Untergliederungsanalyse UG 14-Militärische Angelegenheiten - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 14-Militärische Angelegenheiten

                                      9. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 6

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung ..................................................................... 7

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9

5     Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................10

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................10

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................11

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................14

    5.4     Rücklagen ..............................................................................................................15

6     Personal ........................................................................................................................16

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................18

    7.1     Überblick ................................................................................................................18

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................19

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1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt

 UG 14                                    Erfolg      Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019        2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Auszahlungen                              2.316,2    2.676,9    2.672,8     2.713,1    2.637,9      2.615,6      2.701,7
 Anteil an Gesamtauszahlungen                 2,9%       2,8%       2,6%       2,7%        2,8%         2,7%        2,8%
 jährliche Veränderung                      +1,8%     +15,6%       -0,2%      +1,5%       -2,8%        -0,8%       +3,3%
 Einzahlungen                                  51,2       42,8       50,0       50,0        n.v.         n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamteinzahlungen                 0,1%       0,1%       0,1%       0,1%            -            -           -
 jährliche Veränderung                       -8,3%     -16,4%    +16,9%        0,0%            -            -           -
             Nettofinanzierungssaldo      -2.265,0    -2.634,1   -2.622,7   -2.663,1            -            -            -

           Ergebnishaushalt
 UG 14                                    Erfolg      Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019        2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Aufwendungen                              2.338,8    2.412,7    2.522,4    2.547,7             -            -            -
 Anteil an Gesamtaufwendungen                2,9%       2,4%       2,4%       2,6%              -            -            -
 jährliche Veränderung                      +0,8%      +3,2%      +4,5%      +1,0%              -            -            -
 Erträge                                      59,5       77,7       52,8       60,0             -            -            -
 Anteil an Gesamterträgen                    0,1%       0,1%       0,1%       0,1%              -            -            -
 jährliche Veränderung                      +4,1%     +30,6%     -32,1%     +13,6%              -            -            -
                        Nettoergebnis     -2.279,3    -2.335,0   -2.469,6   -2.487,7            -            -            -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 14-Militärische
Angelegenheiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,71 Mrd. EUR vor.
Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 40,4 Mio. EUR bzw.
1,5 %. Die Steigerung gegenüber dem BVA 2021 ist insbesondere auf die Position
„Europäische Friedensfazilität“ zurückzuführen, die als Nachfolge für den Athena-
Mechanismus für Maßnahmen der Gemeinsamen Sicherheitspolitik in der Europäischen Union
etabliert wurde. Ab dem Jahr 2022 sind jährlich 25,0 Mio. EUR für diese Fazilität vorgesehen

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und werden nunmehr über die UG 14 ausbezahlt. Der Anteil der UG 14 an den
Gesamtauszahlungen       des    Bundes    liegt   bei   2,7 %.   Bei   den   Aufwendungen    im
Ergebnishaushalt zeigt sich ein schwächerer Anstieg, der daraus resultiert, dass Investitionen
im Ergebnishaushalt nicht berücksichtigt, sondern            durch Abschreibungen auf die
Nutzungsdauer verteilt werden.

Im Vergleich zum BVA 2021 steigt der Personalaufwand um 1,0 % und die betrieblichen
Sachaufwendungen um          5,1 %. Dies begründet        sich   insbesondere   durch erhöhte
Auszahlungen im Zusammenhang mit Waffenübungen (22,2 Mio. EUR), da anstelle der bisher
eingesetzten     Grundwehrdiener       nunmehr      Funktionsdienst     leistende   SoldatInnen
(Wehrpflichtige des Milizstandes im Rahmen der Präsenzdienstart Funktionsdienst) den
Assistenzeinsatz „Migration“ zum Grenzschutz verrichten. Die Investitionen, die im BVA 2021
auf 470,6 Mio. EUR anstiegen, gehen aufgrund des Auslaufens von Ratenzahlungen einzelner
Investitionsprogramme auf 428,8 Mio. EUR zurück%. Der Anteil der Investitionen an den
Gesamtauszahlungen der Untergliederung ging von 17,6 % im BVA 2021 auf 15,8 % im
BVA-E 2022 zurück.

Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) steigen die
Auszahlungen zunächst auf 2,71 Mrd. EUR im Jahr 2022, fallen in den Jahren 2023 und 2024
leicht auf 2,64 Mrd. EUR bzw. 2,62 Mrd. EUR und steigen 2025 wieder auf 2,70 Mrd. EUR an.
Im Vergleich zum BFRG 2021-2024 sind die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025
in allen Jahren geringfügig höher, was im Wesentlichen auf die ab 2022 jährlich geplanten
Auszahlungen für die Europäische Friedensfazilität iHv 25,0 Mio. EUR zurückzuführen ist.

Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen des Finanzierungshaushaltes und den
Aufwendungen des Ergebnishaushaltes in der UG 14-Militärische Angelegenheiten betragen
165,5 Mio. EUR, wobei die Auszahlungen überwiegen. Diese sind insbesondere auf die
Investitionen iHv 428,8 Mio. EUR zurückzuführen, die nur im Finanzierungshaushalt
aufscheinen. Nur im Ergebnishaushalt werden Abschreibungen auf Anlagevermögen
(215,0 Mio. EUR) sowie der Aufwand für die Bildung von Rückstellungen (für Personal bzw.
Prozesskosten) ausgewiesen.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 14-Militärische Angelegenheiten
21.853 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2021 minimal um
5 Planstellen. Im BFRG-E 2022-2025 ist eine geringfügige Steigerung auf 21.861 Planstellen
ab dem Jahr 2023 vorgesehen, die auf diesem Niveau bis 2025 verbleiben. Für das Jahr 2021
wird zum 1. Juni ein VBÄ-Istwert von 21.114 angegeben. Das entspricht zum 31. Dezember
2021 einem Anteil von 96,6 % der Planstellen im Personalplan.

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Das BMLV hat im BVA-E 2022 für die UG 14-Militärische Angelegenheiten insgesamt drei
Wirkungsziele festgelegt,      die gegenüber dem          Vorjahr     unverändert    blieben. Das
Wirkungsziel 1 „Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen
Landesverteidigung auf sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter
Gewährleistung       der     staatlichen     Souveränität“     wurde       laut      Bericht      zur
Wirkungsorientierung 2020 überwiegend erreicht, was auch auf die Assistenzeinsätze des
ÖBH im Rahmen der Katastrophenhilfe oder zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
zurückzuführen ist. Auch das Wirkungsziel 2 wurde überwiegend erreicht, wenngleich die
COVID-19-Pandemie die Beteiligung des ÖBH an Auslandseinsätzen einschränkte und eine
österreichische Beteiligung an Auslandseinsätzen (z. B. von den VN) angefordert werden
muss. Das Wirkungsziel 3 stellt auf die Positionierung des BMLV und des ÖBH als attraktiver
Dienstgeber sowie auf die Gewährleistung einer einsatzorientierten Ausbildung ab. Es ist auch
das   Gleichstellungsziel    der   Untergliederung     und   wurde      laut   dem    Bericht     zur
Wirkungsorientierung 2020 teilweise erreicht. Zu diesem Wirkungsziel wurde eine neue
Kennzahl zum „Frauenanteil in Führungspositionen“ eingeführt. Der Istzustand für 2020 wird
mit 81 Frauen in Offiziersrängen angegeben, die Zielzustände nehmen vom Jahr 2021
(mindestens 85 Frauen) bis 2032 (mindestens 131 Frauen) beständig zu. Die Leistungen des
BMLV sind dem SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen zugeordnet.

