Vorbericht zum Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021

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Vorbericht zum Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021
Vorbericht

                                        Vorbericht
                  zum Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021

Einleitende Bemerkungen
Am 01.01.2019 ist das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Fi-
nanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen
und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. Weiterentwicklungsgesetz - 2. NKFWG
NRW) in Kraft getreten.

Das Gesetz enthält umfangreiche Anpassungen verschiedener landesgesetzlicher Vorschrif-
ten, insbesondere der Gemeindeordnung NRW. Die Aufstellung und Bewirtschaftung des
Haushaltsplanes 2020 / 2021, sowie die Erstellung der Jahresabschlüsse ab 2019 müssen
nach den neuen Regelungen des 2. NKFWG NRW erfolgen. Weiterhin ist die Gemeindehaus-
haltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) mit Wirkung vom 01.01.2019 außer
Kraft getreten und durch die neugefasste Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-
Westfalen (KomHVO NRW) ersetzt worden. Auch durch diese Neufassung ergeben sich zahl-
reiche Änderungen. Die wesentlichen Änderungen sind nachstehend kurz dargestellt:

Bewertung der Vermögensgegenstände / Wirklichkeitsprinzip
(§ 91 Abs. 4 Nr. 3 GO NRW)
Vermögensgegenstände waren bislang höchstens mit den Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten anzusetzen. Diese Regelung war Ausfluss des im Handels- und Steuerrechts geltenden
Nominalwertprinzips. Durch die Neufassung des § 91 GO NRW wird dieses durch das sog.
Wirklichkeitsprinzip ergänzt. Das führt dazu, dass Erneuerungsinvestitionen in das gemeind-
liche Anlagevermögen partiell aktivierungsfähig werden. Durch diese Zuaktivierungsfähigkeit
will der Gesetzgeber dem in § 1 Absatz 1 Satz 2 GO NRW verankerten Grundsatz der Genera-
tionengerechtigkeit im Hinblick auf die Finanzierung in besonderem Maße Genüge tun. Diese
Regelung ist auf neue Maßnahmen anzuwenden und kann zukünftig für eine spürbare Ent-
lastung sorgen.

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Vorbericht zum Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021
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Globaler Minderaufwand (§ 75 Abs. 2 GO)
Anstelle einer bestehenden oder fehlenden Ausgleichsrücklage oder zusätzlich zur Verwen-
dung der Ausgleichsrücklage kann im Ergebnisplan auch eine pauschale Kürzung von Auf-
wendungen bis zu einem Betrag von 1 % der Summe der ordentlichen Aufwendungen unter
Angabe der zu kürzenden Teilpläne veranschlagt werden. Alle Ansätze wurden belastbar ge-
plant und bereits in den Etatberatungen mit den Bereichen, soweit gemeinsam vertretbar,
gekürzt. Von einer weiteren pauschalen Kürzung wird daher kein Gebrauch gemacht.

Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW)
Der Ausgleichsrücklage können Jahresüberschüsse zugeführt werden, soweit die allgemeine
Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 3 % der Bilanzsumme aufweist. Bislang
durften Jahresüberschüsse nur zugeführt werden, sofern ihr Bestand nicht den Höchstbetrag
von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.

Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses (§ 116 a GO NRW)
Das 2. NKFWG sieht größenabhängige Befreiungen von der Pflicht zur Aufstellung eines Ge-
samtabschlusses vor, wenn am Abschlussstichtag des Jahresabschlusses und am vorherge-
henden Abschlussstichtag mindestens zwei der nachstehenden Merkmale zutreffen:

    1. die Bilanzsummen der Gemeinde und der verselbständigten Aufgabenbereiche über-
    steigen nicht mehr als 1,5 Mrd. EUR,

    2. die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge aller vollkonsolidierungspflichtigen Auf-
    gabenbereiche sind geringer als 50 % der ordentlichen Erträge der Gemeinde,

    3. die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen aller vollkonsolidierungspflichtigen
    verselbständigten Aufgabenbereiche sind geringer als 50 % der Bilanzsumme der Ge-
    meinde.

Es handelt sich um ein Wahlrecht. Über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung
von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses muss der Rat bis zum 30.09. des

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Vorbericht

Folgejahres entscheiden. Bei der derzeitigen Konzernstruktur der Stadt Werne besteht die
Möglichkeit von dem o.g. Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Haushaltsplan / zusätzliche Anlagen (§ 1 Abs. 2 KomHVO NRW)
Künftig sind dem Haushaltsplan folgende zusätzlichen Anlagen beizufügen:

      der Haushaltsquerschnitt als „je eine Übersicht“ über die Erträge und Aufwendungen,
       die Veranschlagung des ordentlichen Ergebnisses und des Teilergebnisses der Pro-
       duktgruppen des Ergebnisplans sowie über den Saldo aus laufender Verwaltungstä-
       tigkeit, die Einzahlungen, die Auszahlungen, den Saldo aus Investitionstätigkeit, den
       Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und die Verpflichtungsermächtigun-
       gen der Produktgruppen des Finanzplans;

      eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren
       voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen; werden Auszahlungen in den Jahren
       fällig, auf die sich der Finanzplan noch nicht erstreckt, muss die voraussichtliche De-
       ckung des Zahlungsmittelbedarfs dieser Jahre gesondert dargestellt werden;

      die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz des Vorvorjahres; soweit
       der betreffende Jahresabschluss noch nicht festgestellt wurde, reicht der vom Bür-
       germeister bestätigte Entwurf;

      die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen für die
       Sonderrechnungen geführt werden;

      die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrich-
       tungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Kommune mit mehr als 20
       Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist; die Wirtschaftspläne und Jahresab-
       schlüsse können durch eine kurzgefasste Übersicht über die Wirtschaftslage und die
       voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen ersetzt werden.

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Vorbericht

Für die bisher schon verlangte Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlich-
keiten wird präzisiert, dass die Verbindlichkeiten Kredite für Investitionen sowie Liquiditäts-
kredite und ihnen wirtschaftlich gleichkommende Rechtsgeschäfte betreffen; ferner ist in
der Übersicht der Stand der Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und der
ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte darzustellen. Die auszuweisenden
Stände sind jeweils auf den Beginn des Vorjahres sowie auf den Beginn und das Ende des
Haushaltsjahres zu beziehen.

Allgemeine Bewertungsanforderungen (§ 33 KomHVO)
Bei der Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden
fordert § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KomHVO NRW nun anstelle einer vorsichtigen eine wirklich-
keitsgetreue Bewertung. Risiken und Verluste, für deren Verwirklichung im Hinblick auf die
besonderen Verhältnisse der öffentlichen Haushaltswirtschaft nur eine geringe Wahrschein-
lichkeit spricht, werden dabei nicht berücksichtigt.

Wertansätze für Rückstellungen (§ 37 KomHVO)
Soweit aufgrund einer allgemeinen Besoldungsanpassung Zuführungen zu den Pensionsrück-
stellungen erforderlich sind, können diese Beträge gem. Abs. 2 ratierlich über die drei auf
das Jahr der Anpassung folgenden Haushaltsjahre in der Ergebnisplanung bzw. -rechnung
verteilt werden. Ferner können nun auch Rückstellungen gebildet werden für unbestimmte
Aufwendungen in künftigen Haushaltsjahren insbesondere für die erhöhte Heranziehung zu
Umlagen nach § 56 KrO NRW.

