Tiertransportkontrollen im fließenden Verkehr Effektive Durchführung der Kontrollen in der Praxis - Zusammentreffen von Tierschutzrecht und ...
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Zusammentreffen von Tierschutzrecht und Straßenverkehrsrecht bei Tiertransportkontrollen im fließenden Verkehr Effektive Durchführung der Kontrollen in der Praxis 4. Juni 2013 Pamela Simon(*1) / Erik Brüning (*2)
(*1) (*2) Pamela Simon Erik Brüning Amtliche Tierärztin Polizeioberkommissar Landkreis Gießen Polizeipräsidium Mittelhessen Die Landrätin FD Amt für Veterinärwesen und Polizeiautobahnstation Mittelhessen Verbraucherschutz Schorbachstr. 3 Rodheimer Str. 33 35510 Butzbach 35398 Gießen Tel.: 0641 - 9390-6222 Tel.: 06033 – 9930 Fax: 0641 - 9390-6214 Fax: 06033 – 99329 Mail: Pamela.Simon@lkgi.de Mail: Internet: http://www.lkgi.de Erik-Manuel.Bruening@polizei.hessen.de
Inhalt • Grundlagen: Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten, erforderliche Dokumente • Vorbereitung und Ausrüstung • Durchführung der Kontrolle • Häufig festgestellte Mängel (Tierschutz/ Verkehrsrecht) • Dokumentation • Maßnahmen • Fallbeispiele
Wichtige Rechtsgrundlagen Fundstellen Tierschutzrecht VO (EG) Nr. 1/2005 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 Tierschutztransportverordnung (TSchTrV) Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) vom 11.Februar 2009 Tierschutzgesetz
Wichtige Rechtsgrundlagen Fundstellen Tierseuchenrecht Viehverkehrsverordnung (VVV) Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung - BmTierSSchV) … Tierseuchengesetz
Geltungsbereiche der Verordnungen • VO (EG) Nr. 1/2005 (Art. 1) : Transport lebender Wirbeltiere Ausnahmen: Landwirte mit eigenen Fahrzeugen (nur Art. 3 + 27 gelten) - Wanderhaltung oder - eigene Tiere < 50 km Entfernung Transport nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Transport unter Anleitung eines Tierarztes in/aus Tierklinik/-praxis • TierSchTrV: - zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005 - teilweise Abweichungen oder strengere Anforderungen für innerstaatliche Beförderungen
Rechtsgrundlagen für Kontrollen im fließenden Verkehr • VO (EG) Nr. 1/2005, Art. 27 (1): Die zuständige Behörde überprüft durch nicht diskriminierende Kontrollen von Tieren, Transportmitteln und Begleitpapieren, ob die Vorschriften dieser Verordnung eingehalten wurden. … • TierSchTrV § 20 (1): Transporte können jederzeit angehalten und kontrolliert werden.
Transportverzögerungen Art. 22, VO (EG) Nr. 1/2005 •Tiertransporte dürfen nicht aufgehalten werden, es sei denn, dies ist im Interesse des Wohlbefindens der Tiere oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit unerlässlich. •Müssen Tiertransporte für länger als zwei Stunden aufgehalten werden, trägt die zuständige Behörde Sorge für Pflege, Versorgung, ggf. Unterbringung
Allgemeine Bedingungen für den Transport von Tieren (Art. 3., VO (EG) Nr. 1/2005) Grundsatz: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.
