Vivavelo-Kongress 2012 - Rechtliche Rahmenbedingungen für eine neue Mobilität Pedelecs
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Vivavelo-Kongress 2012 Pedelecs Rechtliche Rahmenbedingungen für eine neue Mobilität Dipl.Ing.(FH) Siegfried Neuberger Zweirad-Industrie-Verband e.V.
Gliederung 1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. 2. Marktentwicklung in Deutschland und Europa 3. Rechtliche Einstufung von Pedelecs 4. EU-Maschinenrichtlinie und Normung 5. EMV-Richtlinie 6. Elektrogeräte- und Batteriegesetz 7. Zusammenfassung und Ausblick
Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. • Der ZIV ist der Verband der deutschen und internationalen Zweirad-Industrie. • Der ZIV hat rund 80 Mitglieder aus den Bereichen Produktion und Import von Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs, Fahrradteilen, - komponenten und –zubehör. • Der ZIV unterstützt seit mehr als 15 Jahren die Entwicklung des E-Bike Marktes auf deutscher und europäischer Ebene. • Der ZIV organisiert u. a. Veranstaltungen rund um das Thema „Pedelec“
Gliederung 1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. 2. Marktentwicklung in Deutschland und Europa 3. Rechtliche Einstufung von Pedelecs 4. EU-Maschinenrichtlinie und Normung 5. EMV-Richtlinie 6. Elektrogeräte- und Batteriegesetz 7. Zusammenfassung und Ausblick
Marktentwicklung Pedelecs in Deutschland (Stück) Seit 2005 steigt das Marktvolumen kontinuierlich an. 300.000 Der Absatz im Jahr 2011 betrug nach Schätzungen des ZIV rund 300.000 Stück. 200.000 Für das Jahr 2012 rechnet der 150.000 ZIV mit einem weiter wachsenden Markt in Deutschland. 110.000 70.000 Der Bestand beträgt ca. 700.000 25.000 40.000 bis 800.000 Fahrzeuge. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Modellgruppenaufteilung 2010 ATB Trekkingrad 8,0% 35,0% Jugendrad 3,5% Kinderrad 2,5% Sonstige 1,0% E-Bikes 5,0% Rennmaschine /Fitness- Bike/Cross 6,0% MTB 11,0% Cityrad / Holland- u. Urban Tourenrad 25,0% 3,0%
Marktentwicklung Pedelecs in Europa (Stück) Der europäische Pedelec Markt 900.000 entwickelt sich ebenfalls sehr positiv. 700.000 Im Jahr 2011 wurden nach Schätzungen des ZIV rund 500.000 900.000 Stück verkauft. 300.000 Die wichtigsten Märkte in 200.000 Europa sind: Deutschland, 140.000 Niederlande, Italien, Frankreich, 100.000 Schweiz sowie Österreich. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Marktentwicklung Pedelecs in Europa Land 2008 2009 2010 Deutschland 110.000 150.000 200.000 Frankreich 15.300 23.700 40.000 Italien 20.000 30.000 50.000 Niederlande 134.000 154.000 171.000 Österreich 8.000 10.000 20.000 Schweiz 12.600 23.900 39.200 Sonstige 100 108.400 179.800 Summe 300.000 500.000 700.000
Gliederung 1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. 2. Marktentwicklung in Deutschland und Europa 3. Rechtliche Einstufung von Pedelecs 4. EU-Maschinenrichtlinie und Normung 5. EMV-Richtlinie 6. Elektrogeräte- und Batteriegesetz 7. Zusammenfassung und Ausblick
Rechtliche Rahmenbedingungen Begriffe: E-Bike : Alle Elektrofahrräder, unabhängig davon, ob der Motor das Treten nur unterstützt oder das Fahrzeug auch ausschließlich vom Motor angetrieben werden kann. Pedelec: „Pedal Electric Cycle“ Unterstützung des Motors erfolgt nur, wenn pedaliert wird (Kraft- oder Tretsensor erforderlich).
