Vorbericht zum Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021
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Vorbericht Vorbericht zum Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 Einleitende Bemerkungen Am 01.01.2019 ist das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Fi- nanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. Weiterentwicklungsgesetz - 2. NKFWG NRW) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält umfangreiche Anpassungen verschiedener landesgesetzlicher Vorschrif- ten, insbesondere der Gemeindeordnung NRW. Die Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltsplanes 2020 / 2021, sowie die Erstellung der Jahresabschlüsse ab 2019 müssen nach den neuen Regelungen des 2. NKFWG NRW erfolgen. Weiterhin ist die Gemeindehaus- haltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) mit Wirkung vom 01.01.2019 außer Kraft getreten und durch die neugefasste Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (KomHVO NRW) ersetzt worden. Auch durch diese Neufassung ergeben sich zahl- reiche Änderungen. Die wesentlichen Änderungen sind nachstehend kurz dargestellt: Bewertung der Vermögensgegenstände / Wirklichkeitsprinzip (§ 91 Abs. 4 Nr. 3 GO NRW) Vermögensgegenstände waren bislang höchstens mit den Anschaffungs- und Herstellungs- kosten anzusetzen. Diese Regelung war Ausfluss des im Handels- und Steuerrechts geltenden Nominalwertprinzips. Durch die Neufassung des § 91 GO NRW wird dieses durch das sog. Wirklichkeitsprinzip ergänzt. Das führt dazu, dass Erneuerungsinvestitionen in das gemeind- liche Anlagevermögen partiell aktivierungsfähig werden. Durch diese Zuaktivierungsfähigkeit will der Gesetzgeber dem in § 1 Absatz 1 Satz 2 GO NRW verankerten Grundsatz der Genera- tionengerechtigkeit im Hinblick auf die Finanzierung in besonderem Maße Genüge tun. Diese Regelung ist auf neue Maßnahmen anzuwenden und kann zukünftig für eine spürbare Ent- lastung sorgen. Seite - 1 -
Vorbericht Globaler Minderaufwand (§ 75 Abs. 2 GO) Anstelle einer bestehenden oder fehlenden Ausgleichsrücklage oder zusätzlich zur Verwen- dung der Ausgleichsrücklage kann im Ergebnisplan auch eine pauschale Kürzung von Auf- wendungen bis zu einem Betrag von 1 % der Summe der ordentlichen Aufwendungen unter Angabe der zu kürzenden Teilpläne veranschlagt werden. Alle Ansätze wurden belastbar ge- plant und bereits in den Etatberatungen mit den Bereichen, soweit gemeinsam vertretbar, gekürzt. Von einer weiteren pauschalen Kürzung wird daher kein Gebrauch gemacht. Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW) Der Ausgleichsrücklage können Jahresüberschüsse zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 3 % der Bilanzsumme aufweist. Bislang durften Jahresüberschüsse nur zugeführt werden, sofern ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses (§ 116 a GO NRW) Das 2. NKFWG sieht größenabhängige Befreiungen von der Pflicht zur Aufstellung eines Ge- samtabschlusses vor, wenn am Abschlussstichtag des Jahresabschlusses und am vorherge- henden Abschlussstichtag mindestens zwei der nachstehenden Merkmale zutreffen: 1. die Bilanzsummen der Gemeinde und der verselbständigten Aufgabenbereiche über- steigen nicht mehr als 1,5 Mrd. EUR, 2. die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge aller vollkonsolidierungspflichtigen Auf- gabenbereiche sind geringer als 50 % der ordentlichen Erträge der Gemeinde, 3. die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen aller vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche sind geringer als 50 % der Bilanzsumme der Ge- meinde. Es handelt sich um ein Wahlrecht. Über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses muss der Rat bis zum 30.09. des Seite - 2 -
Vorbericht Folgejahres entscheiden. Bei der derzeitigen Konzernstruktur der Stadt Werne besteht die Möglichkeit von dem o.g. Wahlrecht Gebrauch zu machen. Haushaltsplan / zusätzliche Anlagen (§ 1 Abs. 2 KomHVO NRW) Künftig sind dem Haushaltsplan folgende zusätzlichen Anlagen beizufügen: der Haushaltsquerschnitt als „je eine Übersicht“ über die Erträge und Aufwendungen, die Veranschlagung des ordentlichen Ergebnisses und des Teilergebnisses der Pro- duktgruppen des Ergebnisplans sowie über den Saldo aus laufender Verwaltungstä- tigkeit, die Einzahlungen, die Auszahlungen, den Saldo aus Investitionstätigkeit, den Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und die Verpflichtungsermächtigun- gen der Produktgruppen des Finanzplans; eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen; werden Auszahlungen in den Jahren fällig, auf die sich der Finanzplan noch nicht erstreckt, muss die voraussichtliche De- ckung des Zahlungsmittelbedarfs dieser Jahre gesondert dargestellt werden; die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz des Vorvorjahres; soweit der betreffende Jahresabschluss noch nicht festgestellt wurde, reicht der vom Bür- germeister bestätigte Entwurf; die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen für die Sonderrechnungen geführt werden; die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrich- tungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Kommune mit mehr als 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist; die Wirtschaftspläne und Jahresab- schlüsse können durch eine kurzgefasste Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen ersetzt werden. Seite - 3 -
Vorbericht Für die bisher schon verlangte Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlich- keiten wird präzisiert, dass die Verbindlichkeiten Kredite für Investitionen sowie Liquiditäts- kredite und ihnen wirtschaftlich gleichkommende Rechtsgeschäfte betreffen; ferner ist in der Übersicht der Stand der Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte darzustellen. Die auszuweisenden Stände sind jeweils auf den Beginn des Vorjahres sowie auf den Beginn und das Ende des Haushaltsjahres zu beziehen. Allgemeine Bewertungsanforderungen (§ 33 KomHVO) Bei der Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden fordert § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KomHVO NRW nun anstelle einer vorsichtigen eine wirklich- keitsgetreue Bewertung. Risiken und Verluste, für deren Verwirklichung im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse der öffentlichen Haushaltswirtschaft nur eine geringe Wahrschein- lichkeit spricht, werden dabei nicht berücksichtigt. Wertansätze für Rückstellungen (§ 37 KomHVO) Soweit aufgrund einer allgemeinen Besoldungsanpassung Zuführungen zu den Pensionsrück- stellungen erforderlich sind, können diese Beträge gem. Abs. 2 ratierlich über die drei auf das Jahr der Anpassung folgenden Haushaltsjahre in der Ergebnisplanung bzw. -rechnung verteilt werden. Ferner können nun auch Rückstellungen gebildet werden für unbestimmte Aufwendungen in künftigen Haushaltsjahren insbesondere für die erhöhte Heranziehung zu Umlagen nach § 56 KrO NRW. Seite - 4 -
