ERGO Rechtsschutz für Privatkunden Versicherungsbedingungen - (KT 2018 RS N) - ERGO Rechtsschutz
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ERGO Rechtsschutz t Rech ERGO Rechtsschutz für Privatkunden Versicherungsbedingungen (KT 2018 RS N) (Stand: 1.10.2019)
Inhalt A. Allgemeiner Teil 1. Was leistet mein Rechtsschutz? 2. Leistungsarten 3. Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? 4. Was sind die Voraussetzungen für meinen Anspruch auf Rechtsschutz? 5. Welchen Umfang haben die Leistungen? 6. In welchen Ländern bin ich versichert? B. Allgemeine Regelungen zum Rechtsschutzvertrag 1. Wann beginnt mein Versicherungsschutz? 2. Wie lange läuft mein Vertrag? 3. Was muss ich bei der Beitragszahlung beachten? 4. Warum können sich die Bedingungen, der Beitrag und die Selbstbeteiligung ändern? 5. Kann ich meinen Versicherungsschutz anpassen, wenn neue Risiken hinzukommen? 6. Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt? 7. Kann der Vertrag nach einem Rechtsschutzfall gekündigt werden? 8. Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versicherung? 9. Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? Wer ist mitversichert? C. Rechtsschutzfall 1. Welche Obliegenheiten (Mitwirkungspflichten) habe ich und welche Folgen hat ihre Verletzung? 2. Was gilt, wenn der Rechtsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit abgelehnt wird? 3. Zuständiges Gericht, anzuwendendes Recht D. ERGO Rechtsschutz 1. Lebensbereich Privat 2. Lebensbereich Beruf 3. Lebensbereich Verkehr 4. Lebensbereich Immobilie E.1 Leistungs-Plus 1. Lebensbereich Privat 2. Lebensbereich Beruf 3. Lebensbereich Verkehr 4. Lebensbereich Immobilie E.2 Service-Plus 1. Lebensbereich Privat 2. Lebensbereich Beruf 3. Lebensbereich Verkehr 4. Lebensbereich Immobilie 2
F. ERGO Rechtsschutz mit Leistungs-Plus und Service-Plus – Ihr Premium Rechtsschutz 1. Premium Rechtsschutz 2. Differenzdeckung G. Verkehrs-Rechtsschutz für Zusatz- und Einzelrisiken H. Immobilien-Rechtsschutz für zusätzliche Objekte und Einzelrisiken I. Was ist im Rechtsschutz für Studenten, Schüler und Azubis versichert? Glossar 3
ERGO Rechtsschutz für Privatkunden Versicherungsbedingungen (KT 2018 RS N) 2.3. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz A. Allgemeiner Teil um rechtliche Interessen aus Miet- und Pachtver- 1. Was leistet mein Rechtsschutz? hältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten im Immobilien-Rechtsschutz Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrneh- wahrzunehmen. Voraussetzung ist, dass sie Grund- men. Wir erbringen die dafür erforderlichen Leistun- stücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegen- gen. Ihr Umfang ist in diesen Bedingungen beschrie- stand haben; ben. 2.4 Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Ihr Rechtsschutz beinhaltet auch die telefonische um rechtliche Interessen aus privatrechtlichen Rechtserstberatung. Im Rechtsschutzfall empfehlen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahr- wir Ihnen auf Wunsch einen geeigneten Rechts- zunehmen. Dies gilt, wenn der Versicherungsschutz anwalt. nicht in den Leistungsarten Schadensersatz-Rechts- Sie können im Internet unseren exklusiven Bereich schutz, Arbeits-Rechtsschutz und/oder Wohnungs- für ERGO Rechtsschutzkunden nutzen. Dort finden und Grundstücks-Rechtsschutz enthalten ist; Sie eine umfangreiche Sammlung von Musterverträ- 2.5 Steuer-Rechtsschutz gen, Formularen, Musterschreiben, Checklisten und um rechtliche Interessen in steuer- und abgabe- Merkblättern (z. B. zu den Themen Flugreisen, Miet- rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dies verträgen, Wohnungsübergabeprotokolle, etc.). Wir gilt auch im Zusammenhang mit Erschließungs- und halten für Sie zudem unser Rechtsportal bereit. Dort sonstigen Anliegerabgaben für die versicherte selbst geben wir zu vielen unterschiedlichen Rechtsthemen bewohnte Einheit. Dieser Steuer-Rechtsschutz allgemeine Tipps und informieren über aktuelle besteht vor deutschen Finanz- und Verwaltungsge- Urteile. Sie erreichen uns hierzu unter www.ergo.de. richten; 2. Leistungsarten 2.6 Sozial-Rechtsschutz 2.1 Schadensersatz-Rechtsschutz um rechtliche Interessen vor deutschen Sozialgerich- um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. ten wahrzunehmen; Diese dürfen nicht auch auf einer Vertragsverletzung 2.7 Verwaltungs-Rechtsschutz oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an um rechtliche Interessen vor deutschen Verwal- Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beru- tungsgerichten wahrzunehmen. Der Verwaltungs- hen; Rechtsschutz besteht in verkehrsrechtlichen Ange- 2.2 Arbeits-Rechtsschutz legenheiten bereits vor Verwaltungsbehörden; 2.2.1 um rechtliche Interessen aus Arbeitsverhältnissen 2.8 Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen um sich in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren zu dienst- und versorgungsrechtlichen Ansprüchen zu verteidigen; wahrzunehmen; 2.9 Straf-Rechtsschutz 2.2.2 Benötigen Sie juristische Hilfe, weil Ihr Arbeitgeber um sich gegen den Vorwurf ein auf Sie lautendes Angebot zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vorlegt, gilt: 2.9.1 eines verkehrsrechtlichen Vergehens zu verteidigen. Wenn Sie keinen Anspruch auf Rechtsschutz haben, Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Vergehen weil bedingungsgemäß kein Versicherungsfall ein- vorsätzlich begangen haben, gilt: Sie haben sich getreten ist, vermitteln wir einen Rechtsanwalt. Wir gegen den Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens übernehmen die Vergütung dieses Rechtsanwaltes verteidigt. Wir haben hierfür Kosten getragen. Diese bis zu einer Höhe von 500 Euro. Dies gilt auch, wenn müssen Sie uns erstatten; Sie juristische Hilfe benötigen, weil beantragt wurde, 2.9.2 eines sonstigen Vergehens zu verteidigen. Die vor- über das Vermögen Ihres Arbeitgebers ein Insolvenz- sätzliche und fahrlässige Begehung dieses Verge- verfahren zu eröffnen. Wird diese Leistung in einem hens muss strafbar sein. Ihnen muss fahrlässiges Kalenderjahr mehrmals in Anspruch genommen, Verhalten vorgeworfen werden. Wenn Ihnen vor- übernehmen wir die Kosten des Rechtsanwaltes bis sätzliches Verhalten vorgeworfen wird, gilt: Sie zu insgesamt 500 Euro; haben rückwirkend Versicherungsschutz. Dieser Ver- 2.2.3 Arbeits-Rechtsschutz Vital, um rechtliche Interessen sicherungsschutz besteht aber nicht, wenn rechts- wahrzunehmen kräftig festgestellt wird, dass Sie vorsätzlich gehan- • als Arbeitnehmer in einem geringfügigen Beschäf- delt haben. tigungsverhältnis (§ 8 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Es besteht bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein IV); Versicherungsschutz. Es besteht auch kein Versiche- • aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffent- rungsschutz bei dem Vorwurf eines Vergehens, das lich-rechtlichen Dienstverhältnissen. Dies gilt nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Dieb- aber nur auf dem Gebiet der betrieblichen bzw. stahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berech- beruflichen Altersversorgung und des Beihilfe- tigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des rechtes; Strafverfahrens an. Wenn Ihnen Hausfriedensbruch 4
