(PP) Professionalisierungspraktikum - Begleitinformationen und Handreichungen für Studierende, Praktikumseinrichtung und Dozierende
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Professionalisierungspraktikum (PP) Begleitinformationen und Handreichungen für Studierende, Praktikumseinrichtung und Dozierende -------------Zentrum für schulpraktische Studien: Stand November 2014------------
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Seite 1. Ziele & Rahmenbedingungen 4 2. Ablauf & Vorgehen 6 3. Aufgaben & Zuständigkeiten… a. der/des Studierenden 7 b. der/des Hochschuldozenten/in 7 c. der aufnehmenden Bildungseinrichtung 8 4. Bestehen und Nichtbestehen des Praktikums 9 5. Datenschutz und ethische Richtlinien 9 6. Das Portfolio im Professionalisierungspraktikum 10 7. Abschließende Hinweise 11 8. Anhang 12 8.1 Das Exposé a. Offenlegung des Erkenntnisinteresses b. Fachlich/theoretische Begründung der Fragestellung c. Fragestellung d. Methodisches Vorgehen e. Ihre konkrete Umsetzungsplanung f. Ergebniskommunikation und Reflexion g. Literaturangaben 2
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorbemerkung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende, die zum 1. Oktober 2011 in Kraft getretene neue Prüfungsordnung für das Studium der Lehrämter an den Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg enthält auch eine neue Praktikumsordnung. Demnach bestehen die schulpraktischen Studien aus drei Praktikumsblöcken: 1. Das Orientierungs- und Einführungspraktikum (OEP) nach dem 1. Semester. 2. Das Integrierte Semesterpraktikum (ISP) im 4., 5. oder 6. Semester. 3. Das Professionalisierungspraktikum (PP) im 7. oder 8. Semester oder dazwischen. In diesem Begleitheft erhalten Sie Informationen über die Zielsetzung, Organisation, Durchführung und Aufgaben im Professionalisierungspraktikum (PP) sowie weitere Anregungen im Anhang der Handreichung. Das Professionalisierungspraktikum können die Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des ISP als vierwöchiges Blockpraktikum oder tageweise (20 Praktikumstage) durchführen. Es findet bundesweit oder im Ausland in Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen statt. Besonderheit des Professionalisierungspraktikums ist eine stark forschende Ausrichtung, wahlweise verknüpft mit der anschließenden Wissenschaftlichen Hausarbeit. Diese Handreichung richtet sich an drei Personengruppen, die nachfolgend angesprochen werden. Sie erhalten alle diese Handreichung um den gleichen Informationsstand bei allen Beteiligten zu sichern. Sehr geehrte Damen und Herren der Einrichtungsleitung, die Kultusbehörden vertrauen Ihnen in enger Zusammenarbeit mit der PH Freiburg die Begleitung und Betreuung der Studierenden im Professionalisierungspraktikum an. Hauptziele sind dabei eine fokussierende Herangehensweise der Studierenden zur Entwicklung einer professionellen Haltung. Wir, die Studierenden und Lehrenden der Pädagogischen Hochschule Freiburg, wissen und schätzen dies und bitten um Ihre Unterstützung in dieser abschließenden Phase der schulpraktischen Ausbildung am Ende des Studiums. Liebe Dozierende, wir danken Ihnen für Ihr Engagement, die Studierenden als Ansprechperson und insbesondere bei der inhaltlichen Vorbereitung zu unterstützen und damit einen unentbehrlichen Beitrag zur Professionalisierung durch Schulpraktika zu leisten. Liebe Studierende, Sie stehen vor einer sehr arbeitsintensiven, aber auch sehr spannenden Phase Ihres Studiums. Nehmen Sie die Herausforderung des Forschenden Lernens an und nutzen Sie die Zeit, um von den erfahrenen Fachkräften an Ihrer Seite zu profitieren. Wir hoffen, dass Sie mit Freude an die Schulpraxis herantreten und zu vielen wertvollen Erkenntnissen gelangen. Wir wünschen Ihnen eine lernintensive und erfahrungsreiche Zeit. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Schulpraxisbüros gerne jeweils zur Sprechstundenzeit (KGII 218/219) sowie per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Annerose Schneider: annerose.schneider@ph-freiburg.de Tel.: +49 761 682-283 Eva Wystrach: wystrach@ph-freiburg.de Tel.: +49 761 682-284 Link: https://www.ph-freiburg.de/de/hochschule/zentrale-einrichtungen/zfs Mit freundlichen Grüßen, Prof. Dr. Lars Holzäpfel, Dr. Jutta Nikel, Zentrum für Schulpraktische Studien der Pädagogischen Hochschule Freiburg Freiburg, 1.11.2014 3
