TECHNISCHEN PHYSIK - INFORMATIONSFOLDER - zum Studium der - an der TU Wien

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INFORMATIONSFOLDER

    zum Studium der

TECHNISCHEN PHYSIK

    an der TU Wien

            zusammengestellt von der Fachschaft Physik

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Dieser Folder soll dir einen eventuellen Einstieg in das Studium der Technischen Physik ein
wenig schmackhaft machen bzw. erleichtern und dir zugleich wichtige Infos rund um den
Studienbeginn liefern.

Falls trotzdem noch Fragen offen sind, dann ruf doch einfach an, komm vorbei oder schreib
uns einfach eine E-Mail:

                       Fachschaft Technische Physik:
                         Wiedner Hauptstraße 8-10
                                 1040 Wien
                         E-Mail: users@fstph.at
                         Tel.Nr.: 01/58801-49541

                    Website:             http://www.fstph.at

Wir wünschen dir auf jeden Fall einen nicht zu anstrengenden Einstieg ins Studium und
vielleicht sehen wir uns ja schon bald beim Erstsemestrigentutorium wieder!

deine Fachschaft Physik

Zum Inhalt des Folders:

   1. Wer oder was ist die Fachschaft Physik?
   2. Allgemeine Infos zum Studium
   3. Information für den Studienanfang
   4. Infos zum Erstsemestrigentutorium
   5. Bachelorstudium „Technische Physik“
   6. Studiengebühren
   7. Soziales
   8. Alle Infos rund ums Semesterticket
   9. Internetzugang an der TU
   10. Ansprechpersonen

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1. Wer oder was ist die Fachschaft Physik?

StudienvertreterInnen und die Fachschaft

Alle zwei Jahre wählen die Physikstudierenden ihre StudienvertreterInnen (StVs). Unter
anderem ist es deren Aufgabe, die studentischen Interessen zu vertreten. Für ihre Arbeit
wurden von der Universität Räume zur Verfügung gestellt, die jetzt unter dem Namen
Fachschaft Physik bekannt und durch die Freigabe der StV‘s öffentlich zugänglich sind.

Hier gibt es einen Lernraum und einen Aufenthaltsraum; die ideale Gelegenheit, um andere
Studierende kennenzulernen und Lerngruppen zu bilden.

Für Uni-Neulinge gibt es in der Fachschaft die Chance, von den „alten Hasen“ Tipps zur
Überwindung der zahlreichen Hürden des Studiums zu bekommen. Du musst nur kommen
und ganz einfach fragen.
Die Fachschaft ist auch der Treffpunkt für engagierte Studierende, die sich für ihre
KollegInnen einsetzen und dabei Aktivitäten ausführen wie z.B.

ø      Beratung von Studierenden
ø      das Einführungstutorium (Höhersemestrige betreuen AnfängerInnen in kleinen
       Gruppen und erleichtern das Kennenlernen),
ø      eine Prüfungsfragensammlung sowie eine kleine Bibliothek,
ø      die Fachschaftszeitung, mit Infos, Neuigkeiten im Studium und anderen Berichten
ø      „Runder Tisch“ (gemeinsam mit ProfessorInnen), Spiele- und Videoabende, etc.
ø      …und Vieles mehr!

Darüber hinaus sind einige MitarbeiterInnen der Fachschaft in den diversen Kommissionen
(Studienkommission, Fakultätsrat, ...) tätig, wo sie sich für die Interessen der Studierenden
(manchmal auch gegen den Widerstand der ProfessorInnen und AssistentInnen) einsetzen.
Diese Art der direkten Interessensvertretung sucht international ihresgleichen.

Die derzeitigen Studienvertreter sind Robert Hollenstein, Klara Neugschwandtner, Katrin
Ossberger, Matthias Scattolin und Edward Toth. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs,
denn sie werden tatkräftig von vielen anderen Studierenden bei Ihrer Arbeit unterstützt. An
diese fünf, und natürlich auch an alle anderen MitarbeiterInnen der Fachschaft, kannst du dich
bei Fragen und Problemen wenden. Zu erreichen sind wir unter users@fstph.at oder
telefonisch unter +43-1-58801-49541.