(§ 123 Strafgesetzbuch (StGB)), Beleidigung (§ 185 Person wegen einer behaupteten Urheberrechtsver- StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Steuer- letzung je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. hinterziehung (§ 370 Abgabenverordnung (AO)) vor- Abschnitt A Ziffer 3.3.4 gilt insoweit nicht; geworfen wird, gilt: Sie haben rückwirkend für das 2.16 Mediations-Rechtsschutz Ermittlungsverfahren Versicherungsschutz, wenn es Mediation eröffnet Ihnen die Möglichkeit der freiwil- nach § 153 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) ligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Mit Hilfe oder § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wird; der Moderation einer neutralen Person (Mediator), 2.10 Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz die wir vermitteln, erarbeiten die Parteien eigenver- um sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit antwortlich eine Problemlösung. Wir übernehmen zu verteidigen; bis zur vereinbarten Höhe die Vergütung des von uns vermittelten Mediators. Voraussetzung ist, dass das 2.11 Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspart- Mediationsverfahren in Deutschland durchgeführt nerschafts- und Erbrecht wird. für das erste Beratungsgespräch eines Rechtsanwal- tes. Es muss sich um eine familien-, lebenspartner- Der Mediations-Rechtsschutz erweitert die Leistun- schafts- oder erbrechtliche Angelegenheit handeln. gen des Abschnittes D entsprechend. Die in Ziffer 3 Diese Leistung gilt auch bei nichtehelichen Lebens- beschriebenen Ausschlüsse vom Versicherungs- verhältnissen. Wenn die Beratung durch einen aus- schutz gelten nicht. ländischen Rechtsanwalt erfolgt, gilt: Wir überneh- 3. Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? men die Vergütung bis zur Höhe des Betrages, der entstehen würde, wenn diese nach dem Rechtsan- 3.1 Rechtsschutz besteht nicht, wenn Sie Ihre rechtli- waltsvergütungsgesetz (RVG) ermittelt würde; chen Interessen wahrnehmen in ursächlichem Zusammenhang mit 2.12 Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten um rechtliche Interessen als Opfer wahrzunehmen. 3.1.1 Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen; Es muss sich um Straftaten handeln, die in § 395 Aufruhr oder inneren Unruhen; Streik oder Aussper- Absatz 1 Ziffern 1 bis 5 StPO genannt sind. rung; Erdbeben; Rechtsschutz besteht 3.1.2 Nuklear- und genetischen Schäden, wenn diese nicht • für die Kosten der Nebenklage; auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen • für die Vergütung eines Rechtsanwaltes als Bei- sind; stand des Opfers. Der Beistand kann im Ermitt- lungs- und im Nebenklageverfahren erfolgen. Der 3.1.3 Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden. Beistand kann auch den Antrag nach § 1 Gewalt- 3.2 Rechtsschutz besteht nicht, wenn Sie Ihre recht- schutzgesetz umfassen; lichen Interessen wahrnehmen in ursächlichem • um rechtliche Interessen im Rahmen des soge- Zusammenhang mit nannten Täter-Opfer-Ausgleiches nach § 46 a Ziffer 1 StGB wahrzunehmen; 3.2.1 dem Kauf oder Verkauf eines • um Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) • Grundstückes, das bebaut werden soll; und dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gel- • Gebäudes oder Gebäudeteiles, das nicht von tend zu machen. Voraussetzung ist, dass die Ihnen oder einer mitversicherten Person bewohnt Gewaltstraftat einen dauerhaften Körperschaden wird oder bewohnt werden soll; zur Folge hat; 3.2.2 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder 2.13 Rechtsschutz für Betreuungsverfahren Gebäudeteiles, das sich in Ihrem Eigentum oder um rechtliche Interessen in unmittelbarem Zu- Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz sammenhang mit Betreuungsanordnungen nach nehmen möchten; §§ 1896 ff. BGB wahrzunehmen; 3.2.3 der anzeige- bzw. genehmigungspflichtigen bau- 2.14 Erweiterte Telefonberatung lichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes Die erweiterte Telefonberatung beinhaltet die vor- oder Gebäudeteiles. Dieses Grundstück, Gebäude sorgliche telefonische Erstberatung zu den versicher- oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum ten Lebensbereichen und versicherten Leistungen. oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen; Die folgenden Ausschlüsse (Ziffer 3) vom Versiche- rungsschutz gelten nicht. Der Rechtsschutz Leis- 3.2.4 der Finanzierung eines der zuvor (gem. Ziffer 3.2) tungsservice vermittelt die Anwaltskanzlei, die Sie genannten Vorhaben. telefonisch berät. Diese Leistung besteht bereits, 3.3 Rechtsschutz besteht nicht, wenn Sie rechtliche sobald Ihnen der Versicherungsschein zugegangen Interessen wahrnehmen ist. Es entsteht durch die Inanspruchnahme der erweiterten Telefonberatung kein außerordentliches 3.3.1 um Schadensersatzansprüche abzuwehren. Der Kündigungsrecht; Ausschluss gilt nicht, wenn die Ansprüche auf einer Vertragsverletzung beruhen; 2.15 Beratungs-Rechtsschutz im Urheberrecht für das erste Beratungsgespräch eines Rechtsanwal- 3.3.2 aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht; tes. Voraussetzung ist, dass Sie bei der privaten Nut- 3.3.3 aus dem Recht der Handelsgesellschaften, der zung des Internets das Urheberrecht verletzt haben Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der stillen Gesell- sollen. Dieser Vorwurf kann z. B. in Form einer schaft oder aus Anstellungsverhältnissen gesetz- Abmahnung erfolgen. Diesen Beratungs-Rechts- licher Vertreter juristischer Personen; schutz können entweder Sie oder eine mitversicherte 5
3.3.4 in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe- Personen gegen Sie ihre rechtlichen Interessen ber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmus- wahrnehmen; terrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem 3.4.7 nichtehelicher bzw. nichteingetragener Lebenspart- Eigentum; ner untereinander in ursächlichem Zusammenhang 3.3.5 aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht; mit der Partnerschaft. Dies gilt auch nach Beendi- gung der Partnerschaft; 3.3.6 in ursächlichem Zusammenhang mit • Spiel- oder Wettverträgen (einschließlich Schenk- 3.4.8 aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Ein- kreisen und ähnlichen Schneeballsystemen), tritt des Rechtsschutzfalles auf Sie übertragen wor- Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichba- den oder übergegangen sind; ren Spekulationsgeschäften; 3.4.9 aus von Ihnen in eigenem Namen geltend gemach- • dem Erwerb einschließlich Finanzierung, der Ver- ten Ansprüchen anderer Personen oder aus einer waltung oder der Veräußerung von Haftung für Verbindlichkeiten anderer Personen; − Wertpapieren im Sinne des § 2 Absatz 1 Wert- papierhandelsgesetz, z. B. Aktien, Rentenwerte, 3.4.10 wenn in den Fällen des Schadensersatz-, Arbeits-, Fondsanteile; Wohnungs- und Grundstücks-, Steuer-, Sozial-, Ver- − Staatsanleihen; waltungs-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes, − Beteiligungen, z. B. an Kapitalanlagemodellen, Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht und stillen Gesellschaften, Genossenschaften. Rechtsschutzes für Betreuungsverfahren ein ursäch- Der Ausschluss gilt nicht für die Anlage von ver- licher