Study Abroad! - Das Auslandssemester am Institut für Anglistik - Justus-Liebig-Universität Gießen

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Study Abroad! - Das Auslandssemester am Institut für Anglistik - Justus-Liebig-Universität Gießen
Study Abroad!

Das Auslandssemester am Institut für Anglistik

                      Study Abroad Office
     Dr. Andrea Rummel, Maren Walinski und Jeannette Oholi
                       Institut für Anglistik
             Otto-Behaghel-Straße 10 B, Raum 328b
              studyabroad@anglistik.uni-giessen.de
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Das Auslandssemester am Institut für Anglistik

Das Institut für Anglistik hat ein Netzwerk kooperierender Universitäten in aller
Welt und freut sich, Sie bei der Bewerbung um Auslandsstudienaufenthalte zu
unterstützen!
Unsere Programme stehen Ihnen offen, wenn Sie Englisch im Haupt-oder
Nebenfach studieren.
Zuständig ist das Study Abroad Office in Raum 328b, wo Dr. Andrea Rummel,
Jeannette Oholi und Maren Walinski Ihre Ansprechpartnerinnen sind.

  Hinweis zur Bewerbung:

          EINE Bewerbung für alle Programmlinien

  Die Programme unterscheiden sich in der Förderung, sind im
  Bewerbungsverfahren gleich – Sie können Wunschuniversitäten aus allen vier
  Programmen in Ihrer Prioritätenliste angeben.
Veranstaltung WS 2020/21

  Informationsveranstaltung zum Auslandsaufenthalt
              im akademischen Jahr 2021/22:

11. November, 10 Uhr
Ins Auslandssemester mit dem Study Abroad Office Anglistik
Information für alle interessierten Anglistik-Studierenden über
Stipendien des Instituts (ERASMUS+, Austausche, ISAP…).

Die Veranstaltung findet digital über WebEx statt.
Meeting-Link: https://uni-giessen.webex.com/uni-
giessen/j.php?MTID=medb83141f90469c32f4d5eff5294aa5b
Meeting-Kennnummer: 137 046 1272
Passwort: PiXaG9pBA33

Informationsmaterial finden Sie bereits vorab bei Stud.IP.
Veranstaltungstitel: Ins Auslandssemester mit dem Study
Abroad Office Anglistik
Passwort: Ausland2021
INHALT
1. AUSLANDSSEMESTER MFKW & NFF: BESONDERE REGELUNGEN ......................................... 1
2. AUSLANDSSEMESTER FÜR LEHRAMTSSTUDIERENDE ............................................................. 2
3. AUSTAUSCHPROGRAMME UND STIPENDIEN AM INSTITUT FÜR ANGLISTIK ......................... 3
    3.1 ERASMUS+ .................................................................................................................................. 3
           3.1.1 ERASMUS+ (Europa) ........................................................................................................ 3
    3.2 Austausche / Kooperationen (Übersee) ....................................................................................... 4
    3.3 ISAP (Colombo, Sri Lanka) .......................................................................................................... 5
    3.4 Bewerbung um ein Auslandsstudium am Institut für Anglistik ..................................................... 5
4. WEITERE MÖGLICHKEITEN ............................................................................................................. 6
    4.1 JLU-Partnerschaften .................................................................................................................... 6
    4.2 Freemover .................................................................................................................................... 6
5. INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN AM INSTITUT FÜR ANGLISTIK ...................................... 7
6. ORGANISATION RUND UM DAS AUSLANDSSEMESTER ............................................................. 7
    6.1 Sprachnachweise ......................................................................................................................... 7
           6.1.1 OLS-Test im Rahmen von ERASMUS+ ............................................................................ 7
           6.1.2 Weitere Sprachnachweise für Partneruniversitäten weltweit ............................................ 7
    6.2 Urlaubssemester/Rückerstattung Semesterticket ........................................................................ 8
    6.3 Versicherungsschutz .................................................................................................................... 8
    6.4 Reisesicherheit und Gesundheit .................................................................................................. 8
    6.5 Visa ............................................................................................................................................... 8
    6.6 BAföG ........................................................................................................................................... 8
    6.7 Weitere Finanzierungsmöglichkeiten ........................................................................................... 9
7. KURSWAHL UND ANERKENNUNG ................................................................................................. 9
    7.1 Inhaltliche Anerkennung der Studienleistung ............................................................................... 9
    7.2 Formelle Anerkennung des Auslandssemesters........................................................................ 10
8. DAS STUDY BUDDY PROGRAMM AM INSTITUT FÜR ANGLISTIK ............................................ 10
9. MERKBLÄTTER ............................................................................................................................... 11
    9.1 Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland ............................................................... 11
    9.2 Anerkennung des Auslandssemesters ....................................................................................... 12
    9.3 Ausfüllhilfe für die Anerkennung von Studienleistungen ............................................................ 13
    9.4 Beispiel Antrag auf Anerkennung mit Ausfüllhilfe ...................................................................... 14
    9.5 BAföG ......................................................................................................................................... 15
1. Auslandssemester MFKW & NFF: besondere Regelungen
Ein Auslandssemester kann in jedem Studiengang absolviert werden. In den Studiengängen
BA NFF (Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik) und BA MFKW (Moderne
Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft) ist ein Auslandssemester als Bestandteil des
Studiums vorgesehen. Die speziellen Ordnungen und Verlaufspläne sehen dazu folgende
Bestimmungen vor:

Wann?
MFKW: im 5. Semester ist das Auslandssemester vorgesehen.
NFF: der Zeitpunkt des Auslandsstudiums ist nicht explizit geregelt, das 5. Semester wird
     auch hier für den Auslandsaufenthalt empfohlen.

