TECHNISCHEN PHYSIK - INFORMATIONSFOLDER - zum Studium der - an der TU Wien
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INFORMATIONSFOLDER zum Studium der TECHNISCHEN PHYSIK an der TU Wien zusammengestellt von der Fachschaft Physik
Dieser Folder soll dir einen eventuellen Einstieg in das Studium der Technischen Physik ein wenig schmackhaft machen bzw. erleichtern und dir zugleich wichtige Infos rund um den Studienbeginn liefern. Falls trotzdem noch Fragen offen sind, dann ruf doch einfach an, komm vorbei oder schreib uns einfach eine E-Mail: Fachschaft Technische Physik: Wiedner Hauptstraße 8-10 1040 Wien E-Mail: users@fstph.at Tel.Nr.: 01/58801-49541 Website: http://www.fstph.at Wir wünschen dir auf jeden Fall einen nicht zu anstrengenden Einstieg ins Studium und vielleicht sehen wir uns ja schon bald beim Erstsemestrigentutorium wieder! deine Fachschaft Physik Zum Inhalt des Folders: 1. Wer oder was ist die Fachschaft Physik? 2. Allgemeine Infos zum Studium 3. Information für den Studienanfang 4. Infos zum Erstsemestrigentutorium 5. Bachelorstudium „Technische Physik“ 6. Studiengebühren 7. Soziales 8. Alle Infos rund ums Semesterticket 9. Internetzugang an der TU 10. Ansprechpersonen 2
1. Wer oder was ist die Fachschaft Physik? StudienvertreterInnen und die Fachschaft Alle zwei Jahre wählen die Physikstudierenden ihre StudienvertreterInnen (StVs). Unter anderem ist es deren Aufgabe, die studentischen Interessen zu vertreten. Für ihre Arbeit wurden von der Universität Räume zur Verfügung gestellt, die jetzt unter dem Namen Fachschaft Physik bekannt und durch die Freigabe der StV‘s öffentlich zugänglich sind. Hier gibt es einen Lernraum und einen Aufenthaltsraum; die ideale Gelegenheit, um andere Studierende kennenzulernen und Lerngruppen zu bilden. Für Uni-Neulinge gibt es in der Fachschaft die Chance, von den „alten Hasen“ Tipps zur Überwindung der zahlreichen Hürden des Studiums zu bekommen. Du musst nur kommen und ganz einfach fragen. Die Fachschaft ist auch der Treffpunkt für engagierte Studierende, die sich für ihre KollegInnen einsetzen und dabei Aktivitäten ausführen wie z.B. ● Beratung von Studierenden ● das Einführungstutorium (Höhersemestrige betreuen AnfängerInnen in kleinen Gruppen und erleichtern das Kennenlernen), ● eine Prüfungsfragensammlung sowie eine kleine Bibliothek, ● die Fachschaftszeitung mit Infos, Neuigkeiten im Studium und anderen Berichten ● der Newsletter mit aktuellen Terminen und Veranstaltungstipps ● „Runder Tisch“ (gemeinsam mit ProfessorInnen), Spiele- und Videoabende, etc. ● …und Vieles mehr! Darüber hinaus sind einige MitarbeiterInnen der Fachschaft in den diversen Kommissionen (Studienkommission, Fakultätsrat, ...) tätig, wo sie sich für die Interessen der Studierenden (manchmal auch gegen den Widerstand der ProfessorInnen und AssistentInnen) einsetzen. Diese Art der direkten Interessensvertretung sucht international ihresgleichen. Die derzeitigen Studienvertreter sind Oliver Futterknecht, Paula Hyksova, Angela Kofler, Sabrina Mayr und Dominik Pichler. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn sie werden tatkräftig von vielen anderen Studierenden bei Ihrer Arbeit unterstützt. An diese fünf, und natürlich auch an alle anderen MitarbeiterInnen der Fachschaft, kannst du dich bei Fragen und Problemen wenden. Zu erreichen sind wir unter users@fstph.at, telefonisch unter +43-1- 58801-49541. Falls du Informationen suchst, die nicht in diesem Text enthalten sind, versuch’s mal auf unserer Homepage: http://www.fstph.at 3
