TARIF-BESTIMMUNGEN - Holding Graz
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Tarifbestimmungen der Graz Linien Gültig auf allen Straßenbahn- und Stadtbuslinien in der Tarifzone 101 inkl. Schloßbergbahn. Die Fahrpreise enthalten 10 % USt. gültig ab 1. April 2022 Seite 2 von 14
1. Teil: Schüler:innen, die eine gleichartige Schule im grenznahen Gebiet im Ausland als or- Begriffserklärungen dentliche Schüler:innen besuchen, die güns- tiger zu erreichen ist als eine inländische 1.1 Allgemeines Schule, wenn bei Pflichtschulen hierfür die Jeder, der die Fahrzeuge oder Anlagen der schulbehördliche Bewilligung vorliegt. Graz Linien benützt, unterwirft sich damit die- Schüler:innen, die eine Ausbildung im geho- sen Tarifbestimmungen und ist verpflichtet, benen Dienst für Gesundheits- und Kranken- sich je nach Art des benützten Tickets vor oder pflege an einer Schule für Gesundheits- und unmittelbar nach Antritt der Fahrt von der Gül- Krankenpflege gemäß Gesundheits- und tigkeit seines Tickets zu überzeugen bzw. die- Krankenpflegegesetz, BGBI. I Nr. 108/1997, ses ordnungsgemäß zu entwerten bzw. ent- oder eine Ausbildung in der medizinischen werten zu lassen. Der Fahrpreis wird durch Fachassistenz an einer Schule für medizini- den Erwerb eines der im 2. Teil angeführten Ti- sche Assistenzberufe gemäß Medizinische ckets entrichtet. Die Graz Linien behalten sich Assistenzberufe-Gesetz, BGBI. I Nr. 89/2012 vor, Inhaber:innen von Zeitkarten vom weite- besuchen. ren Bezug der Zeitkarten auszuschließen, wenn ordentliche Schüler:innen einer inländischen grober Missbrauch mit den Tickets bzw. an den Schule, die gemäß § 12 des Schulpflichtge- Anlagen der Graz Linien vorliegt (siehe Punkt setzes, BGBI. Nr. 76/1985, als zur Erfüllung D., Beförderungsbedingungen). der Schulpflicht geeignet anerkannt wurde, sowie einer inländischen Privatschule, der 1.2 Kinder die Führung einer gesetzlich geregelten Personen bis zum 15. Geburtstag. Schulartbezeichnung bewilligt wurde (§ 11 des Privatschulgesetzes, BGBI. Nr. 1.4 Jugendliche 244/1962). Personen ab dem 15. bis zum 19. Geburtstag bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden. 1.5 Erwachsene Personen ab dem 19. Geburtstag 1.7 Lehrlinge Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die 1.6 Schüler:innen Lehrlingsfreifahrt sind im Familienlastenaus- Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die gleichsgesetz (Abschnitt 1b) geregelt: Schüler:innenfreifahrt sind im Familienlasten- ausgleichsgesetz (Abschnitt 1a) geregelt: Lehrlinge: Personen in einem gesetzlich anerkannten Schüler:innen: Lehrverhältnis, die eine betriebliche Ausbil- ordentliche Schüler:innen einer öffentlichen dungsstätte im Bundesgebiet oder im grenz- oder mit der Öffentlichkeitsrecht ausgestat- nahen Gebiet im Ausland besuchen und für teten inländische Schule. die Familienbeihilfe bezogen wird bis zum Ablauf des Monats in dem sie das 24. Le- bensjahr vollendet haben. Polizeischüler:innen bis zum Ablauf des Mo- nats, in dem sie das 24. Lebensjahr vollendet haben. Seite 3 von 14
Teilnehmer:innen an den übrigen Ausbil- Ordentliche Studierende eines Konservatori- dungsformen nach dem Berufsausbildungs- ums mit Öffentlichkeitsrecht, wenn sie die gesetz (BAG) bis zum Ablauf des Monats, in durch Verordnung des Bundesministers für dem sie das 24. Lebensjahr vollendet haben, Bildung, Wissenschaft und Kultur bezeichne- wenn sie nach dem BAG den in einem Lehr- ten Hauptstudiengänge besuchen verhältnis stehenden Personen (Lehrlingen) Studierende an medizinisch-technischen gleichgestellt sind und als Lehrling im Sinne Akademien und Hebammenakademien des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Ordentliche Studierende an einer in Öster- gelten. Ihr Weg zwischen der Wohnung im reich gelegenen Bildungseinrichtungen, die Inland und dem Ort ihrer Ausbildung gilt als nach den Bestimmungen des Universitäts- Weg zwischen Wohnung und der betriebli- Akkreditierungsgesetzes – UniAKKG, chen Ausbildungsstätte. BGBL. I Nr. 168/1999 als Privatuniversitäten Teilnehmer:innen am Freiwilligen Sozialjahr akkreditiert ist. und am Freiwilligen Umweltschutzjahr bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 24. 1.9 Familienangehörige Lebensjahr vollendet haben, wenn diese Als Familienangehörige gelten Gatte/Gattin, eine gültige Ausbildungsvereinbarung mit ei- Lebensgefährte/Lebensgefährtin und Kinder. nem Trägerverein vorweisen können. 1.10 Senior:innen 1.8 Hochschüler:innen Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr Personen, die gemäß § 3 Studienförderungsge- setz 1992 zu einer der folgenden Gruppen von Ab dem 1. Jänner 2022 erhöht sich die Alters- Studierenden gehören: grenze auf das vollendete 65. Lebensjahr. Ordentliche Studierende an einer österrei- 1.11 Menschen mit Behinderung chischen Universität Personen, die einen Grad der Behinde- Ordentliche Studierende an einer österrei- rung/Minderung der Erwerbsfähigkeit von chischen Universität der Künste mindestens 70 % nachweisen. Ordentliche Studierende an einer in Öster- Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe reich gelegenen Theologischen Lehranstalt gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlasten- nach Ablegung einer Reifeprüfung ausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei Ordentliche Studierende an österreichischen Ihnen ein Grad der Behinderung von mindes- Fachhochschul-Studiengängen tens 70 % oder die voraussichtlich dauernde Ordentliche Studierende an einer österrei- Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt chischen öffentlichen Pädagogischen Hoch- wurde. schule Bezieher:innen eines Pflegegeldes oder einer Ordentliche Studierende an einer österrei- vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- chischen anerkannten privaten Pädagogi- oder landesgesetzlicher Vorschriften schen Hochschule Seite 4 von 14