Falls du Informationen suchst, die nicht in diesem Text enthalten sind, versuch’s mal auf
unserer Homepage: http://www.fstph.at

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2. Allgemeine Infos zum Studium

Technische Physik

In Wien gibt es an zwei Standorten ein Studium der Physik. An der Universität Wien und an
der TU-Wien. Bei uns an der TU studiert man „Technische Physik“. Die Unterschiede
zwischen den beiden Studien bestehen in den Projektarbeiten und dem verliehenen
akademischen Grad nach Abschluss des Studiums (an der Uni Wien ist man dann Magister
bzw. Magistra, an der TU-Wien Diplom-IngenieurIn). Auch sind im Studium der Technischen
Physik (Bachelor und Master Technische Physik) drei Projektarbeiten vorgesehen, mit denen
man auch schon vor der Diplomarbeit einmal in wissenschaftliches und selbständiges
Arbeiten unter Aufsicht eines Betreuers bzw. einer Betreuerin reinschnuppern kann. Ein
wichtiger Unterschied besteht auch in den unterschiedlichen Forschungsgebieten der beiden
Universitäten.

Eine oft gestellte Frage ist es, ob man irgendwelche Voraussetzungen erfüllen muss, um
Technische Physik studieren zu können - die Antwort hierauf ist nein. Zwar haben
HTLerInnen oft Vorteile bei den Laborübungen (praktisches Arbeiten) und AHSlerInnen bei
den Mathematik-Vorlesungen (abstraktes Denken), doch diese geringfügigen Unterschiede
gleichen sich schon nach kurzer Zeit aus.

Frauen lassen sich aufgrund der alten gesellschaftlichen Meinung, dass sie für solche Dinge
kein Verständnis hätten und hier deshalb nichts verloren hätten, oft davon abschrecken, ein
technisch-naturwissenschaftliches Studium zu beginnen. Das ist natürlich absoluter Blödsinn.
Der möglicherweise einzige Nachteil für Frauen an der TU ist, dass sie bei den meisten
Studien in der Minderheit sind und deshalb eventuell ihre speziellen Interessen weniger
beachtet werden. Abgesehen davon kämpfen sie mit den gleichen Problemen wie ihre
männlichen Kollegen.
Die beste Möglichkeit, das Studium schnell und ohne große Schwierigkeiten zu beenden,
besteht darin, sich mit StudienkollegInnen zu Gruppen zusammen zu schließen und
gemeinsam zu arbeiten, denn im Gegensatz zu anderen Universitäten gilt es hier nicht, die
Ellbogen-Taktik anzuwenden und andere hinauszudrängen, sondern Teamarbeit für das
spätere (Arbeits-)Leben zu erlernen.

Fakten zum Studium

Derzeit gibt es rund 1200 Studierende der Technischen Physik.
Pro Jahr fangen durchschnittlich 200 NeuinskribendInnen an.
Regelstudiendauer: 10 Semester (Bachelor + Master)
Tatsächliche durchschnittliche Studiendauer: ~14 Semester

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Aufbau des Studiums:

Der Anfang des Physikstudiums an der TU Wien ist wohl sehr verschult, und das entspricht ja
nicht gerade der Idealvorstellung eines Studiums. Auch die anfangs dominierende
Mathematik kann einem den Mut nehmen. Doch keine Angst, das bessert sich mit jedem
Semester.

Das Studium der Technischen Physik ist aufgebaut durch ein Bachelor-Master-System.
Das Bachelorstudium „Technische Physik“ dauert planmäßig 6 Semester und schließt mit
gleichnamigen Titel („Bachelor“) ab. Ein Masterstudium kann erst mit Abschluss eines
Bachelorstudiums in Angriff genommen werden, und hat eine Regelstudiendauer von 4
Semestern. Die Masterstudienpläne schließen mit dem Titel „Diplomingenieur/in“ ab. Die
von der Fakultät Physik angebotenen Studienpläne lauten „Technische Physik“,
„Physikalische Energie- und Messtechnik“ , „Materialwissenschaften“ und „Biomedical
Engeneering“ (näheres dazu in den jeweiligen Infoblättern).

Das Bachelorstudium beinhaltet eine Bachelorarbeit, das ist eine betreute wissenschaftliche
Projektarbeit. Das Studium ist mit dem Datum der Einreichung aller Zeugnisse beim Dekanat
Physik beendet. Ab diesem Datum bist du kein/e Studierende/r mehr. Um dein Studium
weiterzuführen, musst du dich neu für einen Masterstudienplan inskribieren (das erfolgt
nämlich nicht automatisch!!!).