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2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in
diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen
Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die Auszahlungen in der UG 14-Militärische Angelegenheiten belaufen sich im Jahr 2022 auf
2,7 Mrd. EUR bzw. 2,7 % der Gesamtauszahlungen des Bundes. In den weiteren Jahren des
BFRG-E 2022-2025 wird der Anteil mit 2,8 % in etwa auf diesem Niveau bleiben. Gegenüber
dem BVA 2021 erhöhen sich die Auszahlungen um 40,4 Mio. EUR. Davon entfallen
25,0 Mio. EUR        auf    Transfers      im    Rahmen der          Europäischen        Friedensfazilität    und
13,9 Mio. EUR auf Personalaufwand insbesondere für die Bezugserhöhung. In den Jahren
2023 und 2024 sinken die Auszahlungen auf jeweils rd. 2,6 Mrd. EUR, im Wesentlichen
aufgrund diverser Beschaffungsvorgänge, die sich in unterschiedlichen Stadien befinden.

In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 zeigen die Investitionen einen Rückgang
von 470,6 Mio. EUR auf 428,8 Mio. EUR bzw. 8,9 %. Der Anteil der Investitionen an den
Gesamtauszahlungen der Untergliederung ging von 17,6 % im BVA 2021 auf 15,8 % im
BVA-E 2022 zurück. Die mitunter starken Schwankungen zwischen den Jahren sind auf die
sich in unterschiedlichen Stadien befindlichen Beschaffungsvorgänge zurückzuführen.
Weiters kann es beispielsweise auch aufgrund der teuren Investitionen in Luftfahrzeuge zu
großen Rückgängen bzw. Steigerungen kommen.

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Der Personalaufwand steigt gegenüber 2021 nur leicht mit 13,9 Mio. EUR bzw. +1,0 %. Diese
geringe     Steigerung       wurde      unter   der   Annahme    budgetiert,    dass   sämtliche
Personalaufwendungen für die erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit den COVID-19-
Assistenzeinsätzen refundiert werden.

Beim betrieblichen Sachaufwand kommt es 2022 zu einer Erhöhung von 40,2 Mio. EUR bzw.
5,1 %.    Diese      Steigerung   ist   insbesondere die   Folge erhöhter      Auszahlungen   im
Zusammenhang mit Waffenübungen (22,2 Mio. EUR), da anstelle der bisher eingesetzten
Grundwehrdiener nunmehr Funktionsdienst leistende SoldatInnen (Wehrpflichtige des
Milizstandes im Rahmen der Präsenzdienstart Funktionsdienst) den Assistenzeinsatz
„Migration“ zum Grenzschutz verrichten. Die Personalkosten für Wehrpflichtige des
Milizstandes werden nicht im Personalaufwand, sondern im betrieblichen Sachaufwand
verrechnet.

3       Rahmenbedingungen der Untergliederung
Regierungsprogramm 2020 – 2024

Das Regierungsprogramm 2020 – 2024 sieht folgende strategische Leitlinien vor (es werden
nur jene dargestellt, die finanzielle Konsequenzen oder Auswirkungen haben):

        Die finanzielle Situation und der Zustand des Bundesheeres erfordern neue Konzepte
         für ein zukunftsträchtiges, modernes Heer. Daher müssen auch die Aufgaben,
         Strukturen und Mittel der Landesverteidigung weiterentwickelt und zeitgemäß neu
         gestaltet werden.

        Ausstattung des Bundesheers mit den erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seines
         Auftrags.

        Erarbeitung von Effizienzsteigerungsmöglichkeiten und Kostensenkungspotenzialen
         außerhalb der Truppe.

        Ausreichende personelle und materielle Ausstattung der Miliz.

        Standortbezogene und bedarfsgerechte Sanierung von Kasernen und ihrer
         Infrastruktur zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung.

        Verbesserung der Synergien bei der Beschaffung militärischer Güter.

        Weiterentwicklung und kosteneffiziente Optimierung der Sanitätsversorgung.

                                                                                           7 / 26
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       Sicherstellung und Weiterentwicklung der Kernkompetenzen des Österreichischen
        Bundesheeres      unter   Berücksichtigung      der   Eintrittswahrscheinlichkeiten    von
        Bedrohungsszenarien.

       Die Ausrüstung soll spezifisch und im Besonderen im Hinblick auf die aktuellen
        Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) ausgestaltet werden. Daher
        wurden schon in den letzten Jahrzehnten schwere Waffengattungen reduziert, da diese
        nicht mehr in dem Ausmaß wie zur Zeit des Kalten Krieges erforderlich sind. Diese
        Politik wird fortgesetzt, die Kernkompetenzen in der Ausbildung sollen weiterhin
        sichergestellt werden.

       Weiterhin Sicherstellung der Luftraumüberwachung durch das ÖBH durch eine
        adäquate und kosteneffizienteste Lösung.

       Das ÖBH wird lagebedingt die Entsendung von mindestens 1.100 Soldaten als
        Dauerleistung für Auslandseinsätze sicherstellen, bei ausreichender budgetärer
        Bedeckung sowie Sicherstellung der für diese Auslandseinsätze im Rahmen des
        Krisenmanagements notwendigen Kapazitäten (Personal, Material, Betrieb).

Im BMLV wurde eine Reformgruppe mit der Bezeichnung „Unser Heer“ eingerichtet, welche
sowohl die Strukturen des Ressorts als auch die Abläufe einer grundlegenden Überprüfung
unterziehen soll. Kernstück ist das Anpassen des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) an
die    neuen   Herausforderungen      und      Bedrohungen.   Dazu    wurden   bereits   laufende
Bearbeitungen angepasst und neue Vorhaben gestartet und in 35 Projektprogrammen
zusammengeführt. Als wesentliche Projekte nennt das Ressort:

       Optimierung der Rahmenbedingungen für die Miliz

       Ökologisierung des ÖBH

       Weiterentwicklung des Heerespersonalamtes

       Bildung und Grundwehrdienst

       Autarkie militärischer Infrastruktur

       Aufwertung von Stellungsstraßen

       Weiterentwicklung der Militärlogistik

       Optimierung der Sanitätsversorgung

                                                                                              8 / 26
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4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Fortsetzung der eingeleiteten Reorganisation des BMLV und der oberen Führung des
         Österreichischen Bundesheeres.

