Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallenbad" Castrop-Rauxel - Vorentwurf: Umweltbericht zum Bebauungsplan
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Im Auftrag der Stadt Castrop-Rauxel Vorentwurf: Umweltbericht zum Bebauungsplan Bericht Nr. 11210017 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallen- bad" Castrop-Rauxel L. Wolfgart 23.03.2022
Umweltbericht zum Bebauungsplan Bericht Nr.: 11210017 Projekt: Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallenbad" Castrop-Rauxel Umfang: 38 Seiten Datum: 23.03.2022 Auftraggeber Stadt Castrop-Rauxel Rathaus, Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel Auftragnehmer nts Ingenieurgesellschaft mbH Hansestraße 63 48165 Münster T. 025 01 / 27 60 – 0 F. 025 01 / 27 60 – 33 info@nts-plan.de www.nts-plan.de Verfasserin L. Wolfgart M. Sc. Landschaftsökologie T. 0 25 01 / 27 60-99 lea.wolfgart@nts-plan.de Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 3 von 38 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung ........................................................................................................................... 6 2. Einleitung.......................................................................................................................................... 7 2.1 Beschreibung des Vorhabens ......................................................................................................... 7 2.2 Untersuchungsgebiet ...................................................................................................................... 7 2.3 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Plan relevanten Ziele des Umweltschutzes................................................................................................................. 9 2.4 Übergeordnete Vorgaben .............................................................................................................. 12 3. Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ............................................................................. 14 3.1 Schutzgut Mensch ......................................................................................................................... 14 3.2 Schutzgut Boden und Fläche ........................................................................................................ 15 3.3 Schutzgut Wasser ......................................................................................................................... 15 3.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere ....................................................................................................... 16 3.5 Schutzgut Klima und Luft .............................................................................................................. 25 3.6 Schutzgut Landschaft .................................................................................................................... 25 3.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ..................................................................................... 25 3.8 Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern ............................................................................... 26 4. Wirkungen der Planung.................................................................................................................. 26 4.1 Wirkungsprognose Nullfall (Basisszenario) .................................................................................. 26 4.2 Wirkungsprognose Planfall ........................................................................................................... 26 4.2.1 Baubedingte Wirkungen ............................................................................................................. 27 4.2.2 Anlagebedingte Wirkungen ........................................................................................................ 28 4.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen ...................................................................................................... 30 4.2.4 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ........................................................................ 30 4.2.5 Wirkungen auf Schutzgebiete und Objekte ................................................................................ 30 4.2.6 Umweltschadensgesetz ............................................................................................................. 31 4.2.7 Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen ........................................... 32 5. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung .......................................................................... 32 6. Alternativenprüfung ........................................................................................................................ 35 7. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ........................................................................................ 36 7.1 Fazit Kompensation ...................................................................................................................... 37 8. Quellenverzeichnis ......................................................................................................................... 38 Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 4 von 38 Tabellen Tab. 1: Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und –planungen. ....................... 9 Tab. 2: Biotoptypen im Geltungsbereich. ............................................................................................ 16 Tab. 3: Verwendete Abkürzungen für die Schutzgüter. ...................................................................... 27 Tab. 4: Mögliche Ursachen der Umweltauswirkungen durch die Planung. ........................................ 27 Tab. 5: Baubedingte Wirkungen. ......................................................................................................... 27 Tab. 6: Anlagebedingte Wirkungen. .................................................................................................... 28 Tab. 7: Betriebsbedingte Wirkungen. .................................................................................................. 