1.12 Schwerkriegsbeschädigte 2.1 1-Stunden-Karte Personen, die als Schwerkriegsbeschädigte im Vollpreis ................................................... € 2,50 Sinne der Bestimmungen des Kriegsopferver- –50 % ermäßigt ....................................... € 1,30 sorgungsgesetzes oder als Opfer des Kampfes –38 % ermäßigt ....................................... € 1,60 um ein freies demokratisches Österreich im Sinne der Bestimmung des Opferfürsorgege- 2.2 10-Zonen-Karte setzes anzusehen sind und deren Erwerbsfä- Vollpreis ................................................. € 21,00 higkeit nach den Bestimmungen des Kriegsop- –50 % ermäßigt ..................................... € 10,50 ferversorgungsgesetzes um mindestens 70 % gemindert sind. 2.3 24-Stunden-Karte Vollpreis ................................................... € 5,60 1.13 Blinde –50 % ermäßigt ....................................... € 2,80 Sehbehinderte Personen, welche das –38 % ermäßigt ....................................... € 3,50 Pflegegeld mindestens der Pflegegeldstufe 3 beziehen. 2.4 Wochenkarte Vollpreis ................................................. € 16,30 1.14 Gruppen Ab 10 Personen. 2.5 Monatskarte Vollpreis ................................................. € 54,10 1.15 Assistenzhunde Signal,- Service- oder Blindenführhund. 2.6 Taxibonuskarte Sie können täglich ab 20 Uhr bei dem/der Len- 1.16 Lichtbildausweis ker:in der Graz Linien ein Taxi zu Ihrer Aus- Als Lichtbildausweis werden anerkannt: stiegshaltestelle bestellen. Sie erhalten eine Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis, Taxibonuskarte, diese müssen Sie entwerten. Führerschein, Behindertenpass nach § 40 Bun- Mit dieser Karte wird Ihnen von der Taxifahrt desbehindertengesetz, Schwerkriegsbeschä- der aktuelle Preis der Stundenkarte für eine digtenausweis, Ausweis für Studierende mit Tarifzone vergütet. Lichtbild, Verbundfreifahrtausweis für Schü- ler:innen und Lehrlinge, checkit.card des Lan- 2.7 Jahreskarte Graz des Steiermark, checkit.card für Lehrlinge, Aus- Anspruch haben Personen mit Hauptwohnsitz weis des Lehrlingsunterstützungsvereines Stei- in Graz. Das Ticket wird mit 175 Euro von der ermark (LUV-Ausweis), e-card mit Foto. Stadt Graz gefördert. 1.17 Mobilitäts- und Vertriebscenter Vollpreis ...............................................€ 315,00 Das Mobilitäts- und Vertriebscenter befindet 2.8 Halbjahres- und Jahreskarten sich in der Jakoministraße 1 in 8010 Graz. Halbjahreskarte ...................................€ 277,00 Jahreskarte ..........................................€ 490,00 2. Teil: Tickets und Tarife für den Straßenbahn- und Autobusverkehr Seite 5 von 14
2.9 P+R-Kombi-Tickets 2.16 Senior:innenkarten 24-Stunden-Karte .................................... € 9,50 Senior:innenkarten sind nicht übertragbar und Wochenkarte......................................... € 28,00 werden mit einem aktuellen Passbild ausge- Monatskarte ......................................... € 81,50 stellt. Zwei Kinder bis zum vollendeten 6. Le- Halbjahreskarte................................... € 348,00 bensjahr fahren in Begleitung kostenlos. Jede Jahreskarte .......................................... € 610,00 Monatswertmarke muss – auch wenn sie erst nach Ablauf der alten Wertmarke gekauft wird 2.10 Studienkarte – in ihrer Laufzeit unmittelbar an die vorherige 4 Monate............................................. € 133,10 Wertmarke anschließen. Der Gültigkeitstermin ist beim Erstkauf vom Fahrgast frei wählbar 2.11 Top-Ticket für Studierende Die Festsetzung eines neuen Laufzeitbeginns Vollpreis .............................................. € 156,00 ist erst nach einer Unterbrechung von mindes- tens 3 Wochen und nur gegen eine Gebühr zu- 2.12 Schüler:innen- und lässig. Monatswertmarken werden auch bei Lehrlingsfreifahrt gekennzeichneten Vorverkaufsstellen verkauft. Vollpreis ................................................ € 19,60 Anspruch haben: 2.13 Top-Ticket für Schüler:innen und Senior:innen laut Punkt 1.10. Lehrlinge Frühpensionist:innen aus Invaliditätsgrün- Vollpreis .............................................. € 119,00 den Anspruch auf die ermäßigte Senior:innen- 2.14 Freizeit-Ticket Steiermark karte haben: Vollpreis ................................................ € 11,00 Senior:innen bzw. Frühpensionist:innen de- 2.15 Hunde ren Brutto-Monatseinkommen nicht mehr als 1.400 bzw. 1.870 Euro beträgt. 1-Stunden-Karte ...................................... € 1,30 Bei der Errechnung des Einkommens werden 24-Stunden-Karte .................................... € 2,80 folgende Punkte nicht berücksichtigt: Die staatliche Familien- oder Wohnungsbei- hilfe Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld) Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge Sonstige Sonderzahlungen oder Zuwendungen sind mit einem 12tel des Jahresbezugs in Rech- nung zu stellen. Die Prüfung erfolgt im Mobili- täts- und Vertriebscenter. Hierfür sind ein Ein- kommensnachweis und ein amtlicher Lichtbild- ausweis vorzuweisen. Überschreitet ein Besit- zer eines ermäßigten Senior:innentickets die Einkommensgrenze, ist der Besitzer zur unver- züglichen Rückgabe im Mobilitäts- und Ver- triebscenter verpflichtet. Seite 6 von 14
Die Graz Linien behalten sich vor, für wider- Kinder und Jugendliche von Jugendorganisa- rechtlich benützte Senior:innenkarten den vol- tionen, die eine Bestätigung der Schulleitung len Fahrpreis und allfällige Zuschlags-tarife bzw. des Stadt- oder Landesschulrates vor- nachzufordern. zeigen, erhalten für Lehr- und Ausflugsfahr- ten, die in Gruppen von mindestens 10 Per- Ermäßigte Senior:innenkarten bis zu einer sonen unter Führung einer Aufsichtsperson, Einkommensgrenze von 1.400 Euro brutto stattfinden, eine 50%ige Ermäßigung. Monatswertmarke ................................ € 34,80 Je zwei Schüler:innen unter 15 Jahren Halbjahreswertmarke .......................... €183,70 ein –50 % ermäßigter Fahrschein Jahreswertmarke ................................ € 323,40 Je 2 Schüler:innen zwischen 15 - 19 Jahren Ermäßigte Senior:innenkarten bis zu einer ein –38 % ermäßigter Fahrschein Einkommensgrenze von 1.870 Euro brutto Lehr- und Begleitperson Monatswertmarke ................................ € 49,80 Vollpreis Halbjahreswertmarke ......................... € 253,60 2.19 Fahrkarten aus dem Onlineshop Jahreswertmarke ................................ € 470,40 Über den Onlineshop der Holding Graz Linien Senior:innenkarten ohne Einkommensgrenze können Wochen-, Monats-, Halbjahres-, Jah- Monatswertmarke ................................ € 65,70 reskarten, die Jahreskarte Graz sowie das Top- Halbjahreswertmarke .......................... €348,00 Ticket für Studierende und das Top-Ticket für Jahreswertmarke ................................ € 630,40 Lehrlinge gekauft werden. Der Ausdruck gilt nur in Kombination mit einem amtlichen Licht- 2.17 Kongresstickets bildausweises als reguläres Ticket. Bei Verlust Speziell für größere Veranstaltungen werden oder Diebstahl kann das Ticket erneut im On- 3- und 4-Tages-Karten angeboten. Diese Fahr- lineshop ausgedruckt werden. Fahrkarten, die karten sind nur für Gruppen ab mindestens über einen Onlineshop (Onlineshop Holding 100 Teilnehmer:innen erhältlich. Eine gemein- Graz, GrazMobil-App fürs Smartphone) ver- same Vereinbarung ist erforderlich. kauft und ausgedruckt, oder als PDF-Datei auf einem Gerät angezeigt bzw. bezogen werden, 3-Tages-Karte.......................................... € 9,20 können nicht zurückgegeben und nicht erstat- 4-Tages-Karte........................................ € 11,00 tet werden. 2.18 Sammelfahrscheine 2.20 Gepäck, Rollstühle, Kinderwagen Für Gruppen von mindestens 10 Personen und Gepäck, Rollstühle und Kinderwägen werden unter der Führung einer Aufsichtsperson für kostenlos befördert. Lehr- und Ausflugsfahrten. Das sind: Schüler:innen öffentlicher Schulen 2.21 KlimaTicket Österreich (KTÖ) Schüler:innen von Schulen mit Öffentlich- KTÖ Classic .......................................€ 1.095,00 keitsrecht KTÖ Jugend ..........................................€ 821,00 Kinder öffentlicher Kindergärten und Kinder- KTÖ Senior ...........................................€ 821,00 heime KTÖ Spezial ..........................................€ 821,00 Gegen einen einmaligen Aufpreis von 110 Euro sind alle Tickets in der Familien-Variante er- hältlich. Seite 7 von 14
