Umweltplanung Eingriffe in Inventare - Clémence Rüegsegger

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Umweltplanung Eingriffe in Inventare - Clémence Rüegsegger
Umweltplanung
Eingriffe in Inventare
Clémence Rüegsegger   crueegse@ethz.ch

                                         Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 1
Umweltplanung Eingriffe in Inventare - Clémence Rüegsegger
Wiederholung

Eingriffe in Landschafts-Inventare

                                     Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 2
Umweltplanung Eingriffe in Inventare - Clémence Rüegsegger
Wiederholung

Rechtliche Grundlagen für Inventare
Landschaftsinventare

▪ Art 6 NHG
  Durch die Aufnahme eines Objektes von nationaler Bedeutung
  in ein Inventar des Bundes wird dargetan, dass es in
  besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls
  aber unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder
  angemessenen Ersatzmassnahmen die grösstmögliche
  Schonung verdient.
▪ Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne
  der Inventare darf bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur in
  Erwägung gezogen werden, wenn ihr bestimmte gleich- oder
  höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung
  entgegenstehen.
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Eingriffe in Biotop-Inventare

▪ Art. 18a NHG
  „1 Der Bundesrat bezeichnet nach Anhören der Kantone die Biotope von
  nationaler Bedeutung. Er bestimmt die Lage dieser Biotope und legt die
  Schutzziele fest.
  2 Die Kantone ordnen den Schutz und den Unterhalt der Biotope von
  nationaler Bedeutung.[…]“

       → Konkretisierung in der entsprechenden Verordnung

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Übung: «Eingriff oder nicht?»

1. 1 Beispiel pro Gruppe, 10-15 Min.
 Ist das ein Eingriff oder nicht? Unter welchen Voraussetzungen
 wäre der Eingriff zulässig?
         ▪       Material:
             ▪    Objektblatt
             ▪    Jeweilige Verordnung
             ▪    …

2. Präsentation
 ▪       Entscheidung: Eingriff oder nicht?
     ▪       Überlegungsprozess
     ▪       Diskussionspunkte
     ▪       Fehlende Informationen, erforderliche Präzisierungen

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Übung
Beispiel 1: Auengebiete

▪ Kantonales Laufkraftwerk im Auengebiet «Belper Giessen»: Ja oder
  Nein?
▪   https://tinyurl.com/auengebiet
▪   https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1992/2080_2080_2080/de

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Übung
Beispiel 2: Trockenwiesen und -weiden

▪ Windrad im TWW-Gebiet «Pré la Patte»: Ja oder Nein?
▪   https://tinyurl.com/TWWGebiet
▪   https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/38/de

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Übung
Beispiel 3: Flachmoore
▪ Weg vom Zeltplatz zur Badi im Auengebiet «Hopfräben»: Ja oder
  Nein?
▪   https://tinyurl.com/Flachmoor
▪   https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1994/2092_2092_2092/de

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Umweltplanung Eingriffe in Inventare - Clémence Rüegsegger
Umweltplanung
Eingriffe ausserhalb von Inventaren
Clémence Rüegsegger   crueegse@ethz.ch

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Umweltplanung Eingriffe in Inventare - Clémence Rüegsegger
Eingriffe
Beurteilung der Zulässigkeit des Eingriffes

▪ Auf zulässigen Eingriff folgen zwingend Massnahmen zur
  Schonung, Wiederherstellung oder Ersatz

                                               Und hier?

                                                   Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 24
Eingriffe ausserhalb von Schutzgebieten

▪ Forstwirtschaftliche
  Strasse (3m Breite;
  2,7 km Länge)

     map.geo.admin.ch                 Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 25
Eingriffe ausserhalb von Schutzgebieten

▪ Buntreitgras-Fichtenwald
▪ Blockschutt-Tannen-Fichtenwald

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Rechtliche Grundlagen für Biotopschutz

▪ Art 18 NHG
  1 Dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ist
  durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope)
  […] entgegenzuwirken. Bei diesen Massnahmen ist
  schutzwürdigen land- und forstwirtschaftlichen Interessen
  Rechnung zu tragen.
  1bis Besonders zu schützen sind Uferbereiche, Riedgebiete und
  Moore, seltene Waldgesellschaften, Hecken, Feldgehölze,
  Trockenrasen und weitere Standorte […].

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Rechtliche Grundlagen für Biotopschutz

▪ Art 18 NHG
  1ter Lässt sich eine Beeinträchtigung schutzwürdiger
  Lebensräume durch technische Eingriffe unter Abwägung aller
  Interessen nicht vermeiden, so hat der Verursacher für
  besondere Massnahmen zu deren bestmöglichem Schutz, für
  Wiederherstellung oder ansonst für angemessenen Ersatz zu
  sorgen.

