Untergliederungsanalyse UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 42-Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus

                                      10. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

Inhaltsverzeichnis
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1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6

3     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung:
      Gemeinsame Agrarpolitik ............................................................................................... 7

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9

5     Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................11

6     Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................14

    6.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................14

    6.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................15

    6.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................21

    6.4     Förderungen...........................................................................................................22

    6.5     Rücklagen ..............................................................................................................23

7     Personal ........................................................................................................................24

8     Wirkungsorientierung .....................................................................................................26

    8.1     Überblick ................................................................................................................26

    8.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................27

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................29

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt
 UG 42                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Auszahlungen                                    2.436,4     2.673,6      3.268,6    2.881,3    2.815,3    2.768,3
   davon variabel                               1.430,9     1.184,6      1.377,6    1.379,9    1.370,6     1.385,6
 Anteil an Gesamtauszahlungen                      3,1%        2,6%         3,4%        3,2%       3,2%       3,0%
 jährliche Veränderung                             4,8%        9,7%        22,3%       -3,9%      -2,3%      -1,7%
 Einzahlungen                                      214,2     1.054,6        634,2      607,1      573,8      555,1
 Anteil an Gesamteinzahlungen                      0,3%        1,3%         0,8%        0,8%       0,7%       0,6%
 jährliche Veränderung                             2,5%      392,3%       -39,9%       -4,3%      -5,5%      -3,3%
               Nettofinanzierungssaldo          -2.222,2    -1.619,0     -2.634,4   -2.274,2   -2.241,5   -2.213,2
             Ergebnishaushalt

 UG 42                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Aufwendungen                                    2.438,0     2.669,4      3.278,8       n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                      3,0%        2,6%         3,3%           -          -          -
 jährliche Veränderung                             4,5%        9,5%        22,8%           -          -          -
 Erträge                                           229,1     1.078,7        642,7       n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamterträgen                          0,3%        1,3%         0,8%           -          -          -
 jährliche Veränderung                             3,3%      370,9%       -40,4%           -          -          -
                        Nettoergebnis           -2.209,0    -1.590,7     -2.636,1          -          -          -

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

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Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz
2020      (BMG-Novelle 2020)     von     Aufgabenänderungen        und    damit         auch     von
Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen
jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den
Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021
budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in
der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte
des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand
insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht
wurden.

Der     Entwurf    zum      Bundesvoranschlag 2021         (BVA-E 2021)         sieht     für     die
UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Finanzierungshaushalt Auszahlungen
iHv insgesamt 3,27 Mrd. EUR vor. Gegenüber dem BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen
Anstieg um 0,60 Mrd. EUR bzw. 22,3 %. Dies entspricht auch weitgehend der Entwicklung der
Aufwendungen im Ergebnishaushalt (+22,8 %).

Der Anstieg der Auszahlungen resultiert aus im Rahmen des Konjunkturpakets zusätzlich
bereitgestellten Mitteln für die Errichtung eines Waldfonds (+157,5 Mio. EUR), einer deutlichen
Erhöhung der Auszahlungen für die Breitbandförderung (+41,5 Mio. EUR aus dem
Konjunkturpaket, +176 Mio. EUR aus zusätzlicher Rücklagenentnahme gegenüber Vorjahr)
sowie aus einem Anstieg der veranschlagten Auszahlungen im Bereich der Agrarförderungen
und    des   Europäischen    Fonds für     regionale   Entwicklung    (EFRE)      um     insgesamt
219,6 Mio. EUR, wovon 192,9 Mio. EUR auf variable Auszahlungen aus EU-Mitteln entfallen.

Der Rückgang der im BVA-E 2021 veranschlagten Einzahlungen um rd. 420 Mio. EUR
resultiert vor allem aus dem Wegfallen der im BVA 2020 budgetierten Einzahlungen aus der
Vergabe von Mobilfunkfrequenzen iHv 400 Mio. EUR. Außerdem wurden die Einzahlungen
aus den Flächen-, Feld-, Speicher- und Förderzinsen im Bereich Bergbau um rd. 21 Mio. EUR
niedriger veranschlagt als im BVA 2020.

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Im Jahr 2020 wurden in Folge der COVID-19-Pandemie mehrere Maßnahmen in der
UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gesetzt, die im BVA 2020 nicht veranschlagt
waren. Dazu zählen die Zahlungen aus dem Härtefallfonds für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe und PrivatzimmervermieterInnen, das Sonderbudget für die Österreich Werbung, die
Präventionsmaßnahmen im Tourismus (v. a. Testungen) und der außerordentliche Zivildienst
im Frühjahr 2020. Diese Maßnahmen werden im Jahr 2020 aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds bedeckt und belasten das Ressortbudget damit nicht zusätzlich. Aus
Ressortmitteln wurde eine Zahlung iHv 7 Mio. EUR an die stark von der Krise betroffene
Spanische Hofreitschule geleistet. Im BVA-E 2021 wurden in der UG 42 keine Auszahlungen
für weitere Krisenbewältigungsmaßnahmen (z. B. Auszahlungen für Härtefälle im Jahr 2021)
budgetiert.

In den Jahren 2022 bis 2024 sinkt die Auszahlungsobergrenze im BFRG-E 2021-2024
gegenüber dem BVA-E 2021 ab. Dies ist zum einen auf die im Jahr 2021 budgetierte
Rücklagenentnahme       iHv 220 Mio. EUR     für   die   Breitbandförderung     zurückzuführen.
Rücklagenentnahmen sind in den Auszahlungsobergrenzen des BFRG-E nicht enthalten,
sodass etwaige weitere geplante Rücklagenentnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 nicht
aufscheinen. Zum anderen reduzieren sich auch die im Rahmen des Konjunkturpakets für den
Waldfonds und den Breitbandausbau bereitgestellten Mittel in den Jahren bis 2024
schrittweise.

Die Planstellen im Personalplan 2021 steigen gegenüber dem BVA 2020 um 9 Planstellen
an. Zusätzliche Planstellen werden vor allem für die Zentralleitung zur Verfügung gestellt. Der
VBÄ-Zielwert für 2021 beträgt für das gesamte Ressort 2.445 und entspricht damit einem
Anteil von 94 % der Planstellen des Finanzjahres 2021.

Das BMLRT hat im BVA-E 2021 für die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2020 wurden zwei
Wirkungsziele textuell angepasst und insbesondere die Kennzahlen im Bereich des Tourismus
deutlich überarbeitet. Obwohl die Wirkungsorientierung ein weites Themenspektrum abdeckt,
sind einzelne Themenbereiche (z. B. Zivildienst) nicht umfasst. Die Wirkungsziele der UG 42
sind teilweise sehr stark von den Auswirkungen der COVID-19-Krise betroffen. Dies trifft
insbesondere auf den gesamten Tourismusbereich sowie auf die Landwirtschaft (z. B.
Agrarexporte) zu.

