Touristisches Modellprojekt innere Lübecker Bucht Bewerbung
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Touristisches Modellprojekt innere Lübecker Bucht Bewerbung Die Protagonisten der Bewerbung gemeinsam am Steuerrad: v.l.n.r.: André Rosinski, Vorstand TA-Lübecker Bucht/ Bettina Schäfer, Bürgermeisterin Gemeinde Scharbeutz/ Joachim Nitz, Geschäftsführer Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH/ Melanie Puschaddel-Freitag, amtierende Bürgermeisterin Gemeinde Timmendorfer Strand/ Udo Gosch, Bürgermeister Gemeinde Sierksdorf/ Mirko Spieckermann, Bürgermeister Stadt Neustadt in Holstein
Touristisches Modellprojekt innere Lübecker Bucht Bewerbung Neustadt in Holstein mit Pelzerhaken und Rettin Sierksdorf Scharbeutz mit Haffkrug Timmendorfer Strand mit Niendorf Kontakt: Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR Timmendorfer Strand Niendorf Strandallee 134 Tourismus GmbH Timmendorfer Platz 10 23683 Scharbeutz 23669 Timmendorfer Strand 04503 – 7794-111, 0172-4792160 04503 – 3577-80, 0173-395 0451 www.luebecker-bucht.guide www.luebecker-bucht-ostsee.de www.timmendorfer-strand.de www.luebecker-bucht-partner.de Verfasser und Ansprechpartner für Rückfragen: • André Rosinski, Vorstand Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR • Joachim Nitz, Geschäftsführer Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH Lübecker Bucht, 7. April 2021 Seite - 2 -
Inhalt 1. Rahmenbedingungen.......................................................................... - 4 - 1.1 Bewerber, Ziel, zeitliches Vorgehen ......................................................... - 4 - 1.2 Entwicklung Infektionsgeschehen ........................................................... - 5 - 1.3 Fünf Gründe für die innere Lübecker Bucht .......................................... - 5 - 2 Risikoanalyse ........................................................................................ - 7 - 2.1 Schutz- und Hygienestandards der Betriebe .........................................- 7 - 2.1.1 Quantitative und qualitative Bewertung...................................................... - 7 - 2.1.2 Anwendung der Hygienekonzepte, Kontrolle .............................................. - 9 - 2.2 Teststrategie ................................................................................................. - 12 - 2.2.1 Teststrategie Mitarbeiter Betriebe, Urlauber, Tagesgäste....................... - 13 - 2.2.2Positiv-Testung, Absonderung ...................................................................... - 15 - 2.2.3 Testkapazitäten und Standorte ................................................................... - 16 - 2.2.4 Testkapazitäten nach Branchen und Standorten ..................................... - 17 - 2.3 Nachverfolgung ........................................................................................... - 19 - 2.4. Besucherlenkung ......................................................................................... - 20 - 2.4.1 Regional ........................................................................................................... - 20 - 2.4.2 Menschenansammlungen vor Ort ............................................................... - 21 - 2.5 Aufklärung .................................................................................................... - 21 - 3 Wissenschaftliche Begleitung........................................................- 23 - 4 Gemeinsame Erklärung ...................................................................- 24 - Seite - 3 -
1. Rahmenbedingungen 1.1 Bewerber, Ziel, zeitliches Vorgehen Die LTO-Lübecker Bucht (TALB AöR) bewirbt sich in Kooperation mit der Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH (TSNT GmbH) um die Durchführung eines touristischen Modellprojektes in Schleswig-Holstein. Die Grundlage hierfür bildet das Konzept vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Es zielt darauf ab, dass eine Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten in Pandemiezeiten auch im Tourismus mit Auflagen möglich ist. Hinter dieser Bewerbung steht ein professionelles Partnernetzwerk (im Folgenden „Lübecker Bucht“ genannt): Hierzu gehören zum einen die Orte der inneren Lübecker Bucht mit Timmendorfer Strand/ Niendorf, Scharbeutz/ Haffkrug, Sierksdorf und Neustadt in Holstein mit Pelzerhaken und Rettin. Die Region ist geografisch klar abgegrenzt. Das Netzwerk wird ergänzt durch engagierte Apotheker aus der Region, der Universität zu Lübeck mit der Klinik für Infektiologie und Mikrobiologie, dem DRK und einer engen Rückkopplung an das Gesundheitsamt des Kreises Ostholstein. Das Einvernehmen des Kreises für diese Bewerbung wurde schriftlich bestätigt (siehe Anhang). Ziel und Hypothesen Die Lübecker Bucht möchte darstellen, dass die Öffnung von Betrieben der Hotellerie und Parahotellerie sowie der Gastronomie verantwortungsvoll möglich ist. Dies soll für Übernachtungs- und Tagesgäste gleichermaßen gelten. Folgende vorläufige Annahmen bzw. Hypothesen werden in diesem Zusammenhang aufgestellt, 1 Hotel: Der Aufenthalt von Gästen in Hotelbetrieben trägt nicht zum Infektionsgeschehen bei. Entsprechende Hygiene- und Schutzstandards sind bereits erarbeitet. Die intensive Schulung der Mitarbeiter:innen spielt eine entscheidende Rolle. 2 Parahotellerie: Aufenthalte in touristischen Beherbergungseinrichtungen zur Selbstversorgung sind in Bezug auf die Pandemiesituation als unbedenklich einzustufen. 3 Gastronomie: Eine Öffnung der Außen- und Innengastronomie ist unter strengen Auflagen verantwortungsvoll umsetzbar. 4 Tagesgäste: Der Tagestourismus in der Lübecker Bucht lässt sich gezielt steuern und große Menschenansammlungen können verhindert werden. Als Grundlage für die Durchführung von fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen werden die Annahmen 1 bis 3 bei Ernennung zur Modellregion mit der Universität zu Lübeck weiter konkretisiert. Für das Thema Besucherlenkung von Tagesgästen zeichnet sich die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht verantwortlich. Seite - 4 -