Vorbericht 1. Wesentliche Ziele und Strategien / Änderungen gegenüber dem Vorjahr Für das Haushaltsjahr 2020 wird in der Haushaltssatzung ein Jahresfehlbetrag von T€ 3.426 (2021: Jahresfehlbetrag T€ 1.377) festgesetzt. Der für Haushaltsjahr 2020 festgelegte Haus- haltsausgleich kann somit nur fiktiv über einen Rückgriff in die Ausgleichsrücklage erreicht werden. Ein Risiko besteht für die Stadt Werne weiterhin bei den Erträgen und Aufwendungen, die die Stadt nicht selbst direkt beeinflussen kann. Auf der Ertragsseite sind hier insbesondere die Erträge aus der Gewerbesteuer, aus Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer so- wie Erträge aus Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanz- und Lastenaus- gleichs zu nennen. Während alle genannten Erträge von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung abhängen, wird die Höhe der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommuna- len Finanz- und Lastenausgleichs zugleich von dessen Berechnungsmethodik bestimmt. Diese Berechnungsmethodik hat sich zu Gunsten der strukturschwachen Großstädte des Ruhrge- bietes und zu Lasten der kleinen und mittelgroßen Städte und Gemeinden verändert. Bei den Aufwendungen stellen insbesondere die Kreisumlage sowie die Soziallasten wesentliche nicht direkt beeinflussbare Größen dar. Ein wesentlicher Faktor für den zukünftigen Erfolg der Stadt Werne wird die weitere enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit ansässigen und potentiellen Unternehmen und Gewerbetreibenden im Rahmen der Wirtschaftsförderung sein. Die Alleinstellungsmerkmale und Vorzüge der Stadt Werne sowie individuelle Lösungen sind hervorzuheben, um eine langfristige Bindung an den Standort zu erreichen, womit eine Sicherung von Arbeitsplätzen und eine nachhaltige Ertragskraft der Stadt Werne einhergehen. Um den politischen Handlungsspielraum für die Gestaltung des Gemeinwohls innerhalb der Stadt Werne weiterhin aufrecht zu erhalten, haben sich insbesondere folgende Handlungs- spielräume und –notwendigkeiten entwickelt: Optimierung der betriebsinternen Steuerungsprozesse, Maßnahmen des Personalmanagements, Durchsicht und ggf. Reduzierung von freiwilligen Leistungsstandards. Seite - 5 -
Vorbericht 2. Gesamthaushalt Ergebnis- und Finanzplanung Ergebnisplan Der Ergebnisplan besteht aus dem Ergebnisplan und den Teilergebnisplänen auf Produkt- ebene. Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die Aufwendungen und Erträge. Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des kommunalen Haushalts. Das Jahresergebnis wird in der Er- gebnisrechnung als Überschuss oder als Fehlbetrag in die Bilanz übernommen und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Kommune ab. Der Ergebnisplan umfasst die ordentlichen Aufwendungen und Erträge, die Finanzaufwen- dungen und -erträge sowie ggf. die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge. Dies stellt den Ressourcenverbrauch der Kommune dar. Für die Jahre 2020 und 2024 wird in der Ergebnisplanung von folgenden Jahresergebnissen ausgegangen: 2020 2021 2022 2023 2024 -3.426.252 € -1.376.915 € 519.270 € 958.458 € 1.051.270 € Finanzplan Der Finanzplan besteht aus dem Finanzplan und den Teilfinanzplänen auf Produktebene. Die Finanzplanung beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen. Der Liquiditätssaldo bildet die Veränderung des Bestands an liquiden Mitteln der Gemeinde in der Bilanz ab. Die Pflicht zur Aufstellung des Finanzplans ist aus den Besonderheiten der öffentlichen Haushaltspla- nung und Rechenschaftslegung hergeleitet und knüpft im Übrigen an internationale Rech- nungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften an. Die liquiden Mittel verringern sich im Jahr 2020 um T€ 4.097 (2021: Verringerung um T€ 1.494). Erst ab dem Jahr 2023 werden Liquiditätsüberschüsse erzielt. Seite - 6 -
Vorbericht 2.1. Entwicklung der wesentlichen Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlun- gen auf Produktebene Die nachfolgend erstellten Vorberichte sind von den Produktverantwortlichen in Abstim- mung mit der zuständigen Dezernatsleitung erstellt worden. Sie sollen einen wesentlichen Überblick über gravierende Veränderungen der Ergebnis- und Finanzplanung geben sowie Investitionsmaßnahmen im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung darstellen. Produktbereich 01 Innere Verwaltung Produktgruppe 01.111 Verwaltungssteuerung und Service Produkt 01.111.01 Politische Gremien Dieses Produkt umfasst den Ratsservice einschließlich des Sitzungsmanagements der Aus- schüsse sowie das kommunale Verfassungsrecht (Satzungsrecht, Zuständigkeitsregelungen, Geschäftsordnung des Stadtrates). Weiter beinhaltet dieses Produkt die Abwicklung aller mit der Ratstätigkeit einhergehenden finanziellen Angelegenheiten in Geld- oder Geldeswert (Fraktionszuwendungen, Entschädi- gungen, Sitzungsgelder, Ersatz von Verdienstausfällen, Haushaltsentschädigungen usw.) so- wie die Betreuung des Ratsinformationssystems „Session“ bzw. „Mandatos“. Rechtgrundlagen sind unter anderem: Gemeindeordnung NRW, Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung, Entschädigungs- verordnung, Hauptsatzung, Geschäftsordnung des Rates. 01.111.01.542100 / 742100 Aufwendungen / Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 261.150 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € Seite - 7 -
