TEILNAHMEBEDINGUNGEN- 26. MÄRZ NETWORKING einfach dreifach - METAV digital 2021

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN- 26. MÄRZ NETWORKING einfach dreifach - METAV digital 2021
23. – 26. MÄRZ   NETWORKING einfach dreifach

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
INHALTSVERZEICHNIS

  1.   GELTUNGSBEREICH                            3

  2.   ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS              3

  3.   TEILNEHMER                                 3

  4.   ELEKTRONISCHER VERSAND                     3

  5.   ZUGANGSDATEN UND NUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN   4

  6.   VIRTUELLER MESSESTAND                      4

  7.   MATCHMAKING                                4

  8.   WEB-SESSIONS                               5

  9.   PREISE                                     5

  10. ZAHLUNGSPFLICHT DES AUSSTELLERS             5

  11. TEILNAHME ALS BESUCHER                      6

  12. WEITERE VERTRAGSPFLICHTEN DES TEILNEHMERS   6

  13. SPERRUNG                                    6

  14. GEISTIGES EIGENTUM                          6

  15. VERTRAGSBINDUNG; HÖHERE GEWALT              6

  16. HAFTUNG                                     7

  17. DATENSCHUTZ                                 7

  18. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT         7

                                2
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
METAV DIGITAL 2021                                                 - Schweißmaschinen und Schweißgeräte

                                                                   - Maschinen und Anlagen für
                                                                     die Oberflächenbehandlung im Zusammenhang
                                                                     mit der Metallbearbeitung (ausgenommen
                                                                     Anlagen für Korrosionsschutz usw.)
1. GELTUNGSBEREICH                                                 - Computertechnik für die Metallbearbeitung
                                                                     und Fertigungstechnik, CAD, CAM,
1.1 Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten                    Software, Internetanwendungen
    für die Teilnahme an der METAV digital 2021,
    einer virtuellen Messe, die vom                                - Elektrische und elektronische Ausrüstungen
    VDW – Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.            für Fertigungstechnik, Sensor- und Diagnosetechnik
    (im Folgenden „Veranstalter“),
    Lyoner Straße 18,                                              - Komponenten und Systeme zur Lager- und
    60528 Frankfurt am Main,                                         Transportautomatisierung in der Metallbearbeitung
    Deutschland,
    im Zeitraum vom 23. bis 26. März 2021 (Messezeitraum)          - Komponenten und Systeme zur Kühlung und Schmierung
    veranstaltet wird.
                                                                   - Maschinen und Systeme für die additive Fertigung
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen der
    Aussteller oder Besucher (beide im Folgenden auch              - Produktionssysteme und Komponenten
    als „Teilnehmer“ bezeichnet) finden keine Anwendung.             für die Medizintechnik

                                                                   - Werkstoffe

2. ANMELDUNG UND                                                   - Dienstleistungen

   VERTRAGSSCHLUSS                                                 Der Kreis der zugelassenen Aussteller schließt zudem
                                                                   Leasing- und Ingenieurunternehmen sowie Verlage,
                                                                   die in diesen Bereichen tätig sind, ein.
   Die Anmeldung zur Teilnahme an der METAV digital 2021
   erfolgt unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen          3.2 Die METAV digital 2021 richtet sich an ein Fachpublikum.
   durch Einreichen des vollständig schriftlich ausgefüllten       Als Besucher haben neben sämtlichen Unternehmen,
   Anmeldeformulars an den Veranstalter.                           die die unter Ziffer 3.1 genannten Kriterien erfüllen,
   Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich.                  auch anderweitige gewerblich tätige Interessenten
   Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung                  Zugang. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.
   des Veranstalters verbindlich zustande.

