Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallenbad" Castrop-Rauxel - Vorentwurf: Umweltbericht zum Bebauungsplan

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallenbad" Castrop-Rauxel - Vorentwurf: Umweltbericht zum Bebauungsplan
Im Auftrag der Stadt Castrop-Rauxel

Vorentwurf: Umweltbericht zum Bebauungsplan
Bericht Nr. 11210017

Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 261
"Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallen-
bad" Castrop-Rauxel

                                        L. Wolfgart 23.03.2022
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallenbad" Castrop-Rauxel - Vorentwurf: Umweltbericht zum Bebauungsplan
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Bericht Nr.:          11210017

Projekt:              Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark
                      am Hallenbad" Castrop-Rauxel

Umfang:               38 Seiten

Datum:                23.03.2022

Auftraggeber
Stadt Castrop-Rauxel
Rathaus, Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

Auftragnehmer
nts Ingenieurgesellschaft mbH
Hansestraße 63
48165 Münster
T. 025 01 / 27 60 – 0
F. 025 01 / 27 60 – 33
info@nts-plan.de
www.nts-plan.de

Verfasserin
L. Wolfgart
M. Sc. Landschaftsökologie
T. 0 25 01 / 27 60-99
lea.wolfgart@nts-plan.de

Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022                                             nts Ingenieurgesellschaft
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallenbad" Castrop-Rauxel - Vorentwurf: Umweltbericht zum Bebauungsplan
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel                                                                                                  Seite 3 von 38

Inhaltsverzeichnis
1. Zusammenfassung ........................................................................................................................... 6
2. Einleitung.......................................................................................................................................... 7
2.1 Beschreibung des Vorhabens ......................................................................................................... 7
2.2 Untersuchungsgebiet ...................................................................................................................... 7
2.3 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Plan relevanten Ziele
        des Umweltschutzes................................................................................................................. 9
2.4 Übergeordnete Vorgaben .............................................................................................................. 12
3. Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ............................................................................. 14
3.1 Schutzgut Mensch ......................................................................................................................... 14
3.2 Schutzgut Boden und Fläche ........................................................................................................ 15
3.3 Schutzgut Wasser ......................................................................................................................... 15
3.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere ....................................................................................................... 16
3.5 Schutzgut Klima und Luft .............................................................................................................. 25
3.6 Schutzgut Landschaft .................................................................................................................... 25
3.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ..................................................................................... 25
3.8 Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern ............................................................................... 26
4. Wirkungen der Planung.................................................................................................................. 26
4.1 Wirkungsprognose Nullfall (Basisszenario) .................................................................................. 26
4.2 Wirkungsprognose Planfall ........................................................................................................... 26
4.2.1 Baubedingte Wirkungen ............................................................................................................. 27
4.2.2 Anlagebedingte Wirkungen ........................................................................................................ 28
4.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen ...................................................................................................... 30
4.2.4 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ........................................................................ 30
4.2.5 Wirkungen auf Schutzgebiete und Objekte ................................................................................ 30
4.2.6 Umweltschadensgesetz ............................................................................................................. 31
4.2.7 Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen ........................................... 32
5. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung .......................................................................... 32
6. Alternativenprüfung ........................................................................................................................ 35
7. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ........................................................................................ 36
7.1 Fazit Kompensation ...................................................................................................................... 37
8. Quellenverzeichnis ......................................................................................................................... 38

Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022                                                                                         nts Ingenieurgesellschaft
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Tabellen
Tab. 1: Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und –planungen. ....................... 9
Tab. 2: Biotoptypen im Geltungsbereich. ............................................................................................ 16
Tab. 3: Verwendete Abkürzungen für die Schutzgüter. ...................................................................... 27
Tab. 4: Mögliche Ursachen der Umweltauswirkungen durch die Planung. ........................................ 27
Tab. 5: Baubedingte Wirkungen. ......................................................................................................... 27
Tab. 6: Anlagebedingte Wirkungen. .................................................................................................... 28
Tab. 7: Betriebsbedingte Wirkungen. .................................................................................................. 30
Tab. 8: Maßnahmen zum Vermeiden und Vermindern negativer Auswirkungen auf die Schutzgüter.
                    ..................................................................................................................................... 32
Tab. 9: Bilanzierung Bestandswert ..................................................................................................... 36
Tab. 10: Bilanzierung Planungswert ................................................................................................... 36
Tab. 11: Gesamtbilanz Planungswert - Bestandswert ........................................................................ 37

Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022                                                                                           nts Ingenieurgesellschaft
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Abbildungen
Abb. 1: grobe Abgrenzung des Geltungsbereiches (rot umrandet) (TIM Online NRW, 2018). ............ 8
Abb. 2: grobe Abgrenzung des Geltungsbereiches (rot umrandet) mit Luftbild im Hintergrund (TIM
                 Online NRW, 2018). ....................................................................................................... 8
Abb. 3: Auszug aus der Festsetzungskarte des Landschaftsplans für das grob eingezeichnete
                 Plangebiet (rot umrandet) (Kreis Recklinghausen, 1999). ........................................... 13
Abb. 4: Auszug aus der Entwicklungskarte des Landschaftsplans für das grob eingezeichnete
                 Plangebiet (rot umrandet) (Kreis Recklinghausen, 1999). ........................................... 14
Abb. 5: südwestlicher Geltungsbereich: Grünfläche mit Beachvolleyballfeld und Bolzplatz
                 (Blickrichtung Nordosten). ............................................................................................ 17
Abb. 6: Zum Bolzplatz nördlich angrenzender Waldbestand im östlichen Plangebiet (Blickrichtung
                 Nordwesten). ................................................................................................................ 17
Abb. 7: Grünfläche mit Einzelbäumen im südöstlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Süden). ....... 18
Abb. 8: versiegelter Gehweg zum Hallenbad im östlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Westen). 18
Abb. 9: Grünfläche mit Baumbestand im östlichen Plangebiet (Blickrichtung Nordwesten). .............. 19
Abb. 10: Schotterweg mit angrenzendem mittelaltem Baumbestand im nordöstlichen Plangebiet
                 (Blickrichtung Westen). ................................................................................................ 19
Abb. 11: Kletter- und Schaukelgerüst im zentralen Geltungsbereich (Blickrichtung Südosten) ......... 20
Abb. 12: Spielplatz im nördlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Norden)........................................ 20
Abb. 13: Schotterweg im zentralen Bereich der Parkanlage (Blickrichtung Südwesten). .................. 21
Abb. 14: Grünfläche mit Erholungsmöglichkeiten für Parkbesucher im zentralen Plangebiet
                 (Blickrichtung Süden). .................................................................................................. 21
Abb. 15: Hinweisschild mit Gefährdung Feuersalamander im zentralen Parkbereich. ....................... 22
Abb. 16: Bestand westliche Rückseite des Hallenbades (Blickrichtung Süden)................................. 22
Abb. 17: südlicher Geltungsbereich hinter dem Hallenbad (Blickrichtung Osten). ............................. 23
Abb. 18: Parkplatzbereich vor dem Hallenbad im östlichen Plangebiet (Blickrichtung Osten). .......... 23
Abb. 19: südlichen Plangebiet mit altem Baumbestand (Blickrichtung Nordwesten). ........................ 24

Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022                                                                                  nts Ingenieurgesellschaft
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1.   Zusammenfassung
     Münster, den 23.03.2022
     nts Ingenieurgesellschaft mbH

     L. Wolfgart                                                             A. Rüsing
     M. Sc. Landschaftsökologie                                              B. Sc. Landschaftsökologie
     Verfasserin                                                             Berichtsprüferin

     Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Erneuerung und Erweiterung von Spiel-, Sport- und Bewegungs-
     bereichen am Hallenbad im geografischen Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel. Hierdurch sollen die
     planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sport- und Bewegungsangebote mehrerer Altersgruppen
     geschaffen werden. Zurzeit wird der Bereich weitestgehend von Grünflächen und Freizeitanlagen aus-
     gefüllt.