Zusammenhang mit einer von Ihnen vorsätz- mögenswirksamen Leistungen und steuerlich lich begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein sol- geförderte Altersvorsorgeprodukte. Der Aus- cher Zusammenhang im Nachhinein heraus, müssen schluss gilt im Wohnungs- und Grundstücks- Sie uns die Leistungen zurückzahlen, die wir für Sie Rechtsschutz nicht für die Anschaffung und Ver- erbracht haben. äußerung von Genossenschaftsanteilen. Anschaf- 4. Was sind die Voraussetzungen für meinen fung und Veräußerung müssen aber mit der Anspruch auf Rechtsschutz? selbst bewohnten Genossenschaftswohnung in Zusammenhang stehen; 4.1 Anspruch auf Rechtsschutz besteht für Sie nach Ein- • Teilzeitnutzungsrechten (Time-Sharing) an tritt eines Rechtsschutzfalles. Der Rechtsschutzfall Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen; ist 3.3.7 aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner- 4.1.1 im Schadensersatz-Rechtsschutz das Schadenereig- schafts- und Erbrechtes. Ihr Anspruch auf Bera- nis, das dem Anspruch zu Grunde liegt; tungs-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Betreu- 4.1.2 im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspart- ungsverfahren bleibt unberührt; nerschafts- und Erbrecht das Ereignis, das Ihre 3.3.8 aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen Rechtslage ändert und eine Beratung erforderlich uns oder das für uns tätige Schadenabwicklungs- macht. unternehmen; 4.1.3 Besteht der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist der 3.3.9 wegen der steuerlichen Bewertung von Grund- Rechtsschutzfall stücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen; • für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie. 3.3.10 aus dem Bereich des Asyl- und Ausländerrechtes und Ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet, wenn es in Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen. bei der zuständigen Behörde als solches verfügt 3.4 Rechtsschutz besteht nicht um rechtliche Interessen ist; wahrzunehmen • für disziplinar- und standesrechtliche Verfahren die Einleitung eines disziplinar- oder standes- 3.4.1 in Verfahren vor Verfassungsgerichten; rechtlichen Verfahrens gegen Sie; 3.4.2 in Verfahren vor internationalen oder supranationa- • für den Zeugenbeistand die Aufforderung an Sie len Gerichtshöfen. Der Ausschluss gilt nicht, wenn zur Zeugenaussage. Bedienstete internationaler oder supranationaler 4.1.4 In allen anderen Fällen ist der Rechtsschutzfall der Organisationen rechtliche Interessen aus Arbeitsver- (behauptete) Verstoß gegen Rechtspflichten oder hältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhält- Rechtsvorschriften. nissen wahrnehmen; 4.2 Der Rechtsschutzfall muss nach Beginn Ihres Versi- 3.4.3 in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insol- cherungsschutzes gemäß Abschnitt B Ziffer 1 und venzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet vor dessen Beendigung eingetreten sein. Für wurde oder eröffnet werden soll; bestimmte Leistungen besteht Versicherungsschutz 3.4.4 in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereini- erst nach einer Wartezeit. Diese Wartezeit läuft drei gungs- und im Baugesetzbuch geregelten Ange- Monate nach Versicherungsbeginn ab. Sie besteht legenheiten; für folgende Leistungen: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; Rechtsschutz für Betreuungsver- 3.4.5 in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren fahren; Arbeits-, Verwaltungs- sowie Wohnungs- und wegen eines Halt- oder Parkverstoßes; Grundstücks-Rechtsschutz. Diese Wartezeit besteht 3.4.6 mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechts- aber nicht, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen auf- schutzversicherungsvertrages untereinander. grund eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein Rechtsschutz besteht zudem nicht, wenn mitversi- fabrikneues Kraftfahrzeug wahrnehmen. cherte Personen untereinander und mitversicherte 6
4.3 Ist ein Rechtsschutzfall vor Beginn des Versiche- nur dann Anspruch auf Rechtsschutz, wenn bezüg- rungsschutzes gemäß Abschnitt B Ziffer 1 oder wäh- lich des betroffenen Risikos ohne zeitliche Unterbre- rend der Wartezeit eingetreten, gilt: Es besteht den- chung Versicherungsschutz besteht. noch Rechtsschutz, wenn das betroffene Risiko seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen bei uns ver- 4.8 Rechtsschutz nach Abschnitt A Ziffer 4.7 besteht in sichert ist. Maßgebend für diese Frist ist der Zeit- dem Umfang, der zum Zeitpunkt des Eintrittes des punkt, an dem Sie Kenntnis vom Eintritt des Rechts- Rechtsschutzfalles bestanden hat. Dieser Rechts- schutzfalles erlangt haben. Ihr Versicherungsschutz schutz besteht höchstens jedoch im Umfang unserer richtet sich nach dem Rechtsschutzvertrag, der zu Vereinbarungen. dem Zeitpunkt gültig war, an dem Sie Kenntnis vom 5. Welchen Umfang haben die Leistungen? Eintritt des Rechtsschutzfalles erlangt haben. 5.1 Wir übernehmen 4.4 Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeit- raum, ist dessen Beginn maßgeblich. Wenn Sie Ihre 5.1.1 bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Ver- rechtlichen Interessen wahrnehmen und hierfür gütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes. Wir tra- mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich sind, ist der gen diese Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen erste Rechtsschutzfall entscheidend. Hierzu gilt: Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes Jeder Rechtsschutzfall, der länger als ein Jahr vor ansässigen Rechtsanwaltes. Wir tragen zudem die Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffe- Fahrtkosten Ihres Rechtsanwaltes zu Ihnen bis zu nen Gegenstand der Versicherung eingetreten ist, einer Entfernung von 50 km (Mobiler Anwalt). Vor- bleibt außer Betracht. Wenn sich der Rechtsschutz- aussetzung ist, dass Sie Ihren Rechtsanwalt wegen fall über einen Zeitraum erstreckt, bleibt er außer Erkrankung oder Unfall nicht aufsuchen können. Betracht, wenn er länger als ein Jahr vor Beginn des Diese Fahrtkosten tragen wir einschließlich Tage- Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen- und Abwesenheitsgeld bis zur Höhe der Sätze, die stand der Versicherung beendet ist. für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte gelten. Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zustän- 4.5 Sie haben keinen Rechtsschutz, wenn digen Gericht entfernt und nehmen Sie vor diesem 4.5.1 eine Willenserklärung oder Rechtshandlung vor Gericht Ihre Interessen wahr, gilt: Wir tragen entwe- Beginn des Versicherungsschutzes den Verstoß nach der weitere Kosten für einen in Ihrem Landgerichts- Abschnitt A Ziffer 4.1.4 ausgelöst hat; bezirk ansässigen Rechtsanwalt oder Reisekosten Ihres Anwaltes zum Ort des zuständigen Gerichtes. 