Teilnahmebedingungen über Swisslos-Verkaufs-stellen - Gültig ab dem 1. Januar 2019 - EuroMillions
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Teilnahmebedingungen über Swisslos-Verkaufs- stellen Gültig ab dem 1. Januar 2019
Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel T 0848 877 855, F 0848 877 856, info@swisslos.ch, www.swisslos.ch
Bedingungen für die Teilnahme über Swisslos-Verkaufsstellen Gültig ab dem 1. Januar 2019 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Anwendungsbereich B. Teilnahme Art. 2 Abschluss des Spielvertrags Art. 3 Abgabe der Teilnahmedaten und Korrekturen Art. 4 Leitung des Spieleinsatzes Art. 5 Erfassung und Speicherung der Teilnahmedaten C. Quittungen Art. 6 Spielbestätigungsquittung Art. 7 Ersatzquittung Art. 8 Gewinneinforderungsquittung Art. 9 Geldwerte Gutscheine (Voucher) D. Gewinne 1. Allgemeine Voraussetzungen Art. 10 Quittungsvorlage Art. 11 Fristen 1
2. Gewinne Art. 12 Gewinne bis max. CHF 1000.– Art. 13 Gewinne über CHF 1000.– 3. Replay-Gewinne (Swiss Lotto) Art. 14 Gewinneinlösung bei den Verkaufsstellen im Swisslos-Vertragsgebiet Art. 15 Gewinneinlösung bei Swisslos 4. Gewinnauszahlung Art. 16 Durch die Verkaufsstellen im Swisslos-Vertragsgebiet Art. 17 Durch die Swisslos Art. 18 Bestreitung der Gewinnberechtigung E. Rückzahlungen, Haftung, Promotionen und Schlussbestimmungen Art. 19 Rückzahlungen Art. 20 Haftung von Swisslos Art. 21 Promotionen Art. 22 Schlussbestimmungen 2
A. Allgemeine Bestimmungen B. Teilnahme Art. 1 Anwendungsbereich Art. 2 Abschluss des Spielvertrags 1.1 2.1 Die Swisslos bietet die Möglichkeit, über Zur Teilnahme an den Online-Produkten Verkaufsstellen mit Einrichtungen für die gemäss diesen Teilnahmebedingungen ist Online-Datenübermittlung an bestimmten berechtigt, wer mindestens 18 Jahre alt ist Produkten (im folgenden Online-Produkte)1 und mit der Swisslos einen entsprechenden teilzunehmen. Die vorliegenden Bestimmun Spielvertrag abgeschlossen hat. Ein solcher gen regeln die ausschliesslich im Swisslos- kommt zustande, wenn Vertragsgebiet2 erfolgende Teilnahme an • die Teilnahmedaten3 über das sich in ei- diesen Produkten. ner Verkaufsstelle befindende Online- Terminal zwecks Übermittlung an die 1.2 Swisslos eingegeben worden sind, Die vorliegenden Bedingungen für die Teil- • die Teilnahmedaten auf dem zentralen nahme über Swisslos-Verkaufsstellen (nach- Spielsystem der Swisslos gespeichert stehend die «Verkaufsstellen-Teilnahme worden sind, eine Spielbestätigungs- bedingungen») ergänzen die Spielregeln quittung (Art. 7) ausgedruckt und dem und Teilnahmebedingungen der einzelnen Teilnehmer ausgehändigt wurde, und Produkte. Im Fall von Widersprüchen zu wenn diesen gehen die nachfolgenden Bestim- mungen als Spezialregelung vor. • der Teilnehmer den Spieleinsatz (Art. 5) geleistet hat. 2.2 Die Vorschrift von Art. 6 bleibt vorbehalten. 2.3 Mit dem Abschluss eines Spielvertrags mit der Swisslos anerkennt der Teilnehmer vor- behaltlos die vorliegenden Teilnahmebe dingungen sowie sämtliche weiteren mass- 1 Online-Produkte sind: Swiss Lotto, Joker, EuroMillions, Super-Star, Sporttip und Subito! 2 ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, AR, SG, GR, AG, TG, TI, Fürstentum Liechtenstein 3 Teilnahmedaten sind: Die jeweiligen Voraussagen des Teilnehmers bzw. die generierten Quick-Tips, gegebenenfalls die Nummer des gewählten Systems, die Anzahl gewählter Ziehungen (Gültigkeitsdauer des Spielscheins bzw. Quicktips) sowie das Datum der Ziehung, an welcher der Teilnehmer teilnimmt (im Falle von Dauerteilnahmen die Daten der ersten und der letzten Ziehung an denen teilgenommen wird), Datum und Uhrzeit des Eingangs der Daten bei der Swisslos, die Bestätigung des geleisteten Spieleinsatzes und die allfällige Teilnahme bei Joker und Super- Star samt der entsprechenden Nummer (Joker) oder Zeichen-Kombination (Super-Star). 3
