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Turnfamilie Glattfelden www.tvglattfelden.ch Damenturnverein Glattfelden: kiloepfe@lkwgnet.ch Frauenturnverein Glattfelden: k.lee@blueme-rosig.ch Turnverein Glattfelden: pascal.ebnoether@tvglattfelden.ch Turnfamilie Glattfelden Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 28. Juni 2021 Version: 9.0 Ersteller: Riegenverantwortliche und Coronabeauftragte der Turnfamilie Glattfelden
1. Allgemeines Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 23. Juni 2021 und den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic und zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport (Bereich Breitensport) stattfinden kann. Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten er-hoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitäts- beschränkungen werden aufgehoben. 2. Übergeordnete Grundsätze im Sport Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind: A: Symptomfrei ins Training B: Distanz und Gruppengrösse einhalten (1.5 m Abstand) C: Einhaltung der Hygieneregeln des BAG D: Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. E: Schutzmaskenpflicht F: Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins Die im Dokument verwendeten männlichen Formen gelten immer auch für weibliche Personen. Schutzkonzept Trainingsbetrieb Turnfamilie Glattfelden – V9 2
3. Erläuterungen A: Symptomfrei ins Training Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren. B: Distanz und Gruppengrösse einhalten Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten der Personen erhoben werden und die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen, ansonsten bestehen keine Einschränkungen mehr. C: Einhalten der Hygieneregeln Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. D: Protokollierung der Teilnehmenden Es müssen nur noch bei Aktivitäten in Innenräumen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Daten müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde, während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht. E: Schutzmaskenpflicht Die Maskenpflicht im Sport ist aufgehoben worden. In Räumlichkeiten, in denen die sportlichen Aktivitäten nicht ausgeübt werden (Garderoben, Eingangsbereiche etc.), gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Schutzkonzept Trainingsbetrieb Turnfamilie Glattfelden – V9 3
F: Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei der Turnfamilie Glattfelden sind diese Verantwortlichen pro Verein bestimmt, bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden: • Damenturnverein (inkl Meitliriege): - Kim Löpfe - 076 449 12 49 - kiloepfe@lkwgnet.ch • Frauenturnverein (inkl. Muki-Turnen und Kinderturnen Kitu): - Katrin Lee - 079 525 78 37 - k.lee@blueme-rosig.ch • Turnverein (inkl. Männerriege, Jugendriege, Geräteturnen): - Pascal Ebnöther - 076 597 07 13 - pascal.ebnoether@tvglattfelden.ch Corona-Beauftragter: • Hat die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzepts. • Informiert die betroffenen Personen (Funktionäre, Trainer, Athleten, Eltern, etc.) über die getroffenen Massnahmen und definierten Abläufe. • Ist die Ansprechperson gegen innen und aussen. • Stellt sicher, dass Im Eingangsbereich sowie an weiteren Orten im Gebäude die Verhaltensregeln vom BAG (Plakat) aufgehängt werden. Leiterinnen und Leiter: • Unterstützen den Corona-Verantwortlichen und planen die Trainings unter Einhaltung der fünf Punkte A - E. • Aktives Eingreifen/Hilfestellung erfolgt nur, wenn es zwingend notwendig ist. Alle: • Halten sich an die geltenden Abstandsegeln und Hygienevorschriften. • Zeigen sich solidarisch und halten die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher Eigenverantwortung ein. Schutzkonzept Trainingsbetrieb Turnfamilie Glattfelden – V9 4
4. Besondere Bestimmungen und Detailumsetzung Verhalten vor und nach Training inkl. Hallenzutritt • Eltern & Geschwister haben keinen Zutritt zur Turnhalle und warten draussen auf ihre Kinder. • Beim Wechsel zwischen Trainingsgruppen warten die Personen der nachfolgenden Trainingsgruppe in der Regel vor der Infrastruktur in einem definierten Warteraum unter Einhaltung der Distanzregeln von 1.5 m, bis die vorhergehende Gruppe das Gebäude verlassen hat. Sollte die Infrastruktur über genügend grosse Innenräume/Vorräume verfügen, kann der Warteraum auch im Gebäudeinnern vorgesehen werden. • Die Turnenden tragen in Gebäuden immer eine Schutzmaske, sofern keine sportliche Aktivität erfolgt. Abstand in Garderoben und Duschen • Jugendgruppen gilt: o Die Turnenden dürfen die Garderoben benützen, um das Trainingsoutfit zu