Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH - Apianstraße 16-20 85774 Unterföhring bei München Deutschland
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Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH Apianstraße 16–20 85774 Unterföhring bei München Deutschland Gebührenfreie Telefonnummer für Anfragen aus Deutschland: 0800.888-1928 www.pioneerinvestments.de Stand: 30.04.2008. Quellen: Pioneer Investments, BVI sowie Bundesfinanzministerium. Die vorstehend getroffenen steuerlichen Aussagen sind nicht als Garantie für den Eintritt der dargestellten steuerlichen Folgen zu verstehen. Es sollte vor allem berücksichtigt werden, dass sich die Steuergesetzgebung sowie ihre Interpretation durch Finanzgerichte und -verwaltung jederzeit ändern kann. Unabhängig davon empfehlen wir die Einschaltung Ihres Steuerberaters, insbesondere, wenn es um die Erörterung individueller Fragen zur Abgeltungssteuer geht. Die Fonds von Pioneer Investments erhalten Sie bei Banken, Versicherungen und Anlageberatern. Der vollständige sowie der vereinfachte Verkaufsprospekt, die für den Anteilserwerb allein maßgeblich sind, sind als Druckstücke kostenlos erhältlich in Deutschland bei der Pioneer Investments Kapitalanlage- gesellschaft mbH, Apianstraße 16–20, 85774 Unterföhring bei München. Die in der Vergangenheit erzielten Erfolge sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung einer Anlage. Soweit nicht anders angegeben, beruhen die in diesem Dokument enthaltenen Ansichten auf Recherchen, Berechnungen und Informationen von Pioneer Investments. Diese Ansichten können sich jederzeit ändern, abhängig von wirtschaftlichen und anderen Rahmenbedingungen. Es gibt keine Gewähr, dass sich Länder, Märkte oder Branchen wie erwartet entwickeln werden. Investitionen beinhalten gewisse Risiken, Ihr Leitfaden zur darunter politische und währungsbedingte Risiken. Die Rendite und der Wert der zugrunde liegenden Anlage sind Schwankungen unterworfen. Dies kann zum vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt aufmerksam, bevor Sie investieren. Diese Abgeltungssteuer Broschüre ist kein Verkaufsprospekt und stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Anteilen in 04/08 880 115 01 Ländern dar, in denen ein solches Angebot nicht rechtmäßig wäre. Außerdem stellt diese Broschüre kein solches Angebot an Personen dar, an die es nach der jeweils anwendbaren Gesetzgebung nicht abgegeben werden darf. Pioneer Investments ist ein Markenname der Unternehmensgruppe Pioneer Global Asset Management S.p.A.
Inhalt Seite Was ist die Abgeltungssteuer? 4 Die wichtigsten Änderungen 5 Nicht alle Anlageformen werden 6 künftig gleich besteuert Investmentfonds bleiben attraktiv 8 Anwendung der Abgeltungssteuer 10 auf Aktienfonds Anwendung der Abgeltungssteuer 11 auf Renten- und Geldmarktfonds Anwendung der Abgeltungssteuer 12 auf Dach- und Mischfonds Umschichtungen kosten künftig Geld 13 Sonderstellung von Zertifikaten 14 Versicherungen: Die Abgeltungssteuer 15 greift nicht Tipps zur Abgeltungssteuer 16 Was Sie über die Abgeltungssteuer 20 wissen sollten Diese Termine sollten Sie beachten 22 2 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 3
Was ist die Ab dem 01.01.2009 unterliegen grundsätzlich alle Zins- Die wichtigsten erträge, Dividenden und Kursgewinne einer Pauschalbe- Abgeltungs- steuerung von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kir- Änderungen steuer? chensteuer). Betroffen sind alle Anleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Im Gegenzug entfallen das Halbeinkünfteverfahren Regelung für Investmentfonds Regelung für Investmentfonds bei Dividenden und die zwölfmonatige Spekulations- bis zum 31.12.2008 ab dem 01.01.2009 frist auf Veräußerungsgewinne – die Haltedauer der