geblichen Bestimmungen von Swisslos für Art. 4 Leistung des Spieleinsatzes die Teilnahme an den in Art. 1 aufgeführten Online-Produkten. 4.1 Der Spieleinsatz muss bei der Abgabe der entsprechenden Teilnahme geleistet wer- Art. 3 Abgabe der Teilnahmedaten den. und Korrekturen Leistet der Teilnehmer den Spieleinsatz nicht, wird die Registrierung allfällig bereits 3.1 eingegebener Daten annulliert und der Der Teilnehmer gibt seine Teilnahmedaten Spielvertrag kommt nicht zustande (Art. 2). innerhalb der gesetzten Fristen mit Hilfe von physischen oder elektronischen Datenträ- 4.2 gern oder mündlich ab. Lediglich die von der Swisslos ausdrücklich bezeichneten Verkaufsstellen sind autori- 3.2 siert, von den Teilnehmern Spieleinsätze Der Teilnehmer ist alleine verantwortlich für zwecks Weiterleitung an die Swisslos ent- die korrekte Abgabe der Teilnahmedaten. gegenzunehmen. Es ist ihnen untersagt, für Bei mangelhaften Angaben (z. B. fehlende die Spieleinsätze Kredite zu gewähren. Kreuze) können Korrekturen nötig sein. Weiter ist es ihnen untersagt, von den Teil- nehmern ein die Spieleinsätze übersteigen- 3.3 des Entgelt oder andere Gegenleistungen zu verlangen. In Fällen, in denen das Verkaufsstellen-Per- sonal dem Teilnehmer bei der Abgabe der Teilnahmedaten hilft, erfolgt dies ohne jegli- che Verpflichtung dieses Personals zur Über- Art. 5 Erfassung und Speicherung prüfung der Korrektheit der Teilnahmedaten. der Teilnahmedaten Weder das Verkaufsstellen-Personal noch Sämtliche Teilnahmedaten werden am On- die Swisslos übernehmen diesbezüglich eine line-Terminal eingelesen oder eingegeben Haftung unter irgendeinem Rechtstitel. und an die Swisslos übermittelt. Im Hinblick auf ihre Auswertung werden sie im Rechen- 3.4 zentrum der Swisslos aufgezeichnet und Die geleisteten Einsätze werden automa- auf einem durch physischen oder digitalen tisch immer auf die zum Abgabezeitpunkt Verschluss entsprechend gesicherten Me- zur Einzahlung freigegebenen Ziehung/en dium gespeichert und abgesichert. Nur die gespielt. Davon ausgenommen sind die auf dem Host der Swisslos ordnungsge- Sportwetten. Wird bei den Sportwetten ein mäss nach den reglementarischen Vor- Spieleinsatz erst nach Annahmeschluss schriften abgespeicherten Teilnahmedaten, geleistet, werden die Teilnahmeanfragen für welche der Spieleinsatz gemäss den nicht berücksichtigt. vorliegenden Bestimmungen geleistet wur- 4
de, nehmen an den entsprechenden Spie- • die Teilnahmedaten an die Swisslos len teil und bilden die Basis für die Geltend- übermittelt worden sind (Art. 5) und machung eines allfälligen Gewinnes. Die • der Teilnehmer seinen Spieleinsatz ge- Quick-Tips und die Replay-Zahl werden im leistet hat (Art. 5). Rechenzentrum der Swisslos generiert und vergeben. Bei Subito! wird der Verkauf von vorgezogenen Teilnahmen in Form von Spiel- 6.4 Anzahl Spielbestätigungs- aufträgen angelegt. quittungen Pro Teilnehmer wird eine Spielbestätigungs- quittung gemäss Art. 6.3 ausgehändigt. C. Quittungen 6.5 Inhalt Art. 6 Spielbestätigungsquittungen 6.5.1 Swiss Lotto, EuroMillions mit 2. Chance, Joker und 6.1 Super-Star Einzig die Spielbestätigungsquittung, wel- Die Spielbestätigungsquittung für die Teil- che dem Teilnehmer nach geleistetem nahme an Swiss Lotto, EuroMillions mit 2. Spieleinsatz ausgehändigt wird, berechtigt Chance, Joker und Super-Star beinhaltet zur Gewinneinforderung. insbesondere folgende Angaben: 6.2 • die Teilnahmedaten Im Falle, dass die auf der Spielbestäti- • Datum und Uhrzeit des Eingangs der gungsquittung bzw. Ersatzquittung aufge- Teilnahmedaten bei der Swisslos druckten Teilnahmedaten nicht bei der • den zweizeiligen Identifikations-Code Swisslos nach den reglementarischen Be- stimmungen abgespeichert werden konn- • im Falle von Extra EuroMillions-Ziehun- ten, ist der Teilnehmer im Interesse der gen eine eindeutige neunstellige Buch- Gewährleistung der sicheren und voraus- staben-Zahlen-Kombination (Extra Milli- sehbaren Durchführung der Online-Produk- ons-Kombination) pro Voraussage res- te und zum Schutz der Gesamtheit der pektive einen entsprechenden Bereich Teilnehmer von der Teilnahme ausge- an Buchstaben-Zahlen-Kombinationen. schlossen. • die Spielbestätigungsquittung einen le- serlichen und vollständigen Identifi 6.3 Aushändigung kations-Code aufweist. Der Teilnehmer erhält eine vom Online-Ter- minal ausgedruckte Spielbestätigungsquit- tung ausgehändigt, nachdem 5
