SEXUELLER MISSBRAUCH UNTER AUSNUTZUNG EINES BERATUNGSVERHÄLTNISSES ( 174C STGB)

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Sexueller Missbrauch
                           unter Ausnutzung eines
                           Beratungsverhältnisses
                           (§ 174c StGB)

D
         ie Thematik des sexuellen Miss-                ist, unter Missbrauch des Beratungs-,    Leistungserbringung gründet u.a. auf
         brauchs hat in den zurückliegen-               Behandlungs- oder Betreuungsver-         der psychotherapeutischen Kompetenz
         den Jahren hohe fachliche und                  hältnisses vornimmt oder an sich von     der Fachkräfte. Erziehungsberatung wird
allgemeine Aufmerksamkeit erfahren.                     ihr vornehmen lässt, wird mit Frei-      deshalb immer wieder mit Psychothera-
In diesem Kontext sind auch sexuelle                    heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder      pie und den für sie geltenden Regeln
Übergriffe in der Psychotherapie thema-                 mit Geldstrafe bestraft.                 verglichen. Wenn nun eine Rechtsnorm
tisiert und untersucht worden (Becker;               (2)Ebenso wird bestraft, wer sexuelle       erstmals den sexuellen Missbrauch im
Fischer-Becker 1997). In der Folge die-                 Handlungen an einer Person, die ihm      Rahmen von psychotherapeutischen Be-
ser Debatte ist im Rahmen des Sech-                     zur psychotherapeutischen Behand-        handlungsverhältnissen unter Strafe
sten Strafrechtsreformänderungsge-                      lung anvertraut ist, unter Missbrauch    stellt, kann der Eindruck entstehen, auch
setzes der sexuelle Missbrauch unter                    des Behandlungsverhältnisses vor-        für den Bereich der Erziehungs- und Fa-
Ausnutzung eines Beratungs- bzw. Be-                    nimmt, oder an sich von ihr vorneh-      milienberatung stehe erstmals die Straf-
handlungsverhältnisses durch einen                      men lässt.                               barkeit dieses Delikts zur Debatte.
neu geschaffenen § 174c StGB unter                   (3)Der Versuch ist strafbar.                   Deshalb ist zunächst festzustellen, dass
Strafe gestellt worden.
    § 174c StGB schließt daher eine
Strafbarkeitslücke1 (Perron in: Schönke/
Schröder, 26. Aufl. § 174c Rn 1). Mit
ihm wird der Erfahrung Rechnung getra-
gen, dass bisher sexuelle Übergriffe in                                             bke-Hinweis
psychotherapeutischen Behandlungen
Erwachsener nicht immer anderen be-
reits geltenden strafrechtlichen Bestim-
mungen zum Schutz der sexuellen
Selbstbestimmung zugeordnet werden
konnten. Die Bestimmung ist zum
1. 4. 1998 in Kraft getreten. Sie lautet:

Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung
eines Beratungs-, Behandlungs- oder
Betreuungsverhältnisses.                                                                         • der sexuelle Missbrauch von Kindern
                                                     Zur Relevanz der neuen
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer                                                               bereits durch §§ 176, 176a und 176b
    Person, die ihm wegen einer geisti-              Vorschrift für die Erziehungs-                StGB unter Strafe steht und
    gen oder seelischen Krankheit oder               und Familienberatung                        • sexuelle Handlungen mit Abhängigen
    Behinderung einschließlich einer                                                               durch § 174 StGB pönalisiert sind.
    Suchtkrankheit zur Beratung, Be-                 Erziehungs- und Familienberatung be-
    handlung oder Betreuung anvertraut               dient sich aufgrund der vielfältigen Pro-   Die neue Regelung des § 174c StGB
1
                                                     blemlagen von Ratsuchenden in den           zielt auf das Verhältnis zwischen Er-
 Eine Darstellung der inhaltlichen Probleme sowie
der Rechtslage vor Einführung des § 174c StGB gibt
                                                     Einrichtungen gemäß § 28 SGB VIII ver-      wachsenen und zwar unter der beson-
Spenner 1999.                                        schiedener methodischer Verfahren; die      deren Bedingung eines Beratungs- bzw.

