Untergliederungsanalyse UG 12-Äußeres - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - Österreichisches ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 12-Äußeres 11. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 6 4 Auswirkungen der COVID-19-Krise ................................................................................ 8 5 Bundesvoranschlag 2021 ............................................................................................... 8 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ......................................... 8 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 9 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................11 5.4 Förderungen...........................................................................................................12 5.5 Rücklagen ..............................................................................................................13 6 Personal ........................................................................................................................14 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................15 7.1 Überblick ................................................................................................................15 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................16 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................18 2 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 12 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 508,3 496,0 549,9 552,0 551,7 549,2 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,6% 0,5% 0,6% 0,6% 0,6% 0,6% jährliche Veränderung -0,4% -2,4% 10,9% 0,4% -0,1% -0,4% Einzahlungen 10,9 6,5 6,5 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung 0,0% -40,3% -0,7% - - - Nettofinanzierungssaldo -497,3 -489,5 -543,4 - - - Ergebnishaushalt UG 12 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 516,4 498,4 550,1 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 0,6% 0,5% 0,5% - - - jährliche Veränderung -0,4% -3,5% 10,4% - - - Erträge 12,3 7,2 7,1 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung 2,0% -41,7% -0,6% - - - Nettoergebnis -504,1 -491,2 -542,9 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 3 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2020 (BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021 budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht wurden. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 12-Äußeres im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 549,9 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 53,9 Mio. EUR oder 10,9 %, gegenüber dem Erfolg 2019 um 8,2 %. Die Auszahlungen erhöhen sich von 0,48 % der Gesamtauszahlungen im BVA 2020 auf 0,56 % im Jahr 2021. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Im BVA-E 2021 werden zusätzliche Mittel iHv 10,7 Mio. EUR im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) gegenüber dem BVA 2020 veranschlagt und für Projekte im Rahmen der strategischen Schwerpunkte des Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) verwendet. Der Auslandskatastrophenfonds wird um 27,5 Mio. EUR auf 52,5 Mio. EUR aufgestockt. Weiters sollen die IT-Ausstattung der Vertretungsbehörden im Ausland erneuert und krisenfester gemacht und die Ausstattung durch bauliche Maßnahmen sicherheitstechnisch wesentlich verstärkt (12,7 Mio. EUR) werden. Zusätzliche Mittel zur COVID-19-Krisenbewältigung sind nicht vorgesehen. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 für alle Finanzjahre. Die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit werden von 2021 bis 2024 jeweils um 11,0 Mio. EUR gegenüber dem BFRG 2020-2023 erhöht, der Auslandskatastrophenfonds erhält eine zusätzliche Dotierung zwischen 27,5 Mio. EUR und 35 Mio. EUR jährlich. Für 2021 und 2022 sind Zusatzmittel für IT und Sicherheitsmaßnahmen von insgesamt 20,4 Mio. EUR vorgesehen. 4 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 12-Äußeres 1.249 Planstellen vorgesehen, die gegenüber dem BVA 2020 sowie im weiteren Verlauf des BFRG-E 2021-2024 konstant bleiben. Für das Jahr 2021 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 ein VBÄ-Zielwert von 1.133 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2020 einem Anteil von 90,7 % der Planstellen im Personalplan. Die Differenz dient als Personal- und speziell beim BMEIA als Rotationsreserve. Das BMEIA hat im BVA-E 2021 für die UG 12-Äußeres insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, von denen drei als Gleichstellungsziele definiert sind. Gegenüber dem BVA 2020 sind die Wirkungsziele gleich geblieben. Im Hinblick auf die COVID-19-Krise wurden jedoch bei mehreren Kennzahlen die Zielwerte angepasst. Die Wirkungsziele des BMEIA haben hohe Relevanz und sind vor allem dem SDG Nr. 17 – Partnerschaft zur Erreichung der Ziele zugeordnet. 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 5 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Die Auszahlungen in der UG 12-Äußeres erhöhen sich von 2020 mit 496 Mio. EUR auf 549,9 Mio. EUR im Jahr 2021 bzw. von 0,48 % der Gesamtauszahlungen im Jahr 2020 auf 0,56 % im Jahr 2021. Für die restlichen Jahre des Finanzrahmens bleiben die Werte zwischen 0,60 % und 0,62 % relativ konstant (der leichte prozentuelle Anstieg ist auf die geplanten sinkenden Gesamtauszahlungen für den Bund zurückzuführen). In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2021 zeigt sich eine Erhöhung bei den Auszahlungen für Transfers von 47,2 % im BVA 2020 auf 49,4 %, der Personal und betriebliche Sachaufwand sinken deshalb in ihrem relativen Anteil. 