Untergliederungsanalyse UG 11-Inneres - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - Parlament
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BD | Budgetdienst
Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024
Untergliederungsanalyse
UG 11-Inneres
6. November 2020BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres
Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3
2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5
3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 6
4 Auswirkungen der COVID-19-Krise ................................................................................ 8
5 Bundesvoranschlag 2021 ............................................................................................... 9
5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ......................................... 9
5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................10
5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................13
5.4 Rücklagen ..............................................................................................................15
6 Personal ........................................................................................................................16
7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................18
7.1 Überblick ................................................................................................................18
7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................19
Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................22
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1 Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:
Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)
Finanzierungshaushalt
UG 11 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E
in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Auszahlungen 2.919,7 2.957,0 3.172,2 3.167,2 3.190,9 3.249,7
Anteil an Gesamtauszahlungen 3,7% 2,9% 3,3% 3,5% 3,6% 3,6%
jährliche Veränderung 2,2% 1,3% 7,3% -0,2% 0,7% 1,8%
Einzahlungen 167,2 141,6 141,6 n.v. n.v. n.v.
Anteil an Gesamteinzahlungen 0,2% 0,2% 0,2% - - -
jährliche Veränderung 13,4% -15,3% 0,0% - - -
Nettofinanzierungssaldo -2.752,5 -2.815,4 -3.030,6 - - -
Ergebnishaushalt
UG 11 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E
in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Aufwendungen 2.929,4 2.993,3 3.207,7 n.v. n.v. n.v.
Anteil an Gesamtaufwendungen 3,7% 2,9% 3,2% - - -
jährliche Veränderung 3,4% 2,2% 7,2% - - -
Erträge 174,0 148,6 148,6 n.v. n.v. n.v.
Anteil an Gesamterträgen 0,2% 0,2% 0,2% - - -
jährliche Veränderung 17,5% -14,6% 0,0% - - -
Nettoergebnis -2.755,4 -2.844,7 -3.059,1 - - -
Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.
Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024
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Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz
2020 (BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von
Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen
jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den
Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021
budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in
der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte
des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand
insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht
wurden.
Die Auszahlungen der UG 11-Inneres belaufen sich im Jahr 2021 mit 3,172 Mrd. EUR auf
3,3 % der Gesamtauszahlungen des Bundes.
Die budgetierten Auszahlungen steigen im Jahr 2021 um 215,2 Mio. EUR (7,3 %) an. Davon
entfallen 13,9 Mio. EUR auf Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für
Schutzausrüstung und Testungen (siehe Pkt. 5). Als neuer Schwerpunkt wurden 30 Mio. EUR
für Infrastruktur und IT-Projekte vorgesehen. Der größte Teil der deutlichen Steigerung
(171,4 Mio. EUR bzw. 5,8 % des BVA 2020) resultiert nicht aus neuen Schwerpunktsetzungen
und dient zur Bedeckung der Gehaltssteigerung und des Struktureffekts beim
Personalaufwand, zur Inflationsanpassung sowie zur Absicherung der Personaloffensive. Bei
den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 11-Inneres 37.651 Planstellen vorgesehen.
Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt 1.054. Im BFRG-E 2021-
2024 sind keine weitere Steigerungen vorgesehen, die Planstellen bleiben konstant bei
37.639. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt für die Untergliederung 34.581 und
entspricht damit einem Anteil von 94,5 % der Planstellen des Finanzjahres 2020.
Das BMI hat im BVA-E 2021 für die UG 11-Inneres insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt,
die ebenso wie die Indikatoren gegenüber dem BVA 2020 unverändert geblieben sind. Auch
die Zielwerte wurden gegenüber dem Jahr 2020 nur geringfügig angepasst. Sowohl die
Wirkungsziele als auch die definierten Indikatoren sind relevant und zeigen aufgrund der
Stabilität der Angaben zur Wirkungsorientierung mittelfristige Entwicklungen auf. Das
Gleichstellungsziel der Untergliederung betrifft den Cluster Gewaltschutz und bezieht sich auf
jene Bereiche des Gewaltschutzes, die im BMI angesiedelt sind.
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2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:
Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)
Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024
Der Anteil der Auszahlungen in der UG 11-Inneres steigt im Verhältnis zu den
Gesamtauszahlungen von 2,9 % im Jahr 2020 auf 3,3 % im Jahr 2021 und weiter auf 3,6 %
im Jahr 2023. Dies ist zum einen dadurch bedingt, dass in anderen Untergliederungen im Jahr
2024 Mittel zur Krisenbewältigung wegfallen, zum anderen zeigt es, dass es sich bei den
Steigerungen um nachhaltige Erhöhungen handelt, die stärker ausfallen als in anderen
Untergliederungen.
In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2021 zeigt sich die Personalintensität des
Ressorts. Der Personalaufwand ist mit 76,1 % in der UG 11-Inneres mit Abstand der größte
Ausgabenbereich, der im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 um 8,2 % angehoben wird.
Die Planstellen im Personalplan 2021 erhöhen sich gegenüber 2020 um 1.054, nachdem sie
bereits 2020 um 1.184 Stellen angehoben wurden. Der überwiegende Teil der Planstellen
kommt im GB 11.02-„Sicherheit“ zum Einsatz. Den zweitgrößten Ressourcenbereich stellt der
Betriebliche Sachaufwand mit 21,1 % dar. Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sind
mit 1,4 % untergeordnet und sogar leicht rückläufig.