3/02 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                          3
bke-Hinweis                                                       Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses (§ 174c StGB)

Behandlungsverhältnisses. Es ist also zu   Auslegung würde jedoch dazu führen,                    Bestimmung des Abs. 2 in Betracht.
prüfen, ob die Rechtsnorm auf den Be-      dass eine Regelung, die geschaffen wor-                Eine Bestrafung nach § 174c StGB er-
reich der Erziehungs- und Familienbera-    den ist, um eine „Strafbarkeitslücke“                  folgt, wenn im Rahmen einer psychothe-
tung anwendbar ist und ggf., ob sie alle   zu schließen, nun wiederum deutliche                   rapeutischen Behandlung eine sexuelle
Konstellationen, in denen Beraterinnen     Lücken aufweist. Dem Sinn der Regelung                 Handlung unter Missbrauch des Be-
und Berater anderen Erwachsenen ge-        entspricht daher eine weite Auslegung                  handlungsverhältnisses vorgenommen
genübertreten, betrifft.                   des Anwendungsbereiches (Fischer: StGB                 wird. Eine psychotherapeutische Behand-
   Neue rechtliche Bestimmungen ge-        50. Aufl. § 174c Rn 3, 6)2 .                           lung im Sinne dieser strafrechtlichen Be-
winnen ihre Konkretisierung einerseits                                                            stimmung ist nicht auf die Vorgaben
durch die Interpretation von Kommenta-     Der Begriff der sexuellen Handlung                     etwa der Psychotherapie-Richtlinien oder
toren, andererseits durch die Rechts-      Der Begriff der sexuellen Handlung ist                 auf die Gruppe gemeinhin anerkannter
sprechung der Gerichte. Insbesondere       umgangssprachlich weit gefasst. Im                     psychotherapeutischer Verfahren be-
eine Klärung durch die Rechtssprechung     Kontext des Strafrechts ist er jedoch ei-              grenzt (Fischer, § 174c StGB, Rn 6; Per-
steht noch aus. Die vorliegenden Hin-      gens definiert. Sexuelle Handlungen im                 ron in: Schönke; Schröder, § 174c StGB
weise geben eine erste Orientierung zur    Sinne des Gesetzes sind nur „solche,                   Rn 8). Auch kommt es nicht darauf an,
Bedeutung der Vorschrift für die Erzie-    die im Hinblick auf das jeweils ge-                    ob eine Behandlung als Therapie be-
hungs- und Familienberatung.               schützte Rechtsgut von einiger Erheb-                  zeichnet wird. Vielmehr sind nach dem
                                           lichkeit sind“ (§ 184c Nr. 1 StGB). Als                Schutzzweck dieser Norm auch „alterna-
Voraussetzungen des                        sexuell gilt dabei eine Handlung, die in               tive“ Therapie- und Beratungsformen
                                           der Regel durch das aktive Tun und un-                 einbezogen. § 174c StGB findet deshalb
Straftatbestandes
                                           ter Einsatz zumindest des eigenen Kör-                 auch Anwendung auf „psychosoziale Be-
Der neu geschaffene § 174c Abs. 1 StGB     pers das Geschlechtliche im Menschen                   ratung jeder Art“ (Fischer a.a.O. Rn 7).
hat die folgenden Voraussetzungen:         zum unmittelbaren Gegenstand hat (Fi-
                                           scher, 50. Aufl., § 184c Nr. 2). Die sexu-             Berater als Handelnde
1. die Vornahme sexueller Handlungen;
                                           elle Handlung muss zudem objektiv ge-                  Als Täter kommen alle Personen in Fra-
2. sie müssen an einer Person erfolgen,
                                           geben sein, d.h. in ihrem äußeren                      ge, die in das konkrete Beratungsver-
   die an einer geistigen oder seeli-
                                           Erscheinungsbild für das allgemeine                    hältnis einbezogen sind. Dabei kommt
   schen Krankheit oder Behinderung
                                           Verständnis den Bezug auf das Ge-                      es nicht auf die dienstliche Stellung, die
   leidet;
                                           schlechtliche erkennen lassen (a.a.O.,                 Ausbildung oder Qualifikation
3. die Person muss zur Beratung, Be-
                                           § 184c Nr. 4). Die subjektive Absicht                  (Reg.Begr. S. 7) an, auch nicht auf die
   handlung oder Betreuung anvertraut
                                           und deren evtl. geschlechtliche Färbung                Approbation gemäß § 2 PsychThG.
   sein;
                                           sind nicht erheblich. Sie wird nur bei                 Selbständige unterliegen dieser Norm
4. die Handlung muss unter Missbrauch
                                           äußerlich ambivalentem Verhalten be-                   ebenso wie Angestellte oder ehrenamt-
   des Beratungs-, Behandlungs- oder
                                           rücksichtigt (a.a.O., § 184c Nr. 5).                   lich Tätige (Fischer ebd). Auch Fachkräf-
   Betreuungsverhältnisses vorgenom-
                                           Schließlich muss die sexuelle Handlung                 te der Erziehungs- und Familienbera-
   men sein.
