Touristisches Modellprojekt innere Lübecker Bucht Bewerbung

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Touristisches Modellprojekt innere Lübecker Bucht Bewerbung
Touristisches Modellprojekt innere Lübecker Bucht
                  Bewerbung

Die Protagonisten der Bewerbung gemeinsam am Steuerrad: v.l.n.r.: André Rosinski, Vorstand TA-Lübecker Bucht/
Bettina Schäfer, Bürgermeisterin Gemeinde Scharbeutz/ Joachim Nitz, Geschäftsführer Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH/
Melanie Puschaddel-Freitag, amtierende Bürgermeisterin Gemeinde Timmendorfer Strand/ Udo Gosch, Bürgermeister Gemeinde Sierksdorf/
Mirko Spieckermann, Bürgermeister Stadt Neustadt in Holstein
Touristisches Modellprojekt innere Lübecker Bucht Bewerbung
Touristisches Modellprojekt innere Lübecker Bucht
Bewerbung

Neustadt in Holstein mit Pelzerhaken und Rettin
Sierksdorf
Scharbeutz mit Haffkrug
Timmendorfer Strand mit Niendorf

 Kontakt:
 Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR            Timmendorfer Strand Niendorf
 Strandallee 134                                 Tourismus GmbH
                                                 Timmendorfer Platz 10
 23683 Scharbeutz
                                                 23669 Timmendorfer Strand
 04503 – 7794-111, 0172-4792160
                                                 04503 – 3577-80, 0173-395 0451
 www.luebecker-bucht.guide
 www.luebecker-bucht-ostsee.de                   www.timmendorfer-strand.de
 www.luebecker-bucht-partner.de

 Verfasser und Ansprechpartner für Rückfragen:
 •   André Rosinski, Vorstand Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR
 •   Joachim Nitz, Geschäftsführer Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH

 Lübecker Bucht, 7. April 2021

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Touristisches Modellprojekt innere Lübecker Bucht Bewerbung
Inhalt

1. Rahmenbedingungen.......................................................................... - 4 -
    1.1     Bewerber, Ziel, zeitliches Vorgehen ......................................................... - 4 -
    1.2     Entwicklung Infektionsgeschehen ........................................................... - 5 -
    1.3     Fünf Gründe für die innere Lübecker Bucht .......................................... - 5 -

2     Risikoanalyse ........................................................................................ - 7 -
    2.1     Schutz- und Hygienestandards der Betriebe .........................................- 7 -
      2.1.1 Quantitative und qualitative Bewertung...................................................... - 7 -
      2.1.2 Anwendung der Hygienekonzepte, Kontrolle .............................................. - 9 -

    2.2     Teststrategie ................................................................................................. - 12 -
      2.2.1 Teststrategie Mitarbeiter Betriebe, Urlauber, Tagesgäste....................... - 13 -
      2.2.2Positiv-Testung, Absonderung ...................................................................... - 15 -
      2.2.3 Testkapazitäten und Standorte ................................................................... - 16 -
      2.2.4 Testkapazitäten nach Branchen und Standorten ..................................... - 17 -

    2.3     Nachverfolgung ........................................................................................... - 19 -
    2.4.    Besucherlenkung ......................................................................................... - 20 -
      2.4.1 Regional ........................................................................................................... - 20 -
      2.4.2 Menschenansammlungen vor Ort ............................................................... - 21 -

    2.5     Aufklärung .................................................................................................... - 21 -

3     Wissenschaftliche Begleitung........................................................- 23 -

4     Gemeinsame Erklärung ...................................................................- 24 -

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Touristisches Modellprojekt innere Lübecker Bucht Bewerbung
1. Rahmenbedingungen
1.1 Bewerber, Ziel, zeitliches Vorgehen
Die LTO-Lübecker Bucht (TALB AöR) bewirbt sich in Kooperation mit der
Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH (TSNT GmbH) um die
Durchführung eines touristischen Modellprojektes in Schleswig-Holstein. Die
Grundlage hierfür bildet das Konzept vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Arbeit, Technologie und Tourismus. Es zielt darauf ab, dass eine Umsetzbarkeit von
Öffnungsschritten in Pandemiezeiten auch im Tourismus mit Auflagen möglich ist.
Hinter dieser Bewerbung steht ein professionelles Partnernetzwerk (im Folgenden
„Lübecker Bucht“ genannt): Hierzu gehören zum einen die Orte der inneren
Lübecker Bucht mit Timmendorfer Strand/ Niendorf, Scharbeutz/ Haffkrug,
Sierksdorf und Neustadt in Holstein mit Pelzerhaken und Rettin. Die Region ist
geografisch klar abgegrenzt. Das Netzwerk wird ergänzt durch engagierte
Apotheker aus der Region, der Universität zu Lübeck mit der Klinik für Infektiologie
und Mikrobiologie, dem DRK und einer engen Rückkopplung an das Gesundheitsamt
des Kreises Ostholstein. Das Einvernehmen des Kreises für diese Bewerbung wurde
schriftlich bestätigt (siehe Anhang).
Ziel und Hypothesen
Die Lübecker Bucht möchte darstellen, dass die Öffnung von Betrieben der
Hotellerie und Parahotellerie sowie der Gastronomie verantwortungsvoll möglich
ist. Dies soll für Übernachtungs- und Tagesgäste gleichermaßen gelten.
Folgende vorläufige Annahmen bzw. Hypothesen werden in diesem Zusammenhang
aufgestellt,
   1   Hotel: Der Aufenthalt von Gästen in Hotelbetrieben trägt nicht zum
       Infektionsgeschehen bei. Entsprechende Hygiene- und Schutzstandards sind
       bereits erarbeitet. Die intensive Schulung der Mitarbeiter:innen spielt eine
       entscheidende Rolle.
   2   Parahotellerie: Aufenthalte in touristischen Beherbergungseinrichtungen zur
       Selbstversorgung sind in Bezug auf die Pandemiesituation als unbedenklich
       einzustufen.
   3   Gastronomie: Eine Öffnung der Außen- und Innengastronomie ist unter
       strengen Auflagen verantwortungsvoll umsetzbar.
   4   Tagesgäste: Der Tagestourismus in der Lübecker Bucht lässt sich gezielt
       steuern und große Menschenansammlungen können verhindert werden.
Als Grundlage für die Durchführung von fundierten wissenschaftlichen
Untersuchungen werden die Annahmen 1 bis 3 bei Ernennung zur Modellregion mit
der Universität zu Lübeck weiter konkretisiert. Für das Thema Besucherlenkung von
Tagesgästen zeichnet sich die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht verantwortlich.