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Ziele & Rahmenbedingungen Ziele Im Zentrum des Professionalisierungspraktikums steht die intensive Auseinandersetzung der/des Studierenden mit einem - selbstgewählten - Aspekt pädagogischer Praxis. Dieser wird auf eine spezifische Fragestellung eingegrenzt. Das Praktikum soll es ermöglichen, diese Fragestellung systematisch und methodengeleitet dem zeitlichen Umfang entsprechend zu beantworten. Damit legt das Professionalisierungspraktikum einen Schwerpunkt auf die Entwicklung des forschenden Lernens (siehe auch GPO I 2011 §12 (9) bzw. WHRPO I 2011 § 9 (9)). So können beispielsweise Projekte zur Unterrichtsforschung, zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern, zu inklusiven Bildungsangeboten oder zur Kooperation mit Eltern durchgeführt werden. Auch die Entwicklung der eigenen Kompetenz bezogen auf das Lehren und Lernen kann zum Projekt im Professionalisierungspraktikum werden. Es gibt keine einheitlich verwendete Definition des Forschenden Lernens. In Bezug auf Forschendes Lernen in den schulpraktischen Studien orientieren wir uns an der von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schulpraktischer Studien vorgeschlagenen Unterscheidung von Forschendem Lernen „als ein didaktisches Prinzip bzw. eine Aktionsform“ und als „hochschuldidaktisches Setting“, in dem Studierende bestimmte Kompetenzen entwickeln (BASS, 2013:1-2) 1. Bei ersterem kann Forschendes Lernen als ein didaktisches Prinzip bzw. eine Aktionsform beschrieben werden, in deren Verlauf die Studierenden einen vollständigen Forschungsprozess durchlaufen, „in dem/in der - die Studierenden selbstständig eine aus dem Kontext Schule relevante Fragestellung oder Hypothese entwickeln oder eine relevante Fragestellung aus Schulen übernehmen, - mithilfe einer der Fragestellung angemessenen Methode (oder mehrerer der Fragestellung angemessenen Methoden) nach potenziellen Antworten suchen, - den Forschungsprozess angeleitet selbst gestalten und reflektieren, - ihre Ergebnisse theoriegestützt diskutieren, aufbereiten und präsentieren“ (BASS, 2013:1-2) Bei zweitem, Forschendes Lernen als hochschuldidaktisches Setting, steht die Entwicklung bestimmter Kompetenzen bei Studierenden im Vordergrund. Es kann dabei im Kontext Forschenden Lernens zwischen „wissenschaftlich-erkenntnisbezogene Kompetenzen, systembezogen-evaluative Kompetenzen oder akteursbezogen-handlungsorientierte Kompetenzen“ unterschieden werden (ibid.). Ziele können in der Erkenntnis-, Organisations- oder Personalentwicklung liegen“ (ibid.) Rahmenbedingungen des Professionalisierungspraktikums im Überblick Voraussetzungen Das Professionalisierungspraktikum können Studierende absolvieren, wenn sie das Modul M2 ISP (Integriertes Semesterpraktikum), erfolgreich absolviert haben. Form und Dauer Der gesamte Workload beträgt 120 Stunden, die neben der eigentlichen Praktikumstätigkeit auch vor- und nachbereitende Tätigkeiten beinhalten. In der Regel wird das Praktikum als vierwöchiges durchgehendes Blockpraktikum durchgeführt. Sollte eine studienbegleitende Praktikumsform erforderlich sein, ist ein Äquivalent von 20 Praktikumstagen nachzuweisen. Die Präsenzzeit an der Bildungseinrichtung (am Praktikumsort) während des Professionalisierungspraktikums liegt bei ungefähr vier Stunden pro Tag. Dabei handelt es sich lediglich um einen Richtwert. Die Anwesenheit an der Bildungseinrichtung kann im vorgegebenen Zeitrahmen in Absprache mit der/dem Betreuer/in und in Anpassung an den Zeitrhythmus der Bildungseinrichtung flexibel gehandhabt werden. Das Kennenlernen der Einrichtung mit allen ihren Abläufen ist dabei ebenso Bestandteil der Präsenzzeit wie die konkrete forschende Tätigkeit. 1 Bundesarbeitsgemeinschaft Schulpraktischer Studien (BASS) (2013): Glossar der Bundesarbeitsgemeinschaft Schulpraktische Studien. Begriffe in Kontext Schulpraktischer Studien /Schulpraktika, unveröffentlichtes Dokument, Dezember 2013 4
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Fehltage Es sind nicht mehr als zwei entschuldigte Fehltage möglich. Der/die Studierende hat die Bildungseinrichtung unmittelbar zu informieren. Darüber hinausgehende Fehlzeiten sind mit dem ZfS abzuklären, beispielsweise können diese gegebenenfalls nachgearbeitet werden. Ort Die Studierenden suchen sich selbst eine Schule bzw. Bildungseinrichtung. Das Professionalisierungspraktikum kann in Baden-Württemberg, im gesamten Bundesgebiet oder im Ausland absolviert werden. Bitte beachten: Schulen, die das Integrierte Semesterpraktikum (ISP) anbieten, stehen in der Regel aus Kapazitätsgründen für das Professionalisierungspraktikum nicht zur Verfügung. Anmeldung und Bestätigung Für die Anmeldung wie für die Bestätigung gibt es Formulare. Bitte verwenden Sie hierfür nur die Originale, diese werden in der entsprechenden Informationsveranstaltung verteilt oder können im Schulpraxisbüro (KGII 218/219) abgeholt werden. Beide Formulare sind auch in Englisch und in