Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 - Stadtgemeinde Hollabrunn, Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 - Stadtgemeinde Hollabrunn, Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage
Teilbebauungsplan Hollabrunn,
           Änderung 01/2020

                Stadtgemeinde Hollabrunn,
Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 - Stadtgemeinde Hollabrunn, Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

     Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020
Stadtgemeinde Hollabrunn, Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage

                   Auftraggeber       Stadtgemeinde Hollabrunn
                                      Hauptplatz 1
                                      2020 Hollabrunn

                  Auftragnehmer       Knollconsult Umweltplanung ZT GmbH
                                      Roseggerstraße 4/2
                                      3500 Krems an der Donau
                                      AUSTRIA
                                      T. +43 2732 76416
                                      E. krems@knollconsult.at
                                      www.knollconsult.at

                    Bearbeitung       DI DI Jochen Schmid
                                      DI Julia Pechhacker

                   Beauftragung       Dezember 2019

                  Projektnummer       ZT-19-83

                          Stand       März 2020

Knollconsult
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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

Inhalt

1    Einleitung ....................................................................... 1

    1.1      Inhalt des Änderungsverfahrens ................................................................... 1

    1.2      Übersicht der Änderungspunkte ................................................................... 1

    1.3      Stand der örtlichen Raumplanung ................................................................ 2

    1.4      Allgemeine Hinweise zu §34 Abs.1 NÖ ROG 2014 (Änderungsanlass) .......... 4

2    Planungsziel - Nachverdichtung Innenstadt ......................... 5

3    Erläuterung der Änderungspunkte ...................................... 7

    3.1      Änderungspunkt 1: Hauptplatz, Bahnstraße, Badhausgasse, Bachpromenade,
             Schmiedgasse; KG Hollabrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen
             infolge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen ............................... 7
          3.1.1    Steckbrief ............................................................................................. 7
          3.1.2    Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ......................................... 8
          3.1.3    Änderung und Planungsziele ................................................................ 8
          3.1.4    Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ........................ 9

    3.2      Änderungspunkt 2: Färbergasse, Schulgasse, Wöhsgasse; KG Hollabrunn;
             Änderung der Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der
             Planungsgrundlagen .................................................................................. 10
          3.2.1    Steckbrief ........................................................................................... 10
          3.2.2    Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ....................................... 11
          3.2.3    Änderung und Planungsziele .............................................................. 11
          3.2.4    Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ...................... 12

    3.3      Änderungspunkt 3: Wiener Straße, Schmiedgasse; KG Hollabrunn; Festlegung
             von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der
             Planungsgrundlagen .................................................................................. 13
          3.3.1    Steckbrief ........................................................................................... 13
          3.3.2    Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ....................................... 14
          3.3.3    Änderung und Planungsziele .............................................................. 15
          3.3.4    Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ...................... 16

    3.4      Änderungspunkt 4: Wiener Straße, Ferry Seher Gasse; KG Hollabrunn;
             Festlegung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der
             Planungsgrundlagen .................................................................................. 17
          3.4.1    Steckbrief ........................................................................................... 17
          3.4.2    Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ....................................... 18
          3.4.3    Änderung und Planungsziele .............................................................. 19
          3.4.4    Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ...................... 19

    3.5      Änderungspunkt 5: Wiener Straße, Kühschelmgasse, Aignergasse,
             Quellengasse; KG Hollabrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen infolge
             wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen ......................................... 20
          3.5.1    Steckbrief ........................................................................................... 20
          3.5.2    Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ....................................... 21

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

         3.5.3    Änderung und Planungsziele .............................................................. 22
         3.5.4    Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ...................... 22

   3.6      Änderungspunkt 6: Bachpromenade; KG Hollabrunn; Festlegung von
            Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der
            Planungsgrundlagen .................................................................................. 23
         3.6.1    Steckbrief ........................................................................................... 23
         3.6.2    Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ....................................... 24
         3.6.3    Änderung und Planungsziele .............................................................. 25
         3.6.4    Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ...................... 25

Abbildungsverzeichnis .......................................................... 26

Tabellenverzeichnis .............................................................. 27

Anhang ............................................................................... 28

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 - Stadtgemeinde Hollabrunn, Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

1      Einleitung
1.1 Inhalt des Änderungsverfahrens
Die Stadtgemeinde Hollabrunn beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes entspre-
chend den Bestimmungen des § 34 NÖ ROG 2014 LGBl. Nr. 71/2018.

Im Zuge der Abänderung erfolgen inhaltliche Änderungen und Korrekturen in der Ka-
tastralgemeinde Hollabrunn. Die laufende Änderung 01/2020 umfasst die Abänderung des
Teilbebauungsplans Hollabrunn. Die Grundlagen, die Änderungsanlässe und die Be-
schreibung der Änderungen des Teilbebauungsplanes werden in diesem Erläuterungsb e-
richt dargestellt. Insgesamt kommt es zu 6 Änderungen des Bebauungsplanes.

1.2 Übersicht der Änderungspunkte
 Nr.    Grundstücksnummer          Straße                Änderungswunsch             VO

 1      .1932, .2019, .297/1,      Hauptplatz, Bahn-     Änderung der Bebauungs-     B
        .297/2, .299/1, .299/2,    straße, Badhaus-      bestimmungen infolge we-
        .300/1, .300/2, .300/3,    gasse, Bachpro-       sentlicher Änderung der
        .300/4, .300/5, .300/6,    menade,               Planungsgrundlagen
        .300/7, .300/8, .646,      Schmiedgasse
        .710/1, .781, .926,
        .932, .944, 2034/4,
        2036/1, 2038/1,
        2038/10, 2038/13,
        2038/14, 2038/2,
        2038/3, 2038/8,
        2038/9, 224, 225, 61/3,
        63, 64/2, 65/1, 65/2,
        65/3
 2      .136/2, 216/2, 216/3,      Färbergasse,          Änderung der Bebauungs-     B
        216/6, 217/5               Schulgasse,           bestimmungen infolge we-
                                   Wöhsgasse             sentlicher Änderung der
                                                         Planungsgrundlagen
 3      249, 255, 256, 257,        Wiener Straße,        Änderung der Bebauungs-     B
        258, 271, 275, 276,        Schmiedgasse          bestimmungen infolge we-
        277, 278, .267/2, .268,                          sentlicher Änderung der
        .270, .271, .272, .273,                          Planungsgrundlagen
        .274/1, .274/2, .275,
        .276, .277, .278, .279,
        .280/1, .280/3, .281/2,
        244/1, 245/1, 245/2,
        247/1, 247/2, 251/1,
        251/2, 254/1, 254/2,
        259/1, 259/2, 260/1,
        270/1, 270/2, 274/1,
        274/2
 4      296/1, 296/2, .265,        Wiener Straße,        Änderung der Bebauungs-     B
        297/2, 298/2, .264/2,      Ferry Seher Gas-      bestimmungen infolge we-
        298/1, 298/3, .264/1,      se                    sentlicher Änderung der
        300, 299, .263, 302,                             Planungsgrundlagen
        303/1, 303/2, 304/1,
        .2150, 304/3, .261,
        310/1, 310/2, .260,
        311/1, 311/2, .259,
        313, 314/1, 314/2,
        314/3, .258/1, .258/2,
        .258/3, 319, .256, .255,