4.5.2 Sie Ihren Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später Diese weiteren Kosten tragen wir bis zur Höhe der als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungs- gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der schutzes für den betroffenen Gegenstand der Versi- nur den Schriftverkehr mit Ihrem Anwalt am Ort des cherung geltend machen. zuständigen Gerichtes führt. Im Disziplinar- und 4.6 Sie haben keinen Steuer-Rechtsschutz, wenn die Standes-Rechtsschutz tragen wir diese weiteren Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Steuern Kosten nicht. Im Straf- und Ordnungswidrigkei- oder Abgaben vor Versicherungsbeginn liegen. ten-Rechtsschutz sowie im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten tragen wir diese weiteren Kos- 4.7 Abweichend von Abschnitt A Ziffern 4.5 und 4.6 ten ebenfalls nicht. haben Sie Anspruch auf Rechtsschutz, wenn Wenn Ihr Rechtsanwalt eine Gebühr für eine Bera- 4.7.1 eine Willenserklärung oder Rechtshandlung vor tung berechnet, tragen wir die gesetzliche Vergütung Beginn des Versicherungsschutzes in die Vertrags- bis zu einer Höhe von 250 Euro. Dies gilt auch für den laufzeit Ihres Vorversicherers fällt. Der Verstoß Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspart- gemäß Abschnitt A Ziffer 4.1.4 darf erst während der nerschafts- und Erbrecht. Die gesetzlichen Bestim- Laufzeit unseres Versicherungsvertrages eintreten. mungen über die Anrechnung der Gebühr bleiben Ihr Anspruch auf Rechtsschutz besteht allerdings nur unberührt; dann, wenn bezüglich des betroffenen Risikos ohne zeitliche Unterbrechung Versicherungsschutz 5.1.2 bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die besteht; Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes. 4.7.2 der Versicherungsfall in die Vertragslaufzeit Ihres Voraussetzung ist, dass dieser Rechtsanwalt am Ort Vorversicherers fällt. Voraussetzung ist, dass Sie des zuständigen Gerichtes ansässig oder im Inland Ihren Anspruch auf Rechtsschutz später als drei zugelassen ist. Wenn er im Inland zugelassen ist, Jahre nach Ende der Vertragslaufzeit Ihres Vorversi- gilt: Wir tragen die Vergütung bis zur Höhe der cherers uns gegenüber geltend machen. Sie haben gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre, wenn allerdings nur dann Anspruch auf Rechtsschutz, das Gericht, an dessen Ort Ihr Rechtsanwalt ansäs- wenn Sie die Meldung bei Ihrem Vorversicherer nicht sig ist, zuständig wäre. Wir tragen zudem die Fahrt- vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt haben. kosten Ihres Rechtsanwaltes zu Ihnen bis zu einer Voraussetzung ist zudem, dass bezüglich des betrof- Entfernung von 50 km (Mobiler Anwalt). Vorausset- fenen Risikos ohne zeitliche Unterbrechung Versiche- zung ist, dass Sie Ihren Rechtsanwalt wegen Erkran- rungsschutz besteht; kung oder Unfall nicht aufsuchen können. Diese Fahrtkosten tragen wir einschließlich Tage- und 4.7.3 die Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Steu- Abwesenheitsgeld bis zur Höhe der Sätze, die für ern oder Abgaben während der Vertragslaufzeit Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte gelten. Ihres Vorversicherers eingetreten sind oder eingetre- Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zustän- ten sein sollen. Der Verstoß gemäß Abschnitt A Ziffer digen Gericht entfernt und ist ein ausländischer 4.1.4 darf erst während der Laufzeit unseres Versi- Rechtsanwalt für Sie tätig, gilt: Wir tragen weitere cherungsvertrages eintreten. Sie haben allerdings 7
Kosten für einen in Ihrem Landgerichtsbezirk ansäs- 5.2 Sie können die Übernahme der von uns zu tragenden sigen Rechtsanwalt. Wir tragen diese weiteren Kos- Kosten verlangen, sobald Sie nachweisen, dass Sie ten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines zu deren Zahlung verpflichtet sind. Gleiches gilt, Rechtsanwaltes, der nur den Verkehr mit dem aus- sobald Sie nachweisen, dass Sie diese Verpflichtung ländischen Rechtsanwalt führt. Ist der Rechtsschutz- bereits erfüllt haben. fall durch einen Kraftfahrzeugunfall im europäischen Kosten, die Sie in fremder Währung aufgewandt Ausland eingetreten, gilt: Wir tragen auch eine ent- haben, zahlen wir in Euro. Grundlage ist der Wech- standene Geschäftsgebühr des inländischen Rechts- selkurs des Tages, an dem Sie diese Kosten gezahlt anwaltes. Voraussetzung ist, dass eine Rechtsverfol- haben. gung im Ausland notwendig wurde. Eine Regulierung vor dem Regulierungsbeauftragten bzw. vor der Eini- 5.3 Wir übernehmen nicht gungsstelle im Inland muss also ergebnislos geblie- 5.3.1 Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht übernommen ben sein; haben; 5.1.3 Ihren Anteil der Vergütung des von uns vermittelten 5.3.2 Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vergleich Mediators bis zu einer Höhe von 2.000 Euro je Media- (Einigung) entstanden sind. Ausnahme: Diese Kosten tionsverfahren. Wir übernehmen jedoch nicht mehr zahlen wir, wenn sie dem von Ihnen bei der rechtli- als 4.000 Euro für alle in einem Kalenderjahr einge- chen Streitigkeit erzielten Ergebnis entsprechen. leiteten Mediationsverfahren; Dafür ist das erstrebte zum tatsächlich erreichten 5.1.4 die Gerichtskosten. Dies gilt einschließlich der Ent- Ergebnis ins Verhältnis zu setzen. Maßgeblich ist schädigung für Zeugen und Sachverständige, die dabei ausschließlich das wirtschaftliche Ergebnis. vom Gericht herangezogen werden. Wir überneh- Andere Überlegungen, wie z. B. die Vermeidung einer men zudem die Kosten des Gerichtsvollziehers; Beweisaufnahme oder das Prozesskostenrisiko, sind nicht zu berücksichtigen. 5.1.5 die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsver- fahrens. Wir übernehmen diese Gebühren bis zur Ein Beispiel: Sie fordern im Rechtsstreit 6.000 Euro, Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines erhalten aufgrund eines Vergleichs mit dem Gegner zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz 2.000 Euro = 1/3 des erstrebten Ergebnisses. Zu 2/3 entstehen; sind Sie also nicht erfolgreich. Entsprechend müss- ten Sie zu diesem Teil im Vergleich die entstandenen 5.1.6 die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden. Kosten tragen. In diesem Beispielsfall hätten wir Dies gilt einschließlich der Entschädigung für Zeugen somit 2/3 der entstandenen Kosten für Sie zu über- und Sachverständige, die von der Verwaltungsbe- nehmen. Sollte eine abweichende Kostenverteilung hörde herangezogen werden. Wir übernehmen gesetzlich vorgeschrieben sein, tragen wir die Kosten zudem die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungs- auch dann, wenn sie nicht dem von Ihnen erzielten wege. Ergebnis entsprechen; 5.1.7 Wir übernehmen die übliche und angemessene Ver- 5.3.3 Ihre im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbe- gütung teiligung je Rechtsschutzfall. 