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Stärkung multilateraler Institutionen, Prozesse für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte; Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat; Ausarbeitung einer mehrjährigen Menschenrechtsstrategie; österreichische Kandidatur zum VN- Sicherheitsrat; Fortsetzung der Initiativen zur Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung insbesondere von Massenvernichtungswaffen, Einsatz für eine nuklearwaffenfreie Welt sowie die korrekte Umsetzung des Kriegsvölkerrechts; Ausbau der Dialogschienen mit USA, Russland und China Digitalisierung insbesondere im Bereich der Vorsorge für Konsularleistungen in Krisenzeiten und Cyberabwehr durch moderne IT-Ausstattung Bekämpfung von Armut und anderen migrationsauslösenden Faktoren sowie Beiträge zur Agenda 2030; humanitäre Hilfe; europäische und internationale Zusammenarbeit Personelle und infrastrukturelle Ausstattung zur Wahrung der außen-/ europapolitischen Aufgaben sowie der Vertretung österreichischer Interessen; Sicherung von Vertretungsbehörden in kritischen Ländern; gemeinsamer Außenauftritt der österreichischen Außen-, Wirtschafts-, Klima-, Kultur- und Wissenschaftspolitik Stärkung des Amtssitzes Wien durch Konferenzen, Ansiedlung bzw. Sicherung des Verbleibs der bereits beheimateten internationalen Organisationen 6 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 aufgrund von Zusatzmittel für Schwerpunkte wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 12-Äußeres 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 498,7 503,3 508,1 BFRG 2021-2024 549,9 552,0 551,7 549,2 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 51,2 48,7 43,5 - Schwerpunkte 51,2 48,7 43,5 46,0 EZA-Entwick lungszusammenarbeit / ODA-Quoten-Pfad 11,0 11,0 11,0 11,0 Zusatzmittel AKF 27,5 30,0 32,5 35,0 IT-Aufstock ungen und Sicherheitsmaßnahmen 12,7 7,7 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 für alle Finanzjahre. Die Schwerpunkte bleiben während der Finanzrahmenperiode weitgehend gleich. Laut dem Strategiebericht 2021 bis 2024 bekennt sich die österreichische Bundesregierung zu einer spürbaren Erhöhung des österreichischen Beitrags zur Entwicklungszusammenarbeit und zur Bewältigung von Krisen vor Ort. Auch für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit sollen künftig zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit werden daher von 2021 bis 2024 jeweils um 11,0 Mio. EUR gegenüber dem BFRG 2020-2023 erhöht. Der Auslandskatastrophenfonds (AKF) erhält eine zusätzliche Dotierung zwischen 27,5 Mio. EUR und 35 Mio. EUR jährlich. Die Mittel für den AKF wurden im Jahr 2020 gegenüber dem BVA 2020 bereits von 25,0 Mio. EUR auf 50,0 Mio. EUR verdoppelt. Im BVA-E 2021 sind für den AKF 52,5 Mio. EUR vorgesehen und der Betrag soll bis 2024 auf 60 Mio. EUR ansteigen (Steigerung gegenüber dem bisherigen Finanzrahmen um 125,0 Mio. EUR für den Zeitraum 2021 bis 2024). Weitere Zusatzmittel im Finanzrahmen sind für die Jahre 2021 und 2022 für IT und Sicherheitsmaßnahmen von insgesamt 20,4 Mio. EUR vorgesehen. 7 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 4 Auswirkungen der COVID-19-Krise Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020 implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt: Tabelle 3: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Einzahlung UG 12-Äußeres Auszahlung BVA-E COVID-19-Fonds 2021 in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020 Rückholung von ÖsterreicherInnen im Ausland 25,0 6,4 Darlehen für ÖsterreicherInnen im Ausland 1,2 0,0 Werkleistungen durch Dritte 0,3 0,0 Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021 Aus dem Krisenbewältigungsfonds wurden insbesondere für Rückholung von ÖsterreicherInnen im Ausland 25 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, wobei nur 6,4 Mio. EUR zum Stand 15. Oktober 2020 ausgezahlt werden mussten. Im Jahr 2021 sind in der UG 12-Äußeres keine Mittel spezifisch zur COVID-19-Krisenbewältigung vorgesehen. 5 Bundesvoranschlag 2021 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf, welche sich insbesondere durch neue Schwerpunktsetzungen begründen: Tabelle 4: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020 UG 12 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen 508,3 496,0 549,9 53,9 10,9% Neue Schwerpunktsetzungen 2021 EZA-Entwicklungszusammenarbeit / ODA-Quoten-Pfad 11,0 11,0 - Zusatzmittel AKF 27,5 27,5 - IT-Aufstockungen und Sicherheitsmaßnahmen 12,7 12,7 - Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 508,3 496,0 498,7 2,7 0,5% Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021 Die budgetierten Auszahlungen 2021 steigen um 53,9 Mio. EUR (10,9 %). Zusätzliche Mittel von 11,0 Mio. EUR werden im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) veranschlagt und für Projekte im Rahmen der strategischen Schwerpunkte des 8 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Dreijahresprogramm der OEZA1 verwendet. Der Auslandskatastrophenfonds (AKF) wird um 27,5 Mio. EUR auf 52,5 Mio. EUR aufgestockt. Weiters sollen die IT-Ausstattung der Vertretungsbehörden im Ausland erneuert und krisenfester gemacht und die Ausstattung durch bauliche Maßnahmen sicherheitstechnisch wesentlich verstärkt (12,7 Mio. EUR) werden. 