Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 - Stadtgemeinde Hollabrunn, Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage
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Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Stadtgemeinde Hollabrunn, Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Stadtgemeinde Hollabrunn, Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage Auftraggeber Stadtgemeinde Hollabrunn Hauptplatz 1 2020 Hollabrunn Auftragnehmer Knollconsult Umweltplanung ZT GmbH Roseggerstraße 4/2 3500 Krems an der Donau AUSTRIA T. +43 2732 76416 E. krems@knollconsult.at www.knollconsult.at Bearbeitung DI DI Jochen Schmid DI Julia Pechhacker Beauftragung Dezember 2019 Projektnummer ZT-19-83 Stand März 2020 Knollconsult
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Inhalt 1 Einleitung ....................................................................... 1 1.1 Inhalt des Änderungsverfahrens ................................................................... 1 1.2 Übersicht der Änderungspunkte ................................................................... 1 1.3 Stand der örtlichen Raumplanung ................................................................ 2 1.4 Allgemeine Hinweise zu §34 Abs.1 NÖ ROG 2014 (Änderungsanlass) .......... 4 2 Planungsziel - Nachverdichtung Innenstadt ......................... 5 3 Erläuterung der Änderungspunkte ...................................... 7 3.1 Änderungspunkt 1: Hauptplatz, Bahnstraße, Badhausgasse, Bachpromenade, Schmiedgasse; KG Hollabrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen ............................... 7 3.1.1 Steckbrief ............................................................................................. 7 3.1.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ......................................... 8 3.1.3 Änderung und Planungsziele ................................................................ 8 3.1.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ........................ 9 3.2 Änderungspunkt 2: Färbergasse, Schulgasse, Wöhsgasse; KG Hollabrunn; Änderung der Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen .................................................................................. 10 3.2.1 Steckbrief ........................................................................................... 10 3.2.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ....................................... 11 3.2.3 Änderung und Planungsziele .............................................................. 11 3.2.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ...................... 12 3.3 Änderungspunkt 3: Wiener Straße, Schmiedgasse; KG Hollabrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen .................................................................................. 13 3.3.1 Steckbrief ........................................................................................... 13 3.3.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ....................................... 14 3.3.3 Änderung und Planungsziele .............................................................. 15 3.3.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ...................... 16 3.4 Änderungspunkt 4: Wiener Straße, Ferry Seher Gasse; KG Hollabrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen .................................................................................. 17 3.4.1 Steckbrief ........................................................................................... 17 3.4.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ....................................... 18 3.4.3 Änderung und Planungsziele .............................................................. 19 3.4.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ...................... 19 3.5 Änderungspunkt 5: Wiener Straße, Kühschelmgasse, Aignergasse, Quellengasse; KG Hollabrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen ......................................... 20 3.5.1 Steckbrief ........................................................................................... 20 3.5.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ....................................... 21 Knollconsult
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.5.3 Änderung und Planungsziele .............................................................. 22 3.5.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ...................... 22 3.6 Änderungspunkt 6: Bachpromenade; KG Hollabrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen .................................................................................. 23 3.6.1 Steckbrief ........................................................................................... 23 3.6.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen ....................................... 24 3.6.3 Änderung und Planungsziele .............................................................. 25 3.6.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen ...................... 25 Abbildungsverzeichnis .......................................................... 26 Tabellenverzeichnis .............................................................. 27 Anhang ............................................................................... 28 Knollconsult
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 1 Einleitung 1.1 Inhalt des Änderungsverfahrens Die Stadtgemeinde Hollabrunn beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes entspre- chend den Bestimmungen des § 34 NÖ ROG 2014 LGBl. Nr. 71/2018. Im Zuge der Abänderung erfolgen inhaltliche Änderungen und Korrekturen in der Ka- tastralgemeinde Hollabrunn. Die laufende Änderung 01/2020 umfasst die Abänderung des Teilbebauungsplans Hollabrunn. Die Grundlagen, die Änderungsanlässe und die Be- schreibung der Änderungen des Teilbebauungsplanes werden in diesem Erläuterungsb e- richt dargestellt. Insgesamt kommt es zu 6 Änderungen des Bebauungsplanes. 