Untergliederungsanalyse UG 11-Inneres - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - Parlament
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 11-Inneres 6. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 6 4 Auswirkungen der COVID-19-Krise ................................................................................ 8 5 Bundesvoranschlag 2021 ............................................................................................... 9 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ......................................... 9 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................10 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................13 5.4 Rücklagen ..............................................................................................................15 6 Personal ........................................................................................................................16 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................18 7.1 Überblick ................................................................................................................18 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................19 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................22 2 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 11 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 2.919,7 2.957,0 3.172,2 3.167,2 3.190,9 3.249,7 Anteil an Gesamtauszahlungen 3,7% 2,9% 3,3% 3,5% 3,6% 3,6% jährliche Veränderung 2,2% 1,3% 7,3% -0,2% 0,7% 1,8% Einzahlungen 167,2 141,6 141,6 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamteinzahlungen 0,2% 0,2% 0,2% - - - jährliche Veränderung 13,4% -15,3% 0,0% - - - Nettofinanzierungssaldo -2.752,5 -2.815,4 -3.030,6 - - - Ergebnishaushalt UG 11 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 2.929,4 2.993,3 3.207,7 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 3,7% 2,9% 3,2% - - - jährliche Veränderung 3,4% 2,2% 7,2% - - - Erträge 174,0 148,6 148,6 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 0,2% 0,2% 0,2% - - - jährliche Veränderung 17,5% -14,6% 0,0% - - - Nettoergebnis -2.755,4 -2.844,7 -3.059,1 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 3 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2020 (BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021 budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht wurden. Die Auszahlungen der UG 11-Inneres belaufen sich im Jahr 2021 mit 3,172 Mrd. EUR auf 3,3 % der Gesamtauszahlungen des Bundes. Die budgetierten Auszahlungen steigen im Jahr 2021 um 215,2 Mio. EUR (7,3 %) an. Davon entfallen 13,9 Mio. EUR auf Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Schutzausrüstung und Testungen (siehe Pkt. 5). Als neuer Schwerpunkt wurden 30 Mio. EUR für Infrastruktur und IT-Projekte vorgesehen. Der größte Teil der deutlichen Steigerung (171,4 Mio. EUR bzw. 5,8 % des BVA 2020) resultiert nicht aus neuen Schwerpunktsetzungen und dient zur Bedeckung der Gehaltssteigerung und des Struktureffekts beim Personalaufwand, zur Inflationsanpassung sowie zur Absicherung der Personaloffensive. Bei den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 11-Inneres 37.651 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt 1.054. Im BFRG-E 2021- 2024 sind keine weitere Steigerungen vorgesehen, die Planstellen bleiben konstant bei 37.639. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt für die Untergliederung 34.581 und entspricht damit einem Anteil von 94,5 % der Planstellen des Finanzjahres 2020. Das BMI hat im BVA-E 2021 für die UG 11-Inneres insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, die ebenso wie die Indikatoren gegenüber dem BVA 2020 unverändert geblieben sind. Auch die Zielwerte wurden gegenüber dem Jahr 2020 nur geringfügig angepasst. Sowohl die Wirkungsziele als auch die definierten Indikatoren sind relevant und zeigen aufgrund der Stabilität der Angaben zur Wirkungsorientierung mittelfristige Entwicklungen auf. Das Gleichstellungsziel der Untergliederung betrifft den Cluster Gewaltschutz und bezieht sich auf jene Bereiche des Gewaltschutzes, die im BMI angesiedelt sind. 4 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Der Anteil der Auszahlungen in der UG 11-Inneres steigt im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen von 2,9 % im Jahr 2020 auf 3,3 % im Jahr 2021 und weiter auf 3,6 % im Jahr 2023. Dies ist zum einen dadurch bedingt, dass in anderen Untergliederungen im Jahr 2024 Mittel zur Krisenbewältigung wegfallen, zum anderen zeigt es, dass es sich bei den Steigerungen um nachhaltige Erhöhungen handelt, die stärker ausfallen als in anderen Untergliederungen. In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2021 zeigt sich die Personalintensität des Ressorts. Der Personalaufwand ist mit 76,1 % in der UG 11-Inneres mit Abstand der größte Ausgabenbereich, der im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 um 8,2 % angehoben wird. Die Planstellen im Personalplan 2021 erhöhen sich gegenüber 2020 um 1.054, nachdem sie bereits 2020 um 1.184 Stellen angehoben wurden. Der überwiegende Teil der Planstellen kommt im GB 11.02-„Sicherheit“ zum Einsatz. Den zweitgrößten Ressourcenbereich stellt der Betriebliche Sachaufwand mit 21,1 % dar. Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sind mit 1,4 % untergeordnet und sogar leicht rückläufig. 