Allgemeine Bedingungen für den Transport von Tieren (Art. 3., VO (EG) Nr. 1/2005) • Beförderungsdauer so kurz wie möglich • Tiere sind transportfähig • Transportmittel + Ver- und Entladevorrichtungen sind so konstruiert, gebaut, in Stand gehalten und werden so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist
Allgemeine Bedingungen für den Transport von Tieren (Art. 3., VO (EG) Nr. 1/2005) • Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne Verzögerungen • Das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig kontrolliert und aufrechterhalten • Ausreichend Bodenfläche und Standhöhe • Versorgung (Wasser + Futter) • Ruhepausen
Die wichtigsten erforderlichen Dokumente • Zulassung Transportunternehmer (Typ1, Typ 2) • Befähigungsnachweis • Zulassung Straßentransportmittel für lange Beförderungen • Tiertransport- und Desinfektionskontrollbuch • Fahrtenbuch • IGH-Bescheinigung (Veterinärbescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel/TRACES)
Zulassung Transportunternehmer [TU-Zulassung] • Typ 1.doc • Typ 2.doc
Befähigungsnachweis [BN] • BN.doc
Zulassung Straßenfahrzeug für lange Beförderungen • Zulassungsnachweis Straßentransportmittel.doc
Transportpapiere nach Art. 4, VO (EG) Nr. 1/2005 und §§21, 22, VVV • Transport Transport- und Fahrzeugdesinfektions-Kontrollbuch Datum Transportpapiere gemäß Artikel 4 der VO (EG) Nr. 1/2005 Ladebeginn Abfahrtzeit (Polizeiliches Kennzeichen des LKW / Anhängers) Voraussichtliche Dauer der Beförderung Stück, Tierart, Beschreibung der Tiere Amtliche Ohrmarken-Nr. • Herkunft (Name und Anschrift/ Versandort (falls abweichend) • Empfänger (Zeitpunkt der Übergabe, Name, Anschrift/ und Fahrtziel (falls abw.)) • Desinfektion
Fahrtenbuch • Fahrtenbuch.pdf
IGH-Bescheinigung • IGH Bescheinigung.pdf
Begleitpapier Schaf /Ziege (Viehverkehrsverordnung) • Begleitpapier Schf Zg VVV.jpg
Vorbereitung einer Routinekontrolle 1. Kontaktaufnahme und Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt 2. Ggf. Telefonlisten bereit halten 3. Ausrüstung zusammenstellen und einpacken
Ausrüstung • Leiter! • Dako • Höhenmessstab • Maßband • Kamera • Fotokopierer • Navi • Händedesinfektionsmittel
Ablauf der Kontrolle 1. Geeigneten Kontrollort wählen 2. Dokumente kontrollieren 3. Fahrzeug , Fahrer + Tiere kontrollieren 4. Transportzeit 5. Beurteilung, Dokumentation, Maßnahmen
Ablauf der Kontrolle 2. Dokumente • 2.1 Nach Straßenverkehrsrecht • 2.2 Nach Veterinärrecht: Unterschiedliche Dokumente erforderlich, je nachdem um welche Art von Transport es sich handelt, also dies zunächst feststellen.
Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht 1. Welche Art Transport liegt vor? • Beförderung in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit? • Landwirt mit eigenen Tieren im eigenen Fahrzeug < 50 km? • Strecke ≤ /> 65 km? • Kurze (≤ 8 Std.) oder lange (> 8 Std.) Beförderung ? • Innerstaatlich oder grenzüberschreitend? • Schlachttiere oder Zucht-/Nutztiere?
Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht 2.1 Private / sehr kurze Transporte • Privater Transport: keine Papiere nach Tierschutzrecht erforderlich (aber ggf. nach Tierseuchenrecht, z.B. Bei Pferden: immer Equidenpass, evtl. Gesundheitsbescheinigung) • Landwirt (eigene Tiere u Fahrzeuge, < 50 km): dito • Gewerblicher Transport ≤ 65 km: keine Transportunternehmer-Zulassung + kein Befähigungsnachweis erforderlich, aber Transportpapiere (Transportkontrollbuch)
Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht 2.2 Übersicht (gewerblich, > 65 km) Kurzer Transport (≤ 8 Stunden) Langer Transport (> 8 Stunden) • Zulassung des • Zulassung des Transportunternehmers (Typ 1) Transportunternehmers (Typ 2) • Transportpapiere (Transport- und • Transportpapiere (Transport- und Desinfektionskontrollbuch) Desinfektionskontrollbuch) • Befähigungsnachweis(e) • Befähigungsnachweis(e) • Individuelle Begleitpapiere • Individuelle Begleitpapiere • Zulassungsnachweis für Straßentransportmittel für lange Beförderungen • Temperaturüberwachung • Notfallpläne • Navigationssystem Grenzüberschreitender Transport: + IGH-Bescheinigung (TRACES) + IGH-Bescheinigung (TRACES) + Fahrtenbuch
Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht 2.4 Häufige Fehler - Dokumente 2.4.1 Transportpapiere •Einträge fehlen •Eintrag „siehe Pässe“ (ist nicht zulässig) •Voraussichtliche Beförderungsdauer nicht plausibel •Uhrzeiten falsch (Gegenkontrolle mit Fahrerkarte!) •Tierzahlen falsch (Tiere zählen!) •Keine Aktualisierung nach Transportplanänderung •Keine Zuordnung zu Fahrzeug (KFZ-Kennzeichen)
Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht + Straßenverkehrsrecht 2.4 Häufige Fehler - Dokumente 2.4.2 Zulassungsnachweise / Befähigungsnachweise •Gültigkeit abgelaufen (zur Zeit sehr häufig!) •Sachkundebescheinigung statt Befähigungsnachweis (Sachkundebescheinigungen sind nicht mehr gültig!!!) •Fehlende Dokumente (z.B.: jeder Fahrer braucht Befähigungsnachweis) •Transportunternehmer-Zulassung nur als unbeglaubigte Kopie •Befähigungsnachweis nur als Kopie Achtung! Auf Beschränkungen achten (z.B. Tierarten) 2.4.3 Straßenverkehrsrecht •Fehlen der Genehmigung nach GüKG
Ablauf der Kontrolle 3. Fahrzeug, Fahrer und Tiere Nach Straßenverkehrsrecht Nach Veterinärrecht •Fahrtüchtigkeit Fahrer •Fahrzeug: Zustand, •Abmessung der Fahrzeuge allgemeine Anforderungen, gem. § 32 StVZO spezielle Anforderungen •Gewichte (lange Transporte), Verwendung •Lenk- und Ruhezeiten •Tiere: Zustand, Anzahl, Gruppengröße, Platz, Abtrennung •Ladungssicherung
Ablauf der Kontrolle 3.1 Fahrzeug • Verfügbare Bodenfläche • Schild „Lebende Tiere“ • Verletzungsgefahr? • Straßentransportfahrzeuge für lange Beförderungen: besondere Anforderungen • Tierische Abgänge ausfließend? • Ggf. Einstreu vorhanden?
Verfügbare Bodenfläche… … wo findet man die Daten? 1)Auf dem Zulassungsnachweis für Fahrzeuge (lange Transporte) 2)Evtl. Angabe auf dem Fahrzeug (Schriftzug oder kleines Metallschild)
Transportmittel – allg. Anforderungen • Sicherheit, Vermeidung von Verletzungen u. Leiden • Leicht zu reinigen u. desinfizieren • Kein Entweichen / Herausfallen von Tieren • Frischluftzufuhr • Zugang (Kontrolle + Pflege der Tiere) • Boden rutschfest + Beschränkung von Ausfließen tierischer Abgänge • Lichtquelle
Transportmittel – allg. Anforderungen • Genügend Platz über den stehenden Tieren (Luftzirkulation, keine Einschränkung der natürlichen Bewegungsfreiheit) • Trennwände (stabil, positionierbar) • Einstreu für: - Ferkel < 10 kg - Lämmer < 20 kg - Kälber < 6 Mo - Fohlen < 4 Mo • Wildtiere: Begleitdokumente (Hinweis auf wilde, scheue od. gefährliche Tiere. Schriftliche Versorgungs-Anweisungen)
Ablauf der Kontrolle 3.2 Tiere • Anzahl, Tierart / -kategorie, Alter, Gewicht • Zustand der Tiere (gesund?, transportfähig?, Ernährungs- und Pflegezustand?) • Platzbedarf (Bodenfläche) • Platz über stehenden Tieren („Rückenhöhe“) • Abtrennung (Gruppengröße) • Euter prall gefüllt + Milch fließt? WICHTIG: Immer auch in oberen Etagen nachsehen!
Transportfähigkeit • Transportfähigkeit in Hinblick auf die geplante Beförderung, Ersparung von unnötigen Verletzungen und Leiden • Keine Verabreichung von Beruhigungsmitteln • Laktierende Kühe, Schafe, Ziegen: alle 12 h melken!!!
