TEILNAHMEBEDINGUNGEN- 26. MÄRZ NETWORKING einfach dreifach - METAV digital 2021
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INHALTSVERZEICHNIS 1. GELTUNGSBEREICH 3 2. ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS 3 3. TEILNEHMER 3 4. ELEKTRONISCHER VERSAND 3 5. ZUGANGSDATEN UND NUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN 4 6. VIRTUELLER MESSESTAND 4 7. MATCHMAKING 4 8. WEB-SESSIONS 5 9. PREISE 5 10. ZAHLUNGSPFLICHT DES AUSSTELLERS 5 11. TEILNAHME ALS BESUCHER 6 12. WEITERE VERTRAGSPFLICHTEN DES TEILNEHMERS 6 13. SPERRUNG 6 14. GEISTIGES EIGENTUM 6 15. VERTRAGSBINDUNG; HÖHERE GEWALT 6 16. HAFTUNG 7 17. DATENSCHUTZ 7 18. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT 7 2
TEILNAHMEBEDINGUNGEN METAV DIGITAL 2021 - Schweißmaschinen und Schweißgeräte - Maschinen und Anlagen für die Oberflächenbehandlung im Zusammenhang mit der Metallbearbeitung (ausgenommen Anlagen für Korrosionsschutz usw.) 1. GELTUNGSBEREICH - Computertechnik für die Metallbearbeitung und Fertigungstechnik, CAD, CAM, 1.1 Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten Software, Internetanwendungen für die Teilnahme an der METAV digital 2021, einer virtuellen Messe, die vom - Elektrische und elektronische Ausrüstungen VDW – Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. für Fertigungstechnik, Sensor- und Diagnosetechnik (im Folgenden „Veranstalter“), Lyoner Straße 18, - Komponenten und Systeme zur Lager- und 60528 Frankfurt am Main, Transportautomatisierung in der Metallbearbeitung Deutschland, im Zeitraum vom 23. bis 26. März 2021 (Messezeitraum) - Komponenten und Systeme zur Kühlung und Schmierung veranstaltet wird. - Maschinen und Systeme für die additive Fertigung 1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Aussteller oder Besucher (beide im Folgenden auch - Produktionssysteme und Komponenten als „Teilnehmer“ bezeichnet) finden keine Anwendung. für die Medizintechnik - Werkstoffe 2. ANMELDUNG UND - Dienstleistungen VERTRAGSSCHLUSS Der Kreis der zugelassenen Aussteller schließt zudem Leasing- und Ingenieurunternehmen sowie Verlage, die in diesen Bereichen tätig sind, ein. Die Anmeldung zur Teilnahme an der METAV digital 2021 erfolgt unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen 3.2 Die METAV digital 2021 richtet sich an ein Fachpublikum. durch Einreichen des vollständig schriftlich ausgefüllten Als Besucher haben neben sämtlichen Unternehmen, Anmeldeformulars an den Veranstalter. die die unter Ziffer 3.1 genannten Kriterien erfüllen, Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich. auch anderweitige gewerblich tätige Interessenten Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung Zugang. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher. des Veranstalters verbindlich zustande. 4. ELEKTRONISCHER VERSAND 3. TEILNEHMER Dem Teilnehmer werden an ihn gerichtete Dokumente wie z. B. Rechnungen per E-Mail in nicht verschlüsselter 3.1 Als Aussteller eines virtuellen Messestandes sind Form an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse Unternehmen zugelassen, deren Geschäftsgegenstand gesendet. Die Dokumente sind zugegangen, wenn die die Herstellung oder den Vertrieb der nachstehend E-Mail in den Herrschaftsbereich (E-Mail-Account beim genannten Produkte oder diesbezügliche Leistungen Internet-Provider) des Teilnehmers gelangt ist und unter umfasst: normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rech- nen ist. Dem Teilnehmer obliegt es, den elektronischen - Werkzeugmaschinen für Metallbearbeitung, Posteingang regelmäßig zu kontrollieren und sicherzu- spanend, umformend, zerteilend, abtragend stellen, dass E-Mails des Veranstalters stets empfangen werden können. Über Änderungen der E-Mail-Adresse - Werkzeugmaschinen zur unkonventionellen hat er den Veranstalter umgehend zu unterrichten. Materialbearbeitung - Präzisionswerkzeuge, Spannzeuge, Handwerkzeuge - Zubehör, Geräte und Vorrichtungen für Werkzeugmaschinen - Messzeuge, Messgeräte, Messmaschinen für die Metallbearbeitung, Analysegeräte, Metall-Prüfmaschinen, -Prüfgeräte und -Prüfmittel - Montage- und Handhabungstechnik, Industrieroboter 3
