Tagesordnung: Stadtgemeinde Tulln
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45/III/2016 Stadtamt Tulln Tulln, 5. Juli 2016 PROTOKOLL über die am Dienstag, dem 5. Juli 2016, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattge- fundene Sitzung des Gemeinderates. Tagesordnung: Siehe Beilage Anwesend: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk Vzbgm. KommR Harald Schinnerl STR ÖkR Johann Mayerhofer STR Wolfgang Mayrhofer STR Elfriede Pfeiffer STR Mag. Johannes Sykora STR Dr. Harald Wimmer STR Hubert Herzog………………….erscheint um 19.07 Uhr vor Behandlung von TO Punkt 1. STR Ludwig Buchinger STR Mag. Johannes Scholz GR Johannes Blauensteiner GR Johannes Boyer GR Annemarie Eißert GR Mag. Franz Hebenstreit GR Dir. Peter Höckner GR Eva Koloseus GR Peter Liebhart GR Marina Manduric GR Paula Maringer GR Karl Mayr GR Ernst Pegler GR Susanne Stöhr-Eißert GR Ing. Walter Slama GR Ing. Norbert Drapela GR Sabrina Felber GR Gerlinde Sieberer GR Alexander Vrtis GR Leopold Handelberger GR Cornelia Kern-Labermeyer GR Ing. Michael Hanzl GR Jürgen Schneider GR Liane Marecsek GR Gustav Rödl GR Snezana Simek GR Erich Stoiber GR Kerstin Stoiber GR Ing. Herbert Schmied Vorsitzender: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk Schriftführer: StADir. DI Dr. Viktor Geyrhofer, StADir.-Stv. Mag. Christian Resch
46/III/2016 Beglaubiger: GR Peter Liebhart, GR Gerlinde Sieberer, STR Ludwig Buchinger, GR Liane Marecsek, GR Erich Stoiber, GR Ing. Herbert Schmied A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Bgm Mag. Peter Eisenschenk eröffnet um 19.01 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt nach Be- grüßung der Anwesenden die Beschlussfähigkeit fest. Bgm Mag. Eisenschenk bringt gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung folgenden Antrag ein: 15) Grundverpachtung Erholungsgebiete „Linkes Donauufer“ - Ergänzungspunkt 44) EVN- Gashochdruckleitung – Zustimmung zur Grundbenutzung Die Punkte werden einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen. GR Erich Stoiber und GR Kerstin Stoiber bringen gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung folgenden Antrag ein: 45) Gesetzwidrige Kostenbelastung der NÖ Gemeinden aus der Mindestsicherung für Asylanten Die Aufteilung der Kosten für die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist im NÖ Mindestsiche- rungsgesetz eindeutig geregelt, wobei im § 36 Abs.1 ausdrücklich bestimmt ist, dass für Ge- meinden u.a. KEINE Kostenbeitragspflicht für Asylberechtigte (§ 5 Abs.2 Ziffer 3) besteht. Entgegen dieser gesetzlicher Bestimmungen wurden und werden allen NÖ Gemeinden solche Kosten bei der Abrechnung der Ertragsanteile widerrechtlich einbehalten, und fehlen somit im Gemeindebudget. Der Gemeinderat möge daher folgendes beschließen: 1) Der Bürgermeister hat umgehend zu ermitteln, wie hoch die ungerechtfertigten Kosten aus der Mindestsicherung für Asylberechtigte sind, die der Gemeinde widerrechtlich ein- behalten wurden und alle erforderlichen Schritte einzuleiten, dieses Geld für die Ge- meinde rückzufordern. 2) Die Landesregierung wird aufgefordert, die widerrechtliche Belastung der Gemeinden mit den Kosten aus der Mindestsicherung für Asylanten sofort zu unterlassen und geset- zeswidrig einbehaltene Beträge unverzüglich den Gemeinden zu refundieren. 3) Der NÖ Landtag wird aufgefordert die Landesregierung zur gesetzmäßigen Vollziehung der Kostenaufteilung der Mindestsicherung anzuhalten. 4) Die Bundesregierung und der Nationalrat werden aufgefordert, diese Kosten, die durch den überbordenden Zustrom von Asylwerbern entstanden sind, nicht den Ländern und Gemeinden aufzubürden, die nicht die Verantwortung dafür tragen, sondern dafür zu sorgen, dass Bundes- und EU-Mittel dafür herangezogen werden. Begründung der Dringlichkeit: Die finanziellen Mittel, die unserer, so wie auch allen anderen NÖ Gemeinden gesetzwirdrig vorenthalten wurden, werden dringend benötigt. Nachdem sowohl die Gemeinderäte, als auch die Abgeordneten und Regierungsmitglieder ausdrücklich zur Be- achtung und Einhaltung der Gesetze angelobt sind, haben sie die Verpflichtung, gegen gesetz- widrige Vorgänge unverzüglich vorzugehen und alle Schritte zu unternehmen, um den geset- zeskonformen Zustand wieder herzustellen. Der Punkt wird einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen
47/III/2016 GR Ing. Herbert Schmied stellt zu Tagesordnungspunkt 11) Änderung Gesellschaftsvertrag Messe Tulln gemäß § 22 Abs.1 NÖ GO 1973 folgende Anfrage: Durch die Anpassung des Schwellenwertes auf € 270.000,- (statt wie bisher € 80.000,-) für die notwendige Zustimmung der Generalversammlung soll die Entscheidungsgewalt des Aufsichts- rates gestärkt werden. Ergänzend hierzu ersucht der Antragsteller um Beantwortung nachstehender Fragen: 1. Wie oft bedurfte es in den letzten 3 Jahren einer Zustimmung der Generalversammlung aufgrund der bisherigen Grenze von € 80.000,- ? 2. Welche konkreten wirtschaftlichen Nachteile entstanden dadurch ? 3. Welche konkreten Investitionen sind in Zukunft geplant, sodass diese in den Bereich von € 80.000 bis € 270.000 fallen und somit nicht mehr die Zustimmung der Generalver- sammlung benötigen? 