Whistleblowing aktuell - Author, legal entity or date - Deloitte

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Whistleblowing aktuell - Author, legal entity or date - Deloitte
Whistleblowing aktuell
 Author, legal entity or date
2021
Whistleblowing aktuell - Author, legal entity or date - Deloitte
Agenda

1. Vortrag
• Kurze Vorstellung der Referenten
• Warum ein Hinweisgebersystem notwendig ist
• Die neue Whistleblower-Richtlinie der EU

2. Vortrag
• Bisherige Rechtslage in Deutschland
• Sonderthemen aus dem Arbeitsrecht

3. Vortrag
• Möglichkeiten zur Einrichtung eines Whistleblowing Systems
• Das Deloitte Hinweisgebersystem
• Vorgehensweise bei der Implementierung
• Vorgehensweise bei internen Ermittlungen

Diskussionsrunde

Deloitte 2021                                                  2
Whistleblowing aktuell - Author, legal entity or date - Deloitte
Die neue Whistleblower-
Richtlinie der EU

Deloitte 2021             3
Whistleblowing aktuell - Author, legal entity or date - Deloitte
Hintergründe und Zielsetzung
Die neue Hinweisgeber-Richtlinie der EU

Hintergrund:
• Hinweisgeber tragen entscheidend dazu bei, Rechtsverstöße aufzudecken und zu
  unterbinden. Um ihnen die Angst vor Repressalien zu nehmen, bedarf es eines
  effizienten Hinweisgeberschutzes.

Praxisbezug:
• Tatsächlich sind Hinweise von (ehemaligen) Mitarbeitern, deren Angehörigen,
  Geschäftspartnern oder Kunden in vielen Fällen Auslöser von Sonderuntersuchungen.

Ziel:
• Damit Rechtsverstöße rasch zu denen gelangen, die der Ursache des Problems am
  nächsten sind und abhelfen können, sollen Hinweisgeber darin bestärkt werden, dort
  Meldungen abzugeben. Sie sollen außerdem angemessen geschützt werden.

Wesentliche Regelung:
• Mitgliedstaaten sollen Regelungen zu mehrstufigen Meldesystemen (interne Meldung,
  externe Meldung, Offenlegung) etablieren und Maßnahmen zum Schutz und zur
  Unterstützung von Hinweisgebern ergreifen.
• Mitgliedstaaten sollen Sanktionen für den Fall festlegen, dass Meldungen behindert
  werden, Repressalien gegen Hinweisgeber ergriffen, Gerichtsverfahren angestrengt
  werden oder die Vertraulichkeit verletzt wird.

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Zielsetzung der Whistleblower-Richtlinie
Die EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht
melden, ist im Dezember 2019 in Kraft getreten.

  Umsetzung der       • Die Richtlinie muss durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
  Richtlinie          • Der zeitliche Rahmen zur Umsetzung beträgt zwei Jahre.

                      • Europaweiter Schutz von Personen, die unionsrechtsbezogene Verstöße melden
                      • Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Whistleblower in Organisationen
  Zielsetzung
                        und Unternehmen
                      • Harmonisierung europäischer Whistleblowing-Regelungen

                      • Ertragsausfälle im Binnenmarkt durch unzureichenden Hinweisgeberschutz
                      • Hohe jährliche Verluste der EU durch Betrug und Korruption
  Erwägungsgründe
                      • Großteil der Europäer melden beobachtete Missstände aus Angst vor persönlichen
                        negativen Folgen nicht

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Anwendungsbereich der Richtlinie

 Sachlicher Anwendungsbereich                                            Persönlicher Anwendungsbereich

 Verstöße gegen EU-Recht in den Bereichen (Art. 2 I RL):                 • RL gilt für Hinweisgeber im privaten sowie öffentlichen
 • Öffentliches Auftragswesen                                              Sektor
 • Finanzdienstleistungen                                                • Auch Arbeitnehmer im Sinne des Art. 45 AEUV sind
 • Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung                    erfasst
 • Produkt- und Verkehrssicherheit                                       • Ebenfalls Praktikanten, Selbstständige und Anteilseigner
 • Umweltschutz                                                          • Außerdem: Verwandte und sonstige Dritte (z.B. Kollegen
                                                                           des Hinweisgebers)
 • Kerntechnische Sicherheit                               Anwendungs-   • Gegenwärtiges, zukünftiges oder vergangenes
 • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
                                                             bereich       Arbeitsverhältnis erfasst
 • Tiergesundheit und –schutz
 • Öffentliche Gesundheit
 • Verbraucherschutz
 • Datenschutz