        Verbesserung der Fähigkeiten der Militärischen Landesverteidigung, vor allem in den
         Schwerpunktbereichen gemäß Regierungsprogramm, sowie Verbesserung der
         Resilienz im Rahmen der Umfassenden Landesverteidigung durch Erhöhung der
         Autarkie und der Durchhaltefähigkeit.

        Attraktivierung des Soldatenberufs durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen im
         Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht. Verbesserung der Personalrekrutierung und
         Personalentwicklung insbesondere von Expertinnen und Experten sowie Fachpersonal
         (z. B. Techniker, Militärärzte etc.) auch unter Berücksichtigung des Zieles der
         tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.

        Beteiligung an internationalen Einsätzen sowie Sicherstellung von Assistenzeinsätzen
         bzw. Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Auswirkungen von Migration,
         Terror, Pandemie (COVID-19) sowie technischen und Naturkatastrophen.

        Weiterentwicklung und laufende Attraktivierung des Grundwehrdienstes.

Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert:

Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 14-Militärische
                                                                 2022        2023      2024      2025
 Angelegenheiten                                  in Mio. EUR
                                          BFRG 2021-2024          2.668,1    2.612,9   2.590,6         -
                                          BFRG 2022-2025          2.713,1    2.637,9   2.615,6   2.701,7
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.              +45,0      +25,0     +25,0         -
 und BFRG 2021-2024                               in %             +1,7%      +1,0%     +1,0%          -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                         -2,8%     -0,8%    +3,3%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 in allen Jahren leicht an, was im Wesentlichen auf die ab 2022 jährlich
erfolgenden Auszahlungen im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität iHv 25,0 Mio. EUR
zurückzuführen ist.

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Im Jahr 2022 ist noch eine COVID-19-Maßnahme budgetiert. Für Aufwendungen im
Zusammenhang mit dem COVID-19-Lager (Mietkosten, Ankauf von medizinischem Material
etc.) sind 20,0 Mio. EUR vorgesehen.

Am 26. Oktober 2021 wurde im Ministerrat das Krisensicherheitsgesetz1 beschlossen.
Dieses bietet dem Bundesheer die Möglichkeit künftig die Versorgung mit systemrelevanten
Gütern sicherzustellen, insbesondere auch mit medizinischen und medizintechnischen
Gütern. Dieses Gesetz würde auch die derzeit gültigen Bestimmungen zum COVID-19-Lager
umfassen.

Im BFRG 2021-2024 wurden bei der UG 14-Militärische Angelegenheiten für diesen Zeitraum
jährlich jeweils 25,0 Mio. EUR für das sogenannte Terrorpaket in Ansatz gebracht. Im
Strategiebericht           2022      bis    2025     sind    ebenfalls         Bundesmittel     für    Antiterror     und
Extremismusprävention angeführt. Die UG 14 bekommt aus diesen Programmen allerdings
keine zusätzliche Finanzierung.

5           Bundesvoranschlag 2022

5.1         Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 und dem
BVA-E 2022 aus, weitere Details sind aus der Tabelle 5 in Pkt. 5.3 ersichtlich:

Tabelle 3:          Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

    UG 14                                                           Erfolg       BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                                      in Mio. EUR    2020        2021       2022           BVA 2021
    Auszahlungen                                                     2.676,9     2.672,8    2.713,1      +40,4     +1,5%
    COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                   134,7        14,1       20,0       +5,9    +42,2%
    Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung                     2.542,2     2.658,7    2.693,1      +34,4     +1,3%
    Einzahlungen                                                        42,8        50,0       50,0        0,0      0,0%

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 40,4 Mio. EUR (1,5 %). Davon entfallen
insbesondere 25,0 Mio. EUR auf Transfers im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität und
13,9 Mio. EUR auf einen gestiegenen Personalaufwand.

1
    Ministerratsvortrag 3/11 vom 26. Oktober 2021.

                                                                                                                   10 / 26
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5.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 4:        Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

             Finanzierungshaushalt
 UG 14                                                          Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E         Diff. BVA-E 2022 -
                                                in Mio. EUR      2019       2020      2021        2022       Erf 2020       BVA 2021
 14          Auszahlungen                                       2.316,2    2.676,9    2.672,8     2.713,1        +1,4%          +1,5%
 14.04       Präsidiale, Personal und Support                      91,6       91,8      100,5       108,8       +18,5%          +8,3%
 14.04.01    Sektion I                                             91,6       91,8      100,5       108,8       +18,5%          +8,3%
 14.05       Landesverteidigung                                 2.224,6    2.585,1    2.572,3     2.604,3        +0,7%          +1,2%
 14.05.01    Generalstabsdirektion                                129,9      129,9      139,9       165,8       +27,7%         +18,5%
 14.05.02    Sektion III                                          934,9    1.306,3    1.219,6     1.191,1         -8,8%          -2,3%
 14.05.03    Sektion IV                                         1.159,7    1.148,9    1.212,8     1.247,4        +8,6%          +2,9%
 14          Einzahlungen                                          51,2       42,8       50,0        50,0       +16,9%              0,0%
 14.04       Präsidiale, Personal und Support                      14,4       13,3       14,1        13,9        +4,9%            -1,4%
 14.04.01    Sektion I                                             14,4       13,3       14,1        13,9        +4,9%           -1,4%
 14.05       Landesverteidigung                                    36,8       29,5       35,9        36,1       +22,4%           +0,5%
 14.05.01    Generalstabsdirektion                                  0,3        0,2        0,3         0,2       +49,6%          -22,6%
 14.05.02    Sektion III                                           17,3       12,5       18,2        16,1       +29,1%          -11,7%
 14.05.03    Sektion IV                                            19,2       16,9       17,4        19,8       +17,2%         +13,7%
                                 Nettofinanzierungssaldo        -2.265,0   -2.634,1   -2.622,7    -2.663,1              -              -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Das GB 14.05-„Landesverteidigung“ umfasst mit einem Volumen von 2,60 Mrd. EUR 96,0 %
der Gesamtauszahlungen des Ressorts. Das GB 14.04-„Präsidiale, Personal und Support“ ist
mit 108,8 Mio. EUR weit geringer dotiert.

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 14.04-„Präsidiale, Personal und Support“

In diesem Globalbudget sind Budgetmittel für das Heerespersonalamt (HPA), die
Dienstreiseabrechnung und das Naturalwohnungswesen sowie für Aufgaben, die im Rahmen
der Wahrnehmung der Behördenfunktion anfallen, veranschlagt. Weiters finden sich hier
Budgetmittel für den Museumsbetrieb im Heeresgeschichtlichen Museum (HGM) sowie für die
dortige      Militärhistorische       Forschung               (Arsenal),      für     den        Betrieb     des        Büros        der
Parlamentarischen Bundesheerkommission und für die Militärseelsorge.

