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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 12-Äußeres

                                      11. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

3     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 6

4     Auswirkungen der COVID-19-Krise ................................................................................ 8

5     Bundesvoranschlag 2021 ............................................................................................... 8

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ......................................... 8

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 9

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................11

    5.4     Förderungen...........................................................................................................12

    5.5     Rücklagen ..............................................................................................................13

6     Personal ........................................................................................................................14

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................15

    7.1     Überblick ................................................................................................................15

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................16

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................18

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt
 UG 12                                          Erfolg       BVA         BVA-E      BFRG-E    BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020         2021       2022      2023       2024
 Auszahlungen                                      508,3        496,0       549,9     552,0      551,7      549,2
 Anteil an Gesamtauszahlungen                      0,6%         0,5%        0,6%      0,6%       0,6%       0,6%
 jährliche Veränderung                            -0,4%        -2,4%       10,9%      0,4%      -0,1%      -0,4%
 Einzahlungen                                       10,9          6,5         6,5      n.v.       n.v.       n.v.
 jährliche Veränderung                             0,0%       -40,3%       -0,7%          -          -          -
               Nettofinanzierungssaldo            -497,3       -489,5      -543,4         -          -          -
             Ergebnishaushalt
 UG 12                                          Erfolg       BVA         BVA-E      BFRG-E    BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020         2021       2022      2023       2024
 Aufwendungen                                      516,4        498,4       550,1      n.v.      n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                      0,6%         0,5%        0,5%          -         -          -
 jährliche Veränderung                            -0,4%        -3,5%       10,4%          -         -          -
 Erträge                                            12,3          7,2         7,1      n.v.      n.v.       n.v.
 jährliche Veränderung                             2,0%       -41,7%       -0,6%          -         -          -
                       Nettoergebnis              -504,1       -491,2      -542,9         -         -          -

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

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Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz
2020      (BMG-Novelle 2020)     von    Aufgabenänderungen      und    damit    auch    von
Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen
jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den
Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021
budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in
der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte
des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand
insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht
wurden.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 12-Äußeres im
Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 549,9 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum
BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 53,9 Mio. EUR oder 10,9 %, gegenüber
dem Erfolg 2019 um 8,2 %. Die Auszahlungen erhöhen sich von 0,48 % der
Gesamtauszahlungen im BVA 2020 auf 0,56 % im Jahr 2021. Bei den Aufwendungen im
Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Im BVA-E 2021 werden zusätzliche Mittel iHv 10,7 Mio. EUR im Bereich der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit (EZA) gegenüber dem BVA 2020 veranschlagt und für Projekte
im Rahmen der strategischen Schwerpunkte des Dreijahresprogramm der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) verwendet. Der Auslandskatastrophenfonds wird um
27,5 Mio. EUR auf 52,5 Mio. EUR aufgestockt. Weiters sollen die IT-Ausstattung der
Vertretungsbehörden im Ausland erneuert und krisenfester gemacht und die Ausstattung
durch bauliche Maßnahmen sicherheitstechnisch wesentlich verstärkt (12,7 Mio. EUR)
werden. Zusätzliche Mittel zur COVID-19-Krisenbewältigung sind nicht vorgesehen.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 für alle Finanzjahre. Die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit
werden von 2021 bis 2024 jeweils um 11,0 Mio. EUR gegenüber dem BFRG 2020-2023
erhöht, der Auslandskatastrophenfonds erhält eine zusätzliche Dotierung zwischen
27,5 Mio. EUR und 35 Mio. EUR jährlich. Für 2021 und 2022 sind Zusatzmittel für IT und
Sicherheitsmaßnahmen von insgesamt 20,4 Mio. EUR vorgesehen.

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Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 12-Äußeres 1.249 Planstellen vorgesehen,
die gegenüber dem BVA 2020 sowie im weiteren Verlauf des BFRG-E 2021-2024 konstant
bleiben. Für das Jahr 2021 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom
14. Oktober 2020 ein VBÄ-Zielwert von 1.133 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember
2020 einem Anteil von 90,7 % der Planstellen im Personalplan. Die Differenz dient als
Personal- und speziell beim BMEIA als Rotationsreserve.

Das BMEIA hat im BVA-E 2021 für die UG 12-Äußeres insgesamt vier Wirkungsziele
festgelegt, von denen drei als Gleichstellungsziele definiert sind. Gegenüber dem BVA 2020
sind die Wirkungsziele gleich geblieben. Im Hinblick auf die COVID-19-Krise wurden jedoch
bei mehreren Kennzahlen die Zielwerte angepasst. Die Wirkungsziele des BMEIA haben hohe
Relevanz und sind vor allem dem SDG Nr. 17 – Partnerschaft zur Erreichung der Ziele
zugeordnet.

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:      Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

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Die Auszahlungen in der UG 12-Äußeres erhöhen sich von 2020 mit 496 Mio. EUR auf
549,9 Mio. EUR im Jahr 2021 bzw. von 0,48 % der Gesamtauszahlungen im Jahr 2020 auf
0,56 % im Jahr 2021. Für die restlichen Jahre des Finanzrahmens bleiben die Werte zwischen
0,60 % und 0,62 % relativ konstant (der leichte prozentuelle Anstieg ist auf die geplanten
sinkenden Gesamtauszahlungen für den Bund zurückzuführen). In der ökonomischen
Gliederung des BVA-E 2021 zeigt sich eine Erhöhung bei den Auszahlungen für Transfers von
47,2 % im BVA 2020 auf 49,4 %, der Personal und betriebliche Sachaufwand sinken deshalb
in ihrem relativen Anteil.

