STEUERTIPPS FÜR FAMILIEN - Der Katholische Familienverband gibt Steuertipps und berät Familien österreichweit, wie sie Familien-Steuergeld vom ...

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STEUERTIPPS FÜR FAMILIEN - Der Katholische Familienverband gibt Steuertipps und berät Familien österreichweit, wie sie Familien-Steuergeld vom ...
STEUERTIPPS
FÜR FAMILIEN
Der Katholische Familienverband gibt Steuertipps und
berät Familien österreichweit, wie sie Familien-Steuergeld
vom Finanzamt zurückbekommen.

www.familie.at                           Der Katholische Familienverband
STEUERTIPPS FÜR FAMILIEN - Der Katholische Familienverband gibt Steuertipps und berät Familien österreichweit, wie sie Familien-Steuergeld vom ...
STEUERTIPPS

Inhalt

Vorwort		                                                                                                         2
Familienbonus Plus                                                                                                3
Kindermehrbetrag                                                                                                  4
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)                                                                                6
Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)                                                                                 7
Unterhaltsabsetzbetrag                                                                                            8
Mehrkindzuschlag                                                                                                  9
Erstattung von Absetzbeträgen (Negativsteuer)                                                                     9
Außergewöhnliche Belastungen für Kinder und
Erwachsene unter Abzug eines Selbstbehaltes                                                                    10
Außergewöhnliche Belastungen für Kinder
ohne Abzug eines Selbstbehaltes                                                                                11
Sozialversicherungs-Bonus für Arbeitnehmer/innen                                                               12
Allgemeine Informationen                                                                                       13
Kontaktadressen                                                                                                16

IMPRESSUM
„ehe und familien“ Ausgabe 2a/2021

Herausgeber, Verleger und Sitz der Redaktion   Verlags- und Herstellungsort Wien – DVR 0116858
Katholischer Familienverband Österreichs
1010 Wien, Spiegelgasse 3                      Abbildungen: Cover istock/doug4537; S. 2 KFÖ/Wilke; S. 3 istock;
Tel.: 01/51611-1400                            S. 4 istock/Elitsa Deykova; S. 6 istock/chee gin tan; S. 7 istock/
E-Mail: info@familie.at, www.familie.at        Eva-Katalin, istock/supersizer; S. 9 shutterstock/Daxiao Productions;
Redaktion: Mag.a Rosina Baumgartner,           S. 11 istock/zoranm, istock/manonallard
Johann Seiringer
                                               Alle Angaben ohne Gewähr; kein Anspruch auf Vollständigkeit; es handelt
Lektorat: Mag.a Eva Lasslesberger              sich hier um Erstinformationen, die gesetzlichen Hinweise sind daher sehr
Gestaltung: e.hoermann, bzw.co.at              allgemein gehalten. Änderungen, Irrtum und Druckfehler vorbehalten.
Druck: Rötzer Druck GmbH                       Alle Rechte vorbehalten. Stand: April 2021
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FÜR FAMILIEN
Ein Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung)
lohnt sich auf jeden Fall, wenn Sie nur eine dieser
Fragen mit „ja“ beantworten können.

 Sie sind Alleinverdiener/in und haben Kinder?
 Sie haben mindestens ein Kind und zahlen Lohnsteuer?
 Sie sind Alleinerzieher/in?

       Sie zahlen Unterhalt für die Kinder?
       Sie haben ein behindertes Kind?
       Sind die Kinder in einem Internat?
       Die Kinder haben eine Zahnregulierung?

               Sie beziehen für drei oder mehr Kinder
               Familienbeihilfe und das Familieneinkommen
               betrug nicht mehr als 55.000 Euro?

                       Sie haben ein so geringes Einkommen,
                       dass Sie zwar Sozialversicherungsbeiträge,
                       aber keine Lohnsteuer zahlen?

                                    3
                        Holen Sie sich Ihr Familiengeld
                        vom Finanzamt zurück!
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VORWORT

                                  Liebe Familien!

