Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend www.students-at-work.de/
Impressum Herausgeber: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Bereich Jugend Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Verantwortlich: Ingrid Sehrbrock Redaktion: Andreas Schackert Gestaltung: Heiko von Schrenk Druck: PrintNetwork pN GmbH Alle Fotos: Fancy; außer: Seite 5 (DGB-Jugend), Seite 36/37 (Daniel Gasienica / flickr.com), Seite 42 (ring2 / flickr.com, PictureChaser / flickr.com), Seite 43 (Oszedo / flickr.com), Seite 45 (svenwerk / flickr.com), Seite 46 (.marqs / photocase.com) Erscheinungsdatum: November 2010 (6. Auflage) Gefördert aus Mitteln des BMFSFJ 2
Inhalt Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium 6 Erste Hilfe 36 Unterhalt von den Eltern 7 Arbeit weg – Recht auf Sozialleistungen? 36 Das Kindergeld 8 GEZ-Gebührenbefreiung 36 BAföG 8 Wohngeld 36 BAföG für ausländische Studierende 10 Hartz IV und Studierende 38 Elternunabhängiges BAföG 11 Bezug von ALG II und Sozialgeld Zweitausbildung 11 für Studierende und Angehörige 38 Stipendium 12 Kinderzuschlag für Studierende mit Kind 39 Studienkredit 13 Fragen kostet nichts 13 Praktika 40 Praktika nach Studienordnung 42 Das selbstfinanzierte Studium 14 Freiwillige Praktika 42 Der Job 15 Praktika vor oder nach dem Studium 43 Steuern 16 Sozialversicherung 17 Unterstützung durch uns 44 Rentenversicherung 18 Gewerkschaften an der Hochschule 46 Krankenversicherung 18 Kostenlose Beratung vor Ort 47 Unfallversicherung 19 Deine Rechte im Job 20 Literatur 48 Arbeitsvertrag 20 Unsere Publikationen 48 Lohn 22 Weitere Publikationen 48 Krankheit 22 Urlaub, Pausen, Feiertage 23 Mutterschutz 24 Kündigungsschutz 24 Arbeitsschutz 25 Tarifverträge 26 Personal- und Betriebsrat 26 Beschäftigungsverhältnisse 28 Der Mini-Job 28 Der Mini-Job in Privathaushalten 29 Kurzfristige Beschäftigung 29 Reguläre studentische Beschäftigung 30 800-Euro-Jobs (Gleitzone Niedriglohnsektor) 30 Jobben an der Uni 31 Freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit 32 Vorsicht vor Schwarzarbeit 35 3
Vorwort Stell dir vor, von heute auf morgen würden alle Studierenden ihre Jobs und Praktika an den Nagel hängen. Vermutlich müssten die Fernsehsender ein Not- programm starten, weite Teile der Gastronomie müssten auf Selbstbedienung umstellen, viele Hotels und Krankenhäuser hätten nachts niemanden mehr, der zur Stelle ist, und in der Werbebranche gäbe es für die verbleibenden Be- schäftigten den 24-Stunden-Arbeitstag. Studierendenjobs sind eine tragende Säule in unserem Wirtschaftssystem. Wer kein Geld für eine tariflich bezahlte Vollzeitstelle übrig hat, heuert einen Stu- denten oder eine Studentin an. Wer schnell ein paar Arbeiten erledigt haben möchte, fragt bei der Jobvermittlung der Uni nach. Studierende sind als Ar- beitnehmer/innen beliebt: jung, einfallsreich, günstig und flexibel. Während des Studiums zu arbeiten, bietet einige Vorteile: Neben dem zusätzlichen Ein- kommen ist es eine (hoffentlich) angenehme Abwechslung. Außerdem sind Praxiserfahrungen für den Berufseinstieg nach der Uni eine große Hilfe. Diese Broschüre ist für alle arbeitenden Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen gedacht. Sie soll ein Leitfaden im Dschungel der Arbeitswelt sein, in den sich Studierende häufig begeben müssen. Wer das ganze Heft liest, hat einen fundierten Überblick über die arbeits- und steuerrechtlichen Fragen, die sich bei Studierendenjobs ergeben. Die nicht immer einfache recht- liche Materie haben wir durch praktische Tipps ergänzt. Weitere Hilfe be- kommst du auf unserer Homepage www.students-at-work.de, wo du auch Kontakt mit unseren Beraterinnen und Beratern aufnehmen kannst. Viel Spaß bei der Lektüre und viel Glück bei der Jobsuche wünscht René Rudolf DGB Bundesjugendsekretär 5
Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium Die Frage »Wer soll das bezahlen?« stellen sich Studierende nicht nur vor Beginn ihres Studi- ums, sondern oft auch während der gesamten Zeit an der Hochschule. Viele Studierende kom- binieren mehrere Geldquellen miteinander. Neben dem Jobben gibt es folgende Möglich- keiten der Studienfinanzierung: • Unterhalt von den Eltern bzw. von einem Elternteil • BAföG-Förderung • ein Stipendium 6 Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Unterhalt von den Eltern Eltern sind gegenüber ihren Kindern grund- damals auch nicht anders!« Überleg dir also, sätzlich ein Leben lang unterhaltspflichtig. Das wie du deine Eltern auf schonende Weise über- heißt allerdings nicht, dass du dich auf die zeugen kannst, dich zu unterstützen. faule Haut legen kannst. Wer volljährig ist, kann keinen Unterhalt mehr von seinen Eltern Natürlich ist es möglich und erfolgverspre- erwarten und muss sein Einkommen selbst ver- chend, den Unterhalt gerichtlich einzuklagen, dienen. Nur während der Ausbildung und doch das belastet den Familienfrieden. Be- während des Studiums besteht diese »Erwerbs- achte, dass Unterhaltsfragen sehr vom Einzel- pflicht« nicht. Wenn du bereits eine Berufsaus- fall abhängig sind. Leben beide Eltern ge- bildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern trennt, wird dadurch die Frage des Unterhaltes in der Regel nicht verpflichtet, dir Unterhalt für meist komplizierter. Wenn du bereits verheira- das Studium zu zahlen. Es gibt jedoch auch tet bist oder warst oder alleinerziehend bist, hier Ausnahmeregelungen. bestehen oft auch Unterhaltspflichten der/des (früheren) (Ehe)Partners/in. Wenn du dir unsi- Wenn das Studium deine Erstausbildung ist, cher bist, ob und in welchem Umfang deine El- hast du nach bisheriger Rechtssprechung tern für deinen Unterhalt aufkommen müssen, grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt bis zum ist es sinnvoll, eine Rechtsauskunft einzuholen. 27. Lebensjahr. Die Höhe des Unterhalts, den die Eltern (oder andere unterhaltspflichtige Personen, z.B. Großeltern) tatsächlich zahlen § Info müssen, richtet sich nach ihren wirtschaftli- Unterhaltspflicht der Eltern: chen Möglichkeiten. Beispielrechnungen bietet BGB §1610 Unterhalt umfasst Kosten für die »Düsseldorfer Tabelle«. Wenn deine Eltern den Le- bensbedarf und für eine ang zwar unterhaltspflichtig sind, aber nicht genug emessene, berufsqualifizierende Ausbild übrig haben, um Unterhalt zahlen zu können, ung. springt das BAföG (s. Seite 8) ein. aktuelle Düsseldorfer Tabelle : www.olg-duesseldorf.nrw.de /service/ Wenn du bisher keinen Unterhalt von deinen ddorftab/intro.htm Eltern bekommen hast, z.B. weil du zu Hause gewohnt oder deinen Lebensunterhalt selbst Sozialberatung: Viele Studie rendenver- verdient hast, solltest du deine Eltern in einem tretungen bieten eine kosten lose Sozi- netten Gespräch über die Kosten deines Studi- alberatung auch für Unterh altsfragen an. Auch viele BAföG-Berate ums informieren und sie bitten, dich finanziell r/innen im Studentenwerk besitzen Fac zu unterstützen. Unterhaltsdiskussionen in der hwissen zum Elternunterhalt. eigenen Familie sind ein heikles Thema und El- tern reagieren mitunter eigentümlich: »Ich zahle dir für ein Zimmer 100 Euro, den Rest musst du dir selbst verdienen. Das war bei mir 7
