SEXUELLER MISSBRAUCH UNTER AUSNUTZUNG EINES BERATUNGSVERHÄLTNISSES ( 174C STGB)
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Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses (§ 174c StGB) D ie Thematik des sexuellen Miss- ist, unter Missbrauch des Beratungs-, Leistungserbringung gründet u.a. auf brauchs hat in den zurückliegen- Behandlungs- oder Betreuungsver- der psychotherapeutischen Kompetenz den Jahren hohe fachliche und hältnisses vornimmt oder an sich von der Fachkräfte. Erziehungsberatung wird allgemeine Aufmerksamkeit erfahren. ihr vornehmen lässt, wird mit Frei- deshalb immer wieder mit Psychothera- In diesem Kontext sind auch sexuelle heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder pie und den für sie geltenden Regeln Übergriffe in der Psychotherapie thema- mit Geldstrafe bestraft. verglichen. Wenn nun eine Rechtsnorm tisiert und untersucht worden (Becker; (2)Ebenso wird bestraft, wer sexuelle erstmals den sexuellen Missbrauch im Fischer-Becker 1997). In der Folge die- Handlungen an einer Person, die ihm Rahmen von psychotherapeutischen Be- ser Debatte ist im Rahmen des Sech- zur psychotherapeutischen Behand- handlungsverhältnissen unter Strafe sten Strafrechtsreformänderungsge- lung anvertraut ist, unter Missbrauch stellt, kann der Eindruck entstehen, auch setzes der sexuelle Missbrauch unter des Behandlungsverhältnisses vor- für den Bereich der Erziehungs- und Fa- Ausnutzung eines Beratungs- bzw. Be- nimmt, oder an sich von ihr vorneh- milienberatung stehe erstmals die Straf- handlungsverhältnisses durch einen men lässt. barkeit dieses Delikts zur Debatte. neu geschaffenen § 174c StGB unter (3)Der Versuch ist strafbar. Deshalb ist zunächst festzustellen, dass Strafe gestellt worden. § 174c StGB schließt daher eine Strafbarkeitslücke1 (Perron in: Schönke/ Schröder, 26. Aufl. § 174c Rn 1). Mit ihm wird der Erfahrung Rechnung getra- gen, dass bisher sexuelle Übergriffe in bke-Hinweis psychotherapeutischen Behandlungen Erwachsener nicht immer anderen be- reits geltenden strafrechtlichen Bestim- mungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zugeordnet werden konnten. Die Bestimmung ist zum 1. 4. 1998 in Kraft getreten. Sie lautet: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses. • der sexuelle Missbrauch von Kindern Zur Relevanz der neuen (1) Wer sexuelle Handlungen an einer bereits durch §§ 176, 176a und 176b Person, die ihm wegen einer geisti- Vorschrift für die Erziehungs- StGB unter Strafe steht und gen oder seelischen Krankheit oder und Familienberatung • sexuelle Handlungen mit Abhängigen Behinderung einschließlich einer durch § 174 StGB pönalisiert sind. Suchtkrankheit zur Beratung, Be- Erziehungs- und Familienberatung be- handlung oder Betreuung anvertraut dient sich aufgrund der vielfältigen Pro- Die neue Regelung des § 174c StGB 1 blemlagen von Ratsuchenden in den zielt auf das Verhältnis zwischen Er- Eine Darstellung der inhaltlichen Probleme sowie der Rechtslage vor Einführung des § 174c StGB gibt Einrichtungen gemäß § 28 SGB VIII ver- wachsenen und zwar unter der beson- Spenner 1999. schiedener methodischer Verfahren; die deren Bedingung eines Beratungs- bzw. 3/02 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 3