     Das Bauvorhaben im Plangebiet verursacht nach derzeitigem Stand im Wesentlichen Beeinträchti-
     gungen bei den Schutzgütern Boden und Biotoptypen/ Pflanzen, die im Rahmen der Eingriffsbilanzie-
     rung auszugleichen sind. Darüber hinaus sind die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu beachten.

     Die Eingriffsbilanzierung wird im weiteren Planverfahren gemäß der Bewertungsmethode zur Ein-
     griffsregelung im Kreis Recklinghausen und in Gelsenkirchen erstellt.

     Dieses Gutachten umfasst 38 Seiten und darf nur in seiner Gesamtheit, einschließlich aller Anlagen,
     vervielfältigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Die auszugsweise Vervielfältigung des Gutachtens
     ist nur mit schriftlichen Genehmigung durch die nts Ingenieurgesellschaft mbH gestattet.

     Die nts Ingenieurgesellschaft mbH ist für den gesamten Inhalt dieses Gutachtens verantwortlich. Für
     die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen, die nts nicht prüfen kann, wird keine Verantwortung
     übernommen.

     Die Unterzeichnerinnen erstellen dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewis-
     sen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgeleg-
     ten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Die Ergebnisse bezie-
     hen sich nur auf die untersuchten Gegenstände.

     Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022                                                 nts Ingenieurgesellschaft
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2.   Einleitung
     2.1 Beschreibung des Vorhabens
     Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Erneuerung und Erweiterung von Spiel-, Sport- und Bewegungs-
     bereichen am Hallenbad im geografischen Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel. Durch die Aufstel-
     lung des B-Plans Nr. 261 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sport- und Bewegungs-
     angebote mehrerer Altersgruppen geschaffen werden. Die hierfür notwendige Flächennutzungs-
     planänderung soll im Parallelverfahren erfolgen.

     Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i.V.m. § 1 (6) Nr. 7 und 1a Baugesetzbuch
     (BauGB) durchzuführenden Umweltprüfung zusammen. Neben der gemäß BNatSchG grundsätzlich
     erforderlichen Artenschutzuntersuchung werden Auswirkungen auf die Schutzgüter im Rahmen des
     Umweltberichts untersucht und Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Umweltplanung
     dargelegt. Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichtes bezieht sich im Wesentlichen auf das
     Plangebiet des Bebauungsplanes.

     Die nts Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Aufstellung eines Umweltberichtes für den Bebau-
     ungsplan Nr. 261 „Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallenbad“ beauftragt. Der zu betrachtende
     Untersuchungsraum nimmt rd. 5,2 ha ein.

     2.2 Untersuchungsgebiet
     Das Plangebiet liegt im geografischen Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel (Gemarkung Castrop, Ge-
     markung Rauxel). Es nimmt eine Fläche von rd. 5,2 ha ein und wird im Wesentlichen von Wohnbe-
     bauung, Verkehrsanlagen und Wald umgeben. Derzeit wird der Geltungsbereich von Grün- und Sport-
     flächen, Gehölzbeständen, einem Hallenbad sowie Gehwegen und Parkplätzen ausgefüllt (s. Abb. 1,
     Abb. 2).

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Abb. 1: grobe Abgrenzung des Geltungsbereiches (rot umrandet) (TIM Online NRW, 2018).

Abb. 2: grobe Abgrenzung des Geltungsbereiches (rot umrandet) mit Luftbild im Hintergrund (TIM Online NRW, 2018).

Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022                                                         nts Ingenieurgesellschaft
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2.3 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und
   für den Plan relevanten Ziele des Umweltschutzes
Konkretisierte Mindestanforderungen an den Umweltbericht und die Umweltprüfung werden im EAG
Bau Mustererlass, Stand 12.07.2004 dargelegt. Für die Beurteilung der Auswirkungen sowie für die
Gewichtung im Rahmen der Abwägung sind neben dem Baugesetzbuch Bestimmungen, Grundsätze
und Ziele folgender Fachgesetze und deren Verordnungen und Verwaltungsvorschriften im Rahmen
der Erarbeitung des Umweltberichtes und der Umweltprüfung heranzuziehen.

Tab. 1: Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und –planungen.

                              Fachgesetz, Fachpläne                            Bemerkungen
 Mensch /                 § 1 (1) BNatSchG                     Natur und Landschaft als Lebensgrundlage
 menschliche Ge-                                               des Menschen, die zu schützen, zu pflegen, zu
 sundheit                                                      entwickeln und, soweit erforderlich, wiederher-
                                                               zustellen ist.
                          § 1, § 50 BImSchG (inklusive Verord- Schutz des Menschen vor schädlichen Um-
                          nungen)                              weltauswirkungen wie z.B. Luftemissionen,
                          GIRL,                                Lärm/Schall und Geruch.
                          TA-Lärm,
                          DIN 18005 Schallschutz im Städte-
                          bau
                          § 1 (5) BauGB, ROG                   Sicherung des Wohls der Allgemeinheit und ei-
                                                               ner menschenwürdigen Umwelt auch in Ver-
                                                               antwortung gegenüber zukünftigen Generatio-
                                                               nen.
                                                               Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn-
                                                               und Arbeitsverhältnisse. Berücksichtigung der
                                                               Belange des Umweltschutzes bei der Aufstel-
                                                               lung der Bauleitpläne, insbesondere die Ver-
                                                               meidung von Emissionen.
                                                               Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauli-
                                                               che Entwicklung, eine an dem Wohl der Allge-
                                                               meinheit ausgerichtete sozialgerechte Boden-
                                                               nutzung und eine menschenwürdige Umwelt
                                                               sicherstellen.
 Landschaft               § 1(1)-(7) BNatSchG,                 Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Ei-
                                                               genart und Schönheit sowie des Erholungs-
                                                               wertes von Natur und Landschaft.
                          § 10, § 22 LNatSchG NRW              Berücksichtigung der Entwicklungsziele (u.a.
                                                               Biotopverbund u. Förderung der Biodiversität)
                          LEP NRW                              Landschaftsorientierte und naturverträgliche
                                                               Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen.
                          § 1 (5) BauGB                        Verpflichtung der Bauleitplanung zum Erhalt
                                                               und zur Entwicklung des Orts- und Land-
                                                               schaftsbildes
 Tiere und                § 1 (1-4) BNatSchG,                  dauerhafter Schutz, Pflege, Entwicklung bzw.
 Pflanzen /               § 39-44 BNatSchG,                    Wiederherstellung der Tier und Pflanzenwelt,
 biologische Viel-        § 21-32 BNatSchG,                    Erhalt der biologischen Vielfalt, Schutz der wild
 falt                                                          lebenden und besonders geschützten Tiere
                                                               und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaf-
                                                               ten, Erhalt und Entwicklung der noch vorhan-
                                                               denen Naturbestände, Biotopverbund und
                                                               Schutzgebietsfestsetzungen.
                          FFH-Richtlinie                       Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung
                                                               der natürlichen Lebensräume sowie der wild
                                                               lebenden Tiere und Pflanzen im Rahmen des

Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022                                                         nts Ingenieurgesellschaft
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallenbad" Castrop-Rauxel - Vorentwurf: Umweltbericht zum Bebauungsplan
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel                                                             Seite 10 von 38

                              Fachgesetz, Fachpläne                         Bemerkungen
                                                              europäischen Schutzgebietssystems „Natura
                                                              2000“.

                          Vogelschutzrichtlinie               Schutz und Erhaltung sämtlicher wildlebender
                                                              heimischer Vogelarten und ihrer Lebensräume.
                                                              Alle Vogelarten des Anhangs I der V-RL, alle
                                                              regelmäßig auftretenden Zugvogelarten.
                          § 10 LNatSchG                       Berücksichtigung der Entwicklungsziele für die
                                                              Landschaft (u.a. Biotopverbund und Förderung
                                                              der Biodiversität).
                          § 1 (6) Nr. 7 BauGB,                Berücksichtigung der Aspekte Tiere, Pflanzen
                                                              und biologische Vielfalt in der Bauleitplanung;
                                                              Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
                          LEP NRW                             Freiraumschutz als Lebensraum für Tiere und
                                                              Pflanzen sowie als Entwicklungsraum für die
                                                              biologische Vielfalt.
                          DIN 18920 - Vegetationstechnik im   dient dem Schutz von zu erhaltenden Einzel-
                          Landschaftsbau - Schutz von Bäu-    bäumen und Pflanzenbeständen (Vegetations-
                          men, Pflanzenbeständen und Vege-    flächen), z. B. aus Bäumen, Sträuchern, Grä-
                          tation                              sern, Kräutern, da der ökologische, klimati-
                                                              sche, ästhetische, schützende oder sonstige
                                                              Wert bestehender Pflanzen/Pflanzungen durch
                                                              Ersatz im Regelfall nicht oder erst nach Jahren
                                                              erreicht wird.
 Boden                    § 1, § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 BBodSchG   nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung
                                                              der Bodenfunktionen, Abwendung schädlicher
                                                              Bodenveränderungen; Lebensgrundlage und
                                                              Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen
                                                              und Bodenorganismen.
                          § 1 (3) Nr. 2 BNatSchG              Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funk-
                                                              tionen im Naturhaushalt erfüllen können.
                          § 1(6) Nr. 7a) BauGB                Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen,
                                                              sparsamer Umgang mit Grund und Boden.
                          DIN 18915 - Vegetationstechnik im   gilt für alle Bodenarbeiten, bei denen die natür-
                          Landschaftsbau - Bodenarbeiten      lichen Bodenfunktionen zu erhalten oder wie-
                                                              derherzustellen sind.
                          LEP NRW                             Bodenschutz, sparsame Inanspruchnahme
                                                              des Bodens.
 Fläche                   § 1a (2) BauGB                      Sparsamer und schonender Umgang mit
                                                              Grund und Boden durch Wiedernutzbarma-
                                                              chung von Flächen, Nachverdichtung und In-
                                                              nenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher
                                                              Inanspruchnahme von Flächen. Außerdem
                                                              dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für
                                                              Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im
                                                              notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in
                                                              Anspruch genommen werden.
 Wasser                   WHG                                 Sicherung der Gewässer als Bestandteil des
                                                              Naturhaushaltes und Lebensraum für Pflanzen
                                                              und Tiere; Deckung des Wasserbedarfs der öf-
                                                              fentlichen Wasserversorgung vorrangig aus
                                                              ortsnahen Wasservorkommen; Schutz vor
                                                              nachteiligen Einwirkungen; Anreicherung und
                                                              Schutz des Grundwassers; Bewirtschaftung
                                                              oberirdischer Gewässer mit Vermeidung nach-
                                                              teiliger Veränderungen; Hochwasserschutz.

Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022                                                       nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel                                                              Seite 11 von 38

                              Fachgesetz, Fachpläne                           Bemerkungen
                          §1 (3) Nr. 3 BNatSchG            Gewässerschutz einschließlich des Hoch- und
                                                           Grundwasserschutzes.
                          LWG NRW (inklusive Verordnungen) Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Ge-
                                                           wässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen
                                                           und die sparsame Verwendung des Wassers.
                          Wasserrahmrichtlinie (Richtlinie      setzt den rechtlichen Rahmen für die Wasser-
                          2000/60/EG)                           politik innerhalb der EU mit dem Ziel, die Was-
                                                                serpolitik innerhalb der EU zu vereinheitlichen
                                                                und stärker auf eine nachhaltige und umwelt-
                                                                verträgliche Wassernutzung auszurichten.

 Klima und Luft           § 1 (3) Nr. 4 BNatSchG                Vermeidung von Beeinträchtigungen des Kli-
                                                                mas; nachhaltige Energieversorgung, Nutzung
                                                                erneuerbarer Energien, Verbesserung des (ört-
                                                                lichen) Klimas auch durch Maßnahmen des
                                                                Naturschutzes/ Landschaftspflege.
                          § 1, § 3 BImSchG (inklusive Verord-   Schutz der Atmosphäre vor schädlichen Um-
                          nungen),                              welteinwirkungen, Berücksichtigung der
                          TA-Luft                               Luftschadstoffgrenzwerte.
                          § 1 (6) Nr. 7e), f), h) BauGB,        Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneu-
                          § 1 (5) BauGB                         erbarer Energien, Erhaltung einer bestmögli-
                                                                chen Luftqualität.
                                                                Berücksichtigung des Klimaschutzes, Förde-
                                                                rung der Klimaanpassungen insbesondere in
                                                                der Stadtentwicklung.
                          LEP NRW                               Berücksichtigung des Klimaschutzes, der An-
                                                                passungen an den Klimawandel sowie der Kli-
                                                                maschutzkonzepte.
 Kultur- und Sach- § 1 DSchG NRW                                Schutz, Pflege, sinnvolle Nutzung, wissen-
 güter                                                          schaftliche Erforschung von Kulturgütern /
                                                                Denkmälern.
                          § 1 (4) Nr. 1 BNatSchG                Erhalt und Schutz historischer Kulturlandschaf-
                                                                ten und –landschaftsteile von besonderer Ei-
                                                                genart, einschließlich solcher von besonderer
                                                                Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit ge-
                                                                schützter oder schützenswerter Kultur-, Bau-
                                                                und Bodendenkmäler.
                          § 1 (6) Nr. 5, Nr. 7 d) BauGB         Berücksichtigung der Belange der Baukultur,
                                                                des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
                                                                der erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und
                                                                Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder
                                                                städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung
                                                                des Orts- und Landschaftsbildes in der Bauleit-
                                                                planung; Sicherung von Sachwerten, die durch
                                                                die Bauleitplanung gesichert, geschaffen oder
                                                                beeinträchtigt werden.
                          LEP NRW                               Erhaltung und Entwicklung von Kulturland-
                                                                schaften, bedeutsamen Kulturlandschaftsbe-
                                                                reichen sowie von historischen Stadtkernen,
                                                                Denkmälern und anderen kulturlandschaftlich
                                                                wertvollen Gegebenheiten.