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 5: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 12 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 12 Auszahlungen 508,3 496,0 549,9 8,2% 10,9% Außenpolitische Planung, Infrastruktur u. 12.01 250,9 261,7 278,0 10,8% 6,2% Koordination 12.01.01 Zentralstelle 74,2 79,9 85,7 15,5% 7,2% 12.01.02 Vertretungsbehörden 176,8 181,8 192,4 8,8% 5,8% Außen- und integrationspolitische 12.02 257,3 234,3 271,9 5,6% 16,1% Maßnahmen Entwicklungszusammenarbeit und 12.02.01 117,2 139,4 177,6 51,6% 27,4% Auslandskatastrophenfonds 12.02.02 Beiträge an Internationale Organisationen 96,1 94,8 94,2 -2,0% -0,6% 12.02.03 Integration 44,0 -100,0% - 12 Einzahlungen 10,9 6,5 6,5 -40,7% -0,7% Außenpolitische Planung, Infrastruktur u. 12.01 6,8 6,5 6,5 -4,9% -0,7% Koordination Außen- und integrationspolitische 12.02 4,1 0,0 0,0 -100,0% 0,0% Maßnahmen Nettofinanzierungssaldo -497,3 -489,5 -543,4 - - Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 12.01-„Außenpolitische Planung, Infrastruktur und Koordination“ Im GB 12.01 sind im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 278,0 Mio. EUR veranschlagt. Die Auszahlungen im DB 12.01.01-„Zentralstelle“ betragen 85,7 Mio. EUR und steigen gegenüber dem BVA 2020 um 5,8 Mio. EUR (+7,2 %), wobei der überwiegende Teil der Steigerung auf Personal und IT zurückzuführen ist. Die Diplomatische Akademie Wien wird aus diesem Detailbudget finanziert und ist eine postgraduale Bildungseinrichtung, die Universitäts- und 1 OEZA steht für Österreichische Entwicklungszusammenarbeit und bezeichnet jene Aktivitäten, die von der ADA GmbH - Austrian Development Agency GmbH (ko-)finanziert werden. 9 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres FachhochschulabsolventInnen auf eine internationale Karriere vorbereiten soll. Sie ist eine Anstalt öffentlichen Rechts unter Aufsicht des BMEIA. Die Auszahlungen von 2,6 Mio. EUR werden gegenüber dem BVA 2020 nicht erhöht. Die Auszahlungen im DB 12.01.02-„Vertretungsbehörden“ steigen im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um 10,5 Mio. EUR auf 192,4 Mio. EUR. Der Anstieg betrifft im Wesentlichen Instandhaltungen, IT-Ausstattung, bauliche Maßnahmen und Werkleistungen. GB 12.02-„Außen- und integrationspolitische Maßnahmen“ Im GB 12.02 steigen die Auszahlungen um 37,6 Mio. EUR auf 271,9 Mio. EUR. Das DB 12.02.01-„Entwicklungszusammenarbeit und Auslandskatastrophenfonds“ wird um 27,4 % auf 177,6 Mio. EUR angehoben. Die Mittel für den Auslandskatastrophenfonds (AKF) wurden von 14,7 Mio. EUR im Jahr 2019 (Erfolg) auf 25,0 Mio. EUR im BVA 2020 angehoben und werden im laufenden Jahr durch weitere 25,0 Mio. EUR auf 50 Mio. EUR verdoppelt. Im BVA-E 2021 werden sie auf 52,5 Mio. EUR erhöht. Das Budget für Entwicklungszusammenarbeit steigt von 114,4 Mio. EUR (BVA 2020) auf 125,1 Mio. EUR (+9,4 %). In dieser Summe sind die operationellen Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (114,3 Mio. EUR) sowie die Verwaltungskosten (10,8 Mio. EUR) der Austrian Development Agency (ADA) enthalten. Die ADA wurde 2004 gegründet und ist ein Unternehmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Sie ist für die Umsetzung der bilateralen Programme und Projekte in den Partnerländern der OEZA verantwortlich. Die Basisabgeltung bleibt gegenüber dem BVA 2020 unverändert bei 10,8 Mio. EUR. Diese Steigerungen der Auszahlungen erfolgen im Hinblick auf die Erreichung des langfristigen Ziels einer ODA-Quote von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE). Im Jahr 2019 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit gemäß der Prognose in der Beilage Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 20212 insgesamt 1,01 Mrd. EUR oder 0,28 % des BNE, für 2020 ist eine Steigerung auf 1,1 Mrd. EUR oder 0,29 % des BNE prognostiziert. Davon sollen 41 % (0,46 Mrd. EUR) auf die bilaterale und 59 % (0,65 Mrd. EUR) auf die multilaterale Zusammenarbeit entfallen, bei der die Zahlungen an IFIs neben Beiträgen über die EU die wichtigste Position einnehmen. Im BVA 2020 war noch von einer Steigerung für das Jahr 2020 auf 1,6 Mrd. EUR und eine ODA- Quote von 0,39 % ausgegangen worden. Laut der Beilage Entwicklungszusammenarbeit soll 2 Beilage Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 2021 10 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres die ODA-Quote mit den Steigerungen im BVA-E 2021 im Jahr 2021 0,45 % des BNE betragen. Jedoch wird sie 2024 ohne weitere Erhöhungen auf 0,27 % des BNE zurückgehen. Im DB 12.02.02-„Beiträge an internationale Organisationen“ ist ein Rückgang um 0,6 Mio. EUR vorgesehen, woraus im BVA-E 2021 ein Voranschlagsbetrag von 94,2 Mio. EUR resultiert. Daraus werden die Beiträge für zahlreiche internationale Organisationen geleistet, wobei der Beitrag für die Vereinten Nationen mit 16,6 Mio. EUR den höchsten darstellt. Das Budget unterliegt diversen Schwankungen, die auf eine abweichende Budgetierungsperiode Österreichs bzw. Wechselkursschwankungen zurückzuführen sind. 