Krebserzeugende Arbeitsstoffe - erkennen und handhaben - SICHERHEIT KOMPAKT - AUVA

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Krebserzeugende Arbeitsstoffe - erkennen und handhaben - SICHERHEIT KOMPAKT - AUVA
M·plus 340     SICHERHEIT KOMPAKT

                      Gib Acht vor Krebs
                        am Arbeitsplatz!

     Infos für fte
            krä
   Führungs
                  n
       Das Plus a
                  !
       Sicherheit

     Krebserzeugende Arbeitsstoffe
                               erkennen und handhaben

                                       Sicherheitsinformation für Führungskräfte

                                                                  www.auva.at
Krebserzeugende Arbeitsstoffe - erkennen und handhaben - SICHERHEIT KOMPAKT - AUVA
Der AUVA-Präventionsschwerpunkt 2018 bis 2020
                            „Gib Acht, Krebsgefahr!“ zu krebserzeugenden
                            Arbeitsstoffen schließt an die Kampagne „Gesunde
                            Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und
                            handhaben“ der Europäischen Agentur für Sicherheit
                            und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) an.

                            Der AUVA-Präventionsschwerpunkt ist Teil der
                            Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie
                            2013–2020 (ÖAS), die unter anderem ein koordiniertes
                            Vorgehen der relevanten nationalen Akteure gewähr-
                            leisten soll. Die Inhalte dieser Informationsunterlage
www.healthy-workplaces.eu   wurden mit der Arbeitsinspektion abgestimmt.
Krebserzeugende Arbeitsstoffe - erkennen und handhaben - SICHERHEIT KOMPAKT - AUVA
Inhalt
  Einleitung 			                                                   4
			    Arbeitsbedingte Krebserkrankungen		                         4
			    Aufnahme von Arbeitsstoffen in den Körper 		                6

		 Krebserzeugende Arbeitsstoffe		                                 7
			    Liste der krebserzeugenden Arbeitsstoffe 		                 7

		 Krebserzeugende Arbeitsstoffe erkennen
                                          8
			    Zugekaufte krebserzeugende Arbeitsstoffe erkennen		         8
			    Entstehende krebserzeugende Arbeitsstoffe erkennen		       11
			    Verzeichnis der gefährlichen Arbeitsstoffe		               11

		 Gesetzliche Vorgaben 		                                        12
			    Evaluierung		12
			    Substitution (Ersatz von Stoffen) 		                       12
			    Technische und organisatorische Maßnahmen 		               13
			    Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitskleidung		   13
			    Grenzwerte am Arbeitsplatz (MAK- und TRK-Werte) 		         13
			    Messungen 		                                               14
			    Unterweisung 		                                            14
			    Meldepflicht 		                                            14
			    Aufzeichnungspflicht 		                                    15
			    Untersuchungspflichten 		                                  15
			    Beschäftigungsverbote 		                                   15
			    Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen 		            16

		 Anhang 			                                                     17
			    Hilfreiche Fragen für die Evaluierung 		                   17
			    Gesetze und Verordnungen 		                                18
			    Flussdiagramm: Krebserzeugende Arbeitsstoffe erkennen		    19
			    Vorkommen krebserzeugender Arbeitsstoffe 		                20
			    Weiterführende Informationen 		                            22

  Redaktionsschluss: 11.04.2018

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Krebserzeugende Arbeitsstoffe - erkennen und handhaben - SICHERHEIT KOMPAKT - AUVA
Einleitung
In Österreich sterben jedes Jahr etwa 20.000 Men-         Umgang mit diesen Stoffen und Produkten stellt das
schen an Krebs. Nach internationalen Schätzungen          Erkennen ihrer gefährlichen Eigenschaften dar. Dazu
werden ungefähr 10 % der Todesfälle (ca. 1.800            ist ein gewisses Basiswissen notwendig.
Krebsfälle) durch die Arbeit bzw. den Beruf hervorge-
rufen (vgl. Statistik Austria, 2016; Takala, 2016).

Eine Hauptaufgabe der AUVA ist die Prävention von          Mit diesem Merkblatt möchten wir Arbeitge-
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Krebser-            berinnen und Arbeitgebern, Führungskräften
zeugende Arbeitsstoffe können bekanntermaßen               und Präventivfachkräften einen Überblick
Berufskrankheiten verursachen. Deshalb möchten wir         zum Thema krebserzeugende Arbeitsstoffe
Ihnen grundlegende Informationen zur Vorbeugung            verschaffen, damit sie bestmöglich und geset-
berufsbedingter Krebserkrankungen geben.                   zeskonform für die Sicherheit und Gesundheit
                                                           der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen
Arbeitsstoffe haben unterschiedliche Gefahrenpo-           können.
tenziale. Eine Grundvoraussetzung für den sicheren

Arbeitsbedingte Krebserkrankungen
Krebserkrankungen sind nach Herz-Kreislauf-               Ist es leicht zu erkennen, ob eine Krebserkran-
Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in           kung arbeitsbedingt ist?
Österreich. Rund ein Viertel aller Sterbefälle pro Jahr
sind auf Krebs zurückzuführen (vgl. Statistik Austria,    Nein. Im Unterschied zu Unfällen, deren örtlicher,
2017). Jährlich erkranken in Österreich ca. 39.000        zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang mit der
Menschen an Krebs, rund 20.000 sterben infolge            Arbeit relativ leicht überprüft werden kann, entwi-
einer Krebserkrankung (vgl. Statistik Austria, 2016).     ckeln sich Krebserkrankungen oft über Jahrzehnte,
                                                          häufig aufgrund verschiedener Einflussfaktoren. Zum
Was sind die Ursachen für Krebs?                          Zeitpunkt der Krebsdiagnose kann die Exposition
                                                          gegenüber krebserzeugenden Arbeitsstoffen schon
Eine Vielzahl von Faktoren trägt zum persönlichen Ri-     viele Jahre zurückliegen; zum Teil sind die Betroffenen
siko einer Krebserkrankung bei. Dazu zählen familiäre     bereits in Pension.
oder genetische Faktoren, Lebensstil- (z. B. Rauchen,
Alkoholkonsum) und Umweltfaktoren (z. B. Luft-            Bei bestimmten Krebserkrankungen kann der Zu-
oder Wasserverschmutzung).                                sammenhang mit der Arbeitstätigkeit eindeutiger
                                                          hergestellt werden: Ein Beispiel ist das Mesotheliom,
Belastungen durch krebserzeugende Arbeitsstoffe (z.       das vor allem bei Menschen auftritt, die mit Asbest
B. Chemikalien) und bestimmte Bedingungen am Ar-          Kontakt hatten. Letztendlich kann jede Krebserkran-
beitsplatz (z. B. Strahlung) schaffen oder erhöhen das    kung aber eine Vielzahl an Ursachen haben. Es gibt
persönliche Risiko, an Krebs zu erkranken, bzw. tragen    keinen sichtbaren Unterschied zwischen dem Krank-
zu einem früheren Ausbruch der Erkrankung bei.            heitsbild von beruflich bedingten Krebserkrankungen
                                                          und jenem von Krebserkrankungen, denen andere
Die unterschiedlichen Risikofaktoren für Krebs treten     Ursachen zugrunde liegen.
häufig kombiniert auf und können sich gegensei-
tig verstärken. Eine wirkungsvolle Prävention von         Sind viele Krebserkrankungen arbeitsbedingt?
Krebserkrankungen muss daher an mehreren Stellen
ansetzen. Ein wichtiger Faktor ist die Reduktion des      Nach einer Studie im Auftrag der ILO (International La-
Kontakts mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen am           bour Organization) sind krebserzeugende Arbeitsstoffe
Arbeitsplatz.                                             für den Großteil tödlicher beruflicher Erkrankungen in
                                                          der EU verantwortlich (vgl. Nenonen et al., 2014).

