"Papa pendelt" Projektdokumentation

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"Papa pendelt" Projektdokumentation
„Papa pendelt“
  Projektdokumentation
"Papa pendelt" Projektdokumentation
Berit Steinberg,
    Geschäftsführerin Wirtschaftsförderungsgesellschaft
    Landkreis Ludwigslust mbH

    Auf der Visitenkarte unseres Landkreises steht eine      denen ein Leben mit Familie und Beruf gelingen
    ganze Reihe verschiedener Eigenschaften:                 kann.
    Wir sind ein Großkreis, wir haben eine
    vielschichtige Wirtschaftsstruktur, bei uns gibt es      Viele Unternehmer im Landkreis haben die Zeichen
    eine gesunde Natur und: Wir sind eine                    der Zeit längst erkannt und setzen auf flexiblere
    familienfreundliche Region.                              Arbeitszeiten für Eltern oder
                                                             Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben.
    Familienfreundlichkeit hat zahlreiche Facetten. Für      Das ist ein Ansatz, der sich auszahlen wird, wenn
    viele Menschen ist die Vereinbarkeit von Familie         nämlich die Fachkräfte sich an das Unternehmen
    und Berufsleben Voraussetzung dafür, dass sie sich       gebunden fühlen und ihm treu bleiben.
    wohlfühlen und allen Aspekten ihres Lebens
    gerecht werden können. Aus dieser Verantwortung          Einen weiteren Ansatz hat sich die Wifög mit dem
    heraus sichert der Landkreis Ludwigslust-Parchim         Projekt „Papa pendelt“ auf die Fahnen geschrieben:
    eine flächendeckende qualitativ hochwertige              Die Absicherung der Betreuung von Kindern
    Kinderbetreuung ab.                                      während der tatsächlichen Arbeitszeiten der Eltern,
                                                             die oft von den üblichen Öffnungszeiten der
    Neben der Zufriedenheit der Einwohner gilt es,           Betreuungseinrichtungen        abweichen.       Ein
    einem weiteren Thema Rechnung zu tragen: der             Betreuungsportal wurde erstellt, in dem alle
    Verfügbarkeit von Fachkräften für unsere                 Informationen rund um das Thema Betreuung und
    Unternehmer. Die Betriebe im Landkreis                   sämtliche      Einrichtungen      im      Landkreis
    erwirtschaften unser Einkommen, sichern unseren          zusammengefasst sind. Betreuungsmodelle, die an
    Lebensstandard. Daher ist es zwingend notwendig,         die    Anforderungen      von      Pendlern    und
    dass sie auf den Einsatz und die Fähigkeiten ihrer       Schichtarbeitern angepasst sind, sollen geschaffen
    Mitarbeiter bauen können. In den Firmen ist es oft       werden, etwa in Form einer Betriebs- oder
    die junge Generation, die frische Akzente setzt und      Pendlerkita. Im vorliegenden Dokument werden die
    Entwicklung vorantreibt. Es ist unsere Pflicht, dieser   Aufgabenstellung, die Herangehensweise, die
    Generation zu ermöglichen, dass sie Kinder hat und       praktischen        Ergebnisse        und        die
    zwar ohne deswegen ihre berufliche Laufbahn              Handlungsempfehlungen detailliert dargestellt.
    aufzugeben oder einen Karriereknick akzeptieren zu       Damit auch noch mehr Menschen daran
    müssen. Nur so können wir die wertvollen                 mitarbeiten, unseren Landkreis zur familien- und
                                                             wirtschaftsfreundlichen Region weiter auszubauen.
    Wissensträger vor Ort halten. Wir müssen
    gemeinsam Rahmenbedingungen schaffen, in

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"Papa pendelt" Projektdokumentation
Inhalt
1.      Einleitung ......................................................................................................................................... 5
2.      Ausgangssituation ........................................................................................................................... 6
3.      Zielsetzung ....................................................................................................................................... 6
4.      Projektstruktur ................................................................................................................................ 7
     4.1       Säule 1: Die Betriebskindertagesstätte ................................................................................... 7
     4.2       Säule 2: Die Pendlerkindertagesstätte .................................................................................... 8
     4.3       Säule 3: Das Notfallportal ........................................................................................................ 8
5.      Die ersten Schritte im Projekt ......................................................................................................... 8
6.      Die Säule 1: Kinderbetreuung für Eltern im Schichtdienst - Betriebskindergarten....................... 11
     6.1       Herangehensweise ................................................................................................................ 12
        6.1.1 Bestandserhebung: Abfrage zu Kapazitäten und Öffnungszeiten in den bestehenden
        Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigslust .................................................................... 14
        6.1.2 Abstimmung der rechtlichen Voraussetzungen mit dem Fachdienst Jugend, Landkreis
        Ludwigslust .................................................................................................................................... 16
        6.1.3 Bedarfsermittlung: Befragung in den ansässigen Unternehmen nach erweiterten
        Betreuungsmöglichkeiten ............................................................................................................. 17
        6.1.4 Konzeptentwicklung verschiedener Kita-Träger und Auswahl eines Trägers ...................... 18
        6.1.5 Weitere Schritte in der Bedarfsermittlung ........................................................................... 20
        6.1.6 Weitere Abstimmungen mit dem Fachdienst Jugend, Landkreis Ludwigslust ..................... 22
        6.1.7 Auswahl eines Grundstücks.................................................................................................. 22
        6.1.8 Finanzierung und Förderung des Vorhabens ....................................................................... 23
7. Kinderbetreuung für Pendler – Pendler-Kita in Bahnhofsnähe......................................................... 27
     7.1 Pendlerkita in Boizenburg ........................................................................................................... 28
     7.2 Pendlerkita in Ludwigslust ........................................................................................................... 28
     7.3 Weitere Pendleraktionen ............................................................................................................ 29
        7.3.1 Das Pendlerforum................................................................................................................. 29
        7.3.2 Aktionstag des Bündnisses für Familie in Boizenburg .......................................................... 34
        7.3.3 Die Pendlertaschenaktion ................................................................................................... 34
        7.3.4 Das Pendlerportal ................................................................................................................. 34
        7.3.5 Der Pendleraktionstag .......................................................................................................... 34
8. Das Notfall-Betreuungsportal............................................................................................................ 35

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8.1 Umsetzung................................................................................................................................... 35
       8.1.1 Zu beachtende Aspekte des Inhalts...................................................................................... 36
       8.1.2 Informationssammlung und Einplanung .............................................................................. 36
       8.1.3 Bekanntmachung des Online Portals ................................................................................... 38
9. Übersicht wichtiger Termine und Partner im Projekt ....................................................................... 39
10. Öffentlichkeitsarbeit........................................................................................................................ 40
11. Ausblick und Handlungsempfehlungen ........................................................................................... 42
12. Danke............................................................................................................................................... 43

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1.        Einleitung

Mit der Übergabe des Förderbescheides am 20. Januar 2011 fiel der offizielle Startschuss für das Projekt „Papa
pendelt“. Es ist eines von zehn Projekten, das im Rahmen des Landes-Aktionsprogramms Vereinbarkeit von
Erwerbs- und Privatleben des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern aus ESF-
                                                                                                                       1
Mitteln gefördert wurde. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Landkreis Ludwigslust mbH (Wifög) setzte es
im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 um.