6.5.2 Sporttip • die auf der Spielbestätigungsquittung abgedruckten Teilnahmedaten korrekt Die Spielbestätigungsquittung beinhaltet sind insbesondere folgende Angaben: • eine Replay-Zahl vermerkt ist (nur bei • die Teilnahmedaten Teilnahme an Swiss Lotto) • Datum und Uhrzeit des Eingangs der • im Falle einer Extra EuroMillions-Ziehung Teilnahmedaten bei der Swisslos pro getätigte Voraussage eine Extra Mil- • den zweizeiligen Identifikations-Code lions-Kombinationen aufgedruckt ist • die der Wette zugrunde liegende Quote • die Spielbestätigungsquittung einen le- serlichen und vollständigen Identifika- • der bei richtiger Voraussage fällige Ge- tions-Code aufweist. winnbetrag. 6.6.2 Sporttip und Subito! 6.5.3 Subito! Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der Die Spielbestätigungsquittung für Subito! Spielbestätigungsquittung deren Richtigkeit beinhaltet insbesondere folgende Angaben: bzw. Vollständigkeit zu überprüfen, insbe- • die Teilnahmedaten sondere ob • Datum und Uhrzeit des Eingangs der • die auf der Spielbestätigungsquittung Teilnahmedaten bei der Swisslos abgedruckten Teilnahmedaten korrekt sind • den zweizeiligen Identifikations-Code. • die Spielbestätigungsquittung einen le- 6.5.4 serlichen und vollständigen Identifika- tions-Code aufweist. Für alle Produkte gilt, dass nur Spielbestäti- gungsquittungen, auf denen der zweizeilige 6.7 Beanstandungen Identifikations-Code einwandfrei zu identifizie- ren ist, zum Nachweis der Teilnahme sowie Soweit der Teilnehmer Fehler oder Unstim- eines allfälligen Gewinnanspruches dienen. migkeiten auf der Spielbestätigungsquit- tung entdeckt, hat er dies sofort dem Ver- 6.6 Überprüfung der Spiel- kaufsstellenpersonal mitzuteilen. Neuerfas- bestätigungsquittung durch den sungen bzw. Neuübermittlungen der Daten Teilnehmer dürfen vom Verkaufsstellenpersonal nur veranlasst werden, wenn der Teilnehmer 6.6.1 Swiss Lotto, EuroMillions mit die fehlerhafte Spielbestätigungsquittung 2. Chance, Joker und Super-Star dem Verkaufsstellenpersonal zur Annullati- on aushändigt. Die fehlerhaften Spielbestä- Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der tigungsquittungen verbleiben anschlies Spielbestätigungsquittung deren Richtigkeit send beim Verkaufsstellenpersonal. Im Falle bzw. Vollständigkeit zu überprüfen, insbe- einer Replay-Teilnahme am Swiss Lotto sondere ob 6
sind keine Annullationen bzw. Korrekturen bend. Für die Ansprüche des Teilnehmers der Spielbestätigungsquittung möglich. im Fall von Abweichungen gelten die Be- stimmungen von Art. 21.2. Es werden keine Reklamationen mehr ent- gegengenommen bzw. Storni vorgenom- Art. 7 Ersatzquittung men, nachdem sich der Teilnehmer von der Verkaufsstelle entfernt hat. Überdies wird 7.1 jegliche Haftung seitens der Swisslos und der Verkaufsstellen ausgeschlossen, falls Hat ein Teilnehmer im Falle einer Dauerteil- ein Storno nicht mehr möglich ist, weil die nahme einen Gewinn erzielt, kann er diesen Stornofrist (Fristablauf oder Annahme- unabhängig von der Höhe während der schluss) überschritten wurde oder die ent- Laufzeit der entsprechenden Spielteilnah- sprechenden technischen Einrichtungen me geltend machen. In diesem Fall wird ihm nicht mehr verfügbar sind (z.B. infolge tech- von jeder Verkaufsstelle bzw. von der nischer Probleme, Schliessung der Ver- Swisslos gegen Vorweisung und Honorie- kaufsstelle). rung der Spielbestätigungsquittung (d.h. Auszahlung des Gewinns und Einlösung 6.8 Aufbewahrung allfälliger Replay-Gewinne bzw. Ausstellung einer Gewinneinforderungsquittung gemäss Im Hinblick auf die Geltendmachung eines Art. 8) eine Ersatzquittung ausgehändigt. allfälligen Gewinnes bzw. einer Rückzah- Damit verliert die Spielbestätigungsquittung lung hat der Teilnehmer die Spielbestäti- zugunsten der Ersatzquittung ihre Gültig- gungsquittung sorgfältig aufzubewahren. Er keit. Im Falle der Geltendmachung eines hat sie vor übermässiger Hitze zu schützen, weiteren Gewinns während der Laufzeit ei- um die Lesbarkeit zu gewährleisten. Nur ner Dauerteilnahme kann die Ersatzquittung Spielbestätigungsquittungen, auf denen der ihrerseits gegen eine neue