Vorbericht Produkt 01.111.02 Verwaltungsführung Dieses Produkt beinhaltet die Führung der Gesamtverwaltung durch den Bürgermeister und umfasst alle Maßnahmen der strategischen Planung, der operativen Steuerung und Regulie- rung des Dienstbetriebes der Stadtverwaltung. Ferner zählt zu diesem Produkt die Vertre- tung und Repräsentation des Rates. In diesem Produkt wurden ab dem Jahr 2020 jährlich T€ 75 für das Thema „Klimaschutz“ be- reitgestellt. 01.111.02.529114 / 729114 Aufwendungen / Auszahlungen sonstige Dienstleistungen - Klimaschutz Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 0€ 0€ 75.000 € 75.000 € 75.000 € 75.000 € 75.000 € Produkt 01.111.06 Finanzmanagement und Rechnungswesen Für die Ertrags- bzw. Einzahlungspositionen „Kanalbenutzungsgebühren“ und „Müllabfuhr- gebühren“ gilt die gleiche Vorgehensweise, wie in den letzten Jahren. Die Stadt Werne er- lässt die Grundbesitzabgabenbescheide und zieht die Forderungen ein. Unterjährig erfolgen dann die Zahlungen an den Kommunalbetrieb, der für die Stadt Werne die Leistungen er- bringt. 01.111.06.432103 / 632103 Kanalbenutzungsgebühren Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 5.788.204 € 6.300.000 € 5.900.000 € 5.900.000 € 5.900.000 € 5.900.000 € 5.900.000 € 01.111.06.432104 / 632104 Müllabfuhrbenutzungsgebühren Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 2.360.581 € 2.300.000 € 2.350.000 € 2.350.000 € 2.350.000 € 2.350.000 € 2.350.000 € Seite - 8 -
Vorbericht Weitere nennenswerte Erträge bzw. Einzahlungen ergeben sich durch die Konzessionsabga- ben: 01.111.06.45110x /65110x Konzessionsabgaben Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 1.547.263 € 1.475.000 € 1.510.000 € 1.510.000 € 1.510.000 € 1.510.000 € 1.510.000 € Produkt 01.111.07 Unbebaute Grundstücke Das Ergebnis des Produktes 01.111.07 – Unbebaute Grundstücke – wird im Wesentlichen durch den An- und Verkauf von städtischen Grundstücken beeinflusst. Anders als bei den meisten anderen Produkten ist eine Planung nur bedingt durch Berechnungsvorgänge mög- lich. Zudem sind, aufgrund der guten Verkäufe der Vergangenheit, die vorhandenen Ver- kaufsgrundstücke weitgehend veräußert. 01.111.07.454100 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 439.475 € 79.895 € 344.284 € 100.589 € 150.707 € 227.322 € 172.141 € 01.111.07/4000.682100 Einzahlungen aus der Veräußerung vom Grundstücken Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 805.534 € 483.300 € 547.448 € 108.855 € 156.397 € 343.585 € 273.723 € Produkt 01.111.08 Verwaltungsservice Diesem Produkt werden alle Maßnahmen zur Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsaus- stattungsgegenständen in der Verwaltung zugeordnet, soweit keine besondere abweichende Regelung vorgesehen ist. Ziel ist es, eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Bereitstellung von Sach- und Dienstleis- tungen für die gesamte Verwaltung sicherzustellen. Seite - 9 -
Vorbericht Bei der Buchungsstelle 01.111.08.529100/729100 „Aufwendungen/Auszahlungen für sons- tige Dienstleistungen“ ergeben sich unterschiedliche Ansätze in den Haushaltsjahren u. a. bedingt durch einen wechselnden Turnus bei den Prüfungen von ortsveränderlichen elektri- schen Betriebsmitteln sowie aufgrund einer abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Verein- barung betreffend der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz sowie IT- Sicherheit. 01.111.08.529100 / 729100 Aufwendungen / Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 22.219 € 21.765 € 34.200 € 40.650 € 34.200 € 35.800 € 34.200 € Der Ansatz der Buchungsstelle 01.111.08.544100 „Steuern, Versicherungen, Schadensfälle“ wurde den Rechnungsergebnissen der Vorjahre angepasst. 01.111.08.544600 / 744600 Versicherungen Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 351.818 € 360.000 € 375.000 € 375.000 € 375.000 € 375.000 € 375.000 € Weiter sind in diesem Produkt Kosten für die Digitalisierung berücksichtigt. Im Dezernat I werden, wie auch im Stellenplan berücksichtigt, die Koordinierung und strategische Planung für dieses Thema wahrgenommen. 01.111.08.529112 / 729112 Aufwendungen / Auszahlungen für Digitalisierung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 0€ 0€ 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 01.111.08/1502.783100 Digitalisierung (Sofware) Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 0€ 0€ 50.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € Seite - 10 -
Vorbericht Produkt 01.111.09 Personalmanagement Dieses Produkt umfasst die Sicherstellung des Personalbestandes, der zur Erreichung der Verwaltungsziele notwendig ist. Zu den Aufgaben gehören die Abwicklung aller Personalangelegenheiten für alle Dienstkräfte der Verwaltung, bei Neueinstellungen, die Durchführung von Stellenausschreibungen, die Bewerberauslese und das Einstellungsverfahren, die Beratung und Betreuung in tarif- und beamtenrechtlichen Fragen, die Bearbeitung der Entgeltabrechnung, Reisekostenabrech- nung und Beihilfeberechnung, die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, die Bewerberaus- wahl und die laufende Betreuung der Auszubildenden sowie die Planung, Umsetzung und ggf. Begleitung von Fortbildungsmaßnahmen. Die Personalaufwendungen / Auszahlungen stellen sich wie folgt dar: Personalaufwendungen (laut Zeile 11 Ergebnisplan) Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 10.730.895 € 11.085.374 € 11.782.631 12.131.323 € 12.537.263 € 12.724.818 € 13.302.857 € Personalauszahlungen (laut Zeile 10 Finanzplan) Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 10.099.223 € 10.777.048 € 11.365.514 € 11.691.391 12.072.026 € 12.354.866 € 12.820.124 € Die Versorgungsaufwendungen / Auszahlungen stellen sich wie folgt dar: Versorgungsaufwendungen (laut Zeile 12 Ergebnisplan) Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 1.835.533 € 1.425.924 € 1.534.284 € 1.534.984 € 1.536.097 € 1.512.047 € 1.532.143 € Versorgungsauszahlungen (laut Zeile 11 Finanzplan) Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 1.544.105 € 1.370.000 € 1.450.000 € 1.450.000 € 1.450.000 € 1.450.000 € 1.450.000 € Seite - 11 -