Französisch beim ZfS erhältlich. Seminare zur Vorbereitung des Professionalisierungspraktikums Einzelne Fächer bieten optional eine Betreuung der Vorbereitung auf das Professionalisierungs- praktikum in Form eines Seminars an. Studierende finden hierzu Hinweise in den Seminartiteln des Veranstaltungsangebots im Modul 3 (LSF). Die Schulpraxisbeauftragten der Fächer können hier ebenfalls Auskunft geben, eine Übersicht der Ansprechpersonen befindet sich auf der Homepage des ZfS. Hinweis für Europalehramt-Studierende Die schulpraktischen Studien umfassen für Studierende im Europalehramt auch die Kompetenzbereiche des Bilingualen Lehrens und Lernens / kulturelle Diversität. Der Nachweis des in der Regel mindestens acht Stunden umfassenden bilingualen Unterrichtens kann im Integrierten Semesterpraktikum oder im Professionalisierungspraktikum erfolgen (vgl. Studienordnung 2011, §9 (4)). Der Nachweis von bilingualem Unterrichten erfolgt durch die aufnehmende Einrichtung. Hierfür ist das Formular des Europabüros (KG 4, 2. Stock) zu verwenden. Grundsätzlich muss der Aspekt des bilingualen Unterrichts gewahrt sein, d.h. der Unterricht muss für die Schüler/innen dergestalt sein, dass ein Sachfach in der Fremdsprache der Schüler/innen unterrichtet wird. So wäre z.B. denkbar, dass die Studierenden in England ihr Sachfach auf Deutsch unterrichten oder aber ihr Sachfach in Englisch unterrichten, an einer Schule, in der Englisch für die Schüler/innen Fremdsprache ist. 5
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Ablauf & Vorgehen Die Studierenden suchen sich für ihr Praktikumsvorhaben selbst eine betreuende Dozentin/einen betreuenden Dozenten. Vor Beginn des Professionalisierungspraktikums stellen die Dozierenden der Pädagogischen Hochschule Freiburg in einer oder mehreren Beratungssitzungen sicher, dass die/der Studierende mit einer fundierten Fragestellung in das Praktikum geht, welche sie/er methodisch sinnvoll verfolgt und entsprechend den Rahmenbedingungen realistisch geplant hat. Diese Fragestellungen können beispielsweise fachbezogene oder didaktische Relevanz haben oder auch auf den eigenen Kompetenzerwerb bezogen sein. Übersicht zum Vorgehen Schritt 1: Die/der Studierende erstellt ein Exposé unter Verwendung der Vorlage des ZfS (siehe Anhang 9.2). Es enthält die Fragestellung, eine begründete Herleitung der Fragestellung, das geplante Vorgehen und eine Skizzierung der erhofften Erkenntnisse. Diese Überlegungen sind mit Bezug auf relevante Literatur zu erstellen. Schritt 2: Die/der Studierende sucht sich eine Hochschuldozentin/einen Hochschuldozenten, die/der das Exposé bespricht und das Vorhaben unterschriftlich auf dem Anmeldeformular bestätigt. Nach der Ausarbeitung des Exposés wird die Unterschrift auf dem Anmeldeformular erteilt. Empfehlung: Es wird empfohlen, bereits im Vorfeld ein abschließendes Gespräch zur Vorstellung der Ergebnisse im Anschluss an das Praktikum zu vereinbaren. Schritt 3: Die/der Studierende sucht sich eine Schule oder andere geeignete Bildungseinrichtung, in der sie/er ihrer/seiner Fragestellung nachgehen kann. Die Bildungseinrichtung wird vom Studierenden kontaktiert und über die geplante Fragestellung bzw. über das Vorgehen gemäß Exposé informiert. Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt die Bildungseinrichtung ihre Bereitschaft, der/dem Studierende/n das Professionalisierungspraktikum zu ermöglichen. Schritt 4: Die/der Studierende reicht das (von Schule und Bildungseinrichtung) unterzeichnete Anmeldeformular spätestens 3 Wochen vor Praktikumsbeginn im ZfS (KG II Raum 218 oder 219) ein. Schritt 5: Nach Abschluss des Praktikums bestätigt die/der Betreuer/in sowie die Einrichtungsleitung der/dem Studierenden auf dem Praktikumsbestätigungs-Formblatt, ob das Praktikum bestanden wurde. Dabei kann sich die Einrichtung an den auf dem Formblatt zu findenden Kriterien orientieren. Soweit vereinbart, findet eine Nachbesprechung zwischen der/dem Studierenden mit der/dem Dozierenden zu den Ergebnissen und zu den gewonnen Einsichten statt. (Die/der Dozent/in hat ausschließlich beratende und keine bewertende Funktion) Schritt 6: Die/der Studierende reicht die unterzeichnete Praktikumsbestätigung im ZfS ein. 6
