Energiekonzept Markt Baudenbach - DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG

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Energiekonzept Markt Baudenbach - DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG
Studiengang Energiemanagement und Energietechnik

 Energiekonzept
 Markt Baudenbach
 DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG

Vorgelegt von: Felix Göbel 00154711
 Florian Froschhammer 00153567
 Julian Britz 00153242
 Nils Hupp 00153580
 Robin Behret 00153239
 Simon Ermer 00103508
 Tobias Eißler 00155255

Betreuer: Dipl.-Ing. Roman Petsch, Prof. Dr. Jörg Kapischke

In Zusammenarbeit mit: Markt Baudenbach

Abgabe: 01.07.2019
Energiekonzept Markt Baudenbach - DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................... II

Abbildungsverzeichnis .................................................................................................. IV

Tabellenverzeichnis ........................................................................................................ V

1 Einführung und Vorstellung des Projekts.............................................................. 1

 1.1 Einführung .......................................................................................................... 1

 1.2 Vorstellung Markt Baudenbach ........................................................................... 2

 1.3 Definition des Problems ...................................................................................... 2

 1.4 Definition der Projektziele ................................................................................... 2

 1.5 Systemgrenze..................................................................................................... 3

2 IST-Analyse .............................................................................................................. 4

 2.1 Strom .................................................................................................................. 4

 2.1.1 Netzverlauf und Transformatorenstationen .................................................. 4

 2.1.2 Stromerzeugung .......................................................................................... 4

 2.1.3 Stromverbrauch und Lastgang ..................................................................... 5

 2.2 Wärme ................................................................................................................ 8

3 Lösungsstrategien Strom ......................................................................................12

 3.1 Eigenverbrauchssteigerung innerhalb der Kommune .........................................12

 3.1.1 Stromdurchleitung von Gemeindehalle zum Wasserhaus ...........................12

 3.1.2 Ladestrom für Elektromobilität ....................................................................13

 3.1.3 Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen ...................................................15

 3.2 Verpflichtung für Neubauten ..............................................................................18

 3.3 Stromspeicher ...................................................................................................19

 3.3.1 Systeme für private Haushalte ....................................................................19

 3.3.2 Kommunaler Großspeicher .........................................................................25

 3.4 Regionale Stromhandelsplattform ......................................................................27

4 Lösungsstrategien Wärme .....................................................................................29

 4.1 Nahwärmenetz Baudenbach ..............................................................................29

 4.2 Saisonaler Wärmespeicher ................................................................................31

 II
Energiekonzept Markt Baudenbach - DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG
Inhaltsverzeichnis

 4.3 Wärmepumpen ..................................................................................................33

 4.4 Sanierung der Altbauten ....................................................................................36

 4.4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen nach Energieeinsparverordnung .............36

 4.4.2 Sanierung der einzelnen Bauelemente .......................................................38

 4.4.3 Finanzielle Betrachtung ..............................................................................39

 4.4.4 Förderung durch die KfW-Bank ..................................................................40

5 Power to Gas für Biogasanlagen ...........................................................................41

 5.1 Wasserstoffeinspritzung im BHKW ....................................................................41

 5.2 Wasserstoffeinspritzung im Fermenter...............................................................43

6 Fazit und Ausblick ..................................................................................................46

Literaturverzeichnis .......................................................................................................48

 III
Energiekonzept Markt Baudenbach - DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG
Abbildungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gemeindegrenze Markt Baudenbach mit Energieerzeugungsanlagen ......... 3
Abbildung 2: Stromproduktion und -verbrauch 2017 ......................................................... 5
Abbildung 3: Lastgang Baudenbach Sommer ................................................................... 6
Abbildung 4: Lastgang Baudenbach Winter ..................................................................... 7
Abbildung 5: Lastgang Baudenbach Übergangszeit ......................................................... 7
Abbildung 6: Wohnfläche für 1-2 Wohneinheiten und deren Baujahre .............................. 8
Abbildung 7: Energieverbrauchswerte für verschiedene Wohneinheitsgrößen und Baujahre
......................................................................................................................................... 9
Abbildung 8: Wärmeenergiebedarfskarte Baudenbach ....................................................10
Abbildung 9 Anzahl der Neuzulassungen von Elektroautos .............................................13
Abbildung 10 Heidelberg – Bahnstadt ..............................................................................18
Abbildung 11:Quartier mit dezentralen Speichereinheiten................................................25
Abbildung 12: Quartier mit zentraler Speichereinheit .......................................................25
Abbildung 13: Architektur einer möglichen Handelsplattform für regionalen Strom ..........27
Abbildung 14: Möglicher Verlauf eines Nahwärmenetzes in Baudenbach ........................29
Abbildung 15: Wärmeangebot durch BHKW einer Biogasanlage .....................................30
Abbildung 16: Kreislauf der saisonalen Wärmespeicherung.............................................32
Abbildung 17: Systemaufbau Nahwärmenetz Braedstrup mit Erdsondenspeicher ...........33
Abbildung 18: Funktionsweise einer Wärmepumpe .........................................................34
Abbildung 19: Benötigte Energiewerte je nach Baujahr....................................................36
Abbildung 20: Prozentuale Wärmeverluste der einzelnen Bauteile ..................................38
Abbildung 21: Anlagenschema der Firma GP-JOULE für die Wasserstoffeinspritzung im
BHKW ..............................................................................................................................42
Abbildung 22: Anlagenschema für die Wasserstoffeinspritzung im Fermenter .................43

 IV
Energiekonzept Markt Baudenbach - DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG
Tabellenverzeichnis

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gebäudewärmeenergiebedarf in Abhängigkeit der Wohnfläche und Baujahr ... 9
Tabelle 2: Wärmeenergiebedarf der Feuerwehr und der Gemeindehalle .........................10
Tabelle 3: Wärmeenergiebedarf pro Gebiet .....................................................................11
Tabelle 4: Wärmeerzeugung der Biogasanlage Sandmann .............................................11
Tabelle 5: Größe PV-Anlagen ..........................................................................................20
Tabelle 6: Speichersysteme .............................................................................................20
Tabelle 7: Autarkiegrad ....................................................................................................21
Tabelle 8: Eigenverbrauchsgrad ......................................................................................21
Tabelle 9: Strompreise .....................................................................................................22
Tabelle 10: Berechnung PV 8 kW ....................................................................................23
Tabelle 11: Berechnung PV 13 kW ..................................................................................23
Tabelle 12: Berechnung PV 18 kW ..................................................................................24
Tabelle 13: Heizkostenvergleich ......................................................................................35
Tabelle 14: Mindestanforderungen der Bauelemente nach EnEV ....................................37
Tabelle 15: Einsparpotenzial und Kosten einzelner Bauteile ............................................39
Tabelle 16: Finanzielle Betrachtung der Energieeinsparung ............................................40
Tabelle 17: Herstellerkalkulation für den Jahresertrag mit und ohne Bio-H2-Plus ............44
Tabelle 18: Kosten- und Erlöskalkulation für die Anwendung der Bio-H2-Plus Anlage an der
Biogasanlage Sandmann .................................................................................................45

 V
Energiekonzept Markt Baudenbach - DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG
Einführung und Vorstellung des Projekts

1 Einführung und Vorstellung des Projekts
In diesem Kapitel soll zu Beginn das Projekt und die zugrunde liegende Fragestellung
erläutert werden. Nach einer kurzen Einführung zum Thema im Allgemeinen wird die
untersuchte Gemeinde vorgestellt. Im Weiteren werden die Probleme, Das Projektziel,
sowie die Systemgrenze definiert.

