Technische Dokumentation Passar für Softwareentwickler Version 0.3

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Technische Dokumentation Passar
   für Softwareentwickler Version 0.3

Entwurf V0.3 Stand 24.06.2021
Dokumentation V0.3 Passar für Softwareentwickler

Inhaltsverzeichnis

4.1      Interaktionsmöglichkeiten ................................................................................................. 10
4.1.1       Kanäle ......................................................................................................................................... 10
4.1.2       Kanalauswahlkriterien ................................................................................................................. 11
4.2      ePortal .............................................................................................................................. 12
4.3      Der Grundprozess im Warenverkehr ................................................................................ 13
4.3.1       Anmelden .................................................................................................................................... 13
4.3.2       Transportmittel Referenzieren (Transportanmeldung) ................................................................ 13
4.3.3       Aktivieren .................................................................................................................................... 14
4.3.4       Selektionieren ............................................................................................................................. 16
4.3.5       Intervenieren ............................................................................................................................... 16
4.3.6       Verfügen ..................................................................................................................................... 16
4.3.7       Nachbearbeiten ........................................................................................................................... 16
4.3.8       Verfahrensübergänge und Datenübernahme .............................................................................. 17
4.3.9       Erleichterungen im Veranlagungsprozess................................................................................... 17
4.4      Die Geschäftspartnerrollen ............................................................................................... 17
4.4.1       Kommunikation Rollenkonzept an Gegenüber ............................................................................ 17
4.5      Warenbestimmungen ....................................................................................................... 17
4.5.1       Einfuhr in den freien Verkehr ...................................................................................................... 17
4.5.2       Ausfuhr aus dem freien Verkehr ................................................................................................. 18
4.5.3       Durchfuhr .................................................................................................................................... 18
4.6      Vereinfachte Warenanmeldung ........................................................................................ 18
4.7      Spezialverzollungen ......................................................................................................... 18
4.8      Notfallverfahren ................................................................................................................ 18
4.9      Grundlegende Veränderungen ......................................................................................... 18
5.1      Systemkontext .................................................................................................................. 20
5.2      Anbindung an Passar ....................................................................................................... 20
5.2.1       Nutzung ePortal .......................................................................................................................... 20
5.2.2       B2B Hub / Schnittstellenbeschreibung ........................................................................................ 21
5.2.3       Systemumgebungen ................................................................................................................... 26
5.3      Prozesse ........................................................................................................................... 26
5.3.1       Prozess Einfuhr ........................................................................................................................... 27
5.3.2       Prozess Ausfuhr .......................................................................................................................... 29
5.3.3       Prozess Durchfuhr ...................................................................................................................... 32
5.3.4       Prozess Ausfuhr + Durchfuhr ...................................................................................................... 39
5.3.5       Prozess Durchfuhr + Einfuhr ....................................................................................................... 42
5.3.6       Prozess Spezialverzollungen ...................................................................................................... 42
5.3.7       Prozess Lagerverfahren .............................................................................................................. 42
5.3.8       Prozess Veredelungsverkehr ...................................................................................................... 42
5.3.9       Prozess Vorübergehende Verwendung ...................................................................................... 42
5.3.10      Prozess Notfallverfahren ............................................................................................................. 42
5.3.11      Prozess Referenzierung / Transportanmeldung .......................................................................... 42
5.3.12      Prozess Vereinfachte Warenanmeldung ..................................................................................... 42
5.4      Technische Spezifikationen .............................................................................................. 42
5.4.1       Grundlegende Informationen ...................................................................................................... 42
5.4.2       Fehlermanagement ..................................................................................................................... 49
5.4.3       Durchfuhr .................................................................................................................................... 52
5.4.4       Meldungen .................................................................................................................................. 52
5.4.5       Beispiele ..................................................................................................................................... 54
5.5      IST-SOLL-Vergleich ......................................................................................................... 54
5.5.1       Datenmodell technische Nachrichten .......................................................................................... 54
5.5.2       Datenmodell Waren- und Transportanmeldung .......................................................................... 55
5.6      Technische Implementierung der Aktivierung .................................................................. 55
5.6.1       Strassenverkehr .......................................................................................................................... 56
5.6.2       Bahnverkehr................................................................................................................................ 57
5.6.3       Luftverkehr .................................................................................................................................. 57
5.6.4       Schiffsverkehr ............................................................................................................................. 57
5.7      Dokumenteneingabe ........................................................................................................ 58
5.8      Dokumentenausgabe ....................................................................................................... 58
5.9      WVB Implementierung...................................................................................................... 58
6.1      Funktionsumfang Passar .................................................................................................. 59
6.2      Transitionsplanung ........................................................................................................... 63

                                                                                                                                                          –2
Dokumentation V0.3 Passar für Softwareentwickler

6.3     Testing für Arbeitsgruppe Softwareentwicklung ............................................................... 64
6.3.1      Testszenarien ............................................................................................................................. 65
6.3.2      Testumgebung ............................................................................................................................ 66
6.3.3      Testing - Testdaten ..................................................................................................................... 66
6.3.4      Testing - Testszenarien............................................................................................................... 66
6.3.5      Testing - Testumgebung ............................................................................................................. 69
6.4     Einführungskonzept .......................................................................................................... 69
6.4.1      Einführung Aktivierung ................................................................................................................ 69
6.4.2      Paralellbetrieb ............................................................................................................................. 69

                                                                                                                                                      –3
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

Version              0.3

Datum                24.06.2021

Status               [ ] in Arbeit, [X] in Prüfung, [ ] geprüft, [ ] freigegeben

Klassifizierung      [ ] Nicht klassifiziert, [x ] Intern, [ ] Vertraulich

Änderungsverzeichnis:

Version Datum        Kapitel                                    Änderung

0.3       13.04.2021 Grundlegende Veränderungen                 neu

0.3       06.05.2021 Prozess Ausfuhr + Durchfuhr                wesentliche Anpassungen

0.3       07.05.2021 Testing für Arbeitsgruppe                  neu inkl. Unterkapitel
                     Softwareentwicklung

0.3       14,5,2021 Prozess Einfuhr                             kleine Anpassung Grafik

0.3       14,5,2021 Prozess Ausfuhr + Durchfuhr                 neue Prozessbeschreibung

0.3       14,5,2021 Meldungen (Vorerst nur Anhang)              NR Meldungen aufgenommen

0.3    14,5,2021 Referenzierung                                 neu: NR304, NR313, NR315,
Anhang           (Transportanmeldung)                           NR328

0.3       14,5,2021 NI015 - Warenanmeldung Einfuhr              wesentliche Überarbeitung

0.3       26.5.2021 Testing für Arbeitsgruppe                   neu
                    Softwareentwicklung

0.3       04.06.2021 Transitionsstrategie, Passar               neu inkl. neuem Funktionsumfang
                     Funktionsumfang 1.0 und
                     Weiterentwicklung

0.3       04.06.2021 Terminplan                                 wesentlich überarbeitet auf Grund
                                                                Funktionsumfang Passar 1.0

                                                                                                    –4
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

1 Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung Bedeutung                                        Allfällige Übersetzung