1.2 Übersicht der Änderungspunkte Nr. Grundstücksnummer Straße Änderungswunsch VO 1 .1932, .2019, .297/1, Hauptplatz, Bahn- Änderung der Bebauungs- B .297/2, .299/1, .299/2, straße, Badhaus- bestimmungen infolge we- .300/1, .300/2, .300/3, gasse, Bachpro- sentlicher Änderung der .300/4, .300/5, .300/6, menade, Planungsgrundlagen .300/7, .300/8, .646, Schmiedgasse .710/1, .781, .926, .932, .944, 2034/4, 2036/1, 2038/1, 2038/10, 2038/13, 2038/14, 2038/2, 2038/3, 2038/8, 2038/9, 224, 225, 61/3, 63, 64/2, 65/1, 65/2, 65/3 2 .136/2, 216/2, 216/3, Färbergasse, Änderung der Bebauungs- B 216/6, 217/5 Schulgasse, bestimmungen infolge we- Wöhsgasse sentlicher Änderung der Planungsgrundlagen 3 249, 255, 256, 257, Wiener Straße, Änderung der Bebauungs- B 258, 271, 275, 276, Schmiedgasse bestimmungen infolge we- 277, 278, .267/2, .268, sentlicher Änderung der .270, .271, .272, .273, Planungsgrundlagen .274/1, .274/2, .275, .276, .277, .278, .279, .280/1, .280/3, .281/2, 244/1, 245/1, 245/2, 247/1, 247/2, 251/1, 251/2, 254/1, 254/2, 259/1, 259/2, 260/1, 270/1, 270/2, 274/1, 274/2 4 296/1, 296/2, .265, Wiener Straße, Änderung der Bebauungs- B 297/2, 298/2, .264/2, Ferry Seher Gas- bestimmungen infolge we- 298/1, 298/3, .264/1, se sentlicher Änderung der 300, 299, .263, 302, Planungsgrundlagen 303/1, 303/2, 304/1, .2150, 304/3, .261, 310/1, 310/2, .260, 311/1, 311/2, .259, 313, 314/1, 314/2, 314/3, .258/1, .258/2, .258/3, 319, .256, .255, Knollconsult 1
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 322, 324, 325, 327, .251, .254, .250/2 5 265/2, .175/1, 180/1, Wiener Straße, Änderung der Bebauungs- B 180/2, .181, .182/1, Kühschelmgasse, bestimmungen infolge we- .183, 283/1, .189, .190, Aignergasse, sentlicher Änderung der 286/1, 281/1, 268/1, Quellengasse Planungsgrundlagen .180/3, .180/4, .180/5, .180/6, .180/7, 267/6, 267/7, 267/8, 267/4, 267/3, 267/2, 266/1, 263/3, 263/5, 263/8, .837, .175/3, .175/4, .175/9, .194, .195/1, .197, .198, .201, 308/1, .204/1 6 320 Bachpromenade Änderung der Bebauungs- B bestimmungen infolge we- sentlicher Änderung der Planungsgrundlagen Tabelle 1: Übersicht der Änderungspunkte, Verfahren 01/2020 1.3 Stand der örtlichen Raumplanung Die nachfolgende Tabelle leistet einen Überblick über den aktuellen Stand der örtlichen und überörtlichen Planungsinstrumente, in deren Geltungsbereich die Stadtgemeinde Ho l- labrunn liegt. Für die örtlichen Planungsinstrumente wurde die Liste mit einer Chronologie der in Rechtskraft getretenen Änderungsverfahren ergänzt. Örtliche Raumplanungsinstrumente Änderungsverfahren Änderungspunkte be- Rechtskraft schlossen [dd.mm.yyyy] [Anzahl] Örtliches Entwicklungskonzept - - - Grundlagenerhebung Naturräumliche Gegeben- - Stand: 2019 heiten, Bevölkerungsent- wicklung, Baulandbilanz Flächenwidmungsplan (FWPL) 1. rechtskräftiger FWPL - 1970 Änderung 01/2017 3 29.08.2017 Änderung 02/2017 1 26.01.2018 Änderung 01/2018 1 23.10.2018 Neudarstellung Knollconsult 2
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Änderung 02/2018 14 02.05.2019 Änderung 02/2019 8 15.02.2020 Bebauungsplan (BBPL) TBBPL Hollabrunn, Raschala, Wieselsfeld Neuerstellung 1994 Überarbeitung 2006 Änderung 02/2017 1 28.02.2018 Änderung 02/2018 6 21.05.2019 Neudarstellung Änderung 01/2019 1 12.10.2019 Änderung 02/2019 4 04.03.2020 TBBPL Altenmarkt im Thale Neuerstellung 1996 Überarbeitung 2006 TBBPL Enzersdorf im Thale Neuerstellung 1996 Überarbeitung 2006 TBBPL Kleinstetteldorf Neuerstellung 1996 Überarbeitung 2006 TBBPL Weyerburg Neuerstellung 1996 Überarbeitung 2006 TBBPL Breitenwaida Zentrum Neuerstellung 2018 (Verfahren 01/2017) TBBPL Breitenwaida Hausrucken Neuerstellung 2018 (Verfahren 01/2017 Knollconsult 3
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Überörtliche Raumplanungsinstrumente – Regionale und sektorale Raumordnungsprogramme Geltungsbereich Ja / Nein Titel Letzte Änderung Regionales Raumordnungspro- - Nein gramm Sektorales Raumordnungspro- - Ja gramm über die Windkraftnutzung in NÖ Sektorales Raumordnungspro- - Nein gramm über die Freihaltung der offenen Landschaft Schul-Raumordnungsprogramm LGBl. 8000/29-1 Ja Sektorales Raumordnungspro- - Ja gramm für die Gewinnung grundei- gener mineralischer Rohstoffe Tabelle 2: Stand der örtlichen Raumplanung der Stadtgemeinde Hollabrunn und geltende überörtl i- che Raumplanungsprogramme, Quelle: eigene Bearbeitung 1.4 Allgemeine Hinweise zu §34 Abs.1 NÖ ROG 2014 (Ände- rungsanlass) Der jeweils anzuwendende Änderungsanlass gemäß § 34 Abs.1 NÖ ROG 2014 idgF. ist bei jedem Änderungspunkt gesondert angeführt. Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass sowohl Hauer/Zaussinger (2006, S. 686) als auch Liehr/Riegler (2010, S. 258) und Pallitsch/Pallitsch/Kleewein (2013, S. 898) in Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Berichtigung von Schreib - und Zeichen- fehlern in Bebauungsplänen darauf hinweisen, dass diese als selbstverständlich ang e- nommen wird. Weiters ist gemäß Pallitsch/Pallitsch/Kleewein (2013, S. 898) festzustellen, dass „unab- hängig vom Vorliegen der im Gesetz normierten Änderungsvoraussetzungen“ die Ve r- pflichtung zur Korrektur eines rechtswidrigen Bebauungsplans vorliegt. Dies ergibt sich aus Art. 18 Abs. 2 B-VG (Legalitätsprinzip). Hauer Wolfgang, Zaussinger Friedrich (2006): Niederösterreichisches Baurecht. 7. Aufla- ge. Linde Verlag. Wien. Liehr Willibald, Riegler Lorenz E. (2010): NÖ BauO. NÖ Bauordnung. NÖ Raumordnung s- gesetz. Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. Wien. Pallitsch Wolfgang, Pallitsch Philipp, Kleewein Wolfgang (2013): Niederösterreichisches Baurecht. 8. Auflage. Linde Verlag. Wien Knollconsult 4
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 2 Planungsziel - Nachverdichtung Innenstadt Gem. § 34 Abs. 1 NÖ ROG 2014 bedarf es zur Änderung des Bebauungsplans eines Än- derungsanlasses. Dieser ergibt sich bei gegenständlichen Änderungspunkten aufgrund wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen infolge struktureller Entwicklungen (vgl. § 34 Abs. 1 Z 1 NÖ ROG 2014). Hollabrunn verzeichnete in den vergangenen Jahren ein konstantes Bevölkerungswach s- tum (+4,4% von 2007 bis 2017, Durchschnitt niederösterreichweit im selben Zeitraum 4,8%, im Bezirk Hollabrunn 1,0%). Mittlerweile leben über 60 % der Einwohnerinnen und Einwohner in der gleichnamigen Katastralgemeinde (6.903 EinwohnerInnen, Stand 1.1.2018). Der Stadtgemeinde ist ein Anliegen, dieses fortschreitende Bevölkerung s- wachstum in der KG Hollabrunn weiterhin zu fördern und somit schrittweise Bauland zur Verfügung zu stellen, bzw. Voraussetzungen zu schaffen, um bestehendes Bauland best- möglich nutzen zu können. Insbesondere soll dies im Stadtzentrum erfolgen. Eine größere Anzahl an Einwoh nerInnen