30 Tab. 8: Maßnahmen zum Vermeiden und Vermindern negativer Auswirkungen auf die Schutzgüter. ..................................................................................................................................... 32 Tab. 9: Bilanzierung Bestandswert ..................................................................................................... 36 Tab. 10: Bilanzierung Planungswert ................................................................................................... 36 Tab. 11: Gesamtbilanz Planungswert - Bestandswert ........................................................................ 37 Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 5 von 38 Abbildungen Abb. 1: grobe Abgrenzung des Geltungsbereiches (rot umrandet) (TIM Online NRW, 2018). ............ 8 Abb. 2: grobe Abgrenzung des Geltungsbereiches (rot umrandet) mit Luftbild im Hintergrund (TIM Online NRW, 2018). ....................................................................................................... 8 Abb. 3: Auszug aus der Festsetzungskarte des Landschaftsplans für das grob eingezeichnete Plangebiet (rot umrandet) (Kreis Recklinghausen, 1999). ........................................... 13 Abb. 4: Auszug aus der Entwicklungskarte des Landschaftsplans für das grob eingezeichnete Plangebiet (rot umrandet) (Kreis Recklinghausen, 1999). ........................................... 14 Abb. 5: südwestlicher Geltungsbereich: Grünfläche mit Beachvolleyballfeld und Bolzplatz (Blickrichtung Nordosten). ............................................................................................ 17 Abb. 6: Zum Bolzplatz nördlich angrenzender Waldbestand im östlichen Plangebiet (Blickrichtung Nordwesten). ................................................................................................................ 17 Abb. 7: Grünfläche mit Einzelbäumen im südöstlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Süden). ....... 18 Abb. 8: versiegelter Gehweg zum Hallenbad im östlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Westen). 18 Abb. 9: Grünfläche mit Baumbestand im östlichen Plangebiet (Blickrichtung Nordwesten). .............. 19 Abb. 10: Schotterweg mit angrenzendem mittelaltem Baumbestand im nordöstlichen Plangebiet (Blickrichtung Westen). ................................................................................................ 19 Abb. 11: Kletter- und Schaukelgerüst im zentralen Geltungsbereich (Blickrichtung Südosten) ......... 20 Abb. 12: Spielplatz im nördlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Norden)........................................ 20 Abb. 13: Schotterweg im zentralen Bereich der Parkanlage (Blickrichtung Südwesten). .................. 21 Abb. 14: Grünfläche mit Erholungsmöglichkeiten für Parkbesucher im zentralen Plangebiet (Blickrichtung Süden). .................................................................................................. 21 Abb. 15: Hinweisschild mit Gefährdung Feuersalamander im zentralen Parkbereich. ....................... 22 Abb. 16: Bestand westliche Rückseite des Hallenbades (Blickrichtung Süden)................................. 22 Abb. 17: südlicher Geltungsbereich hinter dem Hallenbad (Blickrichtung Osten). ............................. 23 Abb. 18: Parkplatzbereich vor dem Hallenbad im östlichen Plangebiet (Blickrichtung Osten). .......... 23 Abb. 19: südlichen Plangebiet mit altem Baumbestand (Blickrichtung Nordwesten). ........................ 24 Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 6 von 38 1. Zusammenfassung Münster, den 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft mbH L. Wolfgart A. Rüsing M. Sc. Landschaftsökologie B. Sc. Landschaftsökologie Verfasserin Berichtsprüferin Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Erneuerung und Erweiterung von Spiel-, Sport- und Bewegungs- bereichen am Hallenbad im geografischen Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sport- und Bewegungsangebote mehrerer Altersgruppen geschaffen werden. Zurzeit wird der Bereich weitestgehend von Grünflächen und Freizeitanlagen aus- gefüllt. Das Bauvorhaben im Plangebiet verursacht nach derzeitigem Stand im Wesentlichen Beeinträchti- gungen bei den Schutzgütern Boden und Biotoptypen/ Pflanzen, die im Rahmen der Eingriffsbilanzie- rung auszugleichen sind. Darüber hinaus sind die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu beachten. Die Eingriffsbilanzierung wird im weiteren Planverfahren gemäß der Bewertungsmethode zur Ein- griffsregelung im Kreis Recklinghausen und in Gelsenkirchen erstellt. Dieses Gutachten umfasst 38 Seiten und darf nur in seiner Gesamtheit, einschließlich aller Anlagen, vervielfältigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Die auszugsweise Vervielfältigung des Gutachtens ist nur mit schriftlichen Genehmigung durch die nts Ingenieurgesellschaft mbH gestattet. Die nts Ingenieurgesellschaft mbH ist für den gesamten Inhalt dieses Gutachtens verantwortlich. Für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen, die nts nicht prüfen kann, wird keine Verantwortung übernommen. Die Unterzeichnerinnen erstellen dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewis- sen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgeleg- ten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Die Ergebnisse bezie- hen sich nur auf die untersuchten Gegenstände. Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 7 von 38 2. Einleitung 2.1 Beschreibung des Vorhabens Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Erneuerung und Erweiterung von Spiel-, Sport- und Bewegungs- bereichen am Hallenbad im geografischen Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel. Durch die Aufstel- lung des B-Plans Nr. 261 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sport- und Bewegungs- angebote mehrerer Altersgruppen geschaffen werden. Die hierfür notwendige Flächennutzungs- planänderung soll im Parallelverfahren erfolgen. Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i.V.m. § 1 (6) Nr. 7 und 1a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführenden Umweltprüfung zusammen. Neben der gemäß BNatSchG grundsätzlich erforderlichen Artenschutzuntersuchung werden Auswirkungen auf die Schutzgüter im Rahmen des Umweltberichts untersucht und Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Umweltplanung dargelegt. Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichtes bezieht sich im Wesentlichen auf das Plangebiet des Bebauungsplanes. Die nts Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Aufstellung eines Umweltberichtes für den Bebau- ungsplan Nr. 261 „Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallenbad“ beauftragt. Der zu betrachtende Untersuchungsraum nimmt rd. 5,2 ha ein. 2.2 Untersuchungsgebiet Das Plangebiet liegt im geografischen Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel (Gemarkung Castrop, Ge- markung Rauxel). Es nimmt eine Fläche von rd. 5,2 ha ein und wird im Wesentlichen von Wohnbe- bauung, Verkehrsanlagen und Wald umgeben. Derzeit wird der Geltungsbereich von Grün- und Sport- flächen, Gehölzbeständen, einem Hallenbad sowie Gehwegen und Parkplätzen ausgefüllt (s. Abb. 1, Abb. 2). Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 8 von 38 Abb. 1: grobe Abgrenzung des Geltungsbereiches (rot umrandet) (TIM Online NRW, 2018). Abb. 2: grobe Abgrenzung des Geltungsbereiches (rot umrandet) mit Luftbild im Hintergrund (TIM Online NRW, 2018). Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 9 von 38 2.3 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Plan relevanten Ziele des Umweltschutzes Konkretisierte Mindestanforderungen an den Umweltbericht und die Umweltprüfung werden im EAG Bau Mustererlass, Stand 12.07.2004 dargelegt. Für die Beurteilung der Auswirkungen sowie für die Gewichtung im Rahmen der Abwägung sind neben dem Baugesetzbuch Bestimmungen, Grundsätze und Ziele folgender Fachgesetze und deren Verordnungen und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes und der Umweltprüfung heranzuziehen. Tab. 1: Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und –planungen. Fachgesetz, Fachpläne Bemerkungen Mensch / § 1 (1) BNatSchG Natur und Landschaft als Lebensgrundlage menschliche Ge- des Menschen, die zu schützen, zu pflegen, zu sundheit entwickeln und, soweit erforderlich, wiederher- zustellen ist. § 1, § 50 BImSchG (inklusive Verord- Schutz des Menschen vor schädlichen Um- nungen) weltauswirkungen wie z.B. Luftemissionen, GIRL, Lärm/Schall und Geruch. TA-Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städte- bau § 1 (5) BauGB, ROG Sicherung des Wohls der Allgemeinheit und ei- ner menschenwürdigen Umwelt auch in Ver- antwortung gegenüber zukünftigen Generatio- nen. Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstel- lung der Bauleitpläne, insbesondere die Ver- meidung von Emissionen. Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauli- che Entwicklung, eine an dem Wohl der Allge- meinheit ausgerichtete sozialgerechte Boden- nutzung und eine menschenwürdige Umwelt sicherstellen. Landschaft § 1(1)-(7) BNatSchG, Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Ei- genart und Schönheit sowie des Erholungs- wertes von Natur und Landschaft. § 10, § 22 LNatSchG NRW Berücksichtigung der Entwicklungsziele (u.a. Biotopverbund u. Förderung der Biodiversität) LEP NRW Landschaftsorientierte und naturverträgliche Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen. § 1 (5) BauGB Verpflichtung der Bauleitplanung zum Erhalt und zur Entwicklung des Orts- und Land- schaftsbildes Tiere und § 1 (1-4) BNatSchG, dauerhafter Schutz, Pflege, Entwicklung bzw. Pflanzen / § 39-44 BNatSchG, Wiederherstellung der Tier und Pflanzenwelt, biologische Viel- § 21-32 BNatSchG, Erhalt der biologischen Vielfalt, Schutz der wild falt lebenden und besonders geschützten Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaf- ten, Erhalt und Entwicklung der noch vorhan- denen Naturbestände, Biotopverbund und Schutzgebietsfestsetzungen. FFH-Richtlinie Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im Rahmen des Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 10 von 38 Fachgesetz, Fachpläne Bemerkungen europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Vogelschutzrichtlinie Schutz und Erhaltung sämtlicher wildlebender heimischer Vogelarten und ihrer Lebensräume. Alle Vogelarten des Anhangs I der V-RL, alle regelmäßig auftretenden Zugvogelarten. § 10 LNatSchG Berücksichtigung der Entwicklungsziele für die Landschaft (u.a. Biotopverbund und Förderung der Biodiversität). § 1 (6) Nr. 7 BauGB, Berücksichtigung der Aspekte Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt in der Bauleitplanung; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen LEP NRW Freiraumschutz als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als Entwicklungsraum für die biologische Vielfalt. DIN 18920 - Vegetationstechnik im dient dem Schutz von zu erhaltenden Einzel- Landschaftsbau - Schutz von Bäu- bäumen und Pflanzenbeständen (Vegetations- men, Pflanzenbeständen und Vege- flächen), z. B. aus Bäumen, Sträuchern, Grä- tation sern, Kräutern, da der ökologische, klimati- sche, ästhetische, schützende oder sonstige Wert bestehender Pflanzen/Pflanzungen durch Ersatz im Regelfall nicht oder erst nach Jahren erreicht wird. Boden § 1, § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 BBodSchG nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen, Abwendung schädlicher Bodenveränderungen; Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. § 1 (3) Nr. 2 BNatSchG Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funk- tionen im Naturhaushalt erfüllen können. § 1(6) Nr. 7a) BauGB Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, sparsamer Umgang mit Grund und Boden. DIN 18915 - Vegetationstechnik im gilt für alle Bodenarbeiten, bei denen die natür- Landschaftsbau - Bodenarbeiten lichen Bodenfunktionen zu erhalten oder wie- derherzustellen sind. LEP NRW Bodenschutz, sparsame Inanspruchnahme des Bodens. Fläche § 1a (2) BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarma- chung von Flächen, Nachverdichtung und In- nenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Wasser WHG Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und Lebensraum für Pflanzen und Tiere; Deckung des Wasserbedarfs der öf- fentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen; Schutz vor nachteiligen Einwirkungen; Anreicherung und Schutz des Grundwassers; Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer mit Vermeidung nach- teiliger Veränderungen; Hochwasserschutz. Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 11 von 38 Fachgesetz, Fachpläne Bemerkungen §1 (3) Nr. 3 BNatSchG Gewässerschutz einschließlich des Hoch- und Grundwasserschutzes. LWG NRW (inklusive Verordnungen) Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Ge- wässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers. Wasserrahmrichtlinie (Richtlinie setzt den rechtlichen Rahmen für die Wasser- 2000/60/EG) politik innerhalb der EU mit dem Ziel, die Was- serpolitik innerhalb der EU zu vereinheitlichen und stärker auf eine nachhaltige und umwelt- verträgliche Wassernutzung auszurichten. Klima und Luft § 1 (3) Nr. 4 BNatSchG Vermeidung von Beeinträchtigungen des Kli- mas; nachhaltige Energieversorgung, Nutzung erneuerbarer Energien, Verbesserung des (ört- lichen) Klimas auch durch Maßnahmen des Naturschutzes/ Landschaftspflege. § 1, § 3 BImSchG (inklusive Verord- Schutz der Atmosphäre vor schädlichen Um- nungen), welteinwirkungen, Berücksichtigung der TA-Luft Luftschadstoffgrenzwerte. § 1 (6) Nr. 7e), f), h) BauGB, Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneu- § 1 (5) BauGB erbarer Energien, Erhaltung einer bestmögli- chen Luftqualität. Berücksichtigung des Klimaschutzes, Förde- rung der Klimaanpassungen insbesondere in der Stadtentwicklung. LEP NRW Berücksichtigung des Klimaschutzes, der An- passungen an den Klimawandel sowie der Kli- maschutzkonzepte. Kultur- und Sach- § 1 DSchG NRW Schutz, Pflege, sinnvolle Nutzung, wissen- güter schaftliche Erforschung von Kulturgütern / Denkmälern. § 1 (4) Nr. 1 BNatSchG Erhalt und Schutz historischer Kulturlandschaf- ten und –landschaftsteile von besonderer Ei- genart, einschließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit ge- schützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler. § 1 (6) Nr. 5, Nr. 7 d) BauGB Berücksichtigung der Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes in der Bauleit- planung; Sicherung von Sachwerten, die durch die Bauleitplanung gesichert, geschaffen oder beeinträchtigt werden. LEP NRW Erhaltung und Entwicklung von Kulturland- schaften, bedeutsamen Kulturlandschaftsbe- reichen sowie von historischen Stadtkernen, Denkmälern und anderen kulturlandschaftlich wertvollen Gegebenheiten. Die auf den in vorgenannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für das Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter berück- sichtigt. Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 12 von 38 2.4 Übergeordnete Vorgaben 2.4.1 Regionalplan Hierzu gilt es die Ausführungen aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 261 zu beachten. 2.4.2 Flächennutzungsplan Hierzu gilt es die Ausführungen aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 261 zu beachten. 2.4.3 Landschaftsplan Gemäß Festsetzungskarte des Landschaftsplan „Castroper Hügelland“ liegt das Plangebiet zum Teil im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Castroper Holz – Bladenhorst (LSG-4409-0001) (s. Abb. 3). Die Entwicklungskarte sieht für den im LSG ausgewiesenen Erhaltungsraum „Castroper Holz“ das Erhaltungsziel I.I „Erhaltung einer mit natürlichen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Land- schaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ vor (s. Abb. 4). Dies beinhaltet die Erhaltung der stadtnahen, ökologisch wertvollen und landschaftlich reizvollen Waldfläche als gut ent- wickelter Buchenmischwald sowie die Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion des Waldberei- ches, ohne weiteren Ausbau der Erholungsinfrastruktur. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung treten widersprüchli- che Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans hinter dem Bebauungsplan zurück. Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 13 von 38 Abb. 3: Auszug aus der Festsetzungskarte des Landschaftsplans für das grob eingezeichnete Plangebiet (rot umran- det) (Kreis Recklinghausen, 1999). Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 14 von 38 Abb. 4: Auszug aus der Entwicklungskarte des Landschaftsplans für das grob eingezeichnete Plangebiet (rot umran- det) (Kreis Recklinghausen, 1999). 3. Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Nachfolgend erfolgt gemäß der Anlage 1 BauGB Nr. 2 eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die vo- raussichtlich erheblich beeinflusst werden. Darauf aufbauend erfolgt eine Prognose über die Entwick- lung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung. Die Bewertung des Untersuchungsgebietes für das jeweilige Schutzgut erfolgt in den Abstufungen untergeordnete / allgemeine / besondere bzw. hohe Bedeutung, sofern nicht konkretere Bewertungs- grundlagen vorliegen (z.B. Bewertungsmethode für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung im Kreis Recklinghausen). 3.1 Schutzgut Mensch Für das Schutzgut Mensch werden die Funktionen des Vorhabenstandorts einschließlich menschli- cher Gesundheit beschrieben und bewertet. Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 15 von 38 Datengrundlage: Ortsbegehung am 25.11.2021 Luftbildauswertung Lärmgutachten nts (T. Ochsenfahrt, 2022) Der Geltungsbereich besitzt durch das Hallenbad und die Parkanlage mit Sportflächen eine Freizeit und Erholungsfunktion für den Menschen. Im direkten Umfeld ergibt sich durch das Wohngebiet eine Wohnfunktion. Vorbelastungen bestehen durch die Geräuschkulisse durch die Parkbesucher sowie durch Lärm und Schadstoffemissionen, die entlang der östlich zum Plangebiet verlaufenden Verkehrs- straße „Bahnhofsstraße“ entstehen. Insgesamt ist das Plangebiet aufgrund der bestehenden Freizeit- anlangen von hoher lokaler Bedeutung für die EinwohnerInnen der Stadt Castrop-Rauxel. 3.2 Schutzgut Boden und Fläche Datengrundlage: TIM Online (TIM Online NRW, 2018) Ortsbegehung am 25.11.2021 Im Plangebiet haben sich aus der vorherrschenden Hauptbodenart Lehm/Schluff fast ausschließlich Pseudogley-Gley Böden entwickelt, die einen mittleren Staunässegrad und Grundwassereinfluss auf- weisen. Die Verdichtungsempfindlichkeit wird als hoch und die Gesamtfilterkapazität im 2 Meter-Raum als gering eingestuft. Hinsichtlich der Bodeneigenschaften für Baumaßnahmen verfügt der Boden über eine mittlere Grabbarkeit im ersten und eine sehr schwere Grabbarkeit im zweiten Meter. Im äußersten westlichen Bereich hat sich aus der Hauptbodenart Ton ein Pseudogleyboden entwickelt, der eine sehr starke Staunässe aufweist. Die Verdichtungsempfindlichkeit wird als hoch und die Gesamtfilter- kapazität im 2 Meter-Raum als mittel eingestuft. Bodenvorbelastungen beschränken sich weitestgehend auf die Bodenversiegelungen im Bereich der Wege, Parkplätze und des Hallenbads. Der Boden im westlichen Untersuchungsgebiet ist aufgrund des ausgeprägten Staunässegrads, mit sehr hoher Funktionserfüllung als Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte, von besonderer Schutzwürdigkeit. 