AAR      Anticipated Arrival Record                        -

AEO      Authorised Economic Operator                      Zugelassener
                                                           Wirtschaftsbeteiligter

API      Application Programming Interface                 -

ATR      Anticipated Transit Record                        -

AXR      Anticipated Exit Record                           -

B2B      Business to Business                              -

BAZG     Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit            -

BPMN     Business Process Model and Notation               -

BRT      Business Rule for Transition                      -

CL       Codelist                                          -

DDCOM    Design Document for Common Operations and         -
         Methods

DDNTA    Design Document for National Transit Application -

eBD      elektronisches Begleitdokument                    -

FMS      Functional Message Structure                      -

IE       Information Exchange                              -

GDRN     Goods Declaration Reference Number                -

GP       Geschäftspartner                                  -

GP-ID    Geschäftspartner-Identität

GUI      Graphical User Interface                          Grafische Benutzeroberfläche

gVV      gemeinsames Versandverfahren                      -

JSON     JavaScript Object Notation                        -

LSVA     Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe           -

MRN      Master Reference Number                           -

NCA      National Customs Application                      Nationale Zollapplikation

PSVA     Pauschale Schwerverkehrsabgabe                    -

RPIS     RheinPorts Information System                     -

TMS      Technical Message Structure                       -

TP       Transitionphase                                   Übergangsphase

TRT      Technical Rule for Transition                     -

                                                                                          –5
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

Abkürzung Bedeutung                                Allfällige Übersetzung

UCC      Union Customs Code                        Zollkodex der Union

VEV      Vereinfachtes Einfuhrverfahren            -

WVB      Warenverkehrsbescheinigung                -

XML      eXtensible Markup Language                -

XSD      XML Schema Definition                     -

ZE       Zugelassener Empfänger                    -

ZV       Zugelassener Versender                    -

                                                                                  –6
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

2 Begriffsdefinition / Glossar
Begriff                   Definition

Aktivierung               Eine Aktivierung ist eine Willenskundgabe oder ein technischer
                          Vorgang, der die Verbindlichkeit einer Eingabe bewirkt.

B2B light                 Einreichen von XML-Daten im ePortal

BorderTicket

Datenverantwortlicher     Ein Datenverantwortlicher ist die Person, welche die
                          Warenanmeldung für einen Dritten einreicht.

DocBox                    DocBox ist die neue Internetanwendung der Eidgenössischen
                          Zollverwaltung, über welche Sie Ihre Zolldokumente beziehen
                          können. DocBox (admin.ch)

ePortal                   siehe Benutzerdokumentation v1.1 DE.pdf (admin.ch)

Geofences                 Geofences sind virtuelle Grenzen um einen physischen Standort, die
                          verwendet werden können, um Ereignisse auszulösen, wenn ein
                          Benutzer die Region betritt oder verlässt.

Intervention              Eine Intervention umfasst die Kontrolle einer Ware, einer Person
                          oder eines Sachverhalts.
                          Beispiele: Ladungskontrolle, Warenbeschau, Personenkontrolle,
                          Betriebskontrolle etc.

Notifikation

INPUT                     Die Eingabe von Dokumenten wird über das System INPUT
                          ermöglicht.

Passar                    Bezeichnung des neuen Warenverkehrssystem, welches e-dec &
                          NCTS inkl. Papier-Formulare ablöst.

Plausibilisierung         Überprüfung der Daten, ob sie glaubwürdig / plausibel sind.

Pointers

SW-Lieferant              Der Lieferant der Software für die Kundenseite.
                          Unternehmen, welche Software für sich oder Dritte entwickeln.

T2-Korridor               Der «T2-Korridor» ermöglicht die Beförderung von Waren aus dem
                          freien Verkehr der EU (sogenannte Unionswaren oder T2-Waren)
                          zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der EU gelegenen Orten
                          auf der Schiene durch die Schweiz, ohne dass der zollrechtliche T2
                          Status der Waren verloren geht.

Telematik                 Die realtime Nutzung der Fahrzeugdaten (im speziellen der
                          Geolokalisation), welche mittels Telematik der Spedition und dem
                          Zoll übermittelt werden, für die Aktivierung.

Transportcockpit          UI für die Eingabe der Transportdaten für die Referenzierung einer
                          Warenanmeldung mit dem Transportmittel.

Transportverantwortlicher Ein Transportverantwortlicher ist die Person, welche in der
                          Warenanmeldung als solcher bezeichnet worden ist.

Verfügung                 Eine Verfügung ist eine Anordnung einer Behörde im Einzelfall, die
                          sich auf öffentliches Recht stützt und verbindlich ist. Eine Verfügung
                          legt Rechte oder Pflichten fest. Die meisten Verfügungen des BAZG

                                                                                               –7
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

Begriff                 Definition

                        legen den Betrag der Zollgebühren und anderer Abgaben gegenüber
                        dem Einzelnen fest. Verfügungen der Behörden sind sowohl für die
                        Behörde als auch den Einzelnen verbindlich, da sie
                        rechtsverbindliche Gesetze anwenden.

Einsprache

Warenverantwortlicher   Ein Warenverantwortlicher ist die Person, für welche die Ware ein-,
                        aus- oder durchgeführt wird, sowie die Person, die im Inland
                        abgabepflichtig oder rückerstattungsberechtigt ist für Abgaben nach
                        nichtzollrechtlichen Erlassen.

Warenbestimmungen       Im grenzüberschreitenden Warenverkehr müssen die Waren einer
                        Warenbestimmung zugeführt werden: Einfuhr in den freien Verkehr,
                        Ausfuhr aus dem freien Verkehr, Durchfuhr, vorübergehende
                        Verwendung, Veredelung oder Verbringung in ein Zoll- oder
                        Steuerlager.

                                                                                           –8
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

3 Einleitung
Mit dem neuen Warenverkehrssystem "Passar" will das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
(BAZG, Nachfolgeorganisation der EZV ab 2022) die Prozesse für die Erhebung von Zöllen und
Abgaben vereinfachen, harmonisieren und digitalisieren. Der grenzüberschreitende
Warenverkehr und die Inlandbesteuerung sollen beschleunigt werden und die Sicherheit für
Bevölkerung, Wirtschaft und Staat gleichzeitig erhöht werden.
Diese Dokumentation dient Unternehmen, welche Software für sich oder Dritte entwickeln, als
Grundlage zur Erstellung von Verzollungssoftware bzw. von Schnittstellen zu Passar.
Die Dokumentation wird im Rahmen der DaziT Arbeitsgruppe "Softwareentwicklung" erarbeitet
und iterativ erweitert. Einige Aspekte, wie die Begriffe oder die Details der Subprozesse,
können im Rahmen der Totalrevision des Zollgesetzes sowie der laufenden
Digitalisierungsprojekte (Programm DaziT) noch angepasst oder weiterentwickelt werden.
Einige verwendete Begriffe entsprechen bereits der voraussichtlichen Terminologie der neuen
Zollgesetzgebung.
Der Dokumentationsinhalt ist bis zur publizierten Endversion als unverbindlicher Entwurf zu
verstehen.
Aus der Dokumentation können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