Das Kindergeld BAföG Kindergeld gibt es für die Eltern, bis das »Kind« Damit alle entsprechend ihren Neigungen, Eig- 18 Jahre alt ist. Wenn du dich in einer Ausbil- nungen und Leistungen studieren können, gibt dung oder in einem Freiwilligen Jahr befindest, es das Bundesausbildungsförderungsgesetz – erhalten deine Eltern jedoch bis zu deinem 25. kurz BAföG. Nach diesem Gesetz erhalten Kin- Lebensjahr monatlich mindestens 184 Euro der aus einkommensschwachen Familien im Kindergeld für dich. Die Altersgrenze wird für Studium finanzielle Unterstützung – auch diese diejenigen, die Wehr- oder Zivildienst geleistet Geldleistungen heißen umgangssprachlich haben, um die entsprechende Pflichtdienstzeit BAföG. Falls ein Praktikum zwingende Voraus- erweitert. setzung für einen Studiengang ist, kannst du dafür ebenfalls BAföG beantragen. Wenn deine Eltern – aus welchen Gründen auch immer – keinen Unterhalt oder zumindest Das bewilligte BAföG kann – je nach errech- weniger als das Kindergeld zahlen, kannst du netem Bedarf – bis zu 670 Euro im Monat be- die Auszahlung des gesamten Kindergeldes an tragen. Wer eigene Kinder bis 10 Jahren hat, dich selbst erwirken. Ansprechpartner ist die bekommt zusätzlich monatlich mindestens 113 Familienkasse des örtlichen Arbeitsamtes. Euro Betreuungszuschuss. Ganz wichtig: Kindergeld wird nur ausgezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes Das BAföG ist nur zur Hälfte ein Zuschuss, also nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge eine Unterstützung vom Staat. Die andere die Grenze von 8.004 Euro im Jahr nicht über- Hälfte ist ein zinsloser Kredit, der nach dem steigen. Stammt dein Einkommen aus abhän- Studium zurückgezahlt werden muss. Die Höhe giger Beschäftigung, kannst du entstandene der Rückzahlsumme beträgt höchstens 10.000 Werbungskosten, mindestens aber den Euro und kann auch gemindert werden, etwa Pauschbetrag von 920 Euro abziehen. Beachte bei einem sehr guten Examen. aber, dass beim Kindergeld auch Renten, Sti- pendien und der Teil des BAföGs, der als Zu- Einen BAföG-Antrag solltest du in jedem Fall schuss gezahlt wird, als Einkommen gelten. stellen – auch eine Ablehnung kann später bei anderen Ämtern (z.B. fürs Wohngeld) hilfreich sein. Außerdem steht auf dem Bescheid, wie § Info viel Unterhalt deine Eltern mindestens zahlen Anzurechnendes Kindergeld: müssen. BAföG wird meist abhängig vom Ein- BGB § 1612b kommen und Vermögen der Eltern (Ausnah- men s. Seite 11) und des Antragstellers/der An- des Ausführliche Informationen tragstellerin gezahlt. Deine Eltern müssen dem am tes zum Kin dergel d: Arbeits BAföG-Amt also ihre Einkünfte offen legen. ww w.a rbeitsagentur.de ger p Tun sie dies nicht, kann das BAföG-Amt auf unter p Bürgerinnen und Bür Kinder p Kin dergel d deinen Antrag hin in Vorleistung gehen und Familie und dir Geld auszahlen, das es dann später even- 8 Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
tuell von deinen Eltern zurückverlangt. Andere Und natürlich helfen die Bearbeiter/innen im Unterhaltspflichten (s. Seite 7) werden natür- BAföG-Amt beim Ausfüllen. lich ebenfalls berücksichtigt. • Kopiere den ausgefüllten Antrag, bevor du ihn abgibst. So weißt du beim Wiederho- Deine eigenen Einkünfte aus Nebenjobs sollten lungsantrag, welche Informationen du beim 4.800 Euro brutto in zwölf Monaten (entspricht letzten Mal gegeben hast. monatlich etwa 400 Euro) nicht übersteigen, sonst wird dein BAföG-Anspruch entsprechend Wenn alle von dir eingereichten Unterlagen gekürzt (Kindergeld zählt hier nicht als Ein- beim BAföG-Amt liegen, dauert die Bearbei- kommen). Ist der BAföG-Bewilligungszeitraum tung nochmals einige Wochen. Das Geld wird kürzer als zwölf Monate, wird das zulässige dann rückwirkend ab Antragstellung gezahlt. Einkommen anteilig berechnet. Wenn du mehr Wer nicht so lange warten kann, muss eine Vo- als 5.200 Euro Vermögen hast, musst du dieses rauszahlung beim BAföG-Amt beantragen. erst aufbrauchen, bevor du BAföG bekommst. Wer eigene Kinder hat, kann sich über höhere Wichtig: Auch wer bereits BAföG erhält, muss Freibeträge freuen. nach jedem zweiten Semester einen neuen An- trag stellen. Wenn sich deine wirtschaftlichen Die Bezeichnung »BAföG-Amt« steht in unse- Verhältnisse geändert haben, z.B. durch Ar- rem Text für die BAföG-Abteilungen der örtli- beitslosigkeit eines Elternteiles, kannst du auch chen Studentenwerke. Dort gibt’s den BAföG- sonst jederzeit einen Änderungsantrag stellen. Antrag, und dort werden die Anträge auch be- arbeitet. Das Antragsformular ist lang und ausführlich. Hier ein paar Tipps zum Ausfül- § Info len: Alle Regelungen zur Ausbildungsfö rung und ausführ rde- liche Erläuterunge • Besorge das Formular so früh wie möglich, findest du im BA föG-Handbuch 20 n z.B. auf der Internetseite des Bundesminis- der GEW (ISBN 3- 08 89472-286-9). teriums für Bildung und Forschung. BAföG gibt es nicht rückwirkend, deshalb gib den BAföG-Anspruch vorher ausrechne www.bafoeg-rech n: Antrag noch im ersten Monat deines Studi- ner.de ums ab, auch wenn er noch unvollständig ist. Infos der BAföG- Fehlende Unterlagen kannst du nachreichen. Ämter: www.studentenwe • Scheu dich nicht davor, dich beraten zu las- rke.de sen: An vielen Hochschulen bietet die Studie- Infos vom Bundes bildungsminister rendenvertretung (AStA, StuRA, Fachschaf- www.das-neue-ba ium: foeg.de ten) eine kompetente BAföG-Beratung an. Dort kennt man sich auch mit den Gepflo- genheiten des örtlichen BAföG-Amtes aus. 9
