Untergliederungsanalyse UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 10. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung: Gemeinsame Agrarpolitik ............................................................................................... 7 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................11 6 Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................14 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................14 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................15 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................21 6.4 Förderungen...........................................................................................................22 6.5 Rücklagen ..............................................................................................................23 7 Personal ........................................................................................................................24 8 Wirkungsorientierung .....................................................................................................26 8.1 Überblick ................................................................................................................26 8.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................27 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................29 2 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 42 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 2.436,4 2.673,6 3.268,6 2.881,3 2.815,3 2.768,3 davon variabel 1.430,9 1.184,6 1.377,6 1.379,9 1.370,6 1.385,6 Anteil an Gesamtauszahlungen 3,1% 2,6% 3,4% 3,2% 3,2% 3,0% jährliche Veränderung 4,8% 9,7% 22,3% -3,9% -2,3% -1,7% Einzahlungen 214,2 1.054,6 634,2 607,1 573,8 555,1 Anteil an Gesamteinzahlungen 0,3% 1,3% 0,8% 0,8% 0,7% 0,6% jährliche Veränderung 2,5% 392,3% -39,9% -4,3% -5,5% -3,3% Nettofinanzierungssaldo -2.222,2 -1.619,0 -2.634,4 -2.274,2 -2.241,5 -2.213,2 Ergebnishaushalt UG 42 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 2.438,0 2.669,4 3.278,8 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 3,0% 2,6% 3,3% - - - jährliche Veränderung 4,5% 9,5% 22,8% - - - Erträge 229,1 1.078,7 642,7 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 0,3% 1,3% 0,8% - - - jährliche Veränderung 3,3% 370,9% -40,4% - - - Nettoergebnis -2.209,0 -1.590,7 -2.636,1 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 3 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2020 (BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021 budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht wurden. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 3,27 Mrd. EUR vor. Gegenüber dem BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 0,60 Mrd. EUR bzw. 22,3 %. Dies entspricht auch weitgehend der Entwicklung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt (+22,8 %). Der Anstieg der Auszahlungen resultiert aus im Rahmen des Konjunkturpakets zusätzlich bereitgestellten Mitteln für die Errichtung eines Waldfonds (+157,5 Mio. EUR), einer deutlichen Erhöhung der Auszahlungen für die Breitbandförderung (+41,5 Mio. EUR aus dem Konjunkturpaket, +176 Mio. EUR aus zusätzlicher Rücklagenentnahme gegenüber Vorjahr) sowie aus einem Anstieg der veranschlagten Auszahlungen im Bereich der Agrarförderungen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) um insgesamt 219,6 Mio. EUR, wovon 192,9 Mio. EUR auf variable Auszahlungen aus EU-Mitteln entfallen. Der Rückgang der im BVA-E 2021 veranschlagten Einzahlungen um rd. 420 Mio. EUR resultiert vor allem aus dem Wegfallen der im BVA 2020 budgetierten Einzahlungen aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen iHv 400 Mio. EUR. Außerdem wurden die Einzahlungen aus den Flächen-, Feld-, Speicher- und Förderzinsen im Bereich Bergbau um rd. 21 Mio. EUR niedriger veranschlagt als im BVA 2020. 4 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Im Jahr 2020 wurden in Folge der COVID-19-Pandemie mehrere Maßnahmen in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gesetzt, die im BVA 2020 nicht veranschlagt waren. Dazu zählen die Zahlungen aus dem Härtefallfonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und PrivatzimmervermieterInnen, das Sonderbudget für die Österreich Werbung, die Präventionsmaßnahmen im Tourismus (v. a. Testungen) und der außerordentliche Zivildienst im Frühjahr 2020. Diese Maßnahmen werden im Jahr 2020 aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds bedeckt und belasten das Ressortbudget damit nicht zusätzlich. Aus Ressortmitteln wurde eine Zahlung iHv 7 Mio. EUR an die stark von der Krise betroffene Spanische Hofreitschule geleistet. Im BVA-E 2021 wurden in der UG 42 keine Auszahlungen für weitere Krisenbewältigungsmaßnahmen (z. B. Auszahlungen für Härtefälle im Jahr 2021) budgetiert. In den Jahren 2022 bis 2024 sinkt die Auszahlungsobergrenze im BFRG-E 2021-2024 gegenüber dem BVA-E 2021 ab. Dies ist zum einen auf die im Jahr 2021 budgetierte Rücklagenentnahme iHv 220 Mio. EUR für die Breitbandförderung zurückzuführen. Rücklagenentnahmen sind in den Auszahlungsobergrenzen des BFRG-E nicht enthalten, sodass etwaige weitere geplante Rücklagenentnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 nicht aufscheinen. Zum anderen reduzieren sich auch die im Rahmen des Konjunkturpakets für den Waldfonds und den Breitbandausbau bereitgestellten Mittel in den Jahren bis 2024 schrittweise. Die Planstellen im Personalplan 2021 steigen gegenüber dem BVA 2020 um 9 Planstellen an. Zusätzliche Planstellen werden vor allem für die Zentralleitung zur Verfügung gestellt. Der VBÄ-Zielwert für 2021 beträgt für das gesamte Ressort 2.445 und entspricht damit einem Anteil von 94 % der Planstellen des Finanzjahres 2021. Das BMLRT hat im BVA-E 2021 für die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2020 wurden zwei Wirkungsziele textuell angepasst und insbesondere die Kennzahlen im Bereich des Tourismus deutlich überarbeitet. Obwohl die Wirkungsorientierung ein weites Themenspektrum abdeckt, sind einzelne Themenbereiche (z. B. Zivildienst) nicht umfasst. Die Wirkungsziele der UG 42 sind teilweise sehr stark von den Auswirkungen der COVID-19-Krise betroffen. Dies trifft insbesondere auf den gesamten Tourismusbereich sowie auf die Landwirtschaft (z. B. Agrarexporte) zu. 5 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die im BVA-E 2021 budgetierten Auszahlungen entfallen nach ökonomischer Gliederung zu rd. 85 % auf Transfers. Als wesentliche Auszahlungsbereiche sind hier insbesondere die Agrarförderungen, die Siedlungswasserwirtschaft, das Naturgefahrenmanagement, die Zahlungen an Beteiligungen sowie Teile des 2021 neu hinzugekommenen Waldfonds (siehe Pkt. 4) zu nennen. Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand machen rd. 8 % (v. a. Zivildienst, Zentralstelle und Dienststellen sowie diverse Werkleistungen) und Auszahlungen für Personal rd. 6 % der Auszahlungen der Untergliederung aus. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: 6 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Grafik 2: Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Auch die im BVA-E 2021 budgetierten Einzahlungen entfallen zu fast 80 % auf Transfers (v. a. Siedlungswasserwirtschaft aus der UG 16-Öffentliche Abgaben sowie Einzahlungen im Bereich des Naturgefahrenmanagements aus dem Katastrophenfonds der UG 44-Finanzausgleich). Weitere größere Einzahlungen stammen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (v. a. Flächen-, Feld-, Speicher- und Förderzins) sowie aus Kostenbeiträgen und Gebühren (v. a. Fernmeldebehörden/Funküberwachung). Der Rückgang bei den Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit gegenüber dem BVA 2020 ist auf das Wegfallen der im Jahr 2020 mit 400 Mio. EUR veranschlagten Einzahlungen aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen zurückzuführen. 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung: Gemeinsame Agrarpolitik Ein großer Teil des Budgets der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ist durch die Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bestimmt. Auch die Förderungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden in der UG 42 veranschlagt. Das Ausmaß der möglichen Förderungen je Förderprogramm und Mitgliedstaat im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) wird jeweils für eine Periode von sieben Jahren festgelegt. Insgesamt stehen rd. 52 % der in der UG 42 veranschlagten Mittel in Zusammenhang mit den EU-Förderprogrammen. Davon werden im Fall Österreichs etwas über 80 % aus EU-Mitteln finanziert. Der Europäische Rat hat am 21. Juli 2020 eine Einigung für den MFR 2021-2027 erzielt. Am 21. Oktober 2020 folgte die Einigung des Rates Landwirtschaft und Fischerei auf die Allgemeine Ausrichtung zur Zukunft der GAP, auf deren Grundlage die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament begonnen wurden. Um bis 7 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zum Abschluss des Rechtssetzungsprozesses zum neuen GAP weiterhin Förderungen ausbezahlen zu können, werden die GAP-Maßnahmen in den Übergangsjahren 2021 und 2022 zwar mit neuen Mitteln aber nach den bestehenden Regeln der Programmperiode 2014- 2020 weitergeführt. Die wesentlichen Elemente dieser Regeln werden nachfolgend zusammengefasst: Die EU leistet im Rahmen der 1. Säule der GAP (Marktordnungsausgaben) Zahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) an Österreich, insbesondere für Direktzahlungen (Basisprämie, Greening-Zahlung, Zahlung für JunglandwirtInnen, gekoppelte Stützung bei Almauftrieb). Aus dieser Säule, die ausschließlich aus EU-Mitteln finanziert wird, stehen Österreich im Jahresdurchschnitt ca. 692 Mio. EUR zur Verfügung. Im Rahmen der 2. Säule der GAP beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) an den Zahlungen für die ländliche Entwicklung, u. a. für Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) und für Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage). Die EU beteiligt sich in etwa zur Hälfte an den Aufwendungen des ELER-Programms. Gemäß österreichischem Landwirtschaftsgesetz wird die nationale Kofinanzierung zwischen Bund und Ländern grundsätzlich im Verhältnis 60:40 geteilt. Verschiedene Maßnahmen werden ausschließlich von den Ländern kofinanziert. Unter Einrechnung der Kofinanzierung durch den Bund und die Länder stehen im Jahresdurchschnitt insgesamt 1,1 Mrd. EUR aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung, von denen 562,5 Mio. EUR aus Rückflüssen aus dem EU-Budget finanziert und die übrigen Mittel von Bund und Ländern bereitgestellt werden. 8 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Fortgeführte Umsetzung des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 im Übergangsjahr 2021, Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien für alle Produktionsbereiche, Forcierung der Exportchancen und Abbau der Exportbarrieren, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Forcierung innovativer Ideen im Bereich der GAP. Umsetzung der Breitbandstrategie 2030 (Ziel nahezu flächendeckender ultraschneller Breitbandzugänge) Weiterentwicklung der Rohstoffstrategie im Bereich Rohstoffe und Bergbau Versorgung der anerkannten Zivildiensteinrichtungen mit Zivildienstpflichtigen Bildungsschwerpunkte im höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulwesen Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Errichtung und Instandhaltung von Schutzbauten, Schutzwald und Einzugsgebietsbewirtschaftung, Risikokommunikation über Naturgefahren; Umsetzung nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) Sicherstellung von Investitionen für Neuerrichtung und Werterhaltung der Wasserinfrastruktur und einer für die Bevölkerung zumutbaren Gebührengestaltung Umsetzung des Waldfonds (Entschädigung und Reduzierung von