Untergliederungsanalyse UG 14-Militärische Angelegenheiten - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 14-Militärische Angelegenheiten

                                      11. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6

3     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ....................................... 7

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9

5     Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................11

6     Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................12

    6.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................12

    6.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................13

    6.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................16

    6.4     Rücklagen ..............................................................................................................17

7     Personal ........................................................................................................................18

8     Wirkungsorientierung ....................................................................................................20

    8.1     Überblick ................................................................................................................20

    8.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................21

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................23

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt

 UG 14                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E      BFRG-E      BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022        2023        2024
 Auszahlungen                                    2.316,2     2.545,7      2.672,8    2.668,1     2.612,9     2.590,6
 Anteil an Gesamtauszahlungen                       2,9%        2,5%        2,7%        2,9%        2,9%        2,8%
 jährliche Veränderung                              1,8%        9,9%        5,0%       -0,2%       -2,1%       -0,9%
 Einzahlungen                                        51,2        50,0        50,0        n.v.        n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamteinzahlungen                       0,1%        0,1%        0,1%            -           -           -
 jährliche Veränderung                             -8,3%       -2,2%        0,0%            -           -           -
               Nettofinanzierungssaldo          -2.265,0    -2.495,7     -2.622,7           -           -           -
             Ergebnishaushalt
 UG 14                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E      BFRG-E      BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022        2023        2024
 Aufwendungen                                    2.338,8     2.457,8      2.522,4       n.v.        n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                      2,9%        2,4%         2,5%           -           -           -
 jährliche Veränderung                             0,8%        5,1%         2,6%           -           -           -
 Erträge                                            59,5        52,5         52,8       n.v.        n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamterträgen                          0,1%        0,1%         0,1%           -           -           -
 jährliche Veränderung                             4,1%      -11,7%         0,4%           -           -           -
                        Nettoergebnis           -2.279,3    -2.405,3     -2.469,6          -           -           -

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 14-Militärische
Angelegenheiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,673 Mrd. EUR
vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 127,1 Mio. EUR
oder 5,0 %, gegenüber dem Erfolg 2019 um 15,4 %. Die Steigerung gegenüber dem BVA 2020
ist insbesondere auf höhere Mittel für Investitionen zurückzuführen. Die Auszahlungen
erhöhen sich damit von 2,5 % der Gesamtauszahlungen des Bundes im BVA 2020 auf 2,7 %
im Jahr 2021. Bei den Aufwendungen zeigt sich ein schwächerer Anstieg, der daraus resultiert,
dass Investitionen im Ergebnishaushalt nicht berücksichtigt werden, sondern über die
Abschreibungen auf die Nutzungsdauer verteilt werden.

Das Verteidigungsbudget (UG 14-Militärische Angelegenheiten) konnte gegenüber 2020 um
127,1 Mio. EUR (+5 %) gesteigert werden, nachdem bereits im BVA 2020 eine Steigerung um
229,5 Mio. EUR vorgenommen wurde. Der Personalaufwand steigt um 3,1 %. Die
betrieblichen Sachaufwendungen fallen hingegen um 4,4 %, was vor allem auf geringere
Instandhaltungen und Werkleistungen zurückzuführen ist. Kräftig steigen die Investitionen, die
sich im Vergleich zu 2018 (191,1 Mio. EUR) mehr als verdoppeln und gegenüber 2020
(347,1 Mio. EUR) nochmals auf 470,6 Mio. EUR ansteigen. Der Anteil der Investitionen an den
Gesamtauszahlungen erhöht sich damit von 9,0 % im Erfolg 2019, auf 13,6 % im BVA 2020
und weiter auf 17,6 % im BVA-E 2021. Dieser Anstieg soll zum Abbau des Investitionsstaus
beim österreichischen Bundesheer beitragen.

Im Jahr 2020 wurden für die UG 14-Militärische Angelegenheiten noch keine Mittel aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds genehmigt. Da zuerst die im BVA 2020 vorgesehenen
Mittel verwendet werden, werden entsprechende Mittelverwendungsüberschreitungsanträge
an   das   BMF     erst   gegen   Jahresende     eingebracht    werden.   Dem   Ressort    sind
Mehrauszahlungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie angefallen, für die
möglicherweise Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erforderlich werden. Im
Jahr 2021 sind für den Miliz- und Assistenzeinsatz 14,1 Mio. EUR im Zusammenhang mit
COVID-19 veranschlagt. Dies betrifft laut BMLV Assistenzleistungen für das BMI bzw. für die
Gesundheitsbehörden.

Für die UG 14-Militärische Angelegenheiten werden in den nächsten vier Jahren
Zusatzbudgets, die die Obergrenzen im BFRG-E 2021-2024 entsprechend erhöhen, von
insgesamt 654,1 Mio. EUR bereitgestellt. Mittel für die Beschaffung von Black-Hawks und
Mehrzweckhubschrauber waren bereits im BFRG 2020-2023 enthalten. Laut BMLV wird durch
das Absinken der Obergrenzen ab 2023 das Investitionsvolumen entsprechend sinken.

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Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 14-Militärische Angelegenheiten
21.867 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2020 minimal um
insgesamt eine Planstelle. Im BFRG-E 2021-2024 sind weitere leichte Steigerungen bis 2024
auf insgesamt 21.875 Planstellen vorgesehen. Für das Jahr 2021 wird dem gesamten Ressort
laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 ein VBÄ-Zielwert von 21.469 vorgegeben. Das
entspricht zum 31. Dezember 2021 einem Anteil von 98,2 % der Planstellen im Personalplan.

Das BMLV hat im BVA-E 2021 für die UG 14-Militärische Angelegenheiten insgesamt drei
Wirkungsziele festgelegt, die im Wesentlichen beibehalten wurden. Beim Wirkungsziel 1
wurde eine Kennzahl hinsichtlich der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im
Cyber-Raum aufgenommen, die als Realisierungsgrad der geplanten Cyber-Kompetenzen
beschrieben wird, und eine weitere Kennzahl zur Anzahl der evaluierten Milizverbände
präzisiert. Die Leistungen des BMLV sind dem SDG Nr. 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke
Institutionen zugeordnet.

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2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:      Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die Auszahlungen der UG 14-Militärische Angelegenheiten belaufen sich im Jahr 2021 auf
2,7 Mrd. EUR bzw. 2,7 % der Gesamtauszahlungen des Bundes und liegen damit über dem
BVA 2020 mit 2,5 %. In den weiteren Jahren des BFRG-E soll der Anteil bis 2024 auf 2,8 %
steigen. Gegenüber dem BVA 2020 ist eine 5 %ige Steigerung der Auszahlungen vorgesehen,
die insbesondere auf höhere Mittel für Investitionen zurückzuführen ist.

