Whistleblowing aktuell - Author, legal entity or date - Deloitte
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Agenda 1. Vortrag • Kurze Vorstellung der Referenten • Warum ein Hinweisgebersystem notwendig ist • Die neue Whistleblower-Richtlinie der EU 2. Vortrag • Bisherige Rechtslage in Deutschland • Sonderthemen aus dem Arbeitsrecht 3. Vortrag • Möglichkeiten zur Einrichtung eines Whistleblowing Systems • Das Deloitte Hinweisgebersystem • Vorgehensweise bei der Implementierung • Vorgehensweise bei internen Ermittlungen Diskussionsrunde Deloitte 2021 2
Hintergründe und Zielsetzung Die neue Hinweisgeber-Richtlinie der EU Hintergrund: • Hinweisgeber tragen entscheidend dazu bei, Rechtsverstöße aufzudecken und zu unterbinden. Um ihnen die Angst vor Repressalien zu nehmen, bedarf es eines effizienten Hinweisgeberschutzes. Praxisbezug: • Tatsächlich sind Hinweise von (ehemaligen) Mitarbeitern, deren Angehörigen, Geschäftspartnern oder Kunden in vielen Fällen Auslöser von Sonderuntersuchungen. Ziel: • Damit Rechtsverstöße rasch zu denen gelangen, die der Ursache des Problems am nächsten sind und abhelfen können, sollen Hinweisgeber darin bestärkt werden, dort Meldungen abzugeben. Sie sollen außerdem angemessen geschützt werden. Wesentliche Regelung: • Mitgliedstaaten sollen Regelungen zu mehrstufigen Meldesystemen (interne Meldung, externe Meldung, Offenlegung) etablieren und Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Hinweisgebern ergreifen. • Mitgliedstaaten sollen Sanktionen für den Fall festlegen, dass Meldungen behindert werden, Repressalien gegen Hinweisgeber ergriffen, Gerichtsverfahren angestrengt werden oder die Vertraulichkeit verletzt wird. Deloitte 2021 4
Zielsetzung der Whistleblower-Richtlinie Die EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ist im Dezember 2019 in Kraft getreten. Umsetzung der • Die Richtlinie muss durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Richtlinie • Der zeitliche Rahmen zur Umsetzung beträgt zwei Jahre. • Europaweiter Schutz von Personen, die unionsrechtsbezogene Verstöße melden • Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Whistleblower in Organisationen Zielsetzung und Unternehmen • Harmonisierung europäischer Whistleblowing-Regelungen • Ertragsausfälle im Binnenmarkt durch unzureichenden Hinweisgeberschutz • Hohe jährliche Verluste der EU durch Betrug und Korruption Erwägungsgründe • Großteil der Europäer melden beobachtete Missstände aus Angst vor persönlichen negativen Folgen nicht Deloitte 2021 5
Anwendungsbereich der Richtlinie Sachlicher Anwendungsbereich Persönlicher Anwendungsbereich Verstöße gegen EU-Recht in den Bereichen (Art. 2 I RL): • RL gilt für Hinweisgeber im privaten sowie öffentlichen • Öffentliches Auftragswesen Sektor • Finanzdienstleistungen • Auch Arbeitnehmer im Sinne des Art. 45 AEUV sind • Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfasst • Produkt- und Verkehrssicherheit • Ebenfalls Praktikanten, Selbstständige und Anteilseigner • Umweltschutz • Außerdem: Verwandte und sonstige Dritte (z.B. Kollegen des Hinweisgebers) • Kerntechnische Sicherheit Anwendungs- • Gegenwärtiges, zukünftiges oder vergangenes • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit bereich Arbeitsverhältnis erfasst • Tiergesundheit und –schutz • Öffentliche Gesundheit • Verbraucherschutz • Datenschutz • Schutz kann durch deutschen Gesetzgeber erweitert werden, Art. 2 II RL Deloitte 2021 6