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Vorbericht

1. Wesentliche Ziele und Strategien / Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Für das Haushaltsjahr 2020 wird in der Haushaltssatzung ein Jahresfehlbetrag von T€ 3.426
(2021: Jahresfehlbetrag T€ 1.377) festgesetzt. Der für Haushaltsjahr 2020 festgelegte Haus-
haltsausgleich kann somit nur fiktiv über einen Rückgriff in die Ausgleichsrücklage erreicht
werden.

Ein Risiko besteht für die Stadt Werne weiterhin bei den Erträgen und Aufwendungen, die
die Stadt nicht selbst direkt beeinflussen kann. Auf der Ertragsseite sind hier insbesondere
die Erträge aus der Gewerbesteuer, aus Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer so-
wie Erträge aus Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanz- und Lastenaus-
gleichs zu nennen. Während alle genannten Erträge von der allgemeinen konjunkturellen
Entwicklung abhängen, wird die Höhe der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommuna-
len Finanz- und Lastenausgleichs zugleich von dessen Berechnungsmethodik bestimmt. Diese
Berechnungsmethodik hat sich zu Gunsten der strukturschwachen Großstädte des Ruhrge-
bietes und zu Lasten der kleinen und mittelgroßen Städte und Gemeinden verändert. Bei
den Aufwendungen stellen insbesondere die Kreisumlage sowie die Soziallasten wesentliche
nicht direkt beeinflussbare Größen dar.

Ein wesentlicher Faktor für den zukünftigen Erfolg der Stadt Werne wird die weitere enge
Zusammenarbeit und Kommunikation mit ansässigen und potentiellen Unternehmen und
Gewerbetreibenden im Rahmen der Wirtschaftsförderung sein. Die Alleinstellungsmerkmale
und Vorzüge der Stadt Werne sowie individuelle Lösungen sind hervorzuheben, um eine
langfristige Bindung an den Standort zu erreichen, womit eine Sicherung von Arbeitsplätzen
und eine nachhaltige Ertragskraft der Stadt Werne einhergehen.
Um den politischen Handlungsspielraum für die Gestaltung des Gemeinwohls innerhalb der
Stadt Werne weiterhin aufrecht zu erhalten, haben sich insbesondere folgende Handlungs-
spielräume und –notwendigkeiten entwickelt:

      Optimierung der betriebsinternen Steuerungsprozesse,
      Maßnahmen des Personalmanagements,
      Durchsicht und ggf. Reduzierung von freiwilligen Leistungsstandards.

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Vorbericht

2. Gesamthaushalt Ergebnis- und Finanzplanung

Ergebnisplan
Der Ergebnisplan besteht aus dem Ergebnisplan und den Teilergebnisplänen auf Produkt-
ebene. Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung
und beinhaltet die Aufwendungen und Erträge. Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan
der wichtigste Bestandteil des kommunalen Haushalts. Das Jahresergebnis wird in der Er-
gebnisrechnung als Überschuss oder als Fehlbetrag in die Bilanz übernommen und bildet
unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Kommune ab.
Der Ergebnisplan umfasst die ordentlichen Aufwendungen und Erträge, die Finanzaufwen-
dungen und -erträge sowie ggf. die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge. Dies
stellt den Ressourcenverbrauch der Kommune dar.

Für die Jahre 2020 und 2024 wird in der Ergebnisplanung von folgenden Jahresergebnissen
ausgegangen:

      2020           2021            2022            2023            2024
  -3.426.252 €    -1.376.915 €     519.270 €       958.458 €      1.051.270 €

Finanzplan
Der Finanzplan besteht aus dem Finanzplan und den Teilfinanzplänen auf Produktebene. Die
Finanzplanung beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen. Der Liquiditätssaldo bildet
die Veränderung des Bestands an liquiden Mitteln der Gemeinde in der Bilanz ab. Die Pflicht
zur Aufstellung des Finanzplans ist aus den Besonderheiten der öffentlichen Haushaltspla-
nung und Rechenschaftslegung hergeleitet und knüpft im Übrigen an internationale Rech-
nungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften an.

Die liquiden Mittel verringern sich im Jahr 2020 um T€ 4.097 (2021: Verringerung um
T€ 1.494). Erst ab dem Jahr 2023 werden Liquiditätsüberschüsse erzielt.

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Vorbericht

2.1. Entwicklung der wesentlichen Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlun-
gen auf Produktebene
Die nachfolgend erstellten Vorberichte sind von den Produktverantwortlichen in Abstim-
mung mit der zuständigen Dezernatsleitung erstellt worden. Sie sollen einen wesentlichen
Überblick über gravierende Veränderungen der Ergebnis- und Finanzplanung geben sowie
Investitionsmaßnahmen im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung darstellen.

Produktbereich                    01                      Innere Verwaltung
Produktgruppe                     01.111                  Verwaltungssteuerung und Service

Produkt                           01.111.01               Politische Gremien
Dieses Produkt umfasst den Ratsservice einschließlich des Sitzungsmanagements der Aus-
schüsse sowie das kommunale Verfassungsrecht (Satzungsrecht, Zuständigkeitsregelungen,
Geschäftsordnung des Stadtrates).

Weiter beinhaltet dieses Produkt die Abwicklung aller mit der Ratstätigkeit einhergehenden
finanziellen Angelegenheiten in Geld- oder Geldeswert (Fraktionszuwendungen, Entschädi-
gungen, Sitzungsgelder, Ersatz von Verdienstausfällen, Haushaltsentschädigungen usw.) so-
wie die Betreuung des Ratsinformationssystems „Session“ bzw. „Mandatos“.

Rechtgrundlagen sind unter anderem:
Gemeindeordnung NRW, Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung, Entschädigungs-
verordnung, Hauptsatzung, Geschäftsordnung des Rates.

    01.111.01.542100 / 742100 Aufwendungen / Auszahlungen für ehrenamtliche und
    sonstige Tätigkeit
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019       Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023      Plan 2024
       261.150 €      280.000 €         280.000 €     280.000 €    280.000 €   280.000 €      280.000 €

                                                                                           Seite - 7 -
Vorbericht

Produkt                01.111.02                 Verwaltungsführung
Dieses Produkt beinhaltet die Führung der Gesamtverwaltung durch den Bürgermeister und
umfasst alle Maßnahmen der strategischen Planung, der operativen Steuerung und Regulie-
rung des Dienstbetriebes der Stadtverwaltung. Ferner zählt zu diesem Produkt die Vertre-
tung und Repräsentation des Rates.

In diesem Produkt wurden ab dem Jahr 2020 jährlich T€ 75 für das Thema „Klimaschutz“ be-
reitgestellt.

    01.111.02.529114 / 729114 Aufwendungen / Auszahlungen sonstige Dienstleistungen -
    Klimaschutz
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022     Plan 2023        Plan 2024
           0€            0€         75.000 €        75.000 €      75.000 €      75.000 €         75.000 €

Produkt                01.111.06                 Finanzmanagement und Rechnungswesen
Für die Ertrags- bzw. Einzahlungspositionen „Kanalbenutzungsgebühren“ und „Müllabfuhr-
gebühren“ gilt die gleiche Vorgehensweise, wie in den letzten Jahren. Die Stadt Werne er-
lässt die Grundbesitzabgabenbescheide und zieht die Forderungen ein. Unterjährig erfolgen
dann die Zahlungen an den Kommunalbetrieb, der für die Stadt Werne die Leistungen er-
bringt.