                                           um durch das Strafrecht geahndet zu                    tung fallen damit unter diese Norm.
Der Tatbestand des § 174c Abs. 2 StGB      werden – wie es schon der Gesetzestext
hat folgende Voraussetzungen:              hervorhebt – von einiger Erheblichkeit                 Das Beratungsverhältnis
                                           sein. Diese Erheblichkeit muss zum ei-                 Zur psychotherapeutischen Behandlung
1. die Vornahme sexueller Handlungen;
                                           nen normativ (d.h. eine Handlung ist                   anvertraut ist eine Person, wenn das
2. sie müssen an einer Person erfolgen,
                                           sozial nicht hinnehmbar) und quantita-                 eingegangene Verhältnis zwischen Kli-
   die zur psychotherapeutischen Be-
                                           tiv sein (d.h. hebt sich nach Intensität               ent und Therapeut zum Zwecke einer
   handlung anvertraut ist;
                                           und Dauer ab) (a.a.O., § 184c Nr. 6).                  solchen Behandlung begründet wurde.
3. die Handlung muss unter Missbrauch
                                           Dieser so definierte Begriff der sexuellen             Auf die Richtigkeit einer dabei zugrunde
   des Behandlungsverhältnisses vorge-
                                           Handlung wird im § 174c StGB zugrunde                  gelegten Diagnose kommt es an dieser
   nommen werden.
                                           gelegt.                                                Stelle nicht an. Ebenso wenig auf die
Der Versuch des sexuellen Missbrauchs                                                             formale Gestaltung des Behandlungsver-
im Sinne des § 174c StGB ist gemäß         Beratung als Leistung                                  hältnisses. Entscheidend ist allein, dass
§ 174c Abs. 3 StGB strafbar.               Für Fachkräfte in der Erziehungs- und                  ein solches Verhältnis tatsächlich be-
                                           Familienberatung kommt zunächst die                    steht. Auch in der Erziehungs- und Fa-
Anwendung auf den Bereich                  2 Perron dagegen bindet seine Kommentierung an
                                                                                                  milienberatung gilt, dass erwachsene
                                                                                                  Ratsuchende sich der Beraterin bzw.
der Erziehungsberatung                     den Begriff der Krankheit und setzt für den Tatbe-
                                           stand eine Persönlichkeitsstörung mit Krankheits-      dem Berater anvertrauen.
Die Straftatbestände sind so gefasst,      wert voraus. „Bloße Beratungen in Lebensfragen             Zu klären ist jedoch, ob jede Bera-
                                           wie z.B. Erziehungsberatung oder Familienberatung
dass sie durch die Begriffe der „geisti-   sind“ nach seiner Auffassung auch bei weiter Ausle-
                                                                                                  tung durch die persönliche Abhängigkeit
gen oder seelischen Krankheit“ bzw. die    gung „keine psychotherapeutischen Behandlungen“        gekennzeichnet ist, die für psychothera-
„psychotherapeutische Behandlung“ zu-      (Perron in: Schönke; Schröder § 174c Rn 8). Perron     peutische Behandlungen anzunehmen
                                           verstellt sich damit die Möglichkeit zu einer diffe-
nächst an das Gesundheitswesen den-        renzierenden Problembetrachtung in Bezug auf die
                                                                                                  ist (vgl. Spenner 1999, S. 10 ff.). (Dazu
ken lassen. Eine dementsprechend enge      Erziehungs- und Familienberatung.                      weiter unten.)