Vorbericht Unter dem Produkt 01.111.09 werden weiterhin Aufgaben in Bezug auf die Personalentwick- lung in der Stadtverwaltung Werne wahrgenommen. Bei der Buchungsstelle 01.111.09.541201 „Kosten der Personalentwicklung“ werden weiterhin jährlich 5.000 € für Qualifizierungs- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen, zur Förderung der Potenziale der Mitarbeiter/innen sowie für die Übernahme von Schulungskosten im Rahmen von Personal- bedarfs und –einsatzplanungen bereit gestellt. Produkt 01.111.10 Technikunterstützte Datenverarbeitung Im Planjahr 2020 sind folgende zusätzliche Maßnahmen geplant: Umstellung von Clas- sic/MESO auf VOIS/MESO. Erneuerung der Thinclientumgebung. Einrichtung einer online Be- zahlfunktion. Es erfolgt zudem eine Mittelverschiebung in Höhe von T€ 33,3 von dem Pro- duktsachkonto 01.111.10.543100 (Geschäftsaufwand) hin zu dem Produktsachkonto 01.111.10.542200 (Mieten und Pachten). Im Planjahr 2021 werden Mittel für die Ersatzbeschaffung von Microsoft Lizenzen veran- schlagt. Produkt 01.111.11 Geoinformationsdienste In den Jahren 2020/2021 soll ein Straßenkataster implementiert werden (siehe Erläuterung zu Produkt 12.541.01). Weiterhin ist angedacht ein Spielplatzkataster, sowie ein Schilderka- taster einzuführen. Die Nutzung von 3D Daten soll weiter forciert werden. Seite - 12 -
Vorbericht Produktbereich 02 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 02.121 Statistik und Wahlen Produkt 02.121.01 Statistik und Wahlen Diesem Produkt sind alle Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen sowie die Bearbeitung der Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zugeordnet. Des Weiteren zählt die Erstellung von eigenen Statistiken und Auftragsstatisti- ken dazu. Die jeweiligen Ansätze in den verschiedenen Haushaltsjahren sind ursächlich nach den, ent- sprechend den jeweiligen Wahlzeiten, durchzuführenden Wahlen aufgestellt. Wahlen: 2020 Kommunalwahlen 2021 Bundestagswahlen 2022 Landtagswahlen 2024 Europawahl Produktgruppe 02.122 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Produkt 02.122.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Die maßgeblichen Erträge / Einzahlungen des Produktes stellen sich wie folgt dar: 02.122.01.432100 / 632100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 255.821 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € Seite - 13 -
Vorbericht 02.122.01.4561xx / 6561xx Bußgelder Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 84.000 € 101.500 € 101.500 € 101.500 € 101.500 € 101.500 € 101.500 € 02.122.01/0500.783100 Erwerb von Vermögensgegenständen (>800 Euro) Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 0€ 5.000 € 9.000 € 6.500 € 6.500 € 0€ 0€ Für 2020 ist die Ersatzbeschaffung des Parkscheinautomaten am K+K-Parkplatz notwendig. In der Vergangenheit beliefen sich die Aufwendungen für einen neuen Parkscheinautomaten auf 5.000,00 Euro. Jedoch sind die Anschaffungskosten und auch die Aufstellungskosten des Bauhofes gestiegen, so dass nun 6.500,00 Euro benötigt werden. Zudem ist in 2020 die Anschaffung von Funkgeräten (2.500,00 Euro) angedacht, da es sich bei Veranstaltungen (z.B. Sim-Jü) gezeigt hat, dass eine Kommunikation nur über Handy problematisch ist. Zudem kann auch bei Stromausfall das Handynetz ausfallen (so zuletzt in Unna am 30.08.2019). Für 2021 ist die Ersatzbeschaffung des Parkscheinautomaten am Bült notwendig. Wie bereits für das Jahr 2020 erläutert, belaufen sich die Auszahlungen auf 6.500,00 Euro. Für 2022 ist die Ersatzbeschaffung des Parkscheinautomaten an der Post notwendig. Wie be- reits für das Jahr 2020 erläutert, belaufen sich die Auszahlungen auf 6.500,00 Euro. Produkt 02.122.02 Bürgerbüro Der Ansatz der Verwaltungsgebühren wurde ab 2020 jeweils um 30.000 Euro erhöht, da die- ser Ertrag nach Berechnung der zu erwartenden Anträge auf Ausstellung von Personalaus- weisen und Reisepässen prognostiziert wird. 02.122.02.431100/631100 Verwaltungsgebühren (Bürgerbüro) Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 261.986 € 200.000,00 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € Seite - 14 -
Vorbericht Der vorstehend dargelegte, gesteigerte Ertrag hat Aufwendungen für die Kosten zur Herstel- lung der Ausweise und Pässe bei der Bundesdruckerei zur Folge. 02.122.02.543100/743100 Geschäftsaufwendungen/auszahlungen Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 135.718 € 110.000 € 120.000 € 120.000 € 120.000 € 120.000 € 120.000 € Produktgruppe 02.122 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Produkt 02.122.04 Volksfeste 02.122.04.432100/632100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 92.536 € 100.000 € 110.000 € 110.000 € 110.000 € 110.000 € 110.000€ 02.122.04/0500.783100 Erwerb von Vermögensgegenständen (>800 Euro) Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 8.785 € 0€ 18.000 € 8.000 € 8.000 € 0€ 0€ Für 2020 ist zur Einhaltung der Hygienevorschriften die Anschaffung von neuen Schläu- chen (10.000,00 Euro) für die Trinkwasserversorgung angedacht. Zudem soll der Strom- kasten/Verteilerschrank Auf dem Berg ersatzbeschafft werden (8.000 €). Im Jahr 2021 soll der Stromkasten/Verteilerschrank Am Hagen ersatzbeschafft werden (8.000 €). Im Jahr 2022 soll der Stromkasten/Verteilerschrank Am Hagen ersatzbeschafft werden (8.000 €). Produktgruppe 02.126 Brand- und Katastrophenschutz Produkt 02.126.01 Brand- und Katastrophenschutz Es befinden sich zwei zusätzliche Fahrzeuge im Fahrzeugbestand der Feuerwehr. Die Lösch- gruppe Langern hat ein gebrauchtes Mannschaftstransportfahrzeug erhalten und der Bund hat ein Großfahrzeug für Zwecke des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt. Dieses Seite - 15 -