3       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Stärkung multilateraler Institutionen, Prozesse für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
         Menschenrechte; Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat; Ausarbeitung einer
         mehrjährigen    Menschenrechtsstrategie;     österreichische    Kandidatur     zum    VN-
         Sicherheitsrat; Fortsetzung der Initiativen zur Abrüstung, Rüstungskontrolle und
         Nichtweiterverbreitung insbesondere von Massenvernichtungswaffen, Einsatz für eine
         nuklearwaffenfreie Welt sowie die korrekte Umsetzung des Kriegsvölkerrechts; Ausbau
         der Dialogschienen mit USA, Russland und China

        Digitalisierung insbesondere im Bereich der Vorsorge für Konsularleistungen in
         Krisenzeiten und Cyberabwehr durch moderne IT-Ausstattung

        Bekämpfung von Armut und anderen migrationsauslösenden Faktoren sowie Beiträge
         zur Agenda 2030; humanitäre Hilfe; europäische und internationale Zusammenarbeit

        Personelle     und   infrastrukturelle   Ausstattung   zur     Wahrung   der     außen-/
         europapolitischen Aufgaben sowie der Vertretung österreichischer Interessen;
         Sicherung von Vertretungsbehörden in kritischen Ländern; gemeinsamer Außenauftritt
         der österreichischen Außen-, Wirtschafts-, Klima-, Kultur- und Wissenschaftspolitik

        Stärkung des Amtssitzes Wien durch Konferenzen, Ansiedlung bzw. Sicherung des
         Verbleibs der bereits beheimateten internationalen Organisationen

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Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 aufgrund von Zusatzmittel
für Schwerpunkte wie folgt geändert:

Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

 UG 12-Äußeres                                                     2021       2022       2023          2024
                                                     in Mio. EUR
 BFRG 2020-2023                                                       498,7      503,3     508,1
 BFRG 2021-2024                                                       549,9      552,0     551,7            549,2
 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023                  51,2       48,7      43,5                -
     Schwerpunkte                                                      51,2       48,7      43,5             46,0
     EZA-Entwick lungszusammenarbeit / ODA-Quoten-Pfad                 11,0      11,0       11,0            11,0
     Zusatzmittel AKF                                                  27,5      30,0       32,5            35,0
     IT-Aufstock ungen und Sicherheitsmaßnahmen                        12,7       7,7

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 für alle Finanzjahre. Die Schwerpunkte bleiben während der
Finanzrahmenperiode weitgehend gleich.

Laut dem Strategiebericht 2021 bis 2024 bekennt sich die österreichische Bundesregierung
zu einer spürbaren Erhöhung des österreichischen Beitrags zur Entwicklungszusammenarbeit
und zur Bewältigung von Krisen vor Ort. Auch für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit
sollen     künftig      zusätzliche        Mittel     zur      Verfügung      stehen.    Die       Mittel      für
Entwicklungszusammenarbeit werden daher von 2021 bis 2024 jeweils um 11,0 Mio. EUR
gegenüber dem BFRG 2020-2023 erhöht. Der Auslandskatastrophenfonds (AKF) erhält eine
zusätzliche Dotierung zwischen 27,5 Mio. EUR und 35 Mio. EUR jährlich. Die Mittel für den
AKF wurden im Jahr 2020 gegenüber dem BVA 2020 bereits von 25,0 Mio. EUR auf
50,0 Mio. EUR verdoppelt. Im BVA-E 2021 sind für den AKF 52,5 Mio. EUR vorgesehen und
der Betrag soll bis 2024 auf 60 Mio. EUR ansteigen (Steigerung gegenüber dem bisherigen
Finanzrahmen um 125,0 Mio. EUR für den Zeitraum 2021 bis 2024). Weitere Zusatzmittel im
Finanzrahmen sind für die Jahre 2021 und 2022 für IT und Sicherheitsmaßnahmen von
insgesamt 20,4 Mio. EUR vorgesehen.

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4        Auswirkungen der COVID-19-Krise
Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020
implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt:

Tabelle 3:      Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

                                                                   Einzahlung
 UG 12-Äußeres                                                                          Auszahlung            BVA-E
                                                                 COVID-19-Fonds
                                                                                                               2021
                                                   in Mio. EUR            Stand: 15. Oktober 2020
 Rückholung von ÖsterreicherInnen im Ausland                                     25,0                 6,4
 Darlehen für ÖsterreicherInnen im Ausland                                        1,2                 0,0
 Werkleistungen durch Dritte                                                      0,3                 0,0

Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021

Aus      dem     Krisenbewältigungsfonds             wurden         insbesondere         für      Rückholung       von
ÖsterreicherInnen im Ausland 25 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, wobei nur 6,4 Mio. EUR
zum Stand 15. Oktober 2020 ausgezahlt werden mussten. Im Jahr 2021 sind in der
UG 12-Äußeres keine Mittel spezifisch zur COVID-19-Krisenbewältigung vorgesehen.

5        Bundesvoranschlag 2021

5.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf,
welche sich insbesondere durch neue Schwerpunktsetzungen begründen:

Tabelle 4:      Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020

 UG 12                                                           Erfolg       BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2021 -
                                                  in Mio. EUR     2019        2020       2021           BVA 2020
 Auszahlungen                                                       508,3       496,0     549,9        53,9    10,9%
 Neue Schwerpunktsetzungen 2021
  EZA-Entwicklungszusammenarbeit / ODA-Quoten-Pfad                                         11,0        11,0         -
  Zusatzmittel AKF                                                                         27,5        27,5         -
  IT-Aufstockungen und Sicherheitsmaßnahmen                                                12,7        12,7         -
 Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen                                508,3       496,0     498,7         2,7     0,5%

Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021

Die budgetierten Auszahlungen 2021 steigen um 53,9 Mio. EUR (10,9 %). Zusätzliche Mittel
von 11,0 Mio. EUR werden im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZA)
veranschlagt und für Projekte im Rahmen der strategischen Schwerpunkte des

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Dreijahresprogramm der OEZA1 verwendet. Der Auslandskatastrophenfonds (AKF) wird um
27,5 Mio. EUR auf 52,5 Mio. EUR aufgestockt. Weiters sollen die IT-Ausstattung der
Vertretungsbehörden im Ausland erneuert und krisenfester gemacht und die Ausstattung
durch bauliche Maßnahmen sicherheitstechnisch wesentlich verstärkt (12,7 Mio. EUR)
werden.

