Tagesordnung: Stadtgemeinde Tulln

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45/III/2016

Stadtamt Tulln                                                                Tulln, 5. Juli 2016

PROTOKOLL
über die am Dienstag, dem 5. Juli 2016, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattge-
fundene Sitzung des Gemeinderates.

Tagesordnung:
Siehe Beilage

Anwesend:
Bgm. Mag. Peter Eisenschenk
Vzbgm. KommR Harald Schinnerl
STR ÖkR Johann Mayerhofer
STR Wolfgang Mayrhofer
STR Elfriede Pfeiffer
STR Mag. Johannes Sykora
STR Dr. Harald Wimmer
STR Hubert Herzog………………….erscheint um 19.07 Uhr vor Behandlung von TO Punkt 1.
STR Ludwig Buchinger
STR Mag. Johannes Scholz
GR Johannes Blauensteiner
GR Johannes Boyer
GR Annemarie Eißert
GR Mag. Franz Hebenstreit
GR Dir. Peter Höckner
GR Eva Koloseus
GR Peter Liebhart
GR Marina Manduric
GR Paula Maringer
GR Karl Mayr
GR Ernst Pegler
GR Susanne Stöhr-Eißert
GR Ing. Walter Slama
GR Ing. Norbert Drapela
GR Sabrina Felber
GR Gerlinde Sieberer
GR Alexander Vrtis
GR Leopold Handelberger
GR Cornelia Kern-Labermeyer
GR Ing. Michael Hanzl
GR Jürgen Schneider
GR Liane Marecsek
GR Gustav Rödl
GR Snezana Simek
GR Erich Stoiber
GR Kerstin Stoiber
GR Ing. Herbert Schmied

Vorsitzender:
Bgm. Mag. Peter Eisenschenk

Schriftführer:
StADir. DI Dr. Viktor Geyrhofer, StADir.-Stv. Mag. Christian Resch
46/III/2016

Beglaubiger:
GR Peter Liebhart, GR Gerlinde Sieberer, STR Ludwig Buchinger, GR Liane Marecsek,
GR Erich Stoiber, GR Ing. Herbert Schmied

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG
Bgm Mag. Peter Eisenschenk eröffnet um 19.01 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt nach Be-
grüßung der Anwesenden die Beschlussfähigkeit fest.

Bgm Mag. Eisenschenk bringt gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung folgenden Antrag ein:

15) Grundverpachtung Erholungsgebiete „Linkes Donauufer“ - Ergänzungspunkt
44) EVN- Gashochdruckleitung – Zustimmung zur Grundbenutzung

Die Punkte werden einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen.

GR Erich Stoiber und GR Kerstin Stoiber bringen gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung
folgenden Antrag ein:

45) Gesetzwidrige Kostenbelastung der NÖ Gemeinden aus der Mindestsicherung für
Asylanten

Die Aufteilung der Kosten für die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist im NÖ Mindestsiche-
rungsgesetz eindeutig geregelt, wobei im § 36 Abs.1 ausdrücklich bestimmt ist, dass für Ge-
meinden u.a. KEINE Kostenbeitragspflicht für Asylberechtigte (§ 5 Abs.2 Ziffer 3) besteht.

Entgegen dieser gesetzlicher Bestimmungen wurden und werden allen NÖ Gemeinden solche
Kosten bei der Abrechnung der Ertragsanteile widerrechtlich einbehalten, und fehlen somit im
Gemeindebudget.

Der Gemeinderat möge daher folgendes beschließen:
   1) Der Bürgermeister hat umgehend zu ermitteln, wie hoch die ungerechtfertigten Kosten
      aus der Mindestsicherung für Asylberechtigte sind, die der Gemeinde widerrechtlich ein-
      behalten wurden und alle erforderlichen Schritte einzuleiten, dieses Geld für die Ge-
      meinde rückzufordern.
   2) Die Landesregierung wird aufgefordert, die widerrechtliche Belastung der Gemeinden
      mit den Kosten aus der Mindestsicherung für Asylanten sofort zu unterlassen und geset-
      zeswidrig einbehaltene Beträge unverzüglich den Gemeinden zu refundieren.
   3) Der NÖ Landtag wird aufgefordert die Landesregierung zur gesetzmäßigen Vollziehung
      der Kostenaufteilung der Mindestsicherung anzuhalten.
   4) Die Bundesregierung und der Nationalrat werden aufgefordert, diese Kosten, die durch
      den überbordenden Zustrom von Asylwerbern entstanden sind, nicht den Ländern und
      Gemeinden aufzubürden, die nicht die Verantwortung dafür tragen, sondern dafür zu
      sorgen, dass Bundes- und EU-Mittel dafür herangezogen werden.

Begründung der Dringlichkeit: Die finanziellen Mittel, die unserer, so wie auch allen anderen NÖ
Gemeinden gesetzwirdrig vorenthalten wurden, werden dringend benötigt. Nachdem sowohl
die Gemeinderäte, als auch die Abgeordneten und Regierungsmitglieder ausdrücklich zur Be-
achtung und Einhaltung der Gesetze angelobt sind, haben sie die Verpflichtung, gegen gesetz-
widrige Vorgänge unverzüglich vorzugehen und alle Schritte zu unternehmen, um den geset-
zeskonformen Zustand wieder herzustellen.

Der Punkt wird einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen
47/III/2016

GR Ing. Herbert Schmied stellt zu Tagesordnungspunkt 11) Änderung Gesellschaftsvertrag
Messe Tulln gemäß § 22 Abs.1 NÖ GO 1973 folgende Anfrage:

Durch die Anpassung des Schwellenwertes auf € 270.000,- (statt wie bisher € 80.000,-) für die
notwendige Zustimmung der Generalversammlung soll die Entscheidungsgewalt des Aufsichts-
rates gestärkt werden.

Ergänzend hierzu ersucht der Antragsteller um Beantwortung nachstehender Fragen:

   1. Wie oft bedurfte es in den letzten 3 Jahren einer Zustimmung der Generalversammlung
      aufgrund der bisherigen Grenze von € 80.000,- ?
   2. Welche konkreten wirtschaftlichen Nachteile entstanden dadurch ?
   3. Welche konkreten Investitionen sind in Zukunft geplant, sodass diese in den Bereich von
      € 80.000 bis € 270.000 fallen und somit nicht mehr die Zustimmung der Generalver-
      sammlung benötigen?
   4. Welche konkreten Vorteile bzw. Einsparungen ergeben sich durch die Erhöhung des
      Schwellenwertes?
   5. Wird durch die geplante Stärkung des Aufsichtsrates nicht die Generalversammlung in
      ihren Kompetenzen geschwächt?
   6. Wie lautet die Stellungnahme der Generalversammlung dazu?
   7. Warum ist die Erhöhung des Schwellenwertes erst im Jahr 2016 erforderlich und nicht
      schon früher?