Borkenkäferschäden, Entwicklung klimafitter, artenreicher Wälder und Verwendung des Rohstoffes Holz) und der österreichischen Waldstrategie 2020+ (Arbeitsprogramm zur Absicherung der multifunktionalen Wirkungen des österreichischen Waldes) Stärkung des österreichischen Tourismus vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise nach Maßgabe des Plan T – Masterplan für Tourismus Durchführung von Ausschreibungen des Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS und des Verteidigungsforschungsprogramms FORTE 9 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 42-Landwirtschaft, Regionen und 2021 2022 2023 2024 Tourismus in Mio. EUR BFRG 2020-2023 2.626,1 2.600,3 2.565,8 BFRG 2021-2024 2.998,6 2.881,3 2.815,3 2.768,3 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 372,6 281,0 249,5 - Konjunkturpaket 199,0 111,5 76,5 41,5 Forstpak et/Waldfondsgesetz 157,5 70,0 35,0 Breitbandausbau 41,5 41,5 41,5 41,5 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 im Jahr 2021 um rd. 373 Mio. EUR auf knapp 3,0 Mrd. EUR an. Auch für die Jahre 2021 und 2022 sind deutlich höhere Auszahlungsobergrenzen vorgesehen, diese erreichen jedoch nicht den Höchststand von 2021. Die Erhöhung der Auszahlungsobergrenzen ist unter anderem auf Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket zurückzuführen, für die im Zeitraum von 2021 bis 2024 insgesamt 428,5 Mio. EUR bereitgestellt werden sollen: Gemäß Waldfondsgesetz werden aus Bundesmitteln 350 Mio. EUR für die Errichtung eines Waldfonds bereitgestellt. Mit den Mitteln des Fonds sollen gemäß WFA Entschädigungen für Borkenkäferschäden mit 60 Mio. EUR, Forstschutzmaßnahmen (z. B. Errichtung von Holzlagern, mechanische Entrindung) mit 25 Mio. EUR, eine Holzbauoffensive mit 62 Mio. EUR und Forschungsarbeiten zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“ mit 31,5 Mio. EUR gefördert werden. Weitere 160 Mio. EUR sind für Maßnahmen im Bereich „klimafitter Wälder“ und Biodiversität vorgesehen, wobei der größte Teilbetrag mit 80 Mio. EUR auf Förderungen zur Wiederbewaldung von Schadflächen entfällt. Für Abwicklungskosten sind 11,5 Mio. EUR eingeplant.1 Im BFRG-E 2021-2024 sind für den Waldfonds Auszahlungen iHv insgesamt 262,5 Mio. EUR veranschlagt. Inwieweit der gemäß WFA bereits für 2020 geplante Auszahlungsbetrag aus dem Waldfonds iHv 87,5 Mio. EUR, der im BFG 2020 nicht enthalten ist, heuer noch ausbezahlt werden kann, ist ungewiss. Sollte es zu einer Verschiebung dieser Auszahlung in die Folgejahre kommen, wäre der Betrag aktuell 1 Mit der Abwicklung können gemäß Waldfondsgesetz sachlich in Betracht kommende Rechtsträger, wie etwa das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, die Agrarmarkt Austria (AMA) oder die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) betraut werden. 10 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im BVA-E 2021 bzw. im BFRG-E 2021-2024 nicht inkludiert.2 Nach der noch ausstehenden Veröffentlichung der Richtlinien soll die Förderungsvergabe binnen zwei Jahren und die Auszahlung der Förderungsmittel binnen vier Jahren erfolgen. Mit dem Ministerratsvortrag „Zusammen in die Zukunft“ vom 16. Juni 2020 (MRV 23/18) kündigte die Regierung die Bereitstellung einer zweite Breitbandmilliarde an, um die digitale Infrastruktur zu fördern. Als Teil dieser Initiative stehen im BFRG-E 2021-2024 insgesamt zusätzliche 166 Mio. EUR (41,5 Mio. EUR pro Jahr) für den Breitbandausbau zur Verfügung. Im BVA-E 2021 ist zusätzlich eine Rücklagenentnahme für den Breitbandausbau iHv 220 Mio. EUR budgetiert, mit der die Auszahlungsobergrenze des BFRG-E überschritten werden kann. Die weiteren Steigerungen der Auszahlungsobergrenze dürften vor allem durch die erwartete Entwicklung der Agrarförderungen ausgelöst werden. 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020 implementiert. Tabelle 3: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Einzahlung UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Auszahlung BVA-E COVID-19-Fonds 2021 in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020 Härtefälle in der Landwirtschaft 56,0 10,4 Härtefälle PrivatzimmervermieterInnen 81,0 1,5 Sonderbudget Österreich Werbung 40,0 40,0 COVID-19-Präventionsprogramm im Tourismus 100,2 11,1 Zivildienst (Rückholung bzw. Verlängerung) 19,0 16,5 Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021 Im Jahr 2020 wurden in Folge der COVID-19-Pandemie mehrere Maßnahmen gesetzt, die im BVA 2020 nicht veranschlagt waren und die in die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tou- rismus über Einzahlungen des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (UG 45-Bundesvermö- gen) bedeckt werden. Im BVA-E 2021 wurde in der UG 42 keine direkte Veranschlagung von Krisenbewältigungsmaßnahmen (z. B. Auszahlungen für Härtefälle im Jahr 2021) vorge- nommen. Der BFG-E 2021 beinhaltet eine budgetäre Ermächtigung iHv insgesamt 2 Da der Betrag für 2020 wegen der Beschlussfassung nach der Budgeterstellung im Frühjahr auch nicht im BVA 2020 budgetiert ist, würde auch keine diesbezügliche Zuführung zu den Rücklagen des BMLRT erfolgen. 