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 12 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 488,6 539,3 50,7 10,4% 487,3 539,3 52,0 10,7% 0,0 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 136,0 139,2 3,2 2,4% 134,7 139,2 4,5 3,3% 0,0 davon Bezüge 67,8 69,4 1,7 2,5% 67,7 69,4 1,7 2,5% 0,0 Sonstige Nebengebühren 44,5 44,3 -0,2 -0,5% 44,5 44,3 -0,2 -0,5% 0,0 Gesetzlicher Sozialaufwand 16,8 17,5 0,7 4,3% 16,8 17,5 0,7 4,3% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 118,7 128,6 9,9 8,3% 118,7 128,6 9,9 8,3% 0,0 davon Mieten 20,5 20,5 0,1 0,3% 20,5 20,5 0,1 0,3% 0,0 Instandhaltung 7,8 11,8 4,0 51,4% 7,8 11,8 4,0 51,4% 0,0 Reisen 9,8 9,9 0,1 0,8% 9,8 9,9 0,1 0,8% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 22,1 25,5 3,3 15,1% 22,1 25,5 3,3 15,1% 0,0 Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund 32,3 33,3 1,0 3,2% 32,3 33,3 1,0 3,2% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 20,0 19,9 -0,1 -0,4% 20,0 19,9 -0,1 -0,4% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 233,9 271,5 37,6 16,1% 233,9 271,5 37,6 16,1% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 2,9 2,9 0,0 0,0% 2,9 2,9 0,0 0,0% 0,0 an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger 115,3 142,2 26,9 23,3% 115,3 142,2 26,9 23,3% 0,0 an Unternehmen 115,0 125,7 10,7 9,3% 115,0 125,7 10,7 9,3% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 0,6 0,7 0,1 13,1% 0,6 0,7 0,1 13,1% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 11,1 10,8 -0,3 -2,6% 10,8 Abschreibungen auf Vermögenswerte 9,6 9,4 -0,2 -2,3% 9,4 Aufwand aus Wertberichtigungen 0,0 0,0 - 0,0 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 1,4 1,4 -0,1 -4,4% 1,4 davon Abfertigungen 0,3 0,5 0,2 47,6% 0,5 Jubiläumszuwendungen 0,5 0,9 0,4 89,8% 0,9 Nicht k onsumierte Urlaube 0,6 0,0 -0,6 -100,0% 0,0 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 7,3 10,5 3,2 43,6% -10,5 Sachanlagen 7,3 10,5 3,2 43,6% -10,5 Darlehen und Vorschüsse 0,1 0,1 - -0,1 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,1 0,1 - -0,1 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 496,0 549,9 53,9 10,9% 498,4 550,1 51,7 10,4% 0,2 Einzahlungen / Erträge insgesamt 6,5 6,5 0,0 -0,7% 7,2 7,1 0,0 -0,6% 0,7 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -489,5 -543,4 -54,0 - -491,2 -542,9 -51,7 - 0,5 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 11 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2020 mit insgesamt 0,2 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. 5.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 7: Direkte Förderungen (Auszug) UG 12 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Förderungen 151,5 152,7 191,0 38,2 25,0% Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger 14,4 2,9 2,9 0,0 0,0% Transfers an ausländische Körperschaften und Rechtsträger 33,1 45,0 72,4 27,5 61,1% Transfers an Unternehmen 93,1 104,2 114,9 10,7 10,3% Transfers an private Haushalte/Institutionen 10,9 0,6 0,7 0,1 13,1% Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021 Der Anteil der direkten Förderungen mit einem Volumen von 191,0 Mio. EUR beträgt 2021 rd. 34,7 % der Gesamtauszahlungen der Untergliederung. Gegenüber dem Vorjahr kommt es zu einer Steigerung der Gesamtförderungen um 38,2 Mio. EUR. Die Steigerung der Transfers an ausländische Körperschaften und Rechtsträger ergibt sich aus der Erhöhung der Auszahlungen an den Auslandskatastrophenfonds im Jahr 2021 auf 52,5 Mio. EUR. Die Reduktion der Transfers an private Haushalte und Institutionen gegenüber dem Erfolg 2019 ergibt sich aufgrund der Verschiebung der Integrationsagenden in das Bundeskanzleramt. Im Jahr 2020 steigen die Transfers an Unternehmen durch die Erhöhung der Förderung der ADA (Austrian Development Agency) um 10,7 Mio. EUR. 12 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 5.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020 und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020 wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen. Tabelle 8: Rücklagengebarung UG 12 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2019 30.09.2020 -rest in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021 Detailbudgetrücklagen 19,5 -12,8 6,7 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 1,4 -0,5 0,9 - Gesamtsumme 20,8 -13,3 7,5 - 7,5 1,4% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 12-Äußeres verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 20,8 Mio. EUR, wovon 13,3 Mio. EUR Integrationsrücklagen darstellten. Auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfielen 1,4 Mio. EUR, die im Wesentlichen EU-Projekte betrafen. Im Jahr 2020 erfolgten keine Rücklagenentnahmen. Per 30. September 2020 lautet der Rücklagenstand auf 7,5 Mio. EUR. Für die Jahre 2021 bis 2024 sind nach derzeitigem Stand keine Rücklagenentnahmen geplant. 