Vivavelo-Kongress 2012 - Rechtliche Rahmenbedingungen für eine neue Mobilität Pedelecs

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Vivavelo-Kongress 2012 - Rechtliche Rahmenbedingungen für eine neue Mobilität Pedelecs
Vivavelo-Kongress 2012

          Pedelecs
Rechtliche Rahmenbedingungen
    für eine neue Mobilität

       Dipl.Ing.(FH) Siegfried Neuberger
        Zweirad-Industrie-Verband e.V.
Vivavelo-Kongress 2012 - Rechtliche Rahmenbedingungen für eine neue Mobilität Pedelecs
Vivavelo-Kongress 2012 - Rechtliche Rahmenbedingungen für eine neue Mobilität Pedelecs
Gliederung
1.   Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V.

2.   Marktentwicklung in Deutschland und Europa

3.   Rechtliche Einstufung von Pedelecs

4.   EU-Maschinenrichtlinie und Normung

5.   EMV-Richtlinie

6.   Elektrogeräte- und Batteriegesetz

7.   Zusammenfassung und Ausblick
Vivavelo-Kongress 2012 - Rechtliche Rahmenbedingungen für eine neue Mobilität Pedelecs
Der Zweirad-Industrie-Verband e.V.

• Der ZIV ist der Verband der deutschen und internationalen
  Zweirad-Industrie.

• Der ZIV hat rund 80 Mitglieder aus den Bereichen Produktion
  und Import von Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs, Fahrradteilen, -
  komponenten und –zubehör.

• Der ZIV unterstützt seit mehr als 15 Jahren die Entwicklung des
  E-Bike Marktes auf deutscher und europäischer Ebene.

• Der ZIV organisiert u. a. Veranstaltungen rund um das Thema
  „Pedelec“
Vivavelo-Kongress 2012 - Rechtliche Rahmenbedingungen für eine neue Mobilität Pedelecs
Gliederung
1.   Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V.

2.   Marktentwicklung in Deutschland und Europa

3.   Rechtliche Einstufung von Pedelecs

4.   EU-Maschinenrichtlinie und Normung

5.   EMV-Richtlinie

6.   Elektrogeräte- und Batteriegesetz

7.   Zusammenfassung und Ausblick
Vivavelo-Kongress 2012 - Rechtliche Rahmenbedingungen für eine neue Mobilität Pedelecs
Marktentwicklung Pedelecs in Deutschland
(Stück)

                                                  Seit 2005 steigt das
                                                  Marktvolumen kontinuierlich an.
                                        300.000
                                                  Der Absatz im Jahr 2011 betrug
                                                  nach Schätzungen des ZIV rund
                                                  300.000 Stück.
                                  200.000
                                                  Für das Jahr 2012 rechnet der
                            150.000               ZIV mit einem weiter wachsenden
                                                  Markt in Deutschland.
                      110.000
                 70.000
                                                  Der Bestand beträgt ca. 700.000
 25.000 40.000                                    bis 800.000 Fahrzeuge.
  2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
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Modellgruppenaufteilung 2010

                         ATB              Trekkingrad
                         8,0%                35,0%
        Jugendrad
          3,5%
      Kinderrad
        2,5%
  Sonstige 1,0%

  E-Bikes 5,0%

   Rennmaschine
     /Fitness-
    Bike/Cross
       6,0%
                  MTB
                 11,0%                    Cityrad /
                            Holland- u.    Urban
                            Tourenrad      25,0%
                              3,0%
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Marktentwicklung Pedelecs in Europa
(Stück)

                                                Der europäische Pedelec Markt
                                      900.000
                                                entwickelt sich ebenfalls sehr
                                                positiv.

                                700.000
                                                Im Jahr 2011 wurden nach
                                                Schätzungen des ZIV rund
                          500.000               900.000 Stück verkauft.

                    300.000                     Die wichtigsten Märkte in
             200.000                            Europa sind: Deutschland,
       140.000                                  Niederlande, Italien, Frankreich,
 100.000                                        Schweiz sowie Österreich.
  2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
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Marktentwicklung Pedelecs in Europa

Land                       2008        2009         2010
Deutschland              110.000     150.000    200.000
Frankreich                15.300      23.700        40.000
Italien                   20.000      30.000        50.000
Niederlande              134.000     154.000    171.000

Österreich                 8.000      10.000        20.000

Schweiz                   12.600      23.900        39.200

Sonstige                    100      108.400    179.800

Summe                    300.000     500.000    700.000
Gliederung
1.   Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V.