Wohin?
Es sollte die Sprache des Hauptfaches studiert werden. Das Auslandssemester kann aber
auch an einer Universität mit der Sprache des 1. Nebenfaches absolviert werden. Es sollte
allerdings gewährleistet sein, dass die Sprache des Hauptfaches an der ausländischen
Universität ordentlich studiert werden kann.
       (Beschluss des Prüfungsausschusses für BA- und MA- Studiengänge vom 14.01.2009)

Was?
Die für das 5. Semester vorgesehenen Veranstaltungen sind in Ihrem Studienverlaufsplan
entsprechend gekennzeichnet.
Sie können diese Modulteile auch vorziehen. In jedem Fall sollten Sie aber im Ausland auch
Ihr Hauptfach studieren und Ihrem persönlichen Verlaufsplan Folge leisten.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Module ordnungsgemäß abschließen oder
gegebenenfalls Anträge auf Modulverlängerung stellen.

Wieviel?
Sie müssen Vollzeitstudierende sein, d.h.:
- Studienleistungen von min. 16-20 ECTS (davon ein Kurs im Hauptfach) und
- Dauer des Auslandsstudiums min. 3 Monate (12 Wochen).
                                             (Siehe Spezielle Ordnung BA MFKW & NFF)
Es gibt außerdem einige Sonderregelungen:
- ERASMUS+ Stipendiaten erhalten einen Mobilitätszuschuss, für den ein Richtwert von
   mind. 15 ECTS gilt.
- BAföG - Empfänger sollten in jedem Fall die vorgesehene Stundenzahl für
   Vollzeitstudierende belegen, wie sie die Partnerhochschule für „full-time“ definiert. Diese
   Anforderung wird von der bearbeitenden Behörde überprüft.

                                               1
2. Auslandssemester für Lehramtsstudierende
Am Institut für Anglistik stehen alle Stipendienplätze auch Lehramtsstudierenden mit Haupt-
oder Nebenfach Anglistik zur Verfügung und wir unterstützen Sie gerne bei der Planung
Ihres Auslandsaufenthaltes. Das Fach Anglistik lässt sich an all unseren Standorten
gleichermaßen gut studieren. Eine Herausforderung besteht jedoch häufig darin, den
didaktischen Teil des Studiums abzudecken. Auch wenn es sich grundsätzlich empfiehlt, die
Grundwissenschaften an der JU zu studieren, gibt es an unseren Partneruniversitäten
Möglichkeiten, Kurse für bspw. die TEFL-Module zu belegen. In unseren University
Information Sheets (siehe Homepage), finden Sie einen Überblick, welche Kurse in den
letzten Semestern belegt wurden. Erfahrungsgemäß eignen sich folgende unserer
Partneruniversitäten besonders für Lehrämtler:

      Eastern Michigan University in Ypsilanti, USA
      Mary Immaculate College in Limerick, Irland
      University of Sheffield, GB
      University of Ghana in Accra, Ghana
      St. Mary’s University College Twickenham in London, GB
      Macquarie University in Sydney, Australien

Alle Programme, Standorte sowie Informationen zu unserem Bewerbungsverfahren finden
Sie auf den folgenden Seiten in dieser Broschüre.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf weitere spezielle Angebote für Lehramtsstudierende,
durch die sowohl Auslands- als auch Lehrerfahrungen gesammelt werden können,
aufmerksam machen:

      Schulpraktische Studien im Ausland: Sie können ihre ersten oder zweiten
       Schulpraktischen Studien mit einem Vollstipendium des DAAD im Ausland verbringen
       (Programm „Lehramt.International“).
      Betriebspraktikum: Sie können ihr Betriebspraktikum im Ausland verbringen und
       durch PROMOS oder Erasmus+ Traineeship fördern lassen. Hier bietet sich auch
       eine Kombination von Auslandssemester und Praktikum mit Erasmus+ an.
      Fremdsprachenassistenz mit dem PAD: Über den Pädagogischen Austauschdienst
       haben Sie die Möglichkeit, für sechs Monate oder ein ganzes Schuljahr als
       Fremdsprachenassistenz an einer Schule im Ausland im Deutschunterricht
       mitzuwirken.