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3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:
Gute Rahmenbedingungen für eine moderne Polizei: Evaluierung und
Neukodifizierung der exekutivspezifischen Belange im Beamtendienstrecht;
Intensivierung der Zusammenarbeit mit NGOs; Personal- und Organisations-
entwicklung zur Optimierung der Rahmenbedingungen für die Exekutive
(z. B. Fortführung der Personaloffensive mit 2.300 zusätzlichen Planstellen und 2.000
zusätzlichen Ausbildungsplanstellen für die Polizei; Weiterentwicklung der Ausbildung)
Kriminaldienstreform und Bereitschaftseinheiten; Reform des Bundesamtes zur
Korruptionsprävention und -bekämpfung
Verstärkte Bekämpfung der Cyberkriminalität; Umsetzung des Netz- und
Informationssystemsicherheitsgesetzes, Einrichtung einer „Direktion Sichere IKT“
Sicher im ganzen Land: Weiterentwicklung der Maßnahmen gegen Gewalt, Einbruch,
Raub und Diebstahlsdelikte; Gewalt- und Opferschutz sowie Täterarbeit; verstärkte
Maßnahmen zum Gewaltschutz; Fortführung und Weiterentwicklung der Initiative
„GEMEINSAM.SICHER in Österreich“; Österreichs Straßen sicherer machen
Maßnahmen gegen Extremismus und Terrorismus: insbesondere Aktionsplan gegen
Rechtsextremismus und gegen den religiös motivierten politischen Extremismus
(politischer Islam); umfassende Neuaufstellung des Bundesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung („BVT Reform“)
Gezieltes und effizientes Management der Auswirkungen von COVID-19; Beitrag zur
Aufrechterhaltung der Gesundheit im Rahmen des staatlichen Krisen- und
Katastrophenschutzmanagements und breite Mitwirkung der Exekutive
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Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der
Maßnahmen zur Krisenbewältigung sowie neuer Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert:
Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023
UG 11-Inneres 2021 2022 2023 2024
in Mio. EUR
BFRG 2020-2023 3.112,0 3.137,2 3.190,9
BFRG 2021-2024 3.172,2 3.167,2 3.190,9 3.249,7
Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 60,2 30,0 0,0 -
Schwerpunkte 30,0 30,0
Infrastruk tur / IT-Projek te 30,0 30,0
COVID-19 Maßnahmen 13,9
Schutzausrüstungen und Tests 13,8
Veröffentlichunegn in der Wiener Zeitung iZm. COVID-19 0,0
Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 um 60,2 Mio. EUR. Dazu tragen
Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds iHv 13,9 Mio. EUR bei. Für 2021
und 2022 sind Schwerpunkte im Bereich Infrastruktur und IT durch zusätzliche Mittel iHv
30 Mio. EUR jährlich vorgesehen. Die Infrastrukturprojekte betreffen Einsatztrainingszentren,
Sicherheitszentren, die Fortsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Amtsgebäude Roßauer
Kaserne sowie Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Landespolizeidirektionen und
Polizeiinspektionen. Die Mittel für IT werden zur Sicherung des Betriebs, zur
Weiterentwicklung von IT-Applikationen (z. B. Projekt „Direktion für Sichere IKT“) und für die
Cybersicherheit verwendet.
Zur mittelfristigen Einhaltung des Finanzrahmens hat das BMI auch
Effizienzsteigerungsmaßnahmen eingeleitet, um potenzielle Einsparungsmöglichkeiten zu
realisieren. Dies betrifft etwa die Evaluierung der Mehrdienstleitungen in der
Sicherheitsexekutive im Kontext der Aufnahmeoffensive, den Abschluss von Mietverträgen für
ausgewählte BIG/ARE-Objekte des BMI mit langjährigen Kündigungsverzichten und einer
damit verbundenen Mietpreisreduktion sowie Konsolidierungsmaßnahmen für bestehende
Verträge im IT-Bereich. Daneben führt das BMI Organisationsanalysen durch, nimmt am
BMF-Projekt „Benchmark Sicherheitsverwaltung“ teil und hat ein laufendes Controlling
etabliert.
7 / 26BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres
4 Auswirkungen der COVID-19-Krise
Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020
implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt.
Tabelle 3: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
Einzahlung
UG 11-Inneres Auszahlung BVA-E
COVID-19-Fonds
2021
in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020
Hygieneschutzmaßnahmen und Ausstattung für
27,4 8,4
Exekutive
Gesundheitsvorsorge Polizei - Einsatzkommando Cobra 0,1 0,1
Gesundheitsvorsorge Zentralleitung 0,3 0,2
Gesundheitsvorsorge Sicherheitsakademie (SIAK) 0,1 0,1
Kosten Veröffentlichung Grenzschließungen in Wiener
0,0
Zeitung (26.000 Euro)
Schutzausrüstung und Tests 13,8
Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021
Bereits 2020 hat das BMI für Gesundheitsvorsorge, Hygieneschutzmaßnahmen,
Schutzausrüstung und Tests bzw. technische Ausstattung zur Bewältigung der COVID-19-
Pandemie Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds iHv 27,4 Mio. EUR erhalten, wovon mit
Stand 15. Oktober 2020 8,4 Mio. EUR ausgezahlt wurden. Für 2021 sind 13,8 Mio. EUR im
BVA-E 2021 vorgesehen.
8 / 26BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres
5 Bundesvoranschlag 2021
5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt
Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf,
welche sich insbesondere aus Auszahlungen zur COVID-19-Krisenbewältigung sowie durch
neue Schwerpunktsetzungen für 2021 begründen:
Tabelle 4: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020
UG 11 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 -
in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020
Auszahlungen 2.919,7 2.957,0 3.172,2 215,3 7,3%
COVID-19-Krisenbewältigung
Schutzausrüstungen und Tests 13,8 13,8 -
Veröffentlichungen in der Wiener Zeitung iZm. COVID-19 0,0 0,0 -
Neue Schwerpunktsetzungen 2021
Infrastruktur / IT-Projekte 30,0 30,0 -
Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 2.919,7 2.957,0 3.128,4 171,4 5,8%
Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021
Die budgetierten Auszahlungen im Jahr 2021 steigen gegenüber 2020 um 215,3 Mio. EUR
(7,3 %). Davon entfallen 13,8 Mio. EUR auf Maßnahmen aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds für Schutzausrüstung und Tests (siehe Pkt. 5). Als neuer
Schwerpunkt wurden 30 Mio. EUR für Infrastruktur und IT-Projekte vorgesehen. Der größte
Teil der deutlichen Steigerung (171,4 Mio. EUR bzw. 5,8 % gegenüber dem BVA 2020)
resultiert nicht aus neuen Schwerpunktsetzungen und dient der Bedeckung der
Gehaltssteigerung und des Struktureffekts beim Personalaufwand, der Inflationsanpassung
sowie der Absicherung der Personaloffensive.