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten

Das Globalbudget umfasst rd. 4 % der Auszahlungen der UG 14-Militärische Angelegenheiten
und steigt um 8,3 Mio. EUR bzw. 8,3 % auf 108,8 Mio. EUR an. Die größten Positionen bei
den Auszahlungen sind der Personalaufwand mit 60,0 Mio. EUR, die Mieten mit
11,7 Mio. EUR und die Werkleistungen mit 10,8 Mio. EUR. Die Einzahlungen iHv insgesamt
13,9 Mio. EUR stammen zum größten Teil aus den Mieteinnahmen der Naturalwohnungen
(10,1 Mio. EUR).

GB 14.05-„Landesverteidigung“

Dem GB 14.05-„Landesverteidigung“ sind rd. 96,0 % der Auszahlungen zugeordnet.

Im DB 14.05.01-„Generalstabsdirektion“ sind Budgetmittel für die Militärvertretung Brüssel,
den militärdiplomatischen Apparat, die Bereiche Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie
für die Verteidigungsforschung veranschlagt. Weiters sind Budgetmittel für die strategische
Kommunikation und für das Zentrum für Information und Wehrpolitik budgetiert. Mit
165,8 Mio. EUR im BVA-E 2022 ist es das Detailbudget mit dem geringsten Volumen im
GB 14.05-„Landesverteidigung“. Gegenüber dem BVA 2021 steigen die Auszahlungen um
25,9 Mio. EUR bzw. rd. 18,5 %.an. Das ist im Wesentlichen auf den in diesem Detailbudget
neu veranschlagten Beitrag Österreichs iHv 25,0 Mio. EUR im Rahmen der Europäischen
Friedensfazilität zurückzuführen. Die größte Position der Auszahlungen betrifft den
Personalaufwand, der mit 107,6 Mio. EUR rd. 65 % der Auszahlungen dieses Detailbudgets
ausmacht. Für Werkleistungen werden 21,3 Mio. EUR veranschlagt.

Im DB 14.05.02-„Sektion III“ sind Budgetmittel für die Beschaffung von Rüstungsgütern und
Infrastruktur, für die Wehrtechnik, die Struktur- und Bedarfsplanung sowie für das Facility
Management veranschlagt. Im Teilheft der UG 14-Militärische Angelegenheiten sind weiters
noch die Führung des Kommandos Führungsunterstützung & Cyber Defence und des
Kommandos Logistik angeführt. Der Beschaffungsschwerpunkt umfasst Heeresanlagen,
Instandhaltungs- und Wartungsereignisse, Bekleidung und Ausrüstung, Energie, Treibstoffe,
Munition sowie diverse Beauftragungen von Fremdleistungen.

Im DB 14.05.02 belaufen sich die Auszahlungen auf 1,19 Mrd. EUR, das bedeutet einen
Rückgang von 28,5 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021. Davon entfallen 477,6 Mio. EUR auf
den betrieblichen Sachaufwand. Die wichtigste Position des betrieblichen Sachaufwands ist
die Instandhaltung mit 105,7 Mio. EUR. Die Auszahlungen für die Heeresanlagen betragen
101,8 Mio. EUR (davon entfallen 20,9 Mio. EUR auf Bekleidung und Ausrüstung und
21,8 Mio. EUR auf Luftzeuggeräte). Der Personalaufwand des Detailbudgets beträgt laut
BVA-E 2022 285,4 Mio. EUR (+1,7 % gegenüber dem BVA 2021).

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten

Der Großteil der Auszahlungen für Sachanlagen (Investitionen) ist diesem Detailbudget
zugeordnet und mit 426,9 Mio. EUR veranschlagt, wobei die größten Positionen auf
Investitionen in Luftfahrzeuge (95,7 Mio. EUR), gepanzerte Fahrzeuge (35,0 Mio. EUR) und
Neubauten (103,2 Mio. EUR) entfallen. Nach einer Steigerung von 43,3 Mio. EUR vom
Erfolg 2020 zum BVA 2021, sinken die Investitionen im BVA-E 2022 im Vergleich zum
BVA 2021 um 41,8 Mio. EUR bzw. 8,9 %. Das lässt sich auf die unterschiedlichen Stadien der
Beschaffungsvorgänge bzw. die jeweils vereinbarten Zahlungsmodalitäten zurückführen, die
starken, jährlichen Schwankungen unterliegen. Beispielsweise laufen die im BVA 2021
angeführten Schwerpunkte (in Klammer jeweils der Jahresbetrag im auslaufenden Jahr) für
Cyber-Sicherheit im Jahr 2022 (20,0 Mio. EUR), die Zusatzmittel für Miliz im Jahr 2023
(60,0 Mio. EUR) und die Finanzierungen für die Pakete Terror, Katastrophenschutz,
ABC-Abwehr und Sanität (jeweils 25,0 Mio. EUR) im Jahr 2024 aus.

Im       DB 14.05.03-„Sektion IV“            sind     Budgetmittel       für    Ausbildung   und     allgemeine
Einsatzvorbereitung,           Sicherstellung       von    Einsätzen,         einsatzbezogenes     Krisen-   und
Betriebsmanagement sowie für die Führung des Jagdkommandos und der Militärhochschule
veranschlagt. Im Teilheft der UG 14-Militärische Angelegenheiten sind weiters noch die
Führung der Landstreitkräfte und der Luftstreitkräfte angeführt. Bei den Einzahlungen sind die
Erlöse aus den SoldatInnenheimen und Cafeterien sowie Kostenersätze für Verpflegung bzw.
für geleistete Auslandseinsätze die größten Positionen.

Das Detailbudget hat ein Volumen von 1,25 Mrd. EUR, wovon der größte Teil auf den
Personalaufwand entfällt. Dieser beläuft sich gemäß BVA-E 2022 auf 958,7 Mio. EUR und
steigt gegenüber dem BVA 2021 um 7,4 Mio. EUR bzw. 0,8 %. Für den Assistenzeinsatz
„Migration“ zum Grenzschutz wurden laut Ressort 49 Mio. EUR budgetiert, die mit einer
Bindung versehen sind und nur nach tatsächlich anfallenden Kosten freigegeben werden. In
diesem Zusammenhang ist im BVA-E 2022 eine Steigerung der Auszahlungen für
Waffenübungen iHv 22,2 Mio. EUR budgetiert. Diese Erhöhung ergibt sich aufgrund des
Einsatzes von Funktionsdienst leistenden SoldatInnen anstelle der bisher eingesetzten
Grundwehrdiener.