    01.111.06.432103 / 632103 Kanalbenutzungsgebühren
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022     Plan 2023        Plan 2024
      5.788.204 €    6.300.000 €   5.900.000 €     5.900.000 €   5.900.000 €   5.900.000 €     5.900.000 €

    01.111.06.432104 / 632104 Müllabfuhrbenutzungsgebühren
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022     Plan 2023        Plan 2024
      2.360.581 €    2.300.000 €   2.350.000 €     2.350.000 €   2.350.000 €   2.350.000 €     2.350.000 €

                                                                                             Seite - 8 -
Vorbericht

Weitere nennenswerte Erträge bzw. Einzahlungen ergeben sich durch die Konzessionsabga-
ben:

    01.111.06.45110x /65110x Konzessionsabgaben
       Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022     Plan 2023        Plan 2024
        1.547.263 €    1.475.000 €   1.510.000 €     1.510.000 €   1.510.000 €   1.510.000 €     1.510.000 €

Produkt                  01.111.07                 Unbebaute Grundstücke
Das Ergebnis des Produktes 01.111.07 – Unbebaute Grundstücke – wird im Wesentlichen
durch den An- und Verkauf von städtischen Grundstücken beeinflusst. Anders als bei den
meisten anderen Produkten ist eine Planung nur bedingt durch Berechnungsvorgänge mög-
lich. Zudem sind, aufgrund der guten Verkäufe der Vergangenheit, die vorhandenen Ver-
kaufsgrundstücke weitgehend veräußert.

    01.111.07.454100 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken
       Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022     Plan 2023        Plan 2024
        439.475 €       79.895 €      344.284 €       100.589 €    150.707 €     227.322 €        172.141 €

    01.111.07/4000.682100 Einzahlungen aus der Veräußerung vom Grundstücken
       Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022     Plan 2023        Plan 2024
        805.534 €       483.300 €     547.448 €       108.855 €    156.397 €     343.585 €        273.723 €

Produkt                  01.111.08                 Verwaltungsservice
Diesem Produkt werden alle Maßnahmen zur Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsaus-
stattungsgegenständen in der Verwaltung zugeordnet, soweit keine besondere abweichende
Regelung vorgesehen ist.

Ziel ist es, eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Bereitstellung von Sach- und Dienstleis-
tungen für die gesamte Verwaltung sicherzustellen.

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Vorbericht

Bei der Buchungsstelle 01.111.08.529100/729100 „Aufwendungen/Auszahlungen für sons-
tige Dienstleistungen“ ergeben sich unterschiedliche Ansätze in den Haushaltsjahren u. a.
bedingt durch einen wechselnden Turnus bei den Prüfungen von ortsveränderlichen elektri-
schen Betriebsmitteln sowie aufgrund einer abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Verein-
barung betreffend der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz sowie IT-
Sicherheit.

    01.111.08.529100 / 729100 Aufwendungen / Auszahlungen für sonstige
    Dienstleistungen
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       22.219 €       21.765 €      34.200 €      40.650 €     34.200 €    35.800 €         34.200 €

Der Ansatz der Buchungsstelle 01.111.08.544100 „Steuern, Versicherungen, Schadensfälle“
wurde den Rechnungsergebnissen der Vorjahre angepasst.

    01.111.08.544600 / 744600 Versicherungen
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       351.818 €      360.000 €     375.000 €     375.000 €    375.000 €   375.000 €       375.000 €

Weiter sind in diesem Produkt Kosten für die Digitalisierung berücksichtigt. Im Dezernat I
werden, wie auch im Stellenplan berücksichtigt, die Koordinierung und strategische Planung
für dieses Thema wahrgenommen.

    01.111.08.529112 / 729112 Aufwendungen / Auszahlungen für Digitalisierung
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
          0€             0€         25.000 €      25.000 €     25.000 €    25.000 €         25.000 €

    01.111.08/1502.783100 Digitalisierung (Sofware)
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
          0€             0€         50.000 €      25.000 €     25.000 €    25.000 €         25.000 €

                                                                                       Seite - 10 -
Vorbericht

Produkt                 01.111.09                  Personalmanagement
Dieses Produkt umfasst die Sicherstellung des Personalbestandes, der zur Erreichung der
Verwaltungsziele notwendig ist.

Zu den Aufgaben gehören die Abwicklung aller Personalangelegenheiten für alle Dienstkräfte
der Verwaltung, bei Neueinstellungen, die Durchführung von Stellenausschreibungen, die
Bewerberauslese und das Einstellungsverfahren, die Beratung und Betreuung in tarif- und
beamtenrechtlichen Fragen, die Bearbeitung der Entgeltabrechnung, Reisekostenabrech-
nung und Beihilfeberechnung, die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, die Bewerberaus-
wahl und die laufende Betreuung der Auszubildenden sowie die Planung, Umsetzung und
ggf. Begleitung von Fortbildungsmaßnahmen.

Die Personalaufwendungen / Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

    Personalaufwendungen (laut Zeile 11 Ergebnisplan)
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019    Ansatz 2020     Ansatz 2021     Plan 2022      Plan 2023        Plan 2024
     10.730.895 €    11.085.374 €   11.782.631      12.131.323 €   12.537.263 €   12.724.818 €     13.302.857 €

    Personalauszahlungen (laut Zeile 10 Finanzplan)
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019    Ansatz 2020     Ansatz 2021     Plan 2022      Plan 2023        Plan 2024
     10.099.223 €    10.777.048 €   11.365.514 €     11.691.391    12.072.026 €   12.354.866 €     12.820.124 €

Die Versorgungsaufwendungen / Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

    Versorgungsaufwendungen (laut Zeile 12 Ergebnisplan)
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019    Ansatz 2020     Ansatz 2021     Plan 2022      Plan 2023        Plan 2024
      1.835.533 €    1.425.924 €    1.534.284 €      1.534.984 €   1.536.097 €    1.512.047 €      1.532.143 €

    Versorgungsauszahlungen (laut Zeile 11 Finanzplan)
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019    Ansatz 2020     Ansatz 2021     Plan 2022      Plan 2023        Plan 2024
      1.544.105 €    1.370.000 €    1.450.000 €      1.450.000 €   1.450.000 €    1.450.000 €      1.450.000 €

                                                                                                Seite - 11 -
Vorbericht

Unter dem Produkt 01.111.09 werden weiterhin Aufgaben in Bezug auf die Personalentwick-
lung in der Stadtverwaltung Werne wahrgenommen. Bei der Buchungsstelle
01.111.09.541201 „Kosten der Personalentwicklung“ werden weiterhin jährlich 5.000 € für
Qualifizierungs- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen, zur Förderung der Potenziale der
Mitarbeiter/innen sowie für die Übernahme von Schulungskosten im Rahmen von Personal-
bedarfs und –einsatzplanungen bereit gestellt.