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Aufgaben & Zuständigkeiten Für ein gelingendes Praktikum ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben und Zuständigkeiten kennen sowie die der anderen Beteiligten. Die Selbständigkeit der Studierenden steht in dieser Praktikumsform im Vordergrund. Sie übernehmen die gesamte Planung und Koordination des Vorhabens, so dass ihnen auch eine besondere kommunikativ-vermittelnde Rolle zukommt. Die Studierenden holen aktiv alle notwendigen Informationen ein und versorgen eigenständig alle Beteiligten mit den erforderlichen Informationen. a) Aufgaben der/des Studierenden Die/der Studierende … - überlegt sich vorher eine oder mehrere mögliche Fragestellungen. Ideen hierzu können aus Seminaren, Vorlesungen oder aus den vorherigen Praktika kommen. Auch der eigene Kompetenzaufbau bezogen auf Aspekte des Lehrens und Lernens kann zum Projekt im Professionalisierungspraktikum werden. Erste Überlegungen zu einer möglichen Form der Datenerhebung und einer geeigneten Bildungseinrichtung werden schriftlich festgehalten und in Entwurfsform für die/den Dozent/in vorbereitet. - bereitet sich (schriftlich) auf das Erstgespräch mit der/dem Dozent/in unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung des Exposés vor. - entwickelt auf der Basis des Erstgesprächs das Exposé weiter. - kontaktiert mögliche geeignete Bildungseinrichtungen. - klärt mit den relevanten Personen in der aufnehmenden Bildungseinrichtung gegenseitige Erwartungen an die Zusammenarbeit, den Ablauf und die Ergebnisse des Professionalisierungspraktikums. - besorgt sich erforderliche Informationen, Materialien und Literatur zur eigenen Fragestellung eigenständig und bearbeitet diese. - führt alle mit dem Exposé in Verbindung stehenden und mit der Bildungseinrichtung abgesprochenen Praktikumstätigkeiten aktiv durch. - ist zum regelmäßigen Erscheinen verpflichtet. - plant eigenverantwortlich Zeiten zum Selbststudium ein (Beantwortung der Fragestellung gemäß Exposé und Führen des Portfolios). - dokumentiert das Professionalisierungspraktikum und die dadurch gewonnen Erfahrungen und Erkenntnisse in dem Portfolio, das u.a. das Exposé und ihre/seine Praktikumsvereinbarungen, insbesondere zur Ergebnisaufbereitung sowie ihre/seine Reflexionen hierüber beinhaltet. Nähere Informationen zum Portfolio unter Punkt 6. - meldet sich bei Krankheit unverzüglich in der Bildungseinrichtung und bei Krankheit über zwei Tage hinaus im ZfS. b) Aufgaben der/des Hochschuldozenten/in Die Hochschuldozentin/der Hochschuldozent … - bespricht mit der/dem Studierenden das Exposé. 7
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - achtet darauf, dass ethische Richtlinien bei dem Vorhaben eingehalten werden und weist gegebenenfalls darauf hin, wenn besondere Datenschutzregelungen von Bedeutung sein können. - bestätigt die sinnvolle Planung des Vorhabens unterschriftlich auf dem Anmeldeformular nachdem das Exposé vollständig ausgearbeitet wurde. - vereinbart mit der/dem Studierenden die Anforderungen an die Dokumentations- und Reflexionsleistungen im Portfolio. - vereinbart gegebenenfalls mit der/dem Studierenden im Anschluss an das Praktikum einen abschließenden Gesprächstermin zur kurzen Vorstellung der Ergebnisse. Es wird außerdem empfohlen, auch dahingehend zu beraten, dass - die Möglichkeit besteht, die Thematik in der Wissenschaftlichen Arbeit weiterzuführen. Beispielsweise können Erkenntnisse als Vorüberlegungen für die wissenschaftliche Arbeit dienen oder Ergebnisse im Sinne einer Vorstudie einbezogen werden; - für eine effiziente Gestaltung des Professionalisierungspraktikums die Auswahl einer geeigneten Praktikumseinrichtung eine wichtige Rolle spielt. Es ist sinnvoll, die Passung des Vorhabens mit der konkret vom Studierenden ausgewählten Bildungseinrichtung zu thematisieren. c) Aufgaben der aufnehmenden Schule oder Bildungseinrichtung Die Begleitung, Betreuung und Stellungnahme der betreuenden Person erstreckt sich vor allem auf folgende Bereiche: Die/der Betreuer/in… - klärt gegenseitige Erwartungen in einem Erstgespräch. - stellt die Einrichtung (z.B. Kollegium, Räumlichkeiten, Profil der Einrichtung) vor. - klärt über rechtliche Grundlagen, wie die Verschwiegenheitspflicht und die Weisungsbefugnis der Bildungseinrichtung, die sich aus dem Praktikanten/innen-Status ergeben, auf. - legt ergänzend zum Exposé die Zielsetzungen für das Praktikum fest. - plant und trifft Vereinbarungen zum Praktikumsablauf und den Praktikumstätigkeiten, 1. die sich aus der Fragestellung der/des Studierenden bzw. den Ausführungen im Exposé ergeben, 2. die darüber hinaus das Praktikum in der Bildungseinrichtung betreffen. - unterstützt die/den Studierenden bei ihrem/seinem (empirischen) Vorhaben bzw. bei ihrer/seiner Kompetenzentwicklung. - gibt Rückmeldung zur Durchführung der vereinbarten Praktikumstätigkeiten. - füllt die Bestätigung der erfolgreichen („mit Erfolg“) bzw. nicht erfolgreichen („ohne Erfolg“) Absolvierung des Praktikums in Absprache mit der Leitung der Einrichtung aus (Empfehlung eines Abschlussgesprächs). Im Falle eines Nichtbestehens ist eine Ausführung der Gründe in Form eines Gutachtens notwendig. Allgemeiner Hinweis: Sollten im Verlauf des Praktikums Unklarheiten oder Schwierigkeiten auftreten, können sich alle Beteiligten selbstverständlich an das Zentrum für Schulpraktische Studien (ZfS) wenden. Gerne nehmen wir auch positive Rückmeldungen, Anregungen und Vorschläge zum Praktikum entgegen. 8
