Venture Capital (Wagniskapital) - Merkblatt - IHK München

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Venture Capital
(Wagniskapital)
Merkblatt
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Venture Capital (Wagniskapital)

Was versteht man unter Venture Capital (VC)?
VC kann man mit Wagnis- bzw. Risikokapital übersetzen. VC bietet sich für
kapitalsuchende Unternehmen (z.B. junge technologiegetriebene Startup-
Unternehmen) für einen längeren Zeitraum als haftendes bzw. wirtschaftliches
Eigenkapital an. Man unterscheidet zwischen einer stillen und einer offenen Be-
teiligungsform. Die beiden Varianten werden gleichzeitig und in Ergänzung zur
Fremdkapitalfinanzierung durch Kreditinstitute eingesetzt.

Was ist das Ziel einer VC-Finanzierung?
Ziel der VC-Finanzierung ist die Bereitstellung von notwendigem Eigenkapital, um
am Laufzeitende eine möglichst hohe Wertsteigerung (> 20% p.a.) des
Unternehmens zu erwirtschaften.

In welchen Branchen kommt eine VC-Finanzierung
zum Einsatz?
VC-Finanzierungen findet man oftmals in starken Wachstumsmärkten in Hoch-
technologie-Branchen.

Wie kann das Unternehmen von der Erfahrung des
VC-Gebers profitieren?
Das VC ist in der Regel nicht nur eine reine Kapitaleinlage für VC-Geber, sondern
wird mit Beratungsleistungen und aktiver Managementunterstützung verbunden. Das
Leistungsspektrum von VC-Gebern umfasst die Ausarbeitung eines Finanzierungs-
konzepts, die Vorbereitung und Durchführung weiterer Finanzierungsrunden sowie
die Auswahl und Beschaffung weiterer Investoren.
Darüber hinaus sorgt der VC-Geber nach Vereinbarung für die Erstellung von
Beteiligungskonzepten, Unternehmensstrategie- und Entwicklungskonzepten,
Hilfestellung bei Vertragsgestaltung und Internationalisierung, personelle
Managementverstärkung, Entwicklung von Marketing- und Vertriebsstrategien,
Identifikation und Auswahl von Kooperationspartnern, Erschließung von
Branchenkontakten sowie Begleitung beim Börsengang und Unternehmensverkauf.
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Branchenkontakten sowie Begleitung beim Börsengang und Unternehmensverkauf.

In welchen Finanzierungsphasen wird VC
angeboten?

Das VC wird in unterschiedlichen Phasen und mit unterschiedlichen Zielsetzungen
angeboten:
      a. Frühphasenfinanzierung (First-Stage Finanzierung)
      Als so genanntes Seed Capital wird VC zur Umsetzung einer Geschäftsidee in
      marktgängige Produkte und Dienstleistungen oder als Startup-Finanzierung zur
      Unternehmensgründung und zur Deckung der Markteinführungskosten
      bereitgestellt.
      b. Expansionsphasen-Finanzierung (Second-Stage-Finanzierung)
      In dieser Phase wird VC typischerweise zur Erweiterung des Produktions- und
      Vertriebssystems oder zur Stärkung der Marktdurchdringung in Anspruch ge-
      nommen. Zur Vorbereitung eines Börsengangs wird häufig durch eine
      Brückenfinanzierung die Börsenreife des Unternehmens herbeigeführt.
      c. Besondere VC-Finanzierungsanlässe
      Als besondere Finanzierungsanlässe mit Nutzung des VC eignen sich z.B.
      Umstrukturierung von Unternehmen, Management-Buy-Outs (MBO) oder
      Management-Buy-Ins (MBI) sowie Finanzierungen der Unternehmensnachfolge.

Was sind die Schritte bis zur VC-Finanzierung?

1. Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme mit potenziellen VC-Gebern sollte gezielt (z.B. keine Rund-
schreiben) unter Verweis auf das Unternehmenskonzept erfolgen. Seriöse VC-Geber
werden üblicherweise zusichern, die Geschäftsidee streng vertraulich zu behandeln.
2. Letter of Intent (kurz: LoI)
Ist der VC-Geber von den Erfolgsaussichten des zu finanzierenden Vorhabens
überzeugt, werden in einem LoI die wechselseitigen Absichten des Beteili-
gungsengagements festgehalten. Der LoI enthält Aussagen über Beteiligungs-
bedingungen des VC-Gebers sowie Laufzeit und Umfang der Finanzierung.
Der VC-Nehmer wird im Gegenzug eine Erklärung abgeben, keine anderen
Verhandlungen mit dritten potenziellen Kapitalgebern aufzunehmen. Je nach
Verhandlungsstatus kann ein rechtlich verbindlicher Vorvertrag das Ende dieser
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Verhandlungsstatus kann ein rechtlich verbindlicher Vorvertrag das Ende dieser
Phase bilden.

