Untergliederungsanalyse UG 14-Militärische Angelegenheiten - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 14-Militärische Angelegenheiten 11. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ....................................... 7 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................11 6 Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................12 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................12 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................13 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................16 6.4 Rücklagen ..............................................................................................................17 7 Personal ........................................................................................................................18 8 Wirkungsorientierung ....................................................................................................20 8.1 Überblick ................................................................................................................20 8.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................21 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................23 2 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 14 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 2.316,2 2.545,7 2.672,8 2.668,1 2.612,9 2.590,6 Anteil an Gesamtauszahlungen 2,9% 2,5% 2,7% 2,9% 2,9% 2,8% jährliche Veränderung 1,8% 9,9% 5,0% -0,2% -2,1% -0,9% Einzahlungen 51,2 50,0 50,0 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamteinzahlungen 0,1% 0,1% 0,1% - - - jährliche Veränderung -8,3% -2,2% 0,0% - - - Nettofinanzierungssaldo -2.265,0 -2.495,7 -2.622,7 - - - Ergebnishaushalt UG 14 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 2.338,8 2.457,8 2.522,4 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 2,9% 2,4% 2,5% - - - jährliche Veränderung 0,8% 5,1% 2,6% - - - Erträge 59,5 52,5 52,8 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 0,1% 0,1% 0,1% - - - jährliche Veränderung 4,1% -11,7% 0,4% - - - Nettoergebnis -2.279,3 -2.405,3 -2.469,6 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 3 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 14-Militärische Angelegenheiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,673 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 127,1 Mio. EUR oder 5,0 %, gegenüber dem Erfolg 2019 um 15,4 %. Die Steigerung gegenüber dem BVA 2020 ist insbesondere auf höhere Mittel für Investitionen zurückzuführen. Die Auszahlungen erhöhen sich damit von 2,5 % der Gesamtauszahlungen des Bundes im BVA 2020 auf 2,7 % im Jahr 2021. Bei den Aufwendungen zeigt sich ein schwächerer Anstieg, der daraus resultiert, dass Investitionen im Ergebnishaushalt nicht berücksichtigt werden, sondern über die Abschreibungen auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Das Verteidigungsbudget (UG 14-Militärische Angelegenheiten) konnte gegenüber 2020 um 127,1 Mio. EUR (+5 %) gesteigert werden, nachdem bereits im BVA 2020 eine Steigerung um 229,5 Mio. EUR vorgenommen wurde. Der Personalaufwand steigt um 3,1 %. Die betrieblichen Sachaufwendungen fallen hingegen um 4,4 %, was vor allem auf geringere Instandhaltungen und Werkleistungen zurückzuführen ist. Kräftig steigen die Investitionen, die sich im Vergleich zu 2018 (191,1 Mio. EUR) mehr als verdoppeln und gegenüber 2020 (347,1 Mio. EUR) nochmals auf 470,6 Mio. EUR ansteigen. Der Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen erhöht sich damit von 9,0 % im Erfolg 2019, auf 13,6 % im BVA 2020 und weiter auf 17,6 % im BVA-E 2021. Dieser Anstieg soll zum Abbau des Investitionsstaus beim österreichischen Bundesheer beitragen. Im Jahr 2020 wurden für die UG 14-Militärische Angelegenheiten noch keine Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds genehmigt. Da zuerst die im BVA 2020 vorgesehenen Mittel verwendet werden, werden entsprechende Mittelverwendungsüberschreitungsanträge an das BMF erst gegen Jahresende eingebracht werden. Dem Ressort sind Mehrauszahlungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie angefallen, für die möglicherweise Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erforderlich werden. Im Jahr 2021 sind für den Miliz- und Assistenzeinsatz 14,1 Mio. EUR im Zusammenhang mit COVID-19 veranschlagt. Dies betrifft laut BMLV Assistenzleistungen für das BMI bzw. für die Gesundheitsbehörden. Für die UG 14-Militärische Angelegenheiten werden in den nächsten vier Jahren Zusatzbudgets, die die Obergrenzen im BFRG-E 2021-2024 entsprechend erhöhen, von insgesamt 654,1 Mio. EUR bereitgestellt. Mittel für die Beschaffung von Black-Hawks und Mehrzweckhubschrauber waren bereits im BFRG 2020-2023 enthalten. Laut BMLV wird durch das Absinken der Obergrenzen ab 2023 das Investitionsvolumen entsprechend sinken. 4 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 14-Militärische Angelegenheiten 21.867 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2020 minimal um insgesamt eine Planstelle. Im BFRG-E 2021-2024 sind weitere leichte Steigerungen bis 2024 auf insgesamt 21.875 Planstellen vorgesehen. Für das Jahr 2021 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 ein VBÄ-Zielwert von 21.469 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einem Anteil von 98,2 % der Planstellen im Personalplan. Das BMLV hat im BVA-E 2021 für die UG 14-Militärische Angelegenheiten insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt, die im Wesentlichen beibehalten wurden. Beim Wirkungsziel 1 wurde eine Kennzahl hinsichtlich der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum aufgenommen, die als Realisierungsgrad der geplanten Cyber-Kompetenzen beschrieben wird, und eine weitere Kennzahl zur Anzahl der evaluierten Milizverbände präzisiert. Die Leistungen des BMLV sind dem SDG Nr. 