Die in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage2 vom 6. November 2020
vorgesehenen Verkäufe von Liegenschaften konnten laut BMLV im Jahr 2021 größtenteils
nicht realisiert werden. Es kam lediglich zu kleineren Verkäufen von Arrondierungsflächen

2
    Anfragebeantwortung 3299/AB vom 6. November 2020 zu 3304/J (XXVII. GP).

                                                                                                         13 / 26
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bzw. Abtretungen in das öffentliche Gut für den Straßenbau. Für das Finanzjahr 2022 sind
Verkäufe iHv insgesamt rd. 12 Mio. EUR wahrscheinlich (z. B. Teilfläche Fliegerhorst Vogler,
Teilfläche Kaserne Arsenal).

Zu Beginn des Jahres 2021 war eine mögliche Veräußerung der Eurofighter an die Republik
Indonesien im Gespräch. Derzeit werden seitens des BMLV die Bedingungen eines Verkaufs
noch geprüft bzw. ein möglicher Verkaufspreis noch berechnet. Im BVA-E 2022 wurde dafür
keine Einzahlung budgetiert.

5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                 des        Finanzierungs-              und          des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 5:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 14                                                           FinHH - Ausz.                                ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2022        BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2022         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021        2022        - BVA 2021           2021        2022        - BVA 2021             2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       2.199,9    2.282,0        82,1      3,7%     2.243,1    2.266,6        23,5     1,0%           -15,4
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                 1.397,9    1.411,8        13,9     1,0%      1.382,8    1.396,1        13,3     1,0%           -15,7
   davon
     Bezüge                                             963,7       968,6         4,9      0,5%      963,7       968,6        4,9      0,5%             0,0
     Mehrdienstleistungen                                90,7        97,5         6,8      7,5%       90,7        97,5        6,8      7,5%             0,0
     Sonstige Nebengebühren                              83,8        82,6        -1,2     -1,4%       83,8        82,6       -1,2     -1,4%             0,0
     Gesetzlicher Sozialaufwand                         239,0       242,2         3,2      1,3%      239,0       242,2        3,2      1,3%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand     792,6       832,9        40,2      5,1%      850,8       833,1      -17,7     -2,1%             0,2
   davon
     Mieten                                              45,4        44,7        -0,7     -1,5%       45,4        44,7      -0,7      -1,5%              0,0
     Instandhaltung                                     114,4       110,0        -4,4     -3,9%      145,4       110,0     -35,4     -24,4%              0,0
     Aufwand für Werk leistungen                        151,4       153,8         2,4      1,6%      167,4       153,8     -13,6      -8,1%              0,0
     Heeresanlagen                                      104,9       107,7         2,8      2,7%      116,1       107,7      -8,4      -7,2%              0,0
     Entschäd. an Präsenz- u. Zivildienstleistende       76,5       105,3        28,8     37,7%       76,5       105,3      28,8      37,7%              0,0
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                244,2       260,3        16,0      6,6%      244,2       260,3      16,0       6,6%              0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                    9,4        37,4        27,9    296,7%        9,4        37,4      27,9     296,7%              0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                            279,3       281,1       1,7        0,6%          281,1
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                 212,0       215,0       3,0       1,4%           215,0
   Aufwand aus der Bewertung v. Beteiligungen                                                          0,0         0,0                      -            0,0
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                      0,6         0,9         0,2    36,2%              0,9
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                           41,5        45,0         3,5     8,4%            45,0
     Abfertigungen                                                                                     5,0         5,0                     -             5,0
     Jubiläumszuwendungen                                                                             16,0        20,0         4,0    25,0%            20,0
     Nicht k onsumierte Urlaube                                                                        5,5         8,0         2,5    45,5%              8,0
     Prozesse                                                                                         15,0        12,0        -3,0   -20,0%            12,0
   Sonst. betr. Sachaufw. u. Abg. v. Sachanlagen                                                      25,2        20,2        -5,0   -19,8%            20,2
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit              470,6      428,8        -41,8     -8,9%                                                     -428,8
   Sachanlagen                                           470,6      428,8        -41,8    -8,9%                                                      -428,8
   Immaterielle Vermögenswerte                             0,0        0,0          0,0   -12,5%                                                          0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                   2,2        2,3          0,0      2,0%                                                        -2,3
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                  2,2        2,3          0,0     2,0%                                                         -2,3
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt        2.672,8    2.713,1         40,4      1,5%    2.522,4    2.547,7        25,3     1,0%          -165,5

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt        50,0        50,0                      -      52,8        60,0         7,2    13,6%             9,9

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -2.622,7 -2.663,1              -40,4         - -2.469,6 -2.487,7          -18,1           -         175,4

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

                                                                                                                                                   14 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten

Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen des Finanzierungshaushaltes und den
Aufwendungen des Ergebnishaushaltes in der UG 14-Militärische Angelegenheiten betragen
165,5 Mio. EUR, wobei die Auszahlungen überwiegen. Diese sind insbesondere auf die
Investitionen iHv 428,8 Mio. EUR zurückzuführen, die nur im Finanzierungshaushalt
aufscheinen und im Ergebnishaushalt über die Abschreibungen auf die Nutzungsdauer verteilt
werden.      Nur     im     Ergebnishaushalt          werden       Abschreibungen          auf     Anlagevermögen
(215,0 Mio. EUR) sowie der Aufwand für die Bildung von Rückstellungen (für Personal bzw.
Prozesskosten) ausgewiesen. Die Abschreibungen der Untergliederung sind im Finanzjahr
2022 (215,0 Mio. EUR) deutlich niedriger als die Investitionen (428,8 Mio. EUR), dies lässt
rechnerisch auf einen Anstieg der Sachanlagen schließen.

5.4       Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 6:      Rücklagengebarung

 UG 14                                                   Veränderung               Budget. RL-                 Anteil
                                               Stand                     Stand                   Rücklagen
                                                          31.12.2020 -             Verwendung                RL-Rest am
                                             31.12.2020                30.09.2021                  -rest
                                 in Mio. EUR               30.09.2021               BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                              24,1                      24,1             -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                 7,1                       7,1             -
                            Gesamtsumme           31,2                      31,2                      31,2         1,2%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die      UG 14-Militärische       Angelegenheiten          verfügte        Ende 2020       über     Rücklagen        iHv
31,2 Mio. EUR, wovon 7,1 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen,
die etwa das Heeresgeschichtliche Museum (HGM) sowie die SoldatInnenheime betreffen. Im
BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert.