BAföG für ausländische Studierende Um BAföG-berechtigt zu sein, muss man in der BAföG-Voraussetzungen für Studierende Regel die deutsche Staatsangehörigkeit haben. aus EU-Staaten: Allerdings gibt es viele Ausnahmen, die auch • Du selbst oder deine Eltern oder dein Ehe- Ausländer/innen eine BAföG-Förderung er- partner/deine Ehepartnerin haben das Recht möglichen. Unabhängig von den BAföG-Rege- auf Daueraufenthalt in der BRD entspre- lungen musst du dich legal in Deutschland auf- chend dem EU-Freizügigkeitsgesetz. halten, um hier studieren zu können. • Du warst in Deutschland erwerbstätig und strebst ein fachlich nahestehendes Studium BAföG-Voraussetzungen für Studierende an. Du hast zum Beispiel als Journalist gear- aus Nicht-EU-Staaten: beitet und möchtest jetzt Publizistik studie- • Du bist heimatlos, Flüchtling, stehst unter ren. Abschiebeschutz oder bist asylberechtigt. • Du hast eine Aufenthaltserlaubnis, die vo- Diese Kriterienliste soll als grober Überblick raussichtlich auch weiter verlängert wird dienen, sie ist nicht bis ins Detail vollständig. (»Bleibeperspektive«). Anderenfalls musst du In jeden Fall ist es sinnvoll, dass du dich vor dich mindestens vier Jahre in Deutschland Antritt deines Studiums dazu beraten lässt, ob aufgehalten haben. du BAföG-berechtigt bist. • Du hast deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, und mindestens ein Elternteil hat sich in den letzten sechs Jahren in Deutschland aufgehalten und war davon mindestens drei Jahre erwerbstätig. Diese Zeit kann sich durch Arbeitsunfähigkeit, Mut- terschaft, Fortbildung, Anspruch auf Arbeits- losengeld I etc. verringern. • Du hast 60 Monate in Deutschland (legal und nachweisbar) deinen Lebensunterhalt verdient. Ferienjobs und Ausbildungsgänge werden nicht angerechnet. § Info BAföG für ausländische Studierende: BAföG § 8 10 Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Elternunabhängiges BAföG Zweitausbildung Unter bestimmten Umständen wird BAföG Wer bereits einen Beruf erlernt, ein Studium auch unabhängig vom Einkommen der Eltern abgeschlossen oder nach dem vierten Semes- gezahlt, z.B. an Studierende, ter abgebrochen hat, beginnt mit dem nächs- ten Studium eine Zweitausbildung. In diesem • die nach ihrem 18. Geburtstag bereits fünf Fall ist der Rechtsanspruch auf Elternunterhalt Jahre lang erwerbstätig waren (ersatzweise: bzw. BAföG stark eingeschränkt. Informiere Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosen- dich deshalb vor Beginn einer Zweitausbildung geld und Wehr- bzw. Zivildienst). darüber, welche finanziellen Ansprüche du ge- • die eine dreijährige Berufsausbildung absol- genüber Staat und Eltern geltend machen viert haben und danach drei Jahre (bzw. bei kannst, z.B. hilft dir eine Vorprüfung durch das Lehrzeitverkürzung entsprechend länger) be- BAföG-Amt. rufstätig waren. • die älter als 30 Jahre und nicht von der Al- Drei Beispiele: Ein vollständiges zweites Stu- tersgrenze der BAföG-Förderung betroffen dium nach Abschluss eines ersten Unistudiums sind, z.B. weil sie das Abitur über den zwei- wird nicht gefördert. Ein Uni-Studium, das auf ten Bildungsweg erworben haben. ein abgeschlossenes FH-Studium aufbaut, ist • deren Eltern im Ausland leben und rechtlich oft förderungswürdig. Das BAföG wird als ver- oder tatsächlich nicht ihrer Unterhaltspflicht zinstes Darlehen ausgezahlt. Die Kombinatio- nachkommen können. nen »Schule – Ausbildung – Studium« oder »Schule – Ausbildung – Schule (Abitur über den Zweiten Bildungsweg) – Studium« sind in § Info der Regel förderungswürdig. der Eltern: Auskunftspflicht BGB §1605 es BAföG: § Info Elternunabhängig BAföG bei Zw BAföG §11 eitausbildung: BAföG § 7 Elternunterhal t bei Zweitaus BGB §1610 bildung: 11
Stipendium Das Stipendium hat bei vielen den Ruf, nur für § Info »Streber/innen« oder Leute mit Verbindungen Mehr zur Hans-B öckler-Stiftung: interessant zu sein. Das stimmt nicht. Zwar www.boeckler.de werden nur zwei Prozent aller Studierenden so Ausführliche Info gefördert, doch warum solltest du nicht dazu- rmationen zu verschiedenen St gehören? Es gibt zahlreiche Studienförderungs- iftungen: www.stiftungsin werke: Stiftungen von Parteien und Kirchen, dex.de von Staat, Wirtschaft und Gewerkschaft. Dazu kommen private Stiftungen, die nicht von schaftsmitgliedschaft sind keine notwendigen gesetzlichen Förderungsregeln abhängig sind. Voraussetzungen für ein Stipendium. Wenn du Sie alle fördern Studierende, die politisch oder ehrenamtlich aktiv bist, lohnt sich ein kleiner sozial engagiert sind oder fachlich besonders Check, ob es ein Studienförderungswerk gibt, qualifiziert ihr Studium verfolgen. Der Deut- das auf deiner Linie liegt. sche Akademikerinnenbund etwa fördert spe- ziell Frauen kurz vor dem Studienabschluss. Die Bewerbungsverfahren der Förderwerke Besonders leistungsbegabte Studierende wer- sind recht unterschiedlich, bei einigen musst den von der Studienstiftung des Deutschen du sogar vorgeschlagen werden. Das Stipen- Volkes unterstützt. Und die Hans-Böckler-Stif- dium wird oft elternabhängig gezahlt, muss tung des DGBs fördert Studierende ab dem ers- aber nicht zurückgezahlt werden. Neben der ten Semester, die ein gewerkschaftliches oder materiellen gibt es bei jedem Stipendium auch ein gewerkschaftsnahes Engagement vorwei- eine ideelle Förderung: Studierendengruppen, sen können. Parteizugehörigkeit oder Gewerk- die sich gegenseitig unterstützen; ein Bil- dungsprogramm; Tipps und Kontakte für den Berufseinstieg. Voraussichtlich zum Sommersemester 2011 startet zudem das nationale Stipendienpro- gramm des Bundes. Im Rahmen dieses Pro- grammes vergeben die Hochschulen Stipen- dien in Höhe von 300 Euro monatlich, die zur Hälfte von der Wirtschaft finanziert werden sollen. Bei der Auswahl der Stipendiat/innen sollen Studienleistungen, gesellschaftliches En- gagement und persönlicher Werdegang be- rücksichtigt werden. 12 Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Studienkredit Fragen kostet nichts Da immer mehr Bundesländer in Westdeutsch- Kein/e Student/in hat Geld zu verschenken. land Studiengebühren einführen, werden Auch wenn du überzeugt bist, keine Ansprü- heute von Privatbanken und von der bundes- che zu haben: Lass dich kompetent beraten, eigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau Kre- denn jeder Einzelfall hat seine Besonderheiten. dite angeboten, die die Finanzierung des Stu- Nutze die kostenlosen BAföG-und Sozialbera- diums absichern helfen sollen. Falls du über- tungsangebote, die an fast allen Hochschulen legst, einen solchen Kredit aufzunehmen, prüfe von Studierendenvertretungen (AStA, StuRa, zuvor, ob es keine andere Möglichkeit gibt, die Fachschaft) oder Studentenwerken mit ge- anfallenden Kosten zu tragen. In vielen Fällen schultem Personal geleistet werden, anstatt ist es günstiger, Ersparnisse aufzubrauchen, auf Informationen aus der studentischen Ge- die Eltern anzupumpen oder gar neben dem rüchteküche zu vertrauen. Versuche aber nie, Studium zu jobben, als sich – vielleicht zusätz- durch falsche Angaben Unterstützung und lich zum BAföG – zu verschulden. Wenn dein Zahlungen bei BAföG- und anderen Ämtern zu Studium beendet ist, willst du vielleicht eine erhalten. Durch den bundesweiten behörden- Familie gründen oder bekommst nicht den er- übergreifenden Datenabgleich wird so etwas hofften gutbezahlten Job – dann kann sich entdeckt. Dann musst du nicht nur die erhal- eine leichtfertige Kreditaufnahme rächen. tenen Leistungen sofort in voller Höhe zurück- Kommst du um einen Kredit nicht herum, zahlen, meist drohen auch ein Strafverfahren suche auf jeden Fall eine Beratung bei deiner gegen dich und eine saftige Geldbuße. Studierendenvertretung oder beim Studenten- werk auf. § Info Die Sozialberatungsangebot e der Studentenwerke stehen unt er: www.studentenwerke.de § Info d Hinweise zu Aktuelle Infos un findest du unter: Studienkrediten t-work.de/kredit www.students-a e und unabhängig Eine kompetente unge n und Beding Beratung zu den bei Privatk rediten gibt es Tücken he rzentrale: bei der Verbrauc he rzentralen.de www.verbrauc 13
Das selbstfinanzierte Studium In der Bundesrepublik werden Studierende bis • Erstelle eine ausgewogene Mischung aus in- heute wie Kinder behandelt: Während jede/r teressanten Seminaren und unliebsamen Auszubildende zumindest ein paar Groschen Pflichtveranstaltungen, damit du nicht gegen Vergütung bekommt, müssen Studierende sich Ende des Studiums vor einem Berg unange- häufig von ihren Eltern »aushalten lassen«. nehmer Pflichtkurse stehst. BAföG erhalten schließlich nur wenige. Kön- • Suche Mitstudierende, die ebenfalls jobben nen oder wollen die Eltern ihren Sprössling müssen. Ihr könnt euch gegenseitig unter- trotzdem nicht unterstützen, ist – zumal in Zei- stützen, z.B. Mitschriften und Skripte tau- ten von Studiengebühren – für viele der Ne- schen. Auch studierende Mütter und Väter benjob die einzige Möglichkeit, um an einen kommen hierfür in Frage. akademischen Abschluss zu gelangen. • Eine Veranstaltung zu besuchen und nach Schon heute arbeiten zwei Drittel der Studie- sechs Wochen doch nicht mehr hinzugehen, renden neben dem Studium. Neben der Uni zu ist Zeitverschwendung. Nimm dir lieber we- jobben, ist anstrengend und auch ein Grund niger vor und halte diese Kurse bis zum für die vielen »Langzeitstudierenden«. Mit der Schluss durch. Das ist auch fürs Ego gut: Du Einführung der Bachelor-Studiengänge werden fühlst dich erfolgreicher, wenn du im Stun- zudem vielerorts die Freiräume, die einen Ne- denplan keinen Rückzieher machen musst. benjob überhaupt ermöglichen, deutlich gerin- • Wähle nach Möglichkeit Nebenfächer, die ger. Mit ein bisschen Zielstrebigkeit und unse- nicht zu viel von dir fordern. Dazu eignen ren Tipps kannst du deinen Abschluss in der sich Fächer, die dir besonderen Spaß ma- Regel dennoch schaffen: chen, recht lockere Anforderungen stellen und in unmittelbarem Bezug zum Hauptfach • Viele Studienanfänger/innen unterschätzen stehen. den Aufwand für erfolgreiches Studieren. Überlege, wie viel Zeit du neben dem Job für Natürlich fürchten einige, mit einer hohen Se- das Studium und für private Vergnügungen mesterzahl Schwierigkeiten beim Berufsein- hast. Geh davon aus, dass ein zweistündiger stieg zu bekommen. Aber ein selbst finanzier- Kurs jeweils zwei weitere Stunden Vor- und tes Studium zeigt Durchhaltevermögen, Leis- Nachbereitung verlangt. Rechne ausreichend tungsfähigkeit, Zielorientierung und mehrere Zeit für Klausurvorbereitungen und Hausar- Jahre Berufserfahrung. Das gefällt Arbeitge- beiten dazu. Danach wähle Zahl und Umfang ber/innen. Lass dich aber von der Studieren- deiner Veranstaltungen. denvertretung deiner Hochschule beraten, wie • Eigne dir die Methoden privater Arbeitsorga- du die Zahlung von heute vielerorts üblichen nisation und Eigenkontrolle an (z.B. in Ge- »Langzeitstudiengebühren« vermeiden kannst. werkschaftsseminaren). Eine klare Zielorien- tierung, strukturierte Arbeitsmethoden und durchdachte Zeitplanung sind eine gute Hilfe für die Jahre der Doppelbelastung. 14 Das selbstfinanzierte Studium
Der Job Die Grundregeln eines Jobs sind scheinbar ein- fach: Du suchst jemanden, der deine Arbeits- kraft braucht, z.B. ein Café, das eine Tresenkraft sucht. Wenn dich der Inhaber/die Inhaberin des Cafés sympathisch und kompetent findet und dir das Arbeitsklima zusagt, vereinbart ihr, dass du für ihn/sie arbeitest. Ihr klärt, was du tun musst, wann du kommst und wie hoch dein Lohn ist. Und schon hast du einen Studieren- denjob. Doch der Teufel steckt im Detail. Wenn du einen Job hast, bist du Arbeitnehmer/ in. Damit hast du automatisch einige Rechte, aber auch einige Pflichten. Beides ist gesetzlich geregelt. Diese Regelungen solltest du in dei- nem eigenen Interesse kennen. Von der Art deines Beschäftigungsverhältnisses hängt es nämlich auch ab, wie viel Steuern und Sozial- versicherungsbeiträge du zahlst – und das sollte dein/e Arbeitgeber/in doch nicht allein entscheiden. 15
Steuern In Deutschland werden Einkünfte aus Arbeit und Vermögen besteuert. Diese Steuer heißt Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte muss dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden. Daraus wird die anfallende Einkom- mensteuer errechnet. Dabei hilft die Steuerer- eingestuft bist. Zu welcher Steuerklasse du ge- klärung, die jedes Jahr bis Mai für das vorher- hörst, ist unter anderem davon abhängig, ob gehende Jahr abgegeben werden muss. Wer du verheiratet bist oder Kinder hast. Allerdings darin besondere finanzielle Belastungen, Kos- ist das Einkommen nicht schon ab dem ersten ten oder Ansprüche auf Freibeträge geltend Cent steuerpflichtig. 8.004 Euro kann man der- macht, kann die Höhe der fälligen Einkommen- zeit pro Jahr steuerfrei verdienen, hinzu kom- steuer nachträglich reduzieren. Die Formulare men zum Beispiel Freibeträge für Alleinerzie- gibt es beim Finanzamt (oder als Download, hende in Höhe von 1.308 Euro pro Jahr und siehe Seite 17), ein wenig Unterstützung beim eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro Ausfüllen ebenso. pro Jahr. Wer höhere Werbungskosten hat Wer unabhängig beraten werden will und das (dazu zählen ggf. auch Kosten, die durch dein Geld für eine/n Steuerberater/in nicht hat, kann Studium entstehen), kann den Freibetrag er- sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfevereine höhen – muss die Werbungskosten aber wenden. Wenn du Steuern bezahlt hast und genau nachweisen. das Finanzamt nach Prüfung deiner Unterla- Wer lohnabhängig beschäftigt ist, muss beim gen eine Rückzahlung festlegt, kommt das Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin eine Lohn- Geld aus dem Einkommensteuerjahresaus- steuerkarte abgeben (Ausnahme: Mini-Job, s. gleich oft frühestens ein halbes Jahr nach Ab- Seite 28). Die Lohnsteuerkarte 2010 erhält gabe der Steuererklärung. man beim Einwohnermeldeamt des Haupt- Die Höhe der anfallenden Einkommensteuer wohnsitzes. Bei Bedarf wird dort auch eine richtet sich nach der Steuerklasse, in die du zweite und dritte Lohnsteuerkarte ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für das Jahr 2011. Wer 2010 keine Lohnsteuerkarte beantragt hat, kann für 2011 ein Ersatzformu- lar beim Einwohnermeldeamt erhalten. Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte durch ein elek- tronisches Verfahren ersetzt. Arbeitgeber/innen führen die Lohnsteuer selbstständig an das Fi- nanzamt ab und zahlen dir nur den Rest des Lohnes aus (Lohnsteuereinzug). Die Höhe der gezahlten Steuern wird auf der Lohnsteuer- karte festgehalten, auf der auch deine Steuer- klasse steht. 16 Das selbstfinanzierte Studium
Sozialversicherung Wenn dein jährliches Einkommen die Freibe- Zur Sozialversicherung zählen die Kranken-, tragsgrenze nicht überschreitet, kann das Fi- Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. nanzamt auch auf den Lohnsteuereinzug ver- Abhängig Beschäftigte, also alle Arbeitneh- zichten. Du bekommst dann dein Gehalt voll mer/innen in einem Angestelltenverhältnis, ausgezahlt, musst dies aber beim Finanzamt zahlen in die Sozialversicherung ein. Ausnah- beantragen. Wenn du mehrere Lohnsteuerkar- men bestehen bei kurzfristigen Beschäftigun- ten für verschiedene Arbeitgeber/innen nutzt, gen und Mini-Jobs. Landläufig fallen die Sozi- wird es aber schwierig, für alle eine Befreiung alversicherungsbeiträge unter den Begriff der vom Lohnsteuereinzug zu erwirken. »Lohnnebenkosten«. Der Vorteil des Lohnsteuereinzuges ist, dass du Wenn du deine erste Beschäftigung antrittst nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben (kann auch Zivil- oder Wehrdienst sein), er- musst. Wenn du allerdings eventuell zuviel ge- hältst du von deinem Sozialversicherungsträ- zahlte Steuern zurückhaben willst, solltest du ger einen Sozialversicherungsausweis mit dei- auch im Lohnsteuerjob nicht auf die Steuerer- ner Sozialversicherungsnummer. Wer im Gast- klärung verzichten, nachdem du die Karte am stätten- und Hotelgewerbe oder im Beförde- Ende des Jahres zurückbekommen hast. rungsgewerbe, auf dem Bau, bei der Gebäu- Vorsicht bei kurzfristigen Beschäftigungen: dereinigung oder im Schaustellergewerbe ar- Hier ist die Abgabe der Lohnsteuerkarte nicht beitet, muss in den Ausweis ein Passfoto ein- zwingend vorgeschrieben. Wenn du keine ab- kleben und ihn während der Arbeit immer bei gibst, führt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin sich tragen. Ob du in deinem Job auch aus- 25 Prozent des Lohnes pauschal ans Finanzamt weispflichtig bist, erfährst du ebenfalls von ab – das Geld siehst du nie wieder. Mit Lohn- deinem Sozialversicherungsträger. steuerkarte gibt es die Chance, das Geld über Wenn das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich den Lohnsteuerjahresausgleich zurückzube- gemeldet ist, können Sozialversicherungsbei- kommen. träge mindestens vier Jahre rückwirkend ein- Auch wer aus selbstständiger Arbeit Einkom- gefordert werden. Das vorsätzliche Unterlassen men erwirtschaftet, ist einkommensteuer- einer Anmeldung wird sogar strafrechtlich ver- pflichtig. Freiberufler/innen, Honorarkräfte und folgt und kann zusätzliche empfindliche Geld- Gewerbetreibende müssen also auch eine Ein- strafen – auch für den Arbeitnehmer/die Ar- kommensteuererklärung abgeben, aber auch beinehmerin – zur Folge haben. für sie gelten die Freibeträge (ausgenommen Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden je die Werbungskostenpauschale). Zusätzlich Woche arbeiten, sind von einkommensabhän- können auch Gewerbesteuer und Umsatz- gigen Beitragszahlungen in die Kranken-, Ar- steuer anfallen (s. Seite 32). beitslosen- und Pflegeversicherung befreit (gilt nicht im Urlaubssemester oder für Promotions- studierende). Dafür haben sie aber z.B. auch § Info keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – weder nisterium.de www.bundesfinanzmi Form ularen und inter- im noch unmittelbar nach dem Studium. (Downloads von r unter Service). aktiver Steuerrechne 17
Grundlage für die 20-Stunden-Grenze ist eine im Monat möglich, der Beitrag liegt dann bei Vereinbarung zwischen den Sozialversiche- pauschal 7,60 Euro. rungsträgern als Reaktion auf ein Gerichtsurteil. Wenn du Fragen zu deinen Rentenversiche- Wichtig: Damit du diese Vergünstigungen in rungsbeiträgen hast, wende dich an deine Anspruch nehmen kannst, musst du deinem Ar- Krankenkasse. Sie zieht nämlich sämtliche So- beitgeber/deiner Arbeitgeberin immer eine ak- zialversicherungsbeiträge ein und leitet sie tuelle Studienbescheinigung zukommen lassen. weiter. Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel sind Wer privat krankenversichert ist und neben bei Jobs möglich, die auf höchstens zwei Mo- dem Studium in einer regulären studentischen nate befristet sind oder nur in den Semester- Beschäftigung steht (s. Seite 30), braucht eine ferien ausgeübt werden, sowie bei Nacht- und gesetzliche Krankenkasse, die für ihn die Ren- Wochenendarbeit. In so einem Fall ist es am tenversicherungsbeiträge einzieht. In der Regel besten, wenn du dich bei deiner Krankenkasse, kümmert sich der Arbeitgeber/die Arbeitgebe- die alle Sozialversicherungsbeiträge einzieht, rin darum. Studierende, die nicht arbeiten, über die genaue Handhabung erkundigst. müssen sich auch nicht rentenversichern. Seit 2005 gilt die Zeit der Ausbildung oder des Stu- Ansonsten gelten für die einzelnen Sozialver- diums allerdings nicht als Versicherungszeit bei sicherungszweige die folgenden Regelungen. der Rentenversicherung. Bis dahin wurden drei Jahre des Studiums als Versicherungszeit an- gerechnet. Rentenversicherung Bei einer regulären Beschäftigung wird von § Info deinem Bruttolohn die Hälfte des regulären Die Rentenversicherung wir d von der Rentensatzes (derzeit 19,9 Prozent) abgezo- »Deutschen Rentenversicheru ng« ver- gen. Die andere Hälfte zahlt dein/e Arbeitge- waltet. Weitere Infos: www.d eutsche- ber/in. Dies bedeutet, dass du Rentenansprü- rentenversicherung.de oder che erwirbst. Meist zum Ende des Jahres, aber Infotelefon: 0800 1000 480 0 auch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Mo.–Do. 07.30– 19.30 Uhr , erhältst du eine Übersicht über die Rentenver- Fr. 07.30– 15.30 Uhr. sicherungsbeiträge. Diese Bescheinigung soll- test du gut aufbewahren. Bei Mini-Jobs (s. Seite 28) kannst du dich frei- willig rentenversichern, wenn du mehr als 155 Krankenversicherung Euro im Monat verdienst. Hierfür führst du 4,9 Anders als die übrigen Sozialversicherungen ist Prozent deines Einkommens aus dem Job ab, die Krankenversicherung für alle Studierenden bei 400 Euro sind dies monatlich 19,60 Euro. verpflichtend. Viele Studierende nutzen die Eine freiwillige Rentenversicherung ist auch bei Möglichkeit, in der Familienversicherung der einem Einkommen von weniger als 155 Euro gesetzlichen Krankenkasse der Eltern (bis zum 18 Das selbstfinanzierte Studium