                                                               4. ELEKTRONISCHER VERSAND
3. TEILNEHMER
                                                                   Dem Teilnehmer werden an ihn gerichtete Dokumente
                                                                   wie z. B. Rechnungen per E-Mail in nicht verschlüsselter
3.1 Als Aussteller eines virtuellen Messestandes sind
                                                                   Form an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse
    Unternehmen zugelassen, deren Geschäftsgegenstand
                                                                   gesendet. Die Dokumente sind zugegangen, wenn die
    die Herstellung oder den Vertrieb der nachstehend
                                                                   E-Mail in den Herrschaftsbereich (E-Mail-Account beim
    genannten Produkte oder diesbezügliche Leistungen
                                                                   Internet-Provider) des Teilnehmers gelangt ist und unter
    umfasst:
                                                                   normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rech-
                                                                   nen ist. Dem Teilnehmer obliegt es, den elektronischen
   - Werkzeugmaschinen für Metallbearbeitung,
                                                                   Posteingang regelmäßig zu kontrollieren und sicherzu-
     spanend, umformend, zerteilend, abtragend
                                                                   stellen, dass E-Mails des Veranstalters stets empfangen
                                                                   werden können. Über Änderungen der E-Mail-Adresse
   - Werkzeugmaschinen zur unkonventionellen
                                                                   hat er den Veranstalter umgehend zu unterrichten.
     Materialbearbeitung

   - Präzisionswerkzeuge, Spannzeuge, Handwerkzeuge

   - Zubehör, Geräte und Vorrichtungen
     für Werkzeugmaschinen

   - Messzeuge, Messgeräte, Messmaschinen für die
     Metallbearbeitung, Analysegeräte,
     Metall-Prüfmaschinen, -Prüfgeräte und -Prüfmittel

   - Montage- und Handhabungstechnik, Industrieroboter

                                                               3
5. ZUGANGSDATEN UND                                                - Ansprechpartner: Chat, Video-Meetings,
                                                                     Terminvereinbarung, Visitenkarten-Austausch,
   NUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN                                           Lead-Generierung.

                                                                   - Web-Sessions (als Leistungsbestandteil inkludiert in Typ C;
5.1 Der Veranstalter übermittelt dem Teilnehmer die                  bei den Typen A und B als
    Zugangsdaten zur METAV digital 2021 nach Eingang                 kostenpflichtige Zusatzleistung hinzubuchbar).
    der Teilnahmegebühr. Der Zugang erfolgt über ein
    von einem Dienstleister im Auftrag des Veranstalters       6.5 Der Aussteller verpflichtet sich, den virtuellen Messestand
    bereitgestelltes Portal.                                       vor Beginn des Messezeitraumes und spätestens bis
                                                                   zum 17. März 2021 fertigzustellen und mit allen Inhalten
5.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten             des jeweils gebuchten Leistungstyps vollumfänglich zu
    sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff                   befüllen.
    unbefugter Dritter zu schützen. Der Teilnehmer hat den
    Veranstalter unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm        6.6 Der Aussteller verpflichtet sich, den digitalen Messe-
    Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugte Dritte           stand während des gesamten Messezeitraumes zu
    von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben bzw.               betreiben und durchgehend durch geeignetes und
    ein unbefugter Zugriff erfolgt.                                hinreichend qualifiziertes Personal zu besetzen.

5.3 Um die angebotenen Leistungen zu nutzen, hat
    der Teilnehmer selbst und auf eigene Kosten für die
    notwendigen Voraussetzungen und technischen
    Anforderungen – insbesondere für die erforderliche
    Stromversorgung, eine stabile Internetverbindung und       7. MATCHMAKING
    die Verfügbarkeit eines aktuellen Browsers – Sorge zu
    tragen. Die Systemanforderungen für die Nutzung sind
                                                               7.1 Das Matchmaking-Tool gleicht die Angaben des
    einzusehen unter https://www.metav-digital.de/.
                                                                   Ausstellers zu den von ihm angebotenen Produkten,
                                                                   Dienstleistungen und Themengebieten mit dem anhand
                                                                   der Angaben des Besuchers ermittelten Nachfrageprofil
                                                                   ab. Hieraus leitet sich ein Match-Score ab, der die
                                                                   Relevanz für Besucher und Aussteller kennzeichnet.