11 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 1,5 Mrd. EUR zur Bedeckung von unvorhergesehenen Auszahlungen aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds. Somit könnte eine Bedeckung allenfalls notwendiger Mittelverwen- dungsüberschreitungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise in der UG 42 auch 2021 wieder über Mehreinzahlungen aus dem Krisenbewältigungsfonds erfolgen. Im Jahr 2020 wurden über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bisher folgende Maßnahmen der UG 42 bedeckt: Aus dem Härtefallfonds stehen im Jahr 2020 insgesamt 137 Mio. EUR für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und PrivatzimmervermieterInnen zur Verfügung. Bis zum 15. Oktober 2020 hat die für die Abwicklung zuständige AMA davon 10,4 Mio. EUR an land- und forstwirtschaftliche Betriebe und 1,5 Mio. EUR an Privatzimmerver- mieterInnen ausbezahlt. Zum Stichtag befanden sich noch 1.578 Anträge aus der Phase II des Härtefallfonds in Bearbeitung. Der Österreich Werbung wurde im Jahr 2020 ein Sonderbudget in Form eines außerordentlichen Mitgliedsbeitrags iHv 40 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Für das COVID-19-Präventionsprogramm im Tourismus werden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds insgesamt 100,2 Mio. EUR bereitgestellt. Aus diesen Mitteln werden vor allem Testungen in der Tourismusbranche finanziert. Bis zum 15. Oktober 2020 wurden 11,1 Mio. EUR ausgezahlt. Zur Unterstützung bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie wurde der Zivildienst für Zivildiener, deren ordentlicher Zivildienst mit Ende März 2020 endete, um 3 Monate für einen außerordentlichen Zivildienst verlängert und auch ehemalige Zivildiener hatten die Möglichkeit, sich freiwillig zu einem außerordentlichen Zivildienst zu melden. Für diesen außerordentlichen Zivildienst wurden aus dem Krisenbewältigungsfonds 19 Mio. EUR bereitgestellt, aus denen bis 15. Oktober 2020 Auszahlungen iHv 16,5 Mio. EUR erfolgten. Bei den Beteiligungen der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ergibt sich insbesondere für die stark vom Tourismus abhängige Spanische Hofreitschule ein starker Einnahmenausfall. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2020 eine Auszahlung iHv 7 Mio. EUR zur Abdeckung der Betriebskosten geleistet, die aus Ressortmitteln über eine Rücklagenentnahme bedeckt wurde. Als Maßnahme zur Liquiditätsstützung im Rahmen der COVID-19-Krise werden vom Bund außerdem Haftungen für Überbrückungskredite übernommen. Zu diesem Zweck wurde ein COVID-19-Haftungsrahmen für über die ÖHT abgewickelte Haftungen für Beherbergungs- und 12 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Gastronomiebetriebe iHv 1,625 Mrd. EUR eingerichtet. Die Schadloshaltung erfolgt dabei seit dem 15. April 2020 über die COFAG, der die entsprechenden Mittel über die UG 45-Bundesvermögen bereitgestellt werden. Bis zum 15. Oktober 2020 wurden in diesem Zusammenhang Haftungen iHv 976 Mio. EUR3 vergeben. Mit einem im Budgetausschuss am 6. November 2020 eingebrachten Abänderungsantrag zum Initiativantrag zur Änderung des KMU-Förderungsgesetzes (983/A)4 soll zusätzlich der reguläre ÖHT-Haftungsrahmen nach dem KMU-Förderungsgesetz aufgrund des hohen Ausnutzungsgrades5 von 375 Mio. EUR auf 625 Mio. EUR erhöht werden. Zusätzlich wurde mit einer am 14. Oktober 2020 im Nationalrat beschlossenen Novelle des KMU-Förderungsgesetzes ein zusätzlicher Rahmen iHv 300 Mio. EUR für Haftungen im Bereich von Veranstaltungen und Kongressen geschaffen. Dieser Rahmen soll für Haftungen zur Verfügung stehen, mit denen der Bund nicht stornierbare Kosten übernimmt, wenn Veranstaltungen nicht oder nur reduziert stattfinden können. Die Maßnahme soll von der ÖHT abgewickelt werden, während die Schadloshaltung wiederum über die COFAG erfolgen dürfte (UG 45-Bundesvermögen). Richtlinien zur konkreten Umsetzung sind von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen sowie mit dem Bundesminister für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zu erlassen.6 Als weitere Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise, die ebenfalls keine direkten Auswirkungen auf die Veranschlagung der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus haben und vor allem den Tourismus betreffen, sind insbesondere das „Wirtshauspaket“ und die temporäre Umsatzsteuersenkung für Gastronomie, Hotellerie, Kunst und Kultur (UG 16-Öffentliche Abgaben) sowie der Lockdown-Umsatzersatz für den Monat November (UG 45-Bundesvermögen) zu nennen. 3 Inklusive Haftungen iHv 56 Mio. EUR, die aus dem regulären ÖHT-Haftungsrahmen gemäß KMU-Förderungsgesetz zugesagt wurden und den COVID-19-Haftungsrahmen daher nicht belasten. 4 Initiativantrag der Abgeordneten Obernosterer und Schwarz zur Änderung des KMU-Förderungsgesetzes (983/A) 5 Laut Erläuterungen zum Abänderungsantrag war der Haftungsrahmen zum Stichtag 30. September 2020 mit rd. 336 Mio. EUR ausgeschöpft. 6 Weitere Entlastungsmaßnahmen für den Tourismus umfassen 13 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 6 Bundesvoranschlag 2021 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf, welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket begründen: Tabelle 4: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020 UG 42 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen 2.436,4 2.673,6 3.268,6 595,0 22,3% Konjunkturpaket Forstpaket/Waldfondsgesetz 157,5 157,5 - Breitbandausbau 41,5 41,5 - Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 2.436,4 2.673,6 3.069,6 396,0 14,8% davon Breitbandausbau (budgetierte Rücklagenentnahme) 44,0 220,0 176,0 400,0% DB 42.02.01-Ländliche Entwicklung 991,9 813,9 991,1 177,2 21,8% DB 42.02.02-Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei 741,1 674,2 716,6 42,4 6,3% Einzahlungen 214,2 1.054,6 634,2 -420,4 -39,9% davon Erträge aus öffentlichen Rechten (DB 42.02.08) 400,0 -400,0 -100,0% Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021 Die im BVA-E 2021 budgetierten Auszahlungen steigen gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt rd. 595 Mio. EUR bzw. 22,3 % an. Davon entfallen 199 Mio. EUR auf zusätzlich im Rahmen des Konjunkturpakets bereitgestellte Mittel für den Waldfonds und den Breitbandausbau (siehe Pkt. 4). Für den Breitbandausbau sollen außerdem Auszahlungen iHv 220 Mio. EUR aus einer budgetierten Rücklagenentnahme bedeckt werden, während im Jahr 2020 aufgrund der bei der FFG vorhandenen Liquidität nur eine Rücklagenentnahme iHv 44 Mio. EUR veranschlagt war (+176 Mio. EUR). Im Bereich der Agrarförderungen und des EFRE sollen die Auszahlungen um insgesamt rd. 220 Mio. EUR ansteigen, wobei davon rd. 193 Mio. EUR auf variable Auszahlungen aus EU-Mitteln entfallen. Der Rückgang der im BVA-E 2021 veranschlagten Einzahlungen um rd. 420 Mio. EUR