 • Schutz kann durch deutschen Gesetzgeber erweitert
   werden, Art. 2 II RL

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Anforderungen und Maßgaben

                                                               Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
                                                                                                                                              To Do’s

 Schutz- bzw.                                Einrichten von Meldekanälen                 Vertraulichkeit der Meldungen
                                                                                                                                              • Implementierung
 Anwendungbereich                            Zugänglich für alle Hinweisgeber            Sicher konzipierte Kanäle, die Vertraulichkeit des     von
                                                                                         Hinweisgebers wahren und Unbefugten Zugang             Hinweissystemen
 Hinweisgeber                                                                            verwehren                                              oder
 • die im privaten und öffentlichen Sektor                                                                                                    • Prüfen bestehender
   tätig sind und im beruflichen Kontext                                                                                                        Hinweisgebersyste
   Informationen über Verstöße erlangt                                                                                                          me im Hinblick auf
   haben (Arbeitnehmer, Selbständige,        Einrichten von Verfahren                    Bearbeiten der Meldungen                               Konformität mit
   Anteilseigner, Angehörige, Kollegen)                                                                                                         den Anforderungen
   und                                                                                                                                          der Richtlinie
                                             Verfahren für Folgemaßnahmen zum Umgang     Festlegen unparteiischer Person/Abteilung, die
                                                                                                                                              • Hinweisgeber-
                                             mit Hinweisen einschl. dem Umgang mit       Hinweise entgegennnimmt, mit dem
 • hinreichenden Grund zur Annahme                                                                                                              systeme können
                                             anonymen Meldungen                          Hinweisgeber in Kontakt bleibt und
   hatten, dass die gemeldeten                                                                                                                  von Unternehmen
                                                                                         Rückmeldung gibt
   Informationen zum Zeitpunkt der                                                                                                              selbst oder Dritten
   Meldung der Wahrheit entsprachen                                                                                                             betrieben werden

                                             Rückmeldung                                 Information
 Verpflichtete zur Errichtung
 von Meldekanälen                            Eingangsbestätigung der Meldung innerhalb   Auskunft über Bearbeitungsstand und ergriffene
                                             einer Frist von sieben Tagen                Maßnahmen innerhalb von drei bzw. sechs
 Juristische Personen des privaten und                                                   Monaten
 öffentlichen Sektors mit mehr als 50
 Beschäftigten
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Ausgestaltung des Meldesystems

                                                           Möglichkeit der internen aber auch
                                                            externen Meldung
                                                           Richtlinie sieht kein Rangverhältnis, wie
                                                            in der deutschen Rechtsprechung
                                                            angenommen, vor
                                                           Vorrangige Nutzung von internen
                                                            Meldesystemen hat allerdings Vorteile
                                                            für das Unternehmen, sodass
                                                            Mitgliedsstaaten sich für die Nutzung
                                                            interner Meldekanäle einsetzen sollen

                  Externes Hinweisgebersystem                                                              Internes Hinweisgebersystem
                Möglichkeit des Hinweisgebers sich                                                      Unternehmen erhalten Möglichkeit,
                direkt an externe Stellen, d.h.                                                         Informationen über rechtswidrige oder
                zuständige (Strafverfolgungs-)Behörden,       Meldungen an die Presse nur im            rechtsmissbräuchliche Handlungen zu
                zu wenden                                        Ausnahmefall, Art. 15 RL               erhalten und diese zu überprüfen
                                                                                                               Behebung der Missstände ohne
                                                                                                               Öffentlichkeitsbeteiligung

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Warum ein
Hinweisgebersystem
notwendig ist

Deloitte 2021        9
Wer Fraud meldet

        ACFE analysierte in der Studie 2018 2.690 Fälle von Wirtschaftskriminalität weltweit, die zwischen Januar 2016 und Oktober 2017 untersucht
        wurden. Die meisten Fälle werden durch Hinweise aus dem Unternehmen entdeckt, gefolgt von Meldungen durch Dritte. Anonyme Hinweise
                          machten immerhin 14% aus. Der Verzicht auf ein Hinweisgebersystem bedeutet Verzicht auf Transparenz.