Veräußerungsgewinne, die innerhalb der Spekula- 25% Steuer auf realisierte Anlagen ist also für die Abgeltungssteuer unerheblich. tionsfrist von 12 Monaten erzielt werden, werden mit Veräußerungsgewinne – Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25% dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert. unabhängig von der Haltedauer. Ab dem liegt, können zu viel bezahlte Steuern über ihre Ein- Veräußerungsgewinne, die nach Ablauf von 12 01.01.2009 gilt kommensteuererklärung zurückfordern. Monaten erzielt werden, sind steuerfrei. Veräußerungsverluste (zwischen Kauf und Ver- Realisierte Veräußerungsverluste können u.a. die Abgeltungs- steuer für sämtli- che Erträge aus Die Vorteile der Abgeltungssteuer kauf liegen weniger als 12 Monate) können mit mit Kursgewinnen aus Aktien, anderen Fonds- Kapitalanlagen. Sie betrifft alle in Mit der Einführung der Abgeltungssteuer soll die anderen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen anteilen, Anleihen und Zertifikaten sowie mit Deutschland Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland verbessert verrechnet werden (u.a. Aktien, Immobilien, Invest- Dividenden und Zinsen verrechnet werden. steuerpflichtigen Anleger. werden. Die anonyme Besteuerung der Anleger, ein mentfonds). niedriger Steuersatz und ein einheitliches, transparentes Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Dividenden wer- Bei Erträgen, die der Fonds erzielt, gilt: 25% System für die unterschiedlichen Erträge sind besonders den nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Steuer auf Dividenden und Zinsen – sowohl für ausländische Investoren interessant. Steuerhinterzie- Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Zinsen werden bei Ausschüttung als auch bei Thesaurierung. hung ist im Inland künftig kaum mehr möglich. Denn mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Kursgewinne dagegen werden nur bei der die Erträge aus Kapitalvermögen werden von der depot- Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Kursgewinne Ausschüttung besteuert. führenden Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. bleiben steuerfrei. 4 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 5
Nicht alle Anlage- Sowohl Investmentfonds als auch traditionelle Anlage- formen wie Spareinlagen und Bausparverträge unterlie- formen werden gen ab dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer. Dabei künftig gleich weichen die abgeltungssteuerpflichtigen Erträge von besteuert Anlage zu Anlage ab. Investmentfonds Zinsen/Mieten Dividenden Kursgewinne Siehe Seite Aktienfonds X X 10 Rentenfonds X X 11 Geldmarktfonds X X 11 Dachfonds X X X 12 Mischfonds X X X 12 AS-Fonds X X X ETFs X X X Hedgefonds X X X Steueroptimierte Rentenfonds X X Geschlossene Fonds Offene Immobilienfonds Private-Equity-Fonds X X Sonstige Wertpapiere Aktien X X Festverzinsliche Wertpapiere X X Zertifikate X X 14 Versicherungspolicen 15 Fondsgebundene Lebensversicherung Rentenversicherung Sonstige Anlageformen Fondssparverträge (je nach Vertragsart) X X X VL-Verträge (je nach Vertragsart) X X X Bausparverträge X Fremdgenutzte Immobilien REITs X X Riester-/Rürup-Produkte Selbstgenutzte Immobilien Spar-, Sicht- und Termineinlagen X Quelle: Pioneer Investments, BVI und Bundesfinanzministerium. 6 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 7