1.1 Einführung
Auf Grund des stark vorherrschenden Klimawandels und dem Wunsch, die Umwelt auch
für zukünftige Generationen zu sichern, ist ein Umdenken in Sachen Umwelt- und
Energiepolitik nötig. Ein zentraler Punkt hierbei ist eine Umstellung auf Energiesysteme,
welche ohne fossile Energieträger auskommen. Da es sich beim Klimawandel um ein
globales Problem handelt, ist es wichtig als Gemeinschaft zu agieren und ein Bewusstsein
dafür zu schaffen, dass jeder Einzelne seinen Beitrag leisten kann. Vor allem Deutschland
sollte sich seiner Vorreiterrolle bei Themen wie dem Ausbau regenerativer Energien und
einer dezentralen Energiebereitstellung bewusst sein und diese vorantreiben.

Besonders wichtig ist es für eine soziale Energiewende zu sorgen. Alle Bürgerinnen und
Bürger haben eine große Verantwortung und können durch ein sinnvolles Miteinander einen
guten Beitrag leisten, indem sie z.B. selbst Strom durch Erneuerbare Energien erzeugen,
auf konventionelle und umweltschädigende Energieträger verzichten und durch die
Dämmung von Gebäuden den Energiebedarf senken.

Anhand der neuen „EU-Richtlinie, die Einzelpersonen und Gemeinden seit neuestem das
Recht gibt, selbst Energie zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und zu handeln,
erhält die Bürgerenergie-Bewegung einen enormen Schub. Diese Regelungen müssen jetzt
[…] in die Praxis umgesetzt werden.“ (Friends of the Earth Europe 2019)

Hierbei stellen Kommunen eine besondere Rolle als wichtiger Akteur für eine
voranschreitende Energiewende dar. Durch eine sinnvolle und strukturierte
Zusammenarbeit ist es möglich die Förderung Erneuerbarer Energien voranzutreiben und
als gemeinsamer Akteur hervorzutreten. Auch die Gemeinde Markt Baudenbach kann
hierbei eine entscheidende Rolle spielen und einen wichtigen Beitrag zu Energiewende
leisten.

 1
Energiekonzept Markt Baudenbach - DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG
Einführung und Vorstellung des Projekts

1.2 Vorstellung Markt Baudenbach
Markt Baudenbach ist eine sich im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
befindliche Gemeinde. Sie ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck, die das Ziel
einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit auf verschiedenen Handlungsfeldern über die
jeweiligen Gemeindegrenzen hinaus anstrebt. Baudenbach liegt in den südlichen
Ausläufern des Steigerwalds auf einer Höhe von ca. 300 m ü. NHN. Auf einer Gesamtfläche
von rund 22 km² leben Stand 2017 ca. 1.150 Menschen. Trotz der ländlichen Prägung
verfügt der Markt über eine gute Verkehrsanbindung an den Großraum Nürnberg.

1.3 Definition des Problems
Aus energietechnischer und ökologischer Sicht weist die Gemeinde eine hervorragende
Bilanz auf. Der extrem hohe Anteil an erneuerbarer Energieerzeugung gepaart mit einem
niedrigen Verbrauch stellt den Markt gleichermaßen vor Herausforderungen als auch
Chancen. Ein hoher Anteil an Photovoltaikanlagen lässt die Stromproduktion zu
Mittagsstunden auf ein Vielfaches ansteigen. Strom, der in der Gemeinde zu diesem
Zeitpunkt nicht genutzt werden kann. Problematisch wird dies besonders dann, wenn die
Anlagen aus dem EEG fallen und somit die Grundvergütung für eingespeisten Strom
verlieren. Ab dem Jahr 2020 werden die ersten Anlagen aus der Förderung fallen. Der
überschüssige Strom muss folglich günstig und deutlich unter Wert vermarktet werden.

1.4 Definition der Projektziele
Um die zu günstige Vermarktung des Stroms zu verhindern und die erzeugte Energie
sinnvoll zu verwerten, gilt es Lösungsstrategien zu entwickeln. Diese
sektorenübergreifenden Ansätze dienen zudem dem Zweck, finanzielle Mittel in der
Gemeinschaft zu behalten ohne hohe Abgaben an extern zu übermitteln. Neben rein
monetären Anreizen ist es auch Ziel dieses Projekts zu ermitteln, wie die einzelnen
Energieprodukte so miteinander kombiniert werden können, dass sie den Bewohnern der
Gemeinde einen Mehrwert bieten. Im weiteren Verlauf werden diese Ansätze und die
relevantesten Lösungsstrategien konkretisiert.

 2
Energiekonzept Markt Baudenbach - DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG
Einführung und Vorstellung des Projekts

1.5 Systemgrenze
Als Systemgrenze wird die Gemeindegrenze vom Markt Baudenbach definiert. Alle
Betrachtungen für Energieerzeuger und Verbraucher in dieser Arbeit beziehen sich auf
diese Grenze. In Abbildung 1 sind alle größeren EE-Anlagen in der Gemeinde verzeichnet.

 Abbildung 1: Gemeindegrenze Markt Baudenbach mit Energieerzeugungsanlagen

 3
Energiekonzept Markt Baudenbach - DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG
IST-Analyse

2 IST-Analyse
Um ein Verbesserungspotential und daraus folgende Lösungsstrategien für die Gemeinde
zu entwickeln, ist es notwendig Informationen über den Aktuellen Stand einzuholen. In der
IST-Analyse wurden hierbei die Bereiche Strom und Wärme betrachtet, da diese zur
Erstellung eines Energiekonzeptes die ausschlagebensten sind und hierzu die meisten
Veränderungsmöglichkeiten erforscht wurden und integriert werden können.

2.1 Strom
Besonders im Bereich der Stromproduktion durch Erneuerbare Energien ist die Gemeinde
Baudenbach sehr gut aufgestellt. Um das Ziel, möglichst viel selbstproduzierten Strom
innerhalb der Kommune zu verbrauchen, zu erfüllen, wurden alle wichtigen Informationen
zum Thema Strom gesammelt und analysiert. Hierfür wurde neben dem Netzverlauf, den
Transformatorenstationen und der Stromerzeugung auch der Stromverbrauch, sowie der
Lastgang untersucht.

2.1.1 Netzverlauf und Transformatorenstationen
Für die Aufstellung zukünftiger Pläne ist ein vollumfänglicher Überblick über den aktuellen
Stand der Stromversorgung notwendig. In den Ordnern „Netzstruktur“ und
„Transformatoren“ im Anhang ist den Plänen zu entnehmen, wie das Netz derzeit verläuft
und an welcher Stelle sich die Trafostationen befinden. Weitere Informationen können über
die Größe der Transformatoren getroffen werden. ‚NS Baudenbach 06‘ weist eine Größe
von 630 kVA, ‚Frankenfeld 01‘ und ‚Hambühl 02‘ 250 kVA und ‚Hambühl 01 und ‚Roßbach
01‘ 400 kVA auf. In allen anderen Trafostationen sind Transformatoren mit einer Größe von
400kVA verbaut.

2.1.2 Stromerzeugung
In Abbildung 2 wird veranschaulicht, wie sich die Stromproduktion und der Stromverbrauch
im Jahr 2017 zusammengesetzt hat. Es ist zu erkennen, dass in der Gemeinde
Baudenbach, über das gesamte Jahr, deutlich mehr Strom durch Erneuerbare Energien
produziert als verbraucht wird. Aus einer Produktion von 8.836 MWh und einem Verbrauch
von 2.097 MWh ergibt sich ein Deckungsgrad von 421 %.

