Technische Dokumentation Passar für Softwareentwickler Version 0.3
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Technische Dokumentation Passar für Softwareentwickler Version 0.3 Entwurf V0.3 Stand 24.06.2021
Dokumentation V0.3 Passar für Softwareentwickler Inhaltsverzeichnis 4.1 Interaktionsmöglichkeiten ................................................................................................. 10 4.1.1 Kanäle ......................................................................................................................................... 10 4.1.2 Kanalauswahlkriterien ................................................................................................................. 11 4.2 ePortal .............................................................................................................................. 12 4.3 Der Grundprozess im Warenverkehr ................................................................................ 13 4.3.1 Anmelden .................................................................................................................................... 13 4.3.2 Transportmittel Referenzieren (Transportanmeldung) ................................................................ 13 4.3.3 Aktivieren .................................................................................................................................... 14 4.3.4 Selektionieren ............................................................................................................................. 16 4.3.5 Intervenieren ............................................................................................................................... 16 4.3.6 Verfügen ..................................................................................................................................... 16 4.3.7 Nachbearbeiten ........................................................................................................................... 16 4.3.8 Verfahrensübergänge und Datenübernahme .............................................................................. 17 4.3.9 Erleichterungen im Veranlagungsprozess................................................................................... 17 4.4 Die Geschäftspartnerrollen ............................................................................................... 17 4.4.1 Kommunikation Rollenkonzept an Gegenüber ............................................................................ 17 4.5 Warenbestimmungen ....................................................................................................... 17 4.5.1 Einfuhr in den freien Verkehr ...................................................................................................... 17 4.5.2 Ausfuhr aus dem freien Verkehr ................................................................................................. 18 4.5.3 Durchfuhr .................................................................................................................................... 18 4.6 Vereinfachte Warenanmeldung ........................................................................................ 18 4.7 Spezialverzollungen ......................................................................................................... 18 4.8 Notfallverfahren ................................................................................................................ 18 4.9 Grundlegende Veränderungen ......................................................................................... 18 5.1 Systemkontext .................................................................................................................. 20 5.2 Anbindung an Passar ....................................................................................................... 20 5.2.1 Nutzung ePortal .......................................................................................................................... 20 5.2.2 B2B Hub / Schnittstellenbeschreibung ........................................................................................ 21 5.2.3 Systemumgebungen ................................................................................................................... 26 5.3 Prozesse ........................................................................................................................... 26 5.3.1 Prozess Einfuhr ........................................................................................................................... 27 5.3.2 Prozess Ausfuhr .......................................................................................................................... 29 5.3.3 Prozess Durchfuhr ...................................................................................................................... 32 5.3.4 Prozess Ausfuhr + Durchfuhr ...................................................................................................... 39 5.3.5 Prozess Durchfuhr + Einfuhr ....................................................................................................... 42 5.3.6 Prozess Spezialverzollungen ...................................................................................................... 42 5.3.7 Prozess Lagerverfahren .............................................................................................................. 42 5.3.8 Prozess Veredelungsverkehr ...................................................................................................... 42 5.3.9 Prozess Vorübergehende Verwendung ...................................................................................... 42 5.3.10 Prozess Notfallverfahren ............................................................................................................. 42 5.3.11 Prozess Referenzierung / Transportanmeldung .......................................................................... 42 5.3.12 Prozess Vereinfachte Warenanmeldung ..................................................................................... 42 5.4 Technische Spezifikationen .............................................................................................. 42 5.4.1 Grundlegende Informationen ...................................................................................................... 42 5.4.2 Fehlermanagement ..................................................................................................................... 