Alfred Trendl, Präsident des Jahrelang haben wir als Katholischer
Katholischen Familienverbandes,
                             Familienverband getrommelt:
Steuerberater
                             Es muss steuerlich einen
Unterschied machen, ob Kinder zu versorgen sind oder nicht!
Mit der Einführung des Familienbonus Plus hat sich diese
Situation für Eltern erfreulicherweise deutlich verbessert:

Eltern, die für Kinder bis 18 Jahre zu sorgen haben und für diese
Familienbeihilfe beziehen, erhalten ab 2019 auf Antrag eine
Steuerentlastung von bis zu 1.500 Euro pro Kind! Bei Kindern
über 18 Jahre, für die Familienbeihilfe bezogen wird, gibt es
eine Steuerentlastung von bis zu 500 Euro pro Jahr und Kind.
Alleinerziehende und Alleinverdienende, die so wenig verdienen,
dass sie den Familienbonus nicht in Anspruch nehmen können,
erhalten 250 Euro Kindermehrbetrag. Eine Erhöhung des
Familienbonus Plus auf 1.750 Euro und des Kindermehrbetrages
auf 350 Euro ist für diese Legislaturperiode geplant. Details
dazu und auch die weiteren steuerlichen Möglichkeiten
für Familien können Sie in dieser Broschüre nachlesen.

Verschenken Sie nichts! Mit der Broschüre: „Steuertipps für
Familien“ möchten wir Sie dabei unterstützen, Steuern
zu sparen.

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Entlastungen für Familien mit Kindern

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus wird           Eine Aufteilung ist dann sinnvoll,
seit dem Jahr 2019 für jedes          wenn beide Elternteile so
Kind, für das Familienbeihilfe        viel verdienen, dass sie auch
bezogen wird, gewährt.                Lohnsteuer in der Höhe des
                                      Familienbonus Plus zahlen. Für
Er ist ein Steuerabsetzbetrag und     getrenntlebende Elternteile gibt
beträgt für in Österreich wohnhafte   es spezielle Regelungen.
Kinder bis zum 18. Lebensjahr
1.500 Euro/Jahr (= 125 Euro/          Der Familienbonus Plus kann
Monat); für volljährige Kinder 500    während des aktuellen Jahres mit
Euro/Jahr (= 41,68 Euro/Monat).       dem Formular E30 beim Arbeitgeber/
                                      der Arbeitgeberin berücksichtigt
Der Familienbonus Plus kann           oder rückwirkend im Rahmen
zwischen den Eltern geteilt           der Arbeitnehmerveranlagung
und von jedem Elternteil zur          mit dem Zusatzformular L1k bzw.
Hälfte beantragt werden.              L1k-bF beantragt werden. Das
                                      Zusatzformular muss für jedes
                                      Kind, für das Familienbeihilfe
                                      bezogen wird, ausgefüllt werden.

                                      WICHTIG
                                      Wenn Sie eine Arbeitnehmer-
                                      veranlagung abgeben, ist der
                                      Familienbonus Plus – auch
                                      wenn Sie ihn bereits beim
                                      Arbeitgeber beantragt haben –
                                      nochmals zu beantragen, da
                                      es sonst zu einer ungewollten
                                      Steuernachzahlung kommen kann.

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Entlastungen für Familien mit Kindern

Kindermehrbetrag

Alleinverdienende und Allein-       Falls er zusteht, wird er bei
erziehende mit einem geringen       der Arbeitnehmerveranlagung
Einkommen, die wenig bzw. keine     automatisch berücksichtigt, wenn
Lohn- oder Einkommensteuer zahlen   durch Ausfüllen des Punktes 5.4 im
und sich daher der Familienbonus    Formular L 1 bestätigt wird, dass
Plus kaum oder nicht auswirkt,      kein Ausschlusskriterium vorliegt.
erhalten ab der Veranlagung für
das Jahr 2019 einen Kinder-         WICHTIG
mehrbetrag in Höhe von bis zu       Der Kindermehrbetrag steht nicht
250 Euro pro Kind und Jahr.         zu, wenn für mindestens 330 Tage
                                    im Kalenderjahr Arbeitslosengeld,
Der Kindermehrbetrag muss           Notstandshilfe, Leistungen
nicht beantragt werden.             aus der Grundversorgung oder
                                    Mindestsicherung bezogen wurden.