Produkt              01.111.10             Technikunterstützte Datenverarbeitung
Im Planjahr 2020 sind folgende zusätzliche Maßnahmen geplant: Umstellung von Clas-
sic/MESO auf VOIS/MESO. Erneuerung der Thinclientumgebung. Einrichtung einer online Be-
zahlfunktion. Es erfolgt zudem eine Mittelverschiebung in Höhe von T€ 33,3 von dem Pro-
duktsachkonto 01.111.10.543100 (Geschäftsaufwand) hin zu dem Produktsachkonto
01.111.10.542200 (Mieten und Pachten).

Im Planjahr 2021 werden Mittel für die Ersatzbeschaffung von Microsoft Lizenzen veran-
schlagt.

Produkt              01.111.11             Geoinformationsdienste

In den Jahren 2020/2021 soll ein Straßenkataster implementiert werden (siehe Erläuterung
zu Produkt 12.541.01). Weiterhin ist angedacht ein Spielplatzkataster, sowie ein Schilderka-
taster einzuführen. Die Nutzung von 3D Daten soll weiter forciert werden.

                                                                                   Seite - 12 -
Vorbericht

Produktbereich         02                        Sicherheit und Ordnung
Produktgruppe          02.121                    Statistik und Wahlen

Produkt                02.121.01                 Statistik und Wahlen
Diesem Produkt sind alle Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen sowie
die Bearbeitung der Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
zugeordnet. Des Weiteren zählt die Erstellung von eigenen Statistiken und Auftragsstatisti-
ken dazu.

Die jeweiligen Ansätze in den verschiedenen Haushaltsjahren sind ursächlich nach den, ent-
sprechend den jeweiligen Wahlzeiten, durchzuführenden Wahlen aufgestellt.

Wahlen:        2020 Kommunalwahlen
               2021 Bundestagswahlen
               2022 Landtagswahlen
               2024 Europawahl

Produktgruppe          02.122                    Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Produkt                02.122.01                 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die maßgeblichen Erträge / Einzahlungen des Produktes stellen sich wie folgt dar:

    02.122.01.432100 / 632100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       255.821 €      210.000 €     210.000 €       210.000 €    210.000 €   210.000 €       210.000 €

                                                                                         Seite - 13 -
Vorbericht

    02.122.01.4561xx / 6561xx Bußgelder
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019    Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       84.000 €       101.500 €      101.500 €       101.500 €    101.500 €   101.500 €       101.500 €

    02.122.01/0500.783100 Erwerb von Vermögensgegenständen (>800 Euro)
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019    Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
          0€           5.000 €        9.000 €         6.500 €      6.500 €       0€               0€

Für 2020 ist die Ersatzbeschaffung des Parkscheinautomaten am K+K-Parkplatz notwendig.
In der Vergangenheit beliefen sich die Aufwendungen für einen neuen Parkscheinautomaten
auf 5.000,00 Euro. Jedoch sind die Anschaffungskosten und auch die Aufstellungskosten des
Bauhofes gestiegen, so dass nun 6.500,00 Euro benötigt werden.
Zudem ist in 2020 die Anschaffung von Funkgeräten (2.500,00 Euro) angedacht, da es sich
bei Veranstaltungen (z.B. Sim-Jü) gezeigt hat, dass eine Kommunikation nur über Handy
problematisch ist. Zudem kann auch bei Stromausfall das Handynetz ausfallen (so zuletzt in
Unna am 30.08.2019).

Für 2021 ist die Ersatzbeschaffung des Parkscheinautomaten am Bült notwendig. Wie bereits
für das Jahr 2020 erläutert, belaufen sich die Auszahlungen auf 6.500,00 Euro.

Für 2022 ist die Ersatzbeschaffung des Parkscheinautomaten an der Post notwendig. Wie be-
reits für das Jahr 2020 erläutert, belaufen sich die Auszahlungen auf 6.500,00 Euro.

Produkt                 02.122.02                 Bürgerbüro
Der Ansatz der Verwaltungsgebühren wurde ab 2020 jeweils um 30.000 Euro erhöht, da die-
ser Ertrag nach Berechnung der zu erwartenden Anträge auf Ausstellung von Personalaus-
weisen und Reisepässen prognostiziert wird.

    02.122.02.431100/631100 Verwaltungsgebühren (Bürgerbüro)
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019    Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       261.986 €     200.000,00 €    230.000 €       230.000 €    230.000 €   230.000 €       230.000 €

                                                                                          Seite - 14 -
Vorbericht

Der vorstehend dargelegte, gesteigerte Ertrag hat Aufwendungen für die Kosten zur Herstel-
lung der Ausweise und Pässe bei der Bundesdruckerei zur Folge.

    02.122.02.543100/743100           Geschäftsaufwendungen/auszahlungen
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       135.718 €      110.000 €     120.000 €       120.000 €    120.000 €   120.000 €       120.000 €

Produktgruppe          02.122                    Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Produkt                02.122.04                 Volksfeste

    02.122.04.432100/632100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       92.536 €       100.000 €     110.000 €       110.000 €    110.000 €   110.000 €       110.000€

    02.122.04/0500.783100 Erwerb von Vermögensgegenständen (>800 Euro)
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
        8.785 €          0€         18.000 €         8.000 €      8.000 €        0€              0€

    Für 2020 ist zur Einhaltung der Hygienevorschriften die Anschaffung von neuen Schläu-
    chen (10.000,00 Euro) für die Trinkwasserversorgung angedacht. Zudem soll der Strom-
    kasten/Verteilerschrank Auf dem Berg ersatzbeschafft werden (8.000 €). Im Jahr 2021
    soll der Stromkasten/Verteilerschrank Am Hagen ersatzbeschafft werden (8.000 €). Im
    Jahr 2022 soll der Stromkasten/Verteilerschrank Am Hagen ersatzbeschafft werden
    (8.000 €).

Produktgruppe          02.126                    Brand- und Katastrophenschutz
Produkt                02.126.01                 Brand- und Katastrophenschutz
Es befinden sich zwei zusätzliche Fahrzeuge im Fahrzeugbestand der Feuerwehr. Die Lösch-
gruppe Langern hat ein gebrauchtes Mannschaftstransportfahrzeug erhalten und der Bund
hat ein Großfahrzeug für Zwecke des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt. Dieses

                                                                                         Seite - 15 -
Vorbericht

wird aber auch im kommunalen Brandschutz- und Ausbildungsdienst eingesetzt. Hierdurch
erhöhen sich dauerhaft die Betriebs- und Wartungskosten.

    02.126.01.525100/725100 Haltung von Fahrzeugen
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       68.781 €       40.000 €      44.000 €      44.000 €     44.000 €    44.000 €         44.000 €

Die Stadt Werne ist durch das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) dazu verpflichtet, die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen.
Hierzu wurde der Bestand an Sirenen auf dem Stadtgebiet modernisiert und erweitert. Die
Erweiterung des Sirenennetzes ist noch nicht abgeschlossen. Dies führt dauerhaft zu höhe-
ren Wartungs- und Instandhaltungskosten.

    02.126.01.525500/725500 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       25.509 €       25.000 €      28.000 €      28.000 €     28.000 €    28.000 €         28.000 €

Dauerhafte Aufwandserhöhung für die im Brandschutzbedarfsplan vorgesehene Gesund-
heits- und Sportförderung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Die Stadt Werne er-
möglicht den aktiven Mitgliedern zweimal wöchentlich das neue Solebad zu besuchen.