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen zugeordnet. 5 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die Auszahlungen der UG 14-Militärische Angelegenheiten belaufen sich im Jahr 2021 auf 2,7 Mrd. EUR bzw. 2,7 % der Gesamtauszahlungen des Bundes und liegen damit über dem BVA 2020 mit 2,5 %. In den weiteren Jahren des BFRG-E soll der Anteil bis 2024 auf 2,8 % steigen. Gegenüber dem BVA 2020 ist eine 5 %ige Steigerung der Auszahlungen vorgesehen, die insbesondere auf höhere Mittel für Investitionen zurückzuführen ist. In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2021 zeigt sich bei den Investitionen eine weitere deutliche Steigerung um 35,6 % gegenüber dem BVA 2021. Beim Personalaufwand (+3,1 %) kommt es gegenüber 2020 zu leichten Erhöhungen. Der betrieblichen Sachaufwand (-4,4 %) sinkt hingegen, was vor allem auf niedrigere Instandhaltungen und Werkleistungen zurückzuführen ist. Der Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen erhöht sich damit von 9,0 % im Erfolg 2019, auf 13,6 % im BVA 2020 und weiter auf 17,6 % im BVA-E 2021. 6 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Regierungsprogramm 2020 – 2024 Das Regierungsprogramm 2020 – 2024 sieht folgende strategische Leitlinien vor (es werden nur jene dargestellt, die finanzielle Konsequenzen oder Auswirkungen haben): Die finanzielle Situation und der Zustand des Bundesheeres erfordern neue Konzepte für ein zukunftsträchtiges, modernes Heer. Daher müssen auch die Aufgaben, Strukturen und Mittel der Landesverteidigung weiterentwickelt und zeitgemäß neu gestaltet werden. Ausstattung des Bundesheers mit den erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seines Auftrags. Erarbeitung von Effizienzsteigerungsmöglichkeiten und Kostensenkungspotenzialen außerhalb der Truppe. Ausreichende personelle und materielle Ausstattung der Miliz. Standortbezogene und bedarfsgerechte Sanierung von Kasernen und ihrer Infrastruktur zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Verbesserung der Synergien bei der Beschaffung militärischer Güter. Weiterentwicklung und kosteneffiziente Optimierung der Sanitätsversorgung. Sicherstellung und Weiterentwicklung der Kernkompetenzen des Österreichischen Bundesheeres unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten von Bedrohungsszenarien. Die Ausrüstung soll spezifisch und im Besonderen im Hinblick auf die aktuellen Aufgaben des ÖBH ausgestaltet werden. Daher wurden schon in den letzten Jahrzehnten schwere Waffengattungen reduziert, da diese nicht mehr in dem Ausmaß wie zur Zeit des Kalten Krieges erforderlich sind. Diese Politik wird fortgesetzt, die Kernkompetenzen in der Ausbildung sollen weiterhin sichergestellt werden. Weiterhin Sicherstellung der Luftraumüberwachung durch das Österreichische Bundesheer durch eine adäquate und kosteneffizienteste Lösung. 7 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Das ÖBH wird lagebedingt die Entsendung von mindesten 1.100 Soldaten als Dauerleistung für Auslandseinsätze sicherstellen, bei ausreichender budgetärer Bedeckung sowie Sicherstellung der für diese Auslandseinsätze im Rahmen des Krisenmanagements notwendigen Kapazitäten (Personal, Material, Betrieb). Im BMLV wurde eine Reformgruppe mit der Bezeichnung „Unser Heer“ eingerichtet, welche sowohl die Strukturen des Ressorts als auch die Abläufe einer grundlegenden Überprüfung unterziehen soll. Dabei soll vor allem auf die Vorschläge der Truppe Bedacht genommen werden. Die grundsätzliche Aufgabenstellung der Projektgruppe „Unser Heer“ besteht in der Erarbeitung von Optimierungspotentialen für das Ressort. Beispielhaft seien angeführt: Überarbeitung der Tauglichkeitskriterien Weiterentwicklung logistischer Strukturen Weiterentwicklung der Ämter und der Schulstruktur Internationale Kooperationen Verkürzung der Bearbeitungszeiten allgemein Unabhängig von der Beschlussfassung des BFG 2021 wurden vorziehbare Teilprojekte wie z. B. „Ökologisierung des ÖBH“, „Nachhaltigkeit“, „Dezentralisierung von Aufgaben“, „Autarkie militärischer Infrastruktur“, „IKT-Weiterentwicklung“, usw. zur unmittelbaren Umsetzung angeordnet. Ergebnisse von Rechnungshofprüfungen Der Rechnungshof (RH) veröffentlichte im Oktober 2020 zwei Berichte über Prüfungen im Bereich des BMLV. Die budgetär relevanten Bereiche werden im Folgenden dargestellt: Der RH überprüfte von August bis November 2019 das Heeresgeschichtliche Museum (HGM)1. Dabei nahm er zahlreiche Mängel und Missstände in der Verwaltung wahr, etwa ein wiederholtes Nichtbeachten rechtlicher Vorschriften, das Fehlen eines gesamthaften wirtschaftlichen Überblicks und Missstände im Bereich Sammlungen. Hinsichtlich der Umsetzung des Haushaltsrecht formulierte der Rechnungshof deutliche Kritik. Das HGM konnte die Details der eigenen finanziellen Gebarung für die Jahre 2014 bis 2018 nicht 1 Bericht des Rechnungshofs (Reihe BUND 2020/37) Heeresgeschichtliches