         Abb.: Übergabe des Förderbescheides zu „Papa pendelt“ am 20.01.2011
         v. l.: Dr. Margret Seemann, Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
         Berit Steinberg, Geschäftsführerin Wirtschaftsförderungsgesellschaft Landkreis Ludwigslust mbH, Manuela Schwesig, Sozial-
         und Gesundheitsministerin Mecklenburg-Vorpommern

Der vorliegende Bericht stellt dar, wie die Idee zum Projekt entstand, was inhaltlich verfolgt wurde und welche
Vorgehensweise und Maßnahmen die Projektmitarbeiter zur Umsetzung gewählt haben. Weiter werden die
erzielten Ergebnisse in dieser Dokumentation beschrieben.

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  Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Landkreis Ludwigslust mbH ist eine eigenständige Gesellschaft des Landkreises
Ludwigslust, deren einziger Gesellschafter der Landkreis Ludwigslust ist. Sie begleitet nicht nur Neuansiedlungen, informiert
über Fördermittel und hilft, wo möglich, bürokratische Hemmnisse zu beseitigen, sondern sie unterstützt und vernetzt vor allem
auch bestehende Unternehmen. Schwerpunktbranchen sind Tourismus, Ernährungswirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und
Logistik. Darüber hinaus initiiert sie strategische Projekte zur Verbesserung der Wirtschaftsfreundlichkeit der Region.
Geschäftsführerin ist Berit Steinberg.

Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den gesamten
Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig

                                                                                                                                     5
"Papa pendelt" Projektdokumentation
2.       Ausgangssituation

Aus dem Landkreis Ludwigslust pendeln rund 23.000 Personen aus, das heißt, dass hier mehrere tausend
Kinder in einer Pendlerfamilie leben. Das hat zur Folge, dass die Elternteile, die zu Hause „die Stellung halten“
nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten für eine berufliche Tätigkeit haben, da der pendelnde Partner sich kaum
an der Kinderbetreuung beteiligen kann. Eine optimierte Kinderbetreuung mit längeren Öffnungszeiten und
Notfallkonzepten verbessert die Arbeitssituation sowohl der pendelnden als auch der quasi-alleinerziehenden
Elternteile, die zu Hause bleiben.

Das Gleiche gilt für Eltern, die im Schichtbetrieb arbeiten. Auch hier lassen sich Arbeitszeiten und Standard-
Kinderbetreuungszeiten oft nicht in Einklang bringen. Die Betreuung der Kinder über die Öffnungszeiten der
Kindertagesstätten hinaus ist häufig ein Balanceakt mit mehreren „Verwahrstationen“, der für alle Beteiligten
eine große Belastung darstellt. Mütter und Väter, die sich während der Arbeitszeit immer wieder mit der Frage
beschäftigen müssen, ob die „Übergabe“ des Sprösslings von der Oma zur Kita und nachmittags zur Nachbarin
auch wirklich klappt, investieren täglich viel Kraft und vollbringen logistische Meisterleistungen, um die
Betreuung ihrer Kinder optimal zu organisieren.

Einige Eltern entscheiden sich dann lieber ganz gegen eine Berufstätigkeit – Fachkräfte, die die Unternehmen
der Region dringend benötigen. Betriebe, die es sich leisten können, führen flexible Arbeitszeitmodelle, Home-
Office-Lösungen    und    betriebseigene    Kinderbetreuungseinrichtungen      ein.   Doch   die   überwiegend
mittelständischen Unternehmen in der Region können dieses häufig nicht leisten.

    3.       Zielsetzung

Ansatz von „Papa pendelt“ war es, nach einer gründlichen Bedarfsanalyse Lösungsmöglichkeiten für die
Bewältigung anspruchsvoller Betreuungssituationen aufzuzeigen. Damit sollte die Familienfreundlichkeit des
Landkreises Ludwigslust verbessert werden und es sollten Voraussetzungen für die Erschließung zusätzlichen
Fachkräftepotentials für die hier angesiedelten Unternehmen geschaffen werden.
Außerdem sollten Unternehmen für gemeinsame Kinderbetreuungskonzepte begeistert werden, um so mehr
Fachkräften eine Beteiligung am Erwerbsleben zu ermöglichen.
Die Vorteile einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegen für Unternehmen insbesondere
in einer stärkeren Bindung der Mitarbeiter und damit einhergehend u. a. in Kosteneinsparungen für die
Rekrutierung neuer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Auch eine Erhöhung der Attraktivität als
Arbeitgeber kann aus einer besseren Vereinbarkeit resultieren.
Durch das Projekt sollte insbesondere die Zielgruppe der Pendler erkennen, welche weichen Standortfaktoren
das Leben hier in der Region so lebenswert machen mit dem Ziel, den einen oder anderen wieder als
Arbeitskraft für die Region zurück zu gewinnen.

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4.        Projektstruktur

„Papa pendelt“ – die drei Säulen

Abb.: „Pendlerhaus“, Projektinhalte „Papa pendelt“

     4.1     Säule 1: Die Betriebskindertagesstätte

Ausgangspunkt des Projektes war die Einschätzung, dass Kinderbetreuung in den Randzeiten besser bzw.
überhaupt abgesichert werden muss. So können Eltern, deren Arbeitszeiten nicht innerhalb der üblichen
Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen liegen, ihr Berufs- und Privatleben besser vereinbaren. Das
wiederum hat zur Folge, dass dem Arbeitsmarkt Fachkräfte zur Verfügung stehen, die sonst vielleicht ihre
Berufstätigkeit hätten aufgeben müssen. Dass die Wifög mit dieser Bewertung richtig lag, bestätigt unter
anderem ein Artikel der Schweriner Volkszeitung vom 11. Mai 2011. Hier heißt es im Auszug: „…doch die für
das Flächenland so wichtige Randzeitenbetreuung von Kindern bildet bislang eher die Ausnahme.“ Vor diesem
Hintergrund war die Konzeption eines Gemeinschafts-Betriebskindergartens für Schichtarbeiter geplant, der
sich vor allem durch die Nähe zur Betriebsstätte und durch an die Schichten angepasste Öffnungszeiten
kennzeichnet.

                                                                                                               7
"Papa pendelt" Projektdokumentation
4.2    Säule 2: Die Pendlerkindertagesstätte

    Für Pendler und ihre Familien sollte ein Pendler-Kindergarten ggf. in Bahnhofsnähe mit angepassten
    Öffnungszeiten und Hol-/Bringedienst zum Bahnhof konzipiert werden. Dies konnte auch eine bereits
    bestehende Einrichtung sein, die ihre Angebote entsprechend erweitert.

        4.3    Säule 3: Das Notfallportal

    Für spontane Notfälle, zum Beispiel wenn das Kind krank ist und nicht in die Kita gehen kann oder wenn ein
    Familienangehöriger plötzlich Hilfe benötigt, sollte ein Online-Notfall-Betreuungsportal eingerichtet werden.
    Hier können sich Menschen, die sich vorstellen könnten, kurzfristig bei der Betreuung von Kindern oder
    Familienangehörigen einzuspringen, registrieren lassen. Auch weitere Betreuungsangebote, z. B. von
    Tagesmüttern oder Babysittern sollten hier eingestellt werden.

        5.       Die ersten Schritte im Projekt

    Zu Beginn des Projektes hieß es, sich noch einmal intensiv mit den Projektinhalten und den angestrebten Zielen
    auseinanderzusetzen und auf dieser Grundlage einen „Aktivitätenplan“ zu entwickeln, in dem die
    Vorgehensweise zeitlich festgelegt wurde.

    Zunächst waren umfangreiche Recherchen zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben, zu
    betrieblicher Kinderbetreuung und zu bereits umgesetzten Maßnahmen erforderlich.
    Aus dieser Recherchetätigkeit heraus konnten die ersten Schritte geplant werden.