5.2            Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 5:          Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                                  Finanzierungshaushalt

    UG 12                                                           Erfolg     BVA          BVA-E        Diff. BVA-E 2021 -
                                                    in Mio. EUR      2019      2020          2021      Erf 2019     BVA 2020
    12          Auszahlungen                                           508,3      496,0       549,9         8,2%       10,9%
                Außenpolitische Planung, Infrastruktur u.
    12.01                                                              250,9      261,7       278,0       10,8%           6,2%
                Koordination
    12.01.01    Zentralstelle                                           74,2       79,9        85,7      15,5%           7,2%
    12.01.02    Vertretungsbehörden                                    176,8      181,8       192,4       8,8%           5,8%
                Außen- und integrationspolitische
    12.02                                                              257,3      234,3       271,9        5,6%         16,1%
                Maßnahmen
                Entwicklungszusammenarbeit und
    12.02.01                                                           117,2      139,4       177,6      51,6%          27,4%
                Auslandskatastrophenfonds
    12.02.02    Beiträge an Internationale Organisationen               96,1       94,8        94,2        -2,0%         -0,6%
    12.02.03    Integration                                             44,0                            -100,0%               -
    12          Einzahlungen                                            10,9          6,5       6,5       -40,7%         -0,7%
                Außenpolitische Planung, Infrastruktur u.
    12.01                                                                6,8          6,5       6,5       -4,9%          -0,7%
                Koordination
                Außen- und integrationspolitische
    12.02                                                                4,1          0,0       0,0     -100,0%           0,0%
                Maßnahmen
                                       Nettofinanzierungssaldo        -497,3     -489,5       -543,4           -                -

Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in
dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 12.01-„Außenpolitische Planung, Infrastruktur und Koordination“

Im GB 12.01 sind im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 278,0 Mio. EUR veranschlagt. Die
Auszahlungen im DB 12.01.01-„Zentralstelle“ betragen 85,7 Mio. EUR und steigen gegenüber
dem BVA 2020 um 5,8 Mio. EUR (+7,2 %), wobei der überwiegende Teil der Steigerung auf
Personal und IT zurückzuführen ist. Die Diplomatische Akademie Wien wird aus diesem
Detailbudget finanziert und ist eine postgraduale Bildungseinrichtung, die Universitäts- und

1
 OEZA steht für Österreichische Entwicklungszusammenarbeit und bezeichnet jene Aktivitäten, die von der ADA GmbH - Austrian
Development Agency GmbH (ko-)finanziert werden.

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FachhochschulabsolventInnen auf eine internationale Karriere vorbereiten soll. Sie ist eine
Anstalt öffentlichen Rechts unter Aufsicht des BMEIA. Die Auszahlungen von 2,6 Mio. EUR
werden gegenüber dem BVA 2020 nicht erhöht.

Die Auszahlungen im DB 12.01.02-„Vertretungsbehörden“ steigen im BVA-E 2021 gegenüber
dem BVA 2020 um 10,5 Mio. EUR auf 192,4 Mio. EUR. Der Anstieg betrifft im Wesentlichen
Instandhaltungen, IT-Ausstattung, bauliche Maßnahmen und Werkleistungen.

GB 12.02-„Außen- und integrationspolitische Maßnahmen“

Im GB 12.02 steigen die Auszahlungen um 37,6 Mio. EUR auf 271,9 Mio. EUR. Das
DB 12.02.01-„Entwicklungszusammenarbeit und Auslandskatastrophenfonds“ wird um 27,4 %
auf 177,6 Mio. EUR angehoben. Die Mittel für den Auslandskatastrophenfonds (AKF) wurden
von 14,7 Mio. EUR im Jahr 2019 (Erfolg) auf 25,0 Mio. EUR im BVA 2020 angehoben und
werden im laufenden Jahr durch weitere 25,0 Mio. EUR auf 50 Mio. EUR verdoppelt. Im
BVA-E 2021 werden sie auf 52,5 Mio. EUR erhöht.

Das Budget für Entwicklungszusammenarbeit steigt von 114,4 Mio. EUR (BVA 2020) auf
125,1 Mio. EUR (+9,4 %). In dieser Summe sind die operationellen Maßnahmen der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (114,3 Mio. EUR) sowie die Verwaltungskosten
(10,8 Mio. EUR) der Austrian Development Agency (ADA) enthalten. Die ADA wurde 2004
gegründet und ist ein Unternehmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
(OEZA). Sie ist für die Umsetzung der bilateralen Programme und Projekte in den
Partnerländern der OEZA verantwortlich. Die Basisabgeltung bleibt gegenüber dem BVA 2020
unverändert bei 10,8 Mio. EUR.

Diese Steigerungen der Auszahlungen erfolgen im Hinblick auf die Erreichung des
langfristigen Ziels einer ODA-Quote von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE). Im Jahr
2019 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit
gemäß der Prognose in der Beilage Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 20212
insgesamt 1,01 Mrd. EUR oder 0,28 % des BNE, für 2020 ist eine Steigerung auf
1,1 Mrd. EUR oder 0,29 % des BNE prognostiziert. Davon sollen 41 % (0,46 Mrd. EUR) auf
die bilaterale und 59 % (0,65 Mrd. EUR) auf die multilaterale Zusammenarbeit entfallen, bei
der die Zahlungen an IFIs neben Beiträgen über die EU die wichtigste Position einnehmen. Im
BVA 2020 war noch von einer Steigerung für das Jahr 2020 auf 1,6 Mrd. EUR und eine ODA-
Quote von 0,39 % ausgegangen worden. Laut der Beilage Entwicklungszusammenarbeit soll

2
    Beilage Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 2021

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die ODA-Quote mit den Steigerungen im BVA-E 2021 im Jahr 2021 0,45 % des BNE betragen.
Jedoch wird sie 2024 ohne weitere Erhöhungen auf 0,27 % des BNE zurückgehen.

Im DB 12.02.02-„Beiträge an internationale Organisationen“ ist ein Rückgang um
0,6 Mio. EUR           vorgesehen,             woraus           im       BVA-E 2021                  ein         Voranschlagsbetrag                      von
94,2 Mio. EUR resultiert. Daraus werden die Beiträge für zahlreiche internationale
Organisationen geleistet, wobei der Beitrag für die Vereinten Nationen mit 16,6 Mio. EUR den
höchsten darstellt. Das Budget unterliegt diversen Schwankungen, die auf eine abweichende
Budgetierungsperiode Österreichs bzw. Wechselkursschwankungen zurückzuführen sind.