4. Welche konkreten Vorteile bzw. Einsparungen ergeben sich durch die Erhöhung des Schwellenwertes? 5. Wird durch die geplante Stärkung des Aufsichtsrates nicht die Generalversammlung in ihren Kompetenzen geschwächt? 6. Wie lautet die Stellungnahme der Generalversammlung dazu? 7. Warum ist die Erhöhung des Schwellenwertes erst im Jahr 2016 erforderlich und nicht schon früher? Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Zuge der Behandlung des Tagesordnungspunktes 11. Bgm Mag. Peter Eisenschenk unterbricht die Sitzung um 19.06 Uhr, um den anwesenden Bür- gern die Möglichkeit zu geben, an die Mitglieder des Gemeinderates Fragen zu stellen. Es werden keine Fragen gestellt. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19.07 Uhr fortgesetzt. 1) Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Protokoll vom 18. Mai 2016 keine Einwendungen eingebracht worden sind. Das Protokoll gilt daher als genehmigt. 2) Änderung der Zusammensetzung der Ausschüsse und Funktionen III) Bestellung eines Ortsvorstehers gemäß § 40 Abs.2 NÖ Gemeindeordnung 1973: OV Karl Angermann hat seine Funktion als OV für Trübensee per 5. Juli 2016 zurückgelegt Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auf Vorschlag des Bürgermeisters Herrn Gerhard Fall- bacher, Trübensee 60, 3430 Tulln, als neuen Ortsvorsteher für Trübensee zu bestellen. Erledigung:
48/III/2016 3) Einschau Prüfungsausschuss vom 30. Juni 2016 Die Niederschrift und die Stellungnahme des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin bilden einen Bestandteil des Protokolls. Erledigung: 4) Mitgliedschaft „Die Gärten Niederösterreichs“ Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Voll-Mitgliedschaft der Stadtgemeinde Tulln bei der Gartenplattform „Die Gärten Niederöster- reichs“, die jährlich herausragende Garten-Veranstaltungen und gartentouristische Angebote unter der Marke „Gartensommer NÖ“ bewirbt. Ziel ist die Erhöhung der Wertschöpfung im Be- reich der Gartenwirtschaft-/-tourismus sowie eine noch stärkere Positionierung Tullns als Zent- rum einer der wichtigsten Gartenregionen Niederösterreichs. Mit der Mitgliedschaft ergeben sich sowohl überregionale Vermarktungsmöglichkeiten des um- fangreichen jährlichen Garten-Programms, wie z.B. Internationale Gartenbaumesse, garten- FESTWOCHENtulln, als auch von touristischen Individual- und Gruppenangeboten. Durch die Mitgliedschaft eröffnet sich für Tulln weiters die Möglichkeit, sich für 2018 – im 10. Jahr der GARTEN TULLN – als Gartensommer Schwerpunkt-Partner zu bewerben, ähnlich Ba- den 2016 mit dem Jahresprogramm „Die Gartenmanie der Habsburger“. Die Mitgliedschaft ab 2017 beläuft sich auf € 5.000,- jährlich. Erledigung: 5) Verordnung über die Erhebung einer Hundeabgabe – Änderung Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Verordnung über die Erhebung einer Hundeabgabe wie folgt: Bisher: - seit 2011 in Kraft für Nutzhunde jährlich € 6,54 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hunde- haltegsetz jährlich € 100,00 für alle übrigen Hunde jährlich € 40,00 Neu: - ab 2017 in Kraft für Nutzhunde jährlich € 6,54 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hunde- haltegesetz jährlich € 110,00 für alle übrigen Hunde jährlich € 44,00 Die Verordnung soll mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten. Erledigung:
49/III/2016 6) Litfassäulen – Plakatierungsentgelt - Gebührenanpassung Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Plakatierungsentgelt ab 01.01.2017 lt. folgender Aufstellung zu erhöhen: bis 31.12.2016 Anmerk-ung Indexanpassung ab 01.01.2017 Plakat inkl. 20 % 1,8 % inkl. 20 % MWSt. MWSt. 33 Stk. Plakate 62,10 für 7 Tage 63,21780 63,20 A1 33 Stk. Plakate 54,90 für 7 Tage 55,88820 55,90 A2 33 Stk. Plakate 36,00 für 7 Tage 36,64800 36,60 A3 33 Stk. Plakate 22,60 für 7 Tage 23,00680 23,00 A4 und A5 33 Stk. Plakate 124,30 für 14 Tage 126,53740 126,50 A1 33 Stk. Plakate 110,00 für 14 Tage 111,98000 112,00 A2 33 Stk. Plakate 72,10 für 14 Tage 73,39780 73,40 A3 33 Stk. Plakate 45,00 für 14 Tage 45,81000 45,80 A4 und A5 33 Stk. Plakate 186,60 für 21 Tage 189,95880 190,00 A1 33 Stk. Plakate 164,90 für 21 Tage 167,86820 167,90 A2 33 Stk. Plakate 108,10 für 21 Tage 110,04580 110,00 A3 33 Stk. Plakate 67,90 für 21 Tage 69,12220 69,10 A4 und A5 33 Stk. Plakate 248,80 für 28 Tage 253,27840 253,30 A1 33 Stk. Plakate 220,00 für 28 Tage 223,96000 224,00 A2 33 Stk. Plakate 144,20 für 28 Tage 146,79560 146,80 A3 33 Stk. Plakate 90,30 für 28 Tage 91,92540 91,90 A4 und A5 Weitere Entgelte werden entsprechend der Plakatanzahl (Grundlage 63,20 inkl. 20 % MWSt. für 33 Stück A1-Plakate für 7 Tage verrechnet. VPI 2010: Wert Juli 2014: 109,5; Wert April 2016: 111,50: prozentuelle Steigerung von 1,8 % Zu Wort meldete sich: GR Rödl Erledigung:
