Studieren in Graz Informationsbroschüre für ausländische Studierende - Graz im Juli 2004 ÖH Uni Graz
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Studieren in Graz
Informationsbroschüre
für ausländische Studierende
Graz im Juli 2004
¤ ÖH Uni Graz
AAI GrazInhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis....................................................................................................................... 1
Hinweise zur Broschüre ............................................................................................................. 3
Allgemeines............................................................................................................................ 3
Hinweis zu Adressen und Telefonnummern .......................................................................... 3
Hinweis geschlechterneutrale/-sensitive Formulierungen ..................................................... 4
Hinweis Urheberschaft und Unterstützung ............................................................................ 4
Allgemeine Tipps und Hinweise zum Leben in Graz ................................................................ 5
Die Stadt Graz ........................................................................................................................ 5
Die Universität Graz............................................................................................................... 5
Leben in Graz – Tipps und generelle Infos ............................................................................ 6
Unterwegs in Graz.................................................................................................................. 8
Studieren in Graz...................................................................................................................... 10
Studienmöglichkeiten........................................................................................................... 10
Begriffe und Abkürzungen................................................................................................... 14
Zulassungsverfahren............................................................................................................. 17
Zulassungsbestimmungen .................................................................................................... 19
Studienbeitrag....................................................................................................................... 27
Nostrifizierung ..................................................................................................................... 28
Aufenthaltsbestimmungen und Meldewesen ........................................................................... 31
Allgemeines.......................................................................................................................... 31
Erstaufenthaltserlaubnis ....................................................................................................... 31
Verlängerungsantrag Aufenthaltserlaubnis .......................................................................... 33
Meldewesen.......................................................................................................................... 35
Wohnen .................................................................................................................................... 36
Vorläufige Unterkunft .......................................................................................................... 36
Studierendenheime ............................................................................................................... 36
WG-Zimmer, Untermiete, Wohnung ................................................................................... 36
Wohnungsvermittlung.......................................................................................................... 37
Kostenlose Mieterberatung .................................................................................................. 37
Wichtige Begriffe................................................................................................................. 38
Arbeiten in Österreich .............................................................................................................. 40
Allgemeines.......................................................................................................................... 40
1Ausnahmen vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ............................................................... 40
EU-Bürger aus den neuen Mitgliedsstaaten (Beitritt 1. Mai 2004)...................................... 41
Arbeiten mit „Studentenvisum“ ........................................................................................... 41
Weitere Formen von Arbeitsgenehmigungen ...................................................................... 45
Versicherungen......................................................................................................................... 46
Krankenversicherung ........................................................................................................... 46
Kostenlose Versicherung...................................................................................................... 47
ÖH Unfall- und Haftpflichtversicherung ............................................................................. 48
Außerordentliche Studierende.............................................................................................. 48
Finanzielle Unterstützung ........................................................................................................ 49
Studienbeihilfe ..................................................................................................................... 49
Familienbeihilfe ................................................................................................................... 50
Beihilfen, Förderungen, Stipendien ..................................................................................... 51
Adressanhang ........................................................................................................................... 57
Beratung zu Studienfragen ................................................................................................... 57
Universitäten in Graz ........................................................................................................... 58
Dekanate der Karl-Franzens-Uni Graz................................................................................. 59
Fachhochschulen in Graz ..................................................................................................... 59
Deutschkurse in Graz ........................................................................................................... 60
Arbeiten in Österreich .......................................................................................................... 61
Wohnen in Graz / Studierendenheime ................................................................................. 61
Gesundheit............................................................................................................................ 62
Soziale Beratungsstellen ...................................................................................................... 63
Ministerien ........................................................................................................................... 64
Konsulate in Graz................................................................................................................. 65
Ausländische Kulturinstitute ................................................................................................ 65
Religionsgemeinschaften ..................................................................................................... 66
Hochschulgemeinden in Graz .............................................................................................. 66
Christliche Kirchen .............................................................................................................. 66
Oper und Theater in Graz..................................................................................................... 67
Kinos .................................................................................................................................... 68
Mensen ................................................................................................................................. 68
Sonstige nützliche Adressen: ............................................................................................... 68
2Hinweise zur Broschüre
Allgemeines
Die vorliegende Informationsbroschüre wurde gemeinsam vom Studienreferenten des Afro-
Asiatischen Instituts, engagierten ausländischen Studierenden und einigen Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen der Österreichischen Hochschülerschaft an der Uni Graz verfasst und von
einigen Sachverständigen auf die Richtigkeit der zusammengetragenen Informationen
überprüft (vor allem das Zulassungskapitel vom Leiter der Studien- und Prüfungsabteilung
der Uni Graz sowie das Kapitel Arbeiten vom Leiter der Abteilung Ausländerbeschäftigung
des AMS Graz).
Die Broschüre beinhaltet Informationen zu studiumsrelevanten Themen, allen voran eine
Übersicht über die komplexe Materie der Zulassungsbestimmungen für österreichische
Universitäten, wie auch zu anderen Themen, die das Leben von ausländischen Studierenden
in Graz betreffen: Arbeiten, Wohnen, Versicherung, finanzielle Unterstützung sowie Tipps
und Kontaktadressen.
Die Verfasser bitten jeden Leser sich mit Hinweisen auf Fehler oder mit Fragen an sie zu
wenden, damit die Broschüre weiter verbessert werden kann!
Kontakt:
Tristan Aichinger, Studienreferent des
Afro-Asiatischen Instituts Graz
Leechgasse 22, 8010 Graz
Tel.: 0316 / 32 44 34
www.aai-graz.at
Hinweis zu Adressen und Telefonnummern
Für die angeführten Adressen und Telefonnummern wird keine Gewähr übernommen. Die
Telefonnummern sind wie folgt angegeben: 0316 / … Bei Anrufen aus dem Ausland wählt
man anstatt 0316 / … die Vorwahl 0043-316 / …
3Hinweis geschlechterneutrale/-sensitive Formulierungen
Die Autoren und Autorinnen der Broschüre „Studieren in Graz“ haben beim Verfassen der
Texte nach Möglichkeit geschlechterneutrale Formulierungen (zum Beispiel „Studierende“)
verwendet. Mit Hinblick auf eine möglichst leicht lesbare Fassung wurde jedoch darauf
verzichtet, geschlechtersensitive Ausdrücke zu gebrauchen. Die Autoren möchten betonen,
dass jede verwendete männliche Form (zum Beispiel „Antragsteller“, „Arbeitnehmer“,
„Dekan“ und ähnliche Formulierungen) die weibliche Form jeweils inhaltlich mitumfasst, so
nicht ausdrücklich auf eine Unterscheidung hingewiesen wird.
