Submetering + Smart Meter Gateway Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick 07.09.2021
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Agenda 1. Einleitung 2. Der Rechtsrahmen a) Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) b) Green Deal, Renovation Wave und “Fit for 55”-Package” der EU-KOM c) Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) d) Heizkostenverordnung (HeizkostenV) e) Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) f) Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) g) Weitere Regularien: § 14a-Novelle, EEG-Novelle 2021, Marktkommunikation 2022, 450 MHz-Frequenzbandvergabe 3. Fazit 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
1. Einleitung 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Thies Grothe Head of Public Affairs, Rechtsanwalt Beruflicher Werdegang: Seit 2019 Head of Public Affairs der noventic group Seit 2018 Rechtsanwalt, Schwerpunkte: Energieeinspar- und Energiewirtschaftsrecht für Gebäude, Public & Governmental Affairs 2012 – 2019 Tätigkeit beim Spitzenverband der dt. Immobilienwirtschaft (ZIA), u.a. Abteilungsleiter Grundsatzfragen der Immobilienpolitik 2009 – 2012 Büroleiter / Wiss. Mit. im Deutschen Bundestag, Büro Bettina Hagedorn, MdB 2007 – 2009 Juristischer Vorbereitungsdienst beim OLG Schleswig-Holstein 2000 – 2006 Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und Turku (FIN) Weiteres (Auswahl): 2014 – 2015 Mitglied der Baukostensenkungskommission der Bundesregierung 2006 – 2009 Mitglied im Verwaltungsrat des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) 2004 Verleihung der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland 2003 – 2011 Vorsitzender des Landesjugendrings Schleswig-Holstein 2002 – 2005 Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) 2000 – 2005 Ständiger Vertreter der dt. Jugendverbände im Europäischen Jugendforum in Brüssel 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
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Die Gruppenstruktur 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
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Von der über bis zu Produktentwicklung Dienstleistungen Plattformangeboten und -herstellung und Anwendungen 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Von der über bis zu Produktentwicklung Dienstleistungen Plattformangeboten und -herstellung und Anwendungen Führender internationaler Hersteller für Messgeräte Führender Full-Service-Anbieter Inkubator für offene und flexible und Funksysteme, made in Germany für Mess- und Abrechnungsdienstleistungen Datenplattformen und wohnungswirtschaftliche Anwendungen Strategische Beteiligung Marktführer für Smart Meter Gateways und Spezialist für End-to-End-Lösungen zur Breitband-Powerline-Systeme Selbstabrechnung von Betriebskosten Strategische Beteiligung Führender Smart-Home-Anbieter intelligenter Steuerungslösungen für Heizungs- und Experte für Vertrags- und Abrechnungs- Klimaanlagen management Wettbewerblicher Messstellenbetreiber für Anwendungen unter Nutzung des Smart Meter Gateways 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
2. Der Rechtsrahmen 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
2.a) Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (Energieeffizienzrichtlinie, EED) 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Relevanteste Punkte und Ziele der EED (2012) Ziele / Erhoffte Effekte: Senkung der Energiekosten durch weniger Verbrauch; Verbesserung der Versorgungssicherheit durch geringere und diversifizierte Energieimporte; Wirtschaftsimpulse durch Investitionen; Klimaschutz durch Verbrauchsreduktion und Effizienzsteigerungen. Gewählte Mittel: • Festlegung nationaler Energieeffizienzziele für 2020; • Sanierungsrate für Gebäude der Zentralregierung von 3 Prozent pro Jahr; • verpflichtende Energieeinsparung der Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014 bis 2020 von jährlich durchschnittlich 1,5 Prozent; • verpflichtende Durchführung regelmäßiger Energieaudits in großen Unternehmen; • Kraft-Wärme-Kopplung: verpflichtende Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse bei Neubau oder Modernisierung von Kraftwerken und Industrieanlagen. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Wichtigste Punkte der EED-Novellierung 2018 (Teil des Paketes „Saubere Energie für alle Europäer” • Den politischen Rahmen für 2030 und darüber hinaus fit machen. • Festlegung Energieeffizienzziel für 2030: -32.5% Energieverbrauch über alle Mitgliedstaaten (eine Anpassung des Ziels wird noch 2021 vorgenommen (vorauss. auf -36 bis -39%), Grund: neues EU-Klimaziel: -55% CO2-Emissionen bis 2030). • Festlegung nationaler Energieeffizienzziele für 2030. • Festlegung nationaler Strategien zur Sanierung des Gebäudebestandes. • Vorgaben für die Energieeinsparverpflichtungen der Mitgliedsstaaten. • Erschließung von Einsparpotentialen durch Verbrauchsmessung und verbrauchsgerechte Kostenbeteiligung. • Verpflichtung regelmäßigen Energieaudits bei Unternehmen u.a. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Details der EED zum Submetering Vorgaben für die Ausgestaltung von Abrechnungsregeln in den Mitgliedsstaaten und für die Verpflichtung zur Installation von fernablesbaren Zählern und Heizkostenverteilern (Art. 9b und 9c). Vorgaben für regelmäßige unterjährige Abrechnungs- oder (und) Verbrauchsinformationen sowie für den Inhalt von Rechnungen (Art. 10a und 11a sowie Anhang VIIA). Vorgaben für die Fernablesbarkeit von Zählern und Heizkostenverteilern inkl. Nachrüstung (Art. 9c). Vorgaben zur Unterjährigen Verbrauchsinformation, bei fernablesbaren Geräten mindestens monatlich – eigentlich ab 01.01.2022 (Art. 10a iVm Anhang VIIA). Vorgaben über die Mindestinformationen in Rechnungen. Vorgaben zu Anforderungen an Abrechnungsregeln. Die Mitgliedsstaaten waren verpflichtet, die EED bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht umzusetzen. - Die Mitgliedsstaaten, die bislang nicht umgesetzt haben, müssen diese Verpflichtung schnellstmöglich nachholen! 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
2.b) Green Deal, Renovation Wave und “Fit for 55”-Package” der EU-KOM 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Der „Green Deal“ der EU-Komission 2019 für Gebäude • EU soll bis 2050 klimaneutral sein. • EU-KOM erarbeitet aktuell den Entwurf eines europäischen „Klimaschutzgesetzes“ (EU-Verordnung). • Alle Wirtschaftszweige werden mit Maßnahmen adressiert. • Im Politikbereich „Gebäude und Renovierung“ wird die Erreichung einer besseren Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden adressiert (sog. „Renovation Wave“), es geht u.a. um Preise für die verschiedenen Energiequellen, Anreize für energieeffiziente Gebäude, eine zunehmende Digitalisierung sowie eine strikte Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. • Prüfung der Aufnahme von Gebäudeemissionen in den europäischen Emissionshandel. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Die „Renovation Wave“ des Green Deals Eine Strategie, mit der eine Renovierungswelle für Europa ausgelöst werden soll: • Ziel: Förderung umfassender energetischer Renovierungen und die jährliche Quote der energetischen Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden bis 2030 mindestens zu verdoppeln, d.h. bis 2030 35 Millionen Gebäudeeinheiten zu renovieren und die Steigerung der Quote und des Umfangs der Renovierungen auch nach 2030 aufrecht zu erhalten. • Grundsätze: Energieeffizienz an erster Stelle (Efficiency First) „Intelligente Gebäude können zur Bezahlbarkeit effizienten Erzeugung und Nutzung Dekarbonisierung und Integration erneuerbarer Energien erneuerbarer Energien auf Gebäu- Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus und Kreislaufwirtschaft de-, Wohnviertel- oder Stadtebene beitragen. In Kombination mit Erfüllung anspruchsvoller Gesundheits- und Umweltschutznormen intelligenten Energieversorgungs- Bewältigung der doppelten Herausforderungen des ökologischen und systemen können so hocheffiziente des digitalen Wandels und emissionsfreie Gebäude Berücksichtigung von Ästhetik und architektonischer Qualität entstehen.