Knollconsult                                                                              1
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 - Stadtgemeinde Hollabrunn, Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

        322, 324, 325, 327,
        .251, .254, .250/2

    5   265/2, .175/1, 180/1,      Wiener Straße,        Änderung der Bebauungs-    B
        180/2, .181, .182/1,       Kühschelmgasse,       bestimmungen infolge we-
        .183, 283/1, .189, .190,   Aignergasse,          sentlicher Änderung der
        286/1, 281/1, 268/1,       Quellengasse          Planungsgrundlagen
        .180/3, .180/4, .180/5,
        .180/6, .180/7, 267/6,
        267/7, 267/8, 267/4,
        267/3, 267/2, 266/1,
        263/3, 263/5, 263/8,
        .837, .175/3, .175/4,
        .175/9, .194, .195/1,
        .197, .198, .201, 308/1,
        .204/1

    6   320                        Bachpromenade         Änderung der Bebauungs-    B
                                                         bestimmungen infolge we-
                                                         sentlicher Änderung der
                                                         Planungsgrundlagen
Tabelle 1: Übersicht der Änderungspunkte, Verfahren 01/2020

1.3 Stand der örtlichen Raumplanung
Die nachfolgende Tabelle leistet einen Überblick über den aktuellen Stand der örtlichen
und überörtlichen Planungsinstrumente, in deren Geltungsbereich die Stadtgemeinde Ho l-
labrunn liegt. Für die örtlichen Planungsinstrumente wurde die Liste mit einer Chronologie
der in Rechtskraft getretenen Änderungsverfahren ergänzt.

Örtliche Raumplanungsinstrumente

Änderungsverfahren                 Änderungspunkte be-                Rechtskraft
                                        schlossen                    [dd.mm.yyyy]
                                         [Anzahl]

Örtliches Entwicklungskonzept

-                                              -                           -

Grundlagenerhebung

Naturräumliche    Gegeben-                     -                      Stand: 2019
heiten,    Bevölkerungsent-
wicklung, Baulandbilanz

Flächenwidmungsplan (FWPL)

1. rechtskräftiger FWPL                        -                          1970

Änderung 01/2017                              3                        29.08.2017

Änderung 02/2017                              1                        26.01.2018

Änderung 01/2018                              1                        23.10.2018
Neudarstellung

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

Änderung 02/2018                          14                    02.05.2019

Änderung 02/2019                           8                    15.02.2020

Bebauungsplan (BBPL)

TBBPL Hollabrunn, Raschala, Wieselsfeld

Neuerstellung                                                      1994

Überarbeitung                                                      2006

Änderung 02/2017                           1                    28.02.2018

Änderung 02/2018                           6                    21.05.2019

Neudarstellung

Änderung 01/2019                           1                    12.10.2019

Änderung 02/2019                           4                    04.03.2020

TBBPL Altenmarkt im Thale

Neuerstellung                                                      1996

Überarbeitung                                                      2006

TBBPL Enzersdorf im Thale

Neuerstellung                                                      1996

Überarbeitung                                                      2006

TBBPL Kleinstetteldorf

Neuerstellung                                                      1996

Überarbeitung                                                      2006

TBBPL Weyerburg

Neuerstellung                                                      1996

Überarbeitung                                                      2006

TBBPL Breitenwaida Zentrum

Neuerstellung                                                      2018
(Verfahren 01/2017)

TBBPL Breitenwaida Hausrucken

Neuerstellung                                                      2018
(Verfahren 01/2017

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

Überörtliche Raumplanungsinstrumente –
Regionale und sektorale Raumordnungsprogramme

                                                                 Geltungsbereich Ja / Nein
Titel                                     Letzte Änderung

Regionales       Raumordnungspro-                  -                         Nein
gramm

Sektorales    Raumordnungspro-                     -                          Ja
gramm über die Windkraftnutzung
in NÖ

Sektorales     Raumordnungspro-                    -                         Nein
gramm über die Freihaltung der
offenen Landschaft

Schul-Raumordnungsprogramm                 LGBl. 8000/29-1                    Ja

Sektorales Raumordnungspro-                        -                          Ja
gramm für die Gewinnung grundei-
gener mineralischer Rohstoffe

Tabelle 2: Stand der örtlichen Raumplanung der Stadtgemeinde Hollabrunn und geltende überörtl i-
che Raumplanungsprogramme, Quelle: eigene Bearbeitung

1.4 Allgemeine Hinweise zu §34 Abs.1 NÖ ROG 2014 (Ände-
    rungsanlass)
Der jeweils anzuwendende Änderungsanlass gemäß § 34 Abs.1 NÖ ROG 2014 idgF. ist
bei jedem Änderungspunkt gesondert angeführt.

Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass sowohl Hauer/Zaussinger (2006,
S. 686) als auch Liehr/Riegler (2010, S. 258) und Pallitsch/Pallitsch/Kleewein (2013, S.
898) in Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Berichtigung von Schreib - und Zeichen-
fehlern in Bebauungsplänen darauf hinweisen, dass diese als selbstverständlich ang e-
nommen wird.

Weiters ist gemäß Pallitsch/Pallitsch/Kleewein (2013, S. 898) festzustellen, dass „unab-
hängig vom Vorliegen der im Gesetz normierten Änderungsvoraussetzungen“ die Ve r-
pflichtung zur Korrektur eines rechtswidrigen Bebauungsplans vorliegt. Dies ergibt sich
aus Art. 18 Abs. 2 B-VG (Legalitätsprinzip).

Hauer Wolfgang, Zaussinger Friedrich (2006): Niederösterreichisches Baurecht. 7. Aufla-
ge. Linde Verlag. Wien.

Liehr Willibald, Riegler Lorenz E. (2010): NÖ BauO. NÖ Bauordnung. NÖ Raumordnung s-
gesetz. Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. Wien.

Pallitsch Wolfgang, Pallitsch Philipp, Kleewein Wolfgang (2013): Niederösterreichisches
Baurecht. 8. Auflage. Linde Verlag. Wien

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 - Stadtgemeinde Hollabrunn, Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

2      Planungsziel - Nachverdichtung Innenstadt
Gem. § 34 Abs. 1 NÖ ROG 2014 bedarf es zur Änderung des Bebauungsplans eines Än-
derungsanlasses. Dieser ergibt sich bei gegenständlichen Änderungspunkten aufgrund
wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen infolge struktureller Entwicklungen (vgl. §
34 Abs. 1 Z 1 NÖ ROG 2014).

Hollabrunn verzeichnete in den vergangenen Jahren ein konstantes Bevölkerungswach s-
tum (+4,4% von 2007 bis 2017, Durchschnitt niederösterreichweit im selben Zeitraum
4,8%, im Bezirk Hollabrunn 1,0%). Mittlerweile leben über 60 % der Einwohnerinnen und
Einwohner in der gleichnamigen Katastralgemeinde (6.903 EinwohnerInnen, Stand
1.1.2018). Der Stadtgemeinde ist ein Anliegen, dieses fortschreitende Bevölkerung s-
wachstum in der KG Hollabrunn weiterhin zu fördern und somit schrittweise Bauland zur
Verfügung zu stellen, bzw. Voraussetzungen zu schaffen, um bestehendes Bauland best-
möglich nutzen zu können.

