Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend

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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
Studium. BAföG. Job.
Tipps und Infos zur Studienfinanzierung
Eine Broschüre der DGB-Jugend

www.students-at-work.de/
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
Impressum

    Herausgeber:
    Deutscher Gewerkschaftsbund
    Bundesvorstand Bereich Jugend
    Henriette-Herz-Platz 2
    10178 Berlin

    Verantwortlich: Ingrid Sehrbrock
    Redaktion: Andreas Schackert
    Gestaltung: Heiko von Schrenk
    Druck: PrintNetwork pN GmbH

    Alle Fotos: Fancy; außer: Seite 5 (DGB-Jugend),
    Seite 36/37 (Daniel Gasienica / flickr.com),
    Seite 42 (ring2 / flickr.com, PictureChaser / flickr.com),
    Seite 43 (Oszedo / flickr.com),
    Seite 45 (svenwerk / flickr.com),
    Seite 46 (.marqs / photocase.com)

    Erscheinungsdatum: November 2010
    (6. Auflage)

    Gefördert aus Mitteln des BMFSFJ

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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
Inhalt

Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium         6   Erste Hilfe                                    36
Unterhalt von den Eltern                           7       Arbeit weg – Recht auf Sozialleistungen?   36
Das Kindergeld                                     8       GEZ-Gebührenbefreiung                      36
BAföG                                              8       Wohngeld                                   36
BAföG für ausländische Studierende                10       Hartz IV und Studierende                   38
Elternunabhängiges BAföG                          11       Bezug von ALG II und Sozialgeld
Zweitausbildung                                   11       für Studierende und Angehörige             38
Stipendium                                        12       Kinderzuschlag für Studierende mit Kind    39
Studienkredit                                     13
Fragen kostet nichts                              13   Praktika                                       40
                                                       Praktika nach Studienordnung                   42
Das selbstfinanzierte Studium                     14   Freiwillige Praktika                           42
Der Job                                           15   Praktika vor oder nach dem Studium             43
Steuern                                           16
Sozialversicherung                                17   Unterstützung durch uns                        44
    Rentenversicherung                            18   Gewerkschaften an der Hochschule               46
    Krankenversicherung                           18   Kostenlose Beratung vor Ort                    47
    Unfallversicherung                            19
Deine Rechte im Job                               20   Literatur                                      48
    Arbeitsvertrag                                20   Unsere Publikationen                           48
    Lohn                                          22   Weitere Publikationen                          48
    Krankheit                                     22
    Urlaub, Pausen, Feiertage                     23
    Mutterschutz                                  24
    Kündigungsschutz                              24
    Arbeitsschutz                                 25
    Tarifverträge                                 26
    Personal- und Betriebsrat                     26

Beschäftigungsverhältnisse                        28
   Der Mini-Job                                   28
   Der Mini-Job in Privathaushalten               29
   Kurzfristige Beschäftigung                     29
   Reguläre studentische Beschäftigung            30
   800-Euro-Jobs (Gleitzone Niedriglohnsektor)    30
   Jobben an der Uni                              31
   Freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit   32
   Vorsicht vor Schwarzarbeit                     35

                                                                                                           3
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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
Vorwort

Stell dir vor, von heute auf morgen würden alle Studierenden ihre Jobs und
Praktika an den Nagel hängen. Vermutlich müssten die Fernsehsender ein Not-
programm starten, weite Teile der Gastronomie müssten auf Selbstbedienung
umstellen, viele Hotels und Krankenhäuser hätten nachts niemanden mehr,
der zur Stelle ist, und in der Werbebranche gäbe es für die verbleibenden Be-
schäftigten den 24-Stunden-Arbeitstag.

Studierendenjobs sind eine tragende Säule in unserem Wirtschaftssystem. Wer
kein Geld für eine tariflich bezahlte Vollzeitstelle übrig hat, heuert einen Stu-
denten oder eine Studentin an. Wer schnell ein paar Arbeiten erledigt haben
möchte, fragt bei der Jobvermittlung der Uni nach. Studierende sind als Ar-
beitnehmer/innen beliebt: jung, einfallsreich, günstig und flexibel. Während
des Studiums zu arbeiten, bietet einige Vorteile: Neben dem zusätzlichen Ein-
kommen ist es eine (hoffentlich) angenehme Abwechslung. Außerdem sind
Praxiserfahrungen für den Berufseinstieg nach der Uni eine große Hilfe.

Diese Broschüre ist für alle arbeitenden Studierenden an Universitäten und
Fachhochschulen gedacht. Sie soll ein Leitfaden im Dschungel der Arbeitswelt
sein, in den sich Studierende häufig begeben müssen. Wer das ganze Heft
liest, hat einen fundierten Überblick über die arbeits- und steuerrechtlichen
Fragen, die sich bei Studierendenjobs ergeben. Die nicht immer einfache recht-
liche Materie haben wir durch praktische Tipps ergänzt. Weitere Hilfe be-
kommst du auf unserer Homepage www.students-at-work.de, wo du auch
Kontakt mit unseren Beraterinnen und Beratern aufnehmen kannst.

Viel Spaß bei der Lektüre und viel Glück
bei der Jobsuche wünscht

René Rudolf
DGB Bundesjugendsekretär

                                                                                    5
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Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium

               Die Frage »Wer soll das bezahlen?« stellen sich
               Studierende nicht nur vor Beginn ihres Studi-
               ums, sondern oft auch während der gesamten
               Zeit an der Hochschule. Viele Studierende kom-
               binieren mehrere Geldquellen miteinander.
               Neben dem Jobben gibt es folgende Möglich-
               keiten der Studienfinanzierung:

               • Unterhalt von den Eltern bzw. von einem
                 Elternteil
               • BAföG-Förderung
               • ein Stipendium

6   Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
Unterhalt von den Eltern

Eltern sind gegenüber ihren Kindern grund-           damals auch nicht anders!« Überleg dir also,
sätzlich ein Leben lang unterhaltspflichtig. Das     wie du deine Eltern auf schonende Weise über-
heißt allerdings nicht, dass du dich auf die         zeugen kannst, dich zu unterstützen.
faule Haut legen kannst. Wer volljährig ist,
kann keinen Unterhalt mehr von seinen Eltern         Natürlich ist es möglich und erfolgverspre-
erwarten und muss sein Einkommen selbst ver-         chend, den Unterhalt gerichtlich einzuklagen,
dienen. Nur während der Ausbildung und               doch das belastet den Familienfrieden. Be-
während des Studiums besteht diese »Erwerbs-         achte, dass Unterhaltsfragen sehr vom Einzel-
pflicht« nicht. Wenn du bereits eine Berufsaus-      fall abhängig sind. Leben beide Eltern ge-
bildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern        trennt, wird dadurch die Frage des Unterhaltes
in der Regel nicht verpflichtet, dir Unterhalt für   meist komplizierter. Wenn du bereits verheira-
das Studium zu zahlen. Es gibt jedoch auch           tet bist oder warst oder alleinerziehend bist,
hier Ausnahmeregelungen.                             bestehen oft auch Unterhaltspflichten der/des
                                                     (früheren) (Ehe)Partners/in. Wenn du dir unsi-
Wenn das Studium deine Erstausbildung ist,           cher bist, ob und in welchem Umfang deine El-
hast du nach bisheriger Rechtssprechung              tern für deinen Unterhalt aufkommen müssen,
grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt bis zum         ist es sinnvoll, eine Rechtsauskunft einzuholen.
27. Lebensjahr. Die Höhe des Unterhalts, den
die Eltern (oder andere unterhaltspflichtige
Personen, z.B. Großeltern) tatsächlich zahlen                 § Info
müssen, richtet sich nach ihren wirtschaftli-                 Unterhaltspflicht der Eltern:
chen Möglichkeiten. Beispielrechnungen bietet                BGB §1610
                                                             Unterhalt umfasst Kosten für
die »Düsseldorfer Tabelle«. Wenn deine Eltern                                                den Le-
                                                             bensbedarf und für eine ang
zwar unterhaltspflichtig sind, aber nicht genug                                             emessene,
                                                             berufsqualifizierende Ausbild
übrig haben, um Unterhalt zahlen zu können,                                                 ung.
springt das BAföG (s. Seite 8) ein.                         aktuelle Düsseldorfer Tabelle
                                                                                         :
                                                            www.olg-duesseldorf.nrw.de
                                                                                         /service/
Wenn du bisher keinen Unterhalt von deinen                  ddorftab/intro.htm
Eltern bekommen hast, z.B. weil du zu Hause
gewohnt oder deinen Lebensunterhalt selbst                  Sozialberatung: Viele Studie
                                                                                        rendenver-
verdient hast, solltest du deine Eltern in einem            tretungen bieten eine kosten
                                                                                          lose Sozi-
netten Gespräch über die Kosten deines Studi-               alberatung auch für Unterh
                                                                                       altsfragen
                                                           an. Auch viele BAföG-Berate
ums informieren und sie bitten, dich finanziell                                          r/innen im
                                                           Studentenwerk besitzen Fac
zu unterstützen. Unterhaltsdiskussionen in der                                         hwissen
                                                           zum Elternunterhalt.
eigenen Familie sind ein heikles Thema und El-
tern reagieren mitunter eigentümlich: »Ich
zahle dir für ein Zimmer 100 Euro, den Rest
musst du dir selbst verdienen. Das war bei mir

