Untergliederungsanalyse UG 14-Militärische Angelegenheiten - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 14-Militärische Angelegenheiten 9. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 6 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung ..................................................................... 7 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9 5 Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................10 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................10 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................11 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................14 5.4 Rücklagen ..............................................................................................................15 6 Personal ........................................................................................................................16 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................18 7.1 Überblick ................................................................................................................18 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................19 2 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 14 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 2.316,2 2.676,9 2.672,8 2.713,1 2.637,9 2.615,6 2.701,7 Anteil an Gesamtauszahlungen 2,9% 2,8% 2,6% 2,7% 2,8% 2,7% 2,8% jährliche Veränderung +1,8% +15,6% -0,2% +1,5% -2,8% -0,8% +3,3% Einzahlungen 51,2 42,8 50,0 50,0 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamteinzahlungen 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% - - - jährliche Veränderung -8,3% -16,4% +16,9% 0,0% - - - Nettofinanzierungssaldo -2.265,0 -2.634,1 -2.622,7 -2.663,1 - - - Ergebnishaushalt UG 14 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 2.338,8 2.412,7 2.522,4 2.547,7 - - - Anteil an Gesamtaufwendungen 2,9% 2,4% 2,4% 2,6% - - - jährliche Veränderung +0,8% +3,2% +4,5% +1,0% - - - Erträge 59,5 77,7 52,8 60,0 - - - Anteil an Gesamterträgen 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% - - - jährliche Veränderung +4,1% +30,6% -32,1% +13,6% - - - Nettoergebnis -2.279,3 -2.335,0 -2.469,6 -2.487,7 - - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 14-Militärische Angelegenheiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,71 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 40,4 Mio. EUR bzw. 1,5 %. Die Steigerung gegenüber dem BVA 2021 ist insbesondere auf die Position „Europäische Friedensfazilität“ zurückzuführen, die als Nachfolge für den Athena- Mechanismus für Maßnahmen der Gemeinsamen Sicherheitspolitik in der Europäischen Union etabliert wurde. Ab dem Jahr 2022 sind jährlich 25,0 Mio. EUR für diese Fazilität vorgesehen 3 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten und werden nunmehr über die UG 14 ausbezahlt. Der Anteil der UG 14 an den Gesamtauszahlungen des Bundes liegt bei 2,7 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich ein schwächerer Anstieg, der daraus resultiert, dass Investitionen im Ergebnishaushalt nicht berücksichtigt, sondern durch Abschreibungen auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Im Vergleich zum BVA 2021 steigt der Personalaufwand um 1,0 % und die betrieblichen Sachaufwendungen um 5,1 %. Dies begründet sich insbesondere durch erhöhte Auszahlungen im Zusammenhang mit Waffenübungen (22,2 Mio. EUR), da anstelle der bisher eingesetzten Grundwehrdiener nunmehr Funktionsdienst leistende SoldatInnen (Wehrpflichtige des Milizstandes im Rahmen der Präsenzdienstart Funktionsdienst) den Assistenzeinsatz „Migration“ zum Grenzschutz verrichten. Die Investitionen, die im BVA 2021 auf 470,6 Mio. EUR anstiegen, gehen aufgrund des Auslaufens von Ratenzahlungen einzelner Investitionsprogramme auf 428,8 Mio. EUR zurück%. Der Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen der Untergliederung ging von 17,6 % im BVA 2021 auf 15,8 % im BVA-E 2022 zurück. Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) steigen die Auszahlungen zunächst auf 2,71 Mrd. EUR im Jahr 2022, fallen in den Jahren 2023 und 2024 leicht auf 2,64 Mrd. EUR bzw. 2,62 Mrd. EUR und steigen 2025 wieder auf 2,70 Mrd. EUR an. Im Vergleich zum BFRG 2021-2024 sind die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 in allen Jahren geringfügig höher, was im Wesentlichen auf die ab 2022 jährlich geplanten Auszahlungen für die Europäische Friedensfazilität iHv 25,0 Mio. EUR zurückzuführen ist. Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen des Finanzierungshaushaltes und den Aufwendungen des Ergebnishaushaltes in der UG 14-Militärische Angelegenheiten betragen 165,5 Mio. EUR, wobei die Auszahlungen überwiegen. Diese sind insbesondere auf die Investitionen iHv 428,8 Mio. EUR zurückzuführen, die nur im Finanzierungshaushalt aufscheinen. Nur im Ergebnishaushalt werden Abschreibungen auf Anlagevermögen (215,0 Mio. EUR) sowie der Aufwand für die Bildung von Rückstellungen (für Personal bzw. Prozesskosten) ausgewiesen. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 14-Militärische Angelegenheiten 21.853 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2021 minimal um 5 Planstellen. Im BFRG-E 2022-2025 ist eine geringfügige Steigerung auf 21.861 Planstellen ab dem Jahr 2023 vorgesehen, die auf diesem Niveau bis 2025 verbleiben. Für das Jahr 2021 wird zum 1. Juni ein VBÄ-Istwert von 21.114 angegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einem Anteil von 96,6 % der Planstellen im Personalplan. 