Study Abroad! - Das Auslandssemester am Institut für Anglistik - Justus-Liebig-Universität Gießen
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Study Abroad! Das Auslandssemester am Institut für Anglistik Study Abroad Office Dr. Andrea Rummel, Maren Walinski und Jeannette Oholi Institut für Anglistik Otto-Behaghel-Straße 10 B, Raum 328b studyabroad@anglistik.uni-giessen.de
Go Study Abroad! Das Auslandssemester am Institut für Anglistik Das Institut für Anglistik hat ein Netzwerk kooperierender Universitäten in aller Welt und freut sich, Sie bei der Bewerbung um Auslandsstudienaufenthalte zu unterstützen! Unsere Programme stehen Ihnen offen, wenn Sie Englisch im Haupt-oder Nebenfach studieren. Zuständig ist das Study Abroad Office in Raum 328b, wo Dr. Andrea Rummel, Jeannette Oholi und Maren Walinski Ihre Ansprechpartnerinnen sind. Hinweis zur Bewerbung: EINE Bewerbung für alle Programmlinien Die Programme unterscheiden sich in der Förderung, sind im Bewerbungsverfahren gleich – Sie können Wunschuniversitäten aus allen vier Programmen in Ihrer Prioritätenliste angeben.
Veranstaltung WS 2020/21 Informationsveranstaltung zum Auslandsaufenthalt im akademischen Jahr 2021/22: 11. November, 10 Uhr Ins Auslandssemester mit dem Study Abroad Office Anglistik Information für alle interessierten Anglistik-Studierenden über Stipendien des Instituts (ERASMUS+, Austausche, ISAP…). Die Veranstaltung findet digital über WebEx statt. Meeting-Link: https://uni-giessen.webex.com/uni- giessen/j.php?MTID=medb83141f90469c32f4d5eff5294aa5b Meeting-Kennnummer: 137 046 1272 Passwort: PiXaG9pBA33 Informationsmaterial finden Sie bereits vorab bei Stud.IP. Veranstaltungstitel: Ins Auslandssemester mit dem Study Abroad Office Anglistik Passwort: Ausland2021
INHALT 1. AUSLANDSSEMESTER MFKW & NFF: BESONDERE REGELUNGEN ......................................... 1 2. AUSLANDSSEMESTER FÜR LEHRAMTSSTUDIERENDE ............................................................. 2 3. AUSTAUSCHPROGRAMME UND STIPENDIEN AM INSTITUT FÜR ANGLISTIK ......................... 3 3.1 ERASMUS+ .................................................................................................................................. 3 3.1.1 ERASMUS+ (Europa) ........................................................................................................ 3 3.2 Austausche / Kooperationen (Übersee) ....................................................................................... 4 3.3 ISAP (Colombo, Sri Lanka) .......................................................................................................... 5 3.4 Bewerbung um ein Auslandsstudium am Institut für Anglistik ..................................................... 5 4. WEITERE MÖGLICHKEITEN ............................................................................................................. 6 4.1 JLU-Partnerschaften .................................................................................................................... 6 4.2 Freemover .................................................................................................................................... 6 5. INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN AM INSTITUT FÜR ANGLISTIK ...................................... 7 6. ORGANISATION RUND UM DAS AUSLANDSSEMESTER ............................................................. 7 6.1 Sprachnachweise ......................................................................................................................... 7 6.1.1 OLS-Test im Rahmen von ERASMUS+ ............................................................................ 7 6.1.2 Weitere Sprachnachweise für Partneruniversitäten weltweit ............................................ 7 6.2 Urlaubssemester/Rückerstattung Semesterticket ........................................................................ 8 6.3 Versicherungsschutz .................................................................................................................... 8 6.4 Reisesicherheit und Gesundheit .................................................................................................. 8 6.5 Visa ............................................................................................................................................... 8 6.6 BAföG ........................................................................................................................................... 