    So wurden im ersten Quartal 2011 konkrete Aufgabenfelder identifiziert, erste Ideen für verschiedene
    Fragebögen entwickelt und Pendlerkontaktpunkte im Landkreis Ludwigslust ermittelt. Diese Maßnahmen und
    auch Telefonate mit verschiedenen Betrieben in Bezug auf deren Schichtarbeit dienten der im weiteren Verlauf
    durchgeführten Bedarfsanalyse hinsichtlich zusätzlicher Kinderbetreuungsangebote.

    Die begonnene Konzeption eines Pflichtenheftes für das Betreuungsportal und Gespräche mit verschiedenen
    Netzwerkpartnern gehörten ebenfalls zu den ersten Schritten im Projekt.

    Die Zusammenstellung sämtlicher Kindertagesstätten und privater und kommunaler Träger im Landkreis
    Ludwigslust diente als Grundlage zur Erfassung der Ist-Situation hinsichtlich der Betreuungskapazitäten und
    Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtungen.

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"Papa pendelt" Projektdokumentation
Abb.: Auftaktworkshop von LAGUS, KVL.MV und Sozialministerium zu „Papa pendelt“

Als wichtige Unterstützung und Orientierung zu Beginn des Projektes erwies sich der gemeinsam vom
Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in MV (KVL.MV), Ministerium für Soziales und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern und Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) durchgeführte Workshop, in
welchem alle Projektmitarbeiter der Wifög Projektinhalte und Zielsetzungen noch einmal reflektieren konnten
und anhand einer Art „visuellem Leitfaden“ die einzelnen Etappen im Projekt bis zu den angestrebten
Ergebnissen, aber auch die zu erwartenden Hindernisse dargestellt wurden.

Abb.: angestrebte Projektergebnisse
zum 31. Dezember 2011

                                                                                                              9
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6.      Die Säule 1: Kinderbetreuung für Eltern im Schichtdienst -
            Betriebskindergarten

Um dieses Vorhaben anzugehen, wurden im Vorfeld intensive Recherchen zu den Möglichkeiten der
betrieblichen Kinderbetreuung vorgenommen. Hierbei zeigte sich, dass es für Unternehmen eine Reihe von
Maßnahmen gibt, mit denen sie ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen
können. Nachstehende Abbildung gibt hierzu einen Überblick und zeigt gleichzeitig, dass betriebliche
Kinderbetreuung einen vergleichsweise geringen Anteil innerhalb dieser verschiedenen Maßnahmen hat.

                                                                                                      11
6.1     Herangehensweise

 Als Grundlage für eine Bedarfsermittlung führte die Wifög im März 2011 eine Unternehmensbefragung durch,
 deren Ergebnisse die Angaben aus der oben stehenden Statistik bestätigten.

 Von 326 befragten Unternehmen schickten 96 den Fragebogen ausgefüllt zurück, was einer Rücklaufquote von
 29,4 Prozent entspricht.

 Auszug aus der Unternehmensumfrage zu betrieblichen Betreuungsmöglichkeiten:

 3.7 Bietet Ihr Unternehmen Kinderbetreuungsangebote?

                                                  3%
                                                                      ja   nein

                                          97%

 Unter anderem gaben 97 Prozent an, keine Betreuungsangebote für die Kinder ihrer Angestellten zu haben.

 Sicherlich sind die Unternehmensgröße, die Mitarbeiterstruktur und das finanzielle Ausmaß betrieblicher
 Kinderbetreuung wesentliche Einflussfaktoren im Entscheidungsprozess einer Unternehmung – für die Wifög
 ist jedoch vor allem das Bewusstsein der Geschäftsführer für Vereinbarkeit wichtig, welches sich auch schon in
 kleinen Maßnahmen zeigen kann. Als Dienstleister für die Unternehmen liegt die Aufgabe der Wifög deshalb
 unter anderem auch darin, für diese Thematik zu sensibilisieren.

 Auszug aus der Unternehmensumfrage zu einer möglichen finanziellen Beteiligung der Unternehmen:

 3.9. Wären Sie bereit, sich finanziell an Kinderbetreuungseinrichtungen mit zusätzlichen Angeboten (z.B.
 längere Öffnungszeiten, Wochenendbetreuung, Betreuung bei Schichtarbeit etc. ) zu beteiligen?

                                                         19%
                                                                                       ja
                                                                                       nein
                                               81%

 Die Statistik zeigte also auch, dass es nicht einfach werden würde, einen oder mehrere Betriebe zu finden, die
 sich bereit erklären, in eine Betriebskita zu investieren.

12
Auszug aus der Unternehmensumfrage zu stattfindender Schichtarbeit:

3.11 Wird in Ihrem Betrieb in Schicht gearbeitet?

                                                                                    ja   nein
                                                      38%
                                        62%

Und doch liegt ein erheblicher Teil der Arbeitszeiten nicht zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr.

Folgende Schritte wurden als Herangehensweise gewählt:

             Bestandserhebung: Abfrage zu Kapazitäten und Öffnungszeiten in den bestehenden
             Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigslust

             Abstimmung der rechtlichen Voraussetzungen mit dem Fachdienst Jugend, Landkreis Ludwigslust

             Bedarfsermittlung: Befragung        in   den    ansässigen    Unternehmen         nach   erweiterten
             Betreuungsmöglichkeiten

             Konzeptentwicklung verschiedener Kita-Träger und Auswahl eines Trägers

             Gespräche mit Partnern: Unternehmen, Behörden, Gemeinden

             Auswahl eines Grundstücks

             Finanzierung und Förderung des Vorhabens

Für den ersten Punkt, Bestandserhebung, hat die Wifög einen Fragebogen an knapp 100 Kindertagesstätten in
privater bzw. kommunaler Trägerschaft im Landkreis geschickt. Im Vorfeld wurde telefonisch Kontakt zu den
jeweiligen Einrichtungen aufgenommen und das Projekt vorgestellt sowie die geplante Befragung angekündigt.

                                                                                                                13
6.1.1 Bestandserhebung: Abfrage zu Kapazitäten und Öffnungszeiten in den bestehenden
 Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigslust

 Die Befragung wurde im Mai und Juni 2011 mittels des folgenden Fragebogens durchgeführt:

 Fragebogen zur Beispiel-Kalkulation von Randzeitenbetreuung

 Im   Rahmen      des    Aktionsprogramms       „Vereinbarkeit     Erwerbs-    und     Familienleben“     hat   die
 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Landkreis Ludwigslust mbH das Projekt „Papa pendelt“ initiiert. Einer der
 Bausteine in diesem Projekt ist die Optimierung der Kinderbetreuung für Pendlerinnen und Pendler sowie für
 Eltern, die in Schichtarbeit arbeiten. Um einen Überblick über die derzeitige Situation, die Kapazitätssituation in
 den bestehenden Einrichtungen sowie die derzeit geltenden Öffnungszeiten zu bekommen, möchten wir alle
 Träger bitten, uns folgende Informationen zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel ist es, vorhandene Angebote
 und bestehende Nachfrage zu koordinieren, eventuell Anpassungen zu initiieren oder Ergänzungsangebote zu
 schaffen.

 Welche Einrichtungen hätten noch Plätze/Kapazitäten für weitere Kinder frei?

 Wie sind die derzeitigen Öffnungszeiten in Ihren Einrichtungen?