                                                                                                        7
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Das Kindergeld                                      BAföG

     Kindergeld gibt es für die Eltern, bis das »Kind«   Damit alle entsprechend ihren Neigungen, Eig-
     18 Jahre alt ist. Wenn du dich in einer Ausbil-     nungen und Leistungen studieren können, gibt
     dung oder in einem Freiwilligen Jahr befindest,     es das Bundesausbildungsförderungsgesetz –
     erhalten deine Eltern jedoch bis zu deinem 25.      kurz BAföG. Nach diesem Gesetz erhalten Kin-
     Lebensjahr monatlich mindestens 184 Euro            der aus einkommensschwachen Familien im
     Kindergeld für dich. Die Altersgrenze wird für      Studium finanzielle Unterstützung – auch diese
     diejenigen, die Wehr- oder Zivildienst geleistet    Geldleistungen heißen umgangssprachlich
     haben, um die entsprechende Pflichtdienstzeit       BAföG. Falls ein Praktikum zwingende Voraus-
     erweitert.                                          setzung für einen Studiengang ist, kannst du
                                                         dafür ebenfalls BAföG beantragen.
     Wenn deine Eltern – aus welchen Gründen
     auch immer – keinen Unterhalt oder zumindest        Das bewilligte BAföG kann – je nach errech-
     weniger als das Kindergeld zahlen, kannst du        netem Bedarf – bis zu 670 Euro im Monat be-
     die Auszahlung des gesamten Kindergeldes an         tragen. Wer eigene Kinder bis 10 Jahren hat,
     dich selbst erwirken. Ansprechpartner ist die       bekommt zusätzlich monatlich mindestens 113
     Familienkasse des örtlichen Arbeitsamtes.           Euro Betreuungszuschuss.
     Ganz wichtig: Kindergeld wird nur ausgezahlt,
     wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes            Das BAföG ist nur zur Hälfte ein Zuschuss, also
     nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge          eine Unterstützung vom Staat. Die andere
     die Grenze von 8.004 Euro im Jahr nicht über-       Hälfte ist ein zinsloser Kredit, der nach dem
     steigen. Stammt dein Einkommen aus abhän-           Studium zurückgezahlt werden muss. Die Höhe
     giger Beschäftigung, kannst du entstandene          der Rückzahlsumme beträgt höchstens 10.000
     Werbungskosten, mindestens aber den                 Euro und kann auch gemindert werden, etwa
     Pauschbetrag von 920 Euro abziehen. Beachte         bei einem sehr guten Examen.
     aber, dass beim Kindergeld auch Renten, Sti-
     pendien und der Teil des BAföGs, der als Zu-        Einen BAföG-Antrag solltest du in jedem Fall
     schuss gezahlt wird, als Einkommen gelten.          stellen – auch eine Ablehnung kann später bei
                                                         anderen Ämtern (z.B. fürs Wohngeld) hilfreich
                                                         sein. Außerdem steht auf dem Bescheid, wie
    § Info                                               viel Unterhalt deine Eltern mindestens zahlen
    Anzurechnendes Kindergeld:                           müssen. BAföG wird meist abhängig vom Ein-
    BGB § 1612b                                          kommen und Vermögen der Eltern (Ausnah-
                                                         men s. Seite 11) und des Antragstellers/der An-
                                 des
    Ausführliche Informationen                           tragstellerin gezahlt. Deine Eltern müssen dem
           am  tes zum Kin dergel d:
    Arbeits                                              BAföG-Amt also ihre Einkünfte offen legen.
    ww w.a  rbeitsagentur.de
                                     ger p               Tun sie dies nicht, kann das BAföG-Amt auf
    unter p Bürgerinnen und Bür
                  Kinder p  Kin dergel d                 deinen Antrag hin in Vorleistung gehen und
    Familie und
                                                         dir Geld auszahlen, das es dann später even-

8    Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
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tuell von deinen Eltern zurückverlangt. Andere      Und natürlich helfen die Bearbeiter/innen im
Unterhaltspflichten (s. Seite 7) werden natür-      BAföG-Amt beim Ausfüllen.
lich ebenfalls berücksichtigt.                    • Kopiere den ausgefüllten Antrag, bevor du
                                                    ihn abgibst. So weißt du beim Wiederho-
Deine eigenen Einkünfte aus Nebenjobs sollten       lungsantrag, welche Informationen du beim
4.800 Euro brutto in zwölf Monaten (entspricht      letzten Mal gegeben hast.
monatlich etwa 400 Euro) nicht übersteigen,
sonst wird dein BAföG-Anspruch entsprechend       Wenn alle von dir eingereichten Unterlagen
gekürzt (Kindergeld zählt hier nicht als Ein-     beim BAföG-Amt liegen, dauert die Bearbei-
kommen). Ist der BAföG-Bewilligungszeitraum       tung nochmals einige Wochen. Das Geld wird
kürzer als zwölf Monate, wird das zulässige       dann rückwirkend ab Antragstellung gezahlt.
Einkommen anteilig berechnet. Wenn du mehr        Wer nicht so lange warten kann, muss eine Vo-
als 5.200 Euro Vermögen hast, musst du dieses     rauszahlung beim BAföG-Amt beantragen.
erst aufbrauchen, bevor du BAföG bekommst.
Wer eigene Kinder hat, kann sich über höhere      Wichtig: Auch wer bereits BAföG erhält, muss
Freibeträge freuen.                               nach jedem zweiten Semester einen neuen An-
                                                  trag stellen. Wenn sich deine wirtschaftlichen
Die Bezeichnung »BAföG-Amt« steht in unse-        Verhältnisse geändert haben, z.B. durch Ar-
rem Text für die BAföG-Abteilungen der örtli-     beitslosigkeit eines Elternteiles, kannst du auch
chen Studentenwerke. Dort gibt’s den BAföG-       sonst jederzeit einen Änderungsantrag stellen.
Antrag, und dort werden die Anträge auch be-
arbeitet. Das Antragsformular ist lang und
ausführlich. Hier ein paar Tipps zum Ausfül-                § Info
len:                                                       Alle Regelungen
                                                                           zur Ausbildungsfö
                                                          rung und ausführ                   rde-
                                                                           liche Erläuterunge
• Besorge das Formular so früh wie möglich,               findest du im BA
                                                                          föG-Handbuch 20
                                                                                             n
  z.B. auf der Internetseite des Bundesminis-             der GEW (ISBN 3-                  08
                                                                           89472-286-9).
  teriums für Bildung und Forschung. BAföG
  gibt es nicht rückwirkend, deshalb gib den             BAföG-Anspruch
                                                                        vorher ausrechne
                                                         www.bafoeg-rech                n:
  Antrag noch im ersten Monat deines Studi-                             ner.de
  ums ab, auch wenn er noch unvollständig ist.
                                                        Infos der BAföG-
  Fehlende Unterlagen kannst du nachreichen.                            Ämter:
                                                        www.studentenwe
• Scheu dich nicht davor, dich beraten zu las-                           rke.de
  sen: An vielen Hochschulen bietet die Studie-        Infos vom Bundes
                                                                       bildungsminister
  rendenvertretung (AStA, StuRA, Fachschaf-            www.das-neue-ba                 ium:
                                                                        foeg.de
  ten) eine kompetente BAföG-Beratung an.
  Dort kennt man sich auch mit den Gepflo-
  genheiten des örtlichen BAföG-Amtes aus.