9 / 26BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres
5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene
Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:
Tabelle 5: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets
Finanzierungshaushalt
UG 11 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 -
in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020
11 Auszahlungen 2.919,7 2.957,0 3.172,2 8,6% 7,3%
11.01 Steuerung 94,4 103,0 101,9 7,9% -1,1%
11.01.01 Zentralstelle 48,9 56,4 54,3 11,1% -3,7%
11.01.02 Sicherheitsakademie 45,6 46,6 47,6 4,4% 2,1%
11.02 Sicherheit 2.463,4 2.533,0 2.713,4 10,2% 7,1%
11.02.01 Landespolizeidirektionen 2.197,2 2.261,2 2.373,3 8,0% 5,0%
11.02.02 Auslandseinsätze 9,0 16,2 17,6 96,0% 8,6%
11.02.03 Einsatzkommando-Cobra 79,8 80,6 84,7 6,1% 5,1%
11.02.04 Grenz-, Visa- und Rückführungswesen 5,3 -100,0% -
Staatl. Krisen- und
11.02.05 8,7 8,8 8,1 -6,8% -7,4%
Katastrophenschutzmanagement
11.02.06 Bundeskriminalamt 73,9 78,1 85,1 15,2% 9,0%
11.02.07 Flugpolizei 27,9 14,9 16,6 -40,3% 11,8%
11.02.08 Zentrale Sicherheitsaufgaben 61,5 73,3 128,0 108,2% 74,6%
11.03 Recht/Wahlen 84,4 37,7 40,8 -51,7% 8,1%
11.03.04 Zivildienst 57,8 10,5 -100,0% -100,0%
11.03.05 Legistik, Wahlen und rechtliche Angelegenheiten 26,6 16,7 31,7 19,1% 89,7%
Bundesamt zur Korruptionsprävention und
11.03.06 10,5 9,1 - -13,5%
Korruptionsbekämpfung
11.04 Services 277,5 283,3 316,1 13,9% 11,6%
11.04.01 Gedenkstättenwesen 4,3 -100,0% -
Bundesamt zur Korruptionsprävention und
11.04.02 9,2 -100,0% -
Korruptionsbekämpfung
11.04.03 Bau/Liegenschaften (zentrale Dienste) 94,5 97,0 113,2 19,8% 16,7%
Kommunikations- und Informationstechnologie
11.04.04 149,4 165,4 178,7 19,6% 8,1%
(zentrale Dienste)
11.04.05 Sonstige Serviceleistungen 20,1 20,9 24,2 20,2% 15,7%
11 Einzahlungen 167,2 141,6 141,6 -15,3% 0,0%
11.01 Steuerung 1,1 0,9 0,9 -17,7% 0,0%
11.02 Sicherheit 152,5 131,3 131,3 -13,9% 0,0%
davon
11.02.01 Landespolizeidirektionen 128,7 113,6 113,6 -11,7% 0,0%
11.02.08 Zentrale Sicherheitsaufgaben 13,3 10,1 10,1 -23,7% 0,0%
11.03 Recht/Wahlen 4,0 0,4 0,1 -98,2% -83,4%
11.04 Services 9,5 8,9 9,3 -2,2% 4,3%
davon
Kommunikations- und Informationstechnologie
11.04.04 8,9 8,5 8,9 -0,6% 4,5%
(zentrale Dienste)
Nettofinanzierungssaldo -2.752,5 -2.815,4 -3.030,6 - -
Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in
dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.
Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021
10 / 26BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres
Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:
GB 11.01-„Steuerung“
Das GB 11.01-„Steuerung“ beinhaltet mit Auszahlungen iHv 101,9 Mio. EUR rd. 3,2 % der
Gesamtauszahlungen der UG 11-Inneres. Im DB 11.01.01-„Zentralstelle“ sind für das Jahr
2021 54,3 Mio. EUR budgetiert, wobei mehr als die Hälfte Personalkosten betreffen. Die
Reduktion von 3,7 % ist vor allem auf die bisher im Budget der Zentralstelle veranschlagten
Kosten für die BHAG zurückzuführen, die nunmehr zentral im BMF in der
UG 45-Bundesvermögen veranschlagt werden. Im DB 11.01.02-„Sicherheitsakademie“
werden die Mittel für die Grundausbildung, die Ausbildung von Lehr- und Führungskräften und
für andere Bildungsangebote budgetiert. Rund 76,0 % dieses Detailbudgets sind
Personalkosten, auf das auch der Großteil der Steigerungen von 4,4 % zurückgeht.
GB 11.02-„Sicherheit“
Im GB 11.02-„Sicherheit“ werden 2,7 Mrd. EUR bzw. 85,5 % der Auszahlungen der Unterglie-
derung veranschlagt. Innerhalb des Globalbudgets ist das mit Abstand größte Detailbudget
das DB 11.02.01-„Landespolizeidirektionen“ mit ca. 2,4 Mrd. EUR, das um 5 % gegenüber
dem BVA 2020 ansteigt, vor allem um die Personaloffensive in der Sicherheitsexekutive
sicherzustellen. Beim DB 11.02.02-„Auslandseinsätze“ kommt es durch die Erhöhung der
Ausgaben für den FRONTEX-Einsatz zu einer weiteren Steigerung um 1,4 Mio. EUR. Die
Auszahlungen des DB 11.02.03-„Einsatzkommando-Cobra“ steigen um 5,1 %. Die
Auszahlungen des DB 11.02.05-„Staatl. Krisen- und Katastrophenschutzmanagement“ sinken
um 7,4 %, da das Einsatz- und Koordinationscenter (EKC) in das DB 11.02.08-„Zentrale
Sicherheitsaufgaben“ verschoben wurde. Für das DB 11.02.06-„Bundeskriminalamt“ steigen
die Mittel um rd. 7,0 Mio. EUR. Der Anstieg ist u. a. auf die Ausweitung von Planstellen sowie
eine Erhöhung der Mittel für Gewaltpräventionszentren gem. § 25 Abs. 4 SPG zurückzuführen.
Die Erhöhung der Auszahlungen im DB 11.02.07-„Flugpolizei“ iHv 1,7 Mio. EUR ist zum
Großteil auf Investitionen für technische Anlagen zurückzuführen. Im DB 11.02.08-„Zentrale
Sicherheitsaufgaben“ steigen die Auszahlungen um 74,6 % gegenüber 2020, vor allem für den
IT-Bereich.
GB 11.03-„Recht/Wahlen“
Das GB 11.03-„Recht/Wahlen“ wurde nach der Ausgliederung der Bereiche Asyl und Migration
in die UG 18-Fremdenwesen im Jahr 2018 mit der Verschiebung des Zivildienstes in das
BMLRT 2020 weiter reduziert. Mit dem BVA 2020 wurde das Bundesamt zur
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung vom GB 11.04-„Services“ in das GB 11.03
11 / 26BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres
verschoben. Insgesamt reduziert sich das Volumen von 84,4 Mio. EUR im vorläufigen Erfolg
2019 auf 37,7 Mio. EUR im BVA 2020 und steigt im BVA-E 2021 wieder auf 40,8 Mio. EUR.
Im DB 11.03.05-„Legistik und rechtliche Angelegenheiten“ steigen die Auszahlungen um
15,0 Mio. EUR (+89,7 %), da 2021 die Auszahlungen im Zusammenhang mit der
Nationalratswahl 2019 beglichen werden müssen.1 Das Budget für das
DB 11.03.06-„Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“ sinkt um
13,5 %, wobei derzeit eine Evaluierung stattfindet und es laut BMI nach deren Abschluss zu
Budgetumschichtungen kommen kann.