 4
Energiekonzept Markt Baudenbach - DEZENTRALE ENERGIEBEREITSTELLUNG
IST-Analyse

 Abbildung 2: Stromproduktion und -verbrauch 2017

Anhand der Anlagestammdaten, welche zur Verfügung gestellt wurden, konnte analysiert
werden, welche Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen produziert wird. Neben den
PV-Anlagen und den zwei Wasserrädern wird der Großteil des Stroms durch die beiden
Biogasanlagen produziert. Biogasanlage Sandmann verfügt über zwei Motoren. Einem 250
kW Gasmotor, welcher kontinuierlich mit einer Leistung von 220 bis 230 kW läuft, und einem
180 kW Zündstrahler, welcher im Tagesdurchschnitt ca. sechs Stunden läuft. Dies vor allem
in den Morgen- und Abendstunden, wenn die Photovoltaik Anlagen wenig Strom
produzieren. Im Jahresdurchschnitt ergibt sich hieraus eine Leistung von 283 kW bei einer
installierten Leistung von 430 kW.

2.1.3 Stromverbrauch und Lastgang
Zur Veranschaulichung des aktuellen Problems wurde der Stromerzeugung die
Stromnachfrage grafisch gegenübergestellt. Die hierbei ermittelten Viertelstundenwerte
zeigen genau auf, zu welcher Zeit welche Menge an Strom produziert, bzw. verbraucht wird.
Grundlage für den Lastverlauf der Stromabnehmer sind die für Haushaltskunden vom
BDEW ermittelten Werte. (BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.)
Diese Werte bilden den Lastgang für einen Jahresverbrauch von 1.000 kWh ab und
mussten auf den jährlichen Verbrauch von 2.097.000 kWh hochgerechnet werden. Die
Werte für die Erzeugung der Photovoltaikanlage wurden nach dem gleichen Schema
ermittelt. Da hierfür allerdings in der näheren Umgebung keine Werte gefunden wurden,
wurden die veröffentlichen Werte der Städte Unna und Emmendingen gemittelt und auf die
Stromerzeugung von 1.529.000 kWh hochgerechnet (Stadtwerke Emmendingen o.J.).

 5
IST-Analyse

(Stadtwerke Unna o.J.) Zur Ermittlung der Viertelstundenwerte für die Biogaserzeugung ist
zunächst davon ausgegangen, dass die Anlage kontinuierlich Strom erzeugt. Die stündlich
erzeugten Werte bei einer fiktiven Erzeugung von 1.000 kWh ergeben sich somit aus der
Berechnung 1.000kWh / (365d*24h) = 0,114155251 kW. Bestätigt wird der Wert durch die
von der Stadt Emmendingen herausgegeben Werte. Da wir die Information erhalten haben,
dass sich 180 kW der Biogasanlagen geregelt für nur 6 Stunden pro Tag, aufgeteilt
zwischen vormittags und abends, erzeugt werden wurde die Kurve dahingehen angepasst.
Ausgehend von den 180 kW Leistung, die pro Jahr bei 365 Einsatztagen 394.200 kWh
erzeugen, wurde die Berechnung der Kurve in zwei Schritte aufgeteilt. 6.967.000 kWh
werden kontinuierlich erzeugt wohin gehend 394.200 kWh nur zu 6h pro Tag produziert
werden. Der Wert der kontinuierlichen Erzeugung wurde durch 1.000 geteilt und mit dem
Faktor 0,114155251 multipliziert. Für die Erzeugung des 180 kW Motors wurde ein neuer
Faktor ermittelt: 1000kWh/(365*6)= 0,456621005. Anschließend wurden die 394.200 kWh
durch 1.000 geteilt und mit dem Faktor multipliziert und auf die Zeit zwischen 6:00 Uhr und
9:00 Uhr, sowie 18:00 Uhr und 21:00 Uhr angelegt. Zuletzt wurden die Werte der
Stromerzeugung durch Biogas aufsummiert. Da die Anlagen in Echt kein 8.760 Stunden
pro Jahr laufen, stimmt letztendlich die Peak Last von knapp 1.000 kW nicht mit der
tatsächlich installierten Leistung von 1.035 kW überein.

Aufgrund der unterschiedlichen Sonneneinstrahlung und der sich ändernden
Stromnachfrage wird das Jahr in die drei Phasen, Sommer, Winter und Übergangszeit,
eingeteilt. Dies wird in Abbildung 3 bis Abbildung 5 grafisch dargestellt.

 Lastgang Baudenbach Sommer
 1500
 1400
 1300
 1200
 1100
 EV Sommer
 1000
 Lastgang [kW]

 900 H0 Werktag Sommer
 800
 700 H0 Samstag Sommer
 600 H0 Sonntag Sommer
 500
 400 SEP
 300
 200 EV + SEP
 100
 0
 00:15
 01:30
 02:45
 04:00
 05:15
 06:30
 07:45
 09:00
 10:15
 11:30
 12:45
 14:00
 15:15
 16:30
 17:45
 19:00
 20:15
 21:30
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 00:00

 Abbildung 3: Lastgang Baudenbach Sommer

 6
IST-Analyse

 Lastgang Baudenbach Winter
 1500
 1400
 1300
 1200
 1100
 EV Winter
 1000
 Lastgang [kW]

 900 H0 Werktag Winter
 800
 700 H0 Samstag Winter
 600 H0 Sonntag Winter
 500
 400 SEP
 300
 200 EV + SEP
 100
 0
 00:15
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 Abbildung 4: Lastgang Baudenbach Winter

 Lastgang Baudenbach Übergangszeit
 1500
 1400
 1300
 1200
 1100
 EV Übergangszeit
 1000
 Lastgang [kW]

 900 H0 Werktag Übergangszeit
 800
 700 H0 Samstag Übergangszeit
 600 H0 Sonntag Übergangszeit
 500
 400 SEP
 300
 200 EV + SEP
 100
 0
 00:15
 01:30
 02:45
 04:00
 05:15
 06:30
 07:45
 09:00
 10:15
 11:30
 12:45
 14:00
 15:15
 16:30
 17:45
 19:00
 20:15
 21:30
 22:45
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 Abbildung 5: Lastgang Baudenbach Übergangszeit

 Legende

 EV Photovoltaik

 H0 Haushalte

 SEP Biogas

Zu den Abbildungen gilt jedoch zu sagen, dass sie den Lastgang nicht zu 100% genau
abbilden, sondern hauptsächlich dazu dienen, die Zeiten der Überproduktion aufzuzeigen.

 7
IST-Analyse

 2.2 Wärme
 Um den Wärmeenergiebedarf für Baudenbach zu ermitteln, muss auf Annahmewerte
 zurückgegriffen werden. Wie in Abbildung 6 zu erkennen ist, wird hier die Wohnfläche für
 eine bzw. zwei Wohneinheiten in Abhängigkeit deren Baujahre angegeben. Des Weiteren
 werden in Abbildung 7 die Energieverbrauchswerte in Abhängigkeit der
 Wohneinheitsgrößen und deren Baujahre veranschaulicht. Zusätzlich wird davon
 ausgegangen, dass die meisten Gebäude in Baudenbach nur aus einer Wohneinheit
 bestehen.

