20’000 bis 70’000 MWh/a. Ewl gibt an, dass sie im eigenen Versorgungsgebiet keine Kunden ohne Grundversorgung hätten. Offerten für freie Kunden ausserhalb des Versorgungsgebiets der ewl würden zu Marktpreisen erstellt. 3. Zusammenfassung Die folgenden Tabellen fassen die Unterschiede zwischen den Tarifen von CKW und anderen EVU für die Kategorie Haushalte H4 und Industrie C7 zusammen (alle Angaben in Rp./kWh). Die Gesamttarife von CKW sind bei beiden Kategorien höher als diejenigen der Vergleichs- 25 Gemäss Angaben CKW beträgt der Durchschnittspreis für Grossverbraucher im freien Markt 9.34 Rp./kWh (siehe Tabelle 3). 26 Siehe http://www.ckw.ch/internet/ckw/de/themen/konzessionsvertrag/wir_nehmen_stellung/igel.html. 27 Für die Schweiz ist uns nicht bekannt, ob es sich um die Preise für grosse Endkunden im freien Markt oder in der Grund- versorgung handelt. Da die meisten Vergleichsländer über einen liberalisierten Strommarkt verfügen, haben wir den Preisvergleich unter dem Titel „Grossverbraucher im freien Markt“ eingereiht. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
|33 EVU. Als Vergleichs-EVU werden die grossen EVU in Axpo-Kantonen (EKS, EKZ, AEW, SAK, WWZ), grosse EVU in Zentralschweizer Kantonen (EWN, ewa, ewo) und die ewl beigezogen. Bei der Haushaltkategorie liegen die CKW-Tarife bei der Energielieferung deutlich über den Vergleichswerten von Axpo, ewl und Zentralschweizer EVU. Beim Tarif für die Netznut- zung sind die Differenzen weniger gross. Die Tarife einzelner EVU liegen sogar über den Tarifen von CKW. Bei den Abgaben bestehen auch Differenzen, sie sind jedoch geringer als bei der Netznutzung und der Energie. Bezogen auf den Gesamttarif sind die Tarife von CKW rund 5%-35% höher als die der Vergleichswerke (Axpo, ewl, Zentralschweizer EVU). Das günstigste von den grossen EVU in den Axpo-Kantonen sind die EKZ, das günstigste bei den grossen EVU in der Zentralschweiz ist das EWN. Das teuerste EVU in Axpo-Kantonen sind die WWZ bzw. das ewa in den Zentralschweizer Kantonen. In der Kategorie Industrie C7 werden die höheren Gesamtpreise hauptsächlich durch die höheren Netznutzungskosten verursacht. Bei der Energie weist CKW im Vergleich mit den anderen EVU (Axpo, ewl, Zentralschweizer EVU) teilweise sogar günstigere Tarife aus. In- wieweit hier allenfalls Quersubventionen zwischen Haushaltkunden und Grossverbrauchern erfolgen, wäre vertieft abzuklären. Bezogen auf den Gesamttarif liegt CKW 5%-25% höher als die der Vergleichswerke (Axpo, ewl, Zentralschweizer EVU). Das günstigste von den gros- sen EVU in den Axpo-Kantonen ist das EKS, das teuerste EVU in Axpo-Kantonen ist die AEW. Es wäre noch zu prüfen, ob die übrigen Haushalt- und Unternehmenskategorien ähnli- che Differenzen aufweisen. TARIFUNTERSCHIEDE ZWISCHEN CKW UND ANDEREN EVU IN DER KATEGORIE H4 (2010): 4'500 KWH/JAHR: 5-ZIMMERWOHNUNG MIT ELEKTROHERD UND TUMBLER (OHNE ELEKTRO- BOILER) Haushalte H4 Netznutzung Energie Abgaben Förderabgabe Gesamttarif CKW 11.5 10.8 1.3 0.45 24.1 EVU in Axpo-Kantonen 8.2 bis 12.8 5.7 bis 9.7 0 bis 0.6 0.45 15.3 bis 19.6 Differenz CKW-Axpo - 1.3 