ERGO Rechtsschutz für Privatkunden Versicherungsbedingungen - (KT 2018 RS N) - ERGO Rechtsschutz

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ERGO Rechtsschutz

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                           Rech

ERGO Rechtsschutz
für Privatkunden
Versicherungsbedingungen
(KT 2018 RS N)

(Stand: 1.10.2019)
Inhalt
    A.   Allgemeiner Teil
    1.   Was leistet mein Rechtsschutz?
    2.   Leistungsarten
    3.   Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
    4.   Was sind die Voraussetzungen für meinen Anspruch auf Rechtsschutz?
    5.   Welchen Umfang haben die Leistungen?
    6.   In welchen Ländern bin ich versichert?

    B.   Allgemeine Regelungen zum Rechtsschutzvertrag
    1.   Wann beginnt mein Versicherungsschutz?
    2.   Wie lange läuft mein Vertrag?
    3.   Was muss ich bei der Beitragszahlung beachten?
    4.   Warum können sich die Bedingungen, der Beitrag und die Selbstbeteiligung ändern?
    5.   Kann ich meinen Versicherungsschutz anpassen, wenn neue Risiken hinzukommen?
    6.   Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
    7.   Kann der Vertrag nach einem Rechtsschutzfall gekündigt werden?
    8.   Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versicherung?
    9.   Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? Wer ist mitversichert?

    C.   Rechtsschutzfall
    1.   Welche Obliegenheiten (Mitwirkungspflichten) habe ich und welche Folgen hat ihre Verletzung?
    2.   Was gilt, wenn der Rechtsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit
         abgelehnt wird?
    3.   Zuständiges Gericht, anzuwendendes Recht

    D.   ERGO Rechtsschutz
    1.   Lebensbereich Privat
    2.   Lebensbereich Beruf
    3.   Lebensbereich Verkehr
    4.   Lebensbereich Immobilie

    E.1 Leistungs-Plus
    1.   Lebensbereich Privat
    2.   Lebensbereich Beruf
    3.   Lebensbereich Verkehr
    4.   Lebensbereich Immobilie

    E.2 Service-Plus
    1.   Lebensbereich Privat
    2.   Lebensbereich Beruf
    3.   Lebensbereich Verkehr
    4.   Lebensbereich Immobilie

2
F.   ERGO Rechtsschutz mit Leistungs-Plus und Service-Plus – Ihr Premium
     Rechtsschutz
1.   Premium Rechtsschutz
2.   Differenzdeckung

G.   Verkehrs-Rechtsschutz für Zusatz- und Einzelrisiken
H.   Immobilien-Rechtsschutz für zusätzliche Objekte und Einzelrisiken
I.   Was ist im Rechtsschutz für Studenten, Schüler und Azubis versichert?
Glossar

                                                                             3
ERGO Rechtsschutz für Privatkunden
    Versicherungsbedingungen
    (KT 2018 RS N)

                                                                   2.3.   Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    A.     Allgemeiner Teil                                               um rechtliche Interessen aus Miet- und Pachtver-
    1.     Was leistet mein Rechtsschutz?                                 hältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und
                                                                          dinglichen Rechten im Immobilien-Rechtsschutz
           Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrneh-
                                                                          wahrzunehmen. Voraussetzung ist, dass sie Grund-
           men. Wir erbringen die dafür erforderlichen Leistun-
                                                                          stücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegen-
           gen. Ihr Umfang ist in diesen Bedingungen beschrie-
                                                                          stand haben;
           ben.
                                                                   2.4    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
           Ihr Rechtsschutz beinhaltet auch die telefonische
                                                                          um rechtliche Interessen aus privatrechtlichen
           Rechtserstberatung. Im Rechtsschutzfall empfehlen
                                                                          Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahr-
           wir Ihnen auf Wunsch einen geeigneten Rechts-
                                                                          zunehmen. Dies gilt, wenn der Versicherungsschutz
           anwalt.
                                                                          nicht in den Leistungsarten Schadensersatz-Rechts-
           Sie können im Internet unseren exklusiven Bereich              schutz, Arbeits-Rechtsschutz und/oder Wohnungs-
           für ERGO Rechtsschutzkunden nutzen. Dort finden                 und Grundstücks-Rechtsschutz enthalten ist;
           Sie eine umfangreiche Sammlung von Musterverträ-
                                                                   2.5    Steuer-Rechtsschutz
           gen, Formularen, Musterschreiben, Checklisten und
                                                                          um rechtliche Interessen in steuer- und abgabe-
           Merkblättern (z. B. zu den Themen Flugreisen, Miet-
                                                                          rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dies
           verträgen, Wohnungsübergabeprotokolle, etc.). Wir
                                                                          gilt auch im Zusammenhang mit Erschließungs- und
           halten für Sie zudem unser Rechtsportal bereit. Dort
                                                                          sonstigen Anliegerabgaben für die versicherte selbst
           geben wir zu vielen unterschiedlichen Rechtsthemen
                                                                          bewohnte Einheit. Dieser Steuer-Rechtsschutz
           allgemeine Tipps und informieren über aktuelle
                                                                          besteht vor deutschen Finanz- und Verwaltungsge-
           Urteile. Sie erreichen uns hierzu unter www.ergo.de.
                                                                          richten;
    2.     Leistungsarten
                                                                   2.6    Sozial-Rechtsschutz
    2.1    Schadensersatz-Rechtsschutz                                    um rechtliche Interessen vor deutschen Sozialgerich-
           um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.                  ten wahrzunehmen;
           Diese dürfen nicht auch auf einer Vertragsverletzung
                                                                   2.7    Verwaltungs-Rechtsschutz
           oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an
                                                                          um rechtliche Interessen vor deutschen Verwal-
           Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beru-
                                                                          tungsgerichten wahrzunehmen. Der Verwaltungs-
           hen;
                                                                          Rechtsschutz besteht in verkehrsrechtlichen Ange-
    2.2    Arbeits-Rechtsschutz                                           legenheiten bereits vor Verwaltungsbehörden;
    2.2.1 um rechtliche Interessen aus Arbeitsverhältnissen
                                                                   2.8    Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
          sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen
                                                                          um sich in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren
          zu dienst- und versorgungsrechtlichen Ansprüchen
                                                                          zu verteidigen;
          wahrzunehmen;
                                                                   2.9    Straf-Rechtsschutz
    2.2.2 Benötigen Sie juristische Hilfe, weil Ihr Arbeitgeber
                                                                          um sich gegen den Vorwurf
          ein auf Sie lautendes Angebot zur einvernehmlichen
          Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vorlegt, gilt:        2.9.1 eines verkehrsrechtlichen Vergehens zu verteidigen.
          Wenn Sie keinen Anspruch auf Rechtsschutz haben,               Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Vergehen
          weil bedingungsgemäß kein Versicherungsfall ein-               vorsätzlich begangen haben, gilt: Sie haben sich
          getreten ist, vermitteln wir einen Rechtsanwalt. Wir           gegen den Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens
          übernehmen die Vergütung dieses Rechtsanwaltes                 verteidigt. Wir haben hierfür Kosten getragen. Diese
          bis zu einer Höhe von 500 Euro. Dies gilt auch, wenn           müssen Sie uns erstatten;
          Sie juristische Hilfe benötigen, weil beantragt wurde,
                                                                   2.9.2 eines sonstigen Vergehens zu verteidigen. Die vor-
          über das Vermögen Ihres Arbeitgebers ein Insolvenz-
                                                                         sätzliche und fahrlässige Begehung dieses Verge-
          verfahren zu eröffnen. Wird diese Leistung in einem
                                                                         hens muss strafbar sein. Ihnen muss fahrlässiges
          Kalenderjahr mehrmals in Anspruch genommen,
                                                                         Verhalten vorgeworfen werden. Wenn Ihnen vor-
          übernehmen wir die Kosten des Rechtsanwaltes bis
                                                                         sätzliches Verhalten vorgeworfen wird, gilt: Sie
          zu insgesamt 500 Euro;
                                                                         haben rückwirkend Versicherungsschutz. Dieser Ver-
    2.2.3 Arbeits-Rechtsschutz Vital, um rechtliche Interessen           sicherungsschutz besteht aber nicht, wenn rechts-
          wahrzunehmen                                                   kräftig festgestellt wird, dass Sie vorsätzlich gehan-
          • als Arbeitnehmer in einem geringfügigen Beschäf-             delt haben.
             tigungsverhältnis (§ 8 Absatz 1 Sozialgesetzbuch
                                                                          Es besteht bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein
             IV);
                                                                          Versicherungsschutz. Es besteht auch kein Versiche-
          • aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffent-
                                                                          rungsschutz bei dem Vorwurf eines Vergehens, das
             lich-rechtlichen Dienstverhältnissen. Dies gilt
                                                                          nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Dieb-
             aber nur auf dem Gebiet der betrieblichen bzw.
                                                                          stahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berech-
             beruflichen Altersversorgung und des Beihilfe-
                                                                          tigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des
             rechtes;
                                                                          Strafverfahrens an. Wenn Ihnen Hausfriedensbruch