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Touristisches Modellprojekt innere Lübecker Bucht Bewerbung
Zeitliches Vorgehen
Ab dem Datum der Zuschlagserteilung möchten die Partner der Lübecker Bucht in
zwei Stufen mit dem Modellprojekt starten. Vorausgesetzt, der Zuschlag wird am
12. April 2021 erteilt, starten wir am 19. April mit den Segmenten
Beherbergungsangebote zur Selbstversorgung, Freizeiteinrichtungen und der
Gastronomie (Innen und Außen). Am 26. April 2021 folgt dann die Hotellerie.
Bei positivem Verlauf des Projektes wird von einem Zeitraum von vier Wochen
ausgegangen (ggf. Nutzung einer Verlängerungsoption nach Absprache).

1.2 Entwicklung Infektionsgeschehen
Für den Kreis Ostholstein werden keine teilräumlichen Inzidenzwerte veröffentlicht.
Im Folgenden werden daher die Kennzahlen des Kreises Ostholstein wiedergegeben.
Wir beziehen uns auf die Quelle des Robert-Koch Institutes. Demnach lag die
7-Tage-Inzidenz des Kreises Ostholstein vor vier Wochen bei 34,9 (Stichtag 10.03.)
und steht aktuell bei 43,4 (Stand 7.4.). Die 7-Tages-Inzidenz zeichnet sich im
betrachteten Zeitraum durch eine stagnierende Entwicklung aus.
Tabelle: Entwicklung der Infektionsgeschehens im Kreis Ostholstein letzte vier Wochen

      Stichtag          7-Tage Inzidenz
       10.03.                 34,9
       17.03.                 37,4
       24.03                  35,4
       31.03.                 45,4
       07.04.                 43,4
Quelle: RKI auf Basis Gesundheitsamt Ostholstein

Ostholstein zählt mit Stand 6.4.2021 zu den 5 Kreisen mit der geringsten 7-Tages
Inzidenz in Schleswig-Holstein (Platz 5 mit 44,4), Quelle: www.schleswig-holstein.de

1.3 Fünf Gründe für die innere Lübecker Bucht
Aus Sicht der Bewerber sprechen vor allem fünf Punkte für die Modellprojektregion
Lübecker Bucht:
1   Eingespieltes Partnernetzwerk, umfangreiche Kommunikation
    Das Netzwerk zu Apothekern, der Universität zu Lübeck und dem DRK besteht
    bereits. Ebenso arbeiten die Touristiker, Bürgermeister und Kommunalpolitiker
    durch die LTO-Kooperation bereits seit Jahren vertrauensvoll zusammen. Die
    Bürger werden „mitgenommen“ und über das Handeln regelmäßig informiert.

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2   Teststrategie – State of the Art
    Die Umsetzung der digitalisierten Teststrategie erfolgt in Zusammenarbeit mit
    einem professionellen lokalen Apothekernetzwerk und dem DRK nach dem
    „Böblinger Modell“. Die Testkapazitäten und die Anzahl der Teststationen sind
    für mehrere tausend Testungen täglich ausgelegt (mindesten 5.500 Tests
    verteilt auf bis zu 6 Stationen). Die Skalierbarkeit der Testkapazitäten und der
    Anzahl der Stationen ist gegeben.
    Die Verfügbarkeit von mehreren tausend Tests (BfArM-gelistet und PEI-validiert
    – aktuell höchste Qualitätsstufe) am Tag wird gewährleistet (Stand Datum der
    Bewerbungsabgabe).
    Die Bürgertestung befindet sich bereits an drei Stationen in der Umsetzung und
    wird nicht durch das Modellprojekt beeinträchtigt.
3   Wissenschaftliche Begleitung in der inneren Lübecker Bucht bereits erprobt
    Zur Universität zu Lübeck, der Klinik für Infektiologie und Mikrobiologie und dem
    Direktor Prof. Dr. Jan Rupp bestehen bereits seit 2020 Kooperationsbe-
    ziehungen. Im letzten Jahr führte Prof. Rupp eine coronabedingte
    Tourismusstudie mit Beschäftigten des Tourismussektors in der Lübecker Bucht
    durch.
    Für dieses Modellprojekt hat Prof. Rupp seine Unterstützung in Form der
    wissenschaftlichen Begleitung für die Lübecker Bucht zugesagt.
4   Wir starten von 0 auf 40 Prozent im Rahmen des Modelprojektes
    Mit über 3 Millionen Übernachtungen im Jahr gehören die Orte der inneren
    Lübecker Bucht einerseits zu den führenden Tourismuspartnern im Land
    Schleswig-Holstein.
    Andererseits nehmen ausschließlich Betriebe mit schriftlich bestätigter
    Teilnahmeerklärung und der Gewährleistung zur Einhaltung umfassender
    Standards am Modellprojekt teil.
    Die Anbieter repräsentieren einen Marktanteil von im Durchschnitt rd. 40 Prozent
    im Vergleich zum Gesamtangebot (sowohl Beherbergung als auch
    Gastronomie).
5   Souveräner Umgang mit Tagesgästen
    Das Tagestourismusaufkommen unter Pandemiebedingungen hat die
    verantwortlichen Akteure im letzten Jahr vor neue Herausforderungen gestellt.
    Für dieses Jahr wurden Verkehrslenkungskonzepte überarbeitet, Melde- und
    Kommunikationsketten optimiert und die digitale Besucherlenkung mittels des
    Strandtickers und des Lübecker Bucht Guides ausgebaut.
    Alles in allem nimmt die innere Lübecker Bucht aktuell landesweit eine führende
    Rolle in Bezug auf die Besucherlenkung von Tagestouristen ein.

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2 Risikoanalyse
2.1 Schutz- und Hygienestandards der Betriebe
Um die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos der ansteigenden Infektionszahlen
auf ein Minimum zu reduzieren, bedarf es zunächst der genauen Kenntnis der
teilnehmenden Betriebe. Im zweiten Schritt geht es um die Anwendung
umfassender Schutz- und Hygienekonzepte in den Häusern und drittens um die
unabhängige Überprüfung.