Die auf den in vorgenannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für das Plangebiet
werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter berück-
sichtigt.

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2.4 Übergeordnete Vorgaben
2.4.1 Regionalplan
Hierzu gilt es die Ausführungen aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 261 zu beachten.

2.4.2 Flächennutzungsplan
Hierzu gilt es die Ausführungen aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 261 zu beachten.

2.4.3 Landschaftsplan
Gemäß Festsetzungskarte des Landschaftsplan „Castroper Hügelland“ liegt das Plangebiet zum Teil
im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Castroper Holz – Bladenhorst (LSG-4409-0001) (s. Abb. 3).
Die Entwicklungskarte sieht für den im LSG ausgewiesenen Erhaltungsraum „Castroper Holz“ das
Erhaltungsziel I.I „Erhaltung einer mit natürlichen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Land-
schaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ vor (s. Abb. 4). Dies beinhaltet die
Erhaltung der stadtnahen, ökologisch wertvollen und landschaftlich reizvollen Waldfläche als gut ent-
wickelter Buchenmischwald sowie die Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion des Waldberei-
ches, ohne weiteren Ausbau der Erholungsinfrastruktur.

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung treten widersprüchli-
che Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans hinter dem Bebauungsplan zurück.

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Abb. 3: Auszug aus der Festsetzungskarte des Landschaftsplans für das grob eingezeichnete Plangebiet (rot umran-
det) (Kreis Recklinghausen, 1999).

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     Abb. 4: Auszug aus der Entwicklungskarte des Landschaftsplans für das grob eingezeichnete Plangebiet (rot umran-
     det) (Kreis Recklinghausen, 1999).

3.   Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
     Nachfolgend erfolgt gemäß der Anlage 1 BauGB Nr. 2 eine Bestandsaufnahme der einschlägigen
     Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die vo-
     raussichtlich erheblich beeinflusst werden. Darauf aufbauend erfolgt eine Prognose über die Entwick-
     lung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung.
     Die Bewertung des Untersuchungsgebietes für das jeweilige Schutzgut erfolgt in den Abstufungen
     untergeordnete / allgemeine / besondere bzw. hohe Bedeutung, sofern nicht konkretere Bewertungs-
     grundlagen vorliegen (z.B. Bewertungsmethode für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung im
     Kreis Recklinghausen).

     3.1 Schutzgut Mensch
     Für das Schutzgut Mensch werden die Funktionen des Vorhabenstandorts einschließlich menschli-
     cher Gesundheit beschrieben und bewertet.

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Datengrundlage:
           Ortsbegehung am 25.11.2021
           Luftbildauswertung
           Lärmgutachten nts (T. Ochsenfahrt, 2022)

Der Geltungsbereich besitzt durch das Hallenbad und die Parkanlage mit Sportflächen eine Freizeit
und Erholungsfunktion für den Menschen. Im direkten Umfeld ergibt sich durch das Wohngebiet eine
Wohnfunktion. Vorbelastungen bestehen durch die Geräuschkulisse durch die Parkbesucher sowie
durch Lärm und Schadstoffemissionen, die entlang der östlich zum Plangebiet verlaufenden Verkehrs-
straße „Bahnhofsstraße“ entstehen. Insgesamt ist das Plangebiet aufgrund der bestehenden Freizeit-
anlangen von hoher lokaler Bedeutung für die EinwohnerInnen der Stadt Castrop-Rauxel.

3.2 Schutzgut Boden und Fläche
Datengrundlage:
           TIM Online (TIM Online NRW, 2018)
           Ortsbegehung am 25.11.2021

Im Plangebiet haben sich aus der vorherrschenden Hauptbodenart Lehm/Schluff fast ausschließlich
Pseudogley-Gley Böden entwickelt, die einen mittleren Staunässegrad und Grundwassereinfluss auf-
weisen. Die Verdichtungsempfindlichkeit wird als hoch und die Gesamtfilterkapazität im 2 Meter-Raum
als gering eingestuft. Hinsichtlich der Bodeneigenschaften für Baumaßnahmen verfügt der Boden über
eine mittlere Grabbarkeit im ersten und eine sehr schwere Grabbarkeit im zweiten Meter. Im äußersten
westlichen Bereich hat sich aus der Hauptbodenart Ton ein Pseudogleyboden entwickelt, der eine
sehr starke Staunässe aufweist. Die Verdichtungsempfindlichkeit wird als hoch und die Gesamtfilter-
kapazität im 2 Meter-Raum als mittel eingestuft.
Bodenvorbelastungen beschränken sich weitestgehend auf die Bodenversiegelungen im Bereich der
Wege, Parkplätze und des Hallenbads.
Der Boden im westlichen Untersuchungsgebiet ist aufgrund des ausgeprägten Staunässegrads, mit
sehr hoher Funktionserfüllung als Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte, von besonderer
Schutzwürdigkeit.

3.3 Schutzgut Wasser
Datengrundlage:
           TIM Online (TIM Online NRW, 2018)
           Ortsbegehung am 25.11.2021

Das Untersuchungsgebiet verfügt lediglich über zwei Entwässerungsgräben entlang der südlichen und
nordwestlichen Plangebietsgrenze, die zum Zeitpunkt der Begehung nicht mit Wasser gefüllt waren.
Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten. Die Grundwas-
serdurchlässigkeit wird unter Berücksichtigung des vorherrschenden Kluft-Grundwasserleiters als
sehr gering eingestuft. Weitere wasserbezogene Eigenschaften sind im Geltungsbereich in Bezug auf
das Bauvorhaben unwesentlich und werden deshalb nicht weiter thematisiert. Vorbelastungen für das
Schutzgut Wasser gibt es nicht. Insgesamt ist das Schutzgut Wasser im Untersuchungsgebiet von
untergeordneter Bedeutung.