3. Due Diligence
Der VC-Geber prüft das Unternehmen und dabei besonders die bestehenden
rechtlichen Verhältnisse (Legal Due Diligence), Rechnungswesen, Bilanzen und
Finanzdaten (Financial Due Diligence) sowie die wirtschaftlichen Aussichten des
Engagements unter Einbezug des Innovationsgehalts des Unternehmens (Business
Due Diligence).

4. Beteiligungsvertrag
Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind in einem Beteiligungsvertrag fest-
gehalten. Der VC-Geber geht eine direkte Beteiligung als Mitgesellschafter oder
Aktionär in Form einer Minderheitsbeteiligung (häufig in Höhe von 20% bis 35 %) ein.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in einer Rechtsform betrieben wird, die
Beteiligungen von Investoren begünstigt. Insofern bietet sich neben der GmbH
besonders die (kleine) Aktiengesellschaft an. In Betracht kommt auch eine stille
Beteiligung bzw. eine Kombination aus direkter und stiller Beteiligung des VC-
Gebers.
Der VC-Geber sichert sich dabei vertraglich Mitsprache- und Kontrollrechte. Im
Beteiligungsvertrag sollten auch die vom VC-Geber zu erbringenden Management-
unterstützungs- und Beratungsleistungen festgehalten werden.
Weiter enthält der Vertrag in der Regel auch Vereinbarungen über die Geheim-
haltung, ein Abwerbungsverbot von Mitarbeitern des VC-Nehmers und ggf.
Regelungen über die Möglichkeit, weitere Investoren zu beteiligen.
Es empfiehlt sich über den Ausstieg des VC-Gebers am Ende des Engagements
(Exit-Strategie) zu sprechen und eine Vertragsklausel unter Berücksichtigung von
Alternativ-Szenarien einzustellen.

Welche Institutionen oder Investoren bieten
Angebote zu VC-Beteiligungen an?

      a. Öffentliche Investoren, die sich als Mitinvestoren mittels Fördermitteln
      beteiligen, wie z.B. VC-Tochtergesellschaften der Kreditanstalt für Wiederaufbau
      (KfW).
      b. Private VC-Gesellschaften, die sich als Unternehmensbeteiligungs-

      gesellschaften aus eigenen Fonds refinanzieren.
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      gesellschaften aus eigenen Fonds refinanzieren.
      c. Institutionelle Anleger wie Banken, Versicherungen oder Pensionskassen
      unterhalten eigene VC-Gesellschaften.
      d. Inkubatoren, die sich darauf spezialisieren in der Seed-Phase nicht nur
      Startkapital zur Verfügung zu stellen, sondern in Fragen der Unternehmens-
      gründung und -führung Hilfestellung zu leisten. Häufig wird hierfür auch die
      erforderliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt.
      e. Business Angels, Privatinvestoren, die jungen Unternehmen nicht nur eine
      Anschubfinanzierung gewähren, sondern als Mentoren mit Rat und Tat zur Seite
      stehen. Die Business Angels beteiligen sich dabei häufig als stille Teilhaber.
      f. Industrielle Investoren oder so genannte Corporate Venture-Partner, z. B.
      Großunternehmen, die überwiegend aus unternehmensstrategischen
      Gesichtspunkten jungen Wachstumsunternehmen VC zur Verfügung stellen, um
      sich den Zugang zu technologischen Innovationen zu sichern.

Was verbirgt sich hinter einer "offenen
Beteiligung"?
Die offene Beteiligung führt, anders als das Bankdarlehen, nicht zu einer laufenden
Verzinsung / Tilgung des Engagements und wird ohne Inanspruchnahme bank-
üblicher Sicherheiten ausgezahlt. Als Gegenleistung erhält der VC-Geber Gesell-
schafteranteile.

Wann und in welcher Form wird das VC
zurückgezahlt?
Das VC wird am Ende des Finanzierungszeitraums, der sich in der Regel zwischen 3
bis 7 Jahren bewegt, durch Veräußerung der Gesellschafteranteile ("Exit", z.B. durch
Börsengang) in der Regel mit Gewinn zurückgeführt.