5. ZUGANGSDATEN UND - Ansprechpartner: Chat, Video-Meetings, Terminvereinbarung, Visitenkarten-Austausch, NUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN Lead-Generierung. - Web-Sessions (als Leistungsbestandteil inkludiert in Typ C; 5.1 Der Veranstalter übermittelt dem Teilnehmer die bei den Typen A und B als Zugangsdaten zur METAV digital 2021 nach Eingang kostenpflichtige Zusatzleistung hinzubuchbar). der Teilnahmegebühr. Der Zugang erfolgt über ein von einem Dienstleister im Auftrag des Veranstalters 6.5 Der Aussteller verpflichtet sich, den virtuellen Messestand bereitgestelltes Portal. vor Beginn des Messezeitraumes und spätestens bis zum 17. März 2021 fertigzustellen und mit allen Inhalten 5.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten des jeweils gebuchten Leistungstyps vollumfänglich zu sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff befüllen. unbefugter Dritter zu schützen. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm 6.6 Der Aussteller verpflichtet sich, den digitalen Messe- Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugte Dritte stand während des gesamten Messezeitraumes zu von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben bzw. betreiben und durchgehend durch geeignetes und ein unbefugter Zugriff erfolgt. hinreichend qualifiziertes Personal zu besetzen. 5.3 Um die angebotenen Leistungen zu nutzen, hat der Teilnehmer selbst und auf eigene Kosten für die notwendigen Voraussetzungen und technischen Anforderungen – insbesondere für die erforderliche Stromversorgung, eine stabile Internetverbindung und 7. MATCHMAKING die Verfügbarkeit eines aktuellen Browsers – Sorge zu tragen. Die Systemanforderungen für die Nutzung sind 7.1 Das Matchmaking-Tool gleicht die Angaben des einzusehen unter https://www.metav-digital.de/. Ausstellers zu den von ihm angebotenen Produkten, Dienstleistungen und Themengebieten mit dem anhand der Angaben des Besuchers ermittelten Nachfrageprofil ab. Hieraus leitet sich ein Match-Score ab, der die Relevanz für Besucher und Aussteller kennzeichnet. 6. VIRTUELLER MESSESTAND 7.2 Den Teilnehmern stehen im Rahmen des Matchmaking- Tools folgende Funktionen zur Verfügung: 6.1 Der Veranstalter gewährt dem Aussteller die Möglichkeit, sein Unternehmen und seine Produkte bzw. Leistungen - Online-Terminabstimmung zwischen Aussteller und im Rahmen eines virtuellen 3D-Messestandes während Besucher über einen Online-Kalender des Messezeitraumes zu präsentieren. - Kommunikation per Chat oder Video-Call 6.2 Der Aussteller hat im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten die Möglichkeit, zwischen verschiedenen - Download-Bereich (für das Einstellen und den Abruf z. B. Stand-Typen (A, B oder C) und Stand-Größen für die von Verkaufsunterlagen und Preislisten) Gestaltung des virtuellen Messestandes zu wählen. 6.3 Der Aussteller kann bei der Gestaltung seines virtuellen Messestandes über die Platzierung seines Logos auf den dafür vorgesehenen Grafikflächen sowie die Farbauswahl entscheiden und nach seiner Wahl Deko- Grafiken und Produktbilder einsetzen. 6.4 Der Aussteller hat außerdem die Möglichkeit, folgende Funktionen zu nutzen: - Einstellen von Dokumenten mit Produktinformationen, Pressemeldungen und Stellenangeboten. Zu diesem Zweck hat der Aussteller die entsprechenden Dokumente im Download-Bereich hochzuladen. - Einstellen der vereinbarten Anzahl von Videos zur Präsentation von Produkten, Prozessen und des Unternehmens. - Produktpräsentation über bewegte Produktbilder und 3D Produktbilder. - Platzierung von Hyperlinks zu Produktpräsentationen, Firmenwebsite, Webshops und Stellenanzeigen. 4