Für das KlimaTicket Österreich Bundesheer/Zi- Tarif laut Punkt 2.3. vildienst gelten abweichende zeitliche Gel- tungsbereiche. 3.1.3 Gruppentarife Bei Reisegruppen ab 20 Personen kann eine Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingun- Person, bei Gruppen ab 30 Personen eine gen für den Kauf des KlimaTickets Österreich zweite Person kostenlos mitfahren. Gruppen- sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen tarifscheine sind nur an der Kassa der Schloß- für das KlimaTicket Österreich Bundesheer/Zi- bergbahn erhältlich. vildienst (siehe Anhang). 3.1.4 Gruppentarife Erwachsene 2.22 KlimaTicket Steiermark (KTS) Berg- oder Talfahrt .................................. € 2,50 KTS Classic ........................................... € 588,00 Berg- und Talfahrt ................................... € 4,70 KTS übertragbar .................................. € 688,00 3.1.5 Gruppentarife Kinder KTS Jugend .......................................... € 441,00 Bergfahrt ................................................. € 1,30 KTS Senior ........................................... € 441,00 Talfahrt .................................................... € 1,30 KTS Spezial .......................................... € 441,00 Berg- und Talfahrt ................................... € 2,60 KTS Classic für Grazer:innen ............... € 480,00 2.23 Graz Card 3.1.6 Gruppentarife ab 17 Uhr Berg- und Talfahrt Vollpreis .................... € 5,10 Die Graz Card ist ein neues, touristisches Ticke- Berg- und Talfahrt –38 % ermäßigt ......... € 3,20 tangebot von Graz Tourismus und ist unteran- Berg- und Talfahrt –50 % ermäßigt ......... € 2,80 derem als Fahrkarte in der Zone 101 gültig (Busse, Straßenbahnen, S-Bahn, Schloßberg- 3.1.7 Hunde bahn und Schloßberglifte). Hunde fahren kostenlos mit. 24-Stunden........................................ € 26,00 3.1.8 Gepäck 48-Stunden........................................ € 34,00 Für Gepäck entstehen keine Kosten. 72-Stunden........................................ € 39,00 3.2 Schloßberglift Tarife für den Schloßberglift. 3. Teil: Tickets und 3.2.1 Kinder Tarife für die Schloß- Berg- oder Talfahrt .................................. € 1,40 bergbahn, die Schloß- Berg- und Talfahrt ................................... € 2,80 berglifte und die 3.2.2 Erwachsene Schloßbergrutsche Berg- oder Talfahrt .................................. € 1,90 Berg- und Talfahrt ................................... € 3,80 3.1 Schloßbergbahn 3.2.3 Übertragbare Jahreskarte Tarife für die Schloßbergbahn. Jahreskarte ..........................................€ 313,90 3.1.1 Stundenkarten 3.3 Kombi-Ticket Schloßbergbahn Tarif laut Punkt 2.1. und -lift 3.1.2 24-Stunden-Karten Seite 8 von 14
Kinder ...................................................... € 2,40 Für die Ausstellung des Lichtbildausweises ist Kinder in den Ferien ................................ € 1,40 eine Gebühr zu bezahlen. Jugendliche und Erwachsene .................. € 3,80 Ausstellungsgebühr ............................... € 10,00 3.4 Schloßbergrutsche Aufpreis Schloßbergrutsche .................... € 5,00 4. Teil: Zuschlagstarife Rutsche + Bergfahrt mit Lift, Jugendliche und und Nebengebühren- Erwachsene ............................................. € 6,90 tarife Rutsche + Bergfahrt mit Lift, Kind ........... € 6,40 4.1 Fahren ohne gültigen Fahrschein (erhöhtes Fahrgeld) Rutsche + Bergfahrt mit Lift + ½ Talfahrt, Ju- Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die gendliche und Erwachsene...................... € 8,20 zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gültigen Rutsche + Bergfahrt mit Lift + ½ Talfahrt, Kind Fahrschein angetroffen werden, zu zahlen. ................................................................ € 7,40 Diese Regelung gilt auch für Tiere ohne gülti- gen Fahrschein. Auch Personen die vor Bezah- Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche, lung des Tickets das Fahrzeug verlässt oder Jugendliche und Erwachsene ................. € 6,30 versucht zu verlassen, oder während der Fahrt der Aufforderung des Fahrpersonals oder des Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche, Kontrollorganes zum Vorweis des Kind ......................................................... € 6,00 Tickets nicht nachkommt. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt davon unberührt. Lift + Talfahrt bis Rutscheneinstieg, Erwach- sene ......................................................... € 1,30 Barzahlung .......................................... € 70,001 Zahlung mit Erlagschein .................... € 100,002 Lift + Talfahrt bis Rutscheneinstieg, Kind .......... Zahlung mit Erlagschein ................................................................ € 1,00 inkl. Mahnung .....................................€ 120,00 Schüler:innengruppen ....................................... 4.2 Fahren ohne gültigen Fahrschein – ................................................................ € 4,00 Schloßberg 3.5. Sondertarif Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gültigen Alle 80jährigen und älteren Personen österrei- Fahrschein angetroffen werden, zusätzlich zum chischer Staatsbürgerschaft mit dem Wohnsitz normalen Ticketpreis zu bezahlen. Wird der in Graz erhalten auf Lebensdauer Freifahrtaus- Fahrpreis oder die Mehrgebühr nicht bezahlt, weise für die Benützung der Standseilbahn auf muss die Person bei Einhebung über Mahn- den Grazer Schloßberg. Die Freifahrtausweise schreiben oder Mahnklage eine erhöhte Ge- werden auf den Namen lautend im Mobilitäts- bühr bezahlen. Eine allfällige strafrechtliche und Vertriebscenter ausgegeben, berechtigen Verfolgung bleibt davon unberührt. zu wiederholten Berg- und Talfahrten und sind nicht übertragbar. 135 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch 250 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nicht vollendet haben Seite 9 von 14
