Teilnahmebedingungen über Swisslos-Verkaufs-stellen - Gültig ab dem 1. Januar 2019 - EuroMillions

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Teilnahmebedingungen
über Swisslos-Verkaufs-
stellen
Gültig ab dem 1. Januar 2019
Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel
T 0848 877 855, F 0848 877 856, info@swisslos.ch, www.swisslos.ch
Bedingungen für die Teilnahme über
Swisslos-Verkaufsstellen
Gültig ab dem 1. Januar 2019

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Bestimmungen
  Art. 1     Anwendungsbereich

B. Teilnahme
  Art.   2   Abschluss des Spielvertrags
  Art.   3   Abgabe der Teilnahmedaten und Korrekturen
  Art.   4   Leitung des Spieleinsatzes
  Art.   5   Erfassung und Speicherung der Teilnahmedaten

C. Quittungen
  Art.   6   Spielbestätigungsquittung
  Art.   7   Ersatzquittung
  Art.   8   Gewinneinforderungsquittung
  Art.   9   Geldwerte Gutscheine (Voucher)

D. Gewinne
  1. Allgemeine Voraussetzungen

  Art. 10 Quittungsvorlage
  Art. 11 Fristen

                                                            1
2. Gewinne

    Art. 12 Gewinne bis max. CHF 1000.–
    Art. 13 Gewinne über CHF 1000.–

    3. Replay-Gewinne (Swiss Lotto)
    Art. 14 Gewinneinlösung bei den Verkaufsstellen im Swisslos-Vertragsgebiet
    Art. 15 Gewinneinlösung bei Swisslos

    4. Gewinnauszahlung
    Art. 16 Durch die Verkaufsstellen im Swisslos-Vertragsgebiet
    Art. 17 Durch die Swisslos
    Art. 18 Bestreitung der Gewinnberechtigung

E. Rückzahlungen, Haftung, Promotionen
   und Schlussbestimmungen
    Art.   19   Rückzahlungen
    Art.   20   Haftung von Swisslos
    Art.   21   Promotionen
    Art.   22   Schlussbestimmungen

2
A. Allgemeine Bestimmungen                                           B. Teilnahme

Art. 1        Anwendungsbereich                                      Art. 2      Abschluss des Spielvertrags

1.1                                                                  2.1
Die Swisslos bietet die Möglichkeit, über                            Zur Teilnahme an den Online-Produkten
Verkaufsstellen mit Einrichtungen für die                            gemäss diesen Teilnahmebedingungen ist
Online-Datenübermittlung an bestimmten                               berechtigt, wer mindestens 18 Jahre alt ist
Produkten (im folgenden Online-Produkte)1                            und mit der Swisslos einen entsprechenden
teilzunehmen. Die vorliegenden Bestimmun­                            Spielvertrag abgeschlossen hat. Ein solcher
gen regeln die ausschliesslich im Swisslos-                          kommt zustande, wenn
Vertragsgebiet2 erfolgende Teilnahme an
                                                                     •	die Teilnahmedaten3 über das sich in ei-
diesen Produkten.
                                                                        ner Verkaufsstelle befindende Online-
                                                                        Terminal zwecks Übermittlung an die
1.2
                                                                        Swisslos eingegeben worden sind,
Die vorliegenden Bedingungen für die Teil-
                                                                     •	
                                                                       die Teilnahmedaten auf dem zentralen
nahme über Swisslos-Verkaufsstellen (nach-
                                                                       Spielsystem der Swisslos gespeichert
stehend die «Verkaufsstellen-Teilnahme­
                                                                       worden sind, eine Spielbestätigungs-
bedingungen») ergänzen die Spielregeln
                                                                       quittung (Art. 7) ausgedruckt und dem
und Teilnahmebedingungen der einzelnen
                                                                       Teilnehmer ausgehändigt wurde, und
Produkte. Im Fall von Widersprüchen zu
                                                                       wenn
diesen gehen die nachfolgenden Bestim-
mungen als Spezialregelung vor.                                      • der Teilnehmer den Spieleinsatz (Art. 5)
                                                                       geleistet hat.

                                                                     2.2
                                                                     Die Vorschrift von Art. 6 bleibt vorbehalten.

                                                                     2.3
                                                                     Mit dem Abschluss eines Spielvertrags mit
                                                                     der Swisslos anerkennt der Teilnehmer vor-
                                                                     behaltlos die vorliegenden Teilnahmebe­
                                                                     dingungen sowie sämtliche weiteren mass-