                                             2
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts (AAA):
https://www.uni-giessen.de/internationales/auslandsstudium/praktikum/programme
Wir empfehlen Ihnen, sich an das AAA zu wenden, um zu besprechen, welche der vielen
Möglichkeiten für Ihren individuellen Studienverlauf am besten geeignet wäre und zu
welchem Zeitpunkt sich der Auslandsaufenthalt am besten in Ihr Studium integrieren lässt.
Die Ansprechpartnerinnen sind:
Sigrid Jost (Erasmus+ und Studierendenmobilität weltweit), Annika Weiser (Erasmus+
Traineeship), Laura Lizarazo (Beratung zu Studium und Praktikum im Ausland)
Kontaktinformationen finden Sie unter: https://www.uni-
giessen.de/internationales/kontakt/kontaktAAA/index_html
Wir empfehlen Ihnen zudem, sich die PowerPoint der Informationsveranstaltung des AAA
zum Thema „Auslandssemester und -praktika im Lehramtsstudium“ (20.11.2019) anzusehen:
https://www.uni-giessen.de/studium/dateien/lehramt/praesentationen/auslandsaufenthalt

3. Austauschprogramme und Stipendien am Institut für
  Anglistik
Das Institut für Anglistik bietet verschiedene Stipendien an, um Ihren Auslandsaufenthalt
finanziell und organisatorisch zu unterstützen.
Derzeitig betreut das Study Abroad Office vier verschiedene Programmlinien:
   ERASMUS+ (Europa)
   Kooperationen / Austausche (Übersee)
   ISAP (Colombo, Sri Lanka)

3.1 ERASMUS+
3.1.1 ERASMUS+ (Europa)
ERASMUS+ Netzwerk des Instituts für Anglistik: 21 Partnerhochschulen in 14 europäischen
Ländern
  Bewerbung für ein Auslandssemester über das Study Abroad Office
  Praktika betreut ausschließlich das Akademische Auslandsamt
  Weitere allgemeine Informationen zum ERASMUS+ Programm unter:
   www.uni-giessen.de/cms/internationales/erasmus

Im Rahmen des ERASMUS+ Programms der Europäischen Union können Sie sowohl ein
Studium von drei bis zwölf Monaten als auch ein Praktikum im europäischen Ausland
absolvieren. Dafür erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung.

ERASMUS+ Stipendien befreien Sie von den Studiengebühren an der Gastuniversität und
bieten eine strukturierte Vorbereitung des Auslandsaufenthalts sowie einen
Unkostenzuschuss.

                                             3
ERASMUS+ Partneruniversitäten des Instituts für Anglistik sind:

Universität und Stadt                                               Land                    Plätze         Sprachniveau
Universiteit Gent                                                   Belgien                 2              B2 Eng, B2 Dutch
Université Catholique de Louvain                                    Belgien                 2              B2 Fr, B2 Eng
University of Tampere                                               Finnland                2              C1 Eng (language
                                                                                                           test upon arrival);
                                                                                                           Eng courses for
                                                                                                           Eng majors only
Université Paul Valery Montpellier III                              Frankreich              2*             B1 Fr, B1 Eng
Université de Versailles Saint-Quentin-en-Yvelines                  Frankreich              2*             B1 Fr
Edinburgh Napier University (nur MFKW/ICB)                          GB                      2              B2 Eng
St Mary’s University College (Twickenham)                           GB                      4              TOEFL, IELTS or
                                                                                                           main subject Engl.
University of Sheffield                                             GB                      2*             B2 Eng
University of Wolverhampton                                         GB                      4              B2 Eng
University College Cork (SLK)                                       Irland                  1              B1 Eng
Mary Immaculate College Limerick (Lehramt)                          Irland                  2              B1 Eng
Maynooth University (nur MFKW/ICB)                                  Irland                  1              B1 Eng
Università degli Studi di Bergamo                                   Italien                 2              B1 It, B2 Eng
Vilnius University                                                  Litauen                 2              B1 Eng
University of Malta                                                 Malta                   2              B2 Eng & OLS test
Universiteit Leiden                                                 Niederlande             2 (MA)         B2 Eng
Universidade Católica Portuguesa (Lissabon)                         Portugal                2              B2 Por, B2 Eng
Universitat de Lleida                                               Spanien                 2*             B1 Sp., B1 Eng
Universitat Rovira I Virgili Tarragona                              Spanien                 2              B1 Eng, Sp or Cat
Dokuz Eylül University (Izmir)                                      Türkei                  2              B2 Eng
University of Cyprus                                                Zypern                  2*             B1 Eng; B1 Greek
                  *An diesen Standorten sind Jahresaufenthalte möglich, ansonsten werden nur Stipendien über ein Semester vergeben.
                                    Abkürzungen: Eng – English, Fr – French, Sp – Spanish, Por – Portuguese, It – Italian, Cat- Catalan

Wichtig: Die Standorte in GB (gelb markiert) werden im Falle eines Hard Brexits nicht mehr
Teil des ERASMUS+ Programms sein. In diesem Fall können diese Plätze nicht vergeben
werden bzw. die Vergabe muss bilateral ausgehandelt werden. Mit einer Visumspflicht für
Großbritannien muss dann ebenfalls gerechnet werden. Bitte informieren Sie sich über die
laufenden Entwicklungen.