2.   Marktentwicklung in Deutschland und Europa

3.   Rechtliche Einstufung von Pedelecs

4.   EU-Maschinenrichtlinie und Normung

5.   EMV-Richtlinie

6.   Elektrogeräte- und Batteriegesetz

7.   Zusammenfassung und Ausblick
Rechtliche Rahmenbedingungen

 Begriffe:

 E-Bike :

   Alle Elektrofahrräder, unabhängig davon, ob der Motor das Treten nur
   unterstützt oder das Fahrzeug auch ausschließlich vom Motor angetrieben
   werden kann.

 Pedelec:

   „Pedal Electric Cycle“ Unterstützung des Motors erfolgt nur, wenn
   pedaliert wird (Kraft- oder Tretsensor erforderlich).
Rechtliche Rahmenbedingungen

 Pedelec

               •   Ergebnisse des Verkehrsgerichtstags in Goslar am
                   26./27.1.2012.
               •   Pedelecs gelten bis zu einer Höchstgeschwindigkeit mit
                   Motorunterstützung von 25 km/h und einer Nenndauerleistung
                   des Motors von max. 250 W als Fahrräder im Sinne der
                   StVZO.
               •   Der Elektromotor unterstützt den Pedalantrieb und schaltet
                   automatisch ab, wenn der Radfahrer / die Radfahrerin mit dem
                   Pedalieren aufhört.
               •   Der Anteil der Unterstützungsleistung an der Gesamtleistung
                   ist nicht begrenzt.
               •   Zum Fahren auf öffentlichen Straßen wird kein Führerschein,
                   keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungskennzeichen und
                   kein Helm benötigt.
Rechtliche Rahmenbedingungen

Pedelec mit Anfahr- / Schiebehilfe

                                     •   Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
                                         von 6 km/h ist ein Antrieb nur mit Motorkraft
                                         möglich.
                                     •   Ziel ist es, das Anfahren oder Schieben eines
                                         schweren Pedelecs (z.B. Transport- oder Post-
                                         Pedelec) zu unterstützen.
                                     •   Die Pedelecs mit Anfahr- und Schiebehilfe sollen
                                         ebenfalls als Fahrräder eingestuft werden. Aus
                                         diesem Grund wird zukünftig keine
                                         Mofaprüfbescheinigung mehr erforderlich sein.
                                     •   VGT 2012: Empfohlenes Mindestalter: 14 Jahre
                                     •   Das Tragen eines Fahrradhelms und der Abschluss
                                         einer privaten Haftpflichtversicherung wird ebenfalls
                                         dringend empfohlen!
Rechtliche Rahmenbedingungen

Schnelles Pedelec

                    •   Die s.g. schnellen Pedelecs sind Kraftfahrzeuge und
                        benötigen eine Betriebserlaubnis und ein
                        Versicherungskennzeichen.
                    •   Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat die
                        Empfehlung ausgesprochen, dass schnelle
                        Pedelecs als Kleinkrafträder 45 eingestuft werden
                        sollen.
                    •   Ein geeigneter Helm muss noch definiert und
                        beschrieben werden.
                    •   Die Nutzung von Radwegen (außerorts) muss noch
                        diskutiert werden.
                    •   BMVBS wird entsprechende Verordnungen
                        vorbereiten.
Rechtliche Rahmenbedingungen

Elektro - Leichtmofa

                       •   Das Elektro-Leichtmofa benötigt eine
                           Betriebserlaubnis bis zu einer bauartbedingten
                           Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
                       •   Das Pedalieren des Fahrers / der Fahrerin ist nicht
                           erforderlich.
                       •   Das Tragen eines Motorradhelms ist nicht
                           vorgeschrieben. Die Nutzung eines Fahrradhelms
                           wird jedoch dringend empfohlen!
                       •   Fahrradwege dürfen innerorts nur benutzt werden,
                           wenn Mofas durch Zusatzschild freigegeben sind.
                       •   Fahrradwege dürfen außerhalb geschlossener
                           Ortschaften benutzt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen

  .
Rechtliche Rahmenbedingungen

     Vorschlag für eine Richtlinie des EU-Parlaments
     und des EU-Ministerrates hinsichtlich der
     Betriebserlaubnis und der Marktaufsicht für
     2-, 3- und kleine vierrädrige Kraftfahrzeuge
Rechtliche Rahmenbedingungen

    – Derzeitiger Stand in Europa
       • EU-Betriebserlaubnisrichtlinie für 2- und 3-rädrige Kfz
         wird überarbeitet.
       • IMCO Ausschuss des EU-Parlaments hat vorgeschlagen,
         folgende Fahrzeuge aus dem Geltungsbereich der
         neuen Betriebserlaubnis-Verordnung auszunehmen und
         nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen:
          – Pedelecs bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von max.
            25 km/h jedoch ohne Leistungsbegrenzung.
          – Elektrofahrräder bis max. 25 km/h und max. 25 kg.
          – Segways bis max. 25 km/h.
          – Elektro-Roller (Ohne Sitzplatz) bis 25 km/h.
Rechtliche Rahmenbedingungen
  – Derzeitiger Stand in Europa

     • ZIV, COLIBI, COLIPED, ECF sind gegen eine solche Änderung der
       Betriebserlaubnis-Anforderungen und setzen sich für eine
       Beibehaltung der derzeitigen Regelungen ein!
     • Ein Wegfall der Leistungsbegrenzung würde zu einem
       Leistungswettlauf führen!
     • Höhere Leistung bedeutet schnellere Beschleunigung!
     • Durch Manipulationen erheblich höhere Geschwindigkeiten möglich.
     • Betriebslasten werden stark erhöht.
     • Markt- und Qualitätskontrolle auf Basis der Maschinenrichtlinie ist nur
       schwer möglich.
     • Herstellerselbstbescheinigung und CE-Kennzeichnung reichen nicht
       aus!
     • Verkehrssicherheit, gerade im Zusammenspiel mit „normalen“
       Fahrrädern, nicht mehr gewährleistet.
     • Pedelec-Charakteristik (Unterstützung des Radfahrers) geht verloren.
Rechtliche Rahmenbedingungen
  – Derzeitiger Stand in Europa

     • Eindeutige technische Regeln sind erforderlich um Verbraucher vor
       unsicheren Produkten zu schützen.
     • Gerade Lastenfahrräder (Hohes zul. Gesamtgewicht) müssen einer
       besonderen Überprüfung unterzogen werden. (Bremsen!)
     • Normung kann nur Hilfestellung geben, wenn klare
       Rahmenbedingungen vorliegen.
     • Es geht um Verkehrsmittel, die im Straßenverkehr benutzt werden!
       Aus diesem Grund sind besondere Anforderungen notwendig.
     • Innovationen werden nicht behindert! Einzelabnahme und EU-
       Typgenehmigungen möglich!
     • Gesetzgeber würde mit Restriktionen (Helmpflicht,
       Mofaprüfbescheinigung, Haftpflichtversicherungs-Pflicht, etc)
       reagieren.
     • Negative Auswirkungen auf Akzeptanz und Marktentwicklung!
Rechtliche Rahmenbedingungen

  – Derzeitiger Stand in Europa

     • Anforderungen an leistungsstärkere und schnellere Pedelecs:

     • Leistungsstärkere oder schnellere Pedelecs (Lasten-Pedelecs, S-
       Pedelecs, etc.) können wie bisher mit einer Betriebserlaubnis in
       Verkehr gebracht werden.
     • Typgutachten und Qualitätssicherungssystem (Anfangsbewertung)
       erforderlich.
     • Hersteller / Importeure sind eindeutig identifizierbar und
       verantwortlich.
     • Manipulations-Sicherheit wird geprüft.
     • Technische Anforderungen der EU-Betriebserlaubnis-Verordnung
       sollten noch angepasst werden. (ZIV hat Vorschläge eingereicht!)
Rechtliche Rahmenbedingungen