GB 11.04-„Services“
Das DB 11.04.02-„Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“ wird
seit 2020 dem GB 11.03-„Recht/Wahlen“ zugeordnet. Die Auszahlungen im
DB 11.04.03-„Bau/Liegenschaften (zentrale Dienste)“ steigen um 16,2 Mio. EUR. Der Anstieg
ist auf Mieten- und Betriebskosten in Hinblick auf Indexanpassungen, Steigerung der
Betriebskosten, Anpassung der Betriebsführungsverträge sowie Neuanmietungen
zurückzuführen. Weiters sind Mittel für Infrastrukturprojekte wie Einsatztrainingszentren,
Sicherheitszentren, die Fortsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Amtsgebäude Roßauer
Kaserne sowie für Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Landespolizeidirektionen und
Polizeiinspektionen budgetiert.
Der Anstieg der Auszahlungen im DB 11.04.04-„Kommunikations- und
Informationstechnologie (zentrale Dienste)“ erfolgt für Sicherheitstechnik, Telefonie bzw. für
die Aufrechterhaltung des Betriebs. Im DB 11.04.05-„Sonstige Serviceleistungen“ ergibt sich
der Anstieg der Auszahlungen aus der Erhöhung der Personalkosten und der Instandhaltung
von Gebäuden.
Die Einzahlungen im BVA-E 2021 betragen 141,6 Mio. EUR und sind budgetär mit 4,8 % an
den Auszahlungen von geringer Bedeutung. Der überwiegende Teil ist zweckgebunden und
entsteht aus Geldstrafen.
1
Im Jahr 2019 wurden Rückstellungen iHv 17,7 Mio. EUR korrekt gebildet. Allerdings wurde im BVA-E 2021 wiederum ein
Aufwand in gleicher Höhe der Auszahlungen eingebucht, was zu einer Doppelerfassung des Aufwands führen könnte. Das BMF
begründet dies damit, dass sie ausreichend Mittel im Ergebnishaushalt vorsehen wollten.
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5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:
Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)
UG 11 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH
BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E
in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021
Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
2.908,9 3.126,8 218,0 7,5% 2.890,5 3.105,0 214,5 7,4% -21,9
Finanzierungswirksame Aufwendungen
Auszahlungen / Aufwand für Personal 2.305,4 2.415,6 110,2 4,8% 2.287,4 2.394,2 106,7 4,7% -21,4
davon
Bezüge 1.372,6 1.444,5 71,9 5,2% 1.372,6 1.444,5 71,9 5,2% 0,0
Mehrdienstleistungen 291,9 303,9 12,0 4,1% 291,9 303,9 12,0 4,1% 0,0
Sonstige Nebengebühren 205,5 214,3 8,8 4,3% 205,5 214,5 9,0 4,4% 0,2
Gesetzlicher Sozialaufwand 388,0 399,9 11,9 3,1% 388,0 399,9 11,9 3,1% 0,0
Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 571,9 666,5 94,5 16,5% 571,5 666,0 94,5 16,5% -0,5
davon
Mieten 166,6 176,3 9,7 5,8% 166,6 176,2 9,6 5,8% -0,1
Instandhaltung 40,5 53,5 13,0 32,0% 40,5 53,7 13,2 32,7% 0,3
Reisen 38,6 39,0 0,4 1,1% 38,6 39,0 0,4 1,1% 0,0
Aufwand für Werk leistungen 192,7 238,1 45,4 23,6% 192,7 238,1 45,4 23,6% 0,0
Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 69,4 79,2 9,8 14,1% 69,4 78,9 9,5 13,8% -0,2
Auszahlungen / Aufwand für Transfer 31,5 44,8 13,3 42,1% 31,5 44,8 13,3 42,1% 0,0
davon
an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 19,9 33,6 13,7 69,2% 19,9 33,6 13,7 69,2% 0,0
Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 102,8 102,8 - 102,8
Abschreibungen auf Vermögenswerte 59,7 59,7 - 59,7
Aufwand aus Wertberichtigungen 1,7 1,7 - 1,7
Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 41,1 41,1 - 41,1
davon
Abfertigungen 3,7 3,7 - 3,7
Jubiläumszuwendungen 35,4 35,4 - 35,4
Sonstige 0,0 0,0 - 0,0
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 46,3 43,6 -2,7 -5,8% -43,6
Sachanlagen 46,0 42,4 -3,6 -7,9% -42,4
Immaterielle Vermögenswerte 0,3 1,2 1,0 380,0% -1,2
Darlehen und Vorschüsse 1,8 1,8 0,0 -0,9% -1,8
Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen 0,0 0,0 - 0,0
Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 1,8 1,8 0,0 -0,9% -1,8
Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 2.957,0 3.172,2 215,3 7,3% 2.993,3 3.207,7 214,5 7,2% 35,5
Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021
Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem
Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2021 mit insgesamt 35,5 Mio. EUR
vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch
Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (insbesondere
Personalrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt)
bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) zurückzuführen.
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Tabelle 7: Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge)
UG 11 FinHH - Einz. ErgHH - Ertr. Diff. EH-FH
BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E
in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021
Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
140,5 140,5 0,0 0,0% 140,5 140,5 0,0 0,0% 0,0
Finanzierungswirksame Erträge
Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit 6,9 6,9 0,0 -0,1% 6,9 6,9 0,0 -0,1% 0,0
davon
Erträge aus der Veräußerung von Material 3,7 3,7 - 3,7 3,7 - 0,0
Erträge aus Leistungen 2,1 2,1 0,0 -0,2% 2,1 2,1 0,0 -0,2% 0,0
Kostenbeiträge und Gebühren 25,1 25,1 - 25,1 25,1 - 0,0
Einzahlungen/Erträge aus Transfers 17,5 17,1 -0,4 -2,3% 17,5 17,1 -0,4 -2,3% 0,0
davon
von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern 1,0 0,7 -0,3 -28,2% 1,0 0,7 -0,3 -28,2% 0,0
von ausl. Körperschaften u. Rechtsträgern 6,8 6,8 - 6,8 6,8 - 0,0
von Unternehmen 5,5 5,5 - 5,5 5,5 - 0,0
innerhalb des Bundes 4,1 4,1 - 4,1 4,1 - 0,0
Vergütungen innerhalb des Bundes 0,4 0,4 - 0,4 0,4 - 0,0
Sonst. Einzahlungen/Erträge 90,6 91,0 0,4 0,5% 90,6 91,0 0,4 0,5% 0,0
davon
Geldstrafen 87,1 87,2 0,1 0,1% 87,1 87,2 0,1 0,1% 0,0
Übrige sonstige Erträge 2,8 3,2 0,3 12,3% 2,8 3,2 0,3 12,3%
Nicht finanzierungswirksame Erträge 8,1 8,1 - 8,1
Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers 8,1 8,1 - 8,1
Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen 6,2 6,2 - 6,2
Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers 1,9 1,9 - 1,9
Investitionstätigkeit 0,1 0,1 - -0,1
Sachanlagen 0,1 0,1 - -0,1
Darlehen und Vorschüsse 1,0 1,0 0,0 1,3% -1,0
Einzahlungen / Erträge insgesamt 141,6 141,6 0,0 0,0% 148,6 148,6 0,0 0,0% 7,0
Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -2.815,4 -3.030,6 -215,2 - -2.844,7 -3.059,1 -214,4 - -28,5
Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021
Im BVA-E 2021 betragen die Einzahlungen in der UG 11-Inneres insgesamt 140,5 Mio. EUR,
davon sind 87,2 Mio. EUR für Geldstrafen veranschlagt. Die Einzahlungen und Erträge wurden
weitgehend simultan budgetiert. Die Abweichung von 7,0 Mio. EUR ist im Wesentlichen durch
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen entstanden.