2.1.1 Quantitative und qualitative Bewertung
Im Rahmen des Modellprojektes werden ausschließlich Betriebe berücksichtigt, mit
denen eine schriftliche Beteiligungserklärung vereinbart wurde. Die Auswertung der
Beteiligungserklärungen ergibt zusammenfassend folgendes Bild.
•   Beherbergung: Im Bereich der Unterkünfte entfallen die meisten Kapazitäten auf
    Beherbergungsangebote zur Selbstversorgung. Hierzu zählen in allen Orten
    Vermieter von Ferienwohnungen und Vermittlungsagenturen von
    Ferienwohnungen. Hinzu kommen sechs Campingplätze (inkl.
    Wohnmobilstellplätze). In Bezug auf die Hotellerie haben sich insgesamt 14
    Hotels und 6 Hotels garni beworben.
    In Summe (inkl. Unterkünfte zur Selbstversorgung) ergibt dies eine Anzahl von
    rd. 5.000 Betten bzw. Schlafgelegenheiten für Timmendorfer Strand und rd.
    6.500 Betten für Scharbeutz, Sierksdorf und Neustadt in Holstein im Rahmen des
    Modellprojektes. Dies entspricht einem Marktanteil in Timmendorfer Strand von
    rd. 40 Prozent und für die TALB-Orte einem Anteil von rd. 45 Prozent im
    Vergleich zum Gesamtangebot.
•   Gastronomie: Aus dem Bereich der Gastronomie liegen insgesamt 32
    Bewerbungen vor. In Bezug auf die jeweiligen Standorte handelt es sich um eine
    gut steuerbare bzw. zu kontrollierende Anzahl von Betrieben. Standortbezogen
    entspricht dies einem Anteil am Gesamtangebot zwischen 40 Prozent
    (Timmendorfer Strand) und rd. 30 Prozent (TALB-Orte).
•   Freizeit: Die Anzahl der interessierten Freizeitanbieter fällt mit 5 Betrieben
    vergleichsweise gering aus (darunter drei Minigolfanlagen). Der HANSA-PARK in
    Sierksdorf wird im Rahmen des Modelprojektes nicht öffnen.
    Aus Scharbeutz bewirbt sich die Ostsee Therme für die Teilnahme am
    Modellprojekt. Schwimmbereiche, Saunen, Wellnessbereiche sowie ein
    Fitnessstudio zählen zum Angebot. Die Betreiber haben ein umfassendes
    Hygienekonzept ausgearbeitet (vgl. auch Anlage). Separate Absprachen zum
    Umgang mit der Ostsee Therme sind im weiteren Bewerbungsverlauf möglich.
    So könnten z. B. zunächst verschiedene Angebotsbereiche stufenweise öffnen
    oder bestimmte Bereiche gar nicht in Betrieb gehen. Die Teilnahme der Ostsee
    Therme stellt kein Ausschlusskriterium für den weiteren Bewerbungsverlauf dar.

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Für alle drei Segmente zeigt sich, dass das zu erwartende Personenaufkommen gut
zu kalkulieren ist. Die qualitative Bewertung der Betriebe zeigt zudem, dass es sich
vorrangig um die Leitbetriebe in der inneren Lübecker Bucht handelt. Diese Betriebe
verfügen über hohe Schutz- und Hygienestandards für ihre Betriebsabläufe und
kooperieren seit Jahren mit den Tourismusorganisationen und Verwaltungen.
Neben den oben genannten Segmenten werden wir ebenfalls unsere Tourist-
Informationen im Rahmen des Modellprojektes öffnen.
Die folgende Tabelle gibt einen standortbezogenen Überblick über die Anzahl der
teilnehmenden Betriebe und ihre Kapazitäten:
Tabelle: Standortbezogene, zu öffnende Betriebe im Rahmen des Modellprojektes

                                                                   Anzahl     Kapazität
                                       Segment
                                                                  Betriebe   ca. Angaben

                        Hotel, Hotel garni                           6/6       1.089 / 347
 Strand/ Niendorf
  Timmendorfer

                        Vermieter Ferienwohnungen                      60           1.600

                        Agenturen von Ferienwohnungen                    4          2.000

                        Gastronomie                                    13           1.500

                        Freizeit: Golfanlage, Minigolf, Sealife          3

                        Hotellerie                                       6            690
 Scharbeutz/ Haffkrug

                        Vermieter Ferienwohnungen                      12             100

                        Agenturen von Ferienwohnungen                    7          3.800

                        Camping                                          1            100

                        Gastronomie                                    13           1.300

                        Freizeit: Ostseetherme, Minigolf                 2

                        Hotellerie                                       1             40
 Sierksdorf

                        Vermieter Ferienwohnungen                        5             60

                        Agenturen von Ferienwohnungen                    2            270

                        Hotellerie                                       1            120
 Pelzerhaken, Rettin

                        Vermieter Ferienwohnungen                      17             310
 Neustadt i.H./

                        Agenturen von Ferienwohnungen                    1            220

                        Camping                                          4          1.350

                        Gastronomie                                      6            400

Quelle: Angaben auf Basis Beteiligungserklärungen der Betriebe

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2.1.2 Anwendung der Hygienekonzepte, Kontrolle
In den Betrieben geht es um die konsequente Anwendung der Schutz- und
Hygienekonzepte. Es existieren zahlreiche Handreichungen, Leitfäden,
Hilfestellungen für die Erarbeitung und Umsetzungen von Konzepten. Herausgeber
sind z.B. das RKI, Gesundheitsbehörden, das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, der DEHOGA, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Auch das Wirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein hat einen Leitfaden zu den
Mindestanforderungen an Hygienekonzepte für gastronomische und
Beherbergungsbetriebe veröffentlicht.
Alle teilnehmenden Betriebe dieser Bewerbung verfügen über entsprechende
Konzepte, die bereits im letzten Jahr zum Einsatz kamen und die für dieses
Modellvorhaben auf den neuesten Stand gebracht werden.
Das Risiko besteht in der Ansteckungsgefahr durch infizierte Beschäftigte in den
Betrieben, betriebsfremde Personen (Lieferanten, Fremdfirmenmitarbeiter), Kunden
und Gäste. Zur Risikominimierung werden im Folgenden die wichtigsten
Maßnahmen aufgeführt, die in allen Betrieben im Rahmen des Modellvorhabens
mindestens zur Anwendung kommen:
Tabelle: Hygieneschutzstandards gastronomische & Beherbergungsbetriebe

 Maßnahme                                  Schutzstandards
 Öffnungszeiten     - Aktuell geltende Verbote oder Einschränkungen der Öffnung
                      entsprechend der Corona-Bestimmungen beachten
                    - Gastronomie: Sperrstunde zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr
 Nachverfolgung,    - Bei Buchung Beherbergung: Einverständniserklärung
 Reservierung,        einholen, dass persönliche Daten erfasst, gespeichert und
 Empfang              wissenschaftlich ausgewertet werden, Weiterleitung der
                      Daten an Gesundheitsämter, wenn Virus-Erkrankung
                      innerhalb von drei Wochen nach Rückkehr dann auch
                      Meldung an das Gesundheitsamt der Modellregion
                    - Bei Anreise: Negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24
                      Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
                    - Weitere Testung vor Ort spätestens 72 Stunden nach Anreise
                    - Für Vermietung von Ferienwohnungen bzw. beim Einchecken
                      im Hotel: Vorauszahlung empfohlen, kontaktlose
                      Schlüsselübergabe sicherstellen, zusätzliche Erfassung der
                      Kontaktdaten via Luca-App sicherstellen (auch mit manueller
                      Karte möglich)
                    - Gastronomie: Zugang zur Außen- und Innengastronomie nur
                      mit einem gültigem attestierten Corona-Negativtest, nicht
                      älter als 24 Stunden, Zugang nur, wenn Kontaktverfolgung
                      durch die Luca-APP sichergestellt werden kann