5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                  des         Finanzierungs-              und          des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:

Tabelle 6:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 12                                                          FinHH - Ausz.                                   ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2021        BVA         BVA-E     Diff. BVA-E 2021         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2020       2021          - BVA 2020           2020         2021        - BVA 2020             2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        488,6       539,3       50,7    10,4%         487,3        539,3        52,0    10,7%             0,0
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                  136,0       139,2        3,2     2,4%         134,7        139,2         4,5     3,3%             0,0
   davon
     Bezüge                                              67,8        69,4        1,7     2,5%          67,7         69,4         1,7     2,5%             0,0
     Sonstige Nebengebühren                              44,5        44,3       -0,2    -0,5%          44,5         44,3        -0,2    -0,5%             0,0
     Gesetzlicher Sozialaufwand                          16,8        17,5        0,7     4,3%          16,8         17,5         0,7     4,3%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand     118,7       128,6        9,9     8,3%         118,7        128,6         9,9     8,3%             0,0
   davon
     Mieten                                              20,5        20,5        0,1     0,3%          20,5         20,5         0,1     0,3%             0,0
     Instandhaltung                                       7,8        11,8        4,0    51,4%           7,8         11,8         4,0    51,4%             0,0
     Reisen                                               9,8         9,9        0,1     0,8%           9,8          9,9         0,1     0,8%             0,0
     Aufwand für Werk leistungen                         22,1        25,5        3,3    15,1%          22,1         25,5         3,3    15,1%             0,0
     Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund        32,3        33,3        1,0     3,2%          32,3         33,3         1,0     3,2%             0,0
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                 20,0        19,9       -0,1    -0,4%          20,0         19,9        -0,1    -0,4%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                  233,9       271,5       37,6    16,1%         233,9        271,5        37,6    16,1%             0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger          2,9         2,9        0,0     0,0%           2,9          2,9         0,0     0,0%             0,0
     an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger        115,3       142,2       26,9    23,3%         115,3        142,2        26,9    23,3%             0,0
     an Unternehmen                                     115,0       125,7       10,7     9,3%         115,0        125,7        10,7     9,3%             0,0
     an private Haushalte/Institutionen                   0,6         0,7        0,1    13,1%           0,6          0,7         0,1    13,1%             0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                              11,1         10,8         -0,3    -2,6%           10,8
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                    9,6          9,4         -0,2    -2,3%            9,4
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                       0,0          0,0                      -           0,0
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                             1,4          1,4        -0,1     -4,4%            1,4
   davon
     Abfertigungen                                                                                        0,3        0,5         0,2   47,6%              0,5
     Jubiläumszuwendungen                                                                                 0,5        0,9         0,4   89,8%              0,9
     Nicht k onsumierte Urlaube                                                                           0,6        0,0        -0,6 -100,0%              0,0
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit               7,3        10,5        3,2    43,6%                                                           -10,5
   Sachanlagen                                            7,3        10,5        3,2    43,6%                                                           -10,5
 Darlehen und Vorschüsse                                  0,1         0,1                    -                                                           -0,1
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                 0,1         0,1                    -                                                           -0,1
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt         496,0       549,9       53,9    10,9%         498,4        550,1        51,7    10,4%             0,2

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt         6,5         6,5        0,0     -0,7%            7,2        7,1         0,0     -0,6%            0,7

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -489,5       -543,4      -54,0           -    -491,2       -542,9      -51,7           -           0,5

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

                                                                                                                                                     11 / 23
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Die    Unterschiede        zwischen       dem      Finanzierungshaushalt           (Auszahlungen)      und     dem
Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2020 mit insgesamt 0,2 Mio. EUR
vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch
Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und
Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt)
bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und
Einzahlungen          hinsichtlich       Darlehen         und       Vorschüssen        betreffen       nur      den
Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

5.4      Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 7:      Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 12                                                           Erfolg     BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2021 -
                                                   in Mio. EUR    2019      2020       2021          BVA 2020
 Förderungen                                                        151,5     152,7     191,0       38,2     25,0%
   Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger          14,4       2,9       2,9        0,0      0,0%
   Transfers an ausländische Körperschaften und Rechtsträger         33,1      45,0      72,4       27,5     61,1%
   Transfers an Unternehmen                                          93,1     104,2     114,9       10,7     10,3%
   Transfers an private Haushalte/Institutionen                      10,9       0,6       0,7        0,1     13,1%

Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021

Der Anteil der direkten Förderungen mit einem Volumen von 191,0 Mio. EUR beträgt 2021
rd. 34,7 % der Gesamtauszahlungen der Untergliederung. Gegenüber dem Vorjahr kommt es
zu einer Steigerung der Gesamtförderungen um 38,2 Mio. EUR. Die Steigerung der Transfers
an ausländische Körperschaften und Rechtsträger ergibt sich aus der Erhöhung der
Auszahlungen an den Auslandskatastrophenfonds im Jahr 2021 auf 52,5 Mio. EUR. Die
Reduktion der Transfers an private Haushalte und Institutionen gegenüber dem Erfolg 2019
ergibt sich aufgrund der Verschiebung der Integrationsagenden in das Bundeskanzleramt. Im
Jahr 2020 steigen die Transfers an Unternehmen durch die Erhöhung der Förderung der ADA
(Austrian Development Agency) um 10,7 Mio. EUR.

                                                                                                             12 / 23
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5.5      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020
und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020
wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen
verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht
erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da
auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen.

Tabelle 8:      Rücklagengebarung

 UG 12                                                     Veränderung                  Budget. RL-                 Anteil
                                                 Stand                       Stand                    Rücklagen
                                                            31.12.2019 -                Verwendung                RL-Rest am
                                               31.12.2019                  30.09.2020                   -rest
                                 in Mio. EUR                 30.09.2020                  BVA-E 2021               BVA-E 2021
 Detailbudgetrücklagen                                19,5           -12,8          6,7             -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                   1,4            -0,5          0,9             -
                              Gesamtsumme             20,8           -13,3          7,5             -         7,5      1,4%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021

Die UG 12-Äußeres verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 20,8 Mio. EUR, wovon
13,3 Mio. EUR Integrationsrücklagen darstellten. Auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen
entfielen 1,4 Mio. EUR, die im Wesentlichen EU-Projekte betrafen. Im Jahr 2020 erfolgten
keine Rücklagenentnahmen. Per 30. September 2020 lautet der Rücklagenstand auf
7,5 Mio. EUR. Für die Jahre 2021 bis 2024 sind nach derzeitigem Stand keine
Rücklagenentnahmen geplant.