Rechtliche Rahmenbedingungen Pedelec • Ergebnisse des Verkehrsgerichtstags in Goslar am 26./27.1.2012. • Pedelecs gelten bis zu einer Höchstgeschwindigkeit mit Motorunterstützung von 25 km/h und einer Nenndauerleistung des Motors von max. 250 W als Fahrräder im Sinne der StVZO. • Der Elektromotor unterstützt den Pedalantrieb und schaltet automatisch ab, wenn der Radfahrer / die Radfahrerin mit dem Pedalieren aufhört. • Der Anteil der Unterstützungsleistung an der Gesamtleistung ist nicht begrenzt. • Zum Fahren auf öffentlichen Straßen wird kein Führerschein, keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungskennzeichen und kein Helm benötigt.
Rechtliche Rahmenbedingungen Pedelec mit Anfahr- / Schiebehilfe • Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h ist ein Antrieb nur mit Motorkraft möglich. • Ziel ist es, das Anfahren oder Schieben eines schweren Pedelecs (z.B. Transport- oder Post- Pedelec) zu unterstützen. • Die Pedelecs mit Anfahr- und Schiebehilfe sollen ebenfalls als Fahrräder eingestuft werden. Aus diesem Grund wird zukünftig keine Mofaprüfbescheinigung mehr erforderlich sein. • VGT 2012: Empfohlenes Mindestalter: 14 Jahre • Das Tragen eines Fahrradhelms und der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird ebenfalls dringend empfohlen!
Rechtliche Rahmenbedingungen Schnelles Pedelec • Die s.g. schnellen Pedelecs sind Kraftfahrzeuge und benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. • Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat die Empfehlung ausgesprochen, dass schnelle Pedelecs als Kleinkrafträder 45 eingestuft werden sollen. • Ein geeigneter Helm muss noch definiert und beschrieben werden. • Die Nutzung von Radwegen (außerorts) muss noch diskutiert werden. • BMVBS wird entsprechende Verordnungen vorbereiten.
Rechtliche Rahmenbedingungen Elektro - Leichtmofa • Das Elektro-Leichtmofa benötigt eine Betriebserlaubnis bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. • Das Pedalieren des Fahrers / der Fahrerin ist nicht erforderlich. • Das Tragen eines Motorradhelms ist nicht vorgeschrieben. Die Nutzung eines Fahrradhelms wird jedoch dringend empfohlen! • Fahrradwege dürfen innerorts nur benutzt werden, wenn Mofas durch Zusatzschild freigegeben sind. • Fahrradwege dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen .
Rechtliche Rahmenbedingungen Vorschlag für eine Richtlinie des EU-Parlaments und des EU-Ministerrates hinsichtlich der Betriebserlaubnis und der Marktaufsicht für 2-, 3- und kleine vierrädrige Kraftfahrzeuge
Rechtliche Rahmenbedingungen – Derzeitiger Stand in Europa • EU-Betriebserlaubnisrichtlinie für 2- und 3-rädrige Kfz wird überarbeitet. • IMCO Ausschuss des EU-Parlaments hat vorgeschlagen, folgende Fahrzeuge aus dem Geltungsbereich der neuen Betriebserlaubnis-Verordnung auszunehmen und nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen: – Pedelecs bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h jedoch ohne Leistungsbegrenzung. – Elektrofahrräder bis max. 25 km/h und max. 25 kg. – Segways bis max. 25 km/h. – Elektro-Roller (Ohne Sitzplatz) bis 25 km/h.
Rechtliche Rahmenbedingungen – Derzeitiger Stand in Europa • ZIV, COLIBI, COLIPED, ECF sind gegen eine solche Änderung der Betriebserlaubnis-Anforderungen und setzen sich für eine Beibehaltung der derzeitigen Regelungen ein! • Ein Wegfall der Leistungsbegrenzung würde zu einem Leistungswettlauf führen! • Höhere Leistung bedeutet schnellere Beschleunigung! • Durch Manipulationen erheblich höhere Geschwindigkeiten möglich. • Betriebslasten werden stark erhöht. • Markt- und Qualitätskontrolle auf Basis der Maschinenrichtlinie ist nur schwer möglich. • Herstellerselbstbescheinigung und CE-Kennzeichnung reichen nicht aus! • Verkehrssicherheit, gerade im Zusammenspiel mit „normalen“ Fahrrädern, nicht mehr gewährleistet. • Pedelec-Charakteristik (Unterstützung des Radfahrers) geht verloren.