bke-Hinweis Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses (§ 174c StGB) Behandlungsverhältnisses. Es ist also zu Auslegung würde jedoch dazu führen, Bestimmung des Abs. 2 in Betracht. prüfen, ob die Rechtsnorm auf den Be- dass eine Regelung, die geschaffen wor- Eine Bestrafung nach § 174c StGB er- reich der Erziehungs- und Familienbera- den ist, um eine „Strafbarkeitslücke“ folgt, wenn im Rahmen einer psychothe- tung anwendbar ist und ggf., ob sie alle zu schließen, nun wiederum deutliche rapeutischen Behandlung eine sexuelle Konstellationen, in denen Beraterinnen Lücken aufweist. Dem Sinn der Regelung Handlung unter Missbrauch des Be- und Berater anderen Erwachsenen ge- entspricht daher eine weite Auslegung handlungsverhältnisses vorgenommen genübertreten, betrifft. des Anwendungsbereiches (Fischer: StGB wird. Eine psychotherapeutische Behand- Neue rechtliche Bestimmungen ge- 50. Aufl. § 174c Rn 3, 6)2 . lung im Sinne dieser strafrechtlichen Be- winnen ihre Konkretisierung einerseits stimmung ist nicht auf die Vorgaben durch die Interpretation von Kommenta- Der Begriff der sexuellen Handlung etwa der Psychotherapie-Richtlinien oder toren, andererseits durch die Rechts- Der Begriff der sexuellen Handlung ist auf die Gruppe gemeinhin anerkannter sprechung der Gerichte. Insbesondere umgangssprachlich weit gefasst. Im psychotherapeutischer Verfahren be- eine Klärung durch die Rechtssprechung Kontext des Strafrechts ist er jedoch ei- grenzt (Fischer, § 174c StGB, Rn 6; Per- steht noch aus. Die vorliegenden Hin- gens definiert. Sexuelle Handlungen im ron in: Schönke; Schröder, § 174c StGB weise geben eine erste Orientierung zur Sinne des Gesetzes sind nur „solche, Rn 8). Auch kommt es nicht darauf an, Bedeutung der Vorschrift für die Erzie- die im Hinblick auf das jeweils ge- ob eine Behandlung als Therapie be- hungs- und Familienberatung. schützte Rechtsgut von einiger Erheb- zeichnet wird. Vielmehr sind nach dem lichkeit sind“ (§ 184c Nr. 1 StGB). Als Schutzzweck dieser Norm auch „alterna- Voraussetzungen des sexuell gilt dabei eine Handlung, die in tive“ Therapie- und Beratungsformen der Regel durch das aktive Tun und un- einbezogen. § 174c StGB findet deshalb Straftatbestandes ter Einsatz zumindest des eigenen Kör- auch Anwendung auf „psychosoziale Be- Der neu geschaffene § 174c Abs. 1 StGB pers das Geschlechtliche im Menschen ratung jeder Art“ (Fischer a.a.O. Rn 7). hat die folgenden Voraussetzungen: zum unmittelbaren Gegenstand hat (Fi- scher, 50. Aufl., § 184c Nr. 2). Die sexu- Berater als Handelnde 1. die Vornahme sexueller Handlungen; elle Handlung muss zudem objektiv ge- Als Täter kommen alle Personen in Fra- 2. sie müssen an einer Person erfolgen, geben sein, d.h. in ihrem äußeren ge, die in das konkrete Beratungsver- die an einer geistigen oder seeli- Erscheinungsbild für das allgemeine hältnis einbezogen sind. Dabei kommt schen Krankheit oder Behinderung Verständnis den Bezug auf das Ge- es nicht auf die dienstliche Stellung, die leidet; schlechtliche erkennen lassen (a.a.O., Ausbildung oder Qualifikation 3. die Person muss zur Beratung, Be- § 184c Nr. 4). Die subjektive Absicht (Reg.Begr. S. 7) an, auch nicht auf die handlung oder Betreuung anvertraut und deren evtl. geschlechtliche Färbung Approbation gemäß § 2 PsychThG. sein; sind nicht erheblich. Sie wird nur bei Selbständige unterliegen dieser Norm 4. die Handlung muss unter Missbrauch äußerlich ambivalentem Verhalten be- ebenso wie Angestellte oder ehrenamt- des Beratungs-, Behandlungs- oder rücksichtigt (a.a.O., § 184c Nr. 5). lich Tätige (Fischer ebd). Auch