Tiertransportkontrollen im fließenden Verkehr Effektive Durchführung der Kontrollen in der Praxis - Zusammentreffen von Tierschutzrecht und ...

Die Seite wird erstellt Horst-Adolf Graf
 
WEITER LESEN
Tiertransportkontrollen im fließenden Verkehr Effektive Durchführung der Kontrollen in der Praxis - Zusammentreffen von Tierschutzrecht und ...
Zusammentreffen von Tierschutzrecht und Straßenverkehrsrecht bei
        Tiertransportkontrollen im fließenden Verkehr

       Effektive Durchführung der Kontrollen in der Praxis

                              4. Juni 2013

                  Pamela Simon(*1) / Erik Brüning (*2)
(*1)                                          (*2)

Pamela Simon                    Erik Brüning
Amtliche Tierärztin             Polizeioberkommissar

Landkreis Gießen                Polizeipräsidium Mittelhessen
Die Landrätin

FD Amt für Veterinärwesen und   Polizeiautobahnstation Mittelhessen
Verbraucherschutz               Schorbachstr. 3
Rodheimer Str. 33               35510 Butzbach
35398 Gießen

Tel.: 0641 - 9390-6222          Tel.: 06033 – 9930
Fax: 0641 - 9390-6214           Fax: 06033 – 99329
Mail: Pamela.Simon@lkgi.de      Mail:
Internet: http://www.lkgi.de    Erik-Manuel.Bruening@polizei.hessen.de
Inhalt
• Grundlagen: Rechtsgrundlagen,
  Zuständigkeiten, erforderliche Dokumente
• Vorbereitung und Ausrüstung
• Durchführung der Kontrolle
• Häufig festgestellte Mängel
  (Tierschutz/ Verkehrsrecht)
• Dokumentation
• Maßnahmen
• Fallbeispiele
Wichtige Rechtsgrundlagen
                                       Fundstellen

                                  Tierschutzrecht

VO (EG) Nr. 1/2005
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren
beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der
Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97

Tierschutztransportverordnung (TSchTrV)
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG)
Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) vom 11.Februar 2009

Tierschutzgesetz
Wichtige Rechtsgrundlagen
                              Fundstellen

                        Tierseuchenrecht

Viehverkehrsverordnung (VVV)
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im
Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)

Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die
Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-
Tierseuchenschutzverordnung - BmTierSSchV)

…

Tierseuchengesetz
Geltungsbereiche der Verordnungen
• VO (EG) Nr. 1/2005 (Art. 1) :
Transport lebender Wirbeltiere
Ausnahmen:
   Landwirte mit eigenen Fahrzeugen (nur Art. 3 + 27 gelten)
   - Wanderhaltung oder
   - eigene Tiere < 50 km Entfernung
   Transport nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit
   Transport unter Anleitung eines Tierarztes in/aus Tierklinik/-praxis

• TierSchTrV:
- zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005
- teilweise Abweichungen oder strengere
  Anforderungen für innerstaatliche Beförderungen
Rechtsgrundlagen für Kontrollen im fließenden
                  Verkehr

• VO (EG) Nr. 1/2005, Art. 27 (1):
Die zuständige Behörde überprüft durch nicht
  diskriminierende Kontrollen von Tieren,
  Transportmitteln und Begleitpapieren, ob die
  Vorschriften dieser Verordnung eingehalten
  wurden. …

• TierSchTrV § 20 (1):
Transporte können jederzeit angehalten und
  kontrolliert werden.
Transportverzögerungen
                Art. 22, VO (EG) Nr. 1/2005

•Tiertransporte dürfen nicht aufgehalten
werden, es sei denn, dies ist im Interesse des
Wohlbefindens der Tiere oder aus Gründen der
öffentlichen Sicherheit unerlässlich.
•Müssen Tiertransporte für länger als zwei
Stunden aufgehalten werden, trägt die
zuständige Behörde Sorge für Pflege,
Versorgung, ggf. Unterbringung
Allgemeine Bedingungen für den
    Transport von Tieren      (Art. 3., VO (EG) Nr. 1/2005)