                                                                                                                 15 / 26
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6           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 7:          Planstellenverzeichnis3

    UG 14                                         2019      2020         2021        2022           BFRG-E 2022-2025

                                                                                                 2023      2024       2025
    PLANSTELLEN                                    21.880     21.868       21.858       21.853   21.861     21.861     21.861
    PERSONALSTAND                             zum 31.12. zum 31.12.    zum 1.6.     Zielwert
       VBÄ                                         20.516     20.628       21.114       21.455
    Personalaufwand               in Mio. EUR   Erfolg     Erfolg        BVA         BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt           1.323,8    1.359,7      1.409,3      1.429,1

Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom
13. Oktober 2021.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 14-Militärische Angelegenheiten
21.853 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2021 leicht um
5 Planstellen, aufgrund der vereinbarten Mobilitätsprogramme zwischen dem BMLV und dem
BMI, BMF und BMJ. Im BFRG-E 2022-2025 ist eine Steigerung auf 21.861 Planstellen ab dem
Jahr 2023 vorgesehen, die Zahl verbleibt bis 2025 auf diesem Niveau. Im BMLV sind
rd. 20.800 MitarbeiterInnen beschäftigt, davon 970 in der Zentralleitung.

Für das Jahr 2021 wird zum 1. Juni ein VBÄ-Istwert von 21.114 angegeben. Das entspricht
zum 31. Dezember 2021 einem Anteil von 96,6 % der Planstellen im Personalplan. Für das
Jahr 2022 ist für das Ressort laut Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021 ein VBÄ-Zielwert
von 21.455 vorgesehen.

Die Aufteilung auf die Besoldungsgruppen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

3
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)          sind   Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan
als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020
und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu
definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom
tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den
nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte
Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

                                                                                                                      16 / 26
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Tabelle 8:      Aufteilung auf die Besoldungsgruppen

 UG 14                                                             Planstellen für das Finanzjahr
 Besoldungsgruppen-Bereich                    Anzahl Planstellen      2019        2020        2021           2022
 Allgemeiner Verwaltungsdienst                                          7.142        7.142       7.147          7.141
 ADV                                                                      387          407         415            415
 Krankenpflegedienst                                                      508          464         464            464
 Lehrpersonen                                                               9            9           9              9
 Militärischer Dienst (MB)                                             13.287       13.285      13.254         13.222
 Militärischer Dienst (MZ)                                                547          561         578            602
                                               Gesamtsumme             21.880      21.868       21.867         21.853

Quelle: Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022.

Der veranschlagte Personalaufwand steigt im BVA-E 2022 von 1,41 Mrd. EUR auf
1,43 Mrd. EUR. Er stellt sich im Detail wie folgt dar:

Tabelle 9:      Entwicklung Personalaufwand 2019 bis 2022

 UG 14                                                                                                    %-Diff.
                                                         Erfolg        Erfolg     BVA        BVA-E
                                                                                                        BVA-E 2022 -
                                                          2019          2020      2021        2022
                                           in Mio EUR                                                    BVA 2021
 Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen                898,4        929,5      963,7     968,6           +0,5%
 Mehrdienstleistungen                                         84,6         82,9       90,7      97,5           +7,5%
 Nebentätigkeit                                                0,7          0,6        0,7       0,6          -10,8%
 Belohnungen                                                   5,7          6,6        6,2       6,3           +1,9%
 Zulagen                                                      74,2         67,3       76,9      75,7            -1,6%
 Sozialversicherungsbeiträge                                  76,4         77,2       76,1      78,6           +3,2%
 Dienstgeberbeiträge                                         155,0        157,2      162,9     163,6           +0,4%
 Abfertigungen                                                 0,2          0,6        1,1       0,8          -27,4%
 Dotierung Rückstellungen Abfertigungen                        4,3          4,5        5,0       5,0               0,0
 Dotierung Rückstellungen Jubiläumszuwendungen                14,9         19,7       16,0      20,0         +25,0%
 Freiwilliger Sozialaufwand                                    0,0          0,0        0,0       0,0         +10,5%
 Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand                    4,1          4,1        4,5       4,4            -2,0%
 Dotierung Rückstellungen nicht konsumierte Urlaube            5,3          9,5        5,5       8,0         +45,5%
                          Personalaufwand gesamt           1.323,8      1.359,7    1.409,3    1.429,1          +1,4%

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, eigene Berechnungen.

                                                                                                               17 / 26
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7        Wirkungsorientierung

7.1       Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
    Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
    SDG-Landkarte4
                                 SDGs5

Das BMLV hat im BVA-E 2022 für die UG 14-Militärische Angelegenheiten insgesamt drei
Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr unverändert blieben. Die Leistungen des
BMLV sind dem SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen zugeordnet. Beim
Wirkungsziel 3, dem Gleichstellungsziel der Untergliederung, wurde eine neue Kennzahl zum
„Frauenanteil in Führungspositionen“ eingeführt, für die die Zielwerte ab 2021 über den
bisherigen       Istzuständen       festgelegt      wurden.       Beim      Wirkungsziel 2         wurde      für    die
Kennzahl 14.2.5-„Eingesetzte Soldatinnen und Soldaten in mandatierten Missionen der
Vereinten Nationen (VN)“ der Wert für den Zielzustand im Jahr 2022 von 0,85 % auf 0,75 %
gesenkt.

4
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
5
 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

                                                                                                                18 / 26
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Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) leistet weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur
Sicherheit im Rahmen der COVID-19-Pandemie. Die Zielwerte der Kennzahlen der ersten
beiden Wirkungsziele richten sich daher vor allem auf die Erhaltung oder Verbesserung der
allgemeinen Einsatzbereitschaft und sind nur hinsichtlich der konkreten Einsätze von der
COVID-19-Pandemie betroffen.

7.2    Einzelfeststellungen

Die Erreichung des Wirkungsziels 1 „Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der
militärischen Landesverteidigung auf sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische
Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität“ wird durch drei Kennzahlen
gemessen. Für die Kennzahl 14.1.1-„Bereitgestellte Reaktionskräfte für Einsätze und
Unterstützungsleistungen des ÖBH“ wird seit 2017 als Zielwert eine Anzahl von
6.000 SoldatInnen festgelegt. Es soll im Bedarfsfall die rasche Reaktion ermöglicht werden,
was insbesondere in der Bewältigung der COVID-19-Pandemie von besonderer Relevanz war.
Die Kennzahl bezieht sich jedoch auf die Erhaltung oder Verbesserung der Einsatzbereitschaft
und nicht unmittelbar auf die konkreten Einsätze. Im Bericht zur Wirkungsorientierung der
ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle sollte in Verbindung mit der Erreichung der
Kennzahlen auch der konkrete Einsatz im jeweiligen Jahr anhand von Zahlenwerten
dargestellt werden.