§ Info f nen findet man au Mehr Informatio tzlichen der ge se den Web-Seiten auch den hat, für die Dauer des Studiums nicht ge- kenk asse n. Oft haben diese setzlich, sondern privat krankenversichert zu Kran de un d r Studieren spezielle Seiten fü io ne n bere it. bleiben, sollte sich bei der zuständigen Versi- Informat halten nützliche cherungsgesellschaft über die dort geltenden Regelungen informieren. Alter von 25 Jahren plus die Zeit für Pflicht- dienste) oder des Ehepartners/der Ehepartne- Unfallversicherung rin (ohne Altersgrenze) zu bleiben. In dem Fall Wenn du ordnungsgemäß – mit Lohnsteuer- müssen Studierende keinen Beitrag zahlen. karte oder im Mini-Job – bei deinem Arbeitge- Das ist aber nur möglich, wenn du höchstens ber/deiner Arbeitgeberin beschäftigt bist, zahlt 360 Euro (im Mini-Job höchstens 400 Euro) er/sie für dich Beiträge zur Unfallversicherung. monatlich verdienst. Öffentliche Arbeitgeber, wie z.B. Hochschulen, Studierende, die nicht die Familienversiche- zahlen an die gesetzlichen Unfallkassen, pri- rung nutzen können, können sich bei den ge- vate Arbeitgeber an die gewerblichen Berufs- setzlichen Krankenversicherungen für derzeit genossenschaften. Die Unfallversicherung einheitlich 53,40 Euro versichern (ab Sommer- deckt die Kosten, die für Behandlung und Re- semester 2011 vss. 64,77 Euro). (Dazu kommt habilitation anfallen, wenn du während der Ar- ein Pflichtbeitrag für die Pflegeversicherung beit oder auf dem direkten Hin- oder Heimweg von 9,98 Euro, ab Sommersemester 2011 vss. einen Unfall hast. 11,94 Euro monatlich. Studierende, die 23 Eine solche Unfallversicherung besteht nicht Jahre und älter sind und keine Kinder haben, bei Honorarjobs bzw. freiberuflicher oder zahlen 11,26 Euro, ab Sommersemester 2011 selbstständiger Tätigkeit. Hier müsstest du dich vss. 13,13 Euro monatlich.) Allerdings gilt dies selbst versichern. Und bei Schwarzarbeit ge- nur für Studierende, die noch nicht das 14. nießt du auch keinen Versicherungsschutz. Ein Fachsemester oder das 30. Lebensjahr erreicht weiterer Grund, Schwarzarbeit zu meiden. haben. Wer diese Grenze überschreitet, muss, Übrigens: Für alle Tätigkeiten in Zusammen- von wenigen Ausnahmen abgesehen, für ca. hang mit deinem Studium bist du durch die 120 Euro im Monat eine freiwillige Kranken- Hochschule unfallversichert, und fast alle Stu- versicherung bei einer gesetzlichen Kranken- dentenwerke haben auch eine Freizeitunfall- kasse abschließen. Die genaue Beitragshöhe versicherung für die von ihnen betreuten Stu- erfährst du bei der jeweiligen Krankenkasse. dierenden abgeschlossen. Hier gibt es also Achtung: Wenn du mehr als 20 Stunden pro einen Rundum-Schutz. Woche arbeitest, verlierst du den Studieren- denstatus in der Krankenversicherung und § Info musst einkommensabhängige Beiträge zahlen. www.unfallkassen.de Mehr dazu auf Seite 18. www.berufsgenossenschaft.de Wer sich zu Beginn seines Studiums entschie- 19
Deine Rechte im Job Als studentische/r Arbeitnehmer/in bist du na- • bei befristeten Beschäftigungen die vorher- türlich nicht rechtlos den Wünschen deines Ar- sehbare Dauer, beitgebers/deiner Arbeitgeberin ausgeliefert. • eine kurze Tätigkeitsbeschreibung, Auch du hast Arbeitnehmerrechte, wie zum • die Zusammensetzung und Fälligkeit des Beispiel Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung Gehalts, im Krankheitsfall etc. Ein Teil dieser Rechte ist • die Arbeitszeit, gesetzlich verankert. Selbst wenn du darauf • die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, schriftlich vollständig verzichtest, wäre das un- • der Anspruch auf Erholungs- und Bildungs- zulässig. urlaub (inkl. Dauer, Urlaubsentgelt, Urlaubs- Du solltest trotzdem sehr vorsichtig sein, wenn geld), du einen Arbeitsvertrag unterschreibst: Viele • die Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnis- wichtige Punkte, wie etwa die Arbeitszeit oder ses, die Höhe der Vergütung können frei verhandelt • Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, werden, wenn kein Tarifvertrag besteht. Es gibt Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. jedoch Unterschiede zwischen den verschiede- nen Beschäftigungsverhältnissen (s. Seite 28 ff.). Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat gesetzlichen Anspruch auf eine Niederschrift der Vertragsbedingungen. Sollte dein Chef/ § Info Zu allen arbeitsrechtlichen deine Chefin dir keinen schriftlichen Vertrag Themen: zugestehen, behaupte einfach, du brauchst ihn www.soliserv.de www.internetratgeber-recht.d als Verdienstnachweis bei der Wohnungssu- e oder che. Vergiss nie, dass du den Kürzeren ziehst, www.123recht.net und selb stverständ- lich: www.students-at-work wenn beim Streit um Lohn oder plötzliche Kün- .de digung kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Sollte dein Arbeitsvertrag auf einen bestimm- Arbeitsvertrag ten Zeitraum befristet sein, ist besondere Auf- Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für das Ar- merksamkeit gefragt. Ein befristeter Arbeits- beitsverhältnis zwischen dir und deinem Ar- vertrag darf nämlich nicht beliebig ohne Grund beitgeber/deiner Arbeitgeberin. Wenn dir ein verlängert werden. Spätestens nach zwei Jah- vorgelegt wird, prüfe ihn gründlich und am ren oder dreimaliger Verlängerung ist dein besten mit Hilfe der zuständigen Gewerk- Chef/deine Chefin gesetzlich verpflichtet, dich schaft – dann bist du vor bösen Überraschun- unbefristet einzustellen. Seit 2004 gibt es aber gen sicher. In den Arbeitsvertrag gehören eine Sonderregelung: Ist dein/e Chef/in Exis- grundsätzlich: tenzgründer/in kann dein Arbeitsvertrag in den • Name und Anschrift der Vertragspartner/ ersten vier Jahren der Selbstständigkeit belie- innen, big oft verlängert werden, ohne dass du zu • der Arbeitsort, einem/einer Festangestellten wirst. • der Beginn der Beschäftigung, 20 Deine Rechte im Job