4                                                                                                  Informationen für Erziehungsberatungsstellen 3/02
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses (§ 174c StGB)                                                 bke-Hinweis

     Auszüge aus den strafrechtlichen Bestimmungen zu sexuellem Missbrauch (StGB)
     § 174                                             Handlungen an einem Dritten vor-              § 179
     Sexueller Missbrauch von                          nimmt oder von einem Dritten an               Sexueller Missbrauch
     Schutzbefohlenen                                  sich vornehmen lässt.                         widerstandsunfähiger Personen
 (1) Wer sexuelle Handlungen                        (3)Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren    (1) Wer eine andere Person, die
     1. an einer Person unter sechzehn                 oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer        1. wegen einer geistigen oder seeli-
     Jahren, die ihm zur Erziehung, zur                1. sexuelle Handlungen vor einem              schen Krankheit oder Behinderung
     Ausbildung oder zur Betreuung in                  Kind vornimmt,                                einschließlich einer Suchtkrankheit
     der Lebensführung anvertraut ist,                 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es            oder wegen einer tiefgreifenden
     2. an einer Person unter achtzehn                 sexuelle Handlungen an sich vor-              Bewusstseinsstörung oder
     Jahren, die ihm zur Erziehung, zur                nimmt, oder                                   2. körperlich zum Widerstand unfä-
     Ausbildung oder zur Betreuung in                  3. auf ein Kind durch Vorzeigen por-          hig ist, dadurch missbraucht, dass
     der Lebensführung anvertraut oder                 nographischer Abbildungen oder Dar-           er unter Ausnutzung der Wider-
     im Rahmen eines Dienst- oder Ar-                  stellungen, durch Abspielen von Ton-          standsunfähigkeit sexuelle Hand-
     beitsverhältnisses untergeordnet                  trägern pornographischen Inhalts              lungen an ihr vornimmt oder an
     ist, unter Missbrauch einer mit dem               oder durch entsprechende Reden ein-           sich von ihr vornehmen lässt,
     Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreu-                wirkt.                                        wird mit Freiheitsstrafe von sechs
     ungs-, Dienst- oder Arbeitsverhält-            (4)Der Versuch ist strafbar; dies gilt           Monaten bis zu zehn Jahren be-
     nis verbundenen Abhängigkeit oder                 nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.          straft.
     3. an seinem noch nicht achtzehn                                                            (2)Ebenso wird bestraft, wer eine wi-
     Jahre alten leiblichen oder ange-                  § 177a                                       derstandsunfähige Person (Absatz
     nommenen Kind vornimmt oder an                     Schwerer sexueller Missbrauch                1) dadurch missbraucht, dass er sie
     sich von dem Schutzbefohlenen                      von Kindern                                  unter Ausnutzung der Widerstands-
     vornehmen lässt,                                   (…)                                          unfähigkeit dazu bestimmt, sexuel-
     wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf                                                            le Handlungen an einem Dritten
                                                        § 177b
     Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.                                                            vorzunehmen oder von einem Drit-
                                                        Sexueller Missbrauch von Kindern
 (2)Wer unter den Voraussetzungen des                                                                ten an sich vornehmen zu lassen.
                                                        mit Todesfolge
     Absatzes 1 Nr. 1 bis 3                                                                      (3)Der Versuch ist strafbar.
                                                        (…)
     1. sexuelle Handlungen vor dem                                                              (4)Auf Freiheitsstrafe nicht unter ei-
     Schutzbefohlenen vornimmt oder                     § 177                                        nem Jahr ist zu erkennen, wenn
     2. den Schutzbefohlenen dazu be-                   Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung            1. der Täter mit dem Opfer den Bei-
     stimmt, daß er sexuelle Handlungen             (1) Wer eine andere Person                       schlaf vollzieht oder ähnliche sexu-
     vor ihm vornimmt, um sich oder                     1. mit Gewalt,                               elle Handlungen an ihm vornimmt
     den Schutzbefohlenen hierdurch se-                 2. durch Drohung mit gegenwärtiger           oder an sich von ihm vornehmen
     xuell zu erregen, wird mit Freiheits-              Gefahr für Leib und Leben oder               lässt, die mit einem Eindringen in
     strafe bis zu drei Jahren oder mit                 3. unter Ausnutzung einer Lage, in           den Körper verbunden sind,
     Geldstrafe bestraft.                               der das Opfer der Einwirkung des             2. die Tat von mehreren gemein-
 (3) Der Versuch ist strafbar.                          Täters schutzlos ausgeliefert ist,           schaftlich begangen wird oder
 (4)In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1                  nötigt, sexuelle Handlungen des Tä-          3. der Täter das Opfer durch die
     oder des Absatzes 2 in Verbindung                  ters oder eines Dritten an sich zu           Tat in die Gefahr einer schweren
     mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht                dulden oder an dem Täter oder ei-            Gesundheitsschädigung oder einer
     von einer Bestrafung nach dieser                   nem Dritten vorzunehmen, wird mit            erheblichen Schädigung der körper-
     Vorschrift absehen, wenn bei Be-                   Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr       lichen oder seelischen Entwicklung
     rücksichtigung des Verhaltens des                  bestraft.                                    bringt.