4
(§ 123 Strafgesetzbuch (StGB)), Beleidigung (§ 185              Person wegen einer behaupteten Urheberrechtsver-
       StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Steuer-               letzung je Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
       hinterziehung (§ 370 Abgabenverordnung (AO)) vor-               Abschnitt A Ziffer 3.3.4 gilt insoweit nicht;
       geworfen wird, gilt: Sie haben rückwirkend für das
                                                                2.16   Mediations-Rechtsschutz
       Ermittlungsverfahren Versicherungsschutz, wenn es
                                                                       Mediation eröffnet Ihnen die Möglichkeit der freiwil-
       nach § 153 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO)
                                                                       ligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Mit Hilfe
       oder § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wird;
                                                                       der Moderation einer neutralen Person (Mediator),
2.10   Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                               die wir vermitteln, erarbeiten die Parteien eigenver-
       um sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit              antwortlich eine Problemlösung. Wir übernehmen
       zu verteidigen;                                                 bis zur vereinbarten Höhe die Vergütung des von uns
                                                                       vermittelten Mediators. Voraussetzung ist, dass das
2.11   Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspart-
                                                                       Mediationsverfahren in Deutschland durchgeführt
       nerschafts- und Erbrecht
                                                                       wird.
       für das erste Beratungsgespräch eines Rechtsanwal-
       tes. Es muss sich um eine familien-, lebenspartner-             Der Mediations-Rechtsschutz erweitert die Leistun-
       schafts- oder erbrechtliche Angelegenheit handeln.              gen des Abschnittes D entsprechend. Die in Ziffer 3
       Diese Leistung gilt auch bei nichtehelichen Lebens-             beschriebenen Ausschlüsse vom Versicherungs-
       verhältnissen. Wenn die Beratung durch einen aus-               schutz gelten nicht.
       ländischen Rechtsanwalt erfolgt, gilt: Wir überneh-
                                                                3.     Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
       men die Vergütung bis zur Höhe des Betrages, der
       entstehen würde, wenn diese nach dem Rechtsan-           3.1    Rechtsschutz besteht nicht, wenn Sie Ihre rechtli-
       waltsvergütungsgesetz (RVG) ermittelt würde;                    chen Interessen wahrnehmen in ursächlichem
                                                                       Zusammenhang mit
2.12   Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
       um rechtliche Interessen als Opfer wahrzunehmen.         3.1.1 Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen;
       Es muss sich um Straftaten handeln, die in § 395               Aufruhr oder inneren Unruhen; Streik oder Aussper-
       Absatz 1 Ziffern 1 bis 5 StPO genannt sind.                    rung; Erdbeben;
       Rechtsschutz besteht
                                                                3.1.2 Nuklear- und genetischen Schäden, wenn diese nicht
       • für die Kosten der Nebenklage;
                                                                      auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen
       • für die Vergütung eines Rechtsanwaltes als Bei-
                                                                      sind;
          stand des Opfers. Der Beistand kann im Ermitt-
          lungs- und im Nebenklageverfahren erfolgen. Der       3.1.3 Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden.
          Beistand kann auch den Antrag nach § 1 Gewalt-
                                                                3.2    Rechtsschutz besteht nicht, wenn Sie Ihre recht-
          schutzgesetz umfassen;
                                                                       lichen Interessen wahrnehmen in ursächlichem
       • um rechtliche Interessen im Rahmen des soge-
                                                                       Zusammenhang mit
          nannten Täter-Opfer-Ausgleiches nach § 46 a
          Ziffer 1 StGB wahrzunehmen;                           3.2.1 dem Kauf oder Verkauf eines
       • um Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)                 • Grundstückes, das bebaut werden soll;
          und dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gel-                • Gebäudes oder Gebäudeteiles, das nicht von
          tend zu machen. Voraussetzung ist, dass die                   Ihnen oder einer mitversicherten Person bewohnt
          Gewaltstraftat einen dauerhaften Körperschaden                wird oder bewohnt werden soll;
          zur Folge hat;
                                                                3.2.2 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder
2.13   Rechtsschutz für Betreuungsverfahren                           Gebäudeteiles, das sich in Ihrem Eigentum oder
       um rechtliche Interessen in unmittelbarem Zu-                  Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz
       sammenhang mit Betreuungsanordnungen nach                      nehmen möchten;
       §§ 1896 ff. BGB wahrzunehmen;
                                                                3.2.3 der anzeige- bzw. genehmigungspflichtigen bau-
2.14   Erweiterte Telefonberatung                                     lichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes
       Die erweiterte Telefonberatung beinhaltet die vor-             oder Gebäudeteiles. Dieses Grundstück, Gebäude
       sorgliche telefonische Erstberatung zu den versicher-          oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum
       ten Lebensbereichen und versicherten Leistungen.               oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in
                                                                      Besitz nehmen;
       Die folgenden Ausschlüsse (Ziffer 3) vom Versiche-
       rungsschutz gelten nicht. Der Rechtsschutz Leis-         3.2.4 der Finanzierung eines der zuvor (gem. Ziffer 3.2)
       tungsservice vermittelt die Anwaltskanzlei, die Sie            genannten Vorhaben.
       telefonisch berät. Diese Leistung besteht bereits,
                                                                3.3    Rechtsschutz besteht nicht, wenn Sie rechtliche
       sobald Ihnen der Versicherungsschein zugegangen
                                                                       Interessen wahrnehmen
       ist. Es entsteht durch die Inanspruchnahme der
       erweiterten Telefonberatung kein außerordentliches       3.3.1 um Schadensersatzansprüche abzuwehren. Der
       Kündigungsrecht;                                               Ausschluss gilt nicht, wenn die Ansprüche auf einer
                                                                      Vertragsverletzung beruhen;
2.15   Beratungs-Rechtsschutz im Urheberrecht
       für das erste Beratungsgespräch eines Rechtsanwal-       3.3.2 aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht;
       tes. Voraussetzung ist, dass Sie bei der privaten Nut-
                                                                3.3.3 aus dem Recht der Handelsgesellschaften, der
       zung des Internets das Urheberrecht verletzt haben
                                                                      Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der stillen Gesell-
       sollen. Dieser Vorwurf kann z. B. in Form einer
                                                                      schaft oder aus Anstellungsverhältnissen gesetz-
       Abmahnung erfolgen. Diesen Beratungs-Rechts-
                                                                      licher Vertreter juristischer Personen;
       schutz können entweder Sie oder eine mitversicherte