Vorbericht wird aber auch im kommunalen Brandschutz- und Ausbildungsdienst eingesetzt. Hierdurch erhöhen sich dauerhaft die Betriebs- und Wartungskosten. 02.126.01.525100/725100 Haltung von Fahrzeugen Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 68.781 € 40.000 € 44.000 € 44.000 € 44.000 € 44.000 € 44.000 € Die Stadt Werne ist durch das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) dazu verpflichtet, die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen. Hierzu wurde der Bestand an Sirenen auf dem Stadtgebiet modernisiert und erweitert. Die Erweiterung des Sirenennetzes ist noch nicht abgeschlossen. Dies führt dauerhaft zu höhe- ren Wartungs- und Instandhaltungskosten. 02.126.01.525500/725500 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 25.509 € 25.000 € 28.000 € 28.000 € 28.000 € 28.000 € 28.000 € Dauerhafte Aufwandserhöhung für die im Brandschutzbedarfsplan vorgesehene Gesund- heits- und Sportförderung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Die Stadt Werne er- möglicht den aktiven Mitgliedern zweimal wöchentlich das neue Solebad zu besuchen. 02.126.01.531800/731800 Zuschüsse an übrige Bereiche Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 8.140 € 12.500 € 18.000 € 18.000 € 18.000 € 18.000 € 18.000 € Seite - 16 -
Vorbericht Dauerhafte Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr. (Wehrführung, Zug- und Gruppenführungen, Leitung der Jugendfeuerwehr). Zu- letzt wurden die Aufwandentschädigungen 2017 angepasst. 02.126.01.541100/741100 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendun- gen/auszahlungen Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 8.568 € 9.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € Dauerhafte Erhöhung des Aufwands für das Spezialtraining für Atemschutzgeräteträger (sog. „Heißausbildung“) und Fahrsicherheitstraining für die Fahrer der Einsatzfahrzeuge. 02.126.01.541200/741200 Besondere Aufwendungen/ Auszahlungen für Beschäftigte Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 22.615 € 23.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € Die Erhöhung wird notwendig, da sich die Aufwendungen/Auszahlungen für die Erstattung von Verdienstausfällen für Selbstständige und Lohnersatzkosten für Beschäftigte für Feuer- wehreinsätze und den Besuch von Lehrgängen und Seminaren dauerhaft erhöhen. 02.126.01.542900/742900 Sonstige Aufwendungen /Auszahlungen für die Inanspruch- nahme von Rechten und Diensten Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 10.573 € 7.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € Seite - 17 -
Vorbericht 02.126.01.543100/743100 Geschäftsaufwendungen/Auszahlungen Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 33.939 € 37.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € Erhöhung des Aufwandes für gestiegene Kosten für Mobilfunk und Internetzugänge. Außerdem wurde ein neues Feuerwehrverwaltungsprogramm (syBOS) angeschafft, für das monatliche Bereitstellungskosten fällig werden. 02.126.01/0500.783100 Erwerb von Vermögensgegenständen (>800 Euro) Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 84.181 € 25.000 € 44.700 € 78.820 € 50.000 € 50.000 € 25.000 € Neben dem erfahrungsgemäßen Ersatz von auszusondernden und im Einsatz beschädig- ten Gerätschaften muss u.a. 2020 die digitale Funkausstattung aufgerüstet und eine Drohne für die Erkundung von Einsatzlagen angeschafft werden. 2021 muss die Atemschutzausstattung umfangreich und kostenintensiv erneuert wer- den. 02.126.01/0500.783200 Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 1.127 € 2.000 € 4.360 € 202.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € Neben dem erfahrungsgemäßen Ersatz von auszusondernden und im Einsatz beschädig- ten Gerätschaften hat die Feuerwehr die Beschaffung von diversen Geräten und Gegen- ständen wie Regalen, Rauchvorhängen, Werkzeugen, Gaswarnern etc. beantragt. 2021: Die Freiwillige Feuerwehr hat sich ausführlich mit der persönlichen Schutzausrüs- tung (PSA) der Feuerwehrleute befasst. In einem detaillierten Bericht wurde die derzeit verwendete PSA hinsichtlich Schutzwirkung und Haltbarkeit überprüft und bewertet. Hierfür wurde an allen Feuerwehrstandorten die PSA in Augenschein genommen und der Zustand dokumentiert. Anschließend wurde die PSA von umliegenden Wehren ge- sichtet und zahlreiche weitere Informationen gesammelt. Als Fazit wurde nachvollzieh- bar dargestellt, dass die Notwendigkeit besteht, die Feuerwehr mit neuer PSA auszustat- Seite - 18 -
Vorbericht ten. Es ist davon auszugehen, dass hierfür ein Betrag von bis zu 200.000 Euro notwendig werden wird. 02.126.01/2500.783100 Anschaffung Fahrzeuge und Maschinen Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 311.015 € 0€ 37.000 € 53.500 € 0€ 0€ 0€ 2020: Ersatzbeschaffung eines Bootes mit Zubehör für den Löschzug Stockum sowie ein Fahrzeug für die Jugendfeuerwehr. 2021: Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für den Leiter der Feuerwehr sowie Aufrüstung des Tanklöschfahrzeuges und des Rüstwagens auf den notwendigen technischen Stand. 02.126.01/2501.783100 Technische Anlagen Katastrophenschutz Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 18.253 € 0€ 15.000 € 15.000 € 0€ 0€ 0€ Wie bereits unter 02.126.01.525500/725500 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens ausgeführt wurde, ist die Stadt Werne gesetzlich zur Warnung der Bevölke- rung verpflichtet. Bei den neu eingeführten sog. „Warntagen“ hat sich herausgestellt, dass an zwei Stellen im Stadtgebiet die Sirenen nur unzureichend hörbar sind. Daher soll in 2020 und 2021 in diesen Bereichen je ein weiterer Sirenenstandort Abhilfe schaffen. Produktgruppe 02.127 Rettungsdienst Produkt 02.127.01 Rettungsdienst Der Rettungsdienstbedarfsplan von 2017 wird aufgrund von zunehmenden Änderungen (zu- grundeliegende Zahlen 2015 zu aktuellen Zahlen 2018) derzeit vom Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes überarbeitet. Die Krankenkassen als Kostenträger (Genehmigung) und die Kommunen als Ausführende vor Ort (Anhörung) sind zu beteiligen. Die Gebührensatzung der Stadt Werne wird entsprechend dazu zeitnah neu kalkuliert (ebenfalls mit rechtzeitiger Be- teiligung und abschließender Genehmigung der Krankenkassen). Seite - 19 -