4 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Das BMLV hat im BVA-E 2022 für die UG 14-Militärische Angelegenheiten insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr unverändert blieben. Das Wirkungsziel 1 „Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität“ wurde laut Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 überwiegend erreicht, was auch auf die Assistenzeinsätze des ÖBH im Rahmen der Katastrophenhilfe oder zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. Auch das Wirkungsziel 2 wurde überwiegend erreicht, wenngleich die COVID-19-Pandemie die Beteiligung des ÖBH an Auslandseinsätzen einschränkte und eine österreichische Beteiligung an Auslandseinsätzen (z. B. von den VN) angefordert werden muss. Das Wirkungsziel 3 stellt auf die Positionierung des BMLV und des ÖBH als attraktiver Dienstgeber sowie auf die Gewährleistung einer einsatzorientierten Ausbildung ab. Es ist auch das Gleichstellungsziel der Untergliederung und wurde laut dem Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 teilweise erreicht. Zu diesem Wirkungsziel wurde eine neue Kennzahl zum „Frauenanteil in Führungspositionen“ eingeführt. Der Istzustand für 2020 wird mit 81 Frauen in Offiziersrängen angegeben, die Zielzustände nehmen vom Jahr 2021 (mindestens 85 Frauen) bis 2032 (mindestens 131 Frauen) beständig zu. Die Leistungen des BMLV sind dem SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen zugeordnet. 5 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025) Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Die Auszahlungen in der UG 14-Militärische Angelegenheiten belaufen sich im Jahr 2022 auf 2,7 Mrd. EUR bzw. 2,7 % der Gesamtauszahlungen des Bundes. In den weiteren Jahren des BFRG-E 2022-2025 wird der Anteil mit 2,8 % in etwa auf diesem Niveau bleiben. Gegenüber dem BVA 2021 erhöhen sich die Auszahlungen um 40,4 Mio. EUR. Davon entfallen 25,0 Mio. EUR auf Transfers im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität und 13,9 Mio. EUR auf Personalaufwand insbesondere für die Bezugserhöhung. In den Jahren 2023 und 2024 sinken die Auszahlungen auf jeweils rd. 2,6 Mrd. EUR, im Wesentlichen aufgrund diverser Beschaffungsvorgänge, die sich in unterschiedlichen Stadien befinden. In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 zeigen die Investitionen einen Rückgang von 470,6 Mio. EUR auf 428,8 Mio. EUR bzw. 8,9 %. Der Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen der Untergliederung ging von 17,6 % im BVA 2021 auf 15,8 % im BVA-E 2022 zurück. Die mitunter starken Schwankungen zwischen den Jahren sind auf die sich in unterschiedlichen Stadien befindlichen Beschaffungsvorgänge zurückzuführen. Weiters kann es beispielsweise auch aufgrund der teuren Investitionen in Luftfahrzeuge zu großen Rückgängen bzw. Steigerungen kommen. 6 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Der Personalaufwand steigt gegenüber 2021 nur leicht mit 13,9 Mio. EUR bzw. +1,0 %. Diese geringe Steigerung wurde unter der Annahme budgetiert, dass sämtliche Personalaufwendungen für die erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit den COVID-19- Assistenzeinsätzen refundiert werden. Beim betrieblichen Sachaufwand kommt es 2022 zu einer Erhöhung von 40,2 Mio. EUR bzw. 5,1 %. Diese Steigerung ist insbesondere die Folge erhöhter Auszahlungen im Zusammenhang mit Waffenübungen (22,2 Mio. EUR), da anstelle der bisher eingesetzten Grundwehrdiener nunmehr Funktionsdienst leistende SoldatInnen (Wehrpflichtige des Milizstandes im Rahmen der Präsenzdienstart Funktionsdienst) den Assistenzeinsatz „Migration“ zum Grenzschutz verrichten. Die Personalkosten für Wehrpflichtige des Milizstandes werden nicht im Personalaufwand, sondern im betrieblichen Sachaufwand verrechnet. 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung Regierungsprogramm 2020 – 2024 Das Regierungsprogramm 2020 – 2024 sieht folgende strategische Leitlinien vor (es werden nur jene dargestellt, die finanzielle Konsequenzen oder Auswirkungen haben): Die finanzielle Situation und der Zustand des Bundesheeres erfordern neue Konzepte für ein zukunftsträchtiges, modernes Heer. Daher müssen auch die Aufgaben, Strukturen und Mittel der Landesverteidigung weiterentwickelt und zeitgemäß neu gestaltet werden. Ausstattung des Bundesheers mit den erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seines Auftrags. Erarbeitung von Effizienzsteigerungsmöglichkeiten und Kostensenkungspotenzialen außerhalb der Truppe. Ausreichende personelle und materielle Ausstattung der Miliz. Standortbezogene und bedarfsgerechte Sanierung von Kasernen und ihrer Infrastruktur zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Verbesserung der Synergien bei der Beschaffung militärischer Güter. Weiterentwicklung und kosteneffiziente Optimierung der Sanitätsversorgung. 