Anforderungen und Maßgaben Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen To Do’s Schutz- bzw. Einrichten von Meldekanälen Vertraulichkeit der Meldungen • Implementierung Anwendungbereich Zugänglich für alle Hinweisgeber Sicher konzipierte Kanäle, die Vertraulichkeit des von Hinweisgebers wahren und Unbefugten Zugang Hinweissystemen Hinweisgeber verwehren oder • die im privaten und öffentlichen Sektor • Prüfen bestehender tätig sind und im beruflichen Kontext Hinweisgebersyste Informationen über Verstöße erlangt me im Hinblick auf haben (Arbeitnehmer, Selbständige, Einrichten von Verfahren Bearbeiten der Meldungen Konformität mit Anteilseigner, Angehörige, Kollegen) den Anforderungen und der Richtlinie Verfahren für Folgemaßnahmen zum Umgang Festlegen unparteiischer Person/Abteilung, die • Hinweisgeber- mit Hinweisen einschl. dem Umgang mit Hinweise entgegennnimmt, mit dem • hinreichenden Grund zur Annahme systeme können anonymen Meldungen Hinweisgeber in Kontakt bleibt und hatten, dass die gemeldeten von Unternehmen Rückmeldung gibt Informationen zum Zeitpunkt der selbst oder Dritten Meldung der Wahrheit entsprachen betrieben werden Rückmeldung Information Verpflichtete zur Errichtung von Meldekanälen Eingangsbestätigung der Meldung innerhalb Auskunft über Bearbeitungsstand und ergriffene einer Frist von sieben Tagen Maßnahmen innerhalb von drei bzw. sechs Juristische Personen des privaten und Monaten öffentlichen Sektors mit mehr als 50 Beschäftigten Deloitte 2021 7
Ausgestaltung des Meldesystems Möglichkeit der internen aber auch externen Meldung Richtlinie sieht kein Rangverhältnis, wie in der deutschen Rechtsprechung angenommen, vor Vorrangige Nutzung von internen Meldesystemen hat allerdings Vorteile für das Unternehmen, sodass Mitgliedsstaaten sich für die Nutzung interner Meldekanäle einsetzen sollen Externes Hinweisgebersystem Internes Hinweisgebersystem Möglichkeit des Hinweisgebers sich Unternehmen erhalten Möglichkeit, direkt an externe Stellen, d.h. Informationen über rechtswidrige oder zuständige (Strafverfolgungs-)Behörden, Meldungen an die Presse nur im rechtsmissbräuchliche Handlungen zu zu wenden Ausnahmefall, Art. 15 RL erhalten und diese zu überprüfen Behebung der Missstände ohne Öffentlichkeitsbeteiligung Deloitte 2021 8
Warum ein Hinweisgebersystem notwendig ist Deloitte 2021 9
Wer Fraud meldet ACFE analysierte in der Studie 2018 2.690 Fälle von Wirtschaftskriminalität weltweit, die zwischen Januar 2016 und Oktober 2017 untersucht wurden. Die meisten Fälle werden durch Hinweise aus dem Unternehmen entdeckt, gefolgt von Meldungen durch Dritte. Anonyme Hinweise machten immerhin 14% aus. Der Verzicht auf ein Hinweisgebersystem bedeutet Verzicht auf Transparenz. Gesellschafter 2% andere Wettbewerber 25% 3% Mitarbeiter andere 53% 5% zufällig 7% Hinweis Lieferant 40% 8% Management Review 13% Anonym 14% Internes Audit Kunde 15% 21% Quelle: 2018 ACFE Report to the nations Deloitte 2021 10
Effizienz der unterschiedlichen Meldekanäle 63% der Unternehmen, die Opfer von Wirtschaftskriminalität wurden, nutzten eine Hotline als Meldekanal. In der Rangfolge folgten E-Mails und webbasierte Tools. Beachtlich ist der durchschnittliche Schaden pro Unternehmen bei Nutzung eines Hinweisgebersystems. Unternehmen mit einem Hinweisgebersystem erlitten im Schnitt einen wirtschaftlichen Schaden, der um die Hälfte geringer ausfiel als der Schaden bei Unternehmen ohne Hinweisgebersystem. 50% der Korruptionsfälle und 38% der weiteren Fraud Muster wurden durch einen Hinweis aufgedeckt. Häufigkeit der Nutzung der Mehr Fälle durch Insbesondere Korruption wird durch Meldekanäle Hotlines aufgedeckt Hinweise aufgedeckt Hotline E-Mail Webbasiert Hotline 42% 26% 23% 50% 38% 38% 46% Letter Sonstige Fax Keine Hotline Korruption Vermögens- Bilanz- 16% 9% 1% schädigung manipulation 30% Quelle: 2018 ACFE Report to the nations Deloitte 2021 11