Hinweis Urheberschaft und Unterstützung
An der Broschüre haben folgende Personen mitgearbeitet:
Texterstellung:
Aichinger Tristan, Primorac Zrinka, Rajič Kristina, Riepl Edith, Schönberger Jochen
Korrekturen:
Gollob Helga, Mindler Ursula, Steiner Anna, Szeberéniy Andreas, Wagner Peter, Stephan
Maier
Das Projekt wurde vom Sonderprojektsausschuss der Österreichischen Hochschülerschaft an
der Uni Graz gefördert.
Besonderer Dank gilt der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Innsbruck, der
Bundesvertretung der ÖH und dem Büro für Internationale Beziehungen der Karl-Franzens-
Universität Graz, die ihre Zustimmung gegeben haben, einzelne Textpassagen aus ihren Info-
Broschüren für diese Broschüre zu übernehmen. Konkret wurde im Kapitel
„Zulassungsbestimmungen“ Anleihe an der Informationsbroschüre der Universität Innsbruck
„Das Studium an der Universität Innsbruck - Informationen für Studienbewerber mit
ausländischem Reifezeugnis" sowie an der Broschüre „Studieren in Österreich“ der
Österreichischen Hochschülerschaft genommen. Das Kapitel „Allgemeine Tipps und
Hinweise zum Leben in Graz“ stützt sich im Großen und Ganzen auf den „Welcome Guide“
des Büros für Internationale Beziehungen der Universität Graz, der sich an
Austauschstudierende richtet und abrufbar ist unter:
http://www.kfunigraz.ac.at/bibwww/welcome/studierende.html
4Allgemeine Tipps und Hinweise zum Leben in Graz
Die Stadt Graz
Graz, die Landeshauptstadt des Bundeslandes Steiermark, ist die zweitgrößte Stadt
Österreichs und aufgrund ihrer geographischen Lage eine bedeutende Drehscheibe für den
südosteuropäischen Raum sowie ein Zentrum für Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur.
Die Altstadt Graz trägt, dank ihrer Renaissancebauten, barocken Kirchen, der engen Gassen
und einladenden Plätze, den Titel „UNESCO-Weltkulturerbe“. Das Jahr als „Europäische
Kulturhauptstadt 2003“ hat Graz genutzt, um einem internationalen Publikum über
Jahrhunderte gewachsene sowie neu entstandene Qualitäten zu präsentieren.
Die Vielfalt des Kulturangebots ist stark von studentischer Partizipation geprägt. Rund 37.000
junge Menschen, die ihre Ausbildung an einer der vier Universitäten absolvieren, und mehr
als 2.000 Studierende der Fachhochschulen schätzen die studentische Infrastruktur, gut
sortierte Buchhandlungen, gemütliche Lokale, günstige Mensapreise und erschwingliche
Wohnmöglichkeiten sowie die Atmosphäre einer Stadt mit einem großen Grünanteil und
einem weitgespannten Radwegnetz.
Informationen über die Sehenswürdigkeiten von Graz und Umgebung erhält man im
Tourismusbüro der Stadt:
Herrengasse 16, 8010 Graz
Tel.: 0316 / 8075-0
oder unter: http://www.graztourismus.at/
Die Universität Graz
Die Universität Graz prägt seit mehr als 400 Jahren ganz entscheidend das Bild und das
Leben der Stadt. Namhafte Wissenschaftler haben hier geforscht und bahnbrechende
Erkenntnisse entwickelt.
An die traditionsreiche Geschichte erinnert das im Neorenaissance-Stil erbaute Ensemble im
Zentrum des Campus, der unweit der denkmalgeschützten Altstadt gelegen ist. An den
Rändern der historischen Gebäude signalisieren innovative Neubauten, die von renommierten
Vertretern der Grazer Architektur entworfen worden sind, Dynamik und Wachstum.
5Die Universität Graz ist in Bewegung und mit ihr auch die Studierenden und die Lehrenden.
Per Rad, dem bevorzugten Transportmittel am Campus, und zu Fuß sind die kurzen Distanzen
zwischen den Instituten, den Serviceeinrichtungen und der ÖH (Österreichische
Hochschülerschaft) leicht zu bewältigen.
Bilder und weitere Informationen zur Universität Graz findet man unter:
http://www.kfunigraz.ac.at/onlinetour/
Einen Link zum akademischen Kalender findet man auf der folgenden Internetseite:
http://www.uni-graz.at/zvwww/studinfo.html
Leben in Graz – Tipps und generelle Infos
Die Kosten für den Aufenthalt in Graz richten sich vor allem nach der Art der Unterkunft,
die man gewählt hat, und danach, ob man oft auswärts Essen geht oder ob man zu Hause
kocht (was die meisten österreichischen Studierenden tun). Als Richtwert wird empfohlen,
auf jeden Fall € 580 pro Monat für Unterkunft, Lebenshaltungskosten und persönliche
Ausgaben zu veranschlagen.
Für Studierende gibt es in Graz und österreichweit verschiedene Ermäßigungen. Preiswert
essen in Graz kann man in der UNI-Mensa, im RESOWI-Zentrum und in der Katholischen
Mensa (Adressen siehe im Anhang). Eine weitere Vergünstigung für Studierende sind die
Kursangebote des Universitätssportinstituts (USI), wo Studierende und Lehrende der
Universitäten für wenig Geld (pro Semester meistens circa € 8 - 12) verschiedenste
Sportkurse belegen können. Die Einschreibung beginnt vor Semesterbeginn und findet im
Kellergeschoss des Hauptgebäudes der Universität statt.
Auch bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) gibt es Vergünstigungen. Wenn man
unter 26 Jahre alt ist, kann man sich einen Ermäßigungsausweis („Vorteilskarte“) kaufen, mit
dem man in ganz Österreich zum halben Preis mit der ÖBB fahren kann. Der Ausweis ist am
Hauptbahnhof an den Fahrkartenschaltern erhältlich (ein Passfoto und den
Studierendenausweis mitbringen!). Der Ermäßigungsausweis gilt für ein Jahr und kostet circa
€ 20.
Weitere Ermäßigungen bekommt man als Studierender auch in Kinos, in den Theatern oder in
der Oper (Studierendenausweis ist vorzuweisen!). Außerdem bieten die gängigen
6österreichischen Tageszeitungen (zum Beispiel „Die Presse“, „Der Standard“ oder „Die
Kleine Zeitung“) ermäßigte Abonnements für Studierende an.
Wenn man sich während des Sommersemesters in Graz aufhält, ist eine Zeckenimpfung zum
Schutz gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (Meningitis)
empfehlenswert. Für wirksamen Schutz benötigt man zwei Impfungen, die erste im März und
eine weitere 3 bis 4 Wochen später. Die Impfung kostet € 6 beziehungsweise € 13,30, je
nachdem, ob man eine GKK-Versicherung (siehe Kapitel „Versicherungen“)
abgeschlossen hat oder nicht.