                                                                                                                               5
3.3.4 in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe-                Personen gegen Sie ihre rechtlichen Interessen
          ber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmus-                wahrnehmen;
          terrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem
                                                                  3.4.7 nichtehelicher bzw. nichteingetragener Lebenspart-
          Eigentum;
                                                                        ner untereinander in ursächlichem Zusammenhang
    3.3.5 aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht;             mit der Partnerschaft. Dies gilt auch nach Beendi-
                                                                        gung der Partnerschaft;
    3.3.6 in ursächlichem Zusammenhang mit
          • Spiel- oder Wettverträgen (einschließlich Schenk-     3.4.8 aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Ein-
              kreisen und ähnlichen Schneeballsystemen),                tritt des Rechtsschutzfalles auf Sie übertragen wor-
              Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichba-             den oder übergegangen sind;
              ren Spekulationsgeschäften;
                                                                  3.4.9 aus von Ihnen in eigenem Namen geltend gemach-
          • dem Erwerb einschließlich Finanzierung, der Ver-
                                                                        ten Ansprüchen anderer Personen oder aus einer
              waltung oder der Veräußerung von
                                                                        Haftung für Verbindlichkeiten anderer Personen;
              − Wertpapieren im Sinne des § 2 Absatz 1 Wert-
                papierhandelsgesetz, z. B. Aktien, Rentenwerte,   3.4.10 wenn in den Fällen des Schadensersatz-, Arbeits-,
                Fondsanteile;                                            Wohnungs- und Grundstücks-, Steuer-, Sozial-, Ver-
              − Staatsanleihen;                                          waltungs-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes,
              − Beteiligungen, z. B. an Kapitalanlagemodellen,           Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht und
                stillen Gesellschaften, Genossenschaften.                Rechtsschutzes für Betreuungsverfahren ein ursäch-
              Der Ausschluss gilt nicht für die Anlage von ver-          licher Zusammenhang mit einer von Ihnen vorsätz-
              mögenswirksamen Leistungen und steuerlich                  lich begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein sol-
              geförderte Altersvorsorgeprodukte. Der Aus-                cher Zusammenhang im Nachhinein heraus, müssen
              schluss gilt im Wohnungs- und Grundstücks-                 Sie uns die Leistungen zurückzahlen, die wir für Sie
              Rechtsschutz nicht für die Anschaffung und Ver-            erbracht haben.
              äußerung von Genossenschaftsanteilen. Anschaf-
                                                                  4.     Was sind die Voraussetzungen für meinen
              fung und Veräußerung müssen aber mit der
                                                                         Anspruch auf Rechtsschutz?
              selbst bewohnten Genossenschaftswohnung in
              Zusammenhang stehen;                                4.1    Anspruch auf Rechtsschutz besteht für Sie nach Ein-
          • Teilzeitnutzungsrechten (Time-Sharing) an                    tritt eines Rechtsschutzfalles. Der Rechtsschutzfall
              Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen;                 ist
    3.3.7 aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner-           4.1.1 im Schadensersatz-Rechtsschutz das Schadenereig-
          schafts- und Erbrechtes. Ihr Anspruch auf Bera-               nis, das dem Anspruch zu Grunde liegt;
          tungs-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Betreu-
                                                                  4.1.2 im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspart-
          ungsverfahren bleibt unberührt;
                                                                        nerschafts- und Erbrecht das Ereignis, das Ihre
    3.3.8 aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen                Rechtslage ändert und eine Beratung erforderlich
          uns oder das für uns tätige Schadenabwicklungs-               macht.
          unternehmen;
                                                                  4.1.3 Besteht der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist der
    3.3.9 wegen der steuerlichen Bewertung von Grund-                   Rechtsschutzfall
          stücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen;                         • für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die
                                                                           Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie.
    3.3.10 aus dem Bereich des Asyl- und Ausländerrechtes und
                                                                           Ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet, wenn es
           in Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen.
                                                                           bei der zuständigen Behörde als solches verfügt
    3.4    Rechtsschutz besteht nicht um rechtliche Interessen             ist;
           wahrzunehmen                                                 • für disziplinar- und standesrechtliche Verfahren
                                                                           die Einleitung eines disziplinar- oder standes-
    3.4.1 in Verfahren vor Verfassungsgerichten;
                                                                           rechtlichen Verfahrens gegen Sie;
    3.4.2 in Verfahren vor internationalen oder supranationa-           • für den Zeugenbeistand die Aufforderung an Sie
          len Gerichtshöfen. Der Ausschluss gilt nicht, wenn               zur Zeugenaussage.
          Bedienstete internationaler oder supranationaler
                                                                  4.1.4 In allen anderen Fällen ist der Rechtsschutzfall der
          Organisationen rechtliche Interessen aus Arbeitsver-
                                                                        (behauptete) Verstoß gegen Rechtspflichten oder
          hältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhält-
                                                                        Rechtsvorschriften.
          nissen wahrnehmen;
                                                                  4.2    Der Rechtsschutzfall muss nach Beginn Ihres Versi-
    3.4.3 in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insol-
                                                                         cherungsschutzes gemäß Abschnitt B Ziffer 1 und
          venzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet
                                                                         vor dessen Beendigung eingetreten sein. Für
          wurde oder eröffnet werden soll;
                                                                         bestimmte Leistungen besteht Versicherungsschutz
    3.4.4 in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereini-              erst nach einer Wartezeit. Diese Wartezeit läuft drei
          gungs- und im Baugesetzbuch geregelten Ange-                   Monate nach Versicherungsbeginn ab. Sie besteht
          legenheiten;                                                   für folgende Leistungen: Rechtsschutz im Vertrags-
                                                                         und Sachenrecht; Rechtsschutz für Betreuungsver-
    3.4.5 in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren
                                                                         fahren; Arbeits-, Verwaltungs- sowie Wohnungs- und
          wegen eines Halt- oder Parkverstoßes;
                                                                         Grundstücks-Rechtsschutz. Diese Wartezeit besteht
    3.4.6 mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechts-                 aber nicht, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen auf-
          schutzversicherungsvertrages      untereinander.               grund eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein
          Rechtsschutz besteht zudem nicht, wenn mitversi-               fabrikneues Kraftfahrzeug wahrnehmen.
          cherte Personen untereinander und mitversicherte