Ersatzquittung zweizeilige Identifikations-Code einwandfrei eingelöst werden, wobei dabei die zuerst zu identifizieren ist, können zum Nachweis ausgestellte Ersatzquittung ihre Gültigkeit der Teilnahme sowie eines allfälligen Ge- verliert. winn- bzw. Rückzahlungsanspruchs die- nen. Nicht lesbare Spielbestätigungsquit- 7.2 tungen gelten als ungültig. Die Ersatzquittung beinhaltet die in Art. 7.5 6.9 Massgeblichkeit der abgespei- aufgelisteten Angaben der Spielbestäti- cherten Daten gungsquittung. Bezüglich der Bedeutung der Ersatzquittung sowie der daraus flies Im Fall von Abweichungen zwischen den senden Rechte und Obliegenheiten des auf der Spielbestätigungsquittung aufge- Teilnehmers gelten sinngemäss die Bestim- druckten Voraussagen bzw. Zahlen und mungen von Art. 7. den bei der Swisslos nach den reglementa- rischen Vorschriften abgespeicherten Zah- len sind die letztgenannten Daten massge- 7
Art. 8 Gewinneinforderungsquittung Art. 9 Geldwerte Gutscheine (Vouchers) 8.1 9.1 Für die Einforderung eines Grossgewinnes (Art. 13) bzw. die Geltendmachung eines Gewisse Verkaufsstellen sind mit Selbstbe- Rückzahlungsanspruchs kann sich der Teil- dienungsgeräten ausgestattet. Bei diesen nehmer von jeder Verkaufsstelle nach Vor- Geräten handelt es sich um online mit dem lage der Spielbestätigungsquittung bzw. zentralen Spielsystem verbundene Termi- einer allfälligen Ersatzquittung eine spezielle nals, womit ohne Mithilfe des Verkaufsstel- Gewinneinforderungsquittung generieren lenpersonals im gleichen Rahmen wie mit und zur Verfügung stellen lassen. Die Ge- Hilfe des Personals Spielteilnahmen mög- winneinforderungsquittung ermöglicht dem lich sind. Weiter ermöglichen die Selbstbe- Teilnehmer die Geltendmachung des Ge- dienungsgeräte Gewinnabfragen sowie Ge- winnes, ohne dass er die zu Grunde liegen- winnauszahlungen bis max. CHF 1’000.– de Spielbestätigungsquittung bzw. Ersatz- und sie stellen geldwerte Gutscheine (nach- quittung für die Gewinneinforderung aus folgend als Vouchers bezeichnet) aus. der Hand geben muss. 9.2 8.2 Vouchers können beim Verkaufsstellenper- Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der sonal in Bargeld gewechselt oder beim Gewinneinforderungsquittung deren Rich- Verkaufsstellenpersonal sowie am Selbst- tigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, bedienungsgerät zur Leistung von Spielein- insbesondere ob die Gewinneinforderungs- sätzen verwendet werden. quittung einen lesbaren Identifikations- Code aufweist. Im Übrigen gelten die Be- 9.3 stimmungen von Art. 7 sinngemäss. Ein Voucher enthält insbesondere folgende Angaben: 8.3 • Datum und Uhrzeit der Ausgabe Sobald eine Gewinneinforderungsquittung generiert worden ist, stellt diese allein das • Identifikations-Code (Voucher-Code) anspruchsberechtigende Dokument für die • die Höhe des Werts (Frankenbetrag) Einforderung eines Gewinnes dar. Die An- spruchsberechtigung dieses Dokuments • das Ablaufdatum. verfällt mit der Übertragung der entspre- chenden Daten über das Verkaufsstellen- 9.4 terminal oder sobald das Dokument der Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt die Swisslos vorgelegt wird. Die Regelung von Richtigkeit und Vollständigkeit des Vou- Art. 18 bleibt vorbehalten. chers zu überprüfen, insbesondere ob der Voucher einen lesbaren Identifikations- Code aufweist. Im Übrigen gelten die Be- 8
stimmungen von Art. 6 sinngemäss. Verän- tendmachung des Gewinns nach Massga- derte oder beschädigte Vouchers, auf wel- be des jeweiligen Anteils am Gesamt- chen eines oder mehrere Identifizierungs- spieleinsatz. Der Gewinn wird zu gleichen elemente, aus welchem Grund auch immer, Teilen auf die Anteile verteilt. unlesbar sind, können nicht ausbezahlt, er- setzt oder zurückerstattet werden. 