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5.4 Rücklagen
Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie zum Stand
30. September 2020 aus. Im Jahr 2020 wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach
Entnahme der Rücklagen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand
für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im
Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen.
Tabelle 8: Rücklagengebarung
UG 11 Veränderung Budget. RL- Anteil
Stand Stand Rücklagen
31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am
31.12.2019 30.09.2020 -rest
in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021
Detailbudgetrücklagen 9,1 -0,1 9,0 -
Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 25,2 -0,0 25,2 -
Gesamtsumme 34,3 -0,1 34,2 - 34,2 1,1%
Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.
Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021
Die UG 11-Inneres verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 34,3 Mio. EUR, wovon
25,3 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die Strafgelder bzw.
EU-Projekte betreffen. Im Jahr 2020 wurden aus Rücklagen 0,1 Mio. EUR entnommen, was
per 30. September 2020 zu einem Rücklagenstand von 34,2 Mio. EUR führte. Im Bereich des
GB 11.03-„Recht/Wahlen“ ist 2020 eine Rücklagenzuführung für das „Digitale Amt“ bzw. das
IT-Projekt „Middleware“ möglich (rd. 0,6 Mio. EUR). Im Verhältnis zur UG-Summe von
3,2 Mrd. EUR ist der Rücklagenstand gering und nicht geeignet, unvorhergesehene Ereignisse
mittleren Ausmaßes zu bedecken.
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6 Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:
Tabelle 9: Planstellenverzeichnis2
UG 11 2019 2020 2021 BFRG-E 2021-2024
2022 2023 2024
PLANSTELLEN
Planstellen 35.447 36.597 37.651 37.639 37.639 37.639
PCP**) 10.158.622 10.455.840 10.725.164
PERSONALSTAND zum 31.12. zum 1.6.
VBÄ*) 34.869 34.581 -
PCP**) 9.815.399 9.756.742 -
Personalaufwand Erfolg BVA BVA-E
Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 2.247,8 2.328,6 2.435,3
Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Personalzahlen durch die BMG-Novelle 2020 durch eine doppelt
gezogene senkrechte Linie dargestellt.
*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der
gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie
herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den
jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu
erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen
maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit
unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.
**) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum
Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.
Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im
BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen.
Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom
14. Oktober 2020
Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 11-Inneres 37.651 Planstellen vorgesehen.
Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt 1.054. Davon sind
897 Exekutivdienst-Planstellen, die vor allem der Fortführung der begonnenen
Personaloffensive der Exekutive dienen. Es ist geplant, diese bis zum Ende des Jahres 2021
zu besetzen. Der ADV-Bereich wird um 51 Planstellen erhöht, vor allem für Sicherheitstechnik.
Die Planstellen der Allgemeinen Verwaltung werden um 106 Planstellen erhöht, vor allem im
Bundeskriminalamt, im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie
bei der Flugpolizei.
2
Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.
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Im BFRG-E 2021-2024 sind keine weiteren Steigerungen bis 2024 vorgesehen, die Planstellen
bleiben konstant bei 37.639. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt für die UG 11-Inneres
34.581 und entspricht damit einem Anteil von 94,5 % der Planstellen des Finanzjahres 2020.
Die Aufteilung auf die Besoldungsgruppen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:
Tabelle 10: Aufteilung auf die Besoldungsgruppen
UG 11
Besoldungsgruppen-Bereich Anzahl Planstellen 2019 2020 2021
Allgemeiner Verwaltungsdienst 4.715 4.681 4.787
ADV 190 190 241
Exekutivdienst 30.542 31.726 32.623
Gesamtsumme 35.447 36.597 37.651
Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Planstellen durch die BMG-Novelle 2020 in dieser Tabelle durch eine
doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.
Quellen: Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021
Der veranschlagte Personalaufwand steigt im BVA-E 2021 von 2,3 Mrd. EUR auf
2,4 Mrd. EUR. Er stellt sich im Detail wie folgt dar:
Tabelle 11: Entwicklung Personalaufwand 2019 bis 2021
UG 11 %-Diff.
Erfolg BVA BVA-E
BVA 2020 -
2019 2020 2021
in Mio EUR BVA-E 2021
Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen 1.305,4 1.372,6 1.444,5 5,2%
Mehrdienstleistungen 298,8 291,9 303,9 4,1%
Nebentätigkeit 1,7 1,7 1,7 -0,7%
Belohnungen 5,0 5,3 7,2 36,0%
Zulagen 191,7 198,5 205,6 3,6%
Sozialversicherungsbeiträge 96,9 97,4 102,4 5,1%
Dienstgeberbeiträge 281,0 290,7 297,6 2,4%
Abfertigungen 0,1 0,0 0,0 -
Dotierung Rückstellungen Abfertigungen 2,9 3,7 3,7 0,0%
Jubiläumszuwendungen 0,0 0,0 0,0 -100,0%
Dotierung Rückstellungen Jubiläumszuwendungen 24,4 35,4 35,4 0,0%
Freiwilliger Sozialaufwand 7,3 7,0 7,5 6,8%
Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand 22,3 22,3 23,8 6,6%
Dotierung Rückstellungen nicht konsumierte Urlaube 10,4 2,0 2,0 0,0%
Personalaufwand gesamt 2.247,8 2.328,6 2.435,3 4,6%
Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, eigene Berechnungen
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7 Wirkungsorientierung
7.1 Überblick
Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:
Landkarte Inhalt
Wirkungsziel- Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2021 inkl.
Landkarte Vergleich zum Vorjahr
Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen
Landkarte des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich
SDG-Landkarte3 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung
der SDGs4
COVID-19- COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen
Einfluss-Landkarte mit COVID-19-Bezug
Das BMI hat im BVA-E 2021 für die UG 11-Inneres insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt,
die ebenso wie die Indikatoren gegenüber dem BVA 2020 unverändert geblieben sind. Auch
die Zielwerte wurden gegenüber 2020 nur geringfügig angepasst. Sowohl die Wirkungsziele
als auch die definierten Indikatoren sind relevant und zeigen aufgrund der Stabilität der
Angaben zur Wirkungsorientierung mittelfristige Entwicklungen auf. Das Gleichstellungsziel
der Untergliederung betrifft den Cluster Gewaltschutz und bezieht sich auf jene Bereiche des
Gewaltschutzes, die im BMI angesiedelt sind. Während das Wirkungsziel sich grundsätzlich
auf alle Gruppen bezieht, sind von Gewalt überwiegend Frauen und Minderjährige betroffen,
weshalb diese auch als spezielle Zielgruppen genannt werden.