4
Krebserzeugende Arbeitsstoffe - erkennen und handhaben - SICHERHEIT KOMPAKT - AUVA
Für Österreich ergeben Schätzungen auf Basis von        Abgesehen vom menschlichen Leid sind mit der Ex-
EU-Daten, dass pro Jahr rund 1.800 Todesfälle bzw.      position gegenüber krebserzeugenden Arbeitsstoffen
fast 10 % aller Krebstoten auf arbeitsbedingte Krebs-   auch enorme volkswirtschaftliche Kosten verbunden,
erkrankungen zurückzuführen sind (vgl. Takala, 2016;    die in Europa auf mindestens 2,4 Milliarden Euro pro
Statistik Austria, 2016).                               Jahr geschätzt werden (vgl. Jongeneel et al., 2016).

                                                                                        Nasen-Rachen-Raum
                                                                                        Formaldehyd, Holzstaub

                                                                                                     Kehlkopf
                                                                                           Säuredämpfe, Asbest
Lunge
Asbest, kristallines Silicium­
dioxid („Quarzstaub“),
Dieselmotoremissionen, Arsen,
Chrom(VI)-Verbindungen,
Nickelverbindungen

Leber und
Gallenwege
Trichloreth(yl)en,
Vinylchlorid
                                                                                                   Eierstöcke
                                                                                                        Asbest

Blase
aromatische Amine
                                                                                                          Blut
                                                                                        Leukämie („Blutkrebs“)
                                                                                           Benzol, Formaldehyd
Haut
Mineralöl, polyzyklische
aromatische Kohlen­                                                                    Lymphatisches System
wasserstoffe (PAK)                                                                       Non-Hodgkin-Lymphom
                                                                                          („Lymphdrüsenkrebs“)
                                                                                               Trichloreth(yl)en

Durch krebserzeugende Arbeitsstoffe gefährdete Organe und Bereiche im Körper

                                                                                                              5
Aufnahme von Arbeitsstoffen in den Körper
Arbeitsstoffe können über folgende Wege in den        Mangelnde Hygiene erhöht die Aufnahme von
Körper aufgenommen werden:                            Arbeitsstoffen in den Körper wesentlich. Speisen,
                                                      Getränke und Zigaretten können leicht durch verun-
ƒƒ durch Einatmen (inhalativ),                        reinigte Hände kontaminiert werden; die anhaften-
ƒƒ durch Verschlucken (oral)                          den Stoffe gelangen anschließend unwillkürlich in
ƒƒ über die Haut (dermal)                             den Körper. Essen und Trinken ist nur in den vorge-
                                                      sehenen Bereichen zu erlauben, keinesfalls jedoch im
Auf welchem Wege Arbeitsstoffe ungewollt in den       Arbeitsbereich.
Körper gelangen, hängt vor allem von ihren physi-
kalischen Eigenschaften ab. Am Arbeitsplatz erfolgt   Beschmutzte Arbeitskleidung muss sofort gewechselt
die Aufnahme von Stoffen typischerweise über die      werden und betroffene Hautpartien sind schnellst-
Atemwege und die Haut. Gerade die Aufnahme über       möglich mit Wasser zu reinigen.
die Haut wird oft unterschätzt.

                                                                              Aufnahmewege

                                                                              Einatmen
                                                                              Gase, Dämpfe, Stäube,
                                                                              Aerosole

                                                                              Verschlucken
                                                                              Stäube und Flüssigkeiten

                                                                              Über die Haut
                                                                              vor allem bestimmte
                                                                              Stäube und Flüssigkeiten

Mögliche Aufnahmewege von Arbeitsstoffen in den Körper

6
Krebserzeugende Arbeitsstoffe
Als krebserzeugend oder kanzerogen werden Stof-            Als eindeutig krebserzeugend gelten jene Stoffe, die
fe und Gemische bezeichnet, die beim Menschen              erfahrungsgemäß beim Menschen oder im Tierver-
durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über            such zu Krebserkrankungen führen. Als krebsver-
die Haut Krebs erzeugen oder die Krebsentstehung           dächtig gelten jene Stoffe, die z. B. im Tierversuch
fördern können.                                            Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung
                                                           aufweisen.
Krebserzeugende Arbeitsstoffe werden unterteilt in:
ƒƒ eindeutig krebserzeugende Arbeitsstoffe
ƒƒ krebsverdächtige Arbeitsstoffe

Liste der krebserzeugenden Arbeitsstoffe
Eine Liste der krebserzeugenden Arbeitsstoffe findet       Krebsverdächtige Stoffe
sich im Anhang III der GKV:
                                                           Krebsverdächtige Stoffe sind in der GKV, Anhang III,
Eindeutig krebserzeugende Stoffe                           Listen B und C gelistet (Stoffgruppen).
                                                           Beispiele für krebsverdächtige Stoffe sind:
Eindeutig krebserzeugende Stoffe sind in der GKV,
Anhang III, Listen A1, A2 und C gelistet (Stoffgruppen).   ƒƒ   Naphthalin
Beispiele für eindeutig krebserzeugende Stoffe sind:       ƒƒ   MDI (Diphenylmethan-4,4’-diisocyanat)
                                                           ƒƒ   Tetrachlorkohlenstoff
ƒƒ   Asbest                                                ƒƒ   Anilin
ƒƒ   Chrom(VI)-Verbindungen                                ƒƒ   Vinylacetat
ƒƒ   Diesel­motoremissionen
ƒƒ   Nickelverbindungen
ƒƒ   Ethylenoxid
ƒƒ   Formaldehyd
ƒƒ   Benzol
ƒƒ   Hydrazin
ƒƒ   Chloroform

                                                                                                                  7
Krebserzeugende Arbeitsstoffe erkennen
Bei zugekauften chemischen Produkten ist der

                                                     Fotolia.com - Pakhnyushchyy; Montage: L. Hofreiter
Inverkehrbringer verpflichtet, auf der Verpackung
über die gefährlichen Eigenschaften des Produktes
zu informieren. Durch diese verpflichtende Kenn-
zeichnung lässt sich erkennen, ob ein zugekauftes
Produkt bzw. ein Arbeitsstoff krebserzeugend ist.