“ 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Umsetzung des „Green Deals“ und der „Renovation Wave“: Package „Fit for 55“ Anpassung von zwölf Richtlinien und Verordnungen an das neue EU-Klimaziel von mindestens 55 % weniger THG-Emissionen bis 2030: Zehn Vorschläge im Juni (June Package); zwei Vorschläge in Q4 / 2021 (Nov./Dec. Package). Als neue Regulierungen kommen: • CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)) • Reduzierung der Methanemissionen im Energiesektor Novellen bestehender Richtlinien und Verordnungen: • Europäischer Emissionshandel (Emissions Trading System (ETS)) • Klimaschutzverordnung zur Lastenteilung / Effort Sharing Regulation • Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) • Energieeffizienzrichtlinie (EED) • Energiesteuerrichtlinie • Verordnung zum Landsektor • Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Antriebe • Verordnung über CO2-Emissionen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge • Gebäudeenergieeffzienzrichtlinie (EPBD) • Revision des dritten Energiepakets für Gasmärkte. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
2.c) Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Struktur und Ziele des GEG (Inkraftgetreten: 01. November 2020) • Kodifikation von Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer Vorschrift. • Zweck: Ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. • Ziel: Schaffung eines neuen, einheitlichen, aufeinander abgestimmten Regelwerks für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. • Umsetzung des Koalitionsvertrages 2017, der Beschlüsse des Wohngipfels 2018 und der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030, u.a.: Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens sicherstellen. Keine Verschärfung des bestehenden Anforderungsniveaus für Neubauten und Sanierung. Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der Richtlinie zur Gesamtenergie- effizienz von Gebäuden (EPBD) und Integration der Regelung des Niedrigst- energiegebäudes / des Niedrigstenergiegebäudestandards in das vereinheit- lichte Energieeinsparrecht. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
§ 6 Abs. 1 GEG ist die neue Rechtsgrundlage für die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) § 6 Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass 1. der Energieverbrauch der Benutzer von heizungs-, kühl- oder raumlufttechnischen oder der Versorgung mit Warmwasser dienenden gemeinschaftlichen Anlagen oder Einrichtungen erfasst wird, 2. die Betriebskosten dieser Anlagen oder Einrichtungen so auf die Benutzer zu verteilen sind, dass dem Energieverbrauch der Benutzer Rechnung getragen wird, 3. die Benutzer in regelmäßigen, im Einzelnen zu bestimmenden Abständen auf klare und verständliche Weise Informationen erhalten über Daten, die für die Einschätzung, den Vergleich und die Steuerung des Energiever- brauchs und der Betriebskosten von heizungs-, kühl- oder raumlufttechnischen oder der Versorgung mit Warmwasser dienenden gemeinschaftlichen Anlagen oder Einrichtungen relevant sind, und über Stellen, bei denen weitergehende Informationen und Dienstleistungen zum Thema Energieeffizienz verfügbar sind, 4. die zum Zwecke der Datenverarbeitung eingesetzte Technik einem Stand der Technik entsprechen muss, der Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität gewährleistet, und 5. bei einem Wechsel des Abrechnungsdienstleisters oder einer Übernahme der Abrechnung durch den Gebäudeeigentümer die für die Abrechnung notwendigen Daten dem neuen Abrechnungsdienstleister oder dem Gebäudeeigentümer zugänglich gemacht werden müssen. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
§ 6 Abs. 5 GEG iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 GEG Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekommt gemäß § 6 Abs. 5 GEG eine neue Rolle bezgl. Datenschutz und Datensicherheit. § 6 Abs. 5 GEG: Die Rechtsverordnung nach Absatz 1 hat vorzusehen, dass der Stand der Technik nach Absatz 1 Nummer 4 jeweils in Technischen Richtlinien und Schutzprofilen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik festgelegt wird. § 6 Abs. 1 Nr. 4 GEG: die zum Zwecke der Datenverarbeitung eingesetzte Technik einem Stand der Technik entsprechen muss, der Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität gewährleistet, […] 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