Du hast bei der Wahl deines Masterstudiums eine große Auswahl, denn du musst keinen
Masterstudienplan der Physik wählen, sondern kannst irgendeinen im In- und Ausland
auswählen. Bei fachfremden Plänen kann es allerdings sein, dass du bestimmte Prüfungen
verpflichtend ablegen musst, um zu zeigen, dass du dich auskennst.

Berufsaussichten

PhysikerInnen sind in der Technik die Allrounder.
Das Einsatzgebiet von PhysikerInnen ist weit gestreut; von der Industrie über
Forschungsinstitute bis hin zur Universität selbst. So können sich PhysikerInnen für fast alle
Jobs bewerben, sind dort aber manchmal zweite Wahl, weil sich auch viele SpezialistenInnen
melden. Einige Industrieunternehmen haben gute Erfahrungen mit PhysikerInnen und
schätzen sie wegen ihrer Flexibilität.
Die Ausbildung an der TU Wien hat aber international einen guten Ruf, sodass man auch im
Ausland gute Chancen hat.

                       3. Information für den Studienanfang

Am Anfang eines jeden Semesters gibt es eine allgemeine Zulassungsfrist, d.h. Inskriptions-
und Aufnahmefrist (im Falle für das Wintersemester 2009 wäre das vom 13. Juli bis
31.Oktober 2009, Nachfrist bis 30. November 2009 ). In diesem Zeitraum ist es möglich,
erstmalig zu inskribieren. Voraussetzung ist dafür der Nachweis der Hochschulreife, in den
meisten Fällen das Maturazeugnis. (Achtung, in der Nachfrist ist ein um 10% erhöhter
Studienbeitrag zu entrichten!)
Als ersten Schritt zur Inskription musst du Dich online unter
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http://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/student/anmeldungen.index_html

voranmelden. Nach erfolgreicher Voranmeldung benötigst du ein Passfoto, deine
Geburtsurkunde, deinen Staatsbürgerschaftsnachweis und dein Maturazeugnis (Nachweis der
Hochschulreife). Mit diesen Dokumenten, entweder im Original oder in beglaubigter
Abschrift (fremdsprachigen Dokumenten muss eine beglaubigte Übersetzung beigelegt
werden), gehst du dann zum Schalter “Zulassung zum Studium“ in der Studienabteilung, wo
deine Aufnahme und Erstinskription erfolgt. Dort bekommst du dann auch den Erlagschein
für die Studiengebühren. Erst wenn dieser einbezahlt ist, tritt deine Inskription in Kraft und du
bekommst deine Inskriptionsbestätigung und dein Semesterticket für den Studentenausweis
zugeschickt. Solltest du bis zum Ende der Nachfrist nicht in der Studien- und
Prüfungsabteilung aufgetaucht sein, werden deine Daten aus der Voranmeldung wieder
gelöscht.

Genauere Informationen zur Inskription findest du auch auf der Homepage der Studien- und
Prüfungsabteilung:
http://www.tuwien.ac.at/dienstleister/service/studien_und_pruefungsabteilung/

Vom Ministerium gibt es auf der folgenden Seite Informationen:
http://www.bmwf.gv.at/submenue/wissenschaft/national/studieren_in_oesterreich/information
en/

Für ausländische Studierende gibt es Informationen des AusländerInnenreferats der HTU:
http://tweedy.htu.tuwien.ac.at/referate/auslaenderinnen/auslaenderinnen.html

                     4. Infos zum Erstsemestrigentutorium

Am Ende der ersten Vorlesung aus „Grundlagen der Physik I“ hast du die Möglichkeit, an
einem der Erstsemestrigentutorien der Fachschaft Physik teilzunehmen. Hier werden unter der
Leitung von höhersemestrigen Physikstudierenden Kleingruppen gebildet, in denen alles fürs
Studium Wichtige besprochen wird und (hoffentlich) alle noch offenen Fragen beantwortet
werden. Außerdem soll das Kennenlernen von anderen Physikstudierenden erleichtert
werden.

                    5. Bachelorstudium „Technische Physik“

Hier findest du die Pflichtfächer des Studiums angeführt. Die Reihenfolge entspricht unserer
Empfehlung zur zeitlichen Gliederung des Studiums. Besonders ratsam ist es, die ersten
beiden Semester so zu absolvieren wie unten angeführt, weil in jenen Vorlesungen die
benötigten Grundlagen des Studiums vermittelt werden. Danach wird die Gestaltung des
Stundenplans üblicherweise immer individueller.

