Top Ten Financial Network - Präsentation 18.5.2020 DFP Wanders ...
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Top Ten Financial Network Entwicklung in der Corona-Krise und Finanzmarktregulierung Deutsche Finanz Portfolioverwaltung / Top Ten - Statements zur heutigen Diskussionsrunde: (1) Wie hat sich das Geschäft seit dem Lockdown entwickelt? (2) Wie haben die Kundinnen und Kunden reagiert? (3) Welche Rückmeldungen gibt es aus dem Kreis der Partnerinnen und Partner? (4) Mit welchen Themen hat sich die DFP / Top Ten in der Zeit beschäftigt? (5) Welche Veränderungen sehen wir für die Zukunft und was bieten wir vor dem Hintergrund der Finanzmarktregulierung den Partnerinnen und Partnern?
Top Ten Financial Network Erste Ergebnisse der Online-Befragung zur Finanzdienstleistungsaufsicht Welche Option bzw. welcher Rechtsrahmen kommt ab dem 1. Januar 2021 für Ihre Tätigkeit als Finanzberater / -gesellschaft in Frage? 100 befragte Gesellschaften haben wie folgt geantwortet: Eigene BaFin Zulassung 69 % Tätigkeit unter einem neuen BaFin Haftungsdach 45 % Tätigkeit unter einem § 32 KWG Haftungsdach 20 % Aufgabe der eigenen Zulassung und Tätigkeit als Zuführer 11 %
Top Ten Financial Network Erste Ergebnisse der Online-Befragung zur Finanzdienstleistungsaufsicht Welche zusätzlichen Kosten für den neuen Rechtsrahmen Ihrer eigenen BaFin-Zulassung (hierunter fallen insbesondere die Umlagekosten der BaFin von derzeit geschätzt ca. 35 Mio. p. a. auf die beaufsichtigten Vermittler) sind Sie maximal pro Jahr zu den derzeitigen Verwaltungskosten (ohne IT) bereit, zu zahlen: Bis 1.000 Euro p.a. 49 % 1.000 – 2.000 Euro p.a. 28 % 2.000 – 3.000 Euro p.a. 11 % 3.000 – 4.000 Euro p.a. 2% 4.000 – 5.000 Euro p.a. 5% mehr als 5.000 Euro p.a. 5%
Top Ten Financial Network Erste Ergebnisse der Online-Befragung zur Finanzdienstleistungsaufsicht Welche Geschäftsfelder bzw. Beratungsthemen planen Sie in der Zukunft (ab 01.01.2021) beizubehalten oder neu aufzunehmen Anlage und Abschlussvermittlung (UCIT Fonds) 64 % Standardisierte Fondsvermögensverwaltung 35 % Individuelle Vermögensverwaltung 28 % AIFM Fonds 18%
Top Ten Financial Network Die neue FinVermV sowie die „BaFin-Aufsicht“ kommen in Kürze auf alle Finanzanlagenvermittler zu – aber was ist jetzt zu tun? Die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1.1.2021 vollzogen werden. Auch wenn die Zustimmung vom Bundestag noch fehlt, so ist mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit mit der Umsetzung zu rechnen. Vermittler mit Zulassung nach §§ 34f und 34h Gewerbeordnung sollen aus der Obhut der IHK der Länder ausscheiden und in die Aufsicht der BaFin überführt werden. „Ausnahmslos alle Vermittler sollten bzw. müssen sich also in diesem Jahr entscheiden, ob sie dieses Geschäftsfeld aufgeben, oder unter das Dach eines regulären Haftungsdachs (1) oder einer Vertriebsgesellschaft (2) schlüpfen oder selbst den steinigen Weg der eigenen BaFin-Aufsicht (3) auf sich nehmen“, so der Rechtsexperte Herr Dr. Christian Waigel in dem beigefügten Artikel. Ein weiter so wie bisher wird es nach Ansicht aller Experten damit nicht mehr geben! Wer bspw. Bestandspflegeprovision für Investmentanlagen von seinem Maklerpool rechtskonform ab 01.2021 weiter vereinnahmen möchte, muss sich mit den neuen Anforderungen rechtzeitig vertraut machen und Entscheidungen treffen. Neue Geschäftsmodelle, Lösungen und/oder neue Anbindungen sind dann ggf. erforderlich. Wir haben die für Sie wichtigsten Fragen als Finanzanlagenvermittler in einer Onlineumfrage zusammengestellt: https://www.umfrageonline.com/s/5bc265a Gestalten Sie Ihre unternehmerische Zukunft jetzt mit uns! Selbstverständlich behandeln wir Ihre individuellen Angaben streng vertraulich und gebe diese nicht an fremde Dritte weiter! – Für dieses entgegengebrachte Vertrauen danken wir Ihnen vorab!
Top Ten Financial Network Alle Lösungen nach Übertragung der Aufsicht auf die BaFin ab 01.2021* DFP Deutsche Finanz Top Ten Investment DFP Deutsche Finanz Top Ten AG Portfolioverwaltung Vermittlung AG Portfolioverwaltung (TT ) GmbH (DFP) (TT IV) GmbH (DFP) § 32 KWG regulierte BaFin Lizenz reguliertes BaFin Lizenz regulierter § 32 KWG reguliertes Finanzportfolioverwaltung Haftungsdach nur Fonds B2B Dienstleister Haftungsdach Wertpapiere Tippgeber Finanzanlagenvermittler Finanzanlagenvermittler Tied Agent ohne eigener BaFin Lizenz ohne eigener BaFin Lizenz mit eigener BaFin Lizenz ohne eigener BaFin Lizenz gering BaFin – Regulierung für Tippgeber, Finanzanlagenvermittler, Tied Agent hoch * geplant von der Bundesregierung
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