5.1.7.1 eines Sachverständigen. Dieser Sachverständige Wir übernehmen Ihre Selbstbeteiligung aber, wenn muss über die erforderliche technische Sachkunde der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt verfügen. Als technisch sachkundig gelten Sachver- ist oder ein Fall der erweiterten Telefonberatung vor- ständige, die von einer staatlichen oder staatlich liegt. Wir übernehmen Ihre Selbstbeteiligung auch, anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den wenn Sie Leistungen aus dem ggf. vereinbarten Ser- jeweils gültigen DIN/ISO-Normen zugelassenen vice-Plus oder den Mediations-Rechtsschutz in Stelle zertifiziert worden sind. Dies gilt, wenn Sie Anspruch nehmen. • sich in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungs- widrigkeitenverfahren verteidigen; Ihre Selbstbeteiligung kann ganz oder teilweise ent- • Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf- und Repa- fallen. Voraussetzung ist, dass die Höhe der Selbst- raturverträgen über Motorfahrzeuge zu Lande beteiligung nicht prozentual vereinbart ist und 1.000 und Anhänger wahrnehmen; Euro je Rechtsschutzfall nicht übersteigt. Dann gilt: Die Selbstbeteiligung entfällt, sobald der Vertrag fünf 5.1.7.2 eines im Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies Jahre schadenfrei ist. Sie fällt nur zur Hälfte an, gilt, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Aus- sobald der Vertrag drei Jahre schadenfrei ist. Bei der land eingetretenen Beschädigung eines Motorfahr- Berechnung dieses Zeitraums berücksichtigen wir zu zeuges zu Lande oder Anhängers geltend machen; Ihren Gunsten 5.1.8 die Kosten Ihrer Reisen zu einem ausländischen • die Schadenfreiheit eines Vorvertrages, den Sie Gericht. Voraussetzung ist, dass Ihr Erscheinen als bei uns hatten. Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben ist. Ihr • die leistungsfreien Jahre aus einem unmittelbar Erscheinen muss zur Vermeidung von Rechtsnach- vorangehenden Vorvertrag bei einem anderen teilen erforderlich sein. Wir übernehmen diese Kos- Versicherer außerhalb der ERGO. Für die Anrech- ten bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen nung des leistungsfreien Zeitraums gilt: Bestand deutscher Rechtsanwälte gelten; der Vorvertrag mindestens drei Jahre und haben Sie in den letzten drei Jahren dort keine Leistun- 5.1.9 die Kosten, die Ihrem Gegner entstanden sind, um gen in Anspruch genommen, berücksichtigen wir seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Vor- ab Beginn Ihres Vertrages bei uns drei leistungs- aussetzung ist, dass Sie diese zahlen müssen. freie Jahre. Bestand der Vorvertrag mindestens fünf Jahre und haben Sie in den letzten fünf Jah- 8
ren dort keine Leistungen in Anspruch genom- 5.4 Wir zahlen in jedem Rechtsschutzfall höchstens die men, berücksichtigen wir ab Beginn Ihres Vertra- jeweils vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen ges bei uns fünf leistungsfreie Jahre. Für den für Sie und mitversicherte Personen aufgrund des- Beginn des leistungsfreien Zeitraums beim Vor- selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- vertrag gilt: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf- Sie zum letzten Mal eine Leistung vom Vorver- grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und sicherer erhalten haben. Die Leistungsfreiheit ursächlich zusammenhängen. beginnt frühestens mit dem Beginn-Datum der 5.5 Wir sorgen für Rechtsschutzversicherung beim Vorversicherer bzw. ab Inanspruchnahme der letzten Leistung 5.5.1 die Übersetzung der schriftlichen Unterlagen, die Sie beim Vorversicherer. benötigen, um im Ausland Ihre rechtlichen Interes- sen wahrzunehmen. Wir tragen auch die Kosten der Dies gilt aber nur für den schadenfreien bzw. leis- Übersetzung; tungsfreien Zeitraum des Vorvertrages, der diesem Vertrag unmittelbar vorausgeht. 5.5.2 die Zahlung eines zinslosen Darlehens für eine Kau- tion. Voraussetzung ist, dass diese Kaution notwen- Der Vertrag bei uns ist schadenfrei, bis Sie Rechts- dig ist, um Sie einstweilen von Strafverfolgungsmaß- schutz beanspruchen, den wir bestätigen. Die Scha- nahmen zu verschonen. Wir zahlen dieses Darlehen denfreiheit endet auch, wenn wir zu Ihren Gunsten bis zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe; Kosten, Gebühren oder Auslagen tragen. Die Scha- denfreiheit bleibt jedoch bestehen, wenn Sie aus- 5.6 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, schließlich die telefonische Erstberatung in Anspruch gelten entsprechend nehmen. Sie bleibt auch bestehen, wenn Sie einen 5.6.1 in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit von uns empfohlenen Rechtsanwalt beauftragen. für Notare. Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Die Schadenfreiheit bleibt zudem bestehen, wenn Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gelten sie eben- ein Fall der erweiterten Telefonberatung vorliegt. Sie falls für Notare entsprechend; bleibt auch bestehen, wenn Sie Leistungen aus dem ggf. vereinbarten Service-Plus oder den Media- 5.6.2 im Steuer-Rechtsschutz für Angehörige der steuer- tions-Rechtsschutz in Anspruch nehmen. beratenden Berufe; In dem Rechtsschutzfall, der die Schadenfreiheit 5.6.3 für im Ausland ansässige rechts- und sachkundige beendet, tragen Sie keine bzw. nur die halbe Selbst- Bevollmächtigte, wenn Sie dort Ihre rechtlichen Inte- beteiligung. Für weitere Rechtsschutzfälle fällt die ressen wahrnehmen. Selbstbeteiligung aber in voller Höhe an, es sei denn, 5.7 Besteht der Spezial-Straf-Rechtsschutz tragen wir im es ist im Anschluss an den Schadensfall, der die Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und im Straf- Schadenfreiheit beendete, ein neuer schadenfreier und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Zeitraum von drei oder fünf Jahren unter den genannten Bedingungen entstanden. 5.7.1. Verfahrenskosten einschließlich Strafvollstreckungsverfahren, die 5.3.4 Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Ihnen auferlegt werden. In Verfahren außerhalb Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungs- Europas tragen wir die Kosten bis zu dem Betrag, der titel entstehen; entstünde, wenn die Verfahren in Deutschland statt- 5.3.5 Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnah- fänden; men, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des 5.7.2. Rechtsanwaltskosten Vollstreckungstitels eingeleitet werden; • die Ihnen bzw. Ihrem ggf. mitversicherten 5.3.6 Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art Lebenspartner entstanden sind. Wir tragen die nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter angemessene Vergütung sowie die üblichen Aus- 250 Euro; lagen Ihres Rechtsanwaltes für − Ihre Verteidigung einschließlich der Strafvoll- 5.3.7 Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet streckungsverfahren; wäre, wenn unser Rechtsschutzversicherungsvertrag − die Beistandsleistung in Straf- und Ordnungs- nicht bestünde; widrigkeitenverfahren. Voraussetzung ist, dass 5.3.8 Kosten, die im Rahmen von Zwangsvollstreckungs- Sie als Zeuge vernommen werden und die maßnahmen bei gewerblich genutzten Grund- Gefahr einer Selbstbelastung annehmen müs- stücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen entstehen. sen (Zeugenbeistand); Dies gilt für Kosten, die für eine erforderliche umwelt- − die Tätigkeit in Verwaltungsverfahren. Voraus- bedingte Beseitigung und Entsorgung von Schad- setzung ist, dass sie Ihre Verteidigung in ein- stoffen und Abfällen entstehen; geleiteten und versicherten Straf- und Ord- nungswidrigkeitenverfahren unterstützen soll. 5.3.9 Kosten, die bei Teileintrittspflicht auf den nicht Wir prüfen, ob Ihre Vergütungsvereinbarung mit gedeckten Teil entfallen. Treffen Ansprüche zusam- Ihrem Rechtsanwalt angemessen ist. Maßstab ist men, für die teils Versicherungsschutz besteht, teils § 4 Absatz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht, gilt: Wir tragen nur den Teil der angefallenen (RVG). Danach können wir eine vereinbarte Ver- Kosten, der dem Verhältnis des Wertes des gedeck- gütung auf den angemessenen Betrag herabset- ten Teiles zum Gesamtstreitwert (Quote) entspricht. zen, wenn sie unter Berücksichtigung aller Im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Umstände unangemessen hoch ist; richtet sich unser Kostenanteil nach Gewichtung und • der ggf. weiteren mitversicherten Personen. Wir Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzu- tragen die gesetzliche Vergütung des Rechtsan- sammenhang. Dies gilt auch im Disziplinar- und waltes für die Verteidigung einschließlich Straf- Standes-Rechtsschutz. vollstreckungsverfahren gemäß RVG; 9