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Lohn setzt wird: Ist dein Einsatz vereinbart und du Du hast Anspruch auf regelmäßige Lohnzah- wirst kurzfristig krank, bekommst du trotzdem lungen in der vereinbarten Höhe. Ob du das vollen Lohn. Bei längerer Krankheit ist der Geld zur Monatsmitte oder am Monatsende er- durchschnittliche Verdienst ausschlaggebend. hältst, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlun- Diese Regelung aus dem sogenannten Entgelt- gen in unregelmäßigen Abständen sind nicht fortzahlungsgesetz greift vier Wochen nach Be- zulässig. Die Höhe des Lohnes ist nicht nur Ver- ginn des Arbeitsverhältnisses und gilt zum Bei- handlungssache, denn für fast alle Arbeitsbe- spiel auch für ärztlich verordnete Kuren. Vo- reiche gibt es Tarifvereinbarungen oder Richt- raussetzung ist natürlich eine ärztliche Krank- werte. Welcher Lohn für deine Arbeit ange- schreibung, die dem Arbeitgeber/der Arbeitge- messen ist, und ob du einen Anspruch auf eine berin unverzüglich vorgelegt wird. bestimmte Lohnhöhe hast, erfährst du bei der zuständigen Gewerkschaft (s. Seite 44 ff.). § Info Der Lohn, den der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) §3, 4 mit dir vereinbart, ist natürlich der Bruttolohn. Wenn du hierzu weitere Fragen Je nachdem, welche Art Beschäftigungsverhält- hast, kannst du unser kostenloses nis (s. Seite 28 ff.) du eingehst, werden davon Beratungsangebot nutzen: www.students- womöglich Steuern und Sozialversicherungsab- at-work.de/online-beratung gaben abgezogen. Übrig bleibt der Nettolohn, der auf dein Konto fließt. Auch daran musst du denken, wenn du deinen Lohn aushandelst. Die Lohnfortzahlung gibt es nicht ohne Grund: Wer krank ist, würde ansonsten unverschuldet weniger verdienen. Außerdem würden viele Ar- § Info beitnehmer/innen aus Angst um ihren Verdienst BGB § 612 und 614 krank zur Arbeit gehen – was noch kränker www.tarifspiegel.de Wenn du hierzu weitere Fra gen macht. Und so toll ist kein Stundenlohn, dass er kos tenloses man seine Gesundheit dafür opfern muss. Also: hast, kannst du uns m nutzen : ww w.students- Nimm die Lohnfortzahlung in Anspruch. Beratungsforu at-work.de/on line-be ratu ng Wer länger ans Bett gefesselt ist, erhält sogar für sechs Wochen den vollen Lohn vom Arbeit- geber/von der Arbeitgeberin. Danach springt Krankheit normalerweise die Krankenkasse ein und zahlt Auch wer krank ist, muss essen. Darum hat 70 Prozent des üblichen Lohnes – das gilt aber jede/r Arbeitnehmer/in auch im Krankheitsfall nicht für Studierende, weil sie keine einkom- Anspruch auf 100-prozentige Lohnzahlungen. mensabhängigen Beiträge in die Krankenver- Das gilt selbst bei Nebenjobs mit variierenden sicherung zahlen (s. Seite18f.). Für Eltern, die Wochenarbeitszeiten, in denen man mehr oder wegen der Krankheit eines Kindes nicht arbei- weniger kurzfristig für einen »Dienst« einge- ten können, gibt es vergleichbare Regelungen. 22 Deine Rechte im Job
Krankschreibungen, auch wenn sie häufiger auftreten oder länger andauern, sind kein zu- lässiger Kündigungsgrund. Sonst würden die- jenigen, die öfter krank sind als andere, ent- lassen werden. Und alle Arbeitnehmer/innen würden aus Angst um ihren Job auch dann zur Arbeit gehen, wenn sie krank sind, was noch kränker macht. Und so toll ist kein Job, dass man ihm die Gesundheit opfern muss. Also: Wenn du krank bist, dann bleib im Bett und nimm die Lohnfortzahlung in Anspruch. gelt). Vom Urlaubsentgelt ist das Urlaubsgeld zu unterscheiden, dies ist eine zusätzliche Leis- § Info tung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Das formationen auch Weitergehende In Urlaubsgeld wird meistens in einem Tarifver- deren sozialen zu zahlreichen an trag bzw. im Arbeitsvertrag geregelt. r Sozialfibel der Leistungen in de Wenn du während des Urlaubes krank wirst, tsregierung: bayerischen Staa werden die Tage der Krankschreibung nicht auf n.de/fibel www.stmas.bayer deinen Urlaubsanspruch angerechnet; das gilt auch in den Betriebsferien. Darüber hinaus kann auch Anspruch auf bezahlten oder unbe- Urlaub, Pausen, Feiertage zahlten Sonderurlaub bestehen, zum Beispiel Jede/r Arbeitnehmer/in muss sich zwischenzeit- wegen Umzuges oder eines Trauerfalles in der lich auch einmal erholen. Darauf hat er/sie Familie. Weitere Ansprüche auf bezahlten Ur- sogar ein Recht. Nach dem Bundesurlaubsge- laub können dir für Weiterbildung und für ge- setz haben alle Arbeitnehmer/innen, Auszubil- werkschaftliche, parteipolitische oder gesell- denden und arbeitnehmerähnlich Beschäftig- schaftliche Tätigkeiten gewährt werden. Rege- ten Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Gesetz lungen hierzu können unter anderem in Lan- schreibt bei einer Sechs-Tage-Arbeitswoche desgesetzen, im Tarifvertrag oder im Arbeits- einen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor. vertrag stehen. Viele dieser Sonderurlaubsan- Wer fünf Tage arbeitet, hat entsprechend auf sprüche sind allerdings in den letzten Jahren 20 Urlaubstage im Jahr Anspruch, wer zwei zunehmend gestrichen worden und mittler- Tage arbeitet, auf acht. Die meisten Tarif- oder weile recht selten. Arbeitsverträge gehen über das gesetzliche Mi- Alle Arbeitnehmer/innen haben an einem ge- nimum hinaus. Bei Teilzeitkräften wird der Ur- setzlichen Feiertag, wenn sie üblicherweise an laubsanspruch anteilig berechnet. dem Wochentag, auf den der Feiertag fällt, ar- Während des Urlaubs wird dein Lohn natürlich beiten, Anspruch auf Lohnzahlungen, ohne weiter gezahlt (als so genanntes Urlaubsent- dass sie arbeiten. 23
