"switch over & level up!" - Studienzentrum Josefstal
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
„switch over & level up!“ Sommercamp Josefstal 2021 SCHUTZ - UND HYGIENEKONZEPT Handlungsempfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Kleingruppenregelung Im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 6 Abs. 1 der 13. BayIfSMV können Kleingruppen1 gebildet werden. Geimpfte2und Genesene3 müssen nach § 6 Abs. 2 der 13. BayIfSMV i. V. m. § 8 Abs. 2 SchAusnahmV nicht zu der max. Personenanzahl von 1o Personen gezählt werden, sodass diese bei zutreffenden Voraussetzungen, überschritten werden darf. Symptomfreiheit, Risiko- oder Virusvarianten-Gebiete und Kontakt zu COVID-19 Fällen Bei der Anmeldung, sowie zu Beginn des Angebots sind alle Personen, die an der Bildungsveranstaltung beteiligt sind darüber informiert, dass entsprechende Symptome4 , eine akute Covid-19 Erkrankung, die Einreise aus aktuellen Risikogebieten5 oder Virusvarianten- Gebieten oder der Kontakt zu Covid-19 Fällen in den letzten 14 Tagen die Veranstaltung ausschließen. Darauf wird zum einen in der schriftlichen Einladung hingewiesen. Zum anderen werden diese Daten am Studienzentrum Josefstal abgefragt. Die Teilnehmer*innen müssen dort ihr negatives Testergebnis, den Nachweis über vollständigen Impfschutz oder einer Genesung vorlegen, sowie oben aufgeführten Voraussetzungen zur Teilnahme beantworten. Zudem wird ein Notfallkontakt bei auftretenden Symptomatiken oder eines positiven Tests abgefragt. Testpflicht und Testempfehlung Um am Sommercamp Josefstal teilnehmen zu können, ist ein negatives Testergebnis, ein Nachweis über den vollständigen Impfschutz (14 Tage nach Erhalt der Zweitimpfung) oder ein gültiger Nachweis über eine vollständige Genesung vorzuweisen. Wer dies nicht nachweisen kann, muss vom Sommercamp ausgeschlossen werden. 1 Teilnahme an der Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: max. 10 Personen aus drei Haushalten. Bei einer 7-Tage Inzidenz unter 50: max. 10 Personen aus beliebig viele Haushalte. 2 Eine geimpfte Person ist nach § 2 Nr. 2 SchAusnahmV eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist, die bereits alle (nach dem Paul-Ehrlich-Institut) erforderlichen Impfdosen erhalten hat und nach der letzten Impfung mind. 14 Tagen vergangen sind. 3 Eine genesene Person ist nach § 2 Nr. 4 SchAusnahmV eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist und die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mind. 28 Tage sowie max. 6 Monate zurückliegt. 4 Zu Symptomen zählen bereits leicht ausgeprägte Symptome von Husten, Fieber, Schnupfen oder Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (vgl. Hauptsymptome des RKI). 5 Folgende Länder werden aktuell vom RKI als Risikogebiete oder Varianz-Gebiete eingestuft: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Seite 2 1 Türkisch-Islamische Gemeinde zu Miesbach e.V.
„switch over & level up!“ Sommercamp Josefstal 2021 Testpflicht • Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen alle Teilnehmenden bei Ankunft das Ergebnis eines negativen Schnelltests bzw. eines PCR-Tests vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests können nicht akzeptiert werden. • Die Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene, die dies nachweisen. • Falls die Corona-Inzidenz im Landkreis Miesbach über 50 liegt, muss 48 Stunden nach Ankunft und bei längeren Aufenthalten wieder nach 48 Stunden jeweils ein neues Testergebnis vorgelegt werden. Wir bieten dafür eine kostenlose Testmöglichkeit im Studienzentrum an. • Um den gesetzlichen Dokumentationspflichten nachzukommen, werden wir den erfolgten Test und das jeweilige Ergebnis aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen werden nach 21 Tagen wieder vernichtet. Im Zimmer: • Es besteht keine Einschränkung in den Zimmern. In den Gemeinschaftsbädern gelten die allgemeinen Abstandregeln.6 Im Tagungshaus • In unserem Haus besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt beim Betreten aller Gebäude, beim Verlassen der Gruppen-/Tagungsräume, auf den Fluren, auf dem Weg zum Speisesaal oder zur Toilette. • Bitte geben Sie ihrem Kind genügend eigene Mund-Nasenschutz mit. Bei Vergessen kann ein entsprechender Mund-Nasenschutz im Tagungshaus käuflich erworben werden. • Der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen muss eingehalten werden, zu Ihrem und zum Schutz der anderen Teilnehmenden. • Bitte desinfizieren Sie sich Ihre Hände an den bereitgestellten Desinfektionsspendern. • Die Toilettenräume dürfen immer nur von einer Person betreten werden. Das bedeutet 6 https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/ 2021-05-19_Rahmenkonzept_Beherbergung.pdf 2 Türkisch-Islamische Gemeinde zu Miesbach e.V.