resultiert vor allem aus dem Wegfallen der im BVA 2020 budgetierten Einzahlungen aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen iHv 400 Mio. EUR. Außerdem wurden die Einzahlungen aus dem Flächen-, Feld-, Speicher- und Förderzins im Bereich Bergbau um rd. 21 Mio. EUR niedriger veranschlagt als im BVA 2020. Die deutlichen Veränderungen des BVA 2020 gegenüber dem Erfolg 2019 resultieren zu einem Großteil aus Kompetenzverschiebungen aufgrund der Bundesministeriengesetz- Novelle 2020. Neu hinzugekommen sind ab Februar 2020 unter anderem die Angelegenheiten 14 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus des Bergwesens, der Siedlungswasserwirtschaft und der Gewässerökologie sowie des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds aus der UG 43-Klima, Umwelt und Energie, die Zivildienstagenden aus der UG 11-Inneres und die Telekommunikation sowie Post- und Fernmeldewesen aus der UG 41-Mobilität. Gleichzeitig werden die Personalagenden für die UG 43 ab diesem Zeitpunkt in der UG 41 veranschlagt. 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 5: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 42 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 42 Auszahlungen 2.436,4 2.673,6 3.268,6 34,2% 22,3% 42.01 Steuerung und Services 189,7 235,8 242,5 27,8% 2,8% 42.01.01 Zentralstelle 118,3 109,2 107,0 -9,5% -2,0% 42.01.02 Beteiligungen 71,4 76,3 75,3 5,5% -1,3% 42.01.03 Zivildienst 50,4 60,2 - 19,5% Landwirtschaft, Regionalpolitik und 42.02 1.984,6 1.840,5 2.273,1 14,5% 23,5% Tourismus 42.02.01 Ländliche Entwicklung 991,9 813,9 991,1 -0,1% 21,8% 42.02.02 Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei 741,1 674,2 716,6 -3,3% 6,3% 42.02.03 Forschung und Sonstige Maßnahmen 68,0 76,2 75,9 11,8% -0,3% 42.02.04 Dienststellen/Landwirtschaft 111,7 124,4 120,2 7,6% -3,4% 42.02.05 Dienststellen/Wein 18,0 18,4 18,7 3,6% 1,7% 42.02.06 Tourismus 53,9 55,7 54,2 0,5% -2,8% 42.02.07 Telekommunikation 64,9 280,7 - 332,6% 42.02.08 Fernmeldebehörden/Funküberwachung 6,8 8,0 - 17,6% 42.02.09 Sicherheitsforschung 5,8 7,5 - 30,1% 42.02.10 Bergbau 0,3 0,2 - -33,9% Forst-, Wasserressourcen und 42.03 262,1 597,2 753,0 187,3% 26,1% Naturgefahrenmanagement 42.03.01 Forst 148,6 163,8 317,9 113,9% 94,0% 42.03.02 Wasser 113,5 433,4 435,1 283,4% 0,4% 42 Einzahlungen 214,2 1.054,6 634,2 196,1% -39,9% 42.01 Steuerung und Services 8,7 19,1 19,6 125,1% 2,7% 42.01.01 Zentralstelle 0,9 0,4 0,5 -44,9% 23,5% 42.01.02 Beteiligungen 7,8 14,9 15,1 93,6% 1,7% 42.01.03 Zivildienst 3,8 4,0 - 4,4% Landwirtschaft, Regionalpolitik und 42.02 19,8 531,0 110,7 459,6% -79,1% Tourismus davon 42.02.04 Dienststellen/Landwirtschaft 14,7 14,2 14,5 -1,5% 2,5% 42.02.08 Fernmeldebehörden/Funküberwachung 427,2 27,2 - -93,6% 42.02.10 Bergbau 85,6 65,0 - -24,0% Forst-, Wasserressourcen und 42.03 185,7 504,5 503,9 171,3% -0,1% Naturgefahrenmanagement 42.03.01 Forst 98,1 102,8 99,9 1,9% -2,9% 42.03.02 Wasser 87,7 401,6 404,0 360,8% 0,6% Nettofinanzierungssaldo -2.222,2 -1.619,0 -2.634,4 - - Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 15 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 42.01-„Steuerung und Services“ In diesem Globalbudget erfolgt die Veranschlagung der Zahlungsströme im Zusammenhang mit dem Verwaltungs- und Personalaufwand der Zentralstelle des BMLRT (DB 42.01.01), die gegenüber dem BVA 2020 mit 107,0 Mio. EUR weitgehend unverändert budgetiert sind. Im DB 42.01.02-„Beteiligungen“ werden die Zahlungsflüsse mit den wesentlichen Beteiligungen der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verbucht. Insbesondere erfolgen laufende Zahlungen (Basiszuwendungen bzw. Administrationskosten) an die Agrarmarkt Austria (AMA), das Bundesforschungs- & Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren & Landschaft (BFW) sowie an die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)7. Während die Basiszuwendungen für das BFW (15,5 Mio. EUR) und die AGES (21,8 Mio. EUR) analog zu den Vorjahren veranschlagt sind, gehen die zur Abdeckung des Administrationsaufwands der AMA budgetierten Auszahlungen im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um 1,0 Mio. EUR auf 38,0 Mio. EUR zurück. Das BMLRT erhält über die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Einzahlungen aus Dividenden und Gewinnausschüttungen der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf) sowie in deutlich geringerem Ausmaß von der Landwirtschaftliche Bundesversuchsanstalten GmbH (BVW). Die ÖBf zahlen zusätzlich Fruchtgenussentgelte8 an den Bund, die gesetzlich mit 50 % des Jahresüberschusses festgelegt sind und in der UG 45-Bundesvermögen veranschlagt und vereinnahmt werden. Die Dividende der ÖBf ist für 2021 mit 14,4 Mio. EUR budgetiert (+0,4 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020). Die tatsächliche Höhe der Dividende wird durch den Holzpreis beeinflusst, der zuletzt stark gefallen ist. Dadurch entstehende Mehr- oder Mindereinzahlungen sind von der Rücklagengebarung ausgenommen. Die Dividende der BVW ist analog zu den Vorjahren mit 0,8 Mio. EUR veranschlagt. Die budgetierte Auszahlungssteigerung im DB 42.01.03-„Zivildienst“ (+9,8 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020) ist eine Folge der BMG-Novelle 2020, mit der dieser Bereich ab Februar 2020 neu in die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus aufgenommen wurde. Im Jänner 2020 wurden die Auszahlungen für den Zivildienst noch aus der UG 11-Inneres geleistet, während sie im BVA-E 2021 zur Gänze über die UG 42 erfolgen. Im 7 Bei der AGES handelt es sich um eine Ausgliederung der UG 24-Gesundheit. 8 BVA-E 2021: 1,5 Mio. EUR (-0,1 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020). 