•   Gesamt-Betriebserlaubnis (neu)
•   Bremse
•   Schallzeichen (Anbau)
•   Diebstahlsicherung
•   Angaben am Fahrzeug
•   Massen & Abmessungen
•   Höchstgeschwindigkeit
•   Reifen
•   Beleuchtung (LED-Fahrradbeleuchtung)
•   Außenkanten
•   Rückspiegel
•   Antimanipulation
•   EMV
•   Tachometer
•   Anbringung Kennzeichen
•   Anbau Beleuchtung
•   Ständer
•   Bet.-Einr./Kontrollleuchten
•   Angaben am Fahrzeug
Rechtliche Rahmenbedingungen

  – Derzeitiger Stand in Europa

     • Derzeitiger Stand in Europa

        – Erste Lesung im EU-Parlament im März
        – EU-Kommission und EU-Ministerrat sind für die Beibehaltung der
          derzeitigen Regelungen
        – BMVBS unterstützt diese Position ebenfalls und hat angekündigt
          im Falle einer Änderung auf EU-Ebene die Einstufung von
          Pedelecs in Deutschland nicht zu verändern.
        – Restriktionen wie z.B. Helmpflicht, Haftpflichtversicherung, etc.
          würden den Wachstumsmarkt gefährden!
Rechtliche Rahmenbedingungen

  – Beleuchtungseinrichtungen an Pedelecs

     • Pedelecs und Pedelecs mit Anfahr- und Schiebehilfe werden
       als Fahrräder eingestuft.
     • Anforderungen des § 67 StVZO gelten somit für diese
       Fahrzeuge.
     • Dies bedeutet: Dynamo-Pflicht.
     • ZIV setzt sich in den Gremien des BMVBS für eine Änderung
       ein. Der Fachausschuss für Lichttechnik hat einer neuen
       Regelung für Pedelecs bereits zugestimmt.
     • Umsetzung muss über eine Verordnung zur StVZO erfolgen.
     • Durch DVR und GDV Aktivitäten sowie dem
       Verkehrsgerichtstag in Goslar waren alle Aktivitäten des
       BMVBS zunächst gestoppt.
Gliederung
1.   Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V.

2.   Marktentwicklung in Deutschland und Europa

3.   Rechtliche Einstufung von Pedelecs

4.   EU-Maschinenrichtlinie und Normung

5.   EMV-Richtlinie

6.   Elektrogeräte- und Batteriegesetz

7.   Zusammenfassung und Ausblick
Maschinenrichtlinie und Normung

       • Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist am 29.12.2009 in
         Kraft getreten.

       • Geltungsbereich wurde geändert.

       • Pedelecs fallen in den Geltungsbereich der Richtlinie.

       • S-Pedelecs und E-Bikes mit Typgenehmigung sind
         ausgenommen (2002/24/EG).

       • Als „Hersteller“ im Sinne der MR gelten auch Händler, die
         Antriebssystem nachrüsten und Importeure von Pedelecs
         aus Ländern außerhalb der EU!
Maschinenrichtlinie und Normung

      •   Was bedeutet das für Hersteller und Importeure?
      •   Risiko-Analyse
      •   Konformitätserklärung
      •   CE-Zeichen

      • Was bedeutet dies für die europäische Normung?
      • Anpassung der EN 15194 an Anforderungen der
        Maschinenrichtlinie
      • Ergebnis: Harmonisierte Norm unter der
        Maschinenrichtlinie
Maschinenrichtlinie und Normung

      • EN 15194 wird derzeit im CEN TC 333 „Fahrräder“ überarbeitet.

      • Anpassung an die Anforderungen der Maschinenrichtlinie.

      • Überarbeitung der Betriebsfestigkeits-Anforderungen und
        Prüfverfahren im Hinblick auf die höheren Betriebslasten bei
        Pedelecs.

      • Untersuchungen der TU Hamburg Harburg haben ergeben, dass
        Rahmen, Gabel und Lenker / Lenker-Vorbau stärker belastet
        werden.

      • Im nationalen Vorwort der EN 15194 wurde bereits ein
        zusätzlicher Test (horizontale Rahmen/Gabelprüfung)
        aufgenommen.

      • Harmonisierte Norm vereinfacht die Risikoanalyse für den
        Hersteller / Importeur.
Maschinenrichtlinie und Normung

   – Nächste Schritte

      • CEN Arbeitsgruppe tagt voraussichtlich im Frühjahr 2012.