Zeitliches Vorgehen Ab dem Datum der Zuschlagserteilung möchten die Partner der Lübecker Bucht in zwei Stufen mit dem Modellprojekt starten. Vorausgesetzt, der Zuschlag wird am 12. April 2021 erteilt, starten wir am 19. April mit den Segmenten Beherbergungsangebote zur Selbstversorgung, Freizeiteinrichtungen und der Gastronomie (Innen und Außen). Am 26. April 2021 folgt dann die Hotellerie. Bei positivem Verlauf des Projektes wird von einem Zeitraum von vier Wochen ausgegangen (ggf. Nutzung einer Verlängerungsoption nach Absprache). 1.2 Entwicklung Infektionsgeschehen Für den Kreis Ostholstein werden keine teilräumlichen Inzidenzwerte veröffentlicht. Im Folgenden werden daher die Kennzahlen des Kreises Ostholstein wiedergegeben. Wir beziehen uns auf die Quelle des Robert-Koch Institutes. Demnach lag die 7-Tage-Inzidenz des Kreises Ostholstein vor vier Wochen bei 34,9 (Stichtag 10.03.) und steht aktuell bei 43,4 (Stand 7.4.). Die 7-Tages-Inzidenz zeichnet sich im betrachteten Zeitraum durch eine stagnierende Entwicklung aus. Tabelle: Entwicklung der Infektionsgeschehens im Kreis Ostholstein letzte vier Wochen Stichtag 7-Tage Inzidenz 10.03. 34,9 17.03. 37,4 24.03 35,4 31.03. 45,4 07.04. 43,4 Quelle: RKI auf Basis Gesundheitsamt Ostholstein Ostholstein zählt mit Stand 6.4.2021 zu den 5 Kreisen mit der geringsten 7-Tages Inzidenz in Schleswig-Holstein (Platz 5 mit 44,4), Quelle: www.schleswig-holstein.de 1.3 Fünf Gründe für die innere Lübecker Bucht Aus Sicht der Bewerber sprechen vor allem fünf Punkte für die Modellprojektregion Lübecker Bucht: 1 Eingespieltes Partnernetzwerk, umfangreiche Kommunikation Das Netzwerk zu Apothekern, der Universität zu Lübeck und dem DRK besteht bereits. Ebenso arbeiten die Touristiker, Bürgermeister und Kommunalpolitiker durch die LTO-Kooperation bereits seit Jahren vertrauensvoll zusammen. Die Bürger werden „mitgenommen“ und über das Handeln regelmäßig informiert. Seite - 5 -
2 Teststrategie – State of the Art Die Umsetzung der digitalisierten Teststrategie erfolgt in Zusammenarbeit mit einem professionellen lokalen Apothekernetzwerk und dem DRK nach dem „Böblinger Modell“. Die Testkapazitäten und die Anzahl der Teststationen sind für mehrere tausend Testungen täglich ausgelegt (mindesten 5.500 Tests verteilt auf bis zu 6 Stationen). Die Skalierbarkeit der Testkapazitäten und der Anzahl der Stationen ist gegeben. Die Verfügbarkeit von mehreren tausend Tests (BfArM-gelistet und PEI-validiert – aktuell höchste Qualitätsstufe) am Tag wird gewährleistet (Stand Datum der Bewerbungsabgabe). Die Bürgertestung befindet sich bereits an drei Stationen in der Umsetzung und wird nicht durch das Modellprojekt beeinträchtigt. 3 Wissenschaftliche Begleitung in der inneren Lübecker Bucht bereits erprobt Zur Universität zu Lübeck, der Klinik für Infektiologie und Mikrobiologie und dem Direktor Prof. Dr. Jan Rupp bestehen bereits seit 2020 Kooperationsbe- ziehungen. Im letzten Jahr führte Prof. Rupp eine coronabedingte Tourismusstudie mit Beschäftigten des Tourismussektors in der Lübecker Bucht durch. Für dieses Modellprojekt hat Prof. Rupp seine Unterstützung in Form der wissenschaftlichen Begleitung für die Lübecker Bucht zugesagt. 4 Wir starten von 0 auf 40 Prozent im Rahmen des Modelprojektes Mit über 3 Millionen Übernachtungen im Jahr gehören die Orte der inneren Lübecker Bucht einerseits zu den führenden Tourismuspartnern im Land Schleswig-Holstein. Andererseits nehmen ausschließlich Betriebe mit schriftlich bestätigter Teilnahmeerklärung und der Gewährleistung zur Einhaltung umfassender Standards am Modellprojekt teil. Die Anbieter repräsentieren einen Marktanteil von im Durchschnitt rd. 40 Prozent im Vergleich zum Gesamtangebot (sowohl Beherbergung als auch Gastronomie). 5 Souveräner Umgang mit Tagesgästen Das Tagestourismusaufkommen unter Pandemiebedingungen hat die verantwortlichen Akteure im letzten Jahr vor neue Herausforderungen gestellt. Für dieses Jahr wurden Verkehrslenkungskonzepte überarbeitet, Melde- und Kommunikationsketten optimiert und die digitale Besucherlenkung mittels des Strandtickers und des Lübecker Bucht Guides ausgebaut. Alles in allem nimmt die innere Lübecker Bucht aktuell landesweit eine führende Rolle in Bezug auf die Besucherlenkung von Tagestouristen ein. Seite - 6 -
