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Titelschutz NR. 9 • 1.3.2022 j o u r n a l DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ – ZEITUNG – ZEITSCHRIFT – BUCH – HÖRFUNK – TV – FILM – TONTRÄGER – SPIELE – SOFTWARE – BGH entscheidet in Tina Turners Fall: 50 Jahre jüngeres Double ist nicht zu ähnlich riere beendet habe. Da es aber eine Köln dies als "eher fernliegend". Doch Hommage an Turner sei, sehe die damit hatte der Rechtsstreit noch Darstellerin Dorothea "Coco" Fletcher kein Ende gefunden, denn das OLG der jungen Turner dementsprechend hatte die Revision zum BGH zugelas- ähnlich. Nun hat der Bundesgerichts- sen. Begründung: Die Rechtsfrage, ob hof die Frage entschieden. in einem solchen Fall die Kunstfrei- Das Landgericht Köln hatte 2019 der heit oder das Recht am eigenen Bild Klage zunächst stattgegeben (Urteil und am eigenen Namen schwerer vom 22.1.2020, Az. 28 O 193/19). Das wiege, sei noch nicht höchstrichter- Plakat, auf dem Turner von einer rund lich geklärt. Insbesondere die Dop- 30 Jahre alten Doppelgängerin dar- pelgänger-Fälle sind hier tatsächlich gestellt werde, dürfe nicht mehr ver- von großer Relevanz. "Simply The Best – Die Tina Turner wendet werden. Die Begründung: Es Bereits nach der Verhandlung im Story" ist eine Tribute-Show und soll bestehe Verwechslungsgefahr, denn vergangenen Jahr 2021 durfte sich die Sängerin Tina Turner feiern. Doch man könnte meinen: "Da spielt Tina Turner jedoch nicht mehr allzu gro- Turner selbst gefiel das überhaupt Turner mit." ße Hoffnungen machen. So betonte nicht, und sie verklagte den Tour- Cofu Entertainment nahm das nicht der Vorsitzende BGH-Richter bereits veranstalter, die Cofo Entertain- hin und ging in Berufung. Mit Erfolg. damals, dass sich Turner vor immer- ment GmbH & Co. KG aus Passau. Das Oberlandesgericht Köln kam zu hin nun mehr als zehn Jahren offizi- Der Grund: Verwechslungsgefahr! dem Ergebnis, dass Turner keine Un- ell zurückgezogen und seither kein Die Frau auf den Werbeplakaten sehe terlassungsansprüche zustünden (Ur- Comeback verkündet habe, was ein- ihr zum Verwechseln ähnlich. So kön- teil vom 17.12.2020, Az. 15 U 37/20). gefleischte Fans auch wüssten. ne man meinen, sie selbst würde in Man müsse das Plakat insgesamt als Entsprechend fiel das Urteil er- der Show auftreten. Kunst betrachten – entsprechend wartungsgemäß gegen Tina Tur- Der Tourveranstalter indes wies alle falle die Abbildung auf dem Plakat ner aus (Urteil vom 24.2.2022, Az. I Vorwürfe zurück. Das Unternehmen unter die Kunstfreiheit. Während das ZR 2/21). Bereits das OLG Köln habe teilte mit, man sage ja nicht: "Erleben LG Köln die Ansicht vertrat, dass Tina zutreffend angenommen, dass der Sie Tina Turner live." Es sei allgemein Turner durchaus noch mal auftreten Tourveranstalter in den vermögens- bekannt, dass die echte Turner be- könne und dies keineswegs für völlig rechtlichen Zuweisungsgehalt des reits vor über zehn Jahren ihre Kar- abwegig hielt, betrachtete das OLG Rechts am eigenen Bild und am ei- genen Namen Turners eingegriffen habe. Ebenfalls zutreffend habe das OLG die Verwendung des Bildnis- ses Turners auf den Werbeplakaten als nach dem Kunsturhebergesetz erlaubt angesehen (§§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 KUG). Für die Interessen- abwägung zum Recht Turners am eigenen Namen habe das OLG Köln auf seine Ausführungen bei der Inte- ressenabwägung zum Recht am ei- genen Bild verwiesen. Dies sei, so der BGH, ebenfalls nicht zu beanstanden. • www.wbs-law.de / Rundy TEL.: +49 6021-58 388 0 • FAX: +49 6021-58 388 22 • EMAIL: TITELSCHUTZ@RUNDY.DE • INTERNET: WWW.TITELSCHUTZJOURNAL.DE