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Entgeltliche Einschaltung
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gefüllt an das Finanzamt schicken. Am      (bmf.gv.at / terminvereinbarungen oder
einfachsten geht es allerdings mit einem   050 233 700).
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Entlastungen für Familien mit Kindern

Alleinverdienerabsetzbetrag
(AVAB)

Wer für mindestens ein Kind mehr        Beantragt wird der AVAB entweder
als 6 Monate Familienbeihilfe bezieht   beim Arbeitgeber/der Arbeitgeberin
und der Ehepartner bzw. die Ehe-        mit dem Formular E 30 – dann
partnerin nicht mehr als 6.000          wird er automatisch jeden Monat
Euro jährlich (Bruttobezüge ohne        von der Lohnsteuer abgezogen
13. und 14. Bezug, abzüglich der        – oder im Rahmen der Arbeitnehmer-
einbehaltenen Sozialversicherungs-      (Einkommensteuer-)veranlagung
Beiträge) verdient, hat Anspruch auf    mit dem Formular L1/E1.
den Alleinverdienerabsetzbetrag.
                                        WICHTIG
Der AVAB beträgt für ein Kind           Wenn Sie eine Arbeitnehmerver-
494 Euro, erhöht sich für das           anlagung abgeben, ist der AVAB –
zweite Kind um 175 Euro und für         auch wenn Sie ihn bereits beim
jedes weitere Kind um 220 Euro.         Arbeitgeber/der Arbeitgeberin
                                        beantragt haben – nochmals
                                        zu beantragen, da er sonst vom
                                        Finanzamt zurückgefordert wird.

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Alleinerzieherabsetzbetrag
(AEAB)

Mit dem Alleinerzieherabsetzbetrag      Beantragt wird der AEAB entweder
werden Alleinerziehende genauso         beim Arbeitgeber mit dem Formular
entlastet wie Alleinverdienende durch   E 30 – dann wird er automatisch
den Alleinverdienerabsetzbetrag.        jeden Monat von der Lohnsteuer
                                        abgezogen – oder im Rahmen der
Die Beträge und Antragsmöglich-         Arbeitnehmer-(Einkommensteuer-)
keiten sind identisch.                  veranlagung mit dem Formular L1/E1.

Als Alleinerzieher/in gilt, wer mehr    WICHTIG
als sechs Monate im Kalender-           Wenn Sie eine Arbeitnehmer-
jahr nicht verheiratet ist, ohne        veranlagung abgeben, ist der AEAB
Partner/in lebt und für mindestens      – auch wenn Sie ihn bereits beim
ein Kind mehr als sechs Monate          Arbeitgeber/der Arbeitgeberin
Familienbeihilfe bezieht.               beantragt haben – nochmals
                                        zu beantragen, da er sonst vom
                                        Finanzamt zurückgefordert wird.

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Entlastungen für Familien mit Kindern

