Mobilfunk (5G) - Kommunikation mit Risiko? - simulplus

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Mobilfunk (5G) - Kommunikation mit Risiko? - simulplus
Mobilfunk (5G) – Kommunikation mit Risiko?

                       Dipl.-Ing. Peter Gamer
  Leiter des Referats Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm
Mobilfunk (5G) - Kommunikation mit Risiko? - simulplus
Überblick
 Kurze Einleitung/Vorbemerkungen
 Wie funktioniert Mobilfunk?
 Welche Grenzwerte gelten und wie kamen diese zustande?
 Zulassung für ortsfeste Funkanlagen
 Was haben bisherige Messungen ergeben?
 Was gilt für Mobiltelefone?
 Was sagt die Forschung zu Gesundheitsgefahren?
 Wie urteilen Gerichte?
 Fazit/Ausblick
  BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Mobilfunk (5G) - Kommunikation mit Risiko? - simulplus
Kurze Einleitung

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Mobilfunk (5G) - Kommunikation mit Risiko? - simulplus
Zitat:
     Ein Gutes hat die Erfindung des Handys doch.
     Früher saß man, wenn man verliebt war,
     stundenlang neben dem Telefon und wartete auf den
     ersehnten Anruf.
     Heute kann man dabei wenigstens spazieren gehen.
                                         Margot S. Baumann, Schweizer Lyrikerin

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Mobilfunk (5G) - Kommunikation mit Risiko? - simulplus
Elektromagnetisches Spektrum

 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Mobilfunk (5G) - Kommunikation mit Risiko? - simulplus
Welche Frequenzen bzw. Frequenzblöcke
werden für 5G genutzt?

 Alle bislang für UMTS (3G) und LTE (4G) bereits genutzten
  Frequenzbereiche zwischen 700 MHz und 2,6 GHz grundsätzlich
  auch für 5G nutzbar.
 Juni 2019: Versteigerung Frequenzbereich 3,4 bis 3,7 GHz
 Seit November 2019 Nutzung Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz (ohne
  Versteigerung) für besondere Anwendungen, z.B. Landwirtschaft
 Darüber hinaus ist Nutzung im Frequenzbereich 24,25 bis 27,5 GHz zu
  einem späteren Zeitpunkt geplant (sog. Kleinzellen)
 Parallel zum weiteren Ausbau von 5G-Netzen läuft der weitere Ausbau
  des 4G-Netzes. Mittel- bis langfristig werden beide Netze parallel oder
  gemeinsam betrieben.

  BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
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Wie funktioniert Mobilfunk?

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Mobilfunk (5G) - Kommunikation mit Risiko? - simulplus
Kurzer Blick in die Anfänge des Mobilfunks in Deutschland

 1918: erste Tests zur mobilen Telefonie
 …
 1958: A-Netz startet als erstes nationales Mobilfunknetz
 …
 1992: Einführung GSM-Standard (Mobilfunkstandard G2). Start 2er
       D-Netze (900 MHz). Endgeräte mit bis zu 8 Watt Sendeleistung!
 1992/1998: Start der beiden E-Netze (1800 MHz)
 2003: Start der UMTS-Netze (Mobilfunkstandard G3)
 2010: Start LTE (Mobilfunkstandard G4)
 2019: Start 5G (Mobilfunkstandard 5G)
 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Mobilfunk (5G) - Kommunikation mit Risiko? - simulplus
Wie funktioniert Mobilfunk?

                                           Vermittlungsstelle
                      Mobilfunkantenne

                Sender                                          Empfänger-
                -Handy      Mobilfunk-
                                                                Handy
                            basisstation

      Elektromagn.                 Kabel oder Richtfunk
      Felder
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Wie funktioniert Mobilfunk?

                                  Ein paar Daten zu Mobilfunkbasisstationen
                                   Durchmesser einer Funkzelle 200-500m in
                                     Innenstädten, auf dem Land bis zu
                                  Vermittlungsstelle
                 Mobilfunkantenne    mehreren Kilometern.
                                   Sendeleistungen zwischen 10 und maximal
                                     50 Watt, UMTS und LTE deutlich niedriger
                                   in Deutschland aktuell rund 75.000
                                     Mobilfunkstandorte
                                   automatische Leistungsregulierung (auch
             Sender                                             Empfänger-
                                     Mobiltelefone), d.h. sie senden  nur so stark
             -Handy  Mobilfunk-
                                                                Handy
                     basisstation    wie nötig (Entfernung, Abschirmung)
      Elektromagn.                 in der Regel 3 einzelne Antennen, die je
                          Kabel oder Richtfunk
      Felder                         einen Sektor von 120 Grad versorgen
  BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Wie funktioniert Mobilfunk?

  BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Welche Grenzwerte gelten
            und wie kamen diese
                 zustande?

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
vom biologischen Effekt zum Grenzwert

 Bei der Festlegung der sog. Basisgrenzwerte wurden alle
  wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen
  Wirkungen sorgfältig geprüft, so dass diese auch vor
  Wirkungen der niedrigsten bekannten Schwelle schützen.
 wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen werden konnte
  biologische Wirkung, dass in Körper eindringende
  hochfrequente elektromagnetische Felder im Körper
  absorbiert wird und dadurch zu einer Erwärmung führt.
 Eindringtiefe hängt von Frequenz ab. Je höher die
  Frequenz, desto niedriger die Eindringtiefe. Bei GSM
  (900 MHz) beträgt diese z.B. nur wenige cm.
 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
vom biologischen Effekt zum Grenzwert

  Ganzkörper-SAR [W/kg]                                             Basisgrenzwerte                                   Referenzwerte
                                                                                                                      (mess-/überprüfbar)

     4 Temperaturerhöhung > 1 0C                                    Bevölkerung:
                                                                    -Ganzkörper: 0,08 W/kg

                                                                                             Expositionsbedingungen
                                                                    -Teilkörper: 2 W/kg

                                                                                             Annahme ungünstigster
                                             Sicherheitsfaktor 50
   1-4 Temperaturerhöhung 0,5-1 0C
                                                                    Beruf:
                                                                    -Ganzkörper: 0,4 W/kg
                                                                    -Teilkörper: 10 W/kg
0,1-0,4 Temperaturerhöhung < 0,5 0C

 < 0,1 keine Temperaturerhöhung

  * SAR = spezifische Absorptionsrate
    BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Gremium                    Regelung      Verbindlichkeit

                                           BImSchG
                                         26. BImSchV

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Empfehlungen für Basisgrenzwerte

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Umsetzung in Deutschland

  Sechsundzwanzigste                          Hochfrequenzanlagen (§ 2)
       Verordnung
                                           Hochfrequenzanlagen mit einer
  zur Durchführung des
                                           äquivalenten isotropen
         Bundes-
                                           Strahlungsleistung ≥ 10 Watt sind
Immissionsschutzgesetzes
                                           so zu errichten und zu betreiben,
 Verordnung über elektro-                  dass in ihrem Einwirkungsbereich
   magnetische Felder                      an Orten, die zum dauerhaften oder
      26. BImSchV)                         vorrübergehenden Aufenthalt von
                                           Menschen bestimmt sind, auch bei
    vom 14. August 2013
                                           höchster betrieblicher Anlagenaus-
                    .                      lastung … die Grenzwerte nach
                                           Anhang 1b eingehalten werden.

  BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Umsetzung in Deutschland

26. BImSchV Anhang 1b
                                     Effektivwert der Feldstärke, quadratisch gemittelt
     Frequenz (f)                                 über 6-Minuten-Intervall
 in Megahertz (MHz)                  Elektrische Feldstärke in   Magnetische Feldstärke in
                                       Volt pro Meter (V/m)       Ampere pro Meter (A/m)

    10 -           400                         27,5                       0,073

  400 -          2.000                          1,375 f                  0,0037 f

 2000 - 300.000                               61                          0,16
f = Frequenz in Hertz (Hz)

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Umsetzung in Deutschland

      Grenzwerte der 26. BImSchV gelten
     technikunabhängig und damit auch für
        Basisstationen mit 5G-Antennen!

