"switch over & level up!" - Studienzentrum Josefstal

 
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"switch over & level up!" - Studienzentrum Josefstal
„switch over & level up!“
Sommercamp Josefstal 2021

SCHUTZ - UND HYGIENEKONZEPT

Handlungsempfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Kleingruppenregelung
Im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 6 Abs. 1 der 13. BayIfSMV können
Kleingruppen1 gebildet werden. Geimpfte2und Genesene3
müssen nach § 6 Abs. 2 der 13. BayIfSMV i. V. m. § 8 Abs. 2 SchAusnahmV nicht zu der max.
Personenanzahl von 1o Personen gezählt werden, sodass diese bei zutreffenden Voraussetzungen,
überschritten werden darf.
Symptomfreiheit, Risiko- oder Virusvarianten-Gebiete und Kontakt zu COVID-19 Fällen
Bei der Anmeldung, sowie zu Beginn des Angebots sind alle Personen, die an der
Bildungsveranstaltung beteiligt sind darüber informiert, dass entsprechende Symptome4
, eine akute Covid-19 Erkrankung, die Einreise aus aktuellen Risikogebieten5 oder Virusvarianten-
Gebieten oder der Kontakt zu Covid-19 Fällen in den letzten 14 Tagen die Veranstaltung ausschließen.
Darauf wird zum einen in der schriftlichen Einladung hingewiesen.
Zum anderen werden diese Daten am Studienzentrum Josefstal abgefragt. Die Teilnehmer*innen
müssen dort ihr negatives Testergebnis, den Nachweis über vollständigen Impfschutz oder einer
Genesung vorlegen, sowie oben aufgeführten Voraussetzungen zur Teilnahme beantworten.
Zudem wird ein Notfallkontakt bei auftretenden Symptomatiken oder eines positiven Tests abgefragt.
Testpflicht und Testempfehlung
Um am Sommercamp Josefstal teilnehmen zu können, ist ein negatives Testergebnis, ein Nachweis
über den vollständigen Impfschutz (14 Tage nach Erhalt der Zweitimpfung) oder ein gültiger
Nachweis über eine vollständige Genesung vorzuweisen. Wer dies nicht nachweisen kann, muss vom
Sommercamp ausgeschlossen werden.

1
 Teilnahme an der Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: max. 10 Personen aus drei Haushalten. Bei
einer 7-Tage Inzidenz unter 50: max. 10 Personen aus beliebig viele Haushalte.

2
  Eine geimpfte Person ist nach § 2 Nr. 2 SchAusnahmV eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf
sie ausgestellten Impfnachweises ist, die bereits alle (nach dem Paul-Ehrlich-Institut) erforderlichen
Impfdosen erhalten hat und nach der letzten Impfung mind. 14 Tagen vergangen sind.

3
 Eine genesene Person ist nach § 2 Nr. 4 SchAusnahmV eine asymptomatische Person, die im Besitz eines
auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist und die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mind. 28
Tage sowie max. 6 Monate zurückliegt.

4
 Zu Symptomen zählen bereits leicht ausgeprägte Symptome von Husten, Fieber, Schnupfen oder Störung
des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (vgl. Hauptsymptome des RKI).

5
 Folgende Länder werden aktuell vom RKI als Risikogebiete oder Varianz-Gebiete eingestuft:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Seite 2

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                            Türkisch-Islamische Gemeinde zu Miesbach e.V.
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Testpflicht
• Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen alle Teilnehmenden bei Ankunft
das Ergebnis eines negativen Schnelltests bzw. eines PCR-Tests vorlegen, das nicht älter als
24 Stunden ist. Selbsttests können nicht akzeptiert werden.

• Die Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene, die dies nachweisen.

• Falls die Corona-Inzidenz im Landkreis Miesbach über 50 liegt, muss 48 Stunden nach
Ankunft und bei längeren Aufenthalten wieder nach 48 Stunden jeweils ein neues
Testergebnis vorgelegt werden. Wir bieten dafür eine kostenlose Testmöglichkeit
im Studienzentrum an.

• Um den gesetzlichen Dokumentationspflichten nachzukommen, werden wir den erfolgten
Test und das jeweilige Ergebnis aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen werden nach 21 Tagen
wieder vernichtet.

Im Zimmer:

• Es besteht keine Einschränkung in den Zimmern. In den Gemeinschaftsbädern gelten die
allgemeinen Abstandregeln.6

Im Tagungshaus
• In unserem Haus besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt beim Betreten
aller Gebäude, beim Verlassen der Gruppen-/Tagungsräume, auf den Fluren, auf dem Weg
zum Speisesaal oder zur Toilette.

• Bitte geben Sie ihrem Kind genügend eigene Mund-Nasenschutz mit. Bei Vergessen kann ein
entsprechender Mund-Nasenschutz im Tagungshaus käuflich erworben werden.

• Der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen muss eingehalten werden, zu
Ihrem und zum Schutz der anderen Teilnehmenden.