                                                                                       Seite - 9 -
Maßnahme                                 Schutzstandards
                  - Zugang nur mit Reservierung, um Warteschlangen zu
                    vermeiden
                  - Platzeinweisung durch Personal am Empfang sicherstellen
                  - Möglichst keine Annahme von Garderobe
                  - Die Betreiber verabreichen keine alkoholischen Getränke an
                    erkennbar stark alkoholisierte Personen.
                  - Zugang nur mit IT-gestützter Kontaktnachverfolgung via
                    Luca-App, Weiterleitung der Daten an das Gesundheitsamt
                    ist gewährleistet
                  - Bei Verweigerung seitens der Gäste wird eine
                    Leistungserbringung ausgeschlossen
                  - Verpflichtung zur Kontrolle der o.g. Maßnahmen seitens des
                    Betriebes
Abstandsregeln,   - Die betrieblichen Abläufe sind so zu gestalten, dass
Mund-Nase-          zwischen Personen ein Abstand von mind. 1,50 m
Bedeckung           eingehalten wird. Dies gilt für alle betrieblichen Bereiche
                    einschließlich der Verkehrswege, Sanitär- und Pausenräume.
                    In der Hotellerie gilt dies auch für die Rezeption, Bar, Außen-
                    u. Freizeitbereiche
                  - Kann der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden, ist
                    zur Vermeidung der Infektionsübertragung eine räumliche
                    Trennung zwischen den jeweiligen Arbeitsplätzen
                    vorzusehen (z. B. ausreichend hohe Barrieren aus
                    durchsichtigem Material wie Plexiglas o. ä.)
                  - Die Beschäftigten haben eine medizinische Mund-Nasen-
                    Bedeckung in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen zu
                    tragen. Der Betrieb stellt diese in ausreichender Anzahl zur
                    Verfügung. Die Beschäftigten sind über die richtige
                    Verwendung, die maximale Tragedauer sowie die Pflege der
                    Mund-Nase-Bedeckungen zu unterweisen.
Testung der        Mindestens 2x wöchentliche Testung von Mitarbeitern der
Mitarbeiter        beteiligten Betriebe. Die teilnehmenden Betriebe
                   beschäftigen insgesamt ca. 1.300 Mitarbeiter.
                   Weitere Ausführungen zur Teststrategie für Mitarbeiter unter
                   Punkt 2.2.1 auf Seite 13
Hygiene-          - Die Beschäftigten sind über die allgemeinen
maßnahmen          Hygienemaßnahmen zu unterweisen, insbesondere über das
                   richtige Händewaschen einschließlich Hautpflege, falls
                   erforderlich über die Händedesinfektion sowie die Nies- und

                                                                                      Seite - 10 -
Maßnahme                                    Schutzstandards
                        Hust-Etikette. Die entsprechenden Einrichtungen
                        (Waschbecken, hautverträgliche Reinigungsmittel,
                        Einweghandtücher, Hautpflegemittel, ggf.
                        Desinfektionsmittel) sind in ausreichender Zahl zur
                        Verfügung zu stellen
                    -   Ein direkter Handkontakt zwischen Personen
                        (Händeschütteln, Übergabe von Gegenständen) ist zu
                        vermeiden.
                    -   Es ist sicherzustellen, dass Arbeits-, Sanitär- und
                        Pausenräume regelmäßig gereinigt und gelüftet werden.
                        Lüftungsanlagen bzw. raumlufttechnische Anlagen (RLT)
                        sind fachkundig zu betreiben, Filter sind regelmäßig zu
                        reinigen bzw. zu tauschen
                    -   Für die Benutzung von Gästetoiletten ist eine geeignete
                        Zugangsregelung zu schaffen, die sich an der Größe des
                        Toilettenraums orientiert. Abstandsregelungen sind
                        einzuhalten, ggfs. einzelne Toiletten/Pissoirs zu sperren.
                        Ferner sind Gästetoiletten in regelmäßigen Abständen zu
                        reinigen. Flüssigseife, Einmalhandtücher und
                        Desinfektionsspender werden bereitgestellt.
                    -   Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung durch die Gäste
                        (Speisekarten, Tabletts, Servietten, Menagen etc.) sollten auf
                        ein Minimum reduziert werden und müssen bei jedem
                        Gästewechsel desinfiziert werden.
 Arbeitsschutz      Auf detaillierte Maßnahmen zum Arbeitsschutz wird an dieser
                    Stelle nicht weiter eingegangen. Wir verweisen auf die
                    Handreichungen der BG Nahrung und Gastgewerbe
Quelle: Auszüge aus diversen Handreichungen, Leitfäden von DEHOGA und Behörden sowie
Berufsgenossenschaften

Zur Veranschaulichung der Anwendung der von Schutz- und Hygienekonzepten in
den Betrieben sind in der Anlage drei exemplarische Konzepte von einem Hotel
(Barefoot), einer Golfanlage und einem Restaurant (Grande Beach Café) beigefügt.
Darüber hinaus ist das Hygienekonzept der Ostseetherme angehängt.
Für die Einhaltung und umfassenden Umsetzung der Hygiene- und Schutzkonzepte
sind die Betriebe bzw. deren Geschäftsführer verantwortlich. Als Ansprechpartner
für die Gäste und die Beschäftigten wird die Benennung eines Corona-Beauftragten
empfohlen.
Die Kontrolle zur adäquaten Anwendung der Hygieneschutzkonzepte wird durch die
Ordnungsämter der jeweiligen Gemeinden Timmendorfer Strand, Scharbeutz,

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Sierksdorf und der Stadt Neustadt in Holstein sichergestellt. Stichprobenartig
überprüft auch das Kreisgesundheitsamt (weitere Absprachen mit dem
Gesundheitsamt erfolgen nach Zuschlag).