2. Allgemeine Infos zum Studium Technische Physik In Wien gibt es an zwei Standorten ein Studium der Physik. An der Universität Wien und an der TU-Wien. Bei uns an der TU studiert man „Technische Physik“. Die Unterschiede zwischen den beiden Studien bestehen in den Projektarbeiten und dem verliehenen akademischen Grad nach Abschluss des Studiums (an der Uni Wien ist man dann Magister bzw. Magistra, an der TU-Wien Diplom-IngenieurIn). Auch sind im Studium der Technischen Physik (Bachelor und Master Technische Physik) drei Projektarbeiten vorgesehen, mit denen man auch schon vor der Diplomarbeit einmal in wissenschaftliches und selbständiges Arbeiten unter Aufsicht eines Betreuers bzw. einer Betreuerin reinschnuppern kann. Ein wichtiger Unterschied besteht auch in den unterschiedlichen Forschungsgebieten der beiden Universitäten. Eine oft gestellte Frage ist es, ob man irgendwelche Voraussetzungen erfüllen muss, um Technische Physik studieren zu können - die Antwort hierauf ist nein. Zwar haben HTLerInnen oft Vorteile bei den Laborübungen (praktisches Arbeiten) und AHSlerInnen bei den Mathematik-Vorlesungen (abstraktes Denken), doch diese geringfügigen Unterschiede gleichen sich schon nach kurzer Zeit aus. Frauen lassen sich aufgrund der alten gesellschaftlichen Meinung, dass sie für solche Dinge kein Verständnis hätten und hier deshalb nichts verloren hätten, oft davon abschrecken, ein technisch-naturwissenschaftliches Studium zu beginnen. Das ist natürlich absoluter Blödsinn. Der möglicherweise einzige Nachteil für Frauen an der TU ist, dass sie bei den meisten Studien in der Minderheit sind und deshalb eventuell ihre speziellen Interessen weniger beachtet werden. Abgesehen davon kämpfen sie mit den gleichen Problemen wie ihre männlichen Kollegen. Die beste Möglichkeit, das Studium schnell und ohne große Schwierigkeiten zu beenden, besteht darin, sich mit StudienkollegInnen zu Gruppen zusammen zu schließen und gemeinsam zu arbeiten, denn im Gegensatz zu anderen Universitäten gilt es hier nicht, die Ellbogen-Taktik anzuwenden und andere hinauszudrängen, sondern Teamarbeit für das spätere (Arbeits-)Leben zu erlernen. Fakten zum Studium Derzeit gibt es rund 1200 Studierende der Technischen Physik. Pro Jahr fangen durchschnittlich 250 NeuinskribendInnen an. Regelstudiendauer: 10 Semester (Bachelor + Master) Tatsächliche durchschnittliche Studiendauer: ~14 Semester 4
Aufbau des Studiums: Der Anfang des Physikstudiums an der TU Wien ist wohl sehr verschult, und das entspricht ja nicht gerade der Idealvorstellung eines Studiums. Auch die anfangs dominierende Mathematik kann einem den Mut nehmen. Doch keine Angst, das bessert sich mit jedem Semester. Das Studium der Technischen Physik ist aufgebaut durch ein Bachelor-Master-System. Das Bachelorstudium „Technische Physik“ dauert planmäßig 6 Semester und schließt mit gleichnamigen Titel („Bachelor“) ab. Ein Masterstudium kann erst mit Abschluss eines Bachelorstudiums in Angriff genommen werden, und hat eine Regelstudiendauer von 4 Semestern. Die Masterstudienpläne schließen mit dem Titel „Diplomingenieur/in“ ab. Die von der Fakultät Physik angebotenen Studienpläne lauten „Technische Physik“, „Physikalische Energie- und Messtechnik“ , „Materialwissenschaften“ und „Biomedical Engeneering“ (näheres dazu in den jeweiligen Infoblättern). Das Bachelorstudium beinhaltet eine Bachelorarbeit, das ist eine betreute wissenschaftliche Projektarbeit. Das Studium ist mit dem Datum der Einreichung aller Zeugnisse beim Dekanat Physik