5 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Gute Rahmenbedingungen für eine moderne Polizei: Evaluierung und Neukodifizierung der exekutivspezifischen Belange im Beamtendienstrecht; Intensivierung der Zusammenarbeit mit NGOs; Personal- und Organisations- entwicklung zur Optimierung der Rahmenbedingungen für die Exekutive (z. B. Fortführung der Personaloffensive mit 2.300 zusätzlichen Planstellen und 2.000 zusätzlichen Ausbildungsplanstellen für die Polizei; Weiterentwicklung der Ausbildung) Kriminaldienstreform und Bereitschaftseinheiten; Reform des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und -bekämpfung Verstärkte Bekämpfung der Cyberkriminalität; Umsetzung des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes, Einrichtung einer „Direktion Sichere IKT“ Sicher im ganzen Land: Weiterentwicklung der Maßnahmen gegen Gewalt, Einbruch, Raub und Diebstahlsdelikte; Gewalt- und Opferschutz sowie Täterarbeit; verstärkte Maßnahmen zum Gewaltschutz; Fortführung und Weiterentwicklung der Initiative „GEMEINSAM.SICHER in Österreich“; Österreichs Straßen sicherer machen Maßnahmen gegen Extremismus und Terrorismus: insbesondere Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und gegen den religiös motivierten politischen Extremismus (politischer Islam); umfassende Neuaufstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung („BVT Reform“) Gezieltes und effizientes Management der Auswirkungen von COVID-19; Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesundheit im Rahmen des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements und breite Mitwirkung der Exekutive 6 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der Maßnahmen zur Krisenbewältigung sowie neuer Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 11-Inneres 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 3.112,0 3.137,2 3.190,9 BFRG 2021-2024 3.172,2 3.167,2 3.190,9 3.249,7 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 60,2 30,0 0,0 - Schwerpunkte 30,0 30,0 Infrastruk tur / IT-Projek te 30,0 30,0 COVID-19 Maßnahmen 13,9 Schutzausrüstungen und Tests 13,8 Veröffentlichunegn in der Wiener Zeitung iZm. COVID-19 0,0 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 um 60,2 Mio. EUR. Dazu tragen Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds iHv 13,9 Mio. EUR bei. Für 2021 und 2022 sind Schwerpunkte im Bereich Infrastruktur und IT durch zusätzliche Mittel iHv 30 Mio. EUR jährlich vorgesehen. Die Infrastrukturprojekte betreffen Einsatztrainingszentren, Sicherheitszentren, die Fortsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Amtsgebäude Roßauer Kaserne sowie Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Landespolizeidirektionen und Polizeiinspektionen. Die Mittel für IT werden zur Sicherung des Betriebs, zur Weiterentwicklung von IT-Applikationen (z. B. Projekt „Direktion für Sichere IKT“) und für die Cybersicherheit verwendet. Zur mittelfristigen Einhaltung des Finanzrahmens hat das BMI auch Effizienzsteigerungsmaßnahmen eingeleitet, um potenzielle Einsparungsmöglichkeiten zu realisieren. Dies betrifft etwa die Evaluierung der Mehrdienstleitungen in der Sicherheitsexekutive im Kontext der Aufnahmeoffensive, den Abschluss von Mietverträgen für ausgewählte BIG/ARE-Objekte des BMI mit langjährigen Kündigungsverzichten und einer damit verbundenen Mietpreisreduktion sowie Konsolidierungsmaßnahmen für bestehende Verträge im IT-Bereich. Daneben führt das BMI Organisationsanalysen durch, nimmt am BMF-Projekt „Benchmark Sicherheitsverwaltung“ teil und hat ein laufendes Controlling etabliert. 7 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres 4 Auswirkungen der COVID-19-Krise Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020 implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt. Tabelle 3: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Einzahlung UG 11-Inneres Auszahlung BVA-E COVID-19-Fonds 2021 in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020 Hygieneschutzmaßnahmen und Ausstattung für 27,4 8,4 Exekutive Gesundheitsvorsorge Polizei - Einsatzkommando Cobra 0,1 0,1 Gesundheitsvorsorge Zentralleitung 0,3 0,2 Gesundheitsvorsorge Sicherheitsakademie (SIAK) 0,1 0,1 Kosten Veröffentlichung Grenzschließungen in Wiener 0,0 Zeitung (26.000 Euro) Schutzausrüstung und Tests 13,8 Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021 Bereits 2020 hat das BMI für Gesundheitsvorsorge, Hygieneschutzmaßnahmen, Schutzausrüstung und Tests bzw. technische Ausstattung zur Bewältigung der COVID-19- Pandemie Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds iHv 27,4 Mio. EUR erhalten, wovon mit Stand 15. Oktober 2020 8,4 Mio. EUR ausgezahlt wurden. Für 2021 sind 13,8 Mio. EUR im BVA-E 2021 vorgesehen. 8 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres 5 Bundesvoranschlag 2021 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf, welche sich insbesondere aus Auszahlungen zur COVID-19-Krisenbewältigung sowie durch neue Schwerpunktsetzungen für 2021 begründen: Tabelle 4: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020 UG 11 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen 2.919,7 2.957,0 3.172,2 215,3 7,3% COVID-19-Krisenbewältigung Schutzausrüstungen und Tests 13,8 13,8 - Veröffentlichungen in der Wiener Zeitung iZm. COVID-19 0,0 0,0 - Neue Schwerpunktsetzungen 2021 Infrastruktur / IT-Projekte 30,0 30,0 - Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 2.919,7 2.957,0 3.128,4 171,4 5,8% Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021 Die budgetierten Auszahlungen im Jahr 2021 steigen gegenüber 2020 um 215,3 Mio. EUR (7,3 %). Davon entfallen 13,8 Mio. EUR auf Maßnahmen aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds für Schutzausrüstung und Tests (siehe Pkt. 5). Als neuer Schwerpunkt wurden 30 Mio. EUR für Infrastruktur und IT-Projekte vorgesehen. Der größte Teil der deutlichen Steigerung (171,4 Mio. EUR bzw. 5,8 % gegenüber dem BVA 2020) resultiert nicht aus neuen Schwerpunktsetzungen und dient der Bedeckung der Gehaltssteigerung und des Struktureffekts beim Personalaufwand, der Inflationsanpassung sowie der Absicherung der Personaloffensive. 