Fachkräf- Betreuungsverhältnisses vorgenom- Schließlich muss die sexuelle Handlung te der Erziehungs- und Familienbera- men sein. um durch das Strafrecht geahndet zu tung fallen damit unter diese Norm. Der Tatbestand des § 174c Abs. 2 StGB werden – wie es schon der Gesetzestext hat folgende Voraussetzungen: hervorhebt – von einiger Erheblichkeit Das Beratungsverhältnis sein. Diese Erheblichkeit muss zum ei- Zur psychotherapeutischen Behandlung 1. die Vornahme sexueller Handlungen; nen normativ (d.h. eine Handlung ist anvertraut ist eine Person, wenn das 2. sie müssen an einer Person erfolgen, sozial nicht hinnehmbar) und quantita- eingegangene Verhältnis zwischen Kli- die zur psychotherapeutischen Be- tiv sein (d.h. hebt sich nach Intensität ent und Therapeut zum Zwecke einer handlung anvertraut ist; und Dauer ab) (a.a.O., § 184c Nr. 6). solchen Behandlung begründet wurde. 3. die Handlung muss unter Missbrauch Dieser so definierte Begriff der sexuellen Auf die Richtigkeit einer dabei zugrunde des Behandlungsverhältnisses vorge- Handlung wird im § 174c StGB zugrunde gelegten Diagnose kommt es an dieser nommen werden. gelegt. Stelle nicht an. Ebenso wenig auf die Der Versuch des sexuellen Missbrauchs formale Gestaltung des Behandlungsver- im Sinne des § 174c StGB ist gemäß Beratung als Leistung hältnisses. Entscheidend ist allein, dass § 174c Abs. 3 StGB strafbar. Für Fachkräfte in der Erziehungs- und ein solches Verhältnis tatsächlich be- Familienberatung kommt zunächst die steht. Auch in der Erziehungs- und Fa- Anwendung auf den Bereich 2 Perron dagegen bindet seine Kommentierung an milienberatung gilt, dass erwachsene Ratsuchende sich der Beraterin bzw. der Erziehungsberatung den Begriff der Krankheit und setzt für den Tatbe- stand eine Persönlichkeitsstörung mit Krankheits- dem Berater anvertrauen. Die Straftatbestände sind so gefasst, wert voraus. „Bloße Beratungen in Lebensfragen Zu klären ist jedoch, ob jede Bera- wie z.B. Erziehungsberatung oder Familienberatung dass sie durch die Begriffe der „geisti- sind“ nach seiner Auffassung auch bei weiter Ausle- tung durch die persönliche Abhängigkeit gen oder seelischen Krankheit“ bzw. die gung „keine psychotherapeutischen Behandlungen“ gekennzeichnet ist, die für psychothera- „psychotherapeutische Behandlung“ zu- (Perron in: Schönke; Schröder § 174c Rn 8). Perron peutische Behandlungen anzunehmen verstellt sich damit die Möglichkeit zu einer diffe- nächst an das Gesundheitswesen den- renzierenden Problembetrachtung in Bezug auf die ist (vgl. Spenner 1999, S. 10 ff.). (Dazu ken lassen. Eine dementsprechend enge Erziehungs- und Familienberatung. weiter unten.) 4 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 3/02
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses (§ 174c StGB) bke-Hinweis Auszüge aus den strafrechtlichen Bestimmungen zu sexuellem Missbrauch (StGB) § 174 Handlungen an einem Dritten vor- § 179 Sexueller Missbrauch von nimmt oder von einem Dritten an Sexueller Missbrauch Schutzbefohlenen sich vornehmen lässt. widerstandsunfähiger Personen (1) Wer sexuelle Handlungen (3)Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (1) Wer eine andere Person, die 1. an einer Person unter sechzehn oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. wegen einer geistigen oder seeli- Jahren, die ihm zur Erziehung, zur 1. sexuelle Handlungen vor einem schen Krankheit oder Behinderung Ausbildung