Vorbericht 02.127.01.432100/632100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 2.058.506 € 2.130.719 € 2.444.476 € 2.573.132 € 2.573.132 € 2.573.132€ 2.573.132 € 02.127.01/0500.783100 Erwerb von Vermögensgegenständen Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 15.880 € 30.000 € 39.200 € 35.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € Co/Spo2 Oximeter incl. CO-Messung für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Hierbei handelt es sich um ein transportables Messgerät, mit dem bei bewusstlosen Pa- tienten der Co-Gehalt im Blut gemessen werden kann. Diese Aussage entscheidet zeit- nah vor Ort über die weitere Therapie (z.B. Druckkammererfordernis). In jedem RTW ist ein Messgerät zum Ermitteln von Co-Gehalt im Blut bei ansprechbaren und mitwirken- den Personen (pusten) vorhanden. Fahrzeuge anderer Rettungswachen sind zwischen- zeitlich entsprechend ausgerüstet und für Werne ist diese Anschaffung ebenfalls erfor- derlich. Dafür wurden 4.700 Euro für das Haushaltsjahr 2020 etatisiert. Video-Laryngoskope für beide Rettungstransportwagen (RTW) Dies ist ein transportables medizinisches Gerät, mit dem vor Ort intubiert wird, insbe- sondere bei schwierigen Situationen –anatomisch oder räumlich (z.B. enge Badezimmer) bedingt. Videobegleitet wird der Tubus millimetergenau durch die beiden Stimmbänder zur Lunge geführt (größere Genauigkeit verstärkt die Sicherheit für die Patienten). Die bisherigen vorhanden Geräte einfacher Ausführung werden im Normalfall weiter ver- wendet. Dafür wurden 3.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020 etatisiert. EKG-Defibrillationsgerät für einen Rettungstransportwagen (RTW) Dafür wurden 30.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020 veranschlagt. Seite - 20 -
Vorbericht Erneuerung der vorhandenen Treppentragestühle für beide Rettungstransportwagen (RTW). Die vorhandenen Treppentragestühle (Transport der Patienten von der jeweiligen Ein- satzstelle/insbesondere z.B. über Treppenhäuser, zur bereitgestellten Fahrzeugtrage mit anschließender Umbettung) sind mehr als 10 Jahre alt und als Bestand immer auf neuen Fahrzeugen weiter verwendet bzw. regelmäßig repariert worden. Beide müssen neu be- schafft werden. Dafür wurden 20.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt. 02.127.01/2500.783100 Anschaffung von Fahrzeugen und Maschinen Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 0€ 0€ 0€ 160.000 € 250.000 € 250.000 € 0€ Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) wurde 2016 in Betrieb genommen. Der Abschrei- bungszeitraum beträgt 5 Jahre. Das Fahrzeug hat zwischenzeitlich aufgrund der intensi- ven Nutzung mehr als 175.000 km gefahren. Die notwendigen Vorarbeiten, die Aus- schreibung, der Kauf des Fahrzeuges und der Ausbau sollen in 2020 erfolgen, sodass das Fahrzeug in 2021 in Betrieb genommen und finanziert werden kann (2020 Verpflich- tungsermächtigung, 2021 Zahlung). Es sind 160.000 Euro zu etatisieren. Der Rettungstransportwagen (RTW) wurde 2017 in Betrieb genommen. Der Abschrei- bungszeitraum beträgt 6 Jahre. Das Fahrzeug hat zwischenzeitlich mehr als 75.000 km gefahren. Die notwendigen Vorarbeiten, die Ausschreibung, der Kauf des Fahrzeuges und der Ausbau sollen in 2021 erfolgen, sodass das Fahrzeug in 2022 in Betrieb genom- men werden kann (2021 Verpflichtungsermächtigung, 2022 Zahlung). Es wurden 250.000 Euro etatisiert. Der zweite Rettungstransportwagen (RTW) wurde ebenfalls in 2017 in Betrieb genom- men. Der Abschreibungszeitraum beträgt 6 Jahre. Das Fahrzeug hat zwischenzeitlich mehr als 55.000 km gefahren. Die notwendigen Vorarbeiten, die Ausschreibung, der Kauf des Fahrzeuges und der Ausbau sollen in 2022 erfolgen, sodass das Fahrzeug in Seite - 21 -
Vorbericht 2023 in Betrieb genommen werden kann (2022 Verpflichtungsermächtigung, 2023 Zah- lung). Es wurden 250.000 Euro etatisiert. Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 03.211 Grundschulen Produkt 03.211.01 Kardinal-von-Galen-Schule Unter den Planstellen 03.211.01.414001/614001, 03.211.01.414100/614100 sowie 03.211.01.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung). Durch die Reduzierung der Gruppen im Bereich des Offenen Ganztages von 3 auf 2,5 und des Rechnungsergebnisses 2018 erfolgte im Bereich der Elternbeiträge eine Reduzierung. Die Ansätze „Landeszuweisung Schulen“ sowie „Zuschuss an Träger (Betriebskosten)“ sind eben- falls angepasst worden. Aufgrund der Weiterleitung der Landesmittelerhöhung sind diese Veränderungen geringer ausgefallen. Im Bereich „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ sind neben der o.g. Förderung für den Breitbandausbau zusätzliche Mittel für das Schulschwimmen (rd. 4.000,00 €) eingeplant worden. Die Reduzierung des Ansatzes „Kosten Schülerbeförderung“ um rd. 27.000 € liegt darin be- gründet, dass aufgrund einer neu abgeschlossenen Refinanzierungsvereinbarung nach Be- triebsleistungsstunden die Ansätze angepasst werden mussten. Die Verlustabdeckung an den Kreis Unna wird zukünftig zu 100% aus dem Produkt 12.547.01 ÖPNV geleistet. Unter den neuen Buchungsstellen 03.211.01.529111/729111 werden zukünftig Wartungs- verträge, die bisher investiv gebucht wurden, abgewickelt. Seite - 22 -
Vorbericht Bei den ebenfalls neu eingerichteten Planstellen 03.211.01.529113/729113 werden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entsprechenden Eigenanteile der Stadt Werne für den Digi- talpakt geplant. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher kalkuliert werden kann, welche Mittel im Aufwandsbereich für z.B. die Verkabelung bzw. im investiven Bereich für die Hard- und Software zu planen sind, werden diese mit entsprechenden Überschreitungsanträgen (Deckung zu 100% über die Förderung) zur Verfügung gestellt. Unter weiteren neuen Buchungsstellen werden die Geschäftsaufwendungen der ADV (03.211.01.543111/743111) nun schulscharf verbucht. Die bisherigen Mittel unter der Sam- melposition 01.111.10.522101/722101 wurden gestrichen. Im Jahr 2020 werden der Austausch des alten Schulleiterbüros sowie die Anschaffung von Eigentumsschränken erforderlich. Zusätzlich ist in den Jahren 2020 und 2021 die Anschaf- fung von neuen Stahlschränken erforderlich. Produkt 03.211.02 Uhlandschule Unter den Planstellen 03.211.02.414001/614001, 03.211.02.414100/614100 sowie 03.211.02.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung). Aufgrund steigender Kinderzahlen im Bereich des Offenen Ganztags wurde zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 eine weitere halbe Gruppe eingerichtet. Der Landeszuschuss (Pro- Kopf-Pauschale), die Elternbeiträge sowie die Zuschuss an den Träger sind dem tatsächlichen „Ist“ sowie der zusätzlichen Erhöhung des Zuschusses angepasst worden. Im Bereich „Aufwendungen/Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen“ sind neben der o.g. Förderung für den Breitbandausbau zusätzliche Mittel für das Schulschwimmen (rd. 10.500,00 €) eingeplant worden. Die Reduzierung des Ansatzes „Kosten Schülerbeförderung“ um rd. 17.600 € liegt darin be- gründet, dass aufgrund einer neu abgeschlossenen Refinanzierungsvereinbarung nach Be- Seite - 23 -