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Zuge der Behandlung des Tagesordnungspunktes 11.

Bgm Mag. Peter Eisenschenk unterbricht die Sitzung um 19.06 Uhr, um den anwesenden Bür-
gern die Möglichkeit zu geben, an die Mitglieder des Gemeinderates Fragen zu stellen.

Es werden keine Fragen gestellt.

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19.07 Uhr fortgesetzt.

1) Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Protokoll vom 18. Mai 2016 keine Einwendungen
eingebracht worden sind. Das Protokoll gilt daher als genehmigt.

2) Änderung der Zusammensetzung der Ausschüsse und Funktionen

III) Bestellung eines Ortsvorstehers gemäß § 40 Abs.2 NÖ Gemeindeordnung 1973:

OV Karl Angermann hat seine Funktion als OV für Trübensee per 5. Juli 2016 zurückgelegt

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auf Vorschlag des Bürgermeisters Herrn Gerhard Fall-
bacher, Trübensee 60, 3430 Tulln, als neuen Ortsvorsteher für Trübensee zu bestellen.

Erledigung:
48/III/2016

3) Einschau Prüfungsausschuss vom 30. Juni 2016
Die Niederschrift und die Stellungnahme des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin bilden
einen Bestandteil des Protokolls.

Erledigung:

4) Mitgliedschaft „Die Gärten Niederösterreichs“
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Voll-Mitgliedschaft der Stadtgemeinde Tulln bei der Gartenplattform „Die Gärten Niederöster-
reichs“, die jährlich herausragende Garten-Veranstaltungen und gartentouristische Angebote
unter der Marke „Gartensommer NÖ“ bewirbt. Ziel ist die Erhöhung der Wertschöpfung im Be-
reich der Gartenwirtschaft-/-tourismus sowie eine noch stärkere Positionierung Tullns als Zent-
rum einer der wichtigsten Gartenregionen Niederösterreichs.

Mit der Mitgliedschaft ergeben sich sowohl überregionale Vermarktungsmöglichkeiten des um-
fangreichen jährlichen Garten-Programms, wie z.B. Internationale Gartenbaumesse, garten-
FESTWOCHENtulln, als auch von touristischen Individual- und Gruppenangeboten.

Durch die Mitgliedschaft eröffnet sich für Tulln weiters die Möglichkeit, sich für 2018 – im 10.
Jahr der GARTEN TULLN – als Gartensommer Schwerpunkt-Partner zu bewerben, ähnlich Ba-
den 2016 mit dem Jahresprogramm „Die Gartenmanie der Habsburger“.

Die Mitgliedschaft ab 2017 beläuft sich auf € 5.000,- jährlich.

Erledigung:

5) Verordnung über die Erhebung einer Hundeabgabe – Änderung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Verordnung über die Erhebung
einer Hundeabgabe wie folgt:

Bisher: - seit 2011 in Kraft

für Nutzhunde jährlich                                            €   6,54
   für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
   und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hunde-
   haltegsetz jährlich                                            € 100,00
   für alle übrigen Hunde jährlich                                € 40,00

Neu: - ab 2017 in Kraft

für Nutzhunde jährlich                                            €   6,54
  für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
  und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hunde-
  haltegesetz jährlich                                            € 110,00
  für alle übrigen Hunde jährlich                                 € 44,00

Die Verordnung soll mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten.

Erledigung:
49/III/2016

6) Litfassäulen – Plakatierungsentgelt - Gebührenanpassung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Plakatierungsentgelt ab 01.01.2017 lt. folgender
Aufstellung zu erhöhen:

                       bis
                   31.12.2016    Anmerk-ung      Indexanpassung         ab 01.01.2017
Plakat             inkl. 20 %                         1,8 %           inkl. 20 % MWSt.
                     MWSt.
33 Stk. Plakate
                     62,10       für 7 Tage         63,21780               63,20
A1
33 Stk. Plakate
                     54,90       für 7 Tage         55,88820               55,90
A2
33 Stk. Plakate
                     36,00       für 7 Tage         36,64800               36,60
A3
33 Stk. Plakate
                     22,60       für 7 Tage         23,00680               23,00
A4 und A5
33 Stk. Plakate
                    124,30       für 14 Tage       126,53740               126,50
A1
33 Stk. Plakate
                    110,00       für 14 Tage       111,98000               112,00
A2
33 Stk. Plakate
                     72,10       für 14 Tage        73,39780               73,40
A3
33 Stk. Plakate
                     45,00       für 14 Tage        45,81000               45,80
A4 und A5
33 Stk. Plakate
                    186,60       für 21 Tage       189,95880               190,00
A1
33 Stk. Plakate
                    164,90       für 21 Tage       167,86820               167,90
A2
33 Stk. Plakate
                    108,10       für 21 Tage       110,04580               110,00
A3
33 Stk. Plakate
                     67,90       für 21 Tage        69,12220               69,10
A4 und A5
33 Stk. Plakate
                    248,80       für 28 Tage       253,27840               253,30
A1
33 Stk. Plakate
                    220,00       für 28 Tage       223,96000               224,00
A2
33 Stk. Plakate
                    144,20       für 28 Tage       146,79560               146,80
A3
33 Stk. Plakate
                     90,30       für 28 Tage        91,92540               91,90
A4 und A5

Weitere Entgelte werden entsprechend der Plakatanzahl (Grundlage 63,20 inkl. 20 % MWSt.
für 33 Stück A1-Plakate für 7 Tage verrechnet.
VPI 2010: Wert Juli 2014: 109,5; Wert April 2016: 111,50: prozentuelle Steigerung von 1,8 %

Zu Wort meldete sich: GR Rödl

Erledigung:
50/III/2016

7) Parkgebühren in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und den
Parkgaragen für Dauerparker – Gebührenanpassung
Der Gemeinderat beschließt mit zwei Gegenstimmen die inflationsbedingte Anhebung der Ge-
bühren für Parkkarten in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und die Parkgebühren für
Dauerparker in den Parkgaragen der Stadtgemeinde Tulln wie unten angeführt, per 1.1.2017:

                                                           AB
                                                                          AB 01.01.2017
   PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG in KURZ-                    01.01.2015
             PARKZONEN                                 € incl. 20 %        € incl. 20 %
                                                          MWSt.               MWSt.
Bewohner-Parkkarte für Kurzparkzonen – pro
                                                          565,00              575,00
Jahr
Bewohner-Parkkarte für Kurzparkzonen – pro
                                                           56,50              57,50
Monat
Wirtschafts-Parkkarte für Kurzparkzonen – pro
                                                          565,00              575,00
Jahr
Wirtschafts-Parkkarte für Kurzparkzonen – pro
                                                           56,50              57,50
Monat
                                                           AB
                                                                          AB 01.01.2017
                                                       01.01.2015
       PARKGARAGEN – DAUERPARKER
                                                       € incl. 20 %        € incl. 20 %
                                                          MWSt.               MWSt.
Jahreskarte für PG Albrechtsgasse und PG
                                                          427,50              440,00
„Frauentorgasse“ – NICHT im EG
Monatskarte für PG Albrechtsgasse und PG
                                                           56,00              58,00
„Frauentorgasse“
Monatskarte für PG „Frauentorgasse“                        42,70              44,00
Wochenkarte
                                                           25,50              26,00
für Dauerparker
Monatskarte für Beschäftigte (gültig je nach
Karte / Freischaltung in der jeweiligen Garage
                                                           10,70              11,00
zu gesonderten Zeiten, Beantragung im Bür-
gerservice) nur im 2. OG (Freigeschoß)
Tageskarte für mehrmalige Benützung                         7,60               7,70
Verlust der Dauerparkkarte incl. Sperrgebühr               53,50              55,00

Die Gebühren in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und die Parkgebühren für Kurzpar-
ker in den Parkgaragen werden erst bei einer inflationsbedingte Überschreitung von € 0,20 pro
60min Parkdauer angepasst. Ausgangspunkt mit der letzten Änderung ist der 1.1. 2011.

Erledigung:
51/III/2016

8) Aufschließungsabgabe, Einheitssatz - Anpassung
Der Gemeinderat beschließt mit 7 Gegenstimmen (TOP, FPÖ) und 6 Stimmenthaltungen
(SPÖ) mit folgender Verordnung den Einheitssatz für die Ermittlung der Aufschließungsabga-
be in der Höhe von € 751,00 neu festzusetzen (bisher € 742,00):

V E R O R D N U N G:

§1

Gemäß § 38 Abs.6 NÖ Bauordnung 2014 wird der Einheitssatz zur Ermittlung der Aufschlie-
ßungsabgabe für alle im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Tulln als Bauland gewidme-
te Grundstücke mit € 751,00 festgesetzt.
Auf Aufgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist der
bis dahin geltenden Einheitssatz weiterhin anzuwenden.

§2

Diese Verordnung tritt am 01. 01. 2017 in Kraft

Die Erhöhung entspricht dem Verbraucherpreisindex von 1,3%.

Zu Wort meldeten sich: STR Buchinger, GR Ing. Schmied, Vzbgm Schinnerl, GR Ing. Slama,
STR Dr. Wimmer

Erledigung:

9) Stellplatzausgleichsabgabe - Anpassung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit folgender Verordnung die Stellplatz-
Ausgleichsabgabe in der Höhe von € 3,930,00 neu festzusetzen (bisher € 3.880,00):

V E R O R D N U N G:

§1

Gemäß § 41 Abs.3 NÖ Bauordnung 2014 wird die Höhe der Stellplatz-Ausgleichsabgabe mit
€ 3.930,00 pro Stellplatz festgesetzt.
Auf Aufgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist die bis
dahin geltende Stellplatz-Ausgleichsabgabe weiterhin anzuwenden.

§2

Diese Verordnung tritt am 01. 01. 2017 in Kraft.

Die Erhöhung entspricht dem Verbraucherpreisindex von 1,3%.

Erledigung:
52/III/2016

10) Spielplatzausgleichsabgabe - Anpassung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit folgender Verordnung die Spielplatz-
Ausgleichsabgabe wie folgt neu festsetzen:

V E R O R D N U N G:

§1
Gemäß § 42 Abs. 3 Nö. Bauordnung 2014 wird die Höhe der Einheitssätze der Spielplatz-
Ausgleichsabgabe wie folgt festgesetzt:

                             Einheitssätze
                        Einheitssätze                 aktuell €      Erhöhung €
              Altstadt                                         440            445
              Siedlungsgebiet                                  140           141
Spielplatz    Langenlebarn                                     110           111

              Neuaigen, Trübensee, Mollersdorf                 45                 46

               Staasdorf, Nitzing, Frauenhofen               100              101
Auf Aufgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist der
bis dahin geltende Einheitssatz weiterhin anzuwenden.

§2
Diese Verordnung tritt am 01. 01. 2017 in Kraft.

Die Erhöhung entspricht dem Verbraucherpreisindex von 1,3%.

Der Antrag von GR Rödl, die Abgabe höher anzusetzen, da sonst stets die Zahlung der Abga-
be gewählt wird, wird mit 33 Gegenstimmen (TVP, SPÖ, TOP, FPÖ, NEOS) abgelehnt.

Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, Vzbgm Schinnnerl, GR Ing. Slama, STR Herzog, GR Ma-
recsek

Erledigung:

11) Messe Tulln GmbH – Änderung Gesellschaftsvertrag
Der Gemeinderat beschließt mit 4 Gegenstimmen (Grüne) und 14 Stimmenthaltungen (SPÖ,
TOP, FPÖ, NEOS):
Änderung des beiliegenden Gesellschaftsvertrages der Messe Tulln GmbH vom 29.06.2010
Durch eine Anpassung des Schwellenwertes für die nötig Zustimmung der Generalversammung
auf € 270.000,- statt wie bisher € 80.000,-, soll die Entscheidungsgewalt des Aufsichtsrates
gestärkt werden. Von € 80.000 bis zum Schwellenwert von € 270.000 soll der Aufsichtsrat die
Zustimmung erteilen können, darunter wie bisher die Geschäftsführung autark.

Weiters beantwortet Vzbgm Schinnerl die Anfrage von GR Ing. Schmied gemäß § 22 Abs.1 NÖ
Gemeindeordnung.

Zu Wort meldeten sich: GR Ing. Schmied, GR Rödl, STR Dr. Wimmer, STR Buchinger

Erledigung:
53/III/2016

12) Entgelt Fahrbewilligung – Wertanpassung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Neue Festlegung des Entgeltes der Fahrbewilligungen ab. 1.1.2017:

für Pächter, Holztransporteure, Sonstige   von € 20,00 auf € 25,00
für Pächter der LIGA                       von € 10,00 auf € 12,00
für Grundeigentümer, Fischer                von € 5,00 auf € 6,00
                                            von € 4,16 (exkl. USt) auf € 6,00
                                           inkl. 20 % USt

Ab 1.1.2017 erfolgt eine Wertsicherung der Entgelte. Als Maß zur Berechnung der Wertbestän-
digkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015
(Basisjahr 2017) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße dient die für den Monat Jänner 2017 errechnete Indexzahl. Schwankungen
der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser
Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die
erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowhl für
die die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spiel-
raums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
Das hierdurch neu berechnete Entgelt wird kaufmännisch auf ganze Euro gerundet.
Die Stadtgemeinde Tulln ist berechtigt, die Wertsicherungsvereinbarung nach der Umstellung
des österreichischen Verbraucherpreisindex durch einen entsprechenden Nachfolgeindex wei-
ter zu berechnen.