7 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Sicherstellung und Weiterentwicklung der Kernkompetenzen des Österreichischen Bundesheeres unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten von Bedrohungsszenarien. Die Ausrüstung soll spezifisch und im Besonderen im Hinblick auf die aktuellen Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) ausgestaltet werden. Daher wurden schon in den letzten Jahrzehnten schwere Waffengattungen reduziert, da diese nicht mehr in dem Ausmaß wie zur Zeit des Kalten Krieges erforderlich sind. Diese Politik wird fortgesetzt, die Kernkompetenzen in der Ausbildung sollen weiterhin sichergestellt werden. Weiterhin Sicherstellung der Luftraumüberwachung durch das ÖBH durch eine adäquate und kosteneffizienteste Lösung. Das ÖBH wird lagebedingt die Entsendung von mindestens 1.100 Soldaten als Dauerleistung für Auslandseinsätze sicherstellen, bei ausreichender budgetärer Bedeckung sowie Sicherstellung der für diese Auslandseinsätze im Rahmen des Krisenmanagements notwendigen Kapazitäten (Personal, Material, Betrieb). Im BMLV wurde eine Reformgruppe mit der Bezeichnung „Unser Heer“ eingerichtet, welche sowohl die Strukturen des Ressorts als auch die Abläufe einer grundlegenden Überprüfung unterziehen soll. Kernstück ist das Anpassen des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) an die neuen Herausforderungen und Bedrohungen. Dazu wurden bereits laufende Bearbeitungen angepasst und neue Vorhaben gestartet und in 35 Projektprogrammen zusammengeführt. Als wesentliche Projekte nennt das Ressort: Optimierung der Rahmenbedingungen für die Miliz Ökologisierung des ÖBH Weiterentwicklung des Heerespersonalamtes Bildung und Grundwehrdienst Autarkie militärischer Infrastruktur Aufwertung von Stellungsstraßen Weiterentwicklung der Militärlogistik Optimierung der Sanitätsversorgung 8 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Fortsetzung der eingeleiteten Reorganisation des BMLV und der oberen Führung des Österreichischen Bundesheeres. Verbesserung der Fähigkeiten der Militärischen Landesverteidigung, vor allem in den Schwerpunktbereichen gemäß Regierungsprogramm, sowie Verbesserung der Resilienz im Rahmen der Umfassenden Landesverteidigung durch Erhöhung der Autarkie und der Durchhaltefähigkeit. Attraktivierung des Soldatenberufs durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht. Verbesserung der Personalrekrutierung und Personalentwicklung insbesondere von Expertinnen und Experten sowie Fachpersonal (z. B. Techniker, Militärärzte etc.) auch unter Berücksichtigung des Zieles der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Beteiligung an internationalen Einsätzen sowie Sicherstellung von Assistenzeinsätzen bzw. Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Auswirkungen von Migration, Terror, Pandemie (COVID-19) sowie technischen und Naturkatastrophen. Weiterentwicklung und laufende Attraktivierung des Grundwehrdienstes. Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 14-Militärische 2022 2023 2024 2025 Angelegenheiten in Mio. EUR BFRG 2021-2024 2.668,1 2.612,9 2.590,6 - BFRG 2022-2025 2.713,1 2.637,9 2.615,6 2.701,7 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. +45,0 +25,0 +25,0 - und BFRG 2021-2024 in % +1,7% +1,0% +1,0% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung -2,8% -0,8% +3,3% Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 in allen Jahren leicht an, was im Wesentlichen auf die ab 2022 jährlich erfolgenden Auszahlungen im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität iHv 25,0 Mio. EUR zurückzuführen ist. 9 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Im Jahr 2022 ist noch eine COVID-19-Maßnahme budgetiert. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Lager (Mietkosten, Ankauf von medizinischem Material etc.) sind 20,0 Mio. EUR vorgesehen. Am 26. Oktober 2021 wurde im Ministerrat das Krisensicherheitsgesetz1 beschlossen. Dieses bietet dem Bundesheer die Möglichkeit künftig die Versorgung mit systemrelevanten Gütern sicherzustellen, insbesondere auch mit medizinischen und medizintechnischen Gütern. Dieses Gesetz würde auch die derzeit gültigen Bestimmungen zum COVID-19-Lager umfassen. Im BFRG 2021-2024 wurden bei der UG 14-Militärische Angelegenheiten für diesen Zeitraum jährlich jeweils 25,0 Mio. EUR für das sogenannte Terrorpaket in Ansatz gebracht. Im Strategiebericht 2022 bis 2025 sind ebenfalls Bundesmittel für Antiterror und Extremismusprävention angeführt. Die UG 14 bekommt aus diesen Programmen allerdings keine zusätzliche Finanzierung. 5 Bundesvoranschlag 2022 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 und dem BVA-E 2022 aus, weitere Details sind aus der Tabelle 5 in Pkt. 5.3 ersichtlich: Tabelle 3: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021 UG 14 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2020 2021 2022 BVA 2021 Auszahlungen 2.676,9 2.672,8 2.713,1 +40,4 +1,5% COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 134,7 14,1 20,0 +5,9 +42,2% Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung 2.542,2 2.658,7 2.693,1 +34,4 +1,3% Einzahlungen 42,8 50,0 50,0 0,0 0,0% Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022. Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 40,4 Mio. EUR (1,5 %). Davon entfallen insbesondere 25,0 Mio. EUR auf Transfers im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität und 13,9 Mio. EUR auf einen gestiegenen Personalaufwand. 1 Ministerratsvortrag 3/11 vom 26. Oktober 2021. 10 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 4: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 14 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 14 Auszahlungen 2.316,2 2.676,9 2.672,8 2.713,1 +1,4% +1,5% 14.04 Präsidiale, Personal und Support 91,6 91,8 100,5 108,8 +18,5% +8,3% 14.04.01 Sektion I 91,6 91,8 100,5 108,8 +18,5% +8,3% 14.05 Landesverteidigung 2.224,6 2.585,1 2.572,3 2.604,3 +0,7% +1,2% 14.05.01 Generalstabsdirektion 129,9 129,9 139,9 165,8 +27,7% +18,5% 14.05.02 Sektion III 934,9 1.306,3 1.219,6 1.191,1 -8,8% -2,3% 14.05.03 Sektion IV 1.159,7 1.148,9 1.212,8 1.247,4 +8,6% +2,9% 14 Einzahlungen 51,2 42,8 50,0 50,0 +16,9% 0,0% 14.04 Präsidiale, Personal und Support 14,4 13,3 14,1 13,9 +4,9% -1,4% 14.04.01 Sektion I 14,4 13,3 14,1 13,9 +4,9% -1,4% 14.05 Landesverteidigung 36,8 29,5 35,9 36,1 +22,4% +0,5% 14.05.01 Generalstabsdirektion 0,3 0,2 0,3 0,2 +49,6% -22,6% 14.05.02 Sektion III 17,3 12,5 18,2 16,1 +29,1% -11,7% 14.05.03 Sektion IV 19,2 16,9 17,4 19,8 +17,2% +13,7% Nettofinanzierungssaldo -2.265,0 -2.634,1 -2.622,7 -2.663,1 - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Das GB 14.05-„Landesverteidigung“ umfasst mit einem Volumen von 2,60 Mrd. EUR 96,0 % der Gesamtauszahlungen des Ressorts. Das GB 14.04-„Präsidiale, Personal und Support“ ist mit 108,8 Mio. EUR weit geringer dotiert. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 14.04-„Präsidiale, Personal und Support“ In diesem Globalbudget sind Budgetmittel für das Heerespersonalamt (HPA), die Dienstreiseabrechnung und das Naturalwohnungswesen sowie für Aufgaben, die im Rahmen der Wahrnehmung der Behördenfunktion anfallen, veranschlagt. Weiters finden sich hier Budgetmittel für den Museumsbetrieb im Heeresgeschichtlichen Museum (HGM) sowie für die dortige Militärhistorische Forschung (Arsenal), für den Betrieb des Büros der Parlamentarischen Bundesheerkommission und für die Militärseelsorge. 11 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Das Globalbudget umfasst rd. 4 % der Auszahlungen der UG 14-Militärische Angelegenheiten und steigt um 8,3 Mio. EUR bzw. 8,3 % auf 108,8 Mio. EUR an. Die größten Positionen bei den Auszahlungen sind der Personalaufwand mit 60,0 Mio. EUR, die Mieten mit 11,7 Mio. EUR und die Werkleistungen mit 10,8 Mio. EUR. Die Einzahlungen iHv insgesamt 13,9 Mio. EUR stammen zum größten Teil aus den Mieteinnahmen der Naturalwohnungen (10,1 Mio. EUR). GB 14.05-„Landesverteidigung“ Dem GB 14.05-„Landesverteidigung“ sind rd. 96,0 % der Auszahlungen zugeordnet. Im DB 14.05.01-„Generalstabsdirektion“ sind Budgetmittel für die Militärvertretung Brüssel, den militärdiplomatischen Apparat, die Bereiche Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie für die Verteidigungsforschung veranschlagt. Weiters sind Budgetmittel für die strategische Kommunikation und für das Zentrum für Information und Wehrpolitik budgetiert. Mit 165,8 Mio. EUR im BVA-E 2022 ist es das Detailbudget mit dem geringsten Volumen im GB 14.05-„Landesverteidigung“. Gegenüber dem BVA 2021 steigen die Auszahlungen um 25,9 Mio. EUR bzw. rd. 18,5 %.an. Das ist im Wesentlichen auf den in diesem Detailbudget neu veranschlagten Beitrag Österreichs iHv 25,0 Mio. EUR im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zurückzuführen. Die größte Position der Auszahlungen betrifft den Personalaufwand, der mit 107,6 Mio. EUR rd. 65 % der Auszahlungen dieses Detailbudgets ausmacht. Für Werkleistungen werden 21,3 Mio. EUR veranschlagt. Im DB 14.05.02-„Sektion III“ sind Budgetmittel für die Beschaffung von Rüstungsgütern und Infrastruktur, für die Wehrtechnik, die Struktur- und Bedarfsplanung sowie für das Facility Management veranschlagt. Im Teilheft der UG 14-Militärische Angelegenheiten sind weiters noch die Führung des Kommandos Führungsunterstützung & Cyber Defence und des Kommandos Logistik angeführt. Der Beschaffungsschwerpunkt umfasst Heeresanlagen, Instandhaltungs- und Wartungsereignisse, Bekleidung und Ausrüstung, Energie, Treibstoffe, Munition sowie diverse Beauftragungen von Fremdleistungen. Im DB 14.05.02 belaufen sich die Auszahlungen auf 1,19 Mrd. EUR, das bedeutet einen Rückgang von 28,5 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021. Davon entfallen 477,6 Mio. EUR auf den betrieblichen Sachaufwand. Die wichtigste Position des betrieblichen Sachaufwands ist die Instandhaltung mit 105,7 Mio. EUR. Die Auszahlungen für die Heeresanlagen betragen 101,8 Mio. EUR (davon entfallen 20,9 Mio. EUR auf Bekleidung und Ausrüstung und 21,8 Mio. EUR auf Luftzeuggeräte). Der Personalaufwand des Detailbudgets beträgt laut BVA-E 2022 285,4 Mio. EUR (+1,7 % gegenüber dem BVA 2021). 12 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Der Großteil der Auszahlungen für Sachanlagen (Investitionen) ist diesem Detailbudget zugeordnet und mit 426,9 Mio. EUR veranschlagt, wobei die größten Positionen auf Investitionen in Luftfahrzeuge (95,7 Mio. EUR), gepanzerte Fahrzeuge (35,0 Mio. EUR) und Neubauten (103,2 Mio. EUR) entfallen. Nach einer Steigerung von 43,3 Mio. EUR vom Erfolg 2020 zum BVA 2021, sinken die Investitionen im BVA-E 2022 im Vergleich zum BVA 2021 um 41,8 Mio. EUR bzw. 8,9 %. Das lässt sich auf die unterschiedlichen Stadien der Beschaffungsvorgänge bzw. die jeweils vereinbarten Zahlungsmodalitäten zurückführen, die starken, jährlichen Schwankungen unterliegen. Beispielsweise laufen die im BVA 2021 angeführten Schwerpunkte (in Klammer jeweils der Jahresbetrag im auslaufenden Jahr) für Cyber-Sicherheit im Jahr 2022 (20,0 Mio. EUR), die Zusatzmittel für Miliz im Jahr 2023 (60,0 Mio. EUR) und die Finanzierungen für die Pakete Terror, Katastrophenschutz, ABC-Abwehr und Sanität (jeweils 25,0 Mio. EUR) im Jahr 2024 aus. Im DB 14.05.03-„Sektion IV“ sind Budgetmittel für Ausbildung und allgemeine Einsatzvorbereitung, Sicherstellung von Einsätzen, einsatzbezogenes Krisen- und Betriebsmanagement sowie für die Führung des Jagdkommandos und der Militärhochschule veranschlagt. Im Teilheft der UG 14-Militärische Angelegenheiten sind weiters noch die Führung der Landstreitkräfte und der Luftstreitkräfte angeführt. Bei den Einzahlungen sind die Erlöse aus den SoldatInnenheimen und Cafeterien sowie Kostenersätze für Verpflegung bzw. für geleistete