9 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 5: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 11 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 11 Auszahlungen 2.919,7 2.957,0 3.172,2 8,6% 7,3% 11.01 Steuerung 94,4 103,0 101,9 7,9% -1,1% 11.01.01 Zentralstelle 48,9 56,4 54,3 11,1% -3,7% 11.01.02 Sicherheitsakademie 45,6 46,6 47,6 4,4% 2,1% 11.02 Sicherheit 2.463,4 2.533,0 2.713,4 10,2% 7,1% 11.02.01 Landespolizeidirektionen 2.197,2 2.261,2 2.373,3 8,0% 5,0% 11.02.02 Auslandseinsätze 9,0 16,2 17,6 96,0% 8,6% 11.02.03 Einsatzkommando-Cobra 79,8 80,6 84,7 6,1% 5,1% 11.02.04 Grenz-, Visa- und Rückführungswesen 5,3 -100,0% - Staatl. Krisen- und 11.02.05 8,7 8,8 8,1 -6,8% -7,4% Katastrophenschutzmanagement 11.02.06 Bundeskriminalamt 73,9 78,1 85,1 15,2% 9,0% 11.02.07 Flugpolizei 27,9 14,9 16,6 -40,3% 11,8% 11.02.08 Zentrale Sicherheitsaufgaben 61,5 73,3 128,0 108,2% 74,6% 11.03 Recht/Wahlen 84,4 37,7 40,8 -51,7% 8,1% 11.03.04 Zivildienst 57,8 10,5 -100,0% -100,0% 11.03.05 Legistik, Wahlen und rechtliche Angelegenheiten 26,6 16,7 31,7 19,1% 89,7% Bundesamt zur Korruptionsprävention und 11.03.06 10,5 9,1 - -13,5% Korruptionsbekämpfung 11.04 Services 277,5 283,3 316,1 13,9% 11,6% 11.04.01 Gedenkstättenwesen 4,3 -100,0% - Bundesamt zur Korruptionsprävention und 11.04.02 9,2 -100,0% - Korruptionsbekämpfung 11.04.03 Bau/Liegenschaften (zentrale Dienste) 94,5 97,0 113,2 19,8% 16,7% Kommunikations- und Informationstechnologie 11.04.04 149,4 165,4 178,7 19,6% 8,1% (zentrale Dienste) 11.04.05 Sonstige Serviceleistungen 20,1 20,9 24,2 20,2% 15,7% 11 Einzahlungen 167,2 141,6 141,6 -15,3% 0,0% 11.01 Steuerung 1,1 0,9 0,9 -17,7% 0,0% 11.02 Sicherheit 152,5 131,3 131,3 -13,9% 0,0% davon 11.02.01 Landespolizeidirektionen 128,7 113,6 113,6 -11,7% 0,0% 11.02.08 Zentrale Sicherheitsaufgaben 13,3 10,1 10,1 -23,7% 0,0% 11.03 Recht/Wahlen 4,0 0,4 0,1 -98,2% -83,4% 11.04 Services 9,5 8,9 9,3 -2,2% 4,3% davon Kommunikations- und Informationstechnologie 11.04.04 8,9 8,5 8,9 -0,6% 4,5% (zentrale Dienste) Nettofinanzierungssaldo -2.752,5 -2.815,4 -3.030,6 - - Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 10 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 11.01-„Steuerung“ Das GB 11.01-„Steuerung“ beinhaltet mit Auszahlungen iHv 101,9 Mio. EUR rd. 3,2 % der Gesamtauszahlungen der UG 11-Inneres. Im DB 11.01.01-„Zentralstelle“ sind für das Jahr 2021 54,3 Mio. EUR budgetiert, wobei mehr als die Hälfte Personalkosten betreffen. Die Reduktion von 3,7 % ist vor allem auf die bisher im Budget der Zentralstelle veranschlagten Kosten für die BHAG zurückzuführen, die nunmehr zentral im BMF in der UG 45-Bundesvermögen veranschlagt werden. Im DB 11.01.02-„Sicherheitsakademie“ werden die Mittel für die Grundausbildung, die Ausbildung von Lehr- und Führungskräften und für andere Bildungsangebote budgetiert. Rund 76,0 % dieses Detailbudgets sind Personalkosten, auf das auch der Großteil der Steigerungen von 4,4 % zurückgeht. GB 11.02-„Sicherheit“ Im GB 11.02-„Sicherheit“ werden 2,7 Mrd. EUR bzw. 85,5 % der Auszahlungen der Unterglie- derung veranschlagt. Innerhalb des Globalbudgets ist das mit Abstand größte Detailbudget das DB 11.02.01-„Landespolizeidirektionen“ mit ca. 2,4 Mrd. EUR, das um 5 % gegenüber dem BVA 2020 ansteigt, vor allem um die Personaloffensive in der Sicherheitsexekutive sicherzustellen. Beim DB 11.02.02-„Auslandseinsätze“ kommt es durch die Erhöhung der Ausgaben für den FRONTEX-Einsatz zu einer weiteren Steigerung um 1,4 Mio. EUR. Die Auszahlungen des DB 11.02.03-„Einsatzkommando-Cobra“ steigen um 5,1 %. Die Auszahlungen des DB 11.02.05-„Staatl. Krisen- und Katastrophenschutzmanagement“ sinken um 7,4 %, da das Einsatz- und Koordinationscenter (EKC) in das DB 11.02.08-„Zentrale Sicherheitsaufgaben“ verschoben wurde. Für das DB 11.02.06-„Bundeskriminalamt“ steigen die Mittel um rd. 7,0 Mio. EUR. Der Anstieg ist u. a. auf die Ausweitung von Planstellen sowie eine Erhöhung der Mittel für Gewaltpräventionszentren gem. § 25 Abs. 4 SPG zurückzuführen. Die Erhöhung der Auszahlungen im DB 11.02.07-„Flugpolizei“ iHv 1,7 Mio. EUR ist zum Großteil auf Investitionen für technische Anlagen zurückzuführen. Im DB 11.02.08-„Zentrale Sicherheitsaufgaben“ steigen die Auszahlungen um 74,6 % gegenüber 2020, vor allem für den IT-Bereich. GB 11.03-„Recht/Wahlen“ Das GB 11.03-„Recht/Wahlen“ wurde nach der Ausgliederung der Bereiche Asyl und Migration in die UG 18-Fremdenwesen im Jahr 2018 mit der Verschiebung des Zivildienstes in das BMLRT 2020 weiter reduziert. Mit dem BVA 2020 wurde das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung vom GB 11.04-„Services“ in das GB 11.03 11 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres verschoben. Insgesamt reduziert sich das Volumen von 84,4 Mio. EUR im vorläufigen Erfolg 2019 auf 37,7 Mio. EUR im BVA 2020 und steigt im BVA-E 2021 wieder auf 40,8 Mio. EUR. Im DB 11.03.05-„Legistik und rechtliche Angelegenheiten“ steigen die Auszahlungen um 15,0 Mio. EUR (+89,7 %), da 2021 die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Nationalratswahl 2019 beglichen werden müssen.1 Das Budget für das DB 11.03.06-„Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“ sinkt um 13,5 %, wobei derzeit eine Evaluierung stattfindet und es laut BMI nach deren Abschluss zu Budgetumschichtungen kommen kann. GB 11.04-„Services“ Das DB 11.04.02-„Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“ wird seit 2020 dem GB 11.03-„Recht/Wahlen“ zugeordnet. Die Auszahlungen im DB 11.04.03-„Bau/Liegenschaften (zentrale Dienste)“ steigen um 16,2 Mio. EUR. Der Anstieg ist auf Mieten- und Betriebskosten in Hinblick