Erledigung:

13) Freigabe Aufschließungszone BK-A1 Langenlebarn-UA, St.-
Helena-Gasse

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Aufschließungszone BK-A1 im Bereich südlich
der St.-Helena-Gasse, westlich der BW-A5, nördlich des Bahnweges und östlich des
Friedhofes in Langenlebarn-Unteraigen zur Grundabteilung und Bebauung mit folgender
Verordnung freizugeben.

Folgende Freigabebedingungen der BK-A1 sind bereits erfüllt:
        Vorlage eines Parzellierungs- und Erschließungskonzeptes
        Einigung der Grundeigentümer auf den neuen Grenzverlauf

VERORDNUNG

§1
Gemäß § 16 Abs. 4 NÖ ROG 2014 wird die im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Bauland-
Kerngebiet-Aufschließungszone 1 im Bereich südlich der St.-Helena-Gasse, westlich der BW-
A5, nördlich des Bahnweges und östlich des Friedhofes in Langenlebarn-Unteraigen zur Abtei-
lung und Bebauung freigegeben, da die Bedingungen für eine Freigabe gemäß der in der Ge-
meinderatssitzung vom 17. 02. 2002 beschlossenen Verordnung erfüllt sind.
§2
Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 der Nö. Gemeindeordnung 1973 mit dem auf den
Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

Erledigung:
54/III/2016

14) Fuß- und Radwegeleitbild 2030

Der Gemeinderat beschließt einstimmig beiliegendes Leitbild, welches nachfolgende Hand-
lungsfelder abdeckt:

1.     Tulln als Stadt der kurzen Wege
2.     Mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende
3.     Aktive Mobilität für Familien
4.     Mobilität für die Generation 60+
5.     Schnittstelle mit dem ÖV
6.     Radfahren und zu Fuß gehen? Ja, aber sicher!
7.     Schwerpunkt Fahrradabstellanlagen
8.     Zum Umstieg motivieren
9.     Aktiv mitbestimmen

Zu Wort meldete sich: GR Rödl

Erledigung:

15) Grundverpachtung Erholungsgebiete "Linkes Donauufer"
Der Gemeinderat beschließt mit 10 Stimmenthaltungen (SPÖ, Grüne):

1) Verpachtung der Parzellen 236 (ca. 448m²) und 221 (ca. 328m²) an Frau Doris Mehlmauer,
1190 Wien, Boschstraße 24/6/13 und Elmar Mehlmauer (Sohn), 1190 Wien, Zahnradbahnstr.
2/1, nach Verzicht von Herrn Wilhelm Hiehs, Am Ausblick in 3110 Neidling.
2) Verpachtung der Parzelle 135, im Ausmaß von ca. 684 m² an Frau Caroline Czutta, 1100
Wien, Kundratstraße 6/6/11 und Frau Alexandra Gontean, 1190 Wien, Boschstraße 19/76/5,
nach Verzicht von Frau Susanne Pernauer, 1190 Wien, Weinberggasse 67/9/3 (als Erbin von
Pernauer Wilfried).
3) Verpachtung der Parzelle 208, im Ausmaß von ca. 780 m² an Herrn Helmut Etzer, 1020
Wien, Engerthstraße 152/1/13, nach Verzicht von Herrn Günter Adamek, 1200 Wien, Leystr. 19-
21/7/14.

Ergänzungspunkt:
4) Verpachtung der Parzelle 150 im Ausmaß von ca. 391 m² an Thürk Gerhard Ing. Mag., 1160
Wien, Enenkelstraße 28/13, nach Verzicht von Liewald Wolfgang, D-61130 Nidderau,
Friedbergerstraße 37.

Das jährlich wertgesichtete Pachtentgeld beträgt 0,96 € je m² inkl. USt.

Erledigung:

16) Grundverkauf Gst. Nr. 144/7, KG Tulln (Kerschbaumer)
Der Gemeinderat beschließt mit 11 Gegenstimmen (TOP, Grüne, FPÖ) und einer Stimmenthal-
tung (NEOS):

Verkauf des Grundstückes Nr. 144/7, KG Tulln, im Ausmaß von 118 m² an Herrn David Kersch-
baumer, Donaulände 34, 3430 Tulln, lt. beiliegendem Kaufvertrag, wie folgt:
55/III/2016

Folgende Grundstücke wurden zum Verkauf angeboten:
Grundstück Nr. Nutzung dzt.      Eigentümer                              Anteil lt. Gutachten
144/7, KG Tulln Nebengrundstück Stadtgemeinde Tulln                        12,29%
140, KG Tulln   Widhof           Tullner Wohn Immobilien KG                87,71%

Zur Erzielung des bestmöglichen Verkaufspreises wurde ein Immobilien-Makler beauftragt, im
Wege eines Bieterverfahrens die beiden Liegenschaften zu vertreiben. Dennoch langte über
den Makler lediglich 1 gültiges Angebot ein. Ein weiteres Angebot (mit gleichem Kaufpreis) ist
direkt bei der Stadtgemeinde Tulln abgegeben worden.
Im Zuge eines darauffolgenden notariellen Verhandlungsgespräches hat Herr Franz Kersch-
baumer, Donaulände 34, 3430 Tulln, das höchste Angebot abgegeben.

Durch Einholung eines Gutachtens (SV Dr. Heinz Muhr, 1010 Wien) wurde ein Mindestpreis für
beide Objekte festgelegt, welcher auch als Basis für die Verwertung diente. Dieser Mindestpreis
betrug für das Grundstück 140 € 166.649,- und für das Teilstück 1 des Grundstücks 144/1
(nunmehr 144/7) € 23.351,-

Der erzielte Verkaufspreis in Höhe von € 195.000,- (Gesamtpreis inkl. Vertragserrichtungskos-
ten) wurde entsprechend diesen Anteilen aufgeteilt, und es ergibt sich daher ein Anteil für das
Grundstück Nr. 144/7 in der Höhe von € 23.965,50.