49 5.4.3 Durchfuhr .................................................................................................................................... 52 5.4.4 Meldungen .................................................................................................................................. 52 5.4.5 Beispiele ..................................................................................................................................... 54 5.5 IST-SOLL-Vergleich ......................................................................................................... 54 5.5.1 Datenmodell technische Nachrichten .......................................................................................... 54 5.5.2 Datenmodell Waren- und Transportanmeldung .......................................................................... 55 5.6 Technische Implementierung der Aktivierung .................................................................. 55 5.6.1 Strassenverkehr .......................................................................................................................... 56 5.6.2 Bahnverkehr................................................................................................................................ 57 5.6.3 Luftverkehr .................................................................................................................................. 57 5.6.4 Schiffsverkehr ............................................................................................................................. 57 5.7 Dokumenteneingabe ........................................................................................................ 58 5.8 Dokumentenausgabe ....................................................................................................... 58 5.9 WVB Implementierung...................................................................................................... 58 6.1 Funktionsumfang Passar .................................................................................................. 59 6.2 Transitionsplanung ........................................................................................................... 63 –2
Dokumentation V0.3 Passar für Softwareentwickler 6.3 Testing für Arbeitsgruppe Softwareentwicklung ............................................................... 64 6.3.1 Testszenarien ............................................................................................................................. 65 6.3.2 Testumgebung ............................................................................................................................ 66 6.3.3 Testing - Testdaten ..................................................................................................................... 66 6.3.4 Testing - Testszenarien............................................................................................................... 66 6.3.5 Testing - Testumgebung ............................................................................................................. 69 6.4 Einführungskonzept .......................................................................................................... 69 6.4.1 Einführung Aktivierung ................................................................................................................ 69 6.4.2 Paralellbetrieb ............................................................................................................................. 69 –3
Dokumentation Passar für Softwareentwickler Version 0.3 Datum 24.06.2021 Status [ ] in Arbeit, [X] in Prüfung, [ ] geprüft, [ ] freigegeben Klassifizierung [ ] Nicht klassifiziert, [x ] Intern, [ ] Vertraulich Änderungsverzeichnis: Version Datum Kapitel Änderung 0.3 13.04.2021 Grundlegende Veränderungen neu 0.3 06.05.2021 Prozess Ausfuhr + Durchfuhr wesentliche Anpassungen 0.3 07.05.2021 Testing für Arbeitsgruppe neu inkl. Unterkapitel Softwareentwicklung 0.3 14,5,2021 Prozess Einfuhr kleine Anpassung Grafik 0.3 14,5,2021 Prozess Ausfuhr + Durchfuhr neue Prozessbeschreibung 0.3 14,5,2021 Meldungen (Vorerst nur Anhang) NR Meldungen aufgenommen 0.3 14,5,2021 Referenzierung neu: NR304, NR313, NR315, Anhang (Transportanmeldung) NR328 0.3 14,5,2021 NI015 - Warenanmeldung Einfuhr wesentliche Überarbeitung 0.3 26.5.2021 Testing für Arbeitsgruppe neu Softwareentwicklung 0.3 04.06.2021 Transitionsstrategie, Passar neu inkl. neuem Funktionsumfang Funktionsumfang 1.0 und Weiterentwicklung 0.3 04.06.2021 Terminplan wesentlich überarbeitet auf Grund Funktionsumfang Passar 1.0 –4
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 1 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung Allfällige Übersetzung AAR Anticipated Arrival Record - AEO Authorised Economic Operator Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter API Application Programming Interface - ATR Anticipated Transit Record - AXR Anticipated Exit Record - B2B Business to Business - BAZG Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit - BPMN Business Process Model and Notation - BRT Business Rule for Transition - CL Codelist - DDCOM Design Document for Common Operations and - Methods DDNTA Design Document for National Transit Application - eBD elektronisches Begleitdokument - FMS Functional Message Structure - IE Information Exchange - GDRN Goods Declaration Reference Number - GP Geschäftspartner - GP-ID Geschäftspartner-Identität GUI Graphical User Interface Grafische Benutzeroberfläche gVV gemeinsames Versandverfahren - JSON JavaScript Object Notation - LSVA Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe - MRN Master Reference Number - NCA National Customs Application Nationale Zollapplikation PSVA Pauschale Schwerverkehrsabgabe - RPIS RheinPorts Information System - TMS Technical Message Structure - TP Transitionphase Übergangsphase TRT Technical Rule for Transition - –5
Dokumentation Passar für Softwareentwickler Abkürzung Bedeutung Allfällige Übersetzung UCC Union Customs Code Zollkodex der Union VEV Vereinfachtes Einfuhrverfahren - WVB Warenverkehrsbescheinigung - XML eXtensible Markup Language - XSD XML Schema Definition - ZE Zugelassener Empfänger - ZV Zugelassener Versender - –6