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2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:      Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die im BVA-E 2021 budgetierten Auszahlungen entfallen nach ökonomischer Gliederung zu
rd. 85 % auf Transfers. Als wesentliche Auszahlungsbereiche sind hier insbesondere die
Agrarförderungen, die Siedlungswasserwirtschaft, das Naturgefahrenmanagement, die
Zahlungen an Beteiligungen sowie Teile des 2021 neu hinzugekommenen Waldfonds (siehe
Pkt. 4) zu nennen. Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand machen rd. 8 % (v. a.
Zivildienst, Zentralstelle und Dienststellen sowie diverse Werkleistungen) und Auszahlungen
für Personal rd. 6 % der Auszahlungen der Untergliederung aus.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die
Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

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Grafik 2:      Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Auch die im BVA-E 2021 budgetierten Einzahlungen entfallen zu fast 80 % auf Transfers
(v. a. Siedlungswasserwirtschaft aus der UG 16-Öffentliche Abgaben sowie Einzahlungen im
Bereich      des        Naturgefahrenmanagements     aus      dem     Katastrophenfonds      der
UG 44-Finanzausgleich). Weitere größere Einzahlungen stammen aus wirtschaftlicher
Tätigkeit (v. a. Flächen-, Feld-, Speicher- und Förderzins) sowie aus Kostenbeiträgen und
Gebühren       (v. a.    Fernmeldebehörden/Funküberwachung).        Der   Rückgang   bei    den
Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit gegenüber dem BVA 2020 ist auf das Wegfallen
der im Jahr 2020 mit 400 Mio. EUR veranschlagten Einzahlungen aus der Vergabe von
Mobilfunkfrequenzen zurückzuführen.

3     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung:
      Gemeinsame Agrarpolitik
Ein großer Teil des Budgets der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ist durch die
Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bestimmt. Auch die
Förderungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden in der
UG 42 veranschlagt. Das Ausmaß der möglichen Förderungen je Förderprogramm und
Mitgliedstaat im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) wird jeweils für eine Periode von
sieben Jahren festgelegt. Insgesamt stehen rd. 52 % der in der UG 42 veranschlagten Mittel
in Zusammenhang mit den EU-Förderprogrammen. Davon werden im Fall Österreichs etwas
über 80 % aus EU-Mitteln finanziert. Der Europäische Rat hat am 21. Juli 2020 eine Einigung
für den MFR 2021-2027 erzielt. Am 21. Oktober 2020 folgte die Einigung des Rates
Landwirtschaft und Fischerei auf die Allgemeine Ausrichtung zur Zukunft der GAP, auf deren
Grundlage die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament begonnen wurden. Um bis

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zum Abschluss des Rechtssetzungsprozesses zum neuen GAP weiterhin Förderungen
ausbezahlen zu können, werden die GAP-Maßnahmen in den Übergangsjahren 2021 und
2022 zwar mit neuen Mitteln aber nach den bestehenden Regeln der Programmperiode 2014-
2020 weitergeführt. Die wesentlichen Elemente dieser Regeln werden nachfolgend
zusammengefasst:

Die EU leistet im Rahmen der 1. Säule der GAP (Marktordnungsausgaben) Zahlungen aus
dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) an Österreich,
insbesondere     für   Direktzahlungen    (Basisprämie,    Greening-Zahlung,       Zahlung     für
JunglandwirtInnen, gekoppelte Stützung bei Almauftrieb). Aus dieser Säule, die ausschließlich
aus EU-Mitteln finanziert wird, stehen Österreich im Jahresdurchschnitt ca. 692 Mio. EUR zur
Verfügung.

Im Rahmen der 2. Säule der GAP beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) an den Zahlungen für die ländliche
Entwicklung, u. a. für Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms zur
Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden
Landwirtschaft (ÖPUL) und für Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen
Gründen benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage). Die EU beteiligt sich in etwa zur Hälfte
an    den      Aufwendungen       des     ELER-Programms.         Gemäß         österreichischem
Landwirtschaftsgesetz wird die nationale Kofinanzierung zwischen Bund und Ländern
grundsätzlich im Verhältnis 60:40 geteilt. Verschiedene Maßnahmen werden ausschließlich
von den Ländern kofinanziert. Unter Einrechnung der Kofinanzierung durch den Bund und die
Länder stehen im Jahresdurchschnitt insgesamt 1,1 Mrd. EUR aus öffentlichen Mitteln zur
Verfügung, von denen 562,5 Mio. EUR aus Rückflüssen aus dem EU-Budget finanziert und
die übrigen Mittel von Bund und Ländern bereitgestellt werden.

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4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Fortgeführte Umsetzung des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums
         2014-2020 im Übergangsjahr 2021, Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien für
         alle   Produktionsbereiche,   Forcierung     der   Exportchancen       und   Abbau     der
         Exportbarrieren, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und
         Forcierung innovativer Ideen im Bereich der GAP. Umsetzung der Breitbandstrategie
         2030 (Ziel nahezu flächendeckender ultraschneller Breitbandzugänge)

        Weiterentwicklung der Rohstoffstrategie im Bereich Rohstoffe und Bergbau

        Versorgung der anerkannten Zivildiensteinrichtungen mit Zivildienstpflichtigen

        Bildungsschwerpunkte im höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulwesen

        Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Errichtung und Instandhaltung von
         Schutzbauten, Schutzwald und Einzugsgebietsbewirtschaftung, Risikokommunikation
         über Naturgefahren; Umsetzung nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP)

        Sicherstellung   von   Investitionen   für   Neuerrichtung    und   Werterhaltung      der
         Wasserinfrastruktur und einer für die Bevölkerung zumutbaren Gebührengestaltung

        Umsetzung        des   Waldfonds       (Entschädigung        und    Reduzierung       von
         Borkenkäferschäden, Entwicklung klimafitter, artenreicher Wälder und Verwendung
         des Rohstoffes Holz) und der österreichischen Waldstrategie 2020+ (Arbeitsprogramm
         zur Absicherung der multifunktionalen Wirkungen des österreichischen Waldes)

        Stärkung des österreichischen Tourismus vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise
         nach Maßgabe des Plan T – Masterplan für Tourismus

        Durchführung von Ausschreibungen des Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS und
         des Verteidigungsforschungsprogramms FORTE

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Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der
Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket wie folgt geändert:

Tabelle 2:          Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

    UG 42-Landwirtschaft, Regionen und
                                                                   2021           2022         2023        2024
    Tourismus                                        in Mio. EUR
    BFRG 2020-2023                                                   2.626,1       2.600,3      2.565,8
    BFRG 2021-2024                                                   2.998,6       2.881,3      2.815,3     2.768,3
    Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023               372,6         281,0        249,5           -
        Konjunkturpaket                                                199,0         111,5         76,5        41,5
          Forstpak et/Waldfondsgesetz                                 157,5            70,0       35,0
          Breitbandausbau                                              41,5            41,5       41,5        41,5

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 im Jahr 2021 um rd. 373 Mio. EUR auf knapp 3,0 Mrd. EUR an. Auch
für die Jahre 2021 und 2022 sind deutlich höhere Auszahlungsobergrenzen vorgesehen, diese
erreichen           jedoch      nicht   den     Höchststand        von         2021.     Die    Erhöhung          der
Auszahlungsobergrenzen ist unter anderem auf Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket
zurückzuführen, für die im Zeitraum von 2021 bis 2024 insgesamt 428,5 Mio. EUR
bereitgestellt werden sollen:

            Gemäß Waldfondsgesetz werden aus Bundesmitteln 350 Mio. EUR für die Errichtung
             eines Waldfonds bereitgestellt. Mit den Mitteln des Fonds sollen gemäß WFA
             Entschädigungen für Borkenkäferschäden mit 60 Mio. EUR, Forstschutzmaßnahmen
             (z. B. Errichtung von Holzlagern, mechanische Entrindung) mit 25 Mio. EUR, eine
             Holzbauoffensive mit 62 Mio. EUR und Forschungsarbeiten zum Thema „Holzgas und
             Biotreibstoffe“ mit 31,5 Mio. EUR gefördert werden. Weitere 160 Mio. EUR sind für
             Maßnahmen im Bereich „klimafitter Wälder“ und Biodiversität vorgesehen, wobei der
             größte Teilbetrag mit 80 Mio. EUR auf Förderungen zur Wiederbewaldung von
             Schadflächen entfällt. Für Abwicklungskosten sind 11,5 Mio. EUR eingeplant.1 Im
             BFRG-E 2021-2024           sind   für   den     Waldfonds         Auszahlungen           iHv insgesamt
             262,5 Mio. EUR veranschlagt. Inwieweit der gemäß WFA bereits für 2020 geplante
             Auszahlungsbetrag aus dem Waldfonds iHv 87,5 Mio. EUR, der im BFG 2020 nicht
             enthalten ist, heuer noch ausbezahlt werden kann, ist ungewiss. Sollte es zu einer
             Verschiebung dieser Auszahlung in die Folgejahre kommen, wäre der Betrag aktuell

1
  Mit der Abwicklung können gemäß Waldfondsgesetz sachlich in Betracht kommende Rechtsträger, wie etwa das
Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, die Agrarmarkt Austria (AMA) oder die Österreichische
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) betraut werden.

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          im BVA-E 2021 bzw. im BFRG-E 2021-2024 nicht inkludiert.2 Nach der noch
          ausstehenden Veröffentlichung der Richtlinien soll die Förderungsvergabe binnen zwei
          Jahren und die Auszahlung der Förderungsmittel binnen vier Jahren erfolgen.

         Mit dem Ministerratsvortrag „Zusammen in die Zukunft“ vom 16. Juni 2020
          (MRV 23/18) kündigte die Regierung die Bereitstellung einer zweite Breitbandmilliarde
          an, um die digitale Infrastruktur zu fördern. Als Teil dieser Initiative stehen im
          BFRG-E 2021-2024 insgesamt zusätzliche 166 Mio. EUR (41,5 Mio. EUR pro Jahr) für
          den Breitbandausbau zur                   Verfügung. Im BVA-E 2021 ist zusätzlich eine
          Rücklagenentnahme für den Breitbandausbau iHv 220 Mio. EUR budgetiert, mit der
          die Auszahlungsobergrenze des BFRG-E überschritten werden kann.

Die weiteren Steigerungen der Auszahlungsobergrenze dürften vor allem durch die erwartete
Entwicklung der Agrarförderungen ausgelöst werden.

5        Auswirkungen der COVID-19-Krise
Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020
implementiert.

Tabelle 3:       Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

                                                                     Einzahlung
    UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus                                          Auszahlung           BVA-E
                                                                   COVID-19-Fonds
                                                                                                                2021
                                                     in Mio. EUR        Stand: 15. Oktober 2020
    Härtefälle in der Landwirtschaft                                             56,0                  10,4
    Härtefälle PrivatzimmervermieterInnen                                        81,0                   1,5
    Sonderbudget Österreich Werbung                                              40,0                  40,0
    COVID-19-Präventionsprogramm im Tourismus                                   100,2                  11,1
    Zivildienst (Rückholung bzw. Verlängerung)                                   19,0                  16,5

Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021

Im Jahr 2020 wurden in Folge der COVID-19-Pandemie mehrere Maßnahmen gesetzt, die im
BVA 2020 nicht veranschlagt waren und die in die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tou-
rismus über Einzahlungen des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (UG 45-Bundesvermö-
gen) bedeckt werden. Im BVA-E 2021 wurde in der UG 42 keine direkte Veranschlagung von
Krisenbewältigungsmaßnahmen (z. B. Auszahlungen für Härtefälle im Jahr 2021) vorge-
nommen. Der BFG-E 2021 beinhaltet eine budgetäre Ermächtigung iHv insgesamt

2
  Da der Betrag für 2020 wegen der Beschlussfassung nach der Budgeterstellung im Frühjahr auch nicht im BVA 2020 budgetiert
ist, würde auch keine diesbezügliche Zuführung zu den Rücklagen des BMLRT erfolgen.

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1,5 Mrd. EUR zur Bedeckung von unvorhergesehenen Auszahlungen aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds. Somit könnte eine Bedeckung allenfalls notwendiger Mittelverwen-
dungsüberschreitungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise in der UG 42 auch 2021
wieder über Mehreinzahlungen aus dem Krisenbewältigungsfonds erfolgen. Im Jahr 2020
wurden über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bisher folgende Maßnahmen der UG 42
bedeckt:

      Aus dem Härtefallfonds stehen im Jahr 2020 insgesamt 137 Mio. EUR für land- und
       forstwirtschaftliche Betriebe und PrivatzimmervermieterInnen zur Verfügung. Bis zum
       15. Oktober 2020 hat die für die Abwicklung zuständige AMA davon 10,4 Mio. EUR an
       land- und forstwirtschaftliche Betriebe und 1,5 Mio. EUR an Privatzimmerver-
       mieterInnen ausbezahlt. Zum Stichtag befanden sich noch 1.578 Anträge aus der
       Phase II des Härtefallfonds in Bearbeitung.

      Der Österreich Werbung wurde im Jahr 2020 ein Sonderbudget in Form eines
       außerordentlichen Mitgliedsbeitrags iHv 40 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

      Für das COVID-19-Präventionsprogramm im Tourismus werden aus dem
       COVID-19-Krisenbewältigungsfonds insgesamt 100,2 Mio. EUR bereitgestellt. Aus
       diesen Mitteln werden vor allem Testungen in der Tourismusbranche finanziert. Bis
       zum 15. Oktober 2020 wurden 11,1 Mio. EUR ausgezahlt.

      Zur Unterstützung bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie wurde der Zivildienst
       für Zivildiener, deren ordentlicher Zivildienst mit Ende März 2020 endete, um 3 Monate
       für einen außerordentlichen Zivildienst verlängert und auch ehemalige Zivildiener
       hatten die Möglichkeit, sich freiwillig zu einem außerordentlichen Zivildienst zu melden.
       Für diesen außerordentlichen Zivildienst wurden aus dem Krisenbewältigungsfonds
       19 Mio. EUR bereitgestellt, aus denen bis 15. Oktober 2020 Auszahlungen
       iHv 16,5 Mio. EUR erfolgten.

Bei den Beteiligungen der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ergibt sich
insbesondere für die stark vom Tourismus abhängige Spanische Hofreitschule ein starker
Einnahmenausfall. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2020 eine Auszahlung
iHv 7 Mio. EUR zur Abdeckung der Betriebskosten geleistet, die aus Ressortmitteln über eine
Rücklagenentnahme bedeckt wurde.