Transportunfähig sind verletzte, schwache, kranke Tiere Insbesondere: • Bewegung nicht schmerzfrei od. ohne Hilfe möglich • Große offene Wunden, schwere Organvorfälle • Hochträchtige Tiere (> 90%)*, oder vor < 7 Tg. niedergekommen • Neugeborene Säugetiere (Nabelwunde nicht verheilt) • Hirsche: Gehörn/Geweih mit Bast überzogen • Transport nur < 100 km bei: - Ferkel < 3 Wo - Lämmer < 1 Wo - Kälber < 10 Tg - Hund / Katze < 8 Wo *Pferde > 300 Tage, Rinder > 255 Tage, Schafe > 135 Tage sowie Schweine > 102 Tage
Platzbedarf und Gruppengrößen Siehe Merkblätter (Handbuch Tiertransporte) ----- Beachte nationale Vorgaben (Tierschutztransportverordnung)
Gruppenzusammensetzung Getrennter Transport von: a.Tieren unterschiedlicher Arten b.Tieren mit beträchtlichem Größen- oder Altersunterschied c.Ausgewachsenen Zuchtebern oder Hengsten d.Männlichen + weiblichen Tieren (geschlechtsreif) e.Behornten + unbehornten Tieren f.Rivalisierenden Tieren g.Angebundenen + nicht angebundenen Tiere
Ablauf der Kontrolle 4. Transportdauer • Überschreitung / voraussichtliche Überschreitung der erlaubten Beförderungsdauer? • Einhaltung der Zeitabstände für das Füttern, Tränken, Ruhen?
Beförderungsdauer für Equiden, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine • NICHT MEHR ALS 8 STUNDEN • Ausnahmen: − Zusätzliche Anforderungen nach Kapitel VI (Spezialfahrzeuge) erfüllt − Innerstaatlich: bei Nutz- und Zuchttiertransporten bis zu 12 Std. brauchen nicht alle Anforderungen an die Fahrzeugausstattung erfüllt sein (s.u.*) und kein Zulassungsnachweis für das Fahrzeug ist erforderlich * Siehe Folie “Anforderungen für langen Transport“
Beförderungsdauer – langer Transport für Equiden, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine • Noch nicht abgesetzte Kälber, Lämmer, Zickel, Fohlen, Ferkel 9 Stunden – mindestens 1 Stunde Pause zum Tränken / Füttern – weitere 9 Stunden Danach: • Rinder, Schafe, Ziegen 14 Stunden Entladen + – mindestens 1 Stunde Pause zum Tränken / Füttern – Füttern weitere 14 Stunden + Tränken • Schweine + 24 Stunden, dabei ständige Versorgung mit Wasser 24 Stunden Ruhepause (mindestens) • Pferde 24 Stunden, dabei alle 8 Stunden Tränken / Füttern Anmerkung: die Ladezeiten zählen als Beförderungszeit!
Beförderungsdauer bzw. Zeitabstände zum Füttern und Tränken – andere Tierarten • Geflügel, Hausvögel, Hauskaninchen: Futter + Wasser bei Beförderung > 12 Stunden* *Ladezeiten nicht mitgerechnet • Küken (Beförderung innerhalb von 72 Stunden nach dem Schlupf) Futter + Wasser bei Beförderung > 24 Stunden • Hunde / Katzen alle 8 Stunden tränken + alle 24 Stunden füttern (schriftliche Anweisungen) • Andere Tierarten nach schriftlichen Anweisungen
Anforderungen für langen Transport • Dach: hell + isoliert • Einstreu • Futter + Fütterungsvorrichtungen • Trennwände (Equiden: Einzelstände!) • Wasserversorgungssystem • Belüftung (unabh. von Motor mind. 4 h) • Temperaturüberwachungssystem* + Datenschreiber *+ Warnsystem • Navigationssystem*(Transportweg, Ladebordwand) • Equiden > 4 Monate und halfterführig • Kälber > 14 Tage • Schweine > 10 kg * Nicht erforderlich bei nationalem Nutztiertransport bis zu 12 Stunden
Ablauf der Kontrolle 5. Abschließend • Beurteilung • Ggf. Maßnahmen • Dokumentation und Beweissicherung
Beurteilung Nach Straßenverkehrsrecht Nach Veterinärrecht •Zu hoch? •Dokumente unvollständig oder •Zu lang? fehlerhaft? •Zu schwer? •Tierschutzrelevante Mängel an •Lenk- und Ruhezeiten wurden Fahrzeug oder Tieren? nicht eingehalten / können bei •Transportzeitüberschreitung? geplantem Transport •Tierseuchenrelevante Mängel? voraussichtlich nicht eingehalten •Maßnahmen nötig? werden? •Weiterfahrt möglich? •Weiterfahrt möglich?