Allerdings können krebserzeugende Arbeitsstoffe
auch erst durch einen Arbeitsprozess entstehen
oder freigesetzt werden, z. B. durch Oberflächen­
behandlung oder Pyrolyse. Diese Stoffe sind daher
nicht gekennzeichnet und damit viel schwieriger zu
erkennen.

Einige Beispiele für entstehende krebserzeugende
Arbeitsstoffe sind: freigesetzte Asbestfasern bei
Sanierungsarbeiten, Abgase von Dieselmotoren,
Schweißrauch, Holzstaub etc.

Zugekaufte krebserzeugende Arbeitsstoffe erkennen
Krebserzeugende Stoffe und Gemische sind mit dem                                                          Sie sind als Text auf der Verpackung angebracht.
Gefahrenpiktogramm GHS08, „Gesundheitsgefahr“,                                                            Ob ein Stoff oder Gemisch als eindeutig krebser-
und dem dazugehörigen Gefahrenhinweis gekenn-                                                             zeugend oder als krebsverdächtig eingestuft wurde,
zeichnet.                                                                                                 verdeutlichen die H-Sätze auf dem Etikett.

Die Gefahrenhinweise (H-Sätze) weisen auf die Art
und Schwere der Gefahr und den Aufnahmeweg hin.

 Achtung!

                   Stoffe können krebserzeugend
                   sein, wenn dieses Symbol auf
                   der Verpackung aufscheint.

    Stoffe sind krebserzeugend, wenn zusätzlich
    dieser Text auf der Verpackung aufscheint:

    H350 Kann Krebs erzeugen
    H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen
    H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen
                                                                                                          Flasche und Kanister mit Formaldehyd

8
Am Etikett auf dem Gebinde
Das Etikett liefert eine Verwenderinformation zu den             ƒƒ   Gefahrenhinweise (H-Sätze)
gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Hand­                ƒƒ   Sicherheitshinweise (P-Sätze)
habung einer Chemikalie.                                         ƒƒ   Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)
                                                                 ƒƒ   ergänzende Gefahrenmerkmale und besondere
Die wichtigsten Kennzeichnungselemente nach der                       Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungs-
CLP-Verordnung sind:                                                  elemente (EUH-Sätze)

ƒƒ Produktidentifikatoren
ƒƒ Angaben zum Hersteller
ƒƒ Gefahrenpiktogramme

Produkt­
identifikator:
Handelsname         OTTOKRAFTSTOFF
oder Stoffname      Gefahrenhinweise:
                    Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
                    Kann bei Verschlucken und Eindringen in
                    die Atemwege tödlich sein. Verursacht
                    Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und
H-Sätze,            Benommenheit         verursachen.        Kann
Anzahl durch
                    genetische Defekte verursachen. Kann
CLP-V vor­
gegeben             Krebs erzeugen. Kann vermutlich die
                    Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind
                    im     Mutterleib  schädigen.     Giftig    für
                    Wasserorganismn,        mit      langfristiger
                    Wirkung.
                    Sicherheitshinweise:                                                                Piktogramme
                    Darf nicht in die Hände von Kindern
                    gelangen. Von Hitze / Funken / offener
                    Flamme / heißen Oberflächen fernhalten.
                    Nicht rauchen. Einatmen von Dampf
                    vermeiden. Freisetzung in die Umwelt
                    vermeiden.
P-Sätze,            BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFT-
maximal 6
                    INFORMATIONSZENTRUM             oder      Arzt
                    anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
                    BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel
                    Wasser und Seife waschen.
                    BEI Exposition oder falls betroffen:
                    Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
                    hinzuziehen.

                    Nie zu Reinigungszwecken verwenden.
                                                                                  GEFAHR                Signalwort
                    Enthält: Benzin, Benzolgehalt 0, 1 – 1,0 %

                   Kennzeichnungsetikett Ottokraftstoff

                                                                                                                     9
Im Sicherheitsdatenblatt                                   In der Europäischen Union muss jeder
                                                           Hersteller bzw. Lieferant bei der erstmaligen
Beim Sicherheitsdatenblatt handelt es sich um eine
                                                           Lieferung einer gefährlichen Chemikalie sowie
Art Bedienungsanleitung für das Produkt. Alle für
                                                           auf Nachfrage ein Sicherheitsdatenblatt zu
den sicheren Umgang notwendigen Informationen
                                                           dem jeweiligen Produkt mitliefern.
sind darin enthalten. Das aktuelle Sicherheitsdaten-
blatt muss im Betrieb vorhanden und für die betrof-
fenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu-
gänglich sein. Das Sicherheitsdatenblatt enthält unter   Beispiel eines Sicherheitsdatenblattes
anderem Informationen zu:
ƒƒ Identifizierter/abgeratener Verwendung                Im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes „Mögli-
ƒƒ Möglichen Gefahren                                    che Gefahren“ ist die Kennzeichnung des Produktes,
ƒƒ Inhaltsstoffen                                        bestehend aus Piktogrammen und den H-Sätzen, zu
ƒƒ Lagerung                                              finden.
ƒƒ Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
ƒƒ Persönlicher Schutzausrüstung (z. B. empfohlenes      Die krebserzeugende Wirkung ist anhand des Pikto-
   Handschuhmaterial, Atemschutzmasken)                  gramms „Gesundheitsgefahr“und des zugehörigen
ƒƒ Erste-Hilfe-Maßnahmen                                 H-Satzes erkennbar. Untenstehend finden Sie einen bei-
ƒƒ Verhalten im Brandfall                                spielhaften Ausschnitt aus einem Sicherheitsdatenblatt.