auf Indexanpassungen, Steigerung der Betriebskosten, Anpassung der Betriebsführungsverträge sowie Neuanmietungen zurückzuführen. Weiters sind Mittel für Infrastrukturprojekte wie Einsatztrainingszentren, Sicherheitszentren, die Fortsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Amtsgebäude Roßauer Kaserne sowie für Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Landespolizeidirektionen und Polizeiinspektionen budgetiert. Der Anstieg der Auszahlungen im DB 11.04.04-„Kommunikations- und Informationstechnologie (zentrale Dienste)“ erfolgt für Sicherheitstechnik, Telefonie bzw. für die Aufrechterhaltung des Betriebs. Im DB 11.04.05-„Sonstige Serviceleistungen“ ergibt sich der Anstieg der Auszahlungen aus der Erhöhung der Personalkosten und der Instandhaltung von Gebäuden. Die Einzahlungen im BVA-E 2021 betragen 141,6 Mio. EUR und sind budgetär mit 4,8 % an den Auszahlungen von geringer Bedeutung. Der überwiegende Teil ist zweckgebunden und entsteht aus Geldstrafen. 1 Im Jahr 2019 wurden Rückstellungen iHv 17,7 Mio. EUR korrekt gebildet. Allerdings wurde im BVA-E 2021 wiederum ein Aufwand in gleicher Höhe der Auszahlungen eingebucht, was zu einer Doppelerfassung des Aufwands führen könnte. Das BMF begründet dies damit, dass sie ausreichend Mittel im Ergebnishaushalt vorsehen wollten. 12 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 11 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 2.908,9 3.126,8 218,0 7,5% 2.890,5 3.105,0 214,5 7,4% -21,9 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 2.305,4 2.415,6 110,2 4,8% 2.287,4 2.394,2 106,7 4,7% -21,4 davon Bezüge 1.372,6 1.444,5 71,9 5,2% 1.372,6 1.444,5 71,9 5,2% 0,0 Mehrdienstleistungen 291,9 303,9 12,0 4,1% 291,9 303,9 12,0 4,1% 0,0 Sonstige Nebengebühren 205,5 214,3 8,8 4,3% 205,5 214,5 9,0 4,4% 0,2 Gesetzlicher Sozialaufwand 388,0 399,9 11,9 3,1% 388,0 399,9 11,9 3,1% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 571,9 666,5 94,5 16,5% 571,5 666,0 94,5 16,5% -0,5 davon Mieten 166,6 176,3 9,7 5,8% 166,6 176,2 9,6 5,8% -0,1 Instandhaltung 40,5 53,5 13,0 32,0% 40,5 53,7 13,2 32,7% 0,3 Reisen 38,6 39,0 0,4 1,1% 38,6 39,0 0,4 1,1% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 192,7 238,1 45,4 23,6% 192,7 238,1 45,4 23,6% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 69,4 79,2 9,8 14,1% 69,4 78,9 9,5 13,8% -0,2 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 31,5 44,8 13,3 42,1% 31,5 44,8 13,3 42,1% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 19,9 33,6 13,7 69,2% 19,9 33,6 13,7 69,2% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 102,8 102,8 - 102,8 Abschreibungen auf Vermögenswerte 59,7 59,7 - 59,7 Aufwand aus Wertberichtigungen 1,7 1,7 - 1,7 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 41,1 41,1 - 41,1 davon Abfertigungen 3,7 3,7 - 3,7 Jubiläumszuwendungen 35,4 35,4 - 35,4 Sonstige 0,0 0,0 - 0,0 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 46,3 43,6 -2,7 -5,8% -43,6 Sachanlagen 46,0 42,4 -3,6 -7,9% -42,4 Immaterielle Vermögenswerte 0,3 1,2 1,0 380,0% -1,2 Darlehen und Vorschüsse 1,8 1,8 0,0 -0,9% -1,8 Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen 0,0 0,0 - 0,0 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 1,8 1,8 0,0 -0,9% -1,8 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 2.957,0 3.172,2 215,3 7,3% 2.993,3 3.207,7 214,5 7,2% 35,5 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2021 mit insgesamt 35,5 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (insbesondere Personalrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) zurückzuführen. 13 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Tabelle 7: Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge) UG 11 FinHH - Einz. ErgHH - Ertr. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 140,5 140,5 0,0 0,0% 140,5 140,5 0,0 0,0% 0,0 Finanzierungswirksame Erträge Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit 6,9 6,9 0,0 -0,1% 6,9 6,9 0,0 -0,1% 0,0 davon Erträge aus der Veräußerung von Material 3,7 3,7 - 3,7 3,7 - 0,0 Erträge aus Leistungen 2,1 2,1 0,0 -0,2% 2,1 2,1 0,0 -0,2% 0,0 Kostenbeiträge und Gebühren 25,1 25,1 - 25,1 25,1 - 0,0 Einzahlungen/Erträge aus Transfers 17,5 17,1 -0,4 -2,3% 17,5 17,1 -0,4 -2,3% 0,0 davon von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern 1,0 0,7 -0,3 -28,2% 1,0 0,7 -0,3 -28,2% 0,0 von ausl. Körperschaften u. Rechtsträgern 6,8 6,8 - 6,8 6,8 - 0,0 von Unternehmen 5,5 5,5 - 5,5 5,5 - 0,0 innerhalb des Bundes 4,1 4,1 - 4,1 4,1 - 0,0 Vergütungen innerhalb des Bundes 0,4 0,4 - 0,4 0,4 - 0,0 Sonst. Einzahlungen/Erträge 90,6 91,0 0,4 0,5% 90,6 91,0 0,4 0,5% 0,0 davon Geldstrafen 87,1 87,2 0,1 0,1% 87,1 87,2 0,1 0,1% 0,0 Übrige sonstige Erträge 2,8 3,2 0,3 12,3% 2,8 3,2 0,3 12,3% Nicht finanzierungswirksame Erträge 8,1 8,1 - 8,1 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers 8,1 8,1 - 8,1 Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen 6,2 6,2 - 6,2 Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers 1,9 1,9 - 1,9 Investitionstätigkeit 0,1 0,1 - -0,1 Sachanlagen 0,1 0,1 - -0,1 Darlehen und Vorschüsse 1,0 1,0 0,0 1,3% -1,0 Einzahlungen / Erträge insgesamt 141,6 141,6 0,0 0,0% 148,6 148,6 0,0 0,0% 7,0 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -2.815,4 -3.030,6 -215,2 - -2.844,7 -3.059,1 -214,4 - -28,5 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Im BVA-E 2021 betragen die Einzahlungen in der UG 11-Inneres insgesamt 140,5 Mio. EUR, davon sind 87,2 Mio. EUR für Geldstrafen veranschlagt. Die Einzahlungen und Erträge wurden weitgehend simultan budgetiert. Die Abweichung von 7,0 Mio. EUR ist im Wesentlichen durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen entstanden. 