Investmentfonds Eine Ausnahme soll nach Vorteile für thesaurierende Investmentfonds 1 Ab dem 01.01.2009 unterliegen alle Zinserträge, Dividenden neuesten Plänen für Gewin- und Kursgewinne der Abgeltungssteuer. Kursgewinne von Thesaurierende Investmentfonds – egal ob sie in Aktien oder bleiben attraktiv Fondsanteilen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, ne aus der Veräußerung von Zertifikaten, die nach dem Anleihen investieren – profitieren bei Erwerb ab 2009 von können auch noch nach dem 01.01.2009 jederzeit steuerfrei 31.12.2008 von einem einem Steuerstundungseffekt: Realisierte und unrealisierte Fonds erworben werden, veräußert werden. Voraussetzung: Zwischen Kauf und Ver- eingeführt werden. Diese Kursgewinne, die der Fonds erwirtschaftet, fließen in das kauf liegen mindestens zwölf Monate. sollen zu den ausschüttungs- Fondsvermögen und nur die ordentlichen Erträge werden gleichen Erträgen zählen, am Ende des Geschäftsjahres besteuert. Die Abgeltungs- Keine Ausnahme für Fondssparpläne und VL-Verträge die bereits zum Geschäfts- jahresende des jeweiligen steuer auf Kursgewinne wird erst beim Verkauf der thesau- Auch Vorsorgelösungen wie das Fondssparen oder Vermö- Fonds besteuert werden. rierenden Fondsanteile fällig.1 genswirksame Leistungen (VL) sind von der Abgeltungs- steuer betroffen. Dabei wird jede Sparrate als separate Ein- Ausgeschüttete Kursgewinne und ordentliche Erträge wer- malanlage betrachtet. den dagegen ab dem 01.01.2009 – sofern das entsprechende Auch typische → Alle Anteile, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden, Wertpapier durch den Fonds nach dem 31.12.2008 erworben Altersvorsorgelö- sungen wie werden noch nach der alten Regelung behandelt. wurde – der Abgeltungssteuer unterworfen. Unabhängig Fondssparpläne → Werden Fondsanteile ab dem 01.01.2009 gekauft, fallen davon, ob die Fondsanteile vor oder nach dem 01.01.2009 und VL-Verträge unterliegen der bei Verkauf realisierte Kursgewinne unter die Abgel- gekauft wurden. Abgeltungssteuer. tungssteuer. Keine Doppelbesteuerung bei thesaurierenden Investmentfonds Entnahmen aus Fondssparplänen Thesaurierte Zinsen und Dividenden (sowie ggf. Erträge aus Aktuell wird die „First in first out“-Methode (Fifo-Methode) der Einlösung bzw. der Veräußerung von Zertifikaten, die angewandt: Zuerst erworbene Anteile gelten auch zuerst als nach dem 31.12.2008 erworben wurden) fließen dem Anleger verkauft. Anteile, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden, am Geschäftsjahresende steuerrechtlich zu. Sie verbleiben können unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist also aber im Fonds. Damit Anleger beim Verkauf ihrer Anteile auch noch nach dem 01.01.2009 steuerfrei verkauft werden. nicht doppelt besteuert werden, können Veräußerungsge- winne um die bis dahin entstandenen Thesaurierungen Zwischengewinnbesteuerung bleibt unverändert bereinigt werden. Zwischengewinne werden auch nach dem 01.01.2009 besteuert: Unter Zwischengewinn versteht man den im Besteuerung von Investmentfonds Fondspreis enthaltenen und dem Anleger noch nicht Erwerb vor dem 01.01.2009: zugeflossenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Wer sichergehen will, dass die vom Fondsmanagement erwirtschafteten Kurs- Zinsansprüchen zusammensetzt. Beim Anleger sind die gewinne2 keine Abgeltungssteuer auslösen, legt sich vor dem 01.01.2009 Zwischengewinne nur steuerlich relevant: thesaurierende Fonds ins Depot. → bei Kauf und Verkauf oder Erwerb nach dem 01.01.2009: → beim Zufluss der ausschüttenden oder thesaurierenden Das Fondsprivileg bleibt teilweise bestehen, da Veräußerungsgewinne2 auf Fonds- Erträge Ggf. mit Ausnahme 2 ebene auch weiterhin nicht besteuert werden. Für den Anleger kommt die Abgel- von Erträgen aus nach dem 31.12.2008 er- tungssteuer erst beim Verkauf seiner thesaurierenden Fondsanteile zum Tragen. worbenen Zertifikaten. Er profitiert also von einem Steuerstundungseffekt. 8 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 9