Grundsatz:

Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen
  oder veranlassen, wenn den Tieren dabei
  Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt
  werden könnten.
Allgemeine Bedingungen für den
   Transport von Tieren      (Art. 3., VO (EG) Nr. 1/2005)

• Beförderungsdauer so kurz wie möglich
• Tiere sind transportfähig
• Transportmittel + Ver- und
  Entladevorrichtungen sind so konstruiert,
  gebaut, in Stand gehalten und werden so
  verwendet, dass den Tieren Verletzungen und
  Leiden erspart werden und ihre Sicherheit
  gewährleistet ist
Allgemeine Bedingungen für den
   Transport von Tieren      (Art. 3., VO (EG) Nr. 1/2005)

• Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne
  Verzögerungen
• Das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig
  kontrolliert und aufrechterhalten
• Ausreichend Bodenfläche und Standhöhe
• Versorgung (Wasser + Futter)
• Ruhepausen
Die wichtigsten erforderlichen
              Dokumente
• Zulassung Transportunternehmer (Typ1, Typ 2)
• Befähigungsnachweis
• Zulassung Straßentransportmittel für lange
  Beförderungen
• Tiertransport- und Desinfektionskontrollbuch
• Fahrtenbuch
• IGH-Bescheinigung (Veterinärbescheinigung für
  den innergemeinschaftlichen Handel/TRACES)
Zulassung Transportunternehmer
          [TU-Zulassung]
•       Typ 1.doc
• Typ 2.doc
Befähigungsnachweis [BN]
• BN.doc
Zulassung Straßenfahrzeug für lange
           Beförderungen
• Zulassungsnachweis
  Straßentransportmittel.doc
Transportpapiere
              nach Art. 4, VO (EG) Nr. 1/2005 und §§21, 22, VVV

• Transport                                                      Transport- und
                                                        Fahrzeugdesinfektions-Kontrollbuch
   Datum                                               Transportpapiere gemäß Artikel 4 der VO (EG) Nr. 1/2005

   Ladebeginn
   Abfahrtzeit                                                  (Polizeiliches Kennzeichen des LKW / Anhängers)

   Voraussichtliche Dauer der Beförderung
   Stück, Tierart, Beschreibung der Tiere
   Amtliche Ohrmarken-Nr.

• Herkunft (Name und Anschrift/ Versandort (falls abweichend)
• Empfänger (Zeitpunkt der Übergabe, Name, Anschrift/ und Fahrtziel (falls abw.))
• Desinfektion
Fahrtenbuch
• Fahrtenbuch.pdf
IGH-Bescheinigung
• IGH Bescheinigung.pdf
Begleitpapier Schaf /Ziege
              (Viehverkehrsverordnung)

• Begleitpapier Schf Zg VVV.jpg
Vorbereitung
          einer Routinekontrolle

1. Kontaktaufnahme und Absprache mit dem
   zuständigen Veterinäramt

2. Ggf. Telefonlisten bereit halten

3. Ausrüstung zusammenstellen und einpacken
Ausrüstung
•   Leiter!
•   Dako
•   Höhenmessstab
•   Maßband
•   Kamera
•   Fotokopierer
•   Navi
•   Händedesinfektionsmittel
Ablauf der Kontrolle

1. Geeigneten Kontrollort wählen
2. Dokumente kontrollieren
3. Fahrzeug , Fahrer + Tiere kontrollieren
4. Transportzeit
5. Beurteilung, Dokumentation, Maßnahmen
Ablauf der Kontrolle

             2. Dokumente

• 2.1 Nach Straßenverkehrsrecht

• 2.2 Nach Veterinärrecht:
Unterschiedliche Dokumente erforderlich, je
  nachdem um welche Art von Transport es sich
  handelt, also dies zunächst feststellen.
Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht

1. Welche Art Transport liegt vor?
• Beförderung in Verbindung mit einer
  wirtschaftlichen Tätigkeit?
• Landwirt mit eigenen Tieren im eigenen
  Fahrzeug < 50 km?
• Strecke ≤ /> 65 km?
• Kurze (≤ 8 Std.) oder lange (> 8 Std.)
  Beförderung ?
• Innerstaatlich oder grenzüberschreitend?
• Schlachttiere oder Zucht-/Nutztiere?
Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht

         2.1 Private / sehr kurze Transporte

• Privater Transport: keine Papiere nach
  Tierschutzrecht erforderlich (aber ggf. nach
  Tierseuchenrecht, z.B. Bei Pferden: immer Equidenpass, evtl.
  Gesundheitsbescheinigung)

• Landwirt (eigene Tiere u Fahrzeuge, < 50 km):
  dito
• Gewerblicher Transport ≤ 65 km: keine
  Transportunternehmer-Zulassung + kein
  Befähigungsnachweis erforderlich, aber
  Transportpapiere (Transportkontrollbuch)
Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht

            2.2 Übersicht (gewerblich, > 65 km)
Kurzer Transport (≤ 8 Stunden)                   Langer Transport (> 8 Stunden)
• Zulassung des                                • Zulassung des
  Transportunternehmers (Typ 1)                  Transportunternehmers (Typ 2)
• Transportpapiere (Transport- und             • Transportpapiere (Transport- und
  Desinfektionskontrollbuch)                     Desinfektionskontrollbuch)
                                               • Befähigungsnachweis(e)
• Befähigungsnachweis(e)
                                               • Individuelle Begleitpapiere
• Individuelle Begleitpapiere
                                               • Zulassungsnachweis für
                                                 Straßentransportmittel für lange
                                                 Beförderungen
                                               • Temperaturüberwachung
                                               • Notfallpläne
                                               • Navigationssystem

                        Grenzüberschreitender Transport:
+ IGH-Bescheinigung (TRACES)                 + IGH-Bescheinigung (TRACES)
                                             + Fahrtenbuch
Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht

         2.4 Häufige Fehler - Dokumente

              2.4.1 Transportpapiere
•Einträge fehlen
•Eintrag „siehe Pässe“ (ist nicht zulässig)
•Voraussichtliche Beförderungsdauer nicht plausibel
•Uhrzeiten falsch (Gegenkontrolle mit Fahrerkarte!)
•Tierzahlen falsch (Tiere zählen!)
•Keine Aktualisierung nach Transportplanänderung
•Keine Zuordnung zu Fahrzeug (KFZ-Kennzeichen)
Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht + Straßenverkehrsrecht

           2.4 Häufige Fehler - Dokumente
    2.4.2 Zulassungsnachweise / Befähigungsnachweise
•Gültigkeit abgelaufen (zur Zeit sehr häufig!)
•Sachkundebescheinigung statt Befähigungsnachweis
(Sachkundebescheinigungen sind nicht mehr gültig!!!)
•Fehlende Dokumente (z.B.: jeder Fahrer braucht
Befähigungsnachweis)
•Transportunternehmer-Zulassung nur als unbeglaubigte Kopie
•Befähigungsnachweis nur als Kopie
   Achtung! Auf Beschränkungen achten (z.B. Tierarten)

                     2.4.3 Straßenverkehrsrecht
•Fehlen der Genehmigung nach GüKG
Ablauf der Kontrolle

    3. Fahrzeug, Fahrer und Tiere
  Nach Straßenverkehrsrecht                  Nach Veterinärrecht
•Fahrtüchtigkeit Fahrer                 •Fahrzeug: Zustand,
•Abmessung der Fahrzeuge                allgemeine Anforderungen,
gem. § 32 StVZO                         spezielle Anforderungen
•Gewichte                               (lange Transporte),
                                        Verwendung
•Lenk- und Ruhezeiten
                                        •Tiere: Zustand, Anzahl,
                                        Gruppengröße, Platz,
                                        Abtrennung
                                        •Ladungssicherung
Ablauf der Kontrolle

              3.1 Fahrzeug
• Verfügbare Bodenfläche
• Schild „Lebende Tiere“
• Verletzungsgefahr?
• Straßentransportfahrzeuge für lange
  Beförderungen: besondere Anforderungen
• Tierische Abgänge ausfließend?
• Ggf. Einstreu vorhanden?
Verfügbare Bodenfläche…
… wo findet man die Daten?