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 2 Begriffsdefinition / Glossar Begriff Definition Aktivierung Eine Aktivierung ist eine Willenskundgabe oder ein technischer Vorgang, der die Verbindlichkeit einer Eingabe bewirkt. B2B light Einreichen von XML-Daten im ePortal BorderTicket Datenverantwortlicher Ein Datenverantwortlicher ist die Person, welche die Warenanmeldung für einen Dritten einreicht. DocBox DocBox ist die neue Internetanwendung der Eidgenössischen Zollverwaltung, über welche Sie Ihre Zolldokumente beziehen können. DocBox (admin.ch) ePortal siehe Benutzerdokumentation v1.1 DE.pdf (admin.ch) Geofences Geofences sind virtuelle Grenzen um einen physischen Standort, die verwendet werden können, um Ereignisse auszulösen, wenn ein Benutzer die Region betritt oder verlässt. Intervention Eine Intervention umfasst die Kontrolle einer Ware, einer Person oder eines Sachverhalts. Beispiele: Ladungskontrolle, Warenbeschau, Personenkontrolle, Betriebskontrolle etc. Notifikation INPUT Die Eingabe von Dokumenten wird über das System INPUT ermöglicht. Passar Bezeichnung des neuen Warenverkehrssystem, welches e-dec & NCTS inkl. Papier-Formulare ablöst. Plausibilisierung Überprüfung der Daten, ob sie glaubwürdig / plausibel sind. Pointers SW-Lieferant Der Lieferant der Software für die Kundenseite. Unternehmen, welche Software für sich oder Dritte entwickeln. T2-Korridor Der «T2-Korridor» ermöglicht die Beförderung von Waren aus dem freien Verkehr der EU (sogenannte Unionswaren oder T2-Waren) zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der EU gelegenen Orten auf der Schiene durch die Schweiz, ohne dass der zollrechtliche T2 Status der Waren verloren geht. Telematik Die realtime Nutzung der Fahrzeugdaten (im speziellen der Geolokalisation), welche mittels Telematik der Spedition und dem Zoll übermittelt werden, für die Aktivierung. Transportcockpit UI für die Eingabe der Transportdaten für die Referenzierung einer Warenanmeldung mit dem Transportmittel. Transportverantwortlicher Ein Transportverantwortlicher ist die Person, welche in der Warenanmeldung als solcher bezeichnet worden ist. Verfügung Eine Verfügung ist eine Anordnung einer Behörde im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht stützt und verbindlich ist. Eine Verfügung legt Rechte oder Pflichten fest. Die meisten Verfügungen des BAZG –7
Dokumentation Passar für Softwareentwickler Begriff Definition legen den Betrag der Zollgebühren und anderer Abgaben gegenüber dem Einzelnen fest. Verfügungen der Behörden sind sowohl für die Behörde als auch den Einzelnen verbindlich, da sie rechtsverbindliche Gesetze anwenden. Einsprache Warenverantwortlicher Ein Warenverantwortlicher ist die Person, für welche die Ware ein-, aus- oder durchgeführt wird, sowie die Person, die im Inland abgabepflichtig oder rückerstattungsberechtigt ist für Abgaben nach nichtzollrechtlichen Erlassen. Warenbestimmungen Im grenzüberschreitenden Warenverkehr müssen die Waren einer Warenbestimmung zugeführt werden: Einfuhr in den freien Verkehr, Ausfuhr aus dem freien Verkehr, Durchfuhr, vorübergehende Verwendung, Veredelung oder Verbringung in ein Zoll- oder Steuerlager. –8
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 3 Einleitung Mit dem neuen Warenverkehrssystem "Passar" will das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, Nachfolgeorganisation der EZV ab 2022) die Prozesse für die Erhebung von Zöllen und Abgaben vereinfachen, harmonisieren und digitalisieren. Der grenzüberschreitende Warenverkehr und die Inlandbesteuerung sollen beschleunigt werden und die Sicherheit für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat gleichzeitig erhöht werden. Diese Dokumentation dient Unternehmen, welche Software für sich oder Dritte entwickeln, als Grundlage zur Erstellung von Verzollungssoftware bzw. von Schnittstellen zu Passar. Die Dokumentation wird im Rahmen der DaziT Arbeitsgruppe "Softwareentwicklung" erarbeitet und iterativ erweitert. Einige Aspekte, wie die Begriffe oder die Details der Subprozesse, können im Rahmen der Totalrevision des Zollgesetzes sowie der laufenden Digitalisierungsprojekte (Programm DaziT) noch angepasst oder weiterentwickelt werden. Einige verwendete Begriffe entsprechen bereits der voraussichtlichen Terminologie der neuen Zollgesetzgebung. Der Dokumentationsinhalt ist bis zur publizierten Endversion als unverbindlicher Entwurf zu verstehen. Aus der Dokumentation können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. –9
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 4 Fachliche Informationen 4.1 Interaktionsmöglichkeiten Die Verfahrensbeteiligten können im Rahmen des Warenprozesses in verschiedenen Phasen mit dem BAZG in Kontakt treten: 1. bei der Informationsgewinnung 2. bei der Registrierung (als Geschäftspartner, als Benutzer) 3. beim Einreichen oder Anpassen der Waren- und Transportanmeldung 4. beim Output- und Inputmanagement 5. bei Einsprachen 6. im Rahmen von Beschwerden 1. Informationsgewinnung Informationen über die Warenanmeldung werden weiterhin im Internet zur Verfügung stehen, dazu ist keine Registrierung nötig. 2. Registrierung Die Registrierung erfolgt über das ePortal. Sie umfasst die Registrierung als Geschäftspartner, das Beantragen der Rolle, der Benutzer, des Zugriffes (über UI oder B2B), das Bewirtschaften seiner Stammdaten, und allfälligen Bewilligungen, welche vom BAZG gepflegt werden. Die Registrierung muss vor dem erstmaligen Anmelden von Waren erfolgen. 3. Warenanmeldung einreichen Nach erfolgreicher Registrierung und mit der erforderlichen Geschäftspartnerrolle, kann der Verfahrensbeteiligte Warenanmeldungen über das vom BAZG zur Verfügung gestellte UI oder den B2B Kanal vornehmen. 4. Dokumenten Output- und Inputmanagment Über das Inputmanagement (genannt "Input") können vom BAZG einforderte Dokumente (Begleitpapiere etc.) eingereicht werden. Das Outputmanagement (genannt "DocBox) wird eingesetzt, um für den Verfahrensbeteiligten Dokumente (Verfügungen, Rechnungen etc.) bereitzustellen. 5. Einsprachen Auf die Verfügungen kann der Verfahrensbeteiligte Einsprache erheben. Im Rahmen einer Einsprache kann der Verfahrensbeteiligte eine angepasste Warenanmeldung einreichen, welche vom BAZG geprüft wird. Je nach geforderten Funktionen werden unterschiedliche Kanäle angeboten. 6. Beschwerden Gegen Einspracheentscheide des BAZG kann Beschwerde erhoben werden. Das Beschwerdeverfahren erfolgt elektronisch. 4.1.1 Kanäle Für die Kommunikation mit dem BAZG stehen zwei Hauptkanäle zur Verfügung: ePortal mit diversen User Interfaces: Eingabe der notwendigen Angaben durch den Verfahrensbeteiligten im User Interface vom BAZG. – 10