im Innenstadtbereich führt zu einer höheren Frequenz und einer Belebung des Stadtzen t- rums. Dadurch kann auch der Erhalt und die Ansiedlung von Einrichtungen für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs stärker forciert werden. Neben den Versorgungs- einrichtungen befinden sich auch viele öffentliche Einrichtungen (z.B. Rathaus), Schul- standorte (z.B. Neue Mittelschule, Volksschule, Gymnasien, etc.) und F reizeitmöglichkei- ten im Umfeld des Stadtzentrums (z.B. Freizeitzentrum Hollabrunn, Wege ent lang des Göllersbaches, Spielplätze), wodurch kurze Wege in der Stadt möglich sind. Auch der Bahnhof und einige Bushaltestellen (z.B. Schmiedgasse, Hauptplatz, Kirchenplatz, Wiener Straße) sind in der näheren Umgebung vorhanden. Die Rahmenbedingungen für eine Nachverdichtung der Innenstadt sollen durch entspre- chende Änderungen der Bebauungsbestimmungen im Teilbebauungsplan der Katastra l- gemeinde Hollabrunn vorgegeben werden. Durch die Nachverdichtung in einem ko n- zentrierten Bereich entlang der Wiener Straße bis zum Hauptplatz (siehe Abbildung 1) soll nicht nur Spielraum für eine effizientere Nutzung des bestehenden Baulandes eröffne t, sondern auch der Erhalt qualitätsvoller Freiräume im Stadtzentrum berücksichtigt werden. Vor allem entlang der Wiener Straße besteht durch die vorhandene Bausubstanz Potential zur Nachverdichtung. Hier befinden sich viele Haken- und Streckhöfe aus der Zeit, in der v.a. dem Weinbau in Hollabrunn noch eine bedeutende Rolle zukam. Im Laufe der Zeit änderte sich die Struktur der Landwirtschaft und die vielen, kleinen Weinbaubetriebe wi- chen größeren Betrieben, die sich heute vor allem auf Ackerbau konzentrieren. Die Höfe sind heute Großteils noch erhalten, einige befinden sich aber in stark sanierungsbedürfti- gem Zustand. Sie sind entlang der Wiener Straße in geschlossener Bebauungsweise an- geordnet und überwiegend eingeschoßig (bzw. zum Teil talseitig zweigeschoßig) . Einige der Haken- und Streckhöfe wurden in den letzten Jahren abgetragen. An deren Stelle sind mehrgeschoßige Wohnhäuser zur Schaffung von neuem Wohnraum wiedererrichtet wor- den. Die geplanten Änderungen im Bebauungsplan sollen diese Entwicklung weiter ermö g- lichen und zu einem einheitlichen Ortsbild entlang der Wiener Straße beitragen. Die genannten Zielsetzungen und Anliegen der Stadtgemeinde Hollabrunn sind auch im Rahmen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes definiert, das sich derzeit in Ausarbeitung befindet. Das Änderungsvorhaben leistet zudem einen Beitrag zur Verfolgung folgender raumord- nungsfachlicher Ziele gemäß §1 Abs. 3 des NÖ ROG, die • eine „Planung der Siedlungsentwicklung innerhalb von (…)“ Ortsbereichen, • das „Anstreben einer möglichst flächensparenden verdichteten Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (…)“, • die „Sicherung und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne als funktionaler Mittelpunkt der Siedlungseinheiten, insbesondere als Hauptstandort zentraler Einrichtungen, (...) und Knollconsult 5
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 • die „Planung eines Netzes von verschiedenartigen Spiel- und Freiräumen für Kinder und Erwachsene“, vorsehen. Bahnhof Hauptplatz Rathaus Freizeitzentrum Wiener Straße Verlauf Göllersbach Schulstandorte Abbildung 1: Luftbild des Stadtzentrums - Bereiche, in denen eine Nachverdichtung stattfinden soll (rote Umrandung), ohne Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 Knollconsult 6
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3 Erläuterung der Änderungspunkte 3.1 Änderungspunkt 1: Hauptplatz, Bahnstraße, Badhausgasse, Bachpromenade, Schmiedgasse; KG Hollabrunn; Festle- gung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen 3.1.1 Steckbrief Grundstücke: KG Hollabrunn, Gst.-Nr. .1932, .2019, .297/1, .297/2, .299/1, .299/2, et al, gemäß der planlichen Darstellung Mappenblatt: 8 Bestand: 100/g/II - 60/o,k/I,II - 90/g/II Planung: 100/g/II,III - 60/o,k/II,III - 90/g/II,III Änderungsanlass: wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1 NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des bestehenden Baulandes Plandarstellung: Abbildung 2: Plandarstellung des Änderungspunktes 1, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 Knollconsult 7
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.1.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen Der gegenständliche Änderungspunkt befindet sich im Zentrum der KG Hollabrunn und umfasst den Bereich zwischen der Bahnstraße, dem Hauptplatz, der Badhausgasse und der Bachpromenade sowie den Bereich an der Ecke Badhausgasse zur Schmiedgasse (siehe Abbildung 3). Die von der Änderung betroffenen Bereiche sind Teile des Altortge- bietes und der verordneten Zentrumszone (siehe Abbildung 2). Hauptplatz Abbildung 3: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 1 (rote Umrandung), ohne Maßstabsanga- be, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 Gemäß dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan sind die gegenständlichen Grundstü- cke als Bauland Kerngebiet (BK) gewidmet (Rechtskraft: 15.02.2020). Entlang der Bahn- straße, der Bachpromenade und der Badhausgasse befinden sich vorwiegend Wohng e- bäude mit großzügigen privaten Gärten in den dahinterliegenden Bereichen. In den meh r- geschoßigen Gebäuden entlang des Hauptplatzes befinden sich in den Erdgeschoßzonen Geschäftslokale und Einrichtungen für Dienstleistungen des täglichen Bedarfs. In der Mitte des Baublocks liegen ein öffentlicher Parkplatz, der von der Bachpromenade aus zugän g- lich ist, sowie einige Gebäude des ehemaligen Übungsplatzes der Fahrschule Gross. Je ne Grundstücke an der Ecke der Badhausgasse zur Schmiedgasse sind derzeit als private Gärten genutzt. Ein Gebäude der EVN sowie einige zugehörige Stellplätze befinden sich ebenfalls dort. Die rechtsgültigen Bebauungsbestimmungen des Teilbebauungsplans der Stadtgemeinde Hollabrunn (Rechtskraft: 04.03.2020) legen für den inneren Bereich des Baublocks eine Bebauungsdichte von 60%, eine offene oder gekuppelte Bebauungsweise und die Ba u- klassen I und II fest (60/o,k/I,II). Die beiden an den Hauptplatz angrenzenden Bereiche (Ecke Bahnstraße - Hauptplatz und Ecke Badhausgasse - Hauptplatz) weisen eine Bebau- ungsdichte von 100% bei geschlossener Bebauungsweise und der Bauklasse II auf (100/g/II). Für die gegenständlichen Grundstücke an der Ecke Badhausgasse - Schmied- gasse sind eine Bebauungsdichte von 90%, eine geschlossene Bebauungsweise und ebenfalls die Bauklasse II definiert (90/g/II) (siehe Abbildung 2). 3.1.3 Änderung und Planungsziele Die geplante Änderung umfasst eine Erhöhung der zulässigen Bebauungshöhe von Bau- klasse II auf die Bauklassen II und III in den genannten Bereichen (siehe Abbildung 2). Knollconsult 8