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3.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere
3.4.1 Pflanzen und Biotope
Datengrundlage Pflanzen und Biotope:
           Ortsbegehungen am 22.11.2021 und 25.11.2021
           Biotoptypenschlüssel     Eingriffsregelung für               die   Bauleitplanung         (Kreis
              Recklinghausen, 2013)

Der Geltungsbereich wird weitestgehend von kurzrasigen Grünflächen mit begleitenden einheimi-
schen Gehölzstrukturen (Baumreihen, Einzelbäumen, Baumgruppen sowie Hecken und Gebüschen)
ausgefüllt. Darüber hinaus gibt es teil- und vollversiegelte Bereiche aus Wegen, Sport- und Spielflä-
chen, Parkplätzen sowie Gebäuden (s. Abb. 8- 19).

Die nachfolgende Tabelle listet die im Plangebiet kartierten Biotoptypen und Nutzungsarten auf mit
den jeweiligen ökologischen Wertigkeiten im Bestand. Die Zuordnung und Bewertung der erfassten
und von der Baumaßnahme betroffenen Biotoptypen in der Eingriffsbilanzierung erfolgte auf Grund-
lage der Bewertungsmethode Eingriffsregelung für die Bauleitplanung (Kreis Recklinghausen, 2013).

Tab. 2: Biotoptypen im Geltungsbereich.

 Code-Nr.                                     Biotoptypen                                 Biotopwert

      1.1         Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen                                              -0,5

      2.1         Fläche, vollversiegelt (Asphalt) (s. Abb. 8)                                   0

      2.5         Schotterweg (s. Abb. 10, Abb. 13, Abb. 17)                                    0,3

      6.1         Rasenplatz, Spielplatz (s. Abb. 11, Abb. 12)                                   1

      6.5         Grünanlage, strukturarm (s. Abb. 7, Abb. 9, Abb. 14)                          1,5

                  Einzelbäume: lebensraumtypische Laubbäume, mittelalt (s. Abb. 7,
     8.10                                                                                        6
                  Abb. 10)

     8.11         Einzelbäume, lebensraumtypische Laubbäume, alt (s. Abb. 19)                    8

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Abb. 5: südwestlicher Geltungsbereich: Grünfläche mit Beachvolleyballfeld und Bolzplatz (Blickrichtung Nordosten).

Abb. 6: Zum Bolzplatz nördlich angrenzender Waldbestand im östlichen Plangebiet (Blickrichtung Nordwesten).

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Abb. 7: Grünfläche mit Einzelbäumen im südöstlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Süden).

Abb. 8: versiegelter Gehweg zum Hallenbad im östlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Westen).

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Abb. 9: Grünfläche mit Baumbestand im östlichen Plangebiet (Blickrichtung Nordwesten).

Abb. 10: Schotterweg mit angrenzendem mittelaltem Baumbestand im nordöstlichen Plangebiet (Blickrichtung Wes-
ten).

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Abb. 11: Kletter- und Schaukelgerüst im zentralen Geltungsbereich (Blickrichtung Südosten)

Abb. 12: Spielplatz im nördlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Norden).

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Abb. 13: Schotterweg im zentralen Bereich der Parkanlage (Blickrichtung Südwesten).

Abb. 14: Grünfläche mit Erholungsmöglichkeiten für Parkbesucher im zentralen Plangebiet (Blickrichtung Süden).

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Abb. 15: Hinweisschild mit Gefährdung Feuersalamander im zentralen Parkbereich.

Abb. 16: Bestand westliche Rückseite des Hallenbades (Blickrichtung Süden).

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Abb. 17: südlicher Geltungsbereich hinter dem Hallenbad (Blickrichtung Osten).

Abb. 18: Parkplatzbereich vor dem Hallenbad im östlichen Plangebiet (Blickrichtung Osten).

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Abb. 19: südlichen Plangebiet mit altem Baumbestand (Blickrichtung Nordwesten).

3.4.2 Tiere
Datengrundlage Tiere:
           Ortsbegehungen am 22.11.2021 und 25.11.2021
           Artenschutzvorprüfung (Stufe I) (A. Rüsing, 2022)

Das Plangebiet und die umliegenden Strukturen stellen für Vögel (Wald-, Gebüsch- und Heckenbrüter,
Höhlen- und Halbhöhlenbrüter sowie für nicht planungsrelevante Arten (ubiquitäre Arten)), Fleder-
mäuse und Amphibien (Feuersalamander) potenzielle Lebensraumstrukturen bereit.

Als Ergebnis der Artenschutzvorprüfung (Stufe I) kann festgehalten werden, dass unter Berücksichti-
gung der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen für Fledermäuse, Vögel und Amphibien Artenschutz-
konflikte gemäß § 44 (1) BNatSchG ausgeschlossen werden können.
Für alle weiteren planungsrelevanten Artengruppen wie Insekten, Reptilien, Fische und Weichtiere
sowie die verbleibenden Vogelgilden (Gewässerbrüter, Wiesen- und Bodenbrüter und Horstbrüter)
und weiteren Amphibienarten gibt es im Plangebiet und näherem Umfeld keine geeigneten Habi-
tatstrukturen, weshalb ein Vorkommen und somit eine durch das Bauvorhaben bedingte Betroffenheit
ohnehin ausgeschlossen werden kann.

Bewertung Pflanzen und Tiere:
Das Untersuchungsgebiet ist aufgrund der dokumentierten Biotopstrukturen (Grünland, Baum- und
Heckenbestand, Gebäude) von allgemein lokaler Bedeutung für einige Arten der Artengruppen Vögel,
Fledermäuse und Amphibien.

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3.5 Schutzgut Klima und Luft
Datengrundlage:
           Ortsbegehung am 25.11.2021
           Schummerungskarte (TIM Online NRW, 2018)
           Naturraum- und Landschaftsraumbeschreibung (LANUV NRW, 2013)

Das Untersuchungsgebiet liegt im südlichen Randbereich des Naturraums „Westenhellweg“, welches
ein ozeanisch geprägtes Klima mit mäßigen Temperaturen und hohen Niederschlägen aufweist. Der
Planungsraum trägt aufgrund der überwiegend freien Landschaft (Grünflächen mit Gehölzbeständen)
zu positiven lufthygienischen und klimatischen Verhältnissen bei. Dabei sorgen insbesondere die
Grünflächen für eine ganzjährige Kaltluftproduktion. Die Schadstoffeinträge aus der angrenzenden
„Bahnhofsstraße“, stellen eine gewisse Vorbelastung dar. Weitere Beeinträchtigungen auf den Klima-
haushalt, wie z.B. durch Versiegelungen im Bereich der Zufahrtswege, Parkplätze und des Hallen-
bads, die eine stärkere Erwärmung in den Sommermonaten zur Folge haben, sind vorhanden, füllen
insgesamt jedoch einen geringen Anteil im Plangebiet aus. Insgesamt ist der Untersuchungsraum von
hoher lokaler Bedeutung für das Klima in Bezug auf die Frischluftbildung.

3.6 Schutzgut Landschaft
Die mit den menschlichen Sinnesorganen wahrnehmbaren - also überwiegend visuellen - Eindrücke
der Landschaft, also das Landschaftsbild, werden im Hinblick auf Vielfalt, Eigenart und Schönheit be-
handelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt beim Aspekt der landschaftsgebundenen Erholung.