beendet. Ab diesem Datum bist du kein/e Studierende/r mehr. Um dein Studium weiterzuführen, musst du dich neu für einen Masterstudienplan inskribieren (das erfolgt nämlich nicht automatisch!!!). Du hast bei der Wahl deines Masterstudiums eine große Auswahl, denn du musst keinen Masterstudienplan der Physik wählen, sondern kannst irgendeinen im In- und Ausland auswählen. Bei fachfremden Plänen kann es allerdings sein, dass du bestimmte Prüfungen verpflichtend ablegen musst, um zu zeigen, dass du dich auskennst. Berufsaussichten PhysikerInnen sind in der Technik die Allrounder. Das Einsatzgebiet von PhysikerInnen ist weit gestreut; von der Industrie über Forschungsinstitute bis hin zur Universität selbst. So können sich PhysikerInnen für fast alle Jobs bewerben, sind dort aber manchmal zweite Wahl, weil sich auch viele SpezialistenInnen melden. Einige Industrieunternehmen haben gute Erfahrungen mit PhysikerInnen und schätzen sie wegen ihrer Flexibilität. Die Ausbildung an der TU Wien hat aber international einen guten Ruf, sodass man auch im Ausland gute Chancen hat. 3. Information für den Studienanfang Am Anfang eines jeden Semesters gibt es eine allgemeine Zulassungsfrist, d.h. Inskriptions- und Aufnahmefrist (im Falle für das Wintersemester 2011 bis 28. Oktober, bzw Nachfrist bis 30. November). In diesem Zeitraum ist es möglich, erstmalig zu inskribieren. Voraussetzung ist dafür der Nachweis der Hochschulreife, in den meisten Fällen das Maturazeugnis. (Achtung, in der Nachfrist ist ein um 10% erhöhter Studienbeitrag zu entrichten!) Als ersten Schritt zur Inskription musst du Dich online unter https://tiss.tuwien.ac.at/studium/studentenerstanmeldung/neu 5
voranmelden. Nach erfolgreicher Voranmeldung benötigst du ein Passfoto, deine Geburtsurkunde, deinen Staatsbürgerschaftsnachweis und dein Maturazeugnis (Nachweis der Hochschulreife). Mit diesen Dokumenten, entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift (fremdsprachigen Dokumenten muss eine beglaubigte Übersetzung beigelegt werden), gehst du dann zum Schalter “Zulassung zum Studium“ in der Studienabteilung, wo deine Aufnahme und Erstinskription erfolgt. Dort bekommst du dann auch den Erlagschein für die Studiengebühren. Erst wenn dieser einbezahlt ist, tritt deine Inskription in Kraft und du bekommst deine Inskriptionsbestätigung und dein Semesterticket für den Studentenausweis zugeschickt. Solltest du bis zum Ende der Nachfrist nicht in der Studien- und Prüfungsabteilung aufgetaucht sein, werden deine Daten aus der Voranmeldung wieder gelöscht. Genauere Informationen zur Inskription findest du auch auf der Homepage der Studien- und Prüfungsabteilung: http://www.tuwien.ac.at/dienstleister/service/studien_und_pruefungsabteilung/ Vom Ministerium gibt es auf der folgenden Seite Informationen: http://www.bmwf.gv.at/startseite/studierende/studieren_in_oesterreich/ Für ausländische Studierende gibt es Informationen des AusländerInnenreferats der HTU: http://tweedy.htu.tuwien.ac.at/referate/auslaenderinnen/auslaenderinnen.html 4. Infos zum Erstsemestrigentutorium Am Ende der Vorlesung aus „Grundlagen der Physik I“ am 4. Oktober hast du die Möglichkeit, an einem der Erstsemestrigentutorien der Fachschaft Physik teilzunehmen. Hier werden unter der Leitung von höhersemestrigen Physikstudierenden Kleingruppen gebildet, in denen alles fürs Studium Wichtige besprochen wird und (hoffentlich) alle noch offenen Fragen beantwortet werden. Außerdem soll das Kennenlernen von anderen Physikstudierenden erleichtert werden. 