Wie erkennt der VC-Nehmer einen geeigneten
VC-Geber?
Bei der Auswahl eines VC-Gebers sollte nicht entscheidend sein, ob am meisten
Kapital zur Verfügung gestellt wird, sondern welcher VC-Geber den größten Wert für
das Unternehmen schaffen kann. VC-Nehmer sollten dabei auf folgende Kriterien
achten:
      1. Stimmen die weichen Faktoren? (Sympathie des VC-Gebers als Person); das
      gegenseitige Vertrauen gilt als unverzichtbarer Baustein jeder VC-Finanzierung
      2. Branchenmäßige Ausrichtung und Interessenprofil des VC-Gebers.
      VC-Nehmer sollten sich nach Referenzen und dem Beteiligungsportfolio des
      VC-Gebers erkundigen
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      VC-Gebers erkundigen
      3. Refinanzierung, Kapitalquellen und verfügbares Kapitalvolumen des
      VC-Gebers. Sind z.B. finanzielle Mittel für eine Nachfinanzierung verfügbar?
      4. Beratungskompetenz, Art und Umfang der Managementunterstützung sowie
      Erreichbarkeit des VC-Gebers
      5. Die Höhe der Beteiligung des VC-Gebers am Unternehmen
      6. Ist die Beteiligung von weiteren Investoren möglich (übernimmt der VC-Geber
      die Rolle des Lead-Investors)?
      7. Welche Mitsprache- und Kontrollrechte sichert sich der VC-Geber? Welche
      Informations- und Berichtspflichten treffen den VC-Nehmer?
      8. Welcher Finanzierungszeitraum ist festgelegt? Ist eine Verlängerungsoption
      möglich?
      9. Wird eine Exit-Strategie verfolgt?

Was kann der VC-Nehmer tun, um einen potentiellen
VC-Geber zu überzeugen?
Für die Abwägung von Erfolgs- und Wachstumschancen und den Risiken einer
Beteiligung durch den VC-Geber ist der Businessplan des VC-Nehmers ein zentraler
Bestandteil. Der Businessplan ist Strategiepapier und Visitenkarte des (geplanten)
Unternehmens und sollte die wichtigsten Aspekte des Geschäftsvorhabens
zusätzlich auf max. zwei Seiten komprimiert darstellen können. Die VC-Geber
entscheiden vor allem anhand der Zusammenfassung, ob eine Geschäftsidee
genügend Erfolgspotential verspricht.

Worauf legen VC-Geber Wert?
      1. Qualität und Innovationsgrad der Geschäftsidee
      Wesentlich sind ein klar definierter Kundennutzen, ein ausbaufähiger
      Wettbewerbsvorteil und ein für das Produkt bzw. die Dienstleistung attraktiver,
      wachstumsfähiger Markt. Marktführerschaft sollte angestrebt werden.
      Innovationen sollten z.B. durch Patente geschützt sein.
      2. Kompetenz der Gründer bzw. Potenzial des im Unternehmen tätigen
      Managements
      Bei Gründern spielen neben technischen auch kaufmännische Vorkenntnisse
      eine wesentliche Rolle. Entscheidend ist, ob der VC-Geber davon überzeugt ist,
      dass das Management fähig ist, Unternehmensstrategie und operationale
      Planung umsetzen, und dazu auch bereit ist, persönliches Risiko zu tragen.
      3. Klare Unternehmensstruktur
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      3. Klare Unternehmensstruktur
      Sämtliche Kernaufgaben wie Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, Finanzen
      und Controlling sollten kompetent abgedeckt sein oder durch Inanspruchnahme
      von Beratungsleistungen vervollständigt werden können.
      Unternehmensgründungen durch Gründerteams werden schon aus
      Risikogesichtspunkten Gründungen durch Einzelpersonen vorgezogen.
      4. Qualifizierter, detaillierter Businessplan
      Überzeugende Aussagen über die Geschäftsidee bzw. das Produkt, das
      Unternehmen, das Management, über Markt und Wettbewerb sowie über die
      finanzwirtschaftlichen Eckdaten mit nachvollziehbarer Finanz- und abgestimmter
      Liquiditätsplanung sollten über die nächsten drei bis fünf Geschäftsjahre
      vorliegen. Das für das Unternehmen notwendige Kapital zur Finanzierung sollte
      in einer Kapitalbedarfsrechnung als Teil des Businessplans detailliert aufgelistet
      sein. Häufig werden Marketing- und Vertriebskosten unterschätzt, so dass sich
      der Kapitalbedarf dadurch fortlaufend erhöhen kann.
      5. Steigerung des Unternehmenswerts und Exit-Potenzials
      Vor der Finanzierung durch den VC-Geber ist zu klären, ob aus Investorensicht
      ein attraktiver und dem Investitionsrisiko angemessener Return on Investment
      (ROI) durch Veräußerung der Beteiligung am Ende des Finanzierungszeitraums
      erzielt werden kann.