                                                                                                      9
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
BAföG für ausländische Studierende

     Um BAföG-berechtigt zu sein, muss man in der      BAföG-Voraussetzungen für Studierende
     Regel die deutsche Staatsangehörigkeit haben.     aus EU-Staaten:
     Allerdings gibt es viele Ausnahmen, die auch      • Du selbst oder deine Eltern oder dein Ehe-
     Ausländer/innen eine BAföG-Förderung er-            partner/deine Ehepartnerin haben das Recht
     möglichen. Unabhängig von den BAföG-Rege-           auf Daueraufenthalt in der BRD entspre-
     lungen musst du dich legal in Deutschland auf-      chend dem EU-Freizügigkeitsgesetz.
     halten, um hier studieren zu können.              • Du warst in Deutschland erwerbstätig und
                                                         strebst ein fachlich nahestehendes Studium
     BAföG-Voraussetzungen für Studierende               an. Du hast zum Beispiel als Journalist gear-
     aus Nicht-EU-Staaten:                               beitet und möchtest jetzt Publizistik studie-
     • Du bist heimatlos, Flüchtling, stehst unter       ren.
       Abschiebeschutz oder bist asylberechtigt.
     • Du hast eine Aufenthaltserlaubnis, die vo-      Diese Kriterienliste soll als grober Überblick
       raussichtlich auch weiter verlängert wird       dienen, sie ist nicht bis ins Detail vollständig.
       (»Bleibeperspektive«). Anderenfalls musst du    In jeden Fall ist es sinnvoll, dass du dich vor
       dich mindestens vier Jahre in Deutschland       Antritt deines Studiums dazu beraten lässt, ob
       aufgehalten haben.                              du BAföG-berechtigt bist.
     • Du hast deinen ständigen Wohnsitz in
       Deutschland, und mindestens ein Elternteil
       hat sich in den letzten sechs Jahren in
       Deutschland aufgehalten und war davon
       mindestens drei Jahre erwerbstätig. Diese
       Zeit kann sich durch Arbeitsunfähigkeit, Mut-
       terschaft, Fortbildung, Anspruch auf Arbeits-
       losengeld I etc. verringern.
     • Du hast 60 Monate in Deutschland (legal
       und nachweisbar) deinen Lebensunterhalt
       verdient. Ferienjobs und Ausbildungsgänge
       werden nicht angerechnet.

           § Info
            BAföG für ausländische Studierende:
            BAföG § 8

10   Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Elternunabhängiges BAföG                           Zweitausbildung

Unter bestimmten Umständen wird BAföG              Wer bereits einen Beruf erlernt, ein Studium
auch unabhängig vom Einkommen der Eltern           abgeschlossen oder nach dem vierten Semes-
gezahlt, z.B. an Studierende,                      ter abgebrochen hat, beginnt mit dem nächs-
                                                   ten Studium eine Zweitausbildung. In diesem
• die nach ihrem 18. Geburtstag bereits fünf       Fall ist der Rechtsanspruch auf Elternunterhalt
  Jahre lang erwerbstätig waren (ersatzweise:      bzw. BAföG stark eingeschränkt. Informiere
  Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosen-     dich deshalb vor Beginn einer Zweitausbildung
  geld und Wehr- bzw. Zivildienst).                darüber, welche finanziellen Ansprüche du ge-
• die eine dreijährige Berufsausbildung absol-     genüber Staat und Eltern geltend machen
  viert haben und danach drei Jahre (bzw. bei      kannst, z.B. hilft dir eine Vorprüfung durch das
  Lehrzeitverkürzung entsprechend länger) be-      BAföG-Amt.
  rufstätig waren.
• die älter als 30 Jahre und nicht von der Al-     Drei Beispiele: Ein vollständiges zweites Stu-
  tersgrenze der BAföG-Förderung betroffen         dium nach Abschluss eines ersten Unistudiums
  sind, z.B. weil sie das Abitur über den zwei-    wird nicht gefördert. Ein Uni-Studium, das auf
  ten Bildungsweg erworben haben.                  ein abgeschlossenes FH-Studium aufbaut, ist
• deren Eltern im Ausland leben und rechtlich      oft förderungswürdig. Das BAföG wird als ver-
  oder tatsächlich nicht ihrer Unterhaltspflicht   zinstes Darlehen ausgezahlt. Die Kombinatio-
  nachkommen können.                               nen »Schule – Ausbildung – Studium« oder
                                                   »Schule – Ausbildung – Schule (Abitur über
                                                   den Zweiten Bildungsweg) – Studium« sind in
§ Info                                             der Regel förderungswürdig.
                 der Eltern:
Auskunftspflicht
BGB §1605
                  es BAföG:                                   § Info
Elternunabhängig
                                                              BAföG bei Zw
 BAföG §11                                                                 eitausbildung:
                                                                                          BAföG § 7
                                                             Elternunterhal
                                                                           t bei Zweitaus
                                                             BGB §1610                   bildung:

                                                                                                      11
Stipendium

     Das Stipendium hat bei vielen den Ruf, nur für                § Info
     »Streber/innen« oder Leute mit Verbindungen                   Mehr zur Hans-B
                                                                                  öckler-Stiftung:
     interessant zu sein. Das stimmt nicht. Zwar                   www.boeckler.de
     werden nur zwei Prozent aller Studierenden so
                                                                  Ausführliche Info
     gefördert, doch warum solltest du nicht dazu-                                  rmationen zu
                                                                  verschiedenen St
     gehören? Es gibt zahlreiche Studienförderungs-                                iftungen:
                                                                  www.stiftungsin
     werke: Stiftungen von Parteien und Kirchen,                                  dex.de
     von Staat, Wirtschaft und Gewerkschaft.

     Dazu kommen private Stiftungen, die nicht von      schaftsmitgliedschaft sind keine notwendigen
     gesetzlichen Förderungsregeln abhängig sind.       Voraussetzungen für ein Stipendium. Wenn du
     Sie alle fördern Studierende, die politisch oder   ehrenamtlich aktiv bist, lohnt sich ein kleiner
     sozial engagiert sind oder fachlich besonders      Check, ob es ein Studienförderungswerk gibt,
     qualifiziert ihr Studium verfolgen. Der Deut-      das auf deiner Linie liegt.
     sche Akademikerinnenbund etwa fördert spe-
     ziell Frauen kurz vor dem Studienabschluss.        Die Bewerbungsverfahren der Förderwerke
     Besonders leistungsbegabte Studierende wer-        sind recht unterschiedlich, bei einigen musst
     den von der Studienstiftung des Deutschen          du sogar vorgeschlagen werden. Das Stipen-
     Volkes unterstützt. Und die Hans-Böckler-Stif-     dium wird oft elternabhängig gezahlt, muss
     tung des DGBs fördert Studierende ab dem ers-      aber nicht zurückgezahlt werden. Neben der
     ten Semester, die ein gewerkschaftliches oder      materiellen gibt es bei jedem Stipendium auch
     ein gewerkschaftsnahes Engagement vorwei-          eine ideelle Förderung: Studierendengruppen,
     sen können. Parteizugehörigkeit oder Gewerk-       die sich gegenseitig unterstützen; ein Bil-
                                                        dungsprogramm; Tipps und Kontakte für den
                                                        Berufseinstieg.

                                                        Voraussichtlich zum Sommersemester 2011
                                                        startet zudem das nationale Stipendienpro-
                                                        gramm des Bundes. Im Rahmen dieses Pro-
                                                        grammes vergeben die Hochschulen Stipen-
                                                        dien in Höhe von 300 Euro monatlich, die zur
                                                        Hälfte von der Wirtschaft finanziert werden
                                                        sollen. Bei der Auswahl der Stipendiat/innen
                                                        sollen Studienleistungen, gesellschaftliches En-
                                                        gagement und persönlicher Werdegang be-
                                                        rücksichtigt werden.