Falls man rezeptpflichtige Medikamente einnehmen muss, sollte man ein Rezept mit der
Bestätigung seines Arztes mitbringen, die besagt, warum das Medikament eingenommen
werden muss. Damit wird es leichter sein, die Medikamente in Österreich zu erhalten.
Medikamente erhält man in der Apotheke, wo man sowohl rezeptpflichtige als auch
rezeptfreie Medikamente bekommt.
Die Stromspannung in Österreich beträgt 220 Volt, und die Steckdosen sind ausschließlich
für 2-Phasen-Stecker gedacht. Wenn man in Graz also Elektro-Geräte verwenden möchte, die
nicht den hier üblichen Standards entsprechen, sollte man sich einen Adapter besorgen.
In Österreich muss jeder Haushalt, in dem ein Radio- oder Fernsehgerät verwendet wird,
monatlich die so genannte Rundfunkgebühr bezahlen. Zuständig für das Einheben dieser
Gebühr ist das GIS (Gebühreninfoservice) des ORF (Österreichischer Rundfunk). Für ein
Radio alleine sind circa € 6-7 zu entrichten, bei der Kombination von Radio und Fernseher
beträgt die Gebühr circa € 22. Da bei einer Kontrolle fest gestellte nicht angemeldete Radio-
oder Fernsehgeräte eine empfindliche Strafe nach sich ziehen können, empfiehlt sich die
Anmeldung. Formulare zur Anmeldung sind in Trafiken, Postämtern und in der Servicestelle
der GIS erhältlich:
GIS – Gebühreninfoservice
Grieskai 10, 8020 Graz
Tel.: 0810 00 10 80
http://www.orf-gis.at/
7Unterwegs in Graz
Die Haltestellen von Bus und Straßenbahn sind durch gelbe Tafeln mit einem grünen „H“
(Haltestelle) gekennzeichnet. Strecken- und Fahrpläne sind darunter angebracht. Das Zentrum
des öffentlichen Verkehrs in Graz bildet der Jakominiplatz, den alle Straßenbahnen und die
meisten Busse überqueren.
Fahrkarten kosten € 1,70 und sind in der Straßenbahn / dem Bus erhältlich. Das Ticket ist eine
Stunde lang gültig, und man kann innerhalb dieser Stunde umsteigen sooft man möchte
Streckenfahrpläne sind im Servicecenter der Grazer Verkehrsbetriebe (GVB) am
Jakominiplatz erhältlich.
Die Tarife für Fahrkarten sind folgende:
Einfache Fahrt € 1,70 1 Stunde gültig, für 1 Zone
Tageskarte € 3,40 24 Stunden gültig, für 1 Zone
Wochenkarte € 8,20 1 Woche gültig, für 1 Zone
Monatskarte € 28,30 1 Monat gültig, für 1 Zone
Jahreskarte € 271,00 12 Monate gültig, Foto erforderlich, 1 Zone
10-Zonenkarte € 13,00 gültig innerhalb von Graz
(„Zehner-Block“)
Mehr Informationen zu Fahrpreisen und Fahrplänen unter:
http://www.gvb.at
Jede Fahrkarte muss bei Antritt der Fahrt direkt im Bus oder in der Straßenbahn im orangen
Fahrschein-Entwerter abgestempelt werden. Wenn man in der Straßenbahn / im Bus ohne
Fahrschein angetroffen wird, so müssen eine Strafe und der Fahrpreis bezahlt werden. Leider
gibt es bei den Grazer Verkehrsbetrieben (GVB) keine Ermäßigungen für Studierende – es sei
denn, sie sind Familienbeihilfenempfänger (siehe „Finanzielle Unterstützung“).
In Graz verwenden viele Studierende das Fahrrad als günstiges Transportmittel. Es kann
daher praktisch sein, sich ein Fahrrad zu besorgen.
In Graz gibt es zahlreiche Taxiunternehmen. Taxistände befinden sich zum Beispiel am
Hauptplatz, vor dem Universitätsgebäude, am Bahnhof und an vielen anderen Plätzen. Man
8kann sich auch telefonisch ein Taxi bestellen. Der Grundpreis für eine Fahrt ist bei allen
Taxiunternehmen in Graz gleich (€ 4). Eine Fahrt vom Hauptbahnhof zur Universität kostet in
etwa € 5 bis 6, je nach Tageszeit und Verkehrsaufkommen. Eine Fahrt vom Flughafen zur
Universität beläuft sich auf circa € 17. Telefonnummern der größten Taxiunternehmen sind:
0316 / 878, 0316 / 889, 0316 / 222, 0316 / 444, 0316 / 555 oder 0316 / 2801.
Von den Flughäfen Wien und Graz gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten als das Taxi
Graz zu erreichen. Wenn man am Flughafen Wien ankommt, erreicht man mit dem Shuttle-
Bus den Wiener Südbahnhof. Dort angekommen, erhält man am Inland-Ticketschalter für
circa € 27 ein Ticket (einfache Fahrt) nach Graz. Die Züge nach Graz fahren zu jeder vollen
Stunde, aber nur jeder zweite Zug ist ein Direktzug ohne Umsteigen. Wenn man am
Flughafen Graz ankommt, muss man von dort den Shuttle-Bus zum Hauptbahnhof nehmen.
Von dort gehen Busse und Straßenbahnen ins Zentrum.
9Studieren in Graz
Studienmöglichkeiten
In Graz gibt es vier Universitäten: die Karl-Franzens-Universität, die Technische Universität,
die Universität für Musik und darstellende Kunst und die Medizinische Universität. Über das
Studienangebot an diesen Universitäten informieren die unten angeführten Internetseiten und
die Hochschülerschaft (= Studierendenvertretung, ÖH) an den einzelnen Universitäten.
Neben den Universitäten gibt es mehrere Fachhochschulen. Letztere sind praxisorientierter
als Universitäten, bieten nur ein eingeschränktes spezifisches Studienangebot an und haben in
der Regel besondere Aufnahmebedingungen (und Studiengebühren). In Graz bieten die
Fachhochschule Joanneum und Campus02 Fachhochschulstudiengänge an. Diese Broschüre
informiert nur über das Studium an Universitäten, Informationen über
Fachhochschulstudiengänge in Graz können unter den folgenden Homepages eingeholt
werden: http://www.fh-joanneum.at und http://www.campus02.at .