     Schutzbefohlenen das Unrecht der               (2)In besonders schweren Fällen ist die          (…)
     Tat gering ist.                                    Strafe Freiheitstrafe nicht unter zwei
                                                        Jahren. Ein besonders schwerer Fall         § 184c
     § 176                                              liegt in der Regel vor, wenn                Begriffsbestimmungen
     Sexueller Missbrauch von Kindern                   1. der Täter mit dem Opfer den Bei-         Im Sinne dieses Gesetzes sind
 (1) Wer sexuelle Handlungen an einer                   schlaf vollzieht oder ähnliche sexuel-   1. sexuelle Handlungen
     Person unter vierzehn Jahren (Kind)                le Handlungen an dem Opfer vor-             nur solche, die im Hinblick auf das
     vornimmt oder an sich von dem                      nimmt oder an sich von ihm                  jeweils geschützte Rechtsgut von
     Kind vornehmen lässt, wird mit                     vornehmen lässt, die dieses beson-          einiger Erheblichkeit sind,
     Freiheitsstrafe von sechs Monaten                  ders erniedrigen, insbesondere wenn      2. sexuelle Handlungen vor einem an-
     bis zu zehn Jahren, in minder                      sie mit einem Eindringen in den Kör-        deren
     schweren Fällen mit Freiheitsstrafe                per verbunden sind (Vergewaltigung),        nur solche, die vor einem anderen
     bis zu fünf Jahren oder mit Geld-                  oder                                        vorgenommen werden, der den
     strafe bestraft.                                   2. die Tat von mehreren gemein-             Vorgang wahrnimmt.
 (2)Ebenso wird bestraft, wer ein Kind                  schaftlich begangen wird.
     dazu bestimmt, dass es sexuelle                    (…)

3/02 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                           5
bke-Hinweis                                                      Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses (§ 174c StGB)

Das Leistungsspektrum der Erziehungs-         lungen ausnahmslos als missbräuchlich            Missbrauch eines anderen
und Familienberatung                          anzusehen. Diese Auffassung bestimmt             Beratungs-, Behandlungs- oder
Erziehungs- und Familienberatungsstel-        auch die strafrechtlichen Kommentare             Betreuungsverhältnisses
len halten ein breites Spektrum von Lei-      (Schönke; Schröder, StGB, 26. Auflage,           Den Straftatbestand von Abs. 1 erfüllt,
stungen vor. Hierzu zählen z.B.               § 174c Rn 6; Fischer, StGB, § 174c Rn            wer sexuelle Handlungen vornimmt oder
                                              11). Das Ausnutzen der spezifischen Ab-          an sich vornehmen lässt, wenn die Per-
• Kindertherapeutische Maßnahmen              hängigkeits- und Vertrauenssituation             son wegen einer geistigen oder seeli-
• Beratung von Eltern                         indiziert also den Missbrauch der be-            schen Krankheit oder wegen einer Be-
• Fachberatungen für andere Dienste           troffenen Person. Ob das Opfer der               hinderung anvertraut ist. Die Handlung
  und Einrichtungen                           Handlung zugestimmt hat, ist dabei               muss unter Missbrauch eines Beratungs-,
• Supervision für andere Dienste und          nicht von Belang (Reg.Begr. S. 7). Auch          Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis-
  Einrichtungen                               für die Erziehungsberatung gilt damit,           ses erfolgen. Dabei ist „Betreuungsver-
• Ausbildung von Praktikanten                 dass das Ausnutzen des Vertrauens ei-            hältnis“ nicht im rechtlichen Sinne des
                                              nes erwachsenen Ratsuchenden zu se-              Betreuungsgesetzes gemeint, sondern
Kinder in kindertherapeutischen Maß-          xuellen Handlungen dieser Strafnorm              zielt auf tatsächliche Obhutverhältnisse
nahmen in der Erziehungsberatung ste-         unterliegt.                                      (RegBegr. S. 7). Auch der Krankheitsbe-
hen wie bereits erwähnt unter straf-                                                           griff ist hier weit gefasst. Er ist nicht
rechtlichem Schutz. Die Beratungen mit        Erheblichkeit der Tat                            eingegrenzt auf „krankhafte seelische
Eltern fallen, wie gerade abgeleitet, un-     Angesichts der Weite des Tatbestandes            Störungen“ im Sinne von § 20 StGB,
ter die neue Rechtsnorm.                      versucht Fischer eine Erheblichkeits-            sondern schließt Psychopathien und