Als Maßnahme zur Liquiditätsstützung im Rahmen der COVID-19-Krise werden vom Bund
außerdem Haftungen für Überbrückungskredite übernommen. Zu diesem Zweck wurde ein
COVID-19-Haftungsrahmen für über die ÖHT abgewickelte Haftungen für Beherbergungs- und

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Gastronomiebetriebe iHv 1,625 Mrd. EUR eingerichtet. Die Schadloshaltung erfolgt dabei seit
dem        15. April 2020      über     die    COFAG,        der    die    entsprechenden         Mittel    über   die
UG 45-Bundesvermögen bereitgestellt werden. Bis zum 15. Oktober 2020 wurden in diesem
Zusammenhang Haftungen iHv 976 Mio. EUR3 vergeben. Mit einem im Budgetausschuss am
6. November 2020 eingebrachten Abänderungsantrag zum Initiativantrag zur Änderung des
KMU-Förderungsgesetzes (983/A)4 soll zusätzlich der reguläre ÖHT-Haftungsrahmen nach
dem KMU-Förderungsgesetz aufgrund des hohen Ausnutzungsgrades5 von 375 Mio. EUR auf
625 Mio. EUR erhöht werden.

Zusätzlich wurde mit einer am 14. Oktober 2020 im Nationalrat beschlossenen Novelle des
KMU-Förderungsgesetzes ein zusätzlicher Rahmen iHv 300 Mio. EUR für Haftungen im
Bereich von Veranstaltungen und Kongressen geschaffen. Dieser Rahmen soll für Haftungen
zur Verfügung stehen, mit denen der Bund nicht stornierbare Kosten übernimmt, wenn
Veranstaltungen nicht oder nur reduziert stattfinden können. Die Maßnahme soll von der ÖHT
abgewickelt werden, während die Schadloshaltung wiederum über die COFAG erfolgen dürfte
(UG 45-Bundesvermögen).                 Richtlinien      zur     konkreten       Umsetzung          sind    von    der
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Finanzen sowie mit dem Bundesminister für Kunst und Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport zu erlassen.6

Als weitere Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise, die ebenfalls keine direkten
Auswirkungen auf die Veranschlagung der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
haben und vor allem den Tourismus betreffen, sind insbesondere das „Wirtshauspaket“ und
die temporäre Umsatzsteuersenkung für Gastronomie, Hotellerie, Kunst und Kultur
(UG 16-Öffentliche Abgaben) sowie der Lockdown-Umsatzersatz für den Monat November
(UG 45-Bundesvermögen) zu nennen.

3
 Inklusive Haftungen iHv 56 Mio. EUR, die aus dem regulären ÖHT-Haftungsrahmen gemäß KMU-Förderungsgesetz zugesagt
wurden und den COVID-19-Haftungsrahmen daher nicht belasten.
4
    Initiativantrag der Abgeordneten Obernosterer und Schwarz zur Änderung des KMU-Förderungsgesetzes (983/A)
5
 Laut Erläuterungen zum Abänderungsantrag war der Haftungsrahmen zum Stichtag 30. September 2020 mit rd. 336 Mio. EUR
ausgeschöpft.
6
    Weitere Entlastungsmaßnahmen für den Tourismus umfassen

                                                                                                                13 / 36
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6        Bundesvoranschlag 2021

6.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf,
welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen aus dem
Konjunkturpaket begründen:

Tabelle 4:      Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020

 UG 42                                                       Erfolg     BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2021 -
                                               in Mio. EUR    2019      2020       2021           BVA 2020
 Auszahlungen                                                 2.436,4   2.673,6    3.268,6      595,0    22,3%
 Konjunkturpaket
   Forstpaket/Waldfondsgesetz                                                        157,5      157,5         -
   Breitbandausbau                                                                    41,5       41,5         -
 Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen                          2.436,4   2.673,6    3.069,6      396,0    14,8%
 davon
   Breitbandausbau (budgetierte Rücklagenentnahme)                         44,0     220,0       176,0   400,0%
   DB 42.02.01-Ländliche Entwicklung                            991,9     813,9     991,1       177,2    21,8%
   DB 42.02.02-Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei             741,1     674,2     716,6        42,4      6,3%
 Einzahlungen                                                   214,2   1.054,6     634,2      -420,4    -39,9%
 davon
   Erträge aus öffentlichen Rechten (DB 42.02.08)                         400,0                -400,0 -100,0%

Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021

Die im BVA-E 2021 budgetierten Auszahlungen steigen gegenüber dem BVA 2020 um
insgesamt rd. 595 Mio. EUR bzw. 22,3 % an. Davon entfallen 199 Mio. EUR auf zusätzlich im
Rahmen des Konjunkturpakets bereitgestellte Mittel für den Waldfonds und den
Breitbandausbau (siehe Pkt. 4). Für den Breitbandausbau sollen außerdem Auszahlungen
iHv 220 Mio. EUR aus einer budgetierten Rücklagenentnahme bedeckt werden, während im
Jahr 2020 aufgrund der bei der FFG vorhandenen Liquidität nur eine Rücklagenentnahme
iHv 44 Mio. EUR veranschlagt war (+176 Mio. EUR). Im Bereich der Agrarförderungen und
des EFRE sollen die Auszahlungen um insgesamt rd. 220 Mio. EUR ansteigen, wobei davon
rd. 193 Mio. EUR auf variable Auszahlungen aus EU-Mitteln entfallen.

Der Rückgang der im BVA-E 2021 veranschlagten Einzahlungen um rd. 420 Mio. EUR
resultiert vor allem aus dem Wegfallen der im BVA 2020 budgetierten Einzahlungen aus der
Vergabe von Mobilfunkfrequenzen iHv 400 Mio. EUR. Außerdem wurden die Einzahlungen
aus dem Flächen-, Feld-, Speicher- und Förderzins im Bereich Bergbau um rd. 21 Mio. EUR
niedriger veranschlagt als im BVA 2020.

Die deutlichen Veränderungen des BVA 2020 gegenüber dem Erfolg 2019 resultieren zu
einem Großteil aus Kompetenzverschiebungen aufgrund der Bundesministeriengesetz-
Novelle 2020. Neu hinzugekommen sind ab Februar 2020 unter anderem die Angelegenheiten

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des Bergwesens, der Siedlungswasserwirtschaft und der Gewässerökologie sowie des
Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds aus der UG 43-Klima, Umwelt und Energie, die
Zivildienstagenden aus der UG 11-Inneres und die Telekommunikation sowie Post- und
Fernmeldewesen aus der UG 41-Mobilität. Gleichzeitig werden die Personalagenden für die
UG 43 ab diesem Zeitpunkt in der UG 41 veranschlagt.