6
4.3    Ist ein Rechtsschutzfall vor Beginn des Versiche-              nur dann Anspruch auf Rechtsschutz, wenn bezüg-
       rungsschutzes gemäß Abschnitt B Ziffer 1 oder wäh-             lich des betroffenen Risikos ohne zeitliche Unterbre-
       rend der Wartezeit eingetreten, gilt: Es besteht den-          chung Versicherungsschutz besteht.
       noch Rechtsschutz, wenn das betroffene Risiko seit
       mindestens fünf Jahren ununterbrochen bei uns ver-      4.8    Rechtsschutz nach Abschnitt A Ziffer 4.7 besteht in
       sichert ist. Maßgebend für diese Frist ist der Zeit-           dem Umfang, der zum Zeitpunkt des Eintrittes des
       punkt, an dem Sie Kenntnis vom Eintritt des Rechts-            Rechtsschutzfalles bestanden hat. Dieser Rechts-
       schutzfalles erlangt haben. Ihr Versicherungsschutz            schutz besteht höchstens jedoch im Umfang unserer
       richtet sich nach dem Rechtsschutzvertrag, der zu              Vereinbarungen.
       dem Zeitpunkt gültig war, an dem Sie Kenntnis vom
                                                               5.     Welchen Umfang haben die Leistungen?
       Eintritt des Rechtsschutzfalles erlangt haben.
                                                               5.1    Wir übernehmen
4.4    Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeit-
       raum, ist dessen Beginn maßgeblich. Wenn Sie Ihre       5.1.1 bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Ver-
       rechtlichen Interessen wahrnehmen und hierfür                 gütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes. Wir tra-
       mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich sind, ist der            gen diese Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen
       erste Rechtsschutzfall entscheidend. Hierzu gilt:             Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes
       Jeder Rechtsschutzfall, der länger als ein Jahr vor           ansässigen Rechtsanwaltes. Wir tragen zudem die
       Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffe-            Fahrtkosten Ihres Rechtsanwaltes zu Ihnen bis zu
       nen Gegenstand der Versicherung eingetreten ist,              einer Entfernung von 50 km (Mobiler Anwalt). Vor-
       bleibt außer Betracht. Wenn sich der Rechtsschutz-            aussetzung ist, dass Sie Ihren Rechtsanwalt wegen
       fall über einen Zeitraum erstreckt, bleibt er außer           Erkrankung oder Unfall nicht aufsuchen können.
       Betracht, wenn er länger als ein Jahr vor Beginn des          Diese Fahrtkosten tragen wir einschließlich Tage-
       Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegen-              und Abwesenheitsgeld bis zur Höhe der Sätze, die
       stand der Versicherung beendet ist.                           für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte gelten.
                                                                     Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zustän-
4.5    Sie haben keinen Rechtsschutz, wenn
                                                                     digen Gericht entfernt und nehmen Sie vor diesem
4.5.1 eine Willenserklärung oder Rechtshandlung vor                  Gericht Ihre Interessen wahr, gilt: Wir tragen entwe-
      Beginn des Versicherungsschutzes den Verstoß nach              der weitere Kosten für einen in Ihrem Landgerichts-
      Abschnitt A Ziffer 4.1.4 ausgelöst hat;                        bezirk ansässigen Rechtsanwalt oder Reisekosten
                                                                     Ihres Anwaltes zum Ort des zuständigen Gerichtes.
4.5.2 Sie Ihren Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später
                                                                     Diese weiteren Kosten tragen wir bis zur Höhe der
      als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungs-
                                                                     gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der
      schutzes für den betroffenen Gegenstand der Versi-
                                                                     nur den Schriftverkehr mit Ihrem Anwalt am Ort des
      cherung geltend machen.
                                                                     zuständigen Gerichtes führt. Im Disziplinar- und
4.6    Sie haben keinen Steuer-Rechtsschutz, wenn die                Standes-Rechtsschutz tragen wir diese weiteren
       Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Steuern             Kosten nicht. Im Straf- und Ordnungswidrigkei-
       oder Abgaben vor Versicherungsbeginn liegen.                  ten-Rechtsschutz sowie im Rechtsschutz für Opfer
                                                                     von Gewaltstraftaten tragen wir diese weiteren Kos-
4.7    Abweichend von Abschnitt A Ziffern 4.5 und 4.6
                                                                     ten ebenfalls nicht.
       haben Sie Anspruch auf Rechtsschutz, wenn
                                                                      Wenn Ihr Rechtsanwalt eine Gebühr für eine Bera-
4.7.1 eine Willenserklärung oder Rechtshandlung vor
                                                                      tung berechnet, tragen wir die gesetzliche Vergütung
      Beginn des Versicherungsschutzes in die Vertrags-
                                                                      bis zu einer Höhe von 250 Euro. Dies gilt auch für den
      laufzeit Ihres Vorversicherers fällt. Der Verstoß
                                                                      Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspart-
      gemäß Abschnitt A Ziffer 4.1.4 darf erst während der
                                                                      nerschafts- und Erbrecht. Die gesetzlichen Bestim-
      Laufzeit unseres Versicherungsvertrages eintreten.
                                                                      mungen über die Anrechnung der Gebühr bleiben
      Ihr Anspruch auf Rechtsschutz besteht allerdings nur
                                                                      unberührt;
      dann, wenn bezüglich des betroffenen Risikos ohne
      zeitliche   Unterbrechung      Versicherungsschutz
                                                               5.1.2 bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die
      besteht;
                                                                     Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes.
4.7.2 der Versicherungsfall in die Vertragslaufzeit Ihres            Voraussetzung ist, dass dieser Rechtsanwalt am Ort
      Vorversicherers fällt. Voraussetzung ist, dass Sie             des zuständigen Gerichtes ansässig oder im Inland
      Ihren Anspruch auf Rechtsschutz später als drei                zugelassen ist. Wenn er im Inland zugelassen ist,
      Jahre nach Ende der Vertragslaufzeit Ihres Vorversi-           gilt: Wir tragen die Vergütung bis zur Höhe der
      cherers uns gegenüber geltend machen. Sie haben                gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre, wenn
      allerdings nur dann Anspruch auf Rechtsschutz,                 das Gericht, an dessen Ort Ihr Rechtsanwalt ansäs-
      wenn Sie die Meldung bei Ihrem Vorversicherer nicht            sig ist, zuständig wäre. Wir tragen zudem die Fahrt-
      vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt haben.               kosten Ihres Rechtsanwaltes zu Ihnen bis zu einer
      Voraussetzung ist zudem, dass bezüglich des betrof-            Entfernung von 50 km (Mobiler Anwalt). Vorausset-
      fenen Risikos ohne zeitliche Unterbrechung Versiche-           zung ist, dass Sie Ihren Rechtsanwalt wegen Erkran-
      rungsschutz besteht;                                           kung oder Unfall nicht aufsuchen können. Diese
                                                                     Fahrtkosten tragen wir einschließlich Tage- und
4.7.3 die Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Steu-
                                                                     Abwesenheitsgeld bis zur Höhe der Sätze, die für
      ern oder Abgaben während der Vertragslaufzeit
                                                                     Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte gelten.
      Ihres Vorversicherers eingetreten sind oder eingetre-
                                                                     Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zustän-
      ten sein sollen. Der Verstoß gemäß Abschnitt A Ziffer
                                                                     digen Gericht entfernt und ist ein ausländischer
      4.1.4 darf erst während der Laufzeit unseres Versi-
                                                                     Rechtsanwalt für Sie tätig, gilt: Wir tragen weitere
      cherungsvertrages eintreten. Sie haben allerdings

                                                                                                                               7
Kosten für einen in Ihrem Landgerichtsbezirk ansäs-    5.2   Sie können die Übernahme der von uns zu tragenden
           sigen Rechtsanwalt. Wir tragen diese weiteren Kos-           Kosten verlangen, sobald Sie nachweisen, dass Sie
           ten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines            zu deren Zahlung verpflichtet sind. Gleiches gilt,
           Rechtsanwaltes, der nur den Verkehr mit dem aus-             sobald Sie nachweisen, dass Sie diese Verpflichtung
           ländischen Rechtsanwalt führt. Ist der Rechtsschutz-         bereits erfüllt haben.
           fall durch einen Kraftfahrzeugunfall im europäischen
                                                                        Kosten, die Sie in fremder Währung aufgewandt
           Ausland eingetreten, gilt: Wir tragen auch eine ent-
                                                                        haben, zahlen wir in Euro. Grundlage ist der Wech-
           standene Geschäftsgebühr des inländischen Rechts-
                                                                        selkurs des Tages, an dem Sie diese Kosten gezahlt
           anwaltes. Voraussetzung ist, dass eine Rechtsverfol-
                                                                        haben.
           gung im Ausland notwendig wurde. Eine Regulierung
           vor dem Regulierungsbeauftragten bzw. vor der Eini-    5.3   Wir übernehmen nicht
           gungsstelle im Inland muss also ergebnislos geblie-
                                                                  5.3.1 Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht übernommen
           ben sein;
                                                                        haben;
    5.1.3 Ihren Anteil der Vergütung des von uns vermittelten
                                                                  5.3.2 Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vergleich
          Mediators bis zu einer Höhe von 2.000 Euro je Media-
                                                                        (Einigung) entstanden sind. Ausnahme: Diese Kosten
          tionsverfahren. Wir übernehmen jedoch nicht mehr
                                                                        zahlen wir, wenn sie dem von Ihnen bei der rechtli-
          als 4.000 Euro für alle in einem Kalenderjahr einge-
                                                                        chen Streitigkeit erzielten Ergebnis entsprechen.
          leiteten Mediationsverfahren;
                                                                        Dafür ist das erstrebte zum tatsächlich erreichten
    5.1.4 die Gerichtskosten. Dies gilt einschließlich der Ent-         Ergebnis ins Verhältnis zu setzen. Maßgeblich ist
          schädigung für Zeugen und Sachverständige, die                dabei ausschließlich das wirtschaftliche Ergebnis.
          vom Gericht herangezogen werden. Wir überneh-                 Andere Überlegungen, wie z. B. die Vermeidung einer
          men zudem die Kosten des Gerichtsvollziehers;                 Beweisaufnahme oder das Prozesskostenrisiko, sind
                                                                        nicht zu berücksichtigen.
    5.1.5 die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsver-
          fahrens. Wir übernehmen diese Gebühren bis zur                Ein Beispiel: Sie fordern im Rechtsstreit 6.000 Euro,
          Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines            erhalten aufgrund eines Vergleichs mit dem Gegner
          zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz              2.000 Euro = 1/3 des erstrebten Ergebnisses. Zu 2/3
          entstehen;                                                    sind Sie also nicht erfolgreich. Entsprechend müss-
                                                                        ten Sie zu diesem Teil im Vergleich die entstandenen
    5.1.6 die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden.
                                                                        Kosten tragen. In diesem Beispielsfall hätten wir
          Dies gilt einschließlich der Entschädigung für Zeugen
                                                                        somit 2/3 der entstandenen Kosten für Sie zu über-
          und Sachverständige, die von der Verwaltungsbe-
                                                                        nehmen. Sollte eine abweichende Kostenverteilung
          hörde herangezogen werden. Wir übernehmen
                                                                        gesetzlich vorgeschrieben sein, tragen wir die Kosten
          zudem die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungs-
                                                                        auch dann, wenn sie nicht dem von Ihnen erzielten
          wege.
                                                                        Ergebnis entsprechen;
    5.1.7 Wir übernehmen die übliche und angemessene Ver-
                                                                  5.3.3 Ihre im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbe-
          gütung
                                                                        teiligung je Rechtsschutzfall.
    5.1.7.1 eines Sachverständigen. Dieser Sachverständige
                                                                        Wir übernehmen Ihre Selbstbeteiligung aber, wenn
            muss über die erforderliche technische Sachkunde
                                                                        der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt
            verfügen. Als technisch sachkundig gelten Sachver-
                                                                        ist oder ein Fall der erweiterten Telefonberatung vor-
            ständige, die von einer staatlichen oder staatlich
                                                                        liegt. Wir übernehmen Ihre Selbstbeteiligung auch,
            anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den
                                                                        wenn Sie Leistungen aus dem ggf. vereinbarten Ser-
            jeweils gültigen DIN/ISO-Normen zugelassenen
                                                                        vice-Plus oder den Mediations-Rechtsschutz in
            Stelle zertifiziert worden sind. Dies gilt, wenn Sie
                                                                        Anspruch nehmen.
            • sich in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungs-
               widrigkeitenverfahren verteidigen;                       Ihre Selbstbeteiligung kann ganz oder teilweise ent-
            • Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf- und Repa-           fallen. Voraussetzung ist, dass die Höhe der Selbst-
               raturverträgen über Motorfahrzeuge zu Lande              beteiligung nicht prozentual vereinbart ist und 1.000
               und Anhänger wahrnehmen;                                 Euro je Rechtsschutzfall nicht übersteigt. Dann gilt:
                                                                        Die Selbstbeteiligung entfällt, sobald der Vertrag fünf
    5.1.7.2 eines im Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies
                                                                        Jahre schadenfrei ist. Sie fällt nur zur Hälfte an,
            gilt, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Aus-
                                                                        sobald der Vertrag drei Jahre schadenfrei ist. Bei der
            land eingetretenen Beschädigung eines Motorfahr-
                                                                        Berechnung dieses Zeitraums berücksichtigen wir zu
            zeuges zu Lande oder Anhängers geltend machen;
                                                                        Ihren Gunsten
    5.1.8 die Kosten Ihrer Reisen zu einem ausländischen                • die Schadenfreiheit eines Vorvertrages, den Sie
          Gericht. Voraussetzung ist, dass Ihr Erscheinen als               bei uns hatten.
          Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben ist. Ihr             • die leistungsfreien Jahre aus einem unmittelbar
          Erscheinen muss zur Vermeidung von Rechtsnach-                    vorangehenden Vorvertrag bei einem anderen
          teilen erforderlich sein. Wir übernehmen diese Kos-               Versicherer außerhalb der ERGO. Für die Anrech-
          ten bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen               nung des leistungsfreien Zeitraums gilt: Bestand
          deutscher Rechtsanwälte gelten;                                   der Vorvertrag mindestens drei Jahre und haben
                                                                            Sie in den letzten drei Jahren dort keine Leistun-
    5.1.9 die Kosten, die Ihrem Gegner entstanden sind, um
                                                                            gen in Anspruch genommen, berücksichtigen wir
          seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Vor-
                                                                            ab Beginn Ihres Vertrages bei uns drei leistungs-
          aussetzung ist, dass Sie diese zahlen müssen.
                                                                            freie Jahre. Bestand der Vorvertrag mindestens
                                                                            fünf Jahre und haben Sie in den letzten fünf Jah-