                                                                            Gesellschafter
                                                                                  2%
                           andere                                          Wettbewerber
                            25%                                                 3%
                                                                                                                Mitarbeiter
                                                                               andere                              53%
                                                                                 5%
                zufällig
                  7%                          Hinweis                                        Lieferant
                                               40%                                              8%
                Management
                  Review
                   13%                                                                             Anonym
                                                                                                    14%
                             Internes Audit                                                                     Kunde
                                  15%                                                                            21%

Quelle: 2018 ACFE Report to the nations
Deloitte 2021                                                                                                                                        10
Effizienz der unterschiedlichen Meldekanäle

    63% der Unternehmen, die Opfer von Wirtschaftskriminalität wurden, nutzten eine Hotline als Meldekanal. In der Rangfolge folgten E-Mails und
   webbasierte Tools. Beachtlich ist der durchschnittliche Schaden pro Unternehmen bei Nutzung eines Hinweisgebersystems. Unternehmen mit einem
    Hinweisgebersystem erlitten im Schnitt einen wirtschaftlichen Schaden, der um die Hälfte geringer ausfiel als der Schaden bei Unternehmen ohne
             Hinweisgebersystem. 50% der Korruptionsfälle und 38% der weiteren Fraud Muster wurden durch einen Hinweis aufgedeckt.

                      Häufigkeit der Nutzung der                    Mehr Fälle durch                     Insbesondere Korruption wird durch
                            Meldekanäle                            Hotlines aufgedeckt                          Hinweise aufgedeckt

            Hotline                   E-Mail       Webbasiert
                                                                          Hotline

                42%                       26%         23%
                                                                                                        50%             38%              38%
                                                                            46%
            Letter                   Sonstige         Fax
                                                                        Keine Hotline

                                                                                                      Korruption      Vermögens-        Bilanz-
            16%                           9%          1%                                                              schädigung      manipulation
                                                                            30%

Quelle: 2018 ACFE Report to the nations
Deloitte 2021                                                                                                                                        11
Bisherige Rechtslage in
Deutschland

Deloitte 2021             12
Partielle Gesetzgebung - Übersicht

        Schutz des Hinweisgebers vor
        Beeinträchtigungen                                                    Schaffung von Beschwerde-
                                                                              managementsystemen
        - z.B.:
        - § 17 II ArbSchG (bezogen auf                                        - Für den
          Sicherheit und Gesundheitsschutz                                      Finanzdienstleistungssektor: § 4 d I
          bei der Arbeit)                                                       FinDAG
        - § 48 GWG (Schutz von Personen,                                      - In Betrieben mit Betriebsrat: §§ 84
          die Missstände melden oder                                            ff. BetrVG
          anzeigen)                                                           - Im KWG: § 25 a I 3 Nr. 3 KWG
        - Gesetz zum Schutz von                Die bislang vorhandenen
          Geschäftsgeheimnissen                  Schutzmechanismen
          (GeschGehG)                           regeln partiell spezielle
                                               Rechtsgebiete oder sind
                                               so unbestimmt, dass sie
                                                  keine verlässliche
                                               Rechtsgrundlage für den
                                                      Schutz von
                                               Whistleblowern bilden.

                                                                            Rechtsprechung
        § 612 a BGB als Auffangnorm
        Verbot von Benachteiligungen des                                     Zentrales Kriterium der
        Arbeitnehmers durch den                                               Rechtsprechung: vorherige
        Arbeitgeber, sofern der Arbeitnehmer                                  innerbetriebliche Klärung; § 241 II BGB
        in zulässiger Weise seine Rechte                                     Rechte des Arbeitnehmers nach Art. 2 I
        ausgeübt hat.                                                         und 5 I GG & Loyalitäts- und
                                                                              Geheimhaltungsinteresse des
                                                                              Arbeitgebers
Deloitte 2021                                                                                                           13
612 a BGB als Schutzvorschrift für Whistleblower

                                                            § 612a BGB - Maßregelungsverbot
                         „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen,
                                                weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.“