Museum 8 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten nachvollziehbar zur Verfügung stellen. Ein Grund dafür war, dass das Ministerium das Detailbudget „Heeresgeschichtliches Museum“ Ende 2016 auflöste. Stattdessen wurde eine Zahlstelle eingerichtet, wobei aber keine aktiven Kontrollschritte durch die Sektion 1 des BMLV gesetzt wurden, um die Ordnungsmäßigkeit der Verrechnung im Heeresgeschichtlichen Museum sicherzustellen. Die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern sowie die Anzahl der zahlenden BesucherInnen konnten nicht schlüssig nachvollziehbar belegt werden. Der RH überprüfte von Dezember 2017 bis Juni 2018 im BMI und im BMLV den sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz und die Unterstützungsleistungen des 2 Bundesheeres zum Grenzmanagement seit 2015. Die Kosten für die Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement betrugen zwischen der zweiten Jahreshälfte 2015 und dem Jahr 2017 272,9 Mio. EUR. Davon entfielen 246,4 Mio. EUR auf den Assistenzeinsatz und 26,5 Mio. EUR auf Unterstützungsleistungen. Das BMLV musste 177,8 Mio. EUR, somit knapp zwei Drittel der 272,92 Mio. EUR, aus seinem jährlichen Regelbudget finanzieren, weil das BMI und BMF nur teilweise für die Kosten aufkamen. Weiters stellte der RH fest, dass weder das BMLV noch das BMI eine gesamthafte Evaluierung des Assistenzeinsatzes – im Hinblick auf Wirkungen und Nutzen einerseits und Ressourceneinsatz andererseits – durchführten. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Evaluierung und Redimensionierung der Struktur auf Basis der Ergebnisse des Beurteilungsvorganges im Zusammenhang mit „Unser Heer“ sowie unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen Verbesserung der Fähigkeiten der Militärischen Landesverteidigung, vor allem in den Schwerpunktbereichen gemäß Regierungsprogramm, sowie Verbesserung der Resilienz im Rahmen der Umfassenden Landesverteidigung 2 Bericht des Rechnungshofs (Reihe BUND 2020/38) Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement 9 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Attraktivierung des Soldatenberufs durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Dienst-, Besoldungs-, und Pensionsrecht. Verbesserung der Personalrekrutierung und Personalentwicklung insbesondere von Experten und Fachpersonal (z. B. Techniker, Militärärzte) auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Beteiligung an internationalen Einsätzen mit reduziertem Umfang (Qualität vor Quantität), Sicherstellung von Assistenzeinsätzen im leistbaren Umfang bzw. Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Auswirkungen von Migration, Terror, Pandemie (Linderung der COVID-19-Auswirkungen) und Naturkatastrophen Weiterentwicklung und laufende Attraktivierung des Grundwehrdienstes Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, vor allem aber durch neue Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 14-Militärische Angelegenheiten 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 2.468,7 2.478,1 2.452,9 BFRG 2021-2024 2.672,8 2.668,1 2.612,9 2.590,6 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 204,1 190,0 160,0 - Schwerpunkte 190,0 190,0 160,0 100,0 Zusatzmittel für Miliz 70,0 70,0 60,0 ABC-Pak et 25,0 25,0 25,0 25,0 Sanitätspak et 25,0 25,0 25,0 25,0 Terrorpak et 25,0 25,0 25,0 25,0 Katastrophenschutzpak et 25,0 25,0 25,0 25,0 Cyber-Sicherheit 20,0 20,0 COVID-19 Maßnahmen 14,1 Miliz/Assistenzeinsatz 14,1 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Für die UG 14-Militärische Angelegenheiten werden in den nächsten vier Jahren Zusatzbudgets, die die Obergrenzen im Finanzrahmen entsprechend erhöhen, von insgesamt 654,1 Mio. EUR bereitgestellt, davon 14,1 Mio. EUR für Miliz- und Assistenzeinsatz im Jahr 2021. Neben dem Investitionspaket für Ausbau und Stärkung der Cybersicherheit iHv jeweils 20,0 Mio. EUR für 2021 und 2022 sind weitere Investitionspakete zur besseren Ausstattung unseres Bundesheers zusätzlich zum bisherigen Finanzrahmen vorgesehen. Insgesamt 400,0 Mio. EUR für die Periode 2021 bis 2024 betreffen die Terrorabwehr (u. a. Erprobung von Drohnensystemen, Verbesserung der technischen Aufklärungssysteme), das Katastrophenschutzpaket (z. B. LKW-Flottentausch, Beschaffung von Spezialmaschinen und 10 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten -geräten und Verbesserung der Autarkie der Kasernen), ein Sanitätspaket (z. B. Flottentausch Sanitätsfahrzeuge, Austausch von medizinischem Gerät) und das ABC-Paket3 (z. B. Fahrzeuge, Schutzmasken und -anzüge). Für die Miliz werden darüber hinaus insgesamt weitere 200,0 Mio. EUR bereitgestellt. Darin sind insbesondere die Gegenstände der persönlichen Ausrüstung, Funktionsfahrzeuge und Kommunikationsausrüstung enthalten. Mittel für die Beschaffung von Black-Hawks und Mehrzweckhubschraubern waren bereits im BFRG 2020-2023 enthalten. Laut BMLV wird durch das Absinken der Obergrenzen ab 2023 das Investitionsvolumen entsprechend sinken. 