Herr Franz Kerschbaumer hat in weiterer Folge darum ersucht, dass an seiner Stelle mit seinem
Sohn der Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Ein entsprechendes Angebot des David Kerschbaumer zu den gleichen Bedingungen des An-
gebots von Franz Kerschbaumer im Rahmen des notariell abgewickelten Bieterverfahrens liegt
vor und der Kaufpreis wurde bereits auf dem Notartreuhandkonto erlegt.

Weitere Bedingungen: Das gegenständliche Grundstück muss innerhalb von 3 Monaten mit
dem Grundstück Nr. 140 (Widhof) zusammengelegt werden. Damit wird eine Ergänzungsabga-
be fällig. Eine allfällige Immo-ESt trägt trägt der Verkäufer.

Zu Wort meldeten sich: STR Buchinger, GR Rödl, GR Dir. Höckner, Bgm Mag. Eisenschenk

Erledigung:

17) Grundberichtigung Gst. Nr. 2733, KG Tulln – Trafostation Messe
Tulln
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Tullner Messe Gmbh übergibt eine 53 m² große Teilfläche des Grundstückes 2733/2, KG
Tulln, an die Stadtgemeinde Tulln. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich.
Diese Teilfläche wird für die Schaffung eines neuen Grundstückes benötigt, welches als Stand-
ort für eine Trafostation für die auf den Messehallen errichteten Photovoltaik-Anlagen dient.

Sämtliche Kosten der grundbücherlichen Durchführung werden von der Stadtgemeinde Tulln
getragen.

Erledigung:
56/III/2016

18) Öffentliches Gut – Grundabtretung Rudolf-Matt-Gasse (Leopold u.
Brigitte Pfaffl)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Durchführung des Teilungsplanes GZ 17228 der Vermessung Brunner und Strobl und die
damit verbundene Flächenübernahme ins öffentliche Gut:
Teilfläche „1“ im Ausmaß von 35 m², des Grundstückes .44, KG Langenlebarn ins öffentliche
Gut zu Grundstück 892/1, abgetreten von Leopold und Brigitte Pfaffl 3425 Langenlebarn, Wien-
erstraße 97. Gegen die Durchführung gem. § 15 LiegTeilG sind keine Hinderungsgründe be-
kannt.

Erledigung:

19) Öffentliches Gut – Grundabtretung Wildgasse (Ing. Heubeck)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Durchführung des Teilungsplanes GZ 17329 der Vermessung Brunner und Strobl und die
damit verbundene Flächenübernahme ins öffentliche Gut:
Teilfläche „1“ im Ausmaß von 4 m², des Grundstückes 764, KG Tulln ins öffentliche Gut zu
Grundstück 765, abgetreten von Frau Ing. Sigrid Heubeck 3430 Tulln Konrad v. Tulln Gasse 4.
Gegen die Durchführung gem. § 15 LiegTeilG sind keine Hinderungsgründe bekannt.

Erledigung:

20) Öffentliches Gut – Grundabtretung Staasdorfer Straße (Anna Ma-
ria Großschmidt)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Durchführung des Teilungsplanes GZ 17199 der Vermessung Brunner und Strobl und die
damit verbundene Flächenübernahme ins öffentliche Gut: Teilfläche „1“ im Ausmaß von 65 m²,
des Grundstückes 2300/14, KG Tulln ins öffentliche Gut zu Grundstück 2300/1, abgetreten von
Maria Anna Großschmidt 3430 Tulln Prof.-Grossmann-Straße 24. Gegen die Durchführung
gem. § 15 LiegTeilG sind keine Hinderungsgründe bekannt.

Erledigung:

21) Nutzung einer Teilfläche des Grdstk. 2723, KG Tulln, Fa.
STRABAG AG
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Fa.
STRABAG AG, 3532 Rastenfeld 206, mit folgendem Inhalt:
Die Fa. STRABAG AG nutzt eine ca. 500 m² große Teilfläche des Grundstückes 2723 KG Tulln,
als Lagerplatz für die Kanal- u. Straßenbauarbeiten in der Schießstattgasse. Die Nutzung erfolgt
ab 11.7.2016 bis 30.08.2016. Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt € 4,80 je m² und
angefangenem Monat inkl. USt.

Im Zuge der Behandlung dieses To-Punktes regt GR Rödl an, das Lagerarreal für die Fa Pittel&
Brausewetter neben dem Bauhof bezüglich Größe, Gestaltung und Verrechnung zu prüfen.

Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, Vzbgm Schinnerl

Erledigung:
57/III/2016

22) Friedhofsgebührenordnung - Gebührenanpassung
Der Gemeinderat beschließt mit 4 Gegenstimmen (Grüne) und 2 Stimmenthaltungen (FPÖ)
beiliegende Friedhofsgebührenordnung, welche einen Bestandteil des Beschlusses bildet, mit
Wirksamkeit ab 1.1.2017:
Folgende Gebührenanpassungen sind vorgesehen:
Grabstellen(Verlängerungs-)gebühren
Gebühren für die Benützung der Leichenkammer und der Aufbahrungshalle
Gebühren für die Be- und Enterdigung. Das Entgelt für Känze abräumen beträgt € 60,--.

Bei den neuen Gebührenberechnungen wurde eine Indexerhöhung von 1,3 %, sowie gem. GR-
Beschluss vom 3.11.2010 eine Anhebung um 5 % berücksichtigt. Bei den Gebühren für Gräber
mit vorgefertigten Fundfundamenten wurden nur die Indexerhöhungen berechnet, da bei der
seinerzeitigen Grabstellengebührenberechnung die tatsächlichen Baukosten zugrunde gelegt
wurden.

Der Antrag von GR Marecsek, die Gebühren für Sozialcard-Besitzer mit der Möglichkeit von
Ratenzahlungen in 5 Monatsraten ohne Zinsen zu fördern, wird mit 24 Gegenstimmen (TVP,
TOP) und 9 Stimmenthaltungen (SPÖ, FPÖ, NEOS) abgelehnt.

Zu Wort meldete sich: GR Marecsek, GR Ing. Slama

Erledigung:

23) Tarife- und Eintrittspreise Tullner Sport- und Freizeiteinrich-
tungen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Tarife und Eintrittspreise sowie Öffnungs- und Be-
triebszeiten der Tullner Sport- und Freizeiteinrichtungen lt. beiliegender Aufstellungen für fol-
gende Bereiche ab 01.09.2016 neu festzulegen:

- Hallenbad / Sauna
- Aubad
- Kunsteisbahn
- Bootsverleih (Wasserpark)
- Tulli-Express

Für Marketingmaßnahmen können verminderte Preise oder Gratis-Aktionen durch den
Bürgermeister befristet festgelegt werden. Die Ausführung erfolgt durch die Tullner Sport- und
Freizeitbetriebe.
Ab 01.09.2017 erfolgt automatisch eine jährliche Anpassung lt. VPI 2010 (Bezugsmonat
09//2014). Preise für Einzelkarten werden auf die nächste erste Nachkommastelle abgerundet.
Preise für Saisonkarten und Wertkarten werden auf die nächste ganze Stelle abgerundet.