                                                                                              –9
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

4 Fachliche Informationen

4.1 Interaktionsmöglichkeiten
Die Verfahrensbeteiligten können im Rahmen des Warenprozesses in verschiedenen Phasen
mit dem BAZG in Kontakt treten:
1. bei der Informationsgewinnung
2. bei der Registrierung (als Geschäftspartner, als Benutzer)
3. beim Einreichen oder Anpassen der Waren- und Transportanmeldung
4. beim Output- und Inputmanagement
5. bei Einsprachen
6. im Rahmen von Beschwerden

1. Informationsgewinnung
Informationen über die Warenanmeldung werden weiterhin im Internet zur Verfügung stehen,
dazu ist keine Registrierung nötig.
2. Registrierung
Die Registrierung erfolgt über das ePortal. Sie umfasst die Registrierung als Geschäftspartner,
das Beantragen der Rolle, der Benutzer, des Zugriffes (über UI oder B2B), das Bewirtschaften
seiner Stammdaten, und allfälligen Bewilligungen, welche vom BAZG gepflegt werden. Die
Registrierung muss vor dem erstmaligen Anmelden von Waren erfolgen.
3. Warenanmeldung einreichen
Nach erfolgreicher Registrierung und mit der erforderlichen Geschäftspartnerrolle, kann
der Verfahrensbeteiligte Warenanmeldungen über das vom BAZG zur Verfügung gestellte UI
oder den B2B Kanal vornehmen.
4. Dokumenten Output- und Inputmanagment
Über das Inputmanagement (genannt "Input") können vom BAZG einforderte Dokumente
(Begleitpapiere etc.) eingereicht werden. Das Outputmanagement (genannt "DocBox) wird
eingesetzt, um für den Verfahrensbeteiligten Dokumente (Verfügungen, Rechnungen
etc.) bereitzustellen.
5. Einsprachen
Auf die Verfügungen kann der Verfahrensbeteiligte Einsprache erheben. Im Rahmen einer
Einsprache kann der Verfahrensbeteiligte eine angepasste Warenanmeldung einreichen,
welche vom BAZG geprüft wird.
Je nach geforderten Funktionen werden unterschiedliche Kanäle angeboten.
6. Beschwerden
Gegen Einspracheentscheide des BAZG kann Beschwerde erhoben werden. Das
Beschwerdeverfahren erfolgt elektronisch.

4.1.1 Kanäle
Für die Kommunikation mit dem BAZG stehen zwei Hauptkanäle zur Verfügung:
ePortal mit
   diversen User Interfaces: Eingabe der notwendigen Angaben durch
    den Verfahrensbeteiligten im User Interface vom BAZG.

                                                                                             – 10
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

   Upload ins ePortal: Einreichen von XML-Dokumenten über eine Upload Funktionalität im
    ePortal.
B2B:
   Austausch von Daten über eine elektronische Schnittstelle. Funktional analog dem ePortal.
Mobile App:
   Ausgewählte Funktonen werden über Apps angeboten.

Übersicht der Interaktionskanäle und der Hauptfunktionsblöcke

   Der Geschäftspartner kann frei wählen, welchen Kanal er einsetzen will. (B2B, UI).
    Der Verfahrensbeteiligte kann sich für beide Kanäle registrieren.
   Funktional bestehen zwischen den Kanälen keine Unterschiede (Ausnahme mobile
    Applikationen mit eingeschränkten Funktionen).

4.1.2 Kanalauswahlkriterien
Kanal                Empfohlenes Einsatzgebiet

B2B

Warenanmeldung       Der B2B Kanal ist für Verfahrensbeteiligte geeignet, die regelmässig viele
                     Warenanmeldungen einreichen und über ein eigenes IT-System (ev.
                     spezialisierte Software) verfügen, welches direkt mit dem BAZG
                     verbunden ist.

Transportanmeldung Mit dem Einreichen der Transportanmeldung wird angegeben, mit
                   welchem Transportmittel die Ware verbracht wird.

INPUT, DocBox        Eingabe und Bezug von Dokumenten. Es wird zurzeit geklärt, ob die
                     Notwendigkeit besteht, diese Funktionen auch über B2B anzubieten.

Kontrollmeldung      Einsicht in die Kontrollen nach der Aktivierung der Warenanmeldung
                     (verkehrsartspezifisch).

Einsprachen          Möglichkeit zum Einreichen von Einsprachen inkl. angepasster
                     Warenanmeldung.

ePortal

                                                                                            – 11
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Kanal                  Empfohlenes Einsatzgebiet

Warenanmeldung         Warenanmeldungen können über das User Interface (UI) des BAZG
                       eingereicht werden. Zum Zielpublikum gehören Privatpersonen oder
                       Firmen, die nur wenige Warenanmeldungen einreichen.

Transportanmeldung Über das Transportcockpit kann der Verfahrensbeteiligte nach
                   vorangehender Registrierung bezeichnen, mit welchem Transportmittel
                   die Ware verbracht wird. Die Nutzung des UI Warenanmeldung kann
                   zusammen oder unabhängig des Transportcockpits erfolgen.

INPUT, DocBox          Eingabe und Bezug von Dokumenten.

Upload                 Mittels Upload lassen sich Warenanmeldungen in Passar übertragen.
                       Dort werden diese weiterverarbeitet. Der Upload wird gestartet, indem
                       der Verfahrensbeteiligte sich im ePortal einloggt und die entsprechende
                       Kachel auswählt. Danach können die Daten hochgeladen werden.
                       Diese Lösung eignet sich für Verfahrensbeteiligte, die über keine
                       spezialisierte Software verfügen, die mit Passar gekoppelt werden soll.
                       Hinsichtlich der Integration sind keine Softwareanpassungen notwendig.

Kontrollmeldung        Einsicht in die Kontrollen nach der Aktivierung der Warenanmeldung
                       (verkehrsartspezifisch)

Einsprachen            Möglichkeit zum Einreichen von Einsprachen inkl. angepasster
                       Warenanmeldung

Selfcare               Über das Selfcare Portal kann der Verfahrensbeteiligte vor dem
                       Verbringen der Waren die notwendigen Angaben eingeben:
                          Registrierung
                          Angaben zum Geschäftspartner
                          Rechnungsangaben
                          Antrag für BAZG Bewilligungen

4.2 ePortal
Die digitalen Dienstleistungen (Services) des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sind
künftig im ePortal zugänglich. Über das ePortal können auch sämtliche Informationen und
Services des BAZG zentral abgerufen werden.
Das BAZG wird auf dem ePortal insbesondere folgende Services zur Verfügung stellen:
   Registrierungsprozess durchführen (Onboarding): Der Kunde kann sich erstmalig als
    Geschäftspartner registrieren oder seine bestehenden Profildaten anpassen. Bei der
    Erstregistrierung erhält jeder Kunde eine eindeutige Geschäftspartner-Identität (GP-ID). Die
    GP-ID ist eine neue ID, die bundesweit umgesetzt wird. Jeder Geschäftspartner, der sich
    auf dem ePortal registriert erhält eine eindeutige GP-ID. Besitzt ein Geschäftspartner eine
    UID, wird diese zusätzlich zur GP-ID geführt. Mit der neuen Lösung werden die heute
    benötigten Zertifikate obsolet. Die Kommunikation wird über Token erfolgen.
   Beantragen einer Geschäftspartnerrolle wie z.B. «Fracht» um auf das
    Warenverkehrssystem «Passar» zugreifen zu können.
   Beantragen von Bewilligungen im Zuständigkeitsbereich BAZG.
   Zugang auf BAZG-Applikationen
https://eportal.admin.ch/start
https://eportal.admin.ch/assets/help/Benutzerdokumentation%20v1.1%20DE.pdf