Abbildung 6: Wohnfläche für 1-2 Wohneinheiten und deren Baujahre (Deutsche Energie-Agentur (dena) 2016)

 Auf Basis dieser Daten kann der Wärmeenergiebedarf in Abhängigkeit von Wohnfläche und
 Baujahr (Tabelle 1) ermittelt werden. Dabei berechnet sich die Nutzfläche aus der
 Wohnfläche mal dem Faktor 1,275 (Deutsche Energie-Agentur (dena) 2016). Die
 Nutzfläche ist die Wohnfläche, plus die Fläche, die entsprechend zur Zweckbestimmung
 benutzt werden kann. Hierzu gehören Raumkategorien wie beispielsweise, Lagern,
 Verkaufen, Büroarbeit oder Pflegen (DIN 277-1, Begriffserläuterungen 2019).

 8
IST-Analyse

 Abbildung 7: Energieverbrauchswerte für verschiedene Wohneinheitsgrößen und Baujahre (Deutsche
 Energie-Agentur (dena) 2016)

Durch die Multiplikation von Nutzfläche und Energiebedarf ergibt sich dann der
Wärmeenergiebedarf. Die Energiebedarfswerte für die Gebäude ab 2009 beziehen sich auf
die maximale erlaubten Bedarfswert der EneV. Zudem konnte in Tabelle 2 der
Wärmeenergiebedarf des Rathauses, des Kindergarten, der Feuerwehr und der
Gemeindehalle ermittelt werden, dabei wurde der Wirkungsgrad der Ölheizungen
abgeschätzt (Deutsche Energie-Agentur (dena) 2016).

 Tabelle 1: Gebäudewärmeenergiebedarf in Abhängigkeit der Wohnfläche und Baujahr

 Baujahr Wohnfläche Nutzfläche Energiebedarf Wärmeenergiebedarf
 [m2] [m2] [kWh/(m2*a)] [kWh/a]
 bis 1918 107 136,43 160 21.828,00
 1919-1948 104 132,60 163 21.613,80
 realer
 1949-1978 112 142,80 160 22.848,00
 Energie-
 verbrauch 1979-1990 122 155,55 139 21.621,45
 1991-2000 124 158,10 114 18.023,40
 2001-2008 131 167,03 85 14.197,13
 EnEV 2009 140 178,50 80 14.280,00
 Mindest- EnEV 2014 140 178,50 80 14.280,00
 anforderungen
 nach EnEV EnEV 2016 140 178,50 60 10.710,00
 EnEV
 2019/21 140 178,50 40 7.140,00
Rathaus 1996 480 612,00 114 69.768,00
Kindergarten
Altbau 1975 420 535,50 160 85.680,00
Kindergarten
Neubau 2016 170 216,75 60 13.005,00

 9
IST-Analyse

 Tabelle 2: Wärmeenergiebedarf der Feuerwehr und der Gemeindehalle
 Bau- Heizöl- Heizwert Energieinhalt Wirkungsgrad Wärmeenergie-
 jahr verbrauch Ölheizung bedarf
 [l/a] [kWh/l] [kWh] [kWh/a]

Feuerwehr 2000 2066 9,8 20.246,80 0,8 16.197,44

Gemeindehalle 1992 3882 9,8 38.043,60 0,8 30.434,88

Mit Hilfe der Tabelle 1 und den Baujahrangaben der Gebiete, lässt sich der
Wärmeenergiebedarf sowohl graphisch (Abbildung 8), als auch in Form einer Tabelle
(Tabelle 3) darstellen. Um die restlichen Gebiete für Baudenbach zu ermitteln, werden
weitere Daten benötigt.

 Abbildung 8: Wärmeenergiebedarfskarte Baudenbach

 10
IST-Analyse

 Tabelle 3: Wärmeenergiebedarf pro Gebiet

 Farbskala Baujahr Energiebedarf pro Energiebedarf pro Gebiet
 Einfamilienhaus [kWh/a]
 [kWh/a]

 1973 - 1980 22.800 957.600

 1982 - 1983 21.600 1.317.600

 1993 - 2000 18.000 1.278.000

 2003 - 2013 14.200 227.200

 2016 10.700 53.500

Die Neubauten in Baudenbach heizen überwiegend mit Wärmepumpen, dagegen werden
die älteren Gebäude oftmals mit Holz, d.h. über Kachelöfen, und Heizöl beheizt.
Anzumerken ist, dass die Berechnungen auf einigen Abschätzungen beruhen. Z.B. konnten
keine Informationen zu den genauen Flächen der Gebäude und der Anzahl an renovierten
Gebäuden ermittelt werden. Die Berechnungen sollen einen Gesamtüberblick schaffen,
anhand welchem zukünftige Maßnahmen diskutiert und abgeschätzt werden können.

Abschließend ist in Tabelle 4 die Wärmeerzeugung der Biogasanlage Sandmann
dargestellt. Mit der erzeugten Wärme der Biogasanlage besteht die Möglichkeit ein 150 –
200 kW Nahwärmenetz zu betreiben.

 Tabelle 4: Wärmeerzeugung der Biogasanlage Sandmann

 Biogasanlage Sandmann

 Durchschnittliche Leistung [kW] 245

 davon für Fermenter [kW] 60

 Zu Verfügung stehende Wärme [kW] 185

 Zu Verfügung stehende Gesamtwärmemenge
 1.626.228,00
 pro Jahr (2018) [kWh]

 Mögliche Abgabe an Nahwärmenetz [kW] 150 - 200

 11
Lösungsstrategien Strom

3 Lösungsstrategien Strom
Wie bereits erwähnt, ist die Gemeinde Baudenbach besonders im Bereich der
Stromproduktion durch Erneuerbare Energien sehr gut aufgestellt. Um auch in Zukunft auf
eine möglichst umweltfreundliche Art Strom zu beziehen wurden sich im folgenden Kapitel
einige Lösungsstrategien für diesen Bereich überlegt. Es wird erläutert, wie der
Eigenverbrauch innerhalb der Kommune gesteigert werden kann, welche Verpflichtungen
es für Neubauten geben könnte und auf welche Art der Strom gespeichert werden kann. Zu
Letzt wird eine regionale Stromhandelsplattform vorgestellt.

3.1 Eigenverbrauchssteigerung innerhalb der Kommune
Bekommt eine Anlage nicht mehr die Vergütung laut EEG ist mit drastischen
Umsatzeinbußen zu rechen. Um zu vermeiden, dass selbst produzierter Strom günstig
verkauft und genutzter teuer eingekauft wird, ist es wichtig den Eigenverbrauch möglichst
hoch zu halten. Damit dies möglich ist wurden verschiedene Ideen im Folgenden
zusammengefasst und dargestellt.

3.1.1 Stromdurchleitung von Gemeindehalle zum Wasserhaus
Das Ziel ist den selbst erzeugten Strom der Gemeinde durch die PV-Anlage auf der
Gemeindehalle zu nutzen, um die Pumpe der Wasserversorgung zu betreiben. Es gilt zu
prüfen ob dies im rechtlichen Rahmen möglich ist. Aus (Moench 2013) geht hervor, dass
der Eigenverbrauch von PV-Strom der Kommune nur ohne Durchleitung durchs öffentliche
Stromnetz oder bei räumlicher Nähe möglich ist. Räumliche Nähe bzw. räumlicher
Zusammenhang von Stromerzeugung und Verbrauch definiert sich dabei als „auf
demselben Grundstück oder auf dem benachbarten Grundstück“ (Moench 2013). Damit ist
der Betrieb der kommunalen Wasserversorgung mit eigenem PV-Strom von der
Gemeindehalle nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.

Durch die bereits Anfang 2019 verabschiedete EU-Richtlinie „Clean Energy for all
Europeans“ könnte sich dies jedoch ändern, da dort explizit das Recht auf Eigenverbrauch
gestärkt werden soll. Allerdings bleibt abzuwarten, wie diese Richtlinie bis 2021 in
deutsches Recht umgesetzt wird.