Rechtliche Rahmenbedingungen – Derzeitiger Stand in Europa • Eindeutige technische Regeln sind erforderlich um Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen. • Gerade Lastenfahrräder (Hohes zul. Gesamtgewicht) müssen einer besonderen Überprüfung unterzogen werden. (Bremsen!) • Normung kann nur Hilfestellung geben, wenn klare Rahmenbedingungen vorliegen. • Es geht um Verkehrsmittel, die im Straßenverkehr benutzt werden! Aus diesem Grund sind besondere Anforderungen notwendig. • Innovationen werden nicht behindert! Einzelabnahme und EU- Typgenehmigungen möglich! • Gesetzgeber würde mit Restriktionen (Helmpflicht, Mofaprüfbescheinigung, Haftpflichtversicherungs-Pflicht, etc) reagieren. • Negative Auswirkungen auf Akzeptanz und Marktentwicklung!
Rechtliche Rahmenbedingungen – Derzeitiger Stand in Europa • Anforderungen an leistungsstärkere und schnellere Pedelecs: • Leistungsstärkere oder schnellere Pedelecs (Lasten-Pedelecs, S- Pedelecs, etc.) können wie bisher mit einer Betriebserlaubnis in Verkehr gebracht werden. • Typgutachten und Qualitätssicherungssystem (Anfangsbewertung) erforderlich. • Hersteller / Importeure sind eindeutig identifizierbar und verantwortlich. • Manipulations-Sicherheit wird geprüft. • Technische Anforderungen der EU-Betriebserlaubnis-Verordnung sollten noch angepasst werden. (ZIV hat Vorschläge eingereicht!)
Rechtliche Rahmenbedingungen • Gesamt-Betriebserlaubnis (neu) • Bremse • Schallzeichen (Anbau) • Diebstahlsicherung • Angaben am Fahrzeug • Massen & Abmessungen • Höchstgeschwindigkeit • Reifen • Beleuchtung (LED-Fahrradbeleuchtung) • Außenkanten • Rückspiegel • Antimanipulation • EMV • Tachometer • Anbringung Kennzeichen • Anbau Beleuchtung • Ständer • Bet.-Einr./Kontrollleuchten • Angaben am Fahrzeug
Rechtliche Rahmenbedingungen – Derzeitiger Stand in Europa • Derzeitiger Stand in Europa – Erste Lesung im EU-Parlament im März – EU-Kommission und EU-Ministerrat sind für die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen – BMVBS unterstützt diese Position ebenfalls und hat angekündigt im Falle einer Änderung auf EU-Ebene die Einstufung von Pedelecs in Deutschland nicht zu verändern. – Restriktionen wie z.B. Helmpflicht, Haftpflichtversicherung, etc. würden den Wachstumsmarkt gefährden!
Rechtliche Rahmenbedingungen – Beleuchtungseinrichtungen an Pedelecs • Pedelecs und Pedelecs mit Anfahr- und Schiebehilfe werden als Fahrräder eingestuft. • Anforderungen des § 67 StVZO gelten somit für diese Fahrzeuge. • Dies bedeutet: Dynamo-Pflicht. • ZIV setzt sich in den Gremien des BMVBS für eine Änderung ein. Der Fachausschuss für Lichttechnik hat einer neuen Regelung für Pedelecs bereits zugestimmt. • Umsetzung muss über eine Verordnung zur StVZO erfolgen. • Durch DVR und GDV Aktivitäten sowie dem Verkehrsgerichtstag in Goslar waren alle Aktivitäten des BMVBS zunächst gestoppt.
Gliederung 1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. 2. Marktentwicklung in Deutschland und Europa 3. Rechtliche Einstufung von Pedelecs 4. EU-Maschinenrichtlinie und Normung 5. EMV-Richtlinie 6. Elektrogeräte- und Batteriegesetz 7. Zusammenfassung und Ausblick
Maschinenrichtlinie und Normung • Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist am 29.12.2009 in Kraft getreten. • Geltungsbereich wurde geändert. • Pedelecs fallen in den Geltungsbereich der Richtlinie. • S-Pedelecs und E-Bikes mit Typgenehmigung sind ausgenommen (2002/24/EG). • Als „Hersteller“ im Sinne der MR gelten auch Händler, die Antriebssystem nachrüsten und Importeure von Pedelecs aus Ländern außerhalb der EU!