Insbesondere soll dies im Stadtzentrum erfolgen. Eine größere Anzahl an Einwoh nerInnen
im Innenstadtbereich führt zu einer höheren Frequenz und einer Belebung des Stadtzen t-
rums. Dadurch kann auch der Erhalt und die Ansiedlung von Einrichtungen für Güter und
Dienstleistungen des täglichen Bedarfs stärker forciert werden. Neben den Versorgungs-
einrichtungen befinden sich auch viele öffentliche Einrichtungen (z.B. Rathaus), Schul-
standorte (z.B. Neue Mittelschule, Volksschule, Gymnasien, etc.) und F reizeitmöglichkei-
ten im Umfeld des Stadtzentrums (z.B. Freizeitzentrum Hollabrunn, Wege ent lang des
Göllersbaches, Spielplätze), wodurch kurze Wege in der Stadt möglich sind. Auch der
Bahnhof und einige Bushaltestellen (z.B. Schmiedgasse, Hauptplatz, Kirchenplatz, Wiener
Straße) sind in der näheren Umgebung vorhanden.

Die Rahmenbedingungen für eine Nachverdichtung der Innenstadt sollen durch entspre-
chende Änderungen der Bebauungsbestimmungen im Teilbebauungsplan der Katastra l-
gemeinde Hollabrunn vorgegeben werden. Durch die Nachverdichtung in einem ko n-
zentrierten Bereich entlang der Wiener Straße bis zum Hauptplatz (siehe Abbildung 1) soll
nicht nur Spielraum für eine effizientere Nutzung des bestehenden Baulandes eröffne t,
sondern auch der Erhalt qualitätsvoller Freiräume im Stadtzentrum berücksichtigt werden.

Vor allem entlang der Wiener Straße besteht durch die vorhandene Bausubstanz Potential
zur Nachverdichtung. Hier befinden sich viele Haken- und Streckhöfe aus der Zeit, in der
v.a. dem Weinbau in Hollabrunn noch eine bedeutende Rolle zukam. Im Laufe der Zeit
änderte sich die Struktur der Landwirtschaft und die vielen, kleinen Weinbaubetriebe wi-
chen größeren Betrieben, die sich heute vor allem auf Ackerbau konzentrieren. Die Höfe
sind heute Großteils noch erhalten, einige befinden sich aber in stark sanierungsbedürfti-
gem Zustand. Sie sind entlang der Wiener Straße in geschlossener Bebauungsweise an-
geordnet und überwiegend eingeschoßig (bzw. zum Teil talseitig zweigeschoßig) . Einige
der Haken- und Streckhöfe wurden in den letzten Jahren abgetragen. An deren Stelle sind
mehrgeschoßige Wohnhäuser zur Schaffung von neuem Wohnraum wiedererrichtet wor-
den. Die geplanten Änderungen im Bebauungsplan sollen diese Entwicklung weiter ermö g-
lichen und zu einem einheitlichen Ortsbild entlang der Wiener Straße beitragen.

Die genannten Zielsetzungen und Anliegen der Stadtgemeinde Hollabrunn sind auch im
Rahmen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes definiert, das sich derzeit in Ausarbeitung
befindet.

Das Änderungsvorhaben leistet zudem einen Beitrag zur Verfolgung folgender raumord-
nungsfachlicher Ziele gemäß §1 Abs. 3 des NÖ ROG, die
•   eine „Planung der Siedlungsentwicklung innerhalb von (…)“ Ortsbereichen,

•   das „Anstreben einer möglichst flächensparenden verdichteten Siedlungsstruktur unter
    Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (…)“,

•   die „Sicherung und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne als funktionaler Mittelpunkt
    der Siedlungseinheiten, insbesondere als Hauptstandort zentraler Einrichtungen, (...)
    und

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 - Stadtgemeinde Hollabrunn, Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

•   die „Planung eines Netzes von verschiedenartigen Spiel- und Freiräumen für Kinder
    und Erwachsene“, vorsehen.

           Bahnhof                                    Hauptplatz

                                                            Rathaus

                       Freizeitzentrum

                                                           Wiener Straße

                             Verlauf Göllersbach                               Schulstandorte

Abbildung 1: Luftbild des Stadtzentrums - Bereiche, in denen eine Nachverdichtung stattfinden soll
(rote Umrandung), ohne Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3       Erläuterung der Änderungspunkte
3.1 Änderungspunkt 1: Hauptplatz, Bahnstraße, Badhausgasse,
    Bachpromenade, Schmiedgasse; KG Hollabrunn; Festle-
    gung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher
    Änderung der Planungsgrundlagen

3.1.1   Steckbrief
Grundstücke:            KG Hollabrunn, Gst.-Nr. .1932, .2019, .297/1, .297/2, .299/1,
                        .299/2, et al, gemäß der planlichen Darstellung

Mappenblatt:            8

Bestand:                100/g/II - 60/o,k/I,II - 90/g/II

Planung:                100/g/II,III - 60/o,k/II,III - 90/g/II,III

Änderungsanlass:        wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1
                        NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des
                        bestehenden Baulandes

Plandarstellung:

Abbildung 2: Plandarstellung des Änderungspunktes 1, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 -
siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.1.2   Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen
Der gegenständliche Änderungspunkt befindet sich im Zentrum der KG Hollabrunn und
umfasst den Bereich zwischen der Bahnstraße, dem Hauptplatz, der Badhausgasse und
der Bachpromenade sowie den Bereich an der Ecke Badhausgasse zur Schmiedgasse
(siehe Abbildung 3). Die von der Änderung betroffenen Bereiche sind Teile des Altortge-
bietes und der verordneten Zentrumszone (siehe Abbildung 2).

                                                                   Hauptplatz

Abbildung 3: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 1 (rote Umrandung), ohne Maßstabsanga-
be, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020

Gemäß dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan sind die gegenständlichen Grundstü-
cke als Bauland Kerngebiet (BK) gewidmet (Rechtskraft: 15.02.2020). Entlang der Bahn-
straße, der Bachpromenade und der Badhausgasse befinden sich vorwiegend Wohng e-
bäude mit großzügigen privaten Gärten in den dahinterliegenden Bereichen. In den meh r-
geschoßigen Gebäuden entlang des Hauptplatzes befinden sich in den Erdgeschoßzonen
Geschäftslokale und Einrichtungen für Dienstleistungen des täglichen Bedarfs. In der Mitte
des Baublocks liegen ein öffentlicher Parkplatz, der von der Bachpromenade aus zugän g-
lich ist, sowie einige Gebäude des ehemaligen Übungsplatzes der Fahrschule Gross. Je ne
Grundstücke an der Ecke der Badhausgasse zur Schmiedgasse sind derzeit als private
Gärten genutzt. Ein Gebäude der EVN sowie einige zugehörige Stellplätze befinden sich
ebenfalls dort.