   Für Fachberatungen und Supervisio-         schwelle gemäß § 184c StGB, also ent-            Neurosen ein. Fischer weist zudem dar-
nen für Mitarbeiter anderer Dienste           sprechend des gesetzlichen Begriffs der          auf hin, dass sich die Begriffe der
kann dagegen nicht unterstellt werden,        sexuellen Handlung, zu bestimmen. Die-           Krankheit und der Behinderung über-
dass sich die anderen Fachkräfte in glei-     se Erheblichkeitsschwelle ist nach Fi-           schneiden (Rn 3). Insbesondere bei Kin-
cher Weise wie Ratsuchende dem Bera-          scher abhängig von der konkreten Be-             dern gehen „Krankheit“, „Behinderung“
ter „anvertrauen“. Beide bewegen sich         einträchtigung der betroffenen Person,           und „erzieherischer Bedarf“ in einander
in einem professionellen Kontext. Auch        von der Stellung des Täters innerhalb            über (vgl. bke 1997, S. 36). Deshalb
Auszubildende in einer Erziehungsbera-        des Beratungs-, Behandlungs- oder Be-            wird davon ausgegangen werden müs-
tungsstelle vertrauen sich im Rahmen          treuungsverhältnisses und von dessen             sen, dass auch Hilfen zur Erziehung un-
ihrer Tätigkeit nicht in ihren persönli-      Ausgestaltung im Einzelfall. Ob die              ter diese Bestimmung fallen. Denn ent-
chen Angelegenheiten an, sondern ste-         Schwelle überschritten sei, lasse sich           scheidend ist nicht, ob eine „Krankheit“
hen in einer beruflichen Beziehung zu         häufig nur unter Berücksichtigung der            oder „Behinderung“ tatsächlich vorliegt,
den Beratern, die ihr Praktikum anlei-        Helfermotivation und bei deren Unauf-            sondern ob – zum einen – der Täter
ten. Auf alle drei Gruppen findet daher       klärbarkeit aus der Gesamtbewertung              eine Beratung, Behandlung oder Betreu-
§ 174c StGB in der Regel keine Anwen-         unter dem Gesichtspunkt des Missbrau-            ung tatsächlich aufgenommen hat bzw.
dung. Aber für alle diese Gruppen gilt        ches bestimmen. Die Entscheidung                 zu ihr verpflichtet ist und ob – zum an-
ein strafrechtlicher Schutz. Er leitet sich   eines Gerichtes, ob eine sexuelle Hand-          deren – die betroffene Person subjektiv
aus der sexuellen Selbstbestimmung            lung unter Missbrauch des Beratungs-             eine Behandlungs- oder Beratungsbe-
(§ 177) her.                                  verhältnisses erfolgt ist, wird also im-         dürftigkeit empfindet (Rn 5).
   § 174c StGB kann deshalb in der Er-        mer eine auf den Einzelfall bezogene                Im Zentrum von Hilfen zur Erziehung
ziehungsberatung allein Beratungssitua-       Entscheidung sein müssen.                        stehen Kinder oder Jugendliche, bei de-
tionen mit Eltern oder anderen Erwachse-                                                       nen eine ihrem Wohl dienende Erzie-
nen betreffen, die sich zum Zwecke einer      Beendigung                                       hung nicht gewährleistet ist. Dieser
Beratung der Fachkraft anvertrauen.           Da es nicht auf die formal rechtliche Ge-        Mangel kann begründet sein
                                              staltung des psychotherapeutischen Be-
                                                                                               a) aus der Person des Kindes oder Ju-
Missbrauch des psychotherapeutischen          handlungsverhältnisses ankommt, son-
                                                                                                  gendlichen
Behandlungsverhältnisses                      dern auf den Missbrauch des tatsächlich
                                                                                               b) aus der Person eines oder beider El-
Allerdings muss für eine Strafbarkeit im      bestehenden Abhängigkeits- und Ver-
                                                                                                  ternteile (und der sich daraus entwik-
Einzelfall ein „Missbrauch des Behand-        trauensverhältnisses, ist der Tatbestand
                                                                                                  kelnden Interaktionsstruktur in der
lungsverhältnisses“ vorliegen. Ein sol-       des § 174c StGB auch dann erfüllt,
                                                                                                  Familie)
cher Missbrauch liegt vor, wenn unter         wenn das Beratungs- und Behandlungs-
                                                                                               c) aus einer sozialen Mangellage.