6. VIRTUELLER MESSESTAND                                       7.2 Den Teilnehmern stehen im Rahmen des Matchmaking-
                                                                   Tools folgende Funktionen zur Verfügung:
6.1 Der Veranstalter gewährt dem Aussteller die Möglichkeit,
    sein Unternehmen und seine Produkte bzw. Leistungen            - Online-Terminabstimmung zwischen Aussteller und
    im Rahmen eines virtuellen 3D-Messestandes während               Besucher über einen Online-Kalender
    des Messezeitraumes zu präsentieren.
                                                                   - Kommunikation per Chat oder Video-Call
6.2 Der Aussteller hat im Rahmen der vorhandenen
    Kapazitäten die Möglichkeit, zwischen verschiedenen            - Download-Bereich (für das Einstellen und den Abruf z. B.
    Stand-Typen (A, B oder C) und Stand-Größen für die               von Verkaufsunterlagen und Preislisten)
    Gestaltung des virtuellen Messestandes zu wählen.

6.3 Der Aussteller kann bei der Gestaltung seines virtuellen
    Messestandes über die Platzierung seines Logos auf
    den dafür vorgesehenen Grafikflächen sowie die
    Farbauswahl entscheiden und nach seiner Wahl Deko-
    Grafiken und Produktbilder einsetzen.

6.4 Der Aussteller hat außerdem die Möglichkeit,
    folgende Funktionen zu nutzen:

   - Einstellen von Dokumenten mit Produktinformationen,
     Pressemeldungen und Stellenangeboten. Zu diesem
     Zweck hat der Aussteller die entsprechenden
     Dokumente im Download-Bereich hochzuladen.

   - Einstellen der vereinbarten Anzahl von Videos zur
     Präsentation von Produkten, Prozessen
     und des Unternehmens.

   - Produktpräsentation über bewegte Produktbilder
     und 3D Produktbilder.

   - Platzierung von Hyperlinks zu Produktpräsentationen,
     Firmenwebsite, Webshops und Stellenanzeigen.