oder zur Betreuung in Kind vornimmt, einschließlich einer Suchtkrankheit der Lebensführung anvertraut ist, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es oder wegen einer tiefgreifenden 2. an einer Person unter achtzehn sexuelle Handlungen an sich vor- Bewusstseinsstörung oder Jahren, die ihm zur Erziehung, zur nimmt, oder 2. körperlich zum Widerstand unfä- Ausbildung oder zur Betreuung in 3. auf ein Kind durch Vorzeigen por- hig ist, dadurch missbraucht, dass der Lebensführung anvertraut oder nographischer Abbildungen oder Dar- er unter Ausnutzung der Wider- im Rahmen eines Dienst- oder Ar- stellungen, durch Abspielen von Ton- standsunfähigkeit sexuelle Hand- beitsverhältnisses untergeordnet trägern pornographischen Inhalts lungen an ihr vornimmt oder an ist, unter Missbrauch einer mit dem oder durch entsprechende Reden ein- sich von ihr vornehmen lässt, Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreu- wirkt. wird mit Freiheitsstrafe von sechs ungs-, Dienst- oder Arbeitsverhält- (4)Der Versuch ist strafbar; dies gilt Monaten bis zu zehn Jahren be- nis verbundenen Abhängigkeit oder nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3. straft. 3. an seinem noch nicht achtzehn (2)Ebenso wird bestraft, wer eine wi- Jahre alten leiblichen oder ange- § 177a derstandsunfähige Person (Absatz nommenen Kind vornimmt oder an Schwerer sexueller Missbrauch 1) dadurch missbraucht, dass er sie sich von dem Schutzbefohlenen von Kindern unter Ausnutzung der Widerstands- vornehmen lässt, (…) unfähigkeit dazu bestimmt, sexuel- wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf le Handlungen an einem Dritten § 177b Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. vorzunehmen oder von einem Drit- Sexueller Missbrauch von Kindern (2)Wer unter den Voraussetzungen des ten an sich vornehmen zu lassen. mit Todesfolge Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 (3)Der Versuch ist strafbar. (…) 1. sexuelle Handlungen vor dem (4)Auf Freiheitsstrafe nicht unter ei- Schutzbefohlenen vornimmt oder § 177 nem Jahr ist zu erkennen, wenn 2. den Schutzbefohlenen dazu be- Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung 1. der Täter mit dem Opfer den Bei- stimmt, daß er sexuelle Handlungen (1) Wer eine andere Person schlaf vollzieht oder ähnliche sexu- vor ihm vornimmt, um sich oder 1. mit Gewalt, elle Handlungen an ihm vornimmt den Schutzbefohlenen hierdurch se- 2. durch Drohung mit gegenwärtiger oder an sich von ihm vornehmen xuell zu erregen, wird mit Freiheits- Gefahr für Leib und Leben oder lässt, die mit einem Eindringen in strafe bis zu drei Jahren oder mit 3. unter Ausnutzung einer Lage, in den Körper verbunden sind, Geldstrafe bestraft. der das Opfer der Einwirkung des 2. die Tat von mehreren gemein- (3) Der Versuch ist strafbar. Täters schutzlos ausgeliefert ist, schaftlich begangen wird oder (4)In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 nötigt, sexuelle Handlungen des Tä- 3. der Täter das Opfer durch die oder des Absatzes 2 in Verbindung ters oder eines Dritten an sich zu Tat in die Gefahr einer schweren mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht dulden oder an dem Täter oder ei- Gesundheitsschädigung oder einer von einer Bestrafung nach dieser nem Dritten vorzunehmen, wird mit erheblichen Schädigung der körper- Vorschrift absehen, wenn bei Be- Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr lichen oder