5. Bachelorstudium „Technische Physik“ Hier findest du die Pflichtfächer des Studiums angeführt. Die Reihenfolge entspricht unserer Empfehlung zur zeitlichen Gliederung des Studiums. Besonders ratsam ist es, die ersten beiden Semester so zu absolvieren wie unten angeführt, weil in jenen Vorlesungen die benötigten Grundlagen des Studiums vermittelt werden. Danach wird die Gestaltung des Stundenplans üblicherweise immer individueller. Du musst dir aber keine sorgen um die Studieneingangs- und Orientierungsphase machen (STEOP), weil sie auf der TU nicht beschränkend ist, somit musst du die Prüfungen nicht nach einer speziellen Reihenfolge machen. 6
1. Semester Sem.-Stunden ECTS-Pkt. „Einführungsblock“ (Dauer ~1 Woche) 1h VU 0,5 Grundlagen der Physik I 5h VO + 3h UE 7,5 + 4 Analysis I für TPH 3h VO + 1h UE 4,5 + 1,5 Lineare Algebra für TPH 2h VO + 1h UE 4+2 Praktische Mathematik I für TPH 4h VU 6 Summe 1. Semester 20h 30 2. Semester Grundlagen der Physik II 5h VO + 3h UE 7,5 + 4,5 Analysis II für TPH 3h VO + 1h UE 4,5 + 1,5 Praktische Mathematik II für TPH 3h VU 5 Grundlagen der Elektronik 3h VU 4 Laborübung I 3h PR 3 Summe 2. Semester 21h 30 3. Semester Grundlagen der Physik III 3h VO + 2h UE 5+3 Mathematische Methoden der Theor. Physik 4h VO + 2h UE 7+3 Laborübungen II 3h PR 3 Mechanik für TPH 4h VO + 2h UE 6+3 Summe 3. Semester 20h 30 4. Semester Elektrodynamik I 5h VU 10 Materialwissenschaften 2h VO 3 Laborübung III 5h PR 5 Chemie für TPH 4h VO 6 Zusatzqualifikationen u. freie Wahlfächer ca. 4h 6 Summe 4. Semester 20h 30 7
5. Semester Quantentheorie I 5h VU 10 Physikalische Messtechnik I 2h VO 3 Datenverarbeitung für TPH I 4h VU 4 Technische Qualifikationen - Wahlpflichtfächer ca. 4h 6 Zusatzqualifikationen und freie Wahlfächer ca. 5h 7 Summe 5. Semester 20h 30 6. Semester Atom-, Kern- und Teilchenphysik I 2h VO 3 Festkörperphysik I 2h VO 3 Statistische Physik I 3h VU 6 Bachelor-Arbeit 8h PA 10 Technische Qualifikationen - Wahlpflichtfächer ca. 2h 3 Zusatzqualifikationen und freie Wahlfächer ca. 3h 5 Summe 6. Semester 20h 30 Gesamtsumme 120 Std. 180 ECTS 6. Studiengebühren Wer muss bezahlen? Die momentane Regelung sieht vor, dass Studierende die innerhalb der Mindeststudiendauer zuzüglich zwei Semester studieren, keine Studiengebühren bezahlen müssen. Sobald diese Studiendauer allerdings überschritten wird, sind die Studiengebühren in voller Höhe zu bezahlen. Achtung: Es ist egal wieviele Studien du inskribiert bist und welches davon dein „Hauptstudium“ ist, sobald du in nur einem davon die Mindeststudiendauer (+ 2 Semester) überschreitest, sind Studiengebühren zu bezahlen!!! Die alten Regelungen zu den Studiengebühren, die dann in Kraft treten, sind im folgenden angegeben: Alle Studierenden, die als ordentliche oder außerordentliche Studierende ein • Diplom- • Bachelor- • Master- oder • Doktoratsstudium belegen, müssen den Studienbeitrag bezahlen. Außerordentliche Studierende, die an einem 8
Universitätslehrgang teilnehmen, bezahlen das dafür eingehobene Unterrichtsgeld (wie bisher). Studierende, die Studien an mehreren Universitäten belegen, haben den Studienbeitrag nur einmal zu entrichten. Wie viel (pro Semester) muss bezahlt werden? • Studierende aus Österreich: 363,63 € • Studierende aus anderen Ländern finden hier genauere Informationen: http://www.tuwien.ac.at/dle/studienabteilung/studienbeitrag_neu_ab_dem_ss_2009/ • ÖH Beitrag inklusive Versicherung: 17,00 € Befreiungen? Von der Entrichtung des Studienbeitrages befreit sind: • Inländische