Bisherige Rechtslage in Deutschland Deloitte 2021 12
Partielle Gesetzgebung - Übersicht Schutz des Hinweisgebers vor Beeinträchtigungen Schaffung von Beschwerde- managementsystemen - z.B.: - § 17 II ArbSchG (bezogen auf - Für den Sicherheit und Gesundheitsschutz Finanzdienstleistungssektor: § 4 d I bei der Arbeit) FinDAG - § 48 GWG (Schutz von Personen, - In Betrieben mit Betriebsrat: §§ 84 die Missstände melden oder ff. BetrVG anzeigen) - Im KWG: § 25 a I 3 Nr. 3 KWG - Gesetz zum Schutz von Die bislang vorhandenen Geschäftsgeheimnissen Schutzmechanismen (GeschGehG) regeln partiell spezielle Rechtsgebiete oder sind so unbestimmt, dass sie keine verlässliche Rechtsgrundlage für den Schutz von Whistleblowern bilden. Rechtsprechung § 612 a BGB als Auffangnorm Verbot von Benachteiligungen des Zentrales Kriterium der Arbeitnehmers durch den Rechtsprechung: vorherige Arbeitgeber, sofern der Arbeitnehmer innerbetriebliche Klärung; § 241 II BGB in zulässiger Weise seine Rechte Rechte des Arbeitnehmers nach Art. 2 I ausgeübt hat. und 5 I GG & Loyalitäts- und Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers Deloitte 2021 13
612 a BGB als Schutzvorschrift für Whistleblower § 612a BGB - Maßregelungsverbot „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.“ Darlegungs- und Beweislast des Greift nicht bei Verstoß gegen die Rechtsfolgen des § 612 a BGB: Kausalzusammenhangs Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers • Maßnahme des Arbeitgebers (z.B. (Benachteiligung und zulässige (insbesondere externes Whistleblowing damit Kündigung) ist nichtig Rechtsausübung) liegt beim nicht erfasst) • Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitnehmer Anwendungsbereich daher oft nicht Beseitigung der Maßnahme oder eröffnet Unterlassen • Unter Umständen auch Zu beachten: „Heinisch“-Entscheidung EGMR v. Schadensersatz 21.07.2011 (28274/08): Strafanzeige und öffentliches Anprangern von Missständen beim Deloitte 2021 Arbeitgeber kann erlaubt sein. 14
Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Am 26.04.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen als Umsetzung der EU-Geheimnisschutzrichtlinie in Kraft getreten und zielt auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung ab. Allerdings steht insbesondere § 5 Nr. 2 GeschGehG, welcher Whistleblower schützen soll, in der Kritik. Eskalationserfordernis “sonstiges Fehlverhalten” In Rechtsprechung verankerter Grundsatz der = unethisches Verhalten vorherigen innerbetrieblichen Klärung gilt über § 1 III Nr. 4 GeschGehG. Führt wegen Unbestimmtheit zu Rechtsunsicherheiten. Zum Schutz des allg. öff. Interesses geeignet Schutz von Whistleblowern nach § 5 Nr. 2 GeschGehG Große Beurteilungsspielräume Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung, eines Kollektivrechtsgüter/öffentliche Einrichtungen/Vielzahl von beruflichen & sonstigen Fehlverhaltens erlaubt, Individualrechtsgütern betroffen wenn Erlangung, Offenlegung oder Nutzung zum Schutz des öff. Interesses geeignet ist. Deloitte 2021 15
Sonderthemen aus dem Arbeitsrecht Deloitte 2021 16
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Bei Einführung eines Whistleblowing-Systems: • Meldung von Rechts- und Pflichtverstößen innerhalb eines Unternehmens gehören zum Ordnungsverhalten des Arbeitnehmers • Daraus folgt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, d.h. eine Einigung mit dem Mitbestimmung nach § Arbeitgeber kann erzwungen werden 87 I Nr. 1 BetrVG • Unverbindliche Angebote können uU mitbestimmungsfrei sein Bei Einführung eines Whistleblowing-Systems: • Systeme können als technische Einrichtung gelten, wenn elektronische Mitbestimmung nach § Whistleblowing-Systeme eingerichtet werden 87 I Nr. 6 BetrVG Beim Betrieb eines Whistleblowing-Systems • Durch Software-Aktualisierungen oder den Austausch eines externen Dienstleisters greift § 87 I Nr. 6 BetrVG neu ein Evtl. Mitwirkungsrechte Mitwirkungsrechte des Betriebsrats können einschlägig sein, diese sind allerdings nicht erzwingbar. Deloitte 2021 17