In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2021 zeigt sich bei den Investitionen eine weitere
deutliche Steigerung um 35,6 % gegenüber dem BVA 2021. Beim Personalaufwand (+3,1 %)
kommt es gegenüber 2020 zu leichten Erhöhungen. Der betrieblichen Sachaufwand (-4,4 %)
sinkt hingegen, was vor allem auf niedrigere Instandhaltungen und Werkleistungen
zurückzuführen ist. Der Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen erhöht sich damit
von 9,0 % im Erfolg 2019, auf 13,6 % im BVA 2020 und weiter auf 17,6 % im BVA-E 2021.

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3       Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung
Regierungsprogramm 2020 – 2024

Das Regierungsprogramm 2020 – 2024 sieht folgende strategische Leitlinien vor (es werden
nur jene dargestellt, die finanzielle Konsequenzen oder Auswirkungen haben):

        Die finanzielle Situation und der Zustand des Bundesheeres erfordern neue Konzepte
         für ein zukunftsträchtiges, modernes Heer. Daher müssen auch die Aufgaben,
         Strukturen und Mittel der Landesverteidigung weiterentwickelt und zeitgemäß neu
         gestaltet werden.

        Ausstattung des Bundesheers mit den erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seines
         Auftrags.

        Erarbeitung von Effizienzsteigerungsmöglichkeiten und Kostensenkungspotenzialen
         außerhalb der Truppe.

        Ausreichende personelle und materielle Ausstattung der Miliz.

        Standortbezogene und bedarfsgerechte Sanierung von Kasernen und ihrer
         Infrastruktur zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung.

        Verbesserung der Synergien bei der Beschaffung militärischer Güter.

        Weiterentwicklung und kosteneffiziente Optimierung der Sanitätsversorgung.

        Sicherstellung und Weiterentwicklung der Kernkompetenzen des Österreichischen
         Bundesheeres        unter   Berücksichtigung   der   Eintrittswahrscheinlichkeiten    von
         Bedrohungsszenarien.

        Die Ausrüstung soll spezifisch und im Besonderen im Hinblick auf die aktuellen
         Aufgaben des ÖBH ausgestaltet werden. Daher wurden schon in den letzten
         Jahrzehnten schwere Waffengattungen reduziert, da diese nicht mehr in dem Ausmaß
         wie zur Zeit des Kalten Krieges erforderlich sind. Diese Politik wird fortgesetzt, die
         Kernkompetenzen in der Ausbildung sollen weiterhin sichergestellt werden.

        Weiterhin Sicherstellung der Luftraumüberwachung durch das Österreichische
         Bundesheer durch eine adäquate und kosteneffizienteste Lösung.

                                                                                              7 / 26
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          Das ÖBH wird lagebedingt die Entsendung von mindesten 1.100 Soldaten als
           Dauerleistung für Auslandseinsätze sicherstellen, bei ausreichender budgetärer
           Bedeckung sowie Sicherstellung der für diese Auslandseinsätze im Rahmen des
           Krisenmanagements notwendigen Kapazitäten (Personal, Material, Betrieb).

Im BMLV wurde eine Reformgruppe mit der Bezeichnung „Unser Heer“ eingerichtet, welche
sowohl die Strukturen des Ressorts als auch die Abläufe einer grundlegenden Überprüfung
unterziehen soll. Dabei soll vor allem auf die Vorschläge der Truppe Bedacht genommen
werden. Die grundsätzliche Aufgabenstellung der Projektgruppe „Unser Heer“ besteht in der
Erarbeitung von Optimierungspotentialen für das Ressort. Beispielhaft seien angeführt:

          Überarbeitung der Tauglichkeitskriterien

          Weiterentwicklung logistischer Strukturen

          Weiterentwicklung der Ämter und der Schulstruktur

          Internationale Kooperationen

          Verkürzung der Bearbeitungszeiten allgemein

Unabhängig von der Beschlussfassung des BFG 2021 wurden vorziehbare Teilprojekte wie
z. B. „Ökologisierung des ÖBH“, „Nachhaltigkeit“, „Dezentralisierung von Aufgaben“, „Autarkie
militärischer Infrastruktur“, „IKT-Weiterentwicklung“, usw. zur unmittelbaren Umsetzung
angeordnet.

Ergebnisse von Rechnungshofprüfungen

Der Rechnungshof (RH) veröffentlichte im Oktober 2020 zwei Berichte über Prüfungen im
Bereich des BMLV. Die budgetär relevanten Bereiche werden im Folgenden dargestellt:

Der RH überprüfte von August bis November 2019 das Heeresgeschichtliche Museum
(HGM)1. Dabei nahm er zahlreiche Mängel und Missstände in der Verwaltung wahr, etwa ein
wiederholtes Nichtbeachten rechtlicher Vorschriften, das Fehlen eines gesamthaften
wirtschaftlichen Überblicks und Missstände im Bereich Sammlungen. Hinsichtlich der
Umsetzung des Haushaltsrecht formulierte der Rechnungshof deutliche Kritik. Das HGM
konnte die Details der eigenen finanziellen Gebarung für die Jahre 2014 bis 2018 nicht

1
    Bericht des Rechnungshofs (Reihe BUND 2020/37) Heeresgeschichtliches Museum

                                                                                         8 / 26
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nachvollziehbar zur Verfügung stellen. Ein Grund dafür war, dass das Ministerium das
Detailbudget „Heeresgeschichtliches Museum“ Ende 2016 auflöste. Stattdessen wurde eine
Zahlstelle eingerichtet, wobei aber keine aktiven Kontrollschritte durch die Sektion 1 des BMLV
gesetzt wurden, um die Ordnungsmäßigkeit der Verrechnung im Heeresgeschichtlichen
Museum sicherzustellen. Die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern sowie die Anzahl der
zahlenden BesucherInnen konnten nicht schlüssig nachvollziehbar belegt werden.

Der RH überprüfte von Dezember 2017 bis Juni 2018 im BMI und im BMLV den
sicherheitspolizeilichen         Assistenzeinsatz        und       die    Unterstützungsleistungen      des
                                                               2
Bundesheeres zum Grenzmanagement seit 2015.                        Die Kosten für die Assistenz- und
Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement betrugen zwischen der
zweiten Jahreshälfte 2015 und dem Jahr 2017 272,9 Mio. EUR. Davon entfielen
246,4 Mio. EUR auf den Assistenzeinsatz und 26,5 Mio. EUR auf Unterstützungsleistungen.
Das BMLV musste 177,8 Mio. EUR, somit knapp zwei Drittel der 272,92 Mio. EUR, aus
seinem jährlichen Regelbudget finanzieren, weil das BMI und BMF nur teilweise für die Kosten
aufkamen. Weiters stellte der RH fest, dass weder das BMLV noch das BMI eine gesamthafte
Evaluierung des Assistenzeinsatzes – im Hinblick auf Wirkungen und Nutzen einerseits und
Ressourceneinsatz andererseits – durchführten.