8
ren dort keine Leistungen in Anspruch genom-           5.4    Wir zahlen in jedem Rechtsschutzfall höchstens die
          men, berücksichtigen wir ab Beginn Ihres Vertra-              jeweils vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen
          ges bei uns fünf leistungsfreie Jahre. Für den                für Sie und mitversicherte Personen aufgrund des-
          Beginn des leistungsfreien Zeitraums beim Vor-                selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam-
          vertrag gilt: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem            mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf-
          Sie zum letzten Mal eine Leistung vom Vorver-                 grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und
          sicherer erhalten haben. Die Leistungsfreiheit                ursächlich zusammenhängen.
          beginnt frühestens mit dem Beginn-Datum der
                                                                 5.5    Wir sorgen für
          Rechtsschutzversicherung beim Vorversicherer
          bzw. ab Inanspruchnahme der letzten Leistung           5.5.1 die Übersetzung der schriftlichen Unterlagen, die Sie
          beim Vorversicherer.                                         benötigen, um im Ausland Ihre rechtlichen Interes-
                                                                       sen wahrzunehmen. Wir tragen auch die Kosten der
       Dies gilt aber nur für den schadenfreien bzw. leis-
                                                                       Übersetzung;
       tungsfreien Zeitraum des Vorvertrages, der diesem
       Vertrag unmittelbar vorausgeht.                           5.5.2 die Zahlung eines zinslosen Darlehens für eine Kau-
                                                                       tion. Voraussetzung ist, dass diese Kaution notwen-
       Der Vertrag bei uns ist schadenfrei, bis Sie Rechts-
                                                                       dig ist, um Sie einstweilen von Strafverfolgungsmaß-
       schutz beanspruchen, den wir bestätigen. Die Scha-
                                                                       nahmen zu verschonen. Wir zahlen dieses Darlehen
       denfreiheit endet auch, wenn wir zu Ihren Gunsten
                                                                       bis zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe;
       Kosten, Gebühren oder Auslagen tragen. Die Scha-
       denfreiheit bleibt jedoch bestehen, wenn Sie aus-         5.6    Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen,
       schließlich die telefonische Erstberatung in Anspruch            gelten entsprechend
       nehmen. Sie bleibt auch bestehen, wenn Sie einen
                                                                 5.6.1 in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
       von uns empfohlenen Rechtsanwalt beauftragen.
                                                                       für Notare. Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,
       Die Schadenfreiheit bleibt zudem bestehen, wenn
                                                                       Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gelten sie eben-
       ein Fall der erweiterten Telefonberatung vorliegt. Sie
                                                                       falls für Notare entsprechend;
       bleibt auch bestehen, wenn Sie Leistungen aus dem
       ggf. vereinbarten Service-Plus oder den Media-            5.6.2 im Steuer-Rechtsschutz für Angehörige der steuer-
       tions-Rechtsschutz in Anspruch nehmen.                          beratenden Berufe;
       In dem Rechtsschutzfall, der die Schadenfreiheit          5.6.3 für im Ausland ansässige rechts- und sachkundige
       beendet, tragen Sie keine bzw. nur die halbe Selbst-            Bevollmächtigte, wenn Sie dort Ihre rechtlichen Inte-
       beteiligung. Für weitere Rechtsschutzfälle fällt die            ressen wahrnehmen.
       Selbstbeteiligung aber in voller Höhe an, es sei denn,
                                                                 5.7    Besteht der Spezial-Straf-Rechtsschutz tragen wir im
       es ist im Anschluss an den Schadensfall, der die
                                                                        Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und im Straf-
       Schadenfreiheit beendete, ein neuer schadenfreier
                                                                        und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
       Zeitraum von drei oder fünf Jahren unter den
       genannten Bedingungen entstanden.                         5.7.1. Verfahrenskosten
                                                                        einschließlich Strafvollstreckungsverfahren, die
5.3.4 Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren
                                                                        Ihnen auferlegt werden. In Verfahren außerhalb
      Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungs-
                                                                        Europas tragen wir die Kosten bis zu dem Betrag, der
      titel entstehen;
                                                                        entstünde, wenn die Verfahren in Deutschland statt-
5.3.5 Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnah-                   fänden;
      men, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des
                                                                 5.7.2. Rechtsanwaltskosten
      Vollstreckungstitels eingeleitet werden;
                                                                        • die Ihnen bzw. Ihrem ggf. mitversicherten
5.3.6 Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art                    Lebenspartner entstanden sind. Wir tragen die
      nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter                   angemessene Vergütung sowie die üblichen Aus-
      250 Euro;                                                            lagen Ihres Rechtsanwaltes für
                                                                           − Ihre Verteidigung einschließlich der Strafvoll-
5.3.7 Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet
                                                                              streckungsverfahren;
      wäre, wenn unser Rechtsschutzversicherungsvertrag
                                                                           − die Beistandsleistung in Straf- und Ordnungs-
      nicht bestünde;
                                                                              widrigkeitenverfahren. Voraussetzung ist, dass
5.3.8 Kosten, die im Rahmen von Zwangsvollstreckungs-                         Sie als Zeuge vernommen werden und die
      maßnahmen bei gewerblich genutzten Grund-                               Gefahr einer Selbstbelastung annehmen müs-
      stücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen entstehen.                         sen (Zeugenbeistand);
      Dies gilt für Kosten, die für eine erforderliche umwelt-             − die Tätigkeit in Verwaltungsverfahren. Voraus-
      bedingte Beseitigung und Entsorgung von Schad-                          setzung ist, dass sie Ihre Verteidigung in ein-
      stoffen und Abfällen entstehen;                                         geleiteten und versicherten Straf- und Ord-
                                                                              nungswidrigkeitenverfahren unterstützen soll.
5.3.9 Kosten, die bei Teileintrittspflicht auf den nicht
                                                                           Wir prüfen, ob Ihre Vergütungsvereinbarung mit
      gedeckten Teil entfallen. Treffen Ansprüche zusam-
                                                                           Ihrem Rechtsanwalt angemessen ist. Maßstab ist
      men, für die teils Versicherungsschutz besteht, teils
                                                                           § 4 Absatz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
      nicht, gilt: Wir tragen nur den Teil der angefallenen
                                                                           (RVG). Danach können wir eine vereinbarte Ver-
      Kosten, der dem Verhältnis des Wertes des gedeck-
                                                                           gütung auf den angemessenen Betrag herabset-
      ten Teiles zum Gesamtstreitwert (Quote) entspricht.
                                                                           zen, wenn sie unter Berücksichtigung aller
      Im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
                                                                           Umstände unangemessen hoch ist;
      richtet sich unser Kostenanteil nach Gewichtung und
                                                                        • der ggf. weiteren mitversicherten Personen. Wir
      Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzu-
                                                                           tragen die gesetzliche Vergütung des Rechtsan-
      sammenhang. Dies gilt auch im Disziplinar- und
                                                                           waltes für die Verteidigung einschließlich Straf-
      Standes-Rechtsschutz.
                                                                           vollstreckungsverfahren gemäß RVG;
                                                                                                                                9
5.7.3 Reisekosten des Rechtsanwaltes                            B.     Allgemeine Regelungen zum
           für notwendige Reisen zum zuständigen Gericht. Dies
           gilt auch für notwendige Reisen zu Behörden, die für             Rechtsschutzvertrag
           versicherte Verfahren zuständig sind. Wir tragen die
           Kosten bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsrei-      1.     Wann beginnt mein Versicherungsschutz?
           sen deutscher Rechtsanwälte gelten;                              Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver-
     5.7.4 Sachverständigenkosten                                           sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraus-
           für Gutachten, die für die Verteidigung in Straf- und            setzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Bei-
           Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich sind.                 trag rechtzeitig im Sinne von Abschnitt B Ziffer 3.2.1
           Wir tragen die angemessenen Kosten;                              zahlen. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
                                                                            Versicherungsleistungen können Sie erst nach Ablauf
     5.7.5 Nebenklagekosten                                                 der Wartezeit in Anspruch nehmen.
           des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen
           Rechtsanwaltes. Voraussetzung ist, dass durch deren       2.     Wie lange läuft mein Vertrag?
           Übernahme eine Einstellung des Strafverfahrens            2.1    Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein ange-
           erreicht wurde, obwohl ein hinreichender Tatver-                 gebene Zeit abgeschlossen.
           dacht fortbestand. Wir tragen die gesetzliche Vergü-
           tung;                                                     2.2    Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr
                                                                            verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er
     5.7.6 weitere Reisekosten                                              verlängert sich nicht, wenn dem Vertragspartner
           für Ihre Reisen zum zuständigen ausländischen                    spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen
           Gericht. Voraussetzung ist, dass Ihr Erscheinen als              Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
           Beschuldigter angeordnet ist. Wir tragen die Kosten
           bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen deut-     2.3    Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
           scher Rechtsanwälte gelten.                                      endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
                                                                            bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
     5.7.7 Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beauftra-
           gung eines Dolmetschers. Wir tragen zudem die             2.4    Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren
           Kosten des Dolmetschers. Voraussetzung ist aber,                 können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jah-
           dass Sie im Ausland verhaftet oder dort mit Haft                 res oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
           bedroht werden.                                                  Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor
                                                                            Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegan-
     5.7.8 Wenn wir eine Kaution an eine beschuldigte mitver-               gen sein.
           sicherte Person gezahlt haben, gilt: Sie sind ebenfalls
           zur Rückzahlung verpflichtet. Voraussetzung ist aber,      3.     Was muss ich bei der Beitragszahlung beachten?
           dass Sie mit der Kautionszahlung einverstanden            3.1    Beitrag und Versicherungssteuer
           waren.
                                                                            Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
     6.     In welchen Ländern bin ich versichert?                          cherungssteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz
                                                                            bestimmten Höhe zu zahlen haben.
     6.1    Sie sind in Europa, den Anliegerstaaten des Mittel-
            meeres, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira          3.2    Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung /erster
            und den Azoren versichert. Voraussetzung ist, dass              oder einmaliger Beitrag
            Sie dort Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen.         3.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
            Voraussetzung ist zudem, dass dort ein Gericht oder
            eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre.                Sie müssen einen einmaligen Beitrag oder, wenn lau-
                                                                            fende Beiträge vereinbart sind, den ersten Beitrag
     6.2    Außerhalb des Geltungsbereiches tragen wir sämt-                unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang
            liche Kosten nach Abschnitt A Ziffer 5.1 bis zu einem           des Versicherungsscheines zahlen. Nicht jedoch vor
            Höchstbetrag von 100.000 Euro. Voraussetzung ist,               dem im Versicherungsschein genannten Beginn
            dass                                                            Ihres Versicherungsschutzes.
            • der Rechtsschutzfall während eines maximal ein
                Jahr dauernden Aufenthaltes eintritt.                3.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
            oder                                                            Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
            • Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen                 rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt
                wahrnehmen, die Sie über das Internet abge-                 zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab die-
                schlossen haben.                                            sem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
            Es besteht kein Rechtsschutz, wenn Sie Ihre rechtli-            dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
            chen Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb                  haben.
            (einschließlich Finanzierung) oder der Veräußerung       3.2.3 Rücktritt
            von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
            wahrnehmen.                                                     Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
                                                                            rechtzeitig zahlen, können wir vom Vertrag zurück-
                                                                            treten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir kön-
                                                                            nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass
                                                                            Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