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020 implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt. Tabelle 3: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Einzahlung UG 14-Militärische Angelegenheiten Auszahlung BVA-E COVID-19-Fonds 2021 in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020 Miliz/Assistenzeinsatz - - 14,1 Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021 Im Jahr 2020 wurden noch keine Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds genehmigt. Da zuerst die im BVA 2020 vorgesehenen Mittel verwendet werden, werden entsprechende Mittelverwendungsüberschreitungsanträge an das BMF erst gegen Jahresende eingebracht werden. Dem Ressort sind Mehrauszahlungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie angefallen, für die möglicherweise Mittel aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds erforderlich werden. Dies betrifft laut BMLV bis zu 40 Mio. EUR für allgemeine Aufwendungen des Ressorts, bis zu 30 Mio. EUR für den Aufbau eines COVID-19-Lagers und bis zu 17 Mio. EUR für sonstige Assistenzleistungen an das BMI. Für 2021 sind 14,1 Mio. EUR für Miliz- und Assistenzeinsatz veranschlagt. Dies betrifft laut BMLV Assistenzleistungen für das BMI bzw. für die Gesundheitsbehörden. 3 Atomare, biologische und chemische Kampfstoffe. 11 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 6 Bundesvoranschlag 2021 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf: Tabelle 4: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020 UG 14 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen 2.316,2 2.545,7 2.672,8 127,1 5,0% COVID-19-Krisenbewältigung Miliz/Assistenzeinsatz 14,1 14,1 - Neue Schwerpunktsetzungen 2021 Zusatzmittel für Miliz 70,0 70,0 - ABC-Paket 25,0 25,0 - Sanitätspaket 25,0 25,0 - Terrorpaket 25,0 25,0 - Katastrophenschutzpaket 25,0 25,0 - Cyber-Sicherheit 20,0 20,0 - Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 2.316,2 2.545,7 2.468,7 -77,0 -3,0% Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021 Die budgetierten Auszahlungen 2021 steigen um 127,1 Mio. EUR (5,0 %). Davon entfallen 14,1 Mio. EUR auf Maßnahmen zur COVID-19-Krisenbewältigung (siehe Pkt. 5). Im BVA 2020 waren dazu noch keine Auszahlungen budgetiert. Weiters sind als neue Schwerpunktsetzungen zusätzliche Investitionen geplant (siehe Pkt. 4). 12 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 5: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 14 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 14 Auszahlungen 2.316,2 2.545,7 2.672,8 15,4% 5,0% 14.04 Präsidiale, Personal und Support 91,6 97,1 100,5 9,7% 3,5% 14.04.01 Sektion I 91,6 97,1 100,5 9,7% 3,5% 14.05 Landesverteidigung 2.224,6 2.448,6 2.572,3 15,6% 5,0% 14.05.01 Generalstabsdirektion 129,9 134,2 139,9 7,7% 4,3% 14.05.02 Sektion III 934,9 1.135,9 1.219,6 30,4% 7,4% 14.05.03 Sektion IV 1.159,7 1.178,5 1.212,8 4,6% 2,9% 14 Einzahlungen 51,2 50,0 50,0 -2,2% 0,0% 14.04 Präsidiale, Personal und Support 14,4 14,4 14,1 -1,8% -1,5% 14.04.01 Sektion I 14,4 14,4 14,1 -1,8% -1,5% 14.05 Landesverteidigung 36,8 35,7 35,9 -2,4% 0,6% 14.05.01 Generalstabsdirektion 0,3 0,3 0,3 4,1% -2,0% 14.05.02 Sektion III 17,3 18,1 18,2 5,2% 0,6% 14.05.03 Sektion IV 19,2 17,3 17,4 -9,3% 0,7% Nettofinanzierungssaldo -2.265,0 -2.495,7 -2.622,7 - - Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Das GB 14.05-„Landesverteidigung“ umfasst mit einem Volumen von 2,6 Mrd. EUR 96,2 % der Gesamtauszahlungen des Ressorts. Das GB 14.04-„Präsidiale, Personal und Support“ ist mit 100,5 Mio. EUR weit geringer dotiert. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 14.04-„Präsidiale, Personal und Support“ In diesem Globalbudget sind Budgetmittel für das Heerespersonalamt (HPA), die Dienstreiseabrechnung und das Naturalwohnungswesen sowie für Aufgaben, die im Rahmen der Wahrnehmung der Behördenfunktion anfallen, veranschlagt. Des Weiteren finden sich hier Budgetmittel für den Museumsbetrieb im Heeresgeschichtlichen Museum (HGM) sowie für die dortige Militärhistorische Forschung (Arsenal), für den Betrieb des Büros der Parlamentarischen Bundesheerkommission und für die Militärseelsorge. Das Globalbudget umfasst rd. 4 % der Auszahlungen der UG 14-Militärische Angelegenheiten. Die größten Positionen bei den Auszahlungen sind der Personalaufwand mit 58,8 Mio. EUR, die Mieten mit 11,7 Mio. EUR und die Werkleistungen mit 10,1 Mio. EUR. Die Einzahlungen iHv insgesamt 14,1 Mio. EUR stammen zum größten Teil aus den Mieteinnahmen der Naturalwohnungen (rd. 10 Mio. EUR). 13 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten GB 14.05-„Landesverteidigung“ Dem GB 14.05-„Landesverteidigung“ sind rd. 96 % der Auszahlungen zugeordnet. Im DB 14.05.01-„Generalstabsdirektion“ sind Budgetmittel für die Militärvertretung Brüssel, den militärdiplomatischen Apparat, die Bereiche Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie für die Verteidigungsforschung veranschlagt. Weiters sind Budgetmittel für die strategische Kommunikation und für das Zentrum für Information und Wehrpolitik budgetiert. Mit 139,9 Mio. EUR im BVA-E 2021 ist es das Detailbudget mit dem geringsten Volumen im GB 14.05-„Landesverteidigung“. Die größte Position der Auszahlungen betrifft den Personalaufwand, der mit 107,0 Mio. EUR rd. 77 % der Auszahlungen dieses Detailbudgets ausmacht. Für Werkleistungen werden 23,2 Mio. EUR veranschlagt. Gegenüber dem BVA 2020 steigt das GB 14.05-„Landesverteidigung“um rd. 4,3 %. Im DB 14.05.02-„Sektion III“ sind Budgetmittel für die Beschaffung von Rüstungsgütern und Infrastruktur, für die Wehrtechnik, die Struktur- und Bedarfsplanung, die Führung des Kommandos Führungsunterstützung & Cyber Defence und des Kommandos Logistik sowie für das Facility Management veranschlagt. Der Beschaffungsschwerpunkt umfasst Heeresanlagen, Instandhaltungs- und