Unterhaltsabsetzbetrag

Eltern, die nicht im gemeinsamen      Unterhalt für Kinder im Ausland
Haushalt mit ihrem/n Kind/ern         Lebt das Kind in einem EU-
leben und Unterhalt zahlen,           Mitgliedsstaat, einem EWR-Staat
haben Anspruch auf den Unter-         oder in der Schweiz, wird die Höhe
haltsabsetzbetrag.                    des Unterhaltsabsetzbetrages,
                                      des Familienbonus Plus, des
Der Unterhaltsabsetzbetrag ist nach Kindermehrbetrages, des AVAB und
der Anzahl der unterhaltsberechtigten des AEAB an das Kaufkraftniveau
Kinder gestaffelt und beträgt         des jeweiligen Landes angepasst.
monatlich für ein Kind 29,20 Euro,
für zwei Kinder 73 Euro und für       Ist das Kind nur vorübergehend
jedes weitere Kind 58,40 Euro.        für ein Auslandssemester bzw.
                                      Studium im Ausland oder absolviert
Der Unterhaltsabsetzbetrag wird       es eine andere Berufsausbildung
im Rahmen der Arbeitnehmer-           im Ausland, dann bleibt für die
veranlagung mit dem Zusatz-           oben angeführten steuerlichen
formular L1k beantragt.               Zwecke der Wohnsitz in Österreich.

WICHTIG                                Lebt das Kind außerhalb dieser
Der Unterhaltsabsetzbetrag wird        Staaten, steht kein Steuerabsetz-
nur für jene Monate gewährt, für die   betrag zu.
der volle Unterhalt geleistet wurde.
                                       Die Unterhaltszahlungen können
                                       aber als außergewöhnliche Belastung
                                       mit 50 Euro pro Monat und Kind –
                                       ohne Abzug eines Selbstbehaltes –
                                       geltend gemacht werden.

                                       8
Erstattung von
                                    Absetzbeträgen
Mehrkindzuschlag                    (Negativsteuer)

Anspruch auf den Mehrkind-          Alleinverdienende und Allein-
zuschlag besteht, wenn              erziehende, die ein Einkommen von
für mindestens drei Kinder          weniger als 11.000 Euro haben,
Familienbeihilfe bezogen wird.      erhalten den Alleinverdiener- bzw.
                                    Alleinerzieherabsetzbetrag und den
Der Mehrkindzuschlag beträgt        Kindermehrbetrag als Negativsteuer
20 Euro/Monat/Kind und wird nur     ausbezahlt (bei Zustehen des
auf Antrag vom Finanzamt – im       Verkehrsabsetzbetrages für
Regelfall über die Arbeitnehmer-    Dienstnehmer/innen und/oder
veranlagung – ausbezahlt. Erfolgt   eines Familienbonus Plus für ein
keine Arbeitnehmerveranlagung,      oder mehrere Kinder kann es
können Sie beim Finanzamt die       wesentlich darüber liegen).
Auszahlung mit dem Formular
E 4 geltend machen.                 Sie müssen im Rahmen der
                                    Arbeitnehmer- (Einkommensteuer-)
Der Mehrkindzuschlag wird dann      veranlagung mit dem Formular
gewährt, wenn das Familienein-      L1/E1 beantragt werden.
kommen nicht höher als
55.000 Euro ist.

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Entlastungen für Familien mit Kindern

Außergewöhnliche Belastungen für Kinder
und Erwachsene unter Abzug eines Selbstbehaltes

Kinderbetreuungskosten                 Muss ein Kind eine ärztlich
bei Alleinerziehenden                  verordnete Diät einhalten, gibt
Alleinerziehende können                es einen monatlichen Freibetrag
Kinderbetreuungskosten bis             mit Selbstbehalt, der zwischen
zur Vollendung der allgemeinen         42 Euro und 70 Euro liegt.
Schulpflicht als außergewöhnliche
Belastung mit Selbstbehalt             Kosten für Zahnspangen,
geltend machen.                        Brillen und Medikamente
                                       Kosten für Zahnspangen, Brillen,
Kosten für einen Kindergarten,         Kontaktlinsen, Hörgeräte oder
eine Tagesmutter, ein Internat, ein    Medikamente sowie Arzt- und
Tagesheim, ein Kindermädchen           Krankenhaushonorare oder
oder eine Haushaltshilfe stellen       sonstige Krankheitskosten der
dann eine außergewöhnliche             Kinder können – soweit sie
Belastung dar, wenn sie auf            nicht von Versicherungen ersetzt
Grund der Berufstätigkeit einer        werden – mit dem Zusatzformular
Alleinerzieherin oder eines            L1k beantragt werden.
Alleinerziehers erforderlich sind.
                                       Auch können derartige Kosten
Behinderung eines Kindes               für den Steuerpflichtigen und bei
Bei einer Behinderung von              Alleinverdiener/innen zusätzlich für
unter 25 % können die                  den/die (Ehe-)Partner/in abgesetzt
tatsächlich krankheitsbedingten        werden (Zusatzformular L1ab). Dies
Aufwendungen mit Selbstbehalt          gilt auch für die Pauschalbeträge
berücksichtigt werden.                 infolge einer ärztlich verordneten Diät.