4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Evaluierung und Redimensionierung der Struktur auf Basis der Ergebnisse des
         Beurteilungsvorganges        im    Zusammenhang            mit   „Unser   Heer“     sowie    unter
         Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen

        Verbesserung der Fähigkeiten der Militärischen Landesverteidigung, vor allem in den
         Schwerpunktbereichen gemäß Regierungsprogramm, sowie Verbesserung der
         Resilienz im Rahmen der Umfassenden Landesverteidigung

2
  Bericht des Rechnungshofs (Reihe BUND 2020/38) Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum
Grenzmanagement

                                                                                                      9 / 26
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         Attraktivierung des Soldatenberufs durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen im
          Dienst-, Besoldungs-, und Pensionsrecht. Verbesserung der Personalrekrutierung und
          Personalentwicklung insbesondere von Experten und Fachpersonal (z. B. Techniker,
          Militärärzte) auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung
          von Frauen und Männern

         Beteiligung an internationalen Einsätzen mit reduziertem Umfang (Qualität vor
          Quantität), Sicherstellung von Assistenzeinsätzen im leistbaren Umfang bzw.
          Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Auswirkungen von Migration, Terror,
          Pandemie (Linderung der COVID-19-Auswirkungen) und Naturkatastrophen

         Weiterentwicklung und laufende Attraktivierung des Grundwehrdienstes

Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der
Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, vor allem aber durch neue
Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert:

Tabelle 2:        Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

 UG 14-Militärische Angelegenheiten                                   2021       2022       2023       2024
                                                     in Mio. EUR
 BFRG 2020-2023                                                        2.468,7    2.478,1    2.452,9
 BFRG 2021-2024                                                        2.672,8    2.668,1    2.612,9    2.590,6
 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023                    204,1      190,0      160,0          -
     Schwerpunkte                                                        190,0      190,0      160,0      100,0
     Zusatzmittel für Miliz                                              70,0       70,0       60,0
     ABC-Pak et                                                          25,0       25,0       25,0       25,0
     Sanitätspak et                                                      25,0       25,0       25,0       25,0
     Terrorpak et                                                        25,0       25,0       25,0       25,0
     Katastrophenschutzpak et                                            25,0       25,0       25,0       25,0
     Cyber-Sicherheit                                                    20,0       20,0
    COVID-19 Maßnahmen                                                   14,1
       Miliz/Assistenzeinsatz                                            14,1

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Für die UG 14-Militärische Angelegenheiten werden in den nächsten vier Jahren
Zusatzbudgets, die die Obergrenzen im Finanzrahmen entsprechend erhöhen, von insgesamt
654,1 Mio. EUR bereitgestellt, davon 14,1 Mio. EUR für Miliz- und Assistenzeinsatz im Jahr
2021. Neben dem Investitionspaket für Ausbau und Stärkung der Cybersicherheit iHv jeweils
20,0 Mio. EUR für 2021 und 2022 sind weitere Investitionspakete zur besseren Ausstattung
unseres Bundesheers zusätzlich zum bisherigen Finanzrahmen vorgesehen. Insgesamt
400,0 Mio. EUR für die Periode 2021 bis 2024 betreffen die Terrorabwehr (u. a. Erprobung
von      Drohnensystemen,          Verbesserung         der        technischen   Aufklärungssysteme),         das
Katastrophenschutzpaket (z. B. LKW-Flottentausch, Beschaffung von Spezialmaschinen und

                                                                                                        10 / 26
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-geräten und Verbesserung der Autarkie der Kasernen), ein Sanitätspaket (z. B. Flottentausch
Sanitätsfahrzeuge, Austausch von medizinischem Gerät) und das ABC-Paket3 (z. B.
Fahrzeuge, Schutzmasken und -anzüge). Für die Miliz werden darüber hinaus insgesamt
weitere 200,0 Mio. EUR bereitgestellt. Darin sind insbesondere die Gegenstände der
persönlichen Ausrüstung, Funktionsfahrzeuge und Kommunikationsausrüstung enthalten.
Mittel für die Beschaffung von Black-Hawks und Mehrzweckhubschraubern waren bereits im
BFRG 2020-2023 enthalten. Laut BMLV wird durch das Absinken der Obergrenzen ab 2023
das Investitionsvolumen entsprechend sinken.

5         Auswirkungen der COVID-19-Krise
Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020
implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt.

Tabelle 3:         Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

                                                                      Einzahlung
    UG 14-Militärische Angelegenheiten                                                Auszahlung        BVA-E
                                                                    COVID-19-Fonds
                                                                                                         2021
                                                      in Mio. EUR       Stand: 15. Oktober 2020
    Miliz/Assistenzeinsatz                                                -                  -               14,1

Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021

Im Jahr 2020 wurden noch keine Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
genehmigt. Da zuerst die im BVA 2020 vorgesehenen Mittel verwendet werden, werden
entsprechende            Mittelverwendungsüberschreitungsanträge               an    das    BMF      erst   gegen
Jahresende eingebracht werden. Dem Ressort sind Mehrauszahlungen in Zusammenhang mit
der COVID-19-Pandemie angefallen, für die möglicherweise Mittel aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds erforderlich werden. Dies betrifft laut BMLV bis zu 40 Mio. EUR für
allgemeine Aufwendungen des Ressorts, bis zu 30 Mio. EUR für den Aufbau eines
COVID-19-Lagers und bis zu 17 Mio. EUR für sonstige Assistenzleistungen an das BMI.

Für 2021 sind 14,1 Mio. EUR für Miliz- und Assistenzeinsatz veranschlagt. Dies betrifft laut
BMLV Assistenzleistungen für das BMI bzw. für die Gesundheitsbehörden.