Universitäten in Graz
Karl-Franzens-Universität Graz („KF-Uni“, „Uni Graz“)
Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Tel.: 0316 / 380-0
http://www.kfunigraz.ac.at
Technische Universität Graz („TU“)
Rechbauerstraße 12, 8010 Graz
Tel.: 0316 / 873-0
http://www.tugraz.at
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz („Musik-Uni“, „Kunst-Uni“, „KUG“)
Leonhardstraße 15, 8010 Graz
Tel.: 0316 / 389-0
http://www.kug.ac.at
Medizinische Universität Graz („Med-Uni“)
Universitätsstraße 3, 8010 Graz
Tel.: 0316 / 380-4000 bis -4015
http://www.meduni-graz.at
10Grundsätzlich lassen sich die angebotenen Studien in verschiedene Gruppen einordnen. Die
Studien lassen sich generell nach ihrem Aufbau und dem jeweiligen Abschluss kategorisieren.
Ein Studium kann dieser Gliederung folgend als Bakkalaureats-, Magister-, Diplom-,
Lehramts- oder Doktoratsstudium angeboten werden.
Ein Diplomstudium ist in zwei oder drei Studienabschnitte unterteilt und dauert (je nach
Studienrichtung) 8 oder mehr Semester. Dem Diplomstudium - bis auf einige zusätzliche
pädagogische Lehrveranstaltungen - ähnlich ist das Lehramtsstudium. Diplomstudien
werden als Studien angeboten, die aus einem Studienfach bestehen. Ausnahmen bilden das
Studium Übersetzen und Dolmetschen, in dem zwei Sprachen zu wählen sind, sowie das
Lehramtsstudium, in welchem zwei Unterrichtsfächer kombiniert werden müssen. Das
Lehramtsstudium ist die Voraussetzung für das Unterrichten an mittleren und höheren
Schulen in Österreich. Beide Studien schließen mit dem akademischen Grad Magister
beziehungsweise Magistra ab.
Seit einigen Jahren werden aufgrund von Bestrebungen nach mehr Vergleichbarkeit im
Bildungsbereich in der EU immer mehr Studien in Bakkalaureats- und Magisterstudien
umgewandelt.
Ein Bakkalaureatsstudium dauert sechs Semester. Es wird mit zwei Bakkalaureatsarbeiten
und in manchen Fällen einer eigenen Bakkalaureatsprüfung abgeschlossen.
Daran anschließend kann man das Magisterstudium absolvieren, das in der Regel vier
Semester dauert. Manche Magisterstudien sind allerdings kürzer. Die Zulassung erfolgt auf
der Grundlage eines abgeschlossenen österreichischen Bakkalaureatsstudiums oder eines
gleichwertigen postsekundären Abschlusses.
Ein Doktoratsstudium dauert mindestens zwei Semester, in der Regel jedoch vier Semester.
Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium setzt ein abgeschlossenes Diplom- oder
Magisterstudium beziehungsweise einen gleichwertigen postsekundären Abschluss voraus.
Das Hauptgewicht des Studiums liegt auf der Dissertation (Doktorarbeit). Es müssen jedoch
auch einige Lehrveranstaltungen besucht werden.
Neben den genannten Studienformen gibt es die Möglichkeit, Universitätslehrgänge zu
absolvieren. Universitätslehrgänge dienen der Weiterbildung. Die Kurse laufen über zwei bis
vier Semester. Oftmals handelt es sich dabei auch um postgraduale Ausbildungen. In
manchen Fällen (Master-Lehrgänge) werden für Universitätslehrgänge akademische Grade
verliehen. In der Regel sind für Universitätslehrgänge hohe Kursgebühren sowie
Prüfungsgebühren zu bezahlen. In den meisten Fällen gelten darüber hinaus besondere
Aufnahmekriterien und eine Teilnehmerzahlbegrenzung. Als Teilnehmer an einem
11Universitätslehrgang ist man als außerordentlicher Studierender inskribiert. Auskünfte über
Inhalt, Kosten und Aufnahmebedingungen der Lehrgänge erteilen die jeweiligen
Lehrgangssekretariate. Infos über das Angebot an Universitätslehrgängen findet man
gemeinsam mit anderen Weiterbildungskursen nach Fachbereichen geordnet unter:
http://www.kfunigraz.ac.at/weiterbildung/programm/index.html
Neben diesen Kategorisierungsmöglichkeiten ist die wichtigste natürlich jene in
Studienrichtungen, also Fächer: zum Beispiel Mathematik, Pharmazie, Kunstgeschichte,
Betriebswirtschaft (BWL) oder Rechtswissenschaften (Jus).
Eine Übersicht über die 62 an der Karl-Franzens-Universität angebotenen Studienrichtungen
(inklusive Information dazu, ob diese als Bakkalaureats- / Magister- oder als Diplomstudium
aufgebaut sind), kann man unter der folgenden Internetseite abrufen:
http://www.kfunigraz.ac.at/4students/index_angebote.html
oder unter:
http://www.kfunigraz.ac.at/ainst/services&produkte/srf/index.html
Eine andere Möglichkeit ist die jährlich neu erscheinende Gratis-Broschüre der ÖH an der
Uni Graz „Studienführerin“, in der alle Studienrichtungen an der Uni Graz aufgelistet sind.
Um zu erfahren, was die einzelnen Studienrichtungen beinhalten, kann man den
„Studienplan“ der jeweiligen Studienrichtung lesen, in dem alle Lehrveranstaltungen und
Prüfungen, die man während des Studiums absolvieren muss, zusammengefasst sind. Im
Internet kann man alle Studienpläne herunterladen:
http://www.uni-graz.at/zvwww/studplan/alphabet.html
Darüber hinaus gibt es für fast jede Studienrichtung einen „Studienleitfaden“, in dem
Studierende nützliche Tipps und Erklärungen für die jeweilige Studienrichtung
zusammengestellt haben. Studienleitfäden erhält man im ÖH-Gebäude, Schubertstraße 6a.
Ein Hinweis: Die meisten Studienrichtungen sind so organisiert, dass es keinen festen
Stundenplan pro Semester gibt, an den sich alle Studierenden einer Studienrichtung halten
müssen. Jeder Student stellt sich selbst mit Rücksicht auf den Gesamt-Studienplan einen
Stundenplan aus dem Lehrveranstaltungsangebot für je ein Semester zusammen. Das ist für
Studienanfänger zwar eine große Herausforderung, hat aber den Vorteil, dass man zwar
insgesamt dem Studienplan folgen muss, jedoch in vielen Fällen selbst entscheiden kann,
wann man welche Lehrveranstaltung absolvieren will. Es ist jedoch darauf zu achten, dass
zum Beispiel als Voraussetzung für eine Verlängerung des Aufenthaltstitels (siehe
12„Aufenthaltsbestimmungen und Meldewesen“) oder für den Erhalt der Familienbeihilfe (siehe
„Finanzielle Unterstützung“) eine gewisse Stundenanzahl erbracht werden muss.