                                                                                               6
1. Semester

                                                          Sem.-Stunden    ECTS-Pkt.
„Einführungsblock“ (Dauer ~1 Woche)                       1h VU                 0,5

Grundlagen der Physik I                                   5h VO + 3h UE      7,5 + 4
Analysis I für TPH                                        3h VO + 1h UE    4,5 + 1,5
Lineare Algebra für TPH                                   2h VO + 1h UE        4+2
Praktische Mathematik I für TPH                           4h VU                    6

                       Summe 1. Semester                  20h                    30

                                            2. Semester

Grundlagen der Physik II                                  5h VO + 3h UE    7,5 + 4,5
Analysis II für TPH                                       3h VO + 1h UE    4,5 + 1,5
Praktische Mathematik II für TPH                          3h VU                    5
Grundlagen der Elektronik                                 3h VU                    4
Laborübung I                                              3h PR                    3

                       Summe 2. Semester                  21h                    30

                                            3. Semester

Grundlagen der Physik III                                 3h VO + 2h UE       5+3
Mathematische Methoden der Theor. Physik                  4h VO + 2h UE       7+3
Laborübungen II                                           3h PR                 3
Mechanik für TPH                                          4h VO + 2h UE       6+3

                       Summe 3. Semester                  20h                    30

                                            4. Semester

Elektrodynamik I                                          5h VU                  10
Materialwissenschaften                                    2h VO                   3
Laborübung III                                            5h PR                   5
Projektmanagement                                         2h VO                   3
Chemie für TPH                                            4h VO                   6
Zusatzqualifikationen u. freie Wahlfächer                 ca. 2h                  3

                       Summe 4. Semester                  20h                    30

                                                                                       7
5. Semester

Quantentheorie I                                        5h VU                     10
Physikalische Messtechnik I                             2h VO                      3
Datenverarbeitung für TPH I                             4h VU                      4
Technische Qualifikationen - Wahlpflichtfächer          ca. 4h                     6
Zusatzqualifikationen und freie Wahlfächer              ca. 5h                     7

                        Summe 5. Semester               20h                       30

                                          6. Semester

Atom-, Kern- und Teilchenphysik I                       2h VO                      3
Festkörperphysik I                                      2h VO                      3
Statistische Physik I                                   3h VU                      6
Bachelor-Arbeit                                         8h PA                     10
Technische Qualifikationen - Wahlpflichtfächer          ca. 2h                     3
Zusatzqualifikationen und freie Wahlfächer              ca. 3h                     5

                        Summe 6. Semester               20h                       30

                        Gesamtsumme                   120 Std.                 180 ECTS

                                 6. Studiengebühren

Wer muss bezahlen?

Die momentane Regelung sieht vor, dass Studierende die innerhalb der Mindeststudiendauer
zuzüglich zwei Semester studieren, keine Studiengebühren bezahlen müssen.
Sobald diese Studiendauer allerdings überschritten wird, sind die Studiengebühren in voller
Höhe zu bezahlen.

Achtung: Es ist egal wieviele Studien du inskribiert bist und welches davon dein
„Hauptstudium“ ist, sobald du in nur einem davon die Mindeststudiendauer (+ 2 Semester)
überschreitest, sind Studiengebühren zu bezahlen!!!

Die alten Regelungen zu den Studiengebühren, die dann in Kraft treten, sind im folgenden
angegeben:

Alle Studierenden, die als ordentliche oder außerordentliche Studierende ein
    • Diplom-
    • Bachelor-
    • Master- oder
    • Doktoratsstudium

                                                                                          8
belegen, müssen den Studienbeitrag bezahlen. Außerordentliche Studierende, die an einem
Universitätslehrgang teilnehmen, bezahlen das dafür eingehobene Unterrichtsgeld (wie
bisher). Studierende, die Studien an mehreren Universitäten belegen, haben den
Studienbeitrag nur einmal zu entrichten.

Wie viel (pro Semester) muss bezahlt werden?

 •       Studierende aus Österreich: 363,63 €
 •       Studierende aus anderen Ländern finden hier genauere Informationen:
         http://www.tuwien.ac.at/dienstleister/service/studien_und_pruefungsabteilung/rueckerst
         attung_des_studienbeitrages/
 •       ÖH Beitrag: 16,50 € + 0,36 € Versicherung

Befreiungen?