10.3 Eine Gewinnberechtigung ist ausgeschlos- 9.5 sen, wenn die Eintragungen auf dem betref- Vouchers, die nicht innerhalb von 26 Wo- fenden Anspruchsbeleg aus irgendeinem chen vom Ausstellungsdatum an gerechnet Grund durch das Online-System nicht gele- geltend gemacht werden, verfallen zu sen werden können bzw. an diesen Eintra- Gunsten des Zweckes der Swisslos. gungen irgendwelche Änderungen oder Manipulationen vorgenommen worden sind. Insbesondere der zweizeilige Identifi- kations-Code auf dem Anspruchsbeleg muss einwandfrei identifizierbar sein. D. Gewinne 10.4 1. Allgemeine Voraussetzungen Eine Gewinnberechtigung ist darüber hin- aus ausgeschlossen, wenn die auf dem oder den betreffenden Anspruchsbeleg(en) Art. 10 Quittungsvorlage aufgedruckten Daten nicht mit den Daten übereinstimmen, die unter dem gleichen 10.1 Identifikations-Code im Rechenzentrum bei Der gewinnberechtigte Teilnehmer hat zur der Swisslos abgespeichert worden sind. Geltendmachung seines Gewinns das Ori- Für die Gewinnberechtigung sind im Inter- ginal entweder der Spielbestätigungsquit- esse der Gewährleistung der sicheren und tung bzw. der letzten Ersatzquittung (Art. 6 voraussehbaren Durchführung der Ziehun- und 7) oder – im Falle eines Gewinns ge- gen bzw. Gewinnanzeigen bzw. Ausspie- mäss Art. 13 – der Gewinneinforderungs- lungen und zum Schutz der Gesamtheit der quittung (Art. 8) vorzuweisen (Anspruchs- Teilnehmer diesfalls einzig die bei Swisslos beleg). Die Spielbestätigungsquittung hat aufgezeichneten Daten massgeblich. Dies nur solange einen Wert, als dafür keine gilt ebenfalls dann, wenn die Daten bei Ersatzquittung(en) oder Gewinneinforde Swisslos mit dem Status storniert gespei- rungsquittung(en) ausgestellt worden sind. chert sind. 10.2 10.5 Die von Swisslos ausgegebenen Spielbe- Im Swisslos-Vertragsgebiet können nur Ge- stätigungsquittungen für eine Spielgemein- winne geltend gemacht und ausbezahlt schaft berechtigen zur selbstständigen Gel- werden, die auf Quittungen beruhen, die 9
von der Swisslos gemäss den produkte- geltend zu machen, gerechnet ab dem Da- spezifischen und den vorliegenden Ver- tum der öffentlichen Bekanntmachung der kaufsstellen-Teilnahmebedingungen aus- Gewinnauswertungsergebnisse der Zie- gestellt wurden. Im Swisslos-Vertragsge- hung, bei welcher der betreffende Gewinn biet erzielte Gewinne können nicht im Ver- angefallen ist. tragsgebiet der Loterie Romande geltend gemacht werden, im Falle von EuroMillions- Gewinnen auch nicht im Vertragsgebiet ei- 2. Gewinne ner anderen EuroMillions-Lotterieorganisa- tion. Teilnehmer unter dem erforderlichen Min- destalter haben weder Anspruch auf Rück- Art. 11 Fristen erstattung ihrer Einsätze noch auf Auszah- lung von Spielgewinnen. 11.1 Gewinne können nach der Gewinnauswer- Art. 12 Gewinne bis maximal tung (Zeitpunkt der Auszahlfreigabe) wäh- CHF 1’000.– rend 26 Wochen geltend gemacht werden. 12.1 11.2 Einzelgewinne bis max. CHF 1’000.– kön- nen gegen Abgabe der Spielbestätigungs- Bei den Sporttip-Wetten können Gewinne quittung (Art. 7) bzw. der Ersatzquittung und Rückzahlungsansprüche erst geltend (Art. 7) bei jeder beliebigen Verkaufsstelle gemacht werden, wenn das letzte auf im Swisslos-Vertragsgebiet eingelöst wer- der Spielbestätigungsquittung aufgeführte den, soweit diese über die erforderliche Li- Sport ereignis zur Auszahlung freigegeben quidität verfügt. Subito!-Gewinne können wurde. nur an Subito!-Verkaufsstellen geltend ge- Mehrere Gewinne bzw. Rückzahlungsan- macht werden. sprüche im Rahmen einer Sporttip-Quittung können nur gesamthaft eingelöst werden. 12.2 Gewinne im Sinne von Art. 12.1 können 11.3 auch direkt bei der Swisslos unter Vorlage Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wo- des Original-Anspruchsbelegs zur Auszah- chen nach der Gewinnauswertung (Zeit- lung geltend gemacht werden. Der Teilneh- punkt der Auszahlfreigabe) geltend ge- mer trägt das Risiko der ordnungsgemäs macht werden, verfallen zugunsten des sen Übermittlung seines Anspruchsbelegs Zweckes der Swisslos. an den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer wird daher empfohlen, diese Quittungen 11.4 aus Sicherheitsgründen mittels eingeschrie- benem Brief zu senden. Für die Gewinnaus- Im Falle der Dauerteilnahme ist der Gewinn zahlung muss der Teilnehmer Name und innerhalb der in Art. 11.1 genannten Frist 10