 Welche zusätzlichen Öffnungszeiten wären aus Ihrer Sicht möglich, vorausgesetzt, dass die dadurch
 entstehenden zusätzlichen Kosten von anderer Stelle getragen werden?

 Was würde jede zusätzliche Betreuungsstunde kosten (Fix und variabel pro Kind)?

 Wie viel Vorlaufzeit wäre nötig, um zusätzliche Öffnungszeiten anbieten zu können?

 Wer wäre Ansprechpartner für eine Erweiterung der Öffnungszeiten?

 Insgesamt 43 Betreuungseinrichtungen haben geantwortet. 34 hatten keine freien bzw. weniger als zehn freie
 Plätze aufzuweisen. Für sechs dieser Einrichtungen wurden Wartelisten gemeldet. Diese Tatsache gibt einen
 Hinweis darauf, dass zusätzlich geschaffene Betreuungskapazitäten durchaus in Anspruch genommen werden
 könnten.
 Das folgende Diagramm zeigt die Verteilung der Kindertagesstätten im Landkreis Ludwigslust nach ihren
 Öffnungszeiten. Es wird ersichtlich, dass die Betreuungszeiten in fast allen Einrichtungen die maximal erlaubte
 Betreuung eines Kindes von zehn Stunden pro Tag abdecken. Darüber hinaus wird zum Teil auch die Nutzung
 einer Betreuung in den Randzeiten ermöglicht.

14
Anzahl Einrichtungen nach Öffnungszeiten
   5.45 - 17.30
   5.30 - 18.00
   6.00 - 16.45
   6.00 - 17.00
   6.00 - 17.30
   6.00 - 18.00                                                                     Anzahl Einrichtungen nach
   6.15 - 17.00                                                                     Öffnungszeiten

   6.30 - 16.30
   6.30 - 17.00
   6.30 - 17.30
  10.00 - 17.00

                   0             5             10            15             20

Abb.: Mengenmäßige Verteilung von Kindertagesstätten anhand ihrer Öffnungszeiten

Verlängerte Öffnungszeiten: Aspekte

Auf die Frage nach zusätzlichen Öffnungszeiten gaben die befragten Einrichtungen verschiedene Auskünfte.
So waren erweiterte Öffnungszeiten zum Zeitpunkt der Befragung bei einem Teil nicht nötig, da von den Eltern
keine Bedarfe signalisiert bzw. eine Mindestzahl an Kindern nicht erreicht wurden.
Dort wo ein Bedarf gemeldet wurde, sind Eltern aufgrund der hohen Elternbeiträge nicht in der Lage, Kosten
für zusätzliche Betreuungsstunden zu tragen.
Hinsichtlich der abgefragten Vorlaufzeit für erweiterte Öffnungszeiten gaben die Einrichtungen eine
verhältnismäßig breite Zeitspanne von zwei Wochen bis sechs Monaten an, wobei Stellen wie das
Landesjugendamt,        der    örtliche    Träger    der    öffentlichen     Jugendhilfe   und   das   Landesamt   für
Gesundheit und Soziales in diesen Prozess einbezogen werden müssen.
Ein grundsätzliches Problem sahen die Einrichtungen darin, dass, selbst wenn eine grundsätzliche Möglichkeit
erweiterter Öffnungszeiten gegeben wäre, der Mangel an Personalkapazitäten ein Hindernis darstellt. Oftmals
können durch das Fehlen von Fachkräften nicht einmal die freien Stellen besetzt werden.
Wäre zusätzliches Personal vorhanden, müsste eine Einrichtung zunächst die Gesamtkosten neu kalkulieren,
d. h., mit dem Landkreis neue Entgeltverhandlungen durchführen. Erst dann könnten die Gebühren für
zusätzliche Betreuungszeiten festgelegt werden. Zur Problematik des Fachkräftemangels in diesem Bereich
konnte die Wifög durch verschiedene Gesprächen mit Kindertagesstätten die lange Ausbildungszeit zur
Erzieherin/zum Erzieher von vier Jahren als eine Ursache identifizieren. Auf politischer Ebene müssten hier ggf.
die Rahmenbedingungen verbessert werden; auch das ist ein Ergebnis des Projektes.

                                                                                                                     15
Das Kindeswohl im Mittelpunkt: Aspekte

 Die Befragung brachte auch hervor, dass in jedem Fall das Kindeswohl zu beachten ist, wenn über verlängerte
 Öffnungszeiten nachgedacht wird.
 Es sollte immer darauf geachtet werden, dass ein Bedarf bei mehreren Familien besteht und nicht ein einzelnes
 Kind dann in der Randzeit alleine betreut wird.
 Auch eine Betreuung in späteren Abendstunden wird als problematisch angesehen, sofern ein Kind dann
 geweckt werden muss, um abgeholt zu werden.
 Genauso verhält es sich am Morgen, wenn Kinder bspw. im ländlichen Raum schon um 4.30 Uhr geweckt
 werden müssen, damit sie 5.30 Uhr in der Kindertagesstätte sind.
 Bezüglich der Kosten für zusätzliche Betreuungsstunden wurden Stundensätze in einem Intervall von 3 € - 20 €
 angegeben. Je mehr Kinder eine zusätzliche Betreuung in Anspruch nehmen, desto niedriger der Kostenanteil
 für das einzelne Kind.
 In Bezug auf die Randzeiten wurde auch die Zahl der Erzieher/innen angesprochen. Es wird für erforderlich
 gehalten, dass aufgrund der Aufsichtspflicht den Kindern gegenüber, mindestens zwei Erzieher/innen den
 Dienst abdecken müssen, wobei dann die Bruttopersonalkosten/h mal zwei zu rechnen sind.

 Für die Wifög hat die Auswertung der Befragung wichtige Hinweise ergeben, die in späteren Gesprächen mit
 Unternehmen und Trägern berücksichtigt wurden.

 6.1.2 Abstimmung der rechtlichen Voraussetzungen mit dem Fachdienst Jugend, Landkreis
 Ludwigslust

 Im Gespräch mit Herrn Schmidt, Fachdienst Jugend, Landkreis Ludwigslust wies dieser darauf hin, dass der
 Fachdienst keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber einem Betriebskindergarten hat, er aber keine Kinder
 dorthin zuweisen kann. Das heißt, ein Unternehmen muss die Einrichtung selbst auslasten. Solange die Kinder
 aus dem Landkreis Ludwigslust kommen, würden die Eltern den Gemeindeanteil, den sie in ihrer eigenen
 Gemeinde als Zuschuss zum Kita-Platz bekommen, auch für den Betriebskindergarten bekommen. Alles, was
 darüber hinausgeht, muss von den Eltern oder dem Betrieb getragen werden. Wichtig ist, und das wurde als
 problematisch angesehen, dauerhaft Fachkräfte und die Finanzierung zu sichern. Es wurde empfohlen, mit
 einem Träger zu kooperieren.