2 DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ NR. 9 • 1.3.2022 rieller Schaden im Raum, müsse dargelegt werden, dass Alle 8 Titel auf einen Blick dem Betroffenen ein spürbarer Nachteil entstanden sei, der aus einer objektiv nachvollziehbaren, mit gewissem Cardioupdate2go Gewicht erfolgten Beeinträchtigung von persönlichkeits- Die Kirmes-Könige bezogenen Belangen resultiert. Denkbar sei dies etwa bei Diskriminierung, Identitätsdiebstahl oder -betrug, Ruf Fresh up Innere Medizin schädigung, Verlust der Vertraulichkeit von einem Berufs- geheimnis unterliegenden Daten. Gastroupdate2go Allein der Umstand, dass die auskunftsersuchende Kläge- rin länger auf die vollständige Datenschutzauskunft habe Grand Prix der Chöre zuwarten müssen, stelle keinen solchen spürbaren Nach- JAMYX teil durch die Beeinträchtigung persönlichkeitsrechtlicher Interessen dar. Pneumoupdate2go Das LG Leipzig folgt mit seiner Entscheidung der Recht- sprechung der meisten anderen deutschen Gerichte, Rheumaupdate2go die als Anspruchsvoraussetzung für einen immateriellen DSGVO-Schadensersatz neben der Darlegung eines Da- tenschutzverstoßes einen substantiierten und glaubhaf- Kein Schadensersatz bei verspäteter ten Vortrag darüber verlangen, dass der Datenschutzver- DSGVO-Auskunft stoß gerade auch zu einer spürbaren Beeinträchtigung persönlicher Interessen des Anspruchstellers geführt Der DSGVO-Auskunftsanspruch ist das elementarste Be- hat. Konsequent folgert also auch das LG Leipzig, dass troffenenrecht und soll Personen Aufschluss darüber ge- für einen DSGVO-Schadensersatzanspruch im Sinne des ben, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken ihre Art. 82 nicht allein ein Datenschutzverstoß ausreicht, son- personenbezogenen Daten verarbeitet wurden. Der Aus- dern vielmehr auch erforderlich ist, dass durch diesen kunftsanspruch ist mit strengen Reaktionsfristen verbun- Verstoß überhaupt eine Schädigung geschützter persön- den und muss vom Verantwortlichen grundsätzlich inner- licher Interessen eingetreten ist. halb eines Monats erfüllt werden. Dass eine verspätete • www.it-recht-kanzlei.de Auskunft aber nicht automatisch zum Schadensersatz berechtigt, entschied (...) jüngst das LG Leipzig. (...) Eine Frau begehrte von einer Anwaltskanzlei, die sie zuvor in einem Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten hat- te, Auskunft über die zu ihrer Person bei der Beklagten gespeicherten Daten gemäß Art. 15 DSGVO. Zwar erteil- te die Kanzlei daraufhin Auskunft über die gespeicherten Daten- und Empfängerkategorien sowie die übrigen all- gemeinen Auskunftsumstände im Sinne des Art. 15 Abs.1 DSGVO. Sie unterließ es aber entgegen Art. 15 Abs. 3 DS- GVO, gleichzeitig eine Kopie der Klardaten und insbeson- dere der zum abgeschlossenen Scheidungsverfahren an- gefertigten Handakten zu übermitteln. Die Anwaltskanzlei holte nach mehrfacher außergericht- licher und schließlich gerichtlich geltend gemachter Auf- forderung der Beklagten die Erteilung der Datenkopie Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titel- zwar schließlich nach. Allerdings war seit dem ursprüng- schutz in Anspruch für: lichen Auskunftsgesuch inzwischen mehr als ein Jahr vergangen. Aufgrund dieser Verzögerung behauptete die Auskunftsersuchende den Eintritt eines immateriel- Grand Prix der Chöre len Schadens und verklagte die Anwaltskanzlei vor dem LG Leipzig auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von in allen möglichen Schreibweisen, Titelkombinationen 100,00 Euro pro Monat der Verzögerung. und mit entsprechenden Untertiteln, Darstellungsfor- men, Wort- und Zeichenverbindungen, Abwandlungen, Keine Beeinträchtigung persönlicher Interessen Abkürzungen, Zusammensetzungen und Schriftarten zur Mit Urteil vom 23.12.2021 (Az. 03 O 1268721) wies das Verwendung für Film, Funk, Fernsehen, Bild-, Ton- und Da- LG Leipzig die Schadensersatzklage ab, indem es einen tenträger aller Art, Druckereierzeugnisse, elektronische aufgrund der verzögerten vollständigen Auskunftsertei- und digitale Medien und Netzwerke, Offline- und Online- lung erlittenen hinreichenden Schaden verneinte. Dienste, Online-Medien, Werbung, Promotion, Merchandi- Nicht bereits der Verstoß gegen Vorschriften der DSGVO, sing und Veranstaltungen. vorliegend gegen die zeitliche Reaktionsfrist auf Aus- kunftsanträge gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO, rechtfertige Künstler- und Konzertmangement Preisinger, das Vorliegen eines immateriellen und nach Ar.t 82 DS- Georg Preisinger, GVO ersatzfähhigen Schadens. Erforderlich sei vielmehr, Burgblick 8, dass der Anspruchsteller einen aus einem DSGVO-Verstoß D - 87671 Ronsberg resultierenden Schaden aktiv darlege. Stehe ein immate-