Studierende, die ein Auslandssemester mit universitären, staatlichen oder EU-Austauschprojekten absolvieren • Ausländische Studierende, die Auslandsemester mit Austauschprogrammen in Österreich absolvieren, oder deren Heimatland bzw. Stammuniversität österreichische StaatsbürgerInnen auch gratis studieren lässt • Flüchtlinge Eine Befreiung aus sozialen Gründen ist nicht möglich! Beurlaubung? Es ist möglich, sich vom Studium (für die Dauer von höchstens zwei Semestern je Anlassfall) beurlauben zu lassen. Für diesen Zeitraum muss kein Studienbeitrag entrichtet werden, es ist jedoch auch nicht möglich, Prüfungen zu machen bzw. an Übungen teilzunehmen. Eine Beurlaubung ist aus folgenden Gründen auf jeden Fall zulässig: • Präsenz- oder Zivildienst • Schwangerschaft • Kinderbetreuung Alle anderen Fälle sind im Einzelfall vom Rektorat (Ansprechperson Studiendekan) zu bewilligen. Der Antrag auf Beurlaubung muss bis spätestens 4 Wochen nach Beginn des Semesters eingebracht werden. Studienbeihilfe? StudienbeihilfenbezieherInnen bekommen den Studienbeitrag vollständig ersetzt (unabhängig von der Höhe der Studienbeihilfe). Studierende, die nur „knapp“ keine Studienbeihilfe bekommen, wird der Studienbeitrag anteilsmäßig ersetzt. http://www.stipendium.at/ Wenn falsch eingezahlt wird, was passiert dann? 9
Wird zu wenig eingezahlt, muss nachgezahlt werden, und zwar: • Wer weniger als 10% zu wenig bezahlt, kann den Fehlbetrag einfach überweisen. • Fehlen mehr als 10%, ist eine Nachüberweisung nicht zulässig. In diesem Fall muss der gesamte Studienbeitrag, zuzüglich eines 10%igen Zuschlags, erneut überwiesen werden. Danach kann die erste Einzahlung rückgefordert werden. Wer nicht innerhalb der Zulassungsfrist (TU Wien: Ende Oktober) einbezahlt, kann innerhalb der Nachfrist (Ende April) einen um 10% erhöhten Beitrag einbezahlen. Wer zu viel einbezahlt, kann den zuviel entrichteten Betrag zurückfordern. Als rechtzeitig einbezahlt gilt, wenn der Studienbeitrag innerhalb von zehn Tagen nach Fristende auf dem jeweiligen Universitätskonto eingelangt ist. Trifft der Studienbeitrag nicht innerhalb dieser Frist auf dem Konto ein (damit gilt er als nicht bzw. nicht rechtzeitig einbezahlt), kann der Nachweis der Einzahlung getätigt werden. Wenn nicht eingezahlt wird, was passiert dann? Wird nicht bis zum Ende der Nachfrist eingezahlt, erlischt die Zulassung zum Studium. Das bedeutet nicht nur, dass man keine Prüfungen mehr machen kann, sondern auch den Verlust von Beihilfen bzw. macht sozialversicherungsrechtliche Probleme (Mitversicherungen, studentische Selbstversicherung, …). Wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder inskribiert, muss in den dann gültigen Studienplan eingestiegen werden. 7. Soziales Familienbeihilfe Zuständigkeit: Wohnsitzfinanzamt der Eltern Anspruch: - Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, für Studierende, die ihr Studium „ernsthaft und zielstrebig“ betreiben; – Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr in Ausnahmefällen wie z.B: Zivil- oder Präsenzdienst, Müttern und Schwangerschaft und erheblich behinderten Studierenden Grundlage: - Im ersten Studienjahr Aufnahme als ordentlicheR HörerIn - Nach einem Jahr Studienerfolgsnachweis: 8 Semesterstunden (gilt bis 31. Oktober – ausschlaggebend ist das Prüfungsdatum!) – für QuereinsteigerInnen: Nachweiszeitraum 3 Semester mit 12 Semesterstunden Bezugsgrenzen: - Bachelor: 6 (Regeldauer) + 2 (Toleranz) = 8 Semester - Master: 4 (Regeldauer) + 1 (Toleranz) = 5 Semester 10