3
    Atomare, biologische und chemische Kampfstoffe.

                                                                                                            11 / 26
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6        Bundesvoranschlag 2021

6.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf:

Tabelle 4:      Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020

 UG 14                                                       Erfolg     BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2021 -
                                               in Mio. EUR    2019      2020       2021            BVA 2020
 Auszahlungen                                                 2.316,2   2.545,7    2.672,8       127,1       5,0%
 COVID-19-Krisenbewältigung
  Miliz/Assistenzeinsatz                                                             14,1           14,1          -
 Neue Schwerpunktsetzungen 2021
  Zusatzmittel für Miliz                                                              70,0           70,0         -
  ABC-Paket                                                                           25,0           25,0         -
  Sanitätspaket                                                                       25,0           25,0         -
  Terrorpaket                                                                         25,0           25,0         -
  Katastrophenschutzpaket                                                             25,0           25,0         -
  Cyber-Sicherheit                                                                    20,0           20,0         -
 Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen                          2.316,2   2.545,7    2.468,7          -77,0    -3,0%

Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021

Die budgetierten Auszahlungen 2021 steigen um 127,1 Mio. EUR (5,0 %). Davon entfallen
14,1 Mio. EUR auf Maßnahmen zur COVID-19-Krisenbewältigung (siehe Pkt. 5). Im BVA 2020
waren      dazu      noch      keine      Auszahlungen       budgetiert.       Weiters       sind      als     neue
Schwerpunktsetzungen zusätzliche Investitionen geplant (siehe Pkt. 4).

                                                                                                             12 / 26
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6.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 5:       Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                              Finanzierungshaushalt

 UG 14                                                          Erfolg       BVA          BVA-E         Diff. BVA-E 2021 -
                                                in Mio. EUR      2019        2020          2021       Erf 2019      BVA 2020
 14          Auszahlungen                                         2.316,2     2.545,7       2.672,8       15,4%         5,0%
 14.04       Präsidiale, Personal und Support                        91,6        97,1         100,5        9,7%         3,5%
 14.04.01    Sektion I                                               91,6        97,1         100,5        9,7%         3,5%
 14.05       Landesverteidigung                                   2.224,6     2.448,6       2.572,3       15,6%         5,0%
 14.05.01    Generalstabsdirektion                                  129,9       134,2         139,9        7,7%         4,3%
 14.05.02    Sektion III                                            934,9     1.135,9       1.219,6      30,4%          7,4%
 14.05.03    Sektion IV                                           1.159,7     1.178,5       1.212,8        4,6%         2,9%
 14          Einzahlungen                                            51,2        50,0          50,0       -2,2%         0,0%
 14.04       Präsidiale, Personal und Support                        14,4        14,4          14,1       -1,8%        -1,5%
 14.04.01    Sektion I                                               14,4        14,4          14,1       -1,8%        -1,5%
 14.05       Landesverteidigung                                      36,8        35,7          35,9       -2,4%         0,6%
 14.05.01    Generalstabsdirektion                                    0,3         0,3           0,3        4,1%        -2,0%
 14.05.02    Sektion III                                             17,3        18,1          18,2        5,2%         0,6%
 14.05.03    Sektion IV                                              19,2        17,3          17,4       -9,3%         0,7%
                                   Nettofinanzierungssaldo       -2.265,0    -2.495,7      -2.622,7            -            -

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Das GB 14.05-„Landesverteidigung“ umfasst mit einem Volumen von 2,6 Mrd. EUR 96,2 %
der Gesamtauszahlungen des Ressorts. Das GB 14.04-„Präsidiale, Personal und Support“ ist
mit 100,5 Mio. EUR weit geringer dotiert.

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 14.04-„Präsidiale, Personal und Support“

In diesem Globalbudget sind Budgetmittel für das Heerespersonalamt (HPA), die
Dienstreiseabrechnung und das Naturalwohnungswesen sowie für Aufgaben, die im Rahmen
der Wahrnehmung der Behördenfunktion anfallen, veranschlagt. Des Weiteren finden sich hier
Budgetmittel für den Museumsbetrieb im Heeresgeschichtlichen Museum (HGM) sowie für die
dortige      Militärhistorische       Forschung         (Arsenal),          für     den     Betrieb      des       Büros     der
Parlamentarischen Bundesheerkommission und für die Militärseelsorge.

Das Globalbudget umfasst rd. 4 % der Auszahlungen der UG 14-Militärische Angelegenheiten.
Die größten Positionen bei den Auszahlungen sind der Personalaufwand mit 58,8 Mio. EUR,
die Mieten mit 11,7 Mio. EUR und die Werkleistungen mit 10,1 Mio. EUR. Die Einzahlungen
iHv insgesamt 14,1 Mio. EUR stammen zum größten Teil aus den Mieteinnahmen der
Naturalwohnungen (rd. 10 Mio. EUR).

                                                                                                                        13 / 26
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GB 14.05-„Landesverteidigung“

Dem GB 14.05-„Landesverteidigung“ sind rd. 96 % der Auszahlungen zugeordnet.

Im DB 14.05.01-„Generalstabsdirektion“ sind Budgetmittel für die Militärvertretung Brüssel,
den militärdiplomatischen Apparat, die Bereiche Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie
für die Verteidigungsforschung veranschlagt. Weiters sind Budgetmittel für die strategische
Kommunikation und für das Zentrum für Information und Wehrpolitik budgetiert. Mit
139,9 Mio. EUR im BVA-E 2021 ist es das Detailbudget mit dem geringsten Volumen im
GB 14.05-„Landesverteidigung“. Die größte Position der Auszahlungen betrifft den
Personalaufwand, der mit 107,0 Mio. EUR rd. 77 % der Auszahlungen dieses Detailbudgets
ausmacht. Für Werkleistungen werden 23,2 Mio. EUR veranschlagt. Gegenüber dem
BVA 2020 steigt das GB 14.05-„Landesverteidigung“um rd. 4,3 %.

Im DB 14.05.02-„Sektion III“ sind Budgetmittel für die Beschaffung von Rüstungsgütern und
Infrastruktur, für die Wehrtechnik, die Struktur- und Bedarfsplanung, die Führung des
Kommandos Führungsunterstützung & Cyber Defence und des Kommandos Logistik sowie für
das    Facility   Management      veranschlagt.     Der    Beschaffungsschwerpunkt   umfasst
Heeresanlagen, Instandhaltungs- und Wartungsereignisse, Bekleidung und Ausrüstung,
Energie, Treibstoffe, Munition sowie diverse Beauftragungen von Fremdleistungen.

Im DB 14.05.02 belaufen sich die Auszahlungen auf 1.219,6 Mio. EUR, davon entfallen
469,0 Mio. EUR auf den betrieblichen Sachaufwand. Die wichtigste Position des betrieblichen
Sachaufwands ist die Instandhaltung mit 110,4 Mio. EUR. Die Auszahlungen für die
Heeresanlagen betragen 99,2 Mio. EUR (davon entfallen 26,3 Mio. EUR auf Bekleidung und
Ausrüstung und 25,4 Mio. EUR auf Luftzeuggerät). Der Personalaufwand des Detailbudgets
beträgt laut BVA-E 2021 280,8 Mio. EUR (+2,2 % gegenüber dem BVA 2020).