                                                               4
8. WEB-SESSIONS                                                      8.9 Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, Video-Calls
                                                                         mit den Referenten zu vereinbaren. Die vereinbarten
                                                                         Termine sind strikt einzuhalten.
8.1 Das Leistungsangebot „Web-Sessions“ ist in der Buchung
    des Typs C ohne Aufpreis inkludiert. Bei den Typen A            8.10 Der Veranstalter ist berechtigt, die Web-Sessions
    und B sind die Web-Sessions in der Anmeldung zusätzlich              aufzuzeichnen und zu speichern. Der Aussteller räumt
    kostenpflichtig buchbar.                                             dem Veranstalter das Recht ein, die aufgezeichneten
                                                                         Vorträge auf eigenen Internetseiten und Social-Media-
8.2 Aussteller haben die Möglichkeit, ein Zeitfenster für                Kanälen wie insbesondere dem Videoportal
    einen 20-minütigen Online-Vortrag zu buchen, um die                  www.youtube.com zu veröffentlichen. Der Aussteller
    unter Ziffer 3.1 genannten Produkte und Leistungen                   verpflichtet sich, die Zustimmung des von ihm eingesetzten
    vorzustellen oder zu hiermit verbundenen Themen                      Referenten zu der Veröffentlichung einzuholen, und
    (insbesondere zu Anwendungsbeispielen und                            stellt den Veranstalter von etwaigen Ansprüchen des
    Best-Practice-Lösungen) zu referieren. Die Web-Ses-                  Referenten aufgrund der Veröffentlichung frei. Der
    sions dürfen ausschließlich für diesen Zweck genutzt                 Aussteller und/oder der Referent sind berechtigt, der
    werden und stehen nicht für Vorträge zu sachfremden                  Veröffentlichung bis fünf Tage vor Beginn des Messe-
    Themen zur Verfügung. Die Nutzung für politische oder                zeitraumes in Textform zu widersprechen. Darüber hinaus
    religiöse Äußerungen ist strikt untersagt. Der Veranstalter          sind der Aussteller und/oder der Referent berechtigt,
    behält sich vor, die Übertragung des Vortrages abzubrechen,          unter Angabe von Gründen einer fortgesetzten Nutzung
    wenn gegen die vorstehenden Grundsätze verstoßen wird.               zu widersprechen. In diesem Fall wird der Veranstalter
                                                                         die genutzten Portale auffordern, das Video für die
8.3 Das Thema und der Referent sind dem Veranstalter zum                 Zukunft zu löschen. Weitergehende Pflichten des
    Zwecke effektiver Werbe- und Vorbereitungsmaßnahmen                  Veranstalters bestehen nicht.
    spätestens 14 Werktage vor Beginn des Messezeitraumes
    mitzuteilen. Der Veranstalter leitet die Kontaktdaten des
    Referenten vorbehaltlich entsprechender datenschutz-
    rechtlicher Einwilligung an den von ihm für die Erbringung
    des Leistungsangebotes „Web-Sessions“ eingeschalteten
    Dienstleister, die IndustryArena GmbH, weiter.
                                                                     9. PREISE
8.4 Der Aussteller hat neben dem vorgesehenen Referenten                 Für die METAV digital 2021 gelten folgende
    eine hinreichend qualifizierte Person zu bestimmen, die              Netto-Paketpreise:
    in der Lage ist, den Referenten im Falle einer kurzfristigen
    Verhinderung adäquat zu ersetzen. Eine etwaige                                                      Preis für
                                                                                                                          Preis für
    Verhinderung des Referenten ist unverzüglich gegenüber dem                                    „METAV reloaded“
                                                                                                                          METAV-
    Veranstalter anzuzeigen. Der Aussteller ist verpflichtet, in                                   -Aussteller, die auf
                                                                                                                        Neuaussteller
    diesem Fall die qualifizierte Durchführung der Web-Session                                   METAV 2022 umbuchen
    durch den als Vertreter benannten Referenten sicherzustellen.         Typ A
                                                                          (exkl. Web-Sessions)
                                                                                                       3.200,– €          3.600,– €
8.5 Beide Parteien verpflichten sich, gemeinsam für eine                  Typ B
    erfolgreiche Durchführung Sorge zu tragen und mögliche                (exkl. Web-Sessions)
                                                                                                       5.600,– €          6.000,– €
    Interessenten im Vorfeld in geeigneter und angemessener
                                                                          Typ C                        8.000,– €          8.400,– €
    Weise auf die Web-Session hinzuweisen und so für die                  (inkl. Web-Sessions)
    Teilnahme daran an dem Vortrag zu werben. Eine
    Verpflichtung des Ausstellers, kostenpflichtige Werbemaß-             Paket
                                                                                                        750,– €            750,– €
    nahmen zu ergreifen, wird hierdurch nicht begründet.                  Web-Sessions

8.6 Der Vortrag wird live online gehalten und übertragen.                Paketpreise und alle sonstigen Entgelte sind Nettopreise,
    Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er die                neben denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich
    technischen Voraussetzungen erfüllt, um den Vortrag in               festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und ebenfalls zu
    dem genannten Zeitfenster präsentieren zu können, und                entrichten ist.
    dass die Einwahl des Referenten rechtzeitig (mindestens
    15 Minuten vor Beginn des Vortrages) erfolgt.
    Die Voraussetzungen der Nutzung finden sich unter
    www.metav-web-session.de. Der Referent ist verpflichtet,
    rechtzeitig vor Beginn des Vortrages einen Systemcheck           10. ZAHLUNGSPFLICHT
    durchzuführen. Voraussetzung für die Zulassung des
    Referenten ist, dass dieser die erforderliche Einweisung             DES AUSSTELLERS
    in das für die Web-Sessions genutzte Tool in Anspruch
    genommen hat.                                                   10.1 Der Aussteller verpflichtet sich zur Zahlung der Teilnahme-
                                                                         gebühr für den von ihm gewählten Leistungsumfang.
8.7 Die Moderation der Web-Session erfolgt durch den
    Veranstalter.                                                   10.2 Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach
                                                                         Rechnungserhalt fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges
8.8 An den Vortrag schließt sich eine 15-minütige Fragerunde             ist der Teilnehmer zur Zahlung gesetzlicher Verzugszinsen
    via ChatFunktion mit den Teilnehmern an. Der Aussteller hat          in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a.
    dafür Sorge zu tragen, dass der Referent während dieser              verpflichtet. Weitergehende Ansprüche und Rechte
    Zeit zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht.                wegen Verzuges bleiben unberührt.