Wartungsereignisse, Bekleidung und Ausrüstung, Energie, Treibstoffe, Munition sowie diverse Beauftragungen von Fremdleistungen. Im DB 14.05.02 belaufen sich die Auszahlungen auf 1.219,6 Mio. EUR, davon entfallen 469,0 Mio. EUR auf den betrieblichen Sachaufwand. Die wichtigste Position des betrieblichen Sachaufwands ist die Instandhaltung mit 110,4 Mio. EUR. Die Auszahlungen für die Heeresanlagen betragen 99,2 Mio. EUR (davon entfallen 26,3 Mio. EUR auf Bekleidung und Ausrüstung und 25,4 Mio. EUR auf Luftzeuggerät). Der Personalaufwand des Detailbudgets beträgt laut BVA-E 2021 280,8 Mio. EUR (+2,2 % gegenüber dem BVA 2020). Der Großteil der Auszahlungen für Sachanlagen (Investitionen) sind diesem Detailbudget zugeordnet und werden mit 468,7 Mio. EUR veranschlagt, wobei die größten Positionen auf Investitionen in Luftfahrzeuge (132,6 Mio. EUR), gepanzerte Fahrzeuge (75,2 Mio. EUR) und Neubauten (97,6 Mio. EUR) entfallen. Die Investitionen steigen um 35,9 % gegenüber dem BVA 2020 und gegenüber dem Erfolg 2019 um 127,2 %, worin sich die Investitionspakete der Bundesregierung im Rahmen der neuen Schwerpunkte widerspiegeln. 14 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Im DB 14.05.03-„Sektion IV“ sind Budgetmittel für Ausbildung und allgemeine Einsatzvorbereitung, Sicherstellung von Einsätzen, einsatzbezogenes Krisen- und Betriebsmanagement sowie für die Führung der Kommanden Landstreitkräfte und Luftstreitkräfte, des Jagdkommandos und der Militärhochschule veranschlagt. Bei den Einzahlungen sind die Erlöse aus den SoldatInnenheimen und Cafeterien sowie Kostenersätze für Verpflegung bzw. für geleistete Auslandseinsätze die größten Positionen. Das Detailbudget hat ein Volumen von 1,2 Mrd. EUR, wovon der größte Teil auf den Personalaufwand entfällt. Dieser beläuft sich gemäß BVA-E 2021 auf 951,3 Mio. EUR und steigt gegenüber dem BVA 2020 um 32,6 Mio. EUR bzw. 3,5 %. Für den Assistenzeinsatz „Migration“ zum Grenzschutz wurden 49 Mio. EUR budgetiert, die mit einer Bindung versehen sind und nur nach tatsächlich angefallenen Kosten frei gegeben werden. Laut einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage4 durch die Bundesministerin für Landesverteidigung plant das BMLV seit langem, die für die Verwertung vorgesehenen Liegenschaften 2021 zu veräußern. Die Einzahlungen aus den Verkäufen wurden nicht budgetiert, da diese in der UG 45-Bundesvermögen vereinnahmt werden. Das BFG-E 2021 sieht vor, dass etwaige Mehreinzahlungen aus den Verkaufserlösen (nach Abzug von Verkaufskosten) zur Bedeckung von Mehrauszahlungen im BMLV herangezogen werden können. Die folgende Tabelle zeigt die Objekte und erwarteten Verkaufserlöse. Tabelle 6: Verkaufserlöse von geplanten Liegenschaftsverkäufen Verkaufs- erwarteter Liegenschaft Ort zeitpunkt Verkaufserlös aktuelles Wertermittlungsgutachten ist in Martinek-Kaserne Baden (NÖ) Mitte 2021 Ausarbeitung; Erlöserwartung, Stand 2014: 33,1 Mio. EUR Ende 2020 / GÜPI Mautern Mautern (NÖ) ca. 620.800 EUR Anfang 2021 Kaserne Arsenal: Teilfläche ca. 26.000 m² ca. 8,9 Mio. EUR; jedoch noch abhängig von Ende 2020 / zwischen der neuen Franz-Grill-Straße und Wien - Landstraße (W) Ergebnissen der Bodenuntersuchung und Anfang 2021 Rampe A23 allfälliger Bodenkontaminationen FlH Vogler: Teilfläche ca. 18.000 m² Ende 2020 / Hörsching (OÖ) ca. 2,7 Mio. EUR für den 4-gleisigen Ausbau der Westbahn Anfang 2021 Quelle: Anfragebeantwortung 3299/AB vom 6. November 2020 zu 3304/J (XXVII. GP) 4 Anfragebeantwortung 3299/AB vom 6. November 2020 zu 3304/J (XXVII. GP) 15 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 7: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 14 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 2.196,5 2.199,9 3,5 0,2% 2.180,5 2.243,1 62,6 2,9% 43,1 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 1.356,1 1.397,9 41,8 3,1% 1.340,1 1.382,8 42,7 3,2% -15,1 davon Bezüge 934,8 963,7 28,9 3,1% 933,5 963,7 30,2 3,2% 0,0 Mehrdienstleistungen 86,8 90,7 3,9 4,5% 86,8 90,7 3,9 4,5% 0,0 Sonstige Nebengebühren 79,8 83,8 4,0 5,0% 79,8 83,8 4,0 5,0% 0,0 Gesetzlicher Sozialaufwand 234,6 239,0 4,4 1,9% 234,6 239,0 4,4 1,9% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 828,9 792,6 -36,2 -4,4% 828,9 850,8 22,0 2,6% 58,2 davon Mieten 40,5 45,4 4,9 12,0% 40,5 45,4 4,9 12,0% 0,0 Instandhaltung 135,4 114,4 -21,0 -15,5% 135,4 145,4 10,0 7,4% 31,0 Aufwand für Werk leistungen 174,1 151,4 -22,7 -13,0% 174,1 167,4 -6,7 -3,8% 16,0 Heeresanlagen 106,8 104,9 -1,9 -1,8% 106,8 116,1 9,3 8,7% 11,2 Entschäd. an Präsenz- u. Zivildienstleistende 65,2 76,5 11,3 17,3% 65,2 76,5 11,3 17,3% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 251,3 244,2 -7,0 -2,8% 251,3 244,2 -7,0 -2,8% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 11,5 9,4 -2,1 -18,2% 11,5 9,4 -2,1 -18,2% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 277,3 279,3 2,0 0,7% 279,3 Abschreibungen auf Vermögenswerte 210,0 212,0 2,0 1,0% 212,0 Aufwand aus der Bewertung v. Beteiligungen 0,0 0,0 - 0,0 Aufwand aus Wertberichtigungen 0,6 0,6 0,0 5,8% 0,6 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 46,5 41,5 -5,0 -10,8% 41,5 davon Abfertigungen 5,0 5,0 - 5,0 Jubiläumszuwendungen 16,0 16,0 - 16,0 Nicht k onsumierte Urlaube 5,5 5,5 - 5,5 Sonstige 20,0 15,0 -5,0 -25,0% 15,0 Sonst. betr. Sachaufw. u. Abg. v. Sachanlagen 20,2 25,2 5,0 24,7% 25,2 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 