8 6.7 Weitere Finanzierungsmöglichkeiten ........................................................................................... 9 7. KURSWAHL UND ANERKENNUNG ................................................................................................. 9 7.1 Inhaltliche Anerkennung der Studienleistung ............................................................................... 9 7.2 Formelle Anerkennung des Auslandssemesters........................................................................ 10 8. DAS STUDY BUDDY PROGRAMM AM INSTITUT FÜR ANGLISTIK ............................................ 10 9. MERKBLÄTTER ............................................................................................................................... 11 9.1 Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland ............................................................... 11 9.2 Anerkennung des Auslandssemesters ....................................................................................... 12 9.3 Ausfüllhilfe für die Anerkennung von Studienleistungen ............................................................ 13 9.4 Beispiel Antrag auf Anerkennung mit Ausfüllhilfe ...................................................................... 14 9.5 BAföG ......................................................................................................................................... 15
1. Auslandssemester MFKW & NFF: besondere Regelungen Ein Auslandssemester kann in jedem Studiengang absolviert werden. In den Studiengängen BA NFF (Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik) und BA MFKW (Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft) ist ein Auslandssemester als Bestandteil des Studiums vorgesehen. Die speziellen Ordnungen und Verlaufspläne sehen dazu folgende Bestimmungen vor: Wann? MFKW: im 5. Semester ist das Auslandssemester vorgesehen. NFF: der Zeitpunkt des Auslandsstudiums ist nicht explizit geregelt, das 5. Semester wird auch hier für den Auslandsaufenthalt empfohlen. Wohin? Es sollte die Sprache des Hauptfaches studiert werden. Das Auslandssemester kann aber auch an einer Universität mit der Sprache des 1. Nebenfaches absolviert werden. Es sollte allerdings gewährleistet sein, dass die Sprache des Hauptfaches an der ausländischen Universität ordentlich studiert werden kann. (Beschluss des Prüfungsausschusses für BA- und MA- Studiengänge vom 14.01.2009) Was? Die für das 5. Semester vorgesehenen Veranstaltungen sind in Ihrem Studienverlaufsplan entsprechend gekennzeichnet. Sie können diese Modulteile auch vorziehen. In jedem Fall sollten Sie aber im Ausland auch Ihr Hauptfach studieren und Ihrem persönlichen Verlaufsplan Folge leisten. Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Module ordnungsgemäß abschließen oder gegebenenfalls Anträge auf Modulverlängerung stellen. Wieviel? Sie müssen Vollzeitstudierende sein, d.h.: - Studienleistungen von min. 16-20 ECTS (davon ein Kurs im Hauptfach) und - Dauer des Auslandsstudiums min. 3 Monate (12 Wochen). (Siehe Spezielle Ordnung BA MFKW & NFF) Es gibt außerdem einige Sonderregelungen: - ERASMUS+ Stipendiaten erhalten einen Mobilitätszuschuss, für den ein Richtwert von mind. 15 ECTS gilt. - BAföG - Empfänger sollten in jedem Fall die vorgesehene Stundenzahl für Vollzeitstudierende belegen, wie sie die Partnerhochschule für „full-time“ definiert. Diese Anforderung wird von der bearbeitenden Behörde überprüft. 1
2. Auslandssemester für Lehramtsstudierende Am Institut für Anglistik stehen alle Stipendienplätze auch Lehramtsstudierenden mit Haupt- oder Nebenfach Anglistik zur Verfügung und wir unterstützen Sie gerne bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes. Das Fach Anglistik lässt sich an all unseren Standorten gleichermaßen gut studieren. Eine Herausforderung besteht jedoch häufig darin, den didaktischen Teil des Studiums abzudecken. Auch wenn es sich grundsätzlich empfiehlt, die Grundwissenschaften an der JU zu studieren, gibt es an unseren Partneruniversitäten Möglichkeiten, Kurse für bspw. die TEFL-Module zu belegen. In unseren University Information Sheets (siehe Homepage), finden Sie einen Überblick, welche Kurse in den letzten Semestern belegt wurden. Erfahrungsgemäß eignen sich folgende unserer Partneruniversitäten besonders für Lehrämtler: Eastern Michigan University in Ypsilanti, USA Mary Immaculate College in Limerick, Irland University of Sheffield, GB