Der Großteil der Auszahlungen für Sachanlagen (Investitionen) sind diesem Detailbudget
zugeordnet und werden mit 468,7 Mio. EUR veranschlagt, wobei die größten Positionen auf
Investitionen in Luftfahrzeuge (132,6 Mio. EUR), gepanzerte Fahrzeuge (75,2 Mio. EUR) und
Neubauten (97,6 Mio. EUR) entfallen. Die Investitionen steigen um 35,9 % gegenüber dem
BVA 2020 und gegenüber dem Erfolg 2019 um 127,2 %, worin sich die Investitionspakete der
Bundesregierung im Rahmen der neuen Schwerpunkte widerspiegeln.

                                                                                      14 / 26
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Im       DB 14.05.03-„Sektion IV“                 sind     Budgetmittel          für    Ausbildung         und      allgemeine
Einsatzvorbereitung,              Sicherstellung         von        Einsätzen,        einsatzbezogenes           Krisen-      und
Betriebsmanagement sowie für die Führung der Kommanden Landstreitkräfte und
Luftstreitkräfte, des Jagdkommandos und der Militärhochschule veranschlagt. Bei den
Einzahlungen sind die Erlöse aus den SoldatInnenheimen und Cafeterien sowie
Kostenersätze für Verpflegung bzw. für geleistete Auslandseinsätze die größten Positionen.

Das Detailbudget hat ein Volumen von 1,2 Mrd. EUR, wovon der größte Teil auf den
Personalaufwand entfällt. Dieser beläuft sich gemäß BVA-E 2021 auf 951,3 Mio. EUR und
steigt gegenüber dem BVA 2020 um 32,6 Mio. EUR bzw. 3,5 %. Für den Assistenzeinsatz
„Migration“ zum Grenzschutz wurden 49 Mio. EUR budgetiert, die mit einer Bindung versehen
sind und nur nach tatsächlich angefallenen Kosten frei gegeben werden.

Laut einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage4 durch die Bundesministerin für
Landesverteidigung plant das BMLV seit langem, die für die Verwertung vorgesehenen
Liegenschaften 2021 zu veräußern. Die Einzahlungen aus den Verkäufen wurden nicht
budgetiert, da diese in der UG 45-Bundesvermögen vereinnahmt werden. Das BFG-E 2021
sieht vor, dass etwaige Mehreinzahlungen aus den Verkaufserlösen (nach Abzug von
Verkaufskosten) zur Bedeckung von Mehrauszahlungen im BMLV herangezogen werden
können. Die folgende Tabelle zeigt die Objekte und erwarteten Verkaufserlöse.

Tabelle 6:          Verkaufserlöse von geplanten Liegenschaftsverkäufen

                                                                         Verkaufs-     erwarteter
    Liegenschaft                                         Ort
                                                                         zeitpunkt     Verkaufserlös
                                                                                       aktuelles Wertermittlungsgutachten ist in
    Martinek-Kaserne                                 Baden (NÖ)          Mitte 2021    Ausarbeitung;
                                                                                       Erlöserwartung, Stand 2014: 33,1 Mio. EUR
                                                                        Ende 2020 /
    GÜPI Mautern                                    Mautern (NÖ)                       ca. 620.800 EUR
                                                                        Anfang 2021
    Kaserne Arsenal: Teilfläche ca. 26.000 m²                                          ca. 8,9 Mio. EUR; jedoch noch abhängig von
                                                                        Ende 2020 /
    zwischen der neuen Franz-Grill-Straße und   Wien - Landstraße (W)                  Ergebnissen der Bodenuntersuchung und
                                                                        Anfang 2021
    Rampe A23                                                                          allfälliger Bodenkontaminationen
    FlH Vogler: Teilfläche ca. 18.000 m²                                Ende 2020 /
                                                   Hörsching (OÖ)                      ca. 2,7 Mio. EUR
    für den 4-gleisigen Ausbau der Westbahn                             Anfang 2021

Quelle: Anfragebeantwortung 3299/AB vom 6. November 2020 zu 3304/J (XXVII. GP)

4
    Anfragebeantwortung 3299/AB vom 6. November 2020 zu 3304/J (XXVII. GP)

                                                                                                                          15 / 26
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6.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                 des        Finanzierungs-               und          des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:

Tabelle 7:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 14                                                           FinHH - Ausz.                                ErgHH - Aufw.                      Diff. EH-FH
                                                       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2021        BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2021          BVA-E
                                         in Mio. EUR   2020        2021        - BVA 2020           2020        2021        - BVA 2020              2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       2.196,5    2.199,9          3,5      0,2%    2.180,5    2.243,1        62,6      2,9%            43,1
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                 1.356,1    1.397,9         41,8     3,1%     1.340,1    1.382,8        42,7      3,2%           -15,1
   davon
     Bezüge                                             934,8       963,7        28,9      3,1%      933,5       963,7        30,2     3,2%              0,0
     Mehrdienstleistungen                                86,8        90,7          3,9     4,5%       86,8        90,7         3,9     4,5%              0,0
     Sonstige Nebengebühren                              79,8        83,8          4,0     5,0%       79,8        83,8         4,0     5,0%              0,0
     Gesetzlicher Sozialaufwand                         234,6       239,0          4,4     1,9%      234,6       239,0         4,4     1,9%              0,0
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand     828,9       792,6        -36,2     -4,4%     828,9       850,8        22,0     2,6%             58,2
   davon
     Mieten                                              40,5        45,4          4,9     12,0%      40,5        45,4         4,9    12,0%              0,0
     Instandhaltung                                     135,4       114,4        -21,0    -15,5%     135,4       145,4        10,0      7,4%            31,0
     Aufwand für Werk leistungen                        174,1       151,4        -22,7    -13,0%     174,1       167,4        -6,7     -3,8%            16,0
     Heeresanlagen                                      106,8       104,9         -1,9     -1,8%     106,8       116,1         9,3      8,7%            11,2
     Entschäd. an Präsenz- u. Zivildienstleistende       65,2        76,5         11,3     17,3%      65,2        76,5        11,3    17,3%              0,0
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                251,3       244,2         -7,0     -2,8%     251,3       244,2        -7,0     -2,8%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                   11,5         9,4          -2,1   -18,2%      11,5         9,4         -2,1   -18,2%             0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                            277,3       279,3          2,0      0,7%          279,3
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                 210,0       212,0          2,0     1,0%           212,0
   Aufwand aus der Bewertung v. Beteiligungen                                                          0,0         0,0                       -           0,0
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                      0,6         0,6         0,0      5,8%             0,6
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                           46,5        41,5        -5,0    -10,8%            41,5
   davon
     Abfertigungen                                                                                     5,0         5,0                      -             5,0
     Jubiläumszuwendungen                                                                             16,0        16,0                      -           16,0
     Nicht k onsumierte Urlaube                                                                        5,5         5,5                      -             5,5
     Sonstige                                                                                         20,0        15,0        -5,0    -25,0%            15,0
   Sonst. betr. Sachaufw. u. Abg. v. Sachanlagen                                                      20,2        25,2         5,0     24,7%            25,2
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit              347,1      470,6     123,6       35,6%                                                       -470,6
   Sachanlagen                                           347,0      470,6     123,6       35,6%                                                       -470,6
   Immaterielle Vermögenswerte                             0,0        0,0                      -                                                          0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                   2,2        2,2       0,0        2,0%                                                          -2,2
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                  2,2        2,2       0,0        2,0%                                                          -2,2
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt        2.545,7    2.672,8     127,1        5,0%     2.457,8    2.522,4        64,6      2,6%          -150,4

