Venture Capital (Wagniskapital) - Merkblatt - IHK München
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Venture Capital (Wagniskapital) Merkblatt
Seite 2 von 11 Venture Capital (Wagniskapital) Was versteht man unter Venture Capital (VC)? VC kann man mit Wagnis- bzw. Risikokapital übersetzen. VC bietet sich für kapitalsuchende Unternehmen (z.B. junge technologiegetriebene Startup- Unternehmen) für einen längeren Zeitraum als haftendes bzw. wirtschaftliches Eigenkapital an. Man unterscheidet zwischen einer stillen und einer offenen Be- teiligungsform. Die beiden Varianten werden gleichzeitig und in Ergänzung zur Fremdkapitalfinanzierung durch Kreditinstitute eingesetzt. Was ist das Ziel einer VC-Finanzierung? Ziel der VC-Finanzierung ist die Bereitstellung von notwendigem Eigenkapital, um am Laufzeitende eine möglichst hohe Wertsteigerung (> 20% p.a.) des Unternehmens zu erwirtschaften. In welchen Branchen kommt eine VC-Finanzierung zum Einsatz? VC-Finanzierungen findet man oftmals in starken Wachstumsmärkten in Hoch- technologie-Branchen. Wie kann das Unternehmen von der Erfahrung des VC-Gebers profitieren? Das VC ist in der Regel nicht nur eine reine Kapitaleinlage für VC-Geber, sondern wird mit Beratungsleistungen und aktiver Managementunterstützung verbunden. Das Leistungsspektrum von VC-Gebern umfasst die Ausarbeitung eines Finanzierungs- konzepts, die Vorbereitung und Durchführung weiterer Finanzierungsrunden sowie die Auswahl und Beschaffung weiterer Investoren. Darüber hinaus sorgt der VC-Geber nach Vereinbarung für die Erstellung von Beteiligungskonzepten, Unternehmensstrategie- und Entwicklungskonzepten, Hilfestellung bei Vertragsgestaltung und Internationalisierung, personelle Managementverstärkung, Entwicklung von Marketing- und Vertriebsstrategien, Identifikation und Auswahl von Kooperationspartnern, Erschließung von Branchenkontakten sowie Begleitung beim Börsengang und Unternehmensverkauf. IHK für München und Oberbayern 089 5116-0 info@muenchen.ihk.de ihk-muenchen.de Stand: 11.05.2020
Seite 3 von 11 Branchenkontakten sowie Begleitung beim Börsengang und Unternehmensverkauf. In welchen Finanzierungsphasen wird VC angeboten? Das VC wird in unterschiedlichen Phasen und mit unterschiedlichen Zielsetzungen angeboten: a. Frühphasenfinanzierung (First-Stage Finanzierung) Als so genanntes Seed Capital wird VC zur Umsetzung einer Geschäftsidee in marktgängige Produkte und Dienstleistungen oder als Startup-Finanzierung zur Unternehmensgründung und zur Deckung der Markteinführungskosten bereitgestellt. b. Expansionsphasen-Finanzierung (Second-Stage-Finanzierung) In dieser Phase wird VC typischerweise zur Erweiterung des Produktions- und Vertriebssystems oder zur Stärkung der Marktdurchdringung in Anspruch ge- nommen. Zur Vorbereitung eines Börsengangs wird häufig durch eine Brückenfinanzierung die Börsenreife des Unternehmens herbeigeführt. c. Besondere VC-Finanzierungsanlässe Als besondere Finanzierungsanlässe mit Nutzung des VC eignen sich z.B. Umstrukturierung von Unternehmen, Management-Buy-Outs (MBO) oder Management-Buy-Ins (MBI) sowie Finanzierungen der Unternehmensnachfolge. Was sind die Schritte bis zur VC-Finanzierung? 1. Kontaktaufnahme Die Kontaktaufnahme mit potenziellen VC-Gebern sollte gezielt (z.B. keine Rund- schreiben) unter Verweis auf das Unternehmenskonzept erfolgen. Seriöse VC-Geber werden üblicherweise zusichern, die Geschäftsidee streng vertraulich zu behandeln. 2. Letter of Intent (kurz: LoI) Ist der VC-Geber von den Erfolgsaussichten des zu finanzierenden Vorhabens überzeugt, werden in einem LoI die wechselseitigen Absichten des Beteili- gungsengagements festgehalten. Der LoI enthält Aussagen über Beteiligungs- bedingungen des VC-Gebers sowie Laufzeit und Umfang der Finanzierung. Der VC-Nehmer wird im Gegenzug eine Erklärung abgeben, keine anderen Verhandlungen mit dritten potenziellen Kapitalgebern aufzunehmen. Je nach Verhandlungsstatus kann ein rechtlich verbindlicher Vorvertrag das Ende dieser IHK für München und Oberbayern 089 5116-0 info@muenchen.ihk.de ihk-muenchen.de Stand: 11.05.2020