Einführung eines Whistleblower-Systems im Unternehmen Ein Whistleblower-System kann z.B. durch eine Ethikrichtlinie umgesetzt werden. Eine konkrete Form der Umsetzung des Systems lässt sich aus der Richtlinie nicht ableiten, daher ist die Ausarbeitung vom deutschen Gesetzgeber abzuwarten. Implementierungsmöglichkeiten einer Ethikrichtlinie des Arbeitgebers: Arbeitsvertrag Direktionsrecht Betriebsvereinbarung • Setzt Einigung beider Parteien • Bereits bestehende Pflichten des • In Betrieben mit Betriebsrat voraus Arbeitnehmers können durch • Grenzen der Vereinbarung: • Unterliegt AGB-Prüfung Weisungen des Arbeitgebers Grundsatz von Recht und Billigkeit, • Arbeitsvertragliche Verweise konkretisiert werden § 75 I BetrVG zwar möglich, aber • Billigkeitskontrolle nach § 106 • Weitreichendere dynamische Verweise meist GewO, aber wohl meist Regelungsbefugnis, da auch neue unzulässig berechtigtes Interesse des Pflichten eingeführt werden • Insgesamt unflexibel Arbeitgebers gegeben können Deloitte 2021 18
Pflicht des Arbeitnehmers zur Meldung von Missständen Gilt unterlassenes Whistleblowing als Pflichtverletzung? • Pflicht nur bezüglich Verstöße, die für das Unternehmen erhebliche Schäden bedeuten können (Treue- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers) Erheblichkeit kann für Arbeitnehmer schwierig zu beurteilen sein, sodass diesbezüglich Rechtsunsicherheiten bestehen • Arbeitsvertragliche Regelung einer Meldepflicht unterliegt der AGB- Kontrolle, Ausweitung über Nebenpflicht des Arbeitnehmers hinaus nicht möglich • Auch bei Ausweitung über Direktionsrecht ist eine Billigkeitskontrolle erforderlich, sodass diese auch ausscheidet Deloitte 2021 19
Pflicht zur Herausgabe von Daten aus Art. 15 DSGVO Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO - Recht auf Auskunft über Verarbeitung der Art der Auskunftserteilung personenbezogenen Daten (z.B. im - Auskunftserteilung innerhalb eines Monats nach Antrag arbeitsrechtlichen Prozess) - Keine Form vorgeschrieben, auf Wunsch des - Keine Anforderungen an Geltendmachung des Arbeitnehmers Kopien (dabei Schwärzung der Namen Anspruchs anderer Mitarbeiter) Grenzen & Bußgeld Reichweite des Auskunftsrechts - Verweigerung der Auskunft bei Beeinträchtigung der - Reichweite noch nicht abschließend geklärt, Rspr. geht teils von Rechte & Freiheiten anderer (Geschäftsgeheimnisse, extensivem Auskunftsrecht aus Datenschutzrechte) - Urteil des LAG Baden-Württemberg 20.12.2018, 17 Sa 11/18: - Bußgelder bei Verstößen: bis zu 20 Mio. € oder 4% • AN hat nach Art. 15 DSGVO Anspruch auf Auskunft & des weltweiten Jahresumsatzes Kopie über personenbezogene Daten • Schutz von Informanten kann Geheimhaltungsgrund Beachte Art. 16 der Richtlinie: sein, wenn vom AG substantiiert dargelegt Offenlegung der Identität von • Recht auf Einsicht nach § 83 BetrVG auch bei Akten Hinweisgebern über Art. 15 DSGVO über unternehmensinterne Untersuchungen über wird künftig überwiegend AN, AG soll Informationen über Hinweisgeber ausgeschlossen bzw. erschwert schwärzen Deloitte 2021 20