                                      10
Außergewöhnliche Belastungen für Kinder
ohne Abzug eines Selbstbehaltes

Kosten für auswärtige                Behinderung eines Kindes
Berufsausbildung                     von mehr als 24%
Wenn es im Umkreis von 80 km         Bei einer Behinderung zwischen
keine vergleichbare Berufsaus-       25% und 49% stehen Jahres-
bildung gibt, können 110 Euro        freibeträge zwischen 124 Euro
pro Monat als Freibetrag geltend     und 401 Euro zu, die durch den
gemacht werden. Höhere tatsäch-      Selbstbehalt nicht gekürzt werden.
liche Kosten wie Fahrtkosten oder
Schulgeld werden nicht anerkannt.    Zusätzlich können behinderungs-
                                     bedingte Krankheitskosten,
Bei Schüler/innen und Lehrlingen     Ausgaben für Hilfsmittel (z. B. Seh-
stellt bereits der Besuch eines      hilfen, Hörhilfen, Rollstuhl,
mehr als 25 km vom Wohnort           behindertengerechte Adaptierung
entfernten Internats eine auswärtige der Wohnung) und Heilbehandlungen
Berufsausbildung dar (gilt auch für  sowie das Schulgeld für eine
Berufsschulen), wenn es keine näher Behindertenschule ohne Selbstbehalt
gelegene Ausbildungsstätte gibt.     geltend gemacht werden.          >>

                                    11
Entlastungen für Familien mit Kindern

                                     Sozialversicherungs-Bonus
                                     für Arbeitnehmer/innen

>> Ab einer 50%igen Behinderung      Wird kein oder nur ein geringes
gibt es wahlweise einen monat-       Einkommen bezogen, werden mit
lichen Freibetrag von 262 Euro       der Arbeitnehmerveranlagung bis
oder es werden die tatsächlichen     zu 50% der Sozialversicherungs-
Kosten geltend gemacht.              beiträge – max. 400 Euro/Jahr
                                     rückerstattet; besteht Anspruch
Wird für das Kind Pflegegeld         auf ein Pendlerpauschale,
bezogen, sind die Kosten bzw.        erhöht sich der Betrag.
der Freibetrag um das erhaltene
Pflegegeld zu kürzen.

Unabhängig davon können Aus-
gaben für Hilfsmittel, Kosten für
Heilbehandlungen, Fahrtkosten
zur Schule, Ausgaben für eine
Sonder- bzw. Pflegeschule
und Aufwendungen für eine
Behindertenwerkstätte steuerlich
geltend gemacht werden.

Die diesbezüglichen Ausgaben
sind mit dem Zusatzformular L 1k,
unter Punkt 5 zu beantragen.