2.2 Teststrategie
Mehr testen für weniger Corona! So lautet die Überschrift eines Merkblatts der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu den Testmöglichkeiten. Es geht
darum Infektionen festzustellen, Erkrankte und Kontaktpersonen gezielt zu isolieren
und auf diese Weise Infektionsketten zu unterbrechen. Für das Risikomanagement
sind folgende Stichpunkte von Relevanz:
•   Fachspezifische Ausbildung und Qualität der Schulung und des Personals als
    Voraussetzung für die Durchführung sicherstellen
•   Professionelle Durchführung der Tests garantieren: digitale Terminvergabe,
    zügige und verlässliche Testung ohne Warteschlangen, Testergebnis zur
    Verfolgung digital zur Verfügung stellen
•   Nachfragegerechte Testkapazitäten zur Vermeidung von Warteschlangen
    bestimmen (besonders für Gastronomie)
•   Testergebnisse konsequent im Rahmen der Einlasskontrolle überprüfen.
Die Testungen werden mit einem professionellen Apothekernetzwerk und dem DRK
realisiert. Bei den Apothekern handelt es sich um Herrn Klindwort von der Klindwort
Apotheken oHG und Herrn Dr. Stolley von der Seestern Apotheke in Neustadt in
Holstein. Vom DRK ist Herr Marc Heeschen unser Ansprechpartner.
Die drei Partner betreiben bereits aktuell Testzentren in der Lübecker Bucht
(Timmendorfer Strand, Scharbeutz, 2x Neustadt in Holstein).
Die Umsetzung erfolgt nach dem „Böblinger Modell“ (digitale Terminvergabe mit
Terminland.de, Ausstellen des Befundes über die Doctor Box-App mit Barcode,
Ausgabe eines Armbandes mit QR-Code, über den das aktuelle Testergebnis
abgerufen werden kann, Kontaktverfolgung mittels luca-App).
Die Apotheker verfügen über eine verlässliche Beschaffungslogistik für die
benötigten Tests (BfArM-gelistet und PEI-validiert, entspricht der höchsten
Qualitätsstufe der aktuell verfügbaren Tests). Die Verfügbarkeit von mehreren
tausend Tests am Tag wird gewährleistet (Stand Datum der Bewerbungsabgabe).

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2.2.1 Teststrategie Mitarbeiter Betriebe, Urlauber, Tagesgäste
Teststrategie Mitarbeiter in den teilnehmenden Betrieben
•   2x wöchentliche Testung von Mitarbeitern der beteiligten Betriebe. Rund 1.300
    Mitarbeiter in den teilnehmenden Betrieben = rd. 10.000 Tests in vier Wochen.
•   Durchführung von beobachteten zugelassenen Selbsttests oder Durchführung
    von Antigen-Schnelltests durch geschultes Personal. Bei Durchführung im
    eigenen Haus ist der Beweis anzutreten, dass geschultes Personal bereits
    vorhanden ist oder Schulungen seitens des DRK oder vergleichbarer
    Einrichtungen durchgeführt wurden.
•   Die Kosten der Testung für die Mitarbeiter übernimmt der Betrieb.
•   Nachweispflicht: Dokumentation des Testergebnisses am Ausgabeort,
    Nachweis eines Negativ-Tests, Meldepflicht bei Positiv-Tests, Überprüfung
    durch Geschäftsführung
•   Einverständniserklärung der MA, dass Daten und Testergebnisse für
    wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügung gestellt werden.

Teststrategie Urlauber
•   Bei Buchung Beherbergung: Einverständniserklärung einholen, dass persönliche
    Daten erfasst, gespeichert und wissenschaftlich ausgewertet werden.
    Weiterleitung der Daten an Gesundheitsämter, wenn Virus-Erkrankung innerhalb
    von drei Wochen nach Rückkehr dann auch Meldung an das Gesundheitsamt der
    Modellregion.
•   Durchführung Testung im Heimatort
     o    Vorlage negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden
     o    Alternativ Vorlage PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden
     o    Nachweispflicht liegt bei den Gästen
     o    Meldepflicht bei Positiv-Tests
     o    Vorlage im Beherbergungsbetrieb, Beherbergungsbetrieb ist für die
          Kontrolle verantwortlich
•   Weitere Testung spätestens 72 Stunden nach Anreise in den Testzentren der
    Lübecker Bucht oder in der Nähe (z.B. LUV-Center nahe der A1 im Bereich
    Lübeck oder in Bad Schwartau)
•   Gäste werden ausschließlich durch geschultes Personal mit zugelassenen
    Antigen-Schnelltest getestet. Kinder ab 12 Jahren sind testpflichtig.

                                                                                    Seite - 13 -
•   Die (Nach-)Testung ist für Urlauber kostenlos. Ebenso sind die Schnelltests für
    Tagesgäste kostenlos (Gastronomie, Freizeit). Wir stützen uns hierbei auf die
    Regelung des Bundes, die vorsieht, dass bis Ende Juni 2021 jeder Bürger sich
    mindestens einmal wöchentlich kostenlos testen kann. Zwar besteht hierfür kein
    Rechtsanspruch, jedoch halten wir es für sehr unwahrscheinlich, dass von dieser
    Linie abgewichen wird.
    Sollten die Tests für die Gäste und Bürger dennoch kostenpflichtig werden,
    schließen die Kommunen dieser Bewerbung eine Kostenübernahme für die
    Tests aus.
•   Nachweispflicht: Dokumentation des Testergebnisses am Ausgabeort,
    Nachweis eines Negativ-Tests, Meldepflicht bei Positiv-Tests, Vorlage im
    Beherbergungsbetrieb
•   Die Umsetzung der Teststrategie für Bürger und Gäste erfolgt nach dem
    „Böblinger Modell“ – vorrangig digitaler Prozess: digitale Termine, Vorhalten der
    Testergebnisse in digitaler Gesundheitsakte (Doctor Box), Ausgabe von
    Armbändern mit QR-Codes zum Einlass z.B. in die Gastronomie.
    Abbildung: Funktionsweise digitale Testung mit Doctor Box

    Quelle: DoctorBox GmbH

Teststrategie Urlauber und Tagesgäste für die Gastronomie und Freizeitbetriebe
•   Zugang zur Außen- und Innengastronomie oder zum Freizeitbetrieb nur mit
    einem gültigen attestierten Corona-Negativtest, nicht älter als 24 Stunden.
•   Vorlage negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden.
•   Zugang nur, wenn Kontaktverfolgung durch die Luca-APP sichergestellt werden
    kann.

                                                                                        Seite - 14 -
•   Nachweispflicht liegt bei den Gästen.
•   Meldepflicht bei Positiv-Tests
•   Vorlage im Gastronomiebetrieb bzw. Freizeitbetrieb, der Betrieb ist für die
    Kontrolle verantwortlich