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Mit Passar wird auf den Einsatz von Zertifikaten verzichtet (in einer Übergangsphase, solange
die Altsysteme noch eingesetzt werden, kommen Zertifikate noch zum Einsatz). Der Zugriff auf
das ePortal erfolgt für registrierte Benutzer mittels Username, Passwort und in gewissen Fällen
mit einer 2-Faktoren Authentifizierung. Im B2B Kanal werden anstelle von Zertifikaten JSON
Web Token (JWT) eingesetzt.

4.3 Der Grundprozess im Warenverkehr
Der neue Grundprozess soll die Erhebung von Zöllen und Abgaben vereinfachen,
harmonisieren und durchgehend digitalisieren. Der grenzüberschreitende Warenverkehr und die
Inlandbesteuerung sollen beschleunigt und die Sicherheit für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat
gleichzeitig erhöht werden.

4.3.1 Anmelden
Der Prozessschritt Anmelden umfasst das Erstellen und Übermitteln der Warenanmeldung.
Der Verfahrensbeteiligte meldet die Waren vor dem Grenzübertritt im Verzollungssystem
«Passar» an. Das Erstellen der Warenanmeldung kann direkt in Passar über das
entsprechende UI oder alternativ über eine B2B-Schnittstelle erfolgen. Die Daten von bereits
erfassten und übermittelten Warenanmeldungen können bis zur Aktivierung der
Warenanmeldung jederzeit ergänzt, korrigiert oder zurückgezogen werden.

Jede Übermittlung von Daten (Erstübermittlung und Anpassungen) werden automatisch durch
Passar plausibilisiert. Nicht plausible und valide Eingaben werden beanstandet. Der
Verfahrensbeteiligte erhält eine entsprechende Rückmeldung. Damit die Warenanmeldung von
Passar akzeptiert wird, müssen die Beanstandungen korrigiert und die Anmeldung erneut
übermittelt werden. Ist die Plausibilisierung erfolgreich durchlaufen, erhält die Warenanmeldung
eine eindeutige ID.
Die übermittelte Warenanmeldung steht in Passar 30 Tage zur Verfügung. Nach dieser Frist
wird die Warenanmeldung automatisch gelöscht sofern diese nicht aktiviert wurde.

4.3.2 Transportmittel Referenzieren (Transportanmeldung)
Im grenzüberschreitenden Verkehr sind Warenanmeldungen mit dem jeweiligen Transportmittel
zu verknüpfen (= Referenzieren). Dazu sind das Identifikationszeichen des Transportmittels
(Strassenverkehr) oder der Sendung (Flugverkehr / Schiffsverkehr / Bahnverkehr) sowie die
betroffene(n) Warenanmeldung(en) in der Transportanmeldung zu erfassen.
Mit der erstmaligen Übermittlung der Transportanmeldung wird eine Fahrten-Nr. (ID der
Transportanmeldung) generiert und dem Verfahrensbeteiligten mitgeteilt.
Analog der Warenanmeldung kann die Transportanmeldung bis zur Aktivierung des
Transportmittels jederzeit angepasst (korrigiert, gelöscht) werden. Die Transportanmeldung wird
für die automatische Aktivierung der referenzierten Warenanmeldungen zwingend benötigt.

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4.3.2.1 BorderTicket
Mit der BorderTicket Lösung soll der Grenzübertritt bei den Gemeinschaftszollanlagen (GZA) im
Strassenverkehr vollautomatisch abgewickelt werden. Fahrzeuge sollen nur noch bei Kontrollen
angehalten werden.
BorderTicket soll jeweils in beiden Verkehrsrichtungen, für alle Warenbestimmungen und
sowohl für die Schweiz als auch für das gegenüberliegende ausländische Land zur Anwendung
kommen.

4.3.3 Aktivieren
Grundprinzip
Im Rahmen des Prozessschrittes "Aktivieren" wird die Warenanmeldung
rechtsverbindlich. Dies erfolgt in aller Regel beim Grenzübertritt. Ab diesem Zeitpunkt kann die
Warenanmeldung nicht mehr verändert werden. Kontingente und mengenbeschränkte
Bewilligungen werden zum Zeitpunkt der Aktivierung abgeschrieben.
Die Aktivierung kann
   automatisch oder
   manuell erfolgen.
Damit eine Warenanmeldung aktiviert werden kann, muss das eingesetzte Transportmittel
bezeichnet (referenziert) werden.
Nach Abschluss der Aktivierung wird die Ware entweder der Kontrolle zugeführt oder der
Verfügungsprozess wird eingeleitet.
Die Aktivierung erfolgt je nach Verkehrsart unterschiedlich (vgl. folgende Kapitel).

4.3.3.1 Strasse
Die Aktivierung im Strassenverkehr erfolgt
a) automatisch
b) manuell.

Automatische Aktivierung
Mechanismus: Die automatische Aktivierung erfolgt immer an der Grenze. Sie wird ausgelöst,
wenn das Transportmittel die durch den Zoll festgelegte Grenzzone erreicht hat.
Mittel: Für die automatische Aktivierung bietet der Zoll die "Activ" App für Apple und Android
Smartphones an. Weitere Lösungsansätze werden zurzeit geprüft und sobald verfügbar
kommuniziert.
Vorbedingung: Die Warenanmeldung muss vor dem Verbringen eingereicht werden. Für die
automatische Aktivierung muss das Transportmittel referenziert werden. Dies erfolgt entweder
direkt über die App (bereits umgesetzt), das Transportcockpit oder via B2B Service (wird
erarbeitet).
Kontrollmitteilung: Die Kontrollmitteilung (frei, Kontrolle) wird ebenfalls über die App oder B2B
kommuniziert.

Aktivierung mit App Activ
Die App wird durch den Fahrzeugführer bedient, vor der Abfahrt erfasst er das Kennzeichen
und Warenanmeldungen in der App. Nach der Erfassung läuft eine erste Prüfung, es wird
verifiziert, ob die angegeben Warenanmeldungen gültig sind. Ist die Erfassung erfolgreich, kann
der Fahrer die Fahrt in der App starten und mit seinem Fahrzeug losfahren. Sobald sich das
Fahrzeug einem Grenzübergang nähert wird mittels GPS-Technologie und konfigurierten
Geofences die Warenanmeldung aktiviert. Es wird eine Risikoanalyse ausgelöst, durch welche
das Kontrollresultat "Freie Fahrt" oder "Kontrolle" ermittelt wird. Dieses Kontrollresultat wird auf

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der App angezeigt, während der Einführungsphase muss die App mit dem Resultat noch dem
BAZG Mitarbeitenden gezeigt werden.