1
    Online-Produkte sind: Swiss Lotto, Joker, EuroMillions, Super-Star, Sporttip und Subito!
2
    ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, AR, SG, GR, AG, TG, TI, Fürstentum Liechtenstein
3
    Teilnahmedaten sind: Die jeweiligen Voraussagen des Teilnehmers bzw. die generierten Quick-Tips, gegebenenfalls
    die Nummer des gewählten Systems, die Anzahl gewählter Ziehungen (Gültigkeitsdauer des Spielscheins bzw.
    Quicktips) sowie das Datum der Ziehung, an welcher der Teilnehmer teilnimmt (im Falle von Dauerteilnahmen die
    Daten der ersten und der letzten Ziehung an denen teilgenommen wird), Datum und Uhrzeit des Eingangs der Daten
    bei der Swisslos, die Bestätigung des geleisteten Spieleinsatzes und die allfällige Teilnahme bei Joker und Super-
    Star samt der entsprechenden Nummer (Joker) oder Zeichen-Kombination (Super-Star).
                                                                                                                         3
geblichen Bestimmungen von Swisslos für          Art. 4   Leistung des Spieleinsatzes
die Teilnahme an den in Art. 1 aufgeführten
Online-Produkten.                                4.1
                                                 Der Spieleinsatz muss bei der Abgabe der
                                                 entsprechenden Teilnahme geleistet wer-
Art. 3   Abgabe der Teilnahmedaten               den.
         und Korrekturen
                                                 Leistet der Teilnehmer den Spieleinsatz
                                                 nicht, wird die Registrierung allfällig bereits
3.1
                                                 eingegebener Daten annulliert und der
Der Teilnehmer gibt seine Teilnahmedaten         Spielvertrag kommt nicht zustande (Art. 2).
innerhalb der gesetzten Fristen mit Hilfe von
physischen oder elektronischen Datenträ-         4.2
gern oder mündlich ab.
                                                 Lediglich die von der Swisslos ausdrücklich
                                                 bezeichneten Verkaufsstellen sind autori-
3.2
                                                 siert, von den Teilnehmern Spieleinsätze
Der Teilnehmer ist alleine verantwortlich für    zwecks Weiterleitung an die Swisslos ent-
die korrekte Abgabe der Teilnahmedaten.          gegenzunehmen. Es ist ihnen untersagt, für
Bei mangelhaften Angaben (z. B. fehlende         die Spieleinsätze Kredite zu gewähren.
Kreuze) können Korrekturen nötig sein.           Weiter ist es ihnen untersagt, von den Teil-
                                                 nehmern ein die Spieleinsätze übersteigen-
3.3                                              des Entgelt oder andere Gegenleistungen
                                                 zu verlangen.
In Fällen, in denen das Verkaufsstellen-Per-
sonal dem Teilnehmer bei der Abgabe der
Teilnahmedaten hilft, erfolgt dies ohne jegli-
che Verpflichtung dieses Personals zur Über-     Art. 5   Erfassung und Speicherung
prüfung der Korrektheit der Teilnahmedaten.               der Teilnahmedaten
Weder das Verkaufsstellen-Personal noch
                                                 Sämtliche Teilnahmedaten werden am On-
die Swisslos übernehmen diesbezüglich eine
                                                 line-Terminal eingelesen oder eingegeben
Haftung unter irgendeinem Rechtstitel.
                                                 und an die Swisslos übermittelt. Im Hinblick
                                                 auf ihre Auswertung werden sie im Rechen-
3.4
                                                 zentrum der Swisslos aufgezeichnet und
Die geleisteten Einsätze werden automa-          auf einem durch physischen oder digitalen
tisch immer auf die zum Abgabezeitpunkt          Verschluss entsprechend gesicherten Me-
zur Einzahlung freigegebenen Ziehung/en          dium gespeichert und abgesichert. Nur die
gespielt. Davon ausgenommen sind die             auf dem Host der Swisslos ordnungsge-
Sportwetten. Wird bei den Sportwetten ein        mäss nach den reglementarischen Vor-
Spieleinsatz erst nach Annahmeschluss            schriften abgespeicherten Teilnahmedaten,
geleistet, werden die Teilnahmeanfragen          für welche der Spieleinsatz gemäss den
nicht berücksichtigt.                            vorliegenden Bestimmungen geleistet wur-

 4
de, nehmen an den entsprechenden Spie-           •	
                                                   die Teilnahmedaten an die Swisslos
len teil und bilden die Basis für die Geltend-     übermittelt worden sind (Art. 5) und
machung eines allfälligen Gewinnes. Die
                                                 •	der Teilnehmer seinen Spieleinsatz ge-
Quick-Tips und die Replay-Zahl werden im
                                                    leistet hat (Art. 5).
Rechenzentrum der Swisslos generiert und
vergeben. Bei Subito! wird der Verkauf von
vorgezogenen Teilnahmen in Form von Spiel-
                                                 6.4     Anzahl Spielbestätigungs­-
aufträgen angelegt.
                                                         quittungen
                                                 Pro Teilnehmer wird eine Spielbestätigungs-
                                                 quittung gemäss Art. 6.3 ausgehändigt.

C. Quittungen
                                                 6.5 Inhalt

Art. 6   Spielbestätigungsquittungen             6.5.1   Swiss Lotto, EuroMillions mit
                                                         2. Chance, Joker und
6.1                                                      Super-Star
Einzig die Spielbestätigungsquittung, wel-       Die Spielbestätigungsquittung für die Teil-
che dem Teilnehmer nach geleistetem              nahme an Swiss Lotto, EuroMillions mit 2.
Spieleinsatz ausgehändigt wird, berechtigt       Chance, Joker und Super-Star beinhaltet
zur Gewinneinforderung.                          insbesondere folgende Angaben:

6.2                                              •	die Teilnahmedaten

Im Falle, dass die auf der Spielbestäti-         •	
                                                   Datum und Uhrzeit des Eingangs der
gungsquittung bzw. Ersatzquittung aufge-           Teilnahmedaten bei der Swisslos
druckten Teilnahmedaten nicht bei der            • den zweizeiligen Identifikations-Code
Swisslos nach den reglementarischen Be-
stimmungen abgespeichert werden konn-            •	im Falle von Extra EuroMillions-Ziehun-
ten, ist der Teilnehmer im Interesse der            gen eine eindeutige neunstellige Buch-
Gewährleistung der sicheren und voraus-             staben-Zahlen-Kombination (Extra Milli-
sehbaren Durchführung der Online-Produk-            ons-Kombination) pro Voraussage res-
te und zum Schutz der Gesamtheit der                pektive einen entsprechenden Bereich
Teilnehmer von der Teilnahme ausge-                 an Buchstaben-Zahlen-Kombinationen.
schlossen.                                       •	die Spielbestätigungsquittung einen le-
                                                    serlichen und vollständigen Identifi­
6.3 Aushändigung                                    kations-Code aufweist.
Der Teilnehmer erhält eine vom Online-Ter-
minal ausgedruckte Spielbestätigungsquit-
tung ausgehändigt, nachdem