5.7.3 Reisekosten des Rechtsanwaltes B. Allgemeine Regelungen zum für notwendige Reisen zum zuständigen Gericht. Dies gilt auch für notwendige Reisen zu Behörden, die für Rechtsschutzvertrag versicherte Verfahren zuständig sind. Wir tragen die Kosten bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsrei- 1. Wann beginnt mein Versicherungsschutz? sen deutscher Rechtsanwälte gelten; Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver- 5.7.4 Sachverständigenkosten sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraus- für Gutachten, die für die Verteidigung in Straf- und setzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Bei- Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich sind. trag rechtzeitig im Sinne von Abschnitt B Ziffer 3.2.1 Wir tragen die angemessenen Kosten; zahlen. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt. Versicherungsleistungen können Sie erst nach Ablauf 5.7.5 Nebenklagekosten der Wartezeit in Anspruch nehmen. des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwaltes. Voraussetzung ist, dass durch deren 2. Wie lange läuft mein Vertrag? Übernahme eine Einstellung des Strafverfahrens 2.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein ange- erreicht wurde, obwohl ein hinreichender Tatver- gebene Zeit abgeschlossen. dacht fortbestand. Wir tragen die gesetzliche Vergü- tung; 2.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er 5.7.6 weitere Reisekosten verlängert sich nicht, wenn dem Vertragspartner für Ihre Reisen zum zuständigen ausländischen spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Gericht. Voraussetzung ist, dass Ihr Erscheinen als Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Beschuldigter angeordnet ist. Wir tragen die Kosten bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen deut- 2.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr scher Rechtsanwälte gelten. endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 5.7.7 Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beauftra- gung eines Dolmetschers. Wir tragen zudem die 2.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren Kosten des Dolmetschers. Voraussetzung ist aber, können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jah- dass Sie im Ausland verhaftet oder dort mit Haft res oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. bedroht werden. Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegan- 5.7.8 Wenn wir eine Kaution an eine beschuldigte mitver- gen sein. sicherte Person gezahlt haben, gilt: Sie sind ebenfalls zur Rückzahlung verpflichtet. Voraussetzung ist aber, 3. Was muss ich bei der Beitragszahlung beachten? dass Sie mit der Kautionszahlung einverstanden 3.1 Beitrag und Versicherungssteuer waren. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- 6. In welchen Ländern bin ich versichert? cherungssteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen haben. 6.1 Sie sind in Europa, den Anliegerstaaten des Mittel- meeres, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira 3.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung /erster und den Azoren versichert. Voraussetzung ist, dass oder einmaliger Beitrag Sie dort Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. 3.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Voraussetzung ist zudem, dass dort ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre. Sie müssen einen einmaligen Beitrag oder, wenn lau- fende Beiträge vereinbart sind, den ersten Beitrag 6.2 Außerhalb des Geltungsbereiches tragen wir sämt- unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang liche Kosten nach Abschnitt A Ziffer 5.1 bis zu einem des Versicherungsscheines zahlen. Nicht jedoch vor Höchstbetrag von 100.000 Euro. Voraussetzung ist, dem im Versicherungsschein genannten Beginn dass Ihres Versicherungsschutzes. • der Rechtsschutzfall während eines maximal ein Jahr dauernden Aufenthaltes eintritt. 3.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes oder Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht • Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen, die Sie über das Internet abge- zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab die- schlossen haben. sem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, Es besteht kein Rechtsschutz, wenn Sie Ihre rechtli- dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet chen Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb haben. (einschließlich Finanzierung) oder der Veräußerung 3.2.3 Rücktritt von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen wahrnehmen. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir vom Vertrag zurück- treten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir kön- nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 10
3.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folge- 3.5 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung beitrag Wenn wir die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten 3.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung vereinbart haben, gilt: Wenn Sie mit der Zahlung einer Rate im Verzug sind, sind die noch ausstehen- Die Folgebeiträge sind, wenn nicht etwas anderes den Raten sofort fällig. Wir können für die Zukunft bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten jährliche Beitragszahlung verlangen. Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung gilt als recht- zeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder 3.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages gilt, wenn erfolgt. nicht etwas anderes bestimmt ist: Wir können nur 3.3.2 Verzug den Teil des Beitrages beanspruchen, der der abge- laufenen Vertragszeit entspricht. Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gera- ten Sie ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, 3.7 Was leistet die Beitragsübernahme? wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet 3.7.1 Sofern besonders vereinbart, übernehmen wir für Sie haben. Wir werden Sie in Textform zur Zahlung auf- (Versicherungsnehmer) in folgenden Fällen bis zu fordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindes- 24 Monate die Beitragszahlung zu diesem Vertrag. tens zwei Wochen setzen. Wir sind berechtigt, Ersatz Ihr Erstwohnsitz muss dazu in der Bundesrepublik des uns durch den Verzug entstandenen Schadens Deutschland liegen. Es gelten die folgenden Voraus- zu verlangen. setzungen: 3.3.3 Kein Versicherungsschutz 3.7.1.1 bei Ihrer unfreiwilligen und unverschuldeten Arbeits- Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit losigkeit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt • Im Falle Ihrer unfreiwilligen und unverschuldeten bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Vorausset- Arbeitslosigkeit müssen Sie uns Ihre Arbeitslosig- zung ist, dass wir Sie mit unserer Zahlungsaufforde- keit nachweisen. Hierfür legen Sie uns eine Bestä- rung nach Abschnitt B Ziffer 3.3.2 darauf hingewie- tigung der Bundesagentur für Arbeit vor. sen haben. Vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit 3.3.4 Kündigung • waren Sie mindestens 24 Monate lang ununter- Wenn Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit brochen und mindestens 15 Stunden pro Woche der Zahlung in Verzug sind, können wir den Vertrag sozialversicherungspflichtig beschäftigt und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Voraussetzung • Sie befanden sich zudem in einem unbefristeten ist, dass wir Sie mit unserer Zahlungsaufforderung und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis nach Abschnitt B Ziffer 3.3.2 darauf hingewiesen oder haben. • Sie waren mindestens 24 Monate ununterbro- chen hauptberuflich selbstständig tätig. Wenn wir gekündigt haben und Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, Auf Verlangen müssen Sie uns entsprechende Nach- besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die weise vorlegen. zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zah- 3.7.1.2 bei Ihrer vollen Erwerbsminderung lung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versiche- • Sie können aufgrund einer Krankheit oder einer rungsschutz. Behinderung keiner Erwerbstätigkeit von drei oder mehr Stunden täglich nachgehen. 3.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung beim Lastschriftver- fahren Sie müssen uns Ihre volle Erwerbsminderung nach- weisen. Hierfür legen Sie uns Wenn wir die Abbuchung des Beitrages von einem • einen Rentenbescheid der gesetzlichen Renten- Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als recht- versicherung oder zeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag abge- • die Leistungszusage einer privaten Lebensver- bucht werden kann. Voraussetzung ist zudem, dass sicherungsgesellschaft aufgrund Ihrer Erwerbs- Sie einer berechtigten Abbuchung nicht widerspre- unfähigkeit vor. chen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul- den nicht abgebucht werden, gilt: Die Zahlung ist • Sie haben vor Vertragsbeginn keinen Antrag auf auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich Rente wegen Erwerbsminderung gestellt. nach einer von uns in Textform abgegebenen Zah- 3.7.1.3 bei Ihrer Pflegebedürftigkeit lungsaufforderung erfolgt. • Sie sind pflegebedürftig im Sinne der Sozialen Wenn wir den fälligen Beitrag nicht abbuchen kön- Pflegeversicherung. nen, weil Sie das Lastschriftmandat widerrufen • Sie erhalten Leistungen durch den Träger der Pfle- haben, gilt: Wir können künftig Zahlung außerhalb geversicherung mindestens nach Pflegegrad 1. des Lastschriftverfahrens verlangen. Dies gilt auch, • Sie müssen uns Ihre Pflegebedürftigkeit nachwei- wenn Sie aus anderen Gründen zu vertreten haben, sen. Hierfür legen Sie uns vor: Eine Bestätigung dass wir den Beitrag nicht abbuchen können. Sie der Pflegekasse bzw. des Trägers der privaten müssen den Beitrag allerdings erst bezahlen, wenn Pflegeversicherung oder die Leistungszusage wir Sie in Textform hierzu aufgefordert haben. eines privaten Rentenversicherers. • Sie haben vor Vertragsbeginn keinen Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wegen Pflegebedürftigkeit gestellt. 11
können den Vertrag innerhalb eines Monats nach 3.7.2 Wann beginnt und wann endet der Versicherungs- Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer schutz? Frist kündigen. Dies gilt auch, wenn wir die Absiche- rung der höheren Gefahr ausschließen. In unserer Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver- Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Er endet hinweisen. Wir können unsere Rechte nur innerhalb • gleichzeitig mit dem Vertrag, für den die Beitrags- eines Monats nach Kenntnis ausüben. übernahme vereinbart ist. • mit Ihrem Tod. 3.8.2 Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der nach unserem Tarif einen geringeren als den ver- 3.7.3 Wann beginnt die Beitragsübernahme? einbarten Beitrag rechtfertigt, gilt: Wir können vom Den Beitrag übernehmen wir frühestens ab dem Eintritt dieses Umstandes an nur noch den geringe- Datum, ab dem ren Beitrag verlangen. Wenn Sie diesen Umstand • Sie Leistungen der Renten- oder Pflegeversiche- später als zwei Monate nach Eintritt anzeigen, wird rung wegen Erwerbsminderung oder Pflegebe- der Beitrag erst ab Anzeige herabgesetzt. dürftigkeit erhalten oder 3.8.3 Sie müssen uns innerhalb eines Monats nach Zugang • Sie Leistungen einer privaten Lebensversiche- einer Aufforderung die zur Beitragsberechnung erfor- rungsgesellschaft aufgrund Ihrer Erwerbsunfä- derlichen Angaben machen. Wenn Sie diese Pflicht higkeit erhalten oder verletzen, gilt: Wir können den Vertrag unter Einhal- • Ihre Arbeitslosigkeit festgestellt wurde. tung einer Frist von einem Monat kündigen. Voraus- 3.7.4 Wann endet die Beitragsübernahme? setzung ist aber, dass Sie die Angabeverpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. Sie Wir übernehmen den Beitrag längstens für 24 Mo- müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig nate. Während der Zeit der Beitragsübernahme kann gehandelt haben. ein weiterer Leistungsfall eintreten. Dann rechnen wir den bereits verstrichenen Zeitraum der Beitrags- Wenn der Versicherungsfall später als einen Monat übernahme an. nach dem Zeitpunkt eintritt, an dem uns Ihre Anga- ben hätten zugehen müssen, gilt Fallen die Voraussetzungen für die Beitragsüber- • bei Vorsatz: Sie haben keinen Versicherungs- nahme weg, endet die Beitragsübernahme mit dem schutz; folgenden Monat. Dies ist insbesondere der Fall, • bei grober Fahrlässigkeit: Wir können Ihren Ver- wenn Sie keine Rente wegen voller Erwerbsminde- sicherungsschutz kürzen. Maßstab ist die Schwere rung bzw. Leistungen durch den Träger der Pflege- Ihres Verschuldens. Sie müssen beweisen, dass versicherung mehr erhalten. Gleiches gilt, wenn Sie Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. wieder arbeiten. Trotz Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit haben Sie Sie müssen uns den Wegfall der Voraussetzungen Versicherungsschutz, wenn unverzüglich mitteilen. • zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Frist für unsere Kündigung abgelaufen war und wir 3.7.5 Wie oft können Sie die Beitragsübernahme in nicht gekündigt haben; Anspruch nehmen? • Sie nachweisen, dass die Änderung des für die Eine erneute Beitragsübernahme ist erst möglich, Beitragsberechnung wesentlichen Umstandes wenn seit der letzten Beitragsübernahme mindes- weder für den Eintritt des Versicherungsfalles tens 24 Monate vergangen sind. noch den Umfang unserer Leistung ursächlich war; 3.7.6 Kann die Beitragsübernahme gesondert gekündigt • uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen werden? Angaben bereits bekannt waren. Sie oder wir können die Beitragsübernahme kündi- 3.8.4 Die vorstehenden Regelungen finden keine Anwen- gen. Dabei gilt eine Frist von drei Monaten vor dem dung, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht Ablauf des Versicherungsjahres. hat. Gleiches gilt, wenn nach den Umständen als Kündigen wir, können Sie den Vertrag, für den die vereinbart anzusehen ist, dass die Gefahrerhöhung Beitragsübernahme vereinbart ist, zum gleichen mitversichert sein soll (z. B. ein zusätzliches Fahrzeug Zeitpunkt kündigen. Die Frist hierfür beträgt einen ist bis zur nächsten Beitragsfälligkeit mitversichert). Monat, nachdem Ihnen unsere Erklärung zugegan- 4. Warum können sich die Bedingungen, der Beitrag gen ist. und die Selbstbeteiligung ändern? 