     Signalwort               Gefahr
     Piktogramme

     Gefahrenhinweise

     H301+H311+H331           Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.
     H314                     Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
     H317                     Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
     H335                     Kann die Atemwege reizen.
     H341                     Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
     H350                     Kann Krebs erzeugen.
     H370                     Schädigt die Organe.

     Sicherheitshinweise
     Sicherheitshinweise – Prävention
     P280                    Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
     Sicherheitshinweise – Reaktion
     P303+P361+P353          BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
                             Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
     P304+P340               BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
                             Atmung sorgen.
     P305+P351+P338          BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser
                             spülen.
                             Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
                             Weiter spülen.
     P308                    BEI Exposition oder falls betroffen:
     P310                    Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

Ausschnitt aus einem Sicherheitsdatenblatt von Formaldehyd

10
Entstehende krebserzeugende Arbeitsstoffe erkennen
Die entstehenden Stoffe sind wesentlich schwieriger                                  nung. Für sie gibt es weder eine Gefahrenkennzeich-
zu identifizieren. Um beurteilen zu können, ob und                                   nung noch ein Sicherheitsdatenblatt. Von manchen
in welcher Menge krebserzeugende Stoffe entstehen,                                   dieser Arbeitsstoffe, z. B. Zytostatika, kann jedoch
sind genaue Kenntnisse über das Arbeitsverfahren                                     ebenfalls Krebsgefahr ausgehen. Auch solche Krebsge-
(eingesetzte Produkte, Verarbeitungstemperatur,                                      fahren zu identifizieren, ist Aufgabe des Betriebs.
Dampfdruck etc.) notwendig.
                                                                                     Typische Beispiele für krebserzeugende Arbeitsstoffe,
 Achtung!                                                                            die erst beim Arbeitsprozess entstehen oder freige-
                                                                                     setzt werden, sind:
 Krebserzeugende Arbeitsstoffe können auch wäh-
 rend des Arbeitsprozesses entstehen. Diese sind                                     ƒƒ   Asbest
 nicht gekennzeichnet und somit auch nicht sofort                                    ƒƒ   Dieselmotoremissionen
 als krebserzeugend erkennbar.                                                       ƒƒ   Holzstaub
                                                                                     ƒƒ   Schweißrauch
                                                                                     ƒƒ   Chrom(VI)-Verbindungen
Bestimmte Produkte, z. B. Arzneimittel, fallen nicht                                 ƒƒ   Nickel
unter die Kennzeichnungsvorschriften der CLP-Verord-                                 ƒƒ   Pyrolyseprodukte

Verzeichnis der gefährlichen Arbeitsstoffe
Bei Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen                                       Eine Vorlage für ein Verzeichnis der gefährlichen Ar-
muss laut DOK-VO (§ 2 DOK-VO, §§ 40 und 41                                           beitsstoffe sowie eine weitere Variante, mit der Mög-
ASchG) ein Verzeichnis angelegt werden, um eine                                      lichkeit die Bewertung mit Risikopunkten durchzufüh-
Übersicht über die Stoffe und die damit verbunde-                                    ren, sind auf der Website www.eval.at zu finden.
nen Gefahren zu bekommen. Hier müssen alle (auch                                     Untenstehend sind zwei Muster für Verzeichnisse
entstehende) Arbeitsstoffe aufgelistet sein.                                         gefährlicher Arbeitsstoffe abgebildet.
Muster-Beispiele von Verzeichnissen für gefährliche Arbeitsstoffe
 Nr.   Arbeitsstoff/   Herstel-        Kennzeichnung        SDB        Inhalts-      Art der           Verwen-          Grenz-      Maßnahmen;
       Handels-        ler             Piktogramme          (Jahr)     stoffe        Verwendung        dete             werte       PSA
       name                            und H-Sätze                                                     Menge

 1     Formaldehyd­    Fa. XYZ                              2017       Formalde­     Konservie­        2 Liter/Tag      Grenzwert   Absaugung;
       lösung 4,5 %                                                    hyd           rungsmittel:                       neu:        PSA: Schutzhandschuhe (Latex
                                                                                     Präparate ein­                     MAK 0,3     ungeeignet);
                                       H317, H341, H350                              legen, Behälter                    ppm         H350: Zutrittsbeschränkung,
                                                                                     auffüllen                                      Bereichskennzeichnung
 2          ...           ...                 ...             ...          ...             ...              ...             ...                  ...
Muster-Beispiel 1

Nr.    Handels-        Kennzeichnung          Verwen-        Art der              Verwendete Menge (Tag              Maßnahmen       Besonderes
       name                                   dungs-         Verwendung           oder Woche) durchschnittli-                        (Grenzwerte, PSA, Untersu­
       Hersteller                             zweck                               che Expositionszeit                                chungspflichten, Lagerung,
                                                                                  (h/Tag oder Woche)                                 Zutrittsverbote etc.)
1      Formaldehyd­                           Konservie­     Präparate            2 Liter/Tag;                       Absaugung;      Grenzwert neu: MAK 0,3
       lösung 4,5 %                           rungsmittel    einlegen,            2 Stunden/Tag                      PSA: Schutz­    ppm (Momentanwert);
       Fa. XYZ                                               Behälter                                                handschuhe      H350: Zutrittsbeschränkung,
                                                             auffüllen                                               (Latex unge­    Bereichskennzeichnung
                                                                                                                     eignet)
2           ...                  ...                ...              ...                         ...                       ...                    ...

Muster-Beispiel 2, aus AUVAsicher, Netzwerk Arbeitsmedizin und Zentral-Arbeitsinspektorat, 2010,
Stand: Juni 2015; bearbeitet

                                                                                                                                                              11
Gesetzliche Vorgaben
Evaluierung
Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat die Auf-      4. Festlegen konkreter Schutzmaßnahmen bzw. bei
gabe, Gefährdungen bei der Arbeit zu erkennen und           bestehenden Arbeitsplätzen Überprüfung der be-
zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen umzu-              reits vorhandenen Schutzmaßnahmen (bei diesem
setzen sowie die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen            Schritt ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen
zu kontrollieren.                                           nach § 43 ASchG zu beachten)
                                                         5. Durchführung der Maßnahmen
Empfehlenswert ist folgende Vorgehensweise:              6. Dokumentation
1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten        7. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
2. Ermitteln der Gefährdungen                            8. Maßnahmen wenn erforderlich anpassen und
3. Beurteilen der Gefährdungen                              erneut dokumentieren