3.2 Austausche / Kooperationen (Übersee)
Unsere Kooperationen sind paritätische Austauschprogramme, d.h. es können dort so viele
Studierende platziert werden wie umgekehrt nach Gießen kommen. An allen
Partneruniversitäten entfallen die Studiengebühren; den Lebensunterhalt müssen Sie
finanzieren. Es kann Sonderregelungen zu den Abkommen geben. Über die aktuellen
Bedingungen informieren Sie sich in der Sprechstunde bei konkretem Interesse.

                                                             4
Unsere derzeitigen Kooperationspartner:

 Macquarie University                       Sydney         Australien
 St. Mary's University                      Halifax        Kanada
                                            Hong                                                     Zu den jeweiligen
 City University                                           China               Kooperation
                                            Kong                                                     Sprachvoraussetzungen
                                                                                                     siehe 5.1.2, Seite 8
 Eastern Michigan University                Ypsilanti      USA
 University of Ghana                        Accra          Ghana

 University of Colombo*                     Colombo        Sri Lanka           ISAP

* Neuantrag: ISAP-Förderung vorbehaltlich der Zusage des DAAD; die Studiengebühren werden weiterhin erstattet.

Bitte beachten Sie, dass die Eastern Michigan University einen Financial Affidavit of Support
in Höhe von $6000 verlangt. Dieser muss jedoch erst nach unserer Nominierung, sprich im
Sommer zur offiziellen Bewerbung an der Gast-Uni, vorgelegt werden.
Bei der Saint Mary’s University Halifax gilt es zu beachten, dass der International Health Plan
der Universität in Höhe von ca. $1000 für internationale Studierende obligatorisch ist.

3.3 ISAP (Colombo, Sri Lanka)
Der Austausch mit der Universität in Colombo im Rahmen des ISAP Programms
(Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften) wird durch den DAAD
(Deutscher Akademischer Austauschdienst) gefördert.
Der ISAP Austausch ist nur für Undergraduates (BA / LA) offen.
Das ISAP Stipendium beinhaltet
    eine monatliche Förderung von ca. 825€ für Unterkunft und Verpflegung
    einen Reisekostenzuschuss von ca. 525€
    einen monatlichen Zuschuss von ca. 35€ zur Auslandskrankenversicherung
Informationen zu aktuellen ISAP Partnerschaften und zum Bewerbungsprozedere:
http://www.uni-giessen.de/anglistik-ISAP

Achtung: Die Stipendien-Vergabe ist vorbehaltlich der Zusage des DAAD. Eine Erstattung
der Studiengebühren ist in jedem Fall gegeben.

3.4 Bewerbung um ein Auslandsstudium am Institut für Anglistik
Die Auswahlkriterien für die Vergabe eines Platzes in der Anglistik:
        Studienleistungen
        ein Motivationsschreiben
        ein einzureichendes Gutachten eines Dozenten an der JLU

                                                                    5
   Bewerbungsfrist für das kommende akademische Jahr: 27.11.2020
      Bewerbungsformulare unter:
       https://www.uni-giessen.de/faculties/f05/engl/sa/out/appl

  Bitte beachten: EINE Bewerbung für alle Programmlinien
   Die Programme unterscheiden sich zwar in der Förderung, sind im
   Bewerbungsverfahren jedoch gleich – Sie können Wunschuniversitäten aus allen vier
   Programmen in Ihrer Prioritätenliste angeben.

Weitere Informationen zu allen Standorten finden Sie auf unserer Homepage. Konsultieren
Sie insbesondere unsere University Information Sheets.

4. Weitere Möglichkeiten

4.1 JLU-Partnerschaften
Über das Angebot des Instituts für Anglistik hinaus, können Sie sich zudem über das
Angebot der Institute Ihrer weiteren Studienfächer informieren. Zusätzlich gibt es
fachbereichsübergreifend ausgeschriebene Programme, die vom Akademischen
Auslandsamt (AAA) koordiniert werden. Hierzu gehören z.B. ein Austausch mit der
University of Wisconsin-Milwaukee oder der Kansas State University ebenso wie einige
ERASMUS+ Weltweit Austausche. Beliebt sind auch die vom AAA koordinierten
Landeskooperationen:
             Hessen-Massachusetts Programm
             Hessen-Queensland Programm
             Hessen-Wisconsin Programm
Bitte achten Sie frühzeitig auf die entsprechenden Bewerbungsfristen, da diese teils stark
von den Fristen des Instituts für Anglistik abweichen. Informationen auf der Homepage des
AAA unter http://www.uni-giessen.de/internationales/auslandsstudium/studium.
Darüber hinaus lohnt es sich immer, einen Blick auf die aktuellen Ausschreiben des
Akademischen Auslandsamts zu werfen: https://www.uni-
giessen.de/internationales/auslandsstudium/aktuelles/index_html.

4.2 Freemover
Eine gute Idee kann auch eine Privatbewerbung (Freemover) sein. Sie können sich frei für
eine Hochschule entscheiden, müssen jedoch auch die Organisation weitgehend selbst
schultern. Aber auch hier unterstützen wir Sie gerne – kommen Sie einfach in unsere
Sprechstunde.