Häufig festgestellte Verstöße Transportzeitüberschreitung / fehlerhafte Planung → hier müssen Straßenverkehrsrecht und Veterinärrecht im Zusammenhang beurteilt werden!!!
Häufig festgestellte verkehrsrechtliche Verstöße Kurz: zu hoch – zu lang – zu schwer •bei doppelstöckiger (Rinder) oder dreistöckiger (Kälber) Beladung oft eine Überschreitung der zulässigen Höhe von 4,00 m durch Ausfahren des Hubdaches (meist in Verbindung mit unzureichender Rückenhöhe) •Überladung je nach Fahrzeugtyp
Häufig festgestellte Veterinärrechtliche Verstöße • Unzureichende Rückenhöhe (!), oft stoßen Tiere mit dem Rücken gegen den Zwischenboden / das Dach • Zu wenig Platz, zu große Gruppen, falsche Gruppenzusammensetzung • Einstreu fehlt (junge Tiere, lange Transporte) • Wasser fehlt, Tränkesystem defekt • Milchfluss aus Euter • Tierische Abgänge austretend • Tiere mit überlangen Klauen • Transportunfähige Tiere • Unzulässige Gruppenzusammensetzung (behornt + unbehornt, männlich + weiblich, …)
Maßnahmen • Dringlichkeitsmaßnahmen • Anordnung zur sofortigen Mängelbehebung, wenn möglich • Amtshilfeersuchen an Schlachthof-Veterinär • Verwarngeld • Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren Ggf. Einbehalten einer Sicherheitsleistung (internationale Transporte) • Zuständige Behörden informieren (bei internationalen Transporten über Kontaktstelle)
Dringlichkeitsmaßnahmen • Fahrer(Betreuer-) wechsel • Vorläufige Reparatur d. Transportmittels • Umladen • Entladen und Unterbringen (Pflege gewährleisten!) • Weiterfahrt unter Auflagen • Weiterer Transport oder Rücksendung auf kürzestem Weg • Tierschutzgerecht töten / euthanasieren
Bei Maßnahmen → ACHTUNG!!! Folgendes beachten, falls längeres Stehen notwendig ist: •Dach ausfahren, um Rückenhöhe und Belüftung zu verbessern •Für Lüftung sorgen (ggf. Ventilatoren anstellen lassen) •Wenn nötig für Wasser sorgen •Standzeiten so kurz wie möglich •Ggf. für Unterbringung und Versorgung der Tiere sorgen
5. Dokumentation 1. Routinemäßige Datenerhebung 2. Dokumentation der festgestellten Mängel
Routinemäßige Datenerhebung • Ort, Zeit, Kontrolleure/Zeugen • KFZ-Kennzeichen • Personaldaten beide Fahrer (+ BN vorhanden) • TU-Zulassung: Typ (1/2), Zulassungs-Nr. • Tiere: Art, Alter, Anzahl, Gruppenaufteilung (Fahrzeugbeladung), Transportzweck • Verfügbare Bodenfläche • Aus „Transportkontrollbuch“: Ladebeginn (*), Abfahrtzeit (*), voraussichtliche Beförderungsdauer, Transport von… nach… (*) abgleichen mit Fahrerkarte/Tachoscheibe • Bescheinigungs-Nr. (INTRA…) der IGH-Bescheinigung
Dokumentation der Gruppenaufteilung 5 5 5 4 6 Bullen Bullen Kühe Kühe Kühe 6 6 Bullen Bullen
Bei Verstößen zusätzliche Dokumentation 1. Weitere Daten erfragen 2. Kopien anfertigen 3. Foto- und/oder Videodokumentation
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