Dokumentation Passar für Softwareentwickler Upload ins ePortal: Einreichen von XML-Dokumenten über eine Upload Funktionalität im ePortal. B2B: Austausch von Daten über eine elektronische Schnittstelle. Funktional analog dem ePortal. Mobile App: Ausgewählte Funktonen werden über Apps angeboten. Übersicht der Interaktionskanäle und der Hauptfunktionsblöcke Der Geschäftspartner kann frei wählen, welchen Kanal er einsetzen will. (B2B, UI). Der Verfahrensbeteiligte kann sich für beide Kanäle registrieren. Funktional bestehen zwischen den Kanälen keine Unterschiede (Ausnahme mobile Applikationen mit eingeschränkten Funktionen). 4.1.2 Kanalauswahlkriterien Kanal Empfohlenes Einsatzgebiet B2B Warenanmeldung Der B2B Kanal ist für Verfahrensbeteiligte geeignet, die regelmässig viele Warenanmeldungen einreichen und über ein eigenes IT-System (ev. spezialisierte Software) verfügen, welches direkt mit dem BAZG verbunden ist. Transportanmeldung Mit dem Einreichen der Transportanmeldung wird angegeben, mit welchem Transportmittel die Ware verbracht wird. INPUT, DocBox Eingabe und Bezug von Dokumenten. Es wird zurzeit geklärt, ob die Notwendigkeit besteht, diese Funktionen auch über B2B anzubieten. Kontrollmeldung Einsicht in die Kontrollen nach der Aktivierung der Warenanmeldung (verkehrsartspezifisch). Einsprachen Möglichkeit zum Einreichen von Einsprachen inkl. angepasster Warenanmeldung. ePortal – 11
Dokumentation Passar für Softwareentwickler Kanal Empfohlenes Einsatzgebiet Warenanmeldung Warenanmeldungen können über das User Interface (UI) des BAZG eingereicht werden. Zum Zielpublikum gehören Privatpersonen oder Firmen, die nur wenige Warenanmeldungen einreichen. Transportanmeldung Über das Transportcockpit kann der Verfahrensbeteiligte nach vorangehender Registrierung bezeichnen, mit welchem Transportmittel die Ware verbracht wird. Die Nutzung des UI Warenanmeldung kann zusammen oder unabhängig des Transportcockpits erfolgen. INPUT, DocBox Eingabe und Bezug von Dokumenten. Upload Mittels Upload lassen sich Warenanmeldungen in Passar übertragen. Dort werden diese weiterverarbeitet. Der Upload wird gestartet, indem der Verfahrensbeteiligte sich im ePortal einloggt und die entsprechende Kachel auswählt. Danach können die Daten hochgeladen werden. Diese Lösung eignet sich für Verfahrensbeteiligte, die über keine spezialisierte Software verfügen, die mit Passar gekoppelt werden soll. Hinsichtlich der Integration sind keine Softwareanpassungen notwendig. Kontrollmeldung Einsicht in die Kontrollen nach der Aktivierung der Warenanmeldung (verkehrsartspezifisch) Einsprachen Möglichkeit zum Einreichen von Einsprachen inkl. angepasster Warenanmeldung Selfcare Über das Selfcare Portal kann der Verfahrensbeteiligte vor dem Verbringen der Waren die notwendigen Angaben eingeben: Registrierung Angaben zum Geschäftspartner Rechnungsangaben Antrag für BAZG Bewilligungen 4.2 ePortal Die digitalen Dienstleistungen (Services) des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sind künftig im ePortal zugänglich. Über das ePortal können auch sämtliche Informationen und Services des BAZG zentral abgerufen werden. Das BAZG wird auf dem ePortal insbesondere folgende Services zur Verfügung stellen: Registrierungsprozess durchführen (Onboarding): Der Kunde kann sich erstmalig als Geschäftspartner registrieren oder seine bestehenden Profildaten anpassen. Bei der Erstregistrierung erhält jeder Kunde eine eindeutige Geschäftspartner-Identität (GP-ID). Die GP-ID ist eine neue ID, die bundesweit umgesetzt wird. Jeder Geschäftspartner, der sich auf dem ePortal registriert erhält eine eindeutige GP-ID. Besitzt ein Geschäftspartner eine UID, wird diese zusätzlich zur GP-ID geführt. Mit der neuen Lösung werden die heute benötigten Zertifikate obsolet. Die Kommunikation wird über Token erfolgen. Beantragen einer Geschäftspartnerrolle wie z.B. «Fracht» um auf das Warenverkehrssystem «Passar» zugreifen zu können. Beantragen von Bewilligungen im Zuständigkeitsbereich BAZG. Zugang auf BAZG-Applikationen https://eportal.admin.ch/start https://eportal.admin.ch/assets/help/Benutzerdokumentation%20v1.1%20DE.pdf – 12
Dokumentation Passar für Softwareentwickler Mit Passar wird auf den Einsatz von Zertifikaten verzichtet (in einer Übergangsphase, solange die Altsysteme noch eingesetzt werden, kommen Zertifikate noch zum Einsatz). Der Zugriff auf das ePortal erfolgt für registrierte Benutzer mittels Username, Passwort und in gewissen Fällen mit einer 2-Faktoren Authentifizierung. Im B2B Kanal werden anstelle von Zertifikaten JSON Web Token (JWT) eingesetzt. 4.3 Der Grundprozess im Warenverkehr Der neue Grundprozess soll die Erhebung von Zöllen und Abgaben vereinfachen, harmonisieren und durchgehend digitalisieren. Der grenzüberschreitende Warenverkehr und die Inlandbesteuerung sollen beschleunigt und die Sicherheit für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat gleichzeitig erhöht werden. 4.3.1 Anmelden Der Prozessschritt Anmelden umfasst das Erstellen und Übermitteln der Warenanmeldung. Der Verfahrensbeteiligte meldet die Waren vor dem Grenzübertritt im Verzollungssystem «Passar» an. Das Erstellen der Warenanmeldung kann direkt in Passar über das entsprechende UI oder alternativ über eine B2B-Schnittstelle erfolgen. Die Daten von bereits erfassten und übermittelten Warenanmeldungen können bis zur Aktivierung der Warenanmeldung jederzeit ergänzt, korrigiert oder zurückgezogen werden. Jede Übermittlung von Daten (Erstübermittlung und Anpassungen) werden automatisch durch Passar plausibilisiert. Nicht plausible und valide Eingaben werden beanstandet. Der Verfahrensbeteiligte erhält eine entsprechende Rückmeldung. Damit die Warenanmeldung von Passar akzeptiert wird, müssen die Beanstandungen korrigiert und die Anmeldung erneut übermittelt werden. Ist die Plausibilisierung erfolgreich durchlaufen, erhält die Warenanmeldung eine eindeutige ID. Die übermittelte Warenanmeldung steht in Passar 30 Tage zur Verfügung. Nach dieser Frist wird die Warenanmeldung automatisch gelöscht sofern diese nicht aktiviert wurde. 4.3.2 Transportmittel Referenzieren (Transportanmeldung) Im grenzüberschreitenden Verkehr sind Warenanmeldungen mit dem jeweiligen Transportmittel zu verknüpfen (= Referenzieren). Dazu sind das Identifikationszeichen des Transportmittels (Strassenverkehr) oder der Sendung (Flugverkehr / Schiffsverkehr / Bahnverkehr) sowie die betroffene(n) Warenanmeldung(en) in der Transportanmeldung zu erfassen. Mit der erstmaligen Übermittlung der Transportanmeldung wird eine Fahrten-Nr. (ID der Transportanmeldung) generiert und dem Verfahrensbeteiligten mitgeteilt. Analog der Warenanmeldung kann die Transportanmeldung bis zur Aktivierung des Transportmittels jederzeit angepasst (korrigiert, gelöscht) werden. Die Transportanmeldung wird für die automatische Aktivierung der referenzierten Warenanmeldungen zwingend benötigt. – 13