6.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 5:       Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                               Finanzierungshaushalt
 UG 42                                                           Erfolg      BVA        BVA-E         Diff. BVA-E 2021 -
                                                 in Mio. EUR      2019       2020        2021       Erf 2019     BVA 2020
 42          Auszahlungen                                         2.436,4    2.673,6     3.268,6        34,2%       22,3%
 42.01       Steuerung und Services                                 189,7      235,8       242,5        27,8%        2,8%
 42.01.01    Zentralstelle                                          118,3      109,2       107,0        -9,5%       -2,0%
 42.01.02    Beteiligungen                                           71,4       76,3        75,3         5,5%       -1,3%
 42.01.03    Zivildienst                                                        50,4        60,2             -      19,5%
             Landwirtschaft, Regionalpolitik und
 42.02                                                            1.984,6    1.840,5     2.273,1       14,5%         23,5%
             Tourismus
 42.02.01    Ländliche Entwicklung                                  991,9      813,9       991,1       -0,1%         21,8%
 42.02.02    Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei                   741,1      674,2       716,6       -3,3%          6,3%
 42.02.03    Forschung und Sonstige Maßnahmen                        68,0       76,2        75,9       11,8%         -0,3%
 42.02.04    Dienststellen/Landwirtschaft                           111,7      124,4       120,2        7,6%         -3,4%
 42.02.05    Dienststellen/Wein                                      18,0       18,4        18,7        3,6%          1,7%
 42.02.06    Tourismus                                               53,9       55,7        54,2        0,5%         -2,8%
 42.02.07    Telekommunikation                                                  64,9       280,7            -       332,6%
 42.02.08    Fernmeldebehörden/Funküberwachung                                   6,8         8,0            -        17,6%
 42.02.09    Sicherheitsforschung                                                5,8         7,5            -        30,1%
 42.02.10    Bergbau                                                             0,3         0,2            -       -33,9%
             Forst-, Wasserressourcen und
 42.03                                                              262,1      597,2       753,0      187,3%         26,1%
             Naturgefahrenmanagement
 42.03.01    Forst                                                  148,6      163,8       317,9      113,9%         94,0%
 42.03.02    Wasser                                                 113,5      433,4       435,1      283,4%           0,4%
 42          Einzahlungen                                           214,2    1.054,6       634,2      196,1%         -39,9%
 42.01       Steuerung und Services                                   8,7       19,1        19,6      125,1%           2,7%
 42.01.01    Zentralstelle                                            0,9        0,4         0,5      -44,9%         23,5%
 42.01.02    Beteiligungen                                            7,8       14,9        15,1       93,6%           1,7%
 42.01.03    Zivildienst                                                         3,8         4,0            -          4,4%
             Landwirtschaft, Regionalpolitik und
 42.02                                                               19,8      531,0       110,7      459,6%         -79,1%
             Tourismus
 davon
    42.02.04 Dienststellen/Landwirtschaft                            14,7       14,2        14,5       -1,5%          2,5%
    42.02.08 Fernmeldebehörden/Funküberwachung                                 427,2        27,2            -       -93,6%
    42.02.10 Bergbau                                                            85,6        65,0            -       -24,0%
             Forst-, Wasserressourcen und
 42.03                                                              185,7      504,5       503,9      171,3%          -0,1%
             Naturgefahrenmanagement
 42.03.01    Forst                                                    98,1      102,8        99,9       1,9%          -2,9%
 42.03.02    Wasser                                                   87,7      401,6       404,0     360,8%           0,6%
                                    Nettofinanzierungssaldo       -2.222,2   -1.619,0    -2.634,4           -              -

Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in
dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

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Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 42.01-„Steuerung und Services“

In diesem Globalbudget erfolgt die Veranschlagung der Zahlungsströme im Zusammenhang
mit dem Verwaltungs- und Personalaufwand der Zentralstelle des BMLRT (DB 42.01.01), die
gegenüber dem BVA 2020 mit 107,0 Mio. EUR weitgehend unverändert budgetiert sind.

Im DB 42.01.02-„Beteiligungen“ werden die Zahlungsflüsse mit den wesentlichen
Beteiligungen der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verbucht. Insbesondere
erfolgen laufende Zahlungen (Basiszuwendungen bzw. Administrationskosten) an die
Agrarmarkt Austria (AMA), das Bundesforschungs- & Ausbildungszentrum für Wald,
Naturgefahren & Landschaft (BFW) sowie an die Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH (AGES)7. Während die Basiszuwendungen für das BFW
(15,5 Mio. EUR) und die AGES (21,8 Mio. EUR) analog zu den Vorjahren veranschlagt sind,
gehen die zur Abdeckung des Administrationsaufwands der AMA budgetierten Auszahlungen
im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um 1,0 Mio. EUR auf 38,0 Mio. EUR zurück.

Das BMLRT erhält über die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Einzahlungen
aus Dividenden und Gewinnausschüttungen der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf)
sowie in deutlich geringerem Ausmaß von der Landwirtschaftliche Bundesversuchsanstalten
GmbH (BVW). Die ÖBf zahlen zusätzlich Fruchtgenussentgelte8 an den Bund, die gesetzlich
mit 50 % des Jahresüberschusses festgelegt sind und in der UG 45-Bundesvermögen
veranschlagt und vereinnahmt werden. Die Dividende der ÖBf ist für 2021 mit 14,4 Mio. EUR
budgetiert (+0,4 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020). Die tatsächliche Höhe der Dividende
wird durch den Holzpreis beeinflusst, der zuletzt stark gefallen ist. Dadurch entstehende Mehr-
oder Mindereinzahlungen sind von der Rücklagengebarung ausgenommen. Die Dividende der
BVW ist analog zu den Vorjahren mit 0,8 Mio. EUR veranschlagt.

Die budgetierte Auszahlungssteigerung im DB 42.01.03-„Zivildienst“ (+9,8 Mio. EUR
gegenüber dem BVA 2020) ist eine Folge der BMG-Novelle 2020, mit der dieser Bereich ab
Februar 2020 neu in die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus aufgenommen
wurde. Im Jänner 2020 wurden die Auszahlungen für den Zivildienst noch aus der
UG 11-Inneres geleistet, während sie im BVA-E 2021 zur Gänze über die UG 42 erfolgen. Im

7
    Bei der AGES handelt es sich um eine Ausgliederung der UG 24-Gesundheit.
8
    BVA-E 2021: 1,5 Mio. EUR (-0,1 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020).

                                                                                        16 / 36
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Jahr 2020 kommt es in Zusammenhang mit dem zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
eingerichteten außerordentlichen Zivildienst zu Mehrauszahlungen von bis zu 19 Mio. EUR
(siehe Pkt. 5).

GB 42.02-„Landwirtschaft, Regionalpolitik und Tourismus“

Im GB 42.02 sind mit 2,27 Mrd. EUR fast 70 % der Auszahlungen der UG 42-Landwirtschaft,
Regionen und Tourismus veranschlagt. Rund 75 % der Auszahlungen betreffen dabei die
Zahlungen           im    Rahmen         der    GAP   sowie      des      EFRE,      die    im    Wesentlichen         im
DB 42.02.01-„Ländliche                    Entwicklung“           (v. a.         ELER,        EFRE)          und        im
DB 42.02.02-„Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei“ (v. a. Direktzahlungen im
Rahmen der 1. GAP-Säule sowie sonstige Zahlungen für EMFF, FAO-Beiträge, etc.) erfasst
sind. Für diese beiden Detailbudgets sind in Summe Auszahlungen iHv 1,71 Mrd. EUR
veranschlagt. Gegenüber dem BVA 2020 sollen die Auszahlungen damit um rd. 220 Mio. EUR
ansteigen.9 Dies ist zum einen auf die Überlappung der Programmperioden 2014-2020 und
2021-2027 zurückzuführen. Zum anderen dürfte es im Jahr 2020 zu einer deutlichen
Überschreitung des vor allem im Bereich der variablen Auszahlungen relativ niedrig
angesetzten Voranschlagswertes kommen.10 Die Einzahlungen im Zusammenhang mit den
Rückflüssen aus den EU-Agrarprogrammen (EGFL, ELER) und aus den EU-Strukturfonds
(EFRE, ESF11) werden in der UG 51-Kassenverwaltung veranschlagt. Im Jahr 2020 werden
aus dem DB 42.02.02-„Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei“ auch die Auszahlungen für
Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aufgrund der COVID-19-Krise geleistet
(siehe Pkt. 5).