Erledigung:

24) Pachtvertrag Minigolf
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Übernahme des Bestandsvertrages vom
20.06.2016 zwischen der Stadtgemeinde Tulln und Matthias Glatzenberger, 3462 Absdorf,
Kremser Straße 24, als künftigen Bestandsnehmer der Minigolfanlage in Tulln zu genehmigen.

Erledigung:
58/III/2016

25) Errichtung einer 5. Gruppe für die ganztägige Schulform mit ge-
trennter Abfolge und Sanierungsmaßnahmen in der Egon Schiele
Volksschule
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Umbau- und Sanierungsarbeiten in der Egon Schie-
le Volksschule, Kirchengasse 30, 3430 Tulln, wie folgt:

Der Kostenrahmen für die Umbauarbeiten zur Errichtung der 5. Gruppe für die ganztägige
Schulform in getrennter Abfolge, beträgt € 35.000,--.
Die Kosten werden zu 100 % vom Land NÖ gefördert.

Kosten für die Sanierung der WC- Anlagen im Altbau:

Baumeisterarbeiten:
Firma Leitzinger Bau, Tullner Straße 46, 3451 Michelhausen
zum Anbotspreis von (5 eingeladen, 4 Anbote abgegeben)                        € 21.857,90
Installationsarbeiten:
Firma Dillinger Installationstechnik, Ziegelfeldstr.8, 3430 Tulln
zum Anbotspreis von (4 eingeladen, 2 Anbote abgegeben)                        € 19.831,44
Fliesenlegerarbeiten:
Firma Forster-Fliesen, Langenlebarner Str.90, 3430 Tulln
zum Anbotspreis von (4 eingeladen, 2 Anbote abgegeben)                        € 13.843,20
Trennwände:
Firma SAX, Penzingerstraße 127, 1140 Wien
zum Anbotspreis von (2 eingeladen, 2 Anbote abgegeben)                        € 5.048,40

GESAMTSUMME: inkl. Ust.                                                        € 60.580,94

Die Kosten werden zu 25 % vom Schul- und Kindergartenfond (Land NÖ) gefördert.
Bedeckung im VA 2016, HHSt. 5/2111-0100: € 50.000,--vorhanden

Erledigung:

26) Nachmittagsbetreuung – Anpassung der Eltern- und Essensbei-
träge

Der Gemeinderat beschließt mit 4 Gegenstimmen (Grüne) und 2 Stimmenthaltungen (FPÖ) die
Erhöhung der Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung in der Egon-Schiele-Volksschule,
Volksschule II und Volksschule Langenlebarn, ab dem Schuljahr 2016/2017 wie folgt:
Der Betreuungsbetrag wurde zuletzt im Jahr 2012 um je € 1,-- erhöht.

1 - 2 Tage/wöchentlich -   von EUR 31,-- auf EUR 35,-- pro Monat
3     Tage/wöchentlich -   von EUR 46,-- auf EUR 50,-- pro Monat
4     Tage/wöchentlich -   von EUR 61,-- auf EUR 65,-- pro Monat
5     Tage/wöchentlich -   von EUR 76,-- auf EUR 80,-- pro Monat

Essensbeitrag: von EUR 3,80 auf EUR 4,- (Der Betrag wurde zuletzt im Jahr 2010 erhöht).

Die Ferienbetreuung für die Weihnachts-, Semester- und Osterferienbetreuung wird von € 7,--
auf € 8,-- pro Tag (€ 40,--/Woche) erhöht.

Zu Wort meldete sich: GR Marecsek, STR Stöhr-Eißert

Erledigung:
59/III/2016

27) Kindergärten - Anpassung der Bildungs-, Beschäftigungsbeiträge
und Essensbeiträge
Der Gemeinderat beschließt mit 4 Gegenstimmen (Grüne) und zwei Stimmenthaltungen (FPÖ) :

Der derzeitige Bildungs- und Beschäftigungsbeitrag in den Kindergärten beträgt seit Dezember
2008 € 10,00. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung, Wunsch der Kindergärtnerinnen
zum Ankauf qualitativ gutem Spielmaterial und der Tatsache, dass andere Gemeinden zum Teil
höhere Beiträge einheben soll der monatliche Beitrag ab September 2016 auf € 12,00 erhöht
werden.
Dem Gemeinderat wird berichtet, dass die Tarife der Nachmittagsbetreuung durch die gesetz-
lich vorgeschriebene Verpflichtung zur Indexanpassung ab September 2016 wie folgt festge-
setzt werden:
Bis 20 Std. € 35,00 (bisher € 30,00)
Bis 40 Std. € 58,00 (bisher € 50,00)
Bis 60 Std. € 82,00 (bisher € 70,00)
Bis 80 Std. € 93,00 (bisher € 80,00)

Essensbeitrag: von € 3,80 auf € 4,- (Der Betrag wurde zuletzt im Jahr 2010 erhöht).

Erledigung:

28) Römermuseum – Anpassung der Eintrittspreise
Der Antrag von STR Herzog, am Beispiel der Bundesmuseen für alle Kinder und Jugendlichen
bis 18 Jahre freien Eintritt zu gewähren, wird einstimmig angenommen.

Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig, die Eintrittspreise für das Römermuseum mit
Wirkung 1. Jänner 2017 wie folgt anpassen:

Erwachsene                                            EUR 4,50 (vorher 3,50)
in Gruppen                                            EUR 3,50 (vorher 2,50)
Präsenzdiener, Studenten, Lehrlinge, Senioren         EUR 3,50 (vorher 2,50)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                   freier Eintritt

Zu Wort meldete sich: STR Herzog, Bgm Mag. Eisenschenk

Erledigung:

29) Organisationsstatut der Musikschule Tulln - Änderung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die beiliegende Änderung des Organisationsstatuts der
Musikschule Tulln mit Wirkung vom 1.9.2016.
Es handelt sich um pädagogische Anpassungen, die in das Statut eingearbeitet werden.