Informationen zur App Activ: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/zollanmeldung/anmeldung-
firmen/activ.html

4.3.3.2 Bahn
Die Aktivierung im Bahnverkehr erfolgt
a) automatisch
b) manuell.
Die automatische Aktivierung ist der Regelfall. Eine manuelle Aktivierung ist durch einen
Zollmitarbeiter im Ausnahmefall möglich.

Automatische Aktivierung
Mechanismus: Die automatische Aktivierung erfolgt immer an der Grenze. Sie wird ausgelöst,
wenn das Transportmittel die durch den Zoll festgelegte Grenzzone erreicht hat.
Mittel: Die Aktivierung wird erreicht, indem das Zuginformationssystems der SBB angebunden
wird. Mittels der übertragenen Informationen kann der Zoll diese Zuginformationen mit der
vorgängig eingereichten Warenanmeldung korrelieren. Für die Korrelation dient der CIM-
Frachtbrief, welcher mit der Warenanmeldung bezeichnet werden muss.
Vorbedingung: Die Warenanmeldung muss vor dem Verbringen in die Grenzzone eingereicht
werden und anhand des CIM-Frachtbriefs kann referenziert werden.
Kontrollmitteilung: Die Kontrollmitteilung (frei, frei mit Vorbehalt, Kontrolle) erfolgt ins ZIS-
System der SBB-Infra und via E-Mail oder B2B.
Hinweis: Die Kontrollmitteilung wird dem ZIS-System der SBB-Infra und dem Eisenbahn
Verkehrsunternehmen (EVU) rechtzeitig in zwei Phasen, via E-Mail oder B2B, mitgeteilt. Phase
1: sobald der Zug eine durch den Zoll zeitlich definierte Zone erreicht hat, wird die
Kontrollmitteilung ausgelöst. Phase 2: beim Passieren der Grenze wird die Grenzankunft
gemeldet und die finale Kontrollmitteilung ausgelöst.

4.3.3.3 Luft
Wird zurzeit mit den involvierten Stakeholdern erarbeitet

4.3.3.4 Schiff
Die Aktivierung im Schiffsverkehr erfolgt
a) automatisch
b) manuell.
Die automatische Aktivierung ist der Regelfall. Eine manuelle Aktivierung ist durch einen
Zollmitarbeiter im Ausnahmefall möglich.

Automatische Aktivierung
Mechanismus: Die automatische Aktivierung erfolgt immer an der Grenze. Sie wird ausgelöst,
wenn das Transportmittel die durch den Zoll festgelegte Grenzzone erreicht hat.

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Mittel: Die Aktivierung wird erreicht, indem das Schiffsanmeldesystem RPIS angebunden wird.
Mittels der übertragenen Informationen kann der Zoll diese Schiffsinformationen mit der
vorgängig eingereichten Warenanmeldung korrelieren.
Vorbedingung: Die Warenanmeldung muss vor dem Verbringen in die Grenzzone eingereicht
werden und die Sendung wird mit der Warenanmeldung referenziert.
Kontrollmitteilung: Die Kontrollmitteilung (frei, Kontrolle) wird dem Terminalbetreiber über B2B
Service kommuniziert.
Hinweis: Die Kontrollmitteilung wird dem Terminalbetreiber rechtzeitig via B2B mitgeteilt, damit
dieser die notwendigen logistischen Massnahmen einleiten kann.

4.3.4 Selektionieren
Nachdem Aktivieren wird die Warenanmeldung einer erneuten Plausibilisierung und einer
umfassenden Risikoanalyse unterzogen. Die Plausibilisierung prüft die Warenanmeldung formal
und umfasst u.a. auch die Überprüfung allfällig notwendiger Bewilligungen und Kontingente. Auf
Grundlage der Risikoanlayse wird der Kontrollentscheid getroffen. Der Kontrollentscheid kann
auf "freie Fahrt" oder "Kontrolle" lauten. Das Ergebnis wird dem Fahrzeugführer und dem
Warenanmelder (Person, welche die Warenanmeldung übermittelt hat) mitgeteilt.
Tritt bei der Plausibilisierung ein Fehler auf, wird bildlich gesprochen die Ampel grundsätzlich
auf rot gestellt und der Fahrzeugführer erhält den Entscheid "Kontrolle". Da die
Warenanmeldungen bereits vor der Aktivierung plausibiliert werden, sollte dieses Szenario die
Ausnahme bilden. Tritt kein Plausibilisierungsfehler auf, erfolgt die Selektionierung bzw. wird
der Kontrollentscheid aufgrund der Risikoanalyse getroffen.

4.3.5 Intervenieren
Die Intervention (Kontrolle) kann direkt an der Grenze oder an anderen vom BAZG definierten
Orten erfolgen. Eine Intervention kann eine Kontrolle von Personen, Waren und Transportmittel
beinhalten.
Kontrollen, insbesondere auch vertiefte Warenkontrollen und Abklärungen, können jederzeit
auch nachträglich im Zollgebiet stattfinden, beispielsweise beim Domizil des Warenempfängers.

4.3.6 Verfügen
Nach der Aktivierung bzw. nach Abschluss einer allfälligen Intervention eröffnet das BAZG eine
Veranlagungsverfügung. Die Höhe der Abgaben wird auf der Basis der Warenanmeldung
berechnet. Die Verfügungen werden elektronisch bereitgestellt.

4.3.7 Nachbearbeiten
Das Nachbearbeiten umfasst verschiedene Tätigkeiten, die nach Eröffnen der
Veranlagungsverfügung anfallen können (das Beantragen und Behandeln von Einsprachen,
Fristverlängerungen, Rückerstattungen etc.).
Einsprachen (Korrekturanträge), Anträge auf Fristverlängerungen oder Rückerstattungen sollen
künftig über das ePortal so wie auch via B2B-Schnittstelle eingereicht werden können. Die
detaillierten Prozesse sind noch zu definieren.
Die heutigen provisorischen Anmeldungen sollen künftig so weit wie möglich über die
Einsprache gelöst werden.

                                                                                              – 16
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4.3.8 Verfahrensübergänge und Datenübernahme
Eine Datenübernahme bzw. Datenverbindung zwischen verschiedenen Warenanmeldungen
analog dem heutigen Send to Transit soll auch künftig möglich sein. Die detaillierten Prozesse
sind noch zu definieren.

4.3.9 Erleichterungen im Veranlagungsprozess

4.4 Die Geschäftspartnerrollen
Eine Geschäftspartnerrolle bezeichnet eine Geschäftsbeziehung zwischen einem
Geschäftspartner und dem BAZG. Diese Beziehung bringt Rechte und Pflichten mit sich.
Benutzer von BAZG-Systemen werden mittels einer Geschäftspartnerrolle explizit auf eine
Fachanwendung berechtigt, welche sie benutzen dürfen. Die Berechtigung definiert zudem die
Funktionen, welche der Benutzer in der Fachanwendung ausführen darf.
Eine Geschäftspartnerrolle kann durch einen registrierten Benutzer via ePortal beantragt
werden. Im Zusammenhang mit dem System «Passar» sind folgende Geschäftspartnerrollen
vorgesehen:
GP-Rolle    Inhalt                                            Mögliche Nutzer dieser Rolle

Fracht      Gewährt Zugriff auf das Verzollungssystem             Sogenannte Selbstverzoller
            «Passar» und das Transportcockpit. Über das
            System «Passar» können Warenanmeldungen               KMU, die Verzollungen selber
            und Transportanmeldungen verwaltet                     vornehmen
            werden.