Anwendung der Keine Unterscheidung zwischen Aktien und Aktienfonds Anwendung der Rentenfonds werden wie Anleihen besteuert Aktienfonds-Anleger werden steuerlich behandelt wie Schütten Rentenfonds nach dem 31.12.2008 Zinsen aus, Abgeltungssteuer Aktionäre: Ab 2009 werden Dividenden und realisierte Abgeltungssteuer fallen – ebenso wie bei Zinsen aus festverzinslichen auf Aktienfonds Kursgewinne mit 25% Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritäts- auf Renten- und Wertpapieren – 25% Abgeltungssteuer an. Sollten in den zuschlag und Kirchensteuer) belastet. Anleger können Geldmarktfonds Ausschüttungen auch Kursgewinne enthalten sein, wer- aber künftig die Kursgewinne ihrer Anlagen ohne Berück- den diese ebenfalls mit 25% belastet – sofern die entspre- sichtigung der zwölfmonatigen Spekulationsfrist veräu- chenden Wertpapiere durch den Fonds nach dem ßern. 31.12.2008 erworben wurden. Auswirkung der Abgeltungssteuer auf eine langfristige Niedrigzins-Anleihen leiden unter der Abgeltungssteuer Anlage in einem Aktienfonds Niedrigzins-Anleihen werden an der Börse weit unter Die Spekulati- ihrem Nominalwert gehandelt. Vergehen bis zur Tilgung 200.000 EUR Die Zinserträge onsfrist bei Akti- 25.000 EUR bei Renten- und zu 100% mehr als zwölf Monate, ist der Kursgewinn für enfonds behin- Geldmarktfonds dert ab dem 150.000 EUR den Anleger – sofern diese Anleihen nicht als Finanzin- unterliegen ab 01.01.2009 nicht 100.000 EUR 75.000 EUR 2009 nur noch novationen eingestuft werden – steuerfrei. Ab dem mehr die Reali- 100.000 EUR einer Besteue- sierung von 01.01.2009 fällt das Privileg für solche Anleihen weg. 100.000 EUR 100.000 EUR rung von maxi- Kursgewinnen. 50.000 EUR mal 25%. 0 EUR Einmalanlage vor Einmalanlage nach dem 01.01.2009 dem 01.01.2009 Abgeltungssteuer von 25% auf Kursgewinne Fiktiver Gewinn nach zehn Jahren Besteuerung von Renten- und Geldmarktfonds Erwerb vor dem 01.01.2009: Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Aktienfonds Quelle: Pioneer Investments. Eigene Berechnungen, ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuerabzug. Anteile von Renten- oder Geldmarktfonds können – unter Einhaltung der Spekulati- onsfrist – jederzeit steuerfrei veräußert werden. Besteuerung von Aktienfonds Erwerb nach dem 01.01.2009: Erwerb vor dem 01.01.2009: Renten- und Geldmarktfonds sowie festverzinsliche Wertpapiere profitieren von der Aktienfondsanteile können auch nach dem 01.01.2009 jederzeit steuerfrei Abgeltungssteuer. Wurden bisher Zinserträge mit 30% Zinsabschlagsteuer belastet veräußert werden. Voraussetzung: Die zwölfmonatige Spekulationsfrist wird ein- und später der individuellen Einkommensteuer unterworfen, wird der Steuersatz ab gehalten. 2009 höchstens noch 25% betragen. Erwerb nach dem 01.01.2009: Anleger profitieren weiterhin von der hohen Renditeerwartung von Aktien und Aktienfonds. Sie können ihre Verkaufsentscheidung jetzt unabhängig von der Haltedauer treffen. Denn die Spekulationsfrist fällt weg. Gewinne aus Aktienver- käufen unterliegen aber grundsätzlich der Abgeltungssteuer. 10 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 11
Anwendung der Dachfonds eignen sich für Investoren, die ihre Anlagen Umschichtungen Langfristige Anleger werden ab dem 01.01.2009 belohnt. lange halten. Denn das Fondsmanagement passt die Denn die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% auf Kurs- Abgeltungssteuer Portfolioaufteilung dem aktuellen Marktumfeld an. kosten künftig gewinne greift erst beim Verkauf ihrer Anteile. Spekula- auf Dach- und So kann in Börsenschwächephasen der Aktienanteil Geld tive Anleger – die ihr Depot oft umschichten – werden Mischfonds gesenkt und in starken Marktphasen erhöht werden. hingegen bei jeder Veräußerung aufs Neue zur Kasse Dachfonds sind daher ideal für langfristiges Investieren. gebeten. Ihr Kapital zur Wiederanlage schrumpft. Große Vorteile für Dachfonds ab 2009 Wertentwicklung einer fiktiven Einmalanlage Anleger, die ihr Portfolio immer selbst an die aktuelle vor dem 01.01.2009 Dachfonds sind Marktlage anpassen wollen, müssen die realisierten 140.000 EUR die Gewinner der Gewinne bei Erwerb ab dem 01.01.2009 versteuern. Diese 133.100 EUR Abgeltungssteuer. 