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Entlang der Badhausgasse, zum Teil entlang der Bahnstraße und im Bereich des Haupt- platzes sind diese beiden Bauklassen bereits im rechtskräftigen Teilbebauungsp lan der KG Hollabrunn festgelegt. Die Änderung entspricht somit einer Anpassung an die Umg e- bung und ist dadurch verträglich in Hinblick auf die bestehende Struktur. Die Änderung der Bauklassen bietet Möglichkeiten zur Nachverdichtung in Einklang mit dem Be stand und besonders großes Potential vor allem in jenen Bereichen, die derzeit als Gärten oder Parkplatz genutzt werden (z.B. im inneren Bereich des Baublocks). 3.1.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen Aufgrund der Anpassung an den Umgebungsbestand und der dadurch mit dem Umfeld verträglichen geplanten Änderungen werden für den gegenständlichen Fall keine relevan- ten Auswirkungen erwartet. Gegebenenfalls sind aufgrund einer möglichen Bebauung der derzeit als Parkplatz genutzten Fläche im Rahmen von Projektrealisierungen Lösungen für die Entwicklung des ruhenden Verkehrs zu beachten. Knollconsult 9
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.2 Änderungspunkt 2: Färbergasse, Schulgasse, Wöhsgasse; KG Hollabrunn; Änderung der Bebauungsbestimmungen in- folge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen 3.2.1 Steckbrief Grundstücke: KG Hollabrunn, Gst.-Nr. .136/2, 216/2, 216/3, 216/6, 217/5 Mappenblatt: 8 Bestand: 80/o,k/I,II Planung: 90/o,k/II,III Änderungsanlass: wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1 NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des bestehenden Baulandes Plandarstellung: Abbildung 4: Plandarstellung des Änderungspunktes 2, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 Knollconsult 10
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.2.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen Die Fläche des gegenständlichen Änderungspunktes ist ebenfalls im Zentrum der KG Ho l- labrunn situiert und ist Teil der verordneten Zentrumszone sowie des Altortgebietes. Der Bereich liegt südlich des Kirchenplatzes und wird nördlich von der Färbergasse, östlich von der Schulgasse und südlich von der Wöhsgasse begrenzt (siehe Abbildung 5). Kirchenplatz Abbildung 5: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 2 (rote Umrandung), ohne Maßstabsang a- be, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 Die Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Bauland Kerngebiet gewidmet (Rechtskraft: 15.02.2020). Derzeit befindet sich auf der Fläche ein freistehendes Wohngebäude umgeben von Gartenflächen. Entlang d er Wöhsgasse sind zu dem Areal zugehörige Garagen situiert. Nordöstlich des Bereiches befinden sich die Volksschule Hollabrunn sowie die Schule für Allgemeine Gesundheits - und Krankenpflege Hollabrunn. Westlich, südlich und östlich angrenzend sind vorwiegend Wohngebäude, vereinzelt mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (z.B. Dienststelle ÖGK, Lokale) vorhanden. Derzeit sind auf den gegenständlichen Grundstücken eine Bebauungsdichte von 80%, eine offene oder gekuppelte Bebauungsweise und die Bauklassen I und II im rechtskräftigen Teilbebauungsplan (Rechtskraft: 04.03.2020) festgelegt. Für den östlich angrenzenden Bereich dieses Baublocks wurden eine Bebauungsdichte von 90%, die geschlossene Be- bauungsweise, sowie die Bauklassen II und III definiert (siehe Abbildung 4). 3.2.3 Änderung und Planungsziele Die geplante Änderung umfasst eine Erhöhung der Bebauungsd ichte von 80% auf 90% sowie eine Änderung der Bauklassen I und II auf die Bauklassen II und III (90/o,k/II,III). Für den westlichen Teil dieses Baublocks sind diese beiden Bebauungsbestimmungen bereits im rechtskräftigen Teilbebauungsplan der KG Hollabrunn definiert, womit durch die geplante Änderung eine Anpassung an den Umgebungsbestand erfolgt. Die unterschiedl i- chen Bebauungsweisen (offen oder gekuppelt auf den gegenständlichen Grundstücken bzw. geschlossen auf dem westlichen Teil des Baublocks) bleiben bestehen. Knollconsult 11
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Die geplante Erhöhung der Bauklassen ist im Falle einer Nachverdichtung auch mit den rechtskräftigen Bebauungsbestimmungen in der Umgebung des Änderungspunktes ver- träglich. Für den Bereich südlich der gegenständlichen Flächen sind ebenfalls eine Be- bauungsdichte von 90%, die geschlossene Bebauungsweise sowie die Bauklassen II und III festgelegt, der Bereich um die Volksschule und die Gesundheits - und Krankenpflege- schule ist mit 100% Bebauungsdichte, einer geschlossenen Bebauungsweise und der Bauklasse III definiert. Der östlich gelegene Bereich an der Schulgasse hat als zulässige Bebauungshöhe die Bauklasse II definiert, hier steigt das Gelände Richtung Osten etwas stärker an. 3.2.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen Aufgrund der Anpassung an den Umgebungsbestand und der dadurch mit dem Umfeld verträglichen geplanten Änderungen werden für den gegenständlichen Fall keine releva n- ten Auswirkungen erwartet. Knollconsult 12
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.3 Änderungspunkt 3: Wiener Straße, Schmiedgasse; KG Hol- labrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen 3.3.1 Steckbrief Grundstücke: KG Hollabrunn, Gst.-Nr. 249, 255, 256 et al, gemäß der planlichen Darstellung Mappenblatt: 8 Bestand: 90/g/II - 90/g/II,III - 30/o,k/I; Straßenfluchtlinie mit Anbaupflicht Planung: 100/g/11,14* - 100/g/IV - 30/o,k/I - 50/o/III - 60/g/II,III; neue Ab- grenzung von Gebieten mit unterschiedlichen Bebauungsbesti m- mungen, Baufluchtlinien, öffentlicher Weg ohne Aufschließung s- funktion, Straßenfluchtlinie mit Anbaupflicht Änderungsanlass: wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1 NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des bestehenden Baulandes Plandarstellung: Abbildung 6: Plandarstellung des Änderungspunktes 3, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 Knollconsult 13