                                             6
5. Informationsveranstaltungen am Institut für Anglistik
Im Wintersemester organisiert das Study Abroad Office erneut eine
Informationsveranstaltung zum Thema „Ins Auslandssemester mit dem Study Abroad Office
Anglistik“. Diese wird am 11.11.20 um 10 Uhr als digitales Format über WebEx stattfinden.
Informationsmaterial finden Sie bereits vorab bei Stud.IP.
Im Sommersemester finden Infotreffen in kleinen Gruppen statt (z.B. lunch hour talks), die
Ihnen bei der konkreten Vorbereitung Ihres Auslandaufenthalts helfen und einen Austausch
darüber ermöglichen. Dazu laden wir auch Gaststudierende und Ehemalige ein, die Ihnen
konkrete Antworten auf Fragen geben können.
Ein kulturelles Programm auf unsere Standorte bezogen wird zudem von Studierenden und
Gastdozenten dieser Universitäten organisiert (z.B. Länderabende), so dass Sie Gelegenheit
haben, mit Personen Ihrer Zieldestinationen in Kontakt zu kommen.

6. Organisation rund um das Auslandssemester

6.1 Sprachnachweise
6.1.1 OLS-Test im Rahmen von ERASMUS+
Zahlreiche ERASMUS+ Partneruniversitäten verlangen mittlerweile den OLS-Test. Dieser
erfolgt online und wird vom Akademischen Auslandsamt organisiert.
6.1.2 Weitere Sprachnachweise für Partneruniversitäten weltweit
Macquarie University: Voraussetzung ist der DAAD-Test, welcher uns für die offizielle
  Nominierung bis Mitte Februar vorliegen muss. Den Test nimmt das ZfbK (Zentrum für
  fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen) ab. Weitere Informationen
  sowie Prüfungstermine finden Sie auf den Seiten des ZfbK (http://www.uni-
  giessen.de/fbz/zentren/zfbk/forumsprachen/sprachpruefung/daad).
Eastern Michigan University: TOEFL
City University Hong Kong: TOEFL oder IELTS oder Hauptfach Englisch
University of Ghana: Hauptfach Englisch
Zum TOEFL-Test:
   Organisieren Sie den Test frühzeitig, d.h. fordern Sie etwa ein Jahr vor Antritt des
    Auslandssemesters bzw. -jahres die TOEFL-Materialien an.
   Die Anmeldeunterlagen (mit Infos über Gebühren, Termine usw.) müssen eigenständig
    schriftlich oder telefonisch angefordert werden.
   Kurzfristig bekommt man kaum einen Prüfungstermin wegen Überbeanspruchung des
    TOEFL-Dienstes und längerer Bearbeitungszeiten.
Wichtig: Sie müssen die Sprachnachweise NICHT zum Zeitpunkt der Bewerbung bei uns
vorliegen haben, sondern erst NACHDEM Sie von uns sicher für einen Platz nominiert
wurden.

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6.2 Urlaubssemester/Rückerstattung Semesterticket
Sie können sich für ein Auslandssemester beurlauben lassen. Während eines
Urlaubssemesters können jedoch keine Prüfungen an der JLU Gießen abgelegt werden
(dies gilt nicht für Nachschreibeklausuren). Die Bachelor- oder Masterthesis gilt ebenfalls als
Prüfungsleistung. Rechtsgrundlage dieser Regelung ist § 11 der Hessischen
Immatrikulationsverordnung.
Den Antrag auf ein Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten des Akademischen
Auslandsamts.
Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen können Ihnen trotz Urlaubssemesters an der
JLU anerkannt werden.
Der Semesterticketbeitrag kann Ihnen erstattet werden, wenn Sie ein Semester im Ausland
verbringen. Einen Antrag auf Rückerstattung finden Sie auf den Seiten des AStA. Stellen Sie
den Antrag vor dem Auslandssemester.

6.3 Versicherungsschutz
Mit den von uns vermittelten Stipendien ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden!
Denken Sie daran, dass Sie für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts für ausreichenden
Versicherungsschutz sorgen.
ERASMUS+ Stipendiaten können in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu
werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.

6.4 Reisesicherheit und Gesundheit
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise über spezifische Sicherheits- und
Gesundheitsthemen in der Region Ihrer Gastuniversität. So brauchen z.B. Impfungen oft
einen gewissen Vorlauf. Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Hausarzt beraten. Sowohl zu
Sicherheits- als auch Gesundheitsfragen können Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen
Amts informieren: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-
sicherheitshinweise
Wir raten Ihnen zudem, sich auf der sogenannten Notfallliste der Deutschen Botschaft zu
registrieren: https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action

6.5 Visa
Wenden Sie sich bei Fragen zu Visa-Angelegenheiten bitte an die jeweiligen Konsulate. Bitte
beachten Sie, dass für viele Visa ein Vermögensnachweis in unterschiedlicher Höhe
erforderlich ist.

6.6 BAföG
Informieren Sie sich zum Thema Auslands - BAföG! Jeder Studierende, der bereits nach
dem BAföG gefördert worden ist, kann auch während des Auslandssemesters (nach dem 4.
Studiensemester) gefördert werden.