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen des Finanzierungshaushaltes und den
Aufwendungen des Ergebnishaushaltes in der UG 14-Militärische Angelegenheiten betragen
150,4 Mio. EUR, wobei die Auszahlungen überwiegen. Diese sind insbesondere auf die
Investitionen iHv 470,6 Mio. EUR zurückzuführen, die nur im Finanzierungshaushalt
aufscheinen und im Ergebnishaushalt über die Abschreibungen auf die Nutzungsdauer verteilt
werden.        Nur       im     Ergebnishaushalt                  werden            Abschreibungen                  auf        Anlagevermögen
(212,0 Mio. EUR), Aufwand für die Bildung von Rückstellungen (41,5 Mio. EUR) für den
Personalbereich (z. B. Jubiläumszuwendungen, Abfertigungsrückstellungen) und sonstige
Rückstellungen ausgewiesen. Die Abschreibungen der Untergliederung sind im Finanzjahr
2020 (212,0 Mio. EUR) deutlich niedriger als die Investitionen (470,6 Mio. EUR), dies lässt
rechnerisch auf einen Anstieg der Sachanlagen schließen.

                                                                                                                                                    16 / 26
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6.4      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020
und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Der endgültige
Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses
(BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt
feststehen.

Tabelle 8:      Rücklagengebarung

 UG 14                                                       Veränderung                       Budget. RL-                      Anteil
                                                 Stand                             Stand                         Rücklagen
                                                              31.12.2019 -                     Verwendung                     RL-Rest am
                                               31.12.2019                        30.09.2020                        -rest
                                 in Mio. EUR                   30.09.2020                       BVA-E 2021                    BVA-E 2021
 Detailbudgetrücklagen                                21,8                   -          21,8                 -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                   7,1                   -           7,1                 -
                              Gesamtsumme             29,0                   -          29,0                 -         29,0       1,1%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021

Die UG 14-Militärische Angelegenheiten verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv
29 Mio. EUR, wovon 7,1 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die
etwa das Heeresgeschichtliche Museum (HGM) sowie die SoldatInnenheime betreffen. Im
BVA-E 2021 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert.

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7           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 9:          Planstellenverzeichnis5

    UG 14                                                     2019          2020       2021          BFRG-E 2021-2024

                                                                                                   2022     2023      2024
    PLANSTELLEN
       Planstellen                                               21.880       21.868      21.867   21.867   21.875    21.875
       PCP**)                                                 6.026.638    6.023.385   6.023.755
    PERSONALSTAND                                           zum 31.12.    zum 1.6.
       VBÄ*)                                                     20.516       21.085     21.469
       PCP**)                                                 5.420.266    5.520.444      -
    Personalaufwand                                           Erfolg        BVA        BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt         in Mio. EUR     1.323,8      1.366,6     1.409,3

*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der
gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie
herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den
jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu
erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen
maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit
unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

**) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum
Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.

Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im
BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen.

Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom
14. Oktober 2020

Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 14-Militärische Angelegenheiten
21.867 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2020 um
insgesamt eine Planstelle. Im BFRG-E 2021-2024 sind weitere leichte Steigerungen bis 2024
auf insgesamt 21.875 Planstellen vorgesehen.

Für das Jahr 2021 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020
ein VBÄ-Zielwert von 21.469 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einem
Anteil von 98,2 % der Planstellen im Personalplan.

5
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)         sind    Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.

                                                                                                                     18 / 26
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Die Aufteilung auf die Besoldungsgruppen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

Tabelle 10:     Aufteilung auf die Besoldungsgruppen

 UG 14
 Besoldungsgruppen-Bereich                   Anzahl Planstellen             2019        2020          2021
 Allgemeiner Verwaltungsdienst                                                 7.142       7.142         7.147
 ADV                                                                             387         407           415
 Krankenpflegedienst                                                             508         464           464
 Lehrpersonen                                                                      9           9             9
 Militärischer Dienst (MB)                                                    13.287      13.285        13.254
 Militärischer Dienst (MZ)                                                       547         561           578
                                                      Gesamtsumme             21.880      21.868        21.867

Quellen: Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021

Der veranschlagte Personalaufwand steigt im BVA-E 2021 von 1,37 Mrd. EUR auf
1,41 Mrd. EUR. Er stellt sich im Detail wie folgt dar:

Tabelle 11:     Entwicklung Personalaufwand 2019 bis 2021

 UG 14                                                                                               %-Diff.
                                                                Erfolg      BVA        BVA-E
                                                                                                   BVA 2020 -
                                                                 2019       2020        2021
                                                   in Mio EUR                                      BVA-E 2021
 Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen                      898,4       933,5     963,7          3,2%
 Mehrdienstleistungen                                               84,6        86,8      90,7          4,5%
 Nebentätigkeit                                                      0,7         0,7       0,7          4,0%
 Belohnungen                                                         5,7         5,8       6,2          6,1%
 Zulagen                                                            74,2        73,3      76,9          4,9%
 Sozialversicherungsbeiträge                                        76,4        74,7      76,1          1,9%
 Dienstgeberbeiträge                                               155,0       160,0     162,9          1,9%
 Abfertigungen                                                       0,2         1,0       1,1          3,9%
 Dotierung Rückstellungen Abfertigungen                              4,3         5,0       5,0          0,0%
 Dotierung Rückstellungen Jubiläumszuwendungen                      14,9        16,0      16,0          0,0%
 Freiwilliger Sozialaufwand                                          0,0         0,0       0,0          2,7%
 Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand                          4,1         4,3       4,5          3,9%
 Dotierung Rückstellungen nicht konsumierte Urlaube                  5,3         5,5       5,5          0,0%
                            Personalaufwand gesamt                1.323,8    1.366,6    1.409,3         3,1%

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, eigene Berechnungen

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8       Wirkungsorientierung

8.1      Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der
Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                Inhalt
    Wirkungsziel-            Wirkungsziele         aller   Untergliederungen           des    BVA-E 2021          inkl.
    Landkarte                Vergleich zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen
    Landkarte                des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich
    SDG-Landkarte6           Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung
                             der SDGs7
    COVID-19-                COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen
    Einfluss-Landkarte       mit COVID-19-Bezug

Das BMLV hat im BV--E 2021 für die UG 14-Militärische Angelegenheiten insgesamt drei
Wirkungsziele festgelegt, die im Wesentlichen beibehalten wurden. Beim Wirkungsziel 1
wurde eine Kennzahl hinsichtlich der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im
Cyber-Raum aufgenommen, die als Realisierungsgrad der geplanten Cyber-Kompetenzen
beschrieben wird, und eine weitere Kennzahl zur Anzahl der evaluierten Milizverbände
präzisiert. Die Leistungen des BMLV sind dem SDG Nr. 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke
Institutionen zugeordnet.