(Auf keinen Fall aber länger als bis zum, 24. bzw. 25. Lebensjahr!) Familienbeihilfe muss bei Nichterbringen des Studienerfolgsnachweises im ersten Semester nicht zurückgezahlt werden. Studienwechsel: Darf nicht öfter als zwei Mal, jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist des 3. Semesters, erfolgen, damit der Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen bleibt. Verdienstgrenze: 10 000 € Brutto jährlich, solltest du mehr verdienen verfällt der Anspruch auf Beihilfe. Vorsicht: Zu unrecht bezogene Beihilfen müssen zurückgezahlt werden. Studienbeihilfe: Zuständigkeit: Studienbeihilfenbehörde Anspruch: Österreichische StaatsbürgerInnen, Konventionsflüchtlinge, EWR-BürgerInenn, ausländische StaatsbürgerInnen, falls zumindest ein Elternteil mindestens 5 Jahre in Österreich einkommenssteuerpflichtig war und den Lebensmittelpunkt in Österreich hatte. Grundlagen: - günstiger Studienerfolg (im 1. und 2. Semester = Inskription; bis zum Ende der Antragsfrist des 3. Semesters ist der Mindeststudienerfolg (7 Semesterstunden) nachzuweisen, sonst muss die bezogene Studienbeihilfe zurückgezahlt werden!!! Für den Weiterbezug sind der Nachweis des günstiges Studienerfolges (14 Semesterstunden) erforderlich; Beim Bachelor ist nach dem 6. Semester ein Studienerfolg von mind. 42 Std. nachzuweisen um weiterhin Studienbeihilfe beziehen zu können. - soziale Bedürftigkeit (wird ermittelt aus dem Einkommen der Eltern, des/der Ehepartners und des Studierenden selbst) - noch kein (gleichwertiges) Studium absolviert; eine Erläuterung dazu: wenn du bereits einen Bachelor absolviert hast, bekommst du beim Studium eines weiteren Bachelors keine neuerliche Studienbeihilfe, bei Weiterstudium eines Masters allerdings schon. Wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung am Beginn des jeweiligen Semesters!!! Bezugsgrenzen: Regelstudiendauer + 1 Semester ACHTUNG: Wenn der Bachelor nicht spätestens mit dem 9ten Semester Abgeschlossen wird, ist die Förderung eines Masterstudiums ausgeschlossen! Studienwechsel: Darf nicht öfter als zwei Mal, jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist des 3. Semesters, erfolgen, damit der Anspruch auf Studienbeihilfe 11
bestehen bleibt. Außerdem ist der Mindeststudienerfolg im „alten“ Studium nachzuweisen. Verdienstgrenze: 8 000 € jährlich, solltest du mehr verdienen wird deine Beihilfe um den 8000 € übersteigenden Betrag gekürzt Antragsfrist: Antragsfrist für die Studienbeihilfe ist jeweils vom 20.09. bis zum 15.12. fürs WS und vom 20.02. bis 15.05. fürs SS. Die Studienbeihilfe wird für ein Studienjahr zuerkannt und in 12 Monatsraten ausbezahlt, vorausgesetzt sie liegt über 5 € pro Monat. Sozialversicherung: Mitversicherung bei den Eltern: Krankenversicherung von Angehörigen ist bis zu 27. Lebensjahr möglich (bei einigen Versicherungen auch länger). Erforderlich ist der jährliche Leistungsnachweis von 8 Semesterstunden bzw. ist er während dem Bezug von Familienbeihilfe automatisch erbracht. Achtung: Bei der Mitversicherung bei einem Elternteil ab dem 18. Lebensjahr solltet ihr euch erkundigen, ob ihr noch mitversichert seid, besonders nach Ferialjobs, da ein Erlischen nicht bekannt gegeben wird. Hat die bzw. der Studierende Einkünfte, die über der Geringfügigkeitsgrenze (349,01 € monatl.) liegen, so ist die Versicherung abhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Die Unfall- und Haftpflichtversicherung die mit Einzahlung des ÖH Beitrages gilt für Unfälle am Universitätsgelände, bei Veranstaltungen der Universität und der