            Darlegungs- und Beweislast des            Greift nicht bei Verstoß gegen die                    Rechtsfolgen des § 612 a BGB:
            Kausalzusammenhangs                       Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers                   • Maßnahme des Arbeitgebers (z.B.
            (Benachteiligung und zulässige            (insbesondere externes Whistleblowing damit             Kündigung) ist nichtig
            Rechtsausübung) liegt beim                nicht erfasst)
                                                                                                            • Anspruch des Arbeitnehmers auf
            Arbeitnehmer                                   Anwendungsbereich daher oft nicht                  Beseitigung der Maßnahme oder
                                                           eröffnet                                           Unterlassen
                                                                                                            • Unter Umständen auch
                                                      Zu beachten: „Heinisch“-Entscheidung EGMR v.            Schadensersatz
                                                      21.07.2011 (28274/08): Strafanzeige und
                                                      öffentliches Anprangern von Missständen beim
Deloitte 2021                                         Arbeitgeber kann erlaubt sein.                                                            14
Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

   Am 26.04.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen als Umsetzung der EU-Geheimnisschutzrichtlinie in Kraft getreten und zielt auf
   den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung ab. Allerdings steht insbesondere § 5 Nr. 2 GeschGehG,
                                                  welcher Whistleblower schützen soll, in der Kritik.

                             Eskalationserfordernis
                                                                                       “sonstiges Fehlverhalten”
                             In Rechtsprechung verankerter Grundsatz der
                                                                                       = unethisches Verhalten
                             vorherigen innerbetrieblichen Klärung gilt über § 1 III
                             Nr. 4 GeschGehG.                                          Führt wegen Unbestimmtheit zu Rechtsunsicherheiten.

                                                                                       Zum Schutz des allg. öff. Interesses geeignet
                         Schutz von Whistleblowern nach § 5 Nr. 2
                         GeschGehG                                                      Große Beurteilungsspielräume

                         Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung, eines                Kollektivrechtsgüter/öffentliche Einrichtungen/Vielzahl von
                         beruflichen & sonstigen Fehlverhaltens erlaubt,                 Individualrechtsgütern betroffen
                         wenn Erlangung, Offenlegung oder Nutzung zum
                         Schutz des öff. Interesses geeignet ist.

Deloitte 2021                                                                                                                                          15
Sonderthemen aus dem
Arbeitsrecht

Deloitte 2021          16
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

                                          Bei Einführung eines Whistleblowing-Systems:
                                          • Meldung von Rechts- und Pflichtverstößen innerhalb eines Unternehmens gehören
                                            zum Ordnungsverhalten des Arbeitnehmers
                                          • Daraus folgt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, d.h. eine Einigung mit dem
                Mitbestimmung nach §        Arbeitgeber kann erzwungen werden
                87 I Nr. 1 BetrVG         • Unverbindliche Angebote können uU mitbestimmungsfrei sein

                                          Bei Einführung eines Whistleblowing-Systems:
                                          • Systeme können als technische Einrichtung gelten, wenn elektronische
                Mitbestimmung nach §        Whistleblowing-Systeme eingerichtet werden
                87 I Nr. 6 BetrVG         Beim Betrieb eines Whistleblowing-Systems
                                          • Durch Software-Aktualisierungen oder den Austausch eines externen Dienstleisters
                                            greift § 87 I Nr. 6 BetrVG neu ein

                Evtl. Mitwirkungsrechte
                                          Mitwirkungsrechte des Betriebsrats können einschlägig sein, diese sind allerdings nicht
                                          erzwingbar.

Deloitte 2021                                                                                                                       17
Einführung eines Whistleblower-Systems im Unternehmen
Ein Whistleblower-System kann z.B. durch eine Ethikrichtlinie umgesetzt werden. Eine konkrete Form der Umsetzung des Systems lässt
sich aus der Richtlinie nicht ableiten, daher ist die Ausarbeitung vom deutschen Gesetzgeber abzuwarten.