Auslandseinsätze die größten Positionen. Das Detailbudget hat ein Volumen von 1,25 Mrd. EUR, wovon der größte Teil auf den Personalaufwand entfällt. Dieser beläuft sich gemäß BVA-E 2022 auf 958,7 Mio. EUR und steigt gegenüber dem BVA 2021 um 7,4 Mio. EUR bzw. 0,8 %. Für den Assistenzeinsatz „Migration“ zum Grenzschutz wurden laut Ressort 49 Mio. EUR budgetiert, die mit einer Bindung versehen sind und nur nach tatsächlich anfallenden Kosten freigegeben werden. In diesem Zusammenhang ist im BVA-E 2022 eine Steigerung der Auszahlungen für Waffenübungen iHv 22,2 Mio. EUR budgetiert. Diese Erhöhung ergibt sich aufgrund des Einsatzes von Funktionsdienst leistenden SoldatInnen anstelle der bisher eingesetzten Grundwehrdiener. Die in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage2 vom 6. November 2020 vorgesehenen Verkäufe von Liegenschaften konnten laut BMLV im Jahr 2021 größtenteils nicht realisiert werden. Es kam lediglich zu kleineren Verkäufen von Arrondierungsflächen 2 Anfragebeantwortung 3299/AB vom 6. November 2020 zu 3304/J (XXVII. GP). 13 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten bzw. Abtretungen in das öffentliche Gut für den Straßenbau. Für das Finanzjahr 2022 sind Verkäufe iHv insgesamt rd. 12 Mio. EUR wahrscheinlich (z. B. Teilfläche Fliegerhorst Vogler, Teilfläche Kaserne Arsenal). Zu Beginn des Jahres 2021 war eine mögliche Veräußerung der Eurofighter an die Republik Indonesien im Gespräch. Derzeit werden seitens des BMLV die Bedingungen eines Verkaufs noch geprüft bzw. ein möglicher Verkaufspreis noch berechnet. Im BVA-E 2022 wurde dafür keine Einzahlung budgetiert. 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 5: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 14 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 2.199,9 2.282,0 82,1 3,7% 2.243,1 2.266,6 23,5 1,0% -15,4 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 1.397,9 1.411,8 13,9 1,0% 1.382,8 1.396,1 13,3 1,0% -15,7 davon Bezüge 963,7 968,6 4,9 0,5% 963,7 968,6 4,9 0,5% 0,0 Mehrdienstleistungen 90,7 97,5 6,8 7,5% 90,7 97,5 6,8 7,5% 0,0 Sonstige Nebengebühren 83,8 82,6 -1,2 -1,4% 83,8 82,6 -1,2 -1,4% 0,0 Gesetzlicher Sozialaufwand 239,0 242,2 3,2 1,3% 239,0 242,2 3,2 1,3% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 792,6 832,9 40,2 5,1% 850,8 833,1 -17,7 -2,1% 0,2 davon Mieten 45,4 44,7 -0,7 -1,5% 45,4 44,7 -0,7 -1,5% 0,0 Instandhaltung 114,4 110,0 -4,4 -3,9% 145,4 110,0 -35,4 -24,4% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 151,4 153,8 2,4 1,6% 167,4 153,8 -13,6 -8,1% 0,0 Heeresanlagen 104,9 107,7 2,8 2,7% 116,1 107,7 -8,4 -7,2% 0,0 Entschäd. an Präsenz- u. Zivildienstleistende 76,5 105,3 28,8 37,7% 76,5 105,3 28,8 37,7% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 244,2 260,3 16,0 6,6% 244,2 260,3 16,0 6,6% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 9,4 37,4 27,9 296,7% 9,4 37,4 27,9 296,7% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 279,3 281,1 1,7 0,6% 281,1 Abschreibungen auf Vermögenswerte 212,0 215,0 3,0 1,4% 215,0 Aufwand aus der Bewertung v. Beteiligungen 0,0 0,0 - 0,0 Aufwand aus Wertberichtigungen 0,6 0,9 0,2 36,2% 0,9 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 41,5 45,0 3,5 8,4% 45,0 Abfertigungen 5,0 5,0 - 5,0 Jubiläumszuwendungen 16,0 20,0 4,0 25,0% 20,0 Nicht k onsumierte Urlaube 5,5 8,0 2,5 45,5% 8,0 Prozesse 15,0 12,0 -3,0 -20,0% 12,0 Sonst. betr. Sachaufw. u. Abg. v. Sachanlagen 25,2 20,2 -5,0 -19,8% 20,2 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 470,6 428,8 -41,8 -8,9% -428,8 Sachanlagen 470,6 428,8 -41,8 -8,9% -428,8 Immaterielle Vermögenswerte 0,0 0,0 0,0 -12,5% 0,0 Darlehen und Vorschüsse 2,2 2,3 0,0 2,0% -2,3 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 2,2 2,3 0,0 2,0% -2,3 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 2.672,8 2.713,1 40,4 1,5% 2.522,4 2.547,7 25,3 1,0% -165,5 Einzahlungen / Erträge insgesamt 50,0 50,0 - 52,8 60,0 7,2 13,6% 9,9 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -2.622,7 -2.663,1 -40,4 - -2.469,6 -2.487,7 -18,1 - 175,4 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. 14 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen des Finanzierungshaushaltes und den Aufwendungen des Ergebnishaushaltes in der UG 14-Militärische Angelegenheiten betragen 165,5 Mio. EUR, wobei die Auszahlungen überwiegen. Diese sind insbesondere auf die Investitionen iHv 428,8 Mio. EUR zurückzuführen, die nur im Finanzierungshaushalt aufscheinen und im Ergebnishaushalt über die Abschreibungen auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Nur im Ergebnishaushalt werden Abschreibungen auf Anlagevermögen (215,0 Mio. EUR) sowie der Aufwand für die Bildung von Rückstellungen (für Personal bzw. Prozesskosten) ausgewiesen. Die Abschreibungen der Untergliederung sind im Finanzjahr 2022 (215,0 Mio. EUR) deutlich niedriger als die Investitionen (428,8 Mio. EUR), dies lässt rechnerisch auf einen Anstieg der Sachanlagen schließen. 5.4 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger. Tabelle 6: Rücklagengebarung UG 14 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 24,1 24,1 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 7,1 7,1 - Gesamtsumme 31,2 31,2 31,2 1,2% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 14-Militärische Angelegenheiten verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 31,2 Mio. EUR, wovon 7,1 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die etwa das Heeresgeschichtliche Museum (HGM) sowie die SoldatInnenheime betreffen. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 15 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 6 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 7: Planstellenverzeichnis3 UG 14 2019 2020 2021 2022 BFRG-E 2022-2025 2023 2024 2025 PLANSTELLEN 21.880 21.868 21.858 21.853 21.861 21.861 21.861 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 31.12. zum 1.6. Zielwert VBÄ 20.516 20.628 21.114 21.455 Personalaufwand in Mio. EUR Erfolg Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt 1.323,8 1.359,7 1.409,3 1.429,1 Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 14-Militärische Angelegenheiten 21.853 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2021 leicht um 5 Planstellen, aufgrund der vereinbarten Mobilitätsprogramme zwischen dem BMLV und dem BMI, BMF und BMJ. Im BFRG-E 2022-2025 ist eine Steigerung auf 21.861 Planstellen ab dem Jahr 2023 vorgesehen, die Zahl verbleibt bis 2025 auf diesem Niveau. Im BMLV sind rd. 20.800 MitarbeiterInnen beschäftigt, davon 970 in der Zentralleitung. Für das Jahr 2021 wird zum 1. Juni ein VBÄ-Istwert von 21.114 angegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einem Anteil von 96,6 % der Planstellen im Personalplan. Für das Jahr 2022 ist für das Ressort laut Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021 ein VBÄ-Zielwert von 21.455 vorgesehen. Die Aufteilung auf die Besoldungsgruppen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich: 3 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020 und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. 16 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Tabelle 8: Aufteilung auf die Besoldungsgruppen UG 14 Planstellen für das Finanzjahr Besoldungsgruppen-Bereich Anzahl Planstellen 2019 2020 2021 2022 Allgemeiner Verwaltungsdienst 7.142 7.142 7.147 7.141 ADV 387 407 415 415 Krankenpflegedienst 508 464 464 464 Lehrpersonen 9 9 9 9 Militärischer Dienst (MB) 13.287 13.285 13.254 13.222 Militärischer Dienst (MZ) 547 561 578 602 Gesamtsumme 21.880 21.868 21.867 21.853 Quelle: Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022. Der veranschlagte Personalaufwand steigt im BVA-E 2022 von 1,41 Mrd. EUR auf 1,43 Mrd. EUR. Er stellt sich im Detail wie folgt dar: Tabelle 9: Entwicklung Personalaufwand 2019 bis 2022 UG 14 %-Diff. Erfolg Erfolg BVA BVA-E BVA-E 2022 - 2019 2020 2021 2022 in Mio EUR BVA 2021 Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen 898,4 929,5 963,7 968,6 +0,5% Mehrdienstleistungen 84,6 82,9 90,7 97,5 +7,5% Nebentätigkeit 0,7 0,6 0,7 0,6 -10,8% Belohnungen 5,7 6,6 6,2 6,3 +1,9% Zulagen 74,2 67,3 76,9 75,7 -1,6% Sozialversicherungsbeiträge 76,4 77,2 76,1 78,6 +3,2% Dienstgeberbeiträge 155,0 157,2 162,9 163,6 +0,4% Abfertigungen 0,2 0,6 1,1 0,8 -27,4% Dotierung Rückstellungen Abfertigungen 4,3 4,5 5,0 5,0 0,0 Dotierung Rückstellungen Jubiläumszuwendungen 14,9 19,7 16,0 20,0 +25,0% Freiwilliger Sozialaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 +10,5% Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand 4,1 4,1 4,5 4,4 -2,0% Dotierung Rückstellungen nicht konsumierte Urlaube 5,3 9,5 5,5 8,0 +45,5% Personalaufwand gesamt 1.323,8 1.359,7 1.409,3 1.429,1 +1,4% Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, eigene Berechnungen. 17 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich Wirkungsziel-Landkarte zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDG-Landkarte4 SDGs5 Das BMLV hat im BVA-E 2022 für die UG 14-Militärische Angelegenheiten insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr unverändert blieben. Die Leistungen des BMLV sind dem SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen zugeordnet. Beim Wirkungsziel 3, dem Gleichstellungsziel der Untergliederung, wurde eine neue Kennzahl zum „Frauenanteil in Führungspositionen“ eingeführt, für die die Zielwerte ab 2021 über den bisherigen Istzuständen festgelegt wurden. Beim Wirkungsziel 2 wurde für die Kennzahl 14.2.5-„Eingesetzte Soldatinnen und Soldaten in mandatierten Missionen der Vereinten Nationen (VN)“ der Wert für den Zielzustand im Jahr 2022 von 0,85 % auf 0,75 % gesenkt. 4 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 5 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 18 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) leistet weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit im Rahmen der COVID-19-Pandemie. Die Zielwerte der Kennzahlen der ersten beiden Wirkungsziele richten sich daher vor allem auf die Erhaltung oder Verbesserung der allgemeinen Einsatzbereitschaft und sind nur hinsichtlich der konkreten Einsätze von der COVID-19-Pandemie betroffen. 7.2 Einzelfeststellungen Die Erreichung des Wirkungsziels 1 „Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität“ wird durch drei Kennzahlen gemessen. Für die Kennzahl 14.1.1-„Bereitgestellte Reaktionskräfte für Einsätze und Unterstützungsleistungen des ÖBH“ wird seit 2017 als Zielwert eine Anzahl von 6.000 SoldatInnen festgelegt. Es soll im Bedarfsfall die rasche Reaktion ermöglicht werden, was insbesondere in der Bewältigung der COVID-19-Pandemie von besonderer Relevanz war. Die Kennzahl bezieht sich jedoch auf die Erhaltung oder Verbesserung der Einsatzbereitschaft und nicht unmittelbar auf die konkreten Einsätze. Im Bericht zur Wirkungsorientierung der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle sollte in Verbindung mit der Erreichung der Kennzahlen auch der konkrete Einsatz im jeweiligen Jahr anhand von Zahlenwerten dargestellt werden. Als zweite Kennzahl wird die Anzahl der evaluierten