Fracht      Gewährt Zugriff auf die Schnittstelle für das         Verzollungsfirmen
B2B         Verzollungssystem «Passar».
                                                                  Grossimporteure und -
                                                                   exporteure, die Verzollungen
                                                                   selber vornehmen

Transport Gewährt Zugriff auf das Transportcockpit zum            Sogenannte Selbstfahrer
          Referenzieren von Transportmittel und
          Warenanmeldung.                                         Kleine bis mittlere
                                                                   Transportunternehmen

Transport Gewährt Zugriff auf die Schnittstelle für das           Mittlere bis grosse
B2B       Transportcockpit.                                        Transportunternehmen
Die B2B Rollen sind keine Erweiterung zu anderen Rollen, sondern zielen bewusst auf die
Verwendung der B2B-Schnittstelle ab.

4.4.1 Kommunikation Rollenkonzept an Gegenüber

4.5 Warenbestimmungen

4.5.1 Einfuhr in den freien Verkehr
Waren, die in den freien Verkehr des Schweizer Zollgebiets verbracht werden, müssen zur
Warenbestimmung "Einfuhr in den freien Verkehr" angemeldet werden. Die Warenanmeldung
Einfuhr muss elektronisch oder in einer anderen vom BAZG zugelassenen Form erfolgen. Bei
einer Kontrolle übermittelt der Verfahrensbeteiligte die vom BAZG verlangten Begleitdokumente
zur Warenanmeldung Einfuhr elektronisch. Nach ordnungsgemässem Abschluss der
Warenbestimmung "Einfuhr in den freien Verkehr" erhebt das BAZG die Einfuhrabgaben und
stellt eine elektronische Veranlagungsverfügung aus.

                                                                                              – 17
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

4.5.2 Ausfuhr aus dem freien Verkehr
Waren, die aus dem freien Verkehr des Schweizer Zollgebiets verbracht werden, müssen zur
Warenbestimmung "Ausfuhr aus dem freien Verkehr" angemeldet werden. Die
Warenanmeldung Ausfuhr muss elektronisch oder in einer anderen vom BAZG zugelassenen
Form erfolgen. Bei einer Kontrolle übermittelt der Verfahrensbeteiligte die vom BAZG
verlangten Begleitdokumente zur Warenanmeldung Ausfuhr elektronisch. Nach
ordnungsgemässem Abschluss der Warenbestimmung "Ausfuhr aus dem freien Verkehr"
erhebt das BAZG allfällige Ausfuhrabgaben und stellt eine elektronische
Veranlagungsverfügung aus.

4.5.3 Durchfuhr
Waren aus dem nicht freien Verkehr, die durch das Schweizer Zollgebiet oder zwischen zwei
Orten im Zollgebiet transportiert werden, müssen mit der Warenbestimmung "Durchfuhr"
angemeldet werden.
Die Warenanmeldung Durchfuhr muss elektronisch oder in einer anderen vom BAZG
zugelassenen Form erfolgen. Die Warenbestimmung ist an Bedingungen und Auflagen
gebunden.
Beim Eröffnen der Warenbestimmung "Durchfuhr" entsteht eine bedingte Abgabeschuld. Sie
muss in diesem Zeitpunkt grundsätzlich sichergestellt werden. Die Sicherstellung entfällt, wenn
die Waren innerhalb der Durchfuhrfrist unverändert und unter Erfüllung der übrigen
Bedingungen und Auflagen bei der Bestimmungszollstelle einer anderen Warenbestimmung
zugeführt oder aus dem Zollgebiet verbracht werden.
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr kommen internationale Durchfuhrverfahren (auch
Transit- oder Versandverfahren genannt) zur Anwendung. Für diese Verfahren (z.B.
gemeinsames Versandverfahren NCTS oder Carnet TIR) richten sich die Bestimmungen nach
den jeweiligen internationalen Übereinkommen. Wird das Durchfuhrverfahren nicht beendet, so
wird ein internationales Suchverfahren ausgelöst. Führt dieses zu keinem nachträglichen
Abschluss des Durchfuhrverfahrens, wird ein Abgabenerhebungsverfahren bei den in Frage
kommenden Abgabeschuldnern eingeleitet.

4.6 Vereinfachte Warenanmeldung

4.7 Spezialverzollungen

4.8 Notfallverfahren

4.9 Grundlegende Veränderungen
Das neue Zollgesetz und die Ablösung von e-dec und NCTS durch Passar bringen diverse
Änderungen. Die ausgewählten Themen sind wesentlich, aber nicht abschliessend. Technische
vorher-nachher Vergleiche sind im Kapitel "Technische Informationen" vorhanden.
Thema                     heute                          zukünftig

IT-System                 Es gab für die Zollanmeldung Alle Warenanmeldungen erfolgen
                          zwei IT-Systeme (e-dec und elektronisch über Passar.
                          NCTS) und z. T. auch eine
                          Zollanmeldung in Papierform.

Zollverfahren             Für die Zollanmeldung          Es gibt grundsätzlich einen
                          kamen verschiedene IT-         Warenprozess für alle

                                                                                            – 18
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

Thema                   heute                              zukünftig

                        Systeme (e-dec, e-dec web,         Warenbestimmungen (ehemals
                        NCTS) und auch                     Zollverfahren).
                        Papierformulare zur
                        Anwendung.

Zolldeklaration         Für die Zollanmeldung              Die Warenanmeldung
                        kamen verschiedene IT-             (Zollanmeldung) für die
                        Systeme (e-dec, e-dec web,         unterschiedlichen
                        NCTS) und auch                     Warenbestimmungen erfolgt
                        Papierformulare zur                elektronisch in Passar. Sie kann bis
                        Anwendung.                         zu 30 Tage vor der Aktivierung in
                                                           Passar erstellt werden.

Provisorische           Waren, über welche der             Dem Verfahrensbeteiligten steht an
Veranlagung             Zollanmelder verfügen wollte,      Stelle der provisorischen Veranlagung
                        deren definitive Überführung       das Instrument der Einsprache zur
                        in das gewünschte                  Verfügung.
                        Zollverfahren jedoch aus
                        stichhaltigen Gründen nicht
                        sofort möglich war, wurden
                        provisorisch veranlagt.