347,1 470,6 123,6 35,6% -470,6 Sachanlagen 347,0 470,6 123,6 35,6% -470,6 Immaterielle Vermögenswerte 0,0 0,0 - 0,0 Darlehen und Vorschüsse 2,2 2,2 0,0 2,0% -2,2 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 2,2 2,2 0,0 2,0% -2,2 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 2.545,7 2.672,8 127,1 5,0% 2.457,8 2.522,4 64,6 2,6% -150,4 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen des Finanzierungshaushaltes und den Aufwendungen des Ergebnishaushaltes in der UG 14-Militärische Angelegenheiten betragen 150,4 Mio. EUR, wobei die Auszahlungen überwiegen. Diese sind insbesondere auf die Investitionen iHv 470,6 Mio. EUR zurückzuführen, die nur im Finanzierungshaushalt aufscheinen und im Ergebnishaushalt über die Abschreibungen auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Nur im Ergebnishaushalt werden Abschreibungen auf Anlagevermögen (212,0 Mio. EUR), Aufwand für die Bildung von Rückstellungen (41,5 Mio. EUR) für den Personalbereich (z. B. Jubiläumszuwendungen, Abfertigungsrückstellungen) und sonstige Rückstellungen ausgewiesen. Die Abschreibungen der Untergliederung sind im Finanzjahr 2020 (212,0 Mio. EUR) deutlich niedriger als die Investitionen (470,6 Mio. EUR), dies lässt rechnerisch auf einen Anstieg der Sachanlagen schließen. 16 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 6.4 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020 und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen. Tabelle 8: Rücklagengebarung UG 14 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2019 30.09.2020 -rest in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021 Detailbudgetrücklagen 21,8 - 21,8 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 7,1 - 7,1 - Gesamtsumme 29,0 - 29,0 - 29,0 1,1% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 14-Militärische Angelegenheiten verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 29 Mio. EUR, wovon 7,1 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die etwa das Heeresgeschichtliche Museum (HGM) sowie die SoldatInnenheime betreffen. Im BVA-E 2021 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 17 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 7 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 9: Planstellenverzeichnis5 UG 14 2019 2020 2021 BFRG-E 2021-2024 2022 2023 2024 PLANSTELLEN Planstellen 21.880 21.868 21.867 21.867 21.875 21.875 PCP**) 6.026.638 6.023.385 6.023.755 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 1.6. VBÄ*) 20.516 21.085 21.469 PCP**) 5.420.266 5.520.444 - Personalaufwand Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 1.323,8 1.366,6 1.409,3 *) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. **) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten. Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen. Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 14-Militärische Angelegenheiten 21.867 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt eine Planstelle. Im BFRG-E 2021-2024 sind weitere leichte Steigerungen bis 2024 auf insgesamt 21.875 Planstellen vorgesehen. Für das Jahr 2021 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 ein VBÄ-Zielwert von 21.469 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einem Anteil von 98,2 % der Planstellen im Personalplan. 5 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. 18 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Die Aufteilung auf die Besoldungsgruppen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich: Tabelle 10: Aufteilung auf die Besoldungsgruppen UG 14 Besoldungsgruppen-Bereich Anzahl Planstellen 2019 2020 2021 Allgemeiner Verwaltungsdienst 7.142 7.142 7.147 ADV 387 407 415 Krankenpflegedienst 508 464 464 Lehrpersonen 9 9 9 Militärischer Dienst (MB) 13.287 13.285 13.254 Militärischer Dienst (MZ) 547 561 578 Gesamtsumme 21.880 21.868 21.867 Quellen: Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021 Der veranschlagte Personalaufwand steigt im BVA-E 2021 von 1,37 Mrd. EUR auf 1,41 Mrd. EUR. Er stellt sich im Detail wie folgt dar: Tabelle 11: Entwicklung Personalaufwand 2019 bis 2021 UG 14 %-Diff. Erfolg BVA BVA-E BVA 2020 - 2019 2020 2021 in Mio EUR BVA-E 2021 Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen 898,4 933,5 963,7 3,2% Mehrdienstleistungen 84,6 86,8 90,7 4,5% Nebentätigkeit 0,7 0,7 0,7 4,0% Belohnungen 5,7 5,8 6,2 6,1% Zulagen 74,2 73,3 76,9 4,9% Sozialversicherungsbeiträge 76,4 74,7 76,1 1,9% Dienstgeberbeiträge 155,0 160,0 162,9 1,9% Abfertigungen 0,2 1,0 1,1 3,9% Dotierung Rückstellungen Abfertigungen 4,3 5,0 5,0 0,0% Dotierung Rückstellungen Jubiläumszuwendungen 14,9 16,0 16,0 0,0% Freiwilliger Sozialaufwand 0,0 0,0 0,0 2,7% Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand 4,1 4,3 4,5 3,9% Dotierung Rückstellungen nicht konsumierte Urlaube 5,3 5,5 5,5 0,0% Personalaufwand gesamt 1.323,8 1.366,6 1.409,3 3,1% Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, eigene Berechnungen 19 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten 8 Wirkungsorientierung 8.