                                                                                                                     13 / 23
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6           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 9:          Planstellenverzeichnis3

    UG 12                                                     2019          2020       2021          BFRG-E 2021-2024

                                                                                                   2022     2023     2024
    PLANSTELLEN
       Planstellen                                                1.298        1.249      1.249     1.249    1.249    1.249
       PCP**)                                                  488.475       472.643    472.643
    PERSONALSTAND                                           zum 31.12.    zum 1.6.
       VBÄ*)                                                      1.101        1.108       1.133
       PCP**)                                                  422.004       426.654     -
    Personalaufwand                                           Erfolg        BVA        BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt         in Mio. EUR       133,2        136,1       140,5

Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Personalzahlen durch die BMG-Novelle 2020 und das Gesetzliche
Budgetprovisorium 2020 durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.

*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der
gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie
herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den
jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu
erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen
maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit
unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

**) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum
Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.

Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im
BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen.

Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom
14. Oktober 2020

Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 12-Äußeres 1.249 Planstellen vorgesehen
und         diese    bleiben       gegenüber         dem     BVA 2020         sowie     im    weiteren      Verlauf     des
BFRG-E 2021-2024 konstant.

Für das Jahr 2021 werden dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober
2020 1.133 VBÄ-Zielwerte vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2020 einem Anteil
von 90,7 % der Planstellen im Personalplan. Die Differenz dient als Personal- und speziell
beim BMEIA als Rotationsreserve.

3
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)         sind    Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.

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7       Wirkungsorientierung

7.1      Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der
Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                Inhalt
    Wirkungsziel-            Wirkungsziele         aller   Untergliederungen           des    BVA-E 2021          inkl.
    Landkarte                Vergleich zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen
    Landkarte                des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich
    SDG-Landkarte4           Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung
                             der SDGs5
    COVID-19-                COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen
    Einfluss-Landkarte       mit COVID-19-Bezug

Das BMEIA hat im BVA-E 2021 für die UG 12-Äußeres insgesamt vier Wirkungsziele
festgelegt, von denen drei als Gleichstellungsziele definiert sind. Gegenüber dem BVA 2020
sind die Wirkungsziele gleich geblieben. Im Hinblick auf die COVID-19-Krise wurden jedoch
bei mehreren Kennzahlen die Zielwerte angepasst. Die Wirkungsziele des BMEIA haben hohe
Relevanz und sind vor allem dem SDG Nr. 17 – Partnerschaft zur Erreichung der Ziele
zugeordnet.

4
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
5
  Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat
aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem
Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat.

                                                                                                                15 / 23
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7.2    Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 betrifft die Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene
ÖsterreicherInnen im Ausland sowie der Betreuung der ständig im Ausland lebenden
ÖsterreicherInnen. Die Kennzahl 12.1.1-„Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für
AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Reisende relevanten Webinhalte“
erscheint im Hinblick auf das Wirkungsziel nur bedingt aussagekräftig. Kennzahlen, die die
Zufriedenheit der BenutzerInnen widerspiegeln, würden eine bessere Information liefern. Die
Kennzahl 12.1.2 weist die Anzahl der Anfragen bei der Bürgerservice-Hotline aus, die
vermutlich im Zuge der COVID-19-Pandemie gestiegen ist. Das BMEIA hat auch die
Rückholungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie organisiert und finanziert. Diese sollten
in die Evaluierung zum Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 aufgenommen werden, um eine
umfassende Darstellung des Leistungsspektrums sowie der benötigten Ressourcen zu
ermöglichen.

Das Wirkungsziel 2 umfasst auch einen Gleichstellungsaspekt, weshalb es als
Gleichstellungsziel markiert ist. Im Kern sollen Österreichs außen-, sicherheits-, europa- und
wirtschaftspolitischen Interessen in Europa und der Welt sichergestellt und ein weiterer
Ausbau des Standorts Österreich als Amtssitz und Konferenzort erreicht werden. Zur Messung
der Zielerreichung werden fünf Indikatoren herangezogen, deren Zielwerte für 2021 aufgrund
der COVID-19-Pandemie angepasst werden. So sinkt die Anzahl der vorbereiteten
Staatsbesuche und Arbeitstreffen oberster Staatsorgane (Kennzahl 12.2.1) von 324 im Jahr
2020 auf 256 im Jahr 2021, die Anzahl der Initiativen in europäischen und internationalen
Foren (Kennzahl 12.2.2) von 280 im Jahr 2020 auf 197 im Jahr 2021 und die Anzahl der
Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen (Kennzahl 12.2.5)
von 9.000 im Jahr 2020 auf 5.000 im Jahr 2021. Die Anzahl von Maßnahmen zur Förderung
österreichischer   Wirtschaftsinteressen   gegenüber   Drittländern   (Kennzahl 12.2.4)   soll
hingegen von 2.900 im Jahr 2020 auf 3.200 im Jahr 2021 steigen.

Der Bereich der Entwicklungszusammenarbeit wird durch das Wirkungsziel 3 („Nachhaltige
Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung
der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung der Geschlechter sowie den Bedürfnissen
von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung
getragen.“) abgedeckt, das als zweites Gleichstellungsziel der Untergliederung angeführt wird.
Für dieses Wirkungsziel werden drei Kennzahlen, die die Anzahl der Vorhaben und
Programme zu bestimmten Schwerpunkten messen, angegeben. Die Kennzahlen geben eine
gute inhaltliche Orientierung für die Auswahl und Gestaltung von Projekten, allerdings messen

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sie nicht, welche Auswirkungen erzielt werden können. Auch sind die Ziele völlig unabhängig
von den eingesetzten Ressourcen, obwohl die Wirkungen stark mit den eingesetzten Mitteln
zusammenhängen. Ein Beitrag zur Erreichung von SDGs in diesem Bereich ist allerdings
schwer durch einen Indikator messbar. Diese Indikatoren sind geeignet, um zu beurteilen, ob
die festgelegten Prioritäten auch bei Projekten, die in Zusammenhang mit der COVID-19-
Pandemie initiiert werden, angewendet werden.