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 4.3.2.1 BorderTicket Mit der BorderTicket Lösung soll der Grenzübertritt bei den Gemeinschaftszollanlagen (GZA) im Strassenverkehr vollautomatisch abgewickelt werden. Fahrzeuge sollen nur noch bei Kontrollen angehalten werden. BorderTicket soll jeweils in beiden Verkehrsrichtungen, für alle Warenbestimmungen und sowohl für die Schweiz als auch für das gegenüberliegende ausländische Land zur Anwendung kommen. 4.3.3 Aktivieren Grundprinzip Im Rahmen des Prozessschrittes "Aktivieren" wird die Warenanmeldung rechtsverbindlich. Dies erfolgt in aller Regel beim Grenzübertritt. Ab diesem Zeitpunkt kann die Warenanmeldung nicht mehr verändert werden. Kontingente und mengenbeschränkte Bewilligungen werden zum Zeitpunkt der Aktivierung abgeschrieben. Die Aktivierung kann automatisch oder manuell erfolgen. Damit eine Warenanmeldung aktiviert werden kann, muss das eingesetzte Transportmittel bezeichnet (referenziert) werden. Nach Abschluss der Aktivierung wird die Ware entweder der Kontrolle zugeführt oder der Verfügungsprozess wird eingeleitet. Die Aktivierung erfolgt je nach Verkehrsart unterschiedlich (vgl. folgende Kapitel). 4.3.3.1 Strasse Die Aktivierung im Strassenverkehr erfolgt a) automatisch b) manuell. Automatische Aktivierung Mechanismus: Die automatische Aktivierung erfolgt immer an der Grenze. Sie wird ausgelöst, wenn das Transportmittel die durch den Zoll festgelegte Grenzzone erreicht hat. Mittel: Für die automatische Aktivierung bietet der Zoll die "Activ" App für Apple und Android Smartphones an. Weitere Lösungsansätze werden zurzeit geprüft und sobald verfügbar kommuniziert. Vorbedingung: Die Warenanmeldung muss vor dem Verbringen eingereicht werden. Für die automatische Aktivierung muss das Transportmittel referenziert werden. Dies erfolgt entweder direkt über die App (bereits umgesetzt), das Transportcockpit oder via B2B Service (wird erarbeitet). Kontrollmitteilung: Die Kontrollmitteilung (frei, Kontrolle) wird ebenfalls über die App oder B2B kommuniziert. Aktivierung mit App Activ Die App wird durch den Fahrzeugführer bedient, vor der Abfahrt erfasst er das Kennzeichen und Warenanmeldungen in der App. Nach der Erfassung läuft eine erste Prüfung, es wird verifiziert, ob die angegeben Warenanmeldungen gültig sind. Ist die Erfassung erfolgreich, kann der Fahrer die Fahrt in der App starten und mit seinem Fahrzeug losfahren. Sobald sich das Fahrzeug einem Grenzübergang nähert wird mittels GPS-Technologie und konfigurierten Geofences die Warenanmeldung aktiviert. Es wird eine Risikoanalyse ausgelöst, durch welche das Kontrollresultat "Freie Fahrt" oder "Kontrolle" ermittelt wird. Dieses Kontrollresultat wird auf – 14
Dokumentation Passar für Softwareentwickler der App angezeigt, während der Einführungsphase muss die App mit dem Resultat noch dem BAZG Mitarbeitenden gezeigt werden. Informationen zur App Activ: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/zollanmeldung/anmeldung- firmen/activ.html 4.3.3.2 Bahn Die Aktivierung im Bahnverkehr erfolgt a) automatisch b) manuell. Die automatische Aktivierung ist der Regelfall. Eine manuelle Aktivierung ist durch einen Zollmitarbeiter im Ausnahmefall möglich. Automatische Aktivierung Mechanismus: Die automatische Aktivierung erfolgt immer an der Grenze. Sie wird ausgelöst, wenn das Transportmittel die durch den Zoll festgelegte Grenzzone erreicht hat. Mittel: Die Aktivierung wird erreicht, indem das Zuginformationssystems der SBB angebunden wird. Mittels der übertragenen Informationen kann der Zoll diese Zuginformationen mit der vorgängig eingereichten Warenanmeldung korrelieren. Für die Korrelation dient der CIM- Frachtbrief, welcher mit der Warenanmeldung bezeichnet werden muss. Vorbedingung: Die Warenanmeldung muss vor dem Verbringen in die Grenzzone eingereicht werden und anhand des CIM-Frachtbriefs kann referenziert werden. Kontrollmitteilung: Die Kontrollmitteilung (frei, frei mit Vorbehalt, Kontrolle) erfolgt ins ZIS- System der SBB-Infra und via E-Mail oder B2B. Hinweis: Die Kontrollmitteilung wird dem ZIS-System der SBB-Infra und dem Eisenbahn Verkehrsunternehmen (EVU) rechtzeitig in zwei Phasen, via E-Mail oder B2B, mitgeteilt. Phase 1: sobald der Zug eine durch den Zoll zeitlich definierte Zone erreicht hat, wird die Kontrollmitteilung ausgelöst. Phase 2: beim Passieren der Grenze wird die Grenzankunft gemeldet und die finale Kontrollmitteilung ausgelöst. 4.3.3.3 Luft Wird zurzeit mit den involvierten Stakeholdern erarbeitet 4.3.3.4 Schiff Die Aktivierung im Schiffsverkehr erfolgt a) automatisch b) manuell. Die automatische Aktivierung ist der Regelfall. Eine manuelle Aktivierung ist durch einen Zollmitarbeiter im Ausnahmefall möglich. Automatische Aktivierung Mechanismus: Die automatische Aktivierung erfolgt immer an der Grenze. Sie wird ausgelöst, wenn das Transportmittel die durch den Zoll festgelegte Grenzzone erreicht hat. – 15
Dokumentation Passar für Softwareentwickler Mittel: Die Aktivierung wird erreicht, indem das Schiffsanmeldesystem RPIS angebunden wird. Mittels der übertragenen Informationen kann der Zoll diese Schiffsinformationen mit der vorgängig eingereichten Warenanmeldung korrelieren. Vorbedingung: Die Warenanmeldung muss vor dem Verbringen in die Grenzzone eingereicht werden und die Sendung wird mit der Warenanmeldung referenziert. Kontrollmitteilung: Die Kontrollmitteilung (frei, Kontrolle) wird dem Terminalbetreiber über B2B Service kommuniziert. Hinweis: Die Kontrollmitteilung wird dem Terminalbetreiber rechtzeitig via B2B mitgeteilt, damit dieser die notwendigen logistischen Massnahmen einleiten kann. 4.3.4 Selektionieren Nachdem Aktivieren wird die Warenanmeldung einer erneuten Plausibilisierung und einer umfassenden Risikoanalyse unterzogen. Die Plausibilisierung prüft die Warenanmeldung formal und umfasst u.a. auch die Überprüfung allfällig notwendiger Bewilligungen und Kontingente. Auf Grundlage der Risikoanlayse wird der Kontrollentscheid getroffen. Der Kontrollentscheid kann auf "freie Fahrt" oder "Kontrolle" lauten. Das Ergebnis wird dem Fahrzeugführer und dem Warenanmelder (Person, welche die Warenanmeldung übermittelt hat) mitgeteilt. Tritt bei der Plausibilisierung ein Fehler auf, wird bildlich gesprochen die Ampel grundsätzlich auf rot gestellt und der Fahrzeugführer erhält den Entscheid "Kontrolle". Da die Warenanmeldungen bereits vor der Aktivierung plausibiliert werden, sollte dieses Szenario die Ausnahme bilden. Tritt kein Plausibilisierungsfehler auf, erfolgt die Selektionierung bzw. wird der Kontrollentscheid aufgrund der Risikoanalyse getroffen. 