University of Ghana in Accra, Ghana St. Mary’s University College Twickenham in London, GB Macquarie University in Sydney, Australien Alle Programme, Standorte sowie Informationen zu unserem Bewerbungsverfahren finden Sie auf den folgenden Seiten in dieser Broschüre. Darüber hinaus möchten wir Sie auf weitere spezielle Angebote für Lehramtsstudierende, durch die sowohl Auslands- als auch Lehrerfahrungen gesammelt werden können, aufmerksam machen: Schulpraktische Studien im Ausland: Sie können ihre ersten oder zweiten Schulpraktischen Studien mit einem Vollstipendium des DAAD im Ausland verbringen (Programm „Lehramt.International“). Betriebspraktikum: Sie können ihr Betriebspraktikum im Ausland verbringen und durch PROMOS oder Erasmus+ Traineeship fördern lassen. Hier bietet sich auch eine Kombination von Auslandssemester und Praktikum mit Erasmus+ an. Fremdsprachenassistenz mit dem PAD: Über den Pädagogischen Austauschdienst haben Sie die Möglichkeit, für sechs Monate oder ein ganzes Schuljahr als Fremdsprachenassistenz an einer Schule im Ausland im Deutschunterricht mitzuwirken. 2
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts (AAA): https://www.uni-giessen.de/internationales/auslandsstudium/praktikum/programme Wir empfehlen Ihnen, sich an das AAA zu wenden, um zu besprechen, welche der vielen Möglichkeiten für Ihren individuellen Studienverlauf am besten geeignet wäre und zu welchem Zeitpunkt sich der Auslandsaufenthalt am besten in Ihr Studium integrieren lässt. Die Ansprechpartnerinnen sind: Sigrid Jost (Erasmus+ und Studierendenmobilität weltweit), Annika Weiser (Erasmus+ Traineeship), Laura Lizarazo (Beratung zu Studium und Praktikum im Ausland) Kontaktinformationen finden Sie unter: https://www.uni- giessen.de/internationales/kontakt/kontaktAAA/index_html Wir empfehlen Ihnen zudem, sich die PowerPoint der Informationsveranstaltung des AAA zum Thema „Auslandssemester und -praktika im Lehramtsstudium“ (20.11.2019) anzusehen: https://www.uni-giessen.de/studium/dateien/lehramt/praesentationen/auslandsaufenthalt 3. Austauschprogramme und Stipendien am Institut für Anglistik Das Institut für Anglistik bietet verschiedene Stipendien an, um Ihren Auslandsaufenthalt finanziell und organisatorisch zu unterstützen. Derzeitig betreut das Study Abroad Office vier verschiedene Programmlinien: ERASMUS+ (Europa) Kooperationen / Austausche (Übersee) ISAP (Colombo, Sri Lanka) 3.1 ERASMUS+ 3.1.1 ERASMUS+ (Europa) ERASMUS+ Netzwerk des Instituts für Anglistik: 21 Partnerhochschulen in 14 europäischen Ländern Bewerbung für ein Auslandssemester über das Study Abroad Office Praktika betreut ausschließlich das Akademische Auslandsamt Weitere allgemeine Informationen zum ERASMUS+ Programm unter: www.uni-giessen.de/cms/internationales/erasmus Im Rahmen des ERASMUS+ Programms der Europäischen Union können Sie sowohl ein Studium von drei bis zwölf Monaten als auch ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren. Dafür erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung. ERASMUS+ Stipendien befreien Sie von den Studiengebühren an der Gastuniversität und bieten eine strukturierte Vorbereitung des Auslandsaufenthalts sowie einen Unkostenzuschuss. 3
ERASMUS+ Partneruniversitäten des Instituts für Anglistik sind: Universität und Stadt Land Plätze Sprachniveau Universiteit Gent Belgien 2 B2 Eng, B2 Dutch Université Catholique de Louvain Belgien 2 B2 Fr, B2 Eng University of Tampere Finnland 2 C1 Eng (language test upon arrival); Eng courses for Eng majors only Université Paul Valery Montpellier III Frankreich 2* B1 Fr, B1 Eng Université de Versailles Saint-Quentin-en-Yvelines Frankreich 2* B1 Fr Edinburgh Napier University (nur MFKW/ICB) GB 2 B2 Eng St Mary’s University College (Twickenham) GB 4 TOEFL, IELTS or main subject Engl. University of Sheffield GB 2* B2 Eng University of Wolverhampton GB 4 B2 Eng University College Cork (SLK) Irland 1 B1 Eng Mary Immaculate College Limerick (Lehramt) Irland 2 B1 Eng Maynooth University (nur MFKW/ICB) Irland 1 B1 Eng Università degli Studi di Bergamo Italien 2 B1 It, B2 Eng Vilnius University Litauen 2 B1 Eng University of Malta Malta 2 B2 Eng & OLS test Universiteit Leiden Niederlande 2 (MA) B2 Eng Universidade Católica Portuguesa (Lissabon) Portugal 2 B2 Por, B2 Eng Universitat de Lleida Spanien 2* B1 Sp., B1 Eng Universitat Rovira I Virgili Tarragona Spanien 2 B1 Eng, Sp or Cat Dokuz Eylül University (Izmir) Türkei 2 B2 Eng University of Cyprus Zypern 2* B1 Eng; B1 Greek *An diesen Standorten sind Jahresaufenthalte möglich, ansonsten werden nur Stipendien über ein Semester vergeben. Abkürzungen: Eng – English, Fr – French, Sp – Spanish, Por – Portuguese, It – Italian, Cat- Catalan Wichtig: Die Standorte in GB (gelb markiert) werden im Falle eines Hard Brexits nicht mehr Teil des ERASMUS+ Programms sein. In diesem Fall können diese Plätze nicht vergeben werden bzw. die Vergabe muss bilateral ausgehandelt werden. Mit einer Visumspflicht für Großbritannien muss dann ebenfalls gerechnet werden. Bitte informieren Sie sich über die laufenden Entwicklungen. 