Das Wirkungsziel 4 (Gleichstellungsziel) strebt die Prägung eines innovativ-kreativen
Österreichbildes im Rahmen der Auslandskulturpolitik unter besonderer Berücksichtigung des
europäischen Grundsatzes „Einheit durch Vielfalt“ sowie dem interkulturellen und
interreligiösem Dialog an. Durch die weltweiten Ausgangs- und Reisebeschränkungen durch
die COVID-19-Pandemie wurden die Zielwerte der Kennzahlen für das Jahr 2021 angepasst.
Die Anzahl der Veranstaltungen der österreichischen Auslandskulturinstitutionen, die
unterstützt oder organisiert werden, (Kennzahl 12.4.1) soll von 6.200 im Jahr 2020 auf 6.000
im Jahr 2021 sinken (Istzustand 2019: 6.594). Der Zielzustand für das Jahr 2021 der
Kennzahl 12.4.2-„Anzahl der KünstlerInnen oder WissenschaftlerInnen, die im Ausland
präsentiert werden“ bleibt unverändert bei 8.200, wobei der Frauenanteil erhöht wird. Die
Anzahl der Orte, an denen Veranstaltungen durchgeführt werden, (Kennzahl 12.4.3) sinkt im
Jahr 2021 auf 2.000 (Zielzustand 2020: 2.400). Bei der Kennzahl 12.4.4-„Anzahl der
Kooperationspartner für kulturelle und wissenschaftliche Projekte im Ausland“ wird der Zielwert
bei 5.500 belassen(Istzustand 2019: 5.695).

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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

Wirkungsziel 1:

Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland sowie der
Betreuung der ständig im Ausland lebenden ÖsterreicherInnen

Maßnahmen

       Verbesserung der für die AuslandsösterreicherInnen sowie die österreichischen
        Reisenden relevanten Informationen (Inhalt ebenso wie Kommunikationsfluss), u.a.
        durch Nutzung neuer Medien und Technologien sowie Umsetzung konkreter
        Digitalisierungsmaßnahmen auch für AuslandsösterreicherInnen wie etwa die
        Einführung     des  elektronischen    Identitätsnachweis bei  Amtswegen      an
        Vertretungsbehörden und die Möglichkeit, weltweit nach österreichischem Recht
        wirksame elektronische Zustellungen zu aktivieren;
       Betreuung von österreichischen StaatsbürgerInnen, die im Ausland inhaftiert sind
        (Haftbesuche, Errichtung von Haftdepots, Weiterleiten von Haftpaketen);
       Optimierung des konsularischen Krisen- und Katastrophenmanagements; dies betrifft
        etwa die Zusammenarbeit mit EU-Partnern, die Ausweitung des Schulungsangebotes
        im konsularischen Bereich oder die Optimierung der Krisenvorsorgepläne.

Indikatoren

                       Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische
Kennzahl 12.1.1
                       Reisende relevanten Webinhalte
                       Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Reisende
                       relevanten Webinhalte (Reiseinformation, AuslandsösterreicherInnen, Notfälle im Ausland, Pass und Visum,
 Berechnungsmethode
                       Reisewarnungen) Anmerkungen: Die Kennzahl „Anzahl der Zugriffe“ wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und um die
                       Webabschnitte AuslandsösterreicherInnen, Notfälle im Ausland, Pass und Visum, Reisewarnungen, ergänzt.
         Datenquelle BMEIA
  Messgrößenangabe Anzahl
                             2017                2018               2019               2020                 2021               2022
         Zielzustand          4.300.000           4.100.000           4.100.000          4.250.000            4.250.000         4.250.000
          Istzustand          4.385.150           4.213.780           4.557.789
      Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                     Anmerkung: Die gewählte Kennzahl ist objektiv, jederzeit und im Sinne einer effizienten Verwaltung ohne erheblichen
                     Aufwand messbar. Die Messung und Analyse der Webzugriffe erfolgt durch Google Analytics. Auch in internationalen
                     Organisationen - etwa beim Europarat - werden page views Kennzahlen zur Messung der Wirksamkeit von
                     Maßnahmen eingesetzt. Die Entwicklung reflektiert auf anschauliche Weise die hohe Nachfrage nach konsularischen
                     Dienstleistungen des BMEIA und seiner Vertretungsbehörden. Die Zahlen variieren aufgrund der sich ändernden
                     Situationen in den Risiko- und Zielländern (Epedemien, Terroranschläge etc.).

                                                                                                                                 18 / 23
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Kennzahl 12.1.2       Anzahl der von der Bürgerservice-Hotline betreuten Anfragen
Berechnungsmethode    Anzahl der von der Hotline des Bürgerservice betreuten Anfragen
          Datenquelle BMEIA
  Messgrößenangabe    Anzahl
                             2017                2018               2019              2020             2021         2022
          Zielzustand             13.000             13.000              13.000           13.750           13.750       12.500
           Istzustand             14.787             13.565              13.095
       Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                      Aufgrund der COVID-19 Krise sind starke Zielabweichungen im Jahr 2020 zu erwarten.

Wirkungsziel 2:

Gleichstellungsziel
Sicherstellung der außen- , sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen
Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als
Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen.
Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern.