3
Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
4
Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat
aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem
Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat.
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Das BMI trägt mit seinen Wirkungszielen vor allem zu den SDG-Zielen Nr. 3 – Gesundheit und
Wohlergehen durch die Reduktion der Verkehrsunfälle, Nr. 11 – Nachhaltige Städte und
Gemeinden durch die Senkung der Kriminalität und durch Aufrechterhalten der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung sowie Nr. 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen mit dem
subjektiven Sicherheitsgefühl und der Position beim Better-Life-Index in der Kategorie
Sicherheit bei. Im EU-Vergleich liegt Österreich im Wesentlichen über dem EU-Schnitt, im
Vergleich zu 2013 wurden Verbesserungen erzielt.
Das BMI spielt eine zentrale Rolle in der Bewältigung der COVID-19-Krise, insbesondere bei
der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowie der Gewaltbekämpfung. Hinsichtlich
Gewalt gegen Frauen wird von ExpertInnen mit einem Anstieg der Delikte gerechnet, was
jedoch nur bedingt durch die Sicherheitsexekutive beeinflusst werden kann. Da die
Wirkungszusammenhänge zwischen zahlreichen Indikatoren und der COVID-19-Krise nicht in
dem Ausmaß klar sind, wie in anderen Untergliederungen, wurden die Ziele nicht in die
COVID-19-Einfluss-Landkarte aufgenommen.
Das BMI hat bei den Kennzahlen nur Werte für 2021 geplant, aber nicht wie im Jahr 2020 für
zwei Jahre im Vorhinein und begründet dies damit, dass die innere Sicherheit ein höchst
volatiles Feld mit zahlreichen externen Faktoren darstellt. Darum wird von einer mittelfristigen
Planung abgesehen.
7.2 Einzelfeststellungen
Das Wirkungsziel 1 betrifft den Ausbau des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung
und Sicherheit in Österreich insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz,
Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und sinnvolle internationale
Kooperation. Die drei Kennzahlen bilden die Zielerreichung gut ab. Bei der
Kennzahl 11.1.1-„Subjektives Sicherheitsgefühl“ soll der Wert für beide Geschlechter auf 95 %
der Befragten, die sich „sehr sicher“ oder „eher sicher“ fühlen, gesteigert werden. Der
Istzustand lag 2019 bei den Frauen und bei den Männern jeweils bei 94 %. Spezielle
Maßnahmen, die sich an Frauen richten, wurden in den Angaben zur Wirkungsorientierung
nicht angeführt. Österreich liegt 2019 bei der Kennzahl 11.1.2-„Better-Life-Index – Kategorie
Sicherheit“ an 6. Stelle und soll sich 2021 auf den 5. Platz verbessern, wobei dieses Ziel in
den vergangenen Jahren mehrmals verfehlt wurde. Die Verkehrsunfälle mit Personenschaden
(Kennzahl 11.1.3) sollen weiter sinken (Zielzustand 2021: 32.543). Eine unmittelbare
Auswirkung durch die COVID-19-Pandemie ist möglich.
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Mit dem Wirkungsziel 2 soll die Kriminalität konsequent und zielgerichtet bekämpft werden.
Die Zielzustände für die Kennzahl 11.2.1-„Gesamtkriminalität pro 100.000 Einwohnerinnen
und Einwohner“ und für die Kennzahl 11.2.2-„Aufklärungsquote“ liegen deutlich unter den
Istzuständen von 2019. Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund der erhöhten
Budgetmittel und Planstellen als nicht besonders anspruchsvoll. Allerdings weist das BMI
darauf hin, dass sich die Zielwerte an den Entwicklungen der vergangenen Jahre sowie
externen und globalen Faktoren orientieren. Die Kennzahl 11.2.3-„Vertrauen in die Polizei“ soll
von 89,2 % im Jahr 2019 auf 95 % im Jahr 2021 steigen und ist durchaus ambitioniert, zumal
der Istzustand bereits sehr hoch ist. Der Nutzen der Wirkungsorientierung könnte erhöht
werden, wenn die Angaben zur Wirkungsorientierung aufzeigen würden, welche Ziele mit den
erhöhten Ressourcen erreicht werden sollen. Wie sich die COVID-19-Pandemie auf die
Indikatoren auswirken wird, bleibt unklar.
Als Gleichstellungsziel der Untergliederung wurde das Wirkungsziel 3 „Schwerpunkt
Gewaltschutz, mehr Sicherheit speziell für Frauen und Minderjährige“ festgelegt. Die
Zielzustände für 2021 wurden bei den ersten beiden herangezogenen Indikatoren bereits mit
den Istzuständen 2019 leicht übertroffen. Für die Kennzahl 11.3.3.-„Wirksamkeit
Annäherungsverbot“, die sich aus dem Verhältnis der Anzahl der Missachtungen des
Annäherungsverbots zur Gesamtanzahl der ausgesprochenen Betretungsverbote/
Annäherungsverbote errechnet, liegen noch keine Istwerte vor, da die Kennzahl 2020 erstmals
aufgenommen wurde. Hinsichtlich Gewalt gegen Frauen wird von ExpertInnen mit einem
Anstieg der Delikte aufgrund der COVID-19-Krise gerechnet, die Auswirkung auf die
Aufklärungsquote ist hingegen nicht eindeutig.
Wirkungsziel 4 stellt das BMI als Servicebetrieb in den Mittelpunkt („Dienstleister
Innenministerium – Dienstleistungen sollen noch transparenter, bedarfsgerechter und
zielgruppenorientierter erbracht werden“). Zwei der drei festgelegten Kennzahlen integrieren
die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in das Wirkungsziel. Der
Zufriedenheitsindex mit den Leistungen des BMI (Kennzahl 11.4.1) wird getrennt nach
Geschlechtern dargestellt. Der Frauenanteil in der Sicherheitsexekutive (Kennzahl 11.4.3) soll
deutlich erhöht werden (Zielzustand 2021: 23 %), was insbesondere durch die aufgrund der
Budgeterhöhung möglich gewordene Neuaufnahme von Bediensteten leichter umgesetzt
werden kann. Der Kennzahl 11.4.2-„Direktleistungen für Bürgerinnen und Bürger“ sollte im
Hinblick auf die Budgeterhöhung besonderes Augenmerk geschenkt werden. Die Steigerung
von 81 % im Jahr 2019 (Istzustand) auf 82 % für 2021 ist im Hinblick auf die deutlichen
Personal- und Budgetsteigerungen nicht sehr stark. Das BMI weist jedoch auf das bereits sehr
hohe Niveau hin. Außerdem führt das Ressort an, dass die Kennzahl nur mittelfristig
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beeinflusst werden kann und dass auch mit hohen Abgängen durch Pensionierungen
gerechnet wird. Die Kennzahlen sind nur unmittelbar durch die COVID-19-Pandemie betroffen,
wobei Verzögerungen bei der Personalaufnahme die Erhöhung des Frauenanteils in der
Sicherheitsexekutive beeinflussen könnten.