12   Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Studienkredit                                      Fragen kostet nichts

            Da immer mehr Bundesländer in Westdeutsch-         Kein/e Student/in hat Geld zu verschenken.
            land Studiengebühren einführen, werden             Auch wenn du überzeugt bist, keine Ansprü-
            heute von Privatbanken und von der bundes-         che zu haben: Lass dich kompetent beraten,
            eigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau Kre-        denn jeder Einzelfall hat seine Besonderheiten.
            dite angeboten, die die Finanzierung des Stu-      Nutze die kostenlosen BAföG-und Sozialbera-
            diums absichern helfen sollen. Falls du über-      tungsangebote, die an fast allen Hochschulen
            legst, einen solchen Kredit aufzunehmen, prüfe     von Studierendenvertretungen (AStA, StuRa,
            zuvor, ob es keine andere Möglichkeit gibt, die    Fachschaft) oder Studentenwerken mit ge-
            anfallenden Kosten zu tragen. In vielen Fällen     schultem Personal geleistet werden, anstatt
            ist es günstiger, Ersparnisse aufzubrauchen,       auf Informationen aus der studentischen Ge-
            die Eltern anzupumpen oder gar neben dem           rüchteküche zu vertrauen. Versuche aber nie,
            Studium zu jobben, als sich – vielleicht zusätz-   durch falsche Angaben Unterstützung und
            lich zum BAföG – zu verschulden. Wenn dein         Zahlungen bei BAföG- und anderen Ämtern zu
            Studium beendet ist, willst du vielleicht eine     erhalten. Durch den bundesweiten behörden-
            Familie gründen oder bekommst nicht den er-        übergreifenden Datenabgleich wird so etwas
            hofften gutbezahlten Job – dann kann sich          entdeckt. Dann musst du nicht nur die erhal-
            eine leichtfertige Kreditaufnahme rächen.          tenen Leistungen sofort in voller Höhe zurück-
            Kommst du um einen Kredit nicht herum,             zahlen, meist drohen auch ein Strafverfahren
            suche auf jeden Fall eine Beratung bei deiner      gegen dich und eine saftige Geldbuße.
            Studierendenvertretung oder beim Studenten-
            werk auf.
                                                                         § Info
                                                                        Die Sozialberatungsangebot
                                                                                                  e der
                                                                        Studentenwerke stehen unt
                                                                                                 er:
                                                                        www.studentenwerke.de
§ Info
                 d Hinweise zu
Aktuelle Infos un
                 findest du unter:
Studienkrediten
                 t-work.de/kredit
www.students-a
                                       e
                    und unabhängig
 Eine kompetente            unge  n und
                    Beding
 Beratung zu den
          bei Privatk rediten gibt es
 Tücken
                    he rzentrale:
  bei der Verbrauc
                  he rzentralen.de
  www.verbrauc

                                                                                                                 13
Das selbstfinanzierte Studium

     In der Bundesrepublik werden Studierende bis       • Erstelle eine ausgewogene Mischung aus in-
     heute wie Kinder behandelt: Während jede/r           teressanten Seminaren und unliebsamen
     Auszubildende zumindest ein paar Groschen            Pflichtveranstaltungen, damit du nicht gegen
     Vergütung bekommt, müssen Studierende sich           Ende des Studiums vor einem Berg unange-
     häufig von ihren Eltern »aushalten lassen«.          nehmer Pflichtkurse stehst.
     BAföG erhalten schließlich nur wenige. Kön-        • Suche Mitstudierende, die ebenfalls jobben
     nen oder wollen die Eltern ihren Sprössling          müssen. Ihr könnt euch gegenseitig unter-
     trotzdem nicht unterstützen, ist – zumal in Zei-     stützen, z.B. Mitschriften und Skripte tau-
     ten von Studiengebühren – für viele der Ne-          schen. Auch studierende Mütter und Väter
     benjob die einzige Möglichkeit, um an einen          kommen hierfür in Frage.
     akademischen Abschluss zu gelangen.                • Eine Veranstaltung zu besuchen und nach
     Schon heute arbeiten zwei Drittel der Studie-        sechs Wochen doch nicht mehr hinzugehen,
     renden neben dem Studium. Neben der Uni zu           ist Zeitverschwendung. Nimm dir lieber we-
     jobben, ist anstrengend und auch ein Grund           niger vor und halte diese Kurse bis zum
     für die vielen »Langzeitstudierenden«. Mit der       Schluss durch. Das ist auch fürs Ego gut: Du
     Einführung der Bachelor-Studiengänge werden          fühlst dich erfolgreicher, wenn du im Stun-
     zudem vielerorts die Freiräume, die einen Ne-        denplan keinen Rückzieher machen musst.
     benjob überhaupt ermöglichen, deutlich gerin-      • Wähle nach Möglichkeit Nebenfächer, die
     ger. Mit ein bisschen Zielstrebigkeit und unse-      nicht zu viel von dir fordern. Dazu eignen
     ren Tipps kannst du deinen Abschluss in der          sich Fächer, die dir besonderen Spaß ma-
     Regel dennoch schaffen:                              chen, recht lockere Anforderungen stellen
                                                          und in unmittelbarem Bezug zum Hauptfach
     • Viele Studienanfänger/innen unterschätzen          stehen.
       den Aufwand für erfolgreiches Studieren.
       Überlege, wie viel Zeit du neben dem Job für     Natürlich fürchten einige, mit einer hohen Se-
       das Studium und für private Vergnügungen         mesterzahl Schwierigkeiten beim Berufsein-
       hast. Geh davon aus, dass ein zweistündiger      stieg zu bekommen. Aber ein selbst finanzier-
       Kurs jeweils zwei weitere Stunden Vor- und       tes Studium zeigt Durchhaltevermögen, Leis-
       Nachbereitung verlangt. Rechne ausreichend       tungsfähigkeit, Zielorientierung und mehrere
       Zeit für Klausurvorbereitungen und Hausar-       Jahre Berufserfahrung. Das gefällt Arbeitge-
       beiten dazu. Danach wähle Zahl und Umfang        ber/innen. Lass dich aber von der Studieren-
       deiner Veranstaltungen.                          denvertretung deiner Hochschule beraten, wie
     • Eigne dir die Methoden privater Arbeitsorga-     du die Zahlung von heute vielerorts üblichen
       nisation und Eigenkontrolle an (z.B. in Ge-      »Langzeitstudiengebühren« vermeiden kannst.
       werkschaftsseminaren). Eine klare Zielorien-
       tierung, strukturierte Arbeitsmethoden und
       durchdachte Zeitplanung sind eine gute Hilfe
       für die Jahre der Doppelbelastung.

14   Das selbstfinanzierte Studium
Der Job

Die Grundregeln eines Jobs sind scheinbar ein-
fach: Du suchst jemanden, der deine Arbeits-
kraft braucht, z.B. ein Café, das eine Tresenkraft
sucht. Wenn dich der Inhaber/die Inhaberin des
Cafés sympathisch und kompetent findet und
dir das Arbeitsklima zusagt, vereinbart ihr, dass
du für ihn/sie arbeitest. Ihr klärt, was du tun
musst, wann du kommst und wie hoch dein
Lohn ist. Und schon hast du einen Studieren-
denjob. Doch der Teufel steckt im Detail.

Wenn du einen Job hast, bist du Arbeitnehmer/
in. Damit hast du automatisch einige Rechte,
aber auch einige Pflichten. Beides ist gesetzlich
geregelt. Diese Regelungen solltest du in dei-
nem eigenen Interesse kennen. Von der Art
deines Beschäftigungsverhältnisses hängt es
nämlich auch ab, wie viel Steuern und Sozial-
versicherungsbeiträge du zahlst – und das
sollte dein/e Arbeitgeber/in doch nicht allein
entscheiden.