Eine Möglichkeit könnte hier eine bilaterale Zusammenarbeit mit dem Stromnetzbetreiber
sein, um dessen Netz für die Durchleitung in Anspruch zu nehmen. Eine Anfrage an die
Main-Donau-Netz GmbH, wie diese Durchleitung konkret funktionieren könnte, wurde
gestellt, jedoch noch ohne Antwort.

 12
Lösungsstrategien Strom

3.1.2 Ladestrom für Elektromobilität
Elektromobilität bietet das Potential, das Verkehrssystem klimafreundlicher zu gestalten
und durch lokale Emissionsfreiheit und weniger Lärm die Lebensqualität in Kommunen zu
verbessern. Sie bietet rein prinzipiell die Chance den Strom zu vermarkten, der
überschüssig produziert wird und reduziert zudem die Belastung der Netze. Außerdem
würde ein weiterer Ausbau den Klimaschutzzielen der Bundesregierung Deutschland und
der Quote für E-Autos im Straßenverkehr von einer Millionen Stück bis 2022 zu Gute
kommen (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2019). Wie Abbildung 9 Anzahl der
Neuzulassungen von Elektroautoszeigt, ist Deutschland hierbei bereits auf einem guten
Weg. Kommunen spielen eine wichtige Rolle für den Markthochlauf von Elektromobilität.
So können Städte und Gemeinden beim Thema Elektromobilität eine Vorreiterrolle und
Vorbildfunktion einnehmen (Wilhelm 2019). Neben der Umstellung der eigenen Flotte
können sie den Ausbau der Infrastruktur weiter vorantreiben oder den Bürgern beratend zur
Seite stehen. Wie dies in Kombination mit der Vermarktung von Überschussstrom gelingen
kann wird nachfolgend aufgezeigt.

 Abbildung 9 Anzahl der Neuzulassungen von Elektroautos (Statista 2019)

 13
Lösungsstrategien Strom

Es soll beispielhaft gezeigt werden, wie ein Konzept zur Umsetzung des oben
beschriebenen Problems erstellt und umgesetzt werden kann. Im ersten Schritt gilt es
hierbei die hauptsächliche Fahrergruppe zu ermitteln.

Im Fall der Gemeinde Baudenbach besteht diese hauptsächlich aus dem Individualverkehr
und weniger aus Flottenverkehr. Wenngleich letzterer durchaus sinnvoll sein kann, wie im
weiteren Verlauf ersichtlich wird. Da die Mehrheit der sich in der Gemeinde befindlichen
Fahrzeuge für den Weg zur Arbeit genutzt werden, muss die Nutzung des
Überschussstroms zur Mittagszeit spezieller untersucht werden. Ein Anreizsystem für den
geladenen Strom zu Spitzenzeiten erscheint daher als zwingend notwendig.

Hierfür müssen zunächst jedoch einige Grundparameter erläutert werden. Im Bereich der
Ladesäulen unterscheidet man grundsätzlich zwischen den Normalladepunkten, was einer
Ladeleistung von ca. 22 kW entspricht und den sogenannten Schnelladepunkten. Letztere
weisen Leistung von mehr als 22 kW auf und sorgen somit für eine weitaus geringere
Ladezeit. Ladestecker unterscheiden sich neben der Ladeleistung auch hinsichtlich des
Fahrzeugtyps. So kann der klassische Schuko Stecker eine Leistung bis maximal 3,7 kW
übertragen, während die Supercharger der Tesla Modelle oder die CHAdeMO Stecker der
asiatischen Modelle 100 kW oder mehr übertragen können (Jaeger 2017). Die Ladepunkte
können privat, öffentlich oder halböffentlich sein, wobei halböffentliche Punkte geringere
Kriterien hinsichtlich mancher Bestimmungen, wie Barrierefreiheit aufweisen müssen. Die
Abrechnung des öffentlichen oder halböffentlichen Stroms kann entweder mittels RFID-
Karte oder einer App im Smartphone mittels Bluetooth Schnittstelle erfolgen. Die klassische
Bezahlmethode per Bargeld oder Karte an einer Kasse ist gegenwärtig wenig verbreitet,
wenngleich dies durch die Ladestationenverordnung II ermöglicht werden soll. (R+V24
2017) Die Preise pro kWh sind meist vorab vereinbart und liegen bei allen Anbietern im
Bereich um die 30 ct/kWh. (ADAC 2019) Eine Regeländerung, die Ladesäulenbetreiber
verpflichtet intelligente Messgeräte zu verbauen, welche den Fahrzeugbesitzern
ermöglichen den aktuellen Strompreis pro kWh einzusehen, macht gerade im
Zusammenhang mit flexiblen Stromtarifen Hoffnung. (Tagesspiegel 2019) Neben der
Anbindung an das Nieder- oder Mittelstromnetz muss die Ladestation auch zwingend über
eine Internetanbindung verfügen. Diese stellt sicher, dass die Ladestation im Falle von
Störungen oder dergleichen mit dem Betreiber kommunizieren kann.

Für die Gemeinde Baudenbach gilt es nun zu überlegen, in welcher Form Elektromobilität
mit den erneuerbaren Energien sinnvoll zu kombinieren ist. Der Großteil der Autos wird,
aufgrund oben genannter Gründe, aller Voraussicht nach tagsüber unterwegs sein. Wie im
Laufe der Arbeit entsprechend aufgezeigt, ist allerdings genau dies der Zeitpunkt, in der der
Strom aus den erneuerbaren Quellen überschüssig vorhanden ist. Den Pendlerverkehr zu

 14
Lösungsstrategien Strom

forcieren ist somit nur schwer möglich. Ein durchaus sinnvoller Ansatz wäre jedoch im
Ortskern und in der Gemeinde Sharing Produkte anzubieten, die die private Fahrzeugflotte
auf den ersten Blick nicht tangieren. Diese Fahrzeuge, z.B. E-Autos, Elektrobikes oder auch
Elektrolastenräder, könnten mittags geladen werden und morgens, abends oder nachts
günstig von der Bevölkerung gebucht werden. Vergleicht man die Preise der genannten
Strompreise von rund 30 ct/kWh mit den Gestehungskosten von PV-Strom (ca. 10 ct/kWh)
könnten diese Sharing Angebote derart günstig angeboten werden, dass sie die Nutzung
des eigenen PWKs unattraktiv machen. Dieser Preisunterschied könnte die Nutzung eines
eigenen Elektrofahrzeugs allerdings auch für Privatpersonen interessant machen.
Schichtarbeiter beispielsweise könnten somit von den geringen Verbrauchskosten
profitieren. Und nicht nur der Käufer, auch der Verkäufer des erneuerbaren Stroms würde
von Preisen profitieren, die die Einspeisevergütung übersteigen. Sinnvoll erscheinen
mehrere öffentliche Schnellladepunkte mit einer Leistung größer 22 kW bzw. eine 100 kW
Säule mit mehreren 22 kW Ladepunkten. Die Abrechnung mittels RFID bzw. einer App ist
als sinnvoll zu erachten.