Datengrundlage:
           Ortsbegehung am 25.11.2021
           Luftbildauswertung
           Naturraum- und Landschaftsraumbeschreibung (LANUV NRW, 2013)
           Landschaftsplan „Castroper Hügelland“ (Kreis Recklinghausen, 1999)

Im Plangebiet wird das Landschaftsbild überwiegend von einer Parklandschaft mit unterschiedlichen
Landschaftsbestandteilen (Grünland und Gehölzbeständen) ausgefüllt, die eine gewisse Vielfalt und
Schönheit aufweisen. Fußwege und Zufahrtsstraßen verlaufen im und um das Plangebiet und werden
von Erholungssuchenden der umliegenden Bevölkerung genutzt. Das nordöstliche und südliche Rand-
gebiet ist im Gegensatz zum nordwestlichen Waldrandgebiet, durch die Siedlungsbebauungen und
Verkehrsanlagen, einer stärkeren anthropogenen Nutzung ausgesetzt. Insgesamt ist das Landschafts-
bild im Untersuchungsgebiet von hoher lokaler Bedeutung hinsichtlich seiner Erholungs- und Freizeit-
funktion, insbesondere im westlichen Geltungsbereich, welches als LSG ausgewiesen ist.

3.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Datengrundlage:
           Denkmäler in NRW (Denkmal NRW, 2021)
           Denkmalliste Stadt Castrop-Rauxel (Stadt Castrop Rauxel, 2019)

Im Untersuchungsgebiet gibt es keine Hinweise auf Kulturgüter oder sonstigen Sachgüter.

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     3.8 Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern
     Grundsätzlich bestehen Wechselbeziehungen zwischen den durch den geologischen Untergrund ge-
     prägten Boden- und Wasserverhältnissen, dem Relief und der Naturraumnutzung.
     Das Landschaftsbild im Geltungsbereich ist durch die Parklandschaft mit Sportanlagen und im Umfeld
     durch die Wohnbebauungen und Straßen weitestgehend anthropogen geprägt. Zwischen den Natur-
     gütern Boden und Grundwasser bestehen enge Wechselwirkungen. Diese beiden Faktoren bestim-
     men zusammen mit dem Klima die Standorteigenschaften für Pflanzen und die Lebensraumeigen-
     schaften für Tiere.

4.   Wirkungen der Planung
     Der Umweltbericht gibt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
     und bei Nichtdurchführung der Planung.
     Die Wirkungsprognose hat das Ziel, die mit dem Vorhaben verbundenen Wirkungen auf die Schutz-
     güter Mensch, Pflanzen und Tiere einschließlich biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser,
     Klima und Luft sowie Landschaft und Kultur darzustellen und zu ermitteln, inwieweit diese Wirkungen
     zu erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen führen können. Dazu wird im ersten Schritt abge-
     schätzt, welche Entwicklungen und Veränderungen der Umwelt im Geltungsbereich und dessen Um-
     gebung voraussichtlich ohne die Planung eintreten werden und wie sich die Umweltsituation in Bezug
     auf diese Schutzgüter in Zukunft darstellt (= Basisszenario).
     Diesem so ermittelten Zustand der Schutzgüter wird die prognostizierte Entwicklung mit realisierter
     Planung gegenübergestellt (Prognose-Planfall).

     4.1 Wirkungsprognose Nullfall (Basisszenario)
     Nach aktuellem Planungsstand sind keine zusätzlichen Bauvorhaben geplant, die grundlegende Ver-
     änderungen der Schutzgüter bewirken. Die vorherrschende freizeitliche Nutzung im Geltungsbereich
     und die angrenzenden Siedlungsstrukturen (Verkehrsanlagen und Wohnbebauungen) beeinträchtigen
     im Wesentlichen die Schutzgüter Boden, Wasser und Pflanzen und Tiere, Klima und Landschaft.

     4.2 Wirkungsprognose Planfall
     In der Wirkungsprognose werden - unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Nullfall-Prognose
     - die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt konkretisiert und bewertet. Wegen der unterschied-
     lichen Dauer und Intensität von Eingriffen wird differenziert in:

                       baubedingte Wirkungen: zeitlich auf die Bauzeit begrenzt; selten nachhaltige Wir-
                        kung.
                       anlagebedingte Wirkungen: dauerhaft auftretende Wirkungen durch den Baukörper
                        an sich.
                       betriebsbedingte Wirkungen: Wirkungen, die durch den Betrieb der Anlage zu dau-
                        erhaften Änderungen der Naturgüter führen können.

     Die Bewertung erfolgt in den Kategorien „wesentliche“ und „untergeordnete“ Wirkungen. Wesentliche
     Wirkungen können erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes zur Folge haben, die kompensiert
     werden müssen. Aus untergeordneten Wirkungen entstehen in der Regel keine erheblichen Beein-
     trächtigungen. In den folgenden tabellarischen Wirkungsprognosen werden die von einem Wirkfaktor

     Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022                                               nts Ingenieurgesellschaft
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betroffenen Schutzgüter mit den in Tab. 3 genannten Abkürzungen aufgelistet. Wenn artenschutz-
rechtliche Belange betroffen sind, wird dies in einer eigenen Spalte (A) hervorgehoben. Fett darge-
stellte Schutzgüter unterliegen voraussichtlich wesentlichen Wirkungen, normal gedruckte unterge-
ordneten Wirkungen.

Tab. 3: Verwendete Abkürzungen für die Schutzgüter.

  M: Mensch                         F: Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt       L: Landschaft

  B: Boden und Fläche               A: Artenschutz                                 S: Kultur- und Sachgüter

  W: Wasser                         K: Klima und Luft                               Wechselwirkungen

Dabei sind gem. Anlage 1 BauGB Nr. 2b Ziff. aa) bis hh) insbesondere die folgenden Ursachen für
erhebliche Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, da für die Planung relevant, s. Tab. 4.

Tab. 4: Mögliche Ursachen der Umweltauswirkungen durch die Planung.