50/III/2016 7) Parkgebühren in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und den Parkgaragen für Dauerparker – Gebührenanpassung Der Gemeinderat beschließt mit zwei Gegenstimmen die inflationsbedingte Anhebung der Ge- bühren für Parkkarten in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und die Parkgebühren für Dauerparker in den Parkgaragen der Stadtgemeinde Tulln wie unten angeführt, per 1.1.2017: AB AB 01.01.2017 PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG in KURZ- 01.01.2015 PARKZONEN € incl. 20 % € incl. 20 % MWSt. MWSt. Bewohner-Parkkarte für Kurzparkzonen – pro 565,00 575,00 Jahr Bewohner-Parkkarte für Kurzparkzonen – pro 56,50 57,50 Monat Wirtschafts-Parkkarte für Kurzparkzonen – pro 565,00 575,00 Jahr Wirtschafts-Parkkarte für Kurzparkzonen – pro 56,50 57,50 Monat AB AB 01.01.2017 01.01.2015 PARKGARAGEN – DAUERPARKER € incl. 20 % € incl. 20 % MWSt. MWSt. Jahreskarte für PG Albrechtsgasse und PG 427,50 440,00 „Frauentorgasse“ – NICHT im EG Monatskarte für PG Albrechtsgasse und PG 56,00 58,00 „Frauentorgasse“ Monatskarte für PG „Frauentorgasse“ 42,70 44,00 Wochenkarte 25,50 26,00 für Dauerparker Monatskarte für Beschäftigte (gültig je nach Karte / Freischaltung in der jeweiligen Garage 10,70 11,00 zu gesonderten Zeiten, Beantragung im Bür- gerservice) nur im 2. OG (Freigeschoß) Tageskarte für mehrmalige Benützung 7,60 7,70 Verlust der Dauerparkkarte incl. Sperrgebühr 53,50 55,00 Die Gebühren in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und die Parkgebühren für Kurzpar- ker in den Parkgaragen werden erst bei einer inflationsbedingte Überschreitung von € 0,20 pro 60min Parkdauer angepasst. Ausgangspunkt mit der letzten Änderung ist der 1.1. 2011. Erledigung:
51/III/2016 8) Aufschließungsabgabe, Einheitssatz - Anpassung Der Gemeinderat beschließt mit 7 Gegenstimmen (TOP, FPÖ) und 6 Stimmenthaltungen (SPÖ) mit folgender Verordnung den Einheitssatz für die Ermittlung der Aufschließungsabga- be in der Höhe von € 751,00 neu festzusetzen (bisher € 742,00): V E R O R D N U N G: §1 Gemäß § 38 Abs.6 NÖ Bauordnung 2014 wird der Einheitssatz zur Ermittlung der Aufschlie- ßungsabgabe für alle im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Tulln als Bauland gewidme- te Grundstücke mit € 751,00 festgesetzt. Auf Aufgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist der bis dahin geltenden Einheitssatz weiterhin anzuwenden. §2 Diese Verordnung tritt am 01. 01. 2017 in Kraft Die Erhöhung entspricht dem Verbraucherpreisindex von 1,3%. Zu Wort meldeten sich: STR Buchinger, GR Ing. Schmied, Vzbgm Schinnerl, GR Ing. Slama, STR Dr. Wimmer Erledigung: 9) Stellplatzausgleichsabgabe - Anpassung Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit folgender Verordnung die Stellplatz- Ausgleichsabgabe in der Höhe von € 3,930,00 neu festzusetzen (bisher € 3.880,00): V E R O R D N U N G: §1 Gemäß § 41 Abs.3 NÖ Bauordnung 2014 wird die Höhe der Stellplatz-Ausgleichsabgabe mit € 3.930,00 pro Stellplatz festgesetzt. Auf Aufgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist die bis dahin geltende Stellplatz-Ausgleichsabgabe weiterhin anzuwenden. §2 Diese Verordnung tritt am 01. 01. 2017 in Kraft. Die Erhöhung entspricht dem Verbraucherpreisindex von 1,3%. Erledigung:
52/III/2016 10) Spielplatzausgleichsabgabe - Anpassung Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit folgender Verordnung die Spielplatz- Ausgleichsabgabe wie folgt neu festsetzen: V E R O R D N U N G: §1 Gemäß § 42 Abs. 3 Nö. Bauordnung 2014 wird die Höhe der Einheitssätze der Spielplatz- Ausgleichsabgabe wie folgt festgesetzt: Einheitssätze Einheitssätze aktuell € Erhöhung € Altstadt 440 445 Siedlungsgebiet 140 141 Spielplatz Langenlebarn 110 111 Neuaigen, Trübensee, Mollersdorf 45 46 Staasdorf, Nitzing, Frauenhofen 100 101 Auf Aufgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist der bis dahin geltende Einheitssatz weiterhin anzuwenden. §2 Diese Verordnung tritt am 01. 01. 2017 in Kraft. Die Erhöhung entspricht dem Verbraucherpreisindex von 1,3%. Der Antrag von GR Rödl, die Abgabe höher anzusetzen, da sonst stets die Zahlung der Abga- be gewählt wird, wird mit 33 Gegenstimmen (TVP, SPÖ, TOP, FPÖ, NEOS) abgelehnt. Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, Vzbgm Schinnnerl, GR Ing. Slama, STR Herzog, GR Ma- recsek Erledigung: 11) Messe Tulln GmbH – Änderung Gesellschaftsvertrag Der Gemeinderat beschließt mit 4 Gegenstimmen (Grüne) und 14 Stimmenthaltungen (SPÖ, TOP, FPÖ, NEOS): Änderung des beiliegenden Gesellschaftsvertrages der Messe Tulln GmbH vom 29.06.2010 Durch eine Anpassung des Schwellenwertes für die nötig Zustimmung der Generalversammung auf € 270.000,- statt wie bisher € 80.000,-, soll die Entscheidungsgewalt des Aufsichtsrates gestärkt werden. Von € 80.000 bis zum Schwellenwert von € 270.000 soll der Aufsichtsrat die Zustimmung erteilen können, darunter wie bisher die Geschäftsführung autark. Weiters beantwortet Vzbgm Schinnerl die Anfrage von GR Ing. Schmied gemäß § 22 Abs.1 NÖ Gemeindeordnung. Zu Wort meldeten sich: GR Ing. Schmied, GR Rödl, STR Dr. Wimmer, STR Buchinger Erledigung:
53/III/2016 12) Entgelt Fahrbewilligung – Wertanpassung Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Neue Festlegung des Entgeltes der Fahrbewilligungen ab. 1.1.2017: für Pächter, Holztransporteure, Sonstige von € 20,00 auf € 25,00 für Pächter der LIGA von € 10,00 auf € 12,00 für Grundeigentümer, Fischer von € 5,00 auf € 6,00 von € 4,16 (exkl. USt) auf € 6,00 inkl. 20 % USt Ab 1.1.2017 erfolgt eine Wertsicherung der Entgelte. Als Maß zur Berechnung der Wertbestän- digkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2017) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat Jänner 2017 errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowhl für die die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spiel- raums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Das hierdurch neu berechnete Entgelt wird kaufmännisch auf ganze Euro gerundet. Die Stadtgemeinde Tulln ist berechtigt, die Wertsicherungsvereinbarung nach der Umstellung des österreichischen Verbraucherpreisindex durch einen entsprechenden Nachfolgeindex wei- ter zu berechnen. Erledigung: 13) Freigabe Aufschließungszone BK-A1 Langenlebarn-UA, St.- Helena-Gasse Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Aufschließungszone BK-A1 im Bereich südlich der St.-Helena-Gasse, westlich der BW-A5, nördlich des Bahnweges und östlich des Friedhofes in Langenlebarn-Unteraigen zur Grundabteilung und Bebauung mit folgender Verordnung freizugeben. Folgende Freigabebedingungen der BK-A1 sind bereits erfüllt: Vorlage eines Parzellierungs- und Erschließungskonzeptes Einigung der Grundeigentümer auf den neuen Grenzverlauf VERORDNUNG §1 Gemäß § 16 Abs. 4 NÖ ROG 2014 wird die im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Bauland- Kerngebiet-Aufschließungszone 1 im Bereich südlich der St.-Helena-Gasse, westlich der BW- A5, nördlich des Bahnweges und östlich des Friedhofes in Langenlebarn-Unteraigen zur Abtei- lung und Bebauung freigegeben, da die Bedingungen für eine Freigabe gemäß der in der Ge- meinderatssitzung vom 17. 02. 2002 beschlossenen Verordnung erfüllt sind. §2 Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 der Nö. Gemeindeordnung 1973 mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Erledigung:
54/III/2016 14) Fuß- und Radwegeleitbild 2030 Der Gemeinderat beschließt einstimmig beiliegendes Leitbild, welches nachfolgende Hand- lungsfelder abdeckt: 1. Tulln als Stadt der kurzen Wege 2. Mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende 3. Aktive Mobilität für Familien 4. Mobilität für die Generation 60+ 5. Schnittstelle mit dem ÖV 6. Radfahren und zu Fuß gehen? Ja, aber sicher! 7. Schwerpunkt Fahrradabstellanlagen 8. Zum Umstieg motivieren 9. Aktiv mitbestimmen Zu Wort meldete sich: GR Rödl Erledigung: 15) Grundverpachtung Erholungsgebiete "Linkes Donauufer" Der Gemeinderat beschließt mit 10 Stimmenthaltungen (SPÖ, Grüne): 1) Verpachtung der Parzellen 236 (ca. 448m²) und 221 (ca. 328m²) an Frau Doris Mehlmauer, 1190 Wien, Boschstraße 24/6/13 und Elmar Mehlmauer (Sohn), 1190 Wien, Zahnradbahnstr. 2/1, nach Verzicht von Herrn Wilhelm Hiehs, Am Ausblick in 3110 Neidling. 2) Verpachtung der Parzelle 135, im Ausmaß von ca. 684 m² an Frau Caroline Czutta, 1100 Wien, Kundratstraße 6/6/11 und Frau Alexandra Gontean, 1190 Wien, Boschstraße 19/76/5, nach Verzicht von Frau Susanne Pernauer, 1190 Wien, Weinberggasse 67/9/3 (als Erbin von Pernauer Wilfried). 3) Verpachtung der Parzelle 208, im Ausmaß von ca. 780 m² an Herrn Helmut Etzer, 1020 Wien, Engerthstraße 152/1/13, nach Verzicht von Herrn Günter Adamek, 1200 Wien, Leystr. 19- 21/7/14. Ergänzungspunkt: 4) Verpachtung der Parzelle 150 im Ausmaß von ca. 391 m² an Thürk Gerhard Ing. Mag., 1160 Wien, Enenkelstraße 28/13, nach Verzicht von Liewald Wolfgang, D-61130 Nidderau, Friedbergerstraße 37. Das jährlich wertgesichtete Pachtentgeld beträgt 0,96 € je m² inkl. USt. Erledigung: 16) Grundverkauf Gst. Nr. 144/7, KG Tulln (Kerschbaumer) Der Gemeinderat beschließt mit 11 Gegenstimmen (TOP, Grüne, FPÖ) und einer Stimmenthal- tung (NEOS): Verkauf des Grundstückes Nr. 144/7, KG Tulln, im Ausmaß von 118 m² an Herrn David Kersch- baumer, Donaulände 34, 3430 Tulln, lt. beiliegendem Kaufvertrag, wie folgt:
55/III/2016 Folgende Grundstücke wurden zum Verkauf angeboten: Grundstück Nr. Nutzung dzt. Eigentümer Anteil lt. Gutachten 144/7, KG Tulln Nebengrundstück Stadtgemeinde Tulln 12,29% 140, KG Tulln Widhof Tullner Wohn Immobilien KG 87,71% Zur Erzielung des bestmöglichen Verkaufspreises wurde ein Immobilien-Makler beauftragt, im Wege eines Bieterverfahrens die beiden Liegenschaften zu vertreiben. Dennoch langte über den Makler lediglich 1 gültiges Angebot ein. Ein weiteres Angebot (mit gleichem Kaufpreis) ist direkt bei der Stadtgemeinde Tulln abgegeben worden. Im Zuge eines darauffolgenden notariellen Verhandlungsgespräches hat Herr Franz Kersch- baumer, Donaulände 34, 3430 Tulln, das höchste Angebot abgegeben. Durch Einholung eines Gutachtens (SV Dr. Heinz Muhr, 1010 Wien) wurde ein Mindestpreis für beide Objekte festgelegt, welcher auch als Basis für die Verwertung diente. Dieser Mindestpreis betrug für das Grundstück 140 € 166.649,- und für das Teilstück 1 des Grundstücks 144/1 (nunmehr 144/7) € 23.351,- Der erzielte Verkaufspreis in Höhe von € 195.000,- (Gesamtpreis inkl. Vertragserrichtungskos- ten) wurde entsprechend diesen Anteilen aufgeteilt, und es ergibt sich daher ein Anteil für das Grundstück Nr. 144/7 in der Höhe von € 23.965,50. Herr Franz Kerschbaumer hat in weiterer Folge darum ersucht, dass an seiner Stelle