                                    12
Allgemeine Informationen

KINDERBETREUUNGSKOSTEN
UND KINDERFREIBETRAG BIS
ZUM JAHR 2018 MÖGLICH

Bis zum Jahr 2018 können für           Beantragen beide Elternteile den
Kinder bis zum 10. Lebensjahr die      Kinderfreibetrag für dasselbe Kind,
Kosten für Krippe, Kindergarten,       beträgt er 300 Euro jährlich pro
Tagesmütter, Leihomas,                 Elternteil. Geltend gemacht wird
Nachmittagsbetreuung incl.             der Kinderfreibetrag im Rahmen
Mittagessen, Schulschikurs,            der Arbeitnehmerveranlagung
Sportwoche, Ferienbetreuung            mit dem Zusatzformular L1k.
u. ä. steuerlich geltend gemacht
werden; maximale Höhe: 2.300
Euro pro Kind und Jahr, ohne           WIEDEREINSTIEG NACH
Abzug eines Selbstbehaltes.            DER FAMILIENPHASE

Beantragt werden die Kinder-           Wenn Sie im Lauf des Jahres in
betreuungskosten im Rahmen             den Beruf zurückkehren, ist die
der Arbeitnehmerveranlagung            einbehaltene Lohnsteuer im Vergleich
mit Zusatzformular L1k; Belege         zum Jahreseinkommen zu hoch.
müssen nicht mitgeschickt werden,      Denn die monatliche Lohnsteuer
trotzdem bitte aufheben; sie können    wird so berechnet, als ob das
vom Finanzamt verlangt werden.         Gehalt 12 -mal ausbezahlt würde.

Ebenfalls bis zum Jahr 2018            In diesem Fall sollte auf jeden
steht für jedes Kind, für das          Fall ein Steuerausgleich
mehr als sechs Monate pro              gemacht werden, weil dann
Jahr Familienbeihilfe bezogen          die Lohnsteuer auf Basis des
wird, ein Kinderfreibetrag             tatsächlichen Jahreseinkommens
von 440 Euro jährlich zu.              neu berechnet wird.

                                      13
Allgemeine Informationen

FÜNF JAHRE                         DATEN FÜR ONLINE-ZUGANG
RÜCKWIRKEND                        ÜBER FINANZONLINE

Der Steuerausgleich                Der Steuerausgleich (freiwillige
(Arbeitnehmerveranlagung)          Arbeitnehmerveranlagung) kann
kann fünf Jahre rückwirkend        auch online gemacht werden.
durchgeführt werden.
                                   Dafür brauchen Sie einen
Für 2020 muss die Arbeitnehmer-    persönlichen Zugangs-Code.
veranlagung bis spätestens
31. Dezember 2025 an das           Dieser kann persönlich direkt
Finanzamt geschickt werden.        beim Finanzamt (gültigen
                                   Lichtbildausweis mitnehmen) mit
Wer noch nie einen Steuer-         dem Anmeldeformular FON 1
ausgleich gemacht hat, kann das    oder über die Homepage des
fünf Jahre rückwirkend machen.     Finanzministeriums www.bmf.gv.at
                                   über FinanzOnline beantragt werden.
Auch wenn Sie bereits einen
Steuerbescheid aufgrund der        Bei technischen Fragen zu
automatischen Veranlagung          FinanzOnline steht unter der
erhalten haben, können Sie         Tel. +43 50 233 790
innerhalb der fünf Jahre selbst    (Mo. bis Fr., 8:00 bis 17:00 Uhr)
eine Arbeitnehmerveranlagung       eine eigene Hotline zur Verfügung.
beantragen.

                                  14
BELEGE AUFHEBEN                       GANZJÄHRIGES STEUERSERVICE
                                      FÜR MITGLIEDSFAMILIEN
Steuerabsetzposten können nur
dann berücksichtigt werden,           Anfragen zum Thema Familie und
wenn es dafür auch Belege gibt.       Steuer können Mitgliedsfamilien des
                                      Katholischen Familienverbandes
Diese Belege müssen sieben            ganzjährig an die Serviceadresse:
Jahre lang aufbewahrt werden;         steuerinfo@familie.at richten.
so lange können sie vom
Finanzamt angefordert werden.         Die Anfragen der Mitgliedsfamilien
                                      werden kostenlos von Steuer-
                                      expert/innen des Katholischen
STEUERBUCH                            Familienverbandes beantwortet.
DES FINANZAMTES                       Holen Sie sich Ihr Familien-
                                      Steuergeld zurück!
Publikationen wie „Das Steuerbuch“
liegen in den Finanzämtern auf        Die Infos gibt es auch auf
und stehen auf der Homepage des       www.familie.at/Familiensteuergeld
Finanzamtes zum Herunterladen
zur Verfügung (vom Jahr
2016 bis zum Jahr 2021).