                                                     15
Steuern

     In Deutschland werden Einkünfte aus Arbeit
     und Vermögen besteuert. Diese Steuer heißt
     Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte
     muss dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt
     werden. Daraus wird die anfallende Einkom-
     mensteuer errechnet. Dabei hilft die Steuerer-     eingestuft bist. Zu welcher Steuerklasse du ge-
     klärung, die jedes Jahr bis Mai für das vorher-    hörst, ist unter anderem davon abhängig, ob
     gehende Jahr abgegeben werden muss. Wer            du verheiratet bist oder Kinder hast. Allerdings
     darin besondere finanzielle Belastungen, Kos-      ist das Einkommen nicht schon ab dem ersten
     ten oder Ansprüche auf Freibeträge geltend         Cent steuerpflichtig. 8.004 Euro kann man der-
     macht, kann die Höhe der fälligen Einkommen-       zeit pro Jahr steuerfrei verdienen, hinzu kom-
     steuer nachträglich reduzieren. Die Formulare      men zum Beispiel Freibeträge für Alleinerzie-
     gibt es beim Finanzamt (oder als Download,         hende in Höhe von 1.308 Euro pro Jahr und
     siehe Seite 17), ein wenig Unterstützung beim      eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro
     Ausfüllen ebenso.                                  pro Jahr. Wer höhere Werbungskosten hat
     Wer unabhängig beraten werden will und das         (dazu zählen ggf. auch Kosten, die durch dein
     Geld für eine/n Steuerberater/in nicht hat, kann   Studium entstehen), kann den Freibetrag er-
     sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfevereine        höhen – muss die Werbungskosten aber
     wenden. Wenn du Steuern bezahlt hast und           genau nachweisen.
     das Finanzamt nach Prüfung deiner Unterla-         Wer lohnabhängig beschäftigt ist, muss beim
     gen eine Rückzahlung festlegt, kommt das           Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin eine Lohn-
     Geld aus dem Einkommensteuerjahresaus-             steuerkarte abgeben (Ausnahme: Mini-Job, s.
     gleich oft frühestens ein halbes Jahr nach Ab-     Seite 28). Die Lohnsteuerkarte 2010 erhält
     gabe der Steuererklärung.                          man beim Einwohnermeldeamt des Haupt-
     Die Höhe der anfallenden Einkommensteuer           wohnsitzes. Bei Bedarf wird dort auch eine
     richtet sich nach der Steuerklasse, in die du      zweite und dritte Lohnsteuerkarte ausgestellt.
                                                        Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für das
                                                        Jahr 2011. Wer 2010 keine Lohnsteuerkarte
                                                        beantragt hat, kann für 2011 ein Ersatzformu-
                                                        lar beim Einwohnermeldeamt erhalten. Ab
                                                        2012 wird die Lohnsteuerkarte durch ein elek-
                                                        tronisches Verfahren ersetzt. Arbeitgeber/innen
                                                        führen die Lohnsteuer selbstständig an das Fi-
                                                        nanzamt ab und zahlen dir nur den Rest des
                                                        Lohnes aus (Lohnsteuereinzug). Die Höhe der
                                                        gezahlten Steuern wird auf der Lohnsteuer-
                                                        karte festgehalten, auf der auch deine Steuer-
                                                        klasse steht.

16   Das selbstfinanzierte Studium
Sozialversicherung

Wenn dein jährliches Einkommen die Freibe-         Zur Sozialversicherung zählen die Kranken-,
tragsgrenze nicht überschreitet, kann das Fi-      Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
nanzamt auch auf den Lohnsteuereinzug ver-         Abhängig Beschäftigte, also alle Arbeitneh-
zichten. Du bekommst dann dein Gehalt voll         mer/innen in einem Angestelltenverhältnis,
ausgezahlt, musst dies aber beim Finanzamt         zahlen in die Sozialversicherung ein. Ausnah-
beantragen. Wenn du mehrere Lohnsteuerkar-         men bestehen bei kurzfristigen Beschäftigun-
ten für verschiedene Arbeitgeber/innen nutzt,      gen und Mini-Jobs. Landläufig fallen die Sozi-
wird es aber schwierig, für alle eine Befreiung    alversicherungsbeiträge unter den Begriff der
vom Lohnsteuereinzug zu erwirken.                  »Lohnnebenkosten«.
Der Vorteil des Lohnsteuereinzuges ist, dass du    Wenn du deine erste Beschäftigung antrittst
nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben        (kann auch Zivil- oder Wehrdienst sein), er-
musst. Wenn du allerdings eventuell zuviel ge-     hältst du von deinem Sozialversicherungsträ-
zahlte Steuern zurückhaben willst, solltest du     ger einen Sozialversicherungsausweis mit dei-
auch im Lohnsteuerjob nicht auf die Steuerer-      ner Sozialversicherungsnummer. Wer im Gast-
klärung verzichten, nachdem du die Karte am        stätten- und Hotelgewerbe oder im Beförde-
Ende des Jahres zurückbekommen hast.               rungsgewerbe, auf dem Bau, bei der Gebäu-
Vorsicht bei kurzfristigen Beschäftigungen:        dereinigung oder im Schaustellergewerbe ar-
Hier ist die Abgabe der Lohnsteuerkarte nicht      beitet, muss in den Ausweis ein Passfoto ein-
zwingend vorgeschrieben. Wenn du keine ab-         kleben und ihn während der Arbeit immer bei
gibst, führt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin     sich tragen. Ob du in deinem Job auch aus-
25 Prozent des Lohnes pauschal ans Finanzamt       weispflichtig bist, erfährst du ebenfalls von
ab – das Geld siehst du nie wieder. Mit Lohn-      deinem Sozialversicherungsträger.
steuerkarte gibt es die Chance, das Geld über      Wenn das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich
den Lohnsteuerjahresausgleich zurückzube-          gemeldet ist, können Sozialversicherungsbei-
kommen.                                            träge mindestens vier Jahre rückwirkend ein-
Auch wer aus selbstständiger Arbeit Einkom-        gefordert werden. Das vorsätzliche Unterlassen
men erwirtschaftet, ist einkommensteuer-           einer Anmeldung wird sogar strafrechtlich ver-
pflichtig. Freiberufler/innen, Honorarkräfte und   folgt und kann zusätzliche empfindliche Geld-
Gewerbetreibende müssen also auch eine Ein-        strafen – auch für den Arbeitnehmer/die Ar-
kommensteuererklärung abgeben, aber auch           beinehmerin – zur Folge haben.
für sie gelten die Freibeträge (ausgenommen        Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden je
die Werbungskostenpauschale). Zusätzlich           Woche arbeiten, sind von einkommensabhän-
können auch Gewerbesteuer und Umsatz-              gigen Beitragszahlungen in die Kranken-, Ar-
steuer anfallen (s. Seite 32).                     beitslosen- und Pflegeversicherung befreit (gilt
                                                   nicht im Urlaubssemester oder für Promotions-
                                                   studierende). Dafür haben sie aber z.B. auch
§ Info                                             keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – weder
                     nisterium.de
www.bundesfinanzmi
                 Form ularen und inter-            im noch unmittelbar nach dem Studium.
(Downloads von
                    r unter Service).
aktiver Steuerrechne
                                                                                                      17
Grundlage für die 20-Stunden-Grenze ist eine        im Monat möglich, der Beitrag liegt dann bei
     Vereinbarung zwischen den Sozialversiche-           pauschal 7,60 Euro.
     rungsträgern als Reaktion auf ein Gerichtsurteil.   Wenn du Fragen zu deinen Rentenversiche-
     Wichtig: Damit du diese Vergünstigungen in          rungsbeiträgen hast, wende dich an deine
     Anspruch nehmen kannst, musst du deinem Ar-         Krankenkasse. Sie zieht nämlich sämtliche So-
     beitgeber/deiner Arbeitgeberin immer eine ak-       zialversicherungsbeiträge ein und leitet sie
     tuelle Studienbescheinigung zukommen lassen.        weiter.
     Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel sind             Wer privat krankenversichert ist und neben
     bei Jobs möglich, die auf höchstens zwei Mo-        dem Studium in einer regulären studentischen
     nate befristet sind oder nur in den Semester-       Beschäftigung steht (s. Seite 30), braucht eine
     ferien ausgeübt werden, sowie bei Nacht- und        gesetzliche Krankenkasse, die für ihn die Ren-
     Wochenendarbeit. In so einem Fall ist es am         tenversicherungsbeiträge einzieht. In der Regel
     besten, wenn du dich bei deiner Krankenkasse,       kümmert sich der Arbeitgeber/die Arbeitgebe-
     die alle Sozialversicherungsbeiträge einzieht,      rin darum. Studierende, die nicht arbeiten,
     über die genaue Handhabung erkundigst.              müssen sich auch nicht rentenversichern. Seit
                                                         2005 gilt die Zeit der Ausbildung oder des Stu-
     Ansonsten gelten für die einzelnen Sozialver-       diums allerdings nicht als Versicherungszeit bei
     sicherungszweige die folgenden Regelungen.          der Rentenversicherung. Bis dahin wurden drei
                                                         Jahre des Studiums als Versicherungszeit an-
                                                         gerechnet.
     Rentenversicherung
     Bei einer regulären Beschäftigung wird von                  § Info
     deinem Bruttolohn die Hälfte des regulären                  Die Rentenversicherung wir
                                                                                             d von der
     Rentensatzes (derzeit 19,9 Prozent) abgezo-                 »Deutschen Rentenversicheru
                                                                                               ng« ver-
     gen. Die andere Hälfte zahlt dein/e Arbeitge-               waltet. Weitere Infos: www.d
                                                                                              eutsche-
     ber/in. Dies bedeutet, dass du Rentenansprü-               rentenversicherung.de oder
     che erwirbst. Meist zum Ende des Jahres, aber              Infotelefon: 0800 1000 480
                                                                                           0
     auch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses,              Mo.–Do. 07.30– 19.30 Uhr
                                                                                           ,
     erhältst du eine Übersicht über die Rentenver-             Fr. 07.30– 15.30 Uhr.
     sicherungsbeiträge. Diese Bescheinigung soll-
     test du gut aufbewahren.
     Bei Mini-Jobs (s. Seite 28) kannst du dich frei-
     willig rentenversichern, wenn du mehr als 155       Krankenversicherung
     Euro im Monat verdienst. Hierfür führst du 4,9      Anders als die übrigen Sozialversicherungen ist
     Prozent deines Einkommens aus dem Job ab,           die Krankenversicherung für alle Studierenden
     bei 400 Euro sind dies monatlich 19,60 Euro.        verpflichtend. Viele Studierende nutzen die
     Eine freiwillige Rentenversicherung ist auch bei    Möglichkeit, in der Familienversicherung der
     einem Einkommen von weniger als 155 Euro            gesetzlichen Krankenkasse der Eltern (bis zum