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Zulassung von
                    Sendeanlagen durch
                    Bundesnetzagentur
                         (BNetzA)

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Zulassungsverfahren für ortsfeste Funkanlagen

§4 Abs. 1 der Verordnung
über das Nachweisver-
fahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder
(BEMFV)
„Eine ortsfeste Funkanlage
mit einer äquivalenten
isotropen Strahlungsleistung
(EIRP) ≥ 10 Watt darf nur
betrieben werden, wenn für
diesen Standort eine gültige
Standortbescheinigung
vorliegt.“

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Zulassungsverfahren für ortsfeste Funkanlagen

§4 Abs. 1 der Verordnung
über das Nachweisver-
fahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder
(BEMFV)
„Eine ortsfeste Funkanlage
mit einer äquivalenten
isotropen Strahlungsleistung
(EIRP) ≥ 10 Watt darf nur
betrieben werden, wenn für
diesen Standort eine gültige
Standortbescheinigung
vorliegt.“

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Zulassungsverfahren für ortsfeste Funkanlagen

§4 Abs. 1 der Verordnung
über das Nachweisver-
fahren zur Begrenzung
elektromagnetischer      Felder
Die Bewertung des Standorts erfolgte
(BEMFV)
unter Berücksichtigung aller am
„Eine ortsfeste
Standort         Funkanlage
         bereits vorhandenen
relevanten Feldstärken sowie der am
mit einer äquivalenten
Standort
isotropenbereits vorhandenen
           Strahlungsleistung
relevanten Feldstärken,                  Standortbezogene Sicherheitsabstände
(EIRP) ≥ 10  Watt darf die
                        nurvon
umliegenden ortsfesten Funkanlagen
betrieben werden, wenn für
ausgehen.                                         16,4m
diesen Standort eine gültige
Standortbescheinigung
vorliegt.“

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Zulassungsverfahren für ortsfeste Funkanlagen
https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Was haben bisherige
                   Messungen ergeben?

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Allgemein

                                   u.a.
                                   -     bundesweite Messkampagnen durch BNetzA
                                   -     Dauermessungen durch BNetzA

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Allgemein

             5. Juli bis 2. November 2016
                                            an der Grundschule

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Allgemein

                                         für „Mathematiker“

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Allgemein

                                   u.a.
                                   -     bundesweite Messkampagnen durch BNetzA
                                   -     Dauermessungen durch BNetzA
                                   -     landesweite Messkampagnen, auch in Sachsen
                                   -     Messungen durch Umweltbehörden in Sachsen
                                   -     Messungen Mobilfunkbetreiber

Kurzes Fazit:
 geltende Grenzwerte werden sicher eingehalten, zumeist sogar um
  ein Vielfaches unterschritten
 Anteil Mobilfunk in vielen Fällen untergeordnet
BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Ergebnisse der EMF-Messungen am 14.01.2020 in Köllitsch

 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Ergebnisse der EMF-Messungen am 14.01.2020 in Köllitsch

                Standort für geplante
                neue Mobilbasisstation
                von Vodafone

         Messpunkt 5
                                             Messpunkt 3

     Messpunkt 4

                                                 Mobilfunkantenne LVG

 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Ergebnisse EMF-Messungen am 14.01.2020 in Köllitsch

Erfasster Frequenzbereich 700 MHz – 2,7 GHz)

    BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Ergebnisse Messungen am 14.01.2020 in Köllitsch

                                  Messpunkt 3 Aufbauweg

                                              Grenzwert 61: V/m

 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Ergebnisse Messungen am 14.01.2020 in Köllitsch
                                   Messpunkt 4 Talstraße

 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Ergebnisse Messungen am 14.01.2020 in Köllitsch

                                    Messpunkt 5 Straße des Friedens

 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
EMF-Messprogramm

 Ergebnisse der Messungen am 14.1.2020 bilden wichtige Beurteilungs-
  und Vergleichgrundlage hinsichtlich möglicher Auswirkungen des
  geplanten 5G Experimentierfelds durch hochfrequente
  elektromagnetische Felder auf benachbarte Wohngebiete.
 mit dem Start des 5G Experimentierfelds sollen an repräsentativen
  Standorten hochfrequente elektromagnetische Felder im Umfeld der
  Antennenstandorte über einen längeren Zeitraum gemessen werden.
 Ergebnisse der Messungen werden im Internet veröffentlicht.
 Referat 52 des LfULG wird Messprogramm fachlich intensiv begleiten.
 Bei Fragen zu Mobilfunk und Gesundheit werden wir durch das
  Bundesamt für Strahlenschutz unterstützt.

 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Was gilt für
                                Mobiltelefone?

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Was gilt für Mobiltelefone

DIN EN 50360 vom März 2019
maximale Emission -> SAR-Wert max. 2W/kg

                         Richtlinie 2014/53/EU
           Regelt EU-weit das Inverkehrbringen von
           Geräten -> es dürfen nur solche Geräte auf
           den Markt gebracht werden, die den
           Anforderungen der Richtlinie (u.a. Einhaltung
           der Norm EN 50360) entsprechen
           -> Nachweis durch CE-Kennzeichen

                                Funkanlagengesetz vom 27.06.2017
                                Einhaltung EN 50360 und Nachweis durch
                                CE-Kennzeichnung

 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Was gilt für Mobiltelefone?