Vorname, genaue Adresse sowie eine Zah- Beispiele: lungsverbindung auf der dafür vorgesehe- • Gewinn von CHF 1’000’000.–: verrech- nen Rückseite der Spielbestätigungsquit- nungs- und einkommensteuerfrei tung oder der Ersatzquittung bzw. der Vor- derseite der Gewinneinforderungsquittung • Gewinn über CHF 1’050’000.–: angeben. • CHF 1’000’000.– verrechnungs- und einkommensteuerfrei Art. 13 Gewinne über CHF 1’000.– • CHF 50’000.– verrechnungs- und Einzelgewinne über CHF 1’000.– können einkommenssteuerpflichtig nur zentral bei der Swisslos unter Vorlage des Originals entweder der Spielbestäti- Bei der Auszahlung von Gewinnbeträgen gungsquittung (Art. 6) oder, wenn erstellt, über CHF 1’000’000.– wird die Verrech- der Ersatzquittung (Art. 7) bzw. der Gewinn nungssteuer von 35% abgezogen. Für den einforderungsquittung (Art. 8) geltend ge- verrechnungssteuerpflichtigen Anteil eines macht werden. Im Übrigen gelten die Be- Gewinns erhält der Teilnehmer einen Ver- stimmungen von Art. 10.4. Der Teilnehmer rechnungssteuerausweis. trägt das Risiko der ordnungsgemässen Übermittlung seines Anspruchsbelegs an den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer wird 3. Replay-Gewinne (Swiss Lotto) daher empfohlen, diese Quittungen aus Si- cherheitsgründen mittels eingeschriebenem Brief zu senden. Für die Auszahlung bzw. Art. 14 Gewinneinlösung bei den Einlösung von allfälligen Gewinnen muss Verkaufsstellen im Swisslos- der Teilnehmer Name und Vorname, ge- Vertragsgebiet naue Adresse sowie eine auf seinen Namen Replay-Gewinne (Gewinne in Form von lautende Zahlungsverbindung auf der dafür Quick-Tips) können bei jeder beliebigen vorgesehenen Rückseite der Spielbestäti- Verkaufsstelle im Swisslos-Vertragsgebiet gungsquittung bzw. der Ersatzquittung an- gegen Vorweisung der Spielbestätigungs- geben. quittung (Art. 6) bzw. der Ersatzquittung Bei Gewinnen ab CHF 25’000.– bzw. bei (Art. 7) geltend gemacht werden. Nach er- Subito!- und Sportwetten inkl. PMU ab CHF folgtem Einlesen des betreffenden An- 5’000.– muss sich der Gewinner zusätzlich spruchsbelegs durch das Online-Terminal zu Name, Vorname, und Wohnsitzadresse wird automatisch die gewonnene Anzahl auch mit Geburtsdatum und Staatsangehö- Replay-Quick-Tips mit Teilnahmeberechti- rigkeit identifizieren und bestätigen, dass er gung an der darauffolgenden Swiss Lotto- die am Gewinn wirtschaftlich berechtigte Ziehung vergeben und dem Teilnehmer ei- Person ist. Eine Auszahlung erfolgt erst, ne vom Online-Terminal ausgedruckte neue nachdem diese Voraussetzungen erfüllt Spielbestätigungsquittung ausgehändigt. sind. Ein Replay-Gewinn wird auch immer dann gemäss den vorstehenden Bestimmungen Gewinne über CHF 1’000’000.– sind ver- bei jeder Verkaufsstelle im Swisslos-Ver- rechnungs- und einkommensteuerpflichtig. 11
tragsgebiet automatisch eingelöst, wenn • die von der Swisslos per Zufallsgenera- eine Spielbestätigungsquittung oder Er- tor vergebene Replay-Zahl satzquittung, die den Anspruch auf einen • das Datum der Ziehung, an welcher der oder mehrere Replay-Gewinne verkörpert, Teilnehmer mit seinem Replay-Gewinn zwecks Geltendmachung eines Swiss Lot- teilnimmt. to- und/oder Joker-Gewinns zwecks Aus- stellung einer Gewinneinforderungsquittung vorgelegt wird. 4. Gewinnauszahlung Art. 15 Gewinneinlösung bei Swisslos Art. 16 Durch die Verkaufsstellen im 15.1 Swisslos-Vertragsgebiet Replay-Gewinne können auch direkt bei der Swisslos durch Einsendung der Originale 16.1 der Spielbestätigungsquittung bzw. der Er- Die Verkaufsstellen im Swisslos-Vertrags- satzquittung eingelöst werden. Der Teilneh- gebiet zahlen die bei ihnen geltend ge- mer trägt das Risiko der ordnungsgemäs machten Gewinne (Art. 12.1) im Namen der sen Übermittlung seines Anspruchsbelegs Swisslos und in Erfüllung deren Auszah- an den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer lungspflicht unter Vorbehalt der verfügba- wird daher empfohlen, diese Quittungen ren Liquidität dem den jeweils gültigen An- aus Sicherheitsgründen mittels eingeschrie- spruchsbeleg vorweisenden Inhaber aus. benem Brief zu senden. 