18   Das selbstfinanzierte Studium
§ Info                                f
                  nen findet man au
Mehr Informatio            tzlichen
                  der ge se
den Web-Seiten                       auch            den hat, für die Dauer des Studiums nicht ge-
     kenk asse n. Oft haben diese                    setzlich, sondern privat krankenversichert zu
Kran                            de  un d
                    r Studieren
spezielle Seiten fü         io ne n bere it.         bleiben, sollte sich bei der zuständigen Versi-
                   Informat
 halten nützliche                                    cherungsgesellschaft über die dort geltenden
                                                     Regelungen informieren.

  Alter von 25 Jahren plus die Zeit für Pflicht-
  dienste) oder des Ehepartners/der Ehepartne-       Unfallversicherung
  rin (ohne Altersgrenze) zu bleiben. In dem Fall    Wenn du ordnungsgemäß – mit Lohnsteuer-
  müssen Studierende keinen Beitrag zahlen.          karte oder im Mini-Job – bei deinem Arbeitge-
  Das ist aber nur möglich, wenn du höchstens        ber/deiner Arbeitgeberin beschäftigt bist, zahlt
  360 Euro (im Mini-Job höchstens 400 Euro)          er/sie für dich Beiträge zur Unfallversicherung.
  monatlich verdienst.                               Öffentliche Arbeitgeber, wie z.B. Hochschulen,
  Studierende, die nicht die Familienversiche-       zahlen an die gesetzlichen Unfallkassen, pri-
  rung nutzen können, können sich bei den ge-        vate Arbeitgeber an die gewerblichen Berufs-
  setzlichen Krankenversicherungen für derzeit       genossenschaften. Die Unfallversicherung
  einheitlich 53,40 Euro versichern (ab Sommer-      deckt die Kosten, die für Behandlung und Re-
  semester 2011 vss. 64,77 Euro). (Dazu kommt        habilitation anfallen, wenn du während der Ar-
  ein Pflichtbeitrag für die Pflegeversicherung      beit oder auf dem direkten Hin- oder Heimweg
  von 9,98 Euro, ab Sommersemester 2011 vss.         einen Unfall hast.
  11,94 Euro monatlich. Studierende, die 23          Eine solche Unfallversicherung besteht nicht
  Jahre und älter sind und keine Kinder haben,       bei Honorarjobs bzw. freiberuflicher oder
  zahlen 11,26 Euro, ab Sommersemester 2011          selbstständiger Tätigkeit. Hier müsstest du dich
  vss. 13,13 Euro monatlich.) Allerdings gilt dies   selbst versichern. Und bei Schwarzarbeit ge-
  nur für Studierende, die noch nicht das 14.        nießt du auch keinen Versicherungsschutz. Ein
  Fachsemester oder das 30. Lebensjahr erreicht      weiterer Grund, Schwarzarbeit zu meiden.
  haben. Wer diese Grenze überschreitet, muss,       Übrigens: Für alle Tätigkeiten in Zusammen-
  von wenigen Ausnahmen abgesehen, für ca.           hang mit deinem Studium bist du durch die
  120 Euro im Monat eine freiwillige Kranken-        Hochschule unfallversichert, und fast alle Stu-
  versicherung bei einer gesetzlichen Kranken-       dentenwerke haben auch eine Freizeitunfall-
  kasse abschließen. Die genaue Beitragshöhe         versicherung für die von ihnen betreuten Stu-
  erfährst du bei der jeweiligen Krankenkasse.       dierenden abgeschlossen. Hier gibt es also
  Achtung: Wenn du mehr als 20 Stunden pro           einen Rundum-Schutz.
  Woche arbeitest, verlierst du den Studieren-
  denstatus in der Krankenversicherung und
                                                             § Info
  musst einkommensabhängige Beiträge zahlen.
                                                             www.unfallkassen.de
  Mehr dazu auf Seite 18.
                                                             www.berufsgenossenschaft.de
  Wer sich zu Beginn seines Studiums entschie-

                                                                                                        19
Deine Rechte im Job

     Als studentische/r Arbeitnehmer/in bist du na-       • bei befristeten Beschäftigungen die vorher-
     türlich nicht rechtlos den Wünschen deines Ar-         sehbare Dauer,
     beitgebers/deiner Arbeitgeberin ausgeliefert.        • eine kurze Tätigkeitsbeschreibung,
     Auch du hast Arbeitnehmerrechte, wie zum             • die Zusammensetzung und Fälligkeit des
     Beispiel Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung          Gehalts,
     im Krankheitsfall etc. Ein Teil dieser Rechte ist    • die Arbeitszeit,
     gesetzlich verankert. Selbst wenn du darauf          • die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
     schriftlich vollständig verzichtest, wäre das un-    • der Anspruch auf Erholungs- und Bildungs-
     zulässig.                                              urlaub (inkl. Dauer, Urlaubsentgelt, Urlaubs-
     Du solltest trotzdem sehr vorsichtig sein, wenn        geld),
     du einen Arbeitsvertrag unterschreibst: Viele        • die Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnis-
     wichtige Punkte, wie etwa die Arbeitszeit oder         ses,
     die Höhe der Vergütung können frei verhandelt        • Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge,
     werden, wenn kein Tarifvertrag besteht. Es gibt        Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
     jedoch Unterschiede zwischen den verschiede-
     nen Beschäftigungsverhältnissen (s. Seite 28 ff.).   Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat
                                                          gesetzlichen Anspruch auf eine Niederschrift
                                                          der Vertragsbedingungen. Sollte dein Chef/
     § Info
      Zu allen arbeitsrechtlichen
                                                          deine Chefin dir keinen schriftlichen Vertrag
                                  Themen:                 zugestehen, behaupte einfach, du brauchst ihn
      www.soliserv.de
      www.internetratgeber-recht.d                        als Verdienstnachweis bei der Wohnungssu-
                                     e oder               che. Vergiss nie, dass du den Kürzeren ziehst,
     www.123recht.net und selb
                                   stverständ-
     lich: www.students-at-work                           wenn beim Streit um Lohn oder plötzliche Kün-
                                  .de
                                                          digung kein schriftlicher Vertrag vorliegt.
                                                          Sollte dein Arbeitsvertrag auf einen bestimm-
     Arbeitsvertrag                                       ten Zeitraum befristet sein, ist besondere Auf-
     Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für das Ar-     merksamkeit gefragt. Ein befristeter Arbeits-
     beitsverhältnis zwischen dir und deinem Ar-          vertrag darf nämlich nicht beliebig ohne Grund
     beitgeber/deiner Arbeitgeberin. Wenn dir ein         verlängert werden. Spätestens nach zwei Jah-
     vorgelegt wird, prüfe ihn gründlich und am           ren oder dreimaliger Verlängerung ist dein
     besten mit Hilfe der zuständigen Gewerk-             Chef/deine Chefin gesetzlich verpflichtet, dich
     schaft – dann bist du vor bösen Überraschun-         unbefristet einzustellen. Seit 2004 gibt es aber
     gen sicher. In den Arbeitsvertrag gehören            eine Sonderregelung: Ist dein/e Chef/in Exis-
     grundsätzlich:                                       tenzgründer/in kann dein Arbeitsvertrag in den
     • Name und Anschrift der Vertragspartner/            ersten vier Jahren der Selbstständigkeit belie-
       innen,                                             big oft verlängert werden, ohne dass du zu
     • der Arbeitsort,                                    einem/einer Festangestellten wirst.
     • der Beginn der Beschäftigung,