Verletzung der Pflichten, die mit dem         verhältnis pro forma beendet wird, be-
Beratungs- oder Behandlungsverhältnis         vor es zu sexuellen Handlungen kommt             Soweit Kinder oder Jugendliche Adres-
verbunden sind, das Vertrauen der an-         (Fischer, a.a.O., § 174c StGB Rn 12; Perron      saten einer erzieherischen Hilfe sind,
vertrauten Person zu sexuellen Handlun-       in Schönke; Schröder, a.a.O., § 174 StGB Rn      stehen sie bereits unter dem Schutz von
gen im oben definierten Sinne ausge-          6). Auch in der Erziehungsberatung kann          § 174 StGB. Auch bei einer Strafbarkeit
nutzt wird. Nach breitem fachlichen           durch eine förmliche Beendigung der Bera-        aus Abs. 1 kommt es daher darauf an,
Konsens sind innerhalb psychothera-           tung die Anwendbarkeit von § 174c StGB           ob ein mit dem Kind oder Jugendlichen
peutischer Verhältnisse sexuelle Hand-        nicht abgewendet werden.                         verbundener Erwachsener sich in Bera-

6                                                                                                Informationen für Erziehungsberatungsstellen 3/02
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses (§ 174c StGB)                                                      bke-Hinweis

tung befindet und diese Beratung zu-                er einer Beratung kann daher ein Hin-    bke § 174c StGB nicht zur Anwendung
gleich „psychotherapeutische“ Qualitä-              weis sein, dass eine sexuelle Handlung   kommen. Hier stehen die Ratsuchenden
ten in dem Sinne hat, dass der/die Rat-             unter Missbrauch des für die Beratung    unter dem Schutz des Rechtes auf sexu-
suchende sich aufgrund seiner eigenen               konstitutiven Vertrauens erfolgt ist.    elle Selbstbestimmung (§ 177 StGB).
Problemlagen in einer (seelischen) Ab-
hängigkeitsbeziehung zum Berater/zur         Offizialdelikt                                  Arbeitsrechtliche
Beraterin befindet.                          Die Tat ist ein Offizialdelikt. Ein Straf-
                                                                                             Konsequenzen
   Die Strafbarkeit sexueller Handlun-       antrag der betroffenen Person ist nicht
gen im Kontext von Erziehungs- und Fa-       erforderlich. Eine Tat ist vielmehr zu          Verstößt ein Erziehungsberater gegen
milienberatung ist mithin aus beiden         verfolgen, sobald sie den Strafverfol-          die Norm des § 174c StGB, so macht er
Tatbeständen von § 174c StGB abzulei-        gungbehörden bekannt wird. Der Straf-           sich strafbar. Eine strafbare Handlung
ten.                                         rahmen des § 174c StGB beträgt Frei-            berechtigt den Arbeitgeber dazu, eine
                                             heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder             fristlose Kündigung auszusprechen. Eine
Zur Abhängigkeit zwischen Ratsuchen-         Geldstrafe. Ein sexueller Missbrauch gei-       Abmahnung ist grundsätzlich nicht er-
den und Beratenden                           stig oder seelisch kranker Personen ist         forderlich.
Für eine Anwendung des § 174c StGB           zudem durch § 179 StGB unter Strafe                 Bis zur rechtskräftigen Entscheidung
auf Erziehungs- und Familienberatung         gestellt, wenn diese aufgrund der Er-           über die Strafbarkeit kann sehr viel Zeit
ist nach den vorstehenden Überlegun-         krankung widerstandsunfähig ist. Der            vergehen. Während dieser Zeit dürfte
gen zentral, ob der oder die erwachsene Strafrahmen beträgt dann sechs Monate                aber bereits ein Handlungsbedarf sei-
Ratsuchende eine Beratungs- oder The- bis zu zehn Jahre.                                     tens des Arbeitgebers bestehen. Kün-
rapiebeziehung eingegangen ist, bei der                                                      digt er sofort nach Bekanntwerden we-
er/sie sich in einer Abhängigkeit zum        Zusammenfassung                                 gen einer strafbaren Handlung, besteht
Berater bzw. zur Beraterin befindet (so                                                      die Gefahr, dass es später nicht zu einer
auch Perron, a.a.O. § 174c Rn 5). Auch       Vor jeder juristischen Betrachtung muss         Verurteilung kommt oder Beweisschwie-
dies wird nur im Einzelfall zu klären        festgehalten werden, dass nach fachli-          rigkeiten auftreten. Der Arbeitgeber wird
sein. Aus Sicht der Bundeskonferenz für chem Konsens sexuelle Handlungen im                  deshalb in der Regel eine Kündigung
Erziehungsberatung können dabei zwei         Rahmen einer Beratungsbeziehung un-             wegen des Verdachtes einer Straftat
Kriterien hilfreich sein: die Intensität der terlassen werden müssen.                        aussprechen. Hier ist der Betroffene je-
Beratung und die Dauer der Beratung.            Tatsächlich vorkommende Handlun-             doch vor Ausspruch der Kündigung an-
                                             gen sind nach unterschiedlichen Straf-          zuhören. Die Kündigung selbst muss
(1) Intensität der Beratung                  rechtsnormen zu bewerten:                       innerhalb von zwei Wochen nach Be-
Ratsuchende Eltern nehmen Erziehungs-                                                        kanntwerden des Vorfalls erfolgen.