Erledigung
60/III/2016

30) Rätselrallye „Tulu-Tour“ – Bericht
Ab Juli 2016 gibt es in Tulln ein neues Kinder- und Familienangebot, die Rätselrallye "Tulu-
Tour". Leitfigur der Tour ist das junge Kamel "Tulu", das auf der Suche nach seinen Ahnen an
den bekanntesten Denkmälern Tullns vorbeikommt, um dort Hinweise auf die Herkunft seines
Ur-Opas zu erhalten. Mithilfe eines Rätselheftes müssen Fragen beantwortet werden, die am
Ende ein Losungswort ergeben. Mit der richtigen Antwort kann am Gewinnspiel teilgenommen
werden, bei dem jährlich kinder- und familiengerechte Preise verlost werden.

Das Rätselheft wird mit einer Auflage von 3.000 Stück (Bedarf für 2-3 Jahre) in der
Tourismusinformation erhältlich sein und mittels eines Briefes an die Volksschulen beworben.
Die Zielgruppe sind Familien mit Kindern zwischen 8 und 12 Jahren.

Das Projekt ist sponsorenfinanziert und daher kostenneutral. Entwickelt wurde es von einer
Projektgruppe des AMS.

Erledigung:

31) Donaulände-Spektakel – Bericht
Die Tullner Donaulände wurde am Schulschluss-Wochenende (1.-3. Juli) in Zusammenarbeit
von der Kunstwerkstatt Tulln, der Stadtgemeinde Tulln, Vereinen und Betrieben zur großen
gemeinschaftlichen Kreativ-, Aktiv- und Relaxzone für die ganze Familie. Kulturelle Highlights
waren ebenso vertreten wie vielfältiges Kinderprogramm und Sportmöglichkeiten. Rechtzeitig
dafür wurde auch der neu modellierte Abschnitt der Donaulände zwischen der MS Stadt Wien
und dem Gästehafen mit Sitznischen und neuen Möbeln fertiggestellt.

Die Kunstwerkstatt Tulln bot Wiesen-Konzerte, Lesungen und nächtliche Tagtool-Lichtspiele.
Ebenfalls ein Highlight: Ein Konzert des Jugendsinfonieorchesters NÖ zu den Wasserspielen
des Nibelungenbrunnens. Sportbegeisterte lud die Sportunion Tulln zum Ausprobieren
verschiedener Trendsportarten und zur Wiederbelebung vergessener Spiele wie z.B.
Tempelhüpfen. Teil des Kinderprogrammes während des Donaulände-Spektakels waren eine
Spielstation mit den innovativen Tullner Bio-Bausteinen „Bioblo“, Sprachspiele rund um den
Ohrwurm „Bakabu“, eine Graffiti-Spray-Aktion und Führungen am Bienenstock mit der Imkerei
HuBee. Der Wasserschiclub lud täglich zu einer Wasserschi-Show und zum Reifenfahren auf
der Donau. Die Gastrobetriebe an der Donaulände boten Schmankerl im Grünen und am
Sonntag Vormittag wurde zum gemeinschaftlichen Picknick aufgerufen.

Erledigung:

32) Straßenbau – Bericht
Herr Stadtrat Dr. Wimmer berichtet dem Gemeinderat über den Stand der Baufortschritte beim
Straßenbau.

Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, STR Dr. Wimmer, Vzbgm Schinnerl

Erledigung:
61/III/2016

33) Straßenbeleuchtung – Bericht
Herr Stadtrat Dr. Wimmer berichtet dem Gemeinderat über den Stand der Baufortschritte bei
der Straßenbeleuchtung.

Erledigung:

34) Radwege – Bericht
Herr Stadtrat Dr. Wimmer berichtet dem Gemeinderat über den Stand der Baufortschritte bei
den Radwegen.

Erledigung:

35) Nächtigungsstatistik – Zwischenbericht
Von Jänner bis Mai 2016 wurden 9.588 Ankünfte und 20.464 Nächtigungen verzeichnet. Das
bedeutet einen Anstieg bei den Ankünften im Vergleichszeitraum 2015 von 2 % bzw. bei den
Nächtigungen von 4 %.

Bei den touristischen Ankünften und Übernachtungen zeigt sich ein positiver Trend. Die beruf-
lich bedingten Nächtigungen machen seit Jahresbeginn laut Statistik 8.276 aus, das sind 40 %
der Gesamtnächtigungen. Aus den Ankunfts- und Nächtigungszahlen ergibt sich eine durch-
schnittliche Aufenthaltsdauer von 2,13 Nächten.

Erledigung:

36) Wasserabgabenordnung – Änderung
Der Gemeinderat beschließt mit 6 Gegenstimmen (Grüne, FPÖ) die beiliegende Wasserabga-
benordnung gem. NÖ. Gemeindeabwasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930, in der derzeit gel-
tenden Fassung. Folgende Abgaben sollen darin neu festgesetzt werden:

§ 6 Bereitstellungsgebühr
(1) Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 37,55 pro m³/h (min. € 1,80 pro m³/h und max. 50% des
      Jahresaufwandes nach Berechnung Anlage 1 zum NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz
      1978) festgesetzt.
(2) Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in
      m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstel-
      lungsgebühr:

       Verrechnungs-       Bereitstellungsbetrag          Bereitstellungsgebühr in €
        größe in m³/h           in € pro m³/h
               3                   37,55                             112,65
               7                   37,55                             262,85
              12                   37,55                             450,60
              17                   37,55                             638,35
              25                   37,55                             938,75
              35                   37,55                            1314,25
              45                   37,55                            1689,75
              55                   37,55                            2065,25
62/III/2016

               65                 37,55                           2440,75
               75                 37,55                           2816,25
               85                 37,55                           3191,75
               95                 37,55                           3567,25
              105                 37,55                           3942,75
              115                 37,55                           4318,25
              125                 37,55                           4693,75
              135                 37,55                           5069,25
              145                 37,55                           5444,75
              155                 37,55                           5820,25
              165                 37,55                           6195,75
              175                 37,55                           6571,25
              185                 37,55                           6946,75
              195                 37,55                           7322,25
              205                 37,55                           7697,75
              215                 37,55                           8073,25
              225                 37,55                           8448,75
              235                 37,55                           8824,25
              245                 37,55                           9199,75
              255                 37,55                           9575,25
              265                 37,55                           9950,75
              275                 37,55                          10326,30
              285                 37,55                          10701,80
              295                 37,55                          11077,30

§ 7, Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr
(1) Die Grundgebühr gemäß § 10 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird
für 1 m³ Wasser mit € 1,13 festgesetzt.
Die Wasserabgabenordnung tritt mit 1.01.2017 in Kraft.

Erledigung:

37) Kanalabgabenordnung – Änderung
Der Gemeinderat beschließt mit 6 Gegenstimmen (SPÖ, Grüne) die beiliegende Kanalabgaben-
ordnung gemäß NÖ Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230, in der derzeit geltenden Fassung.