Maschinenrichtlinie und Normung • Was bedeutet das für Hersteller und Importeure? • Risiko-Analyse • Konformitätserklärung • CE-Zeichen • Was bedeutet dies für die europäische Normung? • Anpassung der EN 15194 an Anforderungen der Maschinenrichtlinie • Ergebnis: Harmonisierte Norm unter der Maschinenrichtlinie
Maschinenrichtlinie und Normung • EN 15194 wird derzeit im CEN TC 333 „Fahrräder“ überarbeitet. • Anpassung an die Anforderungen der Maschinenrichtlinie. • Überarbeitung der Betriebsfestigkeits-Anforderungen und Prüfverfahren im Hinblick auf die höheren Betriebslasten bei Pedelecs. • Untersuchungen der TU Hamburg Harburg haben ergeben, dass Rahmen, Gabel und Lenker / Lenker-Vorbau stärker belastet werden. • Im nationalen Vorwort der EN 15194 wurde bereits ein zusätzlicher Test (horizontale Rahmen/Gabelprüfung) aufgenommen. • Harmonisierte Norm vereinfacht die Risikoanalyse für den Hersteller / Importeur.
Maschinenrichtlinie und Normung – Nächste Schritte • CEN Arbeitsgruppe tagt voraussichtlich im Frühjahr 2012. • Fertigstellung der überarbeiteten Norm im Jahr 2013. • Veröffentlichung im Amtsblatt der EU als harmonisierte Norm. • Basis für die Risiko-Analyse nach EG-Maschinenrichtlinie. • Konformitätserklärung und CE-Zeichen
Gliederung 1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. 2. Marktentwicklung in Deutschland und Europa 3. Rechtliche Einstufung von Pedelecs 4. EU-Maschinenrichtlinie und Normung 5. EMV-Richtlinie 6. Elektrogeräte- und Batteriegesetz 7. Zusammenfassung und Ausblick
EMV-Richtlinie Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit • Pedelecs fallen in den Geltungsbereich der Richtlinie. • S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, etc werden nicht erfasst. • DIN EN 15194 beinhaltet Anforderungen und Prüfmethoden • Hersteller muss Konformität nachweisen und CE-Zeichen anbringen. • Als Hersteller gilt auch der Importeur (von außerhalb der EU) und z.B. der Händler, der ein Fahrrad mit einem Antriebsystem nachrüstet!
EMV-Richtlinie – Störfestigkeit • Geprüft wird, ob die Elektronik des Pedelecs auf die Einstrahlung von Elektromagnetischen Wellen reagiert! • Es dürfen keine sicherheitsrelevanten Reaktionen der Steuerung registriert werden. • Prüfkammer erforderlich. • Diskussion: Dürfen auch Baugruppen (Elektronik, Kabel,etc) unabhängig vom Komplett-Pedelec getestet werden?
EMV-Richtlinie – Störausstrahlung • Geprüft wird, ob das Pedelec elektromagnetische Störstrahlung emittiert. • Strahlung darf bestimmte Werte nicht überschreiten. • Prüfkammer erforderlich. • Diskussion: Dürfen auch Baugruppen (Elektronik, Kabel,etc) unabhängig vom Komplett-Pedelec getestet werden?