8. WEB-SESSIONS 8.9 Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, Video-Calls mit den Referenten zu vereinbaren. Die vereinbarten Termine sind strikt einzuhalten. 8.1 Das Leistungsangebot „Web-Sessions“ ist in der Buchung des Typs C ohne Aufpreis inkludiert. Bei den Typen A 8.10 Der Veranstalter ist berechtigt, die Web-Sessions und B sind die Web-Sessions in der Anmeldung zusätzlich aufzuzeichnen und zu speichern. Der Aussteller räumt kostenpflichtig buchbar. dem Veranstalter das Recht ein, die aufgezeichneten Vorträge auf eigenen Internetseiten und Social-Media- 8.2 Aussteller haben die Möglichkeit, ein Zeitfenster für Kanälen wie insbesondere dem Videoportal einen 20-minütigen Online-Vortrag zu buchen, um die www.youtube.com zu veröffentlichen. Der Aussteller unter Ziffer 3.1 genannten Produkte und Leistungen verpflichtet sich, die Zustimmung des von ihm eingesetzten vorzustellen oder zu hiermit verbundenen Themen Referenten zu der Veröffentlichung einzuholen, und (insbesondere zu Anwendungsbeispielen und stellt den Veranstalter von etwaigen Ansprüchen des Best-Practice-Lösungen) zu referieren. Die Web-Ses- Referenten aufgrund der Veröffentlichung frei. Der sions dürfen ausschließlich für diesen Zweck genutzt Aussteller und/oder der Referent sind berechtigt, der werden und stehen nicht für Vorträge zu sachfremden Veröffentlichung bis fünf Tage vor Beginn des Messe- Themen zur Verfügung. Die Nutzung für politische oder zeitraumes in Textform zu widersprechen. Darüber hinaus religiöse Äußerungen ist strikt untersagt. Der Veranstalter sind der Aussteller und/oder der Referent berechtigt, behält sich vor, die Übertragung des Vortrages abzubrechen, unter Angabe von Gründen einer fortgesetzten Nutzung wenn gegen die vorstehenden Grundsätze verstoßen wird. zu widersprechen. In diesem Fall wird der Veranstalter die genutzten Portale auffordern, das Video für die 8.3 Das Thema und der Referent sind dem Veranstalter zum Zukunft zu löschen. Weitergehende Pflichten des Zwecke effektiver Werbe- und Vorbereitungsmaßnahmen Veranstalters bestehen nicht. spätestens 14 Werktage vor Beginn des Messezeitraumes mitzuteilen. Der Veranstalter leitet die Kontaktdaten des Referenten vorbehaltlich entsprechender datenschutz- rechtlicher Einwilligung an den von ihm für die Erbringung des Leistungsangebotes „Web-Sessions“ eingeschalteten Dienstleister, die IndustryArena GmbH, weiter. 9. PREISE 8.4 Der Aussteller hat neben dem vorgesehenen Referenten Für die METAV digital 2021 gelten folgende eine hinreichend qualifizierte Person zu bestimmen, die Netto-Paketpreise: in der Lage ist, den Referenten im Falle einer kurzfristigen Verhinderung adäquat zu ersetzen. Eine etwaige Preis für Preis für Verhinderung des Referenten ist unverzüglich gegenüber dem „METAV reloaded“ METAV- Veranstalter anzuzeigen. Der Aussteller ist verpflichtet, in -Aussteller, die auf Neuaussteller diesem Fall die qualifizierte Durchführung der Web-Session METAV 2022 umbuchen durch den als Vertreter benannten Referenten sicherzustellen. Typ A (exkl. Web-Sessions) 3.200,– € 3.600,– € 8.5 Beide Parteien verpflichten sich, gemeinsam für eine Typ B erfolgreiche Durchführung Sorge zu tragen und mögliche (exkl. Web-Sessions) 5.600,– € 6.000,– € Interessenten im Vorfeld in geeigneter und angemessener Typ C 8.000,– € 8.400,– € Weise auf die Web-Session hinzuweisen und so für die (inkl. Web-Sessions) Teilnahme daran an dem Vortrag zu werben. Eine Verpflichtung des Ausstellers, kostenpflichtige Werbemaß- Paket 750,– € 750,– € nahmen zu ergreifen, wird hierdurch nicht begründet. Web-Sessions 8.6 Der Vortrag wird live online gehalten und übertragen. Paketpreise und alle sonstigen Entgelte sind Nettopreise, Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er die neben denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich technischen Voraussetzungen erfüllt, um den Vortrag in festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und