16 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Jahr 2020 kommt es in Zusammenhang mit dem zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie eingerichteten außerordentlichen Zivildienst zu Mehrauszahlungen von bis zu 19 Mio. EUR (siehe Pkt. 5). GB 42.02-„Landwirtschaft, Regionalpolitik und Tourismus“ Im GB 42.02 sind mit 2,27 Mrd. EUR fast 70 % der Auszahlungen der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus veranschlagt. Rund 75 % der Auszahlungen betreffen dabei die Zahlungen im Rahmen der GAP sowie des EFRE, die im Wesentlichen im DB 42.02.01-„Ländliche Entwicklung“ (v. a. ELER, EFRE) und im DB 42.02.02-„Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei“ (v. a. Direktzahlungen im Rahmen der 1. GAP-Säule sowie sonstige Zahlungen für EMFF, FAO-Beiträge, etc.) erfasst sind. Für diese beiden Detailbudgets sind in Summe Auszahlungen iHv 1,71 Mrd. EUR veranschlagt. Gegenüber dem BVA 2020 sollen die Auszahlungen damit um rd. 220 Mio. EUR ansteigen.9 Dies ist zum einen auf die Überlappung der Programmperioden 2014-2020 und 2021-2027 zurückzuführen. Zum anderen dürfte es im Jahr 2020 zu einer deutlichen Überschreitung des vor allem im Bereich der variablen Auszahlungen relativ niedrig angesetzten Voranschlagswertes kommen.10 Die Einzahlungen im Zusammenhang mit den Rückflüssen aus den EU-Agrarprogrammen (EGFL, ELER) und aus den EU-Strukturfonds (EFRE, ESF11) werden in der UG 51-Kassenverwaltung veranschlagt. Im Jahr 2020 werden aus dem DB 42.02.02-„Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei“ auch die Auszahlungen für Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aufgrund der COVID-19-Krise geleistet (siehe Pkt. 5). Im DB 42.02.03-„Forschung und Sonstige Maßnahmen“, in dem unter anderem die Transfers für LandeslehrerInnen in land- und forstwirtschaftlichen Schulen (BVA-E 2021: 45,8 Mio. EUR) sowie die Zahlungen zur Erstellung des Grünen Berichts und die Finanzierung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS) verbucht werden, sollen die Auszahlungen im Jahr 2021 mit 75,9 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020 weitgehend unverändert bleiben (-0,2 Mio. EUR). 9 Zusätzlich wird es im DB 42.02.01-„Ländliche Entwicklung“ im Jahr 2021 voraussichtlich zu einer Rücklagenentnahme iHv 50 Mio. EUR kommen (siehe Pkt. 6.5). 10 Große Teile der Agrar- und Strukturförderungen werden aus EU-Einzahlungen finanziert und damit variabel budgetiert werden (Ländliche Entwicklung: rd. 68 %, Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei: fast 100 %). Das bedeutet, dass zu niedrig veranschlagte Auszahlungen in diesem Bereich ohne unmittelbare Auswirkung auf die dem Ressort tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel bleiben, weil durch die variable Budgetierung Mehrauszahlungen im Ausmaß der Rückflüsse von der EU möglich sind. 11 Europäischer Sozialfonds (siehe UG 20-Arbeit). 17 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Die DB 42.02.04-„Dienststellen/Landwirtschaft“ und 42.02.05-„Dienststellen/Wein“ betreffen vor allem die Mittel für land- und forstwirtschaftliche Bundesschulen. In Summe sind in diesem Bereich für 2020 Auszahlungen iHv 138,9 Mio. EUR (-3,9 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020) veranschlagt. Gegenüber dem BVA 2020 kommt es hier zu einer Änderung der Budgetstruktur, weil die Detailbudgets zweiter Ebene für die HBLFA Gartenbau Schönbrunn (DB 42.02.04.05) und für die HBLFA Tirol (DB 42.02.04.06) entfallen und die zugehörigen Zahlungsströme ab 2021 im DB 42.02.04.01-„Landwirtschaftliche Schulen“ verbucht werden. Für das DB 42.02.06-„Tourismus“ sind im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 54,2 Mio. EUR (-1,5 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020) vorgesehen. Wesentliche budgetierte Auszahlungen entfallen dabei auf den Mitgliedsbeitrag an die Österreich Werbung (24,1 Mio. EUR), die Zahlungen an die ÖHT in Zusammenhang mit den Programmen der gewerblichen Tourismusförderung (21,0 Mio. EUR) sowie die Förderungen der alpinen Infrastruktur (2,7 Mio. EUR). Im Jahr 2020 werden aus dem DB 42.02.06-„Tourismus“ auch mehrere im BVA 2020 nicht veranschlagte Auszahlungen im Rahmen der COVID-19-Krisenbewältigung geleistet (Härtefälle bei PrivatzimmervermieterInnen, Präventionsmaßnahmen im Tourismus, Sonderbudget Österreich Werbung), die in Pkt. 5 näher erläutert werden. Auch im Jahr 2021 könnte es in diesem Zusammenhang zu nicht budgetierten Mehrauszahlungen kommen, die eine entsprechende Bedeckung (z. B. über den Krisenbewältigungsfonds) erfordern würden. Der BVA-E 2021 sieht im DB 42.02.07-„Telekommunikation“ um 217,5 Mio. EUR höhere Auszahlungen an die FFG für die Breitbandförderung vor, die damit auf 261,5 Mio. EUR ansteigen sollen (siehe Pkt. 6.1 und Pkt. 4). Die übrigen Auszahlungen, die unter anderem gemeinwirtschaftliche Leistungen im Post- und Telekombereich (z. B. Zuschüsse zu Fernsprechentgelten und Blindensendungen) sowie die Beitragsleistungen an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) umfassen, sind im BVA-E 2021 hingegen leicht rückläufig. Im DB 42.02.08-„Fernmeldebehörden/Funküberwachung“ werden insbesondere die Einzahlungen aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen vereinnahmt. Im September 2020 wurde die zweite 5G-Auktion mit einem Nettoerlös iHv 201,9 Mio. EUR abgeschlossen.12 Mit einer im Nationalrat am 7. Juli 2020 beschlossenen Änderung des 12 Siehe Pressemitteilung der RTR vom 11. September 2020. Aus der ersten 5G-Auktion erfolgten im Jahr 2019 Einzahlungen iHv 187,7 Mio. EUR. 18 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Telekommunikationsgesetzes 200313 wurde die temporäre Möglichkeit einer Stundung von Frequenznutzungsentgelten geschaffen, die dazu führen könnte, dass ein Teil der Einzahlungen aus dem Vergabeverfahren erst im Jahr 2021 geleistet wird. In diesem Fall würde es zu entsprechenden Mehreinzahlungen gegenüber dem BVA-E 2021 kommen. Aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen entstehende Mehr- oder Mindereinzahlungen sind von der Rücklagengebarung ausgenommen. Weitere wesentliche Einzahlungen gehen auch im DB 42.02.10-„Bergbau“ aus dem Flächen-, Feld-, Speicher- und Förderzins