Von der Entrichtung des Studienbeitrages befreit sind:
   • Inländische Studierende, die ein Auslandssemester mit universitären, staatlichen oder
      EU-Austauschprojekten absolvieren
   • Ausländische Studierende, die Auslandsemester mit Austauschprogrammen in
      Österreich absolvieren, oder deren Heimatland bzw. Stammuniversität österreichische
      StaatsbürgerInnen auch gratis studieren lässt
   • Flüchtlinge

Eine Befreiung aus sozialen Gründen ist nicht möglich!

Beurlaubung?

Es ist möglich, sich vom Studium (für die Dauer von höchstens zwei Semestern je Anlassfall)
beurlauben zu lassen. Für diesen Zeitraum muss kein Studienbeitrag entrichtet werden, es ist
jedoch auch nicht möglich, Prüfungen zu machen bzw. an Übungen teilzunehmen. Eine
Beurlaubung ist aus folgenden Gründen auf jeden Fall zulässig:

     •    Präsenz- oder Zivildienst
     •    Schwangerschaft
     •    Kinderbetreuung

Alle anderen Fälle sind im Einzelfall vom Rektorat zu bewilligen. Der Antrag auf
Beurlaubung muss bis spätestens 4 Wochen nach Beginn des Semesters eingebracht werden.

Studienbeihilfe?

StudienbeihilfenbezieherInnen bekommen den Studienbeitrag vollständig ersetzt (unabhängig
von der Höhe der Studienbeihilfe). Studierende, die nur „knapp“ keine Studienbeihilfe
bekommen, wird der Studienbeitrag anteilsmäßig ersetzt.
       http://www.stipendium.at/

Wenn falsch eingezahlt wird, was passiert dann?
                                                                                              9
Wird zu wenig eingezahlt, muss nachgezahlt werden, und zwar:

   •   Wer weniger als 10% zu wenig bezahlt, kann den Fehlbetrag einfach überweisen.
   •   Fehlen mehr als 10%, ist eine Nachüberweisung nicht zulässig. In diesem Fall muss
       der gesamte Studienbeitrag, zuzüglich eines 10%igen Zuschlags, erneut überwiesen
       werden. Danach kann die erste Einzahlung rückgefordert werden.

Wer nicht innerhalb der Zulassungsfrist (TU Wien: Ende Oktober) einbezahlt, kann innerhalb
der Nachfrist (Ende November) einen um 10% erhöhten Beitrag einbezahlen.

Wer zu viel einbezahlt, kann den zuviel entrichteten Betrag zurückfordern.

Als rechtzeitig einbezahlt gilt, wenn der Studienbeitrag innerhalb von zehn Tagen nach
Fristende auf dem jeweiligen Universitätskonto eingelangt ist. Trifft der Studienbeitrag nicht
innerhalb dieser Frist auf dem Konto ein (damit gilt er als nicht bzw. nicht rechtzeitig
einbezahlt), kann der Nachweis der Einzahlung getätigt werden.

Wenn nicht eingezahlt wird, was passiert dann?

Wird nicht bis zum Ende der Nachfrist eingezahlt, erlischt die Zulassung zum Studium. Das
bedeutet nicht nur, dass man keine Prüfungen mehr machen kann, sondern auch den Verlust
von Beihilfen bzw. macht sozialversicherungsrechtliche Probleme (Mitversicherungen,
studentische Selbstversicherung, …). Wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder inskribiert,
muss in den dann gültigen Studienplan eingestiegen werden.

                                             7. Soziales

Familienbeihilfe

Zuständigkeit:          Wohnsitzfinanzamt der Eltern

Anspruch:        - Bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, für Studierende, die ihr Studium
                 „ernsthaft und zielstrebig“ betreiben;
                 - Bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bei Zivil- oder Präsenzdienst, Müttern
                 und Schwangerschaft und erheblich behinderten Studierenden

Grundlage:       - Im ersten Studienjahr Aufnahme als ordentlicheR HörerIn
                 - Nach einem Jahr Studienerfolgsnachweis: 8 Semesterstunden (gilt bis 31.
                 Oktober – ausschlaggebend ist das Prüfungsdatum!) – für QuereinsteigerInnen:
                 Nachweiszeitraum 3 Semester mit 12 Semesterstunden

Bezugsgrenzen:          - Bachelor: 6 (Regeldauer) + 2 (Toleranz) = 8 Semester
                        - Master: 4 (Regeldauer) + 1 (Toleranz) = 5 Semester

                                                                                               10
(Auf keinen Fall aber länger als bis zum, 26. bzw. 27. Lebensjahr!)