• Bitte desinfizieren Sie sich Ihre Hände an den bereitgestellten Desinfektionsspendern.

• Die Toilettenräume dürfen immer nur von einer Person betreten werden. Das bedeutet

6
 https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/
2021-05-19_Rahmenkonzept_Beherbergung.pdf

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mitunter Wartezeiten. Bitte halten Sie auch hier den Abstand ein!

• Bei Verdachtsfällen (z.B. bei Fieber) verlangen wir einen sofortigen Corona-Test vor Ort zur
Abklärung.

• Zu anderen Kleingruppen muss der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
Nutzung der Räume und Sanitäranlagen
Von den Bildungshäusern werden Schlafräume, Gruppenräume und Sanitäranlagen zugeteilt. Die
Einteilung der Schlafräume übernehmen die Gruppenleitungen selbst. Andere Zimmer als die vom
Haus zugewiesenen Räumlichkeiten werden nicht benutzt.
Generell wird darauf geachtet, dass bspw. durch geöffnete Türen so wenig
Kontaktflächenberührungen wie möglich stattfinden müssen. Angebote werden nach
Möglichkeiten auch im Freien gehalten

Im Gruppen- und Tagungsraum
• Das Studienzentrum gibt die maximale Personenanzahl vor, die sich in bestimmten
Räumen aufhalten darf.

• In den Tagungsräumen gilt grundsätzlich die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands
Die Bestuhlung wird entsprechend vorgenommen, bitte ändern Sie sie nicht.

• Die Räume werden durch die Gruppe bzw. den*die Referent*in regelmäßig gelüftet
werden: Vor und nach der Veranstaltung sowie in den Pausen; pro Stunde bitte zehn
Minuten.

• Im Gruppen- und Tagungsraum stellen die Gruppenleitung/Referent*innen die Einhaltung
von Hygiene und Abständen zwischen den Teilnehmenden sicher.

Wir empfehlen außerdem:
• Dass Sie, wenn Sie den Tagungsraum betreten, nach vorne durchgehen, um sich an den
vordersten freien Sitzplatz zu setzen und so einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Speisesaal
• Im Speisesaal sind die Mindestabstände zu gewährleisten und Mund-Nasenschutz zu
tragen.

• Die Gäste sitzen an ihren reservierten Plätzen. Jede Tischgruppe mit max. 10 Personen hält
Abstand von min. 1, 50m zur nächsten Tischgruppe. Das Essen wird jeweils am Platz
serviert.

• Am Platz können die Masken abgenommen werden.

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Getränkeversorgung

• Kaltgetränke werden in Absprache mit der Gruppe zur Verfügung gestellt.
Überblick über Teilnehmende

 Eine vollständige Teilnahmeliste ist vom Veranstalter oder Referent*in an der Rezeption
abzugeben. Im Falle einer bestätigten Infektion muss der Veranstalter alle Kontaktdaten der
Teilnehmenden dem Haus zur Verfügung stellen, um die Ermittlung und Information von
Kontaktpersonen zu gewährleisten.
Diese Hygieneschutz-Maßnahmen müssen uns vor Beginn Ihres Aufenthalts unterschrieben
vorliegen, sonst können wir Ihren Aufenthalt nicht gewährleisten.
Wir möchten Ihnen und allen unseren Gästen einen guten und gesunden Aufenthalt
gewährleisten. Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu – gemeinsam finden wir eine Lösung.

Grundsätzliche Schutzmaßnahmen in der praktischen Bildungsarbeit
Hygieneregeln

Hygieneregeln, insbesondere Handhygiene und die Husten- und Niesetikette werden
beachtet:
• Es stehen jederzeit und ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen und/oder -
desinfizieren bereit

• Hände werden regelmäßig und gründlich mit Seife gewaschen (30 Sek.) oder desinfiziert

• Die Gruppenleitungen weisen darauf regelmäßig hin, besonders vor und nach den
Mahlzeiten

• Zudem wird auf die Hust- und Niesetikette hingewiesen: Beim Husten und Niesen soll sich
von anderen Personen weggedreht werden. Zudem werden zum Husten und Niesen
ausschließlich Einmaltaschentüchern verwendet, die regelmäßige im verschließbaren
Hausmüll entsorgt werden. Alternativ: Niesen oder Husten in die Ellenbeuge.

Material
Auf den Austausch von Arbeitsmaterial sowie das das Berühren gleicher Gegenstände wird so gut
wie möglich verzichtet.

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Spiele und Methoden
Es werden Spiele und Methoden ausgewählt, bei denen möglichst kein Körperkontakt notwendig
ist und ausreichend Abstandes gewahrt werden kann.

Lüften
Im Seminarablauf wird spätestens alle 60 Minuten eine Pause zum Lüften von mindestens 10
Minuten eingeplant. Bei passendem Wetter wird empfohlen die Fenster durchgängig geöffnet zu
halten oder Angebote ins Freie zu verlegen.