Entgelt ................................................... € 40,00 Entgelt ................................................... € 10,00 Der ausgehändigte Erlagschein bzw. die Zah- 4.7 Gebühr für Laufzeitänderung der lungsbestätigung für die Mehrgebühr gelten Senior:innenkarte 1 Stunde nach Ausstellung als Fahrausweis. Entgelt ................................................... € 10,00 4.3. Fahren ohne verpflichtende 4.8 Missbrauch von Einrichtungen der FFP2-Maske Graz Linien Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die Darunter fallen das betätigen der Notbremse während der Fahrt ohne verpflichtende FFP2- bzw. Notsignal ohne zwingende Notwendig- Maske angetroffen werden, zu zahlen. Davon keit, mutwillig Betriebsstörungen verursachen, ausgenommen sind Kinder bis zum vollende- Verunreinigung der Betriebsmittel bzw. Be- ten sechsten Lebensjahr. Personen, denen aus triebsanlagen. Die Entrichtung dieses Betrages gesundheitlichen Gründen das Tragen einer befreit nicht von der Verpflichtung zum Ersatz FFP2-Maske nicht zugemutet werden kann, eines höheren Schadens. Wird die Bezahlung müssen dies mittels eines ärztlichen Attests der Gebühr verweigert, sind die Fahrer:innen nachweisen. Das Attest muss von einem in Ös- der Graz Linien dazu berechtigt, Name und An- terreich niedergelassenen Arzt ausgestellt schrift der Person festzustellen. Falls notwen- sein. dig die Mitwirkung der Sicherheitsorgane in Anspruch nehmen. Barzahlung ............................................ € 50,00 Zahlung mit Erlagschein ........................ € 50,00 Mindestgebühr ...................................... € 52,00 Zahlung mit Erlagschein Verunreinigungen – Anlagen/Betriebsmittel inkl. Mahnung ....................................... € 70,00 Schloßberg............................................. € 81,80 4.4 Entgelt für Ersatzausstellung 4.9 Gepäcksaufbewahrung bei Verlust oder Diebstahl pro Abgabe Entgelt ................................................... € 10,00 Für Personen mit einer gültigen Halbjahres oder Jahreskarte entfällt diese Gebühr. 4.5 Stornogebühr für die Fahrpreisrückerstattung Entgelt ..................................................... € 1,50 Bei Rückgabe von bereits gültigen Halbjahres- karten, Jahreskarten und Studienkarten wird 4.10 Betriebszeitenverlängerung der Ticketpreis abzüglich der schon in An- Schloßbergbahn spruch genommenen Monate rückerstattet. Entgelt .................................................€ 305,70 Auf Basis des entsprechenden Monatspreises wird dieser Betrag berechnet. Laufende Mo- 4.11 Betriebszeitenverlängerung nate werden dabei mit dem 8. Gültigkeitstag Schloßberglift als volles Monat gerechnet. Dieser Betrag wird Entgelt .................................................€ 142,10 vom Erstattungsbetrag abgezogen. 4.12 Neuausstellung Entgelt ................................................... € 10,00 „Grazer SozialCard Mobilität“ Entgelt ................................................... € 10,00 4.6 Gebühr für Erstausstellung der Senior:innenkarte Seite 10 von 14
4.13 Erstausstellung von Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises wird ermäßigten Zeitkarten eine Begleitperson und ein Assistenzhund kos- Entgelt ................................................... € 10,00 tenlos befördert, wenn die zu begleitende Per- son im Besitz eines gültigen Verbundfahraus- 4.14 Neuausstellung einer weises ist. unbrauchbar gewordenen Zeitkarte oder die Änderung einer Zeitkarte 5.6 Blinde Entgelt ................................................... € 10,00 Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechti- gungsnachweises den um –50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. 5. Ermäßigungen Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises wird eine Begleitperson und ein Assistenzhund 5.1 Kinder kostenlos befördert, wenn die zu begleitende Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr Person im Besitz eines gültigen Verbundfahr- fahren kostenlos. Kinder von 6 bis 15 Jahren ausweises ist. zahlen den um –50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. 5.7 Tiere 5.7.1 Kleine, ungefährliche Tiere 5.2 Jugendliche Kleine, ungefährliche und in geeigneten Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebens- Behältnissen untergebrachte lebende Tiere jahr zahlen gegen Vorweis eines amtlichen werden kostenlos mitbefördert. Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. 5.7.2 Hunde Für nicht in geeigneten Behältnissen mitbeför- 5.3 Senior:innen derte Hunden ist der um –50 % ermäßigte Senior:innen zahlen gegen Vorweis der gülti- Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten zu gen ÖBB-Vorteilscard Senior und eines amtli- bezahlen. chen Lichtbildausweises den um –38 % ermä- 5.8 GrazMobil-App ßigten Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Kar- ten. 1-Stunden- und 24-Stunden-Karten für die Zone 101 sind in der GrazMobil-App um –10 % 5.4 Menschen mit Behinderung ermäßigt. Menschen mit Behinderung zahlen gegen Vor- 5.9 Freifahrt für Kinder in weis eines Bundesbehindertenpasses den um den Sommerferien –50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24- Stunden-Karten. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr fahren in den Sommerferien auf allen Linien 5.5 Schwerkriegsbeschädigte der Graz Linien kostenlos. Schwerkriegsbeschädigte zahlen gegen Vorweis eines Schwerkriegsbeschädigtenaus- weises den um –50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. Seite 11 von 14
5.10 Altstadt-Bim 6. Teil: Außertarifliche Auf den angeführten Streckenabschnitten gilt Ermäßigungen bei Fahrten mit der Straßenbahn Freifahrt. Diese Regelung ist allen Betriebstagen von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss in jede 6.1 Polizei Jahreskarte Fahrtrichtung und ist für die genannten Stre- In Uniform werden Polizeibedienstete unent- ckenabschnitte auch bei einem Schienener- geltlich befördert. Kriminalbeamt:innen der satzverkehr gültig. Polizei werden im Dienst auch in Zivil unent- geltlich befördert. Im Rahmen der Fahrbegüns- Hauptplatz Südtiroler tigungen für die Polizei haben auch die Be- Platz/Kunsthaus amt:innen der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark bzw. der Bundeskrimi- Hauptplatz Schloßbergplatz nalpolizeidirektion Graz, Freifahrt auf den Ver- kehrsmitteln der Graz Linien. Zwei Kinder un- Hauptplatz Jakominiplatz ter 6 Jahren werden kostenlos befördert. Jakominiplatz Kaiser-Josef-Platz Jahreskarte ..........................................€ 398,40 Jakominiplatz Dietrichsteinplatz 6.2 Mitarbeiter:innen der Holding Graz (VSB Kollektivvertrag) 5.10. BusBahnBim for two Die Mitarbeiter:innen (aktive und Pensio- Im Zeitraum von 1.11. eines Jahres bis 31.3. nist:innen) und deren Familienangehörigen. des Folgejahres ist diese Mitnahmeregelung Voraussetzung für die Anerkennung der Fami- gültig. Besitzer:innen von Halbjahreskarten, lienangehörigen ist in jedem Fall eine Bestäti- Jahreskarten, KlimaTicket Österreich oder Kli- gung durch den Personalbereich. Zwei Kinder maTicket Steiermark sind berechtigt, in der unter 6 Jahren werden kostenlos befördert. Zone 101 von Montag bis Samstag von 18.30 Jahreskarte ..........................................€ 398,40 Uhr bis Betriebsschluss und an Sonn- und Fei- ertagen ganztägig bis Betriebsschluss eine 6.3 Mitarbeiter:innen zweite Person gratis mitzunehmen. Vorausset- der Graz Linien zung ist, dass der räumliche Geltungsbereich Die Mitarbeiter:innen der Graz Linien fahren die Zone 101 beinhaltet. auf allen Linien mit der Mitarbeiter:innen-Son- dernetzkarte kostenlos. 6.4 Sondernetzkarte für Angehörige von Mitarbeiter:innen der Graz Linien Angehörige von Mitarbeiter:innen der Graz Li- nien erhalten eine Fahrbegünstigung. Voraus- setzung ist, dass der bzw. die Mitarbeiter:in vor dem 1. 1. 2012 in das Dienstverhältnis ein- getreten ist. Seite 12 von 14