2.2.2   Positiv-Testung, Absonderung
Positiv-Testung bei Mitarbeitern
•   Unverzüglich in häusliche Isolation begeben, AHA+L Regel beachten
•   Der Mitarbeiter wird aufgefordert, einen Labortest (PCR-Test) bei sich
    durchführen zu lassen. Dies soll unverzüglich entweder am selben Tag oder
    spät. nach 12 Stunden erfolgen. Er wird über die Ärzteinfrastruktur und das
    Angebot bestimmter Corona-Sprechstunden aufgeklärt.
•   Wenn auch PCR-Test positiv: Sofortige Absonderung der betroffenen Person und
    Kontaktperson(en) (Kategorie 1) nach der Quarantäne VO des Landes,
    Beachtung der Anweisungen des Gesundheitsamtes.
•   Tägliche Testung aller übrigen Mitarbeiter über einen Zeitraum von 10 Tagen.
    Wenn es in den 10 Tagen zu keinen weiteren positiven Testergebnissen kommt,
    kann der Betrieb wieder zur zweimaligen Testung zurückkehren. Kommt es in
    den 10 Tagen zu weiteren positiven Testergebnissen, beginnen die 10 Tage von
    vorne.
    Letztendlich gilt es, die Teststrategie bei Positiv-Testung bei Zuschlag detailliert
    mit dem Kreisgesundheitsamt abzustimmen.
Positiv-Testung bei Urlaubern
•   Unverzüglich in häusliche Isolation begeben, AHA+L Regel beachten. Es beginnt
    eine 14-tägige Quarantänezeit.
        o   Bei Ferienwohnungsgästen: In der Ferienwohnung, Organisation eines
            Lieferdienstes für Essen und Getränke (Kostenübernahme durch den
            Gast) bzw. sofortige Abreise (abzustimmen mit dem Gesundheitsamt).
        o   In Hotels/ Hotel garni: Absonderung in eine Ferienwohnung. Die
            Tourismusorganisationen reservieren hierfür vorsorglich fünf
            Ferienwohnungen an den jeweiligen Standorten. Essens- und
            Getränkeversorgung wie oben beschrieben.
•   Unverzügliche Veranlassung eines Labortests (PCR-Test).
•   Wenn auch PCR-Test positiv: Sofortige Absonderung der betroffenen Person und
    Kontaktperson(en) (Kategorie 1) nach der Quarantäne VO des Landes,
    Beachtung der Anweisungen des Gesundheitsamtes.

                                                                                           Seite - 15 -
2.2.3 Testkapazitäten und Standorte
Die Bürgertestung befindet sich bereits an drei Stationen in Betrieb (Timmendorfer
Strand, 2x Neustadt i.H.) und wird nicht durch die Mitarbeiter in den Betrieben und
die Gäste beeinträchtigt.
Die berechneten Testkapazitäten basieren auf verschiedenen Szenarien zur Anzahl
von Mitarbeitern in den Betrieben, Übernachtungsgästen und der Gästeanzahl in den
teilnehmenden gastronomischen Betrieben. Auf Basis der Best-Case Berechnung
kommen wir zum Start des Modellprojekts auf eine Testkapazität von täglich 1.300
Tests für Mitarbeiter in den Betrieben und rd. 5.500 Antigen-Schnelltest für
Übernachtungsgäste (Wiederholungstests) und Gäste, die die Gastronomie
besuchen.
Wir starten mit 6 Test-Stationen in der inneren Lübecker Bucht. Dies ermöglicht eine
wohnortnahe Testung bzw. eine zentrumsnahe Testung mit fußläufiger Entfernung
zu den teilnehmenden Gastronomiebetrieben.
Die nachfragegerechte Skalierbarkeit der Testkapazitäten ist gegeben, ebenso ist
eine Ausweitung der Teststationen und der Einsatz von mobilen Teams möglich.
Tabelle: Teststationen und Kapazitäten innere Lübecker Bucht

 Station                                         Testkapazität
 2 x Timmendorfer Strand                                       2.000
 Niendorf                                                 optional
 2 x Scharbeutz (1 in Betrieb, 1 in Planung)                   1.500
 Haffkrug, Sierksdorf in Planung                                500
 Neustadt in Holstein                                          1.500
 Pelzerhaken                                              optional
Quelle: Angaben auf Basis Berechnungen und Absprachen mit den Apothekern

                                                                                       Seite - 16 -
In der folgenden Abbildung sind die Teststationen (blau) und die optionalen
Standorte (grün) in einer Karte dargestellt.
Abbildung: Teststationen innere Lübecker Bucht, Bestand und Planung

Quelle: Google Maps,
Legende: blaue Sterne: Teststationen bereits in Betrieb, für Scharbeutz in
Umsetzungsplanung, grüne Sterne: optionale Standorte

2.2.4 Testkapazitäten nach Branchen und Standorten
Der Bedarf von zunächst täglich rd. 5.500 durchgeführten Schnelltests resultiert aus
dem Bedarf der Urlauber für den Wiederholungstest im Urlaubsort und der
Nachfrage nach Plätzen in der Gastronomie. Folgende Annahme liegen der
Kalkulation zugrunde:
    •   Beherbergung: Anzahl der Schlafgelegenheiten mit einer Auslastung von
        durchschnittlich 70 Prozent in Timmendorfer Strand und Scharbeutz
        aufgrund des Hotelbettenanteils und einer Auslastung von 50 Prozent für

                                                                                       Seite - 17 -
Sierksdorf und Neustadt in Holstein aufgrund des Ferienwohnungs- und
       Campinganteils, nach spätestens 72 Stunden erfolgt die Zweittestung.
   •   Gastronomie: Anzahl der Sitzplätze, der Sitzplatz wird durchschnittlich
       zweimal belegt, 50 Prozent der Gäste benötigen einen Test unmittelbar vor
       dem Besuch des Restaurants (Annahme: Einheimische können sich
       unabhängig von der touristischen Infrastruktur testen lassen, ein Teil der
       Tagesgäste wird sich am Heimatort testen lassen, ein Teil der Urlauber
       verfügt über einen gültigen Zweittest nach Anreise).
Unter Berücksichtigung der oben genannten Annahmen ergibt sich folgender
Testbedarf:
Timmendorfer Strand: Testbedarf: rd. 2.400 Tests täglich
   •   Betten: 5.000 x 70% Ausl. = 3.500 Betten – nach spät. 72 Stunden
       Wiederholungstest: Testbedarf ca. 875.
   •   Gastronomie: 1.500 Sitzplätze x Belegungsfaktor 2 = 3.000 Plätze geteilt
       durch zwei (Notwendigkeit für Test 50%) = 1.500 Tests
Scharbeutz: Testbedarf: rd. 2.000 Tests täglich
   •   Betten: 4.700 x 70% Ausl. = 3.290 Betten – nach spät. 72 Stunden
       Wiederholungstest: Testbedarf ca. 820.
   •   Gastronomie: 1.300 Sitzplätze x Belegungsfaktor 2 = 2.600 Plätze geteilt
       durch zwei (Notwendigkeit für Test 50%) = 1.300 Tests
Sierksdorf: Testbedarf: rd. 50 Tests täglich
   •   Betten: 360 x 50% Ausl. = 180 Betten – nach spät. 72 Stunden
       Wiederholungstest: Testbedarf ca. 45
   •   Gastronomie: keine
Neustadt in Holstein: Testbedarf rd. 700 Tests täglich
   •   Betten: 2.500 x 50% Ausl. = 1.250 Betten – nach spät. 72 Stunden
       Wiederholungstest: Testbedarf ca. 300