14 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres 5.4 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie zum Stand 30. September 2020 aus. Im Jahr 2020 wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen. Tabelle 8: Rücklagengebarung UG 11 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2019 30.09.2020 -rest in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021 Detailbudgetrücklagen 9,1 -0,1 9,0 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 25,2 -0,0 25,2 - Gesamtsumme 34,3 -0,1 34,2 - 34,2 1,1% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 11-Inneres verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 34,3 Mio. EUR, wovon 25,3 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die Strafgelder bzw. EU-Projekte betreffen. Im Jahr 2020 wurden aus Rücklagen 0,1 Mio. EUR entnommen, was per 30. September 2020 zu einem Rücklagenstand von 34,2 Mio. EUR führte. Im Bereich des GB 11.03-„Recht/Wahlen“ ist 2020 eine Rücklagenzuführung für das „Digitale Amt“ bzw. das IT-Projekt „Middleware“ möglich (rd. 0,6 Mio. EUR). Im Verhältnis zur UG-Summe von 3,2 Mrd. EUR ist der Rücklagenstand gering und nicht geeignet, unvorhergesehene Ereignisse mittleren Ausmaßes zu bedecken. 15 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres 6 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 9: Planstellenverzeichnis2 UG 11 2019 2020 2021 BFRG-E 2021-2024 2022 2023 2024 PLANSTELLEN Planstellen 35.447 36.597 37.651 37.639 37.639 37.639 PCP**) 10.158.622 10.455.840 10.725.164 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 1.6. VBÄ*) 34.869 34.581 - PCP**) 9.815.399 9.756.742 - Personalaufwand Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 2.247,8 2.328,6 2.435,3 Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Personalzahlen durch die BMG-Novelle 2020 durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. *) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. **) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten. Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen. Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 11-Inneres 37.651 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt 1.054. Davon sind 897 Exekutivdienst-Planstellen, die vor allem der Fortführung der begonnenen Personaloffensive der Exekutive dienen. Es ist geplant, diese bis zum Ende des Jahres 2021 zu besetzen. Der ADV-Bereich wird um 51 Planstellen erhöht, vor allem für Sicherheitstechnik. Die Planstellen der Allgemeinen Verwaltung werden um 106 Planstellen erhöht, vor allem im Bundeskriminalamt, im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie bei der Flugpolizei. 2 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. 16 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Im BFRG-E 2021-2024 sind keine weiteren Steigerungen bis 2024 vorgesehen, die Planstellen bleiben konstant bei 37.639. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt für die UG 11-Inneres 34.581 und entspricht damit einem Anteil von 94,5 % der Planstellen des Finanzjahres 2020. Die Aufteilung auf die Besoldungsgruppen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich: Tabelle 10: Aufteilung auf die Besoldungsgruppen UG 11 Besoldungsgruppen-Bereich Anzahl Planstellen 2019 2020 2021 Allgemeiner Verwaltungsdienst 4.715 4.681 4.787 ADV 190 190 241 Exekutivdienst 30.542 31.726 32.623 Gesamtsumme 35.447 36.597 37.651 Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Planstellen durch die BMG-Novelle 2020 in dieser Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Quellen: Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021 Der veranschlagte Personalaufwand steigt im BVA-E 2021 von 2,3 Mrd. EUR auf 2,4 Mrd. EUR. Er stellt sich im Detail wie folgt dar: Tabelle 11: Entwicklung Personalaufwand 2019 bis 2021 UG 11 %-Diff. Erfolg BVA BVA-E BVA 2020 - 2019 2020 2021 in Mio EUR BVA-E 2021 Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen 1.305,4 1.372,6 1.444,5 5,2% Mehrdienstleistungen 298,8 291,9 303,9 4,1% Nebentätigkeit 1,7 1,7 1,7 -0,7% Belohnungen 5,0 5,3 7,2 36,0% Zulagen 191,7 198,5 205,6 3,6% Sozialversicherungsbeiträge 96,9 97,4 102,4 5,1% Dienstgeberbeiträge 281,0 290,7 297,6 2,4% Abfertigungen 0,1 0,0 0,0 - Dotierung Rückstellungen Abfertigungen 2,9 3,7 3,7 0,0% Jubiläumszuwendungen 0,0 0,0 0,0 -100,0% Dotierung Rückstellungen Jubiläumszuwendungen 24,4 35,4 35,4 0,0% Freiwilliger Sozialaufwand 7,3 7,0 7,5 6,8% Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand 22,3 22,3 23,8 6,6% Dotierung Rückstellungen nicht konsumierte Urlaube 10,4 2,0 2,0 0,0% Personalaufwand gesamt 2.247,8 2.328,6 2.435,3 4,6% Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, eigene Berechnungen 17 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziel- Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2021 inkl. Landkarte Vergleich zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen Landkarte des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich SDG-Landkarte3 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs4 COVID-19- COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen Einfluss-Landkarte mit COVID-19-Bezug Das BMI hat im BVA-E 2021 für die UG 11-Inneres insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, die ebenso wie die Indikatoren gegenüber dem BVA 2020 unverändert geblieben sind. Auch die Zielwerte wurden gegenüber 2020 nur geringfügig angepasst. Sowohl die Wirkungsziele als auch die definierten Indikatoren sind relevant und zeigen aufgrund der Stabilität der Angaben zur Wirkungsorientierung mittelfristige Entwicklungen auf. Das Gleichstellungsziel der Untergliederung betrifft den Cluster Gewaltschutz und bezieht sich auf jene Bereiche des Gewaltschutzes, die im BMI angesiedelt sind. Während das Wirkungsziel sich grundsätzlich auf alle Gruppen bezieht, sind von Gewalt überwiegend Frauen und Minderjährige betroffen, weshalb diese auch als spezielle Zielgruppen genannt werden. 