3.2 Austausche / Kooperationen (Übersee) Unsere Kooperationen sind paritätische Austauschprogramme, d.h. es können dort so viele Studierende platziert werden wie umgekehrt nach Gießen kommen. An allen Partneruniversitäten entfallen die Studiengebühren; den Lebensunterhalt müssen Sie finanzieren. Es kann Sonderregelungen zu den Abkommen geben. Über die aktuellen Bedingungen informieren Sie sich in der Sprechstunde bei konkretem Interesse. 4
Unsere derzeitigen Kooperationspartner: Macquarie University Sydney Australien St. Mary's University Halifax Kanada Hong Zu den jeweiligen City University China Kooperation Kong Sprachvoraussetzungen siehe 5.1.2, Seite 8 Eastern Michigan University Ypsilanti USA University of Ghana Accra Ghana University of Colombo* Colombo Sri Lanka ISAP * Neuantrag: ISAP-Förderung vorbehaltlich der Zusage des DAAD; die Studiengebühren werden weiterhin erstattet. Bitte beachten Sie, dass die Eastern Michigan University einen Financial Affidavit of Support in Höhe von $6000 verlangt. Dieser muss jedoch erst nach unserer Nominierung, sprich im Sommer zur offiziellen Bewerbung an der Gast-Uni, vorgelegt werden. Bei der Saint Mary’s University Halifax gilt es zu beachten, dass der International Health Plan der Universität in Höhe von ca. $1000 für internationale Studierende obligatorisch ist. 3.3 ISAP (Colombo, Sri Lanka) Der Austausch mit der Universität in Colombo im Rahmen des ISAP Programms (Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften) wird durch den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) gefördert. Der ISAP Austausch ist nur für Undergraduates (BA / LA) offen. Das ISAP Stipendium beinhaltet eine monatliche Förderung von ca. 825€ für Unterkunft und Verpflegung einen Reisekostenzuschuss von ca. 525€ einen monatlichen Zuschuss von ca. 35€ zur Auslandskrankenversicherung Informationen zu aktuellen ISAP Partnerschaften und zum Bewerbungsprozedere: http://www.uni-giessen.de/anglistik-ISAP Achtung: Die Stipendien-Vergabe ist vorbehaltlich der Zusage des DAAD. Eine Erstattung der Studiengebühren ist in jedem Fall gegeben. 3.4 Bewerbung um ein Auslandsstudium am Institut für Anglistik Die Auswahlkriterien für die Vergabe eines Platzes in der Anglistik: Studienleistungen ein Motivationsschreiben ein einzureichendes Gutachten eines Dozenten an der JLU 5
Bewerbungsfrist für das kommende akademische Jahr: 27.11.2020 Bewerbungsformulare unter: https://www.uni-giessen.de/faculties/f05/engl/sa/out/appl Bitte beachten: EINE Bewerbung für alle Programmlinien Die Programme unterscheiden sich zwar in der Förderung, sind im Bewerbungsverfahren jedoch gleich – Sie können Wunschuniversitäten aus allen vier Programmen in Ihrer Prioritätenliste angeben. Weitere Informationen zu allen Standorten finden Sie auf unserer Homepage. Konsultieren Sie insbesondere unsere University Information Sheets. 4. Weitere Möglichkeiten 4.1 JLU-Partnerschaften Über das Angebot des Instituts für Anglistik hinaus, können Sie sich zudem über das Angebot der Institute Ihrer weiteren Studienfächer informieren. Zusätzlich gibt es fachbereichsübergreifend ausgeschriebene Programme, die vom Akademischen Auslandsamt (AAA) koordiniert werden. Hierzu gehören z.B. ein Austausch mit der University of Wisconsin-Milwaukee oder der Kansas State University ebenso wie einige ERASMUS+ Weltweit Austausche. Beliebt sind auch die vom AAA koordinierten Landeskooperationen: Hessen-Massachusetts Programm Hessen-Queensland Programm Hessen-Wisconsin Programm Bitte achten Sie frühzeitig auf die entsprechenden Bewerbungsfristen, da diese teils stark von den Fristen des Instituts für Anglistik abweichen. Informationen auf der Homepage des AAA unter http://www.uni-giessen.de/internationales/auslandsstudium/studium. Darüber hinaus lohnt es sich immer, einen Blick auf die aktuellen Ausschreiben des Akademischen Auslandsamts zu werfen: https://www.uni- giessen.de/internationales/auslandsstudium/aktuelles/index_html. 4.2 Freemover Eine gute Idee kann auch eine Privatbewerbung (Freemover) sein. Sie können sich frei für eine Hochschule entscheiden, müssen jedoch auch die Organisation weitgehend selbst schultern. Aber auch hier unterstützen wir Sie gerne – kommen Sie einfach in unsere Sprechstunde. 6