    02.126.01.531800/731800 Zuschüsse an übrige Bereiche
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
        8.140 €       12.500 €      18.000 €      18.000 €     18.000 €    18.000 €         18.000 €

                                                                                       Seite - 16 -
Vorbericht

Dauerhafte Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen
Feuerwehr. (Wehrführung, Zug- und Gruppenführungen, Leitung der Jugendfeuerwehr). Zu-
letzt wurden die Aufwandentschädigungen 2017 angepasst.

    02.126.01.541100/741100 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendun-
    gen/auszahlungen
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
        8.568 €        9.000 €      12.000 €      12.000 €     12.000 €    12.000 €         12.000 €

Dauerhafte Erhöhung des Aufwands für das Spezialtraining für Atemschutzgeräteträger (sog.
„Heißausbildung“) und Fahrsicherheitstraining für die Fahrer der Einsatzfahrzeuge.

    02.126.01.541200/741200 Besondere Aufwendungen/
    Auszahlungen für Beschäftigte
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       22.615 €       23.000 €      35.000 €      35.000 €     35.000 €    35.000 €         35.000 €

Die Erhöhung wird notwendig, da sich die Aufwendungen/Auszahlungen für die Erstattung
von Verdienstausfällen für Selbstständige und Lohnersatzkosten für Beschäftigte für Feuer-
wehreinsätze und den Besuch von Lehrgängen und Seminaren dauerhaft erhöhen.

    02.126.01.542900/742900 Sonstige Aufwendungen /Auszahlungen für die Inanspruch-
    nahme von Rechten und Diensten
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       10.573 €        7.000 €      10.000 €      10.000 €     10.000 €    10.000 €         10.000 €

                                                                                       Seite - 17 -
Vorbericht

    02.126.01.543100/743100 Geschäftsaufwendungen/Auszahlungen
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       33.939 €       37.000 €      40.000 €      40.000 €     40.000 €    40.000 €         40.000 €

    Erhöhung des Aufwandes für gestiegene Kosten für Mobilfunk und Internetzugänge.
    Außerdem wurde ein neues Feuerwehrverwaltungsprogramm (syBOS) angeschafft, für
    das monatliche Bereitstellungskosten fällig werden.

    02.126.01/0500.783100 Erwerb von Vermögensgegenständen (>800 Euro)
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       84.181 €       25.000 €      44.700 €      78.820 €     50.000 €    50.000 €         25.000 €

    Neben dem erfahrungsgemäßen Ersatz von auszusondernden und im Einsatz beschädig-
    ten Gerätschaften muss u.a. 2020 die digitale Funkausstattung aufgerüstet und eine
    Drohne für die Erkundung von Einsatzlagen angeschafft werden.
    2021 muss die Atemschutzausstattung umfangreich und kostenintensiv erneuert wer-
    den.

    02.126.01/0500.783200 Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
        1.127 €        2.000 €       4.360 €      202.000 €     2.000 €     2.000 €          2.000 €

    Neben dem erfahrungsgemäßen Ersatz von auszusondernden und im Einsatz beschädig-
    ten Gerätschaften hat die Feuerwehr die Beschaffung von diversen Geräten und Gegen-
    ständen wie Regalen, Rauchvorhängen, Werkzeugen, Gaswarnern etc. beantragt.
    2021: Die Freiwillige Feuerwehr hat sich ausführlich mit der persönlichen Schutzausrüs-
    tung (PSA) der Feuerwehrleute befasst. In einem detaillierten Bericht wurde die derzeit
    verwendete PSA hinsichtlich Schutzwirkung und Haltbarkeit überprüft und bewertet.
    Hierfür wurde an allen Feuerwehrstandorten die PSA in Augenschein genommen und
    der Zustand dokumentiert. Anschließend wurde die PSA von umliegenden Wehren ge-
    sichtet und zahlreiche weitere Informationen gesammelt. Als Fazit wurde nachvollzieh-
    bar dargestellt, dass die Notwendigkeit besteht, die Feuerwehr mit neuer PSA auszustat-

                                                                                       Seite - 18 -
Vorbericht

    ten. Es ist davon auszugehen, dass hierfür ein Betrag von bis zu 200.000 Euro notwendig
    werden wird.

    02.126.01/2500.783100 Anschaffung Fahrzeuge und Maschinen
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019     Ansatz 2020     Ansatz 2021    Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       311.015 €          0€          37.000 €        53.500 €         0€          0€               0€

    2020: Ersatzbeschaffung eines Bootes mit Zubehör für den Löschzug Stockum sowie ein
    Fahrzeug für die Jugendfeuerwehr.
    2021: Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für den Leiter der Feuerwehr sowie Aufrüstung
    des Tanklöschfahrzeuges und des Rüstwagens auf den notwendigen technischen Stand.

    02.126.01/2501.783100 Technische Anlagen Katastrophenschutz
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019     Ansatz 2020     Ansatz 2021    Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
       18.253 €           0€          15.000 €        15.000 €         0€          0€               0€

    Wie bereits unter 02.126.01.525500/725500 Unterhaltung des sonstigen beweglichen
    Vermögens ausgeführt wurde, ist die Stadt Werne gesetzlich zur Warnung der Bevölke-
    rung verpflichtet.
    Bei den neu eingeführten sog. „Warntagen“ hat sich herausgestellt, dass an zwei Stellen
    im Stadtgebiet die Sirenen nur unzureichend hörbar sind. Daher soll in 2020 und 2021 in
    diesen Bereichen je ein weiterer Sirenenstandort Abhilfe schaffen.

Produktgruppe            02.127                    Rettungsdienst
Produkt                  02.127.01                 Rettungsdienst
Der Rettungsdienstbedarfsplan von 2017 wird aufgrund von zunehmenden Änderungen (zu-
grundeliegende Zahlen 2015 zu aktuellen Zahlen 2018) derzeit vom Kreis Unna als Träger des
Rettungsdienstes überarbeitet. Die Krankenkassen als Kostenträger (Genehmigung) und die
Kommunen als Ausführende vor Ort (Anhörung) sind zu beteiligen. Die Gebührensatzung der
Stadt Werne wird entsprechend dazu zeitnah neu kalkuliert (ebenfalls mit rechtzeitiger Be-
teiligung und abschließender Genehmigung der Krankenkassen).

                                                                                            Seite - 19 -
Vorbericht

    02.127.01.432100/632100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022     Plan 2023        Plan 2024
      2.058.506 €    2.130.719 €   2.444.476 €   2.573.132 €   2.573.132 €   2.573.132€      2.573.132 €

    02.127.01/0500.783100 Erwerb von Vermögensgegenständen

     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022     Plan 2023        Plan 2024
       15.880 €       30.000 €      39.200 €      35.000 €      15.000 €      15.000 €         15.000 €

    Co/Spo2 Oximeter incl. CO-Messung für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
    Hierbei handelt es sich um ein transportables Messgerät, mit dem bei bewusstlosen Pa-
    tienten der Co-Gehalt im Blut gemessen werden kann. Diese Aussage entscheidet zeit-
    nah vor Ort über die weitere Therapie (z.B. Druckkammererfordernis). In jedem RTW ist
    ein Messgerät zum Ermitteln von Co-Gehalt im Blut bei ansprechbaren und mitwirken-
    den Personen (pusten) vorhanden. Fahrzeuge anderer Rettungswachen sind zwischen-
    zeitlich entsprechend ausgerüstet und für Werne ist diese Anschaffung ebenfalls erfor-
    derlich. Dafür wurden 4.700 Euro für das Haushaltsjahr 2020 etatisiert.