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziel- Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2021 inkl. Landkarte Vergleich zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen Landkarte des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich SDG-Landkarte6 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs7 COVID-19- COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen Einfluss-Landkarte mit COVID-19-Bezug Das BMLV hat im BV--E 2021 für die UG 14-Militärische Angelegenheiten insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt, die im Wesentlichen beibehalten wurden. Beim Wirkungsziel 1 wurde eine Kennzahl hinsichtlich der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum aufgenommen, die als Realisierungsgrad der geplanten Cyber-Kompetenzen beschrieben wird, und eine weitere Kennzahl zur Anzahl der evaluierten Milizverbände präzisiert. Die Leistungen des BMLV sind dem SDG Nr. 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen zugeordnet. 6 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 7 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat. 20 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit im Rahmen der COVID-19-Pandemie. Die Zielwerte der Kennzahlen der ersten beiden Wirkungsziele richten sich daher vor allem auf die Erhaltung oder Verbesserung der allgemeinen Einsatzbereitschaft und sind nur hinsichtlich der konkreten Einsätze von der COVID-19-Pandemie betroffen. Mittel- oder langfristige Auswirkungen auf die geplanten Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen der Wirkungsorientierung können laut BMLV aus heutiger Sicht nicht abgeschätzt werden. 8.2 Einzelfeststellungen Die Erreichung des Wirkungsziels 1 „Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität“ wird durch drei Kennzahlen gemessen. Die Kennzahl 14.1.1-„Bereitgestellte Reaktionskräfte für Einsätze und Unterstützungsleistungen des ÖBH“ legt als Zielwert eine Anzahl von 6.000 SoldatInnen für 2021 und 2022 fest. Es soll im Bedarfsfall die rasche Reaktion ermöglicht werden, was insbesondere in der Bewältigung der COVID-19-Pandemie von besonderer Relevanz war. Die Kennzahl bezieht sich jedoch auf die Erhaltung oder Verbesserung der Einsatzbereitschaft und nicht unmittelbar auf die konkreten Einsätze. Im Bericht zur Wirkungsorientierung der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle sollte in Verbindung mit den Kennzahlen auch der konkrete Einsatz anhand von Zahlenwerten dargestellt werden. Als zweite Kennzahl wird die Anzahl der evaluierten Milizverbände angeführt, die im Vergleich des BVA 2020 präzisiert wird. Ein Milizverband gilt laut BMLV als einsatzbereit, wenn 90 % des gemäß Organisationsplan vorgesehenen Personals (einschließlich persönliche Ausrüstung) und Materials verfügbar sind. Die Kennzahl soll von einem Milizverband im Jahr 2020 bzw. 2021 auf zwei im Jahr 2022 steigen. Die neue Kennzahl 14.1.3-„Verbesserung der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum“ wird als Realisierungsgrad der geplanten Cyber-Kompetenzen beschrieben, der Zielwert für 2021 wird mit 35 % und der Wert für 2024 mit 40 % festgelegt. Im Wirkungsziel 2 wird der Einsatz des ÖBH zum Schutz der österreichischen Bevölkerung sowie für Katastrophenhilfe, humanitäre Hilfe und solidarische Beitragsleistung im Rahmen von Maßnahmen zur Friedenssicherung angestrebt. Zu Messung dieses Wirkungsziel sind fünf Kennzahlen angegeben. Die Istzustände der Kennzahl 14.2.1 zur Summe der für den Einsatz mit 24-stündiger Marschbereitschaft bereitgestellten SoldatInnen und der Kennzahl 14.2.2 zur Summe der für Katastrophenhilfeeinsätze sowie Unterstützungsleistungen im Inland bereitgestellten SoldatInnen lagen in den Jahren 2017 bis 2019 weit über den Zielzuständen. 21 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Bei der Kennzahl 14.2.3-„Einsatz von militärischen Kräften im Ausland“ wurden die Zielzustände 2017 bis 2031 mit 1.100 festgelegt. Die Istzustände lagen bei dieser Kennzahl jeweils unter den Zielzuständen (Istzustand 2019: 1.027). Der Zielwert wird laut BMLV auch im Jahr 2020 nicht erreicht werden können, weil beim KFOR-Einsatz die Einsatzstärke im Oktober 2019 dauerhaft um eine Kompanie (= 140 SoldatInnen) und beim Einsatz EUFOR/ALTHEA bis einschließlich September 2020 um 139 SoldatInnen reduziert wurde. Der Zielzustand der Kennzahl 14.2.4-„Bereitgestellte Kräfte für das internationale Krisenmanagement“ wird gegenüber 2019 von 270 auf 581 im Jahr 2021 erhöht. Die Schwankungen ergeben sich aus den jährlich wechselnden internationalen Verpflichtungen. Bei der Kennzahl 14.2.5 zu den eingesetzten SoldatInnen in mandatierten Missionen der Vereinten Nationen (VN) wird für 2021 ein Zielwert von 0,81 % der gesamten eingesetzten SoldatInnen festgelegt, der unter dem Istwert 2019 von 0,95 % liegt. Bei den Kennzahlen im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen ist die Zielerreichung nicht allein von Österreich abhängig und nur möglich, wenn eine österreichische Beteiligung angefordert wird. Das Wirkungsziel 3 ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung und stellt auf die Positionierung des BMLV und des ÖBH als attraktiver Dienstgeber sowie auf die Gewährleistung einer einsatzorientierten Ausbildung ab. Für die Entwicklung der Anzahl an Soldatinnen im Österreichischen Bundesheer (Kennzahl 14.3.3) wurde als Berechnungsmethode die jährliche Steigerungsrate von Soldatinnen herangezogen. Der Anteil an der Gesamtanzahl der SoldatInnen beim ÖBH wäre als Indikator deutlich aussagekräftiger. Kennzahl 14.3.1 misst die Anzahl der freiwilligen Meldungen von Männern und Frauen für die Kaderanwärterausbildung. Im BVA-E 2021 wurde der Zielzustand für 2021 auf 3.730 gesamt (BVA 2020: 3.500) angepasst. Bei der Kennzahl 14.3.2-„Evaluierung österreichischer militärischer Kräfte für Auslandseinsätze nach internationalen Standards“ wurde der Zielzustand 2019 von 12 mit 10 unterschritten, der Zielwert wird für die Folgejahre fortgeschrieben. Die Zufriedenheit der Rekruten mit dem Wehrdienst (Kennzahl 14.3.4) soll 2021 bei 76 % liegen, der Istwert beträgt im Jahr 2019 72 %. 