3.3 Schutzgut Wasser Datengrundlage: TIM Online (TIM Online NRW, 2018) Ortsbegehung am 25.11.2021 Das Untersuchungsgebiet verfügt lediglich über zwei Entwässerungsgräben entlang der südlichen und nordwestlichen Plangebietsgrenze, die zum Zeitpunkt der Begehung nicht mit Wasser gefüllt waren. Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten. Die Grundwas- serdurchlässigkeit wird unter Berücksichtigung des vorherrschenden Kluft-Grundwasserleiters als sehr gering eingestuft. Weitere wasserbezogene Eigenschaften sind im Geltungsbereich in Bezug auf das Bauvorhaben unwesentlich und werden deshalb nicht weiter thematisiert. Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser gibt es nicht. Insgesamt ist das Schutzgut Wasser im Untersuchungsgebiet von untergeordneter Bedeutung. Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 16 von 38 3.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere 3.4.1 Pflanzen und Biotope Datengrundlage Pflanzen und Biotope: Ortsbegehungen am 22.11.2021 und 25.11.2021 Biotoptypenschlüssel Eingriffsregelung für die Bauleitplanung (Kreis Recklinghausen, 2013) Der Geltungsbereich wird weitestgehend von kurzrasigen Grünflächen mit begleitenden einheimi- schen Gehölzstrukturen (Baumreihen, Einzelbäumen, Baumgruppen sowie Hecken und Gebüschen) ausgefüllt. Darüber hinaus gibt es teil- und vollversiegelte Bereiche aus Wegen, Sport- und Spielflä- chen, Parkplätzen sowie Gebäuden (s. Abb. 8- 19). Die nachfolgende Tabelle listet die im Plangebiet kartierten Biotoptypen und Nutzungsarten auf mit den jeweiligen ökologischen Wertigkeiten im Bestand. Die Zuordnung und Bewertung der erfassten und von der Baumaßnahme betroffenen Biotoptypen in der Eingriffsbilanzierung erfolgte auf Grund- lage der Bewertungsmethode Eingriffsregelung für die Bauleitplanung (Kreis Recklinghausen, 2013). Tab. 2: Biotoptypen im Geltungsbereich. Code-Nr. Biotoptypen Biotopwert 1.1 Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen -0,5 2.1 Fläche, vollversiegelt (Asphalt) (s. Abb. 8) 0 2.5 Schotterweg (s. Abb. 10, Abb. 13, Abb. 17) 0,3 6.1 Rasenplatz, Spielplatz (s. Abb. 11, Abb. 12) 1 6.5 Grünanlage, strukturarm (s. Abb. 7, Abb. 9, Abb. 14) 1,5 Einzelbäume: lebensraumtypische Laubbäume, mittelalt (s. Abb. 7, 8.10 6 Abb. 10) 8.11 Einzelbäume, lebensraumtypische Laubbäume, alt (s. Abb. 19) 8 Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 17 von 38 Abb. 5: südwestlicher Geltungsbereich: Grünfläche mit Beachvolleyballfeld und Bolzplatz (Blickrichtung Nordosten). Abb. 6: Zum Bolzplatz nördlich angrenzender Waldbestand im östlichen Plangebiet (Blickrichtung Nordwesten). Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 18 von 38 Abb. 7: Grünfläche mit Einzelbäumen im südöstlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Süden). Abb. 8: versiegelter Gehweg zum Hallenbad im östlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Westen). Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 19 von 38 Abb. 9: Grünfläche mit Baumbestand im östlichen Plangebiet (Blickrichtung Nordwesten). Abb. 10: Schotterweg mit angrenzendem mittelaltem Baumbestand im nordöstlichen Plangebiet (Blickrichtung Wes- ten). Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 20 von 38 Abb. 11: Kletter- und Schaukelgerüst im zentralen Geltungsbereich (Blickrichtung Südosten) Abb. 12: Spielplatz im nördlichen Geltungsbereich (Blickrichtung Norden). Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 21 von 38 Abb. 13: Schotterweg im zentralen Bereich der Parkanlage (Blickrichtung Südwesten). Abb. 14: Grünfläche mit Erholungsmöglichkeiten für Parkbesucher im zentralen Plangebiet (Blickrichtung Süden). Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 22 von 38 Abb. 15: Hinweisschild mit Gefährdung Feuersalamander im zentralen Parkbereich. Abb. 16: Bestand westliche Rückseite des Hallenbades (Blickrichtung Süden). Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 23 von 38 Abb. 17: südlicher Geltungsbereich hinter dem Hallenbad (Blickrichtung Osten). Abb. 18: Parkplatzbereich vor dem Hallenbad im östlichen Plangebiet (Blickrichtung Osten). Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 24 von 38 Abb. 19: südlichen Plangebiet mit altem Baumbestand (Blickrichtung Nordwesten). 3.4.2 Tiere Datengrundlage Tiere: Ortsbegehungen am 22.11.2021 und 25.11.2021 Artenschutzvorprüfung (Stufe I) (A. Rüsing, 2022) Das Plangebiet und die umliegenden Strukturen stellen für Vögel (Wald-, Gebüsch- und Heckenbrüter, Höhlen- und Halbhöhlenbrüter sowie für nicht planungsrelevante Arten (ubiquitäre Arten)), Fleder- mäuse und Amphibien (Feuersalamander) potenzielle Lebensraumstrukturen bereit. Als Ergebnis der Artenschutzvorprüfung (Stufe I) kann festgehalten werden, dass unter Berücksichti- gung der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen für Fledermäuse, Vögel und Amphibien Artenschutz- konflikte gemäß § 44 (1) BNatSchG ausgeschlossen werden können. Für alle weiteren planungsrelevanten Artengruppen wie Insekten, Reptilien, Fische und Weichtiere sowie die verbleibenden Vogelgilden (Gewässerbrüter, Wiesen- und Bodenbrüter und Horstbrüter) und weiteren Amphibienarten gibt es im Plangebiet und näherem Umfeld keine geeigneten Habi- tatstrukturen, weshalb ein Vorkommen und somit eine durch das Bauvorhaben bedingte Betroffenheit ohnehin ausgeschlossen werden kann. Bewertung Pflanzen und Tiere: Das Untersuchungsgebiet ist aufgrund der dokumentierten Biotopstrukturen (Grünland, Baum- und Heckenbestand, Gebäude) von allgemein lokaler Bedeutung für einige Arten der Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Amphibien. Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 25 von 38 3.5 Schutzgut Klima und Luft Datengrundlage: Ortsbegehung am 25.11.2021 Schummerungskarte (TIM Online NRW, 2018) Naturraum- und Landschaftsraumbeschreibung (LANUV NRW, 2013) Das Untersuchungsgebiet liegt im südlichen Randbereich des Naturraums „Westenhellweg“, welches ein ozeanisch geprägtes Klima mit mäßigen Temperaturen und hohen Niederschlägen aufweist. Der Planungsraum trägt aufgrund der überwiegend freien Landschaft (Grünflächen mit Gehölzbeständen) zu positiven lufthygienischen und klimatischen Verhältnissen bei. Dabei sorgen insbesondere die Grünflächen für eine ganzjährige Kaltluftproduktion. Die Schadstoffeinträge aus der angrenzenden „Bahnhofsstraße“, stellen eine gewisse Vorbelastung dar. Weitere Beeinträchtigungen auf den Klima- haushalt, wie z.B. durch Versiegelungen im Bereich der Zufahrtswege, Parkplätze und des Hallen- bads, die eine stärkere Erwärmung in den Sommermonaten zur Folge haben, sind vorhanden, füllen insgesamt jedoch einen geringen Anteil im Plangebiet aus. Insgesamt ist der Untersuchungsraum von hoher lokaler Bedeutung für das Klima in Bezug auf die Frischluftbildung. 3.6 Schutzgut Landschaft Die mit den menschlichen Sinnesorganen wahrnehmbaren - also überwiegend visuellen - Eindrücke der Landschaft, also das Landschaftsbild, werden im Hinblick auf Vielfalt, Eigenart und Schönheit be- handelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt beim Aspekt der landschaftsgebundenen Erholung. Datengrundlage: Ortsbegehung am 25.11.2021 Luftbildauswertung Naturraum- und Landschaftsraumbeschreibung (LANUV NRW, 2013) Landschaftsplan „Castroper Hügelland“ (Kreis Recklinghausen, 1999) Im Plangebiet wird das Landschaftsbild überwiegend von einer Parklandschaft mit unterschiedlichen Landschaftsbestandteilen (Grünland und Gehölzbeständen) ausgefüllt, die eine gewisse Vielfalt und Schönheit aufweisen. Fußwege und Zufahrtsstraßen verlaufen im und um das Plangebiet und werden von Erholungssuchenden der umliegenden Bevölkerung genutzt. Das nordöstliche und südliche Rand- gebiet ist im Gegensatz zum nordwestlichen Waldrandgebiet, durch die Siedlungsbebauungen und Verkehrsanlagen, einer stärkeren anthropogenen Nutzung ausgesetzt. Insgesamt ist das Landschafts- bild im Untersuchungsgebiet von hoher lokaler Bedeutung hinsichtlich seiner Erholungs- und Freizeit- funktion, insbesondere im westlichen Geltungsbereich, welches als LSG ausgewiesen ist. 3.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Datengrundlage: Denkmäler in NRW (Denkmal NRW, 2021) Denkmalliste Stadt Castrop-Rauxel (Stadt Castrop Rauxel, 2019) Im Untersuchungsgebiet gibt es keine Hinweise auf Kulturgüter oder sonstigen Sachgüter. Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 26 von 38 3.8 Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern Grundsätzlich bestehen Wechselbeziehungen zwischen den durch den geologischen Untergrund ge- prägten Boden- und Wasserverhältnissen, dem Relief und der Naturraumnutzung. Das Landschaftsbild im Geltungsbereich ist durch die Parklandschaft mit Sportanlagen und im Umfeld durch die Wohnbebauungen und Straßen weitestgehend anthropogen geprägt. Zwischen den Natur- gütern Boden und Grundwasser bestehen enge Wechselwirkungen. Diese beiden Faktoren bestim- men zusammen mit dem Klima die Standorteigenschaften für Pflanzen und die Lebensraumeigen- schaften für Tiere. 4. Wirkungen der Planung Der Umweltbericht gibt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung. Die Wirkungsprognose hat das Ziel, die mit dem Vorhaben verbundenen Wirkungen auf die Schutz- güter Mensch, Pflanzen und Tiere einschließlich biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft und Kultur darzustellen und zu ermitteln, inwieweit diese Wirkungen zu erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen führen können. Dazu wird im ersten Schritt abge- schätzt, welche Entwicklungen und Veränderungen der Umwelt im Geltungsbereich und dessen Um- gebung voraussichtlich ohne die Planung eintreten werden und wie sich die Umweltsituation in Bezug auf diese Schutzgüter in Zukunft darstellt (= Basisszenario). Diesem so ermittelten Zustand der Schutzgüter wird die prognostizierte Entwicklung mit realisierter Planung gegenübergestellt (Prognose-Planfall). 4.1 Wirkungsprognose Nullfall (Basisszenario) Nach aktuellem Planungsstand sind keine zusätzlichen Bauvorhaben geplant, die grundlegende Ver- änderungen der Schutzgüter bewirken. Die vorherrschende freizeitliche Nutzung im Geltungsbereich und die angrenzenden Siedlungsstrukturen (Verkehrsanlagen und Wohnbebauungen) beeinträchtigen im Wesentlichen die Schutzgüter Boden, Wasser und Pflanzen und Tiere, Klima und Landschaft. 4.2 Wirkungsprognose Planfall In der Wirkungsprognose werden - unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Nullfall-Prognose - die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt konkretisiert und bewertet. Wegen der unterschied- lichen Dauer und Intensität von Eingriffen wird differenziert in: baubedingte Wirkungen: zeitlich auf die Bauzeit begrenzt; selten nachhaltige Wir- kung. anlagebedingte Wirkungen: dauerhaft auftretende Wirkungen durch den Baukörper an sich. betriebsbedingte Wirkungen: Wirkungen, die durch den Betrieb der Anlage zu dau- erhaften Änderungen der Naturgüter führen können. Die Bewertung erfolgt in den Kategorien „wesentliche“ und „untergeordnete“ Wirkungen. Wesentliche Wirkungen können erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes zur Folge haben, die kompensiert werden müssen. Aus untergeordneten Wirkungen entstehen in der Regel keine erheblichen Beein- trächtigungen. In den folgenden tabellarischen Wirkungsprognosen werden die von einem Wirkfaktor Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 27 von 38 betroffenen Schutzgüter mit den in Tab. 3 genannten Abkürzungen aufgelistet. Wenn artenschutz- rechtliche Belange betroffen sind, wird dies in einer eigenen Spalte (A) hervorgehoben. Fett darge- stellte Schutzgüter unterliegen voraussichtlich wesentlichen Wirkungen, normal gedruckte unterge- ordneten Wirkungen. Tab. 3: Verwendete Abkürzungen für die Schutzgüter. M: Mensch F: Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt L: Landschaft B: Boden und Fläche A: Artenschutz S: Kultur- und Sachgüter W: Wasser K: Klima und Luft Wechselwirkungen Dabei sind gem. Anlage 1 BauGB Nr. 2b Ziff. aa) bis hh) insbesondere die folgenden Ursachen für erhebliche Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, da für die Planung relevant, s. Tab. 4. Tab. 4: Mögliche Ursachen der Umweltauswirkungen durch die Planung. Bei Relevanz für die Planung siehe Angaben in Kap. 4.2.1 – 4.2.7 Bau und Vorhandensein des geplanten Vorhabens, ggf. Abrissarbeiten ja Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen (Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, ja biologische Vielfalt) Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme ja und Strahlung sowie sonst. Belästigungen (z.B. Licht, Bewegungsunruhe) Art und Menge der erzeugten Abfälle, ihre Beseitigung bzw. Verwertung nein Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. Unfälle, nein Katastrophen) Kumulation mit umweltrelevanten Auswirkungen aus benachbarten Plangebieten unter Berücksichtigung von Umweltproblemen in Bezug auf Gebiete mit spezieller Umweltrele- nein vanz oder die Nutzung natürlicher Ressourcen Auswirkungen auf das Klima (z.B. Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit des Vorha- nein bens gegenüber den Folgen des Klimawandels eingesetzte Techniken und Stoffe nein 4.2.1 Baubedingte Wirkungen Tab. 5: Baubedingte Wirkungen. Bewegungsunruhe, Lärm- und Schadstoffemissionen M B W F A K - - durch Baumaschinen Der Baubetrieb erfolgt tagsüber. Als Baumaschinen werden Kräne, Bagger, Raupen und LKW einge- setzt. Wirkungen auf die Schutzgüter: Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 28 von 38 Unsachgemäßer Betrieb oder defekte Baumaschinen (Öllecks an Baumaschinen) mit Schadstoffeintrag in den Boden können nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Solche Havarien oder Unfälle hätten erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser zur Folge, haben aber nur eine geringe Eintritts- wahrscheinlichkeit. Von Baubetrieb und Baustellenverkehr ausgehende Erschütterungen (z. B. von Ge- hölzrodungen), Lärm-, Geruchs- und Lichtemissionen rufen Stör- und Meidewirkun- gen bei der Fauna hervor. Davon können Brutvögel betroffen sein, die die Gehölz- strukturen in und um das Plangebiet insbesondere während der Brutzeit nutzen könnten. Unter Berücksichtigung der Vergrämungsmaßnahmen kann diese Beein- trächtigung umgangen werden! Der Baustellenbetrieb verursacht darüber hinaus Emissionen bei den benachbarten AnwohnerInnen. Dieser ist jedoch nur tagsüber und von temporärer Dauer und da- her zu vernachlässigen. Klima/Luft wird durch den Baustellenverkehr während der Baumaßnahme temporär belastet. Diese Wirkungen in der kurzen Bauzeit sind von geringer Reichweite und werden deshalb als untergeordnet beurteilt. Baustellennebenflächen: Baustelleneinrichtung, Lager- - B - F - - L - - flächen, Baustraßen Der Boden wird im Plangebiet durch die Baustellenflächen inklusive der Zuwegung in Anspruch ge- nommen. Darüber hinaus werden keine weiteren angrenzenden Flächen beansprucht. Wirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter: Von temporären Baustellenflächen und Lagerplätzen im Rahmen der Baumaßnah- men ist der Boden betroffen. Durch die Befahrung von Baumaschinen und Lagerung von Boden kommt es zu Bodenverdichtung und somit zu einer Veränderung der Bo- deneigenschaften. Die Bodenschutzmaßnahmen sind deshalb gemäß DIN 18915 zu berücksichtigen. Die verbleibenden und angrenzenden Biotopstrukturen im Plangebiet dürfen durch Baustellenflächen nicht beansprucht werden. Vegetationsstrukturen müssen ge- mäß DIN 18920 entsprechend geschützt werden. Wirkungen auf die Vegetation sind unter Beachtung dieser Schutzmaßnahmen nicht zu erwarten. Während der Bauphase kann es temporär zu Veränderungen des Landschaftsbildes durch Baumaschinen, Baugruben oder Bodenmieten kommen. Diese werden jedoch langfristig keine Auswirkung auf die Landschaft haben. Die übrigen Schutzgüter sind durch die von den Baustellennebenflächen ausgehen- den Wirkungen auch nicht betroffen. 4.2.2 Anlagebedingte Wirkungen Tab. 6: Anlagebedingte Wirkungen. Versiegelung, Überdeckung mit Gebäuden, Wegeneu- - B W F A K L - bau, Nutzungsänderung Anlagen stellen die neuen Sport- und Spielplätze dar. Die genaue Flächengröße der Anlagen durch versiegelte und teilversiegelte Bereiche muss im weiteren Planungsverlauf noch ermittelt werden. Wirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter: Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 29 von 38 Die Anlagen bewirken keine wesentliche Nutzungsänderung für den Menschen, da das Plangebiet bereits als Park und Sportstätte genutzt wird. Durch die Erweiterung von Sport- und Spielflächen kommt es lediglich. im zentralen Plangebiet, die vorher überwiegend von Grünfläche ausgefüllt wurde, zu einer Nutzungsänderung. Die anlagebedingten Versiegelungen durch Spiel- und Sportplätze sowie Gehwege, verursachen einen langfristigen Verlust der Bodenfunktionen im Plangebiet. Diese sind insgesamt jedoch nicht erheblich, da es auch Bereiche gibt (Südosten) die ent- siegelt werden. Der entstehende Boden- und Flächenverlust durch die neuen Anla- gen wird im weiteren Planungsverlauf durch die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzie- rung berücksichtigt. Die Nutzungsänderung im Plangebiet bedingt einen Verlust der bestehenden Bio- toptypen (Grünland, vereinzelte Bäume) und deren Lebensraumstrukturen für Pflan- zen und Tiere. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen (s. Kap. 5) um- gesetzt werden. Der verbleibende Verlust von Biotoptypen wird im Rahmen der Kompensation im weiteren Planungsverlauf berechnet. In den bebauten Bereichen kommt es im Sommer aufgrund der Flächenversiegelung und des Verlustes an sauerstoffproduzierenden Biotopstrukturen zu stärkeren Er- wärmungen, die sich negativ auf das Mikroklima auswirken. Diese sind jedoch nur von geringer Reichweite und werden zudem durch die Entsiegelungen (Entfernung von Sport- und Spielflächen) sowie durch Eingrünungsmaßnahmen) neutralisiert. Das Landschaftsbild im Plangebiet erfährt durch die neuen Spiel- und Sportflächen eine Veränderung. Diese beschränkt sich jedoch weitestgehend auf den zentralen Parkbereich. In diesem Bereich wird der Spielcharakter in den Vordergrund geho- ben. Die bislang vorherrschende Erholungsfunktion im Park ist dann weniger prä- sent. Im restlichen Park bleibt das bestehende Landschaftsbild erhalten. Durch das Einbringen neuer, moderner Aspekte (z.B. Bepflanzungen im Westen) erfährt das Landschaftsbild eine gewisse Aufwertung, da sich die Strukturvielfalt und Schönheit in einigen Bereichen im Park erhöht. Insgesamt verändert sich zwar das Land- schaftsbild in gewissen Parkbereichen, mit einem erheblichen Verlust der Erho- lungsfunktion ist jedoch nicht zu rechnen, da im angrenzenden Wald weiterhin ge- nügend Platz und Raum für Erholungssuchende zur Verfügung steht. Darüber hin- aus haben die Bepflanzungen eine positive Wirkung auf das allgemeine Wohlbefin- den der Parkbesucher. Die übrigen Schutzgüter sind durch die von der Freiflächenplanung ausgehenden Wirkungen nicht betroffen. Stoffliche Immissionen in die Umwelt - - - - - - - - - Mit anlagenbedingten stofflichen Immissionen (Schwermetalleinträge, Öl, Reinigungsmittel etc.) ist nicht zu rechnen. Somit ist auch nicht mit Auswirkungen auf die angrenzenden Entwässerungsgräben (Schutzgut Wasser) oder die anderen Schutzgüter zu rechnen. Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 30 von 38 4.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen Tab. 7: Betriebsbedingte Wirkungen. Zusätzliche Emissionen durch stärkere anthropogene M - - F A - - - Nutzung Durch die Erneuerung und Erweiterung der Sport- und Spielflächen im Plangebiet werden sich die Geräuschwerte z.B. durch eine stärkere Frequentierung von Freizeitsportlern und Kindern erhöhen. Wirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter: Die zusätzlichen Geräuschbelastungen im direkten Umfeld des Plangebietes haben Einfluss auf die AnwohnerInnen und die Tierwelt, die insbesondere im angrenzen- den Wald- bzw. Gehölzbestand im Plangebiet ihre Lebensstätte haben. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die betriebsbedingten Störungen (Lärm durch die Parkbesucher) über das bisherige Maß hinausgehen und erheblich sind, da sich die Art der Nutzung im Plangebiet nicht wesentlich verändern wird. Die Spiel- und Sportangebote werden im zentralen Plangebiet zusammengefasst. Dieser Bereich weißt durch die bisherige Wegführung, die Lage am Außenbereich des Schwimmbades sowie durch einige bereits bestehende Spielangebote bereits eine höhere Störungsintensität auf, sodass diese durch die Planung weiter intensi- viert wird. Die Waldrandbereiche im Westen werden durch diese Planung entlastet, da die hier bereits bestehenden Spiel- und Sportangebote entfallen. Eine betriebs- bedingte Störung durch Licht kann ausgeschlossen werden, da die Planung keine Beleuchtung des Parks vorsieht. Das Ergebnis aus dem Lärmgutachten hat ergeben, dass die gesunden Wohnver- hältnisse gewahrt bleiben (T. Ochsenfahrt, 2022). Auf die anderen Schutzgüter entstehen keine relevanten Wirkungen. 4.2.4 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Durch baubedingte Wirkungen mit temporärem (Stör-)Charakter – z.B. Flächenüberprägung auf Bau- nebenflächen, Bewegungsunruhe während der Bauzeit – werden die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern nicht nachhaltig beeinflusst. Durch anlagebedingte Wirkungen – z.B. Teil- und Vollversiegelungen von Sportplätzen und Wegen – werden v.a. lokale Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Klima und Landschaft, durch die Nutzungsänderung, negativ beeinflusst. Betriebsbedingte Wechselwirkungen des Bauvorhabens – z. B. zusätzliche Emissionen durch anthro- pogene Geräuschbelastung – bestehen für die Schutzgüter Mensch und Tiere, die jedoch nicht in Wechselwirkung stehen. 4.2.5 Wirkungen auf Schutzgebiete und Objekte Wirkungen auf das umliegende Schutzgebiet (s. Kap. 2.4.4) sind durch das Bauvorhaben nicht zu erwarten. Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
UB zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel Seite 31 von 38 4.2.6 Umweltschadensgesetz Das Umweltschadensgesetz (USchadG) dient der Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie und formuliert Mindestanforderungen für die Vermeidung sowie Sanierung der Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen, der Biodiversität sowie von Gewässern und des Bodens. Grundsätzlich sind für die Umsetzung von Bauvorhaben gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 USchadG nur Schäden an Arten und Lebensräumen relevant, die in § 19 BNatSchG aufgeführt sind. Der Schutzbe- reich „Arten und natürliche Lebensräume“ umfasst: Zugvogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 VSchRL und deren Lebensräume, Vogelarten nach Anhang I VSchRL und deren Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II FFH-RL sowie deren Lebensräume Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten, natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I FFH- RL Eine Schädigung von Arten und natürlicher Lebensräume ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Le- bensräume oder Arten hat (§ 19 Absatz 1 BNatSchG). Das Umweltschadensgesetz bezieht sich (in Anlehnung an die EU-Umwelthaftungsrichtlinie / Stellung- nahme der EU-Kommission auf eine entsprechende Anfrage der Bundesregierung // Deutscher Bun- destag / Drucksache 16/3806.13.12.2006) auf alle gelisteten Lebensräume und Arten und zwar auch außerhalb der nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Gebiete. Seit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (USchadG) im Jahr 2007 besteht in Verbindung mit weiterführenden Regelungen im BNatSchG, WHG und BBodSchG die Verpflichtung zur Vermeidung von Umweltschäden. Als Umweltschäden gemäß § 2 USchadG gelten: Schädigungen von bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen nach Maßgabe des § 19 BNatSchG ('Biodiversitätsschäden'), Schädigungen von Gewässern nach Maßgabe des § 90 WHG, Schädigungen des Bodens nach Maßgabe des § 2 BBodSchG. Arten, natürliche Lebensräume und Biodiversität Das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL sowie von Vogelarten des Anhangs I der VRL einschließlich ihrer Lebensstätten wird in der Artenschutzvorprüfung erläutert (A. Rüsing, 2022). Die Ergebnisse sind zudem unter Kap. 3.4.2 zusammenfassend dargestellt. Viele der Arten des FFH-Anhang II sind auch auf der Anhang IV Liste aufgeführt, sodass bereits im Rahmen der Artenschutzprüfung ein Vorkommen vieler Anhang II Arten ausgeschlossen werden konnte. Ein Vorkommen weiterer Arten des Anhangs II ist aufgrund sehr spezieller Lebensrauman- sprüche und fehlender bzw. ungeeigneter Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwar- ten. Des Weiteren gibt es im Plangebiet keine Biotoptypen, die eine entsprechende Ausprägung eines FFH-Lebensraumtyps haben. Für Zugvogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 VSchRL ergeben sich außerhalb von FFH-Gebieten im Plangebiet und in der näheren Umgebung keine geeigneten Rastplätze. Somit kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Bericht-Nr. 11210017 ▪ 23.03.2022 nts Ingenieurgesellschaft
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