5. Informationsveranstaltungen am Institut für Anglistik Im Wintersemester organisiert das Study Abroad Office erneut eine Informationsveranstaltung zum Thema „Ins Auslandssemester mit dem Study Abroad Office Anglistik“. Diese wird am 11.11.20 um 10 Uhr als digitales Format über WebEx stattfinden. Informationsmaterial finden Sie bereits vorab bei Stud.IP. Im Sommersemester finden Infotreffen in kleinen Gruppen statt (z.B. lunch hour talks), die Ihnen bei der konkreten Vorbereitung Ihres Auslandaufenthalts helfen und einen Austausch darüber ermöglichen. Dazu laden wir auch Gaststudierende und Ehemalige ein, die Ihnen konkrete Antworten auf Fragen geben können. Ein kulturelles Programm auf unsere Standorte bezogen wird zudem von Studierenden und Gastdozenten dieser Universitäten organisiert (z.B. Länderabende), so dass Sie Gelegenheit haben, mit Personen Ihrer Zieldestinationen in Kontakt zu kommen. 6. Organisation rund um das Auslandssemester 6.1 Sprachnachweise 6.1.1 OLS-Test im Rahmen von ERASMUS+ Zahlreiche ERASMUS+ Partneruniversitäten verlangen mittlerweile den OLS-Test. Dieser erfolgt online und wird vom Akademischen Auslandsamt organisiert. 6.1.2 Weitere Sprachnachweise für Partneruniversitäten weltweit Macquarie University: Voraussetzung ist der DAAD-Test, welcher uns für die offizielle Nominierung bis Mitte Februar vorliegen muss. Den Test nimmt das ZfbK (Zentrum für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen) ab. Weitere Informationen sowie Prüfungstermine finden Sie auf den Seiten des ZfbK (http://www.uni- giessen.de/fbz/zentren/zfbk/forumsprachen/sprachpruefung/daad). Eastern Michigan University: TOEFL City University Hong Kong: TOEFL oder IELTS oder Hauptfach Englisch University of Ghana: Hauptfach Englisch Zum TOEFL-Test: Organisieren Sie den Test frühzeitig, d.h. fordern Sie etwa ein Jahr vor Antritt des Auslandssemesters bzw. -jahres die TOEFL-Materialien an. Die Anmeldeunterlagen (mit Infos über Gebühren, Termine usw.) müssen eigenständig schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Kurzfristig bekommt man kaum einen Prüfungstermin wegen Überbeanspruchung des TOEFL-Dienstes und längerer Bearbeitungszeiten. Wichtig: Sie müssen die Sprachnachweise NICHT zum Zeitpunkt der Bewerbung bei uns vorliegen haben, sondern erst NACHDEM Sie von uns sicher für einen Platz nominiert wurden. 7
6.2 Urlaubssemester/Rückerstattung Semesterticket Sie können sich für ein Auslandssemester beurlauben lassen. Während eines Urlaubssemesters können jedoch keine Prüfungen an der JLU Gießen abgelegt werden (dies gilt nicht für Nachschreibeklausuren). Die Bachelor- oder Masterthesis gilt ebenfalls als Prüfungsleistung. Rechtsgrundlage dieser Regelung ist § 11 der Hessischen Immatrikulationsverordnung. Den Antrag auf ein Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts. Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen können Ihnen trotz Urlaubssemesters an der JLU anerkannt werden. Der Semesterticketbeitrag kann Ihnen erstattet werden, wenn Sie ein Semester im Ausland verbringen. Einen Antrag auf Rückerstattung finden Sie auf den Seiten des AStA. Stellen Sie den Antrag vor dem Auslandssemester. 6.3 Versicherungsschutz Mit den von uns vermittelten Stipendien ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden! Denken Sie daran, dass Sie für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. ERASMUS+ Stipendiaten können in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. 6.4 Reisesicherheit und Gesundheit Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise über spezifische Sicherheits- und Gesundheitsthemen in der Region Ihrer Gastuniversität. So brauchen z.B. Impfungen oft einen gewissen Vorlauf. Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Hausarzt beraten. Sowohl zu Sicherheits- als auch Gesundheitsfragen können Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amts informieren: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und- sicherheitshinweise Wir raten Ihnen zudem, sich auf der sogenannten Notfallliste der Deutschen Botschaft zu registrieren: https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action 6.5 Visa Wenden Sie sich bei Fragen zu Visa-Angelegenheiten bitte an die jeweiligen Konsulate. Bitte beachten Sie, dass für viele Visa ein Vermögensnachweis in unterschiedlicher Höhe erforderlich ist. 6.6 BAföG Informieren Sie sich zum Thema Auslands - BAföG! Jeder Studierende, der bereits nach dem BAföG gefördert worden ist, kann auch während des Auslandssemesters (nach dem 4. Studiensemester) gefördert werden. 8