Im DB 42.02.03-„Forschung und Sonstige Maßnahmen“, in dem unter anderem die
Transfers           für     LandeslehrerInnen         in     land-        und     forstwirtschaftlichen         Schulen
(BVA-E 2021: 45,8 Mio. EUR) sowie die Zahlungen zur Erstellung des Grünen Berichts und
die Finanzierung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS) verbucht
werden, sollen die Auszahlungen im Jahr 2021 mit 75,9 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020
weitgehend unverändert bleiben (-0,2 Mio. EUR).

9
  Zusätzlich wird es im DB 42.02.01-„Ländliche Entwicklung“ im Jahr 2021 voraussichtlich zu einer Rücklagenentnahme
iHv 50 Mio. EUR kommen (siehe Pkt. 6.5).
10
  Große Teile der Agrar- und Strukturförderungen werden aus EU-Einzahlungen finanziert und damit variabel budgetiert werden
(Ländliche Entwicklung: rd. 68 %, Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei: fast 100 %). Das bedeutet, dass zu niedrig
veranschlagte Auszahlungen in diesem Bereich ohne unmittelbare Auswirkung auf die dem Ressort tatsächlich zur Verfügung
stehenden Mittel bleiben, weil durch die variable Budgetierung Mehrauszahlungen im Ausmaß der Rückflüsse von der EU möglich
sind.
11
     Europäischer Sozialfonds (siehe UG 20-Arbeit).

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Die     DB 42.02.04-„Dienststellen/Landwirtschaft“                    und      42.02.05-„Dienststellen/Wein“
betreffen vor allem die Mittel für land- und forstwirtschaftliche Bundesschulen. In Summe sind
in diesem Bereich für 2020 Auszahlungen iHv 138,9 Mio. EUR (-3,9 Mio. EUR gegenüber dem
BVA 2020) veranschlagt. Gegenüber dem BVA 2020 kommt es hier zu einer Änderung der
Budgetstruktur, weil die Detailbudgets zweiter Ebene für die HBLFA Gartenbau Schönbrunn
(DB 42.02.04.05) und für die HBLFA Tirol (DB 42.02.04.06) entfallen und die zugehörigen
Zahlungsströme ab 2021 im DB 42.02.04.01-„Landwirtschaftliche Schulen“ verbucht werden.

Für das DB 42.02.06-„Tourismus“ sind im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 54,2 Mio. EUR
(-1,5 Mio. EUR        gegenüber        dem      BVA 2020)        vorgesehen.        Wesentliche        budgetierte
Auszahlungen entfallen dabei auf den Mitgliedsbeitrag an die Österreich Werbung
(24,1 Mio. EUR), die Zahlungen an die ÖHT in Zusammenhang mit den Programmen der
gewerblichen Tourismusförderung (21,0 Mio. EUR) sowie die Förderungen der alpinen
Infrastruktur (2,7 Mio. EUR). Im Jahr 2020 werden aus dem DB 42.02.06-„Tourismus“ auch
mehrere       im     BVA 2020         nicht     veranschlagte         Auszahlungen          im     Rahmen        der
COVID-19-Krisenbewältigung               geleistet      (Härtefälle      bei     PrivatzimmervermieterInnen,
Präventionsmaßnahmen im Tourismus, Sonderbudget Österreich Werbung), die in Pkt. 5
näher erläutert werden. Auch im Jahr 2021 könnte es in diesem Zusammenhang zu nicht
budgetierten Mehrauszahlungen kommen, die eine entsprechende Bedeckung (z. B. über den
Krisenbewältigungsfonds) erfordern würden.

Der BVA-E 2021 sieht im DB 42.02.07-„Telekommunikation“ um 217,5 Mio. EUR höhere
Auszahlungen an die FFG für die Breitbandförderung vor, die damit auf 261,5 Mio. EUR
ansteigen sollen (siehe Pkt. 6.1 und Pkt. 4). Die übrigen Auszahlungen, die unter anderem
gemeinwirtschaftliche Leistungen im Post- und Telekombereich (z. B. Zuschüsse zu
Fernsprechentgelten und Blindensendungen) sowie die Beitragsleistungen an die Rundfunk
und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) umfassen, sind im BVA-E 2021 hingegen leicht
rückläufig.

Im DB 42.02.08-„Fernmeldebehörden/Funküberwachung“ werden insbesondere die
Einzahlungen aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen vereinnahmt. Im September 2020
wurde die zweite 5G-Auktion mit einem Nettoerlös iHv 201,9 Mio. EUR abgeschlossen.12 Mit
einer       im      Nationalrat         am        7. Juli 2020        beschlossenen              Änderung        des

12
  Siehe Pressemitteilung der RTR vom 11. September 2020. Aus der ersten 5G-Auktion erfolgten im Jahr 2019 Einzahlungen
iHv 187,7 Mio. EUR.

                                                                                                              18 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

Telekommunikationsgesetzes 200313 wurde die temporäre Möglichkeit einer Stundung von
Frequenznutzungsentgelten geschaffen, die dazu führen könnte, dass ein Teil der
Einzahlungen aus dem Vergabeverfahren erst im Jahr 2021 geleistet wird. In diesem Fall
würde es zu entsprechenden Mehreinzahlungen gegenüber dem BVA-E 2021 kommen. Aus
der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen entstehende Mehr- oder Mindereinzahlungen sind von
der Rücklagengebarung ausgenommen.

Weitere wesentliche Einzahlungen gehen auch im DB 42.02.10-„Bergbau“ aus dem
Flächen-, Feld-, Speicher- und Förderzins ein. Der BVA-E 2021 sieht hier Einzahlungen
iHv 65,0 Mio. EUR vor. Dies bedeutet einen Rückgang um 20,5 Mio. EUR gegenüber dem
BVA 2020. Auch der BVA 2020 dürfte aus derzeitiger Sicht nicht erreicht werden. Das Ressort
erwartet hier Einzahlungen iHv 61,8 Mio. EUR und damit eine Voranschlagsunterschreitung
um 23,8 Mio. EUR. Die Einzahlungsentwicklung beim Flächen-, Feld-, Speicher- und
Förderzinswird vor allem von den Importwerten, dem Dollarkurs und der Fördermenge
determiniert.         Damit      verbundene        Mehr-      oder      Mindereinzahlungen         sind   von   der
Rücklagengebarung ausgenommen.

Die       Auszahlungssteigerung            im    DB 42.02.09-„Sicherheitsforschung“                (+1,7 Mio. EUR
gegenüber dem BVA 2020) ist darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für den
Jänner 2020 noch in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) erfolgten.

