Top Ten Financial Network - Präsentation 18.5.2020 DFP Wanders ...

Die Seite wird erstellt Christine Keil
 
WEITER LESEN
Top Ten Financial Network - Präsentation 18.5.2020 DFP Wanders ...
Top Ten Financial Network
Top Ten Financial Network - Präsentation 18.5.2020 DFP Wanders ...
Top Ten Financial Network

  Entwicklung in der Corona-Krise und Finanzmarktregulierung

Deutsche Finanz Portfolioverwaltung / Top Ten - Statements zur heutigen Diskussionsrunde:

(1)   Wie hat sich das Geschäft seit dem Lockdown entwickelt?

(2)   Wie haben die Kundinnen und Kunden reagiert?

(3)   Welche Rückmeldungen gibt es aus dem Kreis der Partnerinnen und Partner?

(4)   Mit welchen Themen hat sich die DFP / Top Ten in der Zeit beschäftigt?

(5)   Welche Veränderungen sehen wir für die Zukunft und was bieten wir vor dem
      Hintergrund der Finanzmarktregulierung den Partnerinnen und Partnern?
Top Ten Financial Network - Präsentation 18.5.2020 DFP Wanders ...
Top Ten Financial Network
Top Ten Financial Network - Präsentation 18.5.2020 DFP Wanders ...
Top Ten Financial Network

Erste Ergebnisse der Online-Befragung zur Finanzdienstleistungsaufsicht

Welche Option bzw. welcher Rechtsrahmen kommt ab dem 1. Januar 2021 für
Ihre Tätigkeit als Finanzberater / -gesellschaft in Frage?

100 befragte Gesellschaften haben wie folgt geantwortet:

 Eigene BaFin Zulassung                                        69 %

 Tätigkeit unter einem neuen BaFin Haftungsdach                45 %

 Tätigkeit unter einem § 32 KWG Haftungsdach                   20 %

 Aufgabe der eigenen Zulassung und Tätigkeit als Zuführer      11 %
Top Ten Financial Network

Erste Ergebnisse der Online-Befragung zur Finanzdienstleistungsaufsicht

Welche zusätzlichen Kosten für den neuen Rechtsrahmen Ihrer eigenen
BaFin-Zulassung (hierunter fallen insbesondere die Umlagekosten der BaFin
von derzeit geschätzt ca. 35 Mio. p. a. auf die beaufsichtigten Vermittler) sind Sie
maximal pro Jahr zu den derzeitigen Verwaltungskosten (ohne IT) bereit, zu zahlen:

 Bis 1.000 Euro p.a.                              49 %

 1.000 – 2.000 Euro p.a.                          28 %

 2.000 – 3.000 Euro p.a.                          11 %

 3.000 – 4.000 Euro p.a.                           2%

 4.000 – 5.000 Euro p.a.                           5%

 mehr als 5.000 Euro p.a.                          5%
Top Ten Financial Network

Erste Ergebnisse der Online-Befragung zur Finanzdienstleistungsaufsicht

Welche Geschäftsfelder bzw. Beratungsthemen planen Sie in der Zukunft
(ab 01.01.2021) beizubehalten oder neu aufzunehmen

 Anlage und Abschlussvermittlung (UCIT Fonds)                     64 %

 Standardisierte Fondsvermögensverwaltung                         35 %

 Individuelle Vermögensverwaltung                                 28 %

 AIFM Fonds                                                       18%
Top Ten Financial Network

Die neue FinVermV sowie die „BaFin-Aufsicht“ kommen in Kürze
auf alle Finanzanlagenvermittler zu – aber was ist jetzt zu tun?

Die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin soll nach dem
Willen der Bundesregierung zum 1.1.2021 vollzogen werden. Auch wenn die Zustimmung
vom Bundestag noch fehlt, so ist mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit mit der Umsetzung
zu rechnen. Vermittler mit Zulassung nach §§ 34f und 34h Gewerbeordnung sollen aus der
Obhut der IHK der Länder ausscheiden und in die Aufsicht der BaFin überführt werden.

„Ausnahmslos alle Vermittler sollten bzw. müssen sich also in diesem Jahr entscheiden, ob
sie dieses Geschäftsfeld aufgeben, oder unter das Dach eines regulären Haftungsdachs (1)
oder einer Vertriebsgesellschaft (2) schlüpfen oder selbst den steinigen Weg der eigenen
BaFin-Aufsicht (3) auf sich nehmen“, so der Rechtsexperte Herr Dr. Christian Waigel in dem
beigefügten Artikel.

Ein weiter so wie bisher wird es nach Ansicht aller Experten damit nicht mehr geben! Wer
bspw. Bestandspflegeprovision für Investmentanlagen von seinem Maklerpool
rechtskonform ab 01.2021 weiter vereinnahmen möchte, muss sich mit den neuen
Anforderungen rechtzeitig vertraut machen und Entscheidungen treffen. Neue
Geschäftsmodelle, Lösungen und/oder neue Anbindungen sind dann ggf. erforderlich.