Vorbericht triebsleistungsstunden die Ansätze angepasst werden mussten. Die Verlustabdeckung an den Kreis Unna wird zukünftig zu 100% aus dem Produkt 12.547.01 ÖPNV geleistet. Unter den neuen Buchungsstellen 03.211.02.529111/729111 werden zukünftig Wartungs- verträge, die bisher investiv gebucht wurden, abgewickelt. Bei der ebenfalls neu eingerichteten Planstelle 03.211.02.529113 werden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entsprechenden Eigenanteile der Stadt Werne für den Digitalpakt geplant. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher kalkuliert werden kann, welche Mittel im Aufwandsbereich für z.B. die Verkabelung bzw. im investiven Bereich für die Hard- und Software zu planen sind, werden diese mit entsprechenden Überschreitungsanträgen (De- ckung zu 100% über die Förderung) zur Verfügung gestellt. Unter einer weiteren neuen Buchungsstelle werden die Geschäftsaufwendungen der ADV (03.211.02.543111/743111) nun schulscharf verbucht. Die bisherigen Mittel unter der Sam- melposition 01.111.10.522101 wurden gestrichen. In den Jahren 2020ff wird der Austausch der alten Klassensätze sukzessive fortgesetzt. Produkt 03.211.04 Wiehagenschule Unter den Planstellen 03.211.04.414001/6141001, 03.211.04.414100/614100 sowie 03.211.04.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung). Aufgrund steigender Kinderzahlen im Bereich des Offenen Ganztags wurde zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 eine weitere halbe Gruppe eingerichtet. Der Landeszuschuss (Pro- Kopf-Pauschale), die Elternbeiträge sowie die Zuschuss an den Träger sind dem tatsächlichen „Ist“ sowie der zusätzlichen Erhöhung des Zuschusses angepasst worden. Seite - 24 -
Vorbericht Im Bereich „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ sind neben der o.g. Förderung für den Breitbandausbau zusätzliche Mittel für das Schulschwimmen (rd. 10.400,00 €) einge- plant worden. Die Reduzierung des Ansatzes „Kosten Schülerbeförderung“ um rd. 26.500 € liegt darin be- gründet, dass aufgrund einer neu abgeschlossenen Refinanzierungsvereinbarung nach Be- triebsleistungsstunden die Ansätze angepasst werden mussten. Die Verlustabdeckung an den Kreis Unna wird zukünftig zu 100% aus dem Produkt 12.547.01 ÖPNV geleistet. Unter den neuen Buchungsstellen 03.211.04.529111/729111 werden zukünftig Wartungs- verträge, die bisher investiv gebucht wurden, abgewickelt. Bei den ebenfalls neu eingerichteten Planungsstellen 03.211.04.529113/729113 werden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entsprechenden Eigenanteile der Stadt Werne für den Digitalpakt geplant. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher kalkuliert werden kann, wel- che Mittel im Aufwandsbereich für z.B. die Verkabelung bzw. im investiven Bereich für die Hard- und Software zu planen sind, werden diese mit entsprechenden Überschreitungsan- trägen (Deckung zu 100% über die Förderung) zur Verfügung gestellt. Unter weiteren neuen Buchungsstellen werden die Geschäftsaufwendungen der ADV (03.211.04.543111/743111) nun schulscharf verbucht. Die bisherigen Mittel unter der Sam- melposition 01.111.10.522101 wurden gestrichen. Für das Jahr 2020 wurden im investiven Bereich Mittel für die Bereiche der vier „Mitten“, Offener Ganztag, Differenzierung sowie Schulleiterbüro eingeplant. Produkt 03.216.01 Marga-Spiegel-Sekundarschule Unter den Planstellen 03.216.01.414001/614001, 03.216.01.414100/614100 sowie 03.216.01.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung). Seite - 25 -
Vorbericht Im Bereich „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ sind neben der o.g. Förderung für den Breitbandausbau zusätzliche Mittel für das Schulschwimmen (rd. 15.500,00 €) einge- plant worden. Die Reduzierung des Ansatzes „Kosten Schülerbeförderung“ um rd. 78.300 € liegt darin be- gründet, dass aufgrund einer neu abgeschlossenen Refinanzierungsvereinbarung nach Be- triebsleistungsstunden die Ansätze angepasst werden mussten. Die Verlustabdeckung an den Kreis Unna wird zukünftig zu 100% aus dem Produkt 12.547.01 ÖPNV geleistet. Unter den neuen Buchungsstellen 03.216.01.529111/729111 werden zukünftig Wartungs- verträge, die bisher investiv gebucht wurden, abgewickelt. Bei den ebenfalls neu eingerichteten Planungsstellen 03.216.01.529113/729113 werden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entsprechenden Eigenanteile der Stadt Werne für den Digitalpakt geplant. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher kalkuliert werden kann, wel- che Mittel im Aufwandsbereich für z.B. die Verkabelung bzw. im investiven Bereich für die Hard- und Software zu planen sind, werden diese mit entsprechenden Überschreitungsan- trägen (Deckung zu 100% über die Förderung) zur Verfügung gestellt. Unter weiteren neuen Buchungsstellen werden die Geschäftsaufwendungen der ADV (03.216.01.543111/729111) nun schulscharf verbucht. Die bisherigen Mittel unter der Sam- melposition 01.111.10.522101 wurden gestrichen. Produkt 03.217.01 Anne-Frank-Gymnasium Unter den Planungsstellen 03.217.01.414001/614001, 03.217.01.414100/614100 sowie 03.217.01.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung). Im Bereich „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ sind neben der o.g. Förderung für den Breitbandausbau zusätzliche Mittel für das Schulschwimmen (rd. 14.700,00 €) einge- plant worden. Seite - 26 -