Was sind die typischen Venture Capital
(Vertrags-)kennzahlen?
Fonds-Laufzeit
Die meisten Venture-Capital-Fonds sammeln einen begrenzten Geldbetrag ein und
werden für einen Zeitraum aufgelegt. In aller Regel handelt es sich hierbei um
geschlossene Fonds, d.h. die Limited Partners (also die Fonds-Investoren) dürfen
das Kapital vorher nicht abziehen. Sobald die Zielfondsgröße erreicht ist, steht
dieses Kapital meist für einen Zeitraum von sieben bis zehn Jahren unter dem
Management des Fonds. Fondsmanager haben die Möglichkeit, die Laufzeit des
Fonds nach eigenem Ermessen schrittweise jährlich um bis zu zwei Jahre zu
verlängern, um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten.

Investitionszeitraum
Der Zeitraum, in dem der Fonds den Großteil seines Kapitals in seinen
Portfoliounternehmen einsetzt, beträgt üblicherweise durchschnittlich fünf Jahre zzgl.
einer Verlängerungsoption von bis zu zwei Jahren.

Harvest Period
Der Zeitraum, in dem der Fonds beginnt, Erträge aus seinen Investitionen durch
Fusionen und Übernahmen, Börsengänge, Technologielizenzverträge und andere
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Fusionen und Übernahmen, Börsengänge, Technologielizenzverträge und andere
Mittel zu erzielen.

Internal Rate of Return (IRR) bzw. Interner Zinsfuß (IZF)
Im Kontext von Private Equity und Venture Capital ist der IRR die annualisierte
effektive Rendite, die auf das investierte Kapital verdient werden kann. Je länger das
Geld an eine Investition gebunden ist, desto höher ist das Vielfache der
ursprünglichen Investition, das zurückgezahlt werden muss, um eine angemessene
interne Rendite zu erzielen. Wichtig ist also nicht nur, welcher Erlös erzielt wird,
sondern wie schnell dieser realisiert wird. Der Erfolg eines Venture-Capital-Fonds
wird im wesentlichen anhand der IRR festgestellt.

J-Kurve
Das ist die Form der internen Renditekurve im Lauf des Lebenszyklus des Fonds, die
sowohl die Anlageperiode als auch die Ernteperiode umfasst. Der Name der Kurve
"J" entspringt der Ähnlichkeit seiner Form.
Cash-on-Cash Rendite
Die Cash-on-Cash-Rendite ist eine vereinfachte Methode zur Berechnung der
Rendite. Errechnet wird sie durch Division des gesamten Geldbetrags, der aus einer
Investition (oder der Kombination von zurückgegebenen Geldern und dem aktuellen
Wert des Portfolios) erhalten wurde, durch den ursprünglich gebundenen Betrag.
Synonym verwendet wird hier das Multiple on Invested Capital (MOIC).
Beispiel: Nehmen wir an, ein Investor investiert 10 Millionen Euro in ein bestimmtes
Portfoliounternehmen. Zur Erleichterung nehmen wir zudem an, dass keine
Folgeinvestitionen getätigt wurden. Das Portfoliounternehmen wird anschließend
verkauft und der Investor erhält 50 Millionen Euro an Erlösen aus dem Verkauf, was
bedeutet, dass der Cash-on-Cash Return (oder MOIC) der Investition 500% betrug.

Assets under Management (AuM)
Das verwaltete Fondsvermögen entspricht dem Gesamtmarktwert der finanziellen
Vermögenswerte, die der Venture-Capital-Fonds im Auftrag seiner Kommanditisten
aktuell verwaltet.
Management Gebühren
Die jährliche Gebühr, die der Venture-Capital-Fonds für seine Verwaltungs-
dienstleistungen berechnet, beträgt typischerweise 2% des verwalteten Vermögens.
Abweichungen sind allerdings ebenfalls nicht ungewöhnlich. Die Verwaltungsgebühr
wird in aller Regel verwendet, um Grundgehälter, Mieten, Rechts- und andere
Dienstleistungsgebühren, Marketingkosten und andere Nebenkosten zu zahlen, die
dem Fonds im Laufe seiner Verwaltung entstehen können.