Familienbeihilfe muss bei Nichterbringen des Studienerfolgsnachweises im ersten Semester
nicht zurückgezahlt werden.

Studienwechsel:       Darf nicht öfter als zwei Mal, jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist
                      des 3. Semesters, erfolgen, damit der Anspruch auf Familienbeihilfe
                      bestehen bleibt.

Verdienstgrenze:      9 000 € Brutto jährlich, solltest du mehr verdienen verfällt der
                      Anspruch auf Beihilfe. Vorsicht: Zu unrecht bezogene Beihilfen
                      müssen zurückgezahlt werden.
Studienbeihilfe:

Zuständigkeit:        Studienbeihilfenbehörde

Anspruch:             Österreichische StaatsbürgerInnen, Konventionsflüchtlinge, EWR-
                      BürgerInenn, ausländische StaatsbürgerInnen, falls zumindest ein
                      Elternteil mindestens 5 Jahre in Österreich einkommenssteuerpflichtig
                      war und den Lebensmittelpunkt in Österreich hatte.

Grundlagen:           - günstiger Studienerfolg
                      (im 1. und 2. Semester = Inskription; bis zum Ende der Antragsfrist des
                      3. Semesters ist der Mindeststudienerfolg (7 Semesterstunden)
                      nachzuweisen, sonst muss die bezogene Studienbeihilfe zurückgezahlt
                      werden!!! Für den Weiterbezug sind der Nachweis des günstiges
                      Studienerfolges (14 Semesterstunden) erforderlich;
                      Beim Bachelor ist nach dem 6. Semester ein Studienerfolg von mind.
                      42 Std. nachzuweisen um weiterhin Studienbeihilfe beziehen zu
                      können.
                      - soziale Bedürftigkeit (wird ermittelt aus dem Einkommen der Eltern,
                      des/der Ehepartners und des Studierenden selbst)
                      - noch kein (gleichwertiges) Studium absolviert; eine Erläuterung dazu:
                      wenn du bereits einen Bachelor absolviert hast, bekommst du beim
                      Studium eines weiteren Bachelors keine neuerliche Studienbeihilfe, bei
                      Weiterstudium eines Masters allerdings schon.

     Wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung am Beginn des jeweiligen Semesters!!!

Bezugsgrenzen:        Regelstudiendauer + 1 Semester
                      ACHTUNG: Wenn der Bachelor nicht spätestens mit dem 9ten
                      Semester Abgeschlossen wird, ist die Förderung eines Masterstudiums
                      ausgeschlossen!

Studienwechsel:       Darf nicht öfter als zwei Mal, jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist
                      des 3. Semesters, erfolgen, damit der Anspruch auf Studienbeihilfe

                                                                                               11
bestehen bleibt. Außerdem ist der Mindeststudienerfolg im „alten“
                      Studium nachzuweisen.

Verdienstgrenze:      8 000 € jährlich, solltest du mehr verdienen wird deine Beihilfe um den
                      8000 € übersteigenden Betrag gekürzt

Die Studienbeihilfe wird für ein Studienjahr zuerkannt und in 12 Monatsraten ausbezahlt,
vorausgesetzt sie liegt über 5 € pro Monat.

Sozialversicherung:

Mitversicherung bei den Eltern:
Krankenversicherung von Angehörigen ist bis zu 27. Lebensjahr möglich (bei einigen
Versicherungen auch länger). Erforderlich ist der jährliche Leistungsnachweis von 8
Semesterstunden bzw. ist er während dem Bezug von Familienbeihilfe automatisch erbracht.

Achtung: Bei der Mitversicherung bei einem Elternteil ab dem 18. Lebensjahr solltet ihr euch
erkundigen, ob ihr noch mitversichert seid, besonders nach Ferialjobs, da ein Erlischen nicht
bekannt gegeben wird.

Hat die bzw. der Studierende Einkünfte, die über der Geringfügigkeitsgrenze (349,01 €
monatl.) liegen, so ist die Versicherung abhängig vom Beschäftigungsverhältnis.