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Auch für Studierende, die bisher keine Förderung erhalten haben, empfiehlt es sich, für die
Zeit des Auslandssemesters einen Antrag auf Förderung zu stellen. Das BAföG geht davon
aus, dass während des Auslandssemesters neben den Kosten für Reisen auch erhöhte
Lebenshaltungskosten entstehen.
Besonders interessant ist, dass nach dem BAföG auch Studiengebühren im Ausland bis zu
einem Höchstbetrag übernommen werden (Freemover!).
Die Auslandsleistungen müssen allerdings in der Regel zur Hälfte zurückgezahlt werden. Sie
erhalten bei uns im Büro gerne die wichtigsten Informationen („Merkblatt BAföG“, S. 16).
Das Formblatt 6 können Sie bei uns unterschreiben lassen. Die Zuständigkeiten für
Formblatt 5 finden Sie online auf der Anglistik-Homepage unter Study Guidance.
Weitere Informationen unter: http://www.auslandsbafoeg.de/

6.7 Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Neben den hier aufgeführten Programmen gibt es noch weitere Möglichkeiten, sich auch
außerhalb des Instituts um Stipendien zu bewerben.
Sowohl Fulbright als auch der DAAD vergeben jährlich finanziell interessante
Studienstipendien. Informieren Sie sich frühzeitig – die Bewerbungsfristen haben sehr viel
Vorlauf. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre „Study Abroad!“ vom
Akademischen Auslandsamt (AAA), die Sie im Study Abroad Office oder bei Frau Röhl im
AAA erhalten.

7. Kurswahl und Anerkennung
Nach der Rückkehr aus dem Ausland erfolgt die:
 Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen am Institut für Anglistik
  (inhaltliche Anerkennung). Für die Anerkennung in anderen Fächern wenden Sie sich bitte
  an die entsprechenden Ansprechpartner in den jeweiligen Instituten.
 Anerkennung des ordnungsgemäß absolvieren Auslandssemesters für MFKW- und
  NFF-Studierende mit Hauptfach Anglistik (formelle Anerkennung).

7.1 Inhaltliche Anerkennung der Studienleistung
Eine inhaltliche Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland (credit transfer) ist bei
Vergleichbarkeit möglich. Dazu müssen Studienleistungen im Ausland folgende Kriterien
erfüllen:
        ähnlicher Umfang (Semesterwochenstunden)
        etwa gleiches Studienniveau
        äquivalente Inhalte
Sie können vor der Abreise absprechen, ob im Ausland studierte Kurse grundsätzlich
anrechnungsfähig sind. Frau Dr. Rummel bescheinigt Ihnen dies gerne auf dem hier zum
Download vorliegendem Formular: http://www.uni-giessen.de/AngRecogAbspr (Ausfüllhilfe
und Merkblätter s. Seite 12ff.).

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Da die Prinzipien der Anerkennung transparent sind (sind die genannten Kriterien erfüllt, wird
anerkannt!), können Sie, wenn die Kurswahl sinnvoll erst im Ausland getroffen werden kann,
zumeist selbst vor Ort entscheiden.
Die Anerkennung der Noten erfolgt gemäß den „Allgemeinen Bestimmungen“ der JLU (§29).
Ihren Antrag auf Anrechnung der Studienleistungen reichen Sie nach Rückkehr bitte bei Frau
Dr. Rummel in Raum 328b ein.
Das Formular ist verfügbar unter:
https://www.uni-giessen.de/faculties/f05/engl/sa/out/cpRecog

7.2 Formelle Anerkennung des Auslandssemesters
Studierende in MFKW und NFF müssen sich neben der inhaltlichen Anrechnung bestätigen
lassen, dass das Auslandssemester ordnungsgemäß absolviert wurde.
Für die Anerkennung des Auslandssemesters sehen die Bestimmungen der Speziellen
Ordnung vor, dass Sie im Ausland 16-20 CP erbringen.
Stellen Sie bitte einen Antrag bei Dr. Andrea Rummel im Study Abroad Office. Das
Auslandssemester wird dann in FlexNow als erbracht eingetragen.
Hinweis: Das Antragsformular für die formelle Anrechnung des Auslandssemesters ist
dasselbe wie für den Antrag auf Anerkennung der Prüfungsleistungen. Sie benötigen daher
nur ein Antragsformular, wenn Sie sich sowohl das Auslandssemester als auch Kurse
anerkennen lassen möchten. Das Formular ist verfügbar unter: https://www.uni-
giessen.de/faculties/f05/engl/sa/out/cpRecog

8. Das Study Buddy Programm am Institut für Anglistik
Sie interessieren sich bereits für eine bestimmte Universität oder suchen einfach nur den
Kontakt zu ausländischen Studierenden an der Anglistik? Dann vermitteln wir Ihnen gerne
den Kontakt zu einem „incoming“.
Unser Study Buddy Programm wurde eingerichtet, um den Gaststudenten in den ersten
Tagen nach ihrer Ankunft in Gießen behilflich zu sein, aber auch, um den persönlichen
Kontakt zwischen Gießener Studierenden und Gaststudierenden zu fördern.
Machen Sie mit und lernen Sie internationale Studierende persönlich kennen!
Nähere Informationen und Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Webpage oder
kontaktieren Sie die Koordination des Programms:
studybuddy@anglistik.uni-giessen.de