130.000 EUR Verkäufe und Anteile, die ab fehlen ihnen dann bei der Wiederanlage. Je länger der Käufe in Aktien- fonds mindern 2009 erworben Anlagezeitraum, die Höhe der Kursgewinne und die 120.000 EUR den fiktiven werden, ermögli- Gewinn gegen- chen einen Steuer- Anzahl der Umschichtungen im Depot, desto dramati- 110.000 EUR 127.119 EUR über einem Dachfonds um stundungseffekt – scher die Folgen. Umschichtungen innerhalb des Vermö- 5.981 EUR. denn die Um- 100.000 EUR schichtungen im gens eines Dach- oder Mischfonds lösen jedoch keine Fonds unterliegen Abgeltungssteuer aus – dies gilt auch bei Erwerb der 90.000 EUR nicht der Abgel- Einmalanlage Verkauf und Verkauf und Verkauf Aktien-/ tungssteuer. Anteile nach dem 31.12.2008. Das Management kann vor 2009 Wiederanlage Wiederanlage Dachfonds Aktienfonds Aktienfonds nach 2009 nach jedem Verkauf wieder das komplette Kapital inves- vor 2009 nach 2009 tieren. Die Abgeltungssteuer greift erst, wenn Anteile des Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Dachfonds (keine Umschichtungen) Fonds mit Gewinn verkauft werden. Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Aktienfonds (mit Umschichtungen) Wertentwicklung einer fiktiven Einmalanlage Besteuerung von Dach- und Mischfonds nach dem 01.01.2009 Erwerb vor dem 01.01.2009: 140.000 EUR Anlagen in Dach- oder Mischfonds profitieren in vollem Umfang vom Fondsprivileg 130.075 EUR 130.000 EUR (keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen). Fondsanteile können – unter Ein- Verkäufe und Käufe in Aktien- haltung der Spekulationsfrist – jederzeit steuerfrei veräußert werden. 120.000 EUR fonds mindern Erwerb nach dem 01.01.2009: 124.230 EUR den fiktiven Gewinn gegen- 110.000 EUR über einem Dach- und Mischfonds profitieren teilweise auch weiterhin vom Fondsprivileg – Dachfonds um 5.845 EUR. denn Veräußerungsgewinne, die im Fondsvermögen verbleiben, sind abgeltungs- 100.000 EUR steuerfrei. 90.000 EUR Einmalanlage Verkauf und Verkauf und Verkauf Aktien-/ nach 2009 Wiederanlage Wiederanlage Dachfonds Aktienfonds Aktienfonds nach 2009 nach 2009 nach 2009 Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Dachfonds (keine Umschichtungen) Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Aktienfonds (mit Umschichtungen) Quelle: Pioneer Investments. Eigene Berechnungen. Angenommene Rendite von 10% pro Jahr. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer unberücksichtigt. 12 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 13
Sonderstellung Einige Zertifikate wurden bisher so konstruiert, dass sie Versicherungen: Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, die steuerpflichtige Zins- und Dividendenerträge in steuer- bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden bei Fäl- von Zertifikaten freie Veräußerungsgewinne umwandeln. Die Vorausset- Die Abgeltungs- ligkeit steuerfrei ausgezahlt. Die Voraussetzungen: zung hierfür war eine Haltedauer von mindestens zwölf steuer greift → Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren Monaten. Um weiteren Steuerausfällen vorzubeugen, wur- nicht → Mindesttodesfallschutz von 60% den für Zertifikate spezielle Fristen festgelegt. → mindestens fünf Jahre Beitragszahlung Bei Vertragsabschlüssen nach dem 01.01.2005 ist der Besondere Fristen für die Besteuerung von Zertifikaten Ertrag lediglich zur Hälfte steuerpflichtig. Entscheidend → Z ertifikate, die nicht als Finanzinnovationen einge- ist dann der persönliche Steuersatz des Versicherungsneh- Bei der künftigen stuft werden und bis