Wir haben die für Sie wichtigsten Fragen als Finanzanlagenvermittler in einer Onlineumfrage
zusammengestellt:

https://www.umfrageonline.com/s/5bc265a

Gestalten Sie Ihre unternehmerische Zukunft jetzt mit uns!
Selbstverständlich behandeln wir Ihre individuellen Angaben streng vertraulich und gebe diese nicht an fremde Dritte weiter! –
Für dieses entgegengebrachte Vertrauen danken wir Ihnen vorab!
Top Ten Financial Network

Alle Lösungen nach Übertragung der Aufsicht auf die BaFin ab 01.2021*

 DFP Deutsche Finanz                                              Top Ten Investment          DFP Deutsche Finanz
                                          Top Ten AG
  Portfolioverwaltung                                               Vermittlung AG             Portfolioverwaltung
                                             (TT )
     GmbH (DFP)                                                         (TT IV)                   GmbH (DFP)

      § 32 KWG regulierte              BaFin Lizenz reguliertes    BaFin Lizenz regulierter      § 32 KWG reguliertes
   Finanzportfolioverwaltung          Haftungsdach nur Fonds         B2B Dienstleister        Haftungsdach Wertpapiere

         Tippgeber                    Finanzanlagenvermittler     Finanzanlagenvermittler            Tied Agent
 ohne eigener BaFin Lizenz           ohne eigener BaFin Lizenz    mit eigener BaFin Lizenz    ohne eigener BaFin Lizenz

gering                    BaFin – Regulierung für Tippgeber, Finanzanlagenvermittler, Tied Agent                    hoch

* geplant von der Bundesregierung
Disclaimer

Dieses Material ist ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch und rein zu Informationszwecken erstellt worden.
Jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts durch nicht vorgesehene Adressaten ist unzulässig.

Die Präsentation wurde nicht mit der Absicht erarbeitet, einen rechtlichen oder steuerlichen Rat zu geben. Die in der Präsentation enthaltenen Angaben
und Mitteilungen dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlageberatung dar. Diese Präsentation ersetzt nicht eine individuelle anleger- und
anlagegerechte Beratung. Sofern beim Erwerb der Fondsanteile ein Ausgabeaufschlag anfällt, kann dieser bis zu 100% vom Vertriebspartner vereinnahmt werden;
die genaue Höhe des Betrages wird durch den Vertriebspartner im Rahmen der Anlageberatung auf Rückfrage mitgeteilt. Dies gilt auch für die eventuelle Zahlung
einer laufenden Vertriebsprovision aus der Verwaltungsvergütung von der Verwaltungsgesellschaft an den Vertriebspartner.

Die hierin enthaltenen Einschätzungen entsprechen der bestmöglichen Beurteilung zum jeweiligen Zeitpunkt, können sich jedoch -ohne Mitteilung hierüber
-ändern. Wir haften nicht für die Vollständigkeit, die Zuverlässigkeit und die Genauigkeit des Materials wie aller sonstigen Informationen, die dem Empfänger
schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise übermittelt oder zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht unmittelbar durch unser eigenes vorsätzliches
Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Richtigkeit der Daten, die aufgrund veröffentlichter Informationen in dieser Präsentation enthalten
sind, wurde vorausgesetzt, nicht aber unabhängig überprüft. Der Inhalt dieser Präsentation ist nicht rechtsverbindlich, es sei denn, sie oder Teile davon werden
schriftlich entsprechend bestätigt. Aussagen gegenüber dem Adressaten unterliegen den Regelungen des ggf. zugrunde liegenden Angebots bzw. Vertrags.

Angaben zur bisherigen Entwicklung erlauben keine Prognose für die Zukunft. Es kann nicht zugesichert werden, dass ein Portfolio die dargestellten Gewinne
oder Verluste erzielen oder dass ein Portfolio denselben Grad an Genauigkeit früherer Projektionen erreichen wird.

Im Gegensatz zu einer wirklichen Wertentwicklung beruhen Simulationen nicht auf tatsächlichen Transaktionen; es kommt ihnen somit nur eine begrenzte
Aussagekraft zu. Da Geschäfte nicht wirklich abgeschlossen werden, kann es zu einer nur unzureichenden Berücksichtigung des Einflusses bestimmter
Marktfaktoren, wie etwa fehlender Liquidität, kommen.

Diese Präsentation stellt eine Werbung gemäß § 31 Abs. 2 WpHG dar. Die Ausarbeitung ersetzt nicht eine individuelle anleger-und anlagegerechte Beratung.
Die täglichen Fondspreise finden Sie in überregionalen Zeitungen und unter www.dfp-finanz.de.

Verkaufsprospekte und Rechenschaftsberichte als alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Anteilen an Investmentvermögen sind bei DFP Deutsche Finanz
Portfolioverwaltung GmbH, Pilotystraße 3, 90408 Nürnberg und den Vertriebsgesellschaften kostenlos erhältlich.

Informationen nur für den Vermittler und zum internen Gebrauch! Keine Weitergabe an Kunden!
Sie können auch lesen