    Video-Laryngoskope für beide Rettungstransportwagen (RTW)
    Dies ist ein transportables medizinisches Gerät, mit dem vor Ort intubiert wird, insbe-
    sondere bei schwierigen Situationen –anatomisch oder räumlich (z.B. enge Badezimmer)
    bedingt. Videobegleitet wird der Tubus millimetergenau durch die beiden Stimmbänder
    zur Lunge geführt (größere Genauigkeit verstärkt die Sicherheit für die Patienten). Die
    bisherigen vorhanden Geräte einfacher Ausführung werden im Normalfall weiter ver-
    wendet. Dafür wurden 3.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020 etatisiert.

    EKG-Defibrillationsgerät für einen Rettungstransportwagen (RTW)
    Dafür wurden 30.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020 veranschlagt.

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Vorbericht

    Erneuerung der vorhandenen Treppentragestühle für beide Rettungstransportwagen
    (RTW).
    Die vorhandenen Treppentragestühle (Transport der Patienten von der jeweiligen Ein-
    satzstelle/insbesondere z.B. über Treppenhäuser, zur bereitgestellten Fahrzeugtrage mit
    anschließender Umbettung) sind mehr als 10 Jahre alt und als Bestand immer auf neuen
    Fahrzeugen weiter verwendet bzw. regelmäßig repariert worden. Beide müssen neu be-
    schafft werden. Dafür wurden 20.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt.

    02.127.01/2500.783100 Anschaffung von Fahrzeugen und Maschinen

     Ergebnis 2018   Ansatz 2019   Ansatz 2020   Ansatz 2021   Plan 2022   Plan 2023       Plan 2024
          0€             0€            0€         160.000 €    250.000 €   250.000 €           0€

    Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) wurde 2016 in Betrieb genommen. Der Abschrei-
    bungszeitraum beträgt 5 Jahre. Das Fahrzeug hat zwischenzeitlich aufgrund der intensi-
    ven Nutzung mehr als 175.000 km gefahren. Die notwendigen Vorarbeiten, die Aus-
    schreibung, der Kauf des Fahrzeuges und der Ausbau sollen in 2020 erfolgen, sodass das
    Fahrzeug in 2021 in Betrieb genommen und finanziert werden kann (2020 Verpflich-
    tungsermächtigung, 2021 Zahlung). Es sind 160.000 Euro zu etatisieren.

    Der Rettungstransportwagen (RTW) wurde 2017 in Betrieb genommen. Der Abschrei-
    bungszeitraum beträgt 6 Jahre. Das Fahrzeug hat zwischenzeitlich mehr als 75.000 km
    gefahren. Die notwendigen Vorarbeiten, die Ausschreibung, der Kauf des Fahrzeuges
    und der Ausbau sollen in 2021 erfolgen, sodass das Fahrzeug in 2022 in Betrieb genom-
    men werden kann (2021 Verpflichtungsermächtigung, 2022 Zahlung). Es wurden
    250.000 Euro etatisiert.

    Der zweite Rettungstransportwagen (RTW) wurde ebenfalls in 2017 in Betrieb genom-
    men. Der Abschreibungszeitraum beträgt 6 Jahre. Das Fahrzeug hat zwischenzeitlich
    mehr als 55.000 km gefahren. Die notwendigen Vorarbeiten, die Ausschreibung, der
    Kauf des Fahrzeuges und der Ausbau sollen in 2022 erfolgen, sodass das Fahrzeug in

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Vorbericht

    2023 in Betrieb genommen werden kann (2022 Verpflichtungsermächtigung, 2023 Zah-
    lung). Es wurden 250.000 Euro etatisiert.

Produktbereich       03                    Schulträgeraufgaben
Produktgruppe        03.211                Grundschulen

Produkt              03.211.01             Kardinal-von-Galen-Schule
Unter den Planstellen 03.211.01.414001/614001, 03.211.01.414100/614100 sowie
03.211.01.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für
den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung).

Durch die Reduzierung der Gruppen im Bereich des Offenen Ganztages von 3 auf 2,5 und des
Rechnungsergebnisses 2018 erfolgte im Bereich der Elternbeiträge eine Reduzierung. Die
Ansätze „Landeszuweisung Schulen“ sowie „Zuschuss an Träger (Betriebskosten)“ sind eben-
falls angepasst worden. Aufgrund der Weiterleitung der Landesmittelerhöhung sind diese
Veränderungen geringer ausgefallen.

Im Bereich „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ sind neben der o.g. Förderung für
den Breitbandausbau zusätzliche Mittel für das Schulschwimmen (rd. 4.000,00 €) eingeplant
worden.

Die Reduzierung des Ansatzes „Kosten Schülerbeförderung“ um rd. 27.000 € liegt darin be-
gründet, dass aufgrund einer neu abgeschlossenen Refinanzierungsvereinbarung nach Be-
triebsleistungsstunden die Ansätze angepasst werden mussten. Die Verlustabdeckung an
den Kreis Unna wird zukünftig zu 100% aus dem Produkt 12.547.01 ÖPNV geleistet.

Unter den neuen Buchungsstellen 03.211.01.529111/729111 werden zukünftig Wartungs-
verträge, die bisher investiv gebucht wurden, abgewickelt.

                                                                                  Seite - 22 -
Vorbericht

Bei den ebenfalls neu eingerichteten Planstellen 03.211.01.529113/729113 werden in den
Jahren 2020, 2021 und 2022 die entsprechenden Eigenanteile der Stadt Werne für den Digi-
talpakt geplant. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher kalkuliert werden kann, welche
Mittel im Aufwandsbereich für z.B. die Verkabelung bzw. im investiven Bereich für die Hard-
und Software zu planen sind, werden diese mit entsprechenden Überschreitungsanträgen
(Deckung zu 100% über die Förderung) zur Verfügung gestellt.

Unter weiteren neuen Buchungsstellen werden die Geschäftsaufwendungen der ADV
(03.211.01.543111/743111) nun schulscharf verbucht. Die bisherigen Mittel unter der Sam-
melposition 01.111.10.522101/722101 wurden gestrichen.

Im Jahr 2020 werden der Austausch des alten Schulleiterbüros sowie die Anschaffung von
Eigentumsschränken erforderlich. Zusätzlich ist in den Jahren 2020 und 2021 die Anschaf-
fung von neuen Stahlschränken erforderlich.

Produkt              03.211.02             Uhlandschule
Unter den Planstellen 03.211.02.414001/614001, 03.211.02.414100/614100 sowie
03.211.02.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für
den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung).

Aufgrund steigender Kinderzahlen im Bereich des Offenen Ganztags wurde zu Beginn des
Schuljahres 2018/2019 eine weitere halbe Gruppe eingerichtet. Der Landeszuschuss (Pro-
Kopf-Pauschale), die Elternbeiträge sowie die Zuschuss an den Träger sind dem tatsächlichen
„Ist“ sowie der zusätzlichen Erhöhung des Zuschusses angepasst worden.