einschließlich 14.03.2007 erwor- Versicherungs- mers – die Abgeltungssteuer kommt nicht zum Tragen. Besteuerung von ben wurden, können nach Ablauf der Spekulationsfrist policen sind Diese Regelung gilt für alle Lebensversicherungen und für Zertifikaten sind nicht von der besondere Fristen jederzeit steuerfrei veräußert werden. Abgeltungssteuer private Rentenversicherungen mit einmaliger Kapitalaus- zu beachten. → Anleger, die nach dem 14.03.2007 gekauft haben, aber betroffen. zahlung. Die Voraussetzungen: vor dem 30.06.2009 verkaufen, erhalten ihre Gewinne → Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren steuerfrei. Voraussetzung ist wieder eine Haltefrist von → Auszahlung der Versicherungssumme erst ab einem mindestens zwölf Monaten. Alter von 60 Jahren → Wer Zertifikate nach dem 14.03.2007 erworben hat und nach dem 30.06.2009 mit Gewinn veräußert, zahlt auf realisierte Kursgewinne Abgeltungssteuer. Vergleich von Fondspolicen mit traditionellen Fondssparplänen Fondspolicen Fondssparpläne Abgeltungssteuerpflichtig Nein. Aber die Hälfte Ja, bei Erwerb von Anteilen der Kapitalerträge muss nach dem 31.12.2008. Besteuerung von Zertifikaten mit dem persönlichen 25% Abgeltungssteuer Steuersatz versteuert auf Kursgewinne und Erwerb vor dem 30.06.2008: werden. ordentliche Erträge. Alle Anlagen, die bis 29.06.2008 erworben werden, können bis zum 30.06.2009 Renditeerwartung Meist geringer als bei Gewöhnlich eine höhere steuerfrei veräußert werden. Auch hier gilt es, die Spekulationsfrist von zwölf Fondssparplänen. Renditeerwartung. Flexibilität Gewöhnlich lange Gewöhnlich Monaten zu beachten. Zertifikate, die bis einschließlich 14.03.2007 erworben Laufzeit. Verkauf nur zum börsentäglicher wurden, können auch nach dem 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden. aktuellen Rückkaufswert Verkauf möglich. Erwerb nach dem 30.06.2008: unter großen Kapital- Eine Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Zertifikaten kann nicht verlusten möglich. mehr vermieden werden. Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen Versicherungspolicen sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie haben aber gewöhnlich eine lange Vertragslaufzeit – eine vorzeitige Vertragsauflösung ist daher oft nur unter erheblichen Kapitaleinbußen möglich. 14 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 15
Tipps zur Kapitaleinkünfte erhöhen künftig nicht mehr das steuer- Altverluste können in einer Übergangsphase weiter pflichtige Einkommen verrechnet werden Abgeltungssteuer Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, Altverluste aus der Veräußerung von Wertpapieren brauchen nicht in der Steuererklärung angegeben zu können bis 2013 weiterhin mit anderen Einkünften aus werden. Somit erhöhen Kapitaleinkünfte ab dem Kapitalvermögen verrechnet werden. Voraussetzung: 01.01.2009 nicht mehr das steuerpflichtige Einkommen. Es handelt sich dabei nach geltendem Recht um negative Ein Vorteil für Investoren, die hohe Zins- und Dividen- Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften. deneinnahmen erzielen. Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können in ihrer Einkommen- steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückfordern. Altverluste aus Kapital- sämtlichen Einkünften Verrechnung von Kursverlusten möglich vermögen verrechenbar mit aus Kapitalvermögen Anleger, deren Verluste beim Verkauf von Wertpapieren sind ab dem persönlicher Steuersatz unter 01.01.2009 mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermö- Für die Besteue- 25% liegt, kön- gen verrechenbar – nicht aber mit Einkünften aus ande- rung von Fremd- nen zu viel währungsanla- gezahlte Steuern ren Einkunftsarten. Die Ausnahme bilden Aktien: Auch gen ist künftig Versteuerung von ausländischen