                                                                                           5
6.5.2 Sporttip                                     •	
                                                     die auf der Spielbestätigungsquittung
                                                     abgedruckten Teilnahmedaten korrekt
Die Spielbestätigungsquittung beinhaltet
                                                     sind
insbesondere folgende Angaben:
                                                   •	
                                                     eine Replay-Zahl vermerkt ist (nur bei
•	die Teilnahmedaten
                                                     Teilnahme an Swiss Lotto)
•	
  Datum und Uhrzeit des Eingangs der
                                                   •	im Falle einer Extra EuroMillions-Ziehung
  Teilnahmedaten bei der Swisslos
                                                      pro getätigte Voraussage eine Extra Mil-
•	den zweizeiligen Identifikations-Code              lions-Kombinationen aufgedruckt ist
•	die der Wette zugrunde liegende Quote           •	die Spielbestätigungsquittung einen le-
                                                      serlichen und vollständigen Identifika-
•	der bei richtiger Voraussage fällige Ge-
                                                      tions-Code aufweist.
   winnbetrag.
                                                   6.6.2 Sporttip und Subito!
6.5.3 Subito!
                                                   Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der
Die Spielbestätigungsquittung für Subito!
                                                   Spielbestätigungsquittung deren Richtigkeit
beinhaltet insbesondere folgende Angaben:
                                                   bzw. Vollständigkeit zu überprüfen, insbe-
•	die Teilnahmedaten                              sondere ob
•	
  Datum und Uhrzeit des Eingangs der               •	
                                                     die auf der Spielbestätigungsquittung
  Teilnahmedaten bei der Swisslos                    abgedruckten Teilnahmedaten korrekt
                                                     sind
•	den zweizeiligen Identifikations-Code.
                                                   •	die Spielbestätigungsquittung einen le-
6.5.4                                                 serlichen und vollständigen Identifika-
                                                      tions-Code aufweist.
Für alle Produkte gilt, dass nur Spielbestäti-
gungsquittungen, auf denen der zweizeilige
                                                   6.7 Beanstandungen
Identifikations-Code einwandfrei zu identifizie-
ren ist, zum Nachweis der Teilnahme sowie          Soweit der Teilnehmer Fehler oder Unstim-
eines allfälligen Gewinnanspruches dienen.         migkeiten auf der Spielbestätigungsquit-
                                                   tung entdeckt, hat er dies sofort dem Ver-
6.6 Überprüfung der Spiel-                         kaufsstellenpersonal mitzuteilen. Neuerfas-
    bestätigungsquittung durch den                 sungen bzw. Neuübermittlungen der Daten
    Teilnehmer                                     dürfen vom Verkaufsstellenpersonal nur
                                                   veranlasst werden, wenn der Teilnehmer
6.6.1 Swiss Lotto, EuroMillions mit                die fehlerhafte Spielbestätigungsquittung
      2. Chance, Joker und Super-Star              dem Verkaufsstellenpersonal zur Annullati-
                                                   on aushändigt. Die fehlerhaften Spielbestä-
Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der
                                                   tigungsquittungen verbleiben anschlies­
Spielbestätigungsquittung deren Richtigkeit
                                                   send beim Verkaufsstellenpersonal. Im Falle
bzw. Vollständigkeit zu überprüfen, insbe-
                                                   einer Replay-Teilnahme am Swiss Lotto
sondere ob

 6
sind keine Annullationen bzw. Korrekturen       bend. Für die Ansprüche des Teilnehmers
der Spielbestätigungsquittung möglich.          im Fall von Abweichungen gelten die Be-
                                                stimmungen von Art. 21.2.
Es werden keine Reklamationen mehr ent-
gegengenommen bzw. Storni vorgenom-
                                                Art. 7   Ersatzquittung
men, nachdem sich der Teilnehmer von der
Verkaufsstelle entfernt hat. Überdies wird
                                                7.1
jegliche Haftung seitens der Swisslos und
der Verkaufsstellen ausgeschlossen, falls       Hat ein Teilnehmer im Falle einer Dauerteil-
ein Storno nicht mehr möglich ist, weil die     nahme einen Gewinn erzielt, kann er diesen
Stornofrist (Fristablauf oder Annahme-          unabhängig von der Höhe während der
schluss) überschritten wurde oder die ent-      Laufzeit der entsprechenden Spielteilnah-
sprechenden technischen Einrichtungen           me geltend machen. In diesem Fall wird ihm
nicht mehr verfügbar sind (z.B. infolge tech-   von jeder Verkaufsstelle bzw. von der
nischer Probleme, Schliessung der Ver-          Swisslos gegen Vorweisung und Honorie-
kaufsstelle).                                   rung der Spielbestätigungsquittung (d.h.
                                                Auszahlung des Gewinns und Einlösung
6.8 Aufbewahrung                                allfälliger Replay-Gewinne bzw. Ausstellung
                                                einer Gewinneinforderungsquittung gemäss
Im Hinblick auf die Geltendmachung eines
                                                Art. 8) eine Ersatzquittung ausgehändigt.
allfälligen Gewinnes bzw. einer Rückzah-
                                                Damit verliert die Spielbestätigungsquittung
lung hat der Teilnehmer die Spielbestäti-
                                                zugunsten der Ersatzquittung ihre Gültig-
gungsquittung sorgfältig aufzubewahren. Er
                                                keit. Im Falle der Geltendmachung eines
hat sie vor übermässiger Hitze zu schützen,
                                                weiteren Gewinns während der Laufzeit ei-
um die Lesbarkeit zu gewährleisten. Nur
                                                ner Dauerteilnahme kann die Ersatzquittung
Spielbestätigungsquittungen, auf denen der
                                                ihrerseits gegen eine neue Ersatzquittung
zweizeilige Identifikations-Code einwandfrei
                                                eingelöst werden, wobei dabei die zuerst
zu identifizieren ist, können zum Nachweis
                                                ausgestellte Ersatzquittung ihre Gültigkeit
der Teilnahme sowie eines allfälligen Ge-
                                                verliert.
winn- bzw. Rückzahlungsanspruchs die-
nen. Nicht lesbare Spielbestätigungsquit-
                                                7.2
tungen gelten als ungültig.
                                                Die Ersatzquittung beinhaltet die in Art. 7.5
6.9     Massgeblichkeit der abgespei-           aufgelisteten Angaben der Spielbestäti-
        cherten Daten                           gungsquittung. Bezüglich der Bedeutung
                                                der Ersatzquittung sowie der daraus flies­
Im Fall von Abweichungen zwischen den
                                                senden Rechte und Obliegenheiten des
auf der Spielbestätigungsquittung aufge-
                                                Teilnehmers gelten sinngemäss die Bestim-
druckten Voraussagen bzw. Zahlen und
                                                mungen von Art. 7.
den bei der Swisslos nach den reglementa-
rischen Vorschriften abgespeicherten Zah-
len sind die letztgenannten Daten massge-