ein. Der BVA-E 2021 sieht hier Einzahlungen iHv 65,0 Mio. EUR vor. Dies bedeutet einen Rückgang um 20,5 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020. Auch der BVA 2020 dürfte aus derzeitiger Sicht nicht erreicht werden. Das Ressort erwartet hier Einzahlungen iHv 61,8 Mio. EUR und damit eine Voranschlagsunterschreitung um 23,8 Mio. EUR. Die Einzahlungsentwicklung beim Flächen-, Feld-, Speicher- und Förderzinswird vor allem von den Importwerten, dem Dollarkurs und der Fördermenge determiniert. Damit verbundene Mehr- oder Mindereinzahlungen sind von der Rücklagengebarung ausgenommen. Die Auszahlungssteigerung im DB 42.02.09-„Sicherheitsforschung“ (+1,7 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020) ist darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für den Jänner 2020 noch in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) erfolgten. Der Nationalrat beschließt im BVA das Budget auf Ebene der Untergliederungen und Global- budgets. Die innerhalb eines Globalbudgets definierten Detailbudgets sind von der Beschluss- fassung nicht umfasst, weshalb das Ressort weitgehende Umschichtungsmöglichkeiten hat. Das GB 42.02-„Landwirtschaft, Regionalpolitik und Tourismus“ umfasst mittlerweile insgesamt 10 Detailbudgets mit sehr unterschiedlichen Themenbereichen. Laut BHG 2013 ist ein Global- budget ein sachlich zusammengehöriger Verwaltungsbereich, in dem Mittelverwendungen und -aufbringungen für ein gleichgerichtetes Leistungsspektrum zusammengefasst sind. Dies bedeutet im konkreten Fall, dass die Beschlussfassung ein sehr weites Leistungsspektrum mit mehreren Schwerpunkten umfasst und somit das Ressort einen hohen Spielraum bei der Mittelverwendung und bei Umschichtungen zwischen sehr heterogenen Schwerpunkten hat. Aus Sicht des Budgetdienstes sollte daher eine Überarbeitung der Budgetstruktur der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgenommen werden, mit der sichergestellt wird, dass der Nationalrat die Mittel für die jeweiligen Schwerpunkte getrennt beschließen kann. 13 Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird (BGBl. I Nr. 90/2020) 19 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus GB 42.03-„Forst-, Wasserressourcen und Naturgefahrenmanagement“ Die Auszahlungen im DB 42.03.01-„Forst“ steigen im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um 154,0 Mio. EUR an. Dies ist insbesondere auf die für den Waldfonds veranschlagten Auszahlungen iHv 157,9 Mio. EUR zurückzuführen (siehe Pkt. 4). Zu einem gegenläufigen Effekt kommt es im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung, weil die Auszahlungen im Rahmen des Aktionsprogramms zum präventiven Lawinenschutz, aus dem im Zeitraum 2019 bis 2022 insgesamt 45 Mio. EUR zur Verfügung stehen, gegenüber dem BVA 2020 um 3 Mio. EUR zurückgehen. Der BVA-E 2021 sieht für das DB 42.03.02-„Wasser“ weitgehend unveränderte Auszahlungen iHv 435,1 Mio. EUR (+1,7 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020) vor. Die großen Auszahlungsposten in diesem Detailbudget betreffen zum einen den Schutzwasserbau (106,3 Mio. EUR) und zum anderen die Siedlungswasserwirtschaft (316,7 Mio. EUR). In der Siedlungswasserwirtschaft werden (v. a. über Annuitätenzuschüsse) langfristige Förderungen (Laufzeit ca. 25 Jahre) für Maßnahmen zur kommunalen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Mittel für die Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer und für Forschungsvorhaben vergeben. Die Finanzierung erfolgt aus zweckgebundenen Einzahlungen, die im Wesentlichen aus einer Ab-Überweisung von Ertragsanteilen aus der UG 16-Öffentliche Abgaben sowie aus Mitteln des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds stammen. Der Zusagerahmen für Förderungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft ist im UFG geregelt, das für 2017 bis 2021 jeweils einen Förderungsbarwert iHv 80 Mio. EUR vorsieht.14 Zusätzliche Mittel können über Sondertranchen zur Verfügung gestellt werden. Die Auszahlungen, die aufgrund der langen Projektlaufzeiten deutlich vom Zusagerahmen abweichen, werden auf Grundlage einer Bedarfsschätzung der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) veranschlagt. Neben den Einzahlungen für die Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft (siehe oben) werden in diesem Globalbudget vor allem Einzahlungen aus dem Katastrophenfonds vereinnahmt, aus denen Auszahlungen für die Wildbach- und Lawinenverbauung sowie den Schutzwasserbau bedeckt werden und die dementsprechend auch als Auszahlungen in der UG 44-Finanzausgleich (GB 44.02-„Katastrophenfonds) aufscheinen. 14 Zuvor waren für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 100 Mio. EUR vorgesehen. Im Jahr 2000 lag der Zusagerahmen noch bei 283 Mio. EUR. 20 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 42 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 2.643,3 3.251,0 607,7 23,0% 2.642,2 3.250,8 608,6 23,0% -0,2 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 187,4 189,5 2,1 1,1% 187,6 189,5 2,0 1,0% 0,0 davon Bezüge 142,2 141,8 -0,5 -0,3% 142,5 141,8 -0,7 -0,5% 0,0 Gesetzlicher Sozialaufwand 32,9 33,4 0,5 1,5% 32,9 33,4 0,5 1,5% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 226,5 274,2 47,8 21,1% 225,2 274,0 48,8 21,7% -0,2 davon Mieten 27,2 29,1 1,9 6,8% 27,3 29,1 1,8 6,5% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 85,5 120,5 35,0 40,9% 85,1 120,5 35,4 41,6% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 77,7 85,9 8,3 10,6% 77,3 85,9 8,6 11,2% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand 0,7 0,0 -0,7 -100,0% 0,7 0,0 -0,7 -100,0% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 2.228,8 2.787,3 558,5 25,1% 2.228,8 2.787,3 558,5 25,1% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 1.528,1 1.748,6 220,5 14,4% 1.528,1 1.748,6 220,5 14,4% 0,0 an Unternehmen 160,0 378,0 218,0 136,2% 160,0 378,0 218,0 136,2% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 535,9 