Auch für Studierende, die bisher keine Förderung erhalten haben, empfiehlt es sich, für die Zeit des Auslandssemesters einen Antrag auf Förderung zu stellen. Das BAföG geht davon aus, dass während des Auslandssemesters neben den Kosten für Reisen auch erhöhte Lebenshaltungskosten entstehen. Besonders interessant ist, dass nach dem BAföG auch Studiengebühren im Ausland bis zu einem Höchstbetrag übernommen werden (Freemover!). Die Auslandsleistungen müssen allerdings in der Regel zur Hälfte zurückgezahlt werden. Sie erhalten bei uns im Büro gerne die wichtigsten Informationen („Merkblatt BAföG“, S. 16). Das Formblatt 6 können Sie bei uns unterschreiben lassen. Die Zuständigkeiten für Formblatt 5 finden Sie online auf der Anglistik-Homepage unter Study Guidance. Weitere Informationen unter: http://www.auslandsbafoeg.de/ 6.7 Weitere Finanzierungsmöglichkeiten Neben den hier aufgeführten Programmen gibt es noch weitere Möglichkeiten, sich auch außerhalb des Instituts um Stipendien zu bewerben. Sowohl Fulbright als auch der DAAD vergeben jährlich finanziell interessante Studienstipendien. Informieren Sie sich frühzeitig – die Bewerbungsfristen haben sehr viel Vorlauf. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre „Study Abroad!“ vom Akademischen Auslandsamt (AAA), die Sie im Study Abroad Office oder bei Frau Röhl im AAA erhalten. 7. Kurswahl und Anerkennung Nach der Rückkehr aus dem Ausland erfolgt die: Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen am Institut für Anglistik (inhaltliche Anerkennung). Für die Anerkennung in anderen Fächern wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner in den jeweiligen Instituten. Anerkennung des ordnungsgemäß absolvieren Auslandssemesters für MFKW- und NFF-Studierende mit Hauptfach Anglistik (formelle Anerkennung). 7.1 Inhaltliche Anerkennung der Studienleistung Eine inhaltliche Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland (credit transfer) ist bei Vergleichbarkeit möglich. Dazu müssen Studienleistungen im Ausland folgende Kriterien erfüllen: ähnlicher Umfang (Semesterwochenstunden) etwa gleiches Studienniveau äquivalente Inhalte Sie können vor der Abreise absprechen, ob im Ausland studierte Kurse grundsätzlich anrechnungsfähig sind. Frau Dr. Rummel bescheinigt Ihnen dies gerne auf dem hier zum Download vorliegendem Formular: http://www.uni-giessen.de/AngRecogAbspr (Ausfüllhilfe und Merkblätter s. Seite 12ff.). 9
Da die Prinzipien der Anerkennung transparent sind (sind die genannten Kriterien erfüllt, wird anerkannt!), können Sie, wenn die Kurswahl sinnvoll erst im Ausland getroffen werden kann, zumeist selbst vor Ort entscheiden. Die Anerkennung der Noten erfolgt gemäß den „Allgemeinen Bestimmungen“ der JLU (§29). Ihren Antrag auf Anrechnung der Studienleistungen reichen Sie nach Rückkehr bitte bei Frau Dr. Rummel in Raum 328b ein. Das Formular ist verfügbar unter: https://www.uni-giessen.de/faculties/f05/engl/sa/out/cpRecog 7.2 Formelle Anerkennung des Auslandssemesters Studierende in MFKW und NFF müssen sich neben der inhaltlichen Anrechnung bestätigen lassen, dass das Auslandssemester ordnungsgemäß absolviert wurde. Für die Anerkennung des Auslandssemesters sehen die Bestimmungen der Speziellen Ordnung vor, dass Sie im Ausland 16-20 CP erbringen. Stellen Sie bitte einen Antrag bei Dr. Andrea Rummel im Study Abroad Office. Das Auslandssemester wird dann in FlexNow als erbracht eingetragen. Hinweis: Das Antragsformular für die formelle Anrechnung des Auslandssemesters ist dasselbe wie für den Antrag auf Anerkennung der Prüfungsleistungen. Sie benötigen daher nur ein Antragsformular, wenn Sie sich sowohl das Auslandssemester als auch Kurse anerkennen lassen möchten. Das Formular ist verfügbar unter: https://www.uni- giessen.de/faculties/f05/engl/sa/out/cpRecog 8. Das Study Buddy Programm am Institut für Anglistik Sie interessieren sich bereits für eine bestimmte Universität oder suchen einfach nur den Kontakt zu ausländischen Studierenden an der Anglistik? Dann vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu einem „incoming“. Unser Study Buddy Programm wurde eingerichtet, um den Gaststudenten in den ersten Tagen nach ihrer Ankunft in Gießen behilflich zu sein, aber auch, um den persönlichen Kontakt zwischen Gießener Studierenden und Gaststudierenden zu fördern. Machen Sie mit und lernen Sie internationale Studierende persönlich kennen! Nähere Informationen und Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Webpage oder kontaktieren Sie die Koordination des Programms: studybuddy@anglistik.uni-giessen.de 10