16
6.1.3 Bedarfsermittlung: Befragung in den ansässigen Unternehmen nach erweiterten
Betreuungsmöglichkeiten

Ausgehend von der Befragung und dem Austausch mit dem Fachdienst Jugend wurde festgelegt, die ansässigen
Unternehmen in den Gewerbegebieten MEGAPARK (Valluhn/Gallin) und Neustadt-Glewe zu kontaktieren. Hier
sollte ermittelt werden, welche Betriebe überhaupt in Schichtarbeit arbeiten. Als Ergebnis stellte sich heraus,
dass in Neustadt-Glewe entweder nicht in Schicht gearbeitet wird oder nur ältere Mitarbeiter arbeiten, bei
denen das Problem der Kinderbetreuung nicht vorhanden ist. Die bestätigte Schichtarbeit im MEGAPARK führte
zu der Frage, wie man die Bedarfe der dortigen Mitarbeiter ermittelt, ohne die Unternehmen zu verstimmen,
nach dem Motto „Die Wifög will unsere Mitarbeiter aufwiegeln, damit wir als Unternehmen die
Kinderbetreuung verbessern“. Als Lösung wurde, statt einer flächendeckenden Befragung der Mitarbeiter, die
Gründung einer Interessengruppe gewählt. Es sollten die Personalverantwortlichen der Unternehmen
kontaktiert werden, ob diese jemanden für eine Interessengruppe „Kinderbetreuung“ benennen wollen. In den
Gesprächen wurde der Wifög die Information gegeben, dass die Fleischwerk EDEKA Nord GmbH im MEGAPARK
sich mit dem Gedanken trägt, einen Betriebskindergarten einzurichten. Aufgrund dieser Aussage wurden die
Befragung hinsichtlich einer Interessengruppe eingestellt und die Gespräche mit EDEKA intensiviert.

                                                                                                              17
Der Akteur EDEKA

 Das Unternehmen unter der Geschäftsführung von Rolf Heidenberger signalisierte die Bereitschaft, die
 Investition auf eigene Rechnung vorzunehmen. Gleichzeitig könnte die Einrichtung aber auch für Kinder
 anderer Betriebe im MEGAPARK bereitgestellt werden. Hierfür wäre dann ein Gemeinschaftskindergarten zu
 konzipieren, an dem sich mehrere Unternehmen finanziell beteiligen. Für Herrn Heidenberger müsste aber
 immer gewährleistet sein, dass für alle Kinder der EDEKA-Mitarbeiter Betreuungsplätze garantiert sind.

                                      „EDEKA hat im Megapark die Initiative ergriffen, für die Mitarbeiter des NORDfrische
                                      Centers und der EDEKA Service & Logistik-Gesellschaft, aber auch gemeinsam mit den
                                      hier ansässigen Firmen einen modernen, leistungsstarken Kindergarten zu errichten. Wir
                                      wünschen uns damit eine optimalere Vereinbarkeit von Arbeitszeiten und
                                      Kinderbetreuung.
                                      Selbstverständlich sichern wir uns damit ebenfalls einen Wettbewerbsvorteil.

                                      Unser Ziel ist eine nachhaltige Sicherung und Förderung der Arbeitsplätze von jungen
                                      Familien und auch allein erziehenden Müttern. Wichtig und unerlässlich ist für uns die
                                      Betreibung der Kita durchgängig an 52 Wochen von Montag bis Freitag, also ohne
                                      Schließung aufgrund von Schulferien. Oberste Priorität für uns hat das Kindswohl.“

 Rolf Heidenberger, Geschäftsführer
 Fleischwerk EDEKA Nord GmbH

 Dem Hinweis des Fachdienstes Jugend folgend, wurde EDEKA vorgeschlagen, Gespräche mit mehreren Trägern
 zu führen und sich verschiedene Konzepte vorstellen zu lassen.
 Die Wifög hat diese Termine entsprechend koordiniert und im Vorfeld die Träger um innovative Konzepte
 gebeten, welche die folgenden Vorgaben berücksichtigen sollten: Öffnungszeiten von 5.30 bis 22.30 Uhr
 (Berücksichtigung der Schichten) mit 40-50 Plätzen für 0-8 Jahre. Zu einem späteren Zeitpunkt hat Herr
 Heidenberger die Vorgaben für die Öffnungszeiten dahingehend geändert, dass er keiner Mutter zumuten will,
 die Schicht bis bspw. 22.00 Uhr zu arbeiten und danach das Kind aus der Einrichtung abzuholen, welches dann
 wahrscheinlich schon schläft. Deshalb lautete die neue Vorgabe, bis maximal 18.30 Uhr zu öffnen. Diese
 Haltung berücksichtigt auch die geäußerten Bedenken der Träger im Rahmen der durchgeführten Befragung zu
 erweiterten Öffnungszeiten. Die Tatsache, dass die betrieblichen Erfordernisse sich teilweise an die
 Kindswohlerfordernisse anzupassen haben, sollte auch in der Unternehmenskommunikation von EDEKA
 deutlich zum Ausdruck kommen.

 6.1.4 Konzeptentwicklung verschiedener Kita-Träger und Auswahl eines Trägers

 Die drei Träger ASB, AWO und DRK konnten dann in einem Gespräch im Juli 2011 unter Beteiligung der Wifög
 ihre Konzepte für eine Betriebskita im MEGAPARK vorstellen. Folgende Inhalte wurden hier besprochen bzw.
 Informationen geliefert:

           Die geschätzten Investitionskosten pro Kita-/Krippenplatz liegen bei einer hochwertigen Einrichtung
           bei rund 15.000 – 20.000 Euro.

18
Die laufenden monatlichen Kosten pro Platz betragen derzeit ungefähr:
                700 - 900 Euro pro Krippenplatz
                450 - 500 Euro pro Kitaplatz
        Diese Kosten werden aufgeteilt auf das Land/Landkreis, die Wohnortgemeinde und die Eltern. In
        Härtefällen können Eltern beim Landkreis eine Stützung beantragen.
        Der Landeszuschuss beträgt:
                135,- pro Kita-Ganztagsplatz
                235,- pro Krippen-Ganztagsplatz
        Grundsätzlich herrscht freie Wahl der Kindertagesstätte. Ist der Monatssatz der Wunsch-Kita aber
        höher als derjenige der Wohnort-Kita, kann die Gemeinde die Zahlung der zusätzlich entstehenden
        Kosten verweigern.

        Mögliche Ausgangslage: EDEKA tätigt die Investition – voraussichtlich auf dem eigenen vorhandenen
        Grundstück – der Träger mietet dann das Objekt von EDEKA; der umgekehrte Fall wäre aber auch
        denkbar.

        EDEKA würde in der geplanten Kita gerne die Essensversorgung übernehmen.

        Das Konzept für die Einrichtung sollte etwas Besonderes sein, bspw. wäre eine Gestaltung mit Kneipp-
        Elementen denkbar.

        Die maximale Anzahl von Plätzen pro Gruppe liegt bei:

            6 Kinder pro Krippengruppe
            17 Kinder pro Kitagruppe
        Eine Kita sollte mindestens über 35 Plätze verfügen, um wirtschaftlich arbeiten zu können.

        Der ASB bestätigt, dass es wahrscheinlich noch möglich wäre, dass EDEKA in Zarrentin rund zehn
        Plätze als betriebseigene Plätze reserviert und entsprechend finanziert, falls die Lösung eines
        eigenständigen Betriebskindergartens im MEGAPARK nicht tragbar ist; dies konnte zum damaligen
        Zeitpunkt noch nicht in die Planungen einfließen.

        Eine ausgebildete Kindergärtnerin ohne Leitungsposition verdient rund 2.200,- Euro brutto, bei einer
        angenommenen Kita-Größe von 50 Plätzen in je zwei Hort- und zwei Kita-Gruppen und den
        angenommenen erweiterten Öffnungszeiten kämen rund 10 Mitarbeiterinnen zusammen.

Ein weiteres Konzept wurde von der Fintosch GmbH - Frankfurt International Toddler School & Kindergarten
eingereicht, das unter anderem eine zweisprachige Erziehung der Kinder vorsieht. Weitere Trägergespräche
wurden von EDEKA nicht vorgesehen, da man sich aufgrund der vorgestellten Konzepte eine Zusammenarbeit
mit dem DRK vorstellen konnte.