Eine Übersicht über alle angebotenen Lehrveranstaltungen kann man entweder in gedruckter
Version zum Preis von circa € 5 kaufen („Verzeichnis der Lehrveranstaltungen“
beziehungsweise veraltet „Bulletin“ genannt – erhältlich zum Beispiel im ÖH-Servicecenter
in der Schubertstraße 6a) oder unter der folgenden Homepage in elektronischer Form
einsehen:
http://lv-online.uni-graz.at
13Begriffe und Abkürzungen
Am Anfang sind vermutlich all die uni-spezifischen Begriffe und Abkürzungen ein Problem.
Damit sich Studienanfänger leicht zurechtfinden, hier eine Übersicht über die gängigsten
Begriffe:
WS und SS: Das Studienjahr wird in ein Wintersemester (WS) und ein Sommersemester (SS)
eingeteilt. Lehrveranstaltungen im Wintersemester gehen von Oktober bis Ende Februar, im
Sommersemester von März bis Anfang Juli.
Semesterwochenstunde / ECTS
Mit dem System der „Semesterwochenstunden“ wird der Umfang einer Lehrveranstaltung
beziffert. Anfangs etwas verwirrend, ist es relativ einfach, wenn man sich einmal daran
gewöhnt hat: Wird eine Lehrveranstaltung im Ausmaß von zwei Semesterwochenstunden
angeboten, bedeutet das, dass die Lehrveranstaltung ein Semester lang in Form von zwei
Einheiten (45 Minuten x 2) pro Woche abgehalten wird (normalerweise also circa 15 Mal). Es
ist auch möglich, dass die Einheiten nicht jede Woche, sondern „geblockt“, also mehrere
Einheiten direkt hintereinander an einem oder mehreren Tagen angeboten werden.
Neben dem System der Semesterwochenstunden gibt es das System der ECTS-Punkte
(European Credit Transfer System), das nicht nur die notwendige Zeit im Hörsaal angeben
soll, sondern auch den damit verbunden Arbeitsaufwand. Gerechnet wird so, dass pro
Semester circa 30 Credits zu schaffen sind. In den nächsten Jahren wird die Universität
generell auf das ECTS-System umstellen müssen, im Moment ist jedoch noch das System der
Semesterwochenstunden das gebräuchlichere.
Universitätsorganisation
Rektorat: Leitung der Universität, 1 Rektor und 4 Vizerektoren
Fakultät: Organisationseinheit, in der alle Studienrichtungen, die thematisch
zusammengehören, zusammengefasst werden. Vorstand einer Fakultät ist der Dekan. Für
viele Entscheidungen, was Prüfungen und Lehrveranstaltungen an einer Fakultät betrifft, ist
der Studiendekan zuständig. Er kümmert sich zum Beispiel um die Anerkennung von
ausländischen Studienabschlüssen.
14An der Karl-Franzens-Universität Graz gibt es 5 Fakultäten:
SOWI – Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
REWI – Rechtswissenschaftliche Fakultät
GEWI – Geisteswissenschaftliche Fakultät
NAWI – Naturwissenschaftliche Fakultät
THEO – Katholisch-Theologische Fakultät
Institut: Organisationseinheit einer Studienrichtung
Lehrveranstaltungen (LVs)
Da in den verschiedenen Studienrichtungen unterschiedliche Lehrveranstaltungstypen
vorkommen beziehungsweise die Anforderungen für die jeweiligen Lehrveranstaltungstypen
unterschiedlich sind, wird auf einzelne Erläuterungen an dieser Stelle verzichtet. Man kann
sich in jedem Fall bei den Studienrichtungsvertretern erkundigen oder im jeweiligen
Studienleitfaden nachlesen, was die diversen Abkürzungen der Lehrveranstaltungen bedeuten.
Grob unterscheidet man zwischen Lehrveranstaltungen mit immanentem und jenen ohne
immanenten Prüfungscharakter:
Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Beurteilung der
Leistung der Studierenden während des Semesters durch Mitarbeit, Zwischenklausuren,
Referate, Abgabe schriftlicher Arbeiten oder Bearbeitung von Projekten. Meist gilt für diese
Lehrveranstaltungen eine Teilnehmerzahlbegrenzung, wodurch in den meisten Fällen eine
Anmeldung nötig ist. Außerdem gilt in der Regel Anwesenheitspflicht. Je nach
Studienrichtung kommen verschiedene Lehrveranstaltungstypen gehäuft vor. Typische
Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind Seminare oder Kurse.
Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter erfolgt während des
Semesters keine Leistungsüberprüfung, sondern erst, nachdem der gesamte Semesterstoff
durchgenommen worden ist. Der wichtigste Lehrveranstaltungstypus in dieser Kategorie ist
die Vorlesung (VO). Eine Vorlesung bedeutet einen Frontalvortrag eines Lehrenden. Für
diesen LV-Typ ist keine Anmeldung erforderlich, es gelten keine Vorbedingungen – jeder
kann sich eine Vorlesung anhören.
Tutorium: Tutorien zählen nicht zu den Lehrveranstaltungen, die man verpflichtend im
Studium absolvieren muss, dennoch ist es ratsam daran teilzunehmen. In Tutorien helfen
höhersemestrige Studierende bei auftauchenden Fragen im Studium und bieten die
15Gelegenheit zur Übung oder Wiederholung von in Lehrveranstaltungen Gelerntem oder
Vernachlässigtem. Tutorien finden meist ein- oder zweiwöchentlich statt.
Serviceeinrichtungen
(Adressen im Anhang)
BIB – Büro für Internationale Beziehungen, Anlaufstelle für Studierende, die mit einem
Programm im Ausland studieren wollen, sowie zuständig für Incoming-Austauschstudierende
UB – Universitätsbibliothek, aufgeteilt in Hauptbibliothek und Fachbibliotheken
Hauptbibliothek – im Hauptgebäude, oft „UB“ genannt, Großteil der Bücher über
Aleph (Computerbestellsystem) bestellbar, großer Lesesaal, Zeitschriftenlesesaal mit
aktuellen Zeitschriften aus diversen Wissensgebieten
FB – Fachbibliothek, Bibliotheken der einzelnen Institute oder Institutsuntergruppen,
daher auch IB (Institutsbibliotheken) genannt, an verschiedenen Standorten
USI – Universitätssportinstitut, eine eigene USI-Broschüre informiert über das große Angebot
an billigen Sportkursen, Anmeldung zu Beginn des Semesters im Hauptgebäude im
Tiefparterre (Universitätsstraße 3)
Studien- und Prüfungsabteilung – StPA, früher Evidenzstelle genannt, zuständig für die
Verwaltung der Studiendaten (zum Beispiel Zulassung, Inskription, Studienerfolgsnachweise)
ZID – Zentraler Informatikdienst, verwaltet alle EDV-Einrichtungen der Universität, auch
zuständig für Computeraccounts für Studierende
Career Center – eine von der Universität mitgetragene Einrichtung, welche die Aufgabe hat,
den Studierenden beim Einstieg in das Berufsleben zur Seite zu stehen. Geboten werden zum
Beispiel Hilfestellungen beim Abfassen von Bewerbungsschreiben oder der Zugang zu
Jobdatenbanken.