„switch over & level up!“ Sommercamp Josefstal 2021 mitunter Wartezeiten. Bitte halten Sie auch hier den Abstand ein! • Bei Verdachtsfällen (z.B. bei Fieber) verlangen wir einen sofortigen Corona-Test vor Ort zur Abklärung. • Zu anderen Kleingruppen muss der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Nutzung der Räume und Sanitäranlagen Von den Bildungshäusern werden Schlafräume, Gruppenräume und Sanitäranlagen zugeteilt. Die Einteilung der Schlafräume übernehmen die Gruppenleitungen selbst. Andere Zimmer als die vom Haus zugewiesenen Räumlichkeiten werden nicht benutzt. Generell wird darauf geachtet, dass bspw. durch geöffnete Türen so wenig Kontaktflächenberührungen wie möglich stattfinden müssen. Angebote werden nach Möglichkeiten auch im Freien gehalten Im Gruppen- und Tagungsraum • Das Studienzentrum gibt die maximale Personenanzahl vor, die sich in bestimmten Räumen aufhalten darf. • In den Tagungsräumen gilt grundsätzlich die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands Die Bestuhlung wird entsprechend vorgenommen, bitte ändern Sie sie nicht. • Die Räume werden durch die Gruppe bzw. den*die Referent*in regelmäßig gelüftet werden: Vor und nach der Veranstaltung sowie in den Pausen; pro Stunde bitte zehn Minuten. • Im Gruppen- und Tagungsraum stellen die Gruppenleitung/Referent*innen die Einhaltung von Hygiene und Abständen zwischen den Teilnehmenden sicher. Wir empfehlen außerdem: • Dass Sie, wenn Sie den Tagungsraum betreten, nach vorne durchgehen, um sich an den vordersten freien Sitzplatz zu setzen und so einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Speisesaal • Im Speisesaal sind die Mindestabstände zu gewährleisten und Mund-Nasenschutz zu tragen. • Die Gäste sitzen an ihren reservierten Plätzen. Jede Tischgruppe mit max. 10 Personen hält Abstand von min. 1, 50m zur nächsten Tischgruppe. Das Essen wird jeweils am Platz serviert. • Am Platz können die Masken abgenommen werden. 3 Türkisch-Islamische Gemeinde zu Miesbach e.V.
„switch over & level up!“ Sommercamp Josefstal 2021 Getränkeversorgung • Kaltgetränke werden in Absprache mit der Gruppe zur Verfügung gestellt. Überblick über Teilnehmende Eine vollständige Teilnahmeliste ist vom Veranstalter oder Referent*in an der Rezeption abzugeben. Im Falle einer bestätigten Infektion muss der Veranstalter alle Kontaktdaten der Teilnehmenden dem Haus zur Verfügung stellen, um die Ermittlung und Information von Kontaktpersonen zu gewährleisten. Diese Hygieneschutz-Maßnahmen müssen uns vor Beginn Ihres Aufenthalts unterschrieben vorliegen, sonst können wir Ihren Aufenthalt nicht gewährleisten. Wir möchten Ihnen und allen unseren Gästen einen guten und gesunden Aufenthalt gewährleisten. Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu – gemeinsam finden wir eine Lösung. Grundsätzliche Schutzmaßnahmen in der praktischen Bildungsarbeit Hygieneregeln Hygieneregeln, insbesondere Handhygiene und die Husten- und Niesetikette werden beachtet: • Es stehen jederzeit und ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen und/oder - desinfizieren bereit • Hände werden regelmäßig und gründlich mit Seife gewaschen (30 Sek.) oder desinfiziert • Die Gruppenleitungen weisen darauf regelmäßig hin, besonders vor und nach den Mahlzeiten • Zudem wird auf die Hust- und Niesetikette hingewiesen: Beim Husten und Niesen soll sich von anderen Personen weggedreht werden. Zudem werden zum Husten und Niesen ausschließlich Einmaltaschentüchern verwendet, die regelmäßige im verschließbaren Hausmüll entsorgt werden. Alternativ: Niesen oder Husten in die Ellenbeuge. Material Auf den Austausch von Arbeitsmaterial sowie das das Berühren gleicher Gegenstände wird so gut wie möglich verzichtet. 4 Türkisch-Islamische Gemeinde zu Miesbach e.V.