§ Info acht Wochen nach der Entbindung sogar voll- Entgeltfortzahlung Feiertag: EFZG §2 ständig von der Arbeit freigestellt (sog. Mutter- Wenn du hierzu weitere Fragen schutzzeit). In dieser Zeit erhalten sie Mutter- hast, kannst du unser kostenloses schaftsgeld, das dem Durchschnittslohn der Beratungsangebot nutzen: www.students- letzten drei Monate entspricht und von Kran- at-work.de/online-beratung kenkasse und Arbeitgeber/in finanziert wird. Auch vor der Mutterschutzzeit kannst du zum Schutz des Kindes krankgeschrieben werden. Wer ununterbrochen arbeitet, kann sich ir- Das gilt, sobald der Arbeitgeber/die Arbeitge- gendwann kaum mehr konzentrieren. Deshalb berin von der Schwangerschaft weiß. Daher ist schreibt das Gesetz nach sechs Stunden Arbeit es wichtig, ihn/sie möglichst früh zu informie- mindestens 15 Minuten Pause vor. Wer sechs ren. An einer Befristung ändert das Mutter- bis neun Stunden arbeitet, hat ein Anrecht auf schutzgesetz natürlich nichts. insgesamt 30 Minuten Pause. Diese Pausen Weiterführende Auskünfte können dein Frau- solltest du nicht an deinem Arbeitsplatz ver- enarzt, der Betriebs/Personalrat, die Gewerk- bringen. Du darfst sie frei nach deinen Vorstel- schaft und das Gewerbeaufsichtsamt geben. lungen gestalten – schließlich wirst du in die- Übrigens: Der normale Erholungsurlaub ver- ser Zeit nicht bezahlt. fällt wegen des Mutterschutzes nicht und gilt Ferner ist es nicht zulässig, an sieben Tagen in auch im Folgejahr über den 31.03. hinaus. der Woche zu arbeiten, auch wenn du dabei bei verschiedenen Arbeitgeber/innen bist. Jede § Info Woche hast du Anspruch auf mindestens einen Anforderungen an den Arbeitsplatz währ end arbeitsfreien Tag. Wenn du das selbst nicht be- der Schwangerschaft: Mutterschutzgesetz rücksichtigst, wird es deine Krankenkasse ein- MuSchG §§ 2 und 4 fordern. Mehr zum Thema Studium und Schwange r- schaft sowie Studium und Kind auf unse rer § Info Homepage: www.students-at-work.de/bab plätzen: y Pausen an PC-Arbeits Wenn du hierzu weitere Fragen hast, kann eitsverordnung st du §5 Bildschirmarb unser kostenloses Beratungsangebot nutze n: www.students-at-work.de/online-beratung Mutterschutz Frauen genießen durch das Mutterschutzgesetz Kündigungsschutz während der Schwangerschaft besonderen Wird das Arbeitsverhältnis von einer Seite als Schutz am Arbeitsplatz. Sie dürfen nicht gekün- beendet erklärt, spricht man von Kündigung. digt werden, müssen nicht mehr jede Arbeit er- Es gibt fristgerechte und fristlose Kündigun- ledigen und werden sechs Wochen vor und gen. Liegt keine außerordentliche Verfehlung 24 Deine Rechte im Job
des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin vor, muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin min- ständigen Gewerkschaft. Zum einen besteht destens die gesetzlichen Kündigungsfristen die Chance auf eine Abfindung, zum anderen von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines freuen sich spätere Jobber/innen, wenn Arbeit- Monats einhalten. Wenn du länger beschäftigt geber/innen ihre Grenzen kennen. bist, verlängern sich auch die Kündigungsfris- Bevor du deine Klage allein zu formulieren ver- ten: Nach fünf Jahren beträgt die Kündigungs- suchst, geh besser zu deiner Gewerkschaft frist schon zwei Monate zum Monatsende. oder zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsge- Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine or- richts. dentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung nur zulässig, wenn der Arbeitsvertrag das aus- drücklich vorsieht. Arbeitsschutz Auch wenn du kaum Lust verspürst, deinen Ar- Gesundheitsgefahr im Call-Center? Invalidität beitsplatz einzuklagen oder dort weiterzuar- durch Büroarbeit? Nicht nur auf dem Bau kann beiten, solltest du eine Kündigung immer in- mangelnder Arbeitsschutz gefährlich für Leben nerhalb von drei Wochen auf ihre Rechtmäßig- und Gesundheit sein. In der Bundesrepublik keit überprüfen lassen, am besten von der zu- gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen zur Sicherheit von Maschinen, technischen Ge- räten, Lagerhallen oder Laboreinrichtungen, § Info die nur den einen Zweck haben: Die Arbeitneh- Die Kündigungsfristen für deinen Job mer/innen vor Gefahren zu schützen. Die lau- findest du im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag ern nämlich nicht nur auf schlecht gesicherten bzw. BGB §622 ff. und Kündigungs- Baugerüsten und im Kernkraftwerk, sondern schutzgesetz (KSchG) §1 Wenn du hierzu weitere Fragen auch in Chemielabors, an Röntgengeräten, in hast, kannst du unser kostenloses der Papierfabrik oder vor dem Rechner. Darum Beratungsangebot nutzen: www.students- gibt es Vorschriften zum Brandschutz in Labors at-work.de/online-beratung oder zu Licht und Mobiliar an Computerar- 25
beitsplätzen. Selbst zulässige Raumtemperatur § Info und Raumklima sind für Arbeitgeber/innen ver- Wenn du hierzu weitere Fragen bindlich geregelt. hast, kannst du unser kostenloses Wenn du Fragen zum Arbeitsschutz hast, Beratungsangebot nutzen: www.students- wende dich an deinen Betriebs-/Personalrat, at-work.de/online-beratung deine Gewerkschaft (s. Seite 44 ff.) oder ans Gewerbeaufsichtsamt. sind. Der/die Bundesarbeitsminister/in kann § Info aber auch Tarifverträge für allgemeinverbind- ist das Arbeits- Die erste Rechtsquelle lich erklären. Sie gelten dann für alle Unter- G), zusätzlich gibt es schutzgesetz (ArbSch nehmen einer bestimmten Branche. Dies ist und Verordnungen. viele weitere Gesetze auch für sehr viele Tarifverträge geschehen. In- f de n Seiten der Bun- Diese findest du au formiere dich bei der Gewerkschaft, ob für dei- schutz und Arbeits- desanstalt für Arbeits nen Betrieb ein Tarifvertrag gilt und ob seine medizin: www.baua.de Bestimmungen für dein Arbeitsverhältnis ein- re Fragen hast, Wenn du hierzu weite ste nloses Beratungs- gehalten werden. Es lohnt sich. kannst du unser ko w.students-at- angebot nutzen: ww tung work.de/online-bera Personal- und Betriebsrat Bei Schwierigkeiten mit Arbeitgeber/innen oder Vorgesetzten ist der Betriebsrat (im öf- Tarifverträge fentlichen Dienst und bei öffentlich-rechtlichen Gesetzliche Regelungen gelten für alle Arbeit- Arbeitgebern: der Personalrat) eine wichtige nehmer/innen, also auch für Studierende in Anlaufstelle. Der Betriebs- oder Personalrat einem Arbeitsverhältnis. Sie betreffen primär wird von den Beschäftigten des Betriebs ge- die Bereiche der sozialen Sicherung (Krankheit, wählt und hat gesetzlich verankerte Mitbestim- Rente, Arbeitslosigkeit, Unfall). Tarifverträge mungsrechte. Die Betriebs- und Personalräte treffen darüberhinausgehende Regelungen der DGB-Gewerkschaften können durch regel- über Lohnhöhe oder Ansprüche auf zusätzliche mäßige Schulungen kompetent Auskunft ertei- Zahlungen und Urlaub. len und die Interessen der Beschäftigten vor Ob in dem Betrieb, in dem du arbeitest, ein Ta- Ort wirksam vertreten. Frage nach, ob es in rifvertrag existiert, erfährst du beim Betriebsrat deinem Betrieb oder deiner Dienststelle einen oder der zuständigen DGB-Gewerkschaft. Na- Betriebs- oder Personalrat gibt und nimm Kon- türlich gilt ein Tarifvertrag auch für studenti- takt zu ihm auf, um dich über Tätigkeit, Ent- sche Beschäftigte (Ausnahme sind die studen- lohnung, Urlaubsansprüche etc. zu informie- tischen Beschäftigten an Hochschulen, s. Seite ren. 31). Ein Tarifvertrag gilt nur für Arbeitgeber/ innen, die im Arbeitgeberverband vereinigt 26 Deine Rechte im Job
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