Seite 4 von 11 Verhandlungsstatus kann ein rechtlich verbindlicher Vorvertrag das Ende dieser Phase bilden. 3. Due Diligence Der VC-Geber prüft das Unternehmen und dabei besonders die bestehenden rechtlichen Verhältnisse (Legal Due Diligence), Rechnungswesen, Bilanzen und Finanzdaten (Financial Due Diligence) sowie die wirtschaftlichen Aussichten des Engagements unter Einbezug des Innovationsgehalts des Unternehmens (Business Due Diligence). 4. Beteiligungsvertrag Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind in einem Beteiligungsvertrag fest- gehalten. Der VC-Geber geht eine direkte Beteiligung als Mitgesellschafter oder Aktionär in Form einer Minderheitsbeteiligung (häufig in Höhe von 20% bis 35 %) ein. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in einer Rechtsform betrieben wird, die Beteiligungen von Investoren begünstigt. Insofern bietet sich neben der GmbH besonders die (kleine) Aktiengesellschaft an. In Betracht kommt auch eine stille Beteiligung bzw. eine Kombination aus direkter und stiller Beteiligung des VC- Gebers. Der VC-Geber sichert sich dabei vertraglich Mitsprache- und Kontrollrechte. Im Beteiligungsvertrag sollten auch die vom VC-Geber zu erbringenden Management- unterstützungs- und Beratungsleistungen festgehalten werden. Weiter enthält der Vertrag in der Regel auch Vereinbarungen über die Geheim- haltung, ein Abwerbungsverbot von Mitarbeitern des VC-Nehmers und ggf. Regelungen über die Möglichkeit, weitere Investoren zu beteiligen. Es empfiehlt sich über den Ausstieg des VC-Gebers am Ende des Engagements (Exit-Strategie) zu sprechen und eine Vertragsklausel unter Berücksichtigung von Alternativ-Szenarien einzustellen. Welche Institutionen oder Investoren bieten Angebote zu VC-Beteiligungen an? a. Öffentliche Investoren, die sich als Mitinvestoren mittels Fördermitteln beteiligen, wie z.B. VC-Tochtergesellschaften der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). b. Private VC-Gesellschaften, die sich als Unternehmensbeteiligungs- gesellschaften aus eigenen Fonds refinanzieren. IHK für München und Oberbayern 089 5116-0 info@muenchen.ihk.de ihk-muenchen.de Stand: 11.05.2020
Seite 5 von 11 gesellschaften aus eigenen Fonds refinanzieren. c. Institutionelle Anleger wie Banken, Versicherungen oder Pensionskassen unterhalten eigene VC-Gesellschaften. d. Inkubatoren, die sich darauf spezialisieren in der Seed-Phase nicht nur Startkapital zur Verfügung zu stellen, sondern in Fragen der Unternehmens- gründung und -führung Hilfestellung zu leisten. Häufig wird hierfür auch die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt. e. Business Angels, Privatinvestoren, die jungen Unternehmen nicht nur eine Anschubfinanzierung gewähren, sondern als Mentoren mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Business Angels beteiligen sich dabei häufig als stille Teilhaber. f. Industrielle Investoren oder so genannte Corporate Venture-Partner, z. B. Großunternehmen, die überwiegend aus unternehmensstrategischen Gesichtspunkten jungen Wachstumsunternehmen VC zur Verfügung stellen, um sich den Zugang zu technologischen Innovationen zu sichern. Was verbirgt sich hinter einer "offenen Beteiligung"? Die offene Beteiligung führt, anders als das Bankdarlehen, nicht zu einer laufenden Verzinsung / Tilgung des Engagements und wird ohne Inanspruchnahme bank- üblicher Sicherheiten ausgezahlt. Als Gegenleistung erhält der VC-Geber Gesell- schafteranteile. Wann und in welcher Form wird das VC zurückgezahlt? Das VC wird am Ende des Finanzierungszeitraums, der sich in der Regel zwischen 3 bis 7 Jahren bewegt, durch Veräußerung der Gesellschafteranteile ("Exit", z.B. durch Börsengang) in der Regel mit Gewinn zurückgeführt. Wie erkennt der VC-Nehmer einen geeigneten VC-Geber? Bei