Folgende Abgaben sollen darin neu festgesetzt werden:
§ 4, KANALBENÜTZNGSGEBÜHREN für den Schmutzwasser- bzw. Mischwasserkanal
(1) Die Kanalbenützungsgebühren sind nach den Bestimmungen des § 5 des NÖ Kanalgeset-
zes 1977 zu berechnen.
(2) Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage
(Kanalbenützungsgebühr) werden für die Schmutzwasserentsorgung folgende Einheitssätze
festgesetzt
a) Schmutzwasserkanal:                          € 1,77
b) Mischwasserkanal:                            € 1,77
Für die Einleitung von Regenwasser kommt ein 10%iger Aufschlag zur Anwendung.
(3) Zur Berechnung der schmutzfrachtbezogenen Anteile wird der spezifische Jahresaufwand
mit € 34,72 festgesetzt.

Diese Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Tulln tritt mit 1.1.2017 in Kraft.

Erledigung:
63/III/2016

38) Fäkalienabfuhrverordnung – Änderung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig beiliegende Fäkalienabfuhrverordnung gemäß NÖ Ka-
nalgesetz 1977, LGBl. 8230, in der derzeit geltenden Fassung.

Die Fäkalienabfuhrgebühr soll darin neu festgesetzt werden:
§ 4, Fäkalienabfuhrgebührentarif
Die Grundgebühr zur Errechnung der Fäkalienabfuhrgebühren wird mit € 34,84 (exkl.MWSt.)
festgesetzt. Dieser Tarif wird jenen Liegenschaftseigentümern, Eigentümern von Bauwerken
oder Bauwerbern berechnet, die im Abfuhrbereich liegen und ihre Fäkalien über das öffentliche
Abfuhrunternehmen entsorgen. Die Fäkalienabfuhrverordnung tritt mit 1.1.2017 in Kraft.

Zu Wort meldete sich GR Ing. Schmied.

GR Ing. Schmied regt an, in einer der nächsten Ausgaben der Tulln-INFO sowohl über die hö-
heren Einnahmen als auch über eine Reduzierung bei den Ausgaben bei den diversen Einrich-
tungen der Stadtgemeinde Tulln zu berichten.

Erledigung:

39) Errichtung eines gemeinsamen Müllsammelzentrums für die Nord-
KG´s in Absdorf – Grundsatzbeschluss für Verhandlungen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Fassung eines Grundsatzbeschluss zur Führung
von Verhandlungen zur Errichtung und den Betrieb eines zentralen Gemeindesammelzentrums
für die Gemeinden Absdorf, Stetteldorf, Königsbrunn und Tulln (Nord KG´s).
Das Projekt in Absdorf soll nach dem Beispiel Pixendorf geplant und errichtet werden.
Das gemeindeübergreifende Altstoffsammelzentrum Pixendorf stellt den derzeit neuesten Stand
der Technik dar (e-card-Modell). In der dafür ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe wurde
festgestellt, dass die flächendeckende Umsetzung dieses Modells durch den GVA Tulln sinnvoll
und zukunftsweisend ist. Die Kosten für den Bau und in weiterer Folge für den laufenden
Betrieb sollen durch den Abfallverband Tulln übernommen werden.

Die bestehende Grünschnittsammelstelle beim Friedhof Neuaigen soll zukünftig auch für die
Ablagerung von Rasenschnitt genützt werden können

Zu Wort meldete sich: GR Ing. Rödl

Erledigung:

40) Abschluss Dienstbarkeitsvertrag für Deponiesickerwasser-
ableitung mit der via donau
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der
via donau – Österreichische Wasserstraßen Gesellschaft mbH, Donau-City-Straße 1, 1220
Wien, betreffend das Grundstück 1196. EZ. 1263, KG Tulln, mit folgendem Inhalt:

Duldung der Errichtung, Betreibung und Instandhaltung der Deponiesickerwasserableitung im
Ausmaß von ca. 41 lfm. auf unbestimmte Dauer. Die mit der Errichtung des Vertrages, seiner
grundbücherlichen Durchführung sowie mit der Ausübung der eingeräumten Rechte verbunde-
nen Kosten, Gebühren und Abgaben trägt die Stadtgemeinde.

Erledigung:
64/III/2016

44) EVN- Gashochdruckleitung – Zustimmung zur Grundbenutzung
Der Gemeinderat genehmigt mit 4 Stimmenthaltungen (Grüne) die Zustimmung zur Grundbe-
nutzung

Parz. Nr. 651, EZ 1703, Stadtgemeinde Tulln
Parz. Nr. 2756/2 und 650/4, EZ 1707, Stadtgemeinde Tulln
Parz. Nr. 2740, 2741/1 und 2742, EZ 328, Stadtgemeinde Tulln
Parz. Nr. 2756/1, EZ 969, Bürgerspitalfondsstiftung Tulln

Die EVN hat in beiliegender Vereinbarung den Forderungen der Gemeinde, insbesondere im
Hinblick auf die gesamte Donaulände, welche im Eigentum der Republik Österreich liegt, zuge-
stimmt bzw. bereits in die Projektpläne eingetragen.

Betreffend einer kostenlosten Mitverlegung von Lichtwellenleiterkabeln in die späte totzulegen-
de alte Gasleitung soll noch eine Zustimmung der EVN erwirkt werden

Zu Wort meldeten sich: GR Ing. Rödl, Vzbgm Schinnerl

Erledigung:

45) Gesetzwidrige Kostenbelastung der NÖ Gemeinden aus der Min-
destsicherung für Asylanten

Vor Abstimmung zu dem Antrag verlässt die TOP-Fraktion den Sitzungssaal

Der Gemeinderat lehnt mit 30 Gegenstimmen (TVP, SPÖ, Grüne, NEOS) den Antrag ab.

Zu Wort meldeten sich: GR Dir. Höckner, GR Stoiber E., GR Stoiber K., GR Mag. Hebenstreit,
STR Buchinger

Erledigung:

STR Wimmer lädt abschließend zum SPÖ Stadtfest ein und erklärt bezüglich der kommenden
Wiederholung der Stichwahl, der FPÖ die Besetzung von 5 Ersatz-Beisitzern in den Wahl-
sprengel zu überlassen. Bgm Mag. Eisenschenk erklärt daraufhin, dass die TVP ebenfalls der
FPÖ Beisitzer-Positionen für die Stichwahl überlassen wird.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.40 Uhr

Die nicht-öffentliche Sitzung wird getrennt abgelegt.

Die Schriftführer:                                               Der Bürgermeister:

                             Die Beglaubiger:
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