Die rechtsgültigen Bebauungsbestimmungen des Teilbebauungsplans der Stadtgemeinde
Hollabrunn (Rechtskraft: 04.03.2020) legen für den inneren Bereich des Baublocks eine
Bebauungsdichte von 60%, eine offene oder gekuppelte Bebauungsweise und die Ba u-
klassen I und II fest (60/o,k/I,II). Die beiden an den Hauptplatz angrenzenden Bereiche
(Ecke Bahnstraße - Hauptplatz und Ecke Badhausgasse - Hauptplatz) weisen eine Bebau-
ungsdichte von 100% bei geschlossener Bebauungsweise und der Bauklasse II auf
(100/g/II). Für die gegenständlichen Grundstücke an der Ecke Badhausgasse - Schmied-
gasse sind eine Bebauungsdichte von 90%, eine geschlossene Bebauungsweise und
ebenfalls die Bauklasse II definiert (90/g/II) (siehe Abbildung 2).

3.1.3   Änderung und Planungsziele
Die geplante Änderung umfasst eine Erhöhung der zulässigen Bebauungshöhe von Bau-
klasse II auf die Bauklassen II und III in den genannten Bereichen (siehe Abbildung 2).

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

Entlang der Badhausgasse, zum Teil entlang der Bahnstraße und im Bereich des Haupt-
platzes sind diese beiden Bauklassen bereits im rechtskräftigen Teilbebauungsp lan der
KG Hollabrunn festgelegt. Die Änderung entspricht somit einer Anpassung an die Umg e-
bung und ist dadurch verträglich in Hinblick auf die bestehende Struktur. Die Änderung der
Bauklassen bietet Möglichkeiten zur Nachverdichtung in Einklang mit dem Be stand und
besonders großes Potential vor allem in jenen Bereichen, die derzeit als Gärten oder
Parkplatz genutzt werden (z.B. im inneren Bereich des Baublocks).

3.1.4   Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen
Aufgrund der Anpassung an den Umgebungsbestand und der dadurch mit dem Umfeld
verträglichen geplanten Änderungen werden für den gegenständlichen Fall keine relevan-
ten Auswirkungen erwartet. Gegebenenfalls sind aufgrund einer möglichen Bebauung der
derzeit als Parkplatz genutzten Fläche im Rahmen von Projektrealisierungen Lösungen für
die Entwicklung des ruhenden Verkehrs zu beachten.

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.2 Änderungspunkt 2: Färbergasse, Schulgasse, Wöhsgasse;
    KG Hollabrunn; Änderung der Bebauungsbestimmungen in-
    folge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen

3.2.1   Steckbrief
Grundstücke:            KG Hollabrunn, Gst.-Nr. .136/2, 216/2, 216/3, 216/6, 217/5

Mappenblatt:            8

Bestand:                80/o,k/I,II

Planung:                90/o,k/II,III

Änderungsanlass:        wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1
                        NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des
                        bestehenden Baulandes

Plandarstellung:

Abbildung 4: Plandarstellung des Änderungspunktes 2, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 -
siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.2.2   Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen
Die Fläche des gegenständlichen Änderungspunktes ist ebenfalls im Zentrum der KG Ho l-
labrunn situiert und ist Teil der verordneten Zentrumszone sowie des Altortgebietes. Der
Bereich liegt südlich des Kirchenplatzes und wird nördlich von der Färbergasse, östlich
von der Schulgasse und südlich von der Wöhsgasse begrenzt (siehe Abbildung 5).

                                                           Kirchenplatz

Abbildung 5: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 2 (rote Umrandung), ohne Maßstabsang a-
be, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020

Die Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Bauland Kerngebiet
gewidmet (Rechtskraft: 15.02.2020). Derzeit befindet sich auf der Fläche ein freistehendes
Wohngebäude umgeben von Gartenflächen. Entlang d er Wöhsgasse sind zu dem Areal
zugehörige Garagen situiert. Nordöstlich des Bereiches befinden sich die Volksschule
Hollabrunn sowie die Schule für Allgemeine Gesundheits - und Krankenpflege Hollabrunn.
Westlich, südlich und östlich angrenzend sind vorwiegend Wohngebäude, vereinzelt mit
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (z.B. Dienststelle ÖGK, Lokale) vorhanden.

Derzeit sind auf den gegenständlichen Grundstücken eine Bebauungsdichte von 80%, eine
offene oder gekuppelte Bebauungsweise und die Bauklassen I und II im rechtskräftigen
Teilbebauungsplan (Rechtskraft: 04.03.2020) festgelegt. Für den östlich angrenzenden
Bereich dieses Baublocks wurden eine Bebauungsdichte von 90%, die geschlossene Be-
bauungsweise, sowie die Bauklassen II und III definiert (siehe Abbildung 4).

3.2.3   Änderung und Planungsziele
Die geplante Änderung umfasst eine Erhöhung der Bebauungsd ichte von 80% auf 90%
sowie eine Änderung der Bauklassen I und II auf die Bauklassen II und III (90/o,k/II,III).
Für den westlichen Teil dieses Baublocks sind diese beiden Bebauungsbestimmungen
bereits im rechtskräftigen Teilbebauungsplan der KG Hollabrunn definiert, womit durch die
geplante Änderung eine Anpassung an den Umgebungsbestand erfolgt. Die unterschiedl i-
chen Bebauungsweisen (offen oder gekuppelt auf den gegenständlichen Grundstücken
bzw. geschlossen auf dem westlichen Teil des Baublocks) bleiben bestehen.

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

Die geplante Erhöhung der Bauklassen ist im Falle einer Nachverdichtung auch mit den
rechtskräftigen Bebauungsbestimmungen in der Umgebung des Änderungspunktes ver-
träglich. Für den Bereich südlich der gegenständlichen Flächen sind ebenfalls eine Be-
bauungsdichte von 90%, die geschlossene Bebauungsweise sowie die Bauklassen II und
III festgelegt, der Bereich um die Volksschule und die Gesundheits - und Krankenpflege-
schule ist mit 100% Bebauungsdichte, einer geschlossenen Bebauungsweise und der
Bauklasse III definiert. Der östlich gelegene Bereich an der Schulgasse hat als zulässige
Bebauungshöhe die Bauklasse II definiert, hier steigt das Gelände Richtung Osten etwas
stärker an.

3.2.4   Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen
Aufgrund der Anpassung an den Umgebungsbestand und der dadurch mit dem Umfeld
verträglichen geplanten Änderungen werden für den gegenständlichen Fall keine releva n-
ten Auswirkungen erwartet.