2.d) Heizkostenverordnung (HeizkostenV) 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Die Heizkostenverordnung: Ziele und Struktur Offizieller Name: „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV)“; allgemeine Kurzform: HKVO. Ziel: Energieeinsparung Strukturelles: • Sie ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis / Nutz-ungsverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis umfassend regelt, lediglich ergänzt um richterrecht-liche Rechtsfort-bildung, d.h. im Einzelfall ergangene Rechtsprechung. • Der Verordnungsgeber hat die HKVO als zwingend anzuwendendes Recht bestimmt, welches auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann; grundsätzlich gilt die Verordnung (§ 3) auch für die Wohnungseigentümergemein- schaften nach dem WEG. • Für Gebäudeeigentümer, Hausverwalter, Mieter und Wohnungseigentümer bildet sie die rechtliche Grundlage und das Regelwerk zur Durchführung der jährlichen Wärmekostenabrechnung. • Neben der zweiten Berechnungsverordnung und der Betriebskostenverordnung ist die Verordnung über Heizkosten- abrechnung eine der wesentlichen Kodifikationen des Mietrechts neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). • Sie ist öffentlich-rechtlicher Natur (Rechtsgrundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG)) und inhaltlich zivilrechtlich regelnd ausgestaltet. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Inhalte der kommenden Novellierung der Heizkosten-verordnung Grundsätzlich: • Alle inhaltlichen Details der EED 2018 zum Submetering, faktisch 1 : 1. Zusätzlich: • Aufnahme einer Definition zur Interoperabilität von Geräten. Erläuterung zur Interoperabilität: Um die Angemessenheit der Kosten sicherzustellen, können die Mitgliedsstaaten den Wettbewerb in diesem Bereich anregen, indem sie geeignete Maßnahmen treffen. Als solche Maßnahmen wird in der EED u.a. die Nutzung interoperabler Geräte und Systeme, die den Anbieterwechsel erleichtern, genannt. Auch das Bundeskartellamt mahnte bereits in seiner Sektoruntersuchung Submetering vom Mai 2017 die Nutzung interoperabler Geräte aus wettbewerblichen Gründen an. • Regelungen zum Datenschutz • Notwendigkeit einer Möglichkeit zur technische Anbindung von fernablesbaren Geräten an Smart-Meter- Gateways. • Anpassungen technischer Werte 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Stand der Umsetzung / Verfahren Allgemein • Die EED 2018 ist im Dezember 2018 in Kraft getreten, hinsichtlich der Verbrauchs- und Abrechnungsteile sollte sie bis zum 25. Oktober 2020 von den Mitgliedstaa- ten in nationales Recht umgesetzt werden. • Am 10. März 2021 wurde der Referentenentwurf (RefE) der HKVO vorgelegt und die Verbändekonsultation eingeleitet (bis 23. März 2021), zeitgleich begann die Ressortkoordination. Es gingen ca. 80 externe Stellungnahmen ein. • Am 27. April 2021 wurde ein angepasster RefE vorgelegt (Stand: 26. April 2021). Deutschland hat die Umsetzungsfrist nicht eingehalten und muss verpflichtend noch umsetzen. Nach heutigem Stand wird die EED nach der Bundestagswahl 2021 umgesetzt werden. Off. Grund: Die HKVO-Novelle wurde in den Fachausschüssen des BRates vertagt, da die BReg bislang keine Regelung zur Aufteilung der Kosten der CO2-Bepreisung für den Gebäudebereich vorgelegt hat (Anm.: Diese könnte entweder im BGB (MietR), im GEG, in der BetrKV, einer neuen VO und / oder der HeizkostenV geregelt werden). • 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
2.e) Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Liegenschaftsmodell gemäß § 6 Abs. 1 MsbG • § 6 Abs. 1 MsbG regelt das sog. „Liegenschaftsmodell“, welches ein Umsetzungsmodell für den spartenübergreifenden Messstellenbetrieb darstellt. Anschlussnutzer / Endverbraucher haben grds. gem. § 5 MsbG das Recht, den Betrieb der eigenen Messstelle von einem Messstellenbetreiber ihrer Wahl durchführen zu lassen. Dies ist zu dulden. Das Liegenschaftsmodell ermöglicht eine Umkehr dieses Verhältnisses, so wird ein spartenübergrei- fender Messstellenbetrieb ermöglicht. Es gibt hierfür drei rechtlichen Voraussetzungen: a) Ausstattung: Der beauftragte Messstellenbetreiber muss alle Zählpunkte der Liegenschaft mit