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.3.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen Der gegenständliche Änderungspunkt befindet sich im Zentrum der Katastralgemeinde Hollabrunn, zwischen dem nördlichen Abschnitt der Wiener Straße und dem südlichen Abschnitt der Schmiedgasse und ist Teil der verordneten Zentrum szone (siehe Abbildung 7). Abbildung 7: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 3 (rote Umrandung), ohne Maßstabsanga- be, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 Derzeit sind die gegenständlichen Flächen als Bauland Kerngebiet gewidmet (Rechtskraft: 15.02.2020). Die von der Änderung betroffenen Grundstücke sind im westlichen Teil ent- lang der Wiener Straße in geschlossener Bebauungsweise mit Wohngebäuden, die groß- teils ehemalige landwirtschaftliche Haken- und Streckhöfe sind, bebaut. Im hinteren Be- reich befinden sich vorwiegend Gärten bzw. einige Schuppen oder Gartenh äuschen. Auf dem Grundstück Nr. 271 (siehe Abbildung 6) ist im westlichen Teil eine Reihenhausanlage mit fünf Wohneinheiten situiert. Knollconsult 14
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Gemäß des rechtskräftigen Teilbebauungsplans der Stadtgemeinde Hollabrunn (Rechts- kraft: 04.03.2020) sind für den westlichen Bereich entlang der Wiener Straße im nördli- chen Teil (Bereich Einmündung der Pfarrgasse in die Wiener Straße) eine Bebauungsdich- te von 90%, die geschlossene Bebauungsweise und die Bauklassen II und III festgelegt. Dieser Bereich zählt zudem zum Altortgebiet. Für den südlichen Teil (bis zur Kreuzung der Wiener Straße mit der Aumühlgasse) sind ebenfalls eine Bebauungsdichte von 90% und eine geschlossene Bebauungsweise definiert, die Bauklasse II ist hier ausgewiesen. Der östliche Bereich (bis zur angrenzenden Bauland Wohngebiet -Widmung bzw. nördlich durchgehend bis zur Schmiedgasse) hat eine Bebauungsdichte von 30% bei offener oder gekuppelter Bebauungsweise und der Bauklasse I. Entlang der Grenze de s Bauland Kern- gebiets im Bereich der Schmiedgasse ist zusätzlich eine Baufluchtlinie mit einer Breite des Bauwichs von 3 Metern festgelegt (siehe Abbildung 6). 3.3.3 Änderung und Planungsziele Ziel ist, mit den geplanten Änderungen Rahmenbedingungen für eine effizientere Ausnut- zung des bestehenden Baulandes bei gleichzeitigem Erhalt eines qualitativ hochwertigen Freiraumes, einer Gartenzone, in der Mitte des Baublocks herzustellen. Die geplante Änderung umfasst eine Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% und der zulässigen Bebauungshöhe von den Bauklassen II und III (nördlicher Bereich) bzw. der Bauklasse II (südlicher Bereich) auf eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 11 Metern bzw. 14 Metern entlang der Wiener Straße (100/g/11,14*). Die geschlossene Bebauungs- weise bleibt in diesem Bereich erhalten. Zudem findet eine neue Abgrenzung der Gebiete mit unterschiedlichen Bebauungsbestimmungen statt, die durch die nach Westen verscho- bene Begrenzung zukünftig eine größere Fläche für eine verdichtete Bebauung zur Verfü- gung stellt. Aufgrund der vorhandenen Geländeform dürfen Gebäude in diesem Bereich mit einer höchstzulässigen Gebäudehöhe von 11 Metern hangseitig an der Wiener Straße und mit einer höchstzulässigen Gebäudehöhe von 14 Metern talseitig errichtet werde n. Grundsätz- lich gilt der niedrigere Wert als höchstzulässige Gebäudehöhe. Der höhere Wert darf nur in jenen Fällen angewendet werden, in denen ein entsprechender Niveauunterschied von der Wiener Straße zur Talseite gegeben ist. Diese Bestimmungen finden auch Eingang in den Verordnungstext der Bebauungsvor- schriften des Teilbebauungsplans in den Katastralgemeinden Hollabrunn, Raschala und Suttenbrunn. Die Bestimmungen werden als § 8a „Ausführung und Höhe der Baulichkeiten bei Hanglage“ in die Verordnung aufgenommen und lauten wie folgt: Sind im Bebauungsplan als höchstzulässige Gebäudehöhe zwei arabische Zahlen ausgewiesen, so gilt die niedrigere arabische Zahl grundsätzlich als höchstzulä s- sige Gebäudehöhe. Bei Hanglage des Grundstücks darf diese höchstzuläs sige Gebäudehöhe hangabwärts entsprechend dem gegebenen Niveauunterschied bis zur höheren arabischen Zahl überschritten werden (siehe Anhang 2). Die der höchstzulässigen Gebäudehöhe beigefügte Zusatzbezeichnung „*“ (siehe Abbi l- dung 6) bedeutet, dass über die angegebene Höhe kein Dach, zurückgesetztes Geschoß, Dachaufbau, Turm und keine Giebelfront hinausgebaut werden darf. Über die angegebene Gebäudehöhe darf ein Geschoß mit einer maximalen Höhe von 2 Metern zur Unterbrin- gung haustechnischer und gebäudeinfrastruktureller Anlagen sowie Beschattungselemente errichtet werden. Diese Bestimmungen werden in der Legende der Planblätter des Teilbebauungsplans wie folgt vermerkt: Gebäudehöhe mit „*“: Es darf über die angegebene höchstzulä ssige Gebäudehöhe nicht hinausgebaut werden, kein Dach Zurückgesetztes Geschoß Dachaufbau Knollconsult 15
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Turm Giebelfront. Über die angegebene höchstzulässige Gebäudehöhe darf ein Geschoß mit einer maximalen Höhe von 2 Metern zur Unterbringung haustechnischer und gebäud e- infrastruktureller Anlagen sowie Beschattungselemente errichtet werden. In der Mitte der gegenständlichen Fläche (siehe Abbildung 6; Bebauungsbestimmungen 30/o,k/I) soll mittels der Festlegung von Baufluchtlinien das Freihalten dieses Bereiches von einer Bebauung mit Hauptgebäuden erzielt werden. Dadurch kann ein qualitätsvoller Freiraum, eine Art Gartenzone, zwischen den bebauten Bereichen entlang der Wiener Straße und der Schmiedgasse entstehen. Im nördlichen Teil der von der Änderung betroffenen F läche finden zwei neue Abgrenzun- gen zwischen Bereichen mit unterschiedlichen Bebauungsbestimmungen statt (siehe Ab- bildung 6). Für Teile der Grundstücke Nr. 244/1, 245/1, 247/1 und 247/2 wird, abgestimmt auf die Umgebung (nördlicher Teil der Schmiedgasse), eine Bebauungsdichte von 60%, eine geschlossene Bebauungsweise und die Bauklassen II und III festgelegt (60/g/II,III). Der östliche Teil des Grundstückes Nr. 245/1, der an die Pfarrgasse grenzt, erhält eine Bebauungsdichte von 100% sowie eine Erhöhung der zulässigen Bebauungshöhe von Bauklasse II und III auf die Bauklasse IV (100/g/IV). Die geschlossene Bebauungsweise bleibt bestehen. Damit findet eine Anpassung an die Umgebung im Bereich der Pfarrgasse statt. Für den Bereich südlich der Reihenhausanlage (Gst.