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. Bestehen und Nichtbestehen des Praktikums Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am Professionalisierungspraktikum sind gemäß der Akad. Prüfungsordnung 2012 (§12, Abs. 5) „die vollständige Wahrnehmung der mit der Schule vereinbarten Praktikumstätigkeiten, ein professionellen Standards entsprechendes Agieren im pädagogischen Berufsfeld sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zum forschenden Lernen. Ein Nachweis hierzu wird von der Leitung jener Bildungseinrichtung ausgestellt, an der das Professionalisierungs- praktikum absolviert wurde (…)“ Die drei Aspekte für eine erfolgreiche Teilnahme am Professionalisierungspraktikum werden im Folgenden kurz erläutert: 1. Eine vollständige Wahrnehmung der mit der Bildungseinrichtung vereinbarten Praktikumstätigkeiten zeigt sich beispielsweise in Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Sorgfalt bezüglich der vereinbarten Aufgaben. 2. Die Standards zum professionellen Agieren im pädagogischen Berufsfeld werden von der Bildungseinrichtung festgelegt und der/dem Studierenden im Zweifel frühzeitig transparent gemacht. 3. Die Fähigkeit und Bereitschaft zum forschenden Lernen wird durch die/den Dozent/in mit der unterschriftlichen Bestätigung des Exposés bestätigt. Ein Formblatt (Praktikumsbestätigung) wird von der/dem Studierenden im ZfS abgeholt und der Bildungseinrichtung mitgebracht. Die Bildungseinrichtung gibt Auskunft über den geleisteten zeitlichen Umfang des Praktikums, ob es mit oder ohne Erfolg durchgeführt wurde und bestätigt dies unterschriftlich (Betreuer/in und Leitung der Bildungseinrichtung). Im Falle eines Nichtbestehens ist eine Ausführung der Gründe in Form eines Gutachtens notwendig. Dieses Gutachten bitte direkt und im Original an: Zentrum für Schulpraktischen Studien (ZfS) Pädagogische Hochschule Freiburg Kunzenweg 21 79117 Freiburg 5. Datenschutz und ethische Richtlinien Für jegliche forschende Tätigkeit bedürfen die Erhebung und der Umgang mit den systematisch gewonnenen Daten einer sorgfältigen und verantwortungsbewussten Haltung. Hierzu sind insbesondere ethische Richtlinien und Maßnahmen zum Datenschutz einzuhalten. Bei der Datenerhebung im Rahmen des Professionalisierungspraktikums ist besonders darauf zu achten, dass gegebenenfalls das Regierungspräsidium, die Bildungseinrichtung und die Erziehungsberechtigten der Befragten sowie diese selbst mit der Erhebung einverstanden sind. Die/der forschende Person hat die Standards wissenschaftlichen Arbeitens bestmöglich einzuhalten und für inhaltliche und methodische Transparenz zu sorgen. Es gelten die Richtlinien der Pädagogischen Hochschule Freiburg zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft (https://www.ph-freiburg.de/forschung- nachwuchs/forschungsfoerderung/sicherung-guter-wissenschaftlicher-praxis.html). Weitere Richtlinien werden von der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) (http://www.dgfe.de/fileadmin/OrdnerRedakteure/Service/Satzung/Ethikkodex_2010.pdf) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) (http://www.dgps.de/index.php?id=96422) zur Verfügung gestellt. Ergänzend liegt ein Entwurf einer Stellungnahme zur Anonymisierung von Daten in der qualitativen Forschung von der DGfE vor (http://www.dgfe.de/fileadmin/OrdnerRedakteure/Stellungnahmen/2005_Anonymisierung_von_Date n.pdf). Besprechen Sie die für Sie relevanten Maßnahmen und Überlegungen mit der/dem begleitenden Dozent/in bzw. mit der Bildungseinrichtung. 9
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 6. Das Portfolio im Professionalisierungspraktikum Das Portfolio wird von der/dem Studierenden geführt. Ziel ist es, dass die/der Studierende die Entwicklung ihrer/seiner Fähigkeiten im Verlauf des Praktikums zunehmend realistischer einschätzen und (Weiter-) Entwicklungsbedarf benennen und planen kann. Der Weg dorthin führt über die gezielte und konkrete Reflexion. Im dritten und letzten Praktikumsblock der Schulpraktischen Studien verfügen die Studierenden über zahlreiche Kompetenzen unterschiedlicher Bereiche, sowohl der Fachdidaktik, als auch der planerischen und gestalterischen Kompetenzbereiche. Sie haben sich umfangreiches Fachwissen angeeignet und ihre Sozial- und Selbstkompetenzen ausgebaut. Sie