                                          DIN EN 50360 vom März 2019
                                          maximale Emission -> SAR-Wert 2 Watt/kg

                                                   Richtlinie 2014/53/EU
                                          Regelt EU-weit das Inverkehrbringen von
                                          Geräten -> es dürfen nur solche Geräte auf
                                          den Markt, die den Anforderungen der
                                          Richtlinie (u.a. Einhaltung der Norm EN
                                          50360) entsprechen
                                          -> Nachweis durch CE-Kennzeichen

                                          Funkanlagengesetz (FuAG) vom
                                          27.06.2017
                                          Einhaltung EN 50360 und Nachweis durch
 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020   CE-Kennzeichnung
Was gilt für Mobiltelefone?

                                          DIN EN 50360 vom März 2019
                                          maximale Emission -> SAR-Wert 2 Watt/kg

                                                   Richtlinie 2014/53/EU
                                          Regelt EU-weit das Inverkehrbringen von
                                          Geräten -> es dürfen nur solche Geräte auf
                                          den Markt, die den Anforderungen der
                                          Richtlinie (u.a. Einhaltung der Norm EN
                                          50360) entsprechen
                                          -> Nachweis durch CE-Kennzeichen

                                          Funkanlagengesetz (FTEG) vom
                                          27.06.2017
                                          Einhaltung EN 50360 und Nachweis durch
 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020   CE-Kennzeichnung
Was gilt für Mobiltelefone?

 Die Ermittlung der SAR-Werte für handies erfolgt bei maximaler
  Sendeleistung, die die Geräte im Alltagsgebrauch kaum je
  erreichen.

 Rund 96% der Mobilfunk- und verwandten Strahlung, die das
  Gehirn abbekommt, stammt aus „körpernahen Quellen“ und hier
  insbesondere „das Handy am Ohr.“          Stiftung Warentest

Was kann ich daher selbst tun, um meine Strahlenbelastung zu reduzieren?

 BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Was gilt für Mobiltelefone?

 Die Ermittlung der SAR-Werte für handies erfolgt bei maximaler
  Sendeleistung, die die Geräte im Alltagsgebrauch kaum je
  erreichen.

 Rund 96% der Mobilfunk- und verwandten Strahlung, die das
  Gehirn abbekommt, stammt aus „körpernahen Quellen“ und hier
  insbesondere „das Handy am Ohr.“          Stiftung Warentest

Was kann ich daher selbst tun, um meine Strahlenbelastung zu reduzieren?

   auf guten Empfang achten
   mehr Abstand zum Mobiltelefon (Headset, Bluetooth usw.)
   Zeiten mit „Handy am Ohr“ beschränken
   beim Kauf auf SAR-Wert achten
   …
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Was sagt die Forschung
             zu Gesundheitsgefahren?

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Weitergehende Informationen

  www.emf-
   forschungsprojekt.de
  www.ssk.de
  ec.europa.eu/health/scientific
   _committees/emerging_en
  www.bfs.de
  www.who.int
  www.emf-portal.org
 …
BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Wesentliche Aussagen bzw. Erkenntnisse (1)

 Verschiedene anerkannte nationale wie internationale interdisziplinär
  besetzte Expertengremien recherchieren und bewerten kontinuierlich
  neue Forschungsergebnisse zu Mobilfunk - Gesundheit.
 Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen sind in den
  letzten Jahr(zehnt)en umfassend erforscht worden. Es gibt ca. 6.000
  Studien alleine zur Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder
  auf den Menschen. Zu den größten und bedeutendsten Studien zählen
  dabei die „Reflex-Studie“, die „Interphone-Studie“ sowie das „Deutsche
  Mobilfunkforschungsprogramm – DMF“.
 Eindeutiges Fazit der maßgeblichen Expertengremien:
  Bei Einhaltung der derzeit geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV
  gibt es bis heute keine wissenschaftlich bestätigten Belege für
  eine gesundheitliche Gefährdung durch Mobilfunk. Das schließt auch
  sog. athermische Effekte mit ein.
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Wesentliche Aussagen bzw. Erkenntnisse (2)