3 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 4 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat. 18 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Das BMI trägt mit seinen Wirkungszielen vor allem zu den SDG-Zielen Nr. 3 – Gesundheit und Wohlergehen durch die Reduktion der Verkehrsunfälle, Nr. 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden durch die Senkung der Kriminalität und durch Aufrechterhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Nr. 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen mit dem subjektiven Sicherheitsgefühl und der Position beim Better-Life-Index in der Kategorie Sicherheit bei. Im EU-Vergleich liegt Österreich im Wesentlichen über dem EU-Schnitt, im Vergleich zu 2013 wurden Verbesserungen erzielt. Das BMI spielt eine zentrale Rolle in der Bewältigung der COVID-19-Krise, insbesondere bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowie der Gewaltbekämpfung. Hinsichtlich Gewalt gegen Frauen wird von ExpertInnen mit einem Anstieg der Delikte gerechnet, was jedoch nur bedingt durch die Sicherheitsexekutive beeinflusst werden kann. Da die Wirkungszusammenhänge zwischen zahlreichen Indikatoren und der COVID-19-Krise nicht in dem Ausmaß klar sind, wie in anderen Untergliederungen, wurden die Ziele nicht in die COVID-19-Einfluss-Landkarte aufgenommen. Das BMI hat bei den Kennzahlen nur Werte für 2021 geplant, aber nicht wie im Jahr 2020 für zwei Jahre im Vorhinein und begründet dies damit, dass die innere Sicherheit ein höchst volatiles Feld mit zahlreichen externen Faktoren darstellt. Darum wird von einer mittelfristigen Planung abgesehen. 7.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 betrifft den Ausbau des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und sinnvolle internationale Kooperation. Die drei Kennzahlen bilden die Zielerreichung gut ab. Bei der Kennzahl 11.1.1-„Subjektives Sicherheitsgefühl“ soll der Wert für beide Geschlechter auf 95 % der Befragten, die sich „sehr sicher“ oder „eher sicher“ fühlen, gesteigert werden. Der Istzustand lag 2019 bei den Frauen und bei den Männern jeweils bei 94 %. Spezielle Maßnahmen, die sich an Frauen richten, wurden in den Angaben zur Wirkungsorientierung nicht angeführt. Österreich liegt 2019 bei der Kennzahl 11.1.2-„Better-Life-Index – Kategorie Sicherheit“ an 6. Stelle und soll sich 2021 auf den 5. Platz verbessern, wobei dieses Ziel in den vergangenen Jahren mehrmals verfehlt wurde. Die Verkehrsunfälle mit Personenschaden (Kennzahl 11.1.3) sollen weiter sinken (Zielzustand 2021: 32.543). Eine unmittelbare Auswirkung durch die COVID-19-Pandemie ist möglich. 19 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Mit dem Wirkungsziel 2 soll die Kriminalität konsequent und zielgerichtet bekämpft werden. Die Zielzustände für die Kennzahl 11.2.1-„Gesamtkriminalität pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner“ und für die Kennzahl 11.2.2-„Aufklärungsquote“ liegen deutlich unter den Istzuständen von 2019. Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund der erhöhten Budgetmittel und Planstellen als nicht besonders anspruchsvoll. Allerdings weist das BMI darauf hin, dass sich die Zielwerte an den Entwicklungen der vergangenen Jahre sowie externen und globalen Faktoren orientieren. Die Kennzahl 11.2.3-„Vertrauen in die Polizei“ soll von 89,2 % im Jahr 2019 auf 95 % im Jahr 2021 steigen und ist durchaus ambitioniert, zumal der Istzustand bereits sehr hoch ist. Der Nutzen der Wirkungsorientierung könnte erhöht werden, wenn die Angaben zur Wirkungsorientierung aufzeigen würden, welche Ziele mit den erhöhten Ressourcen erreicht werden sollen. Wie sich die COVID-19-Pandemie auf die Indikatoren auswirken wird, bleibt unklar. Als Gleichstellungsziel der Untergliederung wurde das Wirkungsziel 3 „Schwerpunkt Gewaltschutz, mehr Sicherheit speziell für Frauen und Minderjährige“ festgelegt. Die Zielzustände für 2021 wurden bei den ersten beiden herangezogenen Indikatoren bereits mit den Istzuständen 2019 leicht übertroffen. Für die Kennzahl 11.3.3.-„Wirksamkeit Annäherungsverbot“, die sich aus dem Verhältnis der Anzahl der Missachtungen des Annäherungsverbots zur Gesamtanzahl der ausgesprochenen Betretungsverbote/ Annäherungsverbote errechnet, liegen noch keine Istwerte vor, da die Kennzahl 2020 erstmals aufgenommen wurde. Hinsichtlich Gewalt gegen Frauen wird von ExpertInnen mit einem Anstieg der Delikte aufgrund der COVID-19-Krise gerechnet, die Auswirkung auf die Aufklärungsquote ist hingegen nicht eindeutig. Wirkungsziel 4 stellt das BMI als Servicebetrieb in den Mittelpunkt („Dienstleister Innenministerium – Dienstleistungen sollen noch transparenter, bedarfsgerechter und zielgruppenorientierter erbracht werden“). Zwei der drei festgelegten Kennzahlen integrieren die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in das Wirkungsziel. Der Zufriedenheitsindex mit den Leistungen des BMI (Kennzahl 11.4.1) wird getrennt nach Geschlechtern dargestellt. Der Frauenanteil in der Sicherheitsexekutive (Kennzahl 11.4.3) soll deutlich erhöht werden (Zielzustand 2021: 23 %), was insbesondere durch die aufgrund der Budgeterhöhung möglich gewordene Neuaufnahme von Bediensteten leichter umgesetzt werden kann. Der Kennzahl 11.4.2-„Direktleistungen für Bürgerinnen und Bürger“ sollte im Hinblick auf die Budgeterhöhung besonderes Augenmerk geschenkt werden. Die Steigerung von 81 % im Jahr 2019 (Istzustand) auf 82 % für 2021 ist im Hinblick auf die deutlichen Personal- und Budgetsteigerungen nicht sehr stark. Das BMI weist jedoch auf das bereits sehr hohe Niveau hin. Außerdem führt das Ressort an, dass die Kennzahl nur mittelfristig 20 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres beeinflusst werden kann und dass auch mit hohen Abgängen durch Pensionierungen gerechnet wird. Die Kennzahlen sind nur unmittelbar durch die COVID-19-Pandemie betroffen, wobei Verzögerungen bei der Personalaufnahme die Erhöhung des Frauenanteils in der Sicherheitsexekutive beeinflussen könnten. 