6.5 Mitarbeiter:innen und 6.8 Kinderticket Familienangehörige des ÖBB-Konzerns „Grazer SozialCard Mobilität“ Aktive und pensionierte Mitarbeiter:innen so- Diese Zusatzkarte kann für Kinder ab dem wie deren Familienangehörige erhalten auf- 6. Lebensjahr beantragt werden, wenn das grund der Fahrbegünstigungsübereinkommen Kind zu diesem Zeitpunkt noch keine Schule Grazer-10-Fahrten-Karten zu einem ermäßig- besucht und es noch mindestens sieben Tage ten Preis. Zwei Kinder unter 6 Jahren können bis zum Ferienbeginn sind. Die Voraussetzun- kostenlos mitgenommen werden. gen sind: Grazer-10-Fahrten-Karten..................... € 11,30 Eine gültige „Grazer SozialCard Mobilität“ Das Kind ist beim gleichen Wohnsitz wie der 6.6 Mitarbeiter:innen und beantragende Elternteil gemeldet Familienangehörige der Graz-Köflacher- Die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes Eisenbahn und der Steiermärkischen Landesbahn Der ausgefüllte Antrag Das Kinderticket ist nur bis zum aufgedruck- Mitarbeiter:innen sowie deren Familienange- ten Ablaufdatum in Kombination mit der hörige erhalten aufgrund der Fahrbegünsti- SozialCard Mobilität des Elternteils gültig. gungsübereinkommen Grazer-6-Fahrten-Kar- Die Kundennummern müssen übereinstim- ten zu einem ermäßigten Preis. Zwei Kinder men. unter 6 Jahren können kostenlos mitgenom- men werden. 6.9 Militärfahrscheine Grazer-10-Fahrten-Karten..................... € 11,30 Militärfahrscheine werden in Form von Grazer- 10-Fahrten-Karten zum ermäßigten Einheitsta- 6.7 „Grazer Sozial-Card Mobilität“ rif an das Militärkommando bzw. die von ihm Auf Basis der jeweils gültigen Vereinbarungen Beauftragten nur im Vorverkauf abgegeben. zwischen den Graz Linien und der Stadt Graz Grazer-10-Fahrten-Karten ..................... € 11,30 wird die „Grazer SozialCard Mobilität“ ausge- geben. Berechtigt zur Benützung sind alle Soldat:in- nen in Uniform ohne Rangunterschied. Sol- Das Sozialamt der Stadt Graz prüft die An- dat:innen in Zivil dürfen die Fahrscheine nur spruchsberechtigung. Das Sozialamt stellt die dann benützen, wenn sie als ordentliche Prä- SozialCard aus. Mit einer gültigen SozialCard senzdiener:innen mit Standort Graz die Benüt- bekommt der/die Besitzer:in die SozialCard zungsberechtigung durch Mitführen des Wehr- Mobilität im Mobilitäts- und Vertriebscenter. dienstbuches bzw. Wehrdienstausweises mit Zwei Kinder unter 6 Jahren können kostenlos Bestätigung nachweisen können. Gestattet ist mitgenommen werden. die Benützung des Militärfahrscheines für Prä- „Grazer SozialCard Mobilität“, senzdiener:innen in Zivil nur dann, wenn im mit oder ohne Begleitung...................... € 50,00 Wehrdienstbuch der Status „Soldat des o. PD im Standort Graz“ ausdrücklich bestätigt ist. „Grazer SozialCard Mobilität“ inkl. Schloßberg- Für jedes Kind in Begleitung ist ein Fahrschein bahn, mit oder ohne Begleitung ........... € 60,00 zu bezahlen. Seite 13 von 14
6.10 Rettungsdienste und Es werden an die Inhaber:in der Vorverkaufs- Grazer Feuerwehren stellen der Graz Linien, auch Inhaber:in-Stre- Mitarbeiter:innen der in Graz tätigen Rettungs- ckenjahreskarten ohne Passbild im Rahmen dienste und der Grazer Feuerwehren haben im der abgeschlossenen Vereinbarung abgege- Dienst, mit Uniform und Ausweis Freifahrt auf ben. Diese Karte berechtigt zur Fahrt auf der den Verkehrsmitteln der Graz Linien. angegebenen Strecke vom Standort der Vor- verkaufsstelle zum Mobilitäts- und 6.11 Ordnungswache der Stadt Graz Vertriebscenter der Graz Linien, Jakomin- Mitarbeiter:innen der Ordnungswache der istraße 1. Die zeitliche Gültigkeit ist auf der Stadt Graz haben im Dienst, mit Uniform und aufgeklebten Wertmarke ersichtlich und muss Ausweis Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der während der Vertragsdauer jährlich verlängert Graz Linien. werden. 6.12. Soldat:innen im Corona- 8. Anhang Assistenzeinsatz Für Soldat:innen die in Uniform im Corona-As- a) Allgemeine Geschäftsbedingungen sistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt auf den Ver- Klimaticket Österreich kehrsmitteln der Graz Linien. Die ausgefüllte b) Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestätigung des Bundesministeriums für Lan- KlimaTicket Österreich Bundes- desverteidigung ist mitzuführen. heer/Zivildienst 6.13. Zivilbedienstete im Corona- Assistenzeinsatz Für Zivilbedienstete der Heeresverwaltung die im Corona-Assistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der Graz Linien. Die ausgefüllte Bestätigung des Bundesministeri- ums für Landesverteidigung und der Dienst- ausweis sind mitzuführen. 7. Teil: Außertarifliche Begünstigungen Es werden an Institutionen, bei denen ein Missbrauch auszuschließen ist, Inhaber:in-Jah- reskarten ohne Passbild ausgegeben, wobei ein 50%iger Inhaber:innenzuschlag eingeho- ben wird. Seite 14 von 14
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf des 1 AGB Geltungsbereich und Änderungen • Klimaticket Ö (Classic, Jugend, Senior, Spezial) 5.3. Senior 1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Familie 5.3.1. Das Klimaticket Ö Senior ist bis zum Folgenden AGB genannt) sind Bestandteil jedes 31. 12. 2021 für alle Personen mit Gültigkeitsbeginn Kaufvertrags, der zwischen der Republik Österreich 4 Geltungsbereich Klimaticket Ö ab dem 64. Geburtstag verfügbar. Ab 1. 1. 2022 ist (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, 4.1. Persönlicher Geltungsbereich das Klimaticket Ö Senior für alle Personen mit Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, im 4.1.1. Das Klimaticket Ö ist ein Gültigkeitsbeginn ab dem 65. Geburtstag verfügbar. Folgenden Bund genannt), vertreten durch die One personengebundenes Ticket und nicht übertragbar. Das Alter ist bei einer Fahrscheinkontrolle mit einem Mobility Ticketing GmbH, und den Kundinnen bzw. Es lautet auf den Namen der Inhaberin bzw. des amtlichen Lichtbildausweis oder der e-card mit Foto Kunden zum Erwerb eines Klimaticket Ö Inhabers des Tickets, der beim Buchungsvorgang nachzuweisen. abgeschlossen wird. anzugeben ist. 5.4. Spezial 1.2. Mit dem Kauf des Klimaticket Ö (im Folgenden 4.1.2. Das Klimaticket Ö (Classic, Jugend, Senior, 5.4.1. Das Klimaticket Ö Spezial ist verfügbar für auch Ticket genannt) wird zwischen dem Bund und Spezial) Familie berechtigt die Inhaberin bzw. den • Menschen mit Behinderung, wenn in deren den Kundinnen bzw. Kunden kein Inhaber des Tickets, sowohl alleine als auch in Österreichischem Behindertenpass ein Grad der Beförderungsvertrag abgeschlossen. Der Begleitung von bis zu vier Kindern im Alter zwischen Behinderung von mindestens 70 % oder der Vermerk Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem sechsten Geburtstag und einen Tag vor dem „Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Passes kann die der Inhaberin bzw. dem Inhaber des Tickets und dem 15. Geburtstag Beförderungsleistungen in Anspruch Fahrpreisermäßigung nach dem jeweiligen in Anspruch genommenen zu nehmen. Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ Verkehrsunternehmen, welches die konkrete 4.2. Zeitlicher Geltungsbereich enthalten ist, oder Beförderungsleistung anbietet, zustande. 4.2.1. Das Ticket gilt ab dem bei der Bestellung • Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem 1.3. Bei geplanten Änderungen dieser angegebenen Datum, welches auf dem Ticket Schwerkriegsbeschädigtenausweis. Diesen sind Geschäftsbedingungen ergeht rund zwei Monate im aufgedruckt ist, und endet nach zwölf Monaten mit Inhaberinnen bzw. Inhaber von Opferausweisen Voraus eine schriftliche Information per Brief oder E- dem auf dem Ticket aufgedruckten Gültigkeitsende. gemäß Opferfürsorgegesetz und Mail an die Inhaberin bzw. den Inhaber des Tickets. 4.2.2. Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Schwerbeschädigte nach dem Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn diesen Fahrten innerhalb der Gültigkeitsdauer. Heeresversorgungsgesetz gleichgestellt. nicht bis zum angegebenen Datum des Inkrafttretens 4.3. Räumlicher Geltungsbereich 5.4.2. Das jeweilige Berechtigungsdokument ist bei der AGB-Änderungen schriftlich per Brief oder via 4.3.1. Das Ticket gilt auf allen fahrplanmäßig einer Fahrscheinkontrolle vorzuweisen. Kontaktformular unter www.klimaticket.at/kontakt erbrachten Verkehrsangeboten des öffentlichen 5.4.3. Bei Vorweis des Berechtigungsdokuments widersprochen wird. Im Änderungsschreiben findet Verkehrs, ausgenommen Nostalgie-, Tourismus- und werden eine Begleitperson und/oder ein sich ein Hinweis über das Datum des Inkrafttretens Zahnradbahnen in den Verbundliniennetzen der Assistenzhund unentgeltlich befördert, sofern die zu der AGB-Änderungen und darüber, dass die teilnehmenden begleitende Person im Besitz eines gültigen Tickets Änderungen in Kraft treten, wenn diesen nicht Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften (siehe ist. widersprochen wird. Im Falle eines Widerspruchs unter www.klimaticket.at) gemäß deren 5.5. Familie kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gebührenfrei Tarifbestimmungen. 5.5.1. Für alle Kundengruppen gibt es die gekündigt werden. In diesem Fall ist das Ticket 4.3.2. Das Ticket gilt bei den teilnehmenden Möglichkeit, die Ticketkategorie Klimaticket Ö nachweislich bei einer Servicestelle abzugeben. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (siehe unter (Classic, Jugend, Senior, Spezial) Familie bereits bezahlte Ticketentgelt wird anteilig je nicht klimaticket.at) jedenfalls im österreichischen hinzuzufügen (siehe Anhang 3). angefangenem Gültigkeitsmonat gebührenfrei an ein Staatsgebiet und zusätzlich auf allen Strecken bekanntzugebendes Bankkonto per Überweisung zwischen Halten in Österreich und den gemeinsam 6 Erwerb erstattet. Der Beginn eines neuen Gültigkeitsmonats mit anderen Bahnen betriebenen 6.1. Das Ticket kann online unter www.klimaticket.at wird durch den beim Erwerb des Tickets gewählten Gemeinschaftsbahnhöfen im Ausland (siehe Anhang oder persönlich bei den Servicestellen der zum Gültigkeitsbeginn bestimmt und fällt demnach auf 1) sowie auf den in Anhang 2 genannten Strecken im Vertrieb des Tickets berechtigten den ziffernmäßig gleichen Kalendertag jedes Ausland. Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und Monats. Verkehrsunternehmen erworben werden. 5 Kundengruppen 6.2. Das Ticket kann maximal einen Monat vor dem 2 Begriffsbestimmungen 5.1. Classic gewünschten Gültigkeitsbeginn erworben werden. 2.1. „Servicestelle“ ist jede bediente (nicht: Automat) 5.1.1. Das Klimaticket Ö Classic ist für alle 6.3. Beim Online-Erwerb kann der gewählte und stationäre (nicht: Lenkerin bzw. Lenker, Personen verfügbar. Bei einer Fahrscheinkontrolle Gültigkeitsbeginn des Tickets frühestens 15 Tage Zugbegleiterin bzw. Zugbegleiter) Vertriebsstelle der ist ein amtlicher Lichtbildausweis oder die e-card mit nach Bestellung und Abschluss des Kaufvertrags zum Vertrieb des Tickets berechtigten Foto vorzuweisen. liegen. Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und 5.2. Jugend 6.4. Beim Erwerb bei einer Servicestelle kann auch Verkehrsunternehmen, z. B. Schalter, 5.2.1. Das Klimaticket Ö Jugend ist für alle ein früherer Gültigkeitsbeginn des Tickets gewählt Kundenservicecenter. Personen mit Gültigkeitsbeginn spätestens einen werden. Tag vor deren 26. Geburtstag verfügbar. Das Alter ist 3 Ticketkategorien bei einer Fahrscheinkontrolle mit einem amtlichen 7 Ticketpreis 3.1. Folgende Kategorien des Klimaticket Ö stehen Lichtbildausweis oder der e-card mit Foto 7.1. Für das Ticket gelten die Preise gemäß Anhang zum Verkauf: nachzuweisen. 3. • Klimaticket Ö (Classic, Jugend, Senior, Spezial) 1 von 5
8 Gültigkeit in Verkehrsmitteln und 10 Vertragsabschluss Verkehrsunternehmen 10.1. Bei Bestellung des Tickets bei einer 12 Vorläufiges Ticket 8.1. Mit dem Ticket können die angebotenen Servicestelle sind jedenfalls folgende Informationen 12.1. Nach der erfolgreichen erstmaligen Verkehrsleistungen der teilnehmenden anzugeben: Bestellung des Tickets, wird ein befristetes Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und • Vor- und Nachname der Ticketinhaberin bzw. vorläufiges Ticket auf den bei der Bestellung Verkehrsunternehmen gemäß Routenplaner des des Ticketinhabers angegebenen Namen ausgestellt. Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, • Geburtsdatum der Ticketinhaberin bzw. des 12.2. Sofern bei Vertragserneuerung das Ticket Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter Ticketinhabers nicht rechtzeitig bis zum Gültigkeitsbeginn zugestellt route.bmk.gv.at innerhalb des räumlichen • Anschrift der Ticketinhaberin bzw. des wird (z. B. Verlust am Postweg), kann die Inhaberin Geltungsbereichs in Anspruch genommen werden. Ticketinhabers bzw. der Inhaber bei einer Servicestelle ebenfalls ein Ein entsprechender Beförderungsvertrag kommt • Gültigkeitsbeginn vorläufiges Ticket auf den bei der Bestellung ausschließlich mit dem jeweiligen in Anspruch • Zahlungsart angegebenen Namen bis zur Zustellung des genommenen Verkehrsunternehmen zustande • Foto der Ticketinhaberin bzw. des Ersatztickets ausstellen lassen. (siehe Punkt 9.3). Ticketinhabers (ausgenommen Klimaticket Ö Spezial 12.3. Beim Kauf bei einer Servicestelle wird das 8.2. Bei Verkehrsunternehmen mit mehr als einer Blind) vorläufige Ticket sofort als Ausdruck vor Ort Komfortklasse gilt das Ticket in der Basis- 10.2. Zusätzlich zu diesen Angaben ist bei einem übergeben und an die bei der Bestellung Komfortklasse. Online-Erwerb des Tickets die E-Mail-Adresse der angegebene E-Mail-Adresse übermittelt, sofern eine 8.3. Das Ticket in Scheckkartenform ist im Original Ticketinhaberin bzw. des Ticketinhabers anzugeben, solche bekanntgegeben wurde. Das vorläufige Ticket mitzuführen. Kopien, Scans, Fotos oder andere an die die Bestätigungsmail und das vorläufige Ticket ist personalisiert, nicht übertragbar und nur in Abbildungen der Scheckkarte entfalten keine zum Selbstausdruck übermittelt werden. Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis Gültigkeit. Das vorläufige Ticket kann auch 10.3. Die Angaben zu Personen- und oder der e-card mit Foto gültig. elektronisch oder als PDF-Ausdruck vorgewiesen Zahlungsdaten sind von den Kundinnen bzw. 12.4. Bei einem Online-Erwerb steht das vorläufige werden. Alle Ticketkategorien sowie das vorläufige Kunden vor Abschluss der Bestellung auf Richtigkeit PDF-Ticket über das Buchungsbestätigungsmail Ticket sind nur in Verbindung mit einem amtlichen zu prüfen. oder im Kundenkonto unter „Meine Karten“ ab dem Lichtbildausweis oder der e-card mit Foto gültig. Das 10.4. Der Kaufvertrag über das Ticket kommt ersten Gültigkeitstag zum Download zur Verfügung. Ticket sowie der amtliche Lichtbildausweis oder die zwischen der Inhaberin bzw. dem Inhaber des 12.5. Mit dem vorläufigen Ticket können die e-card mit Foto sind bei einer Kontrolle Tickets und dem Bund zustande, sobald die Verkehrsleistungen der teilnehmenden unaufgefordert vorzuweisen und auf Verlangen zur Ticketbestellung angenommen wird. Voraussetzung Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und Überprüfung zu übergeben. ist die Erfüllung sämtlicher in Punkt 10 genannten Verkehrsunternehmen ab dem bei der Bestellung Bedingungen. angegebenen Gültigkeitsbeginn in Anspruch 9 Vertragspartner 10.5. Beim Erwerb in einer Servicestelle gilt die genommen werden. 9.1. Der Verkauf des Tickets unter Ticketbestellung durch unmittelbare technische 12.6. Bei Fahrten innerhalb Österreichs kann das www.klimaticket.at erfolgt durch die One Mobility Erfassung sämtlicher Vertragsdaten unabhängig von vorläufige Ticket elektronisch als PDF-Ticket auf Ticketing GmbH im Namen und auf Rechnung des der gewählten Zahlungsart als angenommen und einem mobilen Endgerät vorgewiesen werden. Um Bundes. kommt der Kaufvertrag rechtsgültig zustande Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen, 9.2. Beim Kauf des Tickets bei einer Servicestelle (direkter Vertragsabschluss vor Ort). akzeptiert das Kontrollpersonal von treten die zum Vertrieb des Tickets berechtigten 10.6. Bei einem Online-Erwerb des Tickets wird der Verkehrsunternehmen im Ausland hingegen keine Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und Kauf mit Anklicken des Buttons „Jetzt bezahlen“ nicht ausgedruckten PDF-Tickets auf Laptops, Verkehrsunternehmen lediglich als Vertreter für den durchgeführt. Mit der Bestätigung der erfolgreichen Smartphones oder Tablets. Für Fahrten ins Ausland Erwerb des Tickets auf. Das Ticket wird jedoch Buchung unter www.klimaticket.at gilt die oder im Ausland ist das PDF-Ticket daher immer jedenfalls durch die One Mobility Ticketing GmbH im Ticketbestellung als angenommen und kommt der vorab auszudrucken. Namen und auf Rechnung des Bundes verkauft. Kaufvertrag rechtsgültig zustande. 12.7. Bei einem Ausdruck des vorläufigen Tickets 9.3. Das Unternehmen, bei dem das Ticket erworben 10.7. Unmittelbar nach erfolgreicher Buchung des als PDF-Ticket ist sicherzustellen, dass dieser auf wird, ist nicht zwingend auch das jeweilige Tickets wird eine Buchungsbestätigung an die beim weißem Papier im A4-Hochformat erfolgt. Der Code Beförderungsunternehmen. Der Bund, die One Buchungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse sowie die angegebenen Daten müssen vollständig Mobility GmbH und die One Mobility Ticketing GmbH übermittelt. Diese Buchungsbestätigung gilt nicht als lesbar sein. Sofern ein anderes Format bzw. schlecht schulden der Inhaberin bzw. dem Inhaber des Ticket. lesbar ausgedrucktes bzw. falsch ausgeschnittenes Tickets jedenfalls nicht die Erbringung, Durchführung vorläufiges Ticket dazu führt, dass der Code nicht oder Abwicklung von Verkehrsdienstleistungen. Die 11 Ausstellung des Tickets lesbar ist, kann nicht validiert werden, und das Ticket Erbringung, Durchführung und Abwicklung von 11.1. Nach einem gültigen Vertragsabschluss wird stellt ein ungültiges Ticket dar. Verkehrsdienstleistungen obliegt sohin das Ticket in Scheckkartenform auf den bei der 12.8. Es ist darauf zu achten, dass der ausschließlich dem jeweiligen Bestellung angegebenen Namen ausgestellt und in aufgedruckte Barcode nicht geknickt wird. Darin sind Verkehrsunternehmen, welches die konkrete der Regel innerhalb von vier Wochen nach Daten gespeichert, die bei einer Ticketkontrolle Beförderungsleistung anbietet, in dessen alleiniger Bestellung bzw. bei Weiterbezug in der Regel in der abgerufen werden. Ingerenz. Der Beförderungsvertrag kommt Woche vor Gültigkeitsbeginn an die angegebene ausschließlich zwischen der Inhaberin bzw. dem Adresse zugestellt. Das Ticket ist personalisiert, nicht 13 Ersatzausstellung Inhaber des Tickets und diesem übertragbar und nur in Verbindung mit einem 13.1. Der Verlust oder Diebstahl des Tickets in Verkehrsunternehmen und jedenfalls niemals mit amtlichen Lichtbildausweis oder der e-card mit Foto Scheckkartenform ist umgehend gemeinsam mit dem Bund, der One Mobility GmbH oder der One gültig. einer Anzeige bei der zuständigen Behörde, Mobility Ticketing GmbH zustande. 11.2. Die Gefahr des Verlustes am Postweg oder persönlich bei einer Servicestelle, telefonisch unter der Beschädigung des Tickets trägt bis zur 0800 24 00 50 oder mittels Kontaktformular unter Zustellung an den Adressaten der Bund. www.klimaticket.at/kontakt zu melden. Nach Bearbeitung der Meldung wird das Ticket gesperrt. 2 von 5