   •   Gastronomie: 400 Sitzplätze x Belegungsfaktor 2 = 8.00 Plätze geteilt durch
       zwei (Notwendigkeit für Test 50%) = 400 Tests

                                                                                     Seite - 18 -
2.3 Nachverfolgung
Die IT-gestützte Kontaktverfolgung in sämtlichen Beherbergungsbetrieben,
gastronomischen Betrieben und allen teilnehmenden Einrichtungen am
Modellprojekt wird durch die luca App sichergestellt. Für die teilnehmenden Betriebe
stellt die Kooperation mit „luca“ ein Pflichtkriterium dar.
Die schleswig-holsteinischen
Gesundheitsämter planen den
flächendeckenden Einsatz der luca App.
Voraussichtlich in der Woche nach Ostern
werden alle Kreise und kreisfreien Städte
angebunden sein.
Für die Gäste, die über kein Smartphone
verfügen, haben wir bereits mehrere
tausend Schlüsselanhänger beim luca-
Anbieter bestellt.
Auch wenn die luca App mittlerweile
bundes- und regionsweit über eine gute
Akzeptanz und Bekanntheit verfügt, gilt es
dennoch den verpflichtenden Ansatz in
der Modellregion umfassend zu
kommunizieren. Folgende Maßnahmen
wurden hierzu in der inneren Lübecker
Bucht bereits umgesetzt bzw. sind
geplant:
•   Auf einer zentralen Website haben wir bereits jetzt schon alle Informationen zur
    luca App übersichtlich zusammengestellt, die hier aufgerufen werden können »
    Unter anderem werden dort in der Downloadbox kostenlose Druckvorlagen -
    beispielsweise Plakate in A4- und A3-Format – angeboten.

•   Automatisierte E-Mail nach Unterkunftsbuchung bzw. Informationsvermittlung
    bei telefonischen Anfragen mit Hinweis zur luca App und zur verpflichtenden
    Anwendung seitens der Gäste.

•   Hinweis im B2B- und B2C-Newsletter (bereits 2-fach erfolgt).

•   Plakate und Aufsteller in den Tourist-Informationen und den teilnehmenden
    Betrieben
       o Plakate & Eincheck-Plakate in den Tourist-Infos und alle teilnehmenden
           Betriebe
       o Aufsteller mit Hinweis auf analogen Schlüssel für die, die kein
           Smartphone haben

                                                                                       Seite - 19 -
2.4.   Besucherlenkung
Das Tagestourismusaufkommen unter Pandemiebedingungen hat die
verantwortlichen Akteure im letzten Jahr vor neue Herausforderungen gestellt. Für
dieses Jahr wurden Verkehrslenkungskonzepte überarbeitet, Melde- und
Kommunikationsketten optimiert und die digitale Besucherlenkung mittels des
Strandtickers und des Lübecker Bucht Guides ausgebaut.
Alles in allem nimmt die innere Lübecker Bucht aktuell landesweit eine führende
Rolle in Bezug auf die Besucherlenkung von Tagestouristen ein.

2.4.1 Regional
Regional abgestimmte Verkehrslenkungskonzepte
Die erprobten und in der Modellregion ortsübergreifend abgestimmten
Verkehrslenkungskonzepte zur Steuerung der An- und Abreisen von Tagesgästen–
ermöglichen je nach Szenario folgende Maßnahmenumsetzung:
•   Hinweise (Banner) an klassifizierten Straßen nach Genehmigung des LBVSH.
•   Einsatz von semistationären LED-Hinweistafeln (B76, B432, A1).
•   Visualisierung von Haltverboten.
•   Hinweise im Verkehrsfunk durch Polizei - Infos und Durchsagen an Radiosender
    und den sozialen Medien durch die Gemeinde und den
    Tourismusorganisationen.
•   Maßnahmen um Wildparken zu verhindern und zu optimieren.
Die Abstimmung zu den oben genannten Maßnahmen erfolgte durch eine bereits
durchgeführte Sonderverkehrsschau zwischen Kreis, Polizei und Kommunen.
Sensorgestützte Park-Leitsysteme – Parkplatzauslastung in Echtzeit
Die Darstellung freier Stellflächen auf den Parkplätzen von Scharbeutz innerhalb des
Online-Angebotes „Strandticker“ (s.u.) und weiterer Online-Kanäle ermöglicht das
gezielte Anfahren eines verfügbaren Parkplatzes.
Dynamische Parkleittafeln vor Ort unterstützen die Verkehrslenkung. Sobald der
Belegungsgrad 80% erreicht, werden die Parklätze als „voll“ gekennzeichnet, so dass
sich auf der Anfahrt befindliche Personen noch einen Stellplatz erhalten, aber für
alle anderen kein Anreiz mehr vorhanden ist, sich auf den Weg zu machen.
Strandticker
Der Einsatz des Strandtickers mit Angabe der Strandbelegung (sensorgestützt) in
Echtzeit und der daraus resultierenden Besucherlenkung, auch ortsübergreifend –
hat sich bewährt. Das System wirkt Ballungen von Menschen entgegen und

                                                                                       Seite - 20 -
ermöglicht eine gleichmäßigere Verteilung entlang der Strände in der Modellregion
(inkl. Prognosefunktionen).
Der hierfür eingesetzte Lübecker Bucht Guide mit dem Strandticker wurde 2020
doppelt mit dem Deutschen Tourismuspreis 2020 ausgezeichnet (2. Platz der Jury-
Wertung und Publikumspreis)
Derzeit planen wir für die kommende Sommersaison umfangreiche Maßnahmen zur
Besucherlenkung ins Binnenland (auf Basis von Kooperationsvereinbarungen mit
der Holsteinischen Schweiz und Lübeck).

2.4.2 Menschenansammlungen vor Ort
Die Maßnahmen zum Umgang mit den Menschenansammlungen vor Ort sind
erprobt. Zu ihnen zählen:
•   Mund-Nasen-Bedeckung in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen mit
    erhöhten Besucheraufkommen (Promenaden, Plätze) sowie in Geschäften und
    der Gastronomie
•   Umfassende Beschilderung vor Ort zu den AHA-Regeln, eindeutige Hinweise zur
    Wegeführung, Wegweisung zu den Teststationen
•   Ordnungs- und Sicherheitskräfte sowie Strandkontrolleure und
    Strandkorbvermieter garantieren für ein verantwortungsvolles Miteinander.
•   An Spitzentagen erfolgt eine Verstärkung durch die Polizei (abgestimmt mit
    Land und Kreis)