21 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Wirkungsziel 1: Ausbau des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und sinnvolle internationale Kooperation. Maßnahmen Bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz Stärkung der Cyber-Sicherheit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen Beibehaltung des hohen Niveaus der internationalen Vernetzung und des grenzüberschreitenden Sicherheitsmanagements Indikatoren Kennzahl 11.1.1 Subjektives Sicherheitsgefühl Fragestellung: „Wie sicher fühlen Sie sich alles in allem in Österreich?“; „Wie sicher fühlen Sie sich an dem Ort an Berechnungsmethode dem Sie leben?“ Skala: 1 – 4 (1 = sehr sicher, 4 = sehr unsicher); Auswertung der Antwortkategorien „sehr sicher“ und „eher sicher“; repräsentative Stichprobe der österreichischen Gesamtbevölkerung (auf Basis n=2.000) Datenquelle Umfrage zur subjektiven Sicherheit des BMI (SUSI 5) durch ein Meinungsforschungsinstitut Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Gesamt: 90 Gesamt: 90 Gesamt: 90 Gesamt: 95 Gesamt: 95 Gesamt: n.v. Zielzustand Wieblich: 90 Wieblich: 90 Weiblich: 90 Weiblich: 95 Weiblich: 95 Weiblich: n.v. Männlich: 90 Männlich: 90 Männlich: 90 Männlich: 95 Männlich: 95 Männlich: n.v. Gesamt: 92 Gesamt: 93 Gesamt: 94 Istzustand Weiblich: 91 Weiblich: 92 Weiblich: 94 Männlich: 92 Männlich: 94 Männlich: 94 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert über dem Zielwert liegt. Zwischen Mai und Juni 2020 wurde eine Befragung (n=1.511) zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und Bewertung der Polizei während der COVID-19-Krise durchgeführt. 96,7% der Befragten fühlten sich sehr bzw. eher sicher. 22 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Kennzahl 11.1.2 Better-Life-Index - Kategorie Sicherheit Berechnungsmethode Mordrate und Überfallrate, Vergleich der EU-Mitgliedstaaten Datenquelle Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) Better Life Index Messgrößenangabe Platzierung 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 5 5 5 von 22 5 von 22 5 von 22 nicht verfügbar Istzustand 6 von 22 6 von 22 6 von 22 Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder unter dem Zielwert liegt. Im Rahmen des Monitoring der UN Agenda 2030 wird jährlich der Indikator zur Rate der Todesfälle durch Mord/tätlicher Angriff per 100.000 Einwohner erhoben, dieser Wert liegt 2016 und 2017 bei 0,5; 2018 bei 0,6. Kennzahl 11.1.3 Verkehrsunfälle mit Personenschaden Berechnungsmethode Summe der Verkehrsunfälle mit Personenschaden Datenquelle Verkehrsunfallstatistik; Statistik Austria Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 34.984 34.170 33.357 32.543 32.543 nicht verfügbar Istzustand 37.402 36.846 35.736 Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand Bemessungsgrundlage für die Zielfestsetzung ist gem. Verkehrssicherheitsprogramm 2020 der um 20% verminderte Durchschnitt der Werte 2008-2010. Die Umstellung der Erfassungsmethode 2012 wurde berücksichtigt. Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder unter dem Zielwert liegt. Das aktuelle Verkehrssicherheitsprogramm läuft mit dem Jahr 2020 aus. Im Rahmen des Monitoring der UN Agenda 2030 wird jährlich der Indikator "Todesfälle durch Straßenverkehrsunfälle; Getötete je 1 Mio. Einwohner" erhoben, dieser Wert sinkt kontinuierlich (2017: 47,1; 2018: 46,3). Wirkungsziel 2: Kriminalität konsequent und zielgerichtet bekämpfen. Maßnahmen Stärkung von Ermittlungs- und Fahndungsmethoden Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei im Rahmen des Außengrenzschutzes Stärkung der Cyber-Crime - Ermittlungen und Bekämpfung der Internetkriminalität Bekämpfung von Korruption zur Stärkung der Integrität der öffentlichen Verwaltung Indikatoren Kennzahl 11.2.1 Gesamtkriminalität pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner Anzahl angezeigter strafbarer Handlungen * 100.000 / Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner; Durchschnitt der Berechnungsmethode letzten 5 Jahre Datenquelle Kriminalstatistik des BMI Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 6.900 6.200 6.200 6.150 6.100 nicht verfügbar Istzustand 6.158 5.944 5.807 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert unter dem Zielwert liegt. Kennzahl 11.2.2 Aufklärungsquote Berechnungsmethode Anteil der geklärten Fälle an angezeigten Fällen (Gesamtkriminalität); Durchschnitt der letzten 5 Jahre Datenquelle Kriminalstatistik des BMI Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 42,9 43,0 42,9 44 44,5 nicht verfügbar Istzustand 44 47 48,8 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder über dem Zielwert liegt. 