der Auswahl eines VC-Gebers sollte nicht entscheidend sein, ob am meisten Kapital zur Verfügung gestellt wird, sondern welcher VC-Geber den größten Wert für das Unternehmen schaffen kann. VC-Nehmer sollten dabei auf folgende Kriterien achten: 1. Stimmen die weichen Faktoren? (Sympathie des VC-Gebers als Person); das gegenseitige Vertrauen gilt als unverzichtbarer Baustein jeder VC-Finanzierung 2. Branchenmäßige Ausrichtung und Interessenprofil des VC-Gebers. VC-Nehmer sollten sich nach Referenzen und dem Beteiligungsportfolio des VC-Gebers erkundigen IHK für München und Oberbayern 089 5116-0 info@muenchen.ihk.de ihk-muenchen.de Stand: 11.05.2020
Seite 6 von 11 VC-Gebers erkundigen 3. Refinanzierung, Kapitalquellen und verfügbares Kapitalvolumen des VC-Gebers. Sind z.B. finanzielle Mittel für eine Nachfinanzierung verfügbar? 4. Beratungskompetenz, Art und Umfang der Managementunterstützung sowie Erreichbarkeit des VC-Gebers 5. Die Höhe der Beteiligung des VC-Gebers am Unternehmen 6. Ist die Beteiligung von weiteren Investoren möglich (übernimmt der VC-Geber die Rolle des Lead-Investors)? 7. Welche Mitsprache- und Kontrollrechte sichert sich der VC-Geber? Welche Informations- und Berichtspflichten treffen den VC-Nehmer? 8. Welcher Finanzierungszeitraum ist festgelegt? Ist eine Verlängerungsoption möglich? 9. Wird eine Exit-Strategie verfolgt? Was kann der VC-Nehmer tun, um einen potentiellen VC-Geber zu überzeugen? Für die Abwägung von Erfolgs- und Wachstumschancen und den Risiken einer Beteiligung durch den VC-Geber ist der Businessplan des VC-Nehmers ein zentraler Bestandteil. Der Businessplan ist Strategiepapier und Visitenkarte des (geplanten) Unternehmens und sollte die wichtigsten Aspekte des Geschäftsvorhabens zusätzlich auf max. zwei Seiten komprimiert darstellen können. Die VC-Geber entscheiden vor allem anhand der Zusammenfassung, ob eine Geschäftsidee genügend Erfolgspotential verspricht. Worauf legen VC-Geber Wert? 1. Qualität und Innovationsgrad der Geschäftsidee Wesentlich sind ein klar definierter Kundennutzen, ein ausbaufähiger Wettbewerbsvorteil und ein für das Produkt bzw. die Dienstleistung attraktiver, wachstumsfähiger Markt. Marktführerschaft sollte angestrebt werden. Innovationen sollten z.B. durch Patente geschützt sein. 2. Kompetenz der Gründer bzw. Potenzial des im Unternehmen tätigen Managements Bei Gründern spielen neben technischen auch kaufmännische Vorkenntnisse eine wesentliche Rolle. Entscheidend ist, ob der VC-Geber davon überzeugt ist, dass das Management fähig ist, Unternehmensstrategie und operationale Planung umsetzen, und dazu auch bereit ist, persönliches Risiko zu tragen. 3. Klare Unternehmensstruktur IHK für München und Oberbayern 089 5116-0 info@muenchen.ihk.de ihk-muenchen.de Stand: 11.05.2020
Seite 7 von 11 3. Klare Unternehmensstruktur Sämtliche Kernaufgaben wie Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, Finanzen und Controlling sollten kompetent abgedeckt sein oder durch Inanspruchnahme von Beratungsleistungen vervollständigt werden können. Unternehmensgründungen durch Gründerteams werden schon aus Risikogesichtspunkten Gründungen durch Einzelpersonen vorgezogen. 4. Qualifizierter, detaillierter Businessplan Überzeugende Aussagen über die Geschäftsidee bzw. das Produkt, das Unternehmen, das Management, über Markt und Wettbewerb sowie über die finanzwirtschaftlichen Eckdaten mit nachvollziehbarer Finanz- und abgestimmter Liquiditätsplanung sollten über die nächsten drei bis fünf Geschäftsjahre vorliegen. Das für das Unternehmen notwendige Kapital zur Finanzierung sollte in einer Kapitalbedarfsrechnung als Teil des Businessplans detailliert aufgelistet sein. Häufig werden Marketing- und Vertriebskosten unterschätzt, so dass sich der Kapitalbedarf dadurch fortlaufend erhöhen kann. 5. Steigerung des Unternehmenswerts und Exit-Potenzials Vor der Finanzierung durch den VC-Geber ist zu klären, ob aus Investorensicht