      • Fertigstellung der überarbeiteten Norm im Jahr 2013.

      • Veröffentlichung im Amtsblatt der EU als harmonisierte Norm.

      • Basis für die Risiko-Analyse nach EG-Maschinenrichtlinie.

      • Konformitätserklärung und CE-Zeichen
Gliederung
1.   Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V.

2.   Marktentwicklung in Deutschland und Europa

3.   Rechtliche Einstufung von Pedelecs

4.   EU-Maschinenrichtlinie und Normung

5.   EMV-Richtlinie

6.   Elektrogeräte- und Batteriegesetz

7.   Zusammenfassung und Ausblick
EMV-Richtlinie

               Richtlinie 2004/108/EG über die
              elektromagnetische Verträglichkeit

   • Pedelecs fallen in den Geltungsbereich der Richtlinie.
   • S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, etc werden nicht erfasst.
   • DIN EN 15194 beinhaltet Anforderungen und Prüfmethoden
   • Hersteller muss Konformität nachweisen und CE-Zeichen
     anbringen.
   • Als Hersteller gilt auch der Importeur (von außerhalb der EU)
     und z.B. der Händler, der ein Fahrrad mit einem
     Antriebsystem nachrüstet!
EMV-Richtlinie

   – Störfestigkeit

      • Geprüft wird, ob die Elektronik des Pedelecs auf die
        Einstrahlung von Elektromagnetischen Wellen reagiert!
      • Es dürfen keine sicherheitsrelevanten Reaktionen der
        Steuerung registriert werden.
      • Prüfkammer erforderlich.
      • Diskussion: Dürfen auch Baugruppen (Elektronik,
        Kabel,etc) unabhängig vom Komplett-Pedelec getestet
        werden?
EMV-Richtlinie

   – Störausstrahlung

      • Geprüft wird, ob das Pedelec elektromagnetische
        Störstrahlung emittiert.
      • Strahlung darf bestimmte Werte nicht überschreiten.
      • Prüfkammer erforderlich.
      • Diskussion: Dürfen auch Baugruppen (Elektronik,
        Kabel,etc) unabhängig vom Komplett-Pedelec getestet
        werden?
Gliederung
1.   Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V.

2.   Marktentwicklung in Deutschland und Europa

3.   Rechtliche Einstufung von Pedelecs

4.   EU-Maschinenrichtlinie und Normung

5.   EMV-Richtlinie

6.   Elektrogeräte- und Batteriegesetz

7.   Zusammenfassung und Ausblick
Elektro- und Elektronikgerätegesetz

         ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
    (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und
      die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
                       Elektronikgeräten)

   „Ziel des ElektroG ist es, die Verantwortung der Hersteller für ihre in Verkehr
   gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte auf den gesamten
   Produktlebenszyklus auszudehnen, indem die Rücknahme und die
   Entsorgung der Geräte nach bestimmten ökologischen Standards von den
   Herstellern selbst übernommen wird. Um das zu gewährleisten, müssen
   private Haushalte seit dem 24. März 2006 ihre nicht mehr benötigten Geräte
   einer getrennten Sammlung bei den Kommunen zuführen.
   Um die Entsorgung deutschlandweit zu koordinieren, sind die Hersteller zur
   Gründung und Finanzierung einer "Gemeinsamen Stelle" verpflichtet. So
   wurde die privatwirtschaftlich organisierte Stiftung Elektro-Altgeräte Register
   (stiftung ear) mit Bescheid 6. Juli 2005 durch das Bundesumweltamt mit den
   Aufgaben einer "Gemeinsamen Stelle" betraut und übt somit die von
   staatlicher Seite nötigen Funktionen zur Umsetzung des ElektroG aus.“
Elektro- und Elektronikgerätegesetz

   • Entscheidung 2011:

       Pedelecs fallen in den Geltungsbereich des ElektroG.
              ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
         (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
      umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten)

   • Registrierung der Hersteller bei der EAR (Stiftung Elektro-
     Altgeräte Register) in Fürth erforderlich.

   • Kategrorie 7 (Sport- und Freizeitgeräte).

   • Insolvenzsichere Garantie erforderlich.