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Rechtliche Grundlagen für Biotopschutz

▪ Art. 14 NHV
  3 Biotope werden als schützenswert bezeichnet aufgrund:
    a. der insbesondere durch Kennarten charakterisierten
       Lebensraumtypen nach Anhang 1;
    b. der geschützten Pflanzen- und Tierarten nach Artikel 20;
       […]
    d. der gefährdeten und seltenen Pflanzen- und Tierarten, die
       in den vom BAFU erlassenen oder anerkannten Roten
       Listen aufgeführt sind;
    e. weiterer Kriterien, wie Mobilitätsansprüche der Arten oder
       Vernetzung ihrer Vorkommen.

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Eingriffe ausserhalb von Schutzgebieten

▪ Buntreitgras-Fichtenwald
▪ Blockschutt-Tannen-Fichtenwald

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Eingriffe ausserhalb von Schutzgebieten

▪ Forstwirtschaftliche
  Strasse (3m Breite;
▪ 2,7 km Länge)

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Wo sind Kompensationsmassnahmen
erforderlich?

            ▪ Art. 18 NHG: innerhalb und
              ausserhalb speziell ausgeschiedener
              Schutzgebiete (bspw. Biotop-
              Inventarobjekt)

            ▪ Falls kein behördlicher Entscheid für
              eine Aktivität erforderlich ist, fällt ein
              Eingriff nicht unter Art. 18 NHG.

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Bewertung von Eingriff und Ersatz

▪ Welche Arten / Biotope sind schützenswert?
▪ Wo sind schützenswerte Arten und Biotope?
▪ Wie ist der Zustand erfassbar, wie die Schäden, wie der
  Wert?
▪ Was sind Schäden, wo liegt die Erheblichkeitsschwelle?
▪ Wie ist der Ersatz zu leisten (Ausgleich oder Ersatz) und
  in welchem Umfang?

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Massnahmenkaskade
1. Vermeidung des Eingriffs

▪ Priorisierung der
  Massnahmen nach dem
  Grundsatz: „Vorbeugen ist
  besser als Heilen“

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Massnahmenkaskade
2. Schutzmassnahmen

▪ Projektoptimierungen:
  ▪   Verlegung
  ▪   Redimensionierung
  ▪   Wahl der Arbeitsmethodik
  ▪   Zeitliche Anpassung
  ▪   …

                                 Quelle: BAFU (2020), Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz.

                                                                                                  Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 35
Massnahmenkaskade
3. Wiederherstellungsmassnahmen

▪ Temporäre Eingriffe am Ort behoben
▪ Gleiche Funktion, gleicher Umfang

                          Quelle: BAFU (2020), Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz.

                                                                                           Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 36
Massnahmenkaskade
3. Wiederherstellungsmassnahmen

                                  BUWAL, 2002

                                                Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 37
Massnahmenkaskade
4. Ersatzmassnahmen

▪ Neuer, gleichwertiger
  Lebensraum an anderem
  Ort
▪ Wiederherstellung der
  ökologischen
  Gesamtbilanz in der
  Region

                          Quelle: BAFU (2020), Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz.

                                                                                 Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 38
Eingriff, Wiederherstellung und Ersatz

▪ Mit der Wiederherstellung werden temporäre Eingriffe in gleicher
  Art, mit gleicher Funktion und in gleichem Umfang am Ort des
  Eingriffs behoben.

▪ Mit dem Ersatz werden die Verluste in gleicher Art, mit gleicher
  Funktion und in gleichem Umfang an einem anderen Ort oder in
  anderer angemessener Weise an einem anderen Ort wettgemacht.
  Der Ersatz soll die ökologische Gesamtbilanz in einem regionalen
  Rahmen wiederherstellen.

                                                         Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 39
Eingriff, Wiederherstellung und Ersatz

Probleme
▪ Umfang der Ersatz- und
   Wiederherstellungs-
   massnahmen
▪ Sicherung und Dauer der
   Verpflichtung des
   Ersatzpflichtigen
▪ Umsetzung und Durchsetzung
   des Biotopschutzes auf
   Individualebene (z. B.
   Grundbesitzer)

                                         Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 40
Eingriff, Wiederherstellung und Ersatz
Wo sind Kompensationsmassnahmen erforderlich?

▪ Untersuchungsraum:
  alle Flächen, welche durch das Vorhaben und
  seinen Betrieb direkt und indirekt betroffen
  sind (Projektstandort, Eingriffsraum,
  Einwirkungsraum)

▪ Kompensationsraum:
  muss in einem räumlich-funktionalen
  Zusammenhang zum Einwirkungsraum
  stehen und innerhalb des betroffenen
  Naturraumes liegen (Referenzraum)

                                                      BUWAL, 2002

                                                 Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 41
Eingriff, Wiederherstellung und Ersatz
Wo sind Kompensationsmassnahmen erforderlich?

▪ ...auch in der vertikalen Dimension:
  ▪ unterhalb der Erdoberfläche
  ▪ unterhalb der Wasseroberfläche
  ▪ oberhalb der Erdoberfläche reicht der Wirkungsbereich soweit, wie das
    Vorhaben einen nachweisbaren Einfluss auf den Naturraum hat.