1)Auf dem Zulassungsnachweis für Fahrzeuge
(lange Transporte)

2)Evtl. Angabe auf dem Fahrzeug (Schriftzug
oder kleines Metallschild)
Transportmittel – allg. Anforderungen
• Sicherheit, Vermeidung von Verletzungen u.
  Leiden
• Leicht zu reinigen u. desinfizieren
• Kein Entweichen / Herausfallen von Tieren
• Frischluftzufuhr
• Zugang (Kontrolle + Pflege der Tiere)
• Boden rutschfest + Beschränkung von Ausfließen
  tierischer Abgänge
• Lichtquelle
Transportmittel – allg. Anforderungen
• Genügend Platz über den stehenden Tieren
  (Luftzirkulation, keine Einschränkung der
  natürlichen Bewegungsfreiheit)
• Trennwände (stabil, positionierbar)
• Einstreu für: - Ferkel < 10 kg
                - Lämmer < 20 kg
                - Kälber < 6 Mo
                - Fohlen < 4 Mo
• Wildtiere: Begleitdokumente (Hinweis auf wilde, scheue od.
  gefährliche Tiere. Schriftliche Versorgungs-Anweisungen)
Ablauf der Kontrolle

                 3.2 Tiere
• Anzahl, Tierart / -kategorie, Alter, Gewicht
• Zustand der Tiere (gesund?, transportfähig?,
  Ernährungs- und Pflegezustand?)
• Platzbedarf (Bodenfläche)
• Platz über stehenden Tieren („Rückenhöhe“)
• Abtrennung (Gruppengröße)
• Euter prall gefüllt + Milch fließt?
WICHTIG: Immer auch in oberen Etagen nachsehen!
Transportfähigkeit

• Transportfähigkeit in Hinblick auf die geplante
  Beförderung, Ersparung von unnötigen
  Verletzungen und Leiden
• Keine Verabreichung von Beruhigungsmitteln
• Laktierende Kühe, Schafe, Ziegen: alle 12 h
  melken!!!
Transportunfähig sind verletzte,
               schwache, kranke Tiere
                                    Insbesondere:
• Bewegung nicht schmerzfrei od. ohne Hilfe möglich
• Große offene Wunden, schwere Organvorfälle
• Hochträchtige Tiere (> 90%)*,
  oder vor < 7 Tg. niedergekommen
• Neugeborene Säugetiere (Nabelwunde nicht verheilt)
• Hirsche: Gehörn/Geweih mit Bast überzogen
• Transport nur < 100 km bei:     - Ferkel < 3 Wo
                           - Lämmer < 1 Wo
                           - Kälber < 10 Tg
                           - Hund / Katze < 8 Wo

*Pferde > 300 Tage, Rinder > 255 Tage, Schafe > 135 Tage sowie Schweine > 102 Tage
Platzbedarf und Gruppengrößen

     Siehe Merkblätter
 (Handbuch Tiertransporte)
             -----
  Beachte nationale Vorgaben
(Tierschutztransportverordnung)
Gruppenzusammensetzung
Getrennter Transport von:
a.Tieren unterschiedlicher Arten
b.Tieren mit beträchtlichem Größen- oder
Altersunterschied
c.Ausgewachsenen Zuchtebern oder Hengsten
d.Männlichen + weiblichen Tieren (geschlechtsreif)
e.Behornten + unbehornten Tieren
f.Rivalisierenden Tieren
g.Angebundenen + nicht angebundenen Tiere
Ablauf der Kontrolle

            4. Transportdauer

• Überschreitung / voraussichtliche
  Überschreitung der erlaubten
  Beförderungsdauer?