Substitution (Ersatz von Stoffen)
Für eindeutig krebserzeugende Stoffe besteht eine        (GKV) aufgelistet sind, sowie solche, die nach der
Ersatzpflicht, wenn ein gleichwertiges Arbeitsergebnis   CLP-Verordnung oder nach dem Pflanzenschutzmit-
mit nicht oder weniger gefährlichen Arbeitsstoffen       telgesetz als krebserzeugend einzustufen oder zu
erzielt werden kann.                                     kennzeichnen sind. Es kann zur Verwirrung führen,
                                                         dass in der CLP-V und der GKV unterschiedliche
Viele zunächst krebsverdächtige Stoffe stellen sich      Bezeichnungen für die Kategorien der Krebsgefahr
letztendlich als eindeutig krebserzeugend heraus,        gewählt wurden.
daher ist auch bei krebsverdächtigen Stoffen stets       Nachfolgend daher eine Gegenüberstellung der Ka-
deren Ersatz anzustreben. Deshalb sollten, bevor Pro-    tegorie-Bezeichnungen aus der CLP-Verordnung und
dukte gekauft werden, deren Eigenschaften genauer        der GKV: In der GKV sind eindeutig krebserzeugende
betrachtet werden.                                       Stoffe mit A1 und A2 angeführt, krebsverdächtige
                                                         Stoffe mit B. Die Bezeichnung in der CLP-V lautet
In Österreich gelten alle Stoffe als krebserzeugend,     hingegen 1A und 1B für eindeutig krebserzeugende
die im Anhang III oder V der Grenzwerteverordnung        Stoffe und 2 für krebsverdächtige.

            A1                                A2                              B
  GKV

            1A                                1B                              2
  CLP-V

            Signalwort: Gefahr                                                Signalwort: Achtung
            H350: Kann Krebs erzeugen                                         H351: Kann vermutlich
                                                                                    Krebs erzeugen
            H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen

Gegenüberstellung der Bezeichnungen der Kategorien krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Grenzwerte­
verordnung (GKV) und in der CLP-Verord­nung (CLP-V)

12
Technische und organisatorische Maßnahmen
Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat konkrete      ƒƒ Vermeidung von Stoffaustritten
Maßnahmen zur Minimierung der Konzentration zu           ƒƒ Absaugung (vorzugsweise am Entstehungsort)
setzen. Technische und organisatorische Maßnahmen        ƒƒ Be- und Entlüftung der Arbeitsräume
haben dabei Vorrang vor der Verwendung Persönli-
cher Schutzausrüstung!                                   Organisatorische Maßnahmen sollen sicherstellen,
                                                         dass nicht mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
Technische Maßnahmen beruhen insbesondere auf            nehmer als unbedingt erforderlich gefährlichen
folgenden Prinzipien:                                    Arbeitsstoffen ausgesetzt sind. Durch die umsichtige
ƒƒ Verwendung im geschlossenen System                    Planung des Arbeitsablaufes ist sicherzustellen, dass
ƒƒ Minimierung der Konzentration                         keine oder eine möglichst geringe Belastung auftritt.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitskleidung

Persönliche Schutzausrüstungen bzw. schützende           Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind an der
Arbeitskleidung sind von den Arbeitgeberinnen und        Auswahl von PSA zu beteiligen. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitgebern auf ihre Kosten zur Verfügung zu stellen,   Arbeitnehmer sind verpflichtet, die PSA zu benutzen.
wenn Gefahren nicht durch technische Schutzmaßnah-       Eine diesbezügliche Weigerung dürfen Arbeitgeberinnen
men oder durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen         und Arbeitgeber nicht dulden.
vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.

Grenzwerte am Arbeitsplatz (MAK- und TRK-Werte)
Grenzwerte wie die Maximale Arbeitsplatzkonzentra-       Für die meisten krebserzeugenden Stoffe kann kein
tion (MAK-Wert) oder die Technische Richtkonzentra-      sicherer Grenzwert, bei dessen Unterschreitung keine
tion (TRK-Wert) dienen dem Schutz der Gesundheit         Krebsgefahr besteht, angegeben werden. Man behilft
von Beschäftigten. Als Beurteilungszeitraum für          sich mit Technischen Richtkonzentrationen (TRK-
MAK-Werte und TRK-Werte gilt eine in der Regel           Werten). Diese sind allerdings mit einem teilweise
achtstündige Exposition bei Einhaltung einer durch-      hohen Krebsrisiko verbunden. Da die Einhaltung des
schnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. In       TRK-Werts nicht vor einer Krebserkrankung schützt,
Österreich geltende MAK- und TRK-Werte sind im An-       kommt dem Ersatz krebserzeugender Stoffe bzw. den
hang I der Grenzwerteverordnung (GKV) aufgelistet.       technischen Maßnahmen höchste Bedeutung zu.

Der MAK-Wert ist die höchstzulässige Konzentration        Achtung!
eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff
in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem jeweiligen      Auch bei Einhaltung des TRK-Wertes besteht ein
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auch bei        Krebsrisiko. Daher muss diese Konzentration mög-
wiederholter und langfristiger Exposition im Allge-       lichst weit unterschritten werden (Minimierungsge-
meinen die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und           bot nach § 43 ASchG).
Arbeitnehmern nicht beeinträchtigt und die diese
nicht unangemessen belästigt. Im Einzelfall (z. B. für
Schwangere und Jugendliche) sind auch bei Ein-
haltung der MAK-Werte Gesundheitsschäden nicht
sicher auszuschließen.

                                                                                                            13
Messungen
Um die getroffenen Schutzmaßnahmen beurteilen             Betriebsanleitungen, Angaben von Herstellern oder
oder verbessern zu können oder um besondere Dring-        Inverkehrbringern, Berechnungsverfahren sowie
lichkeiten zu erkennen, ist die Kenntnis der Exposition   Messergebnissen vergleichbarer Arbeitsplätze) reprä-
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders          sentativ für den jeweiligen Arbeitsplatz nachgewiesen
wichtig. In vielen Fällen ist daher eine Messung der      wird, dass die anzuwendenden Grenzwerte unter-
Stoffkonzentration notwendig. Die Arbeitgeberin           schritten werden.
bzw. den Arbeitgeber trifft gemäß § 46 ASchG eine
Verpflichtung zur Messung von Stoffen mit MAK-            Die Ergebnisse der Messungen oder Bewertungen
oder TRK-Werten.                                          dienen auch der Beurteilung, ob eine medizinische
                                                          Untersuchung gemäß der Verordnung über die
Die Messungen sind nicht erforderlich, wenn durch         Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ)
eine Bewertung nach dem Stand der Technik unter           durchzuführen ist.
Berücksichtigung von Vergleichsdaten (insbesondere