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung die mit Einzahlung des ÖH Beitrages gilt für Unfälle
am Universitätsgelände, bei Veranstaltungen der Universität und der HochschülerInnenschaft
und am Weg von und zur Universität. Dieser Versicherungsschutz wird nur dann wirksam,
wenn der/die Versicherte keine gesondert bestehende Haushalts- oder Haftpflichtversicherung
beanspruchen kann.
       http://www.oeh.ac.at/studieren/studierendenversicherung/

                     8. Alle Infos rund ums Semesterticket

Generell ist das Semesterticket in drei verschiedene Preisklassen eingeteilt:

1.:    50,50 € für Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien
2.:    100,00 € für Studierende mit Wohnsitz außerhalb von Wien
3.:    128,50 € für Studierende ohne Anspruch auf Familienbeihilfe, unabhängig vom
       Hauptwohnsitz

Burgenland und Niederösterreich bieten Vergünstigungen an (siehe Homepage der jeweiligen
Länder.

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Studienausweis als Berechtigungskarte:

Die Semesterkarte ist ab Mitte September in allen Vorverkaufstellen der Wiener Linien sowie
beim Kundenzentrum der Wiener Linien erhältlich. Beim Kauf sind

   •   Der gültige Studienausweis für das jeweilige Semester, die Berechtigungskarte mit
       Inskriptionsbestätigung oder ein gültiger Ausweis des letzten Semesters
   •   Das ausgefüllte Antragsformular

sowie (bei Studierenden mit Familienbeihilfe und Hauptwohnsitz in Wien)

   •   Der gültige Original Meldezettel

vorzuweisen.
Genauere Informationen unter: http://www.wienerlinien.at

                          9. Internetzugang an der TU

Mit der Voranmeldung an der TU Wien erhältst du die Zugangsdaten zu deinem Account.
Mit deinem Username kannst du dann die Rechner in den Benutzerräumen verwenden.

Was wird dir geboten?

Mit einem Internetzugang kannst du die wichtigsten Internetdienste nutzen. Um nur einige zu
nennen:

*)      E-Mail:      du       bekommst        eine       E-Mail-Adresse    der       Form
eMatrikelnummer@student.tuwien.ac.at (z.B. e9926282@student.tuwien.ac.at). Zusätzlich
kannst du eine E-Mail Adresse mit deinem Namen einrichten (http://whitepages.tuwien.ac.at/)
Mit dieser E-Mail-Adresse bist du aus aller Welt erreichbar.

*) Usenet News: Das sind eine Art elektronische Nachrichtenbretter bzw. Diskussionsforen.
Es gibt auch einige TU spezifische News-Gruppen in denen Veranstaltungen angekündigt,
manchmal Jobangebote gepostet und studentenspezifische Themen diskutiert werden.

*) WorldWideWeb: Selbstverständlich kann man auch im WorldWideWeb surfen und
darüber hinaus eine eigene Homepage erstellen.

Der Zugang wird über Linux PCs, sowie über einfache Terminals ermöglicht. Die Terminals
findest du z.B. beim Eingang ins Freihaus. Sie geben dir vor allem eine sehr schnelle
Möglichkeit deine E-Mails zu lesen. Die meisten PCs befinden sich in den sogenannten
Interneträumen, von denen es im Freihaus drei gibt. Der wichtigste Internetraum ist im
Erdgeschoß des roten Bereiches des Freihauses. Auf den PCs stehen dir auch noch weitere
Softwarepakete wie Textverarbeitungssysteme zu Verfügung.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit dieses Angebot von daheim zu nutzen. Dazu kann man
einen Studierendenzugang über chello oder andere AnbieterInen (http://www.zid.tuwien.ac.at/
kom/tunet/internetzugang/), der um einiges günstiger als ein normaler ist, erwerben.

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10. Ansprechpersonen

Fachschaft Technische Physik:
E-Mail: users@fstph.at
Tel.: 01 58801-49541

Studiendekan:
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Ewald Benes
E-Mail: ewald.benes+e134@tuwien.ac.at
Tel.: 01 58801-10001

Stellvertretender Studiendekan
(für Anrechnungen)
Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut Leeb
E-Mail: helmut.leeb+e510@tuwien.ac.at
Tel.: 01 58801-14258

Ombudsmann
(für Probleme mit ProfessorInnen bzw. dem Studium)
Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Mantler
E-Mail: michael.mantler+e138@tuwien.ac.at
Tel.: 01 58801-13761

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