intelligenten Messsystemen (iMsys) ausstatten. b) Zusätzlicher Messstellenbetrieb: Neben der Sparte Strom muss mindestens ein zusätzlicher Messstellenbetrieb der Sparten Gas, Fernwärme oder Heizwärme über das Smart-Meter-Gateway gebündelt werden. c) Ohne Mehrkosten: Der gebündelte Messstellenbetrieb muss für jeden betroffenen Anschlussnutzer der Liegenschaft ohne Mehrkosten im Vergleich zur Summe der Kosten für den bisherigen getrennten Messstellenbetrieb durchgeführt werden. Mit dem Liegenschaftsparagraph verfolgt der Gesetzgeber unteranderem das Ziel, Liegenschaften zu modernisieren, intelligente Messsysteme schneller einzuführen und das spartenübergreifende intelligente Messwesen zu fördern. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
SMGW, Bedeutung der techn. Richtlinien und der Schutzprofile des BSI • § 22 MsbG definiert zunächst allgemein die Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway durch Schutzprofile und Technische Richtlinien. • In § 22 Abs. 2 MsbG wird durch eine Vermutungsregelung klar gestellt, dass die Einhaltung des Standes der Technik vermutet wird, wenn die in der Anlage zum MsbG aufgeführten Schutzprofile und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder deren Weiterentwicklungen in der jeweils in der geltenden Fassung eingehalten werden. Vergleichbar mit der neuen Regelung des § 6 GEG! Bedeutung des SMGW für Submetering ist immens, stellt es doch rechtlich und faktisch die einzige aktuelle Technik dar, die die Anforderungen des BSI erfüllt! 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
2.f) Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Bedeutung des WEMoG im Hinblick auf intelligente Mess-systeme (iMSys) und das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Verankerung des Anspruchs auf best. bauliche Veränderungen (§ 20 WEG): • Mit dem WEMoG sind neue Vorgaben bei baulichen Veränderungen in das WEG aufgenommen worden. So regelt der geänderte § 20 WEG, unter welchen Voraussetzungen bauliche Veränderungen beschlossen werden können (Abs. 1) und müssen (Abs. 2 und 3), d.h. dass ein Wohnungseigentümer bei eigener Kostentragung Anspruch auf z.B. den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge hat. • Das WEMoG fördert so insbesondere die Elektromobilität und die Digitalisierung. Dadurch wird auch das iMSys als Basisinfrastruktur deutlich gestärkt, denn es handelt sich nunmehr um eine Anlage iSv § 14 a EnWG, also um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Im Bereich der E-Mobilität gelten Ladesäulen ab dem 01.01.2021 generell als steuerbare Verbrauchseinrichtungen, weshalb das SteuVerG künftig auch in diesem Kontext relevante Auswirkungen haben wird. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
2.g) Weitere Regularien: § 14a-Novelle, EEG-Novelle 2021, Marktkommunikation 2022, 450 MHz-Frequenzbandvergabe 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
„§ 14a-Novelle“ - § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 14a Steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung; Verordnungsermächtigung 1Betreibervon Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. 2Als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von Satz 1 gelten auch Elektromobile. 3DieBundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 näher zu konkretisieren, insbesondere einen Rahmen für die Reduzierung von Netzentgelten und die vertragliche Ausgestaltung vorzusehen sowie Steuerungshandlungen zu benennen, die dem Netzbetreiber vorbehalten sind, und Steuerungshandlungen zu benennen, die Dritten, insbesondere dem Lieferanten, vorbehalten sind. 4Sie hat hierbei die weiteren Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes an die Ausgestaltung der kommunikativen Einbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu beachten. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Bedeutung der EEG-Novelle 2021 für intelligente Messsysteme (iMSys) • Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzes ist die Pflicht zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) zur Fernsteuerbarkeit und Abrufung von Einspeisedaten von EEG Anlagen. • Dabei sollen zukünftig alle EEG- und KWK-Anlagen ab einer Leistung von mehr als 25kW sowie EEG- Anlagen die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem auch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betrieben wird, vom Netzbetreiber über iMSys steuerbar sein. • Auch die Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter soll zukünftig umfassend über iMSys abgewickelt werden. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Marktkommunikation 2022 der Bundesnetzagentur (BNetzA) • Die BNetzA hat am 21.12.2020 in einem Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (BK6-20-160) neue Vorgaben zur Marktkommunikation veröffentlicht. Die Änderungen schlagen sich u.a. im öffentlichen Laden von E-Fahrzeugen nieder. • Zukünftig soll der bilanzielle Netzzugang an Ladepunkten für Elektromobilität (NZR-EMob) ermöglicht werden, d.h. es soll eine ladevorgangsscharfe bilanzielle Zuordnung des Ladestroms ermöglicht werden. Damit könnten zukünftig Ladepunktbetreiber jedem Lieferanten die Möglichkeit bieten ihre Kunden mit Ladestrom zu versorgen. • Diese Weiterentwicklung der Marktkommunikation ist begrüßenswert, denn so kann der Weg für Mehrwertdienstleistungen geebnet werden. • Damit sich diese Geschäftsmodelle rechnen, ist allerdings ein flächendeckender und zügiger Roll-Out von intelligenten Messsystemen unabdingbar. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Vergabe 450-MHz-Frequenzband durch die Bundesnetz-agentur (BNetzA) • Die BNetzA hat am 16. November 2020 entschieden, die 450 MHz-Frequenzen vorrangig für kritische Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft bereitzustellen, bei Nichteinsatz auch den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). • Grundsätzlich gilt: Für die zunehmend dezentrale und digital gesteuerte Strom- und Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie die Wasserversorgung braucht die Energie- und Wasserwirtschaft die 450 MHz-Funkfrequenz. Nur mit einer intelligenten Vernetzung und Kommunikation zwischen allen Akteuren des Energiesystems können Energiewende und Hochlauf der Elektromobilität gelingen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. • Die 450 MHz-Frequenzen sind diesen Anforderungen am besten gewachsen. Sie weisen hervorragende Gebäudedurchdringung (Messgeräte sind häufig im Keller installiert) und Ausbreitungseigenschaften auf. • Die Kosten für den Aufbau eines Netzes sind verhältnismäßig gering. Die Technik wird zum Teil schon genutzt, geeignete Endgeräte (z.B. Smart-Meter-Gateways) sind am Markt verfügbar. So wird künftig auch die Kommunikation bis auf die Ebene der einzelnen Haushalte ermöglicht. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
4. Fazit 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
Fazit 1. Das Smart Meter Gateway (SMGW) als wesentlicher Teil eines intelligenten Messsystems (iMSys) wird in Deutschland das zentrale Tool zur sicheren Datenkommunikation bei der Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor sein. 2. Auch im Submetering wird das SMGW zukünftig entscheidend sein. Dies gilt nicht erst mit der Umsetzung der EED 2018 in nationales Recht, sondern bereits heute, nach Wortlaut und Verweisung des § 6 GEG, denn das SMGW ist die einzige Technik, die die Anforderungen des BSI bereits heute erfüllt (faktisch wird sie das mit größter Wahrscheinlichkeit auch bleiben). 3. Allerspätestens mit der zwingend kommenden, weil rechtsstaatlich gebotenen (Art. 20 Abs. 3 GG – Rechtsstaatsprinzip) Umsetzung der EED 2018 in der HeizkostenV wird das SMGW auch im Submetering nicht mehr wegzudenken sein – ggf. notwendige technische Umstellungen sollten nicht unnötig verschoben werden. 4. Die gesamte das Themenfeld SMGW, iMSys und Submetering betreffende regulatorische Entwicklung weißt glasklar in (diese) eine Richtung: flächendeckende, weitestgehende Anwendung des SMGW. - Zusätzlich wird der energie- und klimapolitische Druck, auch im Gebäudesektor zumindest auf nationaler und auf europäischer Ebene zeitnah Ergebnisse zu erzielen, weiter erheblich steigen. 07.09.2021 | Submetering + Smart Meter Gateway - Rechtsrahmen / rechtliche Bestimmungen - ein Überblick
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