• Einhaltung der Zeitabstände für das Füttern,
  Tränken, Ruhen?
Beförderungsdauer
 für Equiden, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine

• NICHT MEHR ALS 8 STUNDEN
• Ausnahmen:
  − Zusätzliche Anforderungen nach Kapitel VI
    (Spezialfahrzeuge) erfüllt
  − Innerstaatlich: bei Nutz- und Zuchttiertransporten
    bis zu 12 Std. brauchen nicht alle Anforderungen
    an die Fahrzeugausstattung erfüllt sein (s.u.*) und
    kein Zulassungsnachweis für das Fahrzeug ist
    erforderlich
   * Siehe Folie “Anforderungen für langen Transport“
Beförderungsdauer – langer
                          Transport
                                     für Equiden, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine
• Noch nicht abgesetzte Kälber, Lämmer, Zickel, Fohlen, Ferkel
     9 Stunden
     – mindestens 1 Stunde Pause zum Tränken / Füttern –
     weitere 9 Stunden
                                                                                       Danach:
• Rinder, Schafe, Ziegen
     14 Stunden                                                                        Entladen
                                                                                           +
     – mindestens 1 Stunde Pause zum Tränken / Füttern –
                                                                                        Füttern
     weitere 14 Stunden                                                                    +
                                                                                       Tränken
• Schweine                                                                                 +
    24 Stunden, dabei ständige Versorgung mit Wasser                                  24 Stunden
                                                                                      Ruhepause
                                                                                     (mindestens)
• Pferde
    24 Stunden, dabei alle 8 Stunden Tränken / Füttern
Anmerkung:
die Ladezeiten zählen als Beförderungszeit!
Beförderungsdauer bzw. Zeitabstände zum
    Füttern und Tränken – andere Tierarten
• Geflügel, Hausvögel, Hauskaninchen:
  Futter + Wasser bei Beförderung > 12 Stunden*
                                      *Ladezeiten nicht mitgerechnet
• Küken (Beförderung innerhalb von 72 Stunden nach dem Schlupf)
  Futter + Wasser bei Beförderung > 24 Stunden
• Hunde / Katzen
  alle 8 Stunden tränken + alle 24 Stunden füttern
      (schriftliche Anweisungen)
• Andere Tierarten
  nach schriftlichen Anweisungen
Anforderungen für langen Transport
•    Dach: hell + isoliert
•    Einstreu
•    Futter + Fütterungsvorrichtungen
•    Trennwände (Equiden: Einzelstände!)
•    Wasserversorgungssystem
•    Belüftung (unabh. von Motor mind. 4 h)
•    Temperaturüberwachungssystem* + Datenschreiber *+ Warnsystem
•    Navigationssystem*(Transportweg, Ladebordwand)
•    Equiden > 4 Monate und halfterführig
•    Kälber > 14 Tage
•    Schweine > 10 kg
*   Nicht erforderlich bei nationalem Nutztiertransport bis zu 12 Stunden
Ablauf der Kontrolle

            5. Abschließend

• Beurteilung
• Ggf. Maßnahmen
• Dokumentation und Beweissicherung
Beurteilung
   Nach Straßenverkehrsrecht               Nach Veterinärrecht
•Zu hoch?                           •Dokumente unvollständig oder
•Zu lang?                           fehlerhaft?
•Zu schwer?                         •Tierschutzrelevante Mängel an
•Lenk- und Ruhezeiten wurden        Fahrzeug oder Tieren?
nicht eingehalten / können bei      •Transportzeitüberschreitung?
geplantem Transport                 •Tierseuchenrelevante Mängel?
voraussichtlich nicht eingehalten   •Maßnahmen nötig?
werden?
•Weiterfahrt möglich?               •Weiterfahrt möglich?
Häufig festgestellte Verstöße