2.5 Aufklärung
Für die Verwaltungen und Tourismusverantwortlichen stellt sich nicht nur die
Aufgabe, den touristischen Gästen unter Berücksichtigung der geltenden Corona-
Regeln einen möglichst unbeschwerten Aufenthalt in der Lübecker Bucht zu
ermöglichen, sondern ebenso verantwortungsvoll die Bedürfnisse der Bürger:innen
im Blick zu haben wie auch die touristisch agierenden Betriebe bestmöglich zu
unterstützen. Hierzu wurden bereits während des Lockdowns diverse Maßnahmen
ergriffen, um die Saison 2021 für alle Beteiligten bestmöglich vorzubereiten und zu
gestalten.
Bürger:innen:
Um die Bürger:innen schon vor dem Re-Start des Tourismus‘ über die geplanten und
bereits ergriffen Maßnahmen für eine sichere Saison 2021 zu informieren und somit
Vertrauen in ein gutes Gelingen zu schaffen, wurde ein Informationsflyer entwickelt.
Dieser stellt kompakt und übersichtlich die einzelnen Maßnahmen dar und wurde

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Mitte März in alle Privathaushalte der Gemeinde Timmendorfer Strand, Scharbeutz,
Sierksdorf und der Stadt Neustadt in Holstein verteilt.
Eine mehrfache, begleitende Berichterstattung ergänzte den Flyer mit detaillierten
Informationen und Hintergründen. Auf einer Website sind die Maßnahmen dauerhaft
und auch für Gäste einsehbar.https://www.luebecker-bucht-ostsee.de/urlaub-mit-
umsicht

Zusammenarbeit mit touristischen Betrieben
In der Lübecker Bucht stehen die Tourismusorganisationen in engem Dialog mit den
lokalen Leistungsträgern. Viele von ihnen leben auch vor Ort und sind somit
Bürger:in und Gewerbetreibender in einer Person - und somit Empfänger der B2C-
wie auch der B2B-Botschaften. Dem Informationsanspruch folgend, wurden und
werden in verschiedenen Formaten Informationen gebündelt und den
Leistungsträgern proaktiv zur Verfügung gestellt.
•   B2B-Corona-Newsletter: Der Newsletter wurde im März 2020 eingeführt und
    umfasst rund 1.000 Empfänger aus allen vor Ort vertretenen Branchen wie
    beispielsweise Beherbergungsbetriebe, Gastronomie und Einzelhandel. Bisher
    erfolgten mehr als 60 Aussendungen seit Beginn der Pandemie.
•   Corona-WhatsApp-Gruppe: Ergänzend zum Newsletter wurde eine spezielle
    WhatApp-Gruppe mit mittlerweile rd. 100 Teilnehmern initiiert. Sie dient dem
    Austausch der Leitbetriebe untereinander und wird vom Vorstand der
    Tourismus-Agentur Lübecker Bucht moderiert.
•   Corona-Website: Zentral werden hier die aktuell gültigen Regeln einfach
    verständlich aufgeführt, die jeweils aktuelle Verordnung zum Download zur
    Verfügung gestellt und in einem FAQ-Katalog die situativ meistgestellten Fragen
    beantwortet. https://www.luebecker-bucht-ostsee.de/corona-virus
•   Corona-Leitfaden Saison 2021: Lokalen Betrieben und Partnern wurde im März
    2021 eine Informationsmappe übermittelt, die wichtige Daten, zentrale
    Informationen, Anlaufstellen und Ansprechpartner bündelt und Kernbotschaften
    für eine einheitliche Kommunikation mit Gästen und Einwohner:innen liefert.

Zusammenarbeit zwischen Tourismusorganisationen & Verwaltungen
Auf Verwaltungs- und Tourismusebene arbeiten die Orte eng zusammen und bereits
seit Jahren werden gemeinschaftlich touristische Projekte umgesetzt. Die
Kooperation ist gelernt und Bestandteil der täglichen Arbeit.
•   Maßnahmenpapier innere Lübecker Bucht: Zum gemeinschaftlichen Vorgehen
    in der Saison 2021 hat sich diese Zusammenarbeit intensiviert. In regelmäßigen
    Runden stimmen sich die Bürgermeister:innen der Ort ab; das fortgeschriebene
    ‚Maßnahmenpapier Innere Lübecker Bucht‘ verschriftlicht dieses.

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•   Tourismuskodex:
    Die vorstehenden Orte haben unter der Federführung des Ostsee Holstein
    Tourismus e. V. (OHT) den Tourismuskodex erarbeitet. Dieser Prozess wurde
    von der Krisennavigator Unternehmensberatung Kiel begleitet. Durch den Kodex
    soll die Vielstimmigkeit der Region reduziert und durch gemeinsame
    Maßnahmen und eine einheitliche Kommunikation Klarheit für Gäste und
    Einheimische geschaffen werden.

3    Wissenschaftliche Begleitung
Zur Universität zu Lübeck, der Klinik für Infektiologie und Mikrobiologie und dem
Direktor Prof. Dr. Jan Rupp bestehen bereits seit 2020 Kooperationsbeziehungen. Im
letzten Jahr führte Prof. Rupp eine coronabedingte Tourismusstudie mit
Beschäftigten des Tourismussektors in der Lübecker Bucht durch.
Für dieses Modellprojekt hat er Prof. Rupp seine Unterstützung in Form der
wissenschaftlichen Begleitung zugesagt.
Sollte die Lübecker Bucht zum Modellprojekt ernannt werden, wird uns die
Universität zu Lübeck dahin gehend begleiten, die durchgeführten Testungen
gegenüber den Inzidenzen in der Bevölkerung und umliegender Regionen
auszuwerten und zu bewerten.
Die von Herrn Prof. Rupp formulierten Voraussetzungen erfüllen wir:
•   Ein klares Testkonzept ist vorhanden.
•   Wir verwenden nur Tests, die der aktuell höchsten Qualitätsstufe entsprechen
    (BfArM-gelistet und PEI-validiert).
•   Die Strategie für die Nachverfolgung von AG-pos. Personen mittels PCR ist
    grundsätzlich formuliert (in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wird bei
    Zuschlag die Detailstrategie kurzfristig erarbeitet).
•   Die Einbindung der lokalen Gesundheitsämter hinsichtlich der Nachverfolgung
    von AG-pos. Personen und PCR-Bestätigung kann sichergestellt werden.
•   Die tagesaktuelle Übersendung von Testzahlen bezogen auf
    Mitarbeiter:innen und Gästen wird sichergestellt.
Wir können sicherstellen, dass nur Betriebe an den Start gehen, die sich für die
Testungen auch bereit erklären (Bedingung für die Teilnahme, siehe Anlage
Beteiligungserklärung).

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4   Gemeinsame Erklärung

Ein motiviertes und kompetentes Team steht hinter dieser Bewerbung. Über eine
Zusage würden wir uns sehr freuen.

          André Rosinski                         Joachim Nitz
          TALB AöR                               TSNT GmbH

                                                                                Seite - 24 -
Anhang: Schreiben Einvernehmen des Kreises Ostholstein
S 1/2

                                                         Seite - 25 -
S. 2/2

         Seite - 26 -
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