2 Risikoanalyse 2.1 Schutz- und Hygienestandards der Betriebe Um die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos der ansteigenden Infektionszahlen auf ein Minimum zu reduzieren, bedarf es zunächst der genauen Kenntnis der teilnehmenden Betriebe. Im zweiten Schritt geht es um die Anwendung umfassender Schutz- und Hygienekonzepte in den Häusern und drittens um die unabhängige Überprüfung. 2.1.1 Quantitative und qualitative Bewertung Im Rahmen des Modellprojektes werden ausschließlich Betriebe berücksichtigt, mit denen eine schriftliche Beteiligungserklärung vereinbart wurde. Die Auswertung der Beteiligungserklärungen ergibt zusammenfassend folgendes Bild. • Beherbergung: Im Bereich der Unterkünfte entfallen die meisten Kapazitäten auf Beherbergungsangebote zur Selbstversorgung. Hierzu zählen in allen Orten Vermieter von Ferienwohnungen und Vermittlungsagenturen von Ferienwohnungen. Hinzu kommen sechs Campingplätze (inkl. Wohnmobilstellplätze). In Bezug auf die Hotellerie haben sich insgesamt 14 Hotels und 6 Hotels garni beworben. In Summe (inkl. Unterkünfte zur Selbstversorgung) ergibt dies eine Anzahl von rd. 5.000 Betten bzw. Schlafgelegenheiten für Timmendorfer Strand und rd. 6.500 Betten für Scharbeutz, Sierksdorf und Neustadt in Holstein im Rahmen des Modellprojektes. Dies entspricht einem Marktanteil in Timmendorfer Strand von rd. 40 Prozent und für die TALB-Orte einem Anteil von rd. 45 Prozent im Vergleich zum Gesamtangebot. • Gastronomie: Aus dem Bereich der Gastronomie liegen insgesamt 32 Bewerbungen vor. In Bezug auf die jeweiligen Standorte handelt es sich um eine gut steuerbare bzw. zu kontrollierende Anzahl von Betrieben. Standortbezogen entspricht dies einem Anteil am Gesamtangebot zwischen 40 Prozent (Timmendorfer Strand) und rd. 30 Prozent (TALB-Orte). • Freizeit: Die Anzahl der interessierten Freizeitanbieter fällt mit 5 Betrieben vergleichsweise gering aus (darunter drei Minigolfanlagen). Der HANSA-PARK in Sierksdorf wird im Rahmen des Modelprojektes nicht öffnen. Aus Scharbeutz bewirbt sich die Ostsee Therme für die Teilnahme am Modellprojekt. Schwimmbereiche, Saunen, Wellnessbereiche sowie ein Fitnessstudio zählen zum Angebot. Die Betreiber haben ein umfassendes Hygienekonzept ausgearbeitet (vgl. auch Anlage). Separate Absprachen zum Umgang mit der Ostsee Therme sind im weiteren Bewerbungsverlauf möglich. So könnten z. B. zunächst verschiedene Angebotsbereiche stufenweise öffnen oder bestimmte Bereiche gar nicht in Betrieb gehen. Die Teilnahme der Ostsee Therme stellt kein Ausschlusskriterium für den weiteren Bewerbungsverlauf dar. Seite - 7 -
Für alle drei Segmente zeigt sich, dass das zu erwartende Personenaufkommen gut zu kalkulieren ist. Die qualitative Bewertung der Betriebe zeigt zudem, dass es sich vorrangig um die Leitbetriebe in der inneren Lübecker Bucht handelt. Diese Betriebe verfügen über hohe Schutz- und Hygienestandards für ihre Betriebsabläufe und kooperieren seit Jahren mit den Tourismusorganisationen und Verwaltungen. Neben den oben genannten Segmenten werden wir ebenfalls unsere Tourist- Informationen im Rahmen des Modellprojektes öffnen. Die folgende Tabelle gibt einen standortbezogenen Überblick über die Anzahl der teilnehmenden Betriebe und ihre Kapazitäten: Tabelle: Standortbezogene, zu öffnende Betriebe im Rahmen des Modellprojektes Anzahl Kapazität Segment Betriebe ca. Angaben Hotel, Hotel garni 6/6 1.089 / 347 Strand/ Niendorf Timmendorfer Vermieter Ferienwohnungen 60 1.600 Agenturen von Ferienwohnungen 4 2.000 Gastronomie 13 1.500 Freizeit: Golfanlage, Minigolf, Sealife 3 Hotellerie 6 690 Scharbeutz/ Haffkrug Vermieter Ferienwohnungen 12 100 Agenturen von Ferienwohnungen 7 3.800 Camping 1 100 Gastronomie 13 1.300 Freizeit: Ostseetherme, Minigolf 2 Hotellerie 1 40 Sierksdorf Vermieter Ferienwohnungen 5 60 Agenturen von Ferienwohnungen 2 270 Hotellerie 1 120 Pelzerhaken, Rettin Vermieter Ferienwohnungen 17 310 Neustadt i.H./ Agenturen von Ferienwohnungen 1 220 Camping 4 1.350 Gastronomie 6 400 Quelle: Angaben auf Basis Beteiligungserklärungen der Betriebe Seite - 8 -
2.1.2 Anwendung der Hygienekonzepte, Kontrolle In den Betrieben geht es um die konsequente Anwendung der Schutz- und Hygienekonzepte. Es existieren zahlreiche Handreichungen, Leitfäden, Hilfestellungen für die Erarbeitung und Umsetzungen von Konzepten. Herausgeber sind z.B. das RKI, Gesundheitsbehörden, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der DEHOGA, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Auch das Wirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein hat einen Leitfaden zu den Mindestanforderungen an Hygienekonzepte für gastronomische und Beherbergungsbetriebe veröffentlicht. Alle teilnehmenden Betriebe dieser Bewerbung verfügen über entsprechende Konzepte, die bereits im letzten Jahr zum Einsatz kamen und die für dieses Modellvorhaben auf den neuesten Stand gebracht werden. Das Risiko besteht in der Ansteckungsgefahr durch infizierte Beschäftigte in den Betrieben, betriebsfremde Personen (Lieferanten, Fremdfirmenmitarbeiter), Kunden und Gäste. Zur Risikominimierung werden im Folgenden die wichtigsten Maßnahmen aufgeführt, die in allen Betrieben im Rahmen des Modellvorhabens mindestens zur Anwendung kommen: Tabelle: Hygieneschutzstandards gastronomische & Beherbergungsbetriebe Maßnahme Schutzstandards Öffnungszeiten - Aktuell geltende Verbote oder Einschränkungen der Öffnung entsprechend der Corona-Bestimmungen beachten - Gastronomie: Sperrstunde zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr Nachverfolgung, - Bei Buchung Beherbergung: Einverständniserklärung Reservierung, einholen, dass persönliche Daten erfasst, gespeichert und Empfang wissenschaftlich ausgewertet werden, Weiterleitung der Daten an Gesundheitsämter, wenn Virus-Erkrankung innerhalb von drei Wochen nach Rückkehr dann auch Meldung an das Gesundheitsamt der Modellregion - Bei Anreise: Negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) - Weitere Testung vor Ort spätestens 72 Stunden nach Anreise - Für Vermietung von Ferienwohnungen bzw. beim Einchecken im Hotel: Vorauszahlung empfohlen, kontaktlose Schlüsselübergabe sicherstellen, zusätzliche Erfassung der Kontaktdaten via Luca-App sicherstellen (auch mit manueller Karte möglich) - Gastronomie: Zugang zur Außen- und Innengastronomie nur mit einem gültigem attestierten Corona-Negativtest, nicht älter als 24 Stunden, Zugang nur, wenn Kontaktverfolgung durch die Luca-APP sichergestellt werden kann Seite - 9 -