21 / 26BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres
Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.
Wirkungsziel 1:
Ausbau des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich,
insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz
kritischer Infrastrukturen und sinnvolle internationale Kooperation.
Maßnahmen
Bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz
Stärkung der Cyber-Sicherheit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen
Beibehaltung des hohen Niveaus der internationalen Vernetzung und des
grenzüberschreitenden Sicherheitsmanagements
Indikatoren
Kennzahl 11.1.1 Subjektives Sicherheitsgefühl
Fragestellung: „Wie sicher fühlen Sie sich alles in allem in Österreich?“; „Wie sicher fühlen Sie sich an dem Ort an
Berechnungsmethode dem Sie leben?“ Skala: 1 – 4 (1 = sehr sicher, 4 = sehr unsicher); Auswertung der Antwortkategorien „sehr sicher“
und „eher sicher“; repräsentative Stichprobe der österreichischen Gesamtbevölkerung (auf Basis n=2.000)
Datenquelle Umfrage zur subjektiven Sicherheit des BMI (SUSI 5) durch ein Meinungsforschungsinstitut
Messgrößenangabe %
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Gesamt: 90 Gesamt: 90 Gesamt: 90 Gesamt: 95 Gesamt: 95 Gesamt: n.v.
Zielzustand Wieblich: 90 Wieblich: 90 Weiblich: 90 Weiblich: 95 Weiblich: 95 Weiblich: n.v.
Männlich: 90 Männlich: 90 Männlich: 90 Männlich: 95 Männlich: 95 Männlich: n.v.
Gesamt: 92 Gesamt: 93 Gesamt: 94
Istzustand Weiblich: 91 Weiblich: 92 Weiblich: 94
Männlich: 92 Männlich: 94 Männlich: 94
Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert über dem Zielwert liegt.
Zwischen Mai und Juni 2020 wurde eine Befragung (n=1.511) zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und Bewertung
der Polizei während der COVID-19-Krise durchgeführt. 96,7% der Befragten fühlten sich sehr bzw. eher sicher.
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Kennzahl 11.1.2 Better-Life-Index - Kategorie Sicherheit
Berechnungsmethode Mordrate und Überfallrate, Vergleich der EU-Mitgliedstaaten
Datenquelle Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) Better Life Index
Messgrößenangabe Platzierung
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zielzustand 5 5 5 von 22 5 von 22 5 von 22 nicht verfügbar
Istzustand 6 von 22 6 von 22 6 von 22
Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand
Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder unter dem Zielwert liegt.
Im Rahmen des Monitoring der UN Agenda 2030 wird jährlich der Indikator zur Rate der Todesfälle durch
Mord/tätlicher Angriff per 100.000 Einwohner erhoben, dieser Wert liegt 2016 und 2017 bei 0,5; 2018 bei 0,6.
Kennzahl 11.1.3 Verkehrsunfälle mit Personenschaden
Berechnungsmethode Summe der Verkehrsunfälle mit Personenschaden
Datenquelle Verkehrsunfallstatistik; Statistik Austria
Messgrößenangabe Anzahl
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zielzustand 34.984 34.170 33.357 32.543 32.543 nicht verfügbar
Istzustand 37.402 36.846 35.736
Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand
Bemessungsgrundlage für die Zielfestsetzung ist gem. Verkehrssicherheitsprogramm 2020 der um 20% verminderte
Durchschnitt der Werte 2008-2010. Die Umstellung der Erfassungsmethode 2012 wurde berücksichtigt. Das Ziel ist
erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder unter dem Zielwert liegt. Das aktuelle Verkehrssicherheitsprogramm läuft mit
dem Jahr 2020 aus.
Im Rahmen des Monitoring der UN Agenda 2030 wird jährlich der Indikator "Todesfälle durch Straßenverkehrsunfälle;
Getötete je 1 Mio. Einwohner" erhoben, dieser Wert sinkt kontinuierlich (2017: 47,1; 2018: 46,3).
Wirkungsziel 2:
Kriminalität konsequent und zielgerichtet bekämpfen.
Maßnahmen
Stärkung von Ermittlungs- und Fahndungsmethoden
Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei im Rahmen des
Außengrenzschutzes
Stärkung der Cyber-Crime - Ermittlungen und Bekämpfung der Internetkriminalität
Bekämpfung von Korruption zur Stärkung der Integrität der öffentlichen Verwaltung
Indikatoren
Kennzahl 11.2.1 Gesamtkriminalität pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner
Anzahl angezeigter strafbarer Handlungen * 100.000 / Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner; Durchschnitt der
Berechnungsmethode
letzten 5 Jahre
Datenquelle Kriminalstatistik des BMI
Messgrößenangabe Anzahl
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zielzustand 6.900 6.200 6.200 6.150 6.100 nicht verfügbar
Istzustand 6.158 5.944 5.807
Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert unter dem Zielwert liegt.
Kennzahl 11.2.2 Aufklärungsquote
Berechnungsmethode Anteil der geklärten Fälle an angezeigten Fällen (Gesamtkriminalität); Durchschnitt der letzten 5 Jahre
Datenquelle Kriminalstatistik des BMI
Messgrößenangabe %
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zielzustand 42,9 43,0 42,9 44 44,5 nicht verfügbar
Istzustand 44 47 48,8
Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder über dem Zielwert liegt.
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Kennzahl 11.2.3 Vertrauen in die Polizei
Fragestellung: „Inwieweit vertrauen Sie persönlich der Polizei in Österreich? Skala: 1-4 (1= „vertraue ich voll und
Berechnungsmethode ganz“, 4 = „vertraue ich überhaupt nicht“); Auswertung der Antwortkategorien „vertraue voll und ganz“ und „vertraue
überwiegend“; repräsentative Stichprobe der österreichischen Gesamtbevölkerung (Basis n=2.000)
Datenquelle Umfrage zur subjektiven Sicherheit des BMI (SUSI 5) durch ein Meinungsforschungsinstitut
Messgrößenangabe %
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zielzustand 75 75 75 93 95 nicht verfügbar
Istzustand nicht verfügbar 90,5 89,2
Zielerreichung - über Zielzustand über Zielzustand
Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder über dem Zielwert liegt.