Sobald die Meldung erfolgt ist, ist die Inhaberin bzw. 15.2. Zahlungsmodalitäten Ticketkontrolle das ungültige Ticket gemäß Punkt 14 der Inhaber des Tickets vom Missbrauchsrisiko • Einmalzahlung im Voraus einzuziehen. befreit. Gegen Zahlung des Ersatzleistungsentgelts Das Ticketentgelt kann bei der Bestellung zur Gänze 17 Kündigung (siehe Anhang 4) wird bei den Servicestellen ein bezahlt werden. 17.1. Während der Gültigkeitsdauer kann das vorläufiges Ticket ausgestellt und ein Ersatzticket • SEPA-Lastschrift (monatliche Abbuchung) Ticket ab dem siebenten Gültigkeitsmonat ohne bestellt. Bei monatlicher Abbuchung sind die ersten zwei Angabe von Gründen schriftlich mittels 13.2. Bei Verlust des Tickets am Postweg erhält die Monatsraten sofort bei der Bestellung zu bezahlen. Kündigungsformular gekündigt werden. Der Beginn Inhaberin bzw. der Inhaber des Tickets kostenlos ein Die Abbuchung des Restbetrags erfolgt ab dem eines neuen Gültigkeitsmonats bestimmt sich durch Ersatzticket, sofern der Verlust innerhalb von sechs dritten Gültigkeitsmonat mittels SEPA-Lastschrift in den beim Erwerb des Tickets gewählten Wochen ab Erwerb persönlich bei einer zehn gleichen Monatsraten innerhalb der ersten fünf Gültigkeitsbeginn und fällt demnach auf den Servicestelle, telefonisch unter 0800 24 00 50 oder Werktage jedes Kalendermonats. Im Falle von ziffernmäßig gleichen Kalendertag jedes Monats. mittels Kontaktformular unter Zahlungsrückständen aus Altverträgen zum Ticket ist Eine wirksame Kündigung bedarf eines eigenhändig www.klimaticket.at/kontakt gemeldet wird. Bis das die Teilzahlungsmöglichkeit ausgeschlossen. unterfertigten Kündigungsformulars sowie der Ersatzticket zugestellt wird, wird ein kostenloses 15.3. Eine Kontoänderung ist umgehend persönlich nachweislichen Rückgabe des Tickets bei einer vorläufiges Ticket ausgestellt. Wird der Verlust des bei einer Servicestelle, dem Kundenservice Servicestelle. Im Falle einer Kündigung wird ein Tickets erst nach Ablauf der sechswöchigen Frist schriftlich per Kontaktformular Kündigungsentgelt von einem Monatsbetrag gemeldet, ist für die Ausstellung eines Ersatztickets (www.klimaticket.at/kontakt) oder postalisch verrechnet; dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises das Ersatzleistungsentgelt (siehe Anhang 4) zu (empfohlen wird per Einschreiben) an Klimaticket (siehe Anhang 4). bezahlen. Kundenservice, Postfach 100, 1020 Wien • Bei Einmalzahlung im Voraus werden für jeden bekanntzugeben. nicht angefangenen Gültigkeitsmonat die 14 Ungültiges Ticket 15.4. Eine Änderung der Zahlungsmodalität von entsprechenden Monatsbeträge abzüglich des 14.1. Weist ein Fahrgast bei einer Ticketkontrolle SEPA-Lastschrift auf Einmalzahlung ist bei einer Kündigungsentgelts auf das angegebene Konto ein ungültiges Ticket vor, wird dieses durch das Vertragserneuerung mit Gültigkeitsbeginn des neuen überwiesen. Kontrollpersonal gegen Bestätigung der Abnahme Tickets möglich. • Bei SEPA-Lastschrift wird noch ein letzter eingezogen. 15.5. Bei Vertragserneuerung mittels SEPA- Monatsbetrag als Kündigungsentgelt abgebucht, für 14.2. Das Ticket ist ungültig, wenn Lastschrift erfolgt die Abbuchung des Ticketentgelts jeden nicht angefangenen Gültigkeitsmonat werden • die Nutzung nicht den gegenständlichen AGB in zwölf gleichen Monatsraten innerhalb der ersten die entsprechenden Monatsbeträge nicht mehr entspricht, insbesondere, wenn der fünf Werktage jedes Kalendermonats. abgebucht. Gültigkeitszeitraum des Tickets schon abgelaufen ist 15.6. Bei Vertragserneuerung des Tickets mittels 17.2. Ein außerordentliches Kündigungsrecht oder die Ticketkategorie einer Kundengruppe Einmalzahlung ist das Ticketentgelt durch besteht genutzt wird, deren Berechtigungsvoraussetzungen Einzahlung des via Zahlschein bekanntgegebenen • bei Umzug von Österreich in das Ausland, durch die Inhaberin bzw. der Inhaber des Tickets nicht Gesamtbetrags zu begleichen. Nachweis der Abmeldung vom österreichischen erfüllt Zentralen Melderegister und Nachweis der neuen • die Identität des Fahrgasts nicht mit jener auf 16 Zahlungsverzug Adresse im Ausland dem Ticket übereinstimmt 16.1. Ist die bzw. der Zahlungspflichtige bei • bei einer Erkrankung über einen Zeitraum von • der Inhalt manipuliert wurde, z. B. Änderung des monatlicher Abbuchung mit mindestens einem drei Monaten oder mehr durch Nachweis mittels Datums oder Fotos Teilbetrag in Verzug, ergeht für die aushaftenden ärztlichen Attests • das Ticket aufgrund eines qualifizierten Beträge eine schriftliche Mahnung, welche eine • bei Verlust des Arbeitsplatzes durch Nachweis Zahlungsverzuges gesperrt wurde Nachfrist für die Bezahlung der ausständigen einer Arbeitslosenbestätigung • das Ticket wegen dessen Zustand nicht auf Teilbeträge festlegt. Selbiges gilt bei Widerruf des In sämtlichen Fällen ist das Ticket gemeinsam mit Gültigkeit geprüft werden kann SEPA-Lastschriftmandats oder Auflassung des dem eigenhändig unterfertigten Kündigungsformular 14.3. Das Ticket ist ebenfalls ungültig, wird bei Kontos ohne vorherige nachweisliche Rückgabe des nachweislich bei einer Servicestelle abzugeben. einer Ticketkontrolle jedoch nicht eingezogen, wenn Tickets bei einer Servicestelle. Sofern nach Bei der außerordentlichen Kündigung entfällt das • das Ticket seinen Gültigkeitsbeginn noch nicht erstmaliger Mahnung die ausständigen Beträge nicht Kündigungsentgelt. erreicht hat innerhalb der im Mahnschreiben angegebenen 17.3. Bei Todesfall der Inhaberin bzw. des Inhabers • ein Berechtigungsnachweis notwendig ist, Nachfrist bezahlt werden, ergeht eine zweite des Tickets wird dem Erbberechtigten oder Abwickler dieser aber nicht vorgezeigt wird schriftliche Mahnung, welche erneut eine Nachfrist der Verlassenschaft jeder nicht genutzte • kein amtlicher Lichtbildausweis oder e-card mit für die ausständigen Teilbeträge sowie die Gültigkeitsmonat des Ticketpreises gebührenfrei Foto vorgezeigt wird Einhebung eines Mahnentgelts (siehe Anhang 4) erstattet. Dafür sind das Erstattungsformular mit 14.4. Die weiteren Folgen für Reisen ohne gültiges festlegt. Werden die ausständigen Beträge erneut einer Kopie der Sterbeurkunde, ein Nachweis der Ticket sind in den Tarifbestimmungen und nicht innerhalb der im zweiten Mahnschreiben Erbberechtigung sowie das Ticket nachweislich bei Beförderungsbedingungen der jeweiligen angegebenen Nachfrist bezahlt, wird die Forderung einer Servicestelle abzugeben. Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und einem Inkassobüro übergeben und ergeht die dritte 17.4. Wurde bei Vertragsabschluss ein SEPA- Verkehrsunternehmen geregelt. Mahnung durch dieses. Mit dem dritten Lastschriftmandat erteilt, kann der Mahnschreiben liegt ein qualifizierter Vertragserneuerung innerhalb der im 15 Zahlungsbedingungen Zahlungsverzug vor. Einladungsschreiben zur Vertragserneuerung 15.1. Als Zahlungsarten stehen bei einem Online- 16.2. Bei qualifiziertem Zahlungsverzug ist die One angegebenen Zahlungsfrist schriftlich widersprochen Erwerb Kartenzahlung, Online-Überweisung und Mobility Ticketing GmbH berechtigt, das Ticket zu werden. Der schriftliche Widerspruch mit SEPA-Lastschrift zur Auswahl. Die Zahlung in der sperren. Das Ticket wird somit ungültig, und alle eigenhändiger Unterschrift ist entweder postalisch Servicestelle kann je nach Ausstattung der teilnehmenden (empfohlen wird per Einschreiben) an Klimaticket Servicestelle bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und Kundenservice, Postfach 100, 1020 Wien zu senden, oder mittels SEPA-Lastschrift erfolgen. Verkehrsunternehmen sind berechtigt, bei der per Kontaktformular (mit eingescannter Unterschrift) 3 von 5
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