-Nr. 271) werden die Bebauungsbe- stimmungen angelehnt an das auf dem östlich angrenzenden Bauland Wohngebiet best e- hende Wohngebäude angepasst. Die Bebauungsdichte soll dabei auf 50% bei offener Bebauungsweise und der Bauklasse III festgelegt werden (50/o/III). Auch im angrenzen- den Bereich an der Kreuzung der Schmiedgasse mit der Aumühlgasse befinden sich b e- stehende Bereiche mit der gleichen Bebauungsdichte und -weise und z.T. höheren Bau- klassen. Dadurch eröffnet sich eine Möglichkeit zur Nachverdichtung in einer mit dem Umgebungsbestand verträglichen Art und Weise. 3.3.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen Durch die aufgrund der Änderungen eröffneten Möglichkeiten zur Nachverdichtung im gegenständlichen Bereich und eine dadurch zukünftig zu erwa rtende Erhöhung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner sind Auswirkungen auf die Verkehrssituation möglich. Vor allem im Bereich des ruhenden Verkehrs sind gegebenenfalls im Rahmen von Proje k- trealisierungen entsprechende Lösungen zu erarbeiten. Knollconsult 16
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.4 Änderungspunkt 4: Wiener Straße, Ferry Seher Gasse; KG Hollabrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen in- folge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen 3.4.1 Steckbrief Grundstücke: KG Hollabrunn, Gst.-Nr. 296/1, 296/2, .265 et al, gemäß der plan- lichen Darstellung Mappenblatt: 8, 11 Bestand: 100/g/II - 30/o,k/I,II - 50/g/II; Baufluchtlinien, Baufluchtlinie mit Anbaupflicht, Straßenfluchtlinie mit Anbaupflicht Planung: 100/g/II,III - 100/g/III,IV - 60/o,k/II,III - 50/g/III,IV; neue Abgren- zung von Gebieten mit unterschiedlichen Bebauungsbestimmun- gen, Baufluchtlinien, Straßenfluchtlinie mit Anbaupflicht Änderungsanlass: wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1 NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des bestehenden Baulandes Plandarstellung: Abbildung 8: Plandarstellung des Änderungspunktes 4, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 Knollconsult 17
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.4.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen Der gegenständliche Änderungspunkt liegt südlich der verordneten Zentrumszone zw i- schen der Wiener Straße und der Ferry Seher Gasse in der Katastralgemeinde Hollabrunn (siehe Abbildung 9). Abbildung 9: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 4 (rote Umrandung), ohne Maßstabsang a- be, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 Die rechtskräftige Widmung der gegenständlichen Grundstücke ist Bauland Wohngebiet (Rechtskraft: 15.02.2020). Nördlich angrenzend an den Bereich befinden sich vorwiegend Wohnnutzungen. Westlich und östlich der gegenständlichen Flächen liegen ebenfalls Wohngebiete, die, im Bereich der Wiener Straße, vorwiegend ein bis zwei Geschoße, und im Bereich der Ferry Seher Gasse bis zu fünf Geschoße aufweisen. Südlich angrenzend befinden sich ein landwirtschaftlicher sowie ein Steinmetzbetrieb. Der rechtskräftige Teilbebauungsplan der Stadtgemeinde Hollabrunn (Rechtskraft: 04.03.2020) definiert für die von den Änderungen betroffenen Flächen drei mit unter- schiedlichen Bebauungsbestimmungen versehene Bereiche, die von Norden nach S üden verlaufen. Entlang der Wiener Straße ist eine Bebauungsdichte von 100% bei geschlosse- ner Bebauungsweise und Bauklasse II zulässig. Zudem besteht eine Anbaupflicht an die Straßenfluchtlinie. Der mittige Bereich umfasst eine Bebauungsdichte von 30% bei offener oder gekuppelter Bebauungsweise und den Bauklassen I oder II. Entlang der Ferry Seher Gasse ist eine Bebauungsdichte von 50% bei geschlos sener Bebauungsweise und der Bauklasse II definiert. Von Norden bis auf Höhe des Grundstückes Nr. 325 verläuft entlang Knollconsult 18
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 der Baulandgrenze eine Baufluchtlinie mit einer Breite des Bauwichs von 4 Metern, f ür die eine Anbaupflicht besteht (siehe Abbildung 8). 3.4.3 Änderung und Planungsziele Die geplante Änderung umfasst eine neue Abgrenzung der Bereiche mit unterschiedlichen Bebauungsbestimmungen sowie eine Änderung dieser Bebauungsbestimmung und der Baufluchtlinien (siehe Abbildung 8). Entlang der Wiener Straße wird die zulässige Bebauungshöhe von Bauklasse II auf Ba u- klasse II und III angehoben (100/g/II,III). Durch diese Anpassung kann, gesamtheitlich gesehen und in Bezug zu den Änderungspunkten 3 und 5, zukünftig ein einheitliches Ort s- bild in Hinblick auf die Bebauungsweise und die zulässige Bebauungshöhe beiderseits entlang des Straßenzuges hergestellt werden. Ausnahme davon sind die Grundstücke Nr. .259, .258/1 und .258/3 sowie Teile der Grun d- stücke Nr. 311/2, 314/1 und 314/3, für die die Bauklassen III und I V festgelegt werden (100/g/III,IV). Dort soll zukünftig eine Querverbindung des Gebietes von der Wiener Str a- ße zur Ferry Seher Gasse entstehen. Dieser Bereich soll durch die Überhöhung der B e- bauung besonders betont werden und einen Orientierungspunkt entla ng des Straßenzuges darstellen. Die Gestaltung dieses Bereiches ist Teil eines geladenen Architekturwettb e- werbes. Gegenstand dieses Wettbewerbs ist nicht nur die Bebauung der Grundstücke, sondern auch die Ausgestaltung des Freiraumes und die Durchwegung de s Gebietes. Die Bebauungsbestimmungen für den mittigen Bereich werden auf eine Bebauungsdichte von 60% und die Bauklassen II und III erhöht. Die offene oder gekuppelte Bebauungswe i- se bleibt bestehen (60/o,k/II,III). Im nördliche Bereich des Baublocks, genauer auf den Grundstücken Nr. 296/1, 297/2, 298/1, 300, 302 und 304/1, bleibt die rechtsgültige hintere Baufluchtlinie bestehen. Somit entsteht, ähnlich wie unter Änderungspunkt 3 erläutert, auch in diesem Bereich ein qual i- tätsvoller Freiraum, eine Gartenzone, die von der Errichtung von Hauptgebäuden freiz u- halten ist. Die rechtsgültige hintere Baufluchtlinie wird auf den Grundstücken Nr. 310/1, 311/1, 313 und 319 entfernt. Im Bereich dieser Grundstücke ist ein Wohnbauprojekt geplant, das ebenfalls über den zuvor erwähnten geladenen Architekturwettbewerb ausgewählt wurde. Aufgrund der qualitätsvollen Freiraumgestaltung, die Teil des Gesamtkonzeptes des Pr o- jektes ist, wird für diesen Bereich keine Gartenzone festgelegt. Im westlichen Bereich entlang der Ferry Seher Gasse wird die zulässige Bebauungshöhe von Bauklasse II auf die Bauklassen III und IV geändert (50/g/III,IV), was den westlich angrenzenden Gebieten in der Umgebung entspricht (hier wurden bereits zwei Wohnhaus- anlagen realisiert). Dadurch kann ein einheitliches Ortsbild betreffend die Bebauungshöhe in der Ferry Seher Gasse erzielt werden. Zudem wird die bestehende Baufluchtlinie mit Anbaupflicht auf eine Baufluchtlinie ohne Anbaupflicht geändert. Die Breite des Bauwichs von 4 Metern bleibt aufrecht. Durch die geplanten Änderungen kann auch in diesem Bereich das bestehende Bauland wesentlich effizienter genutzt werden und eine Nachverdichtung stattfinden. 