6
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
7
  Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat
aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem
Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat.

                                                                                                                20 / 26
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Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit im
Rahmen der COVID-19-Pandemie. Die Zielwerte der Kennzahlen der ersten beiden
Wirkungsziele richten sich daher vor allem auf die Erhaltung oder Verbesserung der
allgemeinen Einsatzbereitschaft und sind nur hinsichtlich der konkreten Einsätze von der
COVID-19-Pandemie betroffen. Mittel- oder langfristige Auswirkungen auf die geplanten Ziele,
Maßnahmen und Kennzahlen der Wirkungsorientierung können laut BMLV aus heutiger Sicht
nicht abgeschätzt werden.

8.2    Einzelfeststellungen

Die Erreichung des Wirkungsziels 1 „Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der
militärischen Landesverteidigung auf sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische
Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität“ wird durch drei Kennzahlen
gemessen.       Die   Kennzahl    14.1.1-„Bereitgestellte     Reaktionskräfte   für   Einsätze    und
Unterstützungsleistungen des ÖBH“ legt als Zielwert eine Anzahl von 6.000 SoldatInnen für
2021 und 2022 fest. Es soll im Bedarfsfall die rasche Reaktion ermöglicht werden, was
insbesondere in der Bewältigung der COVID-19-Pandemie von besonderer Relevanz war. Die
Kennzahl bezieht sich jedoch auf die Erhaltung oder Verbesserung der Einsatzbereitschaft
und nicht unmittelbar auf die konkreten Einsätze. Im Bericht zur Wirkungsorientierung der
ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle sollte in Verbindung mit den Kennzahlen auch
der konkrete Einsatz anhand von Zahlenwerten dargestellt werden.

Als zweite Kennzahl wird die Anzahl der evaluierten Milizverbände angeführt, die im Vergleich
des BVA 2020 präzisiert wird. Ein Milizverband gilt laut BMLV als einsatzbereit, wenn 90 %
des   gemäß      Organisationsplan     vorgesehenen         Personals   (einschließlich   persönliche
Ausrüstung) und Materials verfügbar sind. Die Kennzahl soll von einem Milizverband im Jahr
2020 bzw. 2021 auf zwei im Jahr 2022 steigen. Die neue Kennzahl 14.1.3-„Verbesserung der
Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum“ wird als Realisierungsgrad
der geplanten Cyber-Kompetenzen beschrieben, der Zielwert für 2021 wird mit 35 % und der
Wert für 2024 mit 40 % festgelegt.

Im Wirkungsziel 2 wird der Einsatz des ÖBH zum Schutz der österreichischen Bevölkerung
sowie für Katastrophenhilfe, humanitäre Hilfe und solidarische Beitragsleistung im Rahmen
von Maßnahmen zur Friedenssicherung angestrebt. Zu Messung dieses Wirkungsziel sind
fünf Kennzahlen angegeben. Die Istzustände der Kennzahl 14.2.1 zur Summe der für den
Einsatz   mit    24-stündiger    Marschbereitschaft     bereitgestellten    SoldatInnen     und    der
Kennzahl 14.2.2        zur       Summe      der       für      Katastrophenhilfeeinsätze         sowie
Unterstützungsleistungen im Inland bereitgestellten SoldatInnen lagen in den Jahren 2017 bis
2019 weit über den Zielzuständen.

                                                                                               21 / 26
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Bei der Kennzahl 14.2.3-„Einsatz von militärischen Kräften im Ausland“ wurden die
Zielzustände 2017 bis 2031 mit 1.100 festgelegt. Die Istzustände lagen bei dieser Kennzahl
jeweils unter den Zielzuständen (Istzustand 2019: 1.027). Der Zielwert wird laut BMLV auch
im Jahr 2020 nicht erreicht werden können, weil beim KFOR-Einsatz die Einsatzstärke im
Oktober 2019 dauerhaft um eine Kompanie (= 140 SoldatInnen) und beim Einsatz
EUFOR/ALTHEA bis einschließlich September 2020 um 139 SoldatInnen reduziert wurde.

Der Zielzustand der Kennzahl 14.2.4-„Bereitgestellte Kräfte für das internationale
Krisenmanagement“ wird gegenüber 2019 von 270 auf 581 im Jahr 2021 erhöht. Die
Schwankungen ergeben sich aus den jährlich wechselnden internationalen Verpflichtungen.
Bei der Kennzahl 14.2.5 zu den eingesetzten SoldatInnen in mandatierten Missionen der
Vereinten Nationen (VN) wird für 2021 ein Zielwert von 0,81 % der gesamten eingesetzten
SoldatInnen festgelegt, der unter dem Istwert 2019 von 0,95 % liegt. Bei den Kennzahlen im
Zusammenhang mit Auslandseinsätzen ist die Zielerreichung nicht allein von Österreich
abhängig und nur möglich, wenn eine österreichische Beteiligung angefordert wird.

Das Wirkungsziel 3 ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung und stellt auf die
Positionierung des BMLV und des ÖBH als attraktiver Dienstgeber sowie auf die
Gewährleistung einer einsatzorientierten Ausbildung ab. Für die Entwicklung der Anzahl an
Soldatinnen     im     Österreichischen      Bundesheer       (Kennzahl 14.3.3)   wurde      als
Berechnungsmethode die jährliche Steigerungsrate von Soldatinnen herangezogen. Der
Anteil an der Gesamtanzahl der SoldatInnen beim ÖBH wäre als Indikator deutlich
aussagekräftiger. Kennzahl 14.3.1 misst die Anzahl der freiwilligen Meldungen von Männern
und Frauen für die Kaderanwärterausbildung. Im BVA-E 2021 wurde der Zielzustand für 2021
auf 3.730 gesamt (BVA 2020: 3.500) angepasst. Bei der Kennzahl 14.3.2-„Evaluierung
österreichischer militärischer Kräfte für Auslandseinsätze nach internationalen Standards“
wurde der Zielzustand 2019 von 12 mit 10 unterschritten, der Zielwert wird für die Folgejahre
fortgeschrieben. Die Zufriedenheit der Rekruten mit dem Wehrdienst (Kennzahl 14.3.4) soll
2021 bei 76 % liegen, der Istwert beträgt im Jahr 2019 72 %.