seelischen Entwicklung rücksichtigung des Verhaltens des bestraft. bringt. Schutzbefohlenen das Unrecht der (2)In besonders schweren Fällen ist die (…) Tat gering ist. Strafe Freiheitstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall § 184c § 176 liegt in der Regel vor, wenn Begriffsbestimmungen Sexueller Missbrauch von Kindern 1. der Täter mit dem Opfer den Bei- Im Sinne dieses Gesetzes sind (1) Wer sexuelle Handlungen an einer schlaf vollzieht oder ähnliche sexuel- 1. sexuelle Handlungen Person unter vierzehn Jahren (Kind) le Handlungen an dem Opfer vor- nur solche, die im Hinblick auf das vornimmt oder an sich von dem nimmt oder an sich von ihm jeweils geschützte Rechtsgut von Kind vornehmen lässt, wird mit vornehmen lässt, die dieses beson- einiger Erheblichkeit sind, Freiheitsstrafe von sechs Monaten ders erniedrigen, insbesondere wenn 2. sexuelle Handlungen vor einem an- bis zu zehn Jahren, in minder sie mit einem Eindringen in den Kör- deren schweren Fällen mit Freiheitsstrafe per verbunden sind (Vergewaltigung), nur solche, die vor einem anderen bis zu fünf Jahren oder mit Geld- oder vorgenommen werden, der den strafe bestraft. 2. die Tat von mehreren gemein- Vorgang wahrnimmt. (2)Ebenso wird bestraft, wer ein Kind schaftlich begangen wird. dazu bestimmt, dass es sexuelle (…) 3/02 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 5
bke-Hinweis Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses (§ 174c StGB) Das Leistungsspektrum der Erziehungs- lungen ausnahmslos als missbräuchlich Missbrauch eines anderen und Familienberatung anzusehen. Diese Auffassung bestimmt Beratungs-, Behandlungs- oder Erziehungs- und Familienberatungsstel- auch die strafrechtlichen Kommentare Betreuungsverhältnisses len halten ein breites Spektrum von Lei- (Schönke; Schröder, StGB, 26. Auflage, Den Straftatbestand von Abs. 1 erfüllt, stungen vor. Hierzu zählen z.B. § 174c Rn 6; Fischer, StGB, § 174c Rn wer sexuelle Handlungen vornimmt oder 11). Das Ausnutzen der spezifischen Ab- an sich vornehmen lässt, wenn die Per- • Kindertherapeutische Maßnahmen hängigkeits- und Vertrauenssituation son wegen einer geistigen oder seeli- • Beratung von Eltern indiziert also den Missbrauch der be- schen Krankheit oder wegen einer Be- • Fachberatungen für andere Dienste troffenen Person. Ob das Opfer der hinderung anvertraut ist. Die Handlung und Einrichtungen Handlung zugestimmt hat, ist dabei muss unter Missbrauch eines Beratungs-, • Supervision für andere Dienste und nicht von Belang (Reg.Begr. S. 7). Auch Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis- Einrichtungen für die Erziehungsberatung gilt damit, ses erfolgen. Dabei ist „Betreuungsver- • Ausbildung von Praktikanten dass das Ausnutzen des Vertrauens ei- hältnis“ nicht im rechtlichen Sinne des nes erwachsenen Ratsuchenden zu se- Betreuungsgesetzes gemeint, sondern Kinder in kindertherapeutischen Maß- xuellen Handlungen dieser Strafnorm zielt auf tatsächliche Obhutverhältnisse nahmen in der Erziehungsberatung ste- unterliegt. (RegBegr. S. 7). Auch der Krankheitsbe- hen wie bereits erwähnt unter straf- griff ist hier weit gefasst. Er ist nicht rechtlichem Schutz. Die Beratungen mit Erheblichkeit der Tat eingegrenzt auf „krankhafte seelische Eltern fallen, wie gerade abgeleitet, un- Angesichts der Weite des Tatbestandes Störungen“ im Sinne von § 20 StGB, ter die neue Rechtsnorm. versucht Fischer eine Erheblichkeits- sondern