Zur Umsetzung dieser Idee müssen zuerst die Fahrzeuge angeschafft werden, wobei diese
auch von großen Förderungen profitieren können. Weiterhin muss geklärt werden wie
Tarifmodelle aussehen könnten und wie das System betrieben werden kann. Sinnvoll ist es
die Preise so zu staffeln, dass die Aufladung zur Tageszeit einen Anreiz hat. Plattformen
für Sharing Produkte, wie beispielsweise Moqo, können als Partner ins Boot geholt werden.
Einzig die Abrechnungsmodalitäten könnten ein Problem darstellen. Rechtliche
Vorschriften bestimmen diese und sind entscheidend bei einer direkten Abrechnung
zwischen zwei Parteien. Wie dies zukünftig aussehen soll, wird im nächsten Kapitel
erläutert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umsetzung einer auf erneuerbarer Energie
basierten Ladeinfrastruktur für Elektromobilität als überaus sinnvoll erscheint. Klar ist, dass
sich je nach Umsetzung des Konzepts gegebenenfalls finanzielle Defizite in den ersten
Jahren auftreten können. Der Beitrag zu einer emissionsfreien Verkehrswende und das
daraus resultierende positive Image kompensieren dies jedoch. Außerdem können dadurch
Wertschöpfung und Ressourcen innerhalb der Gemeinde gehalten werden.

3.1.3 Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen
Bürger und Bürgerinnen, die in die Ökostromproduktion einsteigen wollen, werden aktuell
durch die EU-Gesetzgebung noch unzureichend gefördert. Die Europäische Union (EU) hat
nun Anfang 2019 das „Clean energy for all Europeans“ Paket beschlossen. Dieses aus

 15
Lösungsstrategien Strom

verschiedenen Richtlinien und Verordnungen bestehende Rechtspaket soll eine saubere
und faire Energiewende auf allen Ebenen ermöglichen (Europäische Kommission 2018).
Für den Nachbarstrom oder die sogenannte Bürgerenergie ist vor allem die Erneuerbare
Energien Richtlinie II (REDII) von Bedeutung. Diese verankert das neue Bürgerrecht,
Erneuerbare Energien zu erzeugen, verbrauchen, handeln und speichern zu können
(Friends of the Earth Europe 2019).

Da es sich bei den Gesetzen um EU-Richtlinien handelt, die einen gewissen Spielraum
bieten und bis zum 30. Juni 2021 in deutsches Recht umgewandelt werden müssen,
besteht die Möglichkeit, dass einzelne Details in Deutschland von der Richtlinie abweichen.

Zunächst wird in Artikel 2 RED II der Begriff „Eigenversorger im Bereich erneuerbare
Elektrizität“ definiert. Dieser beschreibt „ (…) einen Endkunden, der an Ort und Stelle
innerhalb definierter Grenzen oder, sofern die Mitgliedstaaten dies gestatten, an einem
anderen Ort für seine Eigenversorgung erneuerbare Elektrizität erzeugt und eigenerzeugte
erneuerbare Elektrizität speichern oder verkaufen darf, sofern es sich bei diesen Tätigkeiten
(…) nicht um die gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit handelt“ (europäische
Parlament und Rat der europäischen Union 11.12.2018, Artikel 2).

Artikel 21 RED II beschäftigt sich genauer mit dem Eigenversorger im Bereich erneuerbare
Elektrizität. In Absatz 2 des Artikels ist eindeutig geregelt, dass Eigenversorger im Bereich
erneuerbare Elektrizität individuell oder über Aggregatoren berechtigt sind
 a) erneuerbare Energie einschließlich für die Eigenversorgung zu erzeugen und die
 Überschussproduktion von erneuerbarer Elektrizität zu speichern und, auch mittels
 Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom, Liefervereinbarungen mit
 Elektrizitätsversorgern und Peer-to-Peer-Geschäftsvereinbarungen, zu verkaufen,
 ohne dass
 i) die von ihnen verbrauchte, aus dem Netz bezogene Elektrizität oder die von ihnen
 in das Netz eingespeiste Elektrizität diskriminierenden oder unverhältnismäßigen
 Verfahren, Umlagen und Abgaben sowie Netzentgelten unterworfen ist, die nicht
 kostenorientiert sind;
 ii) die eigenerzeugte Elektrizität aus erneuerbaren Quellen, die an Ort und Stelle
 verbleibt, diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Verfahren und jeglichen
 Abgaben, Umlagen oder Gebühren unterworfen ist; (europäische Parlament und
 Rat der europäischen Union 11.12.2018, Artikel 2 (2))

Der Artikel 21 (2) Satz a ist jedoch durch Absatz 3 eingeschränkt. Dieser ermöglicht
nichtdiskriminierende und verhältnismäßige Umlagen, Abgaben und Gebühren zu erheben,
wenn

 16
Lösungsstrategien Strom

 a) (…) die eigenerzeugte erneuerbare Elektrizität im Rahmen von Förderregelungen
 effektiv gefördert wird, jedoch nur in dem Umfang, dass die Rentabilität des Projekts
 und der Anreizeffekt der betreffenden Förderung dadurch nicht untergraben werden,
 oder
 b) ab dem 1. Dezember 2026, wenn der Gesamtanteil an Eigenversorgungsanlagen
 über 8 % der in einem Mitgliedstaat insgesamt installierten
 Stromerzeugungskapazität liegt (…), oder
 c) wenn die eigenerzeugte erneuerbare Elektrizität in Anlagen mit einer installierten
 Gesamtstromerzeugungskapazität von über 30 kW produziert wird. (europäische
 Parlament und Rat der europäischen Union 11.12.2018, Artikel 21 (3))

Ferner regelt Art.21 (2) Satz b, dass für die Eigenversorgung zusammengeschaltete
Stromspeichersysteme keine doppelten Umlagen- oder Abgabenbelastung unterworfen
sind. Zudem muss laut Art.21 (2) Satz d der eingespeiste Strom mindestens mit dem
Marktwert vergütet werden.

Absatz 5 des Artikels 21 regelt, dass die Anlagen von Eigenversorgern auch im Besitz
Dritter sein können, wenn der Dritte weiterhin den Weisungen des Eigenversorgers
unterliegt. Dies steht im Konflikt mit dem §3 Nr. 19 EEG, der Eigenversorgung als „ de(n)
Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren
räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der
Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die
Stromerzeugungsanlage selbst betreibt“ (EEG 2017, 3 Nr. 19) beschreibt.

Laut Richtlinie muss dabei der Regulierungsrahmen folgende Punkte abdecken (Friends of
the Earth Europe 2019, S. 18):

• Beseitigung ungerechtfertigter rechtlicher und administrativer Hindernisse

• Diskriminierungsfreiheit (durch beispielsweise andere Versorger)

• Faire, verhältnismäßige, transparente und kostenorientierte Netzentgelte und
 sonstige Umlagen, Abgaben und Steuern

• Faire, verhältnismäßige und transparente Zulassungs- und Registrierungsverfahren

• Zugang zu Kapital und Informationen

• Zugang für sozial schwache, energiearme BürgerInnen und MieterInnen

• Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Gemeinschaften

 17
Lösungsstrategien Strom

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die RED II eine sehr vielversprechende Richtlinie ist,
die einen Verkauf von Überschussstrom innerhalb definierter Grenzen ermöglicht. Zu
beobachten ist, wie dies, vor allem im Hinblick auf Artikel 21 (2) und (3), der
Umlagebefreiung, in deutsches Recht umgewandelt wird. Weiterführende Literatur zu dem
Thema bietet das Dokument „Europa entfesselt – Die Energiewende in Bürgerhand “ des
Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

3.2 Verpflichtung für Neubauten
Die Stadt Heidelberg ist mit ihrem neuen Stadtviertel „Bahnstadt“ Vorreiter in Sachen
Gebäudeeffizienz. Auf dem 116 Hektar großen Gebiet ist der Passivhaus-Standard
vorgeschrieben, somit entsteht hier die aktuell größte Passivhaussiedlung der Welt (Janzig
2019)

 Abbildung 10 Heidelberg – Bahnstadt (Stadt Heidelberg)

Ein Passivhaus definiert sich durch verschiedene Kenngrößen:

  Der jährliche Heizwärmebedarf pro Quadratmeter darf 15 kWh (1,5l
 Heizöläquivalent) nicht überschreiten
  Für die Gebäudehülle ist eine maximale Luftdurchlässigkeit von 0,05 [m³/(m²h)] bei
 50 Pa vorgegeben
  Der gesamte Primärenergiebedarf (einschließlich Haushaltsstrom) darf höchstens
 120 kWh pro Quadratmeter und Jahr betragen.