Sie können über die Homepage
des Finanzministeriums
auch bestellt werden.
                                             Das Steuerbuch
                                             2021
                                             Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2020
                                             für Lohnsteuerzahler/innen

         STEUERBUCH - DOWNLOAD

       www.bmf.gv.at/services/publikationen/das-steuerbuch.html

                                     15
Der Katholische Familienverband

9 x in Österreich

Der Katholische                 Katholischer
Familienverband Burgenland      Familienverband Salzburg
7000 Eisenstadt                 5020 Salzburg
St. Rochus-Straße 21            Hellbrunner Straße 13b
Tel.: 02682/777-291             Tel.: 0662/8047-1240
E-Mail: info-bgld@familie.at    E-Mail: info-sbg@familie.at

Katholischer                    Katholischer
Familienverband Kärnten         Familienverband Steiermark
9020 Klagenfurt am Wörthersee   8010 Graz
Tarviser Straße 30/3            Bischofplatz 4
Tel.: 0676/877 22 448           Tel./Fax: 0316/8041-398
E-Mail: info-ktn@familie.at     E-Mail: info-stmk@familie.at

Katholischer                    Katholischer
Familienverband                 Familienverband Tirol
der Diözese St. Pölten          6020 Innsbruck
3100 St. Pölten                 Riedgasse 9
Schreinergasse 1                Tel.: 0512/22 30-4383
Tel.: 02742/354203              E-Mail: info-tirol@familie.at
E-Mail: info-noe@familie.at
                                Vorarlberger Familienverband
Katholischer                    6900 Bregenz
Familienverband                 Bergmannstraße 14
Oberösterreich                  Tel.: 05574/47 671
4020 Linz                       E-Mail: info@familie.or.at
Kapuzinerstraße 84
Tel.: 0732/7610-3435            Katholischer
E-Mail: info-ooe@familie.at     Familienverband der
                                Erzdiözese Wien
                                1010 Wien
                                Stephansplatz 6/3/3
                                Tel.: 01/515 52-3331
                                E-Mail: familienverband@edw.or.at

                                16
ilie.                at
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                                                                             Jahr
                                                                       ro im
                        leksan

                                                                 0 E u
                                                            m2
                                                     jetzt u inen Beitrag fü
                                                                                  r
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                                      Werde und leisten Sie n in Österreich
                                                              e                     .
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                                      Mitgli Kinder und Fam
                                                             ili e

Stark sind wir nur,
                                                FÜR FAMILIEN ERREICHT
wenn wir viele sind!                            > Rechtsanspruch auf Papamonat
                                                > Corona-Familienbeihilfen Sonder-
Der Katholische Familienverband                   zahlung 2020
ist die überparteiliche, politische             > Ethikunterricht für jene, die keinen
Stimme für die Anliegen von                       Religionsunterricht besuchen
Kindern und Familien.                           > bis zu 1.500 Euro weniger
Mitgliedsfamilien erhalten die                    Lohnsteuer pro Kind
Zeitschrift „ehe und familien“
und profitieren von einem                       DAFÜR SETZEN WIR UNS EIN
reichen Serviceangebot – vom                    > arbeitsfreien Sonntag beibehalten
Leihomadienst bis zu                            > regelmäßige Wertanpassung von
spannenden Bildungsangeboten                      Familienleistungen
für Eltern und Großeltern.                      > Leben umfassend schützen
Katholischer Familienverband Österreichs
Spiegelgasse 3/9
1010 Wien
T: 01/51611-1400
E: info@familie.at
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