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9. MERKBLÄTTER

9.1 Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland

Eine Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland ist am Institut für Anglistik bei
Vergleichbarkeit gerne möglich.
Vergleichbar sind Studienleistungen immer dann, wenn sie
      in einem ähnlichen Umfang (Semesterwochenstunden)
      auf etwa gleichem Studienniveau
      mit vergleichbaren Inhalten (siehe Kompetenzziele/learning outcomes           der
       Modulbeschreibungen!)
studiert werden. Näheres regelt die „Lisbon Recognition Convention“.
Vor Abreise ins Ausland
      Bei Bedarf kann die Anrechenbarkeit der an der Austauschuniversität gewählten
       Kurse mit der Auslandsbeauftragten (NICHT den Modulbeauftragten!) abgesprochen
       werden.
      Nutzen Sie dazu unser Abspracheformular (online unter FB05>Anglistik>Study
       Abroad>Outgoing Students>Credit Transfer/Recognition). Dies bescheinigt die
       Anrechenbarkeit
      Dies ist nicht verpflichtend!
Nach Rückkehr
      Stellen Sie den offiziellen Antrag auf Anerkennung direkt bei Frau Dr. Rummel
       (einfach in den „Briefkasten“ vor unserem Büro – die Inbox – werfen oder per Post
       senden).
      Ihr Prüfungsamt ist für die Anerkennung zuständig. Nach der Bearbeitung Ihres
       Antrags auf Anerkennung werden wir Ihnen den Antrag wieder aushändigen, damit
       Sie diesen an Ihr zuständiges Prüfungsamt weiterleiten können. Die Noten werden
       dann vom Prüfungsamt in FlexNow eingetragen. Planen Sie ca. 6 Wochen für die
       Bearbeitung beim Prüfungsamt ein.
Die Notenumrechnung erfolgt gemäß §29 der „Allgemeinen Bestimmungen“ der JLU.
Fügen Sie Ihrem Antrag bei:
          Transcript of Records und Kursbeschreibungen (in Kopie)
           KEINE Arbeitsproben, Hausarbeiten, Mitschriften!
Den Antrag zur Anrechnung finden Sie im Internet:
FB05>Anglistik>Study Abroad>Outgoing Students>Credit Transfer/Recognition
Weitere Hinweise:
     Eilantrag? Schriftliche Begründung und Angabe des Stichtags
     Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Antrags benachrichtigen wir Sie per E-Mail. Sie
      können dann Ihren bearbeiteten Antrag zur Weiterleitung an das zuständige
      Prüfungsamt abholen.
     Frau Dr. Rummel stellt keinen Anrechnungsbescheid aus. Der Prüfungsausschuss
      vollzieht die Anerkennung. Das Prüfungsamt trägt die Noten in FlexNow ein.

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9.2 Anerkennung des Auslandssemesters
in den Studiengängen MFKW/NFF mit Hauptfach Englisch
Das Auslandssemester ist in beiden Studiengängen Bestandteil des Studiengangs.
Entsprechende Bestimmungen und rechtliche Grundlagen entnehmen Sie bitte den
Mitteilungen der Uni Gießen (MUG)
Für MFKW: siehe Spezielle Ordnung § 6
Für NFF: siehe Spezielle Ordnung § 7

Die Anerkennung beantragen Sie nach Rückkehr über das Study Abroad Office am Institut
für AngIistik.
Antrag unter: FB05>Anglistik>Study Abroad>Outgoing Students>Credit Transfer/Recognition

Reichen Sie hierzu ein:
Nachweis über Ihr absolviertes Auslandssemester als Vollzeitstudent/in (min. 3
Monate = min. 12 Wochen)
    Die Nachweise können bspw. in Form der Immatrikulationsbescheinigung und des
     offiziellen Transcripts of Records erfolgen – oder auch in Form von Einzelnachweisen
    Die Anerkennung des Auslandssemesters wird direkt in FlexNow unter
     „Vorleistungen“ des Hauptfachs eingetragen. Sie bekommen keinen
     Anrechnungsbescheid.

Hinweis: Das Antragsformular für die formelle Anrechnung des Auslandssemesters ist
dasselbe wie für den Antrag auf Anerkennung der Prüfungsleistungen. Sie benötigen daher
nur ein Antragsformular, wenn Sie sich sowohl das Auslandssemester als auch Kurse
anerkennen lassen möchten.