Treffpunkt Sprachen – Internationales Sprachenzentrum der Uni Graz, relativ günstige
Sprachkurse, allerdings immer großer Andrang!
ÖH –Österreichische Hochschülerschaft: Studierendenvertretung und Beratungsservice von
Studierenden für Studierende
ÖH-Servicecenter: Verkauf von Skripten, Büromaterial, Kopierkarten, Bindeservice von
Arbeiten, Kopiermöglichkeiten
ÖAD – Österreichischer Austauschdienst, Verein, der weitreichende Aufgaben bei der
Betreuung und Organisation von Bildungs- und Mobilitätsprogrammen übernommen hat
(zum Beispiel Wohnraumsuche für Austauschstudierende)
16Zulassungsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt allgemein den Ablauf eines Zulassungsverfahrens. Genauere
Informationen darüber, welche Unterlagen in welcher Form notwendig und welche Fristen
einzuhalten sind, finden sich im Abschnitt „Zulassungsbestimmungen“!
Um an einer österreichischen Universität studieren zu können, muss ein Antrag auf
Zulassung zum Studium ausgefüllt und mit allen nötigen Dokumenten bei der jeweiligen
Studienabteilung innerhalb der gesetzlichen Fristen eingereicht werden. In einigen Studien ist
zusätzlich eine Aufnahmeprüfung vorgeschrieben. Der Antrag muss nicht persönlich
abgegeben werden. Es empfiehlt sich jedoch in den meisten Fällen der direkte Kontakt mit
der Studien- und Prüfungsabteilung, um vorab abzuklären, welche Unterlagen für den
spezifischen Fall nötig sind.
Die Studien- und Prüfungsabteilung prüft dann den Antrag und die eingereichten
Unterlagen. In manchen Fällen ist es notwendig, die Echtheit von Dokumenten zu überprüfen
oder vom Antragsteller zusätzliche Unterlagen zu fordern. Dadurch kann sich die Bearbeitung
des Antrages verzögern. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung zwischen einigen Wochen
und Monaten. (Gesetzlich darf der Vorgang 6 Monate dauern, allerdings verlängern weitere
Ermittlungsschritte diese Frist!)
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass ausländische Bewerber nur im Rahmen der
verfügbaren Plätze zum Studium zugelassen werden. An der Karl-Franzens-Universität
bestehen für die Studienrichtung Pharmazie Studienplatzbeschränkungen.
Wird der Antrag positiv entschieden, wird dem Antragsteller ein Bescheid zugestellt, der die
grundsätzliche Zulassung bestätigt, eventuell bestimmte Ergänzungsprüfungen vorschreibt
(siehe auch „Deutschkenntnisse“) und mitteilt, welche Unterlagen für die Immatrikulation
mitzubringen sind.
Mit dem Bescheid und einem gültigen Reisepass führt der Weg nochmals in die
Studienabteilung, wo die Immatrikulation (= Erstanmeldung zum Studium) durchgeführt
wird. Im Falle der Vorschreibung einer Deutschprüfung oder anderer Ergänzungsprüfungen
17wird dieser Vorgang der Erstanmeldung im Büro des Vorstudienlehrganges (siehe
„Deutschkenntnisse“) vorgenommen. Dann bekommt man einen Studierendenausweis und
einen Zahlschein für den Studien- und ÖH-Beitrag. Sobald dieser Beitrag als bezahlt auf
dem Konto der Universität aufscheint, ist man zum Studium zugelassen (Bezüglich der Höhe
des Studienbeitrages siehe „Studienbeitrag“).
Nach circa zwei Wochen werden dann das Studienbuchblatt (offizielles Dokument mit
Informationen über gewählte Studienrichtung(en) und Datum der Immatrikulation), die
Zulassungsbestätigung, Informationen zum Student-Account und eventuell andere
Informationen per Post zugestellt.
Studien- und Prüfungsabteilung der Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3, 8010 Graz
(Hauptgebäude 1. Stock)
www.uni-graz.at/stpawww/index.html
Ansprechperson: Helga Gollob
Telefon: 0316 / 380-2192
E-Mail: stpa.zv@uni-graz.at
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 9:00-12:00
Während der Zulassungsfrist zusätzlich: Dienstag und Donnerstag 14:00-16:00
18Zulassungsbestimmungen
Die Bestimmungen über die Zulassung an einer österreichischen Universität sind ein
komplexes Thema, da für verschiedene Personengruppen unterschiedliche Bestimmungen
zutreffen und die Grundidee ist, nur jene Personen zu einem Studium zuzulassen, die sowohl
die allgemeine als auch die besondere Universitätsreife (siehe unten) nachweisen können,
wobei sich Österreich nach den Bestimmungen im Ausstellungsland des Reifezeugnisses
richtet.
Fristen: Für das Wintersemester (Beginn 1. Oktober) muss der Antrag bis 1. September
für das Sommersemester (Beginn Anfang März) bis 1. Februar eingereicht werden.
Fällt der Stichtag auf einen Samstag oder Sonntag gilt der darauf folgende Werktag als letzter
Tag der Frist.
Den Antrag auf Zulassung kann man in der Studien- und Prüfungsabteilung abholen oder auf
der folgenden Internetseite herunterladen:
www.kfunigraz.ac.at/stpawww/formulare.htm
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden (Ausnahmen siehe unten):
Reifezeugnis (in Deutschland Abitur-, in Österreich Maturazeugnis genannt). Die Noten
der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein (entspricht dem
Nachweis der allgemeinen Universitätsreife).
Nachweis über die aufrechte Studienberechtigung im Land der Ausstellung des
Reifezeugnisses für die gewählte Studienrichtung (entspricht dem Nachweis der
besonderen Universitätsreife)
Anmerkungen: Gibt es das Studium, das man in Graz beginnen möchte, im
Ausstellungsland des Reifezeugnisses nicht, ist ein Nachweis zur Zulassung für das
diesem Studium fachlich am nächsten kommende Studium zu erbringen. Es ist zu
beachten, dass dieser Nachweis aktuell sein muss, also für das Semester gelten soll, in
dem man in Graz zu studieren beginnen möchte. Es muss ein offizieller Nachweis zu
einem vollwertigen Studium an einer staatlich anerkannten Universität sein. Trifft
keine Ausnahme nach den Bestimmungen der Inländergleichstellung zu, muss der
Nachweis ausnahmslos aus dem Land erbracht werden, in dem man die Reifeprüfung
19abgelegt hat (Sonderfall: bereits abgeschlossenes Studium, siehe
„Studienfortsetzer“).