schließt Psychopathien und Für Fachberatungen und Supervisio- schwelle gemäß § 184c StGB, also ent- Neurosen ein. Fischer weist zudem dar- nen für Mitarbeiter anderer Dienste sprechend des gesetzlichen Begriffs der auf hin, dass sich die Begriffe der kann dagegen nicht unterstellt werden, sexuellen Handlung, zu bestimmen. Die- Krankheit und der Behinderung über- dass sich die anderen Fachkräfte in glei- se Erheblichkeitsschwelle ist nach Fi- schneiden (Rn 3). Insbesondere bei Kin- cher Weise wie Ratsuchende dem Bera- scher abhängig von der konkreten Be- dern gehen „Krankheit“, „Behinderung“ ter „anvertrauen“. Beide bewegen sich einträchtigung der betroffenen Person, und „erzieherischer Bedarf“ in einander in einem professionellen Kontext. Auch von der Stellung des Täters innerhalb über (vgl. bke 1997, S. 36). Deshalb Auszubildende in einer Erziehungsbera- des Beratungs-, Behandlungs- oder Be- wird davon ausgegangen werden müs- tungsstelle vertrauen sich im Rahmen treuungsverhältnisses und von dessen sen, dass auch Hilfen zur Erziehung un- ihrer Tätigkeit nicht in ihren persönli- Ausgestaltung im Einzelfall. Ob die ter diese Bestimmung fallen. Denn ent- chen Angelegenheiten an, sondern ste- Schwelle überschritten sei, lasse sich scheidend ist nicht, ob eine „Krankheit“ hen in einer beruflichen Beziehung zu häufig nur unter Berücksichtigung der oder „Behinderung“ tatsächlich vorliegt, den Beratern, die ihr Praktikum anlei- Helfermotivation und bei deren Unauf- sondern ob – zum einen – der Täter ten. Auf alle drei Gruppen findet daher klärbarkeit aus der Gesamtbewertung eine Beratung, Behandlung oder Betreu- § 174c StGB in der Regel keine Anwen- unter dem Gesichtspunkt des Missbrau- ung tatsächlich aufgenommen hat bzw. dung. Aber für alle diese Gruppen gilt ches bestimmen. Die Entscheidung zu ihr verpflichtet ist und ob – zum an- ein strafrechtlicher Schutz. Er leitet sich eines Gerichtes, ob eine sexuelle Hand- deren – die betroffene Person subjektiv aus der sexuellen Selbstbestimmung lung unter Missbrauch des Beratungs- eine Behandlungs- oder Beratungsbe- (§ 177) her. verhältnisses erfolgt ist, wird also im- dürftigkeit empfindet (Rn 5). § 174c StGB kann deshalb in der Er- mer eine auf den Einzelfall bezogene Im Zentrum von Hilfen zur Erziehung ziehungsberatung allein Beratungssitua- Entscheidung sein müssen. stehen Kinder oder Jugendliche, bei de- tionen mit Eltern oder anderen Erwachse- nen eine ihrem Wohl dienende Erzie- nen betreffen, die sich zum Zwecke einer Beendigung hung nicht gewährleistet ist. Dieser Beratung der Fachkraft anvertrauen. Da es nicht auf die formal rechtliche Ge- Mangel kann begründet sein staltung des psychotherapeutischen Be- a) aus der Person des Kindes oder Ju- Missbrauch des psychotherapeutischen handlungsverhältnisses ankommt, son- gendlichen Behandlungsverhältnisses dern auf den Missbrauch des tatsächlich b) aus der Person eines oder beider El- Allerdings muss für eine Strafbarkeit im bestehenden Abhängigkeits- und Ver- ternteile (und der sich daraus entwik- Einzelfall ein „Missbrauch des Behand- trauensverhältnisses, ist der Tatbestand kelnden Interaktionsstruktur in der lungsverhältnisses“ vorliegen. Ein sol- des § 174c StGB auch dann erfüllt, Familie) cher Missbrauch liegt vor, wenn unter wenn das Beratungs- und Behandlungs- c) aus einer sozialen Mangellage. Verletzung der Pflichten, die mit dem verhältnis pro forma