ein attraktiver und dem Investitionsrisiko angemessener Return on Investment (ROI) durch Veräußerung der Beteiligung am Ende des Finanzierungszeitraums erzielt werden kann. Was sind die typischen Venture Capital (Vertrags-)kennzahlen? Fonds-Laufzeit Die meisten Venture-Capital-Fonds sammeln einen begrenzten Geldbetrag ein und werden für einen Zeitraum aufgelegt. In aller Regel handelt es sich hierbei um geschlossene Fonds, d.h. die Limited Partners (also die Fonds-Investoren) dürfen das Kapital vorher nicht abziehen. Sobald die Zielfondsgröße erreicht ist, steht dieses Kapital meist für einen Zeitraum von sieben bis zehn Jahren unter dem Management des Fonds. Fondsmanager haben die Möglichkeit, die Laufzeit des Fonds nach eigenem Ermessen schrittweise jährlich um bis zu zwei Jahre zu verlängern, um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten. Investitionszeitraum Der Zeitraum, in dem der Fonds den Großteil seines Kapitals in seinen Portfoliounternehmen einsetzt, beträgt üblicherweise durchschnittlich fünf Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von bis zu zwei Jahren. Harvest Period Der Zeitraum, in dem der Fonds beginnt, Erträge aus seinen Investitionen durch Fusionen und Übernahmen, Börsengänge, Technologielizenzverträge und andere IHK für München und Oberbayern 089 5116-0 info@muenchen.ihk.de ihk-muenchen.de Stand: 11.05.2020
Seite 8 von 11 Fusionen und Übernahmen, Börsengänge, Technologielizenzverträge und andere Mittel zu erzielen. Internal Rate of Return (IRR) bzw. Interner Zinsfuß (IZF) Im Kontext von Private Equity und Venture Capital ist der IRR die annualisierte effektive Rendite, die auf das investierte Kapital verdient werden kann. Je länger das Geld an eine Investition gebunden ist, desto höher ist das Vielfache der ursprünglichen Investition, das zurückgezahlt werden muss, um eine angemessene interne Rendite zu erzielen. Wichtig ist also nicht nur, welcher Erlös erzielt wird, sondern wie schnell dieser realisiert wird. Der Erfolg eines Venture-Capital-Fonds wird im wesentlichen anhand der IRR festgestellt. J-Kurve Das ist die Form der internen Renditekurve im Lauf des Lebenszyklus des Fonds, die sowohl die Anlageperiode als auch die Ernteperiode umfasst. Der Name der Kurve "J" entspringt der Ähnlichkeit seiner Form. Cash-on-Cash Rendite Die Cash-on-Cash-Rendite ist eine vereinfachte Methode zur Berechnung der Rendite. Errechnet wird sie durch Division des gesamten Geldbetrags, der aus einer Investition (oder der Kombination von zurückgegebenen Geldern und dem aktuellen Wert des Portfolios) erhalten wurde, durch den ursprünglich gebundenen Betrag. Synonym verwendet wird hier das Multiple on Invested Capital (MOIC). Beispiel: Nehmen wir an, ein Investor investiert 10 Millionen Euro in ein bestimmtes Portfoliounternehmen. Zur Erleichterung nehmen wir zudem an, dass keine Folgeinvestitionen getätigt wurden. Das Portfoliounternehmen wird anschließend verkauft und der Investor erhält 50 Millionen Euro an Erlösen aus dem Verkauf, was bedeutet, dass der Cash-on-Cash Return (oder MOIC) der Investition 500% betrug. Assets under Management (AuM) Das verwaltete Fondsvermögen entspricht dem Gesamtmarktwert der finanziellen Vermögenswerte, die der Venture-Capital-Fonds im Auftrag seiner Kommanditisten aktuell verwaltet. Management Gebühren Die jährliche Gebühr, die der Venture-Capital-Fonds für seine Verwaltungs- dienstleistungen berechnet, beträgt typischerweise 2% des verwalteten Vermögens. Abweichungen sind allerdings ebenfalls nicht ungewöhnlich. Die Verwaltungsgebühr wird in aller Regel verwendet, um Grundgehälter, Mieten, Rechts- und andere Dienstleistungsgebühren, Marketingkosten und andere Nebenkosten zu zahlen, die dem Fonds im Laufe seiner Verwaltung entstehen können. IHK für München und Oberbayern 089 5116-0 info@muenchen.ihk.de ihk-muenchen.de Stand: 11.05.2020