13 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 6 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 9: Planstellenverzeichnis3 UG 12 2019 2020 2021 BFRG-E 2021-2024 2022 2023 2024 PLANSTELLEN Planstellen 1.298 1.249 1.249 1.249 1.249 1.249 PCP**) 488.475 472.643 472.643 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 1.6. VBÄ*) 1.101 1.108 1.133 PCP**) 422.004 426.654 - Personalaufwand Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 133,2 136,1 140,5 Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Personalzahlen durch die BMG-Novelle 2020 und das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020 durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. *) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. **) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten. Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen. Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 12-Äußeres 1.249 Planstellen vorgesehen und diese bleiben gegenüber dem BVA 2020 sowie im weiteren Verlauf des BFRG-E 2021-2024 konstant. Für das Jahr 2021 werden dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 1.133 VBÄ-Zielwerte vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2020 einem Anteil von 90,7 % der Planstellen im Personalplan. Die Differenz dient als Personal- und speziell beim BMEIA als Rotationsreserve. 3 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. 14 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziel- Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2021 inkl. Landkarte Vergleich zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen Landkarte des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich SDG-Landkarte4 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs5 COVID-19- COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen Einfluss-Landkarte mit COVID-19-Bezug Das BMEIA hat im BVA-E 2021 für die UG 12-Äußeres insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, von denen drei als Gleichstellungsziele definiert sind. Gegenüber dem BVA 2020 sind die Wirkungsziele gleich geblieben. Im Hinblick auf die COVID-19-Krise wurden jedoch bei mehreren Kennzahlen die Zielwerte angepasst. Die Wirkungsziele des BMEIA haben hohe Relevanz und sind vor allem dem SDG Nr. 17 – Partnerschaft zur Erreichung der Ziele zugeordnet. 4 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 5 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat. 15 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 7.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 betrifft die Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland sowie der Betreuung der ständig im Ausland lebenden ÖsterreicherInnen. Die Kennzahl 12.1.1-„Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Reisende relevanten Webinhalte“ erscheint im Hinblick auf das Wirkungsziel nur bedingt aussagekräftig. Kennzahlen, die die Zufriedenheit der BenutzerInnen widerspiegeln, würden eine bessere Information liefern. Die Kennzahl 12.1.2 weist die Anzahl der Anfragen bei der Bürgerservice-Hotline aus, die vermutlich im Zuge der COVID-19-Pandemie gestiegen ist. Das BMEIA hat auch die Rückholungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie organisiert und finanziert. Diese sollten in die Evaluierung zum Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 aufgenommen werden, um eine umfassende Darstellung des Leistungsspektrums sowie der benötigten Ressourcen zu ermöglichen. Das Wirkungsziel 2 umfasst auch einen Gleichstellungsaspekt, weshalb es als Gleichstellungsziel markiert ist. Im Kern sollen Österreichs außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen in Europa und der Welt sichergestellt und ein weiterer Ausbau des Standorts Österreich als Amtssitz und Konferenzort erreicht werden. Zur Messung der Zielerreichung werden fünf Indikatoren herangezogen, deren Zielwerte für 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie angepasst werden. So sinkt die Anzahl der vorbereiteten Staatsbesuche und Arbeitstreffen oberster Staatsorgane (Kennzahl 12.2.1) von 324 im Jahr 2020 auf 256 im Jahr 2021, die Anzahl der Initiativen in europäischen und internationalen Foren (Kennzahl 12.2.2) von 280 im Jahr 2020 auf 197 im Jahr 2021 und die Anzahl der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen (Kennzahl 12.2.5) von 9.000 im Jahr 2020 auf 5.000 im Jahr 2021. Die Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern (Kennzahl 12.2.4) soll hingegen von 2.900 im Jahr 2020 auf 3.200 im Jahr 2021 steigen. Der Bereich der Entwicklungszusammenarbeit wird durch das Wirkungsziel 3 („Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung der Geschlechter sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen.“) abgedeckt, das als zweites Gleichstellungsziel der Untergliederung angeführt wird. Für dieses Wirkungsziel werden drei Kennzahlen, die die Anzahl der Vorhaben und Programme zu bestimmten Schwerpunkten messen, angegeben. Die Kennzahlen geben eine gute inhaltliche Orientierung für die Auswahl und Gestaltung von Projekten, allerdings messen 16 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres sie nicht, welche Auswirkungen erzielt werden können. Auch sind die Ziele völlig unabhängig von den eingesetzten Ressourcen, obwohl die Wirkungen stark mit den eingesetzten Mitteln zusammenhängen. Ein Beitrag zur Erreichung von SDGs in diesem Bereich ist allerdings schwer durch einen Indikator messbar. Diese Indikatoren sind geeignet, um zu beurteilen, ob die festgelegten Prioritäten auch bei Projekten, die in Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie initiiert werden, angewendet werden. Das Wirkungsziel 4 (Gleichstellungsziel) strebt die Prägung eines innovativ-kreativen Österreichbildes im Rahmen der Auslandskulturpolitik unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Grundsatzes „Einheit durch Vielfalt“ sowie dem interkulturellen und interreligiösem Dialog an. Durch die weltweiten Ausgangs- und Reisebeschränkungen durch die COVID-19-Pandemie wurden die Zielwerte der Kennzahlen für das Jahr 2021 angepasst. Die Anzahl der Veranstaltungen der österreichischen Auslandskulturinstitutionen, die unterstützt oder organisiert werden, (Kennzahl 12.4.1) soll von 6.200 im Jahr 2020 auf 6.000 im Jahr 2021 sinken (Istzustand 2019: 6.594). Der Zielzustand für das Jahr 2021 der Kennzahl 12.4.2-„Anzahl der KünstlerInnen oder WissenschaftlerInnen, die im Ausland präsentiert werden“ bleibt unverändert bei 8.200, wobei der Frauenanteil erhöht wird. Die Anzahl der Orte, an denen Veranstaltungen durchgeführt werden, (Kennzahl 12.4.3) sinkt im Jahr 2021 auf 2.000 (Zielzustand 2020: 2.400). Bei der Kennzahl 12.4.4-„Anzahl der Kooperationspartner für kulturelle und wissenschaftliche Projekte im Ausland“ wird der Zielwert bei 5.500 belassen(Istzustand 2019: 5.695). 17 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Wirkungsziel 1: Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland sowie der Betreuung der ständig im Ausland lebenden ÖsterreicherInnen Maßnahmen Verbesserung der für die AuslandsösterreicherInnen sowie die österreichischen Reisenden relevanten Informationen (Inhalt ebenso wie Kommunikationsfluss), u.a. durch Nutzung neuer Medien und Technologien sowie Umsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen auch für AuslandsösterreicherInnen wie etwa die Einführung des elektronischen Identitätsnachweis bei Amtswegen an Vertretungsbehörden und die Möglichkeit, weltweit nach österreichischem Recht wirksame elektronische Zustellungen zu aktivieren; Betreuung von österreichischen StaatsbürgerInnen, die im Ausland inhaftiert sind (Haftbesuche, Errichtung von Haftdepots, Weiterleiten von Haftpaketen); Optimierung des konsularischen Krisen- und Katastrophenmanagements; dies betrifft etwa die Zusammenarbeit mit EU-Partnern, die Ausweitung des Schulungsangebotes im konsularischen Bereich oder die Optimierung der Krisenvorsorgepläne. Indikatoren Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Kennzahl 12.1.1 Reisende relevanten Webinhalte Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Reisende relevanten Webinhalte (Reiseinformation, AuslandsösterreicherInnen, Notfälle im Ausland, Pass und Visum, Berechnungsmethode Reisewarnungen) Anmerkungen: Die Kennzahl „Anzahl der Zugriffe“ wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und um die Webabschnitte AuslandsösterreicherInnen, Notfälle im Ausland, Pass und Visum, Reisewarnungen, ergänzt. Datenquelle BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 4.300.000 4.100.000 4.100.000 4.250.000 4.250.000 4.250.000 Istzustand 4.385.150 4.213.780 4.557.789 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Anmerkung: Die gewählte Kennzahl ist objektiv, jederzeit und im Sinne einer effizienten Verwaltung ohne erheblichen Aufwand messbar. Die Messung und Analyse der Webzugriffe erfolgt durch Google Analytics. Auch in internationalen Organisationen - etwa beim Europarat - werden page views Kennzahlen zur Messung der Wirksamkeit von Maßnahmen eingesetzt. Die Entwicklung reflektiert auf anschauliche Weise die hohe Nachfrage nach konsularischen Dienstleistungen des BMEIA und seiner Vertretungsbehörden. Die Zahlen variieren aufgrund der sich ändernden Situationen in den Risiko- und Zielländern (Epedemien, Terroranschläge etc.). 18 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Kennzahl 12.1.2 Anzahl der von der Bürgerservice-Hotline betreuten Anfragen Berechnungsmethode Anzahl der von der Hotline des Bürgerservice betreuten Anfragen Datenquelle BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 13.000 13.000 13.000 13.750 13.750 12.500 Istzustand 14.787 13.565 13.095 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Aufgrund der COVID-19 Krise sind starke Zielabweichungen im Jahr 2020 zu erwarten. Wirkungsziel 2: Gleichstellungsziel Sicherstellung der außen- , sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern. Maßnahmen Pflege und Weiterentwicklung der bilateralen und multilateralen Beziehungen Österreichs, inkl. der Vertragsbeziehungen sowie Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer sowie klimarelevanter Interessen, wie etwa durch die Durchführung regelmäßiger Treffen auf politischer und BeamtInnenenebene; Aktive Teilnahme an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Betreuung außenpolitischer Aspekte der Beteiligung an internationalen Friedenseinsätzen der UNO, der OSZE, der EU und im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden; engagierte Friedensdiplomatie im Rahmen der österr. Neutralität; Engagement für zivile Krisenprävention und Konfliktlösung; Vertretung der Interessen Österreichs auf allen Ebenen des diesbezüglichen europäischen Entscheidungs- und Rechtssetzungsprozesses, sowie Fortsetzung und Ausbau der Informationsarbeit und des Dialogs mit den österreichischen BürgerInnen zur EU; Förderung von Institutionen und Projekten zur Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen; Betreibung der österr. Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat 2027-2028; Förderung von österreichischen Kandidatinnen und Kandidaten für internationale Organisationen und die Einrichtungen der EU; Aktives Engagement im Bereich Klimadiplomatie und Umsetzung der UNO Agenda 2030; Konsequente Umsetzung der relevanten Teile der Außenwirtschaftsstrategie 2019; Einsetzen für eine effektive, regelbasierte und nachhaltige Handelspolitik; Vertiefung der koordinierten strategischen Besuchsdiplomatie; Einsatz für die Stärkung von Initiativen zum Umgang mit Problemen, die durch die künstliche Intelligenz für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und im Rüstungsbereich (v.a. letale autonome Waffensysteme) entstehen; Eintreten für nukleare Abrüstung; Aktive Vertretung der Gastlandinteressen hinsichtlich Zurverfügungstellung von Konferenzräumlichkeiten, Instandhaltung des Vienna International Center sowie diverser Forderungen und Erwartungen seitens der int. Organisationen an das Gastland; Erstellung eines neuen Amtssitzgesetzes; 19 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Organisation und Unterstützung von Konferenzen zur Weiterentwicklung außenpolitischer Prioritäten mit Schwerpunkt Abrüstung und nukleare Sicherheit, Schutz der Menschenrechte und dem interreligiösen Dialog und Energie. Indikatoren Anzahl der unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche und Arbeitstreffen Kennzahl 12.2.1 oberster Staatsorgane Anzahl der jährlichen unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche, Arbeitstreffen etc. des Berechnungsmethode Herrn Bundespräsidenten, des Herrn Bundeskanzlers, des Herrn Vizekanzlers und des Herrn Bundesministers für Europäische und internationale Angelegenheiten, sowie anderer Regierungsmitglieder im Inland wie im Ausland Datenquelle BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 311 280 225 324 256 252 Istzustand 320 356 322 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Teilweise abhängig von den Staatsbesuchen und Arbeitstreffen des Herrn Bundespräsidenten und anderer Fachressorts. Für die Aufstellung wird davon ausgegangen, dass die fraglichen Besuche und Treffen trotz der Corona-Krise stattfinden können (einige werden aller Voraussicht nach im Jahr 2021 nicht möglich sein, dafür werden andere, 2020 geplante und aufgrund Corona nicht stattgefundene, im Jahr 2021 nachgeholt werden können). Anzahl der Initiativen zur Umsetzung des Wirkungszieles im Rahmen von europäischen und internationalen Kennzahl 12.2.2 Foren, wie z.B. EU-Ministerräte sowie sonstige multilaterale Treffen auf MinisterInnenebene im Zuständigkeitsbereich des BMEIA Berechnungsmethode Ermittlung der Gesamtzahl aller Initiativen im Rahmen von europäischen und internationalen Foren Datenquelle Statistik des BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 271 290 260 280 197 190 Istzustand 311 276 312 Zielerreichung über Zielzustand unter Zielzustand über Zielzustand Für die Aufstellung wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2021 die Corona-Krise weitere Auswirkungen zeitigt. In Summe wird daher laut derzeitigem Planungsstand von einer im Vergleich zum erwartenden Ergebnis 2020 relativ ähnlichen Gesamtzahl ausgegangen. Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, Kennzahl 12.2.3 die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat Berechnungsmethode Ermittlung der Gesamtzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte Datenquelle Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325 Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Gesamt: 35 Gesamt: 40 Zielzustand Frauen: 5 Frauen: 5 40 47 47 47 Kinder: 5 Kinder: 5 Istzustand 52 46 50 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand davon: Zielzustand 2021: 10 Frauen, 6 Kinder Zielzustand 2022: 10 Frauen, 6 Kinder Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern (z.B. Kennzahl 12.2.4 Vorsprache bei Behörden, Beratung von Firmen) innerhalb und außerhalb der EU Berechnungsmethode Ermittlung der Gesamtzahl Datenquelle Statistik des BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 2.600 2.700 2.800 2.900 3.200 3.200 Istzustand 2.668 2.774 3.150 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Die stärkere Unterstützung der Wirtschaft wurde zur Priorität erklärt. Ein konkretes strukturelles Ergebnis brachte letztlich die Bündelung der Unterstützungsmaßnahmen für die Betriebe in der Abteilung Unternehmensservice. Dieser Fokus auf konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft im Ausland findet nun auch in den wachsenden Interventionen zugunsten der Wirtschaft seinen sichtbaren Niederschlag, da im Bereich des Unternehmensservices vermehrt Anfragen und somit auch Initiativen gegenüber Drittländern erfolgen. 