Titelschutz rundy Titelschutz Journal

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Titelschutz rundy Titelschutz Journal
Titelschutz
                                                                                               NR. 2/3 • 18.1.2022

                        j       o          u          r          n          a          l
               DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ

– ZEITUNG – ZEITSCHRIFT – BUCH – HÖRFUNK – TV – FILM – TONTRÄGER – SPIELE – SOFTWARE –

      Google geht im Nachrichtenstreit bezüglich des Google News Showcase
                       einen Schritt auf das Kartellamt zu
                                        § 19a Abs.2 GWB, die im vorliegen-      schutzrechts bei einer Teilnahme an
                                        den Verfahren von Bedeutung ist.        Google News Showcase nicht unver-
                                        Bei Google News Showcase handelt        hältnismäßig erschwert werden.
                                        es sich um ein Nachrichtenangebot       (3.) Das BKartA wird prüfen, wie die
                                        von Google, das Presseverlagen die      Bedingungen für den Zugang zu
                                        Möglichkeit gibt, ihre jeweiligen In-   dem Google News Showcase-Ange-
                                        halte in sogenannten "Story-Panels"     bot ausgestaltet sind, konkret, ob ein
                                        in hervorgehobener Darstellung zu       diskriminierungsfreier Zugang für die
                                        präsentieren. Diese "Story-Panels"      Presseverlage gewährleistet ist. (...)
                                        der Verlage werden in den Angebo-       Der Internetriese hat einige der ver-
                                        ten Google News und Google Disco-       fahrensgegenständlichen Verhaltens-
                                        ver angezeigt. Das nun geführte Ver-    weisen bereits geändert und sich
                                        fahren des Bundeskartellamtes zum       bereit erklärt, verbleibende Unklar-
Seit Juni 2021 läuft gegen Google       Google News Showcase umfasst drei       heiten und Bedenken durch Ände-
ein Verfahren beim Bundeskartell-       Prüfungsgegenstände:                    rungen in den Showcase-Verträgen
amt. Es beruht auf einer Beschwer-      (1.) Ursprünglich hatte Google ange-    und durch klarstellende Erklärungen
de der Corint Media. Die Untersu-       kündigt, das Angebot in die allgemei-   zu adressieren. Insbesondere sollen
chung stützt sich maßgeblich auf die    ne Google-Suche einzubinden und         die Showcase-Verträge von den in-
Befugnisse des Bundeskartellamtes       entsprechend zu präsentieren. Das       zwischen aufgenommenen Verhand-
nach den neuen Vorschriften für Di-     Amt befürchtete bei diesem Vorge-       lungen zwischen Google und den
gitalkonzerne. Das Amt hatte jüngst     hen eine Selbstbevorzugung Goog-        Verlagen und deren Verwertungs-
festgestellt, dass Google über eine     les und eine wettbewerbsverletzen-      gesellschaft zur Vergütung des Leis-
"überragende marktübergreifen-          de Behinderung konkurrierender An-      tungsschutzrechts klar getrennt wer-
de Bedeutung für den Wettbewerb"        gebote Dritter.                         den. Dieses Verfahren zur Vergütung
im Sinne des § 19a Abs. 1 Gesetz        (2.) Das BKartA untersucht, ob die zu   soll aber während der Überprüfung
gegen Wettbewerbsbeschränkun-           Grunde liegenden Vertragsbedin-         des Google News Showcase auch
gen verfügt. Damit unterliegt das       gungen die teilnehmenden Verlage        vom Amt beobachtet werden.
riesige Unternehmen einer be-           unangemessen benachteiligen. Ins-       Um die Wirksamkeit der von Goog-
sonderen Missbrauchsaufsicht            besondere dürfte ihnen die Durch-       le selbst aufgestellten Kriterien zu
durch das Bundeskartellamt nach         setzung des allgemeinen Leistungs-      überprüfen, möchte das BKartA
                                                                                nun aber Einschätzungen von be-
                                                                                troffenen Marktteilnehmern aus
                                                                                der Verlagsbranche einholen. An-
                                                                                gesichts der teils sehr unterschied-
                                                                                lichen Interessenlage von Verlagen
                                                                                würden deshalb breite Konsultatio-
                                                                                nen in der Branche durchgeführt, be-
                                                                                stätigte der Präsident des BKartA.
                                                                                Die ursprüngliche Beschwerdefüh-
                                                                                rerin Corint Media darf neben einer
                                                                                Reihe weiterer deutscher Pressever-
                                                                                lage deshalb nun Stellungnahmen
                                                                                abgeben.
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TEL.: +49 6021-58 388 0 • FAX: +49 6021-58 388 22 • EMAIL: TITELSCHUTZ@RUNDY.DE • INTERNET: WWW.TITELSCHUTZJOURNAL.DE
Titelschutz rundy Titelschutz Journal
2       DEUTSCHLANDS SPEZIAL-MEDIUM FÜR TITELSCHUTZ                                                      NR. 2/3 • 18.1.2022