                                             • Sexuelle Handlungen an Kindern un-
beratung bei sehr unterschiedlichen
                                                terliegen § 176, 176a, 176b StGB
Problemsituationen in Anspruch. Dabei                                                        23. Oktober 2002
                                             • Sexuelle Handlungen mit Abhängigen
unterliegen alle Beratungen dem Ver-
                                                sind durch § 174 StGB erfasst.
trauensschutz. Von einem Missbrauch                                                          Literatur
eines Beratungsverhältnisses wird man        Der neugeschaffene Strafrechtstatbe-            Becker-Fischer, Monika; Fischer, Gottfried (1997):
jedoch umso eher ausgehen müssen, je stand erfasst in der Praxis der Bera-                   Sexuelle Übergriffe in Psychotherapie und Psychia-
                                                                                             trie.
mehr der/die Ratsuchende von den Pro- tungsstellen
                                                                                             Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke)
blemen selbst betroffen ist bzw. für sei-                                                    (1997): Hilfe für >seelisch behinderte< Kinder und
                                             • Beratungen, die mit Eltern durchge-
ne eigene Person Unterstützung erfährt                                                       Jugendliche in der Erziehungsberatung. In: bke:
                                                führt werden,                                Grundlagen der Beratung. Fürth.
und dadurch (zeitweise) in eine Abhän-
gigkeit zur Beraterin/zum Berater            nicht aber Supervision, Fachberatung            Deutscher Bundestag (1998): Regierungsentwurf
                                                                                             eines Strafrechtsänderungsgesetzes - § 174c StGB.
kommt. Je intensiver eine Beratungsbe- oder Praktika. Gleichwohl sind auch die               Btg.-Drs. 13.8267. Bonn.
ziehung sich in diesem Sinne gestaltet,      letztgenannten Situationen strafrechtlich       Fischer, Thomas (2001): Strafgesetzbuch und Ne-
desto eher muss angenommen werden, geschützt. Nämlich durch die Vorschrif-                   bengesetze (früher: Dreher; Tröndle). 50. Auflage.
dass eine sexuelle Handlung unter Miss- ten zur sexuellen Selbstbestimmung                   Schönke; Schröder (2000): Strafrechtskommentar.
brauch des für die Beratung konstituti-      (§ 177 StGB).                                   26. Auflage.
ven Vertrauens erfolgt ist.                     Bei den Beratungen, die mit Eltern           Spenner, Roger (1999): Die Strafbarkeit des „sexu-
                                                                                             ellen Missbrauchs“ in der Psychotherapie gem. den
                                             erfolgen, ist zu prüfen, ob eine sexuelle       §§ 174 ff StGB. Frankfurt am Main.
(2) Dauer der Beratung                       Handlung unter Missbrauch des Bera-
Beratungen nehmen eine unterschiedli-        tungsverhältnisses erfolgt ist. In diesem
che Zahl von Gesprächskontakten in An- Fall gilt der neue Strafrechtsparagraph.
spruch; sie sind von unterschiedlicher       Ein erfolgter Missbrauch des Beratungs-
Dauer. Je länger ein Beratungsprozess        verhältnisses kann nicht durch die Be-
andauert, desto stärker wird der ratsu-      endigung der Beratung geheilt werden.
chende Elternteil mit seiner eigenen         Für alle Beratungssituationen, die nicht
Person in die zu bearbeitenden Pro-          als intensiv oder von langer Dauer an-
blemlagen verstrickt sein. Auch die Dau- zusehen sind, kann nach Auffassung der

3/02 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                                 7
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