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Carried Interest oder Carry
Der Carried Interest oder Carry ist die vom Fonds berechnete Gebühr für die
Gewinne, die mit einer bestimmten Investition erzielt werden. Typischerweise liegt
der Wert im Bereich von 20%. Der Carry dient dazu, die Interessen der Limited
Partner mit denen der persönlich haftenden Gesellschafter, die den Fonds verwalten,
in Einklang zu bringen.

Wie kann der Ausstieg ("Exit") des VC-Gebers
erfolgen?
Am Laufzeitende der VC-Finanzierung steht der Ausstieg des VC-Gebers aus dem
Beteiligungsengagement als sogenannter Exit. Die von den Beteiligten angestrebte
Variante ist der Börsengang des Unternehmens.
Weit häufiger veräußert der VC-Geber seine Anteile an ein anderes Unternehmen
bzw. anderen Investor (Trade Sale), wobei nicht selten der VC-Nehmer den
Wertzuwachs des Unternehmens durch den Verkauf seiner eigenen Geschäftsanteile
realisiert.
Es kommt aus strategischer Sicht auch in Betracht, dass der VC-Nehmer die Anteile
des VC-Gebers zurückkauft (Buy Back).
Initial Public Offering (IPO)
Unter Going Public oder Initial Public Offering (IPO) versteht man den Gang eines
Unternehmens an die Börse.
Für den Kapitalgeber ist bei dieser Variante die höchste Rendite erzielbar. Ein Vorteil
für ihn ist die Flexibilität, da der Zeitpunkt des Exits individuell gehandhabt werden
kann.
Der Kapitalgeber hat bei dieser Variante die Möglichkeit am weiteren Wertzuwachs
des Unternehmens teilzuhaben, solange er Teile seiner Aktien hält.
Secondary Buyout
Der Secondary Buyout beschreibt den Verkauf von Eigenkapitalanteilen eines
Unternehmens von einem Finanzinvestor an einen neuen Finanzinvestor.
Dieser Exit-Weg ist für den Kapitalgeber aber nur von geringem Interesse, da die
erwartete Rendite hier i.d.R. nicht sehr hoch ist.
Grund dafür ist, dass die neuen Investoren in der Regel keine hohen Preise zahlen
möchten, da sie selbst an einer Gewinnerzielung mit dem Unternehmen interessiert
sind.

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Wichtige Adressen
Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK)
https://www.bvkap.de/
Reinhardtstraße 27 c
10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 30 69 82 - 0
Telefax: 0 30 / 30 69 82 20
Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND)
http://www.business-angels.de/
Semperstraße 51
45138 Essen
Telefon: 0201 89 41 5 12
E-mail: band@business-angels.de
European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA)
https://www.investeurope.eu/
Minervastraat 6,
B-1930 Zaventem (Brussels)
Telefon: +32 27 15 00 20 Fax: +32 27 25 07 04
E-Mail: evca@evca.com

European Business Angels Network (EBAN)
Avenue des Arts 12 Bte 7
1210 Brussels
Belgium
Telefon: 0032 2218 4313
Fax: 0032 2218 4583
E-Mail: info@eban.org
www.eban.org

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Munich network - Netzwerk München e.V.
Agnes-Pockels-Bogen 1
80992 München
Telefon: 0049 89 630 2530
E-Mail: info@munichnetwork.com

Nützliche Links
Unterstützung für Investoren: BAFA Programm INVEST
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Gr%C3%BCndung/Beratung.html
IHK-Informationen für Startups:
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/finanzierung-und-foederung/Unternehmensfinanzierung/V
Bayern Kapital zu Venture Capital in Bayern
https://bayernkapital.de/#home
Informationen zum Coparion-Fonds
https://www.coparion.vc/
Informationen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH
https://www.baybg.de/

Literatur
BVK Jahrbuch
Herausgeber: Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V.
(BVK)

ANSPRECHPARTNER
Betriebswirtschaftliche Beratung
Tel.: 089-5116-2222 Fax: 089-5116-82222
beratung@muenchen.ihk.de

Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre
Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre
inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z.B. durch
einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.

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