           Alle 8 Titel auf einen Blick                           EU-Parlament verstößt gegen eigene
                                                                          Datenschutzregeln
5 Mal frei

5 x frei                                                         Die Datenschutzorganisation Noyb (Bedeutung: "none of
                                                                 your business") hat am 11.1.2022 veröffentlicht, dass der
ARTCITY TRAVELLER                                                Europäische Datenschutzbeauftragte einer Beschwerde
                                                                 von ihnen stattgegeben hat. Demnach hat das Europä-
KFZ – Wer ist hier anders?                                       ische Parlament auf einer Website für Corona-Tests il-
                                                                 legal Google Analytics und den Zahlungsanbieter Stri-
PORN – How a German Nerd changed the way we cum
                                                                 pe verbaut. Die Seite übermittelte Daten an die USA,
PORN – How a Nerd changed the Internet                           obwohl laut dem Datenschutzbeauftragten nicht das
                                                                 erforderliche Schutzniveau nachgewiesen wurde. Er
Schlechtes Fernsehen                                             erteilte dem Parlament aufgrund des Verstoßes gegen EU-
                                                                 Datenschutzrecht eine Verwarnung und erteilte eine Un-
Wir und das Böse                                                 terlassungsanordnung mit einer Frist von einem Monat.
                                                                 Noyb hatte die Beschwerde bereits im Januar 2021 ein-
                                                                 gereicht. Die Beschwerdegründe waren ein irreführender
    Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie     Cookie-Banner, vage und unklare Datenschutzhinweise
    § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in    und die illegale Übermittlung von Daten in die USA. Der
    Anspruch für:                                                Datenschutzbeauftragte untersuchte die Angelegenheit
                                                                 und stellte einen Verstoß gegen die "DSGVO für EU-Insti-
                                                                 tutionen" fest (Verordnung (EU) 2018/1725).
                                                                 Der österreichische Verein um den bekannten Juristen
    PORN – How a Nerd changed the                                und Datenschützer Max Schrems setzt damit seine Arbeit
       Internet                                                  gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken fort. Schrems
                                                                 erlangte im Oktober 2015 europaweite Bekanntheit, in-
                                                                 dem er in zwei großen Verfahren vor dem Europäischen
                                                                 Gerichtshof gegen den Internet-Riesen Facebook siegte.
    PORN – How a German Nerd changed                             Dadurch erzielte er, dass die transatlantischen Daten-
                                                                 schutzvereinbarungen "Safe Harbor" und "Privacy Shield"
       the way we cum                                            gekippt wurden. (...)
                                                                 • www.wbs-law.de

    Schlechtes Fernsehen

    KFZ – Wer ist hier anders?

    Wir und das Böse

    5 Mal frei

    5 x frei

                                                                   Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie
    in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Ab-              § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in
    wandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, Darstel-          Anspruch für:
    lungsformen, graphischen Gestaltungen, Schreibweisen,
    insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Schriftarten, ent-
    sprechenden Untertiteln und mit allen Zusätzen für Film,       ARTCITY TRAVELLER
    Fernsehen einschließlich Offline- und Online-Diensten
    (insbesondere Internet), Bild-/Ton- und Datenträger aller
    Art sowie sonstige audiovisuelle Medien.                       in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

    UFA FICTION GmbH,                                              Zott Agentur GmbH,
    Dianastraße 21,                                                Salzweg 17,
    D - 14482 Potsdam                                              A - 5081 Anif
Titelschutz rundy Titelschutz Journal
* gültig ab einem Bestellwert von 50,- Euro; nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Nicht übertragbar. Gültig bis 30.12.2022.