Implementierungsmöglichkeiten einer Ethikrichtlinie des Arbeitgebers:

                Arbeitsvertrag                                    Direktionsrecht                       Betriebsvereinbarung
                • Setzt Einigung beider Parteien                  • Bereits bestehende Pflichten des    • In Betrieben mit Betriebsrat
                  voraus                                             Arbeitnehmers können durch         • Grenzen der Vereinbarung:
                • Unterliegt AGB-Prüfung                             Weisungen des Arbeitgebers           Grundsatz von Recht und Billigkeit,
                • Arbeitsvertragliche Verweise                       konkretisiert werden                 § 75 I BetrVG
                  zwar möglich, aber                              • Billigkeitskontrolle nach § 106     • Weitreichendere
                  dynamische Verweise meist                          GewO, aber wohl meist                Regelungsbefugnis, da auch neue
                  unzulässig                                         berechtigtes Interesse des           Pflichten eingeführt werden
                • Insgesamt unflexibel                               Arbeitgebers gegeben                 können
Deloitte 2021                                                                                                                              18
Pflicht des Arbeitnehmers zur Meldung von Missständen

     Gilt unterlassenes Whistleblowing als Pflichtverletzung?

    •     Pflicht nur bezüglich Verstöße, die für das Unternehmen erhebliche
          Schäden bedeuten können (Treue- und Rücksichtnahmepflicht des
          Arbeitnehmers)

                Erheblichkeit kann für Arbeitnehmer schwierig zu beurteilen sein,
                sodass diesbezüglich Rechtsunsicherheiten bestehen

    •     Arbeitsvertragliche Regelung einer Meldepflicht unterliegt der AGB-
          Kontrolle, Ausweitung über Nebenpflicht des Arbeitnehmers hinaus
          nicht möglich

    •     Auch bei Ausweitung über Direktionsrecht ist eine
          Billigkeitskontrolle erforderlich, sodass diese auch ausscheidet

Deloitte 2021                                                                       19
Pflicht zur Herausgabe von Daten aus Art. 15 DSGVO

                                                                    Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO
                                                                    - Recht auf Auskunft über Verarbeitung der            Art der Auskunftserteilung
                                                                      personenbezogenen Daten (z.B. im                    - Auskunftserteilung innerhalb eines Monats nach Antrag
                                                                      arbeitsrechtlichen Prozess)
                                                                                                                          - Keine Form vorgeschrieben, auf Wunsch des
                                                                    - Keine Anforderungen an Geltendmachung des             Arbeitnehmers Kopien (dabei Schwärzung der Namen
                                                                      Anspruchs                                             anderer Mitarbeiter)

                                                                                                                           Grenzen & Bußgeld
                                                     Reichweite des Auskunftsrechts
                                                                                                                           - Verweigerung der Auskunft bei Beeinträchtigung der
                                                     - Reichweite noch nicht abschließend geklärt, Rspr. geht teils von      Rechte & Freiheiten anderer (Geschäftsgeheimnisse,
                                                       extensivem Auskunftsrecht aus                                         Datenschutzrechte)
                                                     - Urteil des LAG Baden-Württemberg 20.12.2018, 17 Sa 11/18:           - Bußgelder bei Verstößen: bis zu 20 Mio. € oder 4%
                                                               • AN hat nach Art. 15 DSGVO Anspruch auf Auskunft &           des weltweiten Jahresumsatzes
                                                                 Kopie über personenbezogene Daten
                                                               • Schutz von Informanten kann Geheimhaltungsgrund
                   Beachte Art. 16 der Richtlinie:               sein, wenn vom AG substantiiert dargelegt
                   Offenlegung der Identität von               • Recht auf Einsicht nach § 83 BetrVG auch bei Akten
                Hinweisgebern über Art. 15 DSGVO                 über unternehmensinterne Untersuchungen über
                     wird künftig überwiegend                    AN, AG soll Informationen über Hinweisgeber
                  ausgeschlossen bzw. erschwert                  schwärzen

Deloitte 2021                                                                                                                                                                       20
Einsatz von Ombudssystemen

                                                      Definition Ombudssystem/Ombudspersonen:
           Ombudspersonen sind außerhalb des Unternehmens stehende Kontaktpersonen für Hinweisgeber (meist Rechtsanwälte oder Notare). Der
        Hinweisgeber wendet sich bei Missständen bei der Ombudsperson (per Mail oder Telefon), welche den Hinweis an das Unternehmen weitergibt.