Maßnahme Schutzstandards - Zugang nur mit Reservierung, um Warteschlangen zu vermeiden - Platzeinweisung durch Personal am Empfang sicherstellen - Möglichst keine Annahme von Garderobe - Die Betreiber verabreichen keine alkoholischen Getränke an erkennbar stark alkoholisierte Personen. - Zugang nur mit IT-gestützter Kontaktnachverfolgung via Luca-App, Weiterleitung der Daten an das Gesundheitsamt ist gewährleistet - Bei Verweigerung seitens der Gäste wird eine Leistungserbringung ausgeschlossen - Verpflichtung zur Kontrolle der o.g. Maßnahmen seitens des Betriebes Abstandsregeln, - Die betrieblichen Abläufe sind so zu gestalten, dass Mund-Nase- zwischen Personen ein Abstand von mind. 1,50 m Bedeckung eingehalten wird. Dies gilt für alle betrieblichen Bereiche einschließlich der Verkehrswege, Sanitär- und Pausenräume. In der Hotellerie gilt dies auch für die Rezeption, Bar, Außen- u. Freizeitbereiche - Kann der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden, ist zur Vermeidung der Infektionsübertragung eine räumliche Trennung zwischen den jeweiligen Arbeitsplätzen vorzusehen (z. B. ausreichend hohe Barrieren aus durchsichtigem Material wie Plexiglas o. ä.) - Die Beschäftigten haben eine medizinische Mund-Nasen- Bedeckung in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen zu tragen. Der Betrieb stellt diese in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Die Beschäftigten sind über die richtige Verwendung, die maximale Tragedauer sowie die Pflege der Mund-Nase-Bedeckungen zu unterweisen. Testung der Mindestens 2x wöchentliche Testung von Mitarbeitern der Mitarbeiter beteiligten Betriebe. Die teilnehmenden Betriebe beschäftigen insgesamt ca. 1.300 Mitarbeiter. Weitere Ausführungen zur Teststrategie für Mitarbeiter unter Punkt 2.2.1 auf Seite 13 Hygiene- - Die Beschäftigten sind über die allgemeinen maßnahmen Hygienemaßnahmen zu unterweisen, insbesondere über das richtige Händewaschen einschließlich Hautpflege, falls erforderlich über die Händedesinfektion sowie die Nies- und Seite - 10 -
Maßnahme Schutzstandards Hust-Etikette. Die entsprechenden Einrichtungen (Waschbecken, hautverträgliche Reinigungsmittel, Einweghandtücher, Hautpflegemittel, ggf. Desinfektionsmittel) sind in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen - Ein direkter Handkontakt zwischen Personen (Händeschütteln, Übergabe von Gegenständen) ist zu vermeiden. - Es ist sicherzustellen, dass Arbeits-, Sanitär- und Pausenräume regelmäßig gereinigt und gelüftet werden. Lüftungsanlagen bzw. raumlufttechnische Anlagen (RLT) sind fachkundig zu betreiben, Filter sind regelmäßig zu reinigen bzw. zu tauschen - Für die Benutzung von Gästetoiletten ist eine geeignete Zugangsregelung zu schaffen, die sich an der Größe des Toilettenraums orientiert. Abstandsregelungen sind einzuhalten, ggfs. einzelne Toiletten/Pissoirs zu sperren. Ferner sind Gästetoiletten in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsspender werden bereitgestellt. - Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung durch die Gäste (Speisekarten, Tabletts, Servietten, Menagen etc.) sollten auf ein Minimum reduziert werden und müssen bei jedem Gästewechsel desinfiziert werden. Arbeitsschutz Auf detaillierte Maßnahmen zum Arbeitsschutz wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen. Wir verweisen auf die Handreichungen der BG Nahrung und Gastgewerbe Quelle: Auszüge aus diversen Handreichungen, Leitfäden von DEHOGA und Behörden sowie Berufsgenossenschaften Zur Veranschaulichung der Anwendung der von Schutz- und Hygienekonzepten in den Betrieben sind in der Anlage drei exemplarische Konzepte von einem Hotel (Barefoot), einer Golfanlage und einem Restaurant (Grande Beach Café) beigefügt. Darüber hinaus ist das Hygienekonzept der Ostseetherme angehängt. Für die Einhaltung und umfassenden Umsetzung der Hygiene- und Schutzkonzepte sind die Betriebe bzw. deren Geschäftsführer verantwortlich. Als Ansprechpartner für die Gäste und die Beschäftigten wird die Benennung eines Corona-Beauftragten empfohlen. Die Kontrolle zur adäquaten Anwendung der Hygieneschutzkonzepte wird durch die Ordnungsämter der jeweiligen Gemeinden Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Seite - 11 -