sind geübter darin, gezielt und strukturiert sich selbst zu reflektieren oder auch andere zu beobachten und Feedback zu geben. Schließlich haben sie einige Fähigkeiten zum Forschenden Lernen erworben, denen im Professionalisierungspraktikum besondere Aufmerksamkeit zukommt. Das wichtigste Dokument für das Portfolio im Professionalisierungspraktikum ist daher das Exposé. Darüber hinaus sollten die Ergebnisse und auch relevante Dokumentationen des Forschungs- bzw. Entwicklungsprozesses Bestandteil des Portfolios sein, welche rückblickend einer kritischen Reflexion nach inhaltlich-theoretischen sowie methodischen Gesichtspunkten unterzogen werden sollten. Folgende Reflexionsfragen lenken die Aufmerksamkeit bei der Reflexion auf den Kompetenzbereich des Forschenden Lernens. Die Studierenden wählen fünf oder mehr Fragen als Grundlage ihrer schriftlichen Reflexion aus. 1. Habe ich meine Fragestellung so gewählt, dass ich Sie beantworten konnte? Wenn nein, worin sehe ich den Grund/die Gründe dafür? 2. Konnte ich mein geplantes methodisches Vorgehen umsetzen, so wie ich es geplant habe? Wenn nein, worin sehe ich hierfür den Grund/die Gründe? 3. In welchem Bezug stehen die vorgefundenen Rahmenbedingungen der Bildungseinrichtung zur Durchführung meines Vorhabens? Sehe ich darin Stolpersteine oder förderliche Ressourcen? 4. Welche Personen haben in welcher Weise mein Forschungsvorhaben beeinflusst? 5. Was würde ich beim nächsten Mal anders machen? 6. Habe ich diese Ergebnisse erwartet? 7. Mit welchen weiteren Forschungsfragen sehe ich mich konfrontiert? 8. Hat sich meine Haltung zum Forschenden Lernen verändert? Hat mich etwas überrascht? 9. Gibt es etwas Bestimmtes, das ich durch diesen Prozess neu gelernt habe? Selbstverständlich kann ergänzend jeder andere Kompetenzbereich auch zum Gegenstand der Reflexion des Professionalisierungspraktikums gemacht werden. Das Portfolio umfasst daher folgende Dokumente und Reflexionstexte: - Das Exposé - Die aufbereiteten Ergebnisse - Die schriftliche Reflexion zu fünf oder mehr Reflexionsfragen - Zusätzlich/freiwillig: Alle relevanten Aufzeichnungen, die im Verlauf des Praktikums entstanden sind - Ggfs. Rückmeldungen der/des Betreuenden bzw. des Dozenten /der Dozentin In Absprache mit der/dem Dozierenden werden die Inhalte spezifisch für das Vorhaben vereinbart. Das Portfolio muss nicht formal eingereicht werden. Die Dokumentations- und Reflexionsleistung ist jedoch der Bildungseinrichtung und der/dem Dozierenden darzulegen. Die Form der Darlegung kann individuell festgelegt werden, beispielsweise kann das gesamte Portfolio vorgelegt oder die Erkenntnisse bzw. Reflexionsergebnisse in anderer Weise (zum Beispiel als Poster mit Vortrag) präsentiert werden. 10
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 7. Abschließende Hinweise Diese "Begleitinformation und Handreichung" für das Professionalisierungspraktikum ist als Arbeits- und Planungshilfe zu verstehen - und zwar in dem Sinne, dass es eine tragfähige Verständnis- und Arbeitsbasis für die beteiligten Personen bereitstellt. Es ist selbstverständlich, dass die an der Planung und am Praktikum Beteiligten durchaus mit unterschiedlichen Erfahrungen und Erwartungen an die Praxis herangehen. Wenn diese angesprochen und aufeinander abgestimmt werden, ist die Grundlage für einen sinnvollen Verlauf des Praktikums für alle Mitwirkenden gegeben. 11
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ANHANG 12
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anhang 8.1 Das Exposé Im Rahmen des Professionalisierungspraktikums werden in der Regel Vorhaben aus der Praxisforschung realisiert. Das bedeutet, dass eine bestimmte Praxis beforscht wird, Daten werden in der Praxis generiert bzw. erhoben. Hierfür gibt es zahlreiche Variationen, die Bandbreite kann hier nicht abgebildet werden, es werden exemplarisch Erläuterungen im Exposé vorgenommen. Im Einzelfall erfolgt die Planung in Absprache mit der/dem Dozierenden. Es soll nochmals explizit darauf hingewiesen werden, dass nicht nur die Erhebung empirischer Daten, sondern auch der eigene Kompetenzerwerb Thema Ihres Vorhabens sein kann. Wichtig ist, dass Sie gleichwohl eine konkrete und beantwortbare Frage formulieren, die Sie methodengeleitet/systematisch beantworten. Im Sinne der Erhebung werden dann beispielweise Beobachtungen oder Protokolle von Feedbackgesprächen oder ähnliches herangezogen, die beispielsweise kriteriengeleitet ausgewertet werden, mit dem Ziel, eine Entwicklung differenziert darlegen zu können. Die Darlegung der Entwicklung kann für die Portfolioarbeit verwendet werden. Das Exposé wird angefertigt, um Ihr Forschungsvorhaben herzuleiten, zu