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.3 Änderungspunkt 3: Wiener Straße, Schmiedgasse; KG Hol-
    labrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen infolge
    wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen

3.3.1   Steckbrief
Grundstücke:            KG Hollabrunn, Gst.-Nr. 249, 255, 256 et al, gemäß der planlichen
                        Darstellung

Mappenblatt:            8

Bestand:                90/g/II - 90/g/II,III - 30/o,k/I; Straßenfluchtlinie mit Anbaupflicht

Planung:                100/g/11,14* - 100/g/IV - 30/o,k/I - 50/o/III - 60/g/II,III; neue Ab-
                        grenzung von Gebieten mit unterschiedlichen Bebauungsbesti m-
                        mungen, Baufluchtlinien, öffentlicher Weg ohne Aufschließung s-
                        funktion, Straßenfluchtlinie mit Anbaupflicht

Änderungsanlass:        wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1
                        NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des
                        bestehenden Baulandes

Plandarstellung:

Abbildung 6: Plandarstellung des Änderungspunktes 3, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 -
siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.3.2   Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen
Der gegenständliche Änderungspunkt befindet sich im Zentrum der Katastralgemeinde
Hollabrunn, zwischen dem nördlichen Abschnitt der Wiener Straße und dem südlichen
Abschnitt der Schmiedgasse und ist Teil der verordneten Zentrum szone (siehe Abbildung
7).

Abbildung 7: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 3 (rote Umrandung), ohne Maßstabsanga-
be, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020

Derzeit sind die gegenständlichen Flächen als Bauland Kerngebiet gewidmet (Rechtskraft:
15.02.2020). Die von der Änderung betroffenen Grundstücke sind im westlichen Teil ent-
lang der Wiener Straße in geschlossener Bebauungsweise mit Wohngebäuden, die groß-
teils ehemalige landwirtschaftliche Haken- und Streckhöfe sind, bebaut. Im hinteren Be-
reich befinden sich vorwiegend Gärten bzw. einige Schuppen oder Gartenh äuschen. Auf
dem Grundstück Nr. 271 (siehe Abbildung 6) ist im westlichen Teil eine Reihenhausanlage
mit fünf Wohneinheiten situiert.

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

Gemäß des rechtskräftigen Teilbebauungsplans der Stadtgemeinde Hollabrunn (Rechts-
kraft: 04.03.2020) sind für den westlichen Bereich entlang der Wiener Straße im nördli-
chen Teil (Bereich Einmündung der Pfarrgasse in die Wiener Straße) eine Bebauungsdich-
te von 90%, die geschlossene Bebauungsweise und die Bauklassen II und III festgelegt.
Dieser Bereich zählt zudem zum Altortgebiet. Für den südlichen Teil (bis zur Kreuzung der
Wiener Straße mit der Aumühlgasse) sind ebenfalls eine Bebauungsdichte von 90% und
eine geschlossene Bebauungsweise definiert, die Bauklasse II ist hier ausgewiesen. Der
östliche Bereich (bis zur angrenzenden Bauland Wohngebiet -Widmung bzw. nördlich
durchgehend bis zur Schmiedgasse) hat eine Bebauungsdichte von 30% bei offener oder
gekuppelter Bebauungsweise und der Bauklasse I. Entlang der Grenze de s Bauland Kern-
gebiets im Bereich der Schmiedgasse ist zusätzlich eine Baufluchtlinie mit einer Breite des
Bauwichs von 3 Metern festgelegt (siehe Abbildung 6).

3.3.3   Änderung und Planungsziele
Ziel ist, mit den geplanten Änderungen Rahmenbedingungen für eine effizientere Ausnut-
zung des bestehenden Baulandes bei gleichzeitigem Erhalt eines qualitativ hochwertigen
Freiraumes, einer Gartenzone, in der Mitte des Baublocks herzustellen.

Die geplante Änderung umfasst eine Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% und der
zulässigen Bebauungshöhe von den Bauklassen II und III (nördlicher Bereich) bzw. der
Bauklasse II (südlicher Bereich) auf eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 11 Metern
bzw. 14 Metern entlang der Wiener Straße (100/g/11,14*). Die geschlossene Bebauungs-
weise bleibt in diesem Bereich erhalten. Zudem findet eine neue Abgrenzung der Gebiete
mit unterschiedlichen Bebauungsbestimmungen statt, die durch die nach Westen verscho-
bene Begrenzung zukünftig eine größere Fläche für eine verdichtete Bebauung zur Verfü-
gung stellt.

Aufgrund der vorhandenen Geländeform dürfen Gebäude in diesem Bereich mit einer
höchstzulässigen Gebäudehöhe von 11 Metern hangseitig an der Wiener Straße und mit
einer höchstzulässigen Gebäudehöhe von 14 Metern talseitig errichtet werde n. Grundsätz-
lich gilt der niedrigere Wert als höchstzulässige Gebäudehöhe. Der höhere Wert darf nur
in jenen Fällen angewendet werden, in denen ein entsprechender Niveauunterschied von
der Wiener Straße zur Talseite gegeben ist.

Diese Bestimmungen finden auch Eingang in den Verordnungstext der Bebauungsvor-
schriften des Teilbebauungsplans in den Katastralgemeinden Hollabrunn, Raschala und
Suttenbrunn. Die Bestimmungen werden als § 8a „Ausführung und Höhe der Baulichkeiten
bei Hanglage“ in die Verordnung aufgenommen und lauten wie folgt:
        Sind im Bebauungsplan als höchstzulässige Gebäudehöhe zwei arabische Zahlen
        ausgewiesen, so gilt die niedrigere arabische Zahl grundsätzlich als höchstzulä s-
        sige Gebäudehöhe. Bei Hanglage des Grundstücks darf diese höchstzuläs sige
        Gebäudehöhe hangabwärts entsprechend dem gegebenen Niveauunterschied bis
        zur höheren arabischen Zahl überschritten werden (siehe Anhang 2).

Die der höchstzulässigen Gebäudehöhe beigefügte Zusatzbezeichnung „*“ (siehe Abbi l-
dung 6) bedeutet, dass über die angegebene Höhe kein Dach, zurückgesetztes Geschoß,
Dachaufbau, Turm und keine Giebelfront hinausgebaut werden darf. Über die angegebene
Gebäudehöhe darf ein Geschoß mit einer maximalen Höhe von 2 Metern zur Unterbrin-
gung haustechnischer und gebäudeinfrastruktureller Anlagen sowie Beschattungselemente
errichtet werden.

Diese Bestimmungen werden in der Legende der Planblätter des Teilbebauungsplans wie
folgt vermerkt:
        Gebäudehöhe mit „*“: Es darf über die angegebene höchstzulä ssige Gebäudehöhe
        nicht hinausgebaut werden, kein

                  Dach
                  Zurückgesetztes Geschoß
                  Dachaufbau

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

                Turm
                Giebelfront.
        Über die angegebene höchstzulässige Gebäudehöhe darf ein Geschoß mit einer
        maximalen Höhe von 2 Metern zur Unterbringung haustechnischer und gebäud e-
        infrastruktureller Anlagen sowie Beschattungselemente errichtet werden.

In der Mitte der gegenständlichen Fläche (siehe Abbildung 6; Bebauungsbestimmungen
30/o,k/I) soll mittels der Festlegung von Baufluchtlinien das Freihalten dieses Bereiches
von einer Bebauung mit Hauptgebäuden erzielt werden. Dadurch kann ein qualitätsvoller
Freiraum, eine Art Gartenzone, zwischen den bebauten Bereichen entlang der Wiener
Straße und der Schmiedgasse entstehen.