                                                                                                               19
6.1.5 Weitere Schritte in der Bedarfsermittlung

 Die Wifög organisierte nun eine außerordentliche Sitzung der Interessengemeinschaft (= Gruppe der
 Geschäftsführer der im MEGAPARK ansässigen Unternehmen), um für den Kindergarten zu werben und eine
 Bedarfsermittlung in die Wege zu leiten. EDEKA selbst hat mit der Juli 2011-Gehaltsabrechnung eine Befragung
 bei den eigenen Mitarbeitern durchgeführt, um die konkreten Bedarfe für die Kita abzufragen, damit in der
 Interessengemeinschaftssitzung schon konkrete Zahlen präsentiert werden konnten. Mit der Befragung konnte
 ein Bedarf von 25 Plätzen, zum größten Teil Vollzeitplätze, ermittelt werden. Ergänzend zur Vorstellung der
 Idee auf der Interessengemeinschaftssitzung hat die Wifög in Einzelgesprächen mit Geschäftsführern und
 Personalverantwortlichen aller im MEGAPARK ansässigen Unternehmen die Thematik vorgestellt und eine
 Bedarfsermittlung vorgenommen. Hierbei hat sich ein Gesamtbedarf (inkl. der Plätze von EDEKA) von ca. 50
 Plätzen ergeben. Generell spielt das Thema Vereinbarkeit schon eine Rolle bei den Unternehmen bzw. wurde
 die Idee eines Betriebskindergartens wohlwollend aufgenommen.

 Folgender Fragebogen wurde für die Bedarfsermittlung herangezogen:

 Sehr geehrte Mitarbeiterinnen, sehr geehrte Mitarbeiter,
 liebe Mütter und Väter,

 Es wird eine gemeinsame Kita im Megapark, zurzeit diskutiert. Um aber überhaupt einen möglichen Bedarf zu ermitteln, bitten wir Sie uns
 mitzuteilen, ob Sie Interesse hätten, Ihr Kind/Ihre Kinder in einer Krippe/Kita im Megapark unterzubringen. Die Betreuungsplätze sollen für
 Kinder im Alter von einem halben bis sechs Jahre vorgesehen sein.
 Wir bitten Sie deshalb, den nachfolgenden Fragebogen auszufüllen, falls Sie Interesse hätten.
 ___________________________________________________________________
 1. Name, Vorname

 2. Wie alt wird Ihr Kind / werden Ihre Kinder Ende 2011 sein?

 1. Kind    2. Kind    3. Kind
 O 1 Jahr O 1 Jahr O 1 Jahr
 O 2 Jahre O 2 Jahre O 2 Jahre
 O 3 Jahre O 3 Jahre O 3 Jahre
 O 4 Jahre O 4 Jahre O 4 Jahre
 O 5 Jahre O 5 Jahre O 5 Jahre
 O 6 Jahre O 6 Jahre O 6 Jahre

 3. Haben Sie Kinder im betreuungsbedürftigen Alter?
 O Ja
 O Nein, aber ich bin an betrieblich unterstützter Kinderbetreuung interessiert
 O Nein, und ich bin nicht an betrieblich unterstützter Kinderbetreuung interessiert

 4. Erziehen Sie Ihr/e Kind/er alleine?
 O Ja
 O Nein

 5. Haben Sie zurzeit Probleme mit Ihrer Kinderbetreuung?
 O Ja
 O Nein

 6. Welche Punkte sind für Sie bei der Kinderbetreuung besonders problematisch?
 O Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen
 O Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen
 O Erreichbarkeit/lange Wege
 O Finanzierungsproblem
 O Sonstiges, und zwar ______________________________________________________

20
7. Bitte geben Sie die gewünschten Betreuungszeiten an:

Uhrzeit 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
Montag
Uhrzeit 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
Dienstag
Uhrzeit 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
Mittwoch
Uhrzeit 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
Donnerstag
Uhrzeit 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
Freitag
Uhrzeit 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
Samstag

8. Ich brauche nur gelegentlich eine Kinderbetreuung
O am Wochenende
O in den Nachtstunden
O während Fortbildungen
O in den Schulferien
O während Dienstreisen

9. Welche wöchentliche Arbeitszeiten würden Sie bevorzugen bzw. wollen Sie bevorzugen,
wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder haben?
O unter 20 Stunden
O 20 bis 25 Stunden
O 25 bis 30 Stunden
O 30 bis 35 Stunden
O Vollzeit

10. Wie viele Tage in der Woche wollen Sie arbeiten bzw. würden Sie arbeiten wollen?
O 1 Tag O 2 Tage O 3 Tage O 4 Tage O 5 Tage
____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________

11. Von welcher betrieblich angebotenen Kinderbetreuung würden Sie Gebrauch machen?
(Mehrfachauswahl möglich)
O finanzielle Förderung
O Kinderbetreuung am Wohnort
O Kinderbetreuung in der Nähe der Betriebsstätte
O Ich würde keinen Gebrauch von betrieblicher Kinderbetreuung machen

12. Wie viele Stunden Betreuungsbedarf besteht und welchen monatlichen Betrag würden
Sie aufbringen?
Kosten in € pro Monat _____________________

13. Wie viel zahlen Sie zurzeit monatlich für die Kinderbetreuung?
Betrag: _______________________ €

14. Welche Punkte sind Ihnen bei der Kinderbetreuung wichtig? (z.B. Sprachförderung,
sportliche Aktivitäten usw.)

15. Ich habe noch folgende Wünsche und Anregungen

Anzahl Tage pro Woche ________ X Std. pro Tag _________ = Stundenanzahl gesamt___________

                                                                                            21
6.1.6 Weitere Abstimmungen mit dem Fachdienst Jugend, Landkreis Ludwigslust

 In einem weiteren Gespräch mit dem Fachdienst Jugend, Landkreis Ludwigslust wurden ergänzende Hinweise
 zur Errichtung einer Betriebskita gegeben, die in den weiteren Treffen mit dem ausgewählten Träger
 Berücksichtigung gefunden haben:

          Bei der Kalkulation der Elternbeiträge müsste berücksichtigt werden, dass, wenn EDEKA den eigenen
          Mitarbeitern in der Kita Plätze garantieren will, eine bestimmte Anzahl von „Pufferplätzen“
          vorgehalten und mitfinanziert werden müssen; wenn die Kita immer mit einer Auslastung von 100
          Prozent fährt, kann es passieren, dass für ein Mitarbeiterkind kein Platz ist, weil die Kita voll ist.

          Es wurde zu bedenken gegeben, dass die Kinder möglicherweise nicht im eigenen heimatlichen
          sozialen Umfeld aufwachsen und sich dann, wenn sie in die Schule kommen, ggf. wieder auf neue
          Kinder einstellen müssen  damit einhergehen kann das Problem, dass Kinder nach dem 3.
          Lebensjahr aus der Betriebskita genommen werden und in einer Kita am Wohnort untergebracht
          werden, was ggf. Leerstand zur Folge hat.

          Es müsste auch beachtet werden, dass Bedarfe, die heute signalisiert werden, zum Zeitpunkt der
          Eröffnung der Einrichtung so möglicherweise nicht mehr bestehen.

          Es wurde der Hinweis gegeben, dass Kinder aus unterschiedlichen Bundesländern in die Betriebskita
          gehen,     woraus    für   Eltern    möglicherweise      höhere     Kita-Kosten     entstehen,     weil   der
          Wohnortgemeindezuschuss nicht für die Entgeltfinanzierung ausreicht.