erstellen. Um den Abstand zu gewährleisten, werden die Turnenden gleichmässig auf beide Garderoben verteilen. Es wird empfohlen, dass die Turnenden bereits im Trainingsoutfit erscheinen. o Die Duschen dürfen benutzt werden. • Für Aktive-Gruppen (Erwachsene) gilt: o Die Turnenden kommen umgezogen ins Training und versuchen die Garderobe nicht zu nützen. Falls die Garderoben trotzdem benützt werden, gilt die Maskenpflicht und die Abstände in den Garderoben vom Riegenleiter kontrolliert sowie die Einhaltung durch diesen durchgesetzt. o Falls beim Duschen der Abstand von 1.5 m eingehalten werden kann, ist das Duschen erlaubt, ansonsten muss gestaffelt geduscht oder darauf verzichtet werden. Turnbetrieb • Jugendgruppen gilt: o Es werden Einzeltrainings oder Techniktrainings möglichst ohne Körperkontakt angeboten. o Spiele mit direktem Körperkontakt sind erlaubt. o Die Schutzmaskenpflicht ist aufgehoben. • Für Aktive-Gruppen (Erwachsene) gilt: o Es werden Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt angeboten. o Spiele mit direktem Körperkontakt sind erlaubt. o In Innenräume: Sport ohne Maske ist nur möglich, sofern die Kontaktdaten erhoben werden. o Im Freien gibt es keine Einschränkungen. • Für Leiter und Leiterinnen gilt: o Die Schutzmaskenpflicht ist aufgehoben. Hygiene: Händewaschen • Die Turnenden müssen die Hände vor und nach dem Training mit Seife waschen oder desinfizieren. Es werden dafür beide WC-Anlagen (gleichmässige Verteilung) oder Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. • Bei Geräten, welche durch mehrere Turnende benutzt werden (Schaukelringe, Reck, Barren) werden die Hände beim Gerätewechsel nochmals gewaschen. Schutzkonzept Trainingsbetrieb Turnfamilie Glattfelden – V9 5
Hygiene: Gerätereinigung • Bei Geräten welche durch mehre Turnende benutzt werden (Schaukelringe, Reck, Barren) werden die Geräte während der Turnstunde bei einem Gruppenwechsel desinfiziert. • Zusätzlich werden die Geräte am Schluss der Turnstunde (einer Riege) desinfiziert. Hygiene: Material • Die Turnenden müssen die eigene Trinkflasche & Tape mitbringen. • Für die Riegenleiter werden in jeder Halle an zentraler Stelle (zugänglich für alle Leiter) eine Box mit folgendem Hygiene- und Reinigungsmaterial bereitgestellt: o Schutzmasken o Hand-Desinfektion o Oberflächen-Desinfektionsmittel & Haushaltspapier Präsenzliste • Die Präsenzliste werden von allen Riegenleitern geführt (Papier, Elektronisch, J&S-Datenbank, Spond, etc.) • Turnende zum Schnuppern müssen beim ersten Training ihre Kontaktdaten angeben. Anhang • Schweizerischer Turnverband (STV): COVID-19 SCHUTZMASSNAHMEN IM TURNSPORT (Trainingsbetrieb), 23. Juni 2021 Glattfelden, 26. Juni 2021 Turnfamilie Glattfelden: Vorstände, Corona-Verantwortliche und Riegenleiter Schutzkonzept Trainingsbetrieb Turnfamilie Glattfelden – V9 6
Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica COVID-19 SCHUTZMASSNAHMEN IM TURNSPORT (Trainingsbetrieb) Gilt für den Leistungs- und Amateursport Version 12.0 Verfasser: Jérôme Hübscher und Jasmin Steinacher Datum: 23.06.2021
1 Allgemeines 1.1 Ausgangslage Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 23. Juni 2021 und den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic und zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport (Bereich Breitensport) stattfinden kann. Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten er- hoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitäts- beschränkungen werden aufgehoben. Alle Informationen und Massnahmen zu der Durchführung von Anlässen und Wettkämpfen, siehe «Vorlage Schutzkonzept für Wettkämpfe» auf unserer Website. Vereine welche Sportarten ausüben, welche nicht zu den Turnsportarten gehören, müssen auch die Schutzkonzepte der jeweiligen Fachverbände beachten. (Bsp. Volleyball, Unihockey, Handball etc.). Auf Basis des vorliegenden Schutzkonzeptes muss von jedem Verein das bestehende Schutz- konzept entsprechend angepasst werden, welches mit den Schutzkonzepten der Betreiber der Sportanlagen abgeglichen werden muss. Das individuelle Konzept muss nicht von einer Be- hörde genehmigt werden. Die zuständigen Behörden können jedoch eine Sportaktivität verbie- ten oder eine Anlage schliessen, wenn kein oder ein nicht ausreichendes Schutzkonzept vor- liegt. Achtung: Bitte beachtet die Kantonalen und Regionalen Bestimmungen. Diese können von den nationalen Empfehlungen abweichen. 1.2 Zielsetzungen Ziel ist es, den Trainingsbetrieb unter der Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen liegen bei den einzelnen Organisa- tionen, Vorstand, J+S-Coaches, Leiter sowie den Turnerinnen und Turnern. 2 Übergeordnete Grundsätze im Sport Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhin- derung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind: A Symptomfrei ins Training B Distanz und Gruppengrösse einhalten C Einhaltung der Hygieneregeln des BAG D Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. E Schutzmaskenpflicht F Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins A B C D E F Die im Dokument verwendeten männlichen Formen gelten immer auch für weibliche Personen. Schutzkonzept Breitensport COVID 19, jh/js 1 von 4