22 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Wirkungsziel 1: Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität. Maßnahmen 14.1.1. Stärkung der präsenten Einsatzkräfte 14.1.2. Stärkung der Miliz Indikatoren Kennzahl 14.1.1 Bereitgestellte Reaktionskräfte für Einsätze und Unterstützungsleistungen des ÖBH Berechnungsmethode Summe der für eine Erstreaktion designierten Soldatinnen und Soldaten der Einsatzkräfte Datenquelle Sektion IV/BMLV. Weisung über die Bereitstellung präsenter Kräfte Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 Istzustand 3.900 6.000 6.000 Zielerreichung unter Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Die Bildung von Reaktionskräften ist angeordnet und diese sind für Inlands- und Auslandseinsätze verfügbar (z.B. bei Massenmigration, erhöhter Terrorgefahr oder zur Verstärkung von Auslandskontingenten). Gem. Artikel 79 B-VG ist das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Um im Bedarfsfall eine rasche Wirksamkeit sicherzustellen, sind aber auch rasch verfügbare Reaktionskräfte erforderlich. Ein Anteil dieser Reaktionskräfte ist als Kaderpräsenzeinheiten strukturiert. Die Reaktionskräfte bestehen im Wesentlichen aus einem Brigadeäquivalent mit den erforderlichen Kampf-, Kampfunterstützungs-, Einsatzunterstützungs- und Führungsunterstützungstruppen sowie den zusätzlich erforderlichen Führungs- und Unterstützungselementen. Insbesondere sind auch anteilsmäßig Spezialeinsatzkräfte, Cyberkräfte, Informationskräfte und Luftstreitkräfte in den Reaktionskräften abzubilden. 23 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 14-Militärische Angelegenheiten Kennzahl 14.1.2 Evaluierte Milizverbände zum Schutz kritischer Infrastruktur Anzahl der evaluierten Milizverbände. Ein Milizverband ist einsatzbereit, wenn zu mindestens 90 % des gemäß Berechnungsmethode Organisationsplan vorgesehenen Personals (einschließlich persönliche Ausrüstung) und Materials vorhanden und die Ausbildung für die vorgesehene Einsatzaufgabe abgeschlossen ist. Datenquelle Sektion IV/BMLV. Personalinformationssystem und Organisationspläne (Sachmittelteil Friedensgliederung) Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand - - - 1 1 2 Istzustand 0 0 0 Zielerreichung - - - Die Milizorganisationselemente im ÖBH werden in selbständig strukturierte Organisationselemente der Miliz (keine strukturelle Abbildung in der Friedensorganisation) und in die Milizanteile zur Auffüllung der präsenten Einsatzorganisation (bzw. in einem geringen Anteil an Experten der Miliz) unterteilt. Kennzahl 14.1.3 Verbesserung der Fähigkeiten der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum Berechnungsmethode Realisierungsgrad der geplanten Cyber-Kompetenzen Datenquelle Sektion III/BMLV. Umsetzungsbericht Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2024 Zielzustand - - - 35 35 40 Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar 35 Zielerreichung - - - Wirkungsziel 2: Gewährleistung der Einsätze des Österreichischen Bundesheeres sowohl zum Schutz der österreichischen Bevölkerung als auch zur solidarischen Beitragsleistung im Rahmen von Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste. Maßnahmen 14.2.1 und 14.2.2 Bereithalten von (rasch) verfügbaren Kräften zum Schutz der kritischen Infrastruktur und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie für Katastrophenhilfeeinsätze im Inland 14.2.3 Einsatz von Kräften für internationale Friedenssicherung, Krisenmanagement, humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe 14.2.4. und 14.2.5. Bereithalten von Kräften für Einsätze zur internationalen Friedenssicherung, zum Krisenmanagement, zur humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe Indikatoren Permanent wirksames Alarmierungs- und Aufbietungssystem zur Bereitstellung von Soldatinnen und Kennzahl 14.2.1 Soldaten für Katastrophenhilfeeinsätze im Inland und zum Schutz kritischer Infrastruktur mit einer 24- stündigen Marschbereitschaft. Berechnungsmethode Summe der für den Einsatz mit 24-stündiger Marschbereitschaft bereitgestellten Soldatinnen und Soldaten Datenquelle Sektion IV/BMLV - Weisung über die Bereitstellung präsenter Kräfte – gemäß dem Militärstrategischen Konzept 2017 Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2031 Zielzustand 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 Istzustand 4.400 3.700 2.620 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Diese Soldatinnen und Soldaten sind Teil des in der Teilstrategie Verteidigungspolitik festgelegten Brigadeäquivalents (Reaktionskräfte). Sie können auf Grund von Lageinformation und Vorbefehlen innerhalb von 24 Stunden zum Einsatz gebracht werden. Der Zielzustand ergibt sich aus den Vorgaben der Sicherheitsstrategie und definiert die Anzahl der gleichzeitig einsetzbaren Kräfte. Um einen Einsatz auch über einen längeren Zeitraum oder unter schwierigen Bedingungen durchführen zu können, ist eine höhere Anzahl zur Entlastung der eingesetzten Kräfte bereitzuhalten. 24 / 26
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