Unterweisung
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Pflicht,       ƒƒ Die Unterweisung muss verständlich und auf den
ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem ersten         jeweiligen Aufgabenbereich der Arbeitskräfte zuge-
Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen darüber zu            schnitten sein.
informieren, dass es sich um krebserzeugende Arbeits-     ƒƒ Erforderlichenfalls sind Fachleute heranzuziehen.
stoffe handelt. Sie haben eine Unterweisung nach          ƒƒ Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss sich
§ 14 des ASchG auf Grundlage der Evaluierung durch-          vergewissern, dass die Unterweisung verstanden wur-
zuführen.                                                    de (z. B. durch unangekündigtes Beobachten).
                                                          ƒƒ Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit
ƒƒ Vor Tätigkeitsbeginn und bei Veränderungen (neuer         erfolgen.
   Arbeitsstoff, geändertes Verfahren etc.) muss die      ƒƒ Die Unterweisung muss nachweislich erfolgt sein.
   Unterweisung durchgeführt werden.
ƒƒ Auch nach Unfällen und Beinaheunfällen ist eine        Die Unterweisung kann auch schriftlich in Form einer
   Unterweisung verpflichtend, wenn dies zur Verhü-       Betriebsanweisung erfolgen. Auch in diesen Fällen muss
   tung weiterer Unfälle nützlich erscheint.              sich die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber davon über-
ƒƒ Die Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen        zeugen, dass die Unterweisung verstanden wurde und
   wiederholt werden.                                     dass ihren Inhalten entsprechend vorgegangen wird.

Meldepflicht
Die Verwendung von eindeutig krebserzeugenden             melden. Unter „Verwendung“ ist stets auch das
Arbeitsstoffen ist im Vorfeld an das zuständige           (unbeabsichtigte) Entstehen zu verstehen.
Arbeitsinspektorat (§ 42 ASchG und § 11 GKV) zu

14
Aufzeichnungspflicht
Stehen krebserzeugende Arbeitsstoffe in Verwen-          ƒƒ Unfälle und Zwischenfälle im Zusammenhang mit
dung, müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber           diesen Arbeitsstoffen
ein Verzeichnis jener Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit-
nehmer führen, die der Einwirkung dieser Arbeitsstof-    Auf der Website des Arbeitsinspektorates ist ein Mus-
fe ausgesetzt sind. Die gesetzlich vorgeschriebenen      ter eines solchen „Verzeichnisses für ArbeitnehmerIn-
Mindestinhalte sind:                                     nen“ zu finden: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/
                                                         inspektorat/Arbeitsstoffe/gesundheitgefaehrdende/
ƒƒ Name, Geburtsdatum, Geschlecht                        Krebserzeugende_Arbeitsstoffe
ƒƒ Bezeichnung der Arbeitsstoffe
ƒƒ Art der Gefährdung                                    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss zu
ƒƒ Art und Dauer der Tätigkeit                           diesen Aufzeichnungen Zugang gewährt werden.
ƒƒ Datum und Ergebnis der Messungen im Arbeits-          Nach dem Ende der Exposition sind die Verzeichnis-
   bereich, soweit vorhanden                             se an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu
ƒƒ Angaben zur Exposition                                übermitteln, der diese 40 Jahre aufbewahren muss.

Untersuchungspflichten
Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind vorgese-          Die Notwendigkeit der Durchführung von solchen
hen, wenn beim Umgang mit einem gefährlichen             Untersuchungen setzt eine Gefährdungsbeurteilung
Stoff die Gefahr einer Berufskrankheit besteht           (Evaluierung) voraus. Die untersuchende Ärztin bzw.
und einer arbeitsmedizinischen Untersuchung eine         der untersuchende Arzt müssen den Arbeitsplatz und
prophylaktische Bedeutung zukommt. Ziel dieser           die konkreten Arbeitsbedingungen sowie z. B. Mess-
Untersuchungen ist es, schädigende Veränderungen         ergebnisse kennen und die Untersuchten beraten.
aufgrund des Umgangs mit dem Arbeitsstoff in einem       Sollte es im Betrieb zu einer Einwirkung eines eindeu-
möglichst frühen Stadium zu erkennen.                    tig krebserzeugenden Arbeitsstoffes kommen, der in
                                                         der VGÜ nicht namentlich angeführt ist, muss den
So werden z. B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-         betroffenen Beschäftigten die Möglichkeit gegeben
mer, die mit Blei arbeiten, dahingehend untersucht,      werden, auf eigenen Wunsch eine geeignete arbeits-
ob eine erhöhte Bleikonzentration im Blut vorliegt. Es   medizinische Untersuchung in Anspruch zu nehmen.
handelt sich um vorgegebene Untersuchungen, die
keinesfalls mit „Gesundenuntersuchungen“ verwech-        Die Zeitabstände für die regelmäßigen Folgeuntersu-
selt werden dürfen.                                      chungen sind in der VGÜ festgelegt.

Beschäftigungsverbote
Besonders schutzbedürftige Personen wie z. B. Ju-        Unter Aufsicht dürfen Jugendliche in Ausbildung mit
gendliche, Schwangere und stillende Mütter dürfen        krebserzeugenden Arbeitsstoffen arbeiten (KJBG-
keinesfalls mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen          VO) – dies jedoch nur, wenn der Umgang mit diesen
hantieren.                                               Stoffen für die Ausbildung notwendig ist.

                                                                                                            15
Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen

 Bestimmung                                               eindeutig                    krebsverdächtiger
                                                          krebserzeugender             Arbeitsstoff
                                                          Arbeitsstoff

 Ersatz/Substitution                                                  ja                           ja
 § 42 (1) bzw. (2) und (3) ASchG + § 11 GKV                                               (wenn der Aufwand
                                                                                             vertretbar ist)

 Begründung, wenn kein Ersatz erfolgt                                 ja                         nein
 § 42 (7) ASchG + § 11 GKV

 Verwendung im geschlossenen System                                   ja                      empfohlen
 § 43 (1) ASchG + § 11 GKV                                 (wenn nach Art der Arbeit
                                                             und Stand der Technik
                                                                   möglich)

 Meldung beabsichtigter erstmaliger Verwendung an das                 ja                         nein
 zuständige Arbeitsinspektorat
 § 42 (5) ASchG + § 11 GKV

 Schutz- oder Arbeitskleidung ist beizustellen                        ja                       empfohlen
 und vom Betrieb zu reinigen                                                             (für Arbeitskleidung)
 § 14 GKV, § 16 PSA-V                                                                              ja
                                                                                         (für Schutzkleidung)

 getrennte Aufbewahrung für Straßenkleidung und                       ja                      empfohlen
 Arbeitskleidung oder Persönlicher Schutzausrüstung und
 Reinigung derselben durch den Betrieb
 § 14 GKV

 Abluftführung ins Freie (Umluftverbot)                               ja                         nein
 § 15 GKV                                                     (Ausnahmen unter
                                                                 bestimmten
                                                           Voraussetzungen möglich)

 Zugangsbeschränkungen                                                ja                         nein
 § 44 (4) ASchG + § 11 GKV

 Verzeichnis Exponierter führen                                       ja                          ja
 § 47 ASchG

16
Anhang
Hilfreiche Fragen für die Evaluierung
(Gefährdungsermittlung und -beurteilung)

ƒƒ Entstehen Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube während der Verarbeitung?