beendet wird, be- Beratungs- oder Behandlungsverhältnis vor es zu sexuellen Handlungen kommt Soweit Kinder oder Jugendliche Adres- verbunden sind, das Vertrauen der an- (Fischer, a.a.O., § 174c StGB Rn 12; Perron saten einer erzieherischen Hilfe sind, vertrauten Person zu sexuellen Handlun- in Schönke; Schröder, a.a.O., § 174 StGB Rn stehen sie bereits unter dem Schutz von gen im oben definierten Sinne ausge- 6). Auch in der Erziehungsberatung kann § 174 StGB. Auch bei einer Strafbarkeit nutzt wird. Nach breitem fachlichen durch eine förmliche Beendigung der Bera- aus Abs. 1 kommt es daher darauf an, Konsens sind innerhalb psychothera- tung die Anwendbarkeit von § 174c StGB ob ein mit dem Kind oder Jugendlichen peutischer Verhältnisse sexuelle Hand- nicht abgewendet werden. verbundener Erwachsener sich in Bera- 6 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 3/02
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses (§ 174c StGB) bke-Hinweis tung befindet und diese Beratung zu- er einer Beratung kann daher ein Hin- bke § 174c StGB nicht zur Anwendung gleich „psychotherapeutische“ Qualitä- weis sein, dass eine sexuelle Handlung kommen. Hier stehen die Ratsuchenden ten in dem Sinne hat, dass der/die Rat- unter Missbrauch des für die Beratung unter dem Schutz des Rechtes auf sexu- suchende sich aufgrund seiner eigenen konstitutiven Vertrauens erfolgt ist. elle Selbstbestimmung (§ 177 StGB). Problemlagen in einer (seelischen) Ab- hängigkeitsbeziehung zum Berater/zur Offizialdelikt Arbeitsrechtliche Beraterin befindet. Die Tat ist ein Offizialdelikt. Ein Straf- Konsequenzen Die Strafbarkeit sexueller Handlun- antrag der betroffenen Person ist nicht gen im Kontext von Erziehungs- und Fa- erforderlich. Eine Tat ist vielmehr zu Verstößt ein Erziehungsberater gegen milienberatung ist mithin aus beiden verfolgen, sobald sie den Strafverfol- die Norm des § 174c StGB, so macht er Tatbeständen von § 174c StGB abzulei- gungbehörden bekannt wird. Der Straf- sich strafbar. Eine strafbare Handlung ten. rahmen des § 174c StGB beträgt Frei- berechtigt den Arbeitgeber dazu, eine heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder fristlose Kündigung auszusprechen. Eine Zur Abhängigkeit zwischen Ratsuchen- Geldstrafe. Ein sexueller Missbrauch gei- Abmahnung ist grundsätzlich nicht er- den und Beratenden stig oder seelisch kranker Personen ist forderlich. Für eine Anwendung des § 174c StGB zudem durch § 179 StGB unter Strafe Bis zur rechtskräftigen Entscheidung auf Erziehungs- und Familienberatung gestellt, wenn diese aufgrund der Er- über die Strafbarkeit kann sehr viel Zeit ist nach den vorstehenden Überlegun- krankung widerstandsunfähig ist. Der vergehen. Während dieser Zeit dürfte gen zentral, ob der oder die erwachsene Strafrahmen beträgt dann sechs Monate aber bereits ein Handlungsbedarf sei- Ratsuchende eine Beratungs- oder The- bis zu zehn Jahre. tens des Arbeitgebers bestehen. Kün- rapiebeziehung eingegangen ist, bei der digt er sofort nach Bekanntwerden we- er/sie sich in einer Abhängigkeit zum Zusammenfassung gen einer strafbaren Handlung, besteht Berater bzw. zur Beraterin befindet (so die Gefahr, dass es später nicht zu einer auch Perron, a.a.O. § 174c Rn 5). Auch Vor jeder juristischen Betrachtung muss Verurteilung kommt oder Beweisschwie- dies wird nur im Einzelfall zu klären festgehalten werden, dass nach fachli- rigkeiten auftreten. Der Arbeitgeber