655,9 120,0 22,4% 535,9 655,9 120,0 22,4% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 27,1 27,9 0,8 3,1% 27,9 Abschreibungen auf Vermögenswerte 14,6 19,8 5,3 36,1% 19,8 Aufwand aus Wertberichtigungen 3,0 0,5 -2,5 -82,1% 0,5 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 5,9 6,7 0,7 12,1% 6,7 davon Abfertigungen 2,4 2,6 0,1 5,7% 2,6 Jubiläumszuwendungen 2,9 3,1 0,3 9,1% 3,1 Nicht k onsumierte Urlaube 0,3 0,3 0,0 -7,4% 0,3 Sonstige 0,3 0,7 0,3 105,6% 0,7 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 30,2 17,5 -12,7 -42,0% -17,5 Sachanlagen 30,2 17,3 -12,9 -42,8% -17,3 Immaterielle Vermögenswerte 0,0 0,2 0,2 1.657,1% -0,2 Darlehen und Vorschüsse 0,1 0,1 0,0 -16,3% -0,1 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,1 0,1 0,0 -16,3% -0,1 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 2.673,6 3.268,6 595,0 22,3% 2.669,4 3.278,8 609,4 22,8% 10,1 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2021 mit insgesamt 10,1 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. 21 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Tabelle 7: Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge) UG 42 FinHH - Einz. ErgHH - Ertr. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 1.054,4 634,1 -420,3 -39,9% 1.054,4 634,1 -420,3 -39,9% 0,0 Finanzierungswirksame Erträge Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit 493,0 71,9 -421,2 -85,4% 493,0 71,9 -421,2 -85,4% 0,0 davon Erträge aus Mieten 2,7 2,2 -0,5 -19,4% 2,7 2,2 -0,5 -19,4% 0,0 Erträge aus der Veräußerung von Material 4,3 4,5 0,2 3,6% 4,3 4,5 0,2 3,6% 0,0 Kostenbeiträge und Gebühren 41,0 42,0 1,0 2,4% 41,0 42,0 1,0 2,4% 0,0 Einzahlungen/Erträge aus Transfers 503,5 503,7 0,3 0,1% 503,5 503,7 0,3 0,1% 0,0 davon innerhalb des Bundes 479,5 464,3 -15,2 -3,2% 479,5 464,3 -15,2 -3,2% 0,0 Vergütungen innerhalb des Bundes 0,0 0,0 0,0 -10,3% 0,0 0,0 0,0 -10,3% 0,0 Sonst. Einzahlungen/Erträge 2,0 1,4 -0,6 -30,4% 2,0 1,4 -0,6 -30,4% 0,0 Finanzerträge 14,9 15,2 0,2 1,7% 14,9 15,2 0,2 1,7% 0,0 davon Dividenden u. ähnliche Gewinnausschüttungen 14,9 15,1 0,2 1,7% 14,9 15,1 0,2 1,7% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Erträge 24,3 8,6 -15,7 -64,7% 8,6 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers 23,3 8,6 -14,7 -63,2% 8,6 Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen 2,9 2,3 -0,6 -20,1% 2,3 Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers 20,3 6,2 -14,1 -69,4% 6,2 Finanzerträge 1,0 0,0 -1,0 -100,0% 0,0 Investitionstätigkeit 0,1 0,1 0,0 -2,3% -0,1 Darlehen und Vorschüsse 0,1 0,0 -0,1 -100,0% 0,0 Einzahlungen / Erträge insgesamt 1.054,6 634,2 -420,4 -39,9% 1.078,7 642,7 -436,0 -40,4% 8,5 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -1.619,0 -2.634,4 -1.015,4 - -1.590,7 -2.636,1 -1.045,4 - -1,7 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Erträge (Ergebnishaushalt) sind im BVA-E 2021 um 8,5 Mio. EUR höher veranschlagt als die Einzahlungen (Finanzierungshaushalt), wobei der Unterschied vor allem durch nicht finanzierungswirksame Bestandsmehrungen am langfristigen Vermögen im DB 42.03.01-„Forst“ und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen verursacht wird. 6.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 8: Direkte Förderungen (Auszug) UG 42 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Förderungen 1.826,2 1.936,1 2.492,4 556,4 28,7% davon Marktordnung und Fischerei (EU-Mittel) 728,9 659,7 702,6 42,9 6,5% ELER (EU-Mittel) 680,5 499,6 647,8 148,2 29,7% ELER (Bundesmittel) 277,5 276,9 301,0 24,1 8,7% Schutzwasserbau 94,4 96,8 97,8 1,0 1,0% Tourismus 27,3 28,6 27,1 -1,5 -5,4% FFG Breitband Austria 2020 Förderungen (vor 2020: UG 41) 40,0 257,8 217,8 544,5% Siedlungswasserwirtschaft (vor 2020: UG 43) 312,0 314,6 2,6 0,8% Transfer Waldfonds 119,5 119,5 - Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021 22 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Die Auszahlungen der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus entfallen zu rd. 76 % auf Förderungen, die in Summe mit 2,49 Mrd. EUR veranschlagt sind. Davon entfallen wiederum rd. 67 % auf Agrarförderungen. Weitere wesentliche Förderpositionen betreffen im BVA-E 2021 insbesondere die Siedlungswasserwirtschaft (13 % der UG-Förderungen), die Breitbandförderung (10 %) sowie den Schutzwasserbau und einen Teil der Auszahlungen für den Waldfonds. Nähere Informationen zu den einzelnen Budgetbereichen sind Pkt. 6.2 zu entnehmen. 6.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020 und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020 erfolgte eine Umschichtung von Rücklagen aufgrund der BMG-Novelle 2020 und es wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen. Tabelle 9: Rücklagengebarung UG 42 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2019 30.09.2020 -rest in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021 Detailbudgetrücklagen 123,1 725,5 848,6 - Variable Auszahlungsrücklagen 264,4 - 264,4 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 13,0 -4,1 8,8 - Gesamtsumme 400,4 721,4 1.121,9 -220,0*) 901,9 27,6% *) Bei den budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich ein in Fußnote 13 erläuterter Unterschied zum Budgetbericht 2021. Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 400,4 Mio. EUR, wobei diese zu mehr als der Hälfte auf variable Auszahlungsrücklagen aus den EU-Förderungen entfallen. Aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 erhöhte sich der Rücklagenstand der UG 42 um insgesamt 776,5 Mio. EUR, wobei der überwiegende Teil davon aus der UG 41-Mobilität (v. a. Mobilfunklizenzen und Breitbandinitiative) übertragen wurde. Unter Berücksichtigung der im BVA 2020 budgetierten Rücklagenentnahme für die Breitbandförderung (44 Mio. EUR) sowie der im Vollzug 2020 vorgenommenen Rücklagenentnahmen zur Abdeckung der Betriebskosten der Spanischen Hofreitschule iHv 7,0 Mio. EUR und von Katastrophenschäden im Forstbereich 23 / 36
Sie können auch lesen