Der Nationalrat beschließt im BVA das Budget auf Ebene der Untergliederungen und Global-
budgets. Die innerhalb eines Globalbudgets definierten Detailbudgets sind von der Beschluss-
fassung nicht umfasst, weshalb das Ressort weitgehende Umschichtungsmöglichkeiten hat.
Das GB 42.02-„Landwirtschaft, Regionalpolitik und Tourismus“ umfasst mittlerweile insgesamt
10 Detailbudgets mit sehr unterschiedlichen Themenbereichen. Laut BHG 2013 ist ein Global-
budget ein sachlich zusammengehöriger Verwaltungsbereich, in dem Mittelverwendungen und
-aufbringungen für ein gleichgerichtetes Leistungsspektrum zusammengefasst sind. Dies
bedeutet im konkreten Fall, dass die Beschlussfassung ein sehr weites Leistungsspektrum mit
mehreren Schwerpunkten umfasst und somit das Ressort einen hohen Spielraum bei der
Mittelverwendung und bei Umschichtungen zwischen sehr heterogenen Schwerpunkten hat.
Aus Sicht des Budgetdienstes sollte daher eine Überarbeitung der Budgetstruktur der
UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgenommen werden, mit der sichergestellt
wird, dass der Nationalrat die Mittel für die jeweiligen Schwerpunkte getrennt beschließen
kann.

13
     Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird (BGBl. I Nr. 90/2020)

                                                                                                            19 / 36
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GB 42.03-„Forst-, Wasserressourcen und Naturgefahrenmanagement“

Die Auszahlungen im DB 42.03.01-„Forst“ steigen im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020
um 154,0 Mio. EUR an. Dies ist insbesondere auf die für den Waldfonds veranschlagten
Auszahlungen iHv 157,9 Mio. EUR zurückzuführen (siehe Pkt. 4). Zu einem gegenläufigen
Effekt kommt es im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung, weil die Auszahlungen im
Rahmen des Aktionsprogramms zum präventiven Lawinenschutz, aus dem im Zeitraum 2019
bis 2022 insgesamt 45 Mio. EUR zur Verfügung stehen, gegenüber dem BVA 2020 um
3 Mio. EUR zurückgehen.

Der    BVA-E 2021         sieht    für    das    DB 42.03.02-„Wasser“             weitgehend        unveränderte
Auszahlungen iHv 435,1 Mio. EUR (+1,7 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020) vor. Die
großen Auszahlungsposten in diesem Detailbudget betreffen zum einen den Schutzwasserbau
(106,3 Mio. EUR) und zum anderen die Siedlungswasserwirtschaft (316,7 Mio. EUR). In der
Siedlungswasserwirtschaft werden (v. a. über Annuitätenzuschüsse) langfristige Förderungen
(Laufzeit ca. 25 Jahre) für Maßnahmen zur kommunalen Trinkwasserversorgung und
Abwasserentsorgung sowie Mittel für die Verbesserung des ökologischen Zustands der
Gewässer       und     für    Forschungsvorhaben           vergeben.      Die     Finanzierung       erfolgt    aus
zweckgebundenen Einzahlungen, die im Wesentlichen aus einer Ab-Überweisung von
Ertragsanteilen aus der UG 16-Öffentliche Abgaben sowie aus Mitteln des Umwelt- und
Wasserwirtschaftsfonds stammen. Der Zusagerahmen für Förderungen im Bereich der
Siedlungswasserwirtschaft ist im UFG geregelt, das für 2017 bis 2021 jeweils einen
Förderungsbarwert            iHv 80 Mio. EUR        vorsieht.14      Zusätzliche       Mittel     können       über
Sondertranchen zur Verfügung gestellt werden. Die Auszahlungen, die aufgrund der langen
Projektlaufzeiten deutlich vom Zusagerahmen abweichen, werden auf Grundlage einer
Bedarfsschätzung der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) veranschlagt.

Neben den Einzahlungen für die Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft (siehe oben)
werden in diesem Globalbudget vor allem Einzahlungen aus dem Katastrophenfonds
vereinnahmt, aus denen Auszahlungen für die Wildbach- und Lawinenverbauung sowie den
Schutzwasserbau bedeckt werden und die dementsprechend auch als Auszahlungen in der
UG 44-Finanzausgleich (GB 44.02-„Katastrophenfonds) aufscheinen.

14
  Zuvor waren für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 100 Mio. EUR vorgesehen. Im Jahr 2000 lag der Zusagerahmen noch bei
283 Mio. EUR.

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6.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung               des         Finanzierungs-              und         des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:

Tabelle 6:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 42                                                           FinHH - Ausz.                               ErgHH - Aufw.                    Diff. EH-FH
                                                       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2021      BVA         BVA-E     Diff. BVA-E 2021        BVA-E
                                         in Mio. EUR   2020        2021        - BVA 2020         2020         2021        - BVA 2020            2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       2.643,3    3.251,0     607,7      23,0%    2.642,2     3.250,8     608,6      23,0%           -0,2
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                   187,4      189,5         2,1     1,1%      187,6       189,5         2,0     1,0%            0,0
   davon
     Bezüge                                             142,2       141,8        -0,5    -0,3%     142,5        141,8        -0,7    -0,5%            0,0
     Gesetzlicher Sozialaufwand                          32,9        33,4         0,5     1,5%      32,9         33,4         0,5     1,5%            0,0
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand     226,5       274,2        47,8    21,1%     225,2        274,0        48,8    21,7%           -0,2
   davon
     Mieten                                               27,2       29,1       1,9     6,8%         27,3        29,1       1,8     6,5%              0,0
     Aufwand für Werk leistungen                          85,5      120,5      35,0    40,9%         85,1       120,5      35,4    41,6%              0,0
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                  77,7       85,9       8,3    10,6%         77,3        85,9       8,6    11,2%              0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand                0,7        0,0       -0,7 -100,0%          0,7         0,0       -0,7 -100,0%              0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 2.228,8    2.787,3     558,5    25,1%      2.228,8     2.787,3     558,5    25,1%              0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger       1.528,1    1.748,6     220,5      14,4%    1.528,1     1.748,6     220,5      14,4%            0,0
     an Unternehmen                                      160,0      378,0     218,0     136,2%      160,0       378,0     218,0     136,2%            0,0
     an private Haushalte/Institutionen                  535,9      655,9     120,0      22,4%      535,9       655,9     120,0      22,4%            0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                            27,1        27,9        0,8       3,1%          27,9
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                 14,6        19,8        5,3      36,1%          19,8
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                     3,0         0,5       -2,5     -82,1%           0,5
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                           5,9         6,7        0,7      12,1%           6,7
   davon
     Abfertigungen                                                                                     2,4        2,6        0,1      5,7%            2,6
     Jubiläumszuwendungen                                                                              2,9        3,1        0,3      9,1%            3,1
     Nicht k onsumierte Urlaube                                                                        0,3        0,3        0,0     -7,4%            0,3
     Sonstige                                                                                          0,3        0,7        0,3    105,6%            0,7
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit               30,2       17,5     -12,7    -42,0%                                                       -17,5
   Sachanlagen                                            30,2       17,3     -12,9 -42,8%                                                          -17,3
   Immaterielle Vermögenswerte                             0,0        0,2       0,2 1.657,1%                                                         -0,2
 Darlehen und Vorschüsse                                   0,1        0,1       0,0    -16,3%                                                        -0,1
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                  0,1        0,1       0,0 -16,3%                                                           -0,1
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt        2.673,6    3.268,6     595,0     22,3%     2.669,4     3.278,8     609,4      22,8%           10,1