Im Bereich „Aufwendungen/Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen“ sind neben der o.g.
Förderung für den Breitbandausbau zusätzliche Mittel für das Schulschwimmen (rd.
10.500,00 €) eingeplant worden.

Die Reduzierung des Ansatzes „Kosten Schülerbeförderung“ um rd. 17.600 € liegt darin be-
gründet, dass aufgrund einer neu abgeschlossenen Refinanzierungsvereinbarung nach Be-
                                                                                  Seite - 23 -
Vorbericht

triebsleistungsstunden die Ansätze angepasst werden mussten. Die Verlustabdeckung an
den Kreis Unna wird zukünftig zu 100% aus dem Produkt 12.547.01 ÖPNV geleistet.

Unter den neuen Buchungsstellen 03.211.02.529111/729111 werden zukünftig Wartungs-
verträge, die bisher investiv gebucht wurden, abgewickelt.

Bei der ebenfalls neu eingerichteten Planstelle 03.211.02.529113 werden in den Jahren
2020, 2021 und 2022 die entsprechenden Eigenanteile der Stadt Werne für den Digitalpakt
geplant. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher kalkuliert werden kann, welche Mittel
im Aufwandsbereich für z.B. die Verkabelung bzw. im investiven Bereich für die Hard- und
Software zu planen sind, werden diese mit entsprechenden Überschreitungsanträgen (De-
ckung zu 100% über die Förderung) zur Verfügung gestellt.

Unter einer weiteren neuen Buchungsstelle werden die Geschäftsaufwendungen der ADV
(03.211.02.543111/743111) nun schulscharf verbucht. Die bisherigen Mittel unter der Sam-
melposition 01.111.10.522101 wurden gestrichen.

In den Jahren 2020ff wird der Austausch der alten Klassensätze sukzessive fortgesetzt.

Produkt              03.211.04             Wiehagenschule
Unter den Planstellen 03.211.04.414001/6141001, 03.211.04.414100/614100 sowie
03.211.04.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für
den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung).

Aufgrund steigender Kinderzahlen im Bereich des Offenen Ganztags wurde zu Beginn des
Schuljahres 2018/2019 eine weitere halbe Gruppe eingerichtet. Der Landeszuschuss (Pro-
Kopf-Pauschale), die Elternbeiträge sowie die Zuschuss an den Träger sind dem tatsächlichen
„Ist“ sowie der zusätzlichen Erhöhung des Zuschusses angepasst worden.

                                                                                   Seite - 24 -
Vorbericht

Im Bereich „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ sind neben der o.g. Förderung für
den Breitbandausbau zusätzliche Mittel für das Schulschwimmen (rd. 10.400,00 €) einge-
plant worden.

Die Reduzierung des Ansatzes „Kosten Schülerbeförderung“ um rd. 26.500 € liegt darin be-
gründet, dass aufgrund einer neu abgeschlossenen Refinanzierungsvereinbarung nach Be-
triebsleistungsstunden die Ansätze angepasst werden mussten. Die Verlustabdeckung an
den Kreis Unna wird zukünftig zu 100% aus dem Produkt 12.547.01 ÖPNV geleistet.

Unter den neuen Buchungsstellen 03.211.04.529111/729111 werden zukünftig Wartungs-
verträge, die bisher investiv gebucht wurden, abgewickelt.

Bei den ebenfalls neu eingerichteten Planungsstellen 03.211.04.529113/729113 werden in
den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entsprechenden Eigenanteile der Stadt Werne für den
Digitalpakt geplant. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher kalkuliert werden kann, wel-
che Mittel im Aufwandsbereich für z.B. die Verkabelung bzw. im investiven Bereich für die
Hard- und Software zu planen sind, werden diese mit entsprechenden Überschreitungsan-
trägen (Deckung zu 100% über die Förderung) zur Verfügung gestellt.

Unter weiteren neuen Buchungsstellen werden die Geschäftsaufwendungen der ADV
(03.211.04.543111/743111) nun schulscharf verbucht. Die bisherigen Mittel unter der Sam-
melposition 01.111.10.522101 wurden gestrichen.

Für das Jahr 2020 wurden im investiven Bereich Mittel für die Bereiche der vier „Mitten“,
Offener Ganztag, Differenzierung sowie Schulleiterbüro eingeplant.

Produkt              03.216.01             Marga-Spiegel-Sekundarschule
Unter den Planstellen 03.216.01.414001/614001, 03.216.01.414100/614100 sowie
03.216.01.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für
den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung).

                                                                                   Seite - 25 -
Vorbericht

Im Bereich „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ sind neben der o.g. Förderung für
den Breitbandausbau zusätzliche Mittel für das Schulschwimmen (rd. 15.500,00 €) einge-
plant worden.
Die Reduzierung des Ansatzes „Kosten Schülerbeförderung“ um rd. 78.300 € liegt darin be-
gründet, dass aufgrund einer neu abgeschlossenen Refinanzierungsvereinbarung nach Be-
triebsleistungsstunden die Ansätze angepasst werden mussten. Die Verlustabdeckung an
den Kreis Unna wird zukünftig zu 100% aus dem Produkt 12.547.01 ÖPNV geleistet.

Unter den neuen Buchungsstellen 03.216.01.529111/729111 werden zukünftig Wartungs-
verträge, die bisher investiv gebucht wurden, abgewickelt.

Bei den ebenfalls neu eingerichteten Planungsstellen 03.216.01.529113/729113 werden in
den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entsprechenden Eigenanteile der Stadt Werne für den
Digitalpakt geplant. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher kalkuliert werden kann, wel-
che Mittel im Aufwandsbereich für z.B. die Verkabelung bzw. im investiven Bereich für die
Hard- und Software zu planen sind, werden diese mit entsprechenden Überschreitungsan-
trägen (Deckung zu 100% über die Förderung) zur Verfügung gestellt.

Unter weiteren neuen Buchungsstellen werden die Geschäftsaufwendungen der ADV
(03.216.01.543111/729111) nun schulscharf verbucht. Die bisherigen Mittel unter der Sam-
melposition 01.111.10.522101 wurden gestrichen.

Produkt              03.217.01             Anne-Frank-Gymnasium
Unter den Planungsstellen 03.217.01.414001/614001, 03.217.01.414100/614100 sowie
03.217.01.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für
den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung).

Im Bereich „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ sind neben der o.g. Förderung für
den Breitbandausbau zusätzliche Mittel für das Schulschwimmen (rd. 14.700,00 €) einge-
plant worden.

                                                                                   Seite - 26 -
Vorbericht

Die Reduzierung des Ansatzes „Kosten Schülerbeförderung“ um rd. 77.700 € liegt darin be-
gründet, dass aufgrund einer neu abgeschlossenen Refinanzierungsvereinbarung nach Be-
triebsleistungsstunden die Ansätze angepasst werden mussten. Die Verlustabdeckung an
den Kreis Unna wird zukünftig zu 100% aus dem Produkt 12.547.01 ÖPNV geleistet.

Unter den neuen Buchungsstellen 03.217.01.529111/729111 werden zukünftig Wartungs-
verträge, die bisher investiv gebucht wurden, abgewickelt.