20   Deine Rechte im Job
21
Lohn                                                setzt wird: Ist dein Einsatz vereinbart und du
      Du hast Anspruch auf regelmäßige Lohnzah-           wirst kurzfristig krank, bekommst du trotzdem
      lungen in der vereinbarten Höhe. Ob du das          vollen Lohn. Bei längerer Krankheit ist der
      Geld zur Monatsmitte oder am Monatsende er-         durchschnittliche Verdienst ausschlaggebend.
      hältst, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlun-     Diese Regelung aus dem sogenannten Entgelt-
      gen in unregelmäßigen Abständen sind nicht          fortzahlungsgesetz greift vier Wochen nach Be-
      zulässig. Die Höhe des Lohnes ist nicht nur Ver-    ginn des Arbeitsverhältnisses und gilt zum Bei-
      handlungssache, denn für fast alle Arbeitsbe-       spiel auch für ärztlich verordnete Kuren. Vo-
      reiche gibt es Tarifvereinbarungen oder Richt-      raussetzung ist natürlich eine ärztliche Krank-
      werte. Welcher Lohn für deine Arbeit ange-          schreibung, die dem Arbeitgeber/der Arbeitge-
      messen ist, und ob du einen Anspruch auf eine       berin unverzüglich vorgelegt wird.
      bestimmte Lohnhöhe hast, erfährst du bei der
      zuständigen Gewerkschaft (s. Seite 44 ff.).               § Info
      Der Lohn, den der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin           Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) §3, 4
      mit dir vereinbart, ist natürlich der Bruttolohn.         Wenn du hierzu weitere Fragen
      Je nachdem, welche Art Beschäftigungsverhält-             hast, kannst du unser kostenloses
      nis (s. Seite 28 ff.) du eingehst, werden davon           Beratungsangebot nutzen: www.students-
      womöglich Steuern und Sozialversicherungsab-              at-work.de/online-beratung
      gaben abgezogen. Übrig bleibt der Nettolohn,
      der auf dein Konto fließt. Auch daran musst du
      denken, wenn du deinen Lohn aushandelst.            Die Lohnfortzahlung gibt es nicht ohne Grund:
                                                          Wer krank ist, würde ansonsten unverschuldet
                                                          weniger verdienen. Außerdem würden viele Ar-
     § Info                                               beitnehmer/innen aus Angst um ihren Verdienst
     BGB § 612 und 614
                                                          krank zur Arbeit gehen – was noch kränker
     www.tarifspiegel.de
     Wenn du hierzu weitere Fra
                                   gen                    macht. Und so toll ist kein Stundenlohn, dass
                          er kos tenloses                 man seine Gesundheit dafür opfern muss. Also:
     hast, kannst du uns
                   m   nutzen : ww w.students-            Nimm die Lohnfortzahlung in Anspruch.
      Beratungsforu
      at-work.de/on line-be ratu ng                       Wer länger ans Bett gefesselt ist, erhält sogar
                                                          für sechs Wochen den vollen Lohn vom Arbeit-
                                                          geber/von der Arbeitgeberin. Danach springt
      Krankheit                                           normalerweise die Krankenkasse ein und zahlt
      Auch wer krank ist, muss essen. Darum hat           70 Prozent des üblichen Lohnes – das gilt aber
      jede/r Arbeitnehmer/in auch im Krankheitsfall       nicht für Studierende, weil sie keine einkom-
      Anspruch auf 100-prozentige Lohnzahlungen.          mensabhängigen Beiträge in die Krankenver-
      Das gilt selbst bei Nebenjobs mit variierenden      sicherung zahlen (s. Seite18f.). Für Eltern, die
      Wochenarbeitszeiten, in denen man mehr oder         wegen der Krankheit eines Kindes nicht arbei-
      weniger kurzfristig für einen »Dienst« einge-       ten können, gibt es vergleichbare Regelungen.

22    Deine Rechte im Job
Krankschreibungen, auch wenn sie häufiger
    auftreten oder länger andauern, sind kein zu-
    lässiger Kündigungsgrund. Sonst würden die-
    jenigen, die öfter krank sind als andere, ent-
    lassen werden. Und alle Arbeitnehmer/innen
    würden aus Angst um ihren Job auch dann zur
    Arbeit gehen, wenn sie krank sind, was noch
    kränker macht. Und so toll ist kein Job, dass
    man ihm die Gesundheit opfern muss. Also:
    Wenn du krank bist, dann bleib im Bett und
    nimm die Lohnfortzahlung in Anspruch.
                                                       gelt). Vom Urlaubsentgelt ist das Urlaubsgeld
                                                       zu unterscheiden, dies ist eine zusätzliche Leis-
§ Info                                                 tung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Das
                  formationen auch
Weitergehende In                                       Urlaubsgeld wird meistens in einem Tarifver-
                  deren sozialen
zu zahlreichen an                                      trag bzw. im Arbeitsvertrag geregelt.
                 r Sozialfibel der
Leistungen in de                                       Wenn du während des Urlaubes krank wirst,
                  tsregierung:
 bayerischen Staa                                      werden die Tage der Krankschreibung nicht auf
                   n.de/fibel
 www.stmas.bayer                                       deinen Urlaubsanspruch angerechnet; das gilt
                                                       auch in den Betriebsferien. Darüber hinaus
                                                       kann auch Anspruch auf bezahlten oder unbe-
    Urlaub, Pausen, Feiertage                          zahlten Sonderurlaub bestehen, zum Beispiel
    Jede/r Arbeitnehmer/in muss sich zwischenzeit-     wegen Umzuges oder eines Trauerfalles in der
    lich auch einmal erholen. Darauf hat er/sie        Familie. Weitere Ansprüche auf bezahlten Ur-
    sogar ein Recht. Nach dem Bundesurlaubsge-         laub können dir für Weiterbildung und für ge-
    setz haben alle Arbeitnehmer/innen, Auszubil-      werkschaftliche, parteipolitische oder gesell-
    denden und arbeitnehmerähnlich Beschäftig-         schaftliche Tätigkeiten gewährt werden. Rege-
    ten Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Gesetz      lungen hierzu können unter anderem in Lan-
    schreibt bei einer Sechs-Tage-Arbeitswoche         desgesetzen, im Tarifvertrag oder im Arbeits-
    einen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor.          vertrag stehen. Viele dieser Sonderurlaubsan-
    Wer fünf Tage arbeitet, hat entsprechend auf       sprüche sind allerdings in den letzten Jahren
    20 Urlaubstage im Jahr Anspruch, wer zwei          zunehmend gestrichen worden und mittler-
    Tage arbeitet, auf acht. Die meisten Tarif- oder   weile recht selten.
    Arbeitsverträge gehen über das gesetzliche Mi-     Alle Arbeitnehmer/innen haben an einem ge-
    nimum hinaus. Bei Teilzeitkräften wird der Ur-     setzlichen Feiertag, wenn sie üblicherweise an
    laubsanspruch anteilig berechnet.                  dem Wochentag, auf den der Feiertag fällt, ar-
    Während des Urlaubs wird dein Lohn natürlich       beiten, Anspruch auf Lohnzahlungen, ohne
    weiter gezahlt (als so genanntes Urlaubsent-       dass sie arbeiten.