begründen und zu planen. Für die Erstellung Ihres Exposés verwenden Sie die vom Zentrum für Schulpraktische Studien (ZfS) bereitgestellte Vorlage. Diese kann auf der Webseite des ZfS heruntergeladen werden. Das Exposé beinhaltet in dieser Vorlage sieben Punkte: 1. Offenlegung des Erkenntnisinteresses Beschreiben Sie, welchen Aspekt Sie näher untersuchen möchten und welche nachvollziehbaren Gründe dafür sprechen, sich diesem Aspekt zu nähern. In der Regel beginnt die Suche nach einer Forschungsfrage, indem ein Themengebiet herausgesucht und davon ein bestimmter Aspekt ausgewählt wird (z.B. Thema Lesekompetenz, Aspekt Legasthenie). Bereits jetzt kann es sinnvoll sein, sich zunächst weiter zu informieren (Literaturrecherche) bevor der Aspekt weiter eingegrenzt wird. Eine weitere Eingrenzung erfolgt dann anhand der Bestimmung des Forschungsgegenstands (z.B. Häufigkeit von Legasthenie oder Besonderheiten von Legasthenie in Bezug auf die Entwicklung von Lesekompetenz), der Zielgruppe (z.B. Jungen im Alter von 6 bis 9 Jahren), des Orts (z.B. eine Grundschule, Baden-Württemberg) und der Zeit (z.B. Gegenwart oder in der Entwicklung von 1960 bis 2010). Bezüglich dem eigenem Kompetenzerwerb kann beispielsweise das Thema Methodenkompetenz lauten, ein eingrenzender Aspekt kann wertschätzende Kommunikation sein. Weitere Eingrenzungsmerkmale könnten spezifische (zum Beispiel belastende Situationen) sein oder wertschätzende Kommunikation mit einer spezifischen Zielgruppe (z.B. mit Kindern mit besonderen Auffälligkeiten) Wichtig: Auch wenn Ihre eigenen, subjektiven Eindrücke zum Interesse an dem Forschungsgegenstand führen, objektivieren Sie dies, indem Sie die Wichtigkeit bzw. Relevanz der Thematik unabhängig von Ihrer Person beschreiben (z.B. „Nach der Studie XY ist jede x-te Person im Alter von 6 bis 9 Jahren von Legasthenie betroffen“ oder auch weniger empirisch zum Beispiel „immer häufiger wird in den Medien von Legasthenie berichtet, wie beispielsweise im Artikel vom 10.10.2014 in der Zeitschrift ABC und dem Artikel… “) Bezüglich eigener Kompetenz könnten die Relevanz wertschätzender Kommunikation oder zum Beispiel Folgen beim Ausbleiben dieser thematisiert werden. 2. Fachlich / theoretische Begründung der Fragestellung Erläutern Sie die fachliche /-theoretische Begründung der Fragestellung unter Einbezug wissenschaftlich /-künstlerisch aussagekräftiger Quellen bzw. Theorien. Falls Sie Hypothesen testen oder generieren wollen, erläutern Sie den Entstehungshintergrund Ihrer Überlegungen. Eine Fragestellung dient dazu, eine Wissenslücke zu schließen. Sie ist nicht trivial. Es ist deshalb erforderlich, die aktuelle Literatur sowie Standardwerke zum Thema zu kennen um begründen zu können, welche Wissenslücke noch zu schließen wäre. Diese Wissenslücke kann zum Beispiel darin zu finden sein, 13
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - eine allgemeine Theorie oder eine allgemeine Methode auf ein spezifisches Problemfeld anzuwenden, - oder verschiedene Methoden hinsichtlich Ihrer Praktikabilität zu vergleichen. - Auch können ein Problemfeld oder Handlungsbedarf aufgedeckt werden. - Eine bestimmte Praxis(-methode) kann vor dem Hintergrund einer Theorie bzw. anhand definierter Kriterien in der Praxis überprüft werden. Usw. Wenn Sie Hypothesen testen, ist es erforderlich, zu erklären, welche Annahmen zu dieser Hypothese führen. Wenn Sie Hypothesen generieren möchten, ist der Entstehungshintergrund der Überlegungen zu erklären: Nur durch die Transparenz der Annahmen können zum Beispiel ungewollte Stigmatisierungen vermieden werden. Die Verwendung von Quellen ist empfehlenswert. Die fachlich/theoretische Begründung der Fragestellung kann in fließendem Übergang zur Offenlegung mit dem Erkenntnisinteresse stehen oder mit dieser gegebenenfalls zusammengefasst werden, insbesondere bei weniger empirischen Fragestellungen. 3. Fragestellung Nennen Sie Ihre Fragestellung(en) (und ggf. Ihre Hypothese/n). Eine geeignete Fragestellung ist eindeutig und nicht trivial – sie erfüllt die sogenannten SMART- Kriterien. Eine ‘smarte’ Fragestellung erfüllt folgende Anforderungen. Sie ist: S spezifisch (seien Sie so genau wie möglich) M messbar (bzw. sichtbar/erkennbar/beobachtbar: bezieht sich auf die Überprüfbarkeit) A angemessen (bezogen auf den Forschungsgegenstand sowie auf Zeit und Raum) R realistisch (vor dem Hintergrund aller Rahmenbedingungen) T terminierbar (bedeutet auch: ein geplantes, methodisches Vorgehen innerhalb eines definierten Zeitplans ist möglich) 4. Methodisches Vorgehen Beschreiben Sie, in welchen Schritten Sie bei Ihrer Untersuchung systematisch vorgehen wollen bzw. auf welche