4.3.5 Intervenieren Die Intervention (Kontrolle) kann direkt an der Grenze oder an anderen vom BAZG definierten Orten erfolgen. Eine Intervention kann eine Kontrolle von Personen, Waren und Transportmittel beinhalten. Kontrollen, insbesondere auch vertiefte Warenkontrollen und Abklärungen, können jederzeit auch nachträglich im Zollgebiet stattfinden, beispielsweise beim Domizil des Warenempfängers. 4.3.6 Verfügen Nach der Aktivierung bzw. nach Abschluss einer allfälligen Intervention eröffnet das BAZG eine Veranlagungsverfügung. Die Höhe der Abgaben wird auf der Basis der Warenanmeldung berechnet. Die Verfügungen werden elektronisch bereitgestellt. 4.3.7 Nachbearbeiten Das Nachbearbeiten umfasst verschiedene Tätigkeiten, die nach Eröffnen der Veranlagungsverfügung anfallen können (das Beantragen und Behandeln von Einsprachen, Fristverlängerungen, Rückerstattungen etc.). Einsprachen (Korrekturanträge), Anträge auf Fristverlängerungen oder Rückerstattungen sollen künftig über das ePortal so wie auch via B2B-Schnittstelle eingereicht werden können. Die detaillierten Prozesse sind noch zu definieren. Die heutigen provisorischen Anmeldungen sollen künftig so weit wie möglich über die Einsprache gelöst werden. – 16
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 4.3.8 Verfahrensübergänge und Datenübernahme Eine Datenübernahme bzw. Datenverbindung zwischen verschiedenen Warenanmeldungen analog dem heutigen Send to Transit soll auch künftig möglich sein. Die detaillierten Prozesse sind noch zu definieren. 4.3.9 Erleichterungen im Veranlagungsprozess 4.4 Die Geschäftspartnerrollen Eine Geschäftspartnerrolle bezeichnet eine Geschäftsbeziehung zwischen einem Geschäftspartner und dem BAZG. Diese Beziehung bringt Rechte und Pflichten mit sich. Benutzer von BAZG-Systemen werden mittels einer Geschäftspartnerrolle explizit auf eine Fachanwendung berechtigt, welche sie benutzen dürfen. Die Berechtigung definiert zudem die Funktionen, welche der Benutzer in der Fachanwendung ausführen darf. Eine Geschäftspartnerrolle kann durch einen registrierten Benutzer via ePortal beantragt werden. Im Zusammenhang mit dem System «Passar» sind folgende Geschäftspartnerrollen vorgesehen: GP-Rolle Inhalt Mögliche Nutzer dieser Rolle Fracht Gewährt Zugriff auf das Verzollungssystem Sogenannte Selbstverzoller «Passar» und das Transportcockpit. Über das System «Passar» können Warenanmeldungen KMU, die Verzollungen selber und Transportanmeldungen verwaltet vornehmen werden. Fracht Gewährt Zugriff auf die Schnittstelle für das Verzollungsfirmen B2B Verzollungssystem «Passar». Grossimporteure und - exporteure, die Verzollungen selber vornehmen Transport Gewährt Zugriff auf das Transportcockpit zum Sogenannte Selbstfahrer Referenzieren von Transportmittel und Warenanmeldung. Kleine bis mittlere Transportunternehmen Transport Gewährt Zugriff auf die Schnittstelle für das Mittlere bis grosse B2B Transportcockpit. Transportunternehmen Die B2B Rollen sind keine Erweiterung zu anderen Rollen, sondern zielen bewusst auf die Verwendung der B2B-Schnittstelle ab. 4.4.1 Kommunikation Rollenkonzept an Gegenüber 4.5 Warenbestimmungen 4.5.1 Einfuhr in den freien Verkehr Waren, die in den freien Verkehr des Schweizer Zollgebiets verbracht werden, müssen zur Warenbestimmung "Einfuhr in den freien Verkehr" angemeldet werden. Die Warenanmeldung Einfuhr muss elektronisch oder in einer anderen vom BAZG zugelassenen Form erfolgen. Bei einer Kontrolle übermittelt der Verfahrensbeteiligte die vom BAZG verlangten Begleitdokumente zur Warenanmeldung Einfuhr elektronisch. Nach ordnungsgemässem Abschluss der Warenbestimmung "Einfuhr in den freien Verkehr" erhebt das BAZG die Einfuhrabgaben und stellt eine elektronische Veranlagungsverfügung aus. – 17
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 4.5.2 Ausfuhr aus dem freien Verkehr Waren, die aus dem freien Verkehr des Schweizer Zollgebiets verbracht werden, müssen zur Warenbestimmung "Ausfuhr aus dem freien Verkehr" angemeldet werden. Die Warenanmeldung Ausfuhr muss elektronisch oder in einer anderen vom BAZG zugelassenen Form erfolgen. Bei einer Kontrolle übermittelt der Verfahrensbeteiligte die vom BAZG verlangten Begleitdokumente zur Warenanmeldung Ausfuhr elektronisch. Nach ordnungsgemässem Abschluss der Warenbestimmung "Ausfuhr aus dem freien Verkehr" erhebt das BAZG allfällige Ausfuhrabgaben und stellt eine elektronische Veranlagungsverfügung aus. 4.5.3 Durchfuhr Waren aus dem nicht freien Verkehr, die durch das Schweizer Zollgebiet oder zwischen zwei Orten im Zollgebiet transportiert werden, müssen mit der Warenbestimmung "Durchfuhr" angemeldet werden. Die Warenanmeldung Durchfuhr muss elektronisch oder in einer anderen vom BAZG zugelassenen Form erfolgen. Die Warenbestimmung ist an Bedingungen und Auflagen gebunden. Beim Eröffnen der Warenbestimmung "Durchfuhr" entsteht eine bedingte Abgabeschuld. Sie muss in diesem Zeitpunkt grundsätzlich sichergestellt werden. Die Sicherstellung entfällt, wenn die Waren innerhalb der Durchfuhrfrist unverändert und unter Erfüllung der übrigen Bedingungen und Auflagen bei der Bestimmungszollstelle einer anderen Warenbestimmung zugeführt oder aus dem Zollgebiet verbracht werden. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr kommen internationale Durchfuhrverfahren (auch Transit- oder Versandverfahren genannt) zur Anwendung. Für diese Verfahren (z.B. gemeinsames Versandverfahren NCTS oder Carnet TIR) richten sich die Bestimmungen nach den jeweiligen internationalen Übereinkommen. Wird das Durchfuhrverfahren nicht beendet, so wird ein internationales Suchverfahren ausgelöst. Führt dieses zu keinem nachträglichen Abschluss des Durchfuhrverfahrens, wird ein Abgabenerhebungsverfahren bei den in Frage kommenden Abgabeschuldnern eingeleitet. 4.6 Vereinfachte Warenanmeldung 4.7 Spezialverzollungen 4.8 Notfallverfahren 4.9 Grundlegende Veränderungen Das neue Zollgesetz und die Ablösung von e-dec und NCTS durch Passar bringen diverse Änderungen. Die ausgewählten Themen sind wesentlich, aber nicht abschliessend. Technische vorher-nachher Vergleiche sind im Kapitel "Technische Informationen" vorhanden. Thema heute zukünftig IT-System Es gab für die Zollanmeldung Alle Warenanmeldungen erfolgen zwei IT-Systeme (e-dec und elektronisch über Passar. NCTS) und z. T. auch eine Zollanmeldung in Papierform. Zollverfahren Für die Zollanmeldung Es gibt grundsätzlich einen kamen verschiedene IT- Warenprozess für alle – 18