Einsatz von Ombudssystemen Definition Ombudssystem/Ombudspersonen: Ombudspersonen sind außerhalb des Unternehmens stehende Kontaktpersonen für Hinweisgeber (meist Rechtsanwälte oder Notare). Der Hinweisgeber wendet sich bei Missständen bei der Ombudsperson (per Mail oder Telefon), welche den Hinweis an das Unternehmen weitergibt. Aufgaben: Vorteile gegenüber webbasierten Systemen: Nachteile gegenüber webbasierten Systemen: • Vertrauliche Entgegennahme von (auch • Individuelle Beratung und Betreuung des • Informationen unterliegen nicht dem Schutz vor anonymen) Informationen (Schutz der Identität Hinweisgebers Beschlagnahmen (Gefährdung der Anonymität) des Hinweisgebers) • Keine technische Strukturierung und weniger • Beratung des Hinweisgebers zum folgenden Sicherheit, da bei webbasierten Systemen Verfahren mittels entsprechender Software Zugriff • Prüfung und Erfassung des vollständigen eingeschränkt werden kann Sachverhalts • Größeres Vertrauen in webbasierte Systeme/geringere Hemmschwelle zur Meldung, daher häufigere Nutzung von webbasierten Systemen Deloitte 2021 21
Das Deloitte Hinweisgebersystem Deloitte Halo als maßgeschneiderte Lösung Deloitte 2021 22
Das Deloitte Hinweisgebersystem Geeignete Kanäle Webbasiert Voice-Box / Call-Back Call Center Eine individuell angepasste und mit Ihrer Marke Die Voice-box bzw. Call-Back Option bietet die Die Call Center Option bietet eine Lösung zur versehene Hinweisgeber-Onlineplattform für Sprachaufnahme von Meldungen, 24/7 verfügbar. persönlichen Betreuung des Hinweisgebers. Häufig webbasierte Meldungen in die von Ihnen gewünschten Dieser Service beinhaltet gebührenfreie Nummern für bestehen lediglich Fragen, z.B. ob ein Ereignis Sprachen. Alle Meldungen werden in Deloitte Halo Voice-box-Meldungen. Alle Meldungen werden in meldepflichtig ist. Dadurch kann die Zahl der registriert, vom Deloitte Hinweisgeber-Team analysiert, Deloitte Halo registriert, in ein Transkript übertragen tatsächlich meldepflichtigen Fälle reduziert und das wenn nötig übersetzt und stehen für die weitere und im Berichtsform zur Verfügung gestellt. Wünscht Tool effizienter genutzt werden. Unser geschultes Bearbeitung zur Verfügung. der Hinweisgeber einen Rückruf in der jeweiligen Personal beantwortet die Fragen und nimmt den Sprache, ruft ein Deloitte Mitarbeiter den Hinweisgeber jeweiligen Fall auf. Unser Call-Center unterliegt zurück und nimmt den Hinweis entgegen. strengen Vorschriften und Sicherheitsvorkehrungen. Deloitte 2021 23
Das Deloitte Hinweisgebersystem Deloitte Halo • Deloitte Halo ist eine webbasiertes Warum Deloitte Halo? Hinweisgebersystem, das Unternehmen mit einem sicheren und vertraulichen Berichtskanal ausstattet, kombiniert mit fortgeschrittenen Sicherheitsfunktionen. • Qualifizierte Deloitte-Mitarbeiter prüfen die Fälle, die von Hinweisgebern gemeldet wurden, übersetzen und erstellen Reports in englischer Sprache. EU Hinweisgeber- ISO 27001 zertifiziert DSGVO Konform • Eine zusätzliche Anonymisierung der Fälle durch Richtlinien Konform Deloitte unterstützt das Unternehmen, die Identität des Hinweisgebers anonym zu halten. • Hinweisgeber-Meldungen werden in einem Wie funktioniert Deloitte Halo? strukturierten Case-Management-Tool organisiert. • Ein kleiner autorisierter Kreis von Nutzern prüft, verwaltet alle Fälle. • Deloitte Halo kann als Kommunikationskanal zwischen dem Mandanten und dem Hinweisgeber dienen. Dabei bleibt die Anonymität des Hinweisgebers erhalten und wird geschützt. Deloitte 2021 24