ƒƒ Sind diese Stoffe krebserzeugend?

ƒƒ Kann der Stoff durch einen nicht krebserzeugenden ersetzt werden?

ƒƒ Wie wird der Stoff verarbeitet?

ƒƒ Welche Mengen werden eingesetzt bzw. entstehen?

ƒƒ Wird eine gekapselte Anlage verwendet?

ƒƒ Wird möglichst an der Entstehungsstelle abgesaugt?

ƒƒ Wird der Arbeitsbereich mechanisch belüftet?

ƒƒ Können die Stoffe eingeatmet werden?

ƒƒ Kann der Stoff über die Haut aufgenommen werden?

ƒƒ Wird Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt?

ƒƒ Wird diese im Betrieb gereinigt?

ƒƒ Gibt es die Möglichkeit, Straßen- und Arbeitskleidung in getrennten Spinden aufzubewahren?

ƒƒ Gibt es eine Waschmöglichkeit?

ƒƒ Wird die zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung korrekt verwendet?

ƒƒ Wie und wo wird diese aufbewahrt?

ƒƒ Wie lange wird diese verwendet?

ƒƒ Wer sucht sie aus und wie läuft die Bestellung intern ab?

ƒƒ Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwiesen worden? Kennen sie die Gefahren, die von diesen
   Stoffen/Produkten/Prozessgasen ausgehen können?

  Vorbildwirkung und Unterstützung der Führungsebene sind entscheidende Erfolgsfaktoren für
  eine gelebte Sicherheitskultur im Betrieb.

                                                                                                           17
Gesetze und Verordnungen
ƒƒ ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG

ƒƒ EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen –
   CLP-V (Classification, Labelling, Packaging)

ƒƒ Grenzwerteverordnung – GKV

ƒƒ Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz – VGÜ

ƒƒ Mutterschutzgesetz – MSchG

ƒƒ Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz – KJBG

ƒƒ Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche – KJBG-VO

ƒƒ EU-Verordnung über die Registrierung, Zulassung, Beschränkung und Bewertung chemischer Stoffe –
   REACH-V

ƒƒ Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – DOK-VO

18
Flussdiagramm: Krebserzeugende Arbeitsstoffe erkennen

               Haben Sie ein Verzeichnis der gefährlichen Arbeitsstoffe?

                                         NEIN               JA
     Erstellen Sie ein                                                    Kommt dieses
 Verzeichnis der gefährli-                                                 Piktogramm
   chen Arbeitsstoffe!                                                      darin vor?

                aktuelle                                                          JA
              Sicherheits-
              datenblätter
                einholen

              Kommt mindestens einer der folgenden H-Sätze darin vor?

               H350 Kann Krebs erzeugen
               H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen

NEIN           H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen                                                       JA

  in Ihrem Betrieb gibt es                                                 in Ihrem Betrieb gibt
 keine zugekauften krebs-                                                  es zugekaufte krebs­
 erzeugende Arbeitsstoffe                                                erzeugende Arbeitsstoffe

                                                                           Weitere Maßnahmen
                                                                           siehe Branchen-Publikationen
                                                                          unter www.auva.at/krebsgefahr

    Überprüfen, ob in Ihrem Betrieb krebserzeugende Arbeitsstoffe entstehen
     (siehe Übersicht „Vorkommen krebserzeugender Arbeitsstoffe” in diesem Merkblatt auf S. 20 und 21)

Flussdiagramm krebserzeugende Arbeitsstoffe

                                                                                                          19
Vorkommen krebserzeugender
Typische Branchen (Auszug)

       Arbeiten mit handgeführten              Metallverarbeitung
       benzinbetriebenen
       2-Takt-Maschinen                        ƒƒ Chrom(VI)-Verbindungen und
                                                  Nickel (im Edelstahlschweißrauch)
       ƒƒ Benzol (z. B. in Motorsägen,         ƒƒ Nickel, Cadmium, Cobalt, Beryllium
          Motorsensen, wenn kein „Gerä-           (beim Schleifen, Bohren, Schneiden
          tebenzin“ verwendet wird)               von Metall)
                                               ƒƒ Nitrosamine (KSS – Kühlschmier-
                                                  stoffe)

       Gesundheitseinrichtungen

       ƒƒ Ethylenoxid (Sterilisation)          Kunststoffverarbeitung
       ƒƒ Formaldehyd
       ƒƒ PAK – polyzyklische aromatische      ƒƒ Formaldehyd (aus POM –
          Kohlenwasserstoffe (z. B. in            Polyoxymethylen)
          Chirurgischen Rauchgasen bei         ƒƒ Pyrolyseprodukte
          der Elektrokoagulation)                 (z. B. 1,3-Butadien, Benzol)
       ƒƒ Zytostatika

                                               Galvanikbetriebe
       Bau- und Baunebengewerbe                (Hartverchromen)

       ƒƒ Asbest                               ƒƒ Chrom(VI)-Verbindungen
       ƒƒ Benzol (z. B. in Motorsägen)         ƒƒ Nickel
       ƒƒ KMF – Künstliche Mineralfasern
          (Dämmstoffe)
       ƒƒ PAK – polyzyklische aromatische
          Kohlenwasserstoffe                   Holzverarbeitung
          (z. B. in Dieselmotoremissionen,
          steinkohleteerbasierten Produkten)   ƒƒ Holzstaub
       ƒƒ Quarzstaub                           ƒƒ Formaldehyd
       ƒƒ Trichloreth(yl)en in der
          Asphaltanalyse

                                               Kfz-Werkstätten

       Rauchfangkehrer                         ƒƒ Benzol
                                               ƒƒ DME – Dieselmotoremissionen
       ƒƒ PAK – polyzyklische aromatische
          Kohlenwasserstoffe