                                                                                          7
Art. 8   Gewinneinforderungsquittung              Art. 9   Geldwerte Gutscheine
                                                           (Vouchers)
8.1
                                                  9.1
Für die Einforderung eines Grossgewinnes
(Art. 13) bzw. die Geltendmachung eines           Gewisse Verkaufsstellen sind mit Selbstbe-
Rückzahlungsanspruchs kann sich der Teil-         dienungsgeräten ausgestattet. Bei diesen
nehmer von jeder Verkaufsstelle nach Vor-         Geräten handelt es sich um online mit dem
lage der Spielbestätigungsquittung bzw.           zentralen Spielsystem verbundene Termi-
einer allfälligen Ersatzquittung eine spezielle   nals, womit ohne Mithilfe des Verkaufsstel-
Gewinneinforderungsquittung generieren            lenpersonals im gleichen Rahmen wie mit
und zur Verfügung stellen lassen. Die Ge-         Hilfe des Personals Spielteilnahmen mög-
winneinforderungsquittung ermöglicht dem          lich sind. Weiter ermöglichen die Selbstbe-
Teilnehmer die Geltendmachung des Ge-             dienungsgeräte Gewinnabfragen sowie Ge-
winnes, ohne dass er die zu Grunde liegen-        winnauszahlungen bis max. CHF 1’000.–
de Spielbestätigungsquittung bzw. Ersatz-         und sie stellen geldwerte Gutscheine (nach-
quittung für die Gewinneinforderung aus           folgend als Vouchers bezeichnet) aus.
der Hand geben muss.
                                                  9.2
8.2
                                                  Vouchers können beim Verkaufsstellenper-
Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der         sonal in Bargeld gewechselt oder beim
Gewinneinforderungsquittung deren Rich-           Verkaufsstellenpersonal sowie am Selbst-
tigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen,        bedienungsgerät zur Leistung von Spielein-
insbesondere ob die Gewinneinforderungs-          sätzen verwendet werden.
quittung einen lesbaren Identifikations-
Code aufweist. Im Übrigen gelten die Be-          9.3
stimmungen von Art. 7 sinngemäss.
                                                  Ein Voucher enthält insbesondere folgende
                                                  Angaben:
8.3
                                                  •	Datum und Uhrzeit der Ausgabe
Sobald eine Gewinneinforderungsquittung
generiert worden ist, stellt diese allein das     •	Identifikations-Code (Voucher-Code)
anspruchsberechtigende Dokument für die
                                                  •	die Höhe des Werts (Frankenbetrag)
Einforderung eines Gewinnes dar. Die An-
spruchsberechtigung dieses Dokuments              •	das Ablaufdatum.
verfällt mit der Übertragung der entspre-
chenden Daten über das Verkaufsstellen-           9.4
terminal oder sobald das Dokument der
                                                  Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt die
Swisslos vorgelegt wird. Die Regelung von
                                                  Richtigkeit und Vollständigkeit des Vou-
Art. 18 bleibt vorbehalten.
                                                  chers zu überprüfen, insbesondere ob der
                                                  Voucher einen lesbaren Identifikations-
                                                  Code aufweist. Im Übrigen gelten die Be-

 8
stimmungen von Art. 6 sinngemäss. Verän-       tendmachung des Gewinns nach Massga-
derte oder beschädigte Vouchers, auf wel-      be des jeweiligen Anteils am Gesamt-
chen eines oder mehrere Identifizierungs-      spieleinsatz. Der Gewinn wird zu gleichen
elemente, aus welchem Grund auch immer,        Teilen auf die Anteile verteilt.
unlesbar sind, können nicht ausbezahlt, er-
setzt oder zurückerstattet werden.             10.3
                                               Eine Gewinnberechtigung ist ausgeschlos-
9.5
                                               sen, wenn die Eintragungen auf dem betref-
Vouchers, die nicht innerhalb von 26 Wo-       fenden Anspruchsbeleg aus irgendeinem
chen vom Ausstellungsdatum an gerechnet        Grund durch das Online-System nicht gele-
geltend gemacht werden, verfallen zu           sen werden können bzw. an diesen Eintra-
Gunsten des Zweckes der Swisslos.              gungen irgendwelche Änderungen oder
                                               Manipulationen vorgenommen worden
                                               sind. Insbesondere der zweizeilige Identifi-
                                               kations-Code auf dem Anspruchsbeleg
                                               muss einwandfrei identifizierbar sein.
D. Gewinne                                     10.4