  Bei Relevanz für die Planung siehe Angaben in Kap. 4.2.1 – 4.2.7
  Bau und Vorhandensein des geplanten Vorhabens, ggf. Abrissarbeiten                                        ja

  Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen (Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen,
                                                                                                            ja
  biologische Vielfalt)

  Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme
                                                                                                            ja
  und Strahlung sowie sonst. Belästigungen (z.B. Licht, Bewegungsunruhe)

  Art und Menge der erzeugten Abfälle, ihre Beseitigung bzw. Verwertung                                     nein

  Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. Unfälle,
                                                                                                            nein
  Katastrophen)

  Kumulation mit umweltrelevanten Auswirkungen aus benachbarten Plangebieten unter
  Berücksichtigung von Umweltproblemen in Bezug auf Gebiete mit spezieller Umweltrele-                      nein
  vanz oder die Nutzung natürlicher Ressourcen

  Auswirkungen auf das Klima (z.B. Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit des Vorha-
                                                                                                            nein
  bens gegenüber den Folgen des Klimawandels

  eingesetzte Techniken und Stoffe                                                                          nein

4.2.1 Baubedingte Wirkungen
Tab. 5: Baubedingte Wirkungen.

  Bewegungsunruhe, Lärm- und Schadstoffemissionen
                                                                          M    B   W F     A    K      -    -    
  durch Baumaschinen

  Der Baubetrieb erfolgt tagsüber. Als Baumaschinen werden Kräne, Bagger, Raupen und LKW einge-
  setzt.
  Wirkungen auf die Schutzgüter:

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                     Unsachgemäßer Betrieb oder defekte Baumaschinen (Öllecks an Baumaschinen)
                      mit Schadstoffeintrag in den Boden können nicht von vornherein ausgeschlossen
                      werden. Solche Havarien oder Unfälle hätten erhebliche Beeinträchtigungen der
                      Schutzgüter Boden und Wasser zur Folge, haben aber nur eine geringe Eintritts-
                      wahrscheinlichkeit.
                     Von Baubetrieb und Baustellenverkehr ausgehende Erschütterungen (z. B. von Ge-
                      hölzrodungen), Lärm-, Geruchs- und Lichtemissionen rufen Stör- und Meidewirkun-
                      gen bei der Fauna hervor. Davon können Brutvögel betroffen sein, die die Gehölz-
                      strukturen in und um das Plangebiet insbesondere während der Brutzeit nutzen
                      könnten. Unter Berücksichtigung der Vergrämungsmaßnahmen kann diese Beein-
                      trächtigung umgangen werden!
                     Der Baustellenbetrieb verursacht darüber hinaus Emissionen bei den benachbarten
                      AnwohnerInnen. Dieser ist jedoch nur tagsüber und von temporärer Dauer und da-
                      her zu vernachlässigen.
                     Klima/Luft wird durch den Baustellenverkehr während der Baumaßnahme temporär
                      belastet. Diese Wirkungen in der kurzen Bauzeit sind von geringer Reichweite und
                      werden deshalb als untergeordnet beurteilt.

  Baustellennebenflächen: Baustelleneinrichtung, Lager-
                                                                  -   B   -    F     -    -      L    -     -
  flächen, Baustraßen

  Der Boden wird im Plangebiet durch die Baustellenflächen inklusive der Zuwegung in Anspruch ge-
  nommen. Darüber hinaus werden keine weiteren angrenzenden Flächen beansprucht.
  Wirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter:
                     Von temporären Baustellenflächen und Lagerplätzen im Rahmen der Baumaßnah-
                      men ist der Boden betroffen. Durch die Befahrung von Baumaschinen und Lagerung
                      von Boden kommt es zu Bodenverdichtung und somit zu einer Veränderung der Bo-
                      deneigenschaften. Die Bodenschutzmaßnahmen sind deshalb gemäß DIN
                      18915 zu berücksichtigen.
                     Die verbleibenden und angrenzenden Biotopstrukturen im Plangebiet dürfen durch
                      Baustellenflächen nicht beansprucht werden. Vegetationsstrukturen müssen ge-
                      mäß DIN 18920 entsprechend geschützt werden. Wirkungen auf die Vegetation
                      sind unter Beachtung dieser Schutzmaßnahmen nicht zu erwarten.
                     Während der Bauphase kann es temporär zu Veränderungen des Landschaftsbildes
                      durch Baumaschinen, Baugruben oder Bodenmieten kommen. Diese werden jedoch
                      langfristig keine Auswirkung auf die Landschaft haben.
                     Die übrigen Schutzgüter sind durch die von den Baustellennebenflächen ausgehen-
                      den Wirkungen auch nicht betroffen.

4.2.2 Anlagebedingte Wirkungen
Tab. 6: Anlagebedingte Wirkungen.

  Versiegelung, Überdeckung mit Gebäuden, Wegeneu-
                                                                  -   B    W       F A K         L    -   
  bau, Nutzungsänderung

  Anlagen stellen die neuen Sport- und Spielplätze dar. Die genaue Flächengröße der Anlagen durch
  versiegelte und teilversiegelte Bereiche muss im weiteren Planungsverlauf noch ermittelt werden.
  Wirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter:

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                     Die Anlagen bewirken keine wesentliche Nutzungsänderung für den Menschen, da
                      das Plangebiet bereits als Park und Sportstätte genutzt wird. Durch die Erweiterung
                      von Sport- und Spielflächen kommt es lediglich. im zentralen Plangebiet, die vorher
                      überwiegend von Grünfläche ausgefüllt wurde, zu einer Nutzungsänderung.
                     Die anlagebedingten Versiegelungen durch Spiel- und Sportplätze sowie Gehwege,
                      verursachen einen langfristigen Verlust der Bodenfunktionen im Plangebiet. Diese
                      sind insgesamt jedoch nicht erheblich, da es auch Bereiche gibt (Südosten) die ent-
                      siegelt werden. Der entstehende Boden- und Flächenverlust durch die neuen Anla-
                      gen wird im weiteren Planungsverlauf durch die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzie-
                      rung berücksichtigt.
                     Die Nutzungsänderung im Plangebiet bedingt einen Verlust der bestehenden Bio-
                      toptypen (Grünland, vereinzelte Bäume) und deren Lebensraumstrukturen für Pflan-
                      zen und Tiere. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen (s. Kap. 5) um-
                      gesetzt werden. Der verbleibende Verlust von Biotoptypen wird im Rahmen der
                      Kompensation im weiteren Planungsverlauf berechnet.
                     In den bebauten Bereichen kommt es im Sommer aufgrund der Flächenversiegelung
                      und des Verlustes an sauerstoffproduzierenden Biotopstrukturen zu stärkeren Er-
                      wärmungen, die sich negativ auf das Mikroklima auswirken. Diese sind jedoch nur
                      von geringer Reichweite und werden zudem durch die Entsiegelungen (Entfernung
                      von Sport- und Spielflächen) sowie durch Eingrünungsmaßnahmen) neutralisiert.
                     Das Landschaftsbild im Plangebiet erfährt durch die neuen Spiel- und Sportflächen
                      eine Veränderung. Diese beschränkt sich jedoch weitestgehend auf den zentralen
                      Parkbereich. In diesem Bereich wird der Spielcharakter in den Vordergrund geho-
                      ben. Die bislang vorherrschende Erholungsfunktion im Park ist dann weniger prä-
                      sent. Im restlichen Park bleibt das bestehende Landschaftsbild erhalten. Durch das
                      Einbringen neuer, moderner Aspekte (z.B. Bepflanzungen im Westen) erfährt das
                      Landschaftsbild eine gewisse Aufwertung, da sich die Strukturvielfalt und Schönheit
                      in einigen Bereichen im Park erhöht. Insgesamt verändert sich zwar das Land-
                      schaftsbild in gewissen Parkbereichen, mit einem erheblichen Verlust der Erho-
                      lungsfunktion ist jedoch nicht zu rechnen, da im angrenzenden Wald weiterhin ge-
                      nügend Platz und Raum für Erholungssuchende zur Verfügung steht. Darüber hin-
                      aus haben die Bepflanzungen eine positive Wirkung auf das allgemeine Wohlbefin-
                      den der Parkbesucher.
                     Die übrigen Schutzgüter sind durch die von der Freiflächenplanung ausgehenden
                      Wirkungen nicht betroffen.
  Stoffliche Immissionen in die Umwelt                              -    -    -   -      -    -    -     -   -

  Mit anlagenbedingten stofflichen Immissionen (Schwermetalleinträge, Öl, Reinigungsmittel etc.) ist
  nicht zu rechnen. Somit ist auch nicht mit Auswirkungen auf die angrenzenden Entwässerungsgräben
  (Schutzgut Wasser) oder die anderen Schutzgüter zu rechnen.