10
3.3    Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folge-            3.5    Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
       beitrag
                                                                       Wenn wir die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten
3.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                       vereinbart haben, gilt: Wenn Sie mit der Zahlung
                                                                       einer Rate im Verzug sind, sind die noch ausstehen-
       Die Folgebeiträge sind, wenn nicht etwas anderes
                                                                       den Raten sofort fällig. Wir können für die Zukunft
       bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten
                                                                       jährliche Beitragszahlung verlangen.
       Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung gilt als recht-
       zeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder      3.6    Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
       in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt
                                                                       Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages gilt, wenn
       erfolgt.
                                                                       nicht etwas anderes bestimmt ist: Wir können nur
3.3.2 Verzug                                                           den Teil des Beitrages beanspruchen, der der abge-
                                                                       laufenen Vertragszeit entspricht.
       Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gera-
       ten Sie ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht,         3.7    Was leistet die Beitragsübernahme?
       wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
                                                                3.7.1 Sofern besonders vereinbart, übernehmen wir für Sie
       haben. Wir werden Sie in Textform zur Zahlung auf-
                                                                      (Versicherungsnehmer) in folgenden Fällen bis zu
       fordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindes-
                                                                      24 Monate die Beitragszahlung zu diesem Vertrag.
       tens zwei Wochen setzen. Wir sind berechtigt, Ersatz
                                                                      Ihr Erstwohnsitz muss dazu in der Bundesrepublik
       des uns durch den Verzug entstandenen Schadens
                                                                      Deutschland liegen. Es gelten die folgenden Voraus-
       zu verlangen.
                                                                      setzungen:
3.3.3 Kein Versicherungsschutz
                                                                3.7.1.1 bei Ihrer unfreiwilligen und unverschuldeten Arbeits-
       Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit               losigkeit
       der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt               • Im Falle Ihrer unfreiwilligen und unverschuldeten
       bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Vorausset-                 Arbeitslosigkeit müssen Sie uns Ihre Arbeitslosig-
       zung ist, dass wir Sie mit unserer Zahlungsaufforde-                 keit nachweisen. Hierfür legen Sie uns eine Bestä-
       rung nach Abschnitt B Ziffer 3.3.2 darauf hingewie-                  tigung der Bundesagentur für Arbeit vor.
       sen haben.
                                                                       Vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit
3.3.4 Kündigung
                                                                       •   waren Sie mindestens 24 Monate lang ununter-
       Wenn Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit                  brochen und mindestens 15 Stunden pro Woche
       der Zahlung in Verzug sind, können wir den Vertrag                  sozialversicherungspflichtig beschäftigt und
       ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Voraussetzung             •   Sie befanden sich zudem in einem unbefristeten
       ist, dass wir Sie mit unserer Zahlungsaufforderung                  und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis
       nach Abschnitt B Ziffer 3.3.2 darauf hingewiesen                    oder
       haben.                                                          •   Sie waren mindestens 24 Monate ununterbro-
                                                                           chen hauptberuflich selbstständig tätig.
       Wenn wir gekündigt haben und Sie danach innerhalb
       eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen,                   Auf Verlangen müssen Sie uns entsprechende Nach-
       besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die           weise vorlegen.
       zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zah-
                                                                3.7.1.2 bei Ihrer vollen Erwerbsminderung
       lung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versiche-
                                                                        • Sie können aufgrund einer Krankheit oder einer
       rungsschutz.
                                                                           Behinderung keiner Erwerbstätigkeit von drei
                                                                           oder mehr Stunden täglich nachgehen.
3.4    Rechtzeitigkeit der Zahlung beim Lastschriftver-
       fahren                                                          Sie müssen uns Ihre volle Erwerbsminderung nach-
                                                                       weisen. Hierfür legen Sie uns
       Wenn wir die Abbuchung des Beitrages von einem
                                                                       • einen Rentenbescheid der gesetzlichen Renten-
       Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als recht-
                                                                           versicherung oder
       zeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag abge-
                                                                       • die Leistungszusage einer privaten Lebensver-
       bucht werden kann. Voraussetzung ist zudem, dass
                                                                           sicherungsgesellschaft aufgrund Ihrer Erwerbs-
       Sie einer berechtigten Abbuchung nicht widerspre-
                                                                           unfähigkeit vor.
       chen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul-
       den nicht abgebucht werden, gilt: Die Zahlung ist               •   Sie haben vor Vertragsbeginn keinen Antrag auf
       auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich                   Rente wegen Erwerbsminderung gestellt.
       nach einer von uns in Textform abgegebenen Zah-
                                                                3.7.1.3 bei Ihrer Pflegebedürftigkeit
       lungsaufforderung erfolgt.
                                                                        • Sie sind pflegebedürftig im Sinne der Sozialen
       Wenn wir den fälligen Beitrag nicht abbuchen kön-                   Pflegeversicherung.
       nen, weil Sie das Lastschriftmandat widerrufen                   • Sie erhalten Leistungen durch den Träger der Pfle-
       haben, gilt: Wir können künftig Zahlung außerhalb                   geversicherung mindestens nach Pflegegrad 1.
       des Lastschriftverfahrens verlangen. Dies gilt auch,             • Sie müssen uns Ihre Pflegebedürftigkeit nachwei-
       wenn Sie aus anderen Gründen zu vertreten haben,                    sen. Hierfür legen Sie uns vor: Eine Bestätigung
       dass wir den Beitrag nicht abbuchen können. Sie                     der Pflegekasse bzw. des Trägers der privaten
       müssen den Beitrag allerdings erst bezahlen, wenn                   Pflegeversicherung oder die Leistungszusage
       wir Sie in Textform hierzu aufgefordert haben.                      eines privaten Rentenversicherers.
                                                                        • Sie haben vor Vertragsbeginn keinen Antrag auf
                                                                           Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
                                                                           wegen Pflegebedürftigkeit gestellt.