1. Allgemeine Voraussetzungen                  Eine Gewinnberechtigung ist darüber hin-
                                               aus ausgeschlossen, wenn die auf dem
                                               oder den betreffenden Anspruchsbeleg(en)
Art. 10 Quittungsvorlage
                                               aufgedruckten Daten nicht mit den Daten
                                               übereinstimmen, die unter dem gleichen
10.1
                                               Identifikations-Code im Rechenzentrum bei
Der gewinnberechtigte Teilnehmer hat zur       der Swisslos abgespeichert worden sind.
Geltendmachung seines Gewinns das Ori-         Für die Gewinnberechtigung sind im Inter-
ginal entweder der Spielbestätigungsquit-      esse der Gewährleistung der sicheren und
tung bzw. der letzten Ersatzquittung (Art. 6   voraussehbaren Durchführung der Ziehun-
und 7) oder – im Falle eines Gewinns ge-       gen bzw. Gewinnanzeigen bzw. Ausspie-
mäss Art. 13 – der Gewinneinforderungs-        lungen und zum Schutz der Gesamtheit der
quittung (Art. 8) vorzuweisen (Anspruchs-      Teilnehmer diesfalls einzig die bei Swisslos
beleg). Die Spielbestätigungs­quittung hat     aufgezeichneten Daten massgeblich. Dies
nur solange einen Wert, als dafür keine        gilt ebenfalls dann, wenn die Daten bei
Ersatzquittung(en) oder Gewinn­ein­for­de­     Swisslos mit dem Status storniert gespei-
rungsquittung(en) ausgestellt worden sind.     chert sind.

10.2                                           10.5
Die von Swisslos ausgegebenen Spielbe-         Im Swisslos-Vertragsgebiet können nur Ge-
stätigungsquittungen für eine Spielgemein-     winne geltend gemacht und ausbezahlt
schaft berechtigen zur selbstständigen Gel-    werden, die auf Quittungen beruhen, die

                                                                                        9
von der Swisslos gemäss den produkte-        geltend zu machen, gerechnet ab dem Da-
spezifischen und den vorliegenden Ver-       tum der öffentlichen Bekanntmachung der
kaufsstellen-Teilnahmebedingungen aus-       Gewinnauswertungsergebnisse der Zie-
gestellt wurden. Im Swisslos-Vertragsge-     hung, bei welcher der betreffende Gewinn
biet erzielte Gewinne können nicht im Ver-   angefallen ist.
tragsgebiet der Loterie Romande geltend
gemacht werden, im Falle von EuroMillions-
Gewinnen auch nicht im Vertragsgebiet ei-
                                             2. Gewinne
ner anderen EuroMillions-Lotterieorganisa-
tion.                                        Teilnehmer unter dem erforderlichen Min-
                                             destalter haben weder Anspruch auf Rück-
Art. 11 Fristen                              erstattung ihrer Einsätze noch auf Auszah-
                                             lung von Spielgewinnen.
11.1
Gewinne können nach der Gewinnauswer-        Art. 12 Gewinne bis maximal
tung (Zeitpunkt der Auszahlfreigabe) wäh-            CHF 1’000.–
rend 26 Wochen geltend gemacht werden.
                                             12.1
11.2                                         Einzelgewinne bis max. CHF 1’000.– kön-
                                             nen gegen Abgabe der Spielbestätigungs-
Bei den Sporttip-Wetten können Gewinne
                                             quittung (Art. 7) bzw. der Ersatzquittung
und Rückzahlungsansprüche erst geltend
                                             (Art. 7) bei jeder beliebigen Verkaufsstelle
gemacht werden, wenn das letzte auf
                                             im Swisslos-Vertragsgebiet eingelöst wer-
der Spielbestätigungsquittung aufgeführte
                                             den, soweit diese über die erforderliche Li-
Sport­
     ereignis zur Auszahlung freigegeben
                                             quidität verfügt. Subito!-Gewinne können
wurde.
                                             nur an Subito!-Verkaufsstellen geltend ge-
Mehrere Gewinne bzw. Rückzahlungsan-         macht werden.
sprüche im Rahmen einer Sporttip-Quittung
können nur gesamthaft eingelöst werden.      12.2
                                             Gewinne im Sinne von Art. 12.1 können
11.3
                                             auch direkt bei der Swisslos unter Vorlage
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wo-      des Original-Anspruchsbelegs zur Auszah-
chen nach der Gewinnauswertung (Zeit-        lung geltend gemacht werden. Der Teilneh-
punkt der Auszahlfreigabe) geltend ge-       mer trägt das Risiko der ordnungsgemäs­
macht werden, verfallen zugunsten des        sen Übermittlung seines Anspruchsbelegs
Zweckes der Swisslos.                        an den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer
                                             wird daher empfohlen, diese Quittungen
11.4                                         aus Sicherheitsgründen mittels eingeschrie-
                                             benem Brief zu senden. Für die Gewinnaus-
Im Falle der Dauerteilnahme ist der Gewinn
                                             zahlung muss der Teilnehmer Name und
innerhalb der in Art. 11.1 genannten Frist