mit seinem Sohn der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Ein entsprechendes Angebot des David Kerschbaumer zu den gleichen Bedingungen des An- gebots von Franz Kerschbaumer im Rahmen des notariell abgewickelten Bieterverfahrens liegt vor und der Kaufpreis wurde bereits auf dem Notartreuhandkonto erlegt. Weitere Bedingungen: Das gegenständliche Grundstück muss innerhalb von 3 Monaten mit dem Grundstück Nr. 140 (Widhof) zusammengelegt werden. Damit wird eine Ergänzungsabga- be fällig. Eine allfällige Immo-ESt trägt trägt der Verkäufer. Zu Wort meldeten sich: STR Buchinger, GR Rödl, GR Dir. Höckner, Bgm Mag. Eisenschenk Erledigung: 17) Grundberichtigung Gst. Nr. 2733, KG Tulln – Trafostation Messe Tulln Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Die Tullner Messe Gmbh übergibt eine 53 m² große Teilfläche des Grundstückes 2733/2, KG Tulln, an die Stadtgemeinde Tulln. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich. Diese Teilfläche wird für die Schaffung eines neuen Grundstückes benötigt, welches als Stand- ort für eine Trafostation für die auf den Messehallen errichteten Photovoltaik-Anlagen dient. Sämtliche Kosten der grundbücherlichen Durchführung werden von der Stadtgemeinde Tulln getragen. Erledigung:
56/III/2016 18) Öffentliches Gut – Grundabtretung Rudolf-Matt-Gasse (Leopold u. Brigitte Pfaffl) Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Die Durchführung des Teilungsplanes GZ 17228 der Vermessung Brunner und Strobl und die damit verbundene Flächenübernahme ins öffentliche Gut: Teilfläche „1“ im Ausmaß von 35 m², des Grundstückes .44, KG Langenlebarn ins öffentliche Gut zu Grundstück 892/1, abgetreten von Leopold und Brigitte Pfaffl 3425 Langenlebarn, Wien- erstraße 97. Gegen die Durchführung gem. § 15 LiegTeilG sind keine Hinderungsgründe be- kannt. Erledigung: 19) Öffentliches Gut – Grundabtretung Wildgasse (Ing. Heubeck) Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Die Durchführung des Teilungsplanes GZ 17329 der Vermessung Brunner und Strobl und die damit verbundene Flächenübernahme ins öffentliche Gut: Teilfläche „1“ im Ausmaß von 4 m², des Grundstückes 764, KG Tulln ins öffentliche Gut zu Grundstück 765, abgetreten von Frau Ing. Sigrid Heubeck 3430 Tulln Konrad v. Tulln Gasse 4. Gegen die Durchführung gem. § 15 LiegTeilG sind keine Hinderungsgründe bekannt. Erledigung: 20) Öffentliches Gut – Grundabtretung Staasdorfer Straße (Anna Ma- ria Großschmidt) Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Die Durchführung des Teilungsplanes GZ 17199 der Vermessung Brunner und Strobl und die damit verbundene Flächenübernahme ins öffentliche Gut: Teilfläche „1“ im Ausmaß von 65 m², des Grundstückes 2300/14, KG Tulln ins öffentliche Gut zu Grundstück 2300/1, abgetreten von Maria Anna Großschmidt 3430 Tulln Prof.-Grossmann-Straße 24. Gegen die Durchführung gem. § 15 LiegTeilG sind keine Hinderungsgründe bekannt. Erledigung: 21) Nutzung einer Teilfläche des Grdstk. 2723, KG Tulln, Fa. STRABAG AG Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Fa. STRABAG AG, 3532 Rastenfeld 206, mit folgendem Inhalt: Die Fa. STRABAG AG nutzt eine ca. 500 m² große Teilfläche des Grundstückes 2723 KG Tulln, als Lagerplatz für die Kanal- u. Straßenbauarbeiten in der Schießstattgasse. Die Nutzung erfolgt ab 11.7.2016 bis 30.08.2016. Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt € 4,80 je m² und angefangenem Monat inkl. USt. Im Zuge der Behandlung dieses To-Punktes regt GR Rödl an, das Lagerarreal für die Fa Pittel& Brausewetter neben dem Bauhof bezüglich Größe, Gestaltung und Verrechnung zu prüfen. Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, Vzbgm Schinnerl Erledigung:
57/III/2016 22) Friedhofsgebührenordnung - Gebührenanpassung Der Gemeinderat beschließt mit 4 Gegenstimmen (Grüne) und 2 Stimmenthaltungen (FPÖ) beiliegende Friedhofsgebührenordnung, welche einen Bestandteil des Beschlusses bildet, mit Wirksamkeit ab 1.1.2017: Folgende Gebührenanpassungen sind vorgesehen: Grabstellen(Verlängerungs-)gebühren Gebühren für die Benützung der Leichenkammer und der Aufbahrungshalle Gebühren für die Be- und Enterdigung. Das Entgelt für Känze abräumen beträgt € 60,--. Bei den neuen Gebührenberechnungen wurde eine Indexerhöhung von 1,3 %, sowie gem. GR- Beschluss vom 3.11.2010 eine Anhebung um 5 % berücksichtigt. Bei den Gebühren für Gräber mit vorgefertigten Fundfundamenten wurden nur die Indexerhöhungen berechnet, da bei der seinerzeitigen Grabstellengebührenberechnung die tatsächlichen Baukosten zugrunde gelegt wurden. Der Antrag von GR Marecsek, die Gebühren für Sozialcard-Besitzer mit der Möglichkeit von Ratenzahlungen in 5 Monatsraten ohne Zinsen zu fördern, wird mit 24 Gegenstimmen (TVP, TOP) und 9 Stimmenthaltungen (SPÖ, FPÖ, NEOS) abgelehnt. Zu Wort meldete sich: GR Marecsek, GR Ing. Slama Erledigung: 23) Tarife- und Eintrittspreise Tullner Sport- und Freizeiteinrich- tungen Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Tarife und Eintrittspreise sowie Öffnungs- und Be- triebszeiten der Tullner Sport- und Freizeiteinrichtungen lt. beiliegender Aufstellungen für fol- gende Bereiche ab 01.09.2016 neu