Als zweite Kennzahl wird die Anzahl der evaluierten Milizverbände zum Schutz kritischer
Infrastruktur angeführt. Ein Milizverband gilt laut BMLV als einsatzbereit, wenn 90 % des
gemäß Organisationsplan vorgesehenen Personals (einschließlich persönliche Ausrüstung)
und Materials verfügbar sind. Im Jahr 2020 konnte COVID-19-bedingt kein Milizverband
evaluiert werden, somit wurde das Ziel von einem evaluierten Milizverband nicht erreicht. Die
Kennzahl 14.1.3-„Verbesserung der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im
Cyber-Raum“ wird als Realisierungsgrad der geplanten Cyber-Kompetenzen beschrieben.
Das Ziel soll der erfolgreiche Wiederstand gegen Cyber-Angriffe aus dem Internet sein, was
gemäß den Aussagen des BMLV bisher auch bereits erfolgreich war. Der Istzustand entspricht
im Jahr 2020 mit 35 % dem Zielzustand. Bis 2024 wird der Zielwert auf 87 % angehoben. Das
Wirkungsziel 1 wurde überwiegend erreicht, was auch auf die Assistenzeinsätze des ÖBH im
Rahmen     der    Katastrophenhilfe    oder    zur   Bekämpfung       der   COVID-19-Pandemie
zurückzuführen ist.

                                                                                       19 / 26
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Im Wirkungsziel 2 wird die Gewährleistung der Einsätze des ÖBH zum Schutz der
österreichischen Bevölkerung sowie zur solidarischen Beitragsleistung im Rahmen von
Maßnahmen zur Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie der
Such-     und   Rettungsdienste    angestrebt.   Zur    Messung       dieses   Wirkungsziels      sind
fünf Kennzahlen angegeben. Der kontinuierlich mit 1.000 angegebene Zielzustand der
Kennzahl 14.2.1 zur Summe der für den Einsatz mit 24-stündiger Marschbereitschaft
bereitgestellten SoldatInnen konnte seit 2014 jeweils erreicht werden, war in den letzten
Jahren allerdings rückläufig. Die Istzustände der Kennzahl 14.2.2 zur Summe der für
Katastrophenhilfeeinsätze     sowie   Unterstützungsleistungen        im   Inland    bereitgestellten
SoldatInnen lagen in den Jahren 2018 bis 2020 weit über dem Zielwert von 12.500, um jeweils
rd. 5.000 bis 6.000 SoldatInnen. Auch für die Jahre bis 2032 bleibt der Zielwert von 12.500
SoldatInnen konstant.

Bei der Kennzahl 14.2.3-„Einsatz von militärischen Kräften im Ausland“ wurden die
Zielzustände 2018 bis 2032 mit 1.100 festgelegt. Die Istzustände lagen bei dieser Kennzahl
jeweils   unter   den   Zielzuständen     (Istzustand   2020:     804).    Der      Zielzustand   der
Kennzahl 14.2.4-„Bereitgestellte Kräfte für das internationale Krisenmanagement“ steigt
gegenüber 2019 von 270 auf 1.024 im Jahr 2020 und sinkt im Jahr 2021 wieder auf 581 ab.
Im Jahr 2020 konnte der Zielzustand mit 1.024 SoldatInnen exakt erreicht werden. Die
Schwankungen ergeben sich aus den jährlich wechselnden internationalen Verpflichtungen.
Bei der Kennzahl 14.2.5 zu den eingesetzten SoldatInnen in mandatierten Missionen der
Vereinten Nationen (VN) wird für 2022 ein Zielwert von 0,75 % (abgeändert von 0,85 % im
BVA 2021) der gesamten weltweit eingesetzten SoldatInnen festgelegt. Im Jahr 2020 blieb
das BMLV mit 0,75 % knapp unter dem festgelegten Zielwert von 0,76 %.. Bei den Kennzahlen
im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen ist die Zielerreichung nicht allein von Österreich
abhängig und nur möglich, wenn eine österreichische Beteiligung angefordert wird. Auch das
Wirkungsziel 2 wurde überwiegend erreicht, wenngleich die COVID-19-Pandemie die
Beteiligung des ÖBH an Auslandseinsätzen einschränkte.

Das Wirkungsziel 3 ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung und stellt auf die
Positionierung des BMLV und des ÖBH als attraktiver Dienstgeber sowie auf die
Gewährleistung einer einsatzorientierten Ausbildung für SoldatInnen und Zivilbedienstete ab.
Der Zielwert drückte bis zum BVA 2021 den Anteil der Frauen an den Freiwilligenmeldungen
zur Kaderausbildung aus. Aufgrund einer Empfehlung der Wirkungscontrollingstelle des
Bundes wurde das gibt der Zielwert ab dem Jahr 2022 den Anteil der Frauen (Offiziere und
Unteroffiziere) in Prozent an und entspricht 648 Soldatinnen. Die Istzustände 2018 und 2019
sowie der Zielzustand 2021 dieser Kennzahl wurden im BVA-E 2022 angepasst. In den Jahren

                                                                                               20 / 26
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2018 (3,45 %), 2019 (3,72 %) und 2020 (3,88 %) lag der Istzustand teilweise deutlich unter
den Zielzuständen (2018 und 2019: 7 %; 2020: 5 %). Für das Jahr 2021 wurde der Zielzustand
auf 4,15 % gesenkt. Kennzahl 14.3.1 misst die Anzahl der freiwilligen Meldungen von Männern
und Frauen für die Kaderanwärterausbildung. Bei der Kennzahl 14.3.2-„Evaluierung
österreichischer militärischer Kräfte für Auslandseinsätze nach internationalen Standards“
wurde der Zielzustand 2020 von 12 mit 10 unterschritten und für das Jahr 2022 mit 13
angesetzt. Die Zufriedenheit der Rekruten mit dem Wehrdienst (Kennzahl 14.3.4) soll 2022 bei
76 % liegen, der Istwert beträgt im Jahr 2020 72 %. Die Kennzahl 14.3.5-„Frauenanteil in
Führungspositionen“ wurde im BVA-E 2022 neu eingeführt und soll eine Aussage über die
Attraktivität   des   ÖBH      für   Frauen     sowie     die   Wirksamkeit   der   speziellen
Rekrutierungsmaßnahmen für Frauen ermöglichen. Der Istzustand für 2020 wird mit
81 Frauen in Offiziersrängen angegeben, die Zielzustände nehmen von 2021 (mindestens
85 Frauen) bis zum Jahr 2032 (mindestens 131 Frauen) beständig zu.

                                                                                       21 / 26
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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                                       Legende
                             Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
         Neu
                               Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf
sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der
staatlichen Souveränität.