Transportzeitüberschreitung / fehlerhafte Planung

→ hier müssen Straßenverkehrsrecht und
Veterinärrecht im Zusammenhang beurteilt werden!!!
Häufig festgestellte verkehrsrechtliche
               Verstöße

        Kurz: zu hoch – zu lang – zu schwer

•bei doppelstöckiger (Rinder) oder dreistöckiger (Kälber)
Beladung oft eine Überschreitung der zulässigen Höhe von 4,00
m durch Ausfahren des Hubdaches (meist in Verbindung mit
unzureichender Rückenhöhe)

•Überladung je nach Fahrzeugtyp
Häufig festgestellte
       Veterinärrechtliche Verstöße
• Unzureichende Rückenhöhe (!), oft stoßen Tiere mit
  dem Rücken gegen den Zwischenboden / das Dach
• Zu wenig Platz, zu große Gruppen, falsche
  Gruppenzusammensetzung
• Einstreu fehlt (junge Tiere, lange Transporte)
• Wasser fehlt, Tränkesystem defekt
• Milchfluss aus Euter
• Tierische Abgänge austretend
• Tiere mit überlangen Klauen
• Transportunfähige Tiere
• Unzulässige Gruppenzusammensetzung    (behornt + unbehornt, männlich + weiblich, …)
Maßnahmen
• Dringlichkeitsmaßnahmen
• Anordnung zur sofortigen Mängelbehebung,
  wenn möglich
• Amtshilfeersuchen an Schlachthof-Veterinär
• Verwarngeld
• Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren
  Ggf. Einbehalten einer Sicherheitsleistung (internationale Transporte)

• Zuständige Behörden informieren
 (bei internationalen Transporten über Kontaktstelle)
Dringlichkeitsmaßnahmen

• Fahrer(Betreuer-) wechsel
• Vorläufige Reparatur d. Transportmittels
• Umladen
• Entladen und Unterbringen (Pflege gewährleisten!)
• Weiterfahrt unter Auflagen
• Weiterer Transport oder Rücksendung auf
  kürzestem Weg
• Tierschutzgerecht töten / euthanasieren
Bei Maßnahmen → ACHTUNG!!!

   Folgendes beachten, falls längeres Stehen notwendig ist:

•Dach ausfahren, um Rückenhöhe und Belüftung zu
verbessern
•Für Lüftung sorgen (ggf. Ventilatoren anstellen
lassen)
•Wenn nötig für Wasser sorgen
•Standzeiten so kurz wie möglich
•Ggf. für Unterbringung und Versorgung der Tiere
sorgen
5. Dokumentation
1. Routinemäßige Datenerhebung
2. Dokumentation der festgestellten Mängel
Routinemäßige Datenerhebung
• Ort, Zeit, Kontrolleure/Zeugen
• KFZ-Kennzeichen
• Personaldaten beide Fahrer (+ BN vorhanden)
• TU-Zulassung: Typ (1/2), Zulassungs-Nr.
• Tiere: Art, Alter, Anzahl, Gruppenaufteilung
  (Fahrzeugbeladung), Transportzweck
• Verfügbare Bodenfläche
• Aus „Transportkontrollbuch“: Ladebeginn (*),
  Abfahrtzeit (*), voraussichtliche Beförderungsdauer,
  Transport von… nach…
(*) abgleichen mit Fahrerkarte/Tachoscheibe
• Bescheinigungs-Nr. (INTRA…) der IGH-Bescheinigung
Dokumentation der
        Gruppenaufteilung

                     5        5
5      4      6      Bullen   Bullen
Kühe   Kühe   Kühe   6        6
                     Bullen   Bullen
Bei Verstößen zusätzliche
            Dokumentation

1. Weitere Daten erfragen

2. Kopien anfertigen

3. Foto- und/oder Videodokumentation
Sie können auch lesen