20 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Kennzahl 12.2.5 Anzahl der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen Berechnungsmethode Auswertung der Gesamtheit der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen Datenquelle BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 7.700 7.800 7.900 9.000 5.000 8.000 Istzustand 8.958 10.362 9.507 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Es sind die durch die Corona-Krise bedingten Rückgänge und Ausfälle zu berücksichtigen. Ein Teil der Rückgänge nach dem Höchststand 2018 ist etwa durch den EU-Ratsvorsitz erklärbar. Wirkungsziel 3: Gleichstellungsziel Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung der Geschlechter sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderungen wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen. Maßnahmen Entwicklungszusammenarbeit ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik gibt dafür den Rahmen vor; Österreich setzt in der Umsetzung der Ziele auf einen effektiven und effizienten Multilateralismus – die Abstimmung und Zusammenarbeit innerhalb der internationalen Gemeinschaft, als komplementäre Säule zur bilateralen Zusammenarbeit; Durchführung und Förderung von Projekten und Programmen zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensperspektiven in einem Umfeld sozialer und politischer Stabilität in den Schwerpunktländern und -regionen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA); Ausbau von Gender Expertise bei Führungskräften und MitarbeiterInnen im Programmbereich sowie in den Kooperationsbüros der OEZA und systematische Verankerung der Dimension Gleichstellung in strategischen Dokumenten und Projekten und Programmen der OEZA; Verstärkte Förderung von Projekten der OEZA, die sich für Gleichstellung der Geschlechter einsetzen sowie die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen; Enge Kooperation mit den Partnerländern bei der Erstellung von Landesstrategien, zur effizienten und effektiven Unterstützung vor Ort und zur kohärenten Umsetzung der Strategie; Als Elemente der Entwicklungspolitik tragen Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und politische Bildung zur nachhaltigen Entwicklung der Partnerländer im Sinne der Agenda 2030 bei. 21 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Indikatoren Anteil der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Energie, Land, sowie Basisdienstleistungen (Gesundheits- und Kennzahl 12.3.1 Rechtsdienste, Bildung) ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern. Prozentanteil des Finanzvolumens der Vorhaben mit dieser spezifischen Zielsetzung am thematisch zuordenbaren Berechnungsmethode OEZA-Kernbudget (nur Schwerpunktländer und -regionen). Datenquelle ADA-Statistik - Daten aus der Jahresmeldung an den Entwicklungshilfeausschuss der OECD Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 60 60 60 70 75 75 Istzustand 74,78 71,33 76,94 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Die Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Energie, Land, sowie Basisdienstleistungen ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern, sind für die Umsetzung der Sustainable Development Goals besonders relevant. Ihr Anteil konnte gegenüber 2018 leicht gesteigert werden. Kennzahl 12.3.2 Anteil der Programme/Projekte der OEZA zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter Anteil des Finanzvolumens der OEZA/ADA Projekte mit OECD Gender Equality Policy Marker 1 oder 2 am Berechnungsmethode thematisch zuordenbaren OEZA-Kernbudget (nur Schwerpunktländer und -regionen) Datenquelle ADA-Statistik - Daten aus Jahresmeldung an den Entwicklungshilfeausschuss der OECD Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 75 75 75 80 80 80 Istzustand 71,97 84,79 85,24 Zielerreichung unter Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Spezifische Gender-Trainings für OEZA MitarbeiterInnen und die verstärkte Umsetzung der Gender-Strategie haben dazu beigetragen den Zielwert 2019 deutlich zu übertreffen. Anteil der Programme/Projekte der OEZA, die zum Erhalt der Umwelt und der natürlichen Ressourcen Kennzahl 12.3.3 beitragen Anteil des Finanzvolumens der OEZA/ADA Projekte mit OECD Environment Policy Marker 1 oder 2 am thematisch Berechnungsmethode zuordenbaren Kernbudget der OEZA (nur Schwerpunktländer und -regionen) Datenquelle ADA-Statistik - Jahresmeldung an den Entwicklungshilfeausschuss der OECD Messgrößenangabe % Anteil 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 35 35 35 45 50 50 Istzustand 41,34 46,72 41,71 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Zusätzliche Mittel der OEZA 2019 wurden verstärkt für die Umsetzung der Strategie Gender und Maßnahmen im Bereich Migration und Beschäftigung eingesetzt. Dadurch reduzierte sich der Istzustand 2019 der umwelt- und klimarelevanten Vorhaben gegenüber 2018, liegt aber dennoch über dem Zielwert. Wirkungsziel 4: Gleichstellungsziel Prägung eines innovativ-kreativen Österreichbildes im Rahmen der Auslandskulturpolitik. Dem europäischen Grundsatz „Einheit in der Vielfalt“ sowie dem interkulturellen und interreligiösen Dialog wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen. Maßnahmen Pflege und Weiterentwicklung effizienter Netzwerke der österreichischen Auslandskulturinstitutionen; Durchführung und Unterstützung kultureller und wissenschaftliche Projekte weltweit und in Österreich mittels der Kulturpolitischen Sektion des BMEIA, der Kulturforen, Botschaften und Konsulate, Österreich-Bibliotheken und Österreich-Institute; Darstellung der Schwerpunktthemen: Österreich als innovativ-kreatives Land, Betonung des europäischen Grundsatzes „Einheit in der Vielfalt“ und mit Beiträgen zum interkulturellen und interreligiösen Dialog; 22 / 23
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