Referenzierung          Den Prozessschritt der             Durch Angabe des
                        Referenzierung gab es bisher       Identifikationszeichens der Sendung
                        nicht. Der Zollanmelder gab        (Flugverkehr / Schiffsverkehr /
                        in der Zollanmeldung das           Bahnverkehr) oder des
                        Kennzeichen des                    Transportmittels (Strassenverkehr)
                        Beförderungsmittels an.            wird eine Verknüpfung zwischen der
                                                           Sendung bzw. des Transportmittels
                                                           und der betreffenden
                                                           Warenanmeldung sichergestellt. Die
                                                           Angabe erfolgt in der
                                                           Warenanmeldung oder spätestens bei
                                                           der Erfassung der notwendigen
                                                           Transportdaten. Damit erhält das
                                                           BAZG die Information, welche Waren
                                                           mit welchem Transportmittel in das
                                                           Zollgebiet eingeführt oder aus dem
                                                           Zollgebiet ausgeführt werden sollen.
                                                           Diese Angabe ist insbesondere für die
                                                           Aktivierung und für Fälle unabdingbar,
                                                           bei denen eine Kontrolle durchgeführt
                                                           werden muss.

Aktivierung             Den Prozessschritt der             Mit der Aktivierung wird die
                        Aktivierung gab es bisher          Warenanmeldung rechtsverbindlich.
                        nicht. Die Zollanmeldung           Die Aktivierung wird grundsätzlich
                        wurde mit der erfolgreichen        automatisch an der Grenze ausgelöst
                        Übermittlung (kein                 (Ausnahme: ZE/ZV-Verfahren). Dank
                        Plausibilitätsfehler) an das IT-   der Aktivierung kann das Gegenüber
                        System (e-dec/NCTS)                eine Warenanmeldung bis zu 30 Tage
                        rechtlich verbindlich              vor dem Verbringen einreichen und
                        angenommen.                        beliebig oft anpassen.

Berichtigungsverfahren Berichtigungsanträge waren Das Berichtigungsverfahren wird es in
                       innerhalb 30 Tagen seit Ende dieser Form nicht mehr geben. Das
                       des Zollgewahrsams möglich. Gegenüber kann gegen Verfügungen
                                                    des BAZG Einsprache erheben.

                                                                                              – 19
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

5 Technische Informationen

5.1 Systemkontext
Für die Interaktion mit dem BAZG im Zusammenhang mit dem Warenverkehr stehen dem
Verfahrensbeteiligten folgende Systeme zur Verfügung:
   ePortal: Warenanmeldungen (Declar), Transportanmeldungen (Transportcockpit),
    Kontrollmeldungen, Einsprachen, Selfcare
   B2B: Warenanmeldungen, Transportanmeldungen, Kontrollmeldungen, Einsprachen
   Input: Eingabe von Dokumenten
   DocBox: Bezug von Dokumenten
   Activ App: Transportanmeldung, Kontrollmeldung, nur Strassenverkehr
Die folgende Darstellung zeigt die Systemlandschaft in stark abstrahierter Form.
Backendsysteme des BAZG sind nur dargestellt, wo sie für die Verfahrensbeteiligten von
Relevanz sind.

5.2 Anbindung an Passar

5.2.1 Nutzung ePortal
Das ePortal spielt für die Verfahrensbeteiligten eine zentrale Rolle. Über das ePortal lassen sich
wichtige Informationen abrufen, Daten im Selfservice Modus anpassen und (via User Interface
BAZG) Warenanmeldungen vornehmen. Über das ePortal https://eportal.admin.ch/start gelangt
man unter "Hilfe" zur Benutzer-Dokumentation
Für die Nutzung der B2B- und B2B light- Anwenderschnittstellen (API) ist eine Registrierung im
ePortal erforderlich.
Nach einer erfolgreichen Registrierung können die Stammdaten direkt im ePortal bewirtschaften
werden (Selfservice Modus).

                                                                                              – 20
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

5.2.2 B2B Hub / Schnittstellenbeschreibung
5.2.2.1 Access Token Refresh
Für jeden Request benötigt es einen Access Token. Ein Initialsatz davon (Access & Refresh
Tokens) ist über das API Selfservice Portal erhältlich. Zusätzlich erhält man noch ein Key &
Secret. Alle (Key, Secret und Tokens) sind an die Subscription einer Applikation gebunden. Ein
Access Token ist jeweils 24h gültig und kann mehrmals verwendet werden. Mit Key, Secret und
einem Refresh Token kann ein neuer Satz Access & Refresh Token gelöst werden. Der Refresh
Token ist nur einmal nutzbar und 7 Tage gültig. Das bedeutet, dass mindestens alle 7 Tage ein
automatischer Refresh durchgeführt werden muss.
Ist der Access Token ungültig muss über das API-Self-Service Portal ein neuer Tokensatz
generiert werden.

1. Die Client Applikation fordert mit einem Refresh Token vom API Manager ein neues Access
   Token an.
2. Wenn der Refresh Token gültig ist, dann stellt der API Manager ein neues Access Token
   und ein neues Refresh Token aus und schickt beide an die Client Applikation.
3. Die Client Applikation ruft mit einem gültigen Access Token die API für eine gesicherte
   Ressource auf dem API Gateway auf.
4. Wenn das Access Token den Zugriff auf die gesicherte Ressource erlaubt, dann leitet das
   API Gateway den Request weiter und gibt die Antwort zurück.
5. Die Client Applikation ruft mit einem abgelaufenem Access Token die API für eine
   gesicherte Ressource auf.
6. Das API Gateway weisst den Request mit einem "Invalid Token Error" zurück.

Für das automatische erneuern der Tokens wird eine Refresh-API unter
'https://keymanager.api.admin.ch/token/v2' angeboten.Authorization Request
curl -k -u : -d
"grant_type=refresh_token&refresh_token=" -H "Content-
Type: application/x-www-form-urlencoded"
'https://keymanager.api.admin.ch/token/v2'
Authorization Response

                                                                                             – 21
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

{
  "access_token": "eyJ4NXQiOiJPRFkxT1dVNFlqZGtaV1 ..
DMlyeiF8qW75_Y6G3CoS2O55C35g",
  "refresh_token": "c8108211-a15c-37cc-8f33-f2638a5cd38e",
  "token_type": "Bearer",
  "expires_in": 86400
}

5.2.2.2     API-Selfservice Portal

5.2.2.3 B2B Hub Schnittstelle
Da der Eingang (Incoming) und Ausgang (Outgoing) von Meldungen eine Frage der
Perspektive sind, werden die Begriffe für dieses Kapitel (B2B Hub Schnittstelle) wie folgt
definiert.
Begriff                    Bedeutung

Incoming Message           Eine Nachricht vom Verfahrensbeteiligten für das BAZG

Outgoing Message           Eine Nachricht vom BAZG für den Verfahrensbeteiligten

5.2.2.3.1    Überblick

                                                                                              – 22
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

5.2.2.3.2 Prinzipien
# Beschreibung

1 BAZG integriert keine Schnittstelle der Verfahrensbeteiligten

2 Die B2B API werden immer über den B2B Gateway exponiert

3 Die Verfahrensbeteiligten sind für Incoming Messages verantwortlich, bis das BAZG deren
  Empfang bestätigt hat

4 Die Verfahrensbeteiligten sind verantwortlich, Outgoing Messages abzuholen

5 Die Verfahrensbeteiligten sind verantwortlich, den Empfang von Outgoing Messages zu
  bestätigen

5.2.2.3.3 Konzept
Ein B2B API ist grundsätzlich ein Rest API für die Ressource Message. Die API umfasst
folgende Operationen:
Operation              Beschreibung

submitMessage          Eine Incoming Message erstellen

listMessages           Liste der wartenden Outgoing Messages lesen

getMessage             Eine Outgoing Message abholen

confirmReceipt         Den Empfang einer Outgoing Message bestätigen

Die Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und BAZG läuft im Normalfall
folgendermassen ab:

                                                                                            – 23
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

5.2.2.3.4 Operationen
submitMessage
Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten eine Message an das BAZG zu übergeben.
   Die Operation ist idempotent, dies erlaubt dem Verfahrensbeteiligten nach einem Timeout
    so viele Retries zu machen, bis der Request beantwortet wird.
   Eine Message kann durch einen erneuten Aufruf der Operation nicht verändert werden. Das
    BAZG verwendet immer die erste Message, welche empfangen wurde.
Request
HTTP Verb                PUT

Parameter                GP-ID, MessageId

Body                     Incoming Message (XML, JSON)

  Der Body enthält NUR die Message. Parameter werden ausschliesslich in der URL oder als
Header transportiert.
Responses

                                                                                           – 24
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

Status Code       Bedeutung                                                            Body

200 (Ok)          Empfang der Message durch BAZG bestätigt (der Transport war Kein Body
                  erfolgreich).
                      Das bedeutet nicht, dass die Message vom BAZG akzeptiert
                  wurde. Es hat noch keine semantische Validierung der Message
                  stattgefunden.

400 (Bad          Ungültiger Request, typischerweise weil die Message                  Details zum
Request)          syntaktisch nicht korrekt ist                                        Fehler

401               Der Caller hat sich nicht authentisiert                              Kein Body
(Unauthorized)

403 (Forbidden) Der Caller ist nicht autorisiert                                       Kein Body
listMessages
Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten eine Liste der abzuholenden Messages zu lesen. Eine
Message bleibt so lange in der Liste, bis der Empfang der Message bestätigt wurde.
Request
HTTP Verb                                             GET

Parameter                                             GP-ID

Body                                                  Kein Body
Response
Status Code        Bedeutung                                      Body

200 (Ok)           Liste konnte erstellt werden                   Liste der abzuholenden
                                                                  Messages mit:
                      Die Liste ist leer, wenn keine Messages
                   abzuholen sind.                                   messageId
                                                                     messageType
                                                                     datePublished

400 (Bad           Ungültiger Request                             Details zum Fehler
Request)

401                Der Caller hat sich nicht authentisiert        Kein Body
(Unauthorized)

403 (Forbidden)    Der Caller ist nicht autorisiert               Kein Body

404 (Not Found)    Die GP-ID wurde nicht gefunden                 Kein Body
getMessage
Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten eine Message abzuholen.
   Der Verfahrensbeteiligte kann eine Message so oft wie nötig abholen, solange der Empfang
    der Message nicht bestätigt wurde
Request
HTTP Verb                             GET

Parameter                             GP-ID, messageId

Body                                  Kein Body
Response

                                                                                               – 25
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

 Status Code       Bedeutung                                     Body

200 (Ok)           Erfolg                                        Outgoing Message

                                                                     Kein Wrapper, keine zusätzlichen
                                                                 Informationen!

400 (Bad           Ungültiger Request                            Details zum Fehler
Request)

401                Der Caller hat sich nicht                     Kein Body
(Unauthorized)     authentisiert

403 (Forbidden)    Der Caller ist nicht autorisiert              Kein Body

404 (Not Found)    Die angeforderte Message wurde                Kein Body
                   nicht gefunden
confirmReceipt
Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten den Empfang einer Outgoing Message zu bestätigen.
   confirmReceipt ist idempotent
   confirmReceipt ist zwingend erforderlich, weil ein erfolgreicher getMessage Request nicht
    beweist, dass die Message beim Verfahrensbeteiligten angekommen ist
Request
HTTP Verb                                DELETE

Parameter                                GP-ID, messageId

Body                                     Kein Body
Response
 Status Code                Bedeutung                                           Body

200 (Ok)                    Erfolg                                              Outgoing Message

400 (Bad Request)           Ungültiger Request                                  Details zum Fehler

401 (Unauthorized)          Der Caller hat sich nicht authentisiert             Kein Body

403 (Forbidden)             Der Caller ist nicht autorisiert                    Kein Body

5.2.2.4 B2B Multi-Channel Support
AE-UA-030_B2B Multichannel Architektur

5.2.3 Systemumgebungen

5.3 Prozesse
Mit den folgenden BPMN-Modellen wird der Austausch der diversen Meldungen
veranschaulicht. Ist es für eine oder mehrere Verkehrsarten nicht direkt anwendbar, wird ein
zusätzliches Kapitel mit den entsprechenden Spezifikationen aufgeführt. Die BPMN-Modelle
zeigen den Nachrichtenfluss zwischen dem BAZG und den Verfahrensbeteiligten auf.

                                                                                                     – 26
Dokumentation Passar für Softwareentwickler

5.3.1 Prozess Einfuhr
5.3.1.1 Erste Warenanmeldung Einfuhr
Mit der Warenanmeldung (NI015) wird das BAZG über die Absicht, ein Einfuhrverfahren zu
eröffnen, informiert. Sofern die Meldung keine Fehler hat, wird die Warenanmeldung akzeptiert
und dies mit der Akzeptanzmeldung NI028 bestätigt. Diese beinhaltet unter anderem die GDRN
(Goods Declaration Reference Number), die als eindeutige Identifikation der Warenbestimmung
dient. Zusätzlich wird die Version 1 der Warenanmeldung vergeben und zurückgemeldet. Mit
der Aktivierung gilt die Warenanmeldung als rechtlich verbindlich. Sollte innerhalb der Frist (30
Tage) keine Aktivierung stattfinden, wird die Warenanmeldung für ungültig erklärt (NI056). Wird
nach der Aktivierung eine Kontrolle durchgeführt, wird mit der Meldung NI060 darüber
informiert. Wenn alles in Ordnung ist, wird die Ware/Sendung freigegeben (Meldung NI029).
(Vgl. Übersicht aller Meldungen).
Wenn die erste Warenanmeldung fehlerhaft ist, wird keine Warenanmeldung erstellt. Es wird
eine Fehlermeldung NC909 zurückgemeldet, welche die Gründe für die Ablehnung enthält. Die
fehlerhafte Warenanmeldung wird verworfen.

5.3.1.2 Korrektur Warenanmeldung Einfuhr
Bis zum Zeitpunkt der Aktivierung kann die Warenanmeldung beliebig oft mit der Meldung
NI013 korrigiert werden. Falls die Warenanmeldung Korrektur akzeptiert wird, wird eine neue
Version der Warenanmeldung erstellt. Die Akzeptanz der Korrektur und die neue
Versionsnummer wird mit der Meldung NI004 zurückgemeldet. Falls die Korrektur der
Warenanmeldung abgelehnt wird, wird dies mit der Meldung NC909 mitgeteilt. Die bestehende
Warenanmeldung bleibt gültig.

                                                                                             – 27
Sie können auch lesen