Milizverbände zum Schutz kritischer Infrastruktur angeführt. Ein Milizverband gilt laut BMLV als einsatzbereit, wenn 90 % des gemäß Organisationsplan vorgesehenen Personals (einschließlich persönliche Ausrüstung) und Materials verfügbar sind. Im Jahr 2020 konnte COVID-19-bedingt kein Milizverband evaluiert werden, somit wurde das Ziel von einem evaluierten Milizverband nicht erreicht. Die Kennzahl 14.1.3-„Verbesserung der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum“ wird als Realisierungsgrad der geplanten Cyber-Kompetenzen beschrieben. Das Ziel soll der erfolgreiche Wiederstand gegen Cyber-Angriffe aus dem Internet sein, was gemäß den Aussagen des BMLV bisher auch bereits erfolgreich war. Der Istzustand entspricht im Jahr 2020 mit 35 % dem Zielzustand. Bis 2024 wird der Zielwert auf 87 % angehoben. Das Wirkungsziel 1 wurde überwiegend erreicht, was auch auf die Assistenzeinsätze des ÖBH im Rahmen der Katastrophenhilfe oder zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. 19 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Im Wirkungsziel 2 wird die Gewährleistung der Einsätze des ÖBH zum Schutz der österreichischen Bevölkerung sowie zur solidarischen Beitragsleistung im Rahmen von Maßnahmen zur Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste angestrebt. Zur Messung dieses Wirkungsziels sind fünf Kennzahlen angegeben. Der kontinuierlich mit 1.000 angegebene Zielzustand der Kennzahl 14.2.1 zur Summe der für den Einsatz mit 24-stündiger Marschbereitschaft bereitgestellten SoldatInnen konnte seit 2014 jeweils erreicht werden, war in den letzten Jahren allerdings rückläufig. Die Istzustände der Kennzahl 14.2.2 zur Summe der für Katastrophenhilfeeinsätze sowie Unterstützungsleistungen im Inland bereitgestellten SoldatInnen lagen in den Jahren 2018 bis 2020 weit über dem Zielwert von 12.500, um jeweils rd. 5.000 bis 6.000 SoldatInnen. Auch für die Jahre bis 2032 bleibt der Zielwert von 12.500 SoldatInnen konstant. Bei der Kennzahl 14.2.3-„Einsatz von militärischen Kräften im Ausland“ wurden die Zielzustände 2018 bis 2032 mit 1.100 festgelegt. Die Istzustände lagen bei dieser Kennzahl jeweils unter den Zielzuständen (Istzustand 2020: 804). Der Zielzustand der Kennzahl 14.2.4-„Bereitgestellte Kräfte für das internationale Krisenmanagement“ steigt gegenüber 2019 von 270 auf 1.024 im Jahr 2020 und sinkt im Jahr 2021 wieder auf 581 ab. Im Jahr 2020 konnte der Zielzustand mit 1.024 SoldatInnen exakt erreicht werden. Die Schwankungen ergeben sich aus den jährlich wechselnden internationalen Verpflichtungen. Bei der Kennzahl 14.2.5 zu den eingesetzten SoldatInnen in mandatierten Missionen der Vereinten Nationen (VN) wird für 2022 ein Zielwert von 0,75 % (abgeändert von 0,85 % im BVA 2021) der gesamten weltweit eingesetzten SoldatInnen festgelegt. Im Jahr 2020 blieb das BMLV mit 0,75 % knapp unter dem festgelegten Zielwert von 0,76 %.. Bei den Kennzahlen im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen ist die Zielerreichung nicht allein von Österreich abhängig und nur möglich, wenn eine österreichische Beteiligung angefordert wird. Auch das Wirkungsziel 2 wurde überwiegend erreicht, wenngleich die COVID-19-Pandemie die Beteiligung des ÖBH an Auslandseinsätzen einschränkte. Das Wirkungsziel 3 ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung und stellt auf die Positionierung des BMLV und des ÖBH als attraktiver Dienstgeber sowie auf die Gewährleistung einer einsatzorientierten Ausbildung für SoldatInnen und Zivilbedienstete ab. Der Zielwert drückte bis zum BVA 2021 den Anteil der Frauen an den Freiwilligenmeldungen zur Kaderausbildung aus. Aufgrund einer Empfehlung der Wirkungscontrollingstelle des Bundes wurde das gibt der Zielwert ab dem Jahr 2022 den Anteil der Frauen (Offiziere und Unteroffiziere) in Prozent an und entspricht 648 Soldatinnen. Die Istzustände 2018 und 2019 sowie der Zielzustand 2021 dieser Kennzahl wurden im BVA-E 2022 angepasst. In den Jahren 20 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 2018 (3,45 %), 2019 (3,72 %) und 2020 (3,88 %) lag der Istzustand teilweise deutlich unter den Zielzuständen (2018 und 2019: 7 %; 2020: 5 %). Für das Jahr 2021 wurde der Zielzustand auf 4,15 % gesenkt. Kennzahl 14.3.1 misst die Anzahl der freiwilligen Meldungen von Männern und Frauen für die Kaderanwärterausbildung. Bei der Kennzahl 14.3.2-„Evaluierung österreichischer militärischer Kräfte für Auslandseinsätze nach internationalen Standards“ wurde der Zielzustand 2020 von 12 mit 10 unterschritten und für das Jahr 2022 mit 13 angesetzt. Die Zufriedenheit der Rekruten mit dem Wehrdienst (Kennzahl 14.3.4) soll 2022 bei 76 % liegen, der Istwert beträgt im Jahr 2020 72 %. Die Kennzahl 14.3.5-„Frauenanteil in Führungspositionen“ wurde im BVA-E 2022 neu eingeführt und soll eine Aussage über die Attraktivität des ÖBH für Frauen sowie die Wirksamkeit der speziellen Rekrutierungsmaßnahmen für Frauen ermöglichen. Der Istzustand für 2020 wird mit 81 Frauen in Offiziersrängen angegeben, die Zielzustände nehmen von 2021 (mindestens 85 Frauen) bis zum Jahr 2032 (mindestens 131 Frauen) beständig zu. 21 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung, Neu Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität. Maßnahmen 14.1.1. Stärkung der präsenten Einsatzkräfte 14.1.2. Stärkung der Miliz 14.1.3. Verbesserung der Fähigkeiten im Cyberraum Indikatoren Kennzahl 14.1.1 Bereitgestellte Reaktionskräfte für Einsätze und Unterstützungsleistungen des ÖBH Berechnungsmethode Summe der für eine