 Aufgaben:                                             Vorteile gegenüber webbasierten Systemen:          Nachteile gegenüber webbasierten Systemen:
 • Vertrauliche Entgegennahme von (auch                • Individuelle Beratung und Betreuung des          • Informationen unterliegen nicht dem Schutz vor
   anonymen) Informationen (Schutz der Identität         Hinweisgebers                                      Beschlagnahmen (Gefährdung der Anonymität)
   des Hinweisgebers)                                                                                     • Keine technische Strukturierung und weniger
 • Beratung des Hinweisgebers zum folgenden                                                                 Sicherheit, da bei webbasierten Systemen
   Verfahren                                                                                                mittels entsprechender Software Zugriff
 • Prüfung und Erfassung des vollständigen                                                                  eingeschränkt werden kann
   Sachverhalts                                                                                           • Größeres Vertrauen in webbasierte
                                                                                                            Systeme/geringere Hemmschwelle zur
                                                                                                            Meldung, daher häufigere Nutzung von
                                                                                                            webbasierten Systemen

Deloitte 2021                                                                                                                                             21
Das Deloitte Hinweisgebersystem
Deloitte Halo als maßgeschneiderte Lösung

Deloitte 2021                               22
Das Deloitte Hinweisgebersystem
Geeignete Kanäle

 Webbasiert                                                Voice-Box / Call-Back                                     Call Center
 Eine individuell angepasste und mit Ihrer Marke           Die Voice-box bzw. Call-Back Option bietet die            Die Call Center Option bietet eine Lösung zur
 versehene Hinweisgeber-Onlineplattform für                Sprachaufnahme von Meldungen, 24/7 verfügbar.             persönlichen Betreuung des Hinweisgebers. Häufig
 webbasierte Meldungen in die von Ihnen gewünschten        Dieser Service beinhaltet gebührenfreie Nummern für       bestehen lediglich Fragen, z.B. ob ein Ereignis
 Sprachen. Alle Meldungen werden in Deloitte Halo          Voice-box-Meldungen. Alle Meldungen werden in             meldepflichtig ist. Dadurch kann die Zahl der
 registriert, vom Deloitte Hinweisgeber-Team analysiert,   Deloitte Halo registriert, in ein Transkript übertragen   tatsächlich meldepflichtigen Fälle reduziert und das
 wenn nötig übersetzt und stehen für die weitere           und im Berichtsform zur Verfügung gestellt. Wünscht       Tool effizienter genutzt werden. Unser geschultes
 Bearbeitung zur Verfügung.                                der Hinweisgeber einen Rückruf in der jeweiligen          Personal beantwortet die Fragen und nimmt den
                                                           Sprache, ruft ein Deloitte Mitarbeiter den Hinweisgeber   jeweiligen Fall auf. Unser Call-Center unterliegt
                                                           zurück und nimmt den Hinweis entgegen.                    strengen Vorschriften und Sicherheitsvorkehrungen.

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Das Deloitte Hinweisgebersystem
Deloitte Halo

• Deloitte Halo ist eine webbasiertes                                          Warum Deloitte Halo?
  Hinweisgebersystem, das Unternehmen mit einem
  sicheren und vertraulichen Berichtskanal ausstattet,
  kombiniert mit fortgeschrittenen
  Sicherheitsfunktionen.
• Qualifizierte Deloitte-Mitarbeiter prüfen die Fälle,
  die von Hinweisgebern gemeldet wurden,
  übersetzen und erstellen Reports in englischer
  Sprache.                                                EU Hinweisgeber-       ISO 27001 zertifiziert      DSGVO Konform
• Eine zusätzliche Anonymisierung der Fälle durch        Richtlinien Konform
  Deloitte unterstützt das Unternehmen, die Identität
  des Hinweisgebers anonym zu halten.
• Hinweisgeber-Meldungen werden in einem                                   Wie funktioniert Deloitte Halo?
  strukturierten Case-Management-Tool organisiert.
• Ein kleiner autorisierter Kreis von Nutzern prüft,
  verwaltet alle Fälle.
• Deloitte Halo kann als Kommunikationskanal
  zwischen dem Mandanten und dem Hinweisgeber
  dienen. Dabei bleibt die Anonymität des
  Hinweisgebers erhalten und wird geschützt.