Falls vorhanden: Nachweis von Deutschkenntnissen (siehe auch „Deutschkenntnisse“)
Beglaubigungen und Übersetzungen, siehe eigenen Abschnitt
Für EU-Bürger gilt die allgemeine Zulassungsfrist (Wintersemester: Ende Oktober,
Sommersemester: Ende März, plus Nachfrist: 30.11. beziehungsweise 30.4.). Das bedeutet,
ein Antrag kann sogar bis zum Ende der Nachfrist eingebracht werden. Allerdings sollte man
beachten, dass in der Nachfrist erhöhte Studiengebühren eingehoben werden. Günstigerweise
sollte die Antragsstellung in jedem Fall vor Semesterbeginn erfolgen, da man zu einem
späteren Zeitpunkt für Lehrveranstaltungen mit Platzbeschränkung keinen Platz mehr
bekommt. Bezüglich der anderen Bestimmungen, insbesondere bezüglich des geforderten
Zulassungsnachweises aus dem Land der Ausstellung des Reifezeugnisses, gelten die oben
angeführten Bestimmungen – sofern nicht andere Ausnahmegründe zutreffen!
Für einige Personengruppen gilt Inländergleichstellung, was bedeutet, dass der
Zulassungsnachweis an einer Universität im Ausstellungsland des Reifezeugnisses nicht
erbracht werden muss! Auch die speziellen Bewerbungsfristen und
Studienplatzbeschränkungen gelten für diese Personen nicht. Allerdings gilt auch für sie
neben der Vorlage eines Reifezeugnisses, dass für bestimmte Studienrichtungen vor der
Zulassung als ordentlicher Studierender Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung abgelegt werden
müssen, falls gewisse Unterrichtsgegenstände im Reifezeugnis nicht oder nicht in
ausreichendem Maß nachgewiesen wurden.
Hinweis: Der Nachweis der Gleichstellung muss gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung
eingebracht werden!
Von den Ausnahmeregelungen begünstigt sind:
Personen, die in Österreich auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher
Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie Personen, die sich zum
Zeitpunkt des Erwerbes des Reifezeugnisses im Auftrag der Republik Österreich im
Ausland aufhalten und dort auf Grund staatsvertraglicher Privilegien oder gesetzlicher
Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen sowie deren Ehegatten und
Kinder
Nachweis durch Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
20 In Österreich akkreditierte und hier hauptberufliche tätige AuslandsjournalistInnen
sowie deren Ehegatten und Kinder
Nachweis durch Akkreditierungsurkunde
Personen, die entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar
vor Antragstellung auf Zulassung den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
hatten oder die mindestens einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, bei dem
dies der Fall ist
Nachweis durch Arbeitszeitbestätigung oder Bestätigung über die Versicherungszeiten der letzten
fünf zusammenhängenden Jahre vor Antragstellung sowie Meldebestätigung; Damit die Regel
Ausnahme wegen Unterhaltspflichtigem angewendet werden kann, braucht man zusätzlich:
Geburtsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde
Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder auf Grund
staatsvertraglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer
österreichischen Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Gemeinden) erhalten, die gemäß
den Finanzvorschriften dieser Gebietskörperschaft ausdrücklich für Stipendien zu
verwenden sind
Nachweis durch Stipendienbescheid
Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen
Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
Nachweis durch Bescheid / Ausweis über den Flüchtlingsstatus gemäß Genfer Konvention
Südtiroler, Liechtensteiner, Luxemburger
Um herauszufinden, ob die Bestimmungen der Inländergleichstellung auf einen spezifischen
Fall zutreffen, wendet man sich am besten an die Studien- und Prüfungsabteilung der
jeweiligen Universität.
Befristete Zulassung
Studierende, die an einer ausländischen Universität (Hochschule) wenigstens den ersten
Studienabschnitt ihres Studiums erfolgreich absolviert haben, können auch befristet auf die
Dauer von zwei Semestern zum gleichen Studium an der Karl-Franzens-Universität Graz
zugelassen werden. Diese Regelung bietet sich für Personen an, die nur eine befristete Zeit in
Österreich bleiben möchten. Der Antrag auf befristete Zulassung kann bis zum Ende der
Zulassungsfrist (inklusive Nachfrist, also bis 30.11. beziehungsweise 30.4.) gestellt werden,
21ansonsten gelten die normalen Zulassungsbestimmungen für ausländische Studierende (siehe
oben).
Studienfortsetzer
Wenn jemand schon ein Studium in einem Land begonnen hat und dieses in Österreich
fortsetzen möchte, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Man besitzt einen Universitätsabschluss, der einem Abschluss in der gewünschten
Studienrichtung in Österreich gleichwertig ist.
2. Man hat schon einige Fächer absolviert, jedoch keinen Abschluss, der einem
Abschluss in der jeweiligen Studienrichtung in Österreich gleichwertig ist.
Im Zweifelsfall ist die Gleichwertigkeit eines Abschlusses von der Studien- und
Prüfungsabteilung zu überprüfen.
1. gleichwertiger Universitätsabschluss:
Hat man zum Beispiel das Bakkalaureat für eine bestimmte Studienrichtung abgeschlossen
und möchte nun ein Magisterstudium derselben Studienrichtung anschließen, gelten folgende
Bestimmungen:
Statt des Reifezeugnisses sind dem Antrag auf Zulassung die Zeugnisse des
Bakkalaureatsabschlusses in beglaubigter Form und beglaubigter Übersetzung beizulegen.