festzulegen: - Hallenbad / Sauna - Aubad - Kunsteisbahn - Bootsverleih (Wasserpark) - Tulli-Express Für Marketingmaßnahmen können verminderte Preise oder Gratis-Aktionen durch den Bürgermeister befristet festgelegt werden. Die Ausführung erfolgt durch die Tullner Sport- und Freizeitbetriebe. Ab 01.09.2017 erfolgt automatisch eine jährliche Anpassung lt. VPI 2010 (Bezugsmonat 09//2014). Preise für Einzelkarten werden auf die nächste erste Nachkommastelle abgerundet. Preise für Saisonkarten und Wertkarten werden auf die nächste ganze Stelle abgerundet. Erledigung: 24) Pachtvertrag Minigolf Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Übernahme des Bestandsvertrages vom 20.06.2016 zwischen der Stadtgemeinde Tulln und Matthias Glatzenberger, 3462 Absdorf, Kremser Straße 24, als künftigen Bestandsnehmer der Minigolfanlage in Tulln zu genehmigen. Erledigung:
58/III/2016 25) Errichtung einer 5. Gruppe für die ganztägige Schulform mit ge- trennter Abfolge und Sanierungsmaßnahmen in der Egon Schiele Volksschule Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Umbau- und Sanierungsarbeiten in der Egon Schie- le Volksschule, Kirchengasse 30, 3430 Tulln, wie folgt: Der Kostenrahmen für die Umbauarbeiten zur Errichtung der 5. Gruppe für die ganztägige Schulform in getrennter Abfolge, beträgt € 35.000,--. Die Kosten werden zu 100 % vom Land NÖ gefördert. Kosten für die Sanierung der WC- Anlagen im Altbau: Baumeisterarbeiten: Firma Leitzinger Bau, Tullner Straße 46, 3451 Michelhausen zum Anbotspreis von (5 eingeladen, 4 Anbote abgegeben) € 21.857,90 Installationsarbeiten: Firma Dillinger Installationstechnik, Ziegelfeldstr.8, 3430 Tulln zum Anbotspreis von (4 eingeladen, 2 Anbote abgegeben) € 19.831,44 Fliesenlegerarbeiten: Firma Forster-Fliesen, Langenlebarner Str.90, 3430 Tulln zum Anbotspreis von (4 eingeladen, 2 Anbote abgegeben) € 13.843,20 Trennwände: Firma SAX, Penzingerstraße 127, 1140 Wien zum Anbotspreis von (2 eingeladen, 2 Anbote abgegeben) € 5.048,40 GESAMTSUMME: inkl. Ust. € 60.580,94 Die Kosten werden zu 25 % vom Schul- und Kindergartenfond (Land NÖ) gefördert. Bedeckung im VA 2016, HHSt. 5/2111-0100: € 50.000,--vorhanden Erledigung: 26) Nachmittagsbetreuung – Anpassung der Eltern- und Essensbei- träge Der Gemeinderat beschließt mit 4 Gegenstimmen (Grüne) und 2 Stimmenthaltungen (FPÖ) die Erhöhung der Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung in der Egon-Schiele-Volksschule, Volksschule II und Volksschule Langenlebarn, ab dem Schuljahr 2016/2017 wie folgt: Der Betreuungsbetrag wurde zuletzt im Jahr 2012 um je € 1,-- erhöht. 1 - 2 Tage/wöchentlich - von EUR 31,-- auf EUR 35,-- pro Monat 3 Tage/wöchentlich - von EUR 46,-- auf EUR 50,-- pro Monat 4 Tage/wöchentlich - von EUR 61,-- auf EUR 65,-- pro Monat 5 Tage/wöchentlich - von EUR 76,-- auf EUR 80,-- pro Monat Essensbeitrag: von EUR 3,80 auf EUR 4,- (Der Betrag wurde zuletzt im Jahr 2010 erhöht). Die Ferienbetreuung für die Weihnachts-, Semester- und Osterferienbetreuung wird von € 7,-- auf € 8,-- pro Tag (€ 40,--/Woche) erhöht. Zu Wort meldete sich: GR Marecsek, STR Stöhr-Eißert Erledigung:
59/III/2016 27) Kindergärten - Anpassung der Bildungs-, Beschäftigungsbeiträge und Essensbeiträge Der Gemeinderat beschließt mit 4 Gegenstimmen (Grüne) und zwei Stimmenthaltungen (FPÖ) : Der derzeitige Bildungs- und Beschäftigungsbeitrag in den Kindergärten beträgt seit Dezember 2008 € 10,00. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung, Wunsch der Kindergärtnerinnen zum Ankauf qualitativ gutem Spielmaterial und der Tatsache, dass andere Gemeinden zum Teil höhere Beiträge einheben soll der monatliche Beitrag ab September 2016 auf € 12,00 erhöht werden. Dem Gemeinderat wird berichtet, dass die Tarife der Nachmittagsbetreuung durch die gesetz- lich vorgeschriebene Verpflichtung zur Indexanpassung ab September 2016 wie folgt festge- setzt werden: Bis 20 Std. € 35,00 (bisher € 30,00) Bis 40 Std. € 58,00 (bisher € 50,00) Bis 60 Std. € 82,00 (bisher € 70,00) Bis 80 Std. € 93,00 (bisher € 80,00) Essensbeitrag: von € 3,80 auf € 4,- (Der Betrag wurde zuletzt im Jahr 2010 erhöht). Erledigung: 28) Römermuseum – Anpassung der Eintrittspreise Der Antrag von STR Herzog, am Beispiel der Bundesmuseen für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre freien Eintritt zu gewähren, wird einstimmig angenommen. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig, die Eintrittspreise für das Römermuseum mit Wirkung 1. Jänner 2017 wie folgt anpassen: Erwachsene EUR 4,50 (vorher 3,50) in Gruppen EUR 3,50 (vorher 2,50) Präsenzdiener, Studenten, Lehrlinge, Senioren EUR 3,50 (vorher 2,50) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre freier Eintritt Zu Wort meldete sich: STR Herzog, Bgm Mag. Eisenschenk Erledigung: 29) Organisationsstatut der Musikschule Tulln - Änderung Der Gemeinderat beschließt einstimmig die beiliegende Änderung des Organisationsstatuts der Musikschule Tulln mit Wirkung vom 1.9.2016. Es handelt sich um pädagogische Anpassungen, die in das Statut eingearbeitet werden. Erledigung