wird sein. Aus Sicht der Bundeskonferenz für chem Konsens sexuelle Handlungen im deshalb in der Regel eine Kündigung Erziehungsberatung können dabei zwei Rahmen einer Beratungsbeziehung un- wegen des Verdachtes einer Straftat Kriterien hilfreich sein: die Intensität der terlassen werden müssen. aussprechen. Hier ist der Betroffene je- Beratung und die Dauer der Beratung. Tatsächlich vorkommende Handlun- doch vor Ausspruch der Kündigung an- gen sind nach unterschiedlichen Straf- zuhören. Die Kündigung selbst muss (1) Intensität der Beratung rechtsnormen zu bewerten: innerhalb von zwei Wochen nach Be- Ratsuchende Eltern nehmen Erziehungs- kanntwerden des Vorfalls erfolgen. • Sexuelle Handlungen an Kindern un- beratung bei sehr unterschiedlichen terliegen § 176, 176a, 176b StGB Problemsituationen in Anspruch. Dabei 23. Oktober 2002 • Sexuelle Handlungen mit Abhängigen unterliegen alle Beratungen dem Ver- sind durch § 174 StGB erfasst. trauensschutz. Von einem Missbrauch Literatur eines Beratungsverhältnisses wird man Der neugeschaffene Strafrechtstatbe- Becker-Fischer, Monika; Fischer, Gottfried (1997): jedoch umso eher ausgehen müssen, je stand erfasst in der Praxis der Bera- Sexuelle Übergriffe in Psychotherapie und Psychia- trie. mehr der/die Ratsuchende von den Pro- tungsstellen Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) blemen selbst betroffen ist bzw. für sei- (1997): Hilfe für >seelisch behinderte< Kinder und • Beratungen, die mit Eltern durchge- ne eigene Person Unterstützung erfährt Jugendliche in der Erziehungsberatung. In: bke: führt werden, Grundlagen der Beratung. Fürth. und dadurch (zeitweise) in eine Abhän- gigkeit zur Beraterin/zum Berater nicht aber Supervision, Fachberatung Deutscher Bundestag (1998): Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - § 174c StGB. kommt. Je intensiver eine Beratungsbe- oder Praktika. Gleichwohl sind auch die Btg.-Drs. 13.8267. Bonn. ziehung sich in diesem Sinne gestaltet, letztgenannten Situationen strafrechtlich Fischer, Thomas (2001): Strafgesetzbuch und Ne- desto eher muss angenommen werden, geschützt. Nämlich durch die Vorschrif- bengesetze (früher: Dreher; Tröndle). 50. Auflage. dass eine sexuelle Handlung unter Miss- ten zur sexuellen Selbstbestimmung Schönke; Schröder (2000): Strafrechtskommentar. brauch des für die Beratung konstituti- (§ 177 StGB). 26. Auflage. ven Vertrauens erfolgt ist. Bei den Beratungen, die mit Eltern Spenner, Roger (1999): Die Strafbarkeit des „sexu- ellen Missbrauchs“ in der Psychotherapie gem. den erfolgen, ist zu prüfen, ob eine sexuelle §§ 174 ff StGB. Frankfurt am Main. (2) Dauer der Beratung Handlung unter Missbrauch des Bera- Beratungen nehmen eine unterschiedli- tungsverhältnisses erfolgt ist. In diesem che Zahl von Gesprächskontakten in An- Fall gilt der neue Strafrechtsparagraph. spruch; sie sind von unterschiedlicher Ein erfolgter Missbrauch des Beratungs- Dauer. Je länger ein Beratungsprozess verhältnisses kann nicht durch die Be- andauert, desto stärker wird der ratsu- endigung der Beratung geheilt werden. chende Elternteil mit seiner eigenen Für alle Beratungssituationen, die nicht Person in die zu bearbeitenden Pro- als intensiv oder von langer Dauer an- blemlagen verstrickt sein. Auch die Dau- zusehen sind, kann nach Auffassung der 3/02 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 7
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