Gliederung 1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. 2. Marktentwicklung in Deutschland und Europa 3. Rechtliche Einstufung von Pedelecs 4. EU-Maschinenrichtlinie und Normung 5. EMV-Richtlinie 6. Elektrogeräte- und Batteriegesetz 7. Zusammenfassung und Ausblick
Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) „Ziel des ElektroG ist es, die Verantwortung der Hersteller für ihre in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte auf den gesamten Produktlebenszyklus auszudehnen, indem die Rücknahme und die Entsorgung der Geräte nach bestimmten ökologischen Standards von den Herstellern selbst übernommen wird. Um das zu gewährleisten, müssen private Haushalte seit dem 24. März 2006 ihre nicht mehr benötigten Geräte einer getrennten Sammlung bei den Kommunen zuführen. Um die Entsorgung deutschlandweit zu koordinieren, sind die Hersteller zur Gründung und Finanzierung einer "Gemeinsamen Stelle" verpflichtet. So wurde die privatwirtschaftlich organisierte Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) mit Bescheid 6. Juli 2005 durch das Bundesumweltamt mit den Aufgaben einer "Gemeinsamen Stelle" betraut und übt somit die von staatlicher Seite nötigen Funktionen zur Umsetzung des ElektroG aus.“
Elektro- und Elektronikgerätegesetz • Entscheidung 2011: Pedelecs fallen in den Geltungsbereich des ElektroG. ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) • Registrierung der Hersteller bei der EAR (Stiftung Elektro- Altgeräte Register) in Fürth erforderlich. • Kategrorie 7 (Sport- und Freizeitgeräte). • Insolvenzsichere Garantie erforderlich. • ZIV bietet seinen Mitgliedsfirmen eine hervorragende Einstiegslösung mit der „GSA – Garantiesystem Altgeräte“ an.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz • ZIV-Rahmenvereinbarung mit der BITCOM Servicegesellschaft (GSA – Garantiesystem Altgeräte) • Insolvenzsichere Garantie. • Sehr attraktive Entsorgungskonditionen. • Meldeservice auch im 1. Halbjahr 2012 für ZIV Mitglieder kostenlos. • Einfache und transparente Abwicklung. • Weiterentwicklung der Dienstleistung für Mitgliedsfirmen geplant.
Batteriegesetz Hersteller müssen ihre beabsichtigte Marktteilnahme ab dem 01. Dezember 2009 dem Umweltbundesamt elektronisch unter Angabe von Name und Adresse, Markenname, um welche Art der Batterie es sich handelt und wie die Hersteller ihre Rücknahmepflicht erfüllen wollen (Gemeinsames oder individuelles Rücknahmesystem für Gerätebatterien) melden. Alle Daten werden vom Umweltbundesamt auf deren Internetseite veröffentlicht. Werden nichtregistrierte Batterien vertrieben, hat automatisch der Vertreiber die Pflicht, diese zu registrieren. Ihm obliegen somit umfangreiche Kontrollpflichten.
Batteriegesetz • ZIV hat mit der GRS-Batterien 2009 einen Rahmenvertrag abgeschlossen. • Bisher sind 22 namhafte Anbieter von Pedelecs diesem System beigetreten. • Rund 1500 Händler sind mit einem Entsorgungs- Paket ausgestattet worden. • Zur Zeit werden noch alle, bei diesen Händlern anfallenden Batterien, entsorgt und einem Recycling zugeführt. • Zukünftig soll der Rücklauf regelmäßig überprüft werden. (Free-Rider-Problematik) • ZIV: Entsorgungs- und Recycling-Lösung für den gesamten Markt!
Batteriegesetz
Batteriegesetz
Batteriesicherheit – Das Thema „Batteriesicherheit“ ist von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Marktentwicklung aller Elektrofahrzeuge! – Es geht nicht um Konkurrenzdenken sondern um gemeinsames Handeln! – Nur geprüfte und sichere Batterien dürfen transportiert und in Verkehr gebracht werden! – Akzeptanz von BATSO Prüfungen steigern!
Batteriesicherheit
Batteriesicherheit http://www.prba.org
Batteriesicherheit – Weitere Themen: • Weiterentwicklung der Transportvorschriften. • Transport von beschädigten Akkus. • Anpassung der Normen. • Öffentlichkeitsarbeit (Sichere Batterien und Ladegeräte) • Ausbildungspläne für Fahrrad- und Zweiradmechaniker anpassen. • Zusammenarbeit mit allen Organisationen, Prüfhäusern und Verbänden!
Gliederung 1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. 2. Marktentwicklung in Deutschland und Europa 3. Rechtliche Einstufung von Pedelecs 4. EU-Maschinenrichtlinie und Normung 5. EMV-Richtlinie 6. Elektrogeräte- und Batteriegesetz 7. Zusammenfassung und Ausblick
Zusammenfassung und Ausblick • Pedelcs sind bereits in vielen Bereichen geregelt. • Dynamisches Marktwachstum darf nicht durch Überreglementierung behindert werden. • Klare rechtliche Rahmenbedingungen sind jedoch erforderlich um die Sicherheit der Produkte und der Endverbraucher zu gewährleisten. • Neben den technischen Anforderungen an die Produkte, muss auch die Infrastruktur an die steigende Nutzung angepasst werden. • ZIV ist in allen relevanten Gremien auf nationaler und europäischer Ebene vertreten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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