HochschülerInnenschaft und am Weg von und zur Universität. Dieser Versicherungsschutz wird nur dann wirksam, wenn der/die Versicherte keine gesondert bestehende Haushalts- oder Haftpflichtversicherung beanspruchen kann. http://www.oeh.ac.at/studieren/studierendenversicherung/ 8. Alle Infos rund ums Semesterticket Generell ist das Semesterticket in drei verschiedene Preisklassen eingeteilt: 1.: 50,50 € für Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien 2.: 100,00 € für Studierende mit Wohnsitz außerhalb von Wien 3.: 128,50 € für Studierende ohne Anspruch auf Familienbeihilfe, unabhängig vom Hauptwohnsitz Burgenland und Niederösterreich bieten Vergünstigungen an (siehe Homepage der jeweiligen Länder. 12
Studienausweis als Berechtigungskarte: Die Semesterkarte ist ab Mitte September in allen Vorverkaufstellen der Wiener Linien sowie beim Kundenzentrum der Wiener Linien erhältlich. Beim Kauf sind • Der gültige Studienausweis für das jeweilige Semester, die Berechtigungskarte mit Inskriptionsbestätigung oder ein gültiger Ausweis des letzten Semesters • Das ausgefüllte Antragsformular sowie (bei Studierenden mit Familienbeihilfe und Hauptwohnsitz in Wien) • Der gültige Original Meldezettel vorzuweisen. Genauere Informationen unter: http://www.wienerlinien.at 9. Internetzugang an der TU Mit der Voranmeldung an der TU Wien erhältst du die Zugangsdaten zu deinem Account. Mit deinem Username kannst du dann die Rechner in den Benutzerräumen verwenden. Was wird dir geboten? Mit einem Internetzugang kannst du die wichtigsten Internetdienste nutzen. Um nur einige zu nennen: *) E-Mail: du bekommst eine E-Mail-Adresse der Form eMatrikelnummer@student.tuwien.ac.at (z.B. e9926282@student.tuwien.ac.at). Zusätzlich kannst du eine E-Mail Adresse mit deinem Namen einrichten (http://whitepages.tuwien.ac.at/) Mit dieser E-Mail-Adresse bist du aus aller Welt erreichbar. *) Usenet News: Das sind eine Art elektronische Nachrichtenbretter bzw. Diskussionsforen. Es gibt auch einige TU spezifische News-Gruppen in denen Veranstaltungen angekündigt, manchmal Jobangebote gepostet und studentenspezifische Themen diskutiert werden. *) WorldWideWeb: Selbstverständlich kann man auch im WorldWideWeb surfen und darüber hinaus eine eigene Homepage erstellen. Der Zugang wird über Linux PCs, sowie über einfache Terminals ermöglicht. Die Terminals findest du z.B. beim Eingang ins Freihaus. Sie geben dir vor allem eine sehr schnelle Möglichkeit deine E-Mails zu lesen. Die meisten PCs befinden sich in den sogenannten Interneträumen, von denen es im Freihaus drei gibt. Der wichtigste Internetraum ist im Erdgeschoß des roten Bereiches des Freihauses. Auf den PCs stehen dir auch noch weitere Softwarepakete wie Textverarbeitungssysteme zu Verfügung. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit dieses Angebot von daheim zu nutzen. Dazu kann man einen Studierendenzugang über chello oder andere AnbieterInen (http://www.zid.tuwien.ac.at/kom/tunet/internetzugang/), der um einiges günstiger als ein normaler ist, erwerben. 13
10. Ansprechpersonen Fachschaft Technische Physik: E-Mail: users@fstph.at Tel.: 01 58801-49541 Studiendekan (für Anrechnungen) Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut Leeb E-Mail: helmut.leeb+e510@tuwien.ac.at Tel.: 01 58801-14258 Ombudsmann (für Probleme mit ProfessorInnen bzw. dem Studium) Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Mantler E-Mail: michael.mantler+e138@tuwien.ac.at Tel.: 01 58801-13761 14
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