Im nördlichen Teil der von der Änderung betroffenen F läche finden zwei neue Abgrenzun-
gen zwischen Bereichen mit unterschiedlichen Bebauungsbestimmungen statt (siehe Ab-
bildung 6). Für Teile der Grundstücke Nr. 244/1, 245/1, 247/1 und 247/2 wird, abgestimmt
auf die Umgebung (nördlicher Teil der Schmiedgasse), eine Bebauungsdichte von 60%,
eine geschlossene Bebauungsweise und die Bauklassen II und III festgelegt (60/g/II,III).
Der östliche Teil des Grundstückes Nr. 245/1, der an die Pfarrgasse grenzt, erhält eine
Bebauungsdichte von 100% sowie eine Erhöhung der zulässigen Bebauungshöhe von
Bauklasse II und III auf die Bauklasse IV (100/g/IV). Die geschlossene Bebauungsweise
bleibt bestehen. Damit findet eine Anpassung an die Umgebung im Bereich der Pfarrgasse
statt.

Für den Bereich südlich der Reihenhausanlage (Gst.-Nr. 271) werden die Bebauungsbe-
stimmungen angelehnt an das auf dem östlich angrenzenden Bauland Wohngebiet best e-
hende Wohngebäude angepasst. Die Bebauungsdichte soll dabei auf 50% bei offener
Bebauungsweise und der Bauklasse III festgelegt werden (50/o/III). Auch im angrenzen-
den Bereich an der Kreuzung der Schmiedgasse mit der Aumühlgasse befinden sich b e-
stehende Bereiche mit der gleichen Bebauungsdichte und -weise und z.T. höheren Bau-
klassen. Dadurch eröffnet sich eine Möglichkeit zur Nachverdichtung in einer mit dem
Umgebungsbestand verträglichen Art und Weise.

3.3.4   Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen
Durch die aufgrund der Änderungen eröffneten Möglichkeiten zur Nachverdichtung im
gegenständlichen Bereich und eine dadurch zukünftig zu erwa rtende Erhöhung der Anzahl
der Bewohnerinnen und Bewohner sind Auswirkungen auf die Verkehrssituation möglich.
Vor allem im Bereich des ruhenden Verkehrs sind gegebenenfalls im Rahmen von Proje k-
trealisierungen entsprechende Lösungen zu erarbeiten.

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.4 Änderungspunkt 4: Wiener Straße, Ferry Seher Gasse; KG
    Hollabrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen in-
    folge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen

3.4.1   Steckbrief
Grundstücke:             KG Hollabrunn, Gst.-Nr. 296/1, 296/2, .265 et al, gemäß der plan-
                         lichen Darstellung

Mappenblatt:             8, 11

Bestand:                 100/g/II - 30/o,k/I,II - 50/g/II; Baufluchtlinien, Baufluchtlinie mit
                         Anbaupflicht, Straßenfluchtlinie mit Anbaupflicht

Planung:                 100/g/II,III - 100/g/III,IV - 60/o,k/II,III - 50/g/III,IV; neue Abgren-
                         zung von Gebieten mit unterschiedlichen Bebauungsbestimmun-
                         gen, Baufluchtlinien, Straßenfluchtlinie mit Anbaupflicht

Änderungsanlass:         wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1
                         NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des
                         bestehenden Baulandes

Plandarstellung:

Abbildung 8: Plandarstellung des Änderungspunktes 4, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 -
siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.4.2   Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen
Der gegenständliche Änderungspunkt liegt südlich der verordneten Zentrumszone zw i-
schen der Wiener Straße und der Ferry Seher Gasse in der Katastralgemeinde Hollabrunn
(siehe Abbildung 9).

Abbildung 9: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 4 (rote Umrandung), ohne Maßstabsang a-
be, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020

Die rechtskräftige Widmung der gegenständlichen Grundstücke ist Bauland Wohngebiet
(Rechtskraft: 15.02.2020). Nördlich angrenzend an den Bereich befinden sich vorwiegend
Wohnnutzungen. Westlich und östlich der gegenständlichen Flächen liegen ebenfalls
Wohngebiete, die, im Bereich der Wiener Straße, vorwiegend ein bis zwei Geschoße, und
im Bereich der Ferry Seher Gasse bis zu fünf Geschoße aufweisen. Südlich angrenzend
befinden sich ein landwirtschaftlicher sowie ein Steinmetzbetrieb.

Der rechtskräftige Teilbebauungsplan der Stadtgemeinde Hollabrunn (Rechtskraft:
04.03.2020) definiert für die von den Änderungen betroffenen Flächen drei mit unter-
schiedlichen Bebauungsbestimmungen versehene Bereiche, die von Norden nach S üden
verlaufen. Entlang der Wiener Straße ist eine Bebauungsdichte von 100% bei geschlosse-
ner Bebauungsweise und Bauklasse II zulässig. Zudem besteht eine Anbaupflicht an die
Straßenfluchtlinie. Der mittige Bereich umfasst eine Bebauungsdichte von 30% bei offener
oder gekuppelter Bebauungsweise und den Bauklassen I oder II. Entlang der Ferry Seher
Gasse ist eine Bebauungsdichte von 50% bei geschlos sener Bebauungsweise und der
Bauklasse II definiert. Von Norden bis auf Höhe des Grundstückes Nr. 325 verläuft entlang

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

der Baulandgrenze eine Baufluchtlinie mit einer Breite des Bauwichs von 4 Metern, f ür die
eine Anbaupflicht besteht (siehe Abbildung 8).

3.4.3   Änderung und Planungsziele
Die geplante Änderung umfasst eine neue Abgrenzung der Bereiche mit unterschiedlichen
Bebauungsbestimmungen sowie eine Änderung dieser Bebauungsbestimmung und der
Baufluchtlinien (siehe Abbildung 8).

Entlang der Wiener Straße wird die zulässige Bebauungshöhe von Bauklasse II auf Ba u-
klasse II und III angehoben (100/g/II,III). Durch diese Anpassung kann, gesamtheitlich
gesehen und in Bezug zu den Änderungspunkten 3 und 5, zukünftig ein einheitliches Ort s-
bild in Hinblick auf die Bebauungsweise und die zulässige Bebauungshöhe beiderseits
entlang des Straßenzuges hergestellt werden.

Ausnahme davon sind die Grundstücke Nr. .259, .258/1 und .258/3 sowie Teile der Grun d-
stücke Nr. 311/2, 314/1 und 314/3, für die die Bauklassen III und I V festgelegt werden
(100/g/III,IV). Dort soll zukünftig eine Querverbindung des Gebietes von der Wiener Str a-
ße zur Ferry Seher Gasse entstehen. Dieser Bereich soll durch die Überhöhung der B e-
bauung besonders betont werden und einen Orientierungspunkt entla ng des Straßenzuges
darstellen. Die Gestaltung dieses Bereiches ist Teil eines geladenen Architekturwettb e-
werbes. Gegenstand dieses Wettbewerbs ist nicht nur die Bebauung der Grundstücke,
sondern auch die Ausgestaltung des Freiraumes und die Durchwegung de s Gebietes.