ebenfalls zu dem genannten Zeitfenster präsentieren zu können, und entrichten ist. dass die Einwahl des Referenten rechtzeitig (mindestens 15 Minuten vor Beginn des Vortrages) erfolgt. Die Voraussetzungen der Nutzung finden sich unter www.metav-web-session.de. Der Referent ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn des Vortrages einen Systemcheck 10. ZAHLUNGSPFLICHT durchzuführen. Voraussetzung für die Zulassung des Referenten ist, dass dieser die erforderliche Einweisung DES AUSSTELLERS in das für die Web-Sessions genutzte Tool in Anspruch genommen hat. 10.1 Der Aussteller verpflichtet sich zur Zahlung der Teilnahme- gebühr für den von ihm gewählten Leistungsumfang. 8.7 Die Moderation der Web-Session erfolgt durch den Veranstalter. 10.2 Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Rechnungserhalt fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges 8.8 An den Vortrag schließt sich eine 15-minütige Fragerunde ist der Teilnehmer zur Zahlung gesetzlicher Verzugszinsen via ChatFunktion mit den Teilnehmern an. Der Aussteller hat in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. dafür Sorge zu tragen, dass der Referent während dieser verpflichtet. Weitergehende Ansprüche und Rechte Zeit zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht. wegen Verzuges bleiben unberührt. 5
11. TEILNAHME ALS BESUCHER 14. GEISTIGES EIGENTUM Für Teilnehmer, die nicht als Aussteller, sondern als Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter zum Zwecke Besucher an der METAV digital 2021 teilnehmen, ist die der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung Teilnahme kostenlos. und diesbezüglicher Werbemaßnahmen (insbesondere zur Verwendung im Katalog, zur Gestaltung des Vortrags- programms sowie zur Bewerbung der Veranstaltung unter 12. WEITERE VERTRAGSPFLICHTEN anderem auf Social-Media-Plattformen) ein zeitlich befristetes, unentgeltliches, nicht ausschließliches, räumlich DES TEILNEHMERS unbegrenztes Nutzungsrecht insbesondere an Logos, Marken, Produktbildern, Produktvideos und/oder schriftlichen 12.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die digitalen oder grafischen Darstellungen ein. Leistungsangebote ausschließlich zu den vereinbarten Vertragszwecken zu nutzen und diese nicht zu anderen Zwecken zu missbrauchen. 15. VERTRAGSBINDUNG; 12.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Chat-Funktion und im Rahmen von Video-Calls einen HÖHERE GEWALT respektvollen Umgang zu wahren und Beleidigungen und persönliche Angriffe jeder Art strikt zu unterlassen. 15.1 Der Vertrag kommt mit der Anmeldung verbindlich Der Aussteller verpflichtet sich, für die Einhaltung dieser zustande. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Bedingungen durch den von ihm eingesetzten Referenten Regelung sind die Parteien nicht berechtigt, einseitig vom Sorge zu tragen. Vertrag Abstand zu nehmen, sofern kein gesetzlicher Kündigungs- oder Rücktrittsgrund vorliegt. Nimmt der 12.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die Funktions- Aussteller trotz verbindlicher Anmeldung an der METAV fähigkeit und die Sicherheit der Leistungsangebote digital 2021 nicht teil, so bleibt er zur Zahlung der nicht zu gefährden und unbefugten Dritten keinen Teilnahmegebühr verpflichtet (ggf. unter Anrechnung Zugriff zu gewähren. etwaiger infolge der Nichtteilnahme anderweitig erzielter Einnahmen oder ersparter Aufwendungen des Veran- 12.4 Jeder Teilnehmer ist für die von ihm eingestellten, stalters). Zudem ist der Veranstalter berechtigt, im Falle der präsentierten oder vorgetragenen Inhalte (z. B. Produkt- Nichtteilnahme des Ausstellers unter den gesetzlichen und Prozessbeschreibungen, Bilder, Texte, Grafiken, Voraussetzungen Schadenersatzansprüche gegen den Chat-Beiträge sowie Vorträge im Rahmen der Web-Sessions) Aussteller geltend zu machen. einschließlich von ihm verlinkter Webseiten (im Folgenden einheitlich als „Inhalte“ bezeichnet) verantwortlich. 