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Das Deloitte Hinweisgebersystem
Unsere Lösung

 Deloitte Halo ist eine individuell konfigurierbare Hinweisgeber-Plattform, die folgende                      Geschulte Analysten. Ereignisse werden von speziell ausgebildeten Ermittlern
 Angebote enthält:                                                                                            aufgenommen und geprüft.
                                                                                                              Individuelle Konfiguration. Wir können die im Webformular enthaltenen Fragen an Ihre
        Vertraulichkeit und Sicherheit. Umfassender Schutz der Identität des Hinweisgebers,                   Bedürfnisse anpassen. Unsere Plattform erlaubt es dem Mandanten, sein eigenes Branding
        falls dieser anonym bleiben möchte.                                                                   zu entwickeln und in seine einzigartige Webseite zu integrieren.

        Verschiedene Kanäle. Webformular und Telefon stehen zur Verfügung, um strukturierte                   Qualitätskontrolle. Alle Ereignisse werden elektronisch registriert und es wird ein Protokoll
        Daten über einen zugänglichen Kanal zu erhalten.                                                      geführt – bis hin zur Fallschließung.

        24/7-Betrieb. Über 60 Deloitte Mitarbeiter stehen 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen die                   Berichte: Gewährt überall und jederzeit Einblick in das Echtzeit-Dashboard, zusammen mit
        Woche für Ihre weltweiten Anfragen zur Verfügung.                                                     dem historischen Verlauf.

        Sprachen. Wir bieten zahlreiche Sprachdienstleistungen an, um Zugangsbarrieren, die                   Beschränkte Autorisierung. Es wird eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung genutzt und in
        eine mögliche Meldung über hochriskante Ereignisse verhindern könnten, zu reduzieren.                 sicheren und zertifizierten Rechenzentren gehostet.

                                                                                              Qualifizierte Deloitte-Mitarbeiter
                                                                                                                                                                               Der Kreis der involvierten muss
Der Hinweisgeber, ob extern oder intern,                                                                                                                                       klein gehalten werden. Die Rechte
hat drei Möglichkeiten zur Meldung:                                                                                                                                            und Rollen der einzelnen Personen
1)   Vollständig anonym: weder Deloitte                                                                                                                                        kann individuell im Deloitte Halo
     noch die Mandantin hat Kenntnis über                                                                                                                                      eingestellt werden. Sie können
     die Identität                                                                                                                                                             auch einen oder mehrere zentrale
                                                                                                                                                                               Ansprechpartner benennen, die
2)   Vertraulich: nur Deloitte kennt die                                                                                                                                       alle Reports erhalten und diese
     Identität                                 Hinweisgeber                                                             Zeitnahes Reporting                                    intern zuweisen.
                                                                                                                                                        Vom Mandanten
3)   Eingeschränkt vertraulich: Deloitte
                                                                                                                                                      autorisierter Benutzer
     und ein kleiner Kreis von autorisierten
     Personen des Unternehmens kennen
     die Identität                                              Mehrere Melde-Kanäle

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Deloitte 2021   26
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Ihre Ansprechpartner

                  Frank Marzluf                     Klaus Heeke
                  Partner, Rechtsanwalt             Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und
                  Service Line Leader Forensic      Partner von Deloitte Legal

                  Telefon    +49 89 29036 7652      Telefon   +49 211 8772 3447
                  E-Mail     fmarzluf@deloitte.de   E-Mail    kheeke@deloitte.de

                  Sina Fiedler                      Dr. Marc Spielberger
                  Partner                           Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und
                  Forensic                          Partner von Deloitte Legal

                  Telefon    +49 211 8772 3288      Telefon +49 89 29036 6004
                  E-Mail     sfiedler@deloitte.de   E-Mail    mspielberger@deloitte.de

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„Deloitte-Organisation“). DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und
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haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen und nicht für die der anderen. DTTL erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Weitere Informationen
finden Sie unter www.deloitte.com/de/UeberUns.

Deloitte ist ein weltweit führender Dienstleister in den Bereichen Audit und Assurance, Risk Advisory, Steuerberatung, Financial Advisory und Consulting und damit verbundenen
Dienstleistungen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Unser weltweites Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften und verbundenen Unternehmen in mehr
als 150 Ländern (zusammen die „Deloitte-Organisation“) erbringt Leistungen für vier von fünf Fortune Global 500®-Unternehmen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie rund 330.000 Mitarbeiter von Deloitte das Leitbild „making an impact that matters“ täglich leben: www.deloitte.com/de/UeberUns
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