Der Heizwärmebedarf kann mit dem Energiebilanzierungs- und Planungstool „PHPP“
ermittelt werden.
So konnten in Heidelberg die gebäudebezogenen CO2-Emmisionen von zwei Tonnen, um
94% auf 0,13 Tonnen pro Person und Jahr gesenkt werden (Janzig 2019).

 18
Lösungsstrategien Strom

Eine verbindliche Festschreibung des Standards ist nach Aussage der Stadtverwaltung
formal nicht schwierig gewesen. Die Stadt hat das ehemalige Güter- und
Rangierbahnhofviertel gekauft und die entsprechenden baulichen Verpflichtungen (unter
anderem auch eine Begrünung der Dachflächen) in die Kaufverträge geschrieben (Janzig
2019).

Die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet ihre
Mitgliedsstaaten in Artikel 9, dass bis 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude
Niedrigstenergiegebäude sind. Der Markt Baudenbach könnte mit der baulichen
Verpflichtung des Passivhausstandards im geplanten Neubaugebiet bereits heute
Maßstäbe für die Gebäudeeffizienz setzen und so sein ökologisches Bewusstsein weiter
verankern. Eine weitere mögliche baurechtliche Vorschrift wäre, die größte Dachfläche
verpflichtend Richtung Süden vorzuschreiben. Somit sind bereits vor dem Bau gute
Standortbedingungen für PV- und Solarthermische-Anlagen geschaffen, denn
üblicherweise ist die Photovoltaikausbeute dort am höchsten.

3.3 Stromspeicher
Um Überschussstrom besser nutzen zu können, ist vor allem für private Haushalte ein
Stromspeicher eine interessante Möglichkeit. Die Eigenverbrauchsoptimierung durch einen
Batteriespeicher wird immer lukrativer und beliebter.

3.3.1 Systeme für private Haushalte
Batteriespeichersysteme in Haushalten sorgen dafür, dass der erzeugte Strom durch die
eigene PV-Anlage in einem höheren Grad selbst verbraucht werden kann. Dabei wird
Überschussstrom, bspw. zur Mittagszeit, zwischengespeichert. Anschließend wird in den
Abendstunden eben jener Strom aus der Batterie im Haushalt genutzt. Des Weiteren bieten
solche Systeme zusätzliche Vorteile für den Besitzer. Viele Speicher besitzen eine
Notstromfunktion, mit welcher sichergestellt wird, dass bei Netzausfällen die
Stromverbraucher weiterhin versorgt werden können. Auch die Verminderung der
Strombezugskosten ist ein wichtiger Aspekt bei der Anschaffung.

Batteriespeicher gibt es in vielen verschieden Größen und Ausführungen. Der Zelltyp,
welcher zurzeit der beliebteste und am stärksten verbreitetste ist, ist jener auf Lithiumbasis.
Bleisysteme haben dagegen an Beliebtheit verloren, dies hat den Grund, dass
Lithiumsysteme bessere Eigenschaften bieten. Weitere Systeme sind Redox-Flow-
Batterien, diese sind jedoch noch nicht vollständig ausgereift, weshalb nur wenige

 19
Lösungsstrategien Strom

marktfähige Systeme existieren. Bei der Größe des Speichers gilt es diverse Aspekte zu
berücksichtigen, zum einen die Größe der Solaranlage, den Stromverbrauch, sowie die
Investitionslust des Käufers, da größere Systeme natürlich auch mit höheren Kosten
einhergehen. Eine Faustregel besagt, dass der Speicher in etwa einer Kapazität einer
Kilowattstunde je Megawattstunde Stromverbrauch betragen sollte (Christian Münch
GmbH). Genaue rechnerische Angaben für Speichersysteme gibt es jedoch nicht, am Ende
entscheidet der Kunde selbst, wie groß die Batterie dimensioniert werden soll und diese
Entscheidung hängt stark an den oben bereits genannten Faktoren.

Die treibende Kraft bei einem Kauf ist und bleibt wohl jedoch der wirtschaftliche Aspekt. Um
diesen genauer zu beleuchten wird im Anschluss eine Rechnung vollzogen, welche
aufzeigt, nach wie vielen Jahren ein solcher Speicher amortisiert ist. Dazu werden
verschiedene Varianten betrachtet. Neben unterschiedlichen Größen der Speicher, werden
auch unterschiedlich große Photovoltaikanlagen betrachtet. Die Berechnungen beziehen
sich ausschließlich auf Anlagen, welche aus dem EEG auslaufen und somit keine staatliche
Förderung mehr erhalten werden. Dadurch ist es von großer Wichtigkeit so viel
eigenproduzierten Strom selbst zu verbrauchen wie möglich. Werden die Solaranlagen in
Baudenbach betrachtet, welche in den nächsten Jahren aus dem EEG ausscheiden, so
ergeben sich Größen im Bereich von 1,12 kW bis 34,8 kW und im Mittel von ca. 13 kW
(Gemeinde Baudenbach). Für die Berechnung werden nun drei verschiedene PV-Anlagen
mit den Größen 8 kW, 13 kW und 18 kW angenommen, wie Tabelle 5 aufgezeigt.

 Tabelle 5: Größe PV-Anlagen

 PV Option 1 8 kW
 PV Option 2 13 kW
 PV Option 3 18 kW

Auch bei den Speichern werden drei verschiedene Variationen betrachtet. Neben zwei
standardmäßigen Lithiumsystemen, ist noch eine Redox-Flow-Batterie in der Aufstellung
aufgeführt. In Tabelle 6 sind diese noch einmal aufgeführt.

 Tabelle 6: Speichersysteme (C.A.R.M.E.N. e. V. 2018)

 Firma Akasol GmbH - neeoBy Energy Depot VoltStorage
 Akasol GmbH GmbH
 Produktbezeichnung neeoSystem Typ 2 ESS Pilum 6.0 VoltStorage
 SMART
 Zelltyp LiNMC LiFePO4 VRFB
 Nutzkapazität 10 kWh 5,4 kWh 6,2 kWh
 Preis 12.127,00 € 6.640,00 € 5.950,00 €

 20
Lösungsstrategien Strom

Mithilfe eines „Unabhängigkeits“-Rechners können nun die Autarkie- und
Eigenverbrauchsgrade berechnet werden (Memodo GmbH). Errechnet werden diese Werte
dabei anhand der Größe der PV-Anlage, der Speichergröße und dem jährlichen
Strombedarf. In Tabelle 7 sind die nun berechneten Autarkiegrade aufgeführt, sowie die
durch die Batterie zusätzlich generierte Autarkie.

 Tabelle 7: Autarkiegrad

 Autarkie Speicher 1 Speicher 2 Speicher 3
 PV-Option 1 78% 70% 72%
 davon Batterie 45% 36% 38%
 PV-Option 2 84% 74% 77%
 davon Batterie 47% 37% 40%
 PV-Option 3 87% 76% 79%
 davon Batterie 48% 38% 41%

In Tabelle 8 ist eine ähnliche Aufstellung mit dem Unterschied, dass es sich um den
prozentualen Eigenverbrauch des erzeugten Stroms handelt.