Dokumentation Passar für Softwareentwickler Thema heute zukünftig Systeme (e-dec, e-dec web, Warenbestimmungen (ehemals NCTS) und auch Zollverfahren). Papierformulare zur Anwendung. Zolldeklaration Für die Zollanmeldung Die Warenanmeldung kamen verschiedene IT- (Zollanmeldung) für die Systeme (e-dec, e-dec web, unterschiedlichen NCTS) und auch Warenbestimmungen erfolgt Papierformulare zur elektronisch in Passar. Sie kann bis Anwendung. zu 30 Tage vor der Aktivierung in Passar erstellt werden. Provisorische Waren, über welche der Dem Verfahrensbeteiligten steht an Veranlagung Zollanmelder verfügen wollte, Stelle der provisorischen Veranlagung deren definitive Überführung das Instrument der Einsprache zur in das gewünschte Verfügung. Zollverfahren jedoch aus stichhaltigen Gründen nicht sofort möglich war, wurden provisorisch veranlagt. Referenzierung Den Prozessschritt der Durch Angabe des Referenzierung gab es bisher Identifikationszeichens der Sendung nicht. Der Zollanmelder gab (Flugverkehr / Schiffsverkehr / in der Zollanmeldung das Bahnverkehr) oder des Kennzeichen des Transportmittels (Strassenverkehr) Beförderungsmittels an. wird eine Verknüpfung zwischen der Sendung bzw. des Transportmittels und der betreffenden Warenanmeldung sichergestellt. Die Angabe erfolgt in der Warenanmeldung oder spätestens bei der Erfassung der notwendigen Transportdaten. Damit erhält das BAZG die Information, welche Waren mit welchem Transportmittel in das Zollgebiet eingeführt oder aus dem Zollgebiet ausgeführt werden sollen. Diese Angabe ist insbesondere für die Aktivierung und für Fälle unabdingbar, bei denen eine Kontrolle durchgeführt werden muss. Aktivierung Den Prozessschritt der Mit der Aktivierung wird die Aktivierung gab es bisher Warenanmeldung rechtsverbindlich. nicht. Die Zollanmeldung Die Aktivierung wird grundsätzlich wurde mit der erfolgreichen automatisch an der Grenze ausgelöst Übermittlung (kein (Ausnahme: ZE/ZV-Verfahren). Dank Plausibilitätsfehler) an das IT- der Aktivierung kann das Gegenüber System (e-dec/NCTS) eine Warenanmeldung bis zu 30 Tage rechtlich verbindlich vor dem Verbringen einreichen und angenommen. beliebig oft anpassen. Berichtigungsverfahren Berichtigungsanträge waren Das Berichtigungsverfahren wird es in innerhalb 30 Tagen seit Ende dieser Form nicht mehr geben. Das des Zollgewahrsams möglich. Gegenüber kann gegen Verfügungen des BAZG Einsprache erheben. – 19
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 5 Technische Informationen 5.1 Systemkontext Für die Interaktion mit dem BAZG im Zusammenhang mit dem Warenverkehr stehen dem Verfahrensbeteiligten folgende Systeme zur Verfügung: ePortal: Warenanmeldungen (Declar), Transportanmeldungen (Transportcockpit), Kontrollmeldungen, Einsprachen, Selfcare B2B: Warenanmeldungen, Transportanmeldungen, Kontrollmeldungen, Einsprachen Input: Eingabe von Dokumenten DocBox: Bezug von Dokumenten Activ App: Transportanmeldung, Kontrollmeldung, nur Strassenverkehr Die folgende Darstellung zeigt die Systemlandschaft in stark abstrahierter Form. Backendsysteme des BAZG sind nur dargestellt, wo sie für die Verfahrensbeteiligten von Relevanz sind. 5.2 Anbindung an Passar 5.2.1 Nutzung ePortal Das ePortal spielt für die Verfahrensbeteiligten eine zentrale Rolle. Über das ePortal lassen sich wichtige Informationen abrufen, Daten im Selfservice Modus anpassen und (via User Interface BAZG) Warenanmeldungen vornehmen. Über das ePortal https://eportal.admin.ch/start gelangt man unter "Hilfe" zur Benutzer-Dokumentation Für die Nutzung der B2B- und B2B light- Anwenderschnittstellen (API) ist eine Registrierung im ePortal erforderlich. Nach einer erfolgreichen Registrierung können die Stammdaten direkt im ePortal bewirtschaften werden (Selfservice Modus). – 20
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 5.2.2 B2B Hub / Schnittstellenbeschreibung 5.2.2.1 Access Token Refresh Für jeden Request benötigt es einen Access Token. Ein Initialsatz davon (Access & Refresh Tokens) ist über das API Selfservice Portal erhältlich. Zusätzlich erhält man noch ein Key & Secret. Alle (Key, Secret und Tokens) sind an die Subscription einer Applikation gebunden. Ein Access Token ist jeweils 24h gültig und kann mehrmals verwendet werden. Mit Key, Secret und einem Refresh Token kann ein neuer Satz Access & Refresh Token gelöst werden. Der Refresh Token ist nur einmal nutzbar und 7 Tage gültig. Das bedeutet, dass mindestens alle 7 Tage ein automatischer Refresh durchgeführt werden muss. Ist der Access Token ungültig muss über das API-Self-Service Portal ein neuer Tokensatz generiert werden. 1. Die Client Applikation fordert mit einem Refresh Token vom API Manager ein neues Access Token an. 2. Wenn der Refresh Token gültig ist, dann stellt der API Manager ein neues Access Token und ein neues Refresh Token aus und schickt beide an die Client Applikation. 3. Die Client Applikation ruft mit einem gültigen Access Token die API für eine gesicherte Ressource auf dem API Gateway auf. 4. Wenn das Access Token den Zugriff auf die gesicherte Ressource erlaubt, dann leitet das API Gateway den Request weiter und gibt die Antwort zurück. 5. Die Client Applikation ruft mit einem abgelaufenem Access Token die API für eine gesicherte Ressource auf. 6. Das API Gateway weisst den Request mit einem "Invalid Token Error" zurück. Für das automatische erneuern der Tokens wird eine Refresh-API unter 'https://keymanager.api.admin.ch/token/v2' angeboten.Authorization Request curl -k -u : -d "grant_type=refresh_token&refresh_token=" -H "Content- Type: application/x-www-form-urlencoded" 'https://keymanager.api.admin.ch/token/v2' Authorization Response – 21
Dokumentation Passar für Softwareentwickler { "access_token": "eyJ4NXQiOiJPRFkxT1dVNFlqZGtaV1 .. DMlyeiF8qW75_Y6G3CoS2O55C35g", "refresh_token": "c8108211-a15c-37cc-8f33-f2638a5cd38e", "token_type": "Bearer", "expires_in": 86400 } 5.2.2.2 API-Selfservice Portal 5.2.2.3 B2B Hub Schnittstelle Da der Eingang (Incoming) und Ausgang (Outgoing) von Meldungen eine Frage der Perspektive sind, werden die Begriffe für dieses Kapitel (B2B Hub Schnittstelle) wie folgt definiert. Begriff Bedeutung Incoming Message Eine Nachricht vom Verfahrensbeteiligten für das BAZG Outgoing Message Eine Nachricht vom BAZG für den Verfahrensbeteiligten 5.2.2.3.1 Überblick – 22