                                                                                                           23
§ Info                                              acht Wochen nach der Entbindung sogar voll-
     Entgeltfortzahlung Feiertag: EFZG §2                ständig von der Arbeit freigestellt (sog. Mutter-
     Wenn du hierzu weitere Fragen                       schutzzeit). In dieser Zeit erhalten sie Mutter-
     hast, kannst du unser kostenloses                   schaftsgeld, das dem Durchschnittslohn der
     Beratungsangebot nutzen: www.students-              letzten drei Monate entspricht und von Kran-
     at-work.de/online-beratung                          kenkasse und Arbeitgeber/in finanziert wird.
                                                         Auch vor der Mutterschutzzeit kannst du zum
                                                         Schutz des Kindes krankgeschrieben werden.
      Wer ununterbrochen arbeitet, kann sich ir-         Das gilt, sobald der Arbeitgeber/die Arbeitge-
      gendwann kaum mehr konzentrieren. Deshalb          berin von der Schwangerschaft weiß. Daher ist
      schreibt das Gesetz nach sechs Stunden Arbeit      es wichtig, ihn/sie möglichst früh zu informie-
      mindestens 15 Minuten Pause vor. Wer sechs         ren. An einer Befristung ändert das Mutter-
      bis neun Stunden arbeitet, hat ein Anrecht auf     schutzgesetz natürlich nichts.
      insgesamt 30 Minuten Pause. Diese Pausen           Weiterführende Auskünfte können dein Frau-
      solltest du nicht an deinem Arbeitsplatz ver-      enarzt, der Betriebs/Personalrat, die Gewerk-
      bringen. Du darfst sie frei nach deinen Vorstel-   schaft und das Gewerbeaufsichtsamt geben.
      lungen gestalten – schließlich wirst du in die-    Übrigens: Der normale Erholungsurlaub ver-
      ser Zeit nicht bezahlt.                            fällt wegen des Mutterschutzes nicht und gilt
      Ferner ist es nicht zulässig, an sieben Tagen in   auch im Folgejahr über den 31.03. hinaus.
      der Woche zu arbeiten, auch wenn du dabei
      bei verschiedenen Arbeitgeber/innen bist. Jede            § Info
      Woche hast du Anspruch auf mindestens einen               Anforderungen an den Arbeitsplatz währ
                                                                                                      end
      arbeitsfreien Tag. Wenn du das selbst nicht be-           der Schwangerschaft: Mutterschutzgesetz
      rücksichtigst, wird es deine Krankenkasse ein-            MuSchG §§ 2 und 4
      fordern.
                                                               Mehr zum Thema Studium und Schwange
                                                                                                       r-
                                                               schaft sowie Studium und Kind auf unse
                                                                                                     rer
           § Info                                              Homepage: www.students-at-work.de/bab
                                plätzen:                                                                y
           Pausen an PC-Arbeits                                Wenn du hierzu weitere Fragen hast, kann
                           eitsverordnung                                                              st du
           §5 Bildschirmarb                                    unser kostenloses Beratungsangebot nutze
                                                                                                        n:
                                                               www.students-at-work.de/online-beratung

      Mutterschutz
      Frauen genießen durch das Mutterschutzgesetz       Kündigungsschutz
      während der Schwangerschaft besonderen             Wird das Arbeitsverhältnis von einer Seite als
      Schutz am Arbeitsplatz. Sie dürfen nicht gekün-    beendet erklärt, spricht man von Kündigung.
      digt werden, müssen nicht mehr jede Arbeit er-     Es gibt fristgerechte und fristlose Kündigun-
      ledigen und werden sechs Wochen vor und            gen. Liegt keine außerordentliche Verfehlung

24    Deine Rechte im Job
des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin vor,
 muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin min-      ständigen Gewerkschaft. Zum einen besteht
 destens die gesetzlichen Kündigungsfristen       die Chance auf eine Abfindung, zum anderen
 von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines      freuen sich spätere Jobber/innen, wenn Arbeit-
 Monats einhalten. Wenn du länger beschäftigt     geber/innen ihre Grenzen kennen.
 bist, verlängern sich auch die Kündigungsfris-   Bevor du deine Klage allein zu formulieren ver-
 ten: Nach fünf Jahren beträgt die Kündigungs-    suchst, geh besser zu deiner Gewerkschaft
 frist schon zwei Monate zum Monatsende.          oder zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsge-
 Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine or-    richts.
 dentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung
 nur zulässig, wenn der Arbeitsvertrag das aus-
 drücklich vorsieht.                              Arbeitsschutz
 Auch wenn du kaum Lust verspürst, deinen Ar-     Gesundheitsgefahr im Call-Center? Invalidität
 beitsplatz einzuklagen oder dort weiterzuar-     durch Büroarbeit? Nicht nur auf dem Bau kann
 beiten, solltest du eine Kündigung immer in-     mangelnder Arbeitsschutz gefährlich für Leben
 nerhalb von drei Wochen auf ihre Rechtmäßig-     und Gesundheit sein. In der Bundesrepublik
 keit überprüfen lassen, am besten von der zu-    gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen
                                                  zur Sicherheit von Maschinen, technischen Ge-
                                                  räten, Lagerhallen oder Laboreinrichtungen,
§ Info                                            die nur den einen Zweck haben: Die Arbeitneh-
Die Kündigungsfristen für deinen Job              mer/innen vor Gefahren zu schützen. Die lau-
findest du im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag
                                                  ern nämlich nicht nur auf schlecht gesicherten
bzw. BGB §622 ff. und Kündigungs-
                                                  Baugerüsten und im Kernkraftwerk, sondern
schutzgesetz (KSchG) §1
Wenn du hierzu weitere Fragen                     auch in Chemielabors, an Röntgengeräten, in
 hast, kannst du unser kostenloses                der Papierfabrik oder vor dem Rechner. Darum
 Beratungsangebot nutzen: www.students-           gibt es Vorschriften zum Brandschutz in Labors
 at-work.de/online-beratung                       oder zu Licht und Mobiliar an Computerar-

                                                                                                    25
beitsplätzen. Selbst zulässige Raumtemperatur                 § Info
       und Raumklima sind für Arbeitgeber/innen ver-                Wenn du hierzu weitere Fragen
       bindlich geregelt.                                           hast, kannst du unser kostenloses
       Wenn du Fragen zum Arbeitsschutz hast,                       Beratungsangebot nutzen: www.students-
       wende dich an deinen Betriebs-/Personalrat,                  at-work.de/online-beratung
       deine Gewerkschaft (s. Seite 44 ff.) oder ans
       Gewerbeaufsichtsamt.
                                                            sind. Der/die Bundesarbeitsminister/in kann
     § Info                                                 aber auch Tarifverträge für allgemeinverbind-
                              ist das Arbeits-
     Die erste Rechtsquelle                                 lich erklären. Sie gelten dann für alle Unter-
                            G), zusätzlich gibt es
     schutzgesetz (ArbSch                                   nehmen einer bestimmten Branche. Dies ist
                             und Verordnungen.
     viele weitere Gesetze                                  auch für sehr viele Tarifverträge geschehen. In-
                         f  de  n Seiten der Bun-
     Diese findest du au                                    formiere dich bei der Gewerkschaft, ob für dei-
                             schutz und Arbeits-
      desanstalt für Arbeits                                nen Betrieb ein Tarifvertrag gilt und ob seine
      medizin: www.baua.de                                  Bestimmungen für dein Arbeitsverhältnis ein-
                               re Fragen hast,
      Wenn du hierzu weite
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                                                            Bei Schwierigkeiten mit Arbeitgeber/innen
                                                            oder Vorgesetzten ist der Betriebsrat (im öf-
       Tarifverträge                                        fentlichen Dienst und bei öffentlich-rechtlichen
       Gesetzliche Regelungen gelten für alle Arbeit-       Arbeitgebern: der Personalrat) eine wichtige
       nehmer/innen, also auch für Studierende in           Anlaufstelle. Der Betriebs- oder Personalrat
       einem Arbeitsverhältnis. Sie betreffen primär        wird von den Beschäftigten des Betriebs ge-
       die Bereiche der sozialen Sicherung (Krankheit,      wählt und hat gesetzlich verankerte Mitbestim-
       Rente, Arbeitslosigkeit, Unfall). Tarifverträge      mungsrechte. Die Betriebs- und Personalräte
       treffen darüberhinausgehende Regelungen              der DGB-Gewerkschaften können durch regel-
       über Lohnhöhe oder Ansprüche auf zusätzliche         mäßige Schulungen kompetent Auskunft ertei-
       Zahlungen und Urlaub.                                len und die Interessen der Beschäftigten vor
       Ob in dem Betrieb, in dem du arbeitest, ein Ta-      Ort wirksam vertreten. Frage nach, ob es in
       rifvertrag existiert, erfährst du beim Betriebsrat   deinem Betrieb oder deiner Dienststelle einen
       oder der zuständigen DGB-Gewerkschaft. Na-           Betriebs- oder Personalrat gibt und nimm Kon-
       türlich gilt ein Tarifvertrag auch für studenti-     takt zu ihm auf, um dich über Tätigkeit, Ent-
       sche Beschäftigte (Ausnahme sind die studen-         lohnung, Urlaubsansprüche etc. zu informie-
       tischen Beschäftigten an Hochschulen, s. Seite       ren.
       31). Ein Tarifvertrag gilt nur für Arbeitgeber/
       innen, die im Arbeitgeberverband vereinigt

26     Deine Rechte im Job
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