                                                                                                                                 11
können den Vertrag innerhalb eines Monats nach
     3.7.2 Wann beginnt und wann endet der Versicherungs-                  Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer
           schutz?                                                         Frist kündigen. Dies gilt auch, wenn wir die Absiche-
                                                                           rung der höheren Gefahr ausschließen. In unserer
            Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver-
                                                                           Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht
            sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Er endet
                                                                           hinweisen. Wir können unsere Rechte nur innerhalb
            • gleichzeitig mit dem Vertrag, für den die Beitrags-
                                                                           eines Monats nach Kenntnis ausüben.
               übernahme vereinbart ist.
            • mit Ihrem Tod.                                        3.8.2 Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt,
                                                                          der nach unserem Tarif einen geringeren als den ver-
     3.7.3 Wann beginnt die Beitragsübernahme?
                                                                          einbarten Beitrag rechtfertigt, gilt: Wir können vom
            Den Beitrag übernehmen wir frühestens ab dem                  Eintritt dieses Umstandes an nur noch den geringe-
            Datum, ab dem                                                 ren Beitrag verlangen. Wenn Sie diesen Umstand
            • Sie Leistungen der Renten- oder Pflegeversiche-              später als zwei Monate nach Eintritt anzeigen, wird
               rung wegen Erwerbsminderung oder Pflegebe-                  der Beitrag erst ab Anzeige herabgesetzt.
               dürftigkeit erhalten oder
                                                                    3.8.3 Sie müssen uns innerhalb eines Monats nach Zugang
            • Sie Leistungen einer privaten Lebensversiche-
                                                                          einer Aufforderung die zur Beitragsberechnung erfor-
               rungsgesellschaft aufgrund Ihrer Erwerbsunfä-
                                                                          derlichen Angaben machen. Wenn Sie diese Pflicht
               higkeit erhalten oder
                                                                          verletzen, gilt: Wir können den Vertrag unter Einhal-
            • Ihre Arbeitslosigkeit festgestellt wurde.
                                                                          tung einer Frist von einem Monat kündigen. Voraus-
     3.7.4 Wann endet die Beitragsübernahme?                              setzung ist aber, dass Sie die Angabeverpflichtung
                                                                          vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. Sie
            Wir übernehmen den Beitrag längstens für 24 Mo-
                                                                          müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig
            nate. Während der Zeit der Beitragsübernahme kann
                                                                          gehandelt haben.
            ein weiterer Leistungsfall eintreten. Dann rechnen
            wir den bereits verstrichenen Zeitraum der Beitrags-           Wenn der Versicherungsfall später als einen Monat
            übernahme an.                                                  nach dem Zeitpunkt eintritt, an dem uns Ihre Anga-
                                                                           ben hätten zugehen müssen, gilt
            Fallen die Voraussetzungen für die Beitragsüber-
                                                                           • bei Vorsatz: Sie haben keinen Versicherungs-
            nahme weg, endet die Beitragsübernahme mit dem
                                                                              schutz;
            folgenden Monat. Dies ist insbesondere der Fall,
                                                                           • bei grober Fahrlässigkeit: Wir können Ihren Ver-
            wenn Sie keine Rente wegen voller Erwerbsminde-
                                                                              sicherungsschutz kürzen. Maßstab ist die Schwere
            rung bzw. Leistungen durch den Träger der Pflege-
                                                                              Ihres Verschuldens. Sie müssen beweisen, dass
            versicherung mehr erhalten. Gleiches gilt, wenn Sie
                                                                              Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
            wieder arbeiten.
                                                                           Trotz Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit haben Sie
            Sie müssen uns den Wegfall der Voraussetzungen                 Versicherungsschutz, wenn
            unverzüglich mitteilen.                                        • zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Frist
                                                                              für unsere Kündigung abgelaufen war und wir
     3.7.5 Wie oft können Sie die Beitragsübernahme in
                                                                              nicht gekündigt haben;
           Anspruch nehmen?
                                                                           • Sie nachweisen, dass die Änderung des für die
            Eine erneute Beitragsübernahme ist erst möglich,                  Beitragsberechnung wesentlichen Umstandes
            wenn seit der letzten Beitragsübernahme mindes-                   weder für den Eintritt des Versicherungsfalles
            tens 24 Monate vergangen sind.                                    noch den Umfang unserer Leistung ursächlich
                                                                              war;
     3.7.6 Kann die Beitragsübernahme gesondert gekündigt
                                                                           • uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen
           werden?
                                                                              Angaben bereits bekannt waren.
            Sie oder wir können die Beitragsübernahme kündi-
                                                                    3.8.4 Die vorstehenden Regelungen finden keine Anwen-
            gen. Dabei gilt eine Frist von drei Monaten vor dem
                                                                          dung, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht
            Ablauf des Versicherungsjahres.
                                                                          hat. Gleiches gilt, wenn nach den Umständen als
            Kündigen wir, können Sie den Vertrag, für den die             vereinbart anzusehen ist, dass die Gefahrerhöhung
            Beitragsübernahme vereinbart ist, zum gleichen                mitversichert sein soll (z. B. ein zusätzliches Fahrzeug
            Zeitpunkt kündigen. Die Frist hierfür beträgt einen           ist bis zur nächsten Beitragsfälligkeit mitversichert).
            Monat, nachdem Ihnen unsere Erklärung zugegan-
                                                                    4.     Warum können sich die Bedingungen, der Beitrag
            gen ist.
                                                                           und die Selbstbeteiligung ändern?
     3.8    Änderung der für die Beitragsberechnung wesent-         4.1    Anpassung der Bedingungen
            lichen Umstände
                                                                    4.1.1 Wir sind berechtigt, betroffene Bedingungen zu
     3.8.1 Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt,              ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung).
           der nach unserem Tarif einen höheren als den ver-              Dies gilt bei
           einbarten Beitrag rechtfertigt, gilt: Wir können vom           • Änderung bestehender oder Inkrafttreten neuer
           Eintritt dieses Umstandes an für die hierdurch ent-               Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf ein-
           standene höhere Gefahr den höheren Beitrag ver-                   zelne Bestimmungen des Versicherungsvertrages
           langen. Wir können die Absicherung der höheren                    auswirken;
           Gefahr ausschließen, wenn wir diese nach unserem               • den Versicherungsvertrag betreffender Änderung
           Tarif auch gegen einen höheren Beitrag nicht über-                der höchstrichterlichen Rechtsprechung;
           nehmen. Wenn sich der Beitrag wegen der Gefahr-                • rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit
           erhöhung um mehr als zehn Prozent erhöht, gilt: Sie               einzelner Bedingungen durch ein Gericht;