3.8 Änderung der für die Beitragsberechnung wesent- 4.1 Anpassung der Bedingungen lichen Umstände 4.1.1 Wir sind berechtigt, betroffene Bedingungen zu 3.8.1 Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung). der nach unserem Tarif einen höheren als den ver- Dies gilt bei einbarten Beitrag rechtfertigt, gilt: Wir können vom • Änderung bestehender oder Inkrafttreten neuer Eintritt dieses Umstandes an für die hierdurch ent- Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf ein- standene höhere Gefahr den höheren Beitrag ver- zelne Bestimmungen des Versicherungsvertrages langen. Wir können die Absicherung der höheren auswirken; Gefahr ausschließen, wenn wir diese nach unserem • den Versicherungsvertrag betreffender Änderung Tarif auch gegen einen höheren Beitrag nicht über- der höchstrichterlichen Rechtsprechung; nehmen. Wenn sich der Beitrag wegen der Gefahr- • rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit erhöhung um mehr als zehn Prozent erhöht, gilt: Sie einzelner Bedingungen durch ein Gericht; 12
• Beanstandung einzelner Bedingungen als mit gel- deshalb jährlich, ob der Beitrag wegen einer Ver- tendem Recht nicht vereinbar durch die Versiche- änderung des Schadensbedarfes anzupassen ist. rungsaufsichtsbehörde oder Kartellbehörde im Die Ermittlung des Veränderungswertes kann dazu Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes; führen, dass der Beitrag erhöht oder gesenkt wird • Verstoß einzelner Bedingungen gegen Leitlinien oder in der bisherigen Höhe bestehen bleibt. oder Rundschreiben der Versicherungsaufsichts- behörde oder Kartellbehörde. 4.2.2 Ermittlung des Veränderungswertes des Schaden- bedarfes als Grundlage der Beitragsanpassung 4.1.2 Unsere Anpassungsbefugnis besteht für Bedingun- gen über Der ermittelte Veränderungswert ist maßgeblich für • Gegenstand, Umfang und Ausschlüsse der Ver- die Frage, ob der Beitrag in der bisherigen Höhe sicherung; bestehen bleibt. • Ihre Obliegenheiten (Mitwirkungspflichten) nach 4.2.2.1 Statistische Ermittlung durch einen unabhängigen Vertragsschluss; Treuhänder • Beitragsanpassung; • Vertragsdauer und Kündigung. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt bis zum 1. Juli eines jeden Jahres einen Veränderungswert 4.1.3 Für unsere Anpassungsbefugnis gilt: Ein Änderungs- des Schadenbedarfes für die Beitragsanpassung. Der anlass muss das Verhältnis zwischen Leistung und Treuhänder legt bei seiner Ermittlung die Daten einer Gegenleistung erheblich stören. Maßgeblich ist das möglichst großen Zahl von Unternehmen, die die Verhältnis, das bei Vertragsschluss zu Grunde gelegt Rechtsschutzversicherung anbieten, zu Grunde, so- wurde. Bei Unwirksamkeit oder Beanstandung ein- dass der von ihm ermittelte Wert den gesamten zelner Bedingungen gilt darüber hinaus: Die Anpas- Markt der Rechtsschutzversicherung bestmöglich sung ist nur zulässig, wenn keine gesetzliche Rege- widerspiegelt. lung an die Stelle der unwirksamen oder beanstan- deten Bedingungen treten kann. Der Ermittlung des Veränderungswertes liegt fol- gende Fragestellung (Berechnungsmethode) zu 4.1.4 Die Anpassung darf bei ihrer Gesamtbetrachtung das Grunde: Um wie viel Prozent hat sich im letzten Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Kalenderjahr der Bedarf für Zahlungen (das heißt: nicht zu Ihrem Nachteil ändern. Maßgeblich ist das die Schadenhäufigkeit multipliziert mit dem Durch- Verhältnis, das bei Vertragsschluss zu Grunde gelegt schnitt der Schadenzahlungen) gegenüber dem vor- wurde (Verschlechterungsverbot). Die Anpassung letzten Kalenderjahr (Bezugsjahre) erhöht oder ver- erfolgt im Rahmen einer ergänzenden Vertragsaus- mindert? legung. Hierbei müssen die beiderseitigen Interessen (Als Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt die gewahrt bleiben. Anzahl der in diesem Jahr gemeldeten Versiche- 4.1.5 Wenn sich die gerichtlichen und behördlichen Ent- rungsfälle, geteilt durch die Anzahl der im Jahres- scheidungen gegen Bedingungen anderer Versiche- mittel versicherten Risiken. Die Schadenhäufigkeit rer richten, gilt: Unsere Anpassungsbefugnis besteht gibt an, für wie viel Prozent der versicherten Verträge unter den zuvor genannten Voraussetzungen für im ein Schaden gemeldet worden ist. Um den Durch- Wesentlichen inhaltsgleiche Bedingungen. schnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres zu berechnen, werden alle in diesem Jahr erledigten 4.1.6 Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Anpassung Versicherungsfälle betrachtet. Die Summe der ins- muss von einem unabhängigen Treuhänder über- gesamt geleisteten Zahlungen für diese Versiche- prüft und bestätigt werden. Die Bestimmungen des rungsfälle wird durch deren Anzahl geteilt.) Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Bestellung eines Treuhänders gelten entsprechend. Veränderungen, die aus Leistungsverbesserungen (zum Beispiel: Einschluss einer neuen Leistungsart) 4.1.7 Wir werden Ihnen die angepassten Bedingungen herrühren, berücksichtigt der Treuhänder nur, wenn schriftlich mitteilen und erklären. Sie gelten als die Leistungsverbesserungen in beiden Vergleichs- genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs jahren zum Leistungsinhalt gehörten. Wochen nach der Mitteilung widersprechen. Hierauf werden wir Sie in der Mitteilung ausdrücklich hinwei- Der Treuhänder ermittelt den Veränderungswert sen. getrennt für folgende Vertragsgruppen: • Verkehrs-, Fahrzeug- und Fahrer-Rechtsschutz, 4.1.8 Bei fristgemäßem Widerspruch tritt die Anpassung • Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Rechtsschutz für nicht in Kraft. Wir können den Versicherungsvertrag Selbstständige oder Firmen, Vereins-, sowie dann aber kündigen. Voraussetzung ist, dass uns das Immobilien-Rechtsschutz, Festhalten an dem Vertrag ohne die Anpassung • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie unzumutbar ist. Unsere Kündigung muss Ihnen Rechtsschutz für Landwirte, innerhalb von vier Wochen nach Zugang Ihres • Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen mit Widerspruchs zugehen. Sie muss mit einer Frist von Privat-, Berufs-, Verkehrs- sowie Immobilien- acht Wochen zum jeweiligen Monatsende erfolgen. Rechtsschutz. 4.2 Beitragsanpassung Innerhalb jeder Vertragsgruppe wird der Verände- 4.2.1 Warum nehmen wir eine Beitragsanpassung vor? rungswert getrennt für Verträge mit und ohne Selbstbeteiligung ermittelt. Die so ermittelten Ver- Die Beiträge sind Ihre Gegenleistung für unser Leis- änderungswerte gelten jeweils einheitlich für alle in tungsversprechen. Wir benötigen die Beiträge, damit der Gruppe zusammengefassten Verträge mit bzw. wir unsere Leistungsverpflichtungen in allen versi- ohne Selbstbeteiligung. cherten Schadensfällen erfüllen können. Wir prüfen 13
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