Kapitalerträgen über die Einkom- weiterhin können realisierte Kursverluste nur mit nur der Gewinn Der Steuerpflichtige muss ausländische Kapitalerträge, mensteuererklä- im Euro-Gegen- rung zurückfor- Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. wert relevant. sofern sie nicht von einem deutschen Kreditinstitut für dern. ihn verwahrt werden, selbst in der Steuererklärung angeben. Veräußerungsverluste Veräußerungsgewinnen verrechenbar mit aus Aktien aus Aktien Fremdwährungsanlagen: Besteuerung der Gewinne im Euro-Gegenwert Fremdwährungsanleihen haben gewöhnlich eine höhere Sonstige Verluste aus sämtlichen Einkünften jährliche Rendite als Euro-Anleihen. Abgeltungssteuer- verrechenbar mit Kapitalvermögen aus Kapitalvermögen pflichtig ist künftig aber nur der Unterschied zwischen Anschaffungs- und Verkaufskurs in Euro. Wirft eine Anlage in ausländischer Währung zwar Zinsen ab, ver- liert aber durch Währungsabwertung, so ist nur der Saldo steuerpflichtig. 16 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 17
Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung Quellensteuer im Ausland bleibt bestehen Für Kapitalerträge gilt weiterhin der Sparerpauschbetrag Die Abgeltungssteuer wird die Quellensteuer im Aus- in Höhe von 801 Euro pro Person – bei Zusammenveran- land nicht ersetzen. Die Quellensteuer wird aber auf die lagten beträgt er 1.602 Euro. Dieser ersetzt den Freistel- Abgeltungssteuer in Deutschland angerechnet. Die seit lungsauftrag von 750 Euro und die Werbungskostenpau- dem 01.07.2005 in Belgien, Österreich, Luxemburg, der schale in Höhe von 51 Euro. Erträge innerhalb dieses Schweiz und Liechtenstein erhobene anonyme Quellen- Rahmens unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Dagegen steuer auf Zinsen gilt ebenfalls weiterhin. Derzeit liegt erkennt das Finanzamt Werbungskosten – wie Depot- und der Steuersatz bei 15%. Ab Juli 2008 steigt die Steuer auf Vermögensverwaltungsgebühren – ab dem 01.01.2009 20% und ab Juli 2011 auf 35%. Dann ist die deutsche Freistellungs- auftrag und nicht mehr an. Abgeltungssteuer günstiger und die Verlagerung von NV-Beschei- Zinserträgen in diese Länder lohnt kaum noch. nigung bleiben gültig. Die NV-Bescheinigung – die so genannte Nichtveranla- gungs-Bescheinigung – behält weiterhin ihre Gültigkeit: Sie befreit Anleger komplett von der Abgeltungssteuer. NV-Bescheinigungen bekommen Anleger, wenn ihr Wohnsitz in Deutschland liegt und anzunehmen ist, dass sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. Künftige Berechnung von Einkommen aus Kapitalvermögen Private Vorsorge ist Zukunftsvorsorge Einnahmen aus Zinsen Einnahmen aus Zinsen, Dividen- und Dividenden den und Veräußerungsgewinnen Private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Und Investmentfonds haben (bis 31.12.2008) (ab 01.01.2009) hierbei einiges zu bieten: Sie geben dem Geld eine Chance, sich zu vermehren. Sparerfreibetrag/ 750 EUR 801 EUR Bereits mit geringen monatlichen Summen kann so mit der Zeit ein stattliches Sparerpauschbetrag Vermögen erwirtschaftet werden. Investmentfonds können so der drohenden Werbungskostenpauschale 51 EUR – Versorgungslücke im Rentenalter frühzeitig entgegenwirken. Die Versorgungslü- Steuerbelastung (wenn die → Z insabschlagsteuer von 30% → Abgeltungssteuer von 25% cke entsteht aus der Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und dem ersten jährlichen Einkünfte pro (zuzüglich Solidaritätszuschlag (zuzüglich Solidaritätszuschlag Person über 801 Euro liegen) Rentenanspruch. Auf diesen Geldbetrag müssen Sie als Rentenempfänger und Kirchensteuer) auf Zinsen und Kirchensteuer) monatlich verzichten. → K apitalertragsteuer von 20% → G egebenenfalls Verrechnung (zuzüglich Solidaritätszuschlag zu viel bezahlter Steuern über und Körperschaftsteuer) auf die Einkommensteuererklärung, Dividenden als Vorauszahlung auf sofern der persönliche Steuer- die individuelle Einkommensteu- satz unter 25% liegt erschuld → G egebenenfalls Verrechnung zu viel bezahlter Steuern über die Einkommensteuererklärung 18 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 19