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4.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen
Tab. 7: Betriebsbedingte Wirkungen.

  Zusätzliche Emissionen durch stärkere anthropogene
                                                                   M    -   -   F      A     -    -    - 
  Nutzung

  Durch die Erneuerung und Erweiterung der Sport- und Spielflächen im Plangebiet werden sich die
  Geräuschwerte z.B. durch eine stärkere Frequentierung von Freizeitsportlern und Kindern erhöhen.
  Wirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter:
                     Die zusätzlichen Geräuschbelastungen im direkten Umfeld des Plangebietes haben
                      Einfluss auf die AnwohnerInnen und die Tierwelt, die insbesondere im angrenzen-
                      den Wald- bzw. Gehölzbestand im Plangebiet ihre Lebensstätte haben.
                      Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die betriebsbedingten Störungen (Lärm
                      durch die Parkbesucher) über das bisherige Maß hinausgehen und erheblich sind,
                      da sich die Art der Nutzung im Plangebiet nicht wesentlich verändern wird.
                      Die Spiel- und Sportangebote werden im zentralen Plangebiet zusammengefasst.
                      Dieser Bereich weißt durch die bisherige Wegführung, die Lage am Außenbereich
                      des Schwimmbades sowie durch einige bereits bestehende Spielangebote bereits
                      eine höhere Störungsintensität auf, sodass diese durch die Planung weiter intensi-
                      viert wird. Die Waldrandbereiche im Westen werden durch diese Planung entlastet,
                      da die hier bereits bestehenden Spiel- und Sportangebote entfallen. Eine betriebs-
                      bedingte Störung durch Licht kann ausgeschlossen werden, da die Planung keine
                      Beleuchtung des Parks vorsieht.
                     Das Ergebnis aus dem Lärmgutachten hat ergeben, dass die gesunden Wohnver-
                      hältnisse gewahrt bleiben (T. Ochsenfahrt, 2022).
                     Auf die anderen Schutzgüter entstehen keine relevanten Wirkungen.

4.2.4 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Durch baubedingte Wirkungen mit temporärem (Stör-)Charakter – z.B. Flächenüberprägung auf Bau-
nebenflächen, Bewegungsunruhe während der Bauzeit – werden die Wechselwirkungen zwischen
den Schutzgütern nicht nachhaltig beeinflusst.

Durch anlagebedingte Wirkungen – z.B. Teil- und Vollversiegelungen von Sportplätzen und Wegen –
werden v.a. lokale Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere
und biologische Vielfalt, Klima und Landschaft, durch die Nutzungsänderung, negativ beeinflusst.

Betriebsbedingte Wechselwirkungen des Bauvorhabens – z. B. zusätzliche Emissionen durch anthro-
pogene Geräuschbelastung – bestehen für die Schutzgüter Mensch und Tiere, die jedoch nicht in
Wechselwirkung stehen.

4.2.5 Wirkungen auf Schutzgebiete und Objekte
Wirkungen auf das umliegende Schutzgebiet (s. Kap. 2.4.4) sind durch das Bauvorhaben nicht zu
erwarten.

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4.2.6 Umweltschadensgesetz
Das Umweltschadensgesetz (USchadG) dient der Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie und
formuliert Mindestanforderungen für die Vermeidung sowie Sanierung der Schädigung von Arten und
natürlichen Lebensräumen, der Biodiversität sowie von Gewässern und des Bodens.

Grundsätzlich sind für die Umsetzung von Bauvorhaben gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 USchadG nur
Schäden an Arten und Lebensräumen relevant, die in § 19 BNatSchG aufgeführt sind. Der Schutzbe-
reich „Arten und natürliche Lebensräume“ umfasst:
              Zugvogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 VSchRL und deren Lebensräume,
              Vogelarten nach Anhang I VSchRL und deren Lebensräume,
              Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II FFH-RL sowie deren Lebensräume
              Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL sowie deren Fortpflanzungs- und
                 Ruhestätten,
              natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I FFH-
                 RL

Eine Schädigung von Arten und natürlicher Lebensräume ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige
Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Le-
bensräume oder Arten hat (§ 19 Absatz 1 BNatSchG).

Das Umweltschadensgesetz bezieht sich (in Anlehnung an die EU-Umwelthaftungsrichtlinie / Stellung-
nahme der EU-Kommission auf eine entsprechende Anfrage der Bundesregierung // Deutscher Bun-
destag / Drucksache 16/3806.13.12.2006) auf alle gelisteten Lebensräume und Arten und zwar auch
außerhalb der nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Gebiete.
Seit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (USchadG) im Jahr 2007 besteht in Verbindung mit
weiterführenden Regelungen im BNatSchG, WHG und BBodSchG die Verpflichtung zur Vermeidung
von Umweltschäden. Als Umweltschäden gemäß § 2 USchadG gelten:
Schädigungen von bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen nach Maßgabe des § 19
BNatSchG ('Biodiversitätsschäden'), Schädigungen von Gewässern nach Maßgabe des § 90 WHG,
Schädigungen des Bodens nach Maßgabe des § 2 BBodSchG.

Arten, natürliche Lebensräume und Biodiversität
Das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL sowie von Vogelarten des
Anhangs I der VRL einschließlich ihrer Lebensstätten wird in der Artenschutzvorprüfung erläutert (A.
Rüsing, 2022). Die Ergebnisse sind zudem unter Kap. 3.4.2 zusammenfassend dargestellt.

Viele der Arten des FFH-Anhang II sind auch auf der Anhang IV Liste aufgeführt, sodass bereits im
Rahmen der Artenschutzprüfung ein Vorkommen vieler Anhang II Arten ausgeschlossen werden
konnte. Ein Vorkommen weiterer Arten des Anhangs II ist aufgrund sehr spezieller Lebensrauman-
sprüche und fehlender bzw. ungeeigneter Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwar-
ten. Des Weiteren gibt es im Plangebiet keine Biotoptypen, die eine entsprechende Ausprägung eines
FFH-Lebensraumtyps haben.

Für Zugvogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 VSchRL ergeben sich außerhalb von FFH-Gebieten im
Plangebiet und in der näheren Umgebung keine geeigneten Rastplätze. Somit kann eine Betroffenheit
ausgeschlossen werden.

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