Seite 9 von 11 Carried Interest oder Carry Der Carried Interest oder Carry ist die vom Fonds berechnete Gebühr für die Gewinne, die mit einer bestimmten Investition erzielt werden. Typischerweise liegt der Wert im Bereich von 20%. Der Carry dient dazu, die Interessen der Limited Partner mit denen der persönlich haftenden Gesellschafter, die den Fonds verwalten, in Einklang zu bringen. Wie kann der Ausstieg ("Exit") des VC-Gebers erfolgen? Am Laufzeitende der VC-Finanzierung steht der Ausstieg des VC-Gebers aus dem Beteiligungsengagement als sogenannter Exit. Die von den Beteiligten angestrebte Variante ist der Börsengang des Unternehmens. Weit häufiger veräußert der VC-Geber seine Anteile an ein anderes Unternehmen bzw. anderen Investor (Trade Sale), wobei nicht selten der VC-Nehmer den Wertzuwachs des Unternehmens durch den Verkauf seiner eigenen Geschäftsanteile realisiert. Es kommt aus strategischer Sicht auch in Betracht, dass der VC-Nehmer die Anteile des VC-Gebers zurückkauft (Buy Back). Initial Public Offering (IPO) Unter Going Public oder Initial Public Offering (IPO) versteht man den Gang eines Unternehmens an die Börse. Für den Kapitalgeber ist bei dieser Variante die höchste Rendite erzielbar. Ein Vorteil für ihn ist die Flexibilität, da der Zeitpunkt des Exits individuell gehandhabt werden kann. Der Kapitalgeber hat bei dieser Variante die Möglichkeit am weiteren Wertzuwachs des Unternehmens teilzuhaben, solange er Teile seiner Aktien hält. Secondary Buyout Der Secondary Buyout beschreibt den Verkauf von Eigenkapitalanteilen eines Unternehmens von einem Finanzinvestor an einen neuen Finanzinvestor. Dieser Exit-Weg ist für den Kapitalgeber aber nur von geringem Interesse, da die erwartete Rendite hier i.d.R. nicht sehr hoch ist. Grund dafür ist, dass die neuen Investoren in der Regel keine hohen Preise zahlen möchten, da sie selbst an einer Gewinnerzielung mit dem Unternehmen interessiert sind. IHK für München und Oberbayern 089 5116-0 info@muenchen.ihk.de ihk-muenchen.de Stand: 11.05.2020
Seite 10 von 11 Wichtige Adressen Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) https://www.bvkap.de/ Reinhardtstraße 27 c 10117 Berlin Telefon: 0 30 / 30 69 82 - 0 Telefax: 0 30 / 30 69 82 20 Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) http://www.business-angels.de/ Semperstraße 51 45138 Essen Telefon: 0201 89 41 5 12 E-mail: band@business-angels.de European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA) https://www.investeurope.eu/ Minervastraat 6, B-1930 Zaventem (Brussels) Telefon: +32 27 15 00 20 Fax: +32 27 25 07 04 E-Mail: evca@evca.com European Business Angels Network (EBAN) Avenue des Arts 12 Bte 7 1210 Brussels Belgium Telefon: 0032 2218 4313 Fax: 0032 2218 4583 E-Mail: info@eban.org www.eban.org IHK für München und Oberbayern 089 5116-0 info@muenchen.ihk.de ihk-muenchen.de Stand: 11.05.2020
Seite 11 von 11 Munich network - Netzwerk München e.V. Agnes-Pockels-Bogen 1 80992 München Telefon: 0049 89 630 2530 E-Mail: info@munichnetwork.com Nützliche Links Unterstützung für Investoren: BAFA Programm INVEST https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Gr%C3%BCndung/Beratung.html IHK-Informationen für Startups: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/finanzierung-und-foederung/Unternehmensfinanzierung/V Bayern Kapital zu Venture Capital in Bayern https://bayernkapital.de/#home Informationen zum Coparion-Fonds https://www.coparion.vc/ Informationen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH https://www.baybg.de/ Literatur BVK Jahrbuch Herausgeber: Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) ANSPRECHPARTNER Betriebswirtschaftliche Beratung Tel.: 089-5116-2222 Fax: 089-5116-82222 beratung@muenchen.ihk.de Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z.B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen. IHK für München und Oberbayern 089 5116-0 info@muenchen.ihk.de ihk-muenchen.de Stand: 11.05.2020
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