Sierksdorf und der Stadt Neustadt in Holstein sichergestellt. Stichprobenartig überprüft auch das Kreisgesundheitsamt (weitere Absprachen mit dem Gesundheitsamt erfolgen nach Zuschlag). 2.2 Teststrategie Mehr testen für weniger Corona! So lautet die Überschrift eines Merkblatts der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu den Testmöglichkeiten. Es geht darum Infektionen festzustellen, Erkrankte und Kontaktpersonen gezielt zu isolieren und auf diese Weise Infektionsketten zu unterbrechen. Für das Risikomanagement sind folgende Stichpunkte von Relevanz: • Fachspezifische Ausbildung und Qualität der Schulung und des Personals als Voraussetzung für die Durchführung sicherstellen • Professionelle Durchführung der Tests garantieren: digitale Terminvergabe, zügige und verlässliche Testung ohne Warteschlangen, Testergebnis zur Verfolgung digital zur Verfügung stellen • Nachfragegerechte Testkapazitäten zur Vermeidung von Warteschlangen bestimmen (besonders für Gastronomie) • Testergebnisse konsequent im Rahmen der Einlasskontrolle überprüfen. Die Testungen werden mit einem professionellen Apothekernetzwerk und dem DRK realisiert. Bei den Apothekern handelt es sich um Herrn Klindwort von der Klindwort Apotheken oHG und Herrn Dr. Stolley von der Seestern Apotheke in Neustadt in Holstein. Vom DRK ist Herr Marc Heeschen unser Ansprechpartner. Die drei Partner betreiben bereits aktuell Testzentren in der Lübecker Bucht (Timmendorfer Strand, Scharbeutz, 2x Neustadt in Holstein). Die Umsetzung erfolgt nach dem „Böblinger Modell“ (digitale Terminvergabe mit Terminland.de, Ausstellen des Befundes über die Doctor Box-App mit Barcode, Ausgabe eines Armbandes mit QR-Code, über den das aktuelle Testergebnis abgerufen werden kann, Kontaktverfolgung mittels luca-App). Die Apotheker verfügen über eine verlässliche Beschaffungslogistik für die benötigten Tests (BfArM-gelistet und PEI-validiert, entspricht der höchsten Qualitätsstufe der aktuell verfügbaren Tests). Die Verfügbarkeit von mehreren tausend Tests am Tag wird gewährleistet (Stand Datum der Bewerbungsabgabe). Seite - 12 -
2.2.1 Teststrategie Mitarbeiter Betriebe, Urlauber, Tagesgäste Teststrategie Mitarbeiter in den teilnehmenden Betrieben • 2x wöchentliche Testung von Mitarbeitern der beteiligten Betriebe. Rund 1.300 Mitarbeiter in den teilnehmenden Betrieben = rd. 10.000 Tests in vier Wochen. • Durchführung von beobachteten zugelassenen Selbsttests oder Durchführung von Antigen-Schnelltests durch geschultes Personal. Bei Durchführung im eigenen Haus ist der Beweis anzutreten, dass geschultes Personal bereits vorhanden ist oder Schulungen seitens des DRK oder vergleichbarer Einrichtungen durchgeführt wurden. • Die Kosten der Testung für die Mitarbeiter übernimmt der Betrieb. • Nachweispflicht: Dokumentation des Testergebnisses am Ausgabeort, Nachweis eines Negativ-Tests, Meldepflicht bei Positiv-Tests, Überprüfung durch Geschäftsführung • Einverständniserklärung der MA, dass Daten und Testergebnisse für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Teststrategie Urlauber • Bei Buchung Beherbergung: Einverständniserklärung einholen, dass persönliche Daten erfasst, gespeichert und wissenschaftlich ausgewertet werden. Weiterleitung der Daten an Gesundheitsämter, wenn Virus-Erkrankung innerhalb von drei Wochen nach Rückkehr dann auch Meldung an das Gesundheitsamt der Modellregion. • Durchführung Testung im Heimatort o Vorlage negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden o Alternativ Vorlage PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden o Nachweispflicht liegt bei den Gästen o Meldepflicht bei Positiv-Tests o Vorlage im Beherbergungsbetrieb, Beherbergungsbetrieb ist für die Kontrolle verantwortlich • Weitere Testung spätestens 72 Stunden nach Anreise in den Testzentren der Lübecker Bucht oder in der Nähe (z.B. LUV-Center nahe der A1 im Bereich Lübeck oder in Bad Schwartau) • Gäste werden ausschließlich durch geschultes Personal mit zugelassenen Antigen-Schnelltest getestet. Kinder ab 12 Jahren sind testpflichtig. Seite - 13 -
• Die (Nach-)Testung ist für Urlauber kostenlos. Ebenso sind die Schnelltests für Tagesgäste kostenlos (Gastronomie, Freizeit). Wir stützen uns hierbei auf die Regelung des Bundes, die vorsieht, dass bis Ende Juni 2021 jeder Bürger sich mindestens einmal wöchentlich kostenlos testen kann. Zwar besteht hierfür kein Rechtsanspruch, jedoch halten wir es für sehr unwahrscheinlich, dass von dieser Linie abgewichen wird. Sollten die Tests für die Gäste und Bürger dennoch kostenpflichtig werden, schließen die Kommunen dieser Bewerbung eine Kostenübernahme für die Tests aus. • Nachweispflicht: Dokumentation des Testergebnisses am Ausgabeort, Nachweis eines Negativ-Tests, Meldepflicht bei Positiv-Tests, Vorlage im Beherbergungsbetrieb • Die Umsetzung der Teststrategie für Bürger und Gäste erfolgt nach dem „Böblinger Modell“ – vorrangig digitaler Prozess: digitale Termine, Vorhalten der Testergebnisse in digitaler Gesundheitsakte (Doctor Box), Ausgabe von Armbändern mit QR-Codes zum Einlass z.B. in die Gastronomie. Abbildung: Funktionsweise digitale Testung mit Doctor Box Quelle: DoctorBox GmbH Teststrategie Urlauber und Tagesgäste für die Gastronomie und Freizeitbetriebe • Zugang zur Außen- und Innengastronomie oder zum Freizeitbetrieb nur mit einem gültigen attestierten Corona-Negativtest, nicht älter als 24 Stunden. • Vorlage negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden. • Zugang nur, wenn Kontaktverfolgung durch die Luca-APP sichergestellt werden kann. Seite - 14 -