                                                                     5
11. TEILNAHME ALS BESUCHER                                         14. GEISTIGES EIGENTUM
     Für Teilnehmer, die nicht als Aussteller, sondern als              Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter zum Zwecke
     Besucher an der METAV digital 2021 teilnehmen, ist die             der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung
     Teilnahme kostenlos.                                               und diesbezüglicher Werbemaßnahmen (insbesondere
                                                                        zur Verwendung im Katalog, zur Gestaltung des Vortrags-
                                                                        programms sowie zur Bewerbung der Veranstaltung unter
 12. WEITERE VERTRAGSPFLICHTEN                                          anderem auf Social-Media-Plattformen) ein zeitlich
                                                                        befristetes, unentgeltliches, nicht ausschließliches, räumlich
     DES TEILNEHMERS                                                    unbegrenztes Nutzungsrecht insbesondere an Logos,
                                                                        Marken, Produktbildern, Produktvideos und/oder schriftlichen
12.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die digitalen                    oder grafischen Darstellungen ein.
     Leistungsangebote ausschließlich zu den vereinbarten
     Vertragszwecken zu nutzen und diese nicht zu anderen
     Zwecken zu missbrauchen.
                                                                    15. VERTRAGSBINDUNG;
12.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Nutzung der
     Chat-Funktion und im Rahmen von Video-Calls einen                  HÖHERE GEWALT
     respektvollen Umgang zu wahren und Beleidigungen
     und persönliche Angriffe jeder Art strikt zu unterlassen.     15.1 Der Vertrag kommt mit der Anmeldung verbindlich
     Der Aussteller verpflichtet sich, für die Einhaltung dieser        zustande. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender
     Bedingungen durch den von ihm eingesetzten Referenten              Regelung sind die Parteien nicht berechtigt, einseitig vom
     Sorge zu tragen.                                                   Vertrag Abstand zu nehmen, sofern kein gesetzlicher
                                                                        Kündigungs- oder Rücktrittsgrund vorliegt. Nimmt der
12.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die Funktions-            Aussteller trotz verbindlicher Anmeldung an der METAV
     fähigkeit und die Sicherheit der Leistungsangebote                 digital 2021 nicht teil, so bleibt er zur Zahlung der
     nicht zu gefährden und unbefugten Dritten keinen                   Teilnahmegebühr verpflichtet (ggf. unter Anrechnung
     Zugriff zu gewähren.                                               etwaiger infolge der Nichtteilnahme anderweitig erzielter
                                                                        Einnahmen oder ersparter Aufwendungen des Veran-
12.4 Jeder Teilnehmer ist für die von ihm eingestellten,                stalters). Zudem ist der Veranstalter berechtigt, im Falle der
     präsentierten oder vorgetragenen Inhalte (z. B. Produkt-           Nichtteilnahme des Ausstellers unter den gesetzlichen
     und Prozessbeschreibungen, Bilder, Texte, Grafiken,                Voraussetzungen Schadenersatzansprüche gegen den
     Chat-Beiträge sowie Vorträge im Rahmen der Web-Sessions)           Aussteller geltend zu machen.
     einschließlich von ihm verlinkter Webseiten (im Folgenden
     einheitlich als „Inhalte“ bezeichnet) verantwortlich.         15.2 Wird der Veranstalter durch von ihm nicht zu vertretende
     Er sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten           Umstände an der Durchführung der METAV digital 2021
     Inhalte weder gegen geltendes Recht verstoßen noch                 ganz oder teilweise gehindert, so ist er berechtigt, die
     Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen. Er hat              Messe zu verschieben, zu verkürzen oder abzusagen.
     insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm               Dies gilt insbesondere – aber nicht ausschließlich –,
     eingestellten oder präsentierten Inhalte keinen strafbaren,        wenn die METAV digital 2021 aufgrund gesetzlicher
     ordnungswidrigen oder sittenwidrigen Charakter aufweisen           Regelungen, Verordnungen, Verfügungen oder
     und nicht anstößig, gewaltverherrlichend, rassistisch              behördlicher Anordnungen nicht stattfinden kann, soweit
     oder anderweitig diskriminierend sind.                             dies dem Veranstalter bei Vertragsschluss nicht bekannt
                                                                        war und nicht hätte bekannt sein müssen.
12.5 Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen
     Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen im                  Im Falle einer Verschiebung auf einen anderen Termin
     Sinne von Ziffer 12.4 frei und verpflichtet sich, dem              ist der Aussteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
     Veranstalter alle etwaigen in diesem Zusammenhang                  wenn er nachweist, dass ihm eine Teilnahme an dem
     entstehenden Schäden und Aufwendungen zu ersetzen,                 neuen Termin nicht möglich oder unter Berücksichtigung
     es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass er die                aller Umstände und nach Abwägung der berechtigten
     Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.                           Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist.
                                                                        Der Rücktritt ist dem Veranstalter gegenüber unverzüglich
                                                                        nach Mitteilung des neuen Termins unter Angabe von
 13. SPERRUNG                                                           Gründen in Textform zu erklären.