Wohnen
Spielen
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                                                                                                                                                                     auf ih

                                                                                                                                                                          e
                                                                                                                                                                            re

Schenken
                                                                                                                                                                                           RA B

                                                                                                                                                                          SCHU
                                                                                                                                                                     mit d llung
                                                                                                                                                                    TITEL m Code:
                                                                                                                                                                                    TZ *
                                                                                                                                                                                               15%

                                                                                                                                                                       B e st e n ä c h st e
                                                                                                                                                                                       ATT
Titelschutz rundy Titelschutz Journal
Verlag:                  rundy media GmbH,
                                                                                                                                      Am Glockenturm 6,
                                                                                                                                      D - 63814 Mainaschaff,
                     Titelschutz                                                                                                      Bundesrepublik Deutschland

                       j       o          u         r         n         a          l                         Telefon:                 + 49 6021-58 388 0
                                                                                                             Fax:                     + 49 6021-58 388 22
              IMPRESSUM | MEDIADATEN NR. 22 – GÜLTIG AB 1.1.2022                                             eMail:                   titelschutz@rundy.de
                                                                                                             Internet:                www.titelschutzjournal.de

 Titelschutz-Anzeige:                   Erster Titel (ca. 85 x 40 mm)                   110,-- Euro          Bank:                    Deutsche Bank Aschaffenburg,
                                        jeder Folge-Titel		                              20,-- Euro                                   Kto.-Nr.: 0 24 24 20, BLZ: 795 700 24
                                                                                                                                      IBAN: DE56 7957 0024 0024 2420 00
 Wiederholungs-Anzeige*:                Wiederholung der identischen Titelschutz-Anzeige                                              BIC (SWIFT): DEUTDEDB795
                                        nach ca. 5 Monaten zu 50% Rabatt.
                                                                                                             USt.-ID-Nr.:             DE 169307829
 Kombi-Anzeige                          Erster Titel (ca. 85 x 40 mm)                   190,-- Euro          Handelsregister-Nr:      HRB 5818
 Deutschland +                          jeder Folge-Titel		                              40,-- Euro
 Österreich:                                                                                                 Anzeigenschluss:         Freitag, 13.00 Uhr
  Seit Juni 2009 erscheint das „Titelschutz-Journal“
  in Österreich mit einer eigenen Ausgabe. 		                                                                Anzeigen-/Werbeleitung
                                                                                                               Svenja Rudorf
  Infos unter: www.titelschutzjournal.at                                                                       Tel.: +49 6021-58 388 0

 *Auftragserteilung bei Erstbuchung. Erst- & Wiederholungsbuchungen werden gemeinsam berechnet.                Fax: +49 6021-58 388 22
 Rückerstattung bei nachträglichem Verzicht auf die Wiederholung ist nicht möglich.                            eMail: svenjarudorf@rundy.de
 In Österreich ist die Schaltung von Titelschutz-Anzeigen gängige Praxis, ihre Wirksamkeit wurde noch        		titelschutz@rundy.de
 nicht höchst richterlich bestätigt.
                                                                                                             Heftformat:              210 mm breit x 297 mm hoch (DIN A 4)
Rabatt-Pakete*:                         5 / 10 / 20 Schaltungen                    10% / 20% / 30%           Satzspiegel:             175 mm breit x 262 mm hoch
*Schaltung innerhalb von 12 Monaten. Ermäßigte Anzeigen, Kombi- und Wiederholungsanzeigen zählen
                                                                                                             Druckunterlagen:         Dateien auf Datenträger /
nicht zu den jeweiligen Rabatt-Paketen und sind nicht weiter rabattierbar. Alle Rabatte werden unterjährig
gewährt. Bei Nicht-Erreichen des Volumens wird die Differenz am Ende des Rabattzeitraums verrechnet.                                  via eMail: titelschutz@rundy.de / FTP
Weitere Details zu den Rabatt-Paketen in den ausführlichen Mediadaten unter www.titelschutzjournal.de.
                                                                                                             Erscheinung:             1 x wöchentlich (dienstags)
Werbe-Anzeigen /
Beilagen:                               Preise & Rabatte auf Anfrage                                         Verbreitete Auflage
                                                                                                             (inkl. E-Paper):         3.900 Exemplare
Mehrwertsteuer /                        Alle Preise zzgl. der jeweils gültigen MwSt.
Zahlungsbedingung:                      2% Skonto bei Vorauskasse,                                           Print-Abo Deutschland: 40,-- Euro pro Jahr bzw.:
                                        innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug
                                                                                                             Print-Abo Ausland:     70,-- Euro pro Jahr
Bezieherkreis:                          Medienanwälte und -Verbände, Zeitungs- und
                                        Zeitschriftenverlage, Buchverlage, Tonträger-			                     E-Paper-Abo:             Kostenlos
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