Die Bebauungsbestimmungen für den mittigen Bereich werden auf eine Bebauungsdichte
von 60% und die Bauklassen II und III erhöht. Die offene oder gekuppelte Bebauungswe i-
se bleibt bestehen (60/o,k/II,III).

Im nördliche Bereich des Baublocks, genauer auf den Grundstücken Nr. 296/1, 297/2,
298/1, 300, 302 und 304/1, bleibt die rechtsgültige hintere Baufluchtlinie bestehen. Somit
entsteht, ähnlich wie unter Änderungspunkt 3 erläutert, auch in diesem Bereich ein qual i-
tätsvoller Freiraum, eine Gartenzone, die von der Errichtung von Hauptgebäuden freiz u-
halten ist.

Die rechtsgültige hintere Baufluchtlinie wird auf den Grundstücken Nr. 310/1, 311/1, 313
und 319 entfernt. Im Bereich dieser Grundstücke ist ein Wohnbauprojekt geplant, das
ebenfalls über den zuvor erwähnten geladenen Architekturwettbewerb ausgewählt wurde.
Aufgrund der qualitätsvollen Freiraumgestaltung, die Teil des Gesamtkonzeptes des Pr o-
jektes ist, wird für diesen Bereich keine Gartenzone festgelegt.

Im westlichen Bereich entlang der Ferry Seher Gasse wird die zulässige Bebauungshöhe
von Bauklasse II auf die Bauklassen III und IV geändert (50/g/III,IV), was den westlich
angrenzenden Gebieten in der Umgebung entspricht (hier wurden bereits zwei Wohnhaus-
anlagen realisiert). Dadurch kann ein einheitliches Ortsbild betreffend die Bebauungshöhe
in der Ferry Seher Gasse erzielt werden. Zudem wird die bestehende Baufluchtlinie mit
Anbaupflicht auf eine Baufluchtlinie ohne Anbaupflicht geändert. Die Breite des Bauwichs
von 4 Metern bleibt aufrecht.

Durch die geplanten Änderungen kann auch in diesem Bereich das bestehende Bauland
wesentlich effizienter genutzt werden und eine Nachverdichtung stattfinden.

3.4.4   Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen
Durch die aufgrund der Änderungen eröffneten Möglichkeiten zur Nachverdichtung im
gegenständlichen Bereich und eine dadurch zukünftig zu erwartende Erhöhung der Anzahl
der Bewohnerinnen und Bewohner sind Auswirkungen auf die Verkehrssituation möglich.
Vor allem im Bereich des ruhenden Verkehrs sind gegebenenfalls im Rahmen von Proje k-
trealisierungen entsprechende Lösungen zu erarbeiten.

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.5 Änderungspunkt 5: Wiener Straße, Kühschelmgasse, Aig-
    nergasse, Quellengasse; KG Hollabrunn; Festlegung von
    Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung
    der Planungsgrundlagen

3.5.1   Steckbrief
Grundstücke:            KG Hollabrunn, Gst.-Nr. 265/2, .175/1, 180/1 et al, gemäß der
                        planlichen Darstellung

Mappenblatt:            8, 11

Bestand:                80/g/II - 90/g/II - 70/o,k/I; Straßenfluchtlinie mit Anbaupflicht

Planung:                100/g/II,III - 70/o,k/I,II; neue Abgrenzung von Gebieten mit unte r-
                        schiedlichen Bebauungsbestimmungen, Straßenfluchtlinie mit An-
                        baupflicht

Änderungsanlass:        wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1
                        NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des
                        bestehenden Baulandes
Plandarstellung:

Abbildung 10 (siehe Seite 19): Plandarstellung des Änderungspunktes 5, ohne Maßstabsangabe
(Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.5.2   Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen
Der gegenständliche Änderungspunkt erstreckt sich entlang der Wiener Straße in der Ka-
tastralgemeinde Hollabrunn. Quer zur Wiener Straße begrenzen die Kühschelmgasse im
Norden und die Quellengasse im Süden den von der Änderung betroffenen Bereich. Die
Aignergasse, die ebenfalls quer zur Wiener Straße verläuft, teilt diesen Bereich in zwei
Baublöcke.

Abbildung 11: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 5 (rote Umrandung), ohne Maßstabsa n-
gabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020

Die durch den Änderungspunkt betroffenen Grundstücke sind gemäß dem rechtskräftigen
Flächenwidmungsplan (Rechtskraft: 15.02.2020) als Bauland Wohngebiet gewidmet. Ent-
lang der Wiener Straße befinden sich vorwiegend ein- bis zweigeschoßige Wohngebäude,
der Großteil davon sind ehemalige landwirtschaftliche Betriebe und Wohnh äuser in Form

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

von Haken- und Streckhöfen. Zum Teil sind diese Höfe stark sanierungsbedürftig. Im Be-
reich zwischen der Kühschelmgasse und der Aignergasse wurden in den letzten Jahren
einige dieser Höfe abgetragen und anstelle dieser mehrgeschoßige Wohngebäude errich-
tet. Zwischen der Aignergasse und der Quellengasse befindet sich auf allen Grundstü-
cken diese Art von Höfen.

Der rechtskräftige Teilbebauungsplan der Stadtgemeinde Hollabrunn (Rechtskraft:
04.03.2020) legt für den Bereich an der Ecke Kühschelmgasse - Wiener Straße eine Be-
bauungsdichte von 80% bei geschlossener Bebauungsweise, sowie die Bauklasse II fest.
Der südliche Bereich bis zur Aignergasse und weiter bis zur Quellengasse ist an der Str a-
ßenseite mit einer Bebauungsdichte von 90% bei geschlossener Bebauungsweise und
ebenfalls mit der Bauklasse II definiert. Für die genannten Bereiche besteht eine Anbau-
pflicht an die Straßenfluchtlinie. Östlich angrenzend ist zwischen der Kühschelmgasse und
der Aignergasse ein Bereich mit einer Bebauungsdichte von 70% bei offener oder geku p-
pelter Bebauungsweise und Bauklasse I festgelegt, welcher ebenfalls Gegenstand des
Änderungspunktes ist (siehe Abbildung 10).

3.5.3   Änderung und Planungsziele
Im Abschnitt zwischen der Kühschelmgasse und der Aignergasse wird entlang der Wiener
Straße die Bebauungsdichte von 80% (Ecke Kühschelmgasse - Wiener Straße, in diesem
Bereich findet auch eine Neuabgrenzung der Gebiete mit unterschiedlichen Bebauungsb e-
stimmungen statt) bzw. 90% auf 100% angehoben. Zudem erhöht sich die derzeit recht s-
gültige Bauklasse II auf die Bauklassen II und III (100/g/II,III). Im mittigen Bereich des
Baublockes wird die aktuell festgelegte Bauklasse I auf die Bauklassen I und II geändert
(70/o,k/I,II). Im Abschnitt zwischen der Aignergasse und der Kühschelmgasse werden
entlang der Wiener Straße ebenfalls eine Bebauungsdichte von 100% in geschlossener
Bebauungsweise und die Bauklassen II und III festgelegt (100/g/II,III; siehe Abbildung 10).