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die      Unterschiede          zwischen           dem         Finanzierungshaushalt                      (Auszahlungen)                 und        dem
Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2021 mit insgesamt 10,1 Mio. EUR
vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch
Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und
Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt)
bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und
Einzahlungen              hinsichtlich           Darlehen              und            Vorschüssen                 betreffen            nur          den
Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

                                                                                                                                                 21 / 36
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Tabelle 7:          Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge)

 UG 42                                                           FinHH - Einz.                                  ErgHH - Ertr.                Diff. EH-FH
                                                      BVA          BVA-E    Diff. BVA-E 2021         BVA         BVA-E      Diff. BVA-E 2021    BVA-E
                                        in Mio. EUR   2020          2021       - BVA 2020            2020         2021         - BVA 2020        2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                      1.054,4        634,1      -420,3    -39,9%      1.054,4       634,1    -420,3      -39,9%           0,0
 Finanzierungswirksame Erträge
   Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit      493,0         71,9      -421,2    -85,4%       493,0         71,9    -421,2      -85,4%           0,0
   davon
     Erträge aus Mieten                                   2,7          2,2       -0,5     -19,4%         2,7          2,2       -0,5    -19,4%            0,0
     Erträge aus der Veräußerung von Material             4,3          4,5        0,2       3,6%         4,3          4,5        0,2      3,6%            0,0
   Kostenbeiträge und Gebühren                           41,0         42,0        1,0       2,4%        41,0         42,0        1,0      2,4%            0,0
   Einzahlungen/Erträge aus Transfers                   503,5        503,7        0,3       0,1%       503,5        503,7        0,3      0,1%            0,0
   davon
     innerhalb des Bundes                               479,5        464,3      -15,2      -3,2%       479,5        464,3      -15,2      -3,2%           0,0
   Vergütungen innerhalb des Bundes                       0,0          0,0         0,0    -10,3%         0,0          0,0         0,0    -10,3%           0,0
   Sonst. Einzahlungen/Erträge                            2,0          1,4        -0,6    -30,4%         2,0          1,4        -0,6    -30,4%           0,0
   Finanzerträge                                         14,9         15,2         0,2      1,7%        14,9         15,2         0,2      1,7%           0,0
   davon
     Dividenden u. ähnliche Gewinnausschüttungen         14,9         15,1        0,2      1,7%         14,9         15,1        0,2     1,7%              0,0
 Nicht finanzierungswirksame Erträge                                                                    24,3          8,6      -15,7    -64,7%             8,6
   Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers                                                         23,3          8,6      -14,7 -63,2%                8,6
     Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen                                                         2,9          2,3       -0,6 -20,1%                2,3
     Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers                                                        20,3          6,2      -14,1 -69,4%                6,2
   Finanzerträge                                                                                         1,0          0,0        -1,0 -100,0%              0,0
 Investitionstätigkeit                                    0,1          0,1         0,0     -2,3%                                                          -0,1
 Darlehen und Vorschüsse                                  0,1          0,0        -0,1   -100,0%                                                           0,0
               Einzahlungen / Erträge insgesamt       1.054,6        634,2      -420,4    -39,9%      1.078,7       642,7    -436,0      -40,4%            8,5

         Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -1.619,0     -2.634,4 -1.015,4             -   -1.590,7     -2.636,1 -1.045,4             -         -1,7

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die Erträge (Ergebnishaushalt) sind im BVA-E 2021 um 8,5 Mio. EUR höher veranschlagt als
die Einzahlungen (Finanzierungshaushalt), wobei der Unterschied vor allem durch nicht
finanzierungswirksame                      Bestandsmehrungen                             am          langfristigen               Vermögen                     im
DB 42.03.01-„Forst“ und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen verursacht wird.

6.4        Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 8:          Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 42                                                                             Erfolg            BVA           BVA-E          Diff. BVA-E 2021 -
                                                                  in Mio. EUR       2019             2020           2021               BVA 2020
 Förderungen                                                                        1.826,2          1.936,1         2.492,4            556,4        28,7%
 davon
   Marktordnung und Fischerei (EU-Mittel)                                                728,9         659,7           702,6             42,9         6,5%
   ELER (EU-Mittel)                                                                      680,5         499,6           647,8            148,2        29,7%
   ELER (Bundesmittel)                                                                   277,5         276,9           301,0             24,1         8,7%
   Schutzwasserbau                                                                        94,4          96,8            97,8              1,0         1,0%
   Tourismus                                                                              27,3          28,6            27,1             -1,5        -5,4%
   FFG Breitband Austria 2020 Förderungen (vor 2020: UG 41)                                             40,0           257,8            217,8       544,5%
   Siedlungswasserwirtschaft (vor 2020: UG 43)                                                         312,0           314,6              2,6         0,8%
   Transfer Waldfonds                                                                                                  119,5            119,5             -

Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021

                                                                                                                                                      22 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

Die Auszahlungen der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus entfallen zu rd. 76 %
auf Förderungen, die in Summe mit 2,49 Mrd. EUR veranschlagt sind. Davon entfallen
wiederum rd. 67 % auf Agrarförderungen. Weitere wesentliche Förderpositionen betreffen im
BVA-E 2021 insbesondere die Siedlungswasserwirtschaft (13 % der UG-Förderungen), die
Breitbandförderung (10 %) sowie den Schutzwasserbau und einen Teil der Auszahlungen für
den Waldfonds.

Nähere Informationen zu den einzelnen Budgetbereichen sind Pkt. 6.2 zu entnehmen.

6.5      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020
und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020
erfolgte eine Umschichtung von Rücklagen aufgrund der BMG-Novelle 2020 und es wurden
bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen verbleibt ein
fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage
des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die
Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen.

Tabelle 9:       Rücklagengebarung

 UG 42                                                        Veränderung                  Budget. RL-                  Anteil
                                                  Stand                         Stand                     Rücklagen
                                                               31.12.2019 -                Verwendung                 RL-Rest am
                                                31.12.2019                    30.09.2020                    -rest
                                  in Mio. EUR                   30.09.2020                  BVA-E 2021                BVA-E 2021
 Detailbudgetrücklagen                                123,1            725,5         848,6              -
 Variable Auszahlungsrücklagen                        264,4                 -        264,4              -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                   13,0              -4,1          8,8              -
                               Gesamtsumme            400,4            721,4       1.121,9       -220,0*)       901,9     27,6%

*) Bei den budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich ein in Fußnote 13 erläuterter Unterschied zum Budgetbericht 2021.

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021

Die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verfügte Ende 2019 über Rücklagen
iHv 400,4 Mio. EUR, wobei diese zu mehr als der Hälfte auf variable Auszahlungsrücklagen
aus den EU-Förderungen entfallen. Aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020
erhöhte sich der Rücklagenstand der UG 42 um insgesamt 776,5 Mio. EUR, wobei der
überwiegende          Teil    davon       aus       der       UG 41-Mobilität         (v. a.    Mobilfunklizenzen           und
Breitbandinitiative) übertragen wurde. Unter Berücksichtigung der im BVA 2020 budgetierten
Rücklagenentnahme für die Breitbandförderung (44 Mio. EUR) sowie der im Vollzug 2020
vorgenommenen Rücklagenentnahmen zur Abdeckung der Betriebskosten der Spanischen
Hofreitschule        iHv 7,0 Mio. EUR             und         von      Katastrophenschäden               im     Forstbereich

                                                                                                                         23 / 36
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