Maßnahmen

       Pflege und Weiterentwicklung der bilateralen und multilateralen Beziehungen
        Österreichs, inkl. der Vertragsbeziehungen sowie Umsetzung europa-, außen-,
        wirtschafts- und sicherheitspolitischer sowie klimarelevanter Interessen, wie etwa
        durch die Durchführung regelmäßiger Treffen auf politischer und BeamtInnenenebene;
       Aktive Teilnahme an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und an
        der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Betreuung außenpolitischer
        Aspekte der Beteiligung an internationalen Friedenseinsätzen der UNO, der OSZE, der
        EU und im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden; engagierte Friedensdiplomatie
        im Rahmen der österr. Neutralität; Engagement für zivile Krisenprävention und
        Konfliktlösung;
       Vertretung der Interessen Österreichs auf allen Ebenen des diesbezüglichen
        europäischen Entscheidungs- und Rechtssetzungsprozesses, sowie Fortsetzung und
        Ausbau der Informationsarbeit und des Dialogs mit den österreichischen BürgerInnen
        zur EU;
       Förderung von Institutionen und Projekten zur Umsetzung europa-, außen-,
        wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen;
       Betreibung der österr. Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat 2027-2028; Förderung
        von österreichischen Kandidatinnen und Kandidaten für internationale Organisationen
        und die Einrichtungen der EU;
       Aktives Engagement im Bereich Klimadiplomatie und Umsetzung der UNO Agenda
        2030;
       Konsequente Umsetzung der relevanten Teile der Außenwirtschaftsstrategie 2019;
        Einsetzen für eine effektive, regelbasierte und nachhaltige Handelspolitik; Vertiefung
        der koordinierten strategischen Besuchsdiplomatie;
       Einsatz für die Stärkung von Initiativen zum Umgang mit Problemen, die durch die
        künstliche Intelligenz für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und im
        Rüstungsbereich (v.a. letale autonome Waffensysteme) entstehen;
       Eintreten für nukleare Abrüstung;
       Aktive Vertretung der Gastlandinteressen hinsichtlich Zurverfügungstellung von
        Konferenzräumlichkeiten, Instandhaltung des Vienna International Center sowie
        diverser Forderungen und Erwartungen seitens der int. Organisationen an das
        Gastland; Erstellung eines neuen Amtssitzgesetzes;

                                                                                                                      19 / 23
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         Organisation und Unterstützung von Konferenzen zur Weiterentwicklung
          außenpolitischer Prioritäten mit Schwerpunkt Abrüstung und nukleare Sicherheit,
          Schutz der Menschenrechte und dem interreligiösen Dialog und Energie.

Indikatoren

                          Anzahl der unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche und Arbeitstreffen
Kennzahl 12.2.1
                          oberster Staatsorgane
                          Anzahl der jährlichen unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche, Arbeitstreffen etc. des
 Berechnungsmethode       Herrn Bundespräsidenten, des Herrn Bundeskanzlers, des Herrn Vizekanzlers und des Herrn Bundesministers für
                          Europäische und internationale Angelegenheiten, sowie anderer Regierungsmitglieder im Inland wie im Ausland
         Datenquelle      BMEIA
   Messgrößenangabe       Anzahl
                                 2017                 2018                 2019             2020               2021                2022
            Zielzustand                   311                   280               225                324               256                  252
             Istzustand                   320                   356               322
         Zielerreichung    über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                          Teilweise abhängig von den Staatsbesuchen und Arbeitstreffen des Herrn Bundespräsidenten und anderer
                          Fachressorts. Für die Aufstellung wird davon ausgegangen, dass die fraglichen Besuche und Treffen trotz der
                          Corona-Krise stattfinden können (einige werden aller Voraussicht nach im Jahr 2021 nicht möglich sein, dafür werden
                          andere, 2020 geplante und aufgrund Corona nicht stattgefundene, im Jahr 2021 nachgeholt werden können).

                          Anzahl der Initiativen zur Umsetzung des Wirkungszieles im Rahmen von europäischen und internationalen
Kennzahl 12.2.2           Foren, wie z.B. EU-Ministerräte sowie sonstige multilaterale Treffen auf MinisterInnenebene im
                          Zuständigkeitsbereich des BMEIA
 Berechnungsmethode       Ermittlung der Gesamtzahl aller Initiativen im Rahmen von europäischen und internationalen Foren
          Datenquelle     Statistik des BMEIA
   Messgrößenangabe       Anzahl
                                  2017               2018                 2019              2020                2021          2022
            Zielzustand                   271                 290                260               280                  197             190
             Istzustand                   311                 276                312
         Zielerreichung    über Zielzustand unter Zielzustand über Zielzustand
                          Für die Aufstellung wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2021 die Corona-Krise weitere Auswirkungen zeitigt. In
                          Summe wird daher laut derzeitigem Planungsstand von einer im Vergleich zum erwartenden Ergebnis 2020 relativ
                          ähnlichen Gesamtzahl ausgegangen.

                          Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern,
Kennzahl 12.2.3
                          die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat
 Berechnungsmethode       Ermittlung der Gesamtzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte
          Datenquelle     Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325
   Messgrößenangabe       Anzahl
                                  2017               2018                2019              2020             2021        2022
                          Gesamt: 35          Gesamt: 40
            Zielzustand   Frauen: 5           Frauen: 5                           40                47           47             47
                          Kinder: 5           Kinder: 5
             Istzustand                   52                   46                 50
         Zielerreichung    über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                          davon:
                          Zielzustand 2021: 10 Frauen, 6 Kinder
                          Zielzustand 2022: 10 Frauen, 6 Kinder

                          Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern (z.B.
Kennzahl 12.2.4
                          Vorsprache bei Behörden, Beratung von Firmen) innerhalb und außerhalb der EU
 Berechnungsmethode Ermittlung der Gesamtzahl
           Datenquelle Statistik des BMEIA
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2017               2018              2019                 2020                 2021                2022
           Zielzustand                2.600              2.700             2.800                  2.900               3.200              3.200
            Istzustand                2.668              2.774             3.150
        Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                       Die stärkere Unterstützung der Wirtschaft wurde zur Priorität erklärt. Ein konkretes strukturelles Ergebnis brachte
                       letztlich die Bündelung der Unterstützungsmaßnahmen für die Betriebe in der Abteilung Unternehmensservice. Dieser
                       Fokus auf konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft im Ausland findet nun auch in den
                       wachsenden Interventionen zugunsten der Wirtschaft seinen sichtbaren Niederschlag, da im Bereich des
                       Unternehmensservices vermehrt Anfragen und somit auch Initiativen gegenüber Drittländern erfolgen.

                                                                                                                                      20 / 23
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Kennzahl 12.2.5       Anzahl der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen
Berechnungsmethode    Auswertung der Gesamtheit der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen
          Datenquelle BMEIA
  Messgrößenangabe    Anzahl
                             2017               2018               2019              2020                 2021                2022
          Zielzustand              7.700               7.800            7.900               9.000               5.000              8.000
           Istzustand              8.958             10.362             9.507
       Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                      Es sind die durch die Corona-Krise bedingten Rückgänge und Ausfälle zu berücksichtigen. Ein Teil der Rückgänge
                      nach dem Höchststand 2018 ist etwa durch den EU-Ratsvorsitz erklärbar.