NR. 9 • 1.3.2022 DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ 3 "Das Boot"-Kameramann Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titel- einigt sich außergerichtlich schutz in Anspruch für: Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bun- desgerichtshofs sollte im April 2021 darüber entscheiden, Fresh up Innere Medizin ob dem Kameramann Jost Vacano eine weitere angemes- sene Beteiligung an den Einnahmen des Filmwerks "Das Gastroupdate2go Boot" zusteht. Er verwies das Verfahren jedoch an das Be- rufungsgericht, das Oberlandesgericht München zurück. Pneumoupdate2go Wegen einiger Berechnungsfehler bei der Prüfung des vom Kameramann Jost Volcano erhobenen Anspruchs sei der Annahme des OLG Münchens, es liege im Verhält- Rheumaupdate2go nis zu jedem der Beklagten ein auffälliges Missverhältnis vor, die Grundlage entzogen (Urteil vom 1.4.2021, Az. I ZR Cardioupdate2go 9/18). Nun der außergerichtliche Vergleich. Die Münchner Bavaria Film GmbH und die EuroVideo Medien GmbH, ein jeweils in allen Schreibweisen, Schriftarten, Wortverbin- Tochterunternehmen der Telepool GmbH, haben die seit dungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzun- 2008 währende gerichtliche Auseinandersetzung mit Va- gen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, ent- cano bezüglich der Urheberbeteiligung gem. § 32a UrhG sprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzun- beendet. Sie haben sich verpflichtet, den von Jost Vaca- gen für alle Medien, insbesondere für audiovisuelle, elekt- no vor dem OLG München im Zusammenhang mit der ronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und Produktion "Das Boot" (1981) geltend gemachten For- alle anderen Printmedien, Tonträger und Merchandising, derungen nachzukommen: Für die Nutzungen bis zum Bildtonträger, Film, Hörfunk, andere Datenträger sowie für 31.12.2021 zahlt die Bavaria Film GmbH ca. 270 000 Euro Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art. zzgl. Zinsen und Umsatzsteuer und beteiligt Jost Vacano weiter an den zukünftigen Erlösen. Die EuroVideo Medi- med publico GmbH, en GmbH zahlt bis Ablauf ihrer Lizenzzeit (31.12.2018) Hagenauer Straße 53, ca. 192 000 Euro zzgl. Zinsen und Umsatzsteuer. D - 65203 Wiesbaden • www.wbs-law.de Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titel- schutz in Anspruch für: JAMYX in jeder Schreibweise und Darstellungsform, Kombinati- on, Zusatz, Schriftart, Abwandlung, Wortverbindung, gra- fischen Darstellung, mit Zusätzen, mit Untertiteln, für alle Medien, für Rundfunk-, sowie Fernsehsendungen, Film und Video, sowie alle audio- und visuellen Medien, sowie sons- tige Bild- und Tonträger aller Art, sowie alle Datenträger, Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein sowie Printmedien aller Art, Druckereierzeugnisse, sowie Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für: elektronische, audiovisuelle und/oder digitale/elektroni- sche Medien, Multi-Media-Anwendungen, Musikproduk- tionen, Musikdarbietungen, Musikwerke, Ruftonmelodien, Die Kirmes-Könige Computerspiele, Videospiele, Video- und Spieledateien, Videos, Filme, Spiele und Musik insbesondere als Internet- in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Telekommunikations-Download und Streaming für und Kombination zur Verwendung in allen Medien ein- Computer und Mobiltelefone (einschließlich Logos, Klin- schließlich Merchandising. geltöne, Videos und Video-Ringtones, Mobile-Music), auch für Dritte als digitale Plattform, Softwareerzeugnisse und RTL Deutschland GmbH, sonstige Datenträger, digitale Medien und Netzwerke ein- Picassoplatz 1, schließlich Off- und Online-Dienste, CD, DVD, Internet- und D - 50679 Köln Telekommunikations-Dienstleistungen, Veranstaltungen, Konzerte, Künstler-Bezeichnung, Bezeichnung einer Musik- gruppe, Bezeichnung eines DJs, Bezeichnung eines Musik- Titel-Überwachung produzenten, Merchandising, sowie Domain-Bezeichnun- gen im Internet. 140 Euro pro Jahr Neumayer Music Entertainment, Wipplingerstraße 15 S, WWW.TITELSCHUTZJOURNAL.DE A - 1010 Wien
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