„switch over & level up!“ Sommercamp Josefstal 2021 Spiele und Methoden Es werden Spiele und Methoden ausgewählt, bei denen möglichst kein Körperkontakt notwendig ist und ausreichend Abstandes gewahrt werden kann. Lüften Im Seminarablauf wird spätestens alle 60 Minuten eine Pause zum Lüften von mindestens 10 Minuten eingeplant. Bei passendem Wetter wird empfohlen die Fenster durchgängig geöffnet zu halten oder Angebote ins Freie zu verlegen. Umgang mit Verdachtsfällen und Meldungen von Verdachtsfällen Das Auftreten von Symptomen mit Verdacht auf COVID-19 während des Angebotes, das Wissen über den direkten Kontakt mit einer infizierten Person oder ein positives Testergebnis im Verlauf des Abschlussseminars ist unmittelbar den Fachreferentinnen transparent zu machen. Die betroffene Person wird in einem Quarantänezimmer isoliert und der Kontakt telefonisch gehalten. Die Fachreferentinnen nehmen Kontakt mit Gesundheitsamt Miesbach, schildern den Vorfall und geben erforderliche Daten an die Behörde weiter: Landratsamt Miesbach Rosenheimer Straße 3 83714 Miesbach Telefon: 08025 704-0 Grundsätzlich gilt: • Teilnehmer*innen und erziehungsberechtigte Personen sind darüber informiert, dass das Auftreten von Symptomen oder der Kontakt mit einer infizierten Person sofort an das Gesundheitsamt gemeldet werden und die betroffene Person umgehend abgeholt werden muss. Sie geben einen Notfallkontakt an, der in einer solchen Situation benachrichtig werden kann. • Das weitere Vorgehen unterliegt den Vorgaben des Gesundheitsamts. • Die Verdachtsfälle, werden umgehend an das Jugendhaus Josefstal bzw. Evangelische Studienzentrum Josefstal gemeldet • Nach der SchAusnahmV entfällt die Quarantänepflicht für Genesene und Geimpfte. • Der beiliegende „Notfallplan Verdachtsfall COVID-19-Infektion“ ist allen freien und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bekannt und wird beachtet. 5 Türkisch-Islamische Gemeinde zu Miesbach e.V.
„switch over & level up!“ Sommercamp Josefstal 2021 Weiterführende Informationen und grundlegende Literatur Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus des BJR: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html Handreichung zur Erstellung von Hygiene- und Schutzkonzepten des BJR’s: https://shop.bjr.de/empfehlungen/ Hygienekonzept des evang. Studienzentrums Josefstal: https://josefstal.de/wp-content/uploads/2021/05/2021-06-10- Hygieneregeln_Gast.pdf 13. Bayrische Infektionsschutzverordnung: https://www.verkuendungbayern.de/files/baymbl/2021/384/baymbl-2021-384.pdf COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Ver ordnungsentwurf_Corona-Impfung.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Seite 8 Notfallplan: Verdachtsfall COVID-19-Infektion auf dem Sommercamp Ein Verdachtsfall liegt vor, wenn ein*e Teilnehmer*in • selbst auffällige Symptome zeigt (dazu zählen bereits leicht ausgeprägte Symptome von Husten, Fieber, Schnupfen oder Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (vgl. Hauptsymptome des RKI). • auf dem Sommercamp darüber informiert wird, dass Kontakt zu einer infizierten Person bestand. • Während des Sommercamps ein positives Testergebnis erhält. Dann werden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Die*Der Teilnehmer*in informiert telefonisch über das Diensthandy. 2. Es wird eine Gefährdungseinschätzung anhand der Symptome vorgenommen und entschieden, ob es sich um einen Verdachtsfall handelt. Wenn die Person nicht als Verdachtsfall eingestuft wird, wird empfohlen, dass sie ihre Symptome auf ihrem Zimmer weiterhin beobachtet. Ein Schnelltest wird als Entscheidungsinstrument angeboten. 3. Mit der*dem Teilnehmer*in wird das nächste Vorgehen besprochen und ein Einverständnis eingeholt, dass nur alle zwingend notwendigen Informationen mit den Teamer*innen der Gruppe geteilt werden. Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einer Gesprächsnotiz festgehalten. 4. Die betreffende Person wird bei Verdacht auf COVID-19 in einem Einzelzimmer isoliert. Bei leichten Symptomen soll die betroffene Person einen Tag im Quarantänezimmer verbringen und den Krankheitsverlauf beobachten. Mit ihr wird telefonisch Kontakt 6 Türkisch-Islamische Gemeinde zu Miesbach e.V.
„switch over & level up!“ Sommercamp Josefstal 2021 gehalten. 5. Die Hauptamtlichen informieren das Gesundheitsamt und folgen dessen Handlungsempfehlungen. 6. Der Notfallkontakt der Person wird informiert und eine Abholung der betroffenen Person organisiert. 7. Der betreffenden Person wird ein sofortiger PCR-Test empfohlen bzw. um die Mitteilung des Testergebnisses an das Fachreferat FSJ gebeten. 8. Die Gruppe der betreffenden Person wird zunächst nicht mehr an gruppenübergreifenden Angeboten teilnehmen. 9. Teamer*innen der Gruppe ohne Genesungs- oder Impfnachweis können durch einen negativen PCR-Test weiterhin am Seminar teilnehmen. Bis zu einem Testnachweis werden sie isoliert und digital zu Teambesprechungen zugeschalten. 11. Es werden Rück- und Absprachen mit dem Team getroffen. 7 Türkisch-Islamische Gemeinde zu Miesbach e.V.
8 Türkisch-Islamische Gemeinde zu Miesbach e.V.
Sie können auch lesen