9. MERKBLÄTTER 9.1 Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland Eine Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland ist am Institut für Anglistik bei Vergleichbarkeit gerne möglich. Vergleichbar sind Studienleistungen immer dann, wenn sie in einem ähnlichen Umfang (Semesterwochenstunden) auf etwa gleichem Studienniveau mit vergleichbaren Inhalten (siehe Kompetenzziele/learning outcomes der Modulbeschreibungen!) studiert werden. Näheres regelt die „Lisbon Recognition Convention“. Vor Abreise ins Ausland Bei Bedarf kann die Anrechenbarkeit der an der Austauschuniversität gewählten Kurse mit der Auslandsbeauftragten (NICHT den Modulbeauftragten!) abgesprochen werden. Nutzen Sie dazu unser Abspracheformular (online unter FB05>Anglistik>Study Abroad>Outgoing Students>Credit Transfer/Recognition). Dies bescheinigt die Anrechenbarkeit Dies ist nicht verpflichtend! Nach Rückkehr Stellen Sie den offiziellen Antrag auf Anerkennung direkt bei Frau Dr. Rummel (einfach in den „Briefkasten“ vor unserem Büro – die Inbox – werfen oder per Post senden). Ihr Prüfungsamt ist für die Anerkennung zuständig. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags auf Anerkennung werden wir Ihnen den Antrag wieder aushändigen, damit Sie diesen an Ihr zuständiges Prüfungsamt weiterleiten können. Die Noten werden dann vom Prüfungsamt in FlexNow eingetragen. Planen Sie ca. 6 Wochen für die Bearbeitung beim Prüfungsamt ein. Die Notenumrechnung erfolgt gemäß §29 der „Allgemeinen Bestimmungen“ der JLU. Fügen Sie Ihrem Antrag bei: Transcript of Records und Kursbeschreibungen (in Kopie) KEINE Arbeitsproben, Hausarbeiten, Mitschriften! Den Antrag zur Anrechnung finden Sie im Internet: FB05>Anglistik>Study Abroad>Outgoing Students>Credit Transfer/Recognition Weitere Hinweise: Eilantrag? Schriftliche Begründung und Angabe des Stichtags Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Antrags benachrichtigen wir Sie per E-Mail. Sie können dann Ihren bearbeiteten Antrag zur Weiterleitung an das zuständige Prüfungsamt abholen. Frau Dr. Rummel stellt keinen Anrechnungsbescheid aus. Der Prüfungsausschuss vollzieht die Anerkennung. Das Prüfungsamt trägt die Noten in FlexNow ein. 11
9.2 Anerkennung des Auslandssemesters in den Studiengängen MFKW/NFF mit Hauptfach Englisch Das Auslandssemester ist in beiden Studiengängen Bestandteil des Studiengangs. Entsprechende Bestimmungen und rechtliche Grundlagen entnehmen Sie bitte den Mitteilungen der Uni Gießen (MUG) Für MFKW: siehe Spezielle Ordnung § 6 Für NFF: siehe Spezielle Ordnung § 7 Die Anerkennung beantragen Sie nach Rückkehr über das Study Abroad Office am Institut für AngIistik. Antrag unter: FB05>Anglistik>Study Abroad>Outgoing Students>Credit Transfer/Recognition Reichen Sie hierzu ein: Nachweis über Ihr absolviertes Auslandssemester als Vollzeitstudent/in (min. 3 Monate = min. 12 Wochen) Die Nachweise können bspw. in Form der Immatrikulationsbescheinigung und des offiziellen Transcripts of Records erfolgen – oder auch in Form von Einzelnachweisen Die Anerkennung des Auslandssemesters wird direkt in FlexNow unter „Vorleistungen“ des Hauptfachs eingetragen. Sie bekommen keinen Anrechnungsbescheid. Hinweis: Das Antragsformular für die formelle Anrechnung des Auslandssemesters ist dasselbe wie für den Antrag auf Anerkennung der Prüfungsleistungen. Sie benötigen daher nur ein Antragsformular, wenn Sie sich sowohl das Auslandssemester als auch Kurse anerkennen lassen möchten. 12