10
Vorname, genaue Adresse sowie eine Zah-          Beispiele:
lungsverbindung auf der dafür vorgesehe-
                                                 •	Gewinn von CHF 1’000’000.–: verrech-
nen Rückseite der Spielbestätigungsquit-
                                                    nungs- und einkommensteuerfrei
tung oder der Ersatzquittung bzw. der Vor-
derseite der Gewinneinforderungsquittung         •	Gewinn über CHF 1’050’000.–:
angeben.
                                                   •	CHF 1’000’000.– verrechnungs- und
                                                      einkommensteuerfrei
Art. 13 Gewinne über CHF 1’000.–
                                                   •	
                                                     CHF 50’000.– verrechnungs- und
Einzelgewinne über CHF 1’000.– können
                                                     einkommenssteuerpflichtig
nur zentral bei der Swisslos unter Vorlage
des Originals entweder der Spielbestäti-         Bei der Auszahlung von Gewinnbeträgen
gungsquittung (Art. 6) oder, wenn erstellt,      über CHF 1’000’000.– wird die Verrech-
der Ersatzquittung (Art. 7) bzw. der Gewinn­     nungssteuer von 35% abgezogen. Für den
einforderungsquittung (Art. 8) geltend ge-       verrechnungssteuerpflichtigen Anteil eines
macht werden. Im Übrigen gelten die Be-          Gewinns erhält der Teilnehmer einen Ver-
stimmungen von Art. 10.4. Der Teilnehmer         rechnungssteuerausweis.
trägt das Risiko der ordnungsgemässen
Übermittlung seines Anspruchsbelegs an
den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer wird
                                                 3. Replay-Gewinne (Swiss Lotto)
daher empfohlen, diese Quittungen aus Si-
cherheitsgründen mittels eingeschriebenem
Brief zu senden. Für die Auszahlung bzw.         Art. 14 Gewinneinlösung bei den
Einlösung von allfälligen Gewinnen muss                  Verkaufsstellen im Swisslos-
der Teilnehmer Name und Vorname, ge-                     Vertragsgebiet
naue Adresse sowie eine auf seinen Namen         Replay-Gewinne (Gewinne in Form von
lautende Zahlungsverbindung auf der dafür        Quick-Tips) können bei jeder beliebigen
vorgesehenen Rückseite der Spielbestäti-         Verkaufsstelle im Swisslos-Vertragsgebiet
gungsquittung bzw. der Ersatzquittung an-        gegen Vorweisung der Spielbestätigungs-
geben.                                           quittung (Art. 6) bzw. der Ersatzquittung
Bei Gewinnen ab CHF 25’000.– bzw. bei            (Art. 7) geltend gemacht werden. Nach er-
Subito!- und Sportwetten inkl. PMU ab CHF        folgtem Einlesen des betreffenden An-
5’000.– muss sich der Gewinner zusätzlich        spruchsbelegs durch das Online-Terminal
zu Name, Vorname, und Wohnsitzadresse            wird automatisch die gewonnene Anzahl
auch mit Geburtsdatum und Staatsangehö-          Replay-Quick-Tips mit Teilnahmeberechti-
rigkeit identifizieren und bestätigen, dass er   gung an der darauffolgenden Swiss Lotto-
die am Gewinn wirtschaftlich berechtigte         Ziehung vergeben und dem Teilnehmer ei-
Person ist. Eine Auszahlung erfolgt erst,        ne vom Online-Terminal ausgedruckte neue
nachdem diese Voraussetzungen erfüllt            Spielbestätigungsquittung ausgehändigt.
sind.                                            Ein Replay-Gewinn wird auch immer dann
                                                 gemäss den vorstehenden Bestimmungen
Gewinne über CHF 1’000’000.– sind ver-           bei jeder Verkaufsstelle im Swisslos-Ver-
rechnungs- und einkommensteuerpflichtig.

                                                                                       11
tragsgebiet automatisch eingelöst, wenn        •	die von der Swisslos per Zufallsgenera-
eine Spielbestätigungsquittung oder Er-           tor vergebene Replay-Zahl
satzquittung, die den Anspruch auf einen
                                               •	das Datum der Ziehung, an welcher der
oder mehrere Replay-Gewinne verkörpert,
                                                  Teilnehmer mit seinem Replay-Gewinn
zwecks Geltendmachung eines Swiss Lot-
                                                  teilnimmt.
to- und/oder Joker-Gewinns zwecks Aus-
stellung einer Gewinneinforderungsquittung
vorgelegt wird.
                                               4. Gewinnauszahlung
Art. 15 Gewinneinlösung bei Swisslos
                                               Art. 16 Durch die Verkaufsstellen im
15.1                                                   Swisslos-Vertragsgebiet
Replay-Gewinne können auch direkt bei der
Swisslos durch Einsendung der Originale        16.1
der Spielbestätigungsquittung bzw. der Er-     Die Verkaufsstellen im Swisslos-Vertrags-
satzquittung eingelöst werden. Der Teilneh-    gebiet zahlen die bei ihnen geltend ge-
mer trägt das Risiko der ordnungsgemäs­        machten Gewinne (Art. 12.1) im Namen der
sen Übermittlung seines Anspruchsbelegs        Swisslos und in Erfüllung deren Auszah-
an den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer       lungspflicht unter Vorbehalt der verfügba-
wird daher empfohlen, diese Quittungen         ren Liquidität dem den jeweils gültigen An-
aus Sicherheitsgründen mittels eingeschrie-    spruchsbeleg vorweisenden Inhaber aus.
benem Brief zu senden.
                                               16.2
15.2
                                               Für die Gewährung von Replay-Gewinnen
Nach Ablauf der Laufzeit der eingesandten      gilt die Bestimmung von Art. 14.
Quittung wird automatisch die gewonnene
Anzahl Replay-Quick-Tips mit Teilnahme-        Art. 17 Durch die Swisslos
berechtigung an einer darauffolgenden
Swiss Lotto-Ziehung vergeben, nachdem          17.1
der Einforderungsbeleg bei Swisslos einge-
gangen und bearbeitet worden ist. Der          Im Falle von
Teilnehmer erhält in Briefform eine Teilnah-   •	Gewinnen bis maximal CHF 1’000.–, die
mebestätigung, welche insbesondere fol-           direkt bei Swisslos geltend gemacht
gende Angaben enthält:                            werden (Art. 12.2),
•	die Anzahl der gewonnenen Quick-Tips        •	
                                                 Gewinnen über CHF 1’000.– (Art. 13)
•	
  die vom Rechenzentrum der Swisslos             und
  generierten Quick-Tips                       •	Replay-Gewinnen (Art. 15)
•	
  gegebenenfalls die Nummer des vom            erfüllt die Swisslos ihre Pflicht zur Auszah-
  Teilnehmer gewählten Systems, in wel-        lung der Gewinne bzw. zur Gewährung ei-
  chem der Replay-Gewinn angefallen ist