Bei den ebenfalls neu eingerichteten Planungssstellen 03.217.01.529113/729113 werden in
den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entsprechenden Eigenanteile der Stadt Werne für den
Digitalpakt geplant. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher kalkuliert werden kann, wel-
che Mittel im Aufwandsbereich für z.B. die Verkabelung bzw. im investiven Bereich für die
Hard- und Software zu planen sind, werden diese mit entsprechenden Überschreitungsan-
trägen (Deckung zu 100% über die Förderung) zur Verfügung gestellt.

Unter weiteren neuen Buchungsstellen werden die Geschäftsaufwendungen der ADV
(03.217.01.543111/743111) nun schulscharf verbucht. Die bisherigen Mittel unter der Sam-
melposition 01.111.10.522101 wurden gestrichen.

Im investiven Bereich ist im Jahr 2020 die Anschaffung einer Röntgenröhre für die angebote-
nen Physik-Leistungskurse im MINT-Bereich sowie eine Franck-Hertz-Hg-Röhre als Ergänzung
der bereits vorhandenen Apparatur zum Fanck-Hertz-Versuch geplant.

Produkt              03.217.02             Gymnasium St. Christophorus
Im Bereich „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ sind zusätzliche Mittel für das
Schulschwimmen (rd. 2.900,00 €) eingeplant worden.

                                                                                   Seite - 27 -
Vorbericht

Produktbereich        04                    Kultur und Wissenschaft
Produktgruppe         04.252                Museen, Sammlungen, Ausstellungen

Produkt               04.252.01             Museen, Sammlungen, Ausstellungen
Für das Projekt „IdentitätsWandel“ wurden unter den Buchungsstellen
04.252.01.414001/614001 bzw. 04.252.01.543109/743109 für die Jahre 2020 bis 2022 die
entsprechenden Mittel eingestellt. Von dem Gesamtaufwand in Höhe von 140.000,00 € trägt
die Stadt Werne insgesamt 14.000,00 € als Eigenanteil.

Unter den Buchungsstellen 04.252.01.529100/729100 ist der Ansatz auf 14.000,00 € erhöht
worden. Hierunter fallen (gestiegene) Kosten zur Vorbereitung und Gestaltung von Ausstel-
lungen, Honorare für ehrenamtliche bzw. Honorarkräfte sowie Transporte von Sammlungs-
gegenständen.

Die gegenwärtig genutzten Sonderausstellungsvitrinen des Museums stammen aus seiner
Gründungszeit vor 40 Jahren. Neben dem nicht mehr ansprechenden Design sind diese bei-
nahe durchweg beschädigt. Da ab 2023 auch die Sonderausstellung wieder verstärkt in den
Blick zu nehmen ist, wird bei einem professionellem, haltbaren und gut handhabbares Sys-
tem an Vitrinen mit Kosten von rd. 30.000,00 € gerechnet, die für das Jahr 2023 etatisiert
wurden.

Produktgruppe         04.261                Theater- und Musikschulen
Produkt               04.261.01             Theater- und Musikschulen
Seit dem Schuljahr 2018/2019 werden die Elternbeiträge im Bereich Jekits aus organisatori-
schen Gründen nicht mehr durch die Stadt Lüdinghausen sondern durch die Stadt Werne er-
hoben. Diese werden unter den neuen Buchungsstellen 04.261.01.432109/632109 verbucht.
Der korrespondierende Kostenanteil wird unter 04.261.01.529109/729109 verbucht und an
die Stadt Lüdinghausen überwiesen.

                                                                                    Seite - 28 -
Vorbericht

Im investiven Bereich ist die Anschaffung einer neuen Kolpingsaalbestuhlung vorgesehen.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 120.000,00 € wurden unter der Buchungsstelle
04.261.01/0500.783100 eingeplant.

Produktgruppe        04.271               Volkshochschulen
Produkt              04.271.01            Volkshochschulen
Unter den Planstellen 04.271.01.413100/613100, 04.271.01.413100/613100 sowie
04.271.01.529100/729100 wurden im Jahr 2021 zusätzliche Landes- bzw. Bundesmittel für
den Breitbandausbau eingeplant (100%ige Förderung).
Durch die gesunkene Anzahl an Integrationskursen wurden die Ansätze der Planstellen
04.271.01.432108/632108 sowie 04.271.01.529108/729109 entsprechend angepasst.

Produktgruppe        04.272               Stadtbücherei
Produkt              04.272.01            Stadtbücherei
Im Produktbereich der Stadtbücherei sind bei den Planstellen 04.272.01.414001/614001,
04.272.01.414100/614100 bzw. 04.272.01.543109/743109 für die Jahre 2020 und 2021 Mit-
tel für 2 neue Projekte, Förderprogramm der Kulturstiftung sowie Leseförderung und Medi-
enbildung mit Tablets“ eingeplant worden. Der Eigenanteil der Stadt Werne beläuft sich
hierbei auf insgesamt 13.000,00 €.

Für das Jahr 2020 ist erneut die Aktion „Märchenhaftes Werne“ geplant. Die entsprechen-
den Spenden bzw. Aufwendungen wurden unter den Buchungsstellen
04.272.01.459100/659100 bzw. 04.272.01.529100/729100 etatisiert.

                                                                                 Seite - 29 -
Vorbericht

Produktgruppe         04.281        Heimat- und sonstige Kulturpflege
Produkt               04.281.01     Heimat- und sonstige Kulturpflege
Die städtische mobile Bühne ist zwischenzeitlich rund 18 Jahre alt und wird nicht nur für
Veranstaltungen aus dem Bereich Kultur und Werne Marketing genutzt, sondern mittlerwei-
le auch von vielen anderen Vereinen und Institutionen der Stadt Werne.
Somit hat sich in den vergangenen Jahren die Anzahl der Einsätze immer weiter erhöht.
Hochgerechnet wurde die Bühne ca. 350-mal auf- und abgebaut. Dies hat einen hohen Ver-
schleiß zur Folge. Außer der wiederkehrenden TÜV-Abnahme wurden keine größeren War-
tungsarbeiten an der Bühne durchgeführt.

Infolgedessen ist die Bühne in einem technisch desolaten Zustand:
Dach und Seitenplanen sind alt und rissig; die Kettenzüge zum Dachaufbau sind defekt, der
Bühnenboden sowie die Treppe sind abgenutzt und das Geländer ist wackelig. Dies sind nur
einige Beispiele des schlechten Zustandes der Bühne.
Zudem sei erwähnt, dass die alte Bühne noch der alten Bühnennorm DIN 4112 entspricht.
Diese Norm existiert nicht mehr und wurde 2014 durch die europaweit gültige DIN EN 13814
ersetzt. Damit entspricht die Bühne nicht mehr dem Stand der Technik und kann nur noch
mit Einschränkungen betrieben werden. Zum Beispiel muss die Bühne bereits bei Windstärke
6 außer Betrieb gesetzt werden Aktuellere Modelle sind bis Windstärke 8 einsetzbar.

Eine Reparatur bzw. Instandsetzung läge laut einem vorliegenden Kostenvoranschlag bei
rund 32.500 € und ist damit unwirtschaftlich. Mittel für eine eventuelle Neuanschaffung sind
in Höhe von 75.000 € eingeplant worden.
Derzeit wird geprüft, ob eine Neuanschaffung oder eine Mietvariante zu favorisieren ist.

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