12
•   Beanstandung einzelner Bedingungen als mit gel-          deshalb jährlich, ob der Beitrag wegen einer Ver-
           tendem Recht nicht vereinbar durch die Versiche-         änderung des Schadensbedarfes anzupassen ist.
           rungsaufsichtsbehörde oder Kartellbehörde im
                                                                    Die Ermittlung des Veränderungswertes kann dazu
           Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes;
                                                                    führen, dass der Beitrag erhöht oder gesenkt wird
       •   Verstoß einzelner Bedingungen gegen Leitlinien
                                                                    oder in der bisherigen Höhe bestehen bleibt.
           oder Rundschreiben der Versicherungsaufsichts-
           behörde oder Kartellbehörde.                       4.2.2 Ermittlung des Veränderungswertes des Schaden-
                                                                    bedarfes als Grundlage der Beitragsanpassung
4.1.2 Unsere Anpassungsbefugnis besteht für Bedingun-
      gen über                                                      Der ermittelte Veränderungswert ist maßgeblich für
      • Gegenstand, Umfang und Ausschlüsse der Ver-                 die Frage, ob der Beitrag in der bisherigen Höhe
         sicherung;                                                 bestehen bleibt.
      • Ihre Obliegenheiten (Mitwirkungspflichten) nach
                                                              4.2.2.1 Statistische Ermittlung durch einen unabhängigen
         Vertragsschluss;
                                                                      Treuhänder
      • Beitragsanpassung;
      • Vertragsdauer und Kündigung.                                Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt bis zum
                                                                    1. Juli eines jeden Jahres einen Veränderungswert
4.1.3 Für unsere Anpassungsbefugnis gilt: Ein Änderungs-
                                                                    des Schadenbedarfes für die Beitragsanpassung. Der
      anlass muss das Verhältnis zwischen Leistung und
                                                                    Treuhänder legt bei seiner Ermittlung die Daten einer
      Gegenleistung erheblich stören. Maßgeblich ist das
                                                                    möglichst großen Zahl von Unternehmen, die die
      Verhältnis, das bei Vertragsschluss zu Grunde gelegt
                                                                    Rechtsschutzversicherung anbieten, zu Grunde, so-
      wurde. Bei Unwirksamkeit oder Beanstandung ein-
                                                                    dass der von ihm ermittelte Wert den gesamten
      zelner Bedingungen gilt darüber hinaus: Die Anpas-
                                                                    Markt der Rechtsschutzversicherung bestmöglich
      sung ist nur zulässig, wenn keine gesetzliche Rege-
                                                                    widerspiegelt.
      lung an die Stelle der unwirksamen oder beanstan-
      deten Bedingungen treten kann.                                Der Ermittlung des Veränderungswertes liegt fol-
                                                                    gende Fragestellung (Berechnungsmethode) zu
4.1.4 Die Anpassung darf bei ihrer Gesamtbetrachtung das
                                                                    Grunde: Um wie viel Prozent hat sich im letzten
      Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
                                                                    Kalenderjahr der Bedarf für Zahlungen (das heißt:
      nicht zu Ihrem Nachteil ändern. Maßgeblich ist das
                                                                    die Schadenhäufigkeit multipliziert mit dem Durch-
      Verhältnis, das bei Vertragsschluss zu Grunde gelegt
                                                                    schnitt der Schadenzahlungen) gegenüber dem vor-
      wurde (Verschlechterungsverbot). Die Anpassung
                                                                    letzten Kalenderjahr (Bezugsjahre) erhöht oder ver-
      erfolgt im Rahmen einer ergänzenden Vertragsaus-
                                                                    mindert?
      legung. Hierbei müssen die beiderseitigen Interessen
                                                                    (Als Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt die
      gewahrt bleiben.
                                                                    Anzahl der in diesem Jahr gemeldeten Versiche-
4.1.5 Wenn sich die gerichtlichen und behördlichen Ent-             rungsfälle, geteilt durch die Anzahl der im Jahres-
      scheidungen gegen Bedingungen anderer Versiche-               mittel versicherten Risiken. Die Schadenhäufigkeit
      rer richten, gilt: Unsere Anpassungsbefugnis besteht          gibt an, für wie viel Prozent der versicherten Verträge
      unter den zuvor genannten Voraussetzungen für im              ein Schaden gemeldet worden ist. Um den Durch-
      Wesentlichen inhaltsgleiche Bedingungen.                      schnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres
                                                                    zu berechnen, werden alle in diesem Jahr erledigten
4.1.6 Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Anpassung
                                                                    Versicherungsfälle betrachtet. Die Summe der ins-
      muss von einem unabhängigen Treuhänder über-
                                                                    gesamt geleisteten Zahlungen für diese Versiche-
      prüft und bestätigt werden. Die Bestimmungen des
                                                                    rungsfälle wird durch deren Anzahl geteilt.)
      Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Bestellung
      eines Treuhänders gelten entsprechend.                        Veränderungen, die aus Leistungsverbesserungen
                                                                    (zum Beispiel: Einschluss einer neuen Leistungsart)
4.1.7 Wir werden Ihnen die angepassten Bedingungen
                                                                    herrühren, berücksichtigt der Treuhänder nur, wenn
      schriftlich mitteilen und erklären. Sie gelten als
                                                                    die Leistungsverbesserungen in beiden Vergleichs-
      genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs
                                                                    jahren zum Leistungsinhalt gehörten.
      Wochen nach der Mitteilung widersprechen. Hierauf
      werden wir Sie in der Mitteilung ausdrücklich hinwei-         Der Treuhänder ermittelt den Veränderungswert
      sen.                                                          getrennt für folgende Vertragsgruppen:
                                                                    • Verkehrs-, Fahrzeug- und Fahrer-Rechtsschutz,
4.1.8 Bei fristgemäßem Widerspruch tritt die Anpassung
                                                                    • Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Rechtsschutz für
      nicht in Kraft. Wir können den Versicherungsvertrag
                                                                       Selbstständige oder Firmen, Vereins-, sowie
      dann aber kündigen. Voraussetzung ist, dass uns das
                                                                       Immobilien-Rechtsschutz,
      Festhalten an dem Vertrag ohne die Anpassung
                                                                    • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie
      unzumutbar ist. Unsere Kündigung muss Ihnen
                                                                       Rechtsschutz für Landwirte,
      innerhalb von vier Wochen nach Zugang Ihres
                                                                    • Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen mit
      Widerspruchs zugehen. Sie muss mit einer Frist von
                                                                       Privat-, Berufs-, Verkehrs- sowie Immobilien-
      acht Wochen zum jeweiligen Monatsende erfolgen.
                                                                       Rechtsschutz.
4.2    Beitragsanpassung
                                                                    Innerhalb jeder Vertragsgruppe wird der Verände-
4.2.1 Warum nehmen wir eine Beitragsanpassung vor?                  rungswert getrennt für Verträge mit und ohne
                                                                    Selbstbeteiligung ermittelt. Die so ermittelten Ver-
       Die Beiträge sind Ihre Gegenleistung für unser Leis-
                                                                    änderungswerte gelten jeweils einheitlich für alle in
       tungsversprechen. Wir benötigen die Beiträge, damit
                                                                    der Gruppe zusammengefassten Verträge mit bzw.
       wir unsere Leistungsverpflichtungen in allen versi-
                                                                    ohne Selbstbeteiligung.
       cherten Schadensfällen erfüllen können. Wir prüfen

                                                                                                                              13
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