Maßnahmen

14.1.1. Stärkung der präsenten Einsatzkräfte
14.1.2. Stärkung der Miliz
14.1.3. Verbesserung der Fähigkeiten im Cyberraum

Indikatoren

Kennzahl 14.1.1         Bereitgestellte Reaktionskräfte für Einsätze und Unterstützungsleistungen des ÖBH
 Berechnungsmethode     Summe der für eine Erstreaktion designierten Soldatinnen und Soldaten der Einsatzkräfte
          Datenquelle   Direktion 1/BMLV. Weisung über die Bereitstellung präsenter Kräfte
   Messgrößenangabe     Anzahl
                                2018                 2019                   2020                2021                 2022                 2032
           Zielzustand                 6.000                 6.000                6.000                 6.000                6.000               6.000
             Istzustand                6.000                 6.000                6.000
        Zielerreichung      = Zielzustand       = Zielzustand          = Zielzustand
                        Die Bildung von Reaktionskräften aus dem gesamten ÖBH ist angeordnet und für Inlands- und Auslandseinsätze in einer
                        maximalen personellen Ausprägung von 6000 Soldatinnen und Soldaten bereitgestellt.
                        Diese bilden grundsätzlich die strukturierte militärische Erstreaktionskraft bei überraschend auftretenden Krisensituationen.
                        Ein Anteil dieser Reaktionskräfte sind als Kaderpräsenzeinheiten strukturiert.
                        Die Reaktionskräfte bestehen im Wesentlichen aus einem Brigadeäquivalent mit den erforderlichen Kampf-,
                        Kampfunterstützungs-, Einsatzunterstützungs- und Führungsunterstützungstruppen sowie den zusätzlich erforderlichen
                        Führungs- und Unterstützungselementen. Insbesondere sind auch anteilsmäßig Spezialeinsatzkräfte, Cyberkräfte,
                        Informationskräfte und Luftstreitkräfte in den Reaktionskräften abzubilden.

Kennzahl 14.1.2           Evaluierte Milizverbände zum Schutz kritischer Infrastruktur
                          Anzahl der evaluierten Milizverbände. Ein Milizverband ist einsatzbereit, wenn zu mindestens 90 % des gemäß
 Berechnungsmethode       Organisationsplan vorgesehenen Personals (einschließlich persönliche Ausrüstung) und Materials vorhanden und die
                          Ausbildung für die vorgesehene Einsatzaufgabe abgeschlossen ist.
         Datenquelle      Direktion 1/BMLV. Personalinformationssystem und Organisationspläne (Sachmittelteil Friedensgliederung)
   Messgrößenangabe       Anzahl
                                  2018                  2019                2020                  2021                   2022               2032
           Zielzustand               -                    -                             1                     1                    2                   10
             Istzustand                       0                   0                     0
        Zielerreichung              -                     -          unter Zielzustand
                          Die Milizorganisationselemente im ÖBH werden in selbständig strukturierte Organisationselemente der Miliz (keine
                          strukturelle Abbildung in der Friedensorganisation) und in die Milizanteile zur Auffüllung der präsenten Einsatzorganisation
                          (bzw. in einem geringen Anteil an Experten der Miliz) unterteilt.

                                                                                                                                               22 / 26
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Kennzahl 14.1.3          Verbesserung der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum
 Berechnungsmethode      Realisierungsgrad der geplanten Cyber-Kompetenzen
          Datenquelle    Direktion 6/BMLV. Umsetzungsbericht
   Messgrößenangabe      %
                                 2018                2019              2020            2021            2022                            2024
            Zielzustand            -                   -                         35            35                            60                  87
              Istzustand                   0                  35                 35
         Zielerreichung            -                   -           = Zielzustand

Wirkungsziel 2:

Gewährleistung der Einsätze des Österreichischen Bundesheeres sowohl zum Schutz der
österreichischen Bevölkerung als auch zur solidarischen Beitragsleistung im Rahmen von
Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie der
Such- und Rettungsdienste.

Maßnahmen

14.2.1 und 14.2.2 Bereithalten von (rasch) verfügbaren Kräften zum Schutz der kritischen
Infrastruktur und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie für
Katastrophenhilfeeinsätze im Inland
14.2.3 Einsatz von Kräften für internationale Friedenssicherung, Krisenmanagement,
humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe
14.2.4. und 14.2.5. Bereithalten von Kräften für Einsätze zur internationalen
Friedenssicherung, zum Krisenmanagement, zur humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe

Indikatoren

                         Permanent wirksames Alarmierungs- und Aufbietungssystem zur Bereitstellung von Soldatinnen und Soldaten
Kennzahl 14.2.1          für Katastrophenhilfeeinsätze im Inland und zum Schutz kritischer Infrastruktur mit einer 24-stündigen
                         Marschbereitschaft.
 Berechnungsmethode Summe der für den Einsatz mit 24-stündiger Marschbereitschaft bereitgestellten Soldatinnen und Soldaten
          Datenquelle Direktion 1/BMLV - Weisung über die Bereitstellung präsenter Kräfte – gemäß dem Militärstrategischen Konzept 2017
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2018                 2019                  2020                 2021                 2022                2032
           Zielzustand                1.000                 1.000                 1.000               1.000                1.000               1.000
             Istzustand               3.700                 2.620                 1.000
       Zielerreichung über Zielzustand         über Zielzustand       = Zielzustand
                        Diese Soldatinnen und Soldaten sind Teil des in der Teilstrategie Verteidigungspolitik festgelegten Brigadeäquivalents
                        (Reaktionskräfte). Sie können auf Grund von Lageinformation und Vorbefehlen innerhalb von 24 Stunden zum Einsatz
                        gebracht werden.
                        Der Zielzustand ergibt sich aus den Vorgaben der Sicherheitsstrategie (Bereitstellung von bis zu 1.000 Soldatinnen und
                        Soldaten) und definiert die Anzahl der gleichzeitig einsetzbaren Kräfte. Um einen Einsatz auch über einen längeren
                        Zeitraum oder unter schwierigen Bedingungen durchführen zu können, ist eine höhere Anzahl zur Entlastung der
                        eingesetzten Kräfte bereitzuhalten.

                         Kräfte für Katastrophenhilfeeinsätze sowie Unterstützungsleistungen (z.B. im Rahmen der Flüchtlingskrise) im
Kennzahl 14.2.2
                         Inland
 Berechnungsmethode Summe der für den Einsatz bereitgestellten Soldatinnen und Soldaten
          Datenquelle Direktion 1/BMLV - Weisung über die Bereitstellung präsenter Kräfte – gemäß dem Militärstrategischen Konzept 2017
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2018                 2019                2020                2021                  2022                 2032
           Zielzustand               12.500               12.500              12.500               12.500               12.500               12.500
             Istzustand              17.970               18.391              17.107
       Zielerreichung über Zielzustand         über Zielzustand    über Zielzustand
                        Der Zielzustand ergibt sich aus den Vorgaben der Sicherheitsstrategie und definiert die Anzahl der gleichzeitig
                        einsetzbaren Kräfte. Um einen Einsatz auch über einen längeren Zeitraum oder unter schwierigen Bedingungen durchführen
                        zu können, ist eine höhere Anzahl zur Entlastung der eingesetzten Kräfte bereitzuhalten.

                                                                                                                                           23 / 26
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