     Der Veranstalter behält sich vor, den virtuellen Messe-
     stand des Austellers zu deaktivieren und/oder den
     Zugang des Teilnehmers zu den Leistungsangeboten
     zu sperren, wenn der Teilnehmer gegen diese Teil-
     nahmebedingungen oder gesetzliche Bestimmungen
     verstößt. Befindet sich der Aussteller mit der Erfüllung
     seiner Pflichten im Verzug, wird der Veranstalter die
     Deaktivierung oder Sperrung erst nach vorheriger
     Leistungsaufforderung vornehmen, es sei denn, dass
     unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen eine
     sofortige Deaktivierung oder Sperrung gerechtfertigt ist.

                                                                    6
16. HAFTUNG                                                           18. GERICHTSSTAND UND
16.1 Der Veranstalter haftet vorbehaltlich der nachstehenden
                                                                           ANWENDBARES RECHT
     Regelungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie
     für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten.    18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
     Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung
     für die Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist         18.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im
     und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig                   Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des
     vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung                 Veranstalters. Für den Teilnehmer gilt dieser Gerichtsstand
     wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit         ausschließlich. Der Veranstalter ist alternativ auch
     ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren             berechtigt, Klage gegen den Teilnehmer an dessen
     Schaden beschränkt.                                                  allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.

16.2 Die Haftung für die schuldhafte Verletzung des Körpers,
     der Gesundheit und des Lebens bleibt unberührt.

 17. DATENSCHUTZ
     Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der
     geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen –
     und insbesondere der DSGVO.
     Im Übrigen wird auf die Datenschutzhinweise des
     Veranstalters Bezug genommen, die den
     Anmeldeunterlagen beigefügt und unter
     https://vdw.de/datenschutzhinweis/ abrufbar sind.

 Organisiert durch den              Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.       Vorsitzender/Chairman: Dr. Heinz-Jürgen Prokop
     Organized by                  Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main              Geschäftsführer/Executive Manager:
                                  GERMANY                                                Dr.-Ing. Wilfried Schäfer
                                 Telefon +49 69 756081- 0                              Registergericht/Registration Office:
                                Telefax +49 69 756081-11                              Amtsgericht Frankfurt am Main
                               E-Mail vdw@vdw.de                                     Vereinsregister/Society Register: VR4966
                              www.vdw.de                                            Ust.ID-Nr./VAT No.: DE 114 10 88 36

                                                                      7
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