 Der Fachdienst Jugend war erfreut darüber, dass EDEKA die ursprüngliche Variante (Öffnungszeiten bis 22.30
 Uhr) verworfen hat und im Sinne der Familienfreundlichkeit stattdessen die Schichtzeiten anpassen wird.

 Von den umliegenden Gemeinden wurden nach Bekanntwerden der Pläne für eine Betriebskita ernsthafte
 Bedenken dahingehend geäußert, dass ggf. ein Abzug der Kinder aus bestehenden Einrichtungen erfolgen wird.
 Nach Rücksprache mit dem Amt Zarrentin konnte aber argumentiert werden, dass in den umliegenden
 Kindertagestätten, welche von den Gemeinden betriebenen werden, derzeit keine freien Plätze bzw. freien
 Kapazitäten für weitere Kinder mehr vorhanden sind und die Kapazitäten auch bis mindestens 2012 bereits voll
 ausgelastet sind.

 6.1.7 Auswahl eines Grundstücks

 Hinsichtlich der Flächenauswahl konnte eine Fläche (ca. 15.000 m²) direkt im Gewerbegebiet MEGAPARK
 identifiziert werden, die dort in Randlage angrenzend an ein Waldgebiet liegt. Die ursprüngliche Planung, die
 Einrichtung auf EDEKA-Gelände zu errichten, musste aufgrund von möglichen Erweiterungsplänen des
 Unternehmens wieder verworfen werden. Mit dem Bauamtsleiter von Zarrentin sowie der Kreisbauordnung

22
wurde ein Vor-Ort-Termin mit Besichtigung wahrgenommen.                      Es stellte sich heraus, dass in dem
Bebauungsplan für den MEGAPARK eine Bebauung mit einem Kindergarten ausgeschlossen ist, jedoch eine B-
Plan-Änderung für ein bestimmtes Grundstück möglich wäre. Weitere Grundstücke in den Gemeinden Gallin
und Valluhn wurden ebenfalls in Betracht gezogen.

6.1.8 Finanzierung und Förderung des Vorhabens

Ausgehend von einer ersten Kostenschätzung für die Betriebskita, wonach die geplanten Investitionskosten bei
ca. 1,1 -1,3 Mio. € liegen, hat EDEKA entschieden, die Finanzierung gemeinsam mit einem Partner zu tragen. Da
die Tchibo GmbH einen Platzbedarf von 20 Kindern angemeldet hat, wäre dieses Unternehmen ein möglicher
Finanzierungspartner. Weitere Gespräche der Wifög zur Betriebskita erfolgten deshalb unter Beteiligung von
Tchibo und dem Betriebsleiter der DS Produkte GmbH als Leiter der Interessengemeinschaft. In diesen Treffen
wurden grundlegende Dinge wie die Beurteilung der zur Verfügung stehenden Flächen, die Finanzierung und
mögliche Fördermittel, das Konstrukt zur Antragstellung der Fördermittel, der Bauherrschaft und des
Eigentums sowie der Zeitplan besprochen.

Abb.: Gesprächsrunde mit Unternehmensvertretern im Gewerbegebiet MEGAPARK, dem DRK und Bauamt zur geplanten Betriebskita

Die Umsetzung des Vorhabens soll laut DRK ca. 18 Monate in Anspruch nehmen. Eine Beantragung der
Fördermittel, die an späterer Stelle dargestellt werden, ist zum 30.09.2012 möglich. Unter Berücksichtigung der
Zeit für die Antragstellung und B-Planänderung wurde ein Baubeginn im Frühjahr 2013 prognostiziert. Vom DRK
wurden erste Entwürfe bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben, um die mögliche Konstruktion des
Gebäudes zu veranschaulichen. Im Zusammenhang mit der Novellierung des KiföG MV und damit
einhergehender geänderter Betreuungsschlüssel wurde über drei Kindergartengruppen à 15 statt wie bisher
zwei Gruppen à 17 gesprochen, generell können gestiegene Betreuungsbedarfe durch einen möglichen Anbau
gedeckt werden. Dass eine Errichtung der Kita im Gewerbegebiet ggf. die Ansiedlung von Industriebetrieben
beeinträchtigen kann, wurde von den beteiligten Unternehmen als unwahrscheinlich angesehen. Vielmehr
wertet diese den Standort auf, was zukünftig in einer besseren Verfügbarkeit und Bindung von Fachkräften zum
Ausdruck kommen würde.

                                                                                                                           23
Exkurs: Fördermöglichkeiten für Betriebskitas

     Für das Vorhaben wurden von der Wifög sämtliche Fördermöglichkeiten für eine Betriebskita recherchiert und
     den Unternehmen aufbereitet.

         1.   Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung

              Beantragung zum 30.09.2012
              Bearbeitungsdauer von 1 – 2 Monaten
              Fördersätze:

              Antragsteller                                          Fördermittel

              Gemeinde                                               95 % der förderfähigen Nettoausgaben, max.
                                                                     500.000 Euro

              gemeinnützige Vereine/Stiftungen                       80 % der förderfähigen Nettoausgaben, max.
                                                                     400.000 Euro

              Unternehmen                                            45 % der förderfähigen Nettoausgaben, max.
                                                                     200.000 Euro

              innerhalb   einer    Zweckbindungsfrist    von    12    Jahren   kann   keine   Überschreibung   von
              Kommune/gemeinnützigem Verein auf ein oder mehrere Unternehmen erfolgen, da sonst die
              Differenz zwischen ausgereichten Fördermitteln und Fördermitteln, die ein Unternehmen bekommen
              hätte, zurückzuzahlen ist  erst ab dem 13. Jahr besteht eine solche Möglichkeit, was dann
              förderunschädlich ist
              kein Mindestsatz für einen beihilfefreien Eigenanteil vorgegeben, aber es ist ein nationaler
              Kofinanzierungsanteil zu tragen
              nationale Kofinanzierung = 25 % der ausgereichten Förderung
              1. Hälfte trägt das Land
              2. Hälfte trägt öffentl. Haushalt oder priv. gemeinnütziger Verein
              Grundstückserwerb nicht förderfähig

         2.   Investitionsprogramm zur Finanzierung der Kinderbetreuung (U3 – Krippenplätze)

              Förderung gemäß Ausreichung über Landkreis
              Förderfähig sind Investitionen in Einrichtungen (Neu-, Aus- und Umbau oder die Umwandlung,
              Sanierung, Renovierung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen) sowie in der
              Kindertagespflege zur Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen

24
bis zum Laufzeitende des Förderprogramms (31.12.2012) werden max. 50 % der zuwendungsfähigen
     Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 EUR pro Platz und Jahr gefördert
     Unternehmen muss einen Eigenanteil (25 % der zuwendungsfähigen Betriebskosten) leisten
     Antragstellung hätte zum Ende des Jahres 2011 erfolgen und spätestens ab 1. April 2012 hätten dann
     Kinder auf allen geförderten Plätzen betreut werden müssen
     Aussage Landkreis Ludwigslust Fachdienst Jugend: Voraussetzung für Förderung ist, dass der
     Antragsteller auf der Prioritätenliste des Landkreises 2012 erscheint und der Jugendhilfeausschuss
     seine Zustimmung erteilt

3.   BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

     keine Fördermittel für den Bau einer Kita  bieten nur den kostenpflichtigen Service, mittels einer
     Staubprobe, die der Kita entnommen wird, die Belastung mit Gefahrstoffen zu ermitteln
     außerdem Elternratgeber zum Thema Giftstoffe in Haushalt und Spielzeug auf der Internetseite
     abrufbar