3.4.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen Durch die aufgrund der Änderungen eröffneten Möglichkeiten zur Nachverdichtung im gegenständlichen Bereich und eine dadurch zukünftig zu erwartende Erhöhung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner sind Auswirkungen auf die Verkehrssituation möglich. Vor allem im Bereich des ruhenden Verkehrs sind gegebenenfalls im Rahmen von Proje k- trealisierungen entsprechende Lösungen zu erarbeiten. Knollconsult 19
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.5 Änderungspunkt 5: Wiener Straße, Kühschelmgasse, Aig- nergasse, Quellengasse; KG Hollabrunn; Festlegung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen 3.5.1 Steckbrief Grundstücke: KG Hollabrunn, Gst.-Nr. 265/2, .175/1, 180/1 et al, gemäß der planlichen Darstellung Mappenblatt: 8, 11 Bestand: 80/g/II - 90/g/II - 70/o,k/I; Straßenfluchtlinie mit Anbaupflicht Planung: 100/g/II,III - 70/o,k/I,II; neue Abgrenzung von Gebieten mit unte r- schiedlichen Bebauungsbestimmungen, Straßenfluchtlinie mit An- baupflicht Änderungsanlass: wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1 NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des bestehenden Baulandes Plandarstellung: Abbildung 10 (siehe Seite 19): Plandarstellung des Änderungspunktes 5, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 Knollconsult 20
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.5.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen Der gegenständliche Änderungspunkt erstreckt sich entlang der Wiener Straße in der Ka- tastralgemeinde Hollabrunn. Quer zur Wiener Straße begrenzen die Kühschelmgasse im Norden und die Quellengasse im Süden den von der Änderung betroffenen Bereich. Die Aignergasse, die ebenfalls quer zur Wiener Straße verläuft, teilt diesen Bereich in zwei Baublöcke. Abbildung 11: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 5 (rote Umrandung), ohne Maßstabsa n- gabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 Die durch den Änderungspunkt betroffenen Grundstücke sind gemäß dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan (Rechtskraft: 15.02.2020) als Bauland Wohngebiet gewidmet. Ent- lang der Wiener Straße befinden sich vorwiegend ein- bis zweigeschoßige Wohngebäude, der Großteil davon sind ehemalige landwirtschaftliche Betriebe und Wohnh äuser in Form Knollconsult 21
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 von Haken- und Streckhöfen. Zum Teil sind diese Höfe stark sanierungsbedürftig. Im Be- reich zwischen der Kühschelmgasse und der Aignergasse wurden in den letzten Jahren einige dieser Höfe abgetragen und anstelle dieser mehrgeschoßige Wohngebäude errich- tet. Zwischen der Aignergasse und der Quellengasse befindet sich auf allen Grundstü- cken diese Art von Höfen. Der rechtskräftige Teilbebauungsplan der Stadtgemeinde Hollabrunn (Rechtskraft: 04.03.2020) legt für den Bereich an der Ecke Kühschelmgasse - Wiener Straße eine Be- bauungsdichte von 80% bei geschlossener Bebauungsweise, sowie die Bauklasse II fest. Der südliche Bereich bis zur Aignergasse und weiter bis zur Quellengasse ist an der Str a- ßenseite mit einer Bebauungsdichte von 90% bei geschlossener Bebauungsweise und ebenfalls mit der Bauklasse II definiert. Für die genannten Bereiche besteht eine Anbau- pflicht an die Straßenfluchtlinie. Östlich angrenzend ist zwischen der Kühschelmgasse und der Aignergasse ein Bereich mit einer Bebauungsdichte von 70% bei offener oder geku p- pelter Bebauungsweise und Bauklasse I festgelegt, welcher ebenfalls Gegenstand des Änderungspunktes ist (siehe Abbildung 10). 3.5.3 Änderung und Planungsziele Im Abschnitt zwischen der Kühschelmgasse und der Aignergasse wird entlang der Wiener Straße die Bebauungsdichte von 80% (Ecke Kühschelmgasse - Wiener Straße, in diesem Bereich findet auch eine Neuabgrenzung der Gebiete mit unterschiedlichen Bebauungsb e- stimmungen statt) bzw. 90% auf 100% angehoben. Zudem erhöht sich die derzeit recht s- gültige Bauklasse II auf die Bauklassen II und III (100/g/II,III). Im mittigen Bereich des Baublockes wird die aktuell festgelegte Bauklasse I auf die Bauklassen I und II geändert (70/o,k/I,II). Im Abschnitt zwischen der Aignergasse und der Kühschelmgasse werden entlang der Wiener Straße ebenfalls eine Bebauungsdichte von 100% in geschlossener Bebauungsweise und die Bauklassen II und III festgelegt (100/g/II,III; siehe Abbildung 10). Durch die geplanten Änderungen soll, folgend den zuvor beschriebenen Entwicklungen zwischen der Kühschelmgasse und der Aigerstraße (Errichtung mehrgeschoßiger Wohn- gebäude), eine Nachverdichtung entlang der Wiener Straße ermöglicht und weiter forciert werden. Dies soll im Gleichklang mit den geplanten Änderungen entlang der östlichen, gegenüberliegenden Seite der Wiener Straße (siehe Änderungspunkt 3 und 4) erfolgen, um zukünftig ein einheitliches Ortsbild in Hinblick auf die Bebauungsweise und die zulä s- sige Bebauungshöhe beiderseits entlang dieses Straßenzuges herstellen zu können. 3.5.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen Durch die aufgrund der Änderungen eröffneten Möglichkeiten zur Nachverdichtung im gegenständlichen Bereich und eine dadurch zukünftig zu erwartende Erhöhung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner sind Auswirkungen auf die Verkehrssituation möglich. Vor allem im Bereich des ruhenden Verkehrs sind gegebenenfalls im Rahmen von Proje k- trealisierungen entsprechende Lösungen zu erarbeiten. Knollconsult 22