Vorbericht Die Reduzierung des Ansatzes „Kosten Schülerbeförderung“ um rd. 77.700 € liegt darin be- gründet, dass aufgrund einer neu abgeschlossenen Refinanzierungsvereinbarung nach Be- triebsleistungsstunden die Ansätze angepasst werden mussten. Die Verlustabdeckung an den Kreis Unna wird zukünftig zu 100% aus dem Produkt 12.547.01 ÖPNV geleistet. Unter den neuen Buchungsstellen 03.217.01.529111/729111 werden zukünftig Wartungs- verträge, die bisher investiv gebucht wurden, abgewickelt. Bei den ebenfalls neu eingerichteten Planungssstellen 03.217.01.529113/729113 werden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entsprechenden Eigenanteile der Stadt Werne für den Digitalpakt geplant. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher kalkuliert werden kann, wel- che Mittel im Aufwandsbereich für z.B. die Verkabelung bzw. im investiven Bereich für die Hard- und Software zu planen sind, werden diese mit entsprechenden Überschreitungsan- trägen (Deckung zu 100% über die Förderung) zur Verfügung gestellt. Unter weiteren neuen Buchungsstellen werden die Geschäftsaufwendungen der ADV (03.217.01.543111/743111) nun schulscharf verbucht. Die bisherigen Mittel unter der Sam- melposition 01.111.10.522101 wurden gestrichen. Im investiven Bereich ist im Jahr 2020 die Anschaffung einer Röntgenröhre für die angebote- nen Physik-Leistungskurse im MINT-Bereich sowie eine Franck-Hertz-Hg-Röhre als Ergänzung der bereits vorhandenen Apparatur zum Fanck-Hertz-Versuch geplant. Produkt 03.217.02 Gymnasium St. Christophorus Im Bereich „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ sind zusätzliche Mittel für das Schulschwimmen (rd. 2.900,00 €) eingeplant worden. Seite - 27 -
Vorbericht Produktbereich 04 Kultur und Wissenschaft Produktgruppe 04.252 Museen, Sammlungen, Ausstellungen Produkt 04.252.01 Museen, Sammlungen, Ausstellungen Für das Projekt „IdentitätsWandel“ wurden unter den Buchungsstellen 04.252.01.414001/614001 bzw. 04.252.01.543109/743109 für die Jahre 2020 bis 2022 die entsprechenden Mittel eingestellt. Von dem Gesamtaufwand in Höhe von 140.000,00 € trägt die Stadt Werne insgesamt 14.000,00 € als Eigenanteil. Unter den Buchungsstellen 04.252.01.529100/729100 ist der Ansatz auf 14.000,00 € erhöht worden. Hierunter fallen (gestiegene) Kosten zur Vorbereitung und Gestaltung von Ausstel- lungen, Honorare für ehrenamtliche bzw. Honorarkräfte sowie Transporte von Sammlungs- gegenständen. Die gegenwärtig genutzten Sonderausstellungsvitrinen des Museums stammen aus seiner Gründungszeit vor 40 Jahren. Neben dem nicht mehr ansprechenden Design sind diese bei- nahe durchweg beschädigt. Da ab 2023 auch die Sonderausstellung wieder verstärkt in den Blick zu nehmen ist, wird bei einem professionellem, haltbaren und gut handhabbares Sys- tem an Vitrinen mit Kosten von rd. 30.000,00 € gerechnet, die für das Jahr 2023 etatisiert wurden. Produktgruppe 04.261 Theater- und Musikschulen Produkt 04.261.01 Theater- und Musikschulen Seit dem Schuljahr 2018/2019 werden die Elternbeiträge im Bereich Jekits aus organisatori- schen Gründen nicht mehr durch die Stadt Lüdinghausen sondern durch die Stadt Werne er- hoben. Diese werden unter den neuen Buchungsstellen 04.261.01.432109/632109 verbucht. Der korrespondierende Kostenanteil wird unter 04.261.01.529109/729109 verbucht und an die Stadt Lüdinghausen überwiesen. Seite - 28 -
Vorbericht Im investiven Bereich ist die Anschaffung einer neuen Kolpingsaalbestuhlung vorgesehen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 120.000,00 € wurden unter der Buchungsstelle 04.261.01/0500.783100 eingeplant. Produktgruppe 04.271 Volkshochschulen Produkt 04.271.01 Volkshochschulen Unter den Planstellen 04.271.01.413100/613100, 04.271.01.413100/613100 sowie 04.271.01.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung). Durch die gesunkene Anzahl an Integrationskursen wurden die Ansätze der Planstellen 04.271.01.432108/632108 sowie 04.271.01.529108/729109 entsprechend angepasst. Produktgruppe 04.272 Stadtbücherei Produkt 04.272.01 Stadtbücherei Im Produktbereich der Stadtbücherei sind bei den Planstellen 04.272.01.414001/614001, 04.272.01.414100/614100 bzw. 04.272.01.543109/743109 für die Jahre 2020 und 2021 Mit- tel für 2 neue Projekte, Förderprogramm der Kulturstiftung sowie Leseförderung und Medi- enbildung mit Tablets“ eingeplant worden. Der Eigenanteil der Stadt Werne beläuft sich hierbei auf insgesamt 13.000,00 €. Für das Jahr 2020 ist erneut die Aktion „Märchenhaftes Werne“ geplant. Die entsprechen- den Spenden bzw. Aufwendungen wurden unter den Buchungsstellen 04.272.01.459100/659100 bzw. 04.272.01.529100/729100 etatisiert. Seite - 29 -
Vorbericht Produktgruppe 04.281 Heimat- und sonstige Kulturpflege Produkt 04.281.01 Heimat- und sonstige Kulturpflege Die städtische mobile Bühne ist zwischenzeitlich rund 18 Jahre alt und wird nicht nur für Veranstaltungen aus dem Bereich Kultur und Werne Marketing genutzt, sondern mittlerwei- le auch von vielen anderen Vereinen und Institutionen der Stadt Werne. Somit hat sich in den vergangenen Jahren die Anzahl der Einsätze immer weiter erhöht. Hochgerechnet wurde die Bühne ca. 350-mal auf- und abgebaut. Dies hat einen hohen Ver- schleiß zur Folge. Außer der wiederkehrenden TÜV-Abnahme wurden keine größeren War- tungsarbeiten an der Bühne durchgeführt. Infolgedessen ist die Bühne in einem technisch desolaten Zustand: Dach und Seitenplanen sind alt und rissig; die Kettenzüge zum Dachaufbau sind defekt, der Bühnenboden sowie die Treppe sind abgenutzt und das Geländer ist wackelig. Dies sind nur einige Beispiele des schlechten Zustandes der Bühne. Zudem sei erwähnt, dass die alte Bühne noch der alten Bühnennorm DIN 4112 entspricht. Diese Norm existiert nicht mehr und wurde 2014 durch die europaweit gültige DIN EN 13814 ersetzt. Damit entspricht die Bühne nicht mehr dem Stand der Technik und kann nur noch mit Einschränkungen betrieben werden. Zum Beispiel muss die Bühne bereits bei Windstärke 6 außer Betrieb gesetzt werden Aktuellere Modelle sind bis Windstärke 8 einsetzbar. Eine Reparatur bzw. Instandsetzung läge laut einem vorliegenden Kostenvoranschlag bei rund 32.500 € und ist damit unwirtschaftlich. Mittel für eine eventuelle Neuanschaffung sind in Höhe von 75.000 € eingeplant worden. Derzeit wird geprüft, ob eine Neuanschaffung oder eine Mietvariante zu favorisieren ist. Seite - 30 -
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