12
nes oder mehrerer Replay-Quick-Tips mit         gentliche Anspruchsbeleg sei andernorts
befreiender Wirkung, wenn sie die Auszah-       wieder zum Vorschein gekommen. In die-
lung an den bzw. die Gewährung zuguns-          sem Fall gelten die Bestimmungen von Art.
ten des den jeweils gültigen Anspruchsbe-       18
leg vorweisenden Inhaber vornimmt.
                                                Art. 18 Bestreitung der Gewinnbe-
17.2                                                    rechtigung
Im Falle von fristgerecht geltend gemachten     Sollte die Swisslos vor Auszahlung eines
und rechtsgültig entstandenen Geldgewin-        Gewinnes bzw. Einlösung eines Replay-
nen und Rückzahlungsansprüchen erfolgt          Quick-Tips darüber informiert werden, dass
die Auszahlung gemäss den schriftlichen         die Berechtigung an einem Anspruchsbeleg
Instruktionen des den jeweils gültigen An-      bestritten wird, so ist sie berechtigt, die
spruchsbeleg vorweisenden Inhabers (Art.        Auszahlung bzw. Einlösung auszusetzen
18.1) innert 30 Tagen seit Empfang des          und dem Ansprecher eine Frist anzusetzen,
Anspruchsbelegs.                                um sein besseres Recht zu beweisen oder
                                                nachzuweisen, dass die Frage der Berech-
Im Falle von fristgerecht geltend gemachten
                                                tigung am Anspruchsbeleg Gegenstand ei-
und rechtsgültig entstandenen Replay-Ge-
                                                nes Gerichtsverfahrens bildet.
winnen erfolgt die Gewährung der Quick-
Tips innerhalb von 30 Tagen ab Eingang          Die Swisslos entscheidet endgültig auf-
des betreffenden Anspruchsbelegs bei der        grund der vorgelegten Beweismittel. Im
Swisslos mittels schriftlicher Teilnahme-       Falle der Anhängigmachung eines Gerichts-
bestätigung gemäss Art. 15.2. Die Zustel-       verfahrens durch den Ansprecher wartet
lung erfolgt an die Adresse des den jeweils     die Swisslos das Vorliegen des rechtskräfti-
gültigen Anspruchsbeleg vorweisenden In-        gen Entscheides ab.
haber (Art. 15.1).

17.3
Falls ein Teilnehmer geltend macht, eine
von einer Verkaufsstelle im Swisslos-Ver-       E. Rückzahlungen, Haftung,
tragsgebiet ausgedruckte Gewinneinforde-           Promotionen und Schlussbe-
rungsquittung an den Sitz der Swisslos ge-         stimmungen
schickt zu haben, diese dort aber nicht
eingetroffen ist, und eine entsprechende        Art. 19 Rückzahlungen
Spielbestätigungsquittung oder Ersatzquit-
tung vorweisen kann, so kann diese als Er-      Die vorstehenden Bestimmungen über die
satz-Anspruchsbeleg beigezogen werden.          Geltendmachung von Gewinnen (Art. 12 bis
Nach Ablauf der Verfallzeit (Art. 12) erfolgt   15) und deren Auszahlung (Art. 16 und 17)
die Gewinnauszahlung bzw. die Rückzah-          gelten sinngemäss auch bezüglich der Gel-
lung an den den Ersatz-Anspruchsbeleg           tendmachung von Rückzahlungsansprü-
vorweisenden Inhaber, es sei denn, der ei-      chen aus der Teilnahme an Sporttip-Wet-