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.6 Änderungspunkt 6: Bachpromenade; KG Hollabrunn; Fest- legung von Bebauungsbestimmungen infolge wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen 3.6.1 Steckbrief Grundstücke: KG Hollabrunn, Gst.-Nr. 320, gemäß der planlichen Darstellung Mappenblatt: 8, 11 Bestand: 50/o/II, Baufluchtlinien Planung: 50/o/II,III, Baufluchtlinien Änderungsanlass: wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen (§ 34 Abs.1 Z 1 NÖ ROG 2014 LGBl. 71/2018), Aktivierung Nutzungspotenzial des bestehenden Baulandes Plandarstellung: Abbildung 12: Plandarstellung des Änderungspunktes 6, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 Knollconsult 23
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.6.2 Lage, Umgebung und aktuelle Festlegungen Der gegenständliche Änderungspunkt liegt entlang des südlichen Bereiches der Bachpro- menade (südlich der Aumühlgasse) in der Katastralgemeinde Hollabrunn. Abbildung 13: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 6 (rote Umrandung), ohne Maßstabsan- gabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan (Rechtskraft: 15.02.2020) als Bauland Wohngebiet gewidmet und zum Teil unbebaut. Auf dem westlichen Teil des Grundstückes, das nicht Gegenstand der Änderung ist, wurden zwei mehrgeschoßige Wohnbauten errichtet (auf dem Luftbild ist derzeit nur eines der beiden Gebäude sichtbar, der zweite Wohnbau wurde südlich gelegen errichtet). Westlich des Grundstückes und der Bachpromenade fließt der Göllersbach. Auf der gegenüberliegenden Bachseite befinden sich Fußball- und Trainingsplätze des Fußballvereins Hollabrunn, südlich ist das Areal eines Steinmetzbetriebes situiert. Derzeit ist im rechtskräftigen Teilbebauungsplan der Stadtgemeinde Hollabrunn (Rechts- kraft: 04.03.2020) für den gegenständlichen Bereich des Grundstückes Nr. 320 eine B e- bauungsdichte von 50% bei offener Bebauungsweise und der Bauklasse II festgelegt. Eine Baufluchtlinie mit einer Breite des Bauwichs von 3 Metern verläuft entlang der östlichen Grundstücksgrenze bzw. mit einer Breite von 4 Metern entlang der südlichen Grun d- stücksgrenze. Für den westlichen Teil des Grundstückes ist ebenfalls eine Bebauung s- dichte von 50% und die offene Bebauungsweise definiert, für die zulässige Bebauungsh ö- he sind die Bauklassen III und IV bestimmt (siehe Abbildung 12). Knollconsult 24
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 3.6.3 Änderung und Planungsziele Die geplante Änderung umfasst eine Erhöhung der zulässigen Bebauungshöhe von Ba u- klasse II auf die Bauklassen II und III im westlichen Bereich des Grundstückes (50/o/II,III; siehe Abbildung 12). Aufgrund dieser Änderung kann das derzeit unbebaute Bauland eff i- zienter genutzt und somit ein Beitrag zur Nachverdichtung geleistet werden. Zudem erfolgt durch die zusätzlich festgelegte Bauklasse III eine Annäherung an die bereits bestehe n- den höheren Bauklassen im Umfeld des gegenständlichen Teils des Grundstückes Nr. 320. 3.6.4 Mögliche Auswirkungen und Nutzungseinschränkungen Durch die aufgrund der Änderungen eröffneten Möglichkeiten zur Nachverdichtung im gegenständlichen Bereich und eine dadurch zukünftig zu erwartende Erhöhung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner sind Auswirkungen auf die Verkehrssituation möglich. Vor allem im Bereich des ruhenden Verkehrs sind gegebenenfalls im Rahmen von Proje k- trealisierungen entsprechende Lösungen zu erarbeiten. Knollconsult 25
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Luftbild des Stadtzentrums - Bereiche, in denen eine Nachverdichtung stattfinden soll (rote Umrandung), ohne Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ...................................................................................................................... 6 Abbildung 2: Plandarstellung des Änderungspunktes 1, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 .................................... 7 Abbildung 3: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 1 (rote Umrandung), ohne Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ............................................. 8 Abbildung 4: Plandarstellung des Änderungspunktes 2, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 .................................. 10 Abbildung 5: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 2 (rote Umrandung), ohne Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ........................................... 11 Abbildung 6: Plandarstellung des Änderungspunktes 3, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 .................................. 13 Abbildung 7: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 3 (rote Umrand ung), ohne Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ........................................... 14 Abbildung 8: Plandarstellung des Änderungspunktes 4, ohne Maßsta bsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 .................................. 17 Abbildung 9: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 4 (rote Umrandung), ohne Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ........................................... 18 Abbildung 10 (siehe Seite 19): Plandarstellung des Änderungspunktes 5, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 .................................................................................................................... 20 Abbildung 11: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 5 (rote Umrandung), ohne Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ........................................... 21 Abbildung 12: Plandarstellung des Änderungspunktes 6, ohne Maßstabsangabe (Maßstab 1:1000 - siehe Anhang), Quelle: Google Maps, Stand: 18.03.2020 .................................. 23 Abbildung 13: Lage und Umgebung des Änderungspunktes 6 (rote Umrandung), ohne Maßstabsangabe, Quelle: Google Maps, Stand: 16.03.2020 ........................................... 24 Knollconsult 26
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht der Änderungspunkte, Verfahren 01/2020 ......................................... 2 Tabelle 2: Stand der örtlichen Raumplanung der Stadtgemeinde Hollabrunn und geltende überörtliche Raumplanungsprogramme, Quelle: eigene Bearbeitung ................................. 4 Knollconsult 27
Teilbebauungsplan Hollabrunn, Änderung 01/2020 Anhang Anhang 1: Tabellarische Übersicht der Änderungspunkte Anhang 2: Entwurf zum Verordnungstext Anhang 3: Auflageentwurf der Mappenblätter als Schwarz/Rot -Darstellung im Maß- stab 1:1000 (Format DIN A3) Knollconsult 28
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