                                                                                          22 / 26
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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

Wirkungsziel 1:

Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf
sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der
staatlichen Souveränität.

Maßnahmen

       14.1.1. Stärkung der präsenten Einsatzkräfte

       14.1.2. Stärkung der Miliz

Indikatoren

Kennzahl 14.1.1       Bereitgestellte Reaktionskräfte für Einsätze und Unterstützungsleistungen des ÖBH
Berechnungsmethode    Summe der für eine Erstreaktion designierten Soldatinnen und Soldaten der Einsatzkräfte
          Datenquelle Sektion IV/BMLV. Weisung über die Bereitstellung präsenter Kräfte
  Messgrößenangabe    Anzahl
                             2017                 2018               2019                2020                2021                2022
          Zielzustand               6.000                6.000               6.000              6.000               6.000               6.000
           Istzustand               3.900                6.000               6.000
       Zielerreichung unter Zielzustand       = Zielzustand      = Zielzustand
                      Die Bildung von Reaktionskräften ist angeordnet und diese sind für Inlands- und Auslandseinsätze verfügbar (z.B. bei
                      Massenmigration, erhöhter Terrorgefahr oder zur Verstärkung von Auslandskontingenten). Gem. Artikel 79 B-VG ist
                      das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Um im Bedarfsfall eine rasche Wirksamkeit
                      sicherzustellen, sind aber auch rasch verfügbare Reaktionskräfte erforderlich. Ein Anteil dieser Reaktionskräfte ist als
                      Kaderpräsenzeinheiten strukturiert.
                      Die Reaktionskräfte bestehen im Wesentlichen aus einem Brigadeäquivalent mit den erforderlichen Kampf-,
                      Kampfunterstützungs-, Einsatzunterstützungs- und Führungsunterstützungstruppen sowie den zusätzlich
                      erforderlichen Führungs- und Unterstützungselementen. Insbesondere sind auch anteilsmäßig Spezialeinsatzkräfte,
                      Cyberkräfte, Informationskräfte und Luftstreitkräfte in den Reaktionskräften abzubilden.

                                                                                                                                     23 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten

Kennzahl 14.1.2          Evaluierte Milizverbände zum Schutz kritischer Infrastruktur
                         Anzahl der evaluierten Milizverbände. Ein Milizverband ist einsatzbereit, wenn zu mindestens 90 % des gemäß
 Berechnungsmethode      Organisationsplan vorgesehenen Personals (einschließlich persönliche Ausrüstung) und Materials vorhanden und die
                         Ausbildung für die vorgesehene Einsatzaufgabe abgeschlossen ist.
         Datenquelle     Sektion IV/BMLV. Personalinformationssystem und Organisationspläne (Sachmittelteil Friedensgliederung)
   Messgrößenangabe      Anzahl
                                2017                 2018                2019                 2020                  2021          2022
           Zielzustand             -                   -                   -                              1                   1           2
            Istzustand                      0                  0                    0
        Zielerreichung             -                   -                   -
                         Die Milizorganisationselemente im ÖBH werden in selbständig strukturierte Organisationselemente der Miliz (keine
                         strukturelle Abbildung in der Friedensorganisation) und in die Milizanteile zur Auffüllung der präsenten
                         Einsatzorganisation (bzw. in einem geringen Anteil an Experten der Miliz) unterteilt.

Kennzahl 14.1.3        Verbesserung der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum
Berechnungsmethode     Realisierungsgrad der geplanten Cyber-Kompetenzen
          Datenquelle  Sektion III/BMLV. Umsetzungsbericht
  Messgrößenangabe     %
                               2017               2018            2019            2020             2021                           2024
           Zielzustand           -                  -               -                      35                           35                  40
            Istzustand nicht verfügbar    nicht verfügbar                35
        Zielerreichung           -                  -               -

Wirkungsziel 2:

Gewährleistung der Einsätze des Österreichischen Bundesheeres sowohl zum Schutz der
österreichischen Bevölkerung als auch zur solidarischen Beitragsleistung im Rahmen von
Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie der
Such- und Rettungsdienste.

Maßnahmen

        14.2.1 und 14.2.2 Bereithalten von (rasch) verfügbaren Kräften zum Schutz der
         kritischen Infrastruktur und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie für
         Katastrophenhilfeeinsätze im Inland

        14.2.3 Einsatz von Kräften für internationale Friedenssicherung, Krisenmanagement,
         humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe

        14.2.4. und 14.2.5. Bereithalten von Kräften für Einsätze zur internationalen
         Friedenssicherung, zum Krisenmanagement, zur humanitären Hilfe und
         Katastrophenhilfe

Indikatoren

                         Permanent wirksames Alarmierungs- und Aufbietungssystem zur Bereitstellung von Soldatinnen und
Kennzahl 14.2.1          Soldaten für Katastrophenhilfeeinsätze im Inland und zum Schutz kritischer Infrastruktur mit einer 24-
                         stündigen Marschbereitschaft.
 Berechnungsmethode      Summe der für den Einsatz mit 24-stündiger Marschbereitschaft bereitgestellten Soldatinnen und Soldaten
          Datenquelle    Sektion IV/BMLV - Weisung über die Bereitstellung präsenter Kräfte – gemäß dem Militärstrategischen Konzept 2017
   Messgrößenangabe      Anzahl
                                2017                2018               2019                 2020                 2021               2031
           Zielzustand                1.000               1.000               1.000                1.000                1.000             1.000
            Istzustand                4.400               3.700               2.620
        Zielerreichung    über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                         Diese Soldatinnen und Soldaten sind Teil des in der Teilstrategie Verteidigungspolitik festgelegten Brigadeäquivalents
                         (Reaktionskräfte). Sie können auf Grund von Lageinformation und Vorbefehlen innerhalb von 24 Stunden zum Einsatz
                         gebracht werden.
                         Der Zielzustand ergibt sich aus den Vorgaben der Sicherheitsstrategie und definiert die Anzahl der gleichzeitig
                         einsetzbaren Kräfte. Um einen Einsatz auch über einen längeren Zeitraum oder unter schwierigen Bedingungen
                         durchführen zu können, ist eine höhere Anzahl zur Entlastung der eingesetzten Kräfte bereitzuhalten.

                                                                                                                                      24 / 26
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