   • ZIV bietet seinen Mitgliedsfirmen eine hervorragende
     Einstiegslösung mit der „GSA – Garantiesystem Altgeräte“ an.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz

• ZIV-Rahmenvereinbarung mit der
  BITCOM Servicegesellschaft
  (GSA – Garantiesystem Altgeräte)
• Insolvenzsichere Garantie.
• Sehr attraktive
  Entsorgungskonditionen.
• Meldeservice auch im 1. Halbjahr
  2012 für ZIV Mitglieder kostenlos.
• Einfache und transparente
  Abwicklung.
• Weiterentwicklung der
  Dienstleistung für Mitgliedsfirmen
  geplant.
Batteriegesetz

  Hersteller müssen ihre beabsichtigte Marktteilnahme ab
  dem 01. Dezember 2009 dem Umweltbundesamt
  elektronisch unter Angabe von Name und Adresse,
  Markenname, um welche Art der Batterie es sich handelt
  und wie die Hersteller ihre Rücknahmepflicht erfüllen wollen
  (Gemeinsames oder individuelles Rücknahmesystem für
  Gerätebatterien) melden. Alle Daten werden vom
  Umweltbundesamt auf deren Internetseite veröffentlicht.
  Werden nichtregistrierte Batterien vertrieben, hat
  automatisch der Vertreiber die Pflicht, diese zu registrieren.
  Ihm obliegen somit umfangreiche Kontrollpflichten.
Batteriegesetz

• ZIV hat mit der GRS-Batterien 2009 einen
  Rahmenvertrag abgeschlossen.
• Bisher sind 22 namhafte Anbieter von Pedelecs
  diesem System beigetreten.
• Rund 1500 Händler sind mit einem Entsorgungs-
  Paket ausgestattet worden.
• Zur Zeit werden noch alle, bei diesen Händlern
  anfallenden Batterien, entsorgt und einem
  Recycling zugeführt.
• Zukünftig soll der Rücklauf regelmäßig überprüft
  werden. (Free-Rider-Problematik)
• ZIV: Entsorgungs- und Recycling-Lösung für den
  gesamten Markt!
Batteriegesetz
Batteriegesetz
Batteriesicherheit

    – Das Thema „Batteriesicherheit“ ist von entscheidender
      Bedeutung für die zukünftige Marktentwicklung aller
      Elektrofahrzeuge!

    – Es geht nicht um Konkurrenzdenken sondern um
      gemeinsames Handeln!

    – Nur geprüfte und sichere Batterien dürfen transportiert und
      in Verkehr gebracht werden!

    – Akzeptanz von BATSO Prüfungen steigern!
Batteriesicherheit
Batteriesicherheit

                     http://www.prba.org
Batteriesicherheit

    – Weitere Themen:

        • Weiterentwicklung der Transportvorschriften.
        • Transport von beschädigten Akkus.
        • Anpassung der Normen.
        • Öffentlichkeitsarbeit (Sichere Batterien und Ladegeräte)
        • Ausbildungspläne für Fahrrad- und Zweiradmechaniker
          anpassen.
        • Zusammenarbeit mit allen Organisationen, Prüfhäusern und
          Verbänden!
Gliederung
1.   Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V.

2.   Marktentwicklung in Deutschland und Europa

3.   Rechtliche Einstufung von Pedelecs

4.   EU-Maschinenrichtlinie und Normung

5.   EMV-Richtlinie

6.   Elektrogeräte- und Batteriegesetz

7.   Zusammenfassung und Ausblick
Zusammenfassung und Ausblick

•   Pedelcs sind bereits in vielen Bereichen geregelt.

•   Dynamisches Marktwachstum darf nicht durch
    Überreglementierung behindert werden.

•   Klare rechtliche Rahmenbedingungen sind jedoch erforderlich
    um die Sicherheit der Produkte und der Endverbraucher zu
    gewährleisten.

•   Neben den technischen Anforderungen an die Produkte, muss
    auch die Infrastruktur an die steigende Nutzung angepasst
    werden.

•   ZIV ist in allen relevanten Gremien auf nationaler und
    europäischer Ebene vertreten.
Vielen Dank für Ihre
  Aufmerksamkeit!
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