• Nachweispflicht liegt bei den Gästen. • Meldepflicht bei Positiv-Tests • Vorlage im Gastronomiebetrieb bzw. Freizeitbetrieb, der Betrieb ist für die Kontrolle verantwortlich 2.2.2 Positiv-Testung, Absonderung Positiv-Testung bei Mitarbeitern • Unverzüglich in häusliche Isolation begeben, AHA+L Regel beachten • Der Mitarbeiter wird aufgefordert, einen Labortest (PCR-Test) bei sich durchführen zu lassen. Dies soll unverzüglich entweder am selben Tag oder spät. nach 12 Stunden erfolgen. Er wird über die Ärzteinfrastruktur und das Angebot bestimmter Corona-Sprechstunden aufgeklärt. • Wenn auch PCR-Test positiv: Sofortige Absonderung der betroffenen Person und Kontaktperson(en) (Kategorie 1) nach der Quarantäne VO des Landes, Beachtung der Anweisungen des Gesundheitsamtes. • Tägliche Testung aller übrigen Mitarbeiter über einen Zeitraum von 10 Tagen. Wenn es in den 10 Tagen zu keinen weiteren positiven Testergebnissen kommt, kann der Betrieb wieder zur zweimaligen Testung zurückkehren. Kommt es in den 10 Tagen zu weiteren positiven Testergebnissen, beginnen die 10 Tage von vorne. Letztendlich gilt es, die Teststrategie bei Positiv-Testung bei Zuschlag detailliert mit dem Kreisgesundheitsamt abzustimmen. Positiv-Testung bei Urlaubern • Unverzüglich in häusliche Isolation begeben, AHA+L Regel beachten. Es beginnt eine 14-tägige Quarantänezeit. o Bei Ferienwohnungsgästen: In der Ferienwohnung, Organisation eines Lieferdienstes für Essen und Getränke (Kostenübernahme durch den Gast) bzw. sofortige Abreise (abzustimmen mit dem Gesundheitsamt). o In Hotels/ Hotel garni: Absonderung in eine Ferienwohnung. Die Tourismusorganisationen reservieren hierfür vorsorglich fünf Ferienwohnungen an den jeweiligen Standorten. Essens- und Getränkeversorgung wie oben beschrieben. • Unverzügliche Veranlassung eines Labortests (PCR-Test). • Wenn auch PCR-Test positiv: Sofortige Absonderung der betroffenen Person und Kontaktperson(en) (Kategorie 1) nach der Quarantäne VO des Landes, Beachtung der Anweisungen des Gesundheitsamtes. Seite - 15 -
2.2.3 Testkapazitäten und Standorte Die Bürgertestung befindet sich bereits an drei Stationen in Betrieb (Timmendorfer Strand, 2x Neustadt i.H.) und wird nicht durch die Mitarbeiter in den Betrieben und die Gäste beeinträchtigt. Die berechneten Testkapazitäten basieren auf verschiedenen Szenarien zur Anzahl von Mitarbeitern in den Betrieben, Übernachtungsgästen und der Gästeanzahl in den teilnehmenden gastronomischen Betrieben. Auf Basis der Best-Case Berechnung kommen wir zum Start des Modellprojekts auf eine Testkapazität von täglich 1.300 Tests für Mitarbeiter in den Betrieben und rd. 5.500 Antigen-Schnelltest für Übernachtungsgäste (Wiederholungstests) und Gäste, die die Gastronomie besuchen. Wir starten mit 6 Test-Stationen in der inneren Lübecker Bucht. Dies ermöglicht eine wohnortnahe Testung bzw. eine zentrumsnahe Testung mit fußläufiger Entfernung zu den teilnehmenden Gastronomiebetrieben. Die nachfragegerechte Skalierbarkeit der Testkapazitäten ist gegeben, ebenso ist eine Ausweitung der Teststationen und der Einsatz von mobilen Teams möglich. Tabelle: Teststationen und Kapazitäten innere Lübecker Bucht Station Testkapazität 2 x Timmendorfer Strand 2.000 Niendorf optional 2 x Scharbeutz (1 in Betrieb, 1 in Planung) 1.500 Haffkrug, Sierksdorf in Planung 500 Neustadt in Holstein 1.500 Pelzerhaken optional Quelle: Angaben auf Basis Berechnungen und Absprachen mit den Apothekern Seite - 16 -
In der folgenden Abbildung sind die Teststationen (blau) und die optionalen Standorte (grün) in einer Karte dargestellt. Abbildung: Teststationen innere Lübecker Bucht, Bestand und Planung Quelle: Google Maps, Legende: blaue Sterne: Teststationen bereits in Betrieb, für Scharbeutz in Umsetzungsplanung, grüne Sterne: optionale Standorte 2.2.4 Testkapazitäten nach Branchen und Standorten Der Bedarf von zunächst täglich rd. 5.500 durchgeführten Schnelltests resultiert aus dem Bedarf der Urlauber für den Wiederholungstest im Urlaubsort und der Nachfrage nach Plätzen in der Gastronomie. Folgende Annahme liegen der Kalkulation zugrunde: • Beherbergung: Anzahl der Schlafgelegenheiten mit einer Auslastung von durchschnittlich 70 Prozent in Timmendorfer Strand und Scharbeutz aufgrund des Hotelbettenanteils und einer Auslastung von 50 Prozent für Seite - 17 -
Sierksdorf und Neustadt in Holstein aufgrund des Ferienwohnungs- und Campinganteils, nach spätestens 72 Stunden erfolgt die Zweittestung. • Gastronomie: Anzahl der Sitzplätze, der Sitzplatz wird durchschnittlich zweimal belegt, 50 Prozent der Gäste benötigen einen Test unmittelbar vor dem Besuch des Restaurants (Annahme: Einheimische können sich unabhängig von der touristischen Infrastruktur testen lassen, ein Teil der Tagesgäste wird sich am Heimatort testen lassen, ein Teil der Urlauber verfügt über einen gültigen Zweittest nach Anreise). Unter Berücksichtigung der oben genannten Annahmen ergibt sich folgender Testbedarf: Timmendorfer Strand: Testbedarf: rd. 2.400 Tests täglich • Betten: 5.000 x 70% Ausl. = 3.500 Betten – nach spät. 72 Stunden Wiederholungstest: Testbedarf ca. 875. • Gastronomie: 1.500 Sitzplätze x Belegungsfaktor 2 = 3.000 Plätze geteilt durch zwei (Notwendigkeit für Test 50%) = 1.500 Tests Scharbeutz: Testbedarf: rd. 2.000 Tests täglich • Betten: 4.700 x 70% Ausl. = 3.290 Betten – nach spät. 72 Stunden Wiederholungstest: Testbedarf ca. 820. • Gastronomie: 1.300 Sitzplätze x Belegungsfaktor 2 = 2.600 Plätze geteilt durch zwei (Notwendigkeit für Test 50%) = 1.300 Tests Sierksdorf: Testbedarf: rd. 50 Tests täglich • Betten: 360 x 50% Ausl. = 180 Betten – nach spät. 72 Stunden Wiederholungstest: Testbedarf ca. 45 • Gastronomie: keine Neustadt in Holstein: Testbedarf rd. 700 Tests täglich • Betten: 2.500 x 50% Ausl. = 1.250 Betten – nach spät. 72 Stunden Wiederholungstest: Testbedarf ca. 300 • Gastronomie: 400 Sitzplätze x Belegungsfaktor 2 = 8.00 Plätze geteilt durch zwei (Notwendigkeit für Test 50%) = 400 Tests Seite - 18 -