Vormals wurde die Kennzahl als Platzierung im Global Trust Report des GfK Vereins dargestellt. Der Verein hat die
Umfrage eingestellt. Ab 2018 werden die Werte im Rahmen der Umfrage zur subjektiven Sicherheit des BMI erhoben
– die Prozentwerte entsprechen der vormalig angegebenen Platzierung von Platz 1, da die Fragestellung leicht
abgewandelt wurde (ursprgl.: Inwieweit vertrauen Sie persönlich diesen Institutionen ganz allgemein?)
Zwischen Mai und Juni 2020 wurde eine Befragung (n=1.511) zum Vertrauen der Bevölkerung und Bewertung der
Polizei während der COVID-19-Krise durchgeführt. 90,5% der Befragten vertrauten der Polizei voll und ganz bzw.
überwiegend.
Wirkungsziel 3:
Gleichstellungsziel
Schwerpunkt Gewaltschutz, mehr Sicherheit speziell für Frauen und Minderjährige.
Maßnahmen
Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit
Fokus „Gewalt gegen Frauen“ umgesetzt
Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit
Fokus „Kinder und Jugendliche“ umgesetzt
Indikatoren
Kennzahl 11.3.1 Gewaltdelikte mit Täter-Opfer Beziehung pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner
Anzahl angezeigter Gewaltdelikte mit Täter-Opfer Beziehung (Familie in und ohne Hausgemeinschaft,
Berechnungsmethode Bekanntschaftsverhältnis, Zufallsbekanntschaft) * 100.000 / Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner; Durchschnitt
der letzten 5 Jahre
Datenquelle Kriminalstatistik des BMI
Messgrößenangabe Anzahl
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zielzustand 450 430 430 430 430 nicht verfügbar
Istzustand 427,9 427,6 413
Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert kleiner oder gleich dem Zielwert liegt.
Kennzahl 11.3.2 Aufklärungsquote Gewaltdelikte
Berechnungsmethode Anteil der geklärten Fälle an angezeigten Fällen bei Gewaltdelikten Durchschnitt der letzten 5 Jahre
Datenquelle Kriminalstatistik des BMI
Messgrößenangabe %
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zielzustand 82,0 83,0 83 83 83 nicht verfügbar
Istzustand 82,9 83,3 83,7
Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert größer oder gleich dem Zielwert liegt.
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Kennzahl 11.3.3 Wirksamkeit Annäherungsverbot
Verhältnis der Anzahl von Missachtungen des Annäherungsverbotes gem. Sicherheitspolizeigesetz (SPG) § 84/1b/2
Berechnungsmethode
zur Anzahl der ausgesprochenen Betretungsverbote/Annäherungsverbote gem. SPG § 38a
Datenquelle Auswertungen aus Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD) des BMI
Messgrößenangabe %
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zielzustand - - nicht verfügbar 7 7 nicht verfügbar
Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
Zielerreichung - - -
Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert kleiner oder gleich dem Zielwert liegt. Die ursprüngliche Kennzahl
„Wirksamkeit Betretungsverbote“ wird aufgrund der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (Gewaltschutzgesetz
2019) zur Verbesserung des Opferschutzes durch die Kennzahl „Wirksamkeit Annäherungsverbote“ ersetzt, Istwerte
sind erst ab 2020 verfügbar.
Wirkungsziel 4:
Dienstleister Innenministerium – Dienstleistungen sollen noch transparenter, bedarfsgerechter
und zielgruppenorientierter erbracht werden.
Maßnahme
Hochwertige und effiziente Erbringung der Leistungen für Bürgerinnen und Bürger
Erhöhung der Praxisorientierung in der polizeilichen Grundausbildung des BMI zur
weiteren Professionalisierung der Leistungserbringung
Indikatoren
Kennzahl 11.4.1 Zufriedenheitsindex mit den Leistungen des BMI
Fragestellungen: Wie beurteilen Sie die Kompetenz / das Auftreten / die Serviceorientierung von MitarbeiterInnen des
BM.I bei der Leistungserbringung "Anzeige wegen Diebstahl oder Sachbeschädigung/ Polizeinotruf"?; Skala: 1 – 4
Berechnungsmethode
(1 = sehr gut, 4 = sehr schlecht); Auswertung der Antwortkategorien „sehr gut“ und „eher gut“; Stichprobe
LeistungsempfängerInnen (auf Basis n=2.000)
Datenquelle Umfrage zur subjektiven Sicherheit des BMI (SUSI 5) durch ein Meinungsforschungsinstitut
Messgrößenangabe %
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Gesamt: 85 Gesamt: 85 Gesamt: 85 Gesamt: 90 Gesamt: 90 Gesamt: n.v.
Zielzustand Weiblich: 85 Weiblich: 85 Weiblich: 85 Weiblich: 90 Weiblich: 90 Weiblich: n.v.
Männlich: 85 Männlich: 85 Männlich: 85 Männlich: 90 Männlich: 90 Männlich: n.v.
Gesamt: 90,3 Gesamt: 84 Gesamt: 88,5
Istzustand Weiblich: 93,9 Weiblich: 86,9 Weiblich: 84,2
Männlich: 86,5 Männlich: 82,8 Männlich: 91,3
Gesamt und Gesamt und
Männlich: unter Männlich: über
Zielerreichung über Zielzustand Zielzustand Zielzustand
Weiblich: über Weiblich: unter
Zielzustand Zielzustand
Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert größer oder gleich dem Zielwert liegt.
Mit der Neuausschreibung der Erhebung ab 2018 kam es zu einer Adaptierung der Fragestellung zur Steigerung der
Aussagekraft der Ergebnisse.
Kennzahl 11.4.2 Direktleistungen für Bürgerinnen und Bürger
Beschäftigungsausmaß in Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ) in externen Leistungen gemäß der Kosten- und
Berechnungsmethode
Leistungsrechnung (KLR) zur Gesamtbeschäftigung in VBÄ
Datenquelle Kosten- und Leistungsrechnung BMI
Messgrößenangabe %
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zielzustand 82,0 82,0 82 82 82 nicht verfügbar
Istzustand 80 81 81
Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand
Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert größer oder gleich dem Zielwert liegt.
Die Kennzahl zeigt an, wie sich der Zeitaufwand der Mitarbeiterinnen des BMI auf interne Leistungen (wie bspw.
ressortinterne Administration, Leitungsaufgaben) und externe Leistungen (bspw. polizeiliche Ermittlungstätigkeit,
Verkehrskontrollen) verteilt.
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