60/III/2016 30) Rätselrallye „Tulu-Tour“ – Bericht Ab Juli 2016 gibt es in Tulln ein neues Kinder- und Familienangebot, die Rätselrallye "Tulu- Tour". Leitfigur der Tour ist das junge Kamel "Tulu", das auf der Suche nach seinen Ahnen an den bekanntesten Denkmälern Tullns vorbeikommt, um dort Hinweise auf die Herkunft seines Ur-Opas zu erhalten. Mithilfe eines Rätselheftes müssen Fragen beantwortet werden, die am Ende ein Losungswort ergeben. Mit der richtigen Antwort kann am Gewinnspiel teilgenommen werden, bei dem jährlich kinder- und familiengerechte Preise verlost werden. Das Rätselheft wird mit einer Auflage von 3.000 Stück (Bedarf für 2-3 Jahre) in der Tourismusinformation erhältlich sein und mittels eines Briefes an die Volksschulen beworben. Die Zielgruppe sind Familien mit Kindern zwischen 8 und 12 Jahren. Das Projekt ist sponsorenfinanziert und daher kostenneutral. Entwickelt wurde es von einer Projektgruppe des AMS. Erledigung: 31) Donaulände-Spektakel – Bericht Die Tullner Donaulände wurde am Schulschluss-Wochenende (1.-3. Juli) in Zusammenarbeit von der Kunstwerkstatt Tulln, der Stadtgemeinde Tulln, Vereinen und Betrieben zur großen gemeinschaftlichen Kreativ-, Aktiv- und Relaxzone für die ganze Familie. Kulturelle Highlights waren ebenso vertreten wie vielfältiges Kinderprogramm und Sportmöglichkeiten. Rechtzeitig dafür wurde auch der neu modellierte Abschnitt der Donaulände zwischen der MS Stadt Wien und dem Gästehafen mit Sitznischen und neuen Möbeln fertiggestellt. Die Kunstwerkstatt Tulln bot Wiesen-Konzerte, Lesungen und nächtliche Tagtool-Lichtspiele. Ebenfalls ein Highlight: Ein Konzert des Jugendsinfonieorchesters NÖ zu den Wasserspielen des Nibelungenbrunnens. Sportbegeisterte lud die Sportunion Tulln zum Ausprobieren verschiedener Trendsportarten und zur Wiederbelebung vergessener Spiele wie z.B. Tempelhüpfen. Teil des Kinderprogrammes während des Donaulände-Spektakels waren eine Spielstation mit den innovativen Tullner Bio-Bausteinen „Bioblo“, Sprachspiele rund um den Ohrwurm „Bakabu“, eine Graffiti-Spray-Aktion und Führungen am Bienenstock mit der Imkerei HuBee. Der Wasserschiclub lud täglich zu einer Wasserschi-Show und zum Reifenfahren auf der Donau. Die Gastrobetriebe an der Donaulände boten Schmankerl im Grünen und am Sonntag Vormittag wurde zum gemeinschaftlichen Picknick aufgerufen. Erledigung: 32) Straßenbau – Bericht Herr Stadtrat Dr. Wimmer berichtet dem Gemeinderat über den Stand der Baufortschritte beim Straßenbau. Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, STR Dr. Wimmer, Vzbgm Schinnerl Erledigung:
61/III/2016 33) Straßenbeleuchtung – Bericht Herr Stadtrat Dr. Wimmer berichtet dem Gemeinderat über den Stand der Baufortschritte bei der Straßenbeleuchtung. Erledigung: 34) Radwege – Bericht Herr Stadtrat Dr. Wimmer berichtet dem Gemeinderat über den Stand der Baufortschritte bei den Radwegen. Erledigung: 35) Nächtigungsstatistik – Zwischenbericht Von Jänner bis Mai 2016 wurden 9.588 Ankünfte und 20.464 Nächtigungen verzeichnet. Das bedeutet einen Anstieg bei den Ankünften im Vergleichszeitraum 2015 von 2 % bzw. bei den Nächtigungen von 4 %. Bei den touristischen Ankünften und Übernachtungen zeigt sich ein positiver Trend. Die beruf- lich bedingten Nächtigungen machen seit Jahresbeginn laut Statistik 8.276 aus, das sind 40 % der Gesamtnächtigungen. Aus den Ankunfts- und Nächtigungszahlen ergibt sich eine durch- schnittliche Aufenthaltsdauer von 2,13 Nächten. Erledigung: 36) Wasserabgabenordnung – Änderung Der Gemeinderat beschließt mit 6 Gegenstimmen (Grüne, FPÖ) die beiliegende Wasserabga- benordnung gem. NÖ. Gemeindeabwasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930, in der derzeit gel- tenden Fassung. Folgende Abgaben sollen darin neu festgesetzt werden: § 6 Bereitstellungsgebühr (1) Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 37,55 pro m³/h (min. € 1,80 pro m³/h und max. 50% des Jahresaufwandes nach Berechnung Anlage 1 zum NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978) festgesetzt. (2) Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstel- lungsgebühr: Verrechnungs- Bereitstellungsbetrag Bereitstellungsgebühr in € größe in m³/h in € pro m³/h 3 37,55 112,65 7 37,55 262,85 12 37,55 450,60 17 37,55 638,35 25 37,55 938,75 35 37,55 1314,25 45 37,55 1689,75 55 37,55 2065,25
62/III/2016 65 37,55 2440,75 75 37,55 2816,25 85 37,55 3191,75 95 37,55 3567,25 105 37,55 3942,75 115 37,55 4318,25 125 37,55 4693,75 135 37,55 5069,25 145 37,55 5444,75 155 37,55 5820,25 165 37,55 6195,75 175 37,55 6571,25 185 37,55 6946,75 195 37,55 7322,25 205 37,55 7697,75 215 37,55 8073,25 225 37,55 8448,75 235 37,55 8824,25 245 37,55 9199,75 255 37,55 9575,25 265 37,55 9950,75 275 37,55 10326,30 285 37,55 10701,80 295 37,55 11077,30 § 7, Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr (1) Die Grundgebühr gemäß § 10 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird für 1 m³ Wasser mit € 1,13 festgesetzt. Die Wasserabgabenordnung tritt mit 1.01.2017 in Kraft. Erledigung: 37) Kanalabgabenordnung – Änderung Der Gemeinderat beschließt mit 6 Gegenstimmen (SPÖ, Grüne) die beiliegende Kanalabgaben- ordnung gemäß NÖ Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230, in der derzeit geltenden Fassung. Folgende Abgaben sollen darin neu festgesetzt werden: § 4, KANALBENÜTZNGSGEBÜHREN für den Schmutzwasser- bzw. Mischwasserkanal (1) Die Kanalbenützungsgebühren sind nach den Bestimmungen des § 5 des NÖ Kanalgeset- zes 1977 zu berechnen. (2) Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) werden für die Schmutzwasserentsorgung folgende Einheitssätze festgesetzt a) Schmutzwasserkanal: € 1,77 b) Mischwasserkanal: € 1,77 Für die Einleitung von Regenwasser kommt ein 10%iger Aufschlag zur Anwendung. (3) Zur Berechnung der schmutzfrachtbezogenen Anteile wird der spezifische Jahresaufwand mit € 34,72 festgesetzt. Diese Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Tulln tritt mit 1.1.2017 in Kraft. Erledigung:
63/III/2016 38) Fäkalienabfuhrverordnung – Änderung Der Gemeinderat beschließt einstimmig beiliegende Fäkalienabfuhrverordnung gemäß NÖ Ka- nalgesetz 1977, LGBl. 8230, in der derzeit geltenden Fassung. Die Fäkalienabfuhrgebühr soll darin neu festgesetzt werden: § 4, Fäkalienabfuhrgebührentarif Die Grundgebühr zur Errechnung der Fäkalienabfuhrgebühren wird mit € 34,84 (exkl.MWSt.) festgesetzt. Dieser Tarif wird jenen Liegenschaftseigentümern, Eigentümern von Bauwerken oder Bauwerbern berechnet, die im Abfuhrbereich liegen und ihre Fäkalien über das öffentliche Abfuhrunternehmen entsorgen. Die Fäkalienabfuhrverordnung tritt mit 1.1.2017 in Kraft. Zu Wort meldete sich GR Ing. Schmied. GR Ing. Schmied regt an, in einer der nächsten Ausgaben der Tulln-INFO sowohl über die hö- heren Einnahmen als auch über eine Reduzierung bei den Ausgaben bei den diversen Einrich- tungen der Stadtgemeinde Tulln zu berichten. Erledigung: 39) Errichtung eines gemeinsamen Müllsammelzentrums für die Nord- KG´s in Absdorf – Grundsatzbeschluss für Verhandlungen Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Fassung eines Grundsatzbeschluss zur Führung von Verhandlungen zur Errichtung und den Betrieb eines zentralen Gemeindesammelzentrums für die Gemeinden Absdorf, Stetteldorf, Königsbrunn und Tulln (Nord KG´s). Das Projekt in Absdorf soll nach dem Beispiel Pixendorf geplant und errichtet werden. Das gemeindeübergreifende Altstoffsammelzentrum Pixendorf stellt den derzeit neuesten Stand der Technik dar (e-card-Modell). In der dafür ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe wurde festgestellt, dass die flächendeckende Umsetzung dieses Modells durch den GVA Tulln sinnvoll und zukunftsweisend ist. Die Kosten für den Bau und in weiterer Folge für den laufenden Betrieb sollen durch den Abfallverband Tulln übernommen werden. Die bestehende Grünschnittsammelstelle beim Friedhof Neuaigen soll zukünftig auch für die Ablagerung von Rasenschnitt genützt werden können Zu Wort meldete sich: GR Ing. Rödl Erledigung: 40) Abschluss Dienstbarkeitsvertrag für Deponiesickerwasser- ableitung mit der via donau Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der via donau – Österreichische Wasserstraßen Gesellschaft mbH, Donau-City-Straße 1, 1220 Wien, betreffend das Grundstück 1196. EZ. 1263, KG Tulln, mit folgendem Inhalt: Duldung der Errichtung, Betreibung und Instandhaltung der Deponiesickerwasserableitung im Ausmaß von ca. 41 lfm. auf unbestimmte Dauer. Die mit der Errichtung des Vertrages, seiner grundbücherlichen Durchführung sowie mit der Ausübung der eingeräumten Rechte verbunde- nen Kosten, Gebühren und Abgaben trägt die Stadtgemeinde. Erledigung:
64/III/2016 44) EVN- Gashochdruckleitung – Zustimmung zur Grundbenutzung Der Gemeinderat genehmigt mit 4 Stimmenthaltungen (Grüne) die Zustimmung zur Grundbe- nutzung Parz. Nr. 651, EZ 1703, Stadtgemeinde Tulln Parz. Nr. 2756/2 und 650/4, EZ 1707, Stadtgemeinde Tulln Parz. Nr. 2740, 2741/1 und 2742, EZ 328, Stadtgemeinde Tulln Parz. Nr. 2756/1, EZ 969, Bürgerspitalfondsstiftung Tulln Die EVN hat in beiliegender Vereinbarung den Forderungen der Gemeinde, insbesondere im Hinblick auf die gesamte Donaulände, welche im Eigentum der Republik Österreich liegt, zuge- stimmt bzw. bereits in die Projektpläne eingetragen. Betreffend einer kostenlosten Mitverlegung von Lichtwellenleiterkabeln in die späte totzulegen- de alte Gasleitung soll noch eine Zustimmung der EVN erwirkt werden Zu Wort meldeten sich: GR Ing. Rödl, Vzbgm Schinnerl Erledigung: 45) Gesetzwidrige Kostenbelastung der NÖ Gemeinden aus der Min- destsicherung für Asylanten Vor Abstimmung zu dem Antrag verlässt die TOP-Fraktion den Sitzungssaal Der Gemeinderat lehnt mit 30 Gegenstimmen (TVP, SPÖ, Grüne, NEOS) den Antrag ab. Zu Wort meldeten sich: GR Dir. Höckner, GR Stoiber E., GR Stoiber K., GR Mag. Hebenstreit, STR Buchinger Erledigung: STR Wimmer lädt abschließend zum SPÖ Stadtfest ein und erklärt bezüglich der kommenden Wiederholung der Stichwahl, der FPÖ die Besetzung von 5 Ersatz-Beisitzern in den Wahl- sprengel zu überlassen. Bgm Mag. Eisenschenk erklärt daraufhin, dass die TVP ebenfalls der FPÖ Beisitzer-Positionen für die Stichwahl überlassen wird. Ende der öffentlichen Sitzung: 20.40 Uhr Die nicht-öffentliche Sitzung wird getrennt abgelegt. Die Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Beglaubiger:
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