16.2 15.2 Für die Gewährung von Replay-Gewinnen Nach Ablauf der Laufzeit der eingesandten gilt die Bestimmung von Art. 14. Quittung wird automatisch die gewonnene Anzahl Replay-Quick-Tips mit Teilnahme- Art. 17 Durch die Swisslos berechtigung an einer darauffolgenden Swiss Lotto-Ziehung vergeben, nachdem 17.1 der Einforderungsbeleg bei Swisslos einge- gangen und bearbeitet worden ist. Der Im Falle von Teilnehmer erhält in Briefform eine Teilnah- • Gewinnen bis maximal CHF 1’000.–, die mebestätigung, welche insbesondere fol- direkt bei Swisslos geltend gemacht gende Angaben enthält: werden (Art. 12.2), • die Anzahl der gewonnenen Quick-Tips • Gewinnen über CHF 1’000.– (Art. 13) • die vom Rechenzentrum der Swisslos und generierten Quick-Tips • Replay-Gewinnen (Art. 15) • gegebenenfalls die Nummer des vom erfüllt die Swisslos ihre Pflicht zur Auszah- Teilnehmer gewählten Systems, in wel- lung der Gewinne bzw. zur Gewährung ei- chem der Replay-Gewinn angefallen ist 12
nes oder mehrerer Replay-Quick-Tips mit gentliche Anspruchsbeleg sei andernorts befreiender Wirkung, wenn sie die Auszah- wieder zum Vorschein gekommen. In die- lung an den bzw. die Gewährung zuguns- sem Fall gelten die Bestimmungen von Art. ten des den jeweils gültigen Anspruchsbe- 18 leg vorweisenden Inhaber vornimmt. Art. 18 Bestreitung der Gewinnbe- 17.2 rechtigung Im Falle von fristgerecht geltend gemachten Sollte die Swisslos vor Auszahlung eines und rechtsgültig entstandenen Geldgewin- Gewinnes bzw. Einlösung eines Replay- nen und Rückzahlungsansprüchen erfolgt Quick-Tips darüber informiert werden, dass die Auszahlung gemäss den schriftlichen die Berechtigung an einem Anspruchsbeleg Instruktionen des den jeweils gültigen An- bestritten wird, so ist sie berechtigt, die spruchsbeleg vorweisenden Inhabers (Art. Auszahlung bzw. Einlösung auszusetzen 18.1) innert 30 Tagen seit Empfang des und dem Ansprecher eine Frist anzusetzen, Anspruchsbelegs. um sein besseres Recht zu beweisen oder nachzuweisen, dass die Frage der Berech- Im Falle von fristgerecht geltend gemachten tigung am Anspruchsbeleg Gegenstand ei- und rechtsgültig entstandenen Replay-Ge- nes Gerichtsverfahrens bildet. winnen erfolgt die Gewährung der Quick- Tips innerhalb von 30 Tagen ab Eingang Die Swisslos entscheidet endgültig auf- des betreffenden Anspruchsbelegs bei der grund der vorgelegten Beweismittel. Im Swisslos mittels schriftlicher Teilnahme- Falle der Anhängigmachung eines Gerichts- bestätigung gemäss Art. 15.2. Die Zustel- verfahrens durch den Ansprecher wartet lung erfolgt an die Adresse des den jeweils die Swisslos das Vorliegen des rechtskräfti- gültigen Anspruchsbeleg vorweisenden In- gen Entscheides ab. haber (Art. 15.1). 17.3 Falls ein Teilnehmer geltend macht, eine von einer Verkaufsstelle im Swisslos-Ver- E. Rückzahlungen, Haftung, tragsgebiet ausgedruckte Gewinneinforde- Promotionen und Schlussbe- rungsquittung an den Sitz der Swisslos ge- stimmungen schickt zu haben, diese dort aber nicht eingetroffen ist, und eine entsprechende Art. 19 Rückzahlungen Spielbestätigungsquittung oder Ersatzquit- tung vorweisen kann, so kann diese als Er- Die vorstehenden Bestimmungen über die satz-Anspruchsbeleg beigezogen werden. Geltendmachung von Gewinnen (Art. 12 bis Nach Ablauf der Verfallzeit (Art. 12) erfolgt 15) und deren Auszahlung (Art. 16 und 17) die Gewinnauszahlung bzw. die Rückzah- gelten sinngemäss auch bezüglich der Gel- lung an den den Ersatz-Anspruchsbeleg tendmachung von Rückzahlungsansprü- vorweisenden Inhaber, es sei denn, der ei- chen aus der Teilnahme an Sporttip-Wet- 13
ten. Sie können entweder bei einer Ver- Ersatz-Replay-Quick-Tips. In diesen Fällen kaufsstelle im Swisslos-Vertragsgebiet (bis ist jede weitergehende Haftung von Swiss- CHF 1’000.–) oder zentral bei der Swisslos los oder einer Verkaufsstelle ausgeschlos- geltend gemacht werden. Sie sind inner- sen. In Fällen, in denen der Mangel ledig- halb von 26 Wochen vom Datum der öffent- lich eine Replay-Zahl betrifft, besteht kei- lichen Bekanntmachung des Tages des nerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Auswertungsergebnisses an geltend zu Ersatz. machen, ansonsten die Ansprüche zuguns- Der Spieleinsatz wird unter der Bedingung ten des Zweckes der Swisslos verfallen. zurückerstattet bzw. der Ersatz-Replay- Quick-Tip unter der Bedingung gewährt, Art. 20 Haftung von Swisslos dass der Teilnehmer den Nachweis der ordnungsgemässen Spielteilnahme er- 20.1 bringt. Es erfolgt keine Rückerstattung oder Der Teilnehmer ist alleine dafür verantwort- kein Ersatz, wenn an einer Quittung irgend- lich, dass die auf der Spielbestätigungsquit- welche Manipulationen vorgenommen wur- tung aufgedruckten Teilnahmedaten kor- den (Art. 10.3). Betrifft der Mangel einzig die rekt sind. Eine Haftung von Swisslos ist, Replay-Zahl, entfällt der Anspruch auf insbesondere auch in den in Art. 3.3 ge- Rückerstattung oder Ersatz. nannten Fällen, unter allen Rechtstiteln ausgeschlossen. 