                                                               Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 42
Bewertung von Eingriff und Ersatz
methodisches Vorgehen

            Beeinträchtigung schützenswerter Biotope im Sinn von Art. 14 NHV;
              Schutz und Wiederherstellung sind nicht ausreichend möglich
      Schützenswerte             Geschützte Arten,           Mobilität von Arten:
      Lebensraumtypen            Rote Liste-Arten,           Weitreichende
                                 National prioritäre Arten   Vernetzungsachsen

      Bewertung mit Modul A      Bewertung mit Modul B       Bewertung mit Modul C
      Quantitative               Expertenwissen,             Quantitative Bilanzierung
      Bilanzierung nach          abgefragt mit Standard-     nach vorgegebenen
      vorgegebenen Kriterien     Checkliste                  Kriterien

                     Art und Ausmass von Ersatzmassnahmen                           Basierend auf H&W AG, 2017
                                                                                    Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 43
Bewertung von Eingriff und Ersatz
methodisches Vorgehen – Modul A

▪ Biotopschutz (Flächenbilanz und Wert der Biotope)
  ▪ wenn schützenswerte Biotoptypen (Anhang 1 NHV) betroffen
  ▪ Wesentliche Bedeutung für Arten nach Anhang 2 und 3 NHV?

     ➢ Schützenswertes Biotop
       nach Art.14 Abs. 3b NHV
     ➢ Artenschutz
       berücksichtigen

                                 Sphagnion magellanici - Torfmoos-Hochmoor (infoflora.ch)
                                                                    Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 44
Bewertung von Eingriff und Ersatz
methodisches Vorgehen – Modul A

 Zerstörtes Biotop
                        Verhältnis Biotopwert / Wertzuwachs =
  Biotopwert: 20        20 / 7 = 2.9
       10 ha            ➢ Flächenausdehnung der
                          Ersatzmassnahmen 2.9 * 10 ha

29 ha

          Fläche für Ersatzmassnahmen
               Biotopwert aktuell: 9
        Biotopwert nach Massnahmen: 16
                       Δ=7

                                                            Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 45
Bewertung von Eingriff und Ersatz
methodisches Vorgehen – Modul A

▪ 3 bzw. 4 Kriterien
    1)   Entwicklungsdauer des Biotops
    2)   Seltenheit des Biotops (in Kombination mit Schutzwürdigkeit)
    3)   Bedeutung des Biotops für Biodiversität (doppelt gewichtet)
    4)   (Besonderheiten der Ausprägung eines Biotops) (doppelt gewichtet)
▪   Je Kriterium 5 Wertstufen (1, 2, 4, 8, 16)
▪   Kriterien 3 & 4 werden doppelt gewichtet
▪   Aufsummierung zum Biotopwert
▪   Bei Ersatzmassnahmen: Anwendung von Minderungsfaktor
    (mit Wertstufen steigend; 1.0, 0.9, 0.8, 0.75, 0.7)

                                                           Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 46
Bewertung von Eingriff und Ersatz
    methodisches Vorgehen – Modul A

                                                                                   Stufe 3
                                                               Stufe 1

                                                                         Stufe 2

                                                                                             Stufe 4

                                                                                                       Stufe 5
                                                    Stufe 0*
Kriterium 1:                     Wert Ist-Zustand     -          1         2         4        8        16
Entwicklungszeit                 Wert Ersatz          -          1         2         4        8        16
Kriterium 2: Seltenheit          Wert Ist-Zustand     -          1         2         4        8        16
(Biotoptyp)                      Wert Ersatz          -          1         2         4        8        16
Kriterium 3:                     Wert Ist-Zustand     0          2         4         8       16        32
Biodiversität                    Wert Ersatz          0          2         4         8       16         -Stufe 5 nicht möglich
Kriterium 4:
Besonderheiten                   Wert Ist-Zustand     0          2         4         8       16        32
als Alternative zu Kriterium 3                                                                                   Stufe 5 nur bei Fliessgewässern
möglich                          Wert Ersatz          0          2         4         8       16        32möglich

Verminderungsfaktor, je nach Stufe des
Kriteriums 1 bzw. Entwicklungsdauer (bei                                                                         Faktor mit Gesamtwert der
Biotop-Aufwertungen)                                    - 1.00 0.90 0.80 0.75 0.70Ersatzmassnahmen multiplizieren

                                                                                                                    Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 47
K1: Wertstufe 3 ≙ 4 Punkte
K2: Wertstufe 4 ≙ 8 Punkte
K3: Wertstufe 2 ≙ 4 Punkte
4 + 8 + (4*2) = 20 Punkte

                             Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 48
Bewertung von Eingriff und Ersatz
methodisches Vorgehen – Modul A

▪ Flächenbilanz der Biotope
  ➢ ersetzt keine Diskussion, welche Ersatzmassnahmen sinnvoll,
    zulässig und erreichbar sind
  ➢ Biotopwerte können diskutiert werden
  ➢ Gutachterlicher Spielraum bleibt bestehen

                                                        Umweltplanung │ 04.04.2022 │ 49
Beispiel KW Ruppoldingen

                           Quelle: www.ruppoldingen.ch

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Bis nächse Woche!

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