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 5.2.2.3.2 Prinzipien # Beschreibung 1 BAZG integriert keine Schnittstelle der Verfahrensbeteiligten 2 Die B2B API werden immer über den B2B Gateway exponiert 3 Die Verfahrensbeteiligten sind für Incoming Messages verantwortlich, bis das BAZG deren Empfang bestätigt hat 4 Die Verfahrensbeteiligten sind verantwortlich, Outgoing Messages abzuholen 5 Die Verfahrensbeteiligten sind verantwortlich, den Empfang von Outgoing Messages zu bestätigen 5.2.2.3.3 Konzept Ein B2B API ist grundsätzlich ein Rest API für die Ressource Message. Die API umfasst folgende Operationen: Operation Beschreibung submitMessage Eine Incoming Message erstellen listMessages Liste der wartenden Outgoing Messages lesen getMessage Eine Outgoing Message abholen confirmReceipt Den Empfang einer Outgoing Message bestätigen Die Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und BAZG läuft im Normalfall folgendermassen ab: – 23
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 5.2.2.3.4 Operationen submitMessage Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten eine Message an das BAZG zu übergeben. Die Operation ist idempotent, dies erlaubt dem Verfahrensbeteiligten nach einem Timeout so viele Retries zu machen, bis der Request beantwortet wird. Eine Message kann durch einen erneuten Aufruf der Operation nicht verändert werden. Das BAZG verwendet immer die erste Message, welche empfangen wurde. Request HTTP Verb PUT Parameter GP-ID, MessageId Body Incoming Message (XML, JSON) Der Body enthält NUR die Message. Parameter werden ausschliesslich in der URL oder als Header transportiert. Responses – 24
Dokumentation Passar für Softwareentwickler Status Code Bedeutung Body 200 (Ok) Empfang der Message durch BAZG bestätigt (der Transport war Kein Body erfolgreich). Das bedeutet nicht, dass die Message vom BAZG akzeptiert wurde. Es hat noch keine semantische Validierung der Message stattgefunden. 400 (Bad Ungültiger Request, typischerweise weil die Message Details zum Request) syntaktisch nicht korrekt ist Fehler 401 Der Caller hat sich nicht authentisiert Kein Body (Unauthorized) 403 (Forbidden) Der Caller ist nicht autorisiert Kein Body listMessages Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten eine Liste der abzuholenden Messages zu lesen. Eine Message bleibt so lange in der Liste, bis der Empfang der Message bestätigt wurde. Request HTTP Verb GET Parameter GP-ID Body Kein Body Response Status Code Bedeutung Body 200 (Ok) Liste konnte erstellt werden Liste der abzuholenden Messages mit: Die Liste ist leer, wenn keine Messages abzuholen sind. messageId messageType datePublished 400 (Bad Ungültiger Request Details zum Fehler Request) 401 Der Caller hat sich nicht authentisiert Kein Body (Unauthorized) 403 (Forbidden) Der Caller ist nicht autorisiert Kein Body 404 (Not Found) Die GP-ID wurde nicht gefunden Kein Body getMessage Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten eine Message abzuholen. Der Verfahrensbeteiligte kann eine Message so oft wie nötig abholen, solange der Empfang der Message nicht bestätigt wurde Request HTTP Verb GET Parameter GP-ID, messageId Body Kein Body Response – 25
Dokumentation Passar für Softwareentwickler Status Code Bedeutung Body 200 (Ok) Erfolg Outgoing Message Kein Wrapper, keine zusätzlichen Informationen! 400 (Bad Ungültiger Request Details zum Fehler Request) 401 Der Caller hat sich nicht Kein Body (Unauthorized) authentisiert 403 (Forbidden) Der Caller ist nicht autorisiert Kein Body 404 (Not Found) Die angeforderte Message wurde Kein Body nicht gefunden confirmReceipt Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten den Empfang einer Outgoing Message zu bestätigen. confirmReceipt ist idempotent confirmReceipt ist zwingend erforderlich, weil ein erfolgreicher getMessage Request nicht beweist, dass die Message beim Verfahrensbeteiligten angekommen ist Request HTTP Verb DELETE Parameter GP-ID, messageId Body Kein Body Response Status Code Bedeutung Body 200 (Ok) Erfolg Outgoing Message 400 (Bad Request) Ungültiger Request Details zum Fehler 401 (Unauthorized) Der Caller hat sich nicht authentisiert Kein Body 403 (Forbidden) Der Caller ist nicht autorisiert Kein Body 5.2.2.4 B2B Multi-Channel Support AE-UA-030_B2B Multichannel Architektur 5.2.3 Systemumgebungen 5.3 Prozesse Mit den folgenden BPMN-Modellen wird der Austausch der diversen Meldungen veranschaulicht. Ist es für eine oder mehrere Verkehrsarten nicht direkt anwendbar, wird ein zusätzliches Kapitel mit den entsprechenden Spezifikationen aufgeführt. Die BPMN-Modelle zeigen den Nachrichtenfluss zwischen dem BAZG und den Verfahrensbeteiligten auf. – 26
Dokumentation Passar für Softwareentwickler 5.3.1 Prozess Einfuhr 5.3.1.1 Erste Warenanmeldung Einfuhr Mit der Warenanmeldung (NI015) wird das BAZG über die Absicht, ein Einfuhrverfahren zu eröffnen, informiert. Sofern die Meldung keine Fehler hat, wird die Warenanmeldung akzeptiert und dies mit der Akzeptanzmeldung NI028 bestätigt. Diese beinhaltet unter anderem die GDRN (Goods Declaration Reference Number), die als eindeutige Identifikation der Warenbestimmung dient. Zusätzlich wird die Version 1 der Warenanmeldung vergeben und zurückgemeldet. Mit der Aktivierung gilt die Warenanmeldung als rechtlich verbindlich. Sollte innerhalb der Frist (30 Tage) keine Aktivierung stattfinden, wird die Warenanmeldung für ungültig erklärt (NI056). Wird nach der Aktivierung eine Kontrolle durchgeführt, wird mit der Meldung NI060 darüber informiert. Wenn alles in Ordnung ist, wird die Ware/Sendung freigegeben (Meldung NI029). (Vgl. Übersicht aller Meldungen). Wenn die erste Warenanmeldung fehlerhaft ist, wird keine Warenanmeldung erstellt. Es wird eine Fehlermeldung NC909 zurückgemeldet, welche die Gründe für die Ablehnung enthält. Die fehlerhafte Warenanmeldung wird verworfen. 5.3.1.2 Korrektur Warenanmeldung Einfuhr Bis zum Zeitpunkt der Aktivierung kann die Warenanmeldung beliebig oft mit der Meldung NI013 korrigiert werden. Falls die Warenanmeldung Korrektur akzeptiert wird, wird eine neue Version der Warenanmeldung erstellt. Die Akzeptanz der Korrektur und die neue Versionsnummer wird mit der Meldung NI004 zurückgemeldet. Falls die Korrektur der Warenanmeldung abgelehnt wird, wird dies mit der Meldung NC909 mitgeteilt. Die bestehende Warenanmeldung bleibt gültig. – 27
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