bis +3.2 1.1 bis 5.1 0.7 bis 1.3 0 4.5 bis 8.8 CKW 11.5 10.8 1.3 0.45 24.1 EVU in Zentralschweizer Kantonen 10.0 bis 12.6 6 bis 9.3 0 bis 1.1 0.45 17.4 bis 22.6 Differenz CKW-Zentralschweiz -1.2 bis +1.5 1.5 bis 4.8 0.2 bis 1.3 0 1.5 bis 6.7 CKW 11.5 10.8 1.3 0.45 24.1 ewl 9.6 8.9 1.0 0.45 19.9 Differenz CKW-ewl 1.9 1.9 0.4 0 4.1 Tabelle 4 Eigene Berechnung, basierend auf Angaben ElCom und CKW. Alle Angaben in Rp./kWh für das Jahr 2010. EVU in Axpo-Kantonen: EKZ, AEW, EKS, SAK, WWZ, EVU in Zentralschweizer Kantonen: ewo, ewa, EWN. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
34| TARIFUNTERSCHIEDE ZWISCHEN CKW UND ANDEREN EVU IN DER KATEGORIE C7 (2010): 7'500'000 KWH/JAHR (2010): GROSSER BETRIEB, MAX. BEANSPRUCHTE LEISTUNG: 1'630 KW, MITTELSPANNUNG, EIGENE TRANSFORMATORENSTATION Industrie C7 Netznutzung Energie Abgaben Förderabgabe Gesamttarif CKW 5.1 6.9 0.5 0.45 13.0 EVU in Axpo-Kantonen 3.3 bis 4.3 5.9 bis 7.4 0 bis 0.2 0.45 9.8 bis 11.6 Differenz CKW-Axpo 0.8 bis 1.8 -0.4 bis 1.0 0.3 bis 0.5 0.0 1.3 bis 3.2 CKW 5.1 6.9 0.5 0.45 13.0 EVU in Zentralschweizer Kantonen 3.8 7.8 0.0 0.45 12.1 Differenz CKW-Zentralschweiz 1.3 -0.9 0.5 0.0 0.9 CKW 5.1 6.9 0.5 0.45 13.0 ewl 3.7 7.5 0.3 0.45 12.0 Differenz CKW-ewl 1.4 -0.6 0.2 0.0 1.0 Tabelle 5 Eigene Berechnung, basierend auf Angaben ElCom und CKW. Alle Angaben in Rp./kWh das Jahr 2010.. EVU in Axpo-Kantonen: EKZ, AEW, EKS, SAK, EVU in Zentralschweizer Kantonen: ewo. Von den weiteren Zentralschweizer EVU liegen keine Angaben vor Werden diese Tarifunterschiede überschlagsmässig auf den Gesamtabsatz von Geschäfts- und Haushaltkunden von CKW hochgerechnet, so ergeben sich folgende Grössenordnungen:28 › Unter der Annahme, dass CKW die Hälfte des Absatzes an Grossverbraucher (50% von 1'200 GWh = 600 GWh) an Grossverbraucher in der Grundversorgung absetzt, ergäben sich für die Geschäftskunden Mehrkosten, weil sie von CKW statt von anderen EVU beliefert werden, von jährlich ca. 5 bis 20 Mio. CHF.29 › In der Kategorie Haushalte ergäben sich bei einem Absatz von 1'000 GWh und unter der Annahme, dass die Differenzen in den übrigen Haushaltkategorien etwa ähnlich gross sind, jährlich Mehrkosten von ca. 15 bis 90 Mio. CHF. › Die gesamten Mehrkosten würden sich damit auf ca. 20-110 Mio. CHF belaufen.30 Um die Tarifunterschiede abschliessend beurteilen zu können, müssten die Gründe für diese Differenzen eingehend untersucht werden. Das folgende Kapitel 2.2.3 zeigt mögliche Ursa- chen auf. 28 Die Überschlagsrechnungen basieren auf dem Absatz der CKW aus dem Jahre 2008/09. Allfällige Nachfrageänderungen infolge der unterschiedlichen relativen Preise werden hier ausgeblendet. 29 600 GWh x 0.9 Rp./kWh = ca. 5 Mio. CHF, 600 GWh x 3.2 Rp./kWh = ca. 20 Mio. CHF. 1000 GWh x 1.5 Rp./kWh = ca. 15 Mio. CHF, 1000 GWh x 8.8 Rp./kWh = ca. 90 Mio. CHF. 30 Ergibt sich aus der Summe der unteren Bandbreite der Mehrkosten für Haushalte und Geschäftskunden: 15 Mio. + 5 Mio. = 20 Mio. CHF. INFRAS | 26. Mai 2010 | STROMPREISE UND GLASFASERNETZERSCHLIESSUNG IM KANTON LUZERN |
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