23 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Kennzahl 11.2.3 Vertrauen in die Polizei Fragestellung: „Inwieweit vertrauen Sie persönlich der Polizei in Österreich? Skala: 1-4 (1= „vertraue ich voll und Berechnungsmethode ganz“, 4 = „vertraue ich überhaupt nicht“); Auswertung der Antwortkategorien „vertraue voll und ganz“ und „vertraue überwiegend“; repräsentative Stichprobe der österreichischen Gesamtbevölkerung (Basis n=2.000) Datenquelle Umfrage zur subjektiven Sicherheit des BMI (SUSI 5) durch ein Meinungsforschungsinstitut Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 75 75 75 93 95 nicht verfügbar Istzustand nicht verfügbar 90,5 89,2 Zielerreichung - über Zielzustand über Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder über dem Zielwert liegt. Vormals wurde die Kennzahl als Platzierung im Global Trust Report des GfK Vereins dargestellt. Der Verein hat die Umfrage eingestellt. Ab 2018 werden die Werte im Rahmen der Umfrage zur subjektiven Sicherheit des BMI erhoben – die Prozentwerte entsprechen der vormalig angegebenen Platzierung von Platz 1, da die Fragestellung leicht abgewandelt wurde (ursprgl.: Inwieweit vertrauen Sie persönlich diesen Institutionen ganz allgemein?) Zwischen Mai und Juni 2020 wurde eine Befragung (n=1.511) zum Vertrauen der Bevölkerung und Bewertung der Polizei während der COVID-19-Krise durchgeführt. 90,5% der Befragten vertrauten der Polizei voll und ganz bzw. überwiegend. Wirkungsziel 3: Gleichstellungsziel Schwerpunkt Gewaltschutz, mehr Sicherheit speziell für Frauen und Minderjährige. Maßnahmen Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit Fokus „Gewalt gegen Frauen“ umgesetzt Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit Fokus „Kinder und Jugendliche“ umgesetzt Indikatoren Kennzahl 11.3.1 Gewaltdelikte mit Täter-Opfer Beziehung pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner Anzahl angezeigter Gewaltdelikte mit Täter-Opfer Beziehung (Familie in und ohne Hausgemeinschaft, Berechnungsmethode Bekanntschaftsverhältnis, Zufallsbekanntschaft) * 100.000 / Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner; Durchschnitt der letzten 5 Jahre Datenquelle Kriminalstatistik des BMI Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 450 430 430 430 430 nicht verfügbar Istzustand 427,9 427,6 413 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert kleiner oder gleich dem Zielwert liegt. Kennzahl 11.3.2 Aufklärungsquote Gewaltdelikte Berechnungsmethode Anteil der geklärten Fälle an angezeigten Fällen bei Gewaltdelikten Durchschnitt der letzten 5 Jahre Datenquelle Kriminalstatistik des BMI Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 82,0 83,0 83 83 83 nicht verfügbar Istzustand 82,9 83,3 83,7 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert größer oder gleich dem Zielwert liegt. 24 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 11-Inneres Kennzahl 11.3.3 Wirksamkeit Annäherungsverbot Verhältnis der Anzahl von Missachtungen des Annäherungsverbotes gem. Sicherheitspolizeigesetz (SPG) § 84/1b/2 Berechnungsmethode zur Anzahl der ausgesprochenen Betretungsverbote/Annäherungsverbote gem. SPG § 38a Datenquelle Auswertungen aus Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD) des BMI Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand - - nicht verfügbar 7 7 nicht verfügbar Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar Zielerreichung - - - Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert kleiner oder gleich dem Zielwert liegt. Die ursprüngliche Kennzahl „Wirksamkeit Betretungsverbote“ wird aufgrund der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (Gewaltschutzgesetz 2019) zur Verbesserung des Opferschutzes durch die Kennzahl „Wirksamkeit Annäherungsverbote“ ersetzt, Istwerte sind erst ab 2020 verfügbar. Wirkungsziel 4: Dienstleister Innenministerium – Dienstleistungen sollen noch transparenter, bedarfsgerechter und zielgruppenorientierter erbracht werden. Maßnahme Hochwertige und effiziente Erbringung der Leistungen für Bürgerinnen und Bürger Erhöhung der Praxisorientierung in der polizeilichen Grundausbildung des BMI zur weiteren Professionalisierung der Leistungserbringung Indikatoren Kennzahl 11.4.1 Zufriedenheitsindex mit den Leistungen des BMI Fragestellungen: Wie beurteilen Sie die Kompetenz / das Auftreten / die Serviceorientierung von MitarbeiterInnen des BM.I bei der Leistungserbringung "Anzeige wegen Diebstahl oder Sachbeschädigung/ Polizeinotruf"?; Skala: 1 – 4 Berechnungsmethode (1 = sehr gut, 4 = sehr schlecht); Auswertung der Antwortkategorien „sehr gut“ und „eher gut“; Stichprobe LeistungsempfängerInnen (auf Basis n=2.000) Datenquelle Umfrage zur subjektiven Sicherheit des BMI (SUSI 5) durch ein Meinungsforschungsinstitut Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Gesamt: 85 Gesamt: 85 Gesamt: 85 Gesamt: 90 Gesamt: 90 Gesamt: n.v. Zielzustand Weiblich: 85 Weiblich: 85 Weiblich: 85 Weiblich: 90 Weiblich: 90 Weiblich: n.v. Männlich: 85 Männlich: 85 Männlich: 85 Männlich: 90 Männlich: 90 Männlich: n.v. Gesamt: 90,3 Gesamt: 84 Gesamt: 88,5 Istzustand Weiblich: 93,9 Weiblich: 86,9 Weiblich: 84,2 Männlich: 86,5 Männlich: 82,8 Männlich: 91,3 Gesamt und Gesamt und Männlich: unter Männlich: über Zielerreichung über Zielzustand Zielzustand Zielzustand Weiblich: über Weiblich: unter Zielzustand Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert größer oder gleich dem Zielwert liegt. Mit der Neuausschreibung der Erhebung ab 2018 kam es zu einer Adaptierung der Fragestellung zur Steigerung der Aussagekraft der Ergebnisse. Kennzahl 11.4.2 Direktleistungen für Bürgerinnen und Bürger Beschäftigungsausmaß in Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ) in externen Leistungen gemäß der Kosten- und Berechnungsmethode Leistungsrechnung (KLR) zur Gesamtbeschäftigung in VBÄ Datenquelle Kosten- und Leistungsrechnung BMI Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 82,0 82,0 82 82 82 nicht verfügbar Istzustand 80 81 81 Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert größer oder gleich dem Zielwert liegt. Die Kennzahl zeigt an, wie sich der Zeitaufwand der Mitarbeiterinnen des BMI auf interne Leistungen (wie bspw. ressortinterne Administration, Leitungsaufgaben) und externe Leistungen (bspw. polizeiliche Ermittlungstätigkeit, Verkehrskontrollen) verteilt. 25 / 26
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