 Es gibt zwar immer wieder einzelne Studien, bei denen Hinweise auf
  möglicherweise gesundheitsrelevante Effekte auch unterhalb der
  Basisgrenzwerte gefunden werden. Diese haben aber bis heute keiner
  wissenschaftlich gesicherten und anerkannten Prüfung standgehalten.
 Die festgelegten Grenzwerte unterliegen einer permanenten Überprüfung.
 5G wird zunächst in Frequenzbereichen eingesetzt, in denen bereits
  heute Mobilfunk betrieben wird. Die vorliegenden gesicherten wissen-
  schaftlichen Erkenntnisse zu Wirkungen hochfrequenter elektromag-
  netischer Felder auf den Menschgen gelten daher auch für 5G.
 Speziell zu 5G liegen schon über 100 Studienergebnisse vor.
  Grundlegende neue Erkenntnisse wurden dabei nicht gefunden.
 8. Bericht der Bundesregierung zum Thema Mobilfunk – Gesundheit
    (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/062/1906270.pdf)
  BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Wo werden noch wissenschaftliche Unsicherheiten gesehen?

 reagieren Kinder, ältere Erwachsene oder Kranke empfindlicher auf
  hochfrequente elektromagnetische Felder?
 (andere) gesundheitliche Auswirkungen bei künftig genutzten
  Frequenzen > 20 GHz („mm-Wellen“, sehr geringe Eindringtiefe)
 mögliche Langzeitwirkungen (> 15 Jahren) bei intensiver Handynutzung
      aus diesem Grund hat Int. Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO
  hochfrequente elektromagnetische Felder im Mai 2011 in die Kategorie
  „begrenzte Hinweise auf eine krebserregende Wirkung“ eingestuft. Die
  mit dieser Einstufung verbundenen Unsicherheiten beruhen darauf, dass
  zugrundeliegende Studien keine eindeutigen Schlüsse zulassen)
 mehr Sender = höhere Belastung?

  BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Wie urteilen Gerichte?

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
BVerfG vom 28.02.2002
„Art.2 Abs.2 Satz 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, Maßnahmen
gegen wissenschaftlich nicht nachgewiesene Gefährdungen zu treffen. Die
geltenden Grenzwerte könnten nur dann verfassungsrechtlich beanstandet
werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig
unzureichend schützen. Davon kann derzeit jedoch keine Rede sein.

BGH vom 13.02.2004
„Der BGH stellt fest, dass nach § 906 Abs.1 Satz 1 BGB eine Duldungs-
pflicht besteht, wenn die von einer Mobilfunksendeanlage ausgehenden
Immissionen zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung
führt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liege in der Regel dann vor, wenn
die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden.
Wissenschaft und Forschung sei bisher nicht der Nachweis gelungen, dass
athermische Effekte elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden
Grenzwerte
     BürgerInfo zu zu  gesundheitlichen Schäden führen können.“
                   5 G_Köllitsch_22.01.2020
BVerwG 20.06.2013
Bei Einhaltung der auf Grundlage der Grenzwerte der Verordnung über
elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgelegten Sicherheitsabstände
sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu befürchten.

OVG Sachsen vom 30.06.2009
Es liegen derzeit keine … hinreichend gesicherten wissenschaftlichen
Erkenntnisse über eine nachweisliche Gesundheitsgefährdung von
Mobilfunkanlagen vor.
VG Dresden vom 27.03.2014
Der Gesetzgeber ist seinen verfassungsrechtlichen Schutzpflichten im
Rahmen der Novelle der 26. BImSchV im Jahre 2013 nachgekommen.

  BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
VG München, Urteil vom 21.07.2015
Bei Einhaltung der Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische
Felder (26. BImSchV) werden keine schädlichen Umwelteinwirkungen
hervorgerufen.
Auf Basis der neueren Forschungsergebnisse kann erneut festgestellt
werden, dass durch die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV die
Bevölkerung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen
hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt ist.

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Kurzes Fazit und Ausblick

BürgerInfo zu 5 G_Köllitsch_22.01.2020
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
                                            Noch Fragen?

                                              
       Dipl.-Ing. Peter Gamer
 Sächsisches Landesamt für Umwelt,
    Landwirtschaft und Geologie
          Postfach 54 01 37
           01311 Dresden
        Tel.: 0351 2612 5200
        Fax:            5099
Email: Peter.Gamer@smul.sachsen.de

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