Forschungsmethode(n) Sie sich zur Beantwortung ihrer Fragestellung stützen. Geben Sie an, welche Daten/Quellen Sie erheben und wie Sie bei der Auswertung vorgehen wollen. Dies umfasst Angaben zur systematischen Erhebung und zur Auswertung von Daten (ggf. auch Angaben zur Stichprobe/Sample, zum Feldzugang etc.). Ihre Fragestellung prägt unmittelbar die Wahl der geeigneten Methode(n)! Forschungsmethoden können quantitative oder qualitative Verfahren sein. Beispiele sind experimentelle Methoden wie z.B. ein Laborexperiment (Manipulation von Variablen), nicht- experimentelle Methoden wie z.B. Zusammenhangsstudien (Vergleich von Variablen), systematische Beobachtung (mit oder ohne Videoaufzeichnung), Interviews (z.B. Experteninterviews, problemzentrierte Interviews, Fokusgruppeninterviews) und viele mehr. Oftmals gehen Erhebungsmethode und Auswertungsmethode miteinander einher. Beispielsweise lässt eine Fragebogenerhebung (Zusammenhangsstudie, mit dem Ziel der Hypothesentestung) wenig Spielraum für die Auswertungsmethode: diese erfolgt in der Regel computergestützt mit einer Software (z.B. Excel, SPSS) und verwendet einen Test, der auf einer definierten Formel basiert (z.B. zur Berechnung einer Korrelation oder eines Unterschieds). Qualitative Verfahren legen teilweise eine bestimmte Auswertungsmethode nahe (z.B. werden Experteninterviews in der Regel inhaltsanalytisch ausgewertet), während bei anderen Interviewformen in Abhängigkeit von der Fragestellung eine Vielzahl an Auswertungsmöglichkeiten geeignet sein können (z.B. objektiv hermeneutisch). Wichtigstes Merkmal bei der Beschreibung des methodischen Vorgehens ist die Veranschaulichung der Systematik (versus Willkür). Gerade dann, wenn Sie keine rein empirische Fragestellung verfolgen, bei der Sie die Methode klar benennen können, ist es umso wichtiger, das systematische Vorgehen explizit darzulegen. Dies dient der Wissenschaftlichkeit, da nur so Ihr Vorgehen und damit auch Ihre Ergebnisse personenunabhängig nachvollziehbar sein können. Beim eigenen Kompetenzerwerb bedeutet dies, Schlüsselsituationen zu benennen und zu planen, durch welche Verhaltensweisen die Kompetenz als „umgesetzt“ gesehen werden kann und woran 14
Handreichung Professionalisierungspraktikum (PP) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- dies erkennbar wird. Merkmale einer „gelungenen Umsetzung der Kompetenz“ werden nachvollziehbar operationalisiert. Hierzu ist in der Regel der Rückgriff auf Literatur zur jeweiligen Kompetenz unerlässlich. (z.B. worin/durch welches Verhalten wird eine wertschätzende Kommunikation erkennbar/messbar/sichtbar?) 5. Ihre konkrete Umsetzungsplanung (inklusive Zeitplan) Erläutern Sie Ihre konkreten Schritte insbesondere unter Angabe der erforderlichen Mittel (zum Beispiel Zugang zu bestimmten Materialien oder Zielgruppen) und zur zeitlichen Abfolge. Während das methodische Vorgehen die Systematik logisch-abstrakt darlegt, geht es nun um die konkrete, schrittweise Umsetzung unter Einbezug der Gegebenheiten. Hier werden die einzelnen Handlungen geplant und dabei bedacht, welche vorbereitenden Maßnahmen notwendig sind. Ein besonderer Verweis gilt hier der Beachtung von Datenschutz und ethischen Richtlinien (siehe auch Seite 9). 6. Ergebniskommunikation und Reflexion Geben Sie an, wie Sie Ihre Ergebnisse aufbereiten und ggf. der Bildungseinrichtung bzw. der/dem Dozent/in vorstellen. Beschreiben Sie abschließend kurz, wie Sie Ihr forschendes Vorgehen und Ihren Lernzuwachs in dieser Hinsicht reflektieren werden. Je nach Fragestellung und Zielsetzung sehen die Ergebnisse Ihrer Arbeit unterschiedlich aus. Es können statistische Aussagen in Abbildungen und Grafiken dargestellt werden, Ergebnisse können auch als Poster dokumentiert oder als Fließtext festgehalten werden usw. Besprechen Sie mit der/dem Dozent/in und wahlweise mit Ihrer Ansprechperson in der Bildungseinrichtung, welche Möglichkeiten zur Ergebnisdarstellung es gibt. Unabhängig von dem Medium der Darstellung der Ergebnisse ist ein wissenschaftlich wichtiger Schritt, die Ergebnisse vor dem Hintergrund des gesamten Vorgehens, also des methodischen Vorgehens, zu reflektieren. Diese Reflexion sollte Bestandteil Ihres Portfolios (siehe auch Seite 10) sein. 7. Literaturangaben Bibliografieren Sie hier Ihre verwendeten Quellen. Wissenschaftliches Arbeiten zeichnet sich durch Nachvollziehbarkeit aus. Damit die Quellen Ihrer Überlegungen, Prämissen und/oder Schlussfolgerungen transparent sind, bibliografieren Sie diese lückenlos. Entsprechende Verweise gemäß Zitierregeln sind an den jeweiligen Textpassagen im Exposé vorzunehmen 15
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