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9.3 Ausfüllhilfe für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem
Ausland sowie des Auslandssemesters
Für beide möglichen Anerkennungen (Auslandssemester & Studienleistung) gibt es ein
gemeinsames Formular.
Hinweise zur Anrechnung von Studienleistungen:
      Tragen Sie den Titel des im Ausland belegten Kurses so ein, wie er auf dem Zeugnis
       erscheint (A).
      Falls ein Kurs unbenotet anerkannt werden soll, tragen Sie bitte einen Strich (/) in
       dem Feld „Note“ ein (B).
      Geben Sie als „Titel der Veranstaltung“ (C) präzise die Veranstaltungsform an (z.B.
       A1 Seminar).
      Geben Sie präzise den Code und Titel des Gießener Moduls ein, in dem der Kurs
       anerkannt werden soll (D).
      Die 3. Spalte (E) lassen Sie bitte frei!
      Die zweite Seite des Antrags dient dazu, Ihnen zusätzlichen Platz für Kurse zur
       Verfügung zu stellen. Sollte Ihnen die erste Seite jedoch für Ihre Kurswahl
       ausreichen, müssen Sie die zweite Seite nicht mit ausdrucken.

Hinweis zur Anrechnung des Auslandssemesters:
Auch wenn Sie sich nur das Auslandssemester anerkennen lassen möchten, geben Sie
bitte das ganze Formular unterschrieben ab. Hierzu tragen Sie bitte auf der 1. Seite bei „Titel
der Veranstaltung / des Moduls“ jeweils links und rechts Auslandssemester ein.

Einzureichende Unterlagen:

Anerkennung Auslandssemester                    Anrechnung Studienleistung

Zeugniskopie                                    Zeugniskopie

Evtl. Bescheinigung über Studiendauer           Kursbeschreibungen

Beantragen Sie beide Anerkennungen, benötigen wir nur eine Zeugniskopie.
Nur vollständige Anträge (Formular + Unterlagen) können bearbeitet werden.
Auch wenn Ihr Zeugnis direkt zu uns in Büro geschickt wird, werden wir Ihren
unvollständigen Antrag nicht zwischenzeitlich „einlagern“!
Unterschreiben Sie das Formular und reichen es in unserer Sprechstunde ein oder werfen
Sie es in den „Briefkasten“ vor unserem Büro (Inbox). Der Postweg ist ebenfalls möglich.
Anträge können nicht digital eingereicht werden.

                                              13
9.4 Beispiel Antrag auf Anerkennung mit Ausfüllhilfe

                                   D  E
                                  C

                                          B
                                          A

                                   14
9.5 BAföG
Faustregel: Jeder Studierende, der bereits nach BAföG gefördert wurde, kann auch während des
Auslandssemesters (nach dem 4. Studiensemester) nach diesem Gesetz gefördert werden. Da das
BAföG im Auslandstudium auch Kosten für Reisen und erhöhte Lebenshaltungskosten einkalkuliert,
werden tlw. auch Studierende gefördert, die während ihres Studiums an der Universität Gießen keine
Ausbildungsförderung erhalten haben. Diese können also für die Zeit des Auslandssemesters einen
Antrag auf Förderung nach dem BAföG stellen.
Nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung (24. Oktober 2010) umfasst das Auslands-
BAföG zusätzlich zur Inlandsförderung folgende Leistungen:

     die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600,00 Euro)

     Reisekostenpauschale (einmalig Hin- & Rückreise)

     ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse

     und für eine Ausbildung im EU-Ausland einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag

Reichen Sie frühzeitig, d.h. sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes, den vollständigen
Antrag bei dem für das jeweilige EU- oder EFTA-Land zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein.
Beachten Sie: je nach Zielland ist ein anderes Studentenwerk zuständig.
Im Falle von Inlands BAföG-Empfängern: Bei einem Auslandsstudienaufenthalt wird auch die
Inlandsförderung neu berechnet und zusammen mit dem Auslandszuschlag von dem jeweiligen Amt
für Ausbildungsförderung bewilligt.
Bei Hochschulkooperationsprogrammen muss die Studiendauer mindestens drei Monate betragen.

Hinweis Formblätter BAföG:
Das Study Abroad Office ist ausschließlich zuständig für:
        Formblatt 6:    Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte im Inland
                        und Bescheinigung der Förderlichkeit des Aufenthaltes.

Anmerkung:
BAföG wird in der Regel nur gewährt, wenn das zuständige Amt davon ausgehen kann, dass
tatsächlich studiert wird. Es kann vorkommen, dass Studierende, die das Herbstsemester (bis
Dezember) in den USA absolvieren und anschließend nach Deutschland zurückkehren, keine BAföG-
Förderung für die Monate Januar bis März erhalten. Diese Frage sollte noch vor Antritt des
Auslandssemesters geklärt werden, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Informationen rund um das Auslands-BAföG und eine Liste der entsprechenden Stellen für die
Beantragung unter:
JLU > Internationales > Studium und Praktikum im Ausland > Finanzierungsmöglichkeiten > Auslands-
BAföG

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Impressum

Justus-Liebig-Universität Gießen

Institut für Anglistik

Study Abroad Office

Dr. Andrea Rummel, Jeannette Oholi und Maren Walinski

Otto-Behaghel-Straße 10 B, Raum 328b

35390 Gießen

Tel.: (+49) 0641 – 99 – 30092

Fax: (+49) 0641 – 99 – 30089

E-Mail: studyabroad@anglistik.uni-giessen.de

Sprechstunden im WS 2020/21 nur telefonisch nach Vereinbarung per E-Mail.
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