                                                                                        13
ten. Sie können entweder bei einer Ver-         Ersatz-Replay-Quick-Tips. In diesen Fällen
kaufsstelle im Swisslos-Vertragsgebiet (bis     ist jede weitergehende Haftung von Swiss-
CHF 1’000.–) oder zentral bei der Swisslos      los oder einer Verkaufsstelle ausgeschlos-
geltend gemacht werden. Sie sind inner-         sen. In Fällen, in denen der Mangel ledig-
halb von 26 Wochen vom Datum der öffent-        lich eine Replay-Zahl betrifft, besteht kei-
lichen Bekanntmachung des Tages des             nerlei Anspruch auf Rückerstattung oder
Auswertungsergebnisses an geltend zu            Ersatz.
machen, ansonsten die Ansprüche zuguns-
                                                Der Spieleinsatz wird unter der Bedingung
ten des Zweckes der Swisslos verfallen.
                                                zurückerstattet bzw. der Ersatz-Replay-
                                                Quick-Tip unter der Bedingung gewährt,
Art. 20 Haftung von Swisslos
                                                dass der Teilnehmer den Nachweis der
                                                ordnungsgemässen Spielteilnahme er-
20.1
                                                bringt. Es erfolgt keine Rückerstattung oder
Der Teilnehmer ist alleine dafür verantwort-    kein Ersatz, wenn an einer Quittung irgend-
lich, dass die auf der Spielbestätigungsquit-   welche Manipulationen vorgenommen wur-
tung aufgedruckten Teilnahmedaten kor-          den (Art. 10.3). Betrifft der Mangel einzig die
rekt sind. Eine Haftung von Swisslos ist,       Replay-Zahl, entfällt der Anspruch auf
insbesondere auch in den in Art. 3.3 ge-        Rückerstattung oder Ersatz.
nannten Fällen, unter allen Rechtstiteln
ausgeschlossen.                                 20.3
                                                Der Teilnehmer trägt das Risiko der ord-
20.2
                                                nungsgemässen Übermittlung seines An-
Können die Teilnahmedaten aus irgendei-         spruchsbelegs an den Sitz der Swisslos.
nem Grund nicht so an die Swisslos weiter-      Swisslos trifft unter keinen Umständen eine
geleitet bzw. bei dieser abgespeichert          Haftung für den Fall, dass ein Anspruchs-
werden, dass der Inhaber der Spielbestäti-      beleg nicht an ihrem Sitz eintrifft. Die Be-
gungsquittung bzw. einer allfälligen Ersatz-    stimmungen von Art. 17.3 bleiben vorbe-
quittung gemäss diesen Verkaufsstellen-         halten.
Teilnahmebedingungen keine Gewinnbe-
rechtigung geltend machen kann, oder            20.4
kann eine grundsätzlich gewinnberechtigte
                                                Jeweils nach der öffentlichen Bekanntma-
Spielbestätigungsquittung oder Ersatzquit-
                                                chung der Ziehungsergebnisse publiziert
tung        bzw.       eine        Ge­winn­
                                                die Swisslos über die elektronischen Infor-
einforderungsquittung bei der Vorweisung
                                                mationskanäle (ISP, Internet, Online-Termi-
zur Zahlung (Art. 10) aus irgendeinem
                                                nal) und mit einer Medienmitteilung die ge-
Grund nicht honoriert werden (vgl. insbe-
                                                schätzte Erstranggewinnsumme der folgen-
sondere Art. 5 und 10.3), so beschränkt
                                                den Ziehung. Die geschätzte Erstrangge-
sich die Haftung der Swisslos auf die Rück-
                                                winnsumme wird als Jackpot bezeichnet
erstattung des vom Teilnehmer geleisteten
                                                und ist unverbindlich. Die Angabe erfolgt
Spieleinsatzes bzw. die Gewährung eines

                                                                                  TB POS D / 1.2019

14
ohne Gewähr. Eine Haftung für die fehler-      Art. 22 Schlussbestimmungen
hafte Publikation des Jackpots wird ausge-
schlossen.                                     22.1
                                               Die vorliegenden Teilnahmebedingungen
Art. 21 Promotionen
                                               gelten ab dem 1. Januar 2019. Auf diesen
Die Swisslos behält sich vor, im Rahmen        Zeitpunkt hin verlieren sämtliche früher er-
von Promotionen bzw. Werbeveranstaltun-        lassenen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die
gen (nachfolgend gemeinsam «Promotio-          Swisslos behält sich Änderungen der vorlie-
nen») Promotionsgewinne an Teilnehmer,         genden Verkaufsstellen-Spielregeln und
welche die von der Swisslos für die jeweili-   Teilnahmebedingungen vor.
ge Promotion festgelegten Kriterien erfül-
len, abzugeben oder zu verlosen. Auslöser      22.2
für die Zuteilung der Promotionsgewinne
                                               Weicht die französische, italienische oder
gemäss den von der Swisslos festgelegten
                                               englische Fassung der vorliegenden Spiel-
Kriterien ist die Teilnahme an einer Ver-
                                               regeln und Teilnahmebedingungen von der
kaufsstelle. Die Swisslos bestimmt die Art
                                               deutschen Fassung ab, ist allein die deut-
der Promotion, die entsprechende Gültig-
                                               sche Ausgabe massgebend.
keitsdauer der Promotion, die an der jewei-
ligen Promotion teilnehmenden Verkaufs-
                                               22.3
stellen und die Art der abgegebenen Pro-
motionsgewinne sowie die Kriterien zur         Die Spielregeln und Teilnahmebedingungen
Teilnahme. Im Rahmen einer Promotion           einschliesslich allfälliger Nachträge können
nicht berücksichtigte Teilnehmer können        bei der Swisslos, Postfach, 4002 Basel,
eine Teilnahme nicht verlangen. Die dem        oder via die offizielle Internet-Seite www.
Teilnehmer zugeteilten Promotionsgewinne       swisslos.ch bezogen werden.
können von diesem nicht abgelehnt wer-
den. Zugeteilte Promotionsgewinne können
weder umgetauscht noch in bar ausbezahlt
werden. Sie sind auch nicht auf Dritte über-
tragbar und dürfen nicht verkauft bzw. ver-
steigert oder verschenkt werden (ausge-
nommen Sachpreise). Promotionsgewinne
können nur im Rahmen ihrer zeitlichen so-
wie produktbezogenen Gültigkeit einge-
setzt werden.

                                                                                       15
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