Umgang mit Verdachtsfällen und Meldungen von Verdachtsfällen
Das Auftreten von Symptomen mit Verdacht auf COVID-19 während des Angebotes, das Wissen
über den direkten Kontakt mit einer infizierten Person oder ein positives Testergebnis im Verlauf
des Abschlussseminars ist unmittelbar den Fachreferentinnen transparent zu machen. Die
betroffene Person wird in einem Quarantänezimmer isoliert und der Kontakt telefonisch gehalten.
Die Fachreferentinnen nehmen Kontakt mit Gesundheitsamt Miesbach, schildern den Vorfall und
geben erforderliche Daten an die Behörde weiter:
Landratsamt Miesbach
Rosenheimer Straße 3
83714 Miesbach
Telefon: 08025 704-0

Grundsätzlich gilt:

   •     Teilnehmer*innen und erziehungsberechtigte Personen sind darüber informiert, dass das
         Auftreten von Symptomen oder der Kontakt mit einer infizierten Person sofort an das
         Gesundheitsamt gemeldet werden und die betroffene Person umgehend abgeholt werden
         muss. Sie geben einen Notfallkontakt an, der in einer solchen Situation benachrichtig
         werden kann.

   •     Das weitere Vorgehen unterliegt den Vorgaben des Gesundheitsamts.

   •     Die Verdachtsfälle, werden umgehend an das Jugendhaus Josefstal bzw. Evangelische
         Studienzentrum Josefstal gemeldet

   •     Nach der SchAusnahmV entfällt die Quarantänepflicht für Genesene und Geimpfte.

   •     Der beiliegende „Notfallplan Verdachtsfall COVID-19-Infektion“ ist allen freien und
         hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bekannt und wird beachtet.

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Weiterführende Informationen und grundlegende Literatur
Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus des BJR:
https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html

Handreichung zur Erstellung von Hygiene- und Schutzkonzepten des BJR’s:
https://shop.bjr.de/empfehlungen/

Hygienekonzept des evang. Studienzentrums Josefstal:
https://josefstal.de/wp-content/uploads/2021/05/2021-06-10-
Hygieneregeln_Gast.pdf

13. Bayrische Infektionsschutzverordnung:
https://www.verkuendungbayern.de/files/baymbl/2021/384/baymbl-2021-384.pdf

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Ver
ordnungsentwurf_Corona-Impfung.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Seite 8

Notfallplan: Verdachtsfall COVID-19-Infektion auf dem Sommercamp
Ein Verdachtsfall liegt vor, wenn ein*e Teilnehmer*in
    • selbst auffällige Symptome zeigt (dazu zählen bereits leicht ausgeprägte
        Symptome von Husten, Fieber, Schnupfen oder Störung des Geruchs- und/oder
        Geschmackssinns (vgl. Hauptsymptome des RKI).
    • auf dem Sommercamp darüber informiert wird, dass Kontakt zu einer infizierten Person
        bestand.
    • Während des Sommercamps ein positives Testergebnis erhält.

Dann werden folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Die*Der Teilnehmer*in informiert telefonisch über das Diensthandy.
2. Es wird eine Gefährdungseinschätzung anhand der Symptome vorgenommen
und entschieden, ob es sich um einen Verdachtsfall handelt. Wenn die Person nicht als
Verdachtsfall eingestuft wird, wird empfohlen, dass sie ihre Symptome auf ihrem
Zimmer weiterhin beobachtet. Ein Schnelltest wird als Entscheidungsinstrument
angeboten.
3. Mit der*dem Teilnehmer*in wird das nächste Vorgehen besprochen und ein Einverständnis
eingeholt, dass nur alle zwingend notwendigen Informationen mit den Teamer*innen
der Gruppe geteilt werden. Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einer Gesprächsnotiz festgehalten.
4. Die betreffende Person wird bei Verdacht auf COVID-19 in einem Einzelzimmer isoliert.
Bei leichten Symptomen soll die betroffene Person einen Tag im Quarantänezimmer
verbringen und den Krankheitsverlauf beobachten. Mit ihr wird telefonisch Kontakt

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gehalten.
5. Die Hauptamtlichen informieren das Gesundheitsamt und folgen dessen
Handlungsempfehlungen.
6. Der Notfallkontakt der Person wird informiert und eine Abholung der betroffenen
Person organisiert.
7. Der betreffenden Person wird ein sofortiger PCR-Test empfohlen bzw. um die
Mitteilung des Testergebnisses an das Fachreferat FSJ gebeten.
8. Die Gruppe der betreffenden Person wird zunächst nicht mehr an
gruppenübergreifenden Angeboten teilnehmen.
9. Teamer*innen der Gruppe ohne Genesungs- oder Impfnachweis können durch
einen negativen PCR-Test weiterhin am Seminar teilnehmen. Bis zu einem
Testnachweis werden sie isoliert und digital zu Teambesprechungen zugeschalten.
11. Es werden Rück- und Absprachen mit dem Team getroffen.

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