4.   Aktion Mensch

     es gibt Fördermittel für teilstationäre Einrichtungen als regelfinanzierte Einrichtungen mit fester
     Platzzahl (z.B. Tages- und Förderstätten, integrative Schulen und integrative Tageseinrichtungen für
     behinderte Kinder und Jugendliche)
     Voraussetzungen:
     Antrag auf Förderung eines Vorhabens bei der Aktion Mensch können nur freie gemeinnützige
     Organisationen stellen  bspw. Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe, der Hilfe für
     Menschen in besonderen Lebensverhältnissen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Vereine der
     Kinder- und Jugendhilfe (e. V., gGmbH, Stiftung)  DRK könnte Antrag stellen
     nicht antragsberechtigt sind dagegen Einzelpersonen, öffentliche Institutionen oder kommerzielle
     Anbieter
     Beachte: Förderung einer Kita nur bei einem integrativen Konzept, d. h. von vornherein, also bei
     Antragstellung muss eine Zahl an behinderten Kindern bekannt sein  eine Förderung wird dann auf
     die Zahl der betroffenen Kinder gerechnet
     es reicht nicht aus, wenn gesagt wird, dass grds. die Einrichtung auch für solche Kinder offen ist, somit
     keine Förderung
     die Förderung würde auch mit anderen Fördermitteln verrechnet und versteht sich als nachrangige
     Förderung, d. h. Zuschuss nur möglich, wenn alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind
5.   Biosphärenreservat                                                                            Schaalsee

     Gewerbegebiet MEGAPARK liegt nicht im Einzugsgebiet Biosphärenreservat, deshalb wurde bzgl.
     möglicher Fördermittel an das STALU Schwerin verwiesen

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STALU gab Auskunft, dass Förderung nur in sog. natura 2000 Gebieten (Fauna-Flora- Habitat-Gebiete
          und Vogelschutzgebiete) möglich ist  MEGAPARK wird nicht als solches angesehen, deshalb keine
          Förderung möglich

     6.   BINGO - Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung

          Förderprogramm: Förderung der naturnahen Umgestaltung von Schulhöfen und Außenspielbereichen
          von Kindergärten in Mecklenburg-Vorpommern
          Förderhöhe beträgt i. d. R. bis zu 5.000 €
          Beachte: nur geringe Chancen, diese Fördermittel zu bekommen, da Förderung von Maßnahmen im
          Zusammenhang mit Neubauten grds. ausgeschlossen sind, Ausnahmen sind möglich, wenn das
          Konzept den Vergaberat überzeugt
          die Vergaberäte treten i. d. R. vierteljährlich zusammen  Anträge sind spätestens 6 Wochen vor dem
          Sitzungstermin einzureichen
          Förderung der Umgestaltung bestehender Schulhöfe und Außenspielbereiche von Kindergärten zu
          naturnahen Erlebnis- und Bewegungsräumen, wenn dabei ökologische und umweltpädagogische
          Aspekte überwiegen (Bsp.: Gestaltung der Flächen mit einheimischen, standortgerechten
          Pflanzenarten oder die ökologische Aufwertung bestehender Grünflächen)
          Gegenstand der Förderung u.a. Maßnahmen:
                   zum Schutz, zur Pflege, Entwicklung und Regeneration von Ökosystemen, zum Arten- und
                   Biotopschutz, zur Förderung des ökologischen Landbaus sowie zur Erhaltung und Entwicklung
                   der Eigenart und Schönheit der Landschaft in Mecklenburg - Vorpommern,
                   zum Schutz der Umweltmedien Boden, Wasser, Luft und des Klimas unter Beachtung des
                   Prinzips der Nachhaltigkeit in Mecklenburg - Vorpommern,
                   zur Förderung des Umweltbewusstseins und der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im
                   Bereich Umwelt und Natur in MV
          Förderfähige Elemente eines Projektes sind:
                   planerische Vorbereitung
                   die eigentliche Durchführung und Realisierung des Projektes mit den projektbezogenen
                   Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten
                   pauschale Verwaltungskosten bis zu 10 % der Gesamtkosten
                   vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit
                   die konzeptionelle Projektbegleitung
                   die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle
                   die Dokumentation der Ergebnisse
          Berücksichtigungswürdige Kriterien für die Vergabe der Mittel sind:
                   Förderung des ehrenamtlichen Engagements

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ökonomische, ökologische und soziale Effizienz,
                 Nachhaltigkeit und Praxisnähe,
                 Beispielcharakter, Leitbildfunktion,
                 sichtbare Ergebnisse, kurz- bis mittelfristig erreichbarer Projektabschluss,
                 innovativer Charakter,
                 Breitenwirkung und Bürgernähe,
                 Streuung unter räumlichen und thematischen Gesichtspunkten, wobei eine thematische
                 Schwerpunktbildung durch den Vergaberat für einen begrenzten Zeitpunkt möglich ist
        Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine, die Einrichtung selbst oder deren Träger
        im Mittelpunkt der Förderung steht das ehrenamtliche Engagement vor Ort, z.B. die unentgeltliche
        Mitwirkung von Kindern, Eltern, Lehrkräften oder Erziehern
        die Förderung setzt eine angemessene Eigenbeteiligung der antragstellenden Organisation / des
        Trägers der Schule oder des Kindergartens und das Bemühen um Drittmittel bzw. Spenden voraus.
        nicht gefördert werden u. a. konventionelle Spielgeräte (z.B. Schaukeln, Rutschen), der Bau von
        Wegen oder Sportanlagen, Versiegelungsmaßnahmen sowie die Verwendung von Kübelpflanzen und
        Großgehölzen
        Umfang     der   Förderung    abhängig    vom     Finanzmittelaufkommen       der   Lotterieerträge   der
        Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in M-V

Das Ergebnis dieser umfangreichen Recherchearbeit war, dass die Finanzierung lediglich nach der unter Punkt 1
aufgeführten Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung gestaltet werden kann. Die
exakte Planung muss zu einem weiter fortgeschrittenen Projektzeitpunkt erfolgen. An dieser Stelle kann darauf
hingewiesen werden, dass zum Projektlaufzeitende die Errichtung einer Betriebskita durch die Wifög initiiert
werden konnte. Weiterführende Gespräche und Maßnahmen werden auch nach dem offiziellen Ende des
Projektes erforderlich sein.

7. Kinderbetreuung für Pendler – Pendler-Kita in Bahnhofsnähe

In diesem Teil des Projektes ging es darum, eine Pendler-Kita zu konzipieren bzw. eine schon bestehende
Einrichtung entsprechend anzupassen. Insbesondere sollte eine Einrichtung geschaffen werden, die es vor
allem Pendlern, die mit der Bahn reisen, erleichtert, die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren. Angedacht
dazu war, den Eltern eine Kita möglichst in Bahnhofsnähe zur Verfügung zu stellen.

Im Verlauf der Projektarbeit wurden als mögliche Standorte Boizenburg und Ludwigslust identifiziert. Für beide
Städte wurde aufgrund der Auspendlerrate von Erwerbstätigen ein Handlungsbedarf gesehen. Durch das
Vorhandensein von Bahnhöfen in beiden Städten können insbesondere Arbeitsstätten in den alten
Bundesländern schnell erreicht werden. Beispielsweise kann die Strecke Hamburg – Ludwigslust per Zug in
weniger als einer Stunde absolviert werden.

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