Durch die geplanten Änderungen soll, folgend den zuvor beschriebenen Entwicklungen
zwischen der Kühschelmgasse und der Aigerstraße (Errichtung mehrgeschoßiger Wohn-
gebäude), eine Nachverdichtung entlang der Wiener Straße ermöglicht und weiter forciert
werden. Dies soll im Gleichklang mit den geplanten Änderungen entlang der östlichen,
gegenüberliegenden Seite der Wiener Straße (siehe Änderungspunkt 3 und 4) erfolgen,
um zukünftig ein einheitliches Ortsbild in Hinblick auf die Bebauungsweise und die zulä s-
sige Bebauungshöhe beiderseits entlang dieses Straßenzuges herstellen zu können.

3.5.4   Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen
Durch die aufgrund der Änderungen eröffneten Möglichkeiten zur Nachverdichtung im
gegenständlichen Bereich und eine dadurch zukünftig zu erwartende Erhöhung der Anzahl
der Bewohnerinnen und Bewohner sind Auswirkungen auf die Verkehrssituation möglich.
Vor allem im Bereich des ruhenden Verkehrs sind gegebenenfalls im Rahmen von Proje k-
trealisierungen entsprechende Lösungen zu erarbeiten.

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.6 Änderungspunkt 6: Bachpromenade; KG Hollabrunn; Fest-
    legung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher
    Änderung der Planungsgrundlagen

3.6.1   Steckbrief
Grundstücke:            KG Hollabrunn, Gst.-Nr. 320, gemäß der planlichen Darstellung

Mappenblatt:            8, 11

Bestand:                50/o/II, Baufluchtlinien

Planung:                50/o/II,III, Baufluchtlinien

Änderungsanlass:        wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1
                        NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des
                        bestehenden Baulandes
Plandarstellung:

Abbildung 12: Plandarstellung des Änderungspunktes 6, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 -
siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.6.2   Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen
Der gegenständliche Änderungspunkt liegt entlang des südlichen Bereiches der Bachpro-
menade (südlich der Aumühlgasse) in der Katastralgemeinde Hollabrunn.

Abbildung 13: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 6 (rote Umrandung), ohne Maßstabsan-
gabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020

Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan (Rechtskraft: 15.02.2020) als
Bauland Wohngebiet gewidmet und zum Teil unbebaut. Auf dem westlichen Teil des
Grundstückes, das nicht Gegenstand der Änderung ist, wurden zwei mehrgeschoßige
Wohnbauten errichtet (auf dem Luftbild ist derzeit nur eines der beiden Gebäude sichtbar,
der zweite Wohnbau wurde südlich gelegen errichtet). Westlich des Grundstückes und der
Bachpromenade fließt der Göllersbach. Auf der gegenüberliegenden Bachseite befinden
sich Fußball- und Trainingsplätze des Fußballvereins Hollabrunn, südlich ist das Areal
eines Steinmetzbetriebes situiert.

Derzeit ist im rechtskräftigen Teilbebauungsplan der Stadtgemeinde Hollabrunn (Rechts-
kraft: 04.03.2020) für den gegenständlichen Bereich des Grundstückes Nr. 320 eine B e-
bauungsdichte von 50% bei offener Bebauungsweise und der Bauklasse II festgelegt. Eine
Baufluchtlinie mit einer Breite des Bauwichs von 3 Metern verläuft entlang der östlichen
Grundstücksgrenze bzw. mit einer Breite von 4 Metern entlang der südlichen Grun d-
stücksgrenze. Für den westlichen Teil des Grundstückes ist ebenfalls eine Bebauung s-
dichte von 50% und die offene Bebauungsweise definiert, für die zulässige Bebauungsh ö-
he sind die Bauklassen III und IV bestimmt (siehe Abbildung 12).

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

3.6.3   Änderung und Planungsziele
Die geplante Änderung umfasst eine Erhöhung der zulässigen Bebauungshöhe von Ba u-
klasse II auf die Bauklassen II und III im westlichen Bereich des Grundstückes (50/o/II,III;
siehe Abbildung 12). Aufgrund dieser Änderung kann das derzeit unbebaute Bauland eff i-
zienter genutzt und somit ein Beitrag zur Nachverdichtung geleistet werden. Zudem erfolgt
durch die zusätzlich festgelegte Bauklasse III eine Annäherung an die bereits bestehe n-
den höheren Bauklassen im Umfeld des gegenständlichen Teils des Grundstückes Nr.
320.

3.6.4   Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen
Durch die aufgrund der Änderungen eröffneten Möglichkeiten zur Nachverdichtung im
gegenständlichen Bereich und eine dadurch zukünftig zu erwartende Erhöhung der Anzahl
der Bewohnerinnen und Bewohner sind Auswirkungen auf die Verkehrssituation möglich.
Vor allem im Bereich des ruhenden Verkehrs sind gegebenenfalls im Rahmen von Proje k-
trealisierungen entsprechende Lösungen zu erarbeiten.

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Luftbild des Stadtzentrums - Bereiche, in denen eine Nachverdichtung
stattfinden soll (rote Umrandung), ohne Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand:
16.03.2020 ...................................................................................................................... 6
Abbildung 2: Plandarstellung des Änderungspunktes 1, ohne Maßstabsangabe (Maßstab
1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 .................................... 7
Abbildung 3: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 1 (rote Umrandung), ohne
Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ............................................. 8
Abbildung 4: Plandarstellung des Änderungspunktes 2, ohne Maßstabsangabe (Maßstab
1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 .................................. 10
Abbildung 5: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 2 (rote Umrandung), ohne
Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ........................................... 11
Abbildung 6: Plandarstellung des Änderungspunktes 3, ohne Maßstabsangabe (Maßstab
1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 .................................. 13
Abbildung 7: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 3 (rote Umrand ung), ohne
Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ........................................... 14
Abbildung 8: Plandarstellung des Änderungspunktes 4, ohne Maßsta bsangabe (Maßstab
1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 .................................. 17
Abbildung 9: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 4 (rote Umrandung), ohne
Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ........................................... 18
Abbildung 10 (siehe Seite 19): Plandarstellung des Änderungspunktes 5, ohne
Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand:
18.03.2020 .................................................................................................................... 20
Abbildung 11: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 5 (rote Umrandung), ohne
Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ........................................... 21
Abbildung 12: Plandarstellung des Änderungspunktes 6, ohne Maßstabsangabe (Maßstab
1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 .................................. 23
Abbildung 13: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 6 (rote Umrandung), ohne
Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ........................................... 24

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht der Änderungspunkte, Verfahren 01/2020 ......................................... 2
Tabelle 2: Stand der örtlichen Raumplanung der Stadtgemeinde Hollabrunn und geltende
überörtliche Raumplanungsprogramme, Quelle: eigene Bearbeitung ................................. 4

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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020

Anhang
Anhang 1:      Tabellarische Übersicht der Änderungspunkte

Anhang 2:      Entwurf zum Verordnungstext

Anhang 3:      Auflageentwurf der Mappenblätter als Schwarz/Rot -Darstellung im Maß-
               stab 1:1000 (Format DIN A3)

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