 Tabelle 8: Eigenverbrauchsgrad

 Eigenverbrauch Speicher 1 Speicher 2 Speicher 3
 PV-Option 1 42% 37% 39%
 davon Batterie 25% 20% 21%
 PV-Option 2 28% 24% 25%
 davon Batterie 16% 13% 14%
 PV-Option 3 21% 18% 19%
 davon Batterie 12% 9% 10%

Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Rechnung stellen der Strompreis und der
Stromverbrauch dar. Da der Strompreis in letzter Zeit jährlich angestiegen ist, muss auch
diese Steigung berücksichtigt werden. Mithilfe der Preissteigerungsrate und dem
Mittelwertfaktor wird ein durchschnittlicher Strompreis über die nächsten 20 Jahre
berechnet.

 21
Lösungsstrategien Strom

 ( ) = ( √ − 1) ∗ 100
 0

 7 30,22 / ℎ
 = (√ − 1) ∗ 100 = 0,67 %
 28,84 / ℎ

 1+ (1 + ) − (1 + ) 
 ( ) = ∗ ∗
 − (1 + ) − 1

 1 + 0,0067 (1 + 0,02)20 − (1 + 0,0067)20
 = ∗ 0,02 ∗ = 1,0687
 0,02 − 0,0067 (1 + 0,02)20 − 1

 = ∗ = 1,0687 ∗ 30,22 = 32,30 / ℎ
 ℎ

Die für die Berechnung notwendigen Zahlen, sowie das Ergebnis werden in Tabelle 9 noch
einmal anschaulich aufgeführt.

 Tabelle 9: Strompreise (Rutschmann 2019)

 Strompreis 2013 28,84 ct/kWh
 Strompreis 2019 30,22 ct/kWh
 Angenommener Zinssatz 2,0 %
 Nutzungsdauer 20 Jahre
 Strompreis Nutzungsdauer 32,30 ct/kWh

Die Nutzungsdauer der Speicher wurde dabei auf 20 Jahre festgelegt, auch wenn bei den
Lebensdauerberechnungen (jährliche Zyklenzahl durch die maximale Zyklenzahl der
Herstellerangabe) oft Werte über 30 Jahre das Ergebnis waren.

Beim Stromverbrauch wurde ein durchschnittlicher 4-Personen Haushalt zu Grunde gelegt.
Dieser hat einen ungefähren Verbrauch von ca. 4.000 kWh jährlich (CO2online).

In Tabelle 10, Tabelle 11 und Tabelle 12 sind die Ergebnisse tabellarisch aufgegliedert. Zu
erkennen sind erhebliche Unterschiede je nach Größe des Speichers aber auch der PV-
Anlage.

 22
Lösungsstrategien Strom

 Tabelle 10: Berechnung PV 8 kW

 PV-Option 1
 PV-Anlage 8 kW
 Speicheroption 1 10 kWh
 Speicheroption 2 5,4 kWh
 Speicheroption 3 6,2 kWh

 Eigenverbrauch Gesamt durch Batterie
 Speicheroption 1 3.120 kWh 1.800 kWh
 Speicheroption 2 2.800 kWh 1.440 kWh
 Speicheroption 3 2.880 kWh 1.520 kWh

 vermiedene Stromkosten/a Amortisation
 Speicheroption 1 581,34 € 20,9 a
 Speicheroption 2 465,07 € 14,3 a
 Speicheroption 3 490,91 € 12,1 a

 Tabelle 11: Berechnung PV 13 kW

 PV-Option 2
 PV-Anlage 13 kW
 Speicheroption 1 10 kWh
 Speicheroption 2 5,4 kWh
 Speicheroption 3 6,2 kWh

 Eigenverbrauch Gesamt durch Batterie
 Speicheroption 1 3.360 kWh 1.880 kWh
 Speicheroption 2 2.960 kWh 1.480 kWh
 Speicheroption 3 3.080 kWh 1.600 kWh

 vermiedene Stromkosten/a Amortisation
 Speicheroption 1 607,18 € 20,0 a
 Speicheroption 2 477,99 € 13,9 a
 Speicheroption 3 516,75 € 11,5 a

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Lösungsstrategien Strom

 Tabelle 12: Berechnung PV 18 kW

 PV-Option 3
 PV-Anlage 18 kW
 Speicheroption 1 10 kWh
 Speicheroption 2 5,4 kWh
 Speicheroption 3 6,2 kWh

 Eigenverbrauch Gesamt durch Batterie
 Speicheroption 1 3.480 kWh 1.920 kWh
 Speicheroption 2 3.040 kWh 1.520 kWh
 Speicheroption 3 3.160 kWh 1.640 kWh

 vermiedene Stromkosten/a Amortisation
 Speicheroption 1 620,10 € 19,6 a
 Speicheroption 2 490,91 € 13,5 a
 Speicheroption 3 529,67 € 11,2 a

Durch die Rechnungen wurde erkenntlich, dass ein Stromspeicher durchaus eine lohnende
Investition sein kann. Große Systeme besitzen eine längere Amortisationsdauer, jedoch
kann damit auch mehr Strom selbst verbraucht werden. Kleinere Systeme hingegen sind
schneller abbezahlt und können bereits ab ca. zwölf Jahren „Gewinn“ einbringen. Vieles
hängt auch an der tatsächlichen Größe der PV-Anlage, weswegen eine individuelle
Beratung von großer Wichtigkeit ist. Bei dieser Art der Rechnung gilt es zu beachten, dass
es sich hier um eine grobe Abschätzung handelt. Wartungs- und Reparaturkosten sind nicht
mitinbegriffen, welche die Amortisationsdauer noch etwas in die Länge ziehen können.
Auch wird hier von einem konstanten Stromverbrauch, sowie einer konstanten
Stromerzeugung über das ganze Jahr hinweg ausgegangen. Für eine erste Einschätzung,
ob ein Speicher sinnvoll bzw. interessant ist, lohnt sich ein Blick auf die Ergebnisse jedoch
allemal.

Bis vor kurzem erhielten Käufer zudem noch eine Förderung vom Staat, diese ist jedoch
seit 2019 abgelaufen. Unter Umständen kann so eine Förderung auch in nächster Zeit
wieder stattfinden und einen weiteren Anreiz für einen Kauf darstellen. Auch kann eine
Kommune selbstständig eine Förderung ins Leben rufen. Beispielsweise erhalten Bürger
und Bürgerinnen in München eine extra Förderung beim Kauf eines Stromspeichers. Unter
Umständen könnte auch das eine Möglichkeit in Baudenbach sein, um das Interesse an
Energiespeichern zu steigern.

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Lösungsstrategien Strom

3.3.2 Kommunaler Großspeicher
Eine weitere Möglichkeit Speichertechnologien zu nutzen, ist ein größer dimensionierter
Speicher, welcher nicht nur einen Haushalt versorgt, sondern ein ganzes Gebiet bzw.
Quartier. Dadurch müsste sich nicht jeder PV-Anlagenbetreiber einen eigenen Speicher
erwerben, wie in Abbildung 11 dargestellt, sondern ein gemeinsamer Großspeicher, wie in
Abbildung 12 dargestellt, würde ausreichen. Der Batterieladestand wäre hierbei ein rein
theoretischer Wert.

 Abbildung 11:Quartier mit dezentralen Speichereinheiten (Müller und Welpe 2017)

 Abbildung 12: Quartier mit zentraler Speichereinheit (Müller und Welpe 2017)
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