3 Erläuterungen A I Symptomfrei ins Training Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheits- symptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umge- hend über die Krankheitssymptome zu orientieren. B I Distanz und Gruppengrösse einhalten Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten der Personen erhoben wer- den und die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfü- gen, ansonsten bestehen keine Einschränkungen mehr. C I Einhalten der Hygieneregeln Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. D I Protokollierung der Teilnehmenden Es müssen nur noch bei Aktivitäten in Innenräumen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Daten müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Prä- senzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht. E I Schutzmaskenpflicht Die Maskenpflicht im Sport ist aufgehoben worden. In Räumlichkeiten, in denen die sportlichen Aktivitäten nicht ausgeübt werden (Garderoben, Eingangsbereiche etc.), gilt weiterhin eine Mas- kenpflicht. F I Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Max Mustermann. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden (Tel. +41 79 XXX XX XX oder max.mustermann@vereinxy.ch). Corona-Beauftragter: Hat die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzepts. Informiert die betroffenen Personen (Funktionäre, Trainer, Athleten, Eltern, …) über die ge- troffenen Massnahmen und definierten Abläufe. Ist die Ansprechperson gegen innen und aussen. Stellt sicher, dass Im Eingangsbereich sowie an weiteren Orten im Gebäude die Verhal- tensregeln vom BAG (Plakat) aufgehängt werden. Schutzkonzept Breitensport COVID 19, jh/js 2 von 4
Leiterinnen und Leiter: Unterstützen den Corona-Verantwortlichen und planen die Trainings unter Einhaltung der fünf Punkte A – E. Alle: Halten sich an die geltenden Abstandsegeln und Hygienevorschriften. Zeigen sich solidarisch und halten die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher Eigenverant- wortung ein. 4 Ergänzungen Information Im Eingangsbereich sowie an weiteren Allgemeine Bestimmungen gültig ab 26.06.2021 Orten im Gebäude ist das neuste Plakat vom BAG anzubringen. 5 Vorgehen bei einem Coronafall innerhalb der Trainingsgruppe Nur Personen, mit denen die erkrankte Person in engem Kontakt stand, müssen in angeord- nete Quarantäne. Falls Sie in Quarantäne müssen, wird sich die zuständige kantonale Behörde bei Ihnen melden und Sie zum weiteren Vorgehen informieren. Enger Kontakt heisst, dass Sie sich in der Nähe (Distanz von weniger als 1,5 Metern) einer infi- zierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz (Hygienemaske oder physische Bar- riere wie Plexiglasscheibe) aufgehalten haben. Weitere Infos auf der Website vom Bundesamt für Gesundheit. 6 Kommunikation des Schutzkonzeptes Der Schweizerische Turnverband kommuniziert das Schutzkonzept in schriftlicher Form gegen- über seinen Mitgliederverbänden, Vereinen und Funktionären. Dabei erfolgt die primäre Kom- munikation per E-Mail und umfasst folgende Verteiler: Präsidien der Mitgliederverbände und Vereine Infoverantwortliche der Mitgliederverbände Sekretariate der Mitgliederverbände Trägerschaften der verschiedenen Sportarten Trägerschaften der Nachwuchsförderung Funktionäre und Ressort-/Fachgruppenmitglieder des STV Leiterinnen und Leiter/J+S-Coaches Das Konzept wird zudem auf folgenden Kanälen publiziert: Website STV Schutzkonzept Breitensport COVID 19, jh/js 3 von 4
Info-Post auf den sozialen Medien (Facebook / Twitter) mit Verlinkung zur Website Vereinsversand (Informationsbrief / E-Mail an die Vereinspräsidenten) Die Mitgliederverbände informieren die Vereine in ihrem Verbandsgebiet über das Schutzkon- zept. Die Vereinsführungen kommunizieren das Schutzkonzept bzw. wie dieses bei ihnen um- gesetzt gegenüber ihren Funktionären, Leiterinnen und Leiter, Turnerinnen und Turner sowie Eltern. Schutzkonzept Breitensport COVID 19, jh/js 4 von 4
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