20
Arbeitsstoffe
   Relevante Stoffe (Auszug)

   Aromatische Amine                               Formaldehyd

   ƒƒ in der Gummi-Industrie                       ƒƒ in Gesundheitseinrichtungen
   ƒƒ in der Lederindustrie                        ƒƒ in der Holzverarbeitung
   ƒƒ beim Umgang mit synthetisch organischen      ƒƒ in der Kunststoffverarbeitung
      Farbmitteln (Azofarbstoffe)

                                                   Holzstaub
   Asbest, Quarzstaub, KMF – Künstliche
   Mineralfasern                                   ƒƒ in der Holzverarbeitung

   ƒƒ im Bau- und Baunebengewerbe
                                                   Nitrosamine

   Benzol                                          ƒƒ in der Gummi-Industrie (Vulkanisation)
                                                   ƒƒ in der metallverarbeitenden Industrie
   ƒƒ in Kfz-Werkstätten                              (unter bestimmten Voraussetzungen bei
   ƒƒ im Bau- und Baunebengewerbe                     wassergemischten Kühlschmierstoffen)
   ƒƒ bei Arbeiten mit handgeführten benzin-       ƒƒ in Gießereien (z. B. thermische Zersetzung
      betriebenen 2-Takt-Maschinen                    des Bindemittels im Formsand)

   Beryllium, Chrom(VI)-Verbindungen,              Pyrolyseprodukte
   Cobalt, Nickel                                  (insbesondere PAK durch thermische Zersetzungs-
                                                   prozesse von Materialien)
   ƒƒ in der Galvanik (beim Hartverchromen)
   ƒƒ in der metallverarbeitenden Industrie (bei   ƒƒ   in Kfz-Werkstätten
      Oberflächenbearbeitung, z. B. Schleifen)     ƒƒ   in der Kunststoffverarbeitung
                                                   ƒƒ   im Bau- und Baunebengewerbe
                                                   ƒƒ   bei Rauchfangkehr-Tätigkeiten
   Cadmium, Cobalt                                 ƒƒ   in der Chirurgie (Chirurgische
                                                        Rauchgase bei der
   ƒƒ beim Emaillieren                                  Elektrokoagulation)
   ƒƒ beim Färben mit mineralischen Pigmenten

                                                   Zytostatika,
   Dieselmotoremissionen                           Ethylenoxid
   ƒƒ in Kfz-Werkstätten                           ƒƒ in Gesundheits-
                                                                                              ein PDF
   ƒƒ im Bau- und Baunebengewerbe                     einrichtungen
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                                                                                     .auva.at/k rebsgefahr
                                                                                www
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Weiterführende Informationen
Internet

www.auva.at/krebsgefahr
Website der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt mit Materialien und Informationen zum
Präventionsschwerpunkt 2018–2020: „Gib Acht, Krebsgefahr! – Eine Initiative der AUVA gegen
krebserzeugende Arbeitsstoffe“.

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Arbeitsstoffe/Schwerpunktthema_Kanzerogene_Arbeitsstoffe
Website der Arbeitsinspektion mit Materialien und Informationen zum Schwerpunktthema Kanzerogene
Arbeitsstoffe

www.eval.at
Website mit Informationen, Checklisten und Dokumenten rund um das Thema der Arbeitsplatzevaluierung

www.ris.bka.gv.at
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), das österreichische Rechtsvorschriften veröffentlicht (aus dem
Bundesgesetzblatt, den Landesgesetzblättern, den Amtlichen Verlautbarungen der Sozialversicherung und den
Amtlichen Veterinärnachrichten)

www.baua.de/DE/
Empfehlungen zur Ausarbeitung von Betriebsanweisungen gibt die deutsche Technische Regel für Gefährliche
Stoffe (TRGS) 555.

Literatur
ƒƒ Jongeneel, W. P., Eysink, P. E. D., Theodori, D., Hamberg-van Reenen, H. H. und Verhoeven, J. K.: Work-
   related cancer in the European Union: Size, impact and options for further prevention, RIVM Letter report
   2016-0010.

ƒƒ Nenonen, N., Hämäläinen, P., Takala, J., Saarela, K. L., Lim, S. L., Lim, G. K., Manickam, K. und Yong, E.:
   Global estimates of occupational accidents and fatal work-related diseases in 2014, Singapore, Workplace
   Safety & Health Institute, 2014.

ƒƒ Statistik Austria (Hrsg.): Krebserkrankungen in Österreich, Wien 2016.

ƒƒ Statistik Austria (Hrsg.): Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2015, Wien 2017.

ƒƒ Takala, J.: Arbeitsbedingte Krebserkrankungen müssen in Europa und weltweit verhindert werden, deutsche
   Übersetzung des ETUI WP 2015.10, Wien 2016.

22
HSP – M.plus 340 – 04/2018 – tev
Layout: Grafikstudio Hutter

                  Krebserzeugende Arbeitsstoffe
                                                              erkennen und handhaben

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfall­
verhütungsdienst der für Sie zuständigen AUVA-Landesstelle:

Oberösterreich:                                           Steiermark und Kärnten:
UVD der Landesstelle Linz                                 UVD der Landesstelle Graz
Garnisonstraße 5, 4010 Linz                               Göstinger Straße 26, 8020 Graz
Telefon +43 5 93 93-32701                                 Telefon +43 5 93 93-33701

                                                          UVD der Außenstelle Klagenfurt
Salzburg, Tirol und Vorarlberg:                           Waidmannsdorfer Straße 42,
UVD der Landesstelle Salzburg                             9020 Klagenfurt am Wörthersee
Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg                    Telefon +43 5 93 93-33830
Telefon +43 5 93 93-34701

UVD der Außenstelle Innsbruck                             Wien, Niederösterreich und Burgenland:
Ing.-Etzel-Straße 17, 6020 Innsbruck                      UVD der Landesstelle Wien
Telefon +43 5 93 93-34837                                 Webergasse 4, 1200 Wien
                                                          Telefon +43 5 93 93-31701
UVD der Außenstelle Dornbirn
Eisengasse 12, 6850 Dornbirn                              UVD der Außenstelle St. Pölten
Telefon +43 5 93 93-34932                                 Kremser Landstraße 8, 3100 St. Pölten
                                                          Telefon +43 5 93 93-31828

                                                          UVD der Außenstelle Oberwart
                                                          Hauptplatz 11, 7400 Oberwart
                                                          Telefon +43 5 93 93-31901

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