Zusätzlich ist der unmittelbare (= aktuelle) Zulassungsnachweis aus dem Ausstellungsstaat
des Abschlusses zu dem Studium, das man in Graz beginnen möchte (also etwa dem
Magisterstudium der jeweiligen Studienrichtung), zu erbringen. (Ausnahmen siehe
„Inländergleichstellung“)
2. kein gleichwertiger Universitätsabschluss:
Kann kein gleichwertiger Universitätsabschluss vorgewiesen werden, gelten die gleichen
Bestimmungen wie für Studienanfänger (siehe oben). Erst nach einem positiven Bescheid
auf Zulassung zum gewünschten Studium und nach erfolgter Inskription für das betreffende
Studium kann ein Antrag auf Anerkennung von ausländischen Studien und Prüfungen gestellt
werden. Die Studien- und Prüfungsabteilung ist nicht für Auskünfte über die Anrechenbarkeit
von Prüfungen oder die Einstufung in ein Fachsemester zuständig. Die dafür zuständigen
Stellen sind die Dekanate der jeweiligen Fakultäten, die jedoch erst nach der
22ordnungsgemäßen Zulassung Anrechnungen vornehmen können. Den Antrag auf
Anerkennung von Prüfungen kann man im Internet unter der folgenden Adresse
herunterladen: www.uni-graz.ac.at/zvwww/formulare/anerkennung-pruefungen-1-2.doc
Studieren ohne Matura
Grundsätzlich ist die Reifeprüfung (Matura) die Voraussetzung für ein Studium an einer
österreichischen Universität. Erwachsene können die Matura im zweiten Bildungsweg in so
genannten „Maturaschulen“ nachholen. Neben diesem Weg gibt es die Möglichkeit, eine
Studienberechtigungsprüfung für einzelne oder wenige eng verwandte Studienrichtungen
abzulegen. Über diesen recht aufwendigen Weg informiert eine spezielle Broschüre des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die man in der Studien- und
Prüfungsabteilung erhält. Man sollte sich bewusst sein, dass die Vorbereitung auf die
Studienberechtigungsprüfung viel Zeit, Energie – und vor allem gute Deutschkenntnisse
voraussetzt!
Deutschkenntnisse
Grundsätzlich gilt, dass für ein ordentliches Studium an einer österreichischen Universität
ausreichende Deutschkenntnisse Voraussetzung sind. Für den Fall, dass ein Antragsteller
diese nicht vorweisen kann, kann die Universität dieser Person eine Zulassung mit der
Auflage erteilen, innerhalb von drei Semestern eine entsprechende Prüfung abzulegen. Als
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse gilt zum Beispiel ein Reifezeugnis, aus dem
hervorgeht, dass der Unterricht in deutscher Sprache erfolgt ist.
In der Praxis stellt man einen Antrag auf Zulassung zu einem ordentlichen Studium und
erhält – falls der Antrag positiv entschieden wird – einen Bescheid, dass man die
Deutschprüfung am Vorstudienlehrgang ablegen muss. Je nach vorhandenen Kenntnissen
kann man am Ende der Semesterferien oder am Anfang des Semesters gleich die Prüfung
machen oder aber sich für einen Kurs anmelden. Während der Zeit bis zum Ablegen der
Prüfung ist man als außerordentlicher Studierender inskribiert. Man zahlt keine
Studiengebühren, sondern nur den ÖH-Beitrag (circa € 15) und die Kursgebühr, die bei circa
€ 350 pro Semester liegt. Man kann keine Prüfungen an der Universität ablegen, darf aber
zum Beispiel bei Vorlesungen zuhören.
23Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten
Burgring 8, 8010 Graz
Tel.: 0316 / 83 14 96 11
www.vgu.at
Personen, die um Zulassung zum Doktorat angesucht haben, kann der Nachweis der
Kenntnis der deutschen Sprache erlassen werden, wenn Deutschkenntnisse im Hinblick auf
die Gestaltung des Doktorats nicht erforderlich sind.
Beglaubigungen und Übersetzungen
Grundsätzlich gilt, dass alle Dokumente in beglaubigter Form und mit beglaubigter
Übersetzung eingereicht werden müssen, sofern keine Ausnahme zutrifft. Englischsprachige
Dokumente werden ohne Übersetzung akzeptiert, für andere Ausnahmen siehe unten. Die
Beglaubigung eines Dokumentes dient zur Bestätigung der Echtheit von angebrachten Siegeln
und Unterschriften. Daher müssen Dokumente selbst dann beglaubigt werden, wenn sie im
Original vorgelegt werden. Für jedes Land sind die Bedingungen für eine Beglaubigung vom
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegt. Auskünfte erteilt NARIC
(National Academic Recognition Information Center) Austria.
Kontakt: NARIC AUSTRIA
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Abteilung VII/11
Teinfaltstraße 8, 1014 Wien
http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/naric/index.xml
1. Beglaubigungsprozess im Ausland: Bestätigung für das Dokument vom
Unterrichtsministerium und Außenministerium des Ausstellungsstaates und
Letztbeglaubigung durch die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland
(Botschaft, Konsulat) ODER
2. Beglaubigungsprozess in Österreich: Bestätigung durch die zuständige
Vertretungsbehörde des Ausstellungslandes des Dokuments und Letztbeglaubigung
durch das Legalisierungsbüro des Bundesministeriums für Auswärtige
Angelegenheiten (Kontakt: Minoritenplatz 9, 1014 Wien)
24Übersetzungen:
Alle Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem
beeideten Übersetzer in die deutsche Sprache übertragen werden. Es ist zu beachten, dass
auch alle Beglaubigungsvermerke übersetzt werden müssen und die Unterschrift des
beeideten Übersetzers von der zuständigen Behörde (zum Beispiel Außenministerium)
beglaubigt sein muss. Von einer zusätzlichen Beglaubigung ausgenommen sind
Übersetzungen durch in Österreich gerichtlich beeidete Übersetzer.
Für Beglaubigungen sind in der Regel Verwaltungsabgaben zu entrichten. Man sollte sich
daher auf erhöhte Kosten für Beglaubigungen und Übersetzungen einstellen!
Ausnahmen:
Keine Beglaubigung: Aufgrund von zwischenstaatlichen Abkommen müssen Dokumente aus
folgenden Ländern nicht beglaubigt werden, sofern sie im Original (mit Amtssiegel und
-stempel versehen) eingereicht werden:
Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Italien, Kroatien, Liechtenstein,
Mazedonien, Norwegen, Polen, Rumänien, Serbien und Montenegro, Schweden, Schweiz,
Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn
Beglaubigung mittels Apostille: Aufgrund des Haager Übereinkommens bedarf es für
Dokumente aus folgenden Ländern keiner vollständigen Beglaubigung, sondern es reicht die
Letztbeglaubigung (Apostille) durch die zuständige Behörde (Außenministerium) im
Ausstellungsland der Urkunde:
Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien, Bahamas, Barbados,
Belarus (Weißrussland), Belize, Botswana, Brunei, El Salvador, Estland, Fidschi, Grenada,
Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Hongkong, Irland, Israel, Japan, Kasachstan,
Kolumbien, Lesotho, Lettland, Liberia, Litauen, Luxemburg, Macao, Malawi, Malta,
Marshall-Inseln, Mauritius, Mexiko, Monaco, Namibia, Neuseeland, Niue, Panama, Portugal,
Russland, Samoa, San Marino, Simbabwe, Seychellen, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia,
St. Vincent/Grenadinen, Schweiz, Südafrika, Suriname, Swasiland, Tonga, Trinidad und
Tobago, Türkei, Ukraine, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern
(Abbildung Apostille, siehe nächste Seite)
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