Wirkungsziel 3:
Gleichstellungsziel
Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit,
sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und
multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung der Geschlechter sowie den
Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderungen wird dabei in besonderer Weise
Rechnung getragen.

Maßnahmen

       Entwicklungszusammenarbeit ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche
        Aufgabe. Das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik gibt dafür
        den Rahmen vor;
       Österreich setzt in der Umsetzung der Ziele auf einen effektiven und effizienten
        Multilateralismus – die Abstimmung und Zusammenarbeit innerhalb der internationalen
        Gemeinschaft, als komplementäre Säule zur bilateralen Zusammenarbeit;
       Durchführung und Förderung von Projekten und Programmen zur Erhaltung und
        Verbesserung von Lebensperspektiven in einem Umfeld sozialer und politischer
        Stabilität in den Schwerpunktländern und -regionen der Österreichischen
        Entwicklungszusammenarbeit (OEZA);
       Ausbau von Gender Expertise bei Führungskräften und MitarbeiterInnen im
        Programmbereich sowie in den Kooperationsbüros der OEZA und systematische
        Verankerung der Dimension Gleichstellung in strategischen Dokumenten und
        Projekten und Programmen der OEZA;
       Verstärkte Förderung von Projekten der OEZA, die sich für Gleichstellung der
        Geschlechter einsetzen sowie die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Menschen
        mit Behinderungen berücksichtigen;
       Enge Kooperation mit den Partnerländern bei der Erstellung von Landesstrategien, zur
        effizienten und effektiven Unterstützung vor Ort und zur kohärenten Umsetzung der
        Strategie;
       Als Elemente der Entwicklungspolitik tragen Entwicklungszusammenarbeit,
        humanitäre Hilfe und politische Bildung zur nachhaltigen Entwicklung der Partnerländer
        im Sinne der Agenda 2030 bei.

                                                                                                                               21 / 23
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Indikatoren

                        Anteil der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Energie, Land, sowie Basisdienstleistungen (Gesundheits- und
Kennzahl 12.3.1
                        Rechtsdienste, Bildung) ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern.
                        Prozentanteil des Finanzvolumens der Vorhaben mit dieser spezifischen Zielsetzung am thematisch zuordenbaren
 Berechnungsmethode
                        OEZA-Kernbudget (nur Schwerpunktländer und -regionen).
        Datenquelle     ADA-Statistik - Daten aus der Jahresmeldung an den Entwicklungshilfeausschuss der OECD
  Messgrößenangabe      %
                               2017                2018               2019               2020               2021               2022
          Zielzustand                    60                  60                60                 70                 75               75
           Istzustand                74,78                71,33             76,94
       Zielerreichung    über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                        Die Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Energie, Land, sowie Basisdienstleistungen ermöglichen, Einkommen schaffen
                        und Armut verringern, sind für die Umsetzung der Sustainable Development Goals besonders relevant. Ihr Anteil
                        konnte gegenüber 2018 leicht gesteigert werden.

Kennzahl 12.3.2         Anteil der Programme/Projekte der OEZA zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
                        Anteil des Finanzvolumens der OEZA/ADA Projekte mit OECD Gender Equality Policy Marker 1 oder 2 am
 Berechnungsmethode
                        thematisch zuordenbaren OEZA-Kernbudget (nur Schwerpunktländer und -regionen)
        Datenquelle     ADA-Statistik - Daten aus Jahresmeldung an den Entwicklungshilfeausschuss der OECD
  Messgrößenangabe      %
                                2017              2018               2019               2020              2021               2022
          Zielzustand                    75                75                  75                 80               80                 80
           Istzustand                 71,97             84,79               85,24
       Zielerreichung    unter Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                        Spezifische Gender-Trainings für OEZA MitarbeiterInnen und die verstärkte Umsetzung der Gender-Strategie haben
                        dazu beigetragen den Zielwert 2019 deutlich zu übertreffen.

                        Anteil der Programme/Projekte der OEZA, die zum Erhalt der Umwelt und der natürlichen Ressourcen
Kennzahl 12.3.3
                        beitragen
                        Anteil des Finanzvolumens der OEZA/ADA Projekte mit OECD Environment Policy Marker 1 oder 2 am thematisch
 Berechnungsmethode
                        zuordenbaren Kernbudget der OEZA (nur Schwerpunktländer und -regionen)
        Datenquelle     ADA-Statistik - Jahresmeldung an den Entwicklungshilfeausschuss der OECD
  Messgrößenangabe      % Anteil
                                2017              2018               2019                2020                2021               2022
          Zielzustand                    35                35                  35                  45                 50             50
           Istzustand                 41,34             46,72              41,71
       Zielerreichung    über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                        Zusätzliche Mittel der OEZA 2019 wurden verstärkt für die Umsetzung der Strategie Gender und Maßnahmen im
                        Bereich Migration und Beschäftigung eingesetzt. Dadurch reduzierte sich der Istzustand 2019 der umwelt- und
                        klimarelevanten Vorhaben gegenüber 2018, liegt aber dennoch über dem Zielwert.

Wirkungsziel 4:

Gleichstellungsziel
Prägung eines innovativ-kreativen Österreichbildes im Rahmen der Auslandskulturpolitik. Dem
europäischen Grundsatz „Einheit in der Vielfalt“ sowie dem interkulturellen und interreligiösen
Dialog wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen.

Maßnahmen

       Pflege und Weiterentwicklung                            effizienter        Netzwerke           der      österreichischen
        Auslandskulturinstitutionen;
       Durchführung und Unterstützung kultureller und wissenschaftliche Projekte weltweit
        und in Österreich mittels der Kulturpolitischen Sektion des BMEIA, der Kulturforen,
        Botschaften und Konsulate, Österreich-Bibliotheken und Österreich-Institute;
       Darstellung der Schwerpunktthemen: Österreich als innovativ-kreatives Land,
        Betonung des europäischen Grundsatzes „Einheit in der Vielfalt“ und mit Beiträgen zum
        interkulturellen und interreligiösen Dialog;

                                                                                                                               22 / 23
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