Erstreaktion designierten Soldatinnen und Soldaten der Einsatzkräfte Datenquelle Direktion 1/BMLV. Weisung über die Bereitstellung präsenter Kräfte Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2032 Zielzustand 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 Istzustand 6.000 6.000 6.000 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Die Bildung von Reaktionskräften aus dem gesamten ÖBH ist angeordnet und für Inlands- und Auslandseinsätze in einer maximalen personellen Ausprägung von 6000 Soldatinnen und Soldaten bereitgestellt. Diese bilden grundsätzlich die strukturierte militärische Erstreaktionskraft bei überraschend auftretenden Krisensituationen. Ein Anteil dieser Reaktionskräfte sind als Kaderpräsenzeinheiten strukturiert. Die Reaktionskräfte bestehen im Wesentlichen aus einem Brigadeäquivalent mit den erforderlichen Kampf-, Kampfunterstützungs-, Einsatzunterstützungs- und Führungsunterstützungstruppen sowie den zusätzlich erforderlichen Führungs- und Unterstützungselementen. Insbesondere sind auch anteilsmäßig Spezialeinsatzkräfte, Cyberkräfte, Informationskräfte und Luftstreitkräfte in den Reaktionskräften abzubilden. Kennzahl 14.1.2 Evaluierte Milizverbände zum Schutz kritischer Infrastruktur Anzahl der evaluierten Milizverbände. Ein Milizverband ist einsatzbereit, wenn zu mindestens 90 % des gemäß Berechnungsmethode Organisationsplan vorgesehenen Personals (einschließlich persönliche Ausrüstung) und Materials vorhanden und die Ausbildung für die vorgesehene Einsatzaufgabe abgeschlossen ist. Datenquelle Direktion 1/BMLV. Personalinformationssystem und Organisationspläne (Sachmittelteil Friedensgliederung) Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2032 Zielzustand - - 1 1 2 10 Istzustand 0 0 0 Zielerreichung - - unter Zielzustand Die Milizorganisationselemente im ÖBH werden in selbständig strukturierte Organisationselemente der Miliz (keine strukturelle Abbildung in der Friedensorganisation) und in die Milizanteile zur Auffüllung der präsenten Einsatzorganisation (bzw. in einem geringen Anteil an Experten der Miliz) unterteilt. 22 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Kennzahl 14.1.3 Verbesserung der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum Berechnungsmethode Realisierungsgrad der geplanten Cyber-Kompetenzen Datenquelle Direktion 6/BMLV. Umsetzungsbericht Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2024 Zielzustand - - 35 35 60 87 Istzustand 0 35 35 Zielerreichung - - = Zielzustand Wirkungsziel 2: Gewährleistung der Einsätze des Österreichischen Bundesheeres sowohl zum Schutz der österreichischen Bevölkerung als auch zur solidarischen Beitragsleistung im Rahmen von Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste. Maßnahmen 14.2.1 und 14.2.2 Bereithalten von (rasch) verfügbaren Kräften zum Schutz der kritischen Infrastruktur und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie für Katastrophenhilfeeinsätze im Inland 14.2.3 Einsatz von Kräften für internationale Friedenssicherung, Krisenmanagement, humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe 14.2.4. und 14.2.5. Bereithalten von Kräften für Einsätze zur internationalen Friedenssicherung, zum Krisenmanagement, zur humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe Indikatoren Permanent wirksames Alarmierungs- und Aufbietungssystem zur Bereitstellung von Soldatinnen und Soldaten Kennzahl 14.2.1 für Katastrophenhilfeeinsätze im Inland und zum Schutz kritischer Infrastruktur mit einer 24-stündigen Marschbereitschaft. Berechnungsmethode Summe der für den Einsatz mit 24-stündiger Marschbereitschaft bereitgestellten Soldatinnen und Soldaten Datenquelle Direktion 1/BMLV - Weisung über die Bereitstellung präsenter Kräfte – gemäß dem Militärstrategischen Konzept 2017 Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2032 Zielzustand 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 Istzustand 3.700 2.620 1.000 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand = Zielzustand Diese Soldatinnen und Soldaten sind Teil des in der Teilstrategie Verteidigungspolitik festgelegten Brigadeäquivalents (Reaktionskräfte). Sie können auf Grund von Lageinformation und Vorbefehlen innerhalb von 24 Stunden zum Einsatz gebracht werden. Der Zielzustand ergibt sich aus den Vorgaben der Sicherheitsstrategie (Bereitstellung von bis zu 1.000 Soldatinnen und Soldaten) und definiert die Anzahl der gleichzeitig einsetzbaren Kräfte. Um einen Einsatz auch über einen längeren Zeitraum oder unter schwierigen Bedingungen durchführen zu können, ist eine höhere Anzahl zur Entlastung der eingesetzten Kräfte bereitzuhalten. Kräfte für Katastrophenhilfeeinsätze sowie Unterstützungsleistungen (z.B. im Rahmen der Flüchtlingskrise) im Kennzahl 14.2.2 Inland Berechnungsmethode Summe der für den Einsatz bereitgestellten Soldatinnen und Soldaten Datenquelle Direktion 1/BMLV - Weisung über die Bereitstellung präsenter Kräfte – gemäß dem Militärstrategischen Konzept 2017 Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2032 Zielzustand 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 Istzustand 17.970 18.391 17.107 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Der Zielzustand ergibt sich aus den Vorgaben der Sicherheitsstrategie und definiert die Anzahl der gleichzeitig einsetzbaren Kräfte. Um einen Einsatz auch über einen längeren Zeitraum oder unter schwierigen Bedingungen durchführen zu können, ist eine höhere Anzahl zur Entlastung der eingesetzten Kräfte bereitzuhalten. 23 / 26
Sie können auch lesen