20.3 Der Teilnehmer trägt das Risiko der ord- 20.2 nungsgemässen Übermittlung seines An- Können die Teilnahmedaten aus irgendei- spruchsbelegs an den Sitz der Swisslos. nem Grund nicht so an die Swisslos weiter- Swisslos trifft unter keinen Umständen eine geleitet bzw. bei dieser abgespeichert Haftung für den Fall, dass ein Anspruchs- werden, dass der Inhaber der Spielbestäti- beleg nicht an ihrem Sitz eintrifft. Die Be- gungsquittung bzw. einer allfälligen Ersatz- stimmungen von Art. 17.3 bleiben vorbe- quittung gemäss diesen Verkaufsstellen- halten. Teilnahmebedingungen keine Gewinnbe- rechtigung geltend machen kann, oder 20.4 kann eine grundsätzlich gewinnberechtigte Jeweils nach der öffentlichen Bekanntma- Spielbestätigungsquittung oder Ersatzquit- chung der Ziehungsergebnisse publiziert tung bzw. eine Gewinn die Swisslos über die elektronischen Infor- einforderungsquittung bei der Vorweisung mationskanäle (ISP, Internet, Online-Termi- zur Zahlung (Art. 10) aus irgendeinem nal) und mit einer Medienmitteilung die ge- Grund nicht honoriert werden (vgl. insbe- schätzte Erstranggewinnsumme der folgen- sondere Art. 5 und 10.3), so beschränkt den Ziehung. Die geschätzte Erstrangge- sich die Haftung der Swisslos auf die Rück- winnsumme wird als Jackpot bezeichnet erstattung des vom Teilnehmer geleisteten und ist unverbindlich. Die Angabe erfolgt Spieleinsatzes bzw. die Gewährung eines TB POS D / 1.2019 14
ohne Gewähr. Eine Haftung für die fehler- Art. 22 Schlussbestimmungen hafte Publikation des Jackpots wird ausge- schlossen. 22.1 Die vorliegenden Teilnahmebedingungen Art. 21 Promotionen gelten ab dem 1. Januar 2019. Auf diesen Die Swisslos behält sich vor, im Rahmen Zeitpunkt hin verlieren sämtliche früher er- von Promotionen bzw. Werbeveranstaltun- lassenen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die gen (nachfolgend gemeinsam «Promotio- Swisslos behält sich Änderungen der vorlie- nen») Promotionsgewinne an Teilnehmer, genden Verkaufsstellen-Spielregeln und welche die von der Swisslos für die jeweili- Teilnahmebedingungen vor. ge Promotion festgelegten Kriterien erfül- len, abzugeben oder zu verlosen. Auslöser 22.2 für die Zuteilung der Promotionsgewinne Weicht die französische, italienische oder gemäss den von der Swisslos festgelegten englische Fassung der vorliegenden Spiel- Kriterien ist die Teilnahme an einer Ver- regeln und Teilnahmebedingungen von der kaufsstelle. Die Swisslos bestimmt die Art deutschen Fassung ab, ist allein die deut- der Promotion, die entsprechende Gültig- sche Ausgabe massgebend. keitsdauer der Promotion, die an der jewei- ligen Promotion teilnehmenden Verkaufs- 22.3 stellen und die Art der abgegebenen Pro- motionsgewinne sowie die Kriterien zur Die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Teilnahme. Im Rahmen einer Promotion einschliesslich allfälliger Nachträge können nicht berücksichtigte Teilnehmer können bei der Swisslos, Postfach, 4002 Basel, eine Teilnahme nicht verlangen. Die dem oder via die offizielle Internet-Seite www. Teilnehmer zugeteilten Promotionsgewinne swisslos.ch bezogen werden. können von diesem nicht abgelehnt wer- den. Zugeteilte Promotionsgewinne können weder umgetauscht noch in bar ausbezahlt werden. Sie sind auch nicht auf Dritte über- tragbar und dürfen nicht verkauft bzw. ver- steigert oder verschenkt werden (ausge- nommen Sachpreise). Promotionsgewinne können nur im Rahmen ihrer zeitlichen so- wie produktbezogenen Gültigkeit einge- setzt werden. 15
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