15.2 Wird der Veranstalter durch von ihm nicht zu vertretende Er sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Umstände an der Durchführung der METAV digital 2021 Inhalte weder gegen geltendes Recht verstoßen noch ganz oder teilweise gehindert, so ist er berechtigt, die Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen. Er hat Messe zu verschieben, zu verkürzen oder abzusagen. insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm Dies gilt insbesondere – aber nicht ausschließlich –, eingestellten oder präsentierten Inhalte keinen strafbaren, wenn die METAV digital 2021 aufgrund gesetzlicher ordnungswidrigen oder sittenwidrigen Charakter aufweisen Regelungen, Verordnungen, Verfügungen oder und nicht anstößig, gewaltverherrlichend, rassistisch behördlicher Anordnungen nicht stattfinden kann, soweit oder anderweitig diskriminierend sind. dies dem Veranstalter bei Vertragsschluss nicht bekannt war und nicht hätte bekannt sein müssen. 12.5 Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen im Im Falle einer Verschiebung auf einen anderen Termin Sinne von Ziffer 12.4 frei und verpflichtet sich, dem ist der Aussteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Veranstalter alle etwaigen in diesem Zusammenhang wenn er nachweist, dass ihm eine Teilnahme an dem entstehenden Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, neuen Termin nicht möglich oder unter Berücksichtigung es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass er die aller Umstände und nach Abwägung der berechtigten Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Der Rücktritt ist dem Veranstalter gegenüber unverzüglich nach Mitteilung des neuen Termins unter Angabe von 13. SPERRUNG Gründen in Textform zu erklären. Der Veranstalter behält sich vor, den virtuellen Messe- stand des Austellers zu deaktivieren und/oder den Zugang des Teilnehmers zu den Leistungsangeboten zu sperren, wenn der Teilnehmer gegen diese Teil- nahmebedingungen oder gesetzliche Bestimmungen verstößt. Befindet sich der Aussteller mit der Erfüllung seiner Pflichten im Verzug, wird der Veranstalter die Deaktivierung oder Sperrung erst nach vorheriger Leistungsaufforderung vornehmen, es sei denn, dass unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Deaktivierung oder Sperrung gerechtfertigt ist. 6
16. HAFTUNG 18. GERICHTSSTAND UND 16.1 Der Veranstalter haftet vorbehaltlich der nachstehenden ANWENDBARES RECHT Regelungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. 18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist 18.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung Veranstalters. Für den Teilnehmer gilt dieser Gerichtsstand wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ausschließlich. Der Veranstalter ist alternativ auch ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren berechtigt, Klage gegen den Teilnehmer an dessen Schaden beschränkt. allgemeinem Gerichtsstand zu erheben. 16.2 Die Haftung für die schuldhafte Verletzung des Körpers, der Gesundheit und des Lebens bleibt unberührt. 17. DATENSCHUTZ Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – und insbesondere der DSGVO. Im Übrigen wird auf die Datenschutzhinweise des Veranstalters Bezug genommen, die den Anmeldeunterlagen beigefügt und unter https://vdw.de/datenschutzhinweis/ abrufbar sind. Organisiert durch den Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. Vorsitzender/Chairman: Dr. Heinz-Jürgen Prokop Organized by Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main Geschäftsführer/Executive Manager: GERMANY Dr.-Ing. Wilfried Schäfer Telefon +49 69 756081- 0 Registergericht/Registration Office: Telefax +49 69 756081-11 Amtsgericht Frankfurt am Main E-Mail vdw@vdw.de Vereinsregister/Society Register: VR4966 www.vdw.de Ust.ID-Nr./VAT No.: DE 114 10 88 36 7
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