Was Sie über die Abgeltungssteuer wissen sollten Anlagen in Wertpapieren, die bis zum 31.12.2008 getätigt Für Zertifikate entfällt der Bestandsschutz fast gänzlich. 1 werden, können nach Ablauf der einjährigen Spekulati- 6 Alle Papiere, die nach dem 14.03.2007 gekauft wurden, onsfrist ohne zeitliche Begrenzung steuerfrei veräußert können nur noch bis 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden. Für Zertifikate gelten gesonderte Fristen. werden. Ab 01.01.2009 greift die Abgeltungssteuer mit 25% (zuzüg- Freistellungsauftrag in Form des Sparerpauschbetrages 2 lich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf Zinsen, 7 und NV-Bescheinigung haben weiter Gültigkeit. Dagegen Dividenden und Kursgewinne. Die bisher geltende zwölf- erkennt das Finanzamt ab dem 01.01.2009 Werbungskos- monatige Spekulationsfrist entfällt, ebenso wie das Halb- ten, wie Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren, einkünfteverfahren bei Dividenden. nicht mehr an. Die Abgeltungssteuer betrifft auch Altersvorsorgelösungen Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25% hat, erhält zu 3 wie Fondssparpläne, VL-Verträge und Bausparverträge 8 viel entrichtete Abgaben über die persönliche Steuererklä- sowie Gewinne aus Options- oder Termingeschäften und rung zurück. Hedgefonds. Nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind Erträge aus Thesaurierende Investmentfonds profitieren ab dem 9 folgenden Anlagemöglichkeiten: 4 01.01.2009 von einem Steuerstundungseffekt: Die Abgel- → Riester- und Rürup-Produkte tungssteuer der durch den Fonds realisierten und unreali- → (fondsgebundene) Lebens- und Rentenversicherungen sierten Kursgewinne wird erst beim Verkauf der thesaurie- → eigen- und fremdgenutzte Immobilien renden Fondsanteile fällig. → geschlossene Fonds und offene Immobilienfonds (die in im Ausland befindliche Objekte investieren und soweit Verluste beim Verkauf von Wertpapieren sind ab dem die Erträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen 5 01.01.2009 mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen in Deutschland freigestellt werden) verrechenbar – nicht aber mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten. Die Ausnahme bilden Verluste aus Aktien, die nur mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar sind. 20 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 21
Diese Termine 15.03.2007: Zertifikate, die vom Gesetzgeber nicht als Finanzinnovationen eingestuft werden und die vor die- sollten Sie sem Datum erworben wurden, können nach einjähriger beachten Haltefrist auf unbegrenzte Zeit steuerfrei veräußert werden. 31.12.2008: Bei Wertpapieren, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden, fällt bei Ausschüttungen ab 2009 bereits die Abgeltungssteuer an. Dagegen gilt für Kursge- winne ein Bestandsschutz – sofern die einjährige Speku- lationsfrist eingehalten wurde. Für Zertifikate gelten gesonderte Fristen. 01.01.2009: Ab jetzt greift die Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge. 30.06.2009: Zertifikate, die vom Gesetzgeber nicht als Finanzinnovationen eingestuft werden und die nach dem 14.03.2007 und vor dem 30.06.2008 angeschafft wurden, können bis zum 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden. Voraussetzung: die Einhaltung der einjährigen Spekula- tionsfrist. 22 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 23
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