Das Deloitte Hinweisgebersystem Unsere Lösung Deloitte Halo ist eine individuell konfigurierbare Hinweisgeber-Plattform, die folgende Geschulte Analysten. Ereignisse werden von speziell ausgebildeten Ermittlern Angebote enthält: aufgenommen und geprüft. Individuelle Konfiguration. Wir können die im Webformular enthaltenen Fragen an Ihre Vertraulichkeit und Sicherheit. Umfassender Schutz der Identität des Hinweisgebers, Bedürfnisse anpassen. Unsere Plattform erlaubt es dem Mandanten, sein eigenes Branding falls dieser anonym bleiben möchte. zu entwickeln und in seine einzigartige Webseite zu integrieren. Verschiedene Kanäle. Webformular und Telefon stehen zur Verfügung, um strukturierte Qualitätskontrolle. Alle Ereignisse werden elektronisch registriert und es wird ein Protokoll Daten über einen zugänglichen Kanal zu erhalten. geführt – bis hin zur Fallschließung. 24/7-Betrieb. Über 60 Deloitte Mitarbeiter stehen 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen die Berichte: Gewährt überall und jederzeit Einblick in das Echtzeit-Dashboard, zusammen mit Woche für Ihre weltweiten Anfragen zur Verfügung. dem historischen Verlauf. Sprachen. Wir bieten zahlreiche Sprachdienstleistungen an, um Zugangsbarrieren, die Beschränkte Autorisierung. Es wird eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung genutzt und in eine mögliche Meldung über hochriskante Ereignisse verhindern könnten, zu reduzieren. sicheren und zertifizierten Rechenzentren gehostet. Qualifizierte Deloitte-Mitarbeiter Der Kreis der involvierten muss Der Hinweisgeber, ob extern oder intern, klein gehalten werden. Die Rechte hat drei Möglichkeiten zur Meldung: und Rollen der einzelnen Personen 1) Vollständig anonym: weder Deloitte kann individuell im Deloitte Halo noch die Mandantin hat Kenntnis über eingestellt werden. Sie können die Identität auch einen oder mehrere zentrale Ansprechpartner benennen, die 2) Vertraulich: nur Deloitte kennt die alle Reports erhalten und diese Identität Hinweisgeber Zeitnahes Reporting intern zuweisen. Vom Mandanten 3) Eingeschränkt vertraulich: Deloitte autorisierter Benutzer und ein kleiner Kreis von autorisierten Personen des Unternehmens kennen die Identität Mehrere Melde-Kanäle Deloitte 2021 25
Kontakt Deloitte 2021 26
Kontakt Ihre Ansprechpartner Frank Marzluf Klaus Heeke Partner, Rechtsanwalt Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Service Line Leader Forensic Partner von Deloitte Legal Telefon +49 89 29036 7652 Telefon +49 211 8772 3447 E-Mail fmarzluf@deloitte.de E-Mail kheeke@deloitte.de Sina Fiedler Dr. Marc Spielberger Partner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Forensic Partner von Deloitte Legal Telefon +49 211 8772 3288 Telefon +49 89 29036 6004 E-Mail sfiedler@deloitte.de E-Mail mspielberger@deloitte.de Deloitte 2021 27
Diese Präsentation wurde ausschließlich für die interne Verwendung der in der Präsentation genannten Gesellschaft(en) erstellt. Eine Weitergabe an Dritte –auch in Auszügen– bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen (zusammen die „Deloitte-Organisation“). DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL-Mitgliedsunternehmen und verbundene Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen und nicht für die der anderen. DTTL erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/de/UeberUns. Deloitte ist ein weltweit führender Dienstleister in den Bereichen Audit und Assurance, Risk Advisory, Steuerberatung, Financial Advisory und Consulting und damit verbundenen Dienstleistungen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Unser weltweites Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften und verbundenen Unternehmen in mehr als 150 Ländern (zusammen die „Deloitte-Organisation“) erbringt Leistungen für vier von fünf Fortune Global 500®-Unternehmen. Erfahren Sie mehr darüber, wie rund 330.000 Mitarbeiter von Deloitte das Leitbild „making an impact that matters“ täglich leben: www.deloitte.com/de/UeberUns
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