9.3 Ausfüllhilfe für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland sowie des Auslandssemesters Für beide möglichen Anerkennungen (Auslandssemester & Studienleistung) gibt es ein gemeinsames Formular. Hinweise zur Anrechnung von Studienleistungen: Tragen Sie den Titel des im Ausland belegten Kurses so ein, wie er auf dem Zeugnis erscheint (A). Falls ein Kurs unbenotet anerkannt werden soll, tragen Sie bitte einen Strich (/) in dem Feld „Note“ ein (B). Geben Sie als „Titel der Veranstaltung“ (C) präzise die Veranstaltungsform an (z.B. A1 Seminar). Geben Sie präzise den Code und Titel des Gießener Moduls ein, in dem der Kurs anerkannt werden soll (D). Die 3. Spalte (E) lassen Sie bitte frei! Die zweite Seite des Antrags dient dazu, Ihnen zusätzlichen Platz für Kurse zur Verfügung zu stellen. Sollte Ihnen die erste Seite jedoch für Ihre Kurswahl ausreichen, müssen Sie die zweite Seite nicht mit ausdrucken. Hinweis zur Anrechnung des Auslandssemesters: Auch wenn Sie sich nur das Auslandssemester anerkennen lassen möchten, geben Sie bitte das ganze Formular unterschrieben ab. Hierzu tragen Sie bitte auf der 1. Seite bei „Titel der Veranstaltung / des Moduls“ jeweils links und rechts Auslandssemester ein. Einzureichende Unterlagen: Anerkennung Auslandssemester Anrechnung Studienleistung Zeugniskopie Zeugniskopie Evtl. Bescheinigung über Studiendauer Kursbeschreibungen Beantragen Sie beide Anerkennungen, benötigen wir nur eine Zeugniskopie. Nur vollständige Anträge (Formular + Unterlagen) können bearbeitet werden. Auch wenn Ihr Zeugnis direkt zu uns in Büro geschickt wird, werden wir Ihren unvollständigen Antrag nicht zwischenzeitlich „einlagern“! Unterschreiben Sie das Formular und reichen es in unserer Sprechstunde ein oder werfen Sie es in den „Briefkasten“ vor unserem Büro (Inbox). Der Postweg ist ebenfalls möglich. Anträge können nicht digital eingereicht werden. 13
9.4 Beispiel Antrag auf Anerkennung mit Ausfüllhilfe D E C B A 14
9.5 BAföG Faustregel: Jeder Studierende, der bereits nach BAföG gefördert wurde, kann auch während des Auslandssemesters (nach dem 4. Studiensemester) nach diesem Gesetz gefördert werden. Da das BAföG im Auslandstudium auch Kosten für Reisen und erhöhte Lebenshaltungskosten einkalkuliert, werden tlw. auch Studierende gefördert, die während ihres Studiums an der Universität Gießen keine Ausbildungsförderung erhalten haben. Diese können also für die Zeit des Auslandssemesters einen Antrag auf Förderung nach dem BAföG stellen. Nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung (24. Oktober 2010) umfasst das Auslands- BAföG zusätzlich zur Inlandsförderung folgende Leistungen: die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600,00 Euro) Reisekostenpauschale (einmalig Hin- & Rückreise) ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse und für eine Ausbildung im EU-Ausland einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag Reichen Sie frühzeitig, d.h. sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes, den vollständigen Antrag bei dem für das jeweilige EU- oder EFTA-Land zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein. Beachten Sie: je nach Zielland ist ein anderes Studentenwerk zuständig. Im Falle von Inlands BAföG-Empfängern: Bei einem Auslandsstudienaufenthalt wird auch die Inlandsförderung neu berechnet und zusammen mit dem Auslandszuschlag von dem jeweiligen Amt für Ausbildungsförderung bewilligt. Bei Hochschulkooperationsprogrammen muss die Studiendauer mindestens drei Monate betragen. Hinweis Formblätter BAföG: Das Study Abroad Office ist ausschließlich zuständig für: Formblatt 6: Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte im Inland und Bescheinigung der Förderlichkeit des Aufenthaltes. Anmerkung: BAföG wird in der Regel nur gewährt, wenn das zuständige Amt davon ausgehen kann, dass tatsächlich studiert wird. Es kann vorkommen, dass Studierende, die das Herbstsemester (bis Dezember) in den USA absolvieren und anschließend nach Deutschland zurückkehren, keine BAföG- Förderung für die Monate Januar bis März erhalten. Diese Frage sollte noch vor Antritt des Auslandssemesters geklärt werden, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Informationen rund um das Auslands-BAföG und eine Liste der entsprechenden Stellen für die Beantragung unter: JLU > Internationales > Studium und Praktikum im Ausland > Finanzierungsmöglichkeiten > Auslands- BAföG 15
Impressum Justus-Liebig-Universität Gießen Institut für Anglistik Study Abroad Office Dr. Andrea Rummel, Jeannette Oholi und Maren Walinski Otto-Behaghel-Straße 10 B, Raum 328b 35390 Gießen Tel.: (+49) 0641 – 99 – 30092 Fax: (+49) 0641 – 99 – 30089 E-Mail: studyabroad@anglistik.uni-giessen.de Sprechstunden im WS 2020/21 nur telefonisch nach Vereinbarung per E-Mail.
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