2.3 Nachverfolgung Die IT-gestützte Kontaktverfolgung in sämtlichen Beherbergungsbetrieben, gastronomischen Betrieben und allen teilnehmenden Einrichtungen am Modellprojekt wird durch die luca App sichergestellt. Für die teilnehmenden Betriebe stellt die Kooperation mit „luca“ ein Pflichtkriterium dar. Die schleswig-holsteinischen Gesundheitsämter planen den flächendeckenden Einsatz der luca App. Voraussichtlich in der Woche nach Ostern werden alle Kreise und kreisfreien Städte angebunden sein. Für die Gäste, die über kein Smartphone verfügen, haben wir bereits mehrere tausend Schlüsselanhänger beim luca- Anbieter bestellt. Auch wenn die luca App mittlerweile bundes- und regionsweit über eine gute Akzeptanz und Bekanntheit verfügt, gilt es dennoch den verpflichtenden Ansatz in der Modellregion umfassend zu kommunizieren. Folgende Maßnahmen wurden hierzu in der inneren Lübecker Bucht bereits umgesetzt bzw. sind geplant: • Auf einer zentralen Website haben wir bereits jetzt schon alle Informationen zur luca App übersichtlich zusammengestellt, die hier aufgerufen werden können » Unter anderem werden dort in der Downloadbox kostenlose Druckvorlagen - beispielsweise Plakate in A4- und A3-Format – angeboten. • Automatisierte E-Mail nach Unterkunftsbuchung bzw. Informationsvermittlung bei telefonischen Anfragen mit Hinweis zur luca App und zur verpflichtenden Anwendung seitens der Gäste. • Hinweis im B2B- und B2C-Newsletter (bereits 2-fach erfolgt). • Plakate und Aufsteller in den Tourist-Informationen und den teilnehmenden Betrieben o Plakate & Eincheck-Plakate in den Tourist-Infos und alle teilnehmenden Betriebe o Aufsteller mit Hinweis auf analogen Schlüssel für die, die kein Smartphone haben Seite - 19 -
2.4. Besucherlenkung Das Tagestourismusaufkommen unter Pandemiebedingungen hat die verantwortlichen Akteure im letzten Jahr vor neue Herausforderungen gestellt. Für dieses Jahr wurden Verkehrslenkungskonzepte überarbeitet, Melde- und Kommunikationsketten optimiert und die digitale Besucherlenkung mittels des Strandtickers und des Lübecker Bucht Guides ausgebaut. Alles in allem nimmt die innere Lübecker Bucht aktuell landesweit eine führende Rolle in Bezug auf die Besucherlenkung von Tagestouristen ein. 2.4.1 Regional Regional abgestimmte Verkehrslenkungskonzepte Die erprobten und in der Modellregion ortsübergreifend abgestimmten Verkehrslenkungskonzepte zur Steuerung der An- und Abreisen von Tagesgästen– ermöglichen je nach Szenario folgende Maßnahmenumsetzung: • Hinweise (Banner) an klassifizierten Straßen nach Genehmigung des LBVSH. • Einsatz von semistationären LED-Hinweistafeln (B76, B432, A1). • Visualisierung von Haltverboten. • Hinweise im Verkehrsfunk durch Polizei - Infos und Durchsagen an Radiosender und den sozialen Medien durch die Gemeinde und den Tourismusorganisationen. • Maßnahmen um Wildparken zu verhindern und zu optimieren. Die Abstimmung zu den oben genannten Maßnahmen erfolgte durch eine bereits durchgeführte Sonderverkehrsschau zwischen Kreis, Polizei und Kommunen. Sensorgestützte Park-Leitsysteme – Parkplatzauslastung in Echtzeit Die Darstellung freier Stellflächen auf den Parkplätzen von Scharbeutz innerhalb des Online-Angebotes „Strandticker“ (s.u.) und weiterer Online-Kanäle ermöglicht das gezielte Anfahren eines verfügbaren Parkplatzes. Dynamische Parkleittafeln vor Ort unterstützen die Verkehrslenkung. Sobald der Belegungsgrad 80% erreicht, werden die Parklätze als „voll“ gekennzeichnet, so dass sich auf der Anfahrt befindliche Personen noch einen Stellplatz erhalten, aber für alle anderen kein Anreiz mehr vorhanden ist, sich auf den Weg zu machen. Strandticker Der Einsatz des Strandtickers mit Angabe der Strandbelegung (sensorgestützt) in Echtzeit und der daraus resultierenden Besucherlenkung, auch ortsübergreifend – hat sich bewährt. Das System wirkt Ballungen von Menschen entgegen und Seite - 20 -
ermöglicht eine gleichmäßigere Verteilung entlang der Strände in der Modellregion (inkl. Prognosefunktionen). Der hierfür eingesetzte Lübecker Bucht Guide mit dem Strandticker wurde 2020 doppelt mit dem Deutschen Tourismuspreis 2020 ausgezeichnet (2. Platz der Jury- Wertung und Publikumspreis) Derzeit planen wir für die kommende Sommersaison umfangreiche Maßnahmen zur Besucherlenkung ins Binnenland (auf Basis von Kooperationsvereinbarungen mit der Holsteinischen Schweiz und Lübeck). 2.4.2 Menschenansammlungen vor Ort Die Maßnahmen zum Umgang mit den Menschenansammlungen vor Ort sind erprobt. Zu ihnen zählen: • Mund-Nasen-Bedeckung in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen mit erhöhten Besucheraufkommen (Promenaden, Plätze) sowie in Geschäften und der Gastronomie • Umfassende Beschilderung vor Ort zu den AHA-Regeln, eindeutige Hinweise zur Wegeführung, Wegweisung zu den Teststationen • Ordnungs- und Sicherheitskräfte sowie Strandkontrolleure und Strandkorbvermieter garantieren für ein verantwortungsvolles Miteinander. • An Spitzentagen erfolgt eine Verstärkung durch die Polizei (abgestimmt mit Land und Kreis) 2.5 Aufklärung Für die Verwaltungen und Tourismusverantwortlichen stellt sich nicht nur die Aufgabe, den touristischen Gästen unter Berücksichtigung der geltenden Corona- Regeln einen möglichst unbeschwerten Aufenthalt in der Lübecker Bucht zu ermöglichen, sondern ebenso verantwortungsvoll die Bedürfnisse der Bürger:innen im Blick zu haben wie auch die touristisch agierenden Betriebe bestmöglich zu unterstützen. Hierzu wurden bereits während des Lockdowns diverse Maßnahmen ergriffen, um die Saison 2021 für alle Beteiligten bestmöglich vorzubereiten und zu gestalten. Bürger:innen: Um die Bürger:innen schon vor dem Re-Start des Tourismus‘ über die geplanten und bereits ergriffen Maßnahmen für eine sichere Saison 2021 zu informieren und somit Vertrauen in ein gutes Gelingen zu schaffen, wurde ein Informationsflyer entwickelt. Dieser stellt kompakt und übersichtlich die einzelnen Maßnahmen dar und wurde Seite - 21 -
Mitte März in alle Privathaushalte der Gemeinde Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Sierksdorf und der Stadt Neustadt in Holstein verteilt. Eine mehrfache, begleitende Berichterstattung ergänzte den Flyer mit detaillierten Informationen und Hintergründen. Auf einer Website sind die Maßnahmen dauerhaft und auch für Gäste einsehbar.https://www.luebecker-bucht-ostsee.de/urlaub-mit- umsicht Zusammenarbeit mit touristischen Betrieben In der Lübecker Bucht stehen die Tourismusorganisationen in engem Dialog mit den lokalen Leistungsträgern. Viele von ihnen leben auch vor Ort und sind somit Bürger:in und Gewerbetreibender in einer Person - und somit Empfänger der B2C- wie auch der B2B-Botschaften. Dem Informationsanspruch folgend, wurden und werden in verschiedenen Formaten Informationen gebündelt und den Leistungsträgern proaktiv zur Verfügung gestellt. • B2B-Corona-Newsletter: Der Newsletter wurde im März 2020 eingeführt und umfasst rund 1.000 Empfänger aus allen vor Ort vertretenen Branchen wie beispielsweise Beherbergungsbetriebe, Gastronomie und Einzelhandel. Bisher erfolgten mehr als 60 Aussendungen seit Beginn der Pandemie. • Corona-WhatsApp-Gruppe: Ergänzend zum Newsletter wurde eine spezielle WhatApp-Gruppe mit mittlerweile rd. 100 Teilnehmern initiiert. Sie dient dem Austausch der Leitbetriebe untereinander und wird vom Vorstand der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht moderiert. • Corona-Website: Zentral werden hier die aktuell gültigen Regeln einfach verständlich aufgeführt, die jeweils aktuelle Verordnung zum Download zur Verfügung gestellt und in einem FAQ-Katalog die situativ meistgestellten Fragen beantwortet. https://www.luebecker-bucht-ostsee.de/corona-virus • Corona-Leitfaden Saison 2021: Lokalen Betrieben und Partnern wurde im März 2021 eine Informationsmappe übermittelt, die wichtige Daten, zentrale Informationen, Anlaufstellen und Ansprechpartner bündelt und Kernbotschaften für eine einheitliche Kommunikation mit Gästen und Einwohner:innen liefert. Zusammenarbeit zwischen Tourismusorganisationen & Verwaltungen Auf Verwaltungs- und Tourismusebene arbeiten die Orte eng zusammen und bereits seit Jahren werden gemeinschaftlich touristische Projekte umgesetzt. Die Kooperation ist gelernt und Bestandteil der täglichen Arbeit. • Maßnahmenpapier innere Lübecker Bucht: Zum gemeinschaftlichen Vorgehen in der Saison 2021 hat sich diese Zusammenarbeit intensiviert. In regelmäßigen Runden stimmen sich die Bürgermeister:innen der Ort ab; das fortgeschriebene ‚Maßnahmenpapier Innere Lübecker Bucht‘ verschriftlicht dieses. Seite - 22 -
• Tourismuskodex: Die vorstehenden Orte haben unter der Federführung des Ostsee Holstein Tourismus e. V. (OHT) den Tourismuskodex erarbeitet. Dieser Prozess wurde von der Krisennavigator Unternehmensberatung Kiel begleitet. Durch den Kodex soll die Vielstimmigkeit der Region reduziert und durch gemeinsame Maßnahmen und eine einheitliche Kommunikation Klarheit für Gäste und Einheimische geschaffen werden. 3 Wissenschaftliche Begleitung Zur Universität zu Lübeck, der Klinik für Infektiologie und Mikrobiologie und dem Direktor Prof. Dr. Jan Rupp bestehen bereits seit 2020 Kooperationsbeziehungen. Im letzten Jahr führte Prof. Rupp eine coronabedingte Tourismusstudie mit Beschäftigten des Tourismussektors in der Lübecker Bucht durch. Für dieses Modellprojekt hat er Prof. Rupp seine Unterstützung in Form der wissenschaftlichen Begleitung zugesagt. Sollte die Lübecker Bucht zum Modellprojekt ernannt werden, wird uns die Universität zu Lübeck dahin gehend begleiten, die durchgeführten Testungen gegenüber den Inzidenzen in der Bevölkerung und umliegender Regionen auszuwerten und zu bewerten. Die von Herrn Prof. Rupp formulierten Voraussetzungen erfüllen wir: • Ein klares Testkonzept ist vorhanden. • Wir verwenden nur Tests, die der aktuell höchsten Qualitätsstufe entsprechen (BfArM-gelistet und PEI-validiert). • Die Strategie für die Nachverfolgung von AG-pos. Personen mittels PCR ist grundsätzlich formuliert (in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wird bei Zuschlag die Detailstrategie kurzfristig erarbeitet). • Die Einbindung der lokalen Gesundheitsämter hinsichtlich der Nachverfolgung von AG-pos. Personen und PCR-Bestätigung kann sichergestellt werden. • Die tagesaktuelle Übersendung von Testzahlen bezogen auf Mitarbeiter:innen und Gästen wird sichergestellt. Wir können sicherstellen, dass nur Betriebe an den Start gehen, die sich für die Testungen auch bereit erklären (Bedingung für die Teilnahme, siehe Anlage Beteiligungserklärung). Seite - 23 -
4 Gemeinsame Erklärung Ein motiviertes und kompetentes Team steht hinter dieser